Merkblatt der Bundesländer
|
|
|
- Hanna Braun
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkblatt der Bundesländer zum Umgang mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten von Plattenbauten Am 11. Januar 2005 haben sich Vertreter der beteiligten Bundesländer auf die nachstehend aufgeführten Schutzmaßnahmen bei Demontagearbeiten verständigt.
2 Arbeitsgruppe der Arbeitsministerien der Länder Berlin Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Oranienstr. 106, Berlin Tel.: 030/ Internet: oder Brandenburg Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen Heinrich-Mann-Allee 103/Haus 12, Berlin Tel.: 0331/ Internet: Mecklenburg-Vorpommern Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern Werderstr. 124, Schwerin Tel.: 0385/5880 Internet: Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Reichsstraße 39, Dresden Tel.: 0371/36850 Internet: Sachsen-Anhalt Ministerium für Gesundheit und Soziales Turmschanzenstr. 25, Magdeburg Tel.: 0391/ Thüringen Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Werner-Seelenbinder-Straße 6, Erfurt Tel.: 0361/ Internet: und Verband für Abbruch und umweltgerechte Entsorgung in Mecklenburg-Vorpommern e.v. Friedhofsweg 44/45, Rostock Tel.: 0381/ Internet:
3 Merkblatt zum Umgang mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten von Plattenbauten Mindestanforderungen unter Beachtung der neuen GefahrstoffVO Dieses Merkblatt soll den mit der Planung oder Durchführung Beschäftigten praktische Hinweise geben. Einleitung Neben einer Vielzahl anderer Gefahrstoffe in Plattenbauten befindet sich in der Betonaußenwandplatte oder auch Dreischichtplatte genannt u. a. das als krebserzeugender Stoff der Kategorie 2 eingestufte Kamilit ( Gruppenbezeichnung für Stein- und Schlackenwolleerzeugnisse in der DDR). In der vergangenen Zeit wurden in verschiedenen neuen Bundesländern unterschiedliche Abbruchverfahren bewertet. Aus den Ergebnissen lassen sich folgende Mindestanforderungen ableiten: Allgemein Am 1. Januar 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft getreten. Das ausführende Unternehmen ist gemäß 7 GefStoffV verpflichtet, das Arbeitsverfahren zu planen. Vom Unternehmer ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Es gibt für Kamilit keinen Arbeitsplatzgrenzwert - es muss ein Arbeitsverfahren gewählt werden, bei dem so wenig wie möglich Fasern freigesetzt werden. Grundvoraussetzung hierfür ist das vom Bauherrn zu erstellende Gefahrstoffkataster ( 17 Abs. 4 GefStoffV) Ausbau der Platten Bei den Demontagearbeiten sind alle technischen Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. zur Verminderung der Freisetzung von Kamilitfaserstaub zu ergreifen - die Faserfreisetzung ist auf das Unvermeidbare zu reduzieren ( 11 Abs. 3 und Anhang III Nr. 2.3 Abs. 3 GefStoffV). Die nachfolgend beschriebenen Arbeitsverfahren werden diesem Anspruch gerecht und beschreiben den gegenwärtigen Stand der Technik:
4 1. Selektiver Rückbau mit Kran Beim selektiven Rückbau werden die Verbindungen der Platten freigestemmt und anschließend maschinell getrennt. Die gelösten Elemente werden angeschlagen und mittels Kran abgehoben: 2. Abwurf in ein Kiesbett (kleiner 6 Geschosse) Die Platten werden durch Beseitigung der Geschossdeckenauflagen mittels Bagger mit Longfrontausleger und Pulverisierer bzw. Abbruchzange freigelegt und anschließend seitlich in ein Kies- oder Sandbett abgeworfen:
5 3. Abheben der Platte (kleiner 6 Geschosse) Die Platten werden durch Beseitigung der Geschossdeckenauflagen mittels Bagger mit Longfrontausleger und Pulverisierer bzw. Abbruchzange freigelegt und anschließend mit demselben Arbeitsgerät abgehoben und zerstörungsfrei abgelegt: Mit den genannten Arbeitsverfahren ist ein zerstörungsfreier Ausbau der Platten möglich. Dies ist Voraussetzung für die Trennung von Kamilit und Beton. Zerlegen der Platten - Reinigen des Betons - Erfassung von Kamilit Durch die Zerlegung kann eine vollständige Trennung von Kamilit und Beton erreicht werden. Eine Trennung ist dann vollständig, wenn am Beton kein Kamilit mehr sichtbar ist: 1) Anforderungen an den Sanierungsbereich - versiegelter, reinigungsfähiger Untergrund - Wasseranschluss - Kanaleinlauf - Einzäunung mit Schutzplane - Höhe der Plane nach Vorgabe der Immissionsschutzbehörde - Abstand zur Wohnbebauung nach Vorgabe der Immissionschutzbehörde
6 2) Trennen der Wetterschale von der Tragschale unter ständiger Befeuchtung mit Bagger und geeignetem Abbaugerät 3) Aufnehmen des Kamilits und staubdichte Verpackung 4) Reinigen der Wetter - und Tragschale mit ¾ Zoll Wasserschlauch Anhaftungen von Kamilit sichtbar gereinigte Betonfläche optisch kein Kamilit mehr sichtbar
7 5) Beim Trennen der Platten wird das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung empfohlen. Das Zerlegen ist nur zulässig auf der Baustelle oder in einer nach Bundesimmissionsschutzgesetz zugelassenen Anlage. Wird keine Trennung vorgenommen, ist die Dreischichtplatte komplett als gefährlicher Abfall zu entsorgen. FAZIT Werden alternative Arbeitsverfahren gewählt, ist die vergleichbare Verhinderung der Ausbreitung von Kamilit im Einzelfall nachzuweisen. U. a. sind fortlaufend Messungen zur Feststellung der Exposition durchzuführen. Nach den bisherigen Erkenntnissen kann das Minimierungsgebot beim zerstörenden Abbruch der Dreischichtplatten auch mit Befeuchtung nicht eingehalten werden.
Merkblatt der Bundesländer
Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten Am 11. Januar 2005 haben sich Vertreter der beteiligten Bundesländer auf die nachstehend aufgeführten Schutzmaßnahmen
Merkblatt der Bundesländer
Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den Betonaußenwandplatten Am 11. Januar 2005 haben sich Vertreter der beteiligten Bundesländer auf die nachstehend aufgeführten Schutzmaßnahmen
Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005
Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 Anschriften der Beschwerdewahlausschüsse und der Wahlbeauftragten Vom18. März 2004 Zur Durchführung
Merkblatt zur Entsorgung von Dreischicht-Betonaußenwandplatten mit einer Kerndämmung aus Kamilit
Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern Stand 16.03.2005 Merkblatt zur Entsorgung von Dreischicht-Betonaußenwandplatten mit einer Kerndämmung aus Kamilit 1. Einführung Dreischicht-Betonaußenwandplatten
Abbruch und Rückbau von Plattenbauten aus der Sicht des Gefahrstoffschutzes
Dipl.-Ing. Lutz Peter Landesamt für Soziales und Familie, Abt. 2 Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Suhl Abbruch und Rückbau von Plattenbauten aus der Sicht des Gefahrstoffschutzes Der Trend zum individuellen
Die neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: [email protected] www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/212 6. Wahlperiode 11.01.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Asbesttransporte auf die Deponie Ihlenberg und ANTWORT
Richtiger Umgang mit Asbestzement
Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte
Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung in Bezug auf das Standortregister Der gesetzliche Rahmen 1 für Nutzer von gentechnisch veränderten
Bundesland Zuständiges Ministerium Zuständige Vollzugsbehörde
Baden-Württemberg NiSG: Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden-Württemberg Referat 25 Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Tel.: +49 (0)711-123-0 Fax: +49 (0)711-123-39
Staatssekretär Gerd Billen. Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens
Mitglieder der ACK der VSMK Stand: 7. Juni 2018 Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Gerd Billen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Staatssekretär Gerd Billen
Mitglieder der ACK der VSMK Stand: 14. November 2017 Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Gerd Billen Bundesministerium für Ernährung und
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan
AUTORIDADES COMPETENTES DE ALEMANIA PRODUCTOS FARMACEUTICOS ESTADO FEDERAL. Páginas 1 de 42 Abril 2 003
ESTADO FEDERAL BADEN - WURTTEMBERG BAYERN Sozialministerium Baden-Württemberg Postfach 10 34 43 70029 Stuttgart Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz Schellingstrasse
GefStoffV Änderung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1
GefStoffV Änderung 15.07.13 Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1 1 Abs. 3 Abschnitte 3 bis 6 Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Verwendungsverbote und Vollzugsregelungen
WAS IST VOM BAUHERRN ZU BEACHTEN insbesondere im Zusammenhang mit der Recycling-Baustoffverordnung?
WAS IST VOM BAUHERRN ZU BEACHTEN insbesondere im Zusammenhang mit der RecyclingBaustoffverordnung? Meldung des Abbruchvorhabens bei der Gemeinde/Stadt Der Abbruch eines Bauwerks hat als Rückbau (umgekehrte
DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze
DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze - Rechtlicher Rahmen - Gefahrstoffverordnung - Rangfolge der Schutzmaßnahmen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner für EU-Badegewässer in Deutschland
Stand 03.05.2011 für EU-Badegewässer in Deutschland Bundesland Baden-Württemberg Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg Postfach 10 34 43 70029 Stuttgart Michael Bauerdick 0711 / 123-3823
Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer Seite 1 Rechtsgrundlagen für die Praxis BGR 128 Kontaminierte Bereiche + (???) TRGS 524 Seite 2 Gefährdungspotential
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder
Mitglieder der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Vorschläge zum verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken Stand: Dezember 2004
Mitglieder der Gemeinsamen Arbeitsgruppe Vorschläge zum verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken Stand: Dezember 2004 1. Drogenbeauftragte der Bundesländer Fessel Ministerium für Sozialordnung
Staub bei Elektroinstallationsarbeiten
Branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 [1] zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung
2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009
Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden
1 Workshop Pechhaltiger Straßenaufbruch Mainz, 19. März 2009 Entsorgung von pechhaltigem Straßenaufbruch in den Niederlanden Dr. Barbara Zeschmar-Lahl BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH Schwerpunkte
Rudolf Anzinger. Frau Staatssekretärin Johanna Lichy Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg Schellingstraße Stuttgart
Rudolf Anzinger Frau Staatssekretärin Johanna Lichy Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Jürgen W. Heike Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung
V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand:
. Öffentlichkeitsarbeit / Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 31.08.2017 V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S Stand: 30.08.2017 Seite 2 Baden-Württemberg Ministerium für Wissenschaft,
V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand:
. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bonn, 31.07.2015 Tel.: 0228 501-611 Fax: 0228 501-608 [email protected] www.kmk.org GeschZ.: Z 1 V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S Stand: 31.07.2015
V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand:
. Öffentlichkeitsarbeit / Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 19.12.2016 V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S Stand: 19.12.2016 Seite 2 Baden-Württemberg Ministerium für Wissenschaft,
TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009
TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten Dipl.-Ing. Andrea Bonner Neustadt, 1. Juli 2009 Gefährdungen durch Asbest bei Baumaßnahmen asbesthaltige Baustoffe werden nicht erkannt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Universität Hohenheim Arbeitssicherheit (028) 70593 Stuttgart Arbeitssicherheit -028- Javanshir Hosseinzadeh Bearbeitet von J. Hosseinzadeh T +49 711 459 22975 F +49 711 459 24401 E [email protected]
Die Platte. Quelle: Staatliches Umweltfachamt Chemnitz. Hinweise zum Abbruch von Plattenbauten und zur Entsorgung des entstehenden Abfalls
Die Platte Quelle: Staatliches Umweltfachamt Chemnitz Hinweise zum Abbruch von Plattenbauten und zur Entsorgung des entstehenden Abfalls Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Staatsministerium
V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand: Oktober 2013
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Berlin, den 22. Oktober 2013 10117 Taubenstraße 10 10833 Postfach
Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens
Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen das Bewerbungsverfahren erleichtern. Wir bitten Sie, die Hinweise aufmerksam zu lesen, bevor Sie den Meldebogen ausfüllen.
Einsatz von Flügelglättern
Expositionsbeschreibung Einsatz von Flügelglättern Stand September 2016 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in den 7, 9 und 10 auf, zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte
Wie wird fachgerecht saniert?
Schimmel-Aktionstag, 9.11.2013 Wie wird fachgerecht saniert? Doris Schünemann Berufsverband Deutscher Baubiologen VDB e.v. Edgar Badenius Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) www.netzwerk-schimmelberatung-hamburg.de
V E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bonn, 01.03.2015 Tel.: 0228-501-601 Fax: 0228-501-763 [email protected]
BG-Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
BG-Information BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung Kohlenmonoxid-Expositionen beim Einsatz von Flügelglättern BGI 790-022 Februar 2009 Inhaltsverzeichnis
Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe
Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe 6. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 17. 18. September 2013 Dr. Lothar Neumeister, Fachgebiet Gefahrstoffe 20.09.2013 Struktur
Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016
Marktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *
- 1/5 - verhängt. verhängt. Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 51 75 5 Netzteile s. o. PKW 10 10 Betriebe 5 Netzteile 9 Betriebe, 29 9 6,6 1,67 s. o. Reifen 47 47 Betriebe 2 Betriebe 2 Hessen Hessisches
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube BGI/GUV-I 504-44 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium
Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen
Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Abfallrechtliche Anforderungen zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCDhaltigen Abfällen sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen
Übersicht der Anlauf- und Beratungsstellen der Länder bzw. der vorläufig beauftragten Stellen
Übersicht der Anlauf- und Beratungsstellen der Länder bzw. der vorläufig beauftragten Stellen In jedem Bundesland wird bis zum 1. April 2017 eine sogenannte Anlauf- und Beratungsstelle eingerichtet. Diese
school finals 2015 in Osterburg
Vorrunde Gruppe A Beginn Spiel Feld Mannschaften Endstand 08:00 Uhr 201 2 Dessau - Fischbek-Falkenberg Sachsen-Anhalt Hamburg ( 53 ) Ergebnisse der Sätze: 25 : 7 ; 25 : 16 08:50 Uhr 202 2 Berlin - Ronzelenstraße
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2045 4. Wahlperiode 06.02.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ilka Lochner-Borst, Fraktion der CDU Mammographie-Screening als Brustkrebsvorsorge und ANTWORT
Gesund bleiben in der Kita Fachtagung am 18. November 2011 in Dresden
Gesund bleiben in der Kita Fachtagung am 18. November 2011 in Dresden Gesund bleiben in der Kita Eröffnung Demographischer Wandel im Berufsfeld Kita-Erzieher/-innen Dr. Dagmar Jenschke, Sächsisches Staatsministerium
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)
Baustellenverordnung BaustellV 817a Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), zuletzt geändert am 15. November
Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4
Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:
Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015
8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 Fachgebiet Gefahrstoffe, Michael Piskorz 30.09.2015 Gefahrstoffverordnung - aktuell
Verzeichnis der Referentinnen und Referenten der Länder für Fragen des Unterrichts für Kinder von beruflich Reisenden (Stand:
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GeschZ: IIB Berlin, den 29.04.2015 10117 Taubenstraße 10 10833 Postfach 110342 Tel. (030) 25418-499/-425
Das Expositionsverzeichnis über Beschäftigte, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind und die Zentrale Expositionsdatenbank ZED
Das Expositionsverzeichnis über Beschäftigte, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind und die Zentrale Expositionsdatenbank ZED Dr. Roger Stamm, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen
BGI 664: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungsund Instandhaltungsarbeiten, Ergänzung (Stand: 04.
Geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519 BT 31: Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ( Stanzverfahren
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2009 über Steuererklärungsfristen
2008/0528982 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2009 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2008 2. Fristverlängerung I. Abgabefrist
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert am 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3816) ArbSch 2.2.8
VERZEICHNIS DER KULTUSMINISTERIEN. Stand: Juni 2012
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Bonn, den 15. Juni 2012 53117 Graurheindorfer Straße 157 53012
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund satz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und
V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R
Öffentlichkeitsarbeit / Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 29.03.2018 V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R Stand 29.03.2018 Seite 2 Baden-Württemberg ium für Wissenschaft,
Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Technische Regeln für Gefahrstoffe Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen Ausgabe: Mai 1996 TRGS 560 Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen,
Service steuertip Info-Paket st
Service steuertip Info-Paket st 480605 Vorläufige Festsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Infopaket. Sie finden hier folgende Einzeldokumente: 1.
Die TRGS 910 und die Anforderungen der GefStoffV 2015 an krebserzeugende Gefahrstoffe aus Sicht der Länder
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Die TRGS 910 und die Anforderungen der GefStoffV 2015 an krebserzeugende Gefahrstoffe aus Sicht der Länder Dipl. Chem. Dipl. Biol. Thomas
Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und Erkundungsarbeiten in kontaminierten Bereichen - Altlasten
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bohr- und in kontaminierten Bereichen - Altlasten Was ist zu tun? Wer hat es wann zu tun? Andreas Feige-Munzig BG BAU Prävention [email protected] TRGS
V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R
Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 02.11.2016 V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R Stand 01.11.2016 Seite 2 Baden-Württemberg ium für Wissenschaft, Forschung
BGI 664: Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungsund Instandhaltungsarbeiten, Ergänzung (Stand: 04.
Geprüfte Verfahren für Arbeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.10 Abs. 8 TRGS 519 BT 32: Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als ( Stemmverfahren ) 1 Anwendungsbereich
Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße Stuttgart. Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz München
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Postfach 1867, 53008 Bonn Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße 6 70173 Stuttgart Bayerisches Staatsministerium des Innern Odeonsplatz
Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)
Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin PflA PK 2/3 Mohriner Allee 137 12347 Berlin Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)
Die Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung Mit Wirkung zum 1.7.1998 tritt die nachfolgend abgedruckte Baustellenverordnung in Kraft. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung
Leseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2017 über Steuererklärungsfristen
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2017 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2016 2. Fristverlängerung Vorbemerkung 109 und 149
Recycling von Dämmstoffen und Rückbau von WDVS. Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Lochhamer Schlag Gräfelfing
Recycling von Dämmstoffen und Rückbau von WDVS Typische Dämmstoffe Quelle: FIW München Dämmstoffmarkt in Deutschland (2012) Dämmstoffmarkt in Deutschland (2012) Kunststoffmarkt in Deutschland (2012) Abfallbilanz
Hinweise zum Ausfüllen des Meldebogens
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND PÄDAGOGISCHER AUSTAUSCHDIENST Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich Hinweise zum Ausfüllen
Staub auf Baustellen. - Neue Regelungen und die Umsetzung in die Praxis. Norbert Kluger Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach, 9.
Staub auf Baustellen - Neue Regelungen und die Umsetzung in die Praxis Tag der Arbeitssicherheit in Fellbach, Die Herausforderung Am Bau hohe Staubbelastungen Abbrucharbeiten Umbauarbeiten Stemm-, Schleif-,
Vorsitz und Geschäftsführung Land Mitglied Vertretung Behörde / Anschrift / Telefon / Fax / BY - 1 -
Stand: Februar 2017 AAMÜ-Mitgliederverzeichnis Vorsitz und Geschäftsführung BY BY Sabine Nießen (Vorsitzende AAMÜ) Dr. Matthias Honnacker (Geschäftsstelle AAMÜ) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt
V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R
Öffentlichkeitsarbeit / Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 09.05.2017 V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R Stand 09.05.2017 Seite 2 Baden-Württemberg ium für Wissenschaft,
POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand:
POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: 17.07.2017 1 Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen
