Rechtssicher handeln mit VirtueMart 3. Rechtliche Anforderungen an Onlineshops mit VirtueMart 3 umsetzen

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1 Rechtssicher handeln mit VirtueMart 3 Rechtliche Anforderungen an Onlineshops mit VirtueMart 3 umsetzen

2 Alle Angaben in diesem Buch wurden vom Autor mit größter Sorgfalt erarbeitet bzw. zusammengestellt und niedergeschrieben. Trotzdem sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Der Autor sieht sich deshalb gezwungen darauf hinzuweisen, dass er weder eine Garantie noch die juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für Folgen, die auf fehlerhafte Angaben zurückgehen, übernehmen kann. Für die Mitteilung etwaiger Fehler ist der Autor jederzeit dankbar. Internetadressen oder Versionsnummern stellen den bei Redaktionsschluss verfügbaren Informationsstand dar. Der Autor übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Veränderungen, die sich aus nicht von ihm zu vertretenden Umständen ergeben MIWA Design, Michaela Walter, Mettlach, Alle Rechte vorbehalten, auch die der fotomechanischen Wiedergabe und der Speicherung in elektronischen Medien. Die Erstellung und Verbreitung von Kopien in Papierform, auf Datenträgern oder im Internet insbesondere als pdf ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet und wird im Falle eines Verstoßes strafrechtlich verfolgt. Die meisten Produktbezeichnungen von Hard- und Software sowie Firmennamen und Firmenlogos, die in diesem Werk genannt werden, sind in der Regel auch gleichzeitig eingetragene Warenzeichen und sollten als solche betrachtet werden. Der Autor folgt bei der Produktbezeichnung im Wesentlichen den Schreibweisen der Hersteller. 2

3 Inhalt 1 Vorwort Abmahnungen Allgemeine Informationen zur Abmahnung Abmahnsicherheit für Ihren Onlineshop Template Overrides Impressumspflicht im Internet Datenschutz im Onlinehandel AGB im Onlinehandel Wozu AGB? Gewährleistung und Garantie Widerruf im Onlinehandel Sinn und Zweck Muster Widerrufsbelehrung Muster Widerrufsformular Weitere Informationen zum Widerruf Wesentliche Änderungen durch die Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) Widerrufsrecht für digitaler Güter Produktpräsentation Produktpräsentation im Onlineshop Produktbeschreibung Preise Kennzeichnungs- und Informationspflichten Button Gesetz / Bestellseite Button umbenennen Produktinformationen farbig hervorheben Produktmerkmale einfügen Feld Anmerkung löschen Lieferungen ins Nicht EU-Ausland AGB und Widerruf über den Warenkorbdetails Kundeninformationsseiten Versandkosten Link Versandkosten einfügen Lieferbedingungen und -zeiten Zahlungsbedingungen

4 15 Preise Grundpreisangabe Bestätigung Verkauf in andere Länder Kleinunternehmer Newsletter Newsletteranmeldung Verpackungsordnung EU Textilkennzeichnungsverordnung Weitere Regelungen Link des Shops per Mail an Freund senden Mängelhaftungsrecht Lieferbeschränkungen Registrierung im Onlineshop Verkaufsinformationen Kundenhotlines voreingestellte Zusatzleistungen Google Analytics datenschutzkonform einfügen Checkliste für Shopbetreiber Checkliste Bestellseite Anhang - Gesetzestexte Einführungsgesetzt BGB Artikel 246a: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 312f Abschriften und Bestätigungen Telemediengesetz (TMG) - 13 Pflichten des Diensteanbieters Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - 7 Unzumutbare Belästigungen

5 1 Vorwort Händler unterliegen in Deutschland einem strengen Wettbewerbsrecht. Wegen den Pflichten im Onlinehandel liegen die rechtlichen Hürden dabei wesentlich höher, als beim klassischen Verkauf im Ladengeschäft. Händler sollten es deshalb ernst nehmen, dass es bei dem Betrieb eines Onlineshops zahlreiche gesetzliche Vorschriften gibt, die zu beachten sind. Bevor man einen Onlineshop erstellt, sollte man sich von einem Rechtsanwalt fachlich beraten lassen, damit man nicht in Abmahnfallen tappt. Die Schwerpunkte dieses Handbuchs liegen deshalb in der Frage: Welche rechtlichen Anforderungen müssen bei der Programmierung und Gestaltung von Onlineshops berücksichtigt werden? Das Buch behandelt die Wichtigkeit einer sauberen Umsetzung der rechtlichen Anforderungen an Onlineshops anhand von Schritt für Schritt Anleitungen mit der E-Commerce Plattform VirtueMart 3.x. Von besonderer Bedeutung sind dabei unter anderem die Anforderungen an Impressum, die Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preis- einschließlich Grundpreisangaben, die Umsetzung des Buttongesetzes, Schaltflächen im Onlineshopbereich, u.v.m. Das Handbuch hilft Onlinehändlern, die einen Onlineshop mit VirtueMart betreiben die wichtigsten rechtlichen Anforderungen umzusetzen. Das Buch orientiert sich dabei an Richtlinien von Trusted Shops sowie an den neuen Richtlinien ab Die Kapitel 4-9 sowie die Kapitel wurden von Dr. Volker Baldus von der janolaw Aktiengesellschaft (AG), Otto-Volger-Straße 3c, Sulzbach / Ts., Tel: +49 (0) geschrieben. Wir bedanken uns recht herzlich für die Zusammenarbeit. Das Buch stellt aber keine vollkommene Abhandlung über einen rechtssicheren Onlineshop dar. Dies kann letztendlich nur von einem Fachanwalt überprüft werden, da jeder Shop seine eigenen Besonderheiten besitzt. Die folgenden Kapitel sollen einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften im Onlinehandel geben. Dabei gilt immer zu beachten, dass dieser Überblick nicht vollständig ist und dass aufgrund der unzähligen Vorschriften ein spezialisierter Rechtsanwalt beim Aufbau eines Onlineshops zu Rate gezogen werden sollte. Das Buch behandelt nur den B2C-Bereich, also den Verkauf an Endkunden und behandelt Themen wie: Button Gesetz Richtlinien ab Kleinunternehmer AGB Widerruf Datenschutz Newsletter Impressum Lieferzeiten und Versandkosten Preisangaben, Grundpreis Verschiedene Verordnungen u.v.m. 5

6 2 Abmahnungen 2.1 Allgemeine Informationen zur Abmahnung Eine Abmahnung ist ein legitimes Mittel, um einen Unterlassungsanspruch wegen einer Rechtsverletzung außergerichtlich durchzusetzen. Mit einer Abmahnung soll ein Rechtsstreit vermieden werden. Inzwischen ist die Abmahnung auch gesetzlich im 12 UWG geregelt. Dort heißt es: (1) Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. (2) Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in den 935 und 940 der Zivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden. (3) Ist auf Grund dieses Gesetzes Klage auf Unterlassung erhoben worden, so kann das Gericht der obsiegenden Partei die Befugnis zusprechen, das Urteil auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekannt zu machen, wenn sie ein berechtigtes Interesse dartut. Art und Umfang der Bekanntmachung werden im Urteil bestimmt. Die Befugnis erlischt, wenn von ihr nicht innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft Gebrauch gemacht worden ist. Der Ausspruch nach Satz 1 ist nicht vorläufig vollstreckbar. (4) Macht eine Partei in Rechtsstreitigkeiten, in denen durch Klage ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, glaubhaft, dass die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Gericht auf ihren Antrag anordnen, dass die Verpflichtung dieser Partei zur Zahlung von Gerichtskosten sich nach einem ihrer Wirtschaftslage angepassten Teil des Streitwerts bemisst. Die Anordnung hat zur Folge, dass 1. die begünstigte Partei die Gebühren ihres Rechtsanwalts ebenfalls nur nach diesem Teil des Streitwerts zu entrichten hat, 2. die begünstigte Partei, soweit ihr Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden oder soweit sie diese übernimmt, die von dem Gegner entrichteten Gerichtsgebühren und die Gebühren seines Rechtsanwalts nur nach dem Teil des Streitwerts zu erstatten hat und 3. der Rechtsanwalt der begünstigten Partei, soweit die außergerichtlichen Kosten dem Gegner auferlegt oder von ihm übernommen werden, seine Gebühren von dem Gegner nach dem für diesen geltenden Streitwert beitreiben kann. (5) Der Antrag nach Absatz 4 kann vor der Geschäftsstelle des Gerichts zur Niederschrift erklärt werden. Er ist vor der Verhandlung zur Hauptsache anzubringen. Danach ist er nur zulässig, wenn der 6

7 angenommene oder festgesetzte Streitwert später durch das Gericht heraufgesetzt wird. Vor der Entscheidung über den Antrag ist der Gegner zu hören. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, dann beinhaltet diese meist folgendes: 1. den Vorwurf eines Rechtsverstoßes 2. die Aufforderung eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen abzugeben 3. eine Fristsetzung. Eine Abmahnung egal auf welchem Weg versendet sollte nie auf die leichte Schulter oder gar ignoriert werden. Jede Abmahnung sollte mit einem entsprechenden Anwalt geprüft werden. 2.2 Abmahnsicherheit für Ihren Onlineshop mit dem AGB Hosting-Service von janolaw Widerrufsbelehrung, AGB, Datenschutzerklärung und Impressum gehören zur rechtlichen Grundausstattung eines jeden Onlineshops. Doch ständig neue Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen sorgen dafür, dass diese Dokumente schnell wieder veralten. Dadurch wächst aber auch die Gefahr, von Konkurrenten abgemahnt zu werden. Als Shopbetreiber müssen Sie sich somit ständig über die neuesten Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden halten oder mit dem Risiko veralteter Dokumente leben. Sie können die Pflege Ihrer Dokumente aber auch an janolaw outsourcen und das Abmahnrisiko gleich mit. Mit dem AGB Hosting-Service von janolaw sind Sie durch aktuelle Dokumente, automatische Updates und Abmahnkostenhaftung dauerhaft auf der sicheren Seite und gewinnen zusätzlich Zeit für Ihr Kerngeschäft. Wenn Sie auch oder ausschließlich digitale Güter anbieten, steht Ihnen eine spezielle Version für Downloadprodukte zur Verfügung. In weniger als einer Stunde dauerhaft abmahnsicher so einfach geht's 1. Online rund 40 Fragen zu Ihrem Shop beantworten und dadurch alle vier Dokumente erstellen. 2. Dokumente über Schnittstelle oder Verlinkung in Ihren Shop einbinden fertig. Nach jeder rechtlichen Änderung werden Ihre Dokumente von unseren Anwälten angepasst und über die Schnittstelle oder Verlinkung automatisch zum richtigen Zeitpunkt in Ihrem Shop aktualisiert. Zusammen mit der Abmahnkostenhaftung durch die janolaw AG sind Sie damit optimal und dauerhaft vor Abmahnungen schützt. 7

8 Ihre Vorteile im Überblick Anwaltlich erstellte und individuell anpassbare Dokumente Aktualisierung durch Anwälte bei Änderung der Rechtslage Zeitersparnis durch automatische Updates Abmahnkostenhaftung im Rahmen der janolaw Anwaltsgarantie Bequeme Integration per Schnittstelle oder Verlinkung Jetzt buchen und Onlineshop dauerhaft rechtssicher gestalten Über die janolaw AG Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region ging im Jahr 2000 an den Start und ist eines der großen Rechtsportale im Internet. Mit anwaltlichem Know-how und innovativer Technologie bietet das Unternehmen über sein Rechtsportal erstklassige Dienstleistungen zu fairen Preisen von individuell gestaltbaren Verträgen bis zur Anwaltshotline. Mithilfe eines Assistenten ist jeder Nutzer in der Lage, selbstständig komplexe Verträge zu erstellen. Der Assistent führt den Nutzer online durch einen Frage-Antwort-Katalog und stellt aus anwaltlich überprüften Textbausteinen das gewünschte Dokument individuell zusammen. Neben Vertragsassistenten für Arbeits-, Miet- oder Kaufverträgen stehen auch Assistenten für Arbeitszeugnisse, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Testamente zur Verfügung. Darüber hinaus leisten mehr als Mustervorlagen schnell und unkompliziert erste juristische Hilfe zum Download. 8

9 3 Template Overrides Um VirtueMart an die europäische und deutsche Gesetzeslage anzupassen, sind Änderungen in den VirtueMart Dateien von Nöten. Damit Sie nicht nach jedem VirtueMart-Update diese Änderungen erneut einfügen müssen, arbeiten wir mit Template Overrides. Was ist ein Template Override? Mit einem Template Override lässt sich das Layout einer Komponente oder eines Moduls überschreiben. Ohne ein Template Override müsste man die Komponente oder das Modul direkt anpassen, also einen sogenannten core hack vornehmen. Bei jedem Update der Komponente oder des Moduls würden diese Änderungen verlorengehen. Aus diesem Grund werden die ausgewählten Dateien in das verwendete Template verschoben, um dort die Änderungen vorzunehmen. Die Dateistruktur eines Overrides entspricht annähernd der einer Komponente. Da wir nur Layouts überschreiben können, entfällt lediglich das Verzeichnis /tmpl. UMSETZUNG TEMPLATE OVERRIDES: 1. Die Layouts befinden sich in der Komponente oder in dem Modul in dem Verzeichnis /tmpl unterhalb einer View. Jede der PHP Dateien repräsentiert ein solches Layout. 2. Um Overrides zu ermöglichen, muss im gewählten Template ein Ordner mit dem Namen "html" erstellt werden. Die Verzeichnisstruktur ist dabei /templates/templatename/html 3. Möchte man nun zum Beispiel die default.php Datei von den productdetails von VirtueMart bearbeiten, muss man in dem html-ordner einen Unterordner mit dem Namen com_virtuemart anlegen. Die Verzeichnisstruktur ist dabei /template/template/html/com_virtuemart 4. Nun erstellen wir in dem soeben angelegten Ordner den Ordner productdetails und kopieren in diesen Ordner die Datei "default.php". 5. Nun kann die Datei default.php angepasst werden. Eine ausführliche Erklärung und Dokumentation zur Template Overrides findet sich hier: 9

10 Originaldatei und Layout Override Originalpfad Override-Pfad 10

11 4 Impressumspflicht im Internet Telemediengesetz als Rechtsgrundlage, Katalog von Pflichtangaben und Muster-Beispiele das Impressum ist mehr als nur eine Postanschrift. Informationspflichten zur Anbieterkennzeichnung nach dem Telemediengesetz (TMG) Jeder, der sich mit einer Website im Internet präsentiert, muss bestimmte Informationen über seine Identität in der so genannten Anbieterkennzeichnung umgangssprachlich besser bekannt unter dem Begriff Impressum offen legen. Dabei handelt es sich nicht um juristische Schikane; die Regelung dient der Transparenz und dem Schutz des Internetnutzers. Dieser muss bei Bedarf schnell einsehen können, wer genau sich hinter dem Online-Angebot verbirgt, das er sich gerade anschaut oder nutzt. Wem bei der Erstellung der Anbieterkennzeichnung formale Fehler unterlaufen oder wer das Impressum gar komplett weglässt, muss mit kostenpflichtigen Abmahnungen durch Konkurrenten oder der Wettbewerbszentrale rechnen. Besonders Unternehmensgründer, aber auch kleine und mittlere Unternehmen sind sich bei den formalen und juristischen Vorgaben zur Anbieterkennzeichnung häufig unsicher. Der nachfolgende Abschnitt soll Licht in den Paragraphendschungel bringen und anhand von Musterbeispielen die benötigte Starthilfe geben. Die rechtliche Grundlage das Telemediengesetz (TMG) Welche Angaben im Impressum enthalten sein müssen, regelt im Wesentlichen 5 Telemediengesetz (TMG). Telemedien ist ein aus Teledienste und Mediendienste gebildeter Oberbegriff für elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht Telekommunikation oder Rundfunk sind. Der Geltungsbereich des Telemediengesetzes ist somit sehr umfangreich und umfasst wirtschaftliche Tätigkeiten, die elektronisch in Form von Bild-, Text- oder Toninhalten zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet im Grunde, dass jeder Unternehmer, der eine Online-Präsenz führt, zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet ist. Und zwar ganz gleich, ob der Unternehmer auf seinen Webseiten einen Online-Shop betreibt oder ob er nur auf Produkte und Dienstleistungen seines Unternehmens hinweist. Auch wenn sich auf der Webseite lediglich Informationen zur Unternehmung selbst befinden, geht die Rechtsprechung von Telemedien aus. Im Folgenden wird Punkt für Punkt dargestellt, welche Angaben unbedingt in ein Impressum gehören und wie diese Informationen formal auszusehen haben. 1. Name des Anbieters Im Internetauftritt sind die Namen anzugeben von natürlichen und juristischen Personen sowie die von Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Der Name einer natürlichen Person umfasst den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen. Juristische Personen (z.b. GmbH, AG) und Personen - gesellschaften (GbR, OHG, KG) müssen mit vollständiger Bezeichnung angegeben werden. Außerdem muss der Name des Vertretungsberechtigten angeführt werden. Vertretungsberechtigt sind diejenigen, die rechtlich verbindlich stellvertretend für die Vereinigung handeln können. Das sind beispielsweise für die AG der Vorstand oder bei der GbR die vertretungsberechtigten Gesellschafter, ganz gleich ob es sich hierbei um natürliche oder juristische Personen handelt. Wenn eine Firmenbezeichnung im handelsrechtlichen Sinne geführt wird, muss die Firma vollständig angegeben 11

12 werden (z. B. XY-Gartenhandels OHG). Werden bei juristischen Personen Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, sind das Stamm- oder Grundkapital sowie der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen anzugeben. 2. Anschrift des Anbieters Hiermit ist die vollständige Postanschrift gemeint unter welcher der Anbieter, d.h. die Geschäftsräume oder der Produktionsstandort von Waren, niedergelassen ist. Bei juristischen Personen oder einer Personengesellschaft ist als Anschrift der Sitz der Gesellschaft anzugeben. Nur Postfachadressen zu benennen, ist nicht ausreichend. Gefordert ist die Angabe von Straßennamen, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. 3. Telefonnummer und -Adresse Die Telefonnummer und -Adresse müssen vollständig und exakt angeführt werden. Der Telefonnummer sollte die für Deutschland vorangestellt werden. Es ist zu beachten, dass schon Abweichungen in einer Ziffer bzw. einem Buchstaben wie nicht gemachte Angaben gewertet werden. Es genügt nach der Rechtsprechung nicht, wenn allein per Kontakt zu dem Anbieter hergestellt werden kann. Dasselbe gilt für die alleinige Angabe der Fax-Nummer oder der Schaltung eines Anrufbeantworters. Grundsätzlich gilt, dass die unmittelbare Kommunikation uneingeschränkt gewährleistet sein muss. 4. Zulassungs-/Aufsichtsbehörde Sofern der angebotene Dienst der behördlichen Zulassungsoder Aufsichtspflicht unterliegt, muss die Anbieterkennzeichnung die zuständige Aufsichtsbehörde erwähnen. Diese Angabe soll dem Nutzer die Möglichkeit geben, sich über den Anbieter erkundigen zu können und im Falle von Rechtsverstößen gegen Berufspflichten eine Anlaufstelle zu haben. Daher sollten auch hier die Angaben möglichst ausführlich sein, mindestens jedoch die Postadresse der Behörde enthalten. Fallen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde auseinander, sind beide anzugeben. Behördliche Zulassungen in diesem Sinne sind beispielsweise die Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung: Bewachungsgewerbe, Pfandleihgewerbe, Makler, Bauträger, Baubetreuer etc. Auch die Tätigkeit als Versicherungsvermittler und -berater unterliegt einer Erlaubnispflicht, daher muss die Postadresse der örtlich zuständigen IHK als erlaubniserteilende Aufsichtsbehörde angegeben werden. 5. Register und Registernummer Ist der Diensteanbieter in das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, sind der Name des betreffenden Registers; die Registernummer und der Ort, an dem das Register geführt wird, zu vermerken. 6. Umsatzsteueridentifikationsnummer Wer eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschaftsidentifikationssteuer besitzt, muss diese Nummer anzeigen. Die reguläre Steuernummer gehört dagegen nicht in das Impressum. 7. Reglementierte Berufe Besondere Informationspflichten gelten für Angehörige eines reglementierten Berufes: In Deutschland zählen hier - zu Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten, Gesundheitshandwerke, Architekten, (beratende) Ingenieure, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden. 12

13 In diesen Fällen müssen zusätzlich folgende Daten angeführt werden: die Kammer, in welcher der Diensteanbieter als Pflichtmitglied gemeldet ist die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Mitgliedsstaat der EU, indem sie verliehen worden ist die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, diese sind über einen Link zugänglich zu machen. 8. Technische und formale Umsetzung der Anbieterkennzeichnung Die Informationen müssen unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar und stets auf dem aktuellsten Stand sein. Außerdem müssen sie in deutscher Sprache abgefasst und deutlich lesbar (achten Sie auf die Schriftgröße und die Farbzusammenstellung) sein. Es ist ausreichend, wenn die Anbieterkennzeichnung über einen Link vom Internetnutzer aufgerufen werden kann. Muster-Beispiele Anbieterkennzeichnung eines Einzelunternehmens (ohne Handelsregistereintrag): Moritz Mustermann Musterstraße Musterstadt Telefon: Telefax: Internet: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß 27a Umsatzsteuergesetz: DE Anbieterkennzeichnung einer GmbH: Moritz Mustermann GmbH Musterstraße Musterstadt Telefon: Telefax: Internet: Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Moritz Mustermann Registernummer: HRB 1234 Registergericht: AG Mustergericht Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß 27a Umsatzsteuergesetz: DE Anbieterkennzeichnung einer GbR (Natürliche Person als Vertretungsberechtigter): Mustermann GbR vertreten durch die Gesellschafter Frau Petra Musterfrau und Herr Moritz Mustermann 13

14 Musterstraße Musterstadt Telefon: Telefax: Internet: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß 27a Umsatzsteuergesetz: DE Webimpressum kostenlos erstellen 14

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