Kennzeichnungspflicht im Internet

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1 Kennzeichnungspflicht im Internet Der gestiegenen Bedeutung des Internets ist der Gesetzgeber mit einer Verschärfung der Kennzeichnungspflichten nachgekommen. Jeder Anbieter von Waren und Dienstleistungen ist verpflichtet, gemäß 5 TMG (Telemediengesetz) seinen Internetauftritt mit Mindestangaben zu versehen. Für Sie als Inhaber eines Handwerksbetriebs bedeutet dies, dass folgende Daten im Impressum vorhanden sein müssen: Name und Anschrift des Betriebes, bei juristischen Personen ist zusätzlich die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte zu benennen; sofern Angaben über das Kapital gemacht werden, das Stammkapital sowie evtl. noch ausstehende Einlagen Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und Kommunikation ermöglichen; das sind zumindest eine Telefonnummer und eine -Adresse. Soweit eine Eintragung im Handelsregister besteht, ist das jeweilige Registergericht mit der Registernummer anzugeben. In Fällen, in denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach 27 a UStG vorliegt, ist diese anzugeben. Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbH s, die sich in Liquidation befinden, muss die Liquidation angegeben werden. Bei den Gewerken des Büchsenmachers und des Schornsteinfegers (hier der Bezirksschornsteinfeger), welche einer zusätzlichen Erlaubnis bedürfen, ist die Nennung ihrer Aufsichtsbehörde erforderlich. Bei den beiden ist die Aufsichtsbehörde je nach Betriebssitz entweder die kreisfreie Stadt oder das Landratsamt. Für Betriebe, die dem Gesundheitshandwerk angehören sind zusätzliche Angaben nötig. Unter dem Gesundheitshandwerk i. S. d. 5 TMG versteht man Augenoptiker, Zahntechniker, Bandagisten, Hörgeräteakustiker, Orthopädiemechaniker und Orthopädieschuhmacher. Für diese Gruppen sind folgende zusätzliche Angaben vorzusehen: Angabe der Handwerkskammer, bei der der Betrieb eingetragen ist (es empfiehlt sich eine Verlinkung auf die zuständige Kammer) Berufsbezeichnung Staat, in dem Berufsbezeichnung verliehen wurde (in diesem Fall Deutschland) Angabe der berufsrechtlichen Regelungen (es empfiehlt sich eine Verlinkung auf die berufsrechtlichen Regelungen) 1

2 Beachte: Die gesamten Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Womit müssen Sie rechnen, wenn Ihre Angaben nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen? Verstöße sind nach 16 TMG bußgeldbewehrt (bis zu ). Ein Verstoß liegt vor, wenn die Informationen vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar gehalten werden. Weiterhin besteht die Gefahr, dass Sie als Betreiber einer Website eine kostenpflichtige Abmahnung erhalten. Abmahnungen können beispielsweise durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber erfolgen. Auf den folgenden Seiten können Sie einige Musterformulierungen zu Ihrer Orientierung finden. 2

3 Muster für Handwerksbetriebe Rechtsform: Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintragung Hofer Jakob Muster für Handwerksbetriebe Rechtsform: Einzelunternehmen mit Handelsregistereintragung Hofer Jakob e.k. Registernummer: HRA Muster für Handwerksbetriebe Rechtsform: GmbH Schreinerei Hofer GmbH Vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jakob Hofer Registernummer.: HRB Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. 27 a UStG: DE

4 Muster für Gesundheitshandwerke Rechtsform: Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintragung Huber Marianne Musterstr. 2 Tel: /12345 Fax: / huber@t-online.de Berufsrechtliche Regelungen: Betriebsleiterin: Huber Marianne Augenoptikermeistern (Bundesrepublik Deutschland) Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz Handwerksordnung ( Muster für Gesundheitshandwerke Rechtsform: Einzelunternehmen mit Handelsregistereintragung Huber Marianne e. K. Musterstr. 2 Tel: /12345 Fax: / huber@t-online.de Registernummer.: HRA Berufsrechtliche Regelungen: Betriebsleiterin: Huber Marianne Augenoptikermeistern (Bundesrepublik Deutschland) Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz Handwerksordnung ( 4

5 Muster für Gesundheitshandwerke Rechtsform: GmbH Augenoptik Huber GmbH Vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Marianne Huber Musterstr. 2 Tel: /12345 Fax: / huber@t-online.de Registernummer.: HRB Berufsrechtliche Regelungen: Betriebsleiterin: Huber Marianne Augenoptikermeistern (Bundesrepublik Deutschland) Handwerkskammer Niederbayern Oberpfalz Handwerksordnung ( Muster für Büchsenmacher und Bezirksschornsteinfeger Rechtsform: Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintragung Meier Manfred meier@t-online.de Aufsichtsbehörde: Stadt Passau 5

6 Muster für Büchsenmacher und Bezirksschornsteinfeger Rechtsform: Einzelunternehmen mit Handelsregistereintragung Meier Manfred e.k. Registernummer: HRA Aufsichtsbehörde: Stadt Passau Muster für Büchsenmacher und Bezirksschornsteinfeger Rechtsform: GmbH Meier Manfred GmbH Vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Meier Registernummer.: HRB Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. 27 a UStG: DE Aufsichtsbehörde: Stadt Passau Ansprechpartner bei Fragen sind: Frau Claudia Kreuzer-Marks (Oberpfalz) Tel.: Herr Markus Scholler (Niederbayern) Tel.:

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