Anlage zu den EVI Wärmelieferverträgen

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1 Anlage zu den EVI Wärmelieferverträgen Technische Anschlussbedingungen (TAB-HW) für den Anschluss an das Heizwasser Wärmenetz Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Ergänzende Bedingungen zur AVBFernwärmeV der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Preisblatt der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG zu den Ergänzenden Bedingungen der AVBFernwärmeV

2 Technische Anschlussbedingungen (TAB-HW) für den Anschluss an das Heizwasser Wärmenetz der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Ausgabe 01. Dezember 2013

3 1 ALLGEMEINES GELTUNGSBEREICH ANSCHLUSS AN DIE FERNWÄRMEVERSORGUNG VOM KUNDEN EINZUREICHENDE UNTERLAGEN HEIZLAST/ANSCHLUSSWERT HEIZLAST VON GEBÄUDEN HEIZLAST FÜR ZENTRALE TRINKWASSERERWÄRMUNGSANLAGEN HEIZLAST FÜR RAUMLUFTTECHNISCHE ANLAGEN SONSTIGE HEIZLAST HEIZWASSER-DURCHFLUSS WÄRMETRÄGER HAUSANSCHLUSS HAUSANSCHLUSSLEITUNG HAUSANSCHLUSSRAUM HAUSSTATION (PUNKTE 7.2. HEIZWASSER-HAUSSTATION, INDIREKTER ANSCHLUSS UND 7.3. HEIZWASSER-HAUSSTATION, DIREKTER ANSCHLUSS) ÜBERGABESTATION HAUSZENTRALE HAUSANLAGE HYDRAULISCHER ABGLEICH ROHRLEITUNGSSYSTEME UND VERLEGEVERFAHREN HEIZFLÄCHEN WERKSTOFFE, ARMATUREN UND VERBINDUNGSELEMENTE FERNWÄRMEANSCHLUSS AM HEIZWASSERNETZ INDIREKTER ANSCHLUSS AM HEIZWASSERNETZ (PUNKT 7.2. HEIZWASSER-HAUSSTATI- ON, INDIREKTER ANSCHLUSS) TEMPERATURREGELUNG TEMPERATURABSICHERUNG RÜCKLAUFTEMPERATUR VOLUMENSTROM DRUCKABSICHERUNG WERKSTOFFE UND VERBINDUNGSELEMENTE SONSTIGES WÄRMEÜBERTRAGER DIREKTER ANSCHLUSS AM HEIZWASSERNETZ MIT BEIMISCHREGELUNG TEMPERATURREGELUNG TEMPERATURABSICHERUNG RÜCKLAUFTEMPERATUR VOLUMENSTROM DRUCKABSICHERUNG WERKSTOFFE, ARMATUREN UND VERBINDUNGSELEMENTE WÄRMEÜBERTRAGER SONSTIGES HAUSZENTRALE-TRINKWASSERERWÄRMUNG EINBINDUNG IN DIE HAUSSTATION ANSCHLUSS TRINKWASSERERWÄRMUNG (TWE) TEMPERATURREGELUNG TEMPERATURABSICHERUNG RÜCKLAUFTEMPERATURBEGRENZUNG...25

4 5.3.6 VOLUMENSTROM DRUCKABSICHERUNG WERKSTOFFE UND VERBINDUNGSELEMENTE WÄRMEÜBERTRAGER SONSTIGES FERNWÄRMEBETRIEBENE KÄLTEANLAGEN BETRIEB ABBILDUNGEN HEIZWASSERTEMPERATUREN HEIZWASSER-HAUSSTATION, INDIREKTER ANSCHLUSS HEIZWASSER-HAUSSTATION, DIREKTER ANSCHLUSS AUFSTELLFLÄCHE DER FERNWÄRMEKOMPAKTSTATION SCHALTUNGEN VON KUNDENANLAGEN SCHALTUNGEN AM HEIZWASSERNETZ, INDIREKTER ANSCHLUSS WARMWASSERHEIZUNG INDIREKTER HEIZWASSERANSCHLUSS WARMWASSERHEIZUNG INDIREKTER HEIZWASSERANSCHLUSS UND INDIREK- TE ZENTRALE TRINKWASSERERWÄRMUNGSANLAGE WARMWASSERHEIZUNG INDIREKTER HEIZWASSERANSCHLUSS UND DIREKTE ZENTRALE TRINKWASSERERWÄRMUNGSANLAGE WARMWASSERHEIZUNG INDIREKTER HEIZWASSERANSCHLUSS UND RAUM- LUFTTECHNISCHE ANLAGE WARMWASSERHEIZUNG INDIREKTER HEIZWASSERANSCHLUSS ZWEIFLUTIG AUSGEFÜHRTE ANLAGE FÜR GROSSE LEISTUNGEN SCHALTUNGEN AM HEIZWASSERNETZ, DIREKTER ANSCHLUSS WARMWASSERHEIZUNG DIREKTER ANSCHLUSS BEZEICHNUNG DER ANLAGENTEILE IN DER HAUSSTATION SINNBILDER DER ANLAGENTEILE IN DER HAUSSTATION...41

5 1 Allgemeines Aufgrund 17 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB- FernwärmeV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I, S. 742), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Ersetzung von Zinssätzen vom 5. April 2002 (BGBl. I, S. 1250), und der Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG (im Folgenden EVI Hildesheim genannt) zur AVBFernwärmeV (gültig ab ), legt die EVI Hildesheim folgende technische Anschlussbedingungen (TAB- HW) fest, die aus Gründen der sicheren und störungsfreien Wärmeversorgung notwendig sind. Sie sind vom Kunden zu beachten und Bestandteil des Fernwärme- bzw. Wärmelieferungsvertrages. 1.1 Geltungsbereich Diese TAB-HW gelten für die Planung, den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das mit Heizwasser betriebene Fernwärmenetz der EVI Hildesheim angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Sie gelten auch für alle Wärmenetze der EVI Hildesheim, auch BHKW-Inselnetze. Diese TAB-HW gelten mit Wirkung vom 17. Juni Für bereits in Betrieb befindliche Anlagen gilt diese Fassung der TAB-HW nur bei wesentlichen Änderungen in den Grenzen des 4 Abs. 3 Satz 5 AVBFernwärmeV. Änderungen und Ergänzungen der TAB-HW gibt die EVI Hildesheim in geeigneter Weise öffentlich bekannt. 1.2 Anschluss an die Fernwärmeversorgung Die Herstellung eines Anschlusses an das Fernwärmenetz ist vom Kunden unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordruckes zu beantragen. Auf Wunsch wird jedem Kunden die TAB-HW kostenlos ausgehändigt. Der Kunde verpflichtet sich, seine Anlagen entsprechend diesen TAB-HW zu errichten und zu betreiben. Der Kunde ist verpflichtet, die anfallenden Arbeiten von einem qualifizierten Fachbetrieb ausführen zu lassen, welcher der Industrie- und Handelskammer zugehörig oder in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen ist. Sämtliche Schweißarbeiten sind nach den gültigen AGFW-Richtlinien auszuführen, wobei die Schweißprüfung DIN EN 287 des Ausführenden nicht älter als 2 hre sein darf. Bei visuellen Mangelerscheinungen der Schweißnähte behält sich die EVI Hildesheim vor, eine Schweißnahtprüfung DIN EN ISO 5817 nach Bewertungsgruppe B zu veranlassen. Der Kunde veranlasst planende und ausführende Firmen zur vollinhaltlichen Einhaltung und Beachtung der TAB-HW bei allen Arbeiten zur Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Anlagen oder Anlagenteilen. Abweichungen von den TAB-HW sind vor Ausführung der Arbeiten schriftlich mit der EVI Hildesheim zu vereinbaren. Zur Stromversorgung der Wärmemesseinrichtungen erfolgt durch die EVI Hildesheim eine Leitungsverlegung aus einem Stromkreis der Hausanlage, der im Einzelfall mit der EVI Hildesheim abgestimmt wird. Der Stromverbrauch hierfür wird nicht gezählt und vom Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Werden Mängel an der Kundenanlage festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die EVI Hildesheim berechtigt, ein Beheben der Mängel zu verlangen bzw. den Anschluss oder die Versorgung einzustellen. Geltende Gesetze, DIN-Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften bleiben von den TAB-HW unberührt. Seite 1

6 1.3 Vom Kunden einzureichende Unterlagen Anfrage für das Herstellen eines Fernwärme-Hausanschlusses mit Daten der Hausanlage und der Heizlast. Ausführung der geplanten Kundenanlage (auch bei Änderungen und Erweiterungen) ist vor Beginn der Installationsarbeiten mit der EVI Hildesheim abzustimmen. Hierzu ist ein Hydraulikschaltbild oder ein R&I-Fließbild (Rohrleitungs- und Instrumentenfließschema) der Anlage zweifach vom Planer bzw. Installateur einzureichen. Die Inbetriebnahme ist als Fertigmeldung der EVI Hildesheim anzuzeigen. Sämtliche Antragsformulare für den Anschluss an das Fernwärmenetz der EVI Hildesheim sind auch im Internetauftritt abzurufen. 2 Heizlast/Anschlusswert Die Heizlastberechnung ist auf Verlangen der EVI Hildesheim vorzulegen. 2.1 Heizlast von Gebäuden Die Berechnung erfolgt nach DIN EN Heizungsanlagen in Gebäuden Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast, neueste Fassung. In besonderen Fällen kann ein Ersatzverfahren angewendet werden. 2.2 Heizlast für zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen Die Heizlast für die zentrale Trinkwassererwärmung in Wohngebäuden wird nach DIN 4708 Zentrale Wassererwärmungsanlagen Begriffe und Berechnungsgrundlagen, neueste Fassung, ermittelt. 2.3 Heizlast für raumlufttechnische Anlagen Der Wärmebedarf für raumlufttechnische Anlagen ist nach DIN 1946 Raumlufttechnik, neueste Fassung, zu ermitteln. 2.4 Sonstige Heizlast Die Heizlastminderung durch Wärmerückgewinnung ist gesondert auszuweisen. 2.5 Heizwasser-Durchfluss Aus den Heizlastwerten der vorstehenden Punkte 2.1. Heizlast von Gebäuden bis 2.4. Sonstige Heizlast wird von der EVI Hildesheim der Anschlusswert ermittelt. Daraus wird die vom Kunden zu bestellende und von EVI Hildesheim vorzuhaltende Wärmeleistung abgeleitet. Die vorzuhaltende Wärmeleistung wird nur bei einer zu vereinbarenden niedrigen Außentemperatur angeboten. Bei höheren Außentemperaturen wird die Wärmeleistung entsprechend angepasst. Diesem Anschlusswert wird in Abhängigkeit von der Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur ein Heizwasser-Durchfluss (HWD) zugeordnet und von der EVI Hildesheim in der Übergabestation am Volumenstrombegrenzer eingestellt. Seite 2

7 3 Wärmeträger Der Wärmeträger Wasser entspricht den Anforderungen des AGFW-Arbeitsblattes FW 510 Anforderungen an das Kreislaufwasser von Industrie- und Fernwärmeheizanlagen sowie Hinweise für deren Betrieb und kann eingefärbt sein. Es entspricht den Anforderungen des VdTÜV/AGFW- Merkblattes TCh 1466 bzw. FW 510 (salzarme Fahrweise). Das Fernheizwasser ist Eigentum der EVI Hildesheim und darf nicht verunreinigt oder unberechtigt entnommen werden. Im Falle einer unberechtigten Entnahme ist die EVI Hildesheim berechtigt, gegenüber dem Verursacher bzw. dem entsprechenden Anschlussnehmer eine Pauschale in Höhe von 250,00 / m³ zu erheben. Das im Kreislauf geförderte Fernheizwasser von der EVI Hildesheim ist salzarm mit einer Leitfähigkeit <100µS/cm. Verluste im FW-Primärnetz werden von der EVI Hildesheim durch vollentsalztes Wasser oder salzarmes Wasser ergänzt. 4 Hausanschluss Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet an der entsprechend gekennzeichneten Stelle der Übergabestation, in der Regel der HAE. Der Hausanschluss ist Eigentum der EVI Hildesheim. Die technische Auslegung und Ausführung bestimmt die EVI Hildesheim. Die Leitungsführung bis zur Übergabestation ist zwischen dem Anschlussnehmer und der EVI Hildesheim abzustimmen. Fernwärmeleitungen außerhalb von Gebäuden dürfen innerhalb eines von EVI Hildesheim festzulegenden Schutzstreifens nicht überbaut und mit tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden. 4.1 Hausanschlussleitung Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage und ist Eigentum der EVI Hildesheim. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet an der Hauptabsperreinrichtung (HAE) im Gebäude, direkt hinter der Außenwand. Die Leitungsführung von der HAE bis zur Fernwärmeübergabestation ist als Verbindungsleitung Bestandteil der Kundenanlage. Die technische Auslegung und Ausführung bestimmt die EVI Hildesheim. Der Anschluss der Hausanlage des Kunden an die Kompaktstation liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und ist von diesem bzw. einem von ihm beauftragten Installateurunternehmen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Der Kunde sorgt dafür, dass bei Streckenabsperrungen oder sonstigen Einrichtungen, zum Beispiel Messdosen in Kellerräumen, der Zugang für Berechtigte der EVI Hildesheim jederzeit gewährleistet ist. Der Wärmemengenzähler (WMZ) ist Eigentum der EVI Hildesheim und wird grundsätzlich in der Fernwärmekompaktstation eingebaut. Abweichend hiervon wird der WMZ direkt hinter der HAE eingebaut, wenn: die Länge der Verbindungsleitung zwischen HAE und Übergabestation > 5 m ist, oder die HAE und die Übergabestation nicht im selben Raum eingebaut sind, oder Seite 3

8 die Verbindungsleitung nicht von der EVI Hildesheim ausgeführt wird. In diesen Fällen wird hinter dem WMZ eine zusätzliche Absperreinrichtung eingebaut. Bei Anlagen > 100 kw Anschlusswert wird im Bereich der HAE eine elektr. Anschlussdose für das Überwachungssystem des Fernwärmenetzes der EVI Hildesheim montiert. Diese ist Eigentum der EVI Hildesheim. Die Kundenanlage ist an der Übergabestelle (HAE = Eigentumsgrenze) unmittelbar spannungsfrei anzuschließen (siehe Punkte 7.2. Heizwasser-Hausstation, indirekter Anschluss und 7.3. Heizwasser-Hausstation, direkter Anschluss). Die Hauptabsperreinrichtungen (HAE) der EVI Hildesheim dürfen vom Kunden nur bei Gefahr geschlossen und nur von der EVI Hildesheim wieder geöffnet werden. Von der EVI Hildesheim angebrachte Plomben dürfen weder entfernt noch beschädigt werden. Fehlende oder beschädigte Plomben sind unverzüglich der EVI Hildesheim zu melden. 4.2 Hausanschlussraum Der Kunde stellt der EVI Hildesheim unentgeltlich einen abschließbaren Raum zur Verfügung und gewährleistet der EVI Hildesheim oder den von ihr beauftragen Dritten jederzeit den uneingeschränkten Zugang zur Anlage. In dem Hausanschlussraum sollen die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen eingebaut werden. Lage und Abmessungen des Raums sind mit der EVI Hildesheim rechtzeitig abzustimmen. Als Planungsgrundlage gilt die DIN Die Errichtung von Dachzentralen ist mit der EVI Hildesheim speziell abzustimmen, da hier besondere Maßnahmen zu treffen sind. Der Raum darf nicht zweckentfremdet genutzt werden und ist frostfrei zu halten. Der freie Zugang zu den Sicherheits- und Messeinrichtungen ist jederzeit zu gewährleisten. Die Anordnung der Gesamtanlage im Raum muss den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Betriebsanleitungen und Hinweisschilder sind gut sichtbar anzubringen. Wände, Decken und Fußböden müssen so ausgeführt sein, dass durch eventuelle Undichtigkeiten ausströmender Dampf und/oder Wasser nicht in andere als dafür vorgesehene Räume eindringen kann. Die Größe des Raumes muss so bemessen sein, dass alle Anlagenteile jederzeit einwandfrei bedient und gewartet werden können. Der Raumbedarf für die Übergabestation ist für Standard-Fernwärmekompaktstationen unter Punkt 7.4. Aufstellfläche der Fernwärmekompaktstation angegeben. Der Raum sollte nicht neben oder unter Schlafräumen und sonstigen, gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet sein. Mit Rücksicht auf Strömungs- und Pumpengeräusche sind Schalldämmungen so auszubilden, dass die Lautstärke der erzeugten Geräusche in Aufenthaltsräumen die in DIN 4109 festgelegten Werte nicht übersteigt. Gegebenenfalls sind erforderliche Abhilfemaßnahmen vom Kunden durchzuführen. Die Zugangstür muss in Fluchtrichtung zu öffnen und mit einem geschlossenen Türblatt versehen sein. Der Fluchtweg darf nicht blockiert werden. Seite 4

9 Die Verkehrswege zum Hausanschlussraum müssen unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht sicher begehbar sein. Eine ausreichende Be- und Entlüftung des Raumes ist erforderlich. Die Raumtemperatur darf 30 C nicht überschreiten. Die einschlägigen Vorschriften über Wärmedämmung sind einzuhalten. Der Raum ist gemäß Gefahrstoffverordnung frei von Schadstoffen zu halten. Ausreichende Beleuchtung nach DIN EN und eine Anschlussmöglichkeit (Schutzkontaktsteckdose) für elektrische Geräte sind vorzusehen. Elektrische Installationen sind nach DIN VDE 0100, Teil 737 für Nassräume auszuführen. Die elektrischen Einrichtungen (Regel- und Steuereinrichtung, Wärmezähler) sind vom Kunden unentgeltlich mit elektrischer Energie zu versorgen. Die hierfür erforderliche Spannungsversorgung erfolgt aus einem Stromkreis der Hausanlage, der im Einzelfall mit der EVI Hildesheim abgestimmt wird. Sicherheitseinrichtungen dürfen nur so in den Raum ausblasen, dass Personen nicht gefährdet werden. Potenzialausgleich und ggf. erforderliche Elektroinstallationen sind bauseits nach DIN VDE 0100 auszuführen. Für den Raum werden eine ausreichende Entwässerung und eine Kaltwasserzapfstelle empfohlen. Eine erforderliche Wasserentnahme erfolgt für die EVI Hildesheim kostenfrei. 4.3 Hausstation (Punkte 7.2. Heizwasser-Hausstation, indirekter Anschluss und 7.3. Heizwasser-Hausstation, direkter Anschluss) Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale und gehört gemeinsam mit der Hausanlage und der Verbindungsleitung zur Kundenanlage und steht in dessen Eigentum. Die Hausstation kann für den direkten oder den indirekten Anschluss konzipiert werden. Die EVI Hildesheim entscheidet, ob der Anschluss direkt oder indirekt erfolgt. Die Hausstation soll vorrangig im Heizwassernetz als indirekter Anschluss konzipiert werden, um eine Verdampfung von Wasser und Dampfschläge in der Kundenanlage zu vermeiden. In Abstimmung mit der EVI Hildesheim ist im besonderen Einzelfall auch ein direkter Anschluss möglich. DIN 4747 ist zu beachten. Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das Heizwasser der Hausanlage durch Wärmeübertrager vom Fernwärmenetz hydraulisch getrennt wird. Ein direkter Anschluss liegt vor, wenn die Hausanlage vom Heizwasser aus dem Fernwärmenetz durchströmt wird. Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage. Sie dient der Anpassung der Wärmelieferung an die Hausanlage hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom. Übergabestation und Hauszentrale können baulich getrennt oder in einer Einheit als Kompaktstation angeordnet sein. Ferner können mehrere Komponenten in Baugruppen zusammengefasst werden. Eine Fernwärmekompaktstation inkl. Einbau und Verbindungsleitungen kann auf Wunsch des Kunden auch durch die EVI Hildesheim geliefert werden. Dabei legt die EVI Hildesheim die Liefergrenzen abweichend von den Abbildungen der Punkte 7.2. Heizwasser-Hausstation, indirekter Anschluss bzw Heizwasser-Hausstation, direkter Anschluss fest. Seite 5

10 Die elektrischen Einrichtungen in der Kompaktstation (Regel- und Steuereinrichtung, Wärmezähler) sind vom Kunden unentgeltlich mit elektrischer Energie zu versorgen. Die hierfür erforderliche Spannungsversorgung erfolgt aus einem Stromkreis der Hausanlage, der im Einzelfall mit der EVI Hildesheim abgestimmt wird. Es sind bauseits die jeweils gültigen Vorschriften über Schall- und Wärmedämmung sowie Brandschutz zu berücksichtigen. Potenzialausgleich und ggf. erforderliche Elektroinstallationen sind bauseits nach DIN VDE 0100 auszuführen Übergabestation Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung bzw. Verbindungsleitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet. Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß an die Hauszentrale zu übergeben (Übergabestelle). Die HAE ist einschließlich der Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung (Wärmemengenzähler, kurz WMZ) Eigentum der EVI Hildesheim. Der WMZ ist grundsätzlich in der Übergabestation untergebracht (Ausnahmen siehe unter 4.1. Hausanschlussleitung). Durch die EVI Hildesheim erfolgt die Festlegung der Fernwärmeübergabestationskomponenten unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, des maximalen Heizwasser-Durchflusses (HWD), der erforderlichen Anschlussart (direkt oder indirekt) und der technischen Netzdaten. Für die Auslegung der Armaturen und Anlagenteile gelten DIN 4747 und die entsprechenden AGFW- Arbeitsblätter. Druck- und Temperaturabsicherungen sind in der Übergabestation vorzusehen und gemäß DIN 4747 auszuführen. Die Anordnung der Anlagenteile sowie der Platzbedarf der Übergabestation sind in den Schaltschemen unter Punkt 7.2. Heizwasser-Hausstation, indirekter Anschluss bzw Heizwasser-Hausstation, direkter Anschluss und 7.4. Aufstellfläche der Fernwärmekompaktstation, als auch unter Punkt 8.1. Schaltungen am Heizwassernetz, indirekter Anschluss und 8.2. Schaltungen am Heizwassernetz, direkter Anschluss dargestellt. Über Herstellung, Montage, Ergänzung und Änderung der Übergabestation bestimmt die EVI Hildesheim. Für die Instandhaltung der Übergabestation gelten die vertraglichen Vereinbarungen Hauszentrale Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage. Sie dient der Anpassung der Wärmelieferung an die Hausanlage hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom. Erweiterungen und Änderungen der Hauszentrale sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen in der Hausanlage sind der EVI Hildesheim vorher mitzuteilen ( 15 AVBFernwärmeV). Die EVI Hildesheim ist berechtigt die Anlagen des Kunden zu prüfen und kann verlangen, dass etwaige Mängel beseitigt werden. Unmittelbar vor Inbetriebnahme wird von der EVI Hildesheim die Hauszentrale stichprobenartig auf Übereinstimmung mit dem Schaltbild und auf Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften geprüft. Eine Gewährleistung für die sichere Funktion wird dadurch von der EVI Hildesheim nicht übernommen. Vor Inbetriebnahme sind der EVI Hildesheim die Druckfestigkeit und die Dichtheit der Anlagen zu bescheinigen. Für die Druckprobe gilt VOB Teil C, DIN 18379/ Seite 6

11 4.3.3 Hausanlage Die Hausanlage besteht aus dem Rohrleitungssystem ab der Hauszentrale, den Heizflächen und Behältern sowie den zugehörigen Absperr-, Sicherheits- und Regelarmaturen als auch Pumpen und Steuereinrichtungen. Nachfolgende Erklärungen gelten auch für Hauszentralen, die Hausanlagen mit Warmwasser versorgen. Folgende Systeme sind für die Wassererwärmer zugelassen: Speicherladesystem (bei Neubauten und Totalsanierungen), Durchflusswassererwärmer (bei Neubauten und Totalsanierungen), Speichersystem mit eingebauter Heizfläche (nur bei alten Bestandsanlagen zugelassen. Bei Erneuerung der Wassererwärmung wird nur noch die Wassererwärmung durch Speicherladesysteme oder Durchflusswassererwärmer zugelassen). Die für die Ausführungsart der Wassererwärmer maßgebliche Klassifizierung des Heizmittels nach DIN 1988 ist bei der EVI Hildesheim zu erfragen. Die Trinkwassererwärmung (TWE) kann sowohl im Vorrangbetrieb als auch im Parallelbetrieb zur Raumheizung erfolgen. Bei Vorrangbetrieb wird der Wärmebedarf für die TWE zu 100 % abgedeckt, die Leistung für die Raumheizung dafür ganz oder teilweise reduziert. Ein Parallelbetrieb liegt vor, wenn sowohl der Wärmebedarf der Raumheizung und ggf. der raumlufttechnischen Anlagen als auch der Wärmebedarf der TWE gleichzeitig abgedeckt werden kann. Die zentrale Trinkwassererwärmungsanlage besteht aus den Kaltwasser- und Zirkulationsleitungen, den Leitungen für erwärmtes Trinkwasser sowie den Zapfarmaturen und den Sicherheitseinrichtungen. Für die Trinkwassererwärmungsanlage wird das Speicherladesystem empfohlen. Dabei sind für Neuanlagen bzw. vorhandene Anlagen die DVGW-Arbeitsblätter W551 und W553, sowie das AGFW-Merkblatt FW 526 Thermische Verminderung des Legionellenwachstums zu beachten. Die Wärmeübertrager für das Speicherladesystem sind heizwasserseitig für eine Systemtemperatur von 70/20 C und trinkwasserseitig von 10/60 C auszulegen. In Ausnahmefällen kann in Abstimmung mit der EVI Hildesheim von der Auslegung abgewichen werden (z. B. bei Krankenhäusern oder Schwimmbädern). Es wird im DVGW-Arbeitsblatt W551 unterschieden zwischen Klein- und Großanlagen. Kleinanlagen sind alle Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Anlagen mit einem Speicherinhalt von 400 l und einem Rohrleitungsinhalt 3,0 l zwischen Trinkwassererwärmungsanlage und Entnahmestelle (ohne das Volumen der Zirkulationsleitungen und des Speichers). Alle anderen TWE gelten als Großanlagen. Für Kleinanlagen ist eine Betriebstemperatur von 50,0 C vorgeschrieben. Ist eine Zirkulation vorhanden, soll die Eintrittstemperatur in den Trinkwassererwärmer 50,0 C nicht unterschreiten. Für Großanlagen ist die Warmwassertemperatur am Austritt des TWE mit 60,0 C angegeben. Bei Speicherladesystemen und Durchflusssystemen ist dies jeweils die Austrittstemperatur aus dem Wärmeübertrager. Seite 7

12 Die Grädigkeit der/des Wärmeübertrager/s muss bei der Auslegung berücksichtigt werden. Die EVI Hildesheim stellt durch die Netzfahrweise eine Mindesttemperatur im Sommer sicher. Diese beträgt 75,0 C im Vorlauf des Fernwärmenetzes. Um die Mindestwarmwassertemperatur der TWE sicherzustellen sind die Grädigkeiten der Wärmetauscher entsprechend auszuführen. Wegen der vielfältigen Schaltungsvarianten bei raumlufttechnischen Anlagen sind die Entwürfe rechtzeitig mit der EVI Hildesheim abzustimmen. 4.4 Hydraulischer Abgleich Um eine einwandfreie Funktion der Hausanlage zu gewährleisten, ist ein hydraulischer Abgleich nach DIN vorzunehmen. Bei der Raumheizung sind Stellgeräte (z. B. Thermostatventile gemäß AGFW-Merkblatt FW 507) mit Voreinstellmöglichkeit einzusetzen. Die Voreinstellung sollte nach dem Spülen der Anlage erfolgen. Für die Dimensionierung und notwendige Voreinstellung der Stellgeräte sind der zugehörige Volumenstrom und Differenzdruck maßgebend. Es ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Ventilautorität gewährleistet ist. Je nach anstehendem Differenzdruck kann abschnittsweise eine Differenzdruckbegrenzung (Strangregulierung) erforderlich werden. Bei RLT-Anlagen müssen zur Vermeidung des Einfrierens mit Außenluft beaufschlagte Lüftungsheizregister stets mit konstantem Heizflächenvolumenstrom betrieben werden. Der Heizflächenvolumenstrom muss einstellbar sein. Hierzu sind z. B. Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet. 4.5 Rohrleitungssysteme und Verlegeverfahren Neuanlagen sind grundsätzlich als Zweileitersystem auszuführen. Für Einrohranlagen ist eine besondere Genehmigung der EVI Hildesheim erforderlich. Kurzschluss- oder Überströmleitungen zwischen Vor- und Rücklauf sind nicht zugelassen. Wärmedehnungskompensation und ggf. erforderliche Festpunktkonstruktionen sind unter Beachtung der Auslegungstemperaturen in der Hausanlage zu planen und auszuführen. Für die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen gilt die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV). 4.6 Heizflächen Bei der Raumheizung ist die Wärmeleistung der Heizflächen gemäß DIN EN 442 und der aktuell gültigen EnEV in Abhängigkeit von den gewählten Heizmittel- und Raumtemperaturen zu bestimmen. Die Heizflächen sind so zu bemessen, dass die Rücklauftemperatur des Heizwassers die Werte gemäß Punkt Rücklauftemperatur bzw Rücklauftemperatur nicht übersteigt und den Anforderungen der aktuell gültigen EnEV genügt. Der Anschluss von Flächenheizsystemen (z. B. Fußbodenheizungen) ist grundsätzlich indirekt über Wärmeübertrager vorzunehmen. Seite 8

13 Bei RLT-Anlagen sind für die Dimensionierung der Luftheizregister die gewählten Heizmittelzustände (insbesondere die Rücklauftemperatur), die gewünschten Luftzustände sowie die Herstellerdatenblätter zu berücksichtigen. Für die Auslegung der Heizflächen beträgt die min. Vorlauftemperatur des von der EVI Hildesheim zur Verfügung gestellten Heizwassers 75,0 C. Die Heizflächen sind so zu berechnen, dass die Rücklauftemperatur des Heizwassers bei Volllast, Schwachlast und abgestellter Anlage 35 C nicht übersteigt. 4.7 Werkstoffe, Armaturen und Verbindungselemente Für Rohrleitungen, Heizflächen, Armaturen und Verbindungselemente dürfen nur Materialien und Systeme eingesetzt werden, deren Werkstoffe und Herstellungsverfahren gemäß DIN 4747, Teil 1 zugelassen sind. Weichlotverbindungen sind nur bis 110 C unter Verwendung geeigneter Sonderweichlote nach DIN 1707 zulässig. Für die mit Heizwasser der EVI Hildesheim beaufschlagten Anlagenteile sind nicht zugelassen: Kunststoffrohre und -armaturen (sie dürfen in Abstimmung mit der EVI Hildesheim verwendet werden, sofern das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen die Eignung für den Verwendungszweck nachweist); Hanfeindichtungen im Vorlauf < 100 C; Gummikompensatoren; Überströmventile zwischen Vor- und Rücklauf; Umschalt-, Bypass- oder Mischventile, die Vorlaufwasser ungenutzt in den Rücklauf abströmen lassen. Es dürfen nur Werkstoffe für Heizflächen aus Stahl, Gusseisen oder Kupfer verwendet werden. Seite 9

14 5 Fernwärmeanschluss am Heizwassernetz 5.1 Indirekter Anschluss am Heizwassernetz (Punkt 7.2. Heizwasser-Hausstation, indirekter Anschluss) Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn die max. Netzvorlauftemperatur größer ist als die max. zulässige Vorlauftemperatur in der Hausanlage. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN aufweisen. Die Anlagenteile auf der Primärseite einschließlich Wärmeübertrager sind für eine maximale Vorlauftemperatur von 136 C und für einen Nenndruck von PN 16 auszulegen. In den Vorlauf der Primärseite und in den Rücklauf der Sekundärseite ist jeweils ein Schmutzfänger einzubauen Temperaturregelung Bei der Raumheizung wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels geregelt. Als Führungsgröße dient die Außentemperatur. Wahlweise kann hier auch die Leistung bzw. die Vorlauftemperatur des Heizmittels durch einen Kontakt in der Station über eine übergeordnete Gebäudeleittechnik der Kundenanlage eingestellt werden und somit der Verbrauchssituation angepasst werden. Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels. Als Führungsgröße sollte nicht die momentane, sondern eine gemittelte Außentemperatur dienen. Sind mehrere Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an einen Wärmeübertrager angeschlossen, so müssen diese einzeln mit einer nachgeschalteten Regelung versehen werden. Eine Bedarfsaufschaltung auf das primärseitig angeordnete Stellgerät der Heizmitteltemperaturregelung wird empfohlen. Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig. Das Stellgerät für die Regelung der Wärmeübertragung der Hausanlage ist als Durchgangsventil primärseitig im Vor- oder Rücklauf anzuordnen. Die in dieser TAB-HW vorhandenen Schaltschemata sind verbindlich. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit der EVI Hildesheim zu nehmen. Für sekundärangeordnete Stellgeräte in der Hauszentrale sind vorzugsweise Durchgangsventile oder Pumpen einzusetzen. Im Einzelfall sind Dreiwegeventile zulässig. Der Einsatz von hydraulischen Weichen auf der Sekundärseite ist nicht zulässig, da hier eine konstant tiefe Rücklauftemperatur nicht gewährleistet werden kann. Für die Auslegung der primärseitigen Stellglieder ist eine ausreichende Ventilautorität zu berücksichtigen. Für die Kundenanlage steht ein Gesamtdruckverlust von 200 mbar zur Verfügung. Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige max. erforderliche Volumenstrom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des jeweiligen min. Differenzdruckes betragen. Für das primärseitige Stellgerät ist der min. Netz-Differenzdruck ( p min. = 0,80 bar) maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig. Die Stellantriebe und Stellgeräte (nach DIN 4747, Teil 1 mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximal auftretenden Netzdifferenzdruck von 10 bar schließen können. Seite 10

15 Wegen der kurzen Reaktionszeiten bei RLT-Anlagen sollten zur Vermeidung von Zugerscheinungen langsam wirkende Stellantriebe, wie z. B. Thermoantriebe nicht eingesetzt werden Temperaturabsicherung Die Hausstation ist entsprechend DIN 4747, Teil 1 Sicherheitstechnische Ausführung von Hausstationen zum Anschluss an Heizwasser-Fernwärmenetze in der jeweils gültigen Fassung auszuführen Gleitende/Gleitend-konstante Netzfahrweise Das Heizwasser wird von der EVI Hildesheim in gleitend-konstanter Netzfahrweise mit Vorlauftemperatur zwischen 80 C und 136 C entsprechend der Außentemperatur in das Wärmeversorgungsnetz eingespeist (siehe Abbildung unter Punkt 7.1. Heizwassertemperaturen). Je nach Entfernung vom Kraftwerk und dadurch bedingte Temperaturverluste können sich an der Übergabestelle hiervon abweichende Werte einstellen. Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747, Teil 1 ist erforderlich, wenn die maximale Netzvorlauftemperatur von 136 C größer ist als die maximal zulässige Vorlauftemperatur in der Hausanlage. Für die Absicherung der Vorlauftemperatur ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter erforderlich. Regel- und Wächterimpulse können auf ein gemeinsames Stellgerät wirken, das dann typgeprüft sein muss und die Sicherheitsfunktion nach DIN aufweist (der Schließvorgang muss bei Ausfall der Hilfsenergie selbsttätig ablaufen). Bei zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen muss die Trinkwassertemperatur mit einem typgeprüften Sicherheitstemperaturwächter auf maximal 75 C abgesichert werden. Doppelthermostate (STW und TR) sind zugelassen. Wird ein gemeinsames Stellgerät eingesetzt, muss es typgeprüft und im Vorlauf angeordnet sein. Bei Netzvorlauftemperaturen bis 120 C ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst. Bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 1,0 m 3 /h nicht überschreitet, kann auf den Sicherheitstemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion verzichtet werden. In diesem Fall wird ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) erforderlich. Seite 11

16 Anlage max. Netzvorlauftemperatur (Heizmitteltemperatur) im Fernwärmenetz max. zulässige Temperatur in der Hausanlage Sicherheitstechnische Ausrüstung Vorlauftemperaturregelung TR 1) STW 1) typgeprüft mit und ohne Hilfsenergie Sicherheitsfunktion nach DIN C Raumheizung > 120 C 140 C > 140 C 1) Definition nach DIN 3440 gleitende und gleitend-konstante Netzfahrweise Netzvorlauftemperatur nicht erforderlich 2) nicht erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich < Netzvorlauftemperatur max. ϑ H zul erforderlich 3) erforderlich nicht erforderlich erforderlich 3)4) < Netzvorlauftemperatur max. ϑ H zul erforderlich 3) erforderlich nicht erforderlich erforderlich 3)4) < Netzvorlauftemperatur max. ϑ H erforderlich erforderlich erforderlich erforderlich zul 2) Dezentrale Temperaturregelung mit thermostatischen Heizkörperventilen ausreichend. 3) Nicht erforderlich bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 1 m³/h nicht überschreitet. Bei Fortfall des STW wird ein TR erforderlich. Flächenheizsysteme und Trinkwassererwärmungsanlagen sind von der Erleichterung ausgenommen. 4) In Anlehnung an DIN erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05% vom kvs-wert). Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN 32730, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Registernummer. Tabelle 1: Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von indirekten Fernwärmeübergabestationen Da die maximalen Netzvorlauftemperaturen im Heizwassernetz der EVI Hildesheim zwischen 120 C bis 140 C liegen, ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst. Bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 1,0 m 3 /h nicht überschreitet, kann auf den Sicherheitstemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion verzichtet werden. In diesem Fall ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) erforderlich. Seite 12

17 5.1.3 Rücklauftemperatur Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch die Auslegung und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Die Wärmeentnahmeeinrichtungen (Heizkörper, Heizregister, Wärmeübertrager usw.) sind so zu bemessen und zu regeln, dass bei Wasserheizungsanlagen die Rücklauftemperatur des Heizwassers auf der Fernwärmenetzseite folgende Werte nicht übersteigt: a) bei bestehenden Anlagen 60 C bei - 12 C Außentemperatur; b) 50 C bei Neubauten und Totalsanierung; c) bei RLT-Anlagen 35 C bei Volllast, Schwachlast und abgestellter Anlage einschließlich Frostschutz; d) bei zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen 20 C bei Spitzenzapfung gemäß DIN Für Konvektor- und Einrohranlagen ist eine besondere Genehmigung von der EVI Hildesheim erforderlich. Die im Datenblatt angegebene maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine gleitende, der Außentemperatur angepasste Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Eine Begrenzungseinrichtung ist notwendig, die die Netzrücklauftemperatur auf 60 C im Rücklauf begrenzt. Diese kann in Abstimmung mit der EVI Hildesheim, etwa bei Absorptionskälteanlagen, auch höher eingestellt werden. Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen. Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist so anzuordnen, dass er ständig vom Umlaufwasser des jeweiligen Heizkreises umspült wird Volumenstrom In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittelvolumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst. Der Fernheizwasservolumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Kundenanlage und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers. Der Heizmittelvolumenstrom muss einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet. Zur Dimensionierung des Stellgerätes ist der maximal erforderliche Fernheizwasservolumenstrom zu ermitteln. Hierzu sind in der Regel mehrere Vergleichsrechnungen durchzuführen. Diese Berechnungen sind erforderlich, da der maximale Fernheizwasservolumenstrom bei RLH-Anlagen nicht grundsätzlich bei niedrigster Außentemperatur benötigt wird. Es ist unbedingt der Verlauf der Vorlauftemperatur des Fernheizwassers und damit dessen Wärmeinhalt in Abhängigkeit von der Außentemperatur zu berücksichtigen (siehe Abbildung unter Punkt 7.1. Heizwassertemperaturen). So können unter Umständen verschiedenartige Betriebsweisen (Außen-, Misch-, Umluftbetrieb) und besondere Anforderungen an die Seite 13

18 Zuluftzustände zu Zeiten mit relativ hohen Außentemperaturen und entsprechend geringem Wärmeinhalt des Fernheizwassers ein Maximum an Fernheizwasservolumenstrom erfordern. Die Umwälzpumpe für das Heizmittel je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen. In der Hauszentrale wird der Heizmittelvolumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst. Der Heizmittelvolumenstrom muss einstellbar sein. Hierzu sind z. B. Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen, bei Trinkwassererwärmungsanlagen Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel geeignet. Der Durchsatz des Wärmeträgers ohne Auskühlung ist nicht zulässig. Der Einsatz von drehzahlgeregelten Pumpen ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend vorzusehen. Sind Überströmventile zum Abbau überhöhter Differenzdrücke erforderlich, so dürfen diese nur zwischen Druck- und Saugseite der Umwälzpumpen eingebaut werden Druckabsicherung Die Auslegung der Primärseite der Übergabestation hat auf den Nenndruck des Fernwärmenetzes zu erfolgen. Der Nenndruck im Fernwärmenetz Innenstadt der EVI Hildesheim beträgt PN 16. Die Druckabsicherung der Sekundärseite des Wärmeübertragers hat nach DIN 4747 und DIN EN zu erfolgen. Membransicherheitsventil (MSV) Ausblaseleitung für Wasser in l/h = < 100 < 350 < 900 Nennwärmeleistung in kw Ansprechdruck Nennweite DN ,0 bar Anschlussgewinde 1) G ½ G ¾ G1 für die Zuleitung Anschlussgewinde 1) für die Ausblaseleitung G ¾ G 1 G 1¼ Art der Leitung Mindestdurchmesser und Mindestnennweiten DN Zuleitung d Ausblaseleitung d ) Definition nach DIN ISO Tabelle 2: Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von Fernwärmeübergabestationen Raumheizung, RLT-Anlagen und Prozesswärme Bei Trinkwassererwärmungsanlagen ist die Trinkwasserseite gemäß DIN 4753 bzw. DIN 1988 abzusichern Werkstoffe und Verbindungselemente Die Auswahl der Werkstoffe für die mit dem Heizwasser der EVI Hildesheim beaufschlagten Anlagenteile ist gemäß DIN 4747, Teil 1 vorzunehmen. Die zur Verwendung kommenden Materialien (z. B. Rohrleitungen, Armaturen, Verbindungselemente, Dichtungsmaterialien) müssen den maximalen Betriebsbedingungen (Druck und Temperatur) gemäß Punkt Temperaturabsicherung und Druckabsicherung sowie der Wasserqualität gemäß Punkt 3. Wärmeträger angepasst sein. Weichlotverbindungen sind nur bis 110 C unter Verwendung geeigneter Sonderweichlote nach DIN 1707 zulässig. Seite 14

19 Es sind Flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Die Dichtungen sind vorzugsweise mit Drahteinlage auszuführen. Nicht zugelassen sind: konische Verschraubungen; Hanfeindichtungen im Vorlauf < 100 C; Gummikompensatoren; Pressverbindungen für die mit Heizwasser der EVI Hildesheim von 136 C beaufschlagten Anlagenteile (bis zum STW sowie die Rückschlagklappe). Die Auswahl der Werkstoffe für die Trinkwassererwärmungsanlage ist gemäß DIN 4753 und DIN 1988 sowie den einschlägigen DVGW-Vorschriften vorzunehmen. Zur Vermeidung von Korrosionsschäden ist bei Mischinstallationen auf geeignete Werkstoffpaarungen zu achten Sonstiges Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Druckgeräterichtlinie sind zu beachten. Die VDI-Richtlinie 2035 ist für die Wasseraufbereitung der Heizungsanlage zu beachten. Nicht zugelassen sind hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf. Für Luftheizregister, die mit Außenluft beaufschlagt werden, ist eine Frostschutz- und Anfahrschaltung vorzusehen (vgl. Abbildung unter Punkt Warmwasserheizung indirekter Heizwasseranschluss und raumlufttechnische Anlage). Der Kunde stellt sicher, dass ein Potenzialausgleich nach DIN VDE 0100, Teil 410 und 540 erfolgt Wärmeübertrager Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für eine maximale Vorlauftemperatur von 136 C und für einen Nenndruck von PN 16 ausgelegt werden. Sekundärseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse sowie die Wasserqualität der Hausanlage maßgebend. Im Auslegungsfall darf die Differenz zwischen der primärseitigen und der sekundärseitigen Rücklauftemperatur nicht mehr als 2,0 K betragen. Dieser Auslegungsfall ist bei RLH-Anlagen nicht zwangsläufig bei der tiefsten Außentemperatur gegeben. Die primärseitigen Auslegungstemperaturen des Wärmetauschers für die Lastfälle Sommer und Winter lauten wie folgt: im Sommer: Vorlauftemperatur 75 C, Rücklauftemperatur 35 C im Winter: Vorlauftemperatur 90 C, Rücklauftemperatur 60 C Die Wärmeübertragungsflächen sind für eine Grädigkeit (Temperaturdifferenz zwischen Hausanlagenrücklauf- und Fernwärmerücklauftemperatur) von maximal 2,0 K auszulegen. Um den Selbstreinigungseffekt des Plattenwärmeübertragers auf der Sekundärseite zu gewährleisten wird empfohlen, eine Kanalgeschwindigkeit > 0,1 m/sec oder eine Reynoldszahl > 300 bei der Auslegung zugrunde zu legen. Für Wärmeübertrager ist die Druckgeräterichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Prüfung vor Inbetriebnahme und der wiederkehrenden Prüfungen zu beachten. Seite 15

20 Die Wärmeübertrager für zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen müssen die Anforderungen der DIN 1988, Teil 2, Abschnitt Ausführungsart C erfüllen. Hierüber ist von der Installationsfirma ein entsprechender Nachweis vom Hersteller beizustellen. Bei kombinierten Anlagen (RLH-Anlagen, Raumheizung, Trinkwassererwärmung) sind die Wärmeleistungen aller Verbraucher bei der Dimensionierung des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berücksichtigen. In Verbindung mit raumlufttechnischen Anlagen ist die Trinkwassererwärmung nur im Parallelbetrieb möglich. Beim Speicherladesystem sollten Zeitpunkt und Dauer des Ladevorganges so gelegt werden, dass die Raumwärmeversorgung möglichst wenig beeinträchtigt wird. 5.2 Direkter Anschluss am Heizwassernetz mit Beimischregelung (Punkt 7.3. Heizwasser-Hausstation, direkter Anschluss) Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn die max. Netzvorlauftemperatur größer ist als die max. zulässige Vorlauftemperatur in der Hausanlage. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN aufweisen. Die Anlagenteile auf der Primärseite einschließlich Wärmeübertrager sind für eine maximale Vorlauftemperatur von 136 C und für einen Nenndruck von PN 16 auszulegen. In den Vorlauf der Primärseite und in den Rücklauf der Sekundärseite ist jeweils ein Schmutzfänger einzubauen. Bei einem direkten Anschluss wird der jeweils vorhandene Netzvorlaufdruck in der Übergabestation von der EVI Hildesheim auf einen Druck von 4,6 bar in NN-Höhe gemindert und gegen einen Druck von 5,0 bar in NN-Höhe abgesichert. Im Einzelfall kann von der EVI Hildesheim ein Druck bis 5,3 bar in NN-Höhe eingestellt werden und dabei gegen einen Druck von 5,7 bar in NN-Höhe abgesichert werden, sofern die Hauszentrale und Hausanlage für den erhöhten Betriebsüberdruck geeignet sind (Übersteuerung). Der jeweilige von der EVI Hildesheim in der Übergabestation eingestellte Überdruck ergibt sich als Differenz aus dem Druck von 4,6 bzw. 5,3 bar in NN-Höhe und der jeweiligen geodätischen Höhe der Übergabestation. Der Ruhedruck im Netz beträgt 4,4 bar in NN-Höhe. Der minimale Betriebsüberdruck beträgt an der Übergabestelle 2,7 bar und der abgesicherte Überdruck beträgt 3,1 bar. Der Druck im Netzrücklauf kann 0,8 bis 4,2 bar in NN-Höhe betragen. Für die Kundenanlage steht an der Übergabestelle zwischen Vor- und Rücklauf ein Differenzdruck von 200 mbar zur Verfügung. Nicht übersteuerte Kundenanlagen, deren höchster Punkt über 88 m NN liegt, sind mit Druckerhöhungseinrichtungen sowie Druckhaltungen auszurüsten. Vor dem Stellglied ist im Rücklauf ein Schmutzfänger einzubauen Temperaturregelung Bei der Raumheizung wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels geregelt. Als Führungsgröße dient die Außentemperatur. Die Temperaturregelung erfolgt grundsätzlich als Ablauf- bzw. Einspritzregelung. Als Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden, die im Rücklauf angeordnet werden. Bei der Einspritzregelung wird das Stellgerät im Vorlauf angeordnet. Um Verdampfung am Einspritzpunkt bei Vorlauftemperaturen von 136 C zu verhindern, muss ein Druck von 2,7 bar sichergestellt werden. Die Trinkwassertemperatur muss mit einem typgeprüften Temperaturregler (TR) geregelt werden. Das Stellgerät muss typgeprüft sein und ist im Vorlauf anzuordnen. Seite 16

21 Für die Auslegung der Stellglieder ist eine ausreichende Ventilautorität unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Differenzdruckes von 200 mbar sicherzustellen. Die Stellantriebe und Stellgeräte (nach DIN 4747, Teil 1 mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximal auftretenden Differenzdruck von 4,5 bar schließen können Temperaturabsicherung Die Hausstation ist entsprechend DIN 4747, Teil 1 Sicherheitstechnische Ausführung von Hausstationen zum Anschluss an Heizwasser-Fernwärmenetze in der jeweils gültigen Fassung auszuführen. Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747, Teil 1 ist erforderlich, wenn die maximale Netzvorlauftemperatur von 136 C größer ist als die maximal zulässige Vorlauftemperatur in der Hausanlage. Für die Absicherung der Vorlauftemperatur ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) erforderlich. Regel- und Wächterimpulse können auf ein gemeinsames Stellgerät wirken. Das Stellgerät muss dann typgeprüft sein und eine Sicherheitsfunktion aufweisen, d. h. nach DIN geprüft sein (der Schließvorgang muss bei Ausfall der Hilfsenergie selbsttätig ablaufen). Bei zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen muss die Trinkwassertemperatur gemäß DIN 4747, Teil 1 mit einem typgeprüften Sicherheitstemperaturwächter (STW) auf maximal 75 C abgesichert werden. Doppelthermostate (STW und TR) sind zugelassen. Das Stellgerät muss typgeprüft sein und ist im Vorlauf anzuordnen. Seite 17

22 Anlage höchst zulässige Temperatur in der Hausanlage höchste Netzvorlauftemperatur (Heizmitteltemperatur) Vorlauf- Sicherheitstechnische Ausrüstung temperatur- regelung TR 1) typgeprüft STW 1) mit und ohne Hilfsenergie Sicherheitsfunktion nach DIN konstante Netzfahrweise Netzvorlauftemperatur erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich Raumheizung 120 C < Netzvorlauf- erforderlich erforderlich nicht erforderlich temperatur max. ϑ H zul erforderlich > 120 C < Netzvorlauftemperatur max. ϑ H zul erforderlich erforderlich erforderlich erforderlich 1) Definition nach DIN 3440 Tabelle 3: Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von direkten Fernwärmeübergabestationen Rücklauftemperatur Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch die Auslegung und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Die Wärmeentnahmeeinrichtungen (Heizkörper, Heizregister, Wärmeübertrager usw.) sind so zu bemessen und zu regeln, dass die Rücklauftemperatur des Heizwassers auf der Fernwärmenetzseite folgende Werte nicht übersteigt: bei bestehenden Anlagen 60 C bei - 12 C Außentemperatur, 50 C bei Neubauten und Totalsanierung, bei RLT-Anlagen 35 C bei Volllast, Schwachlast und abgestellter Anlage einschließlich Frostschutz, bei zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen 20 C bei Spitzenzapfung gemäß DIN Für Konvektor- und Einrohranlagen ist eine besondere Genehmigung von der EVI Hildesheim erforderlich. Die im Datenblatt angegebene maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden Volumenstrom In der Hauszentrale wird der Heizmittelvolumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst. Der Heizmittelvolumenstrom muss einstellbar sein. Hierzu sind z. B. Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen, bei Trinkwassererwärmungsanlagen Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel geeignet. Der Durchsatz des Wärmeträgers ohne Auskühlung ist nicht zulässig. Der Einsatz von drehzahlgeregelten Pumpen ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechend vorzusehen Druckabsicherung Die Auslegung der Primärseite der Übergabestation hat auf den Nenndruck des Fernwärmenetzes zu erfolgen. Der Nenndruck ist PN 16. Seite 18

23 Eine Druckabsicherung nach DIN 4747, Teil 1 ist erforderlich, wenn der maximale Netzdruck größer ist als der maximal zulässige Druck in der Hausanlage. Die Druckabsicherung erfolgt in der Übergabestation auf 5,0 bar in NN-Höhe bzw. bei übersteuerten Anlagen auf maximal 5,7 bar in NN-Höhe (siehe 5.2. Direkter Anschluss am Heizwassernetz mit Beimischregelung). Bei geodätisch tief liegenden Anlagenteilen ist der Auslegungsdruck/Nenndruck der Anlage im Bedarfsfall entsprechend anzupassen. Bei Trinkwassererwärmungsanlagen ist die Trinkwasserseite gemäß DIN 4753 bzw. DIN 1988 abzusichern Werkstoffe, Armaturen und Verbindungselemente Die Auswahl der Werkstoffe für die mit dem Heizwasser der EVI Hildesheim beaufschlagten Anlagenteile ist gemäß DIN 4747, Teil 1 vorzunehmen. Die zur Verwendung kommenden Materialien (z. B. Rohrleitungen, Armaturen, Verbindungselemente, Dichtungsmaterialien) müssen den maximalen Betriebsbedingungen (Druck und Temperatur) gemäß Punkt 5.2. Direkter Anschluss am Heizwassernetz mit Beimischregelung, Punkt Druckabsicherung sowie der Wasserqualität gemäß Punkt 3. Wärmeträger angepasst sein. Weichlotverbindungen sind nur bis 110 C unter Verwendung geeigneter Sonderweichlote nach DIN 1707 zulässig. Es sind Flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Die Dichtungen sind vorzugsweise mit Drahteinlage auszuführen. Nicht zugelassen sind: konische Verschraubungen; Hanfeindichtungen im Vorlauf < 100 C; Gummikompensatoren; Pressverbindungen für die mit Heizwasser der EVI Hildesheim von 136 C beaufschlagten Anlagenteile (bis zum STW sowie die Rückschlagklappe). Die Auswahl der Werkstoffe für die Trinkwassererwärmungsanlage ist gemäß DIN 4753 und DIN 1988 sowie den einschlägigen DVGW-Vorschriften vorzunehmen. Zur Vermeidung von Korrosionsschäden ist bei Mischinstallationen auf geeignete Werkstoffpaarungen zu achten Wärmeübertrager Die Wärmeübertrager für zentrale Trinkwassererwärmungsanlagen müssen die Anforderungen der DIN 1988, Teil 2, Abschnitt 6.1.4, Ausführungsart C erfüllen. Hierüber ist von der Installationsfirma ein entsprechender Nachweis vom Hersteller beizustellen. Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für eine maximale Vorlauftemperatur von 136 C und für einen Nenndruck von PN 16 ausgelegt werden. Sekundärseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse sowie die Wasserqualität der Trinkwassererwärmungsanlage maßgebend. Seite 19

24 Im Auslegungsfall darf die Differenz zwischen der primärseitigen und der sekundärseitigen Rücklauftemperatur nicht mehr als 2,0 K betragen. Dieser Auslegungsfall ist bei RLH-Anlagen nicht zwangsläufig bei der tiefsten Außentemperatur gegeben. Die primärseitigen Auslegungstemperaturen des Wärmetauschers für die Lastfälle Sommer und Winter lauten wie folgt: im Sommer: Vorlauftemperatur 75 C, Rücklauftemperatur 35 C im Winter: Vorlauftemperatur 90 C, Rücklauftemperatur 60 C Die Wärmeübertragungsflächen sind für eine Grädigkeit (Temperaturdifferenz zwischen Hausanlagenrücklauf- und Fernwärmerücklauftemperatur) von maximal 2,0 K auszulegen. Um den Selbstreinigungseffekt des Plattenwärmeübertragers auf der Sekundärseite zu gewährleisten wird empfohlen, eine Kanalgeschwindigkeit > 0,1 m/sec oder eine Reynoldszahl > 300 bei der Auslegung zugrunde zu legen. Für Wärmeübertrager ist die Druckgeräterichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Prüfung vor Inbetriebnahme und der wiederkehrenden Prüfungen zu beachten. In Verbindung mit raumlufttechnischen Anlagen ist die Trinkwassererwärmung nur im Parallelbetrieb möglich. Beim Speicherladesystem sollten Zeitpunkt und Dauer des Ladevorganges so gelegt werden, dass die Raumwärmeversorgung möglichst wenig beeinträchtigt wird Sonstiges Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Druckgeräterichtlinie sind zu beachten. Die VDI-Richtlinie 2035 ist für die Wasseraufbereitung der Heizungsanlage zu beachten. Nicht zugelassen sind hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf. Für Luftheizregister, die mit Außenluft beaufschlagt werden, ist eine Frostschutz- und Anfahrschaltung vorzusehen. Der Kunde stellt sicher, dass ein Potenzialausgleich nach DIN VDE 0100, Teil 410 und 540 erfolgt. 5.3 Hauszentrale-Trinkwassererwärmung Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, die Hausanlagen mit Warmwasser versorgen. Die Hauszentrale besteht aus den Heizflächen und den Behältern sowie den zugehörigen Regel- und Steuereinrichtungen. Folgende Systeme sind zugelassen: Speicherladesystem (bei Neubauten und Totalsanierungen); Durchflusswassererwärmer (bei Neubauten und Totalsanierungen); Speichersystem mit eingebauter Heizfläche (nur bei alten Bestandsanlagen zugelassen. Bei Erneuerung der Wassererwärmung wird nur noch die Wassererwärmung durch Speicherladesysteme oder Durchflusswassererwärmer zugelassen). Die für die Ausführungsart der Wassererwärmer maßgebliche Klassifizierung des Heizmittels nach DIN 1988 ist bei der EVI Hildesheim zu erfragen. Die Trinkwassererwärmung kann sowohl im Vorrangbetrieb als auch im Parallelbetrieb zur Raumheizung erfolgen. Bei Vorrangbetrieb wird der Wärmebedarf für die Trinkwassererwärmung zu 100 % abgedeckt, die Leistung für die Raumheizung dafür ganz oder teilweise reduziert. Seite 20

25 Ein Parallelbetrieb liegt vor, wenn sowohl der Wärmebedarf der Raumheizung und ggf. der raumlufttechnischen Anlagen als auch der Wärmebedarf der Trinkwassererwärmung gleichzeitig abgedeckt werden Einbindung in die Hausstation Um die Ausfällung von Härtebildnern (z. B. Kalk) an der Heizfläche auf der Warmwasserseite zu vermindern, wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels durch eine Beimischregelung abgesenkt. Durchflusssysteme und Speicher mit eingebauten Heizflächen sind nur nach Rücksprache mit der EVI Hildesheim zu verwenden Anschluss Trinkwassererwärmung (TWE) Direkter Anschluss Trinkwassererwärmung (TWE) mit Beimischregelung Der direkte Anschluss der Trinkwassererwärmungsanlage erfolgt dann, wenn die für die Warmwassererzeugung benötigte Wärmeleistung große Abweichungen von der benötigten Heizleistung hat. Seite 21

26 Indirekter Anschluss Trinkwassererwärmung (TWE) Der indirekte Anschluss ist bevorzugt in Verbindung mit Speicherladesystemen im Vorrangbetrieb einzusetzen. höchste Netzvorlauftemperatur ϑ VN max höchste Heizmitteltemperatur ϑ VH max höchst zul. Temperatur in der Hausanlage Warmwasser ϑ VH zul Heizmittel Warmwasser Stellgerät Fühler für Temperaturregelung Sicherheitstechnische Ausrüstung Sicherheitstechnische Ausrüstung Temperaturregler Sicherheitstemperaturwächter Temperaturregler Sicherheitstemperaturwächter Fühler für Temperaturregelung Sicherheitsfunktion nach DIN C C C TF VH TR H 1) STW H 1) TF W 3) TR W 1) STW W 1) SF 5) A B C 1 * 2 * 3 * 4 * 5 * 6 * 7 * < < (max ϑ VH zul ) (max ϑ VH zul ) > > < (max ϑ VH ) (max ϑ VH zul ) > < (max ϑ VH ) (max ϑ VH zul ) 75 < 75 (max ϑ VH zul ) (max ϑ VH zul ) > 120 > < 75 (max ϑ VH ) (max ϑ VH zul ) > < 75 (max ϑ VH ) (max ϑ VH zul ) > 120 < 75 (max ϑ VH ) 2) (max 75 C) 2)4) *) Kennzeichnung in den Anordnungsbeispielen 1) Definition nach DIN ) Nicht erforderlich bei Trinkwassererwärmungsanlagen mit Durchflusswassererwärmern, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 2 m³/h nicht überschreitet. 3) Die Regelung der Warmwassertemperatur kann bereits durch die sicherheitstechnische Ausstattung gegeben sein. 4) In Anlehnung an DIN erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05% vom kvs-wert). Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN 32730, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Registernummer. 5) Sofern eine Sicherheitsfunktion nach DIN erforderlich ist, kann ein bereits für die Raumheizung vorhandenes Regelventil (primär Heizungsseite) genutzt werden. Tabelle 4: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung - alle Netzfahrweisen Direkter Anschluss mit Beimischregelung - Temperaturabsicherung, maximal zulässige Temperatur der Hausanlage 75 C Seite 22

27 höchste Netzvorlauftemperatur ϑ VN max höchste Heizmitteltemperatur ϑ VH max C C C A B C höchst zul. Temperatur in der Hausanlage Warmwasser ϑ VH zul Heizmittel Warmwasser Stellgerät Fühler für Temperaturregelung Sicherheitstechnische Ausrüstung Temperaturregler Sicherheitstechnische Ausrüstung Sicherheitstemperaturwächter Temperaturregler Sicherheitstemperaturwächter TF VH 3) TR H 1) STW H 1) TF W 3) TR W 1) STW W 1) SF 5) 1 * 2 * 3 * 4 * 5 * 6 * 7 * > Fühler für Temperaturregelung Sicherheitsfunktion nach DIN > > > > (max ϑ VH zul ) (max ϑ VH ) > 75 (max ϑ VH zul ) > 120 > > 75 (max ϑ VH ) > 120 > 75 (max ϑ VH ) 2) 4) (max 75 C) 2)4) *) Kennzeichnung in den Anordnungsbeispielen 1) Definition nach DIN ) Nicht erforderlich bei Trinkwassererwärmungsanlagen mit Durchflusswassererwärmern, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 2 m³/h nicht überschreitet. 3) Die Temperaturregelung erfolgt über die Fühler TFVH (1*) und TFW (4*). 4) In Anlehnung an DIN erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05% vom kvs-wert). Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN 32730, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Registernummer. 5) Sofern eine Sicherheitsfunktion nach DIN erforderlich ist, kann ein bereits für die Raumheizung vorhandenes Regelventil (primär Heizungsseite) genutzt werden. Tabelle 5: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung alle Netzfahrweisen Direkter Anschluss mit Beimischregelung - Temperaturabsicherung, maximal zulässige Temperatur der Hausanlage > 75 C Seite 23

28 5.3.3 Temperaturregelung Geregelt werden die Warmwassertemperatur und/oder die Vorlauftemperatur des Heizmittels auf einen konstanten Wert. Bei Regelung der Heizmitteltemperatur wird die Warmwassertemperatur durch Einstellen des Heizmittelund Ladevolumenstromes erreicht. Bei Regelung der Warmwassertemperatur ist die Temperaturmessstelle abhängig vom gewählten Trinkwassererwärmungssystem vorzusehen: beim Speicherladesystem am Austritt des Wärmeübertragers, beim Durchflusswassererwärmer möglichst noch im Wärmeübertrager, beim Speichersystem im oberen Drittel des Speichers und gegebenenfalls oberhalb der Einbindung der Zirkulationsleitung. Bei Regelung der Heizmitteltemperatur ist die Temperaturmessstelle so zu wählen, dass die Mischtemperatur sicher erfasst wird. Bei einem direkten Anschluss wird der jeweils vorhandene Netzvorlaufdruck in der Übergabestation von der EVI Hildesheim auf einen Druck von 4,6 bar in NN-Höhe gemindert und gegen einen Druck von 5,0 bar in NN-Höhe abgesichert. Im Einzelfall kann von der EVI Hildesheim ein Druck bis 5,3 bar in NN-Höhe eingestellt werden und dabei gegen einen Druck von 5,7 bar in NN-Höhe abgesichert werden, sofern die Hauszentrale und Hausanlage für den erhöhten Betriebsüberdruck geeignet sind (Übersteuerung). Der jeweilige von der EVI Hildesheim in der Übergabestation eingestellte Überdruck ergibt sich als Differenz aus dem Druck von 4,6 bzw. 5,3 bar in NN-Höhe und der jeweiligen geodätischen Höhe der Übergabestation. Der Ruhedruck im Netz beträgt 5,0 bar in NN-Höhe. Der minimale Betriebsüberdruck beträgt an der Übergabestelle 2,7 bar und der abgesicherte Überdruck beträgt 3,1 bar. Der Druck im Netzrücklauf kann 0,8 bis 4,2 bar in NN-Höhe betragen. Für die Kundenanlage steht an der Übergabestelle zwischen Vor- und Rücklauf ein Differenzdruck von 200 mbar zur Verfügung. Nicht übersteuerte Kundenanlagen, deren höchster Punkt über 88 m NN liegt, sind mit Druckerhöhungseinrichtungen sowie Druckhaltungen auszurüsten. Vor dem Stellglied ist im Rücklauf ein Schmutzfänger einzubauen. Bei Durchflusssystemen ist wegen der besonderen Anforderungen an die Regelgeräte und die Regelcharakteristik Rücksprache mit der EVI Hildesheim zu nehmen Temperaturabsicherung Wird eine Trinkwassererwärmungsanlage einer Unterstation oder einer Anlage zur Raumheizung/Raumluftheizung mit Vorlauftemperaturregelung und Temperaturabsicherung des Heizmittels nachgeschaltet, ist zur Bemessung der sicherheitstechnischen Ausrüstung zur Temperaturabsicherung der Trinkwassererwärmung die Heizmitteltemperatur und nicht die höchste Netzvorlauftemperatur maßgebend. Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747 ist nicht erforderlich, wenn die max. Netzvorlauftemperatur bis 100 C und die max. zulässige Temperatur in der Trinkwassererwärmungsanlage über 75 C liegen. Bei Netzvorlauftemperaturen über 100 C bis 120 C ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) vorzusehen. Seite 24

29 Bei Netzvorlauftemperaturen über 120 C sind ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW), der auf 75 C eingestellt ist, vorzusehen. Bei Anlagen mit Durchflusswassererwärmern, deren primär zur Verfügung gestellter Heizwasservolumenstrom 2 m 3 /h nicht überschreitet, kann auf den Sicherheitstemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion verzichtet werden. Liegt die max. zulässige Temperatur in der Trinkwassererwärmungsanlage unter 75 C ist immer ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW), der auf die max. zulässige Temperatur in der Hausanlage eingestellt ist, vorzusehen. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN aufweisen. Die notwendigen sicherheitstechnischen Ausrüstungen sind in Tabelle 4: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung - alle Netzfahrweisen Direkter Anschluss mit Beimischregelung - Temperaturabsicherung, maximal zulässige Temperatur der Hausanlage 75 C und Tabelle 5: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung alle Netzfahrweisen Direkter Anschluss mit Beimischregelung - Temperaturabsicherung, maximal zulässige Temperatur der Hausanlage > 75 C zu entnehmen Rücklauftemperaturbegrenzung Die im Datenblatt angegebene maximale bzw. vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur darf nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Trinkwassererwärmungsanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Die EVI Hildesheim entscheidet, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist. Sind für Raumheizung und Trinkwassererwärmung Begrenzungseinrichtungen notwendig und unterschiedliche Rücklauftemperaturwerte gem. Datenblatt einzuhalten, so ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen eine Umschaltmöglichkeit des Begrenzungswertes vorzusehen. Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Temperaturregelung wirken, als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen. Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist im oder möglichst dicht am Wärmeübertrager anzuordnen, um Temperaturänderungen schnell zu erfassen Volumenstrom In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel- und Warmwasservolumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst. Der Fernheizwasservolumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Wassererwärmer und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers bei der niedrigsten Netzvorlauftemperatur von etwa 75 C im Vorlauf des Primärnetzes. Die Volumenströme müssen einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet. Beim Speicherladesystem ist der Ladevolumenstrom auf die Auslegungsleistung des Wärmeübertragers bei der niedrigsten Heizmitteltemperatur (Netzvorlauftemperatur) unter Berücksichtigung der Ladezeit einzustellen und zu begrenzen. Beim Durchflusswassererwärmer ist der Warmwasserdurchfluss auf die Auslegungsleistung des Wärmeübertragers bei der niedrigsten Heizmitteltemperatur (Netzvorlauftemperatur) einzustellen und zu begrenzen. Seite 25

30 Die Umwälzpumpe für das Heizmittel sowie die ggf. vorhandene Speicherladepumpe sind entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen Druckabsicherung Eine Druckabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn der max. Netzdruck größer ist als der max. zulässige Druck in der Trinkwassererwärmungsanlage. Sofern die Druckabsicherung nicht in der Übergabestation erfolgen kann, ist diese in der Hauszentrale (siehe Schaltschemata) vorzunehmen. Die Warmwasserseite ist gemäß DIN 4753 bzw. DIN 1988 abzusichern Werkstoffe und Verbindungselemente Die Auswahl der Werkstoffe für die mit dem Heizwasser der EVI Hildesheim beaufschlagten Anlagenteile ist gemäß DIN 4747, Teil 1 vorzunehmen. Die zur Verwendung kommenden Materialien (z. B. Rohrleitungen, Armaturen, Verbindungselemente, Dichtungsmaterialien) müssen den maximalen Betriebsbedingungen (Druck und Temperatur) gemäß Punkt 5.2. Direkter Anschluss am Heizwassernetz mit Beimischregelung, Punkt Temperaturabsicherung, Punkt Druckabsicherung sowie der Wasserqualität gemäß Punkt 3. Wärmeträger angepasst sein. Weichlotverbindungen sind nur bis 110 C unter Verwendung geeigneter Sonderweichlote nach DIN 1707 zulässig. Es sind Flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Die Dichtungen sind vorzugsweise mit Drahteinlage auszuführen. Nicht zugelassen sind: konische Verschraubungen; Hanfeindichtungen im Vorlauf < 100 C; Gummikompensatoren; Pressverbindungen für die mit Heizwasser der EVI Hildesheim von 136 C beaufschlagten Anlagenteile (bis zum STW sowie die Rückschlagklappe). Die Auswahl der Werkstoffe für die Trinkwassererwärmungsanlage ist gemäß DIN 4753 und DIN 1988 sowie den einschlägigen DVGW-Vorschriften vorzunehmen. Zur Vermeidung von Korrosionsschäden ist bei Mischinstallationen auf geeignete Werkstoffpaarungen zu achten Wärmeübertrager Die Wärmeübertrager für die zentrale Trinkwassererwärmungsanlage müssen die Anforderungen der DIN 1988, Teil 2, Abschnitt 6.1.4, Ausführungsart C erfüllen. Hierüber ist von der Installationsfirma ein entsprechender Nachweis vom Hersteller beizubringen. Die thermische Auslegung hat so zu erfolgen, dass bei der niedrigsten Vorlauftemperatur des Heizmittels sowie der höchst zulässigen Rücklauftemperatur gem. Datenblatt die gewünschte Warmwassertemperatur und die erforderliche Leistung erreicht werden. Die primärseitigen Auslegungstemperaturen des Wärmetauschers für die Lastfälle Sommer und Winter lauten wie folgt: im Sommer: Vorlauftemperatur 75 C, Rücklauftemperatur 35 C im Winter: Vorlauftemperatur 90 C, Rücklauftemperatur 60 C Seite 26

31 Die Wärmeübertragungsflächen sind für eine Grädigkeit (Temperaturdifferenz zwischen Trinkwasserrücklauf- und Fernwärmerücklauftemperatur) von maximal 2,0 K auszulegen. Um den Selbstreinigungseffekt des Plattenwärmeübertragers auf der Sekundärseite zu gewährleisten wird empfohlen, eine Kanalgeschwindigkeit > 0,1 m/sec oder eine Reynoldszahl > 300 bei der Auslegung zugrunde zu legen. Bei Wasser, das zu Kalkablagerungen neigt, sind Konstruktionen einzusetzen, die eine leichte Entkalkung ermöglichen Sonstiges Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Druckgeräterichtlinie sind zu beachten. Nicht zugelassen sind hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf. Für Luftheizregister, die mit Außenluft beaufschlagt werden, ist eine Frostschutz- und Anfahrschaltung vorzusehen. Der Kunde stellt sicher, dass ein Potenzialausgleich nach DIN VDE 0100, Teil 410 und 540 erfolgt. 5.4 Fernwärmebetriebene Kälteanlagen Die Kälteanlage erzeugt unter Ausnutzung der Fernwärme (Klima-)Kälte in Form von Kaltwasser bzw. kalter Luft. Vorrangig wird Kaltwasser mit Absorptionskältemaschinen und Adsorptionskältemaschinen erzeugt. Der Anschluss von Kältemaschinen an das Primär-Heizwassernetz kann direkt erfolgen, d. h. ohne hydraulische Trennung durch Wärmeüberträger (vgl Direkter Anschluss am Heizwassernetz mit Beimischregelung). Die Kälteanlage ist durch eine Beimischregelung so zu betreiben, dass eine möglichst starke Auskühlung des Rücklaufs gewährleistet wird. Die Regelung und die Sicherheitstechnik kältetechnischer Anlagen sind mit der EVI Hildesheim gesondert abzustimmen und werden als Anhang zum Wärmeliefervertrag vereinbart. Seite 27

32 6 Betrieb Die EVI Hildesheim oder ein von der EVI Hildesheim beauftragter Dritter schließt die Übergabestation an das Verteilungsnetz der EVI Hildesheim an. Die Kundenanlage wird durch eine Installationsfirma im Auftrag des Kunden in Betrieb genommen. Die Installationsfirma bescheinigt der EVI Hildesheim vor Inbetriebnahme der Fernwärmeübergabestation, dass die Kundenanlage entsprechend den geltenden Gesetzen, DIN-Bestimmungen, Verordnungen, Vorschriften sowie den Technische Anschlussbedingungen (TAB-HW) für den Anschluss an das Heizwasser-Wärmenetz der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Ausgabe 06. Dezember 2012 erstellt worden ist. Bei Kundenanlagen mit direkter Versorgung aus dem Heizwassernetz muss zur Inbetriebnahme die Anlage vollständig entleert werden. Eine Befüllung einer Kundenanlage mit vorkonditioniertem Heizwasser, mit dem unter Punkt 3. Wärmeträger beschriebenen Zusammensetzungen, aus dem Heizwassernetz der EVI Hildesheim darf nur im Beisein der EVI Hildesheim vorgenommen werden. Die Befüllung ist kostenpflichtig. Die Inbetriebnahme und Einregulierung der Übergabestation sowie der primärwirkenden Volumenstrom-, Druckbegrenzer oder Kombiventile, in denen Volumenstrom- und Druckbegrenzer in einem Bauteil angeordnet sind, erfolgt durch die EVI Hildesheim. Bei der Inbetriebnahme wird der Wärmemengenzähler in die Übergabestation eingebaut. Die Wärmelieferung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Setzens des Wärmemengenzählers. Die bei der Inbetriebnahme eingestellten Parameter und das Setzten des Wärmemengenzählers werden von EVI Hildesheim protokolliert und dem Kunden zum gegenzeichnen vorgelegt. Für das Einstellen der Kundenanlage gilt VOB Teil C, DIN 18379/ Der hydraulische Abgleich der Kundenanlage ist eine wichtige Voraussetzung für eine ausreichende und wirtschaftliche Wärmeversorgung. Auf Wunsch der EVI Hildesheim hat die Installationsfirma den Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion der Kundenanlage zu erbringen. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind zu beachten. Seite 28

33 7 Abbildungen 7.1 Heizwassertemperaturen Fernwärmevorlauftemperaturen an der Liefergrenze der Kundenanlage 140 C Vorlauftemperatur Fernwärmenetz C 130 C Rücklauftemperaturen Bestandsgebäude Fernwärmenetz C 120 C Rücklauftemperaturen Sanierte Bestandsgebäude Fernwärmenetz C 110 C 100 C 90 C 80 C Fernwärme Vorlauftemperatur 70 C Rücklauftemperaturen Neubauten Fernwärmenetz C 60 C 50 C 40 C -20 C -15 C -10 C -5 C 0 C 5 C 10 C 15 C 20 C Außentemperatur Hildesheim Seite 29

34 7.2 Heizwasser-Hausstation, indirekter Anschluss Seite 30

35 7.3 Heizwasser-Hausstation, direkter Anschluss Seite 31

36 7.4 Aufstellfläche der Fernwärmekompaktstation Bei Sonderbauten sind die Aufstellmaße und Einbringmaße gesondert bei der EVI Hildesheim abzufragen. Seite 32

37 8 Schaltungen von Kundenanlagen Eine wichtige Voraussetzung ist eine dem Verwendungszweck angepasste Schaltung der Kundenanlage. Im Folgenden werden Grundschaltungen dargestellt. Weitere Möglichkeiten können mit der EVI Hildesheim entwickelt und vereinbart werden. Die dargestellten R&I-Fließbilder der verschiedenen Kundenanlagen sind auf die Erreichung niedriger Rücklauftemperaturen optimiert. 8.1 Schaltungen am Heizwassernetz, indirekter Anschluss Warmwasserheizung indirekter Heizwasseranschluss Seite 33

38 8.1.2 Warmwasserheizung indirekter Heizwasseranschluss und indirekte zentrale Trinkwassererwärmungsanlage Seite 34

39 8.1.3 Warmwasserheizung indirekter Heizwasseranschluss und direkte zentrale Trinkwassererwärmungsanlage Seite 35

40 8.1.4 Warmwasserheizung indirekter Heizwasseranschluss und raumlufttechnische Anlage Seite 36

41 8.1.5 Warmwasserheizung indirekter Heizwasseranschluss zweiflutig ausgeführte Anlage für große Leistungen Seite 37

42 8.2 Schaltungen am Heizwassernetz, direkter Anschluss Warmwasserheizung direkter Anschluss Seite 38

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