Service steuertip Info-Paket st
|
|
- Alfred Schulze
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Service steuertip Info-Paket st Vorläufige Festsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Infopaket. Sie finden hier folgende Einzeldokumente: 1. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. November 2005: Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO) 2. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22. November 2005: Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO)
2 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. November 2005 Vorläufige Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO) TO-Punkte 7 und 27 der Sitzung AO III/2005 vom 7. bis 9. September 2005 Im Hinblick auf vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes sind sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags in vollem Umfang für vorläufig zu erklären. Ferner sind sämtliche Festsetzungen des Gewerbesteuermessbetrags für Erhebungszeiträume ab 2004 hinsichtlich der Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Vorschriften vorläufig durchzuführen. In die Gewerbesteuermessbescheide ist folgender Erläuterungstext aufzunehmen: Erhebungszeiträume vor 2004: Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ist im Hinblick auf vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes in vollem Umfang vorläufig. Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob das Gewerbesteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen des Gewerbesteuergesetzes als verfassungswidrig angesehen werden. Sollte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Aufhebung oder Änderung dieses Gewerbesteuermessbescheids erfordern, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.
3 2 Erhebungszeiträume ab 2004: Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ist im Hinblick auf vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Gewerbesteuergesetzes in vollem Umfang vorläufig. Sie ist ferner vorläufig hinsichtlich der Anwendung der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Vorschriften. Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die bei der Festsetzung angewandten Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die angewandten Vorschriften als verfassungswidrig angesehen werden. Sollte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Aufhebung oder Änderung dieses Gewerbesteuermessbescheids erfordern, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im BMF-Schreiben vom 27. Juni 2005 (BStBl I S. 794) getroffenen Regelungen entsprechend. Die gleich lautenden Erlasse vom 1. Oktober 2004 (BStBl I S. 915) werden aufgehoben. Baden-Württemberg 3 S 0338 / 21 Bayerisches Staatsministerium 37 - S /05 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin S /2001
4 3 des Landes Brandenburg 33 S /01 33 S /03 Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen S Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg 51 S /03 Hessisches Ministerium S 0338 A 006 II 11 Mecklenburg-Vorpommern IV S /04 Niedersächsisches S G des Landes Nordrhein-Westfalen S V 1 des Landes Rheinland-Pfalz S 0338 A - 446
5 4 des Saarlandes B/ /2005 S 0338 Sächsisches Staatsministerium 31-S / des Landes Sachsen-Anhalt 41 - S des Landes Schleswig-Holstein VI 33 S /04 Thüringer S 0338 A S 0338 A
6 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22. November 2005 Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO) TOP 27 der Sitzung AO III/2005 vom 7. bis 9. September 2005; TOP II/2 der Sitzung ErbSt III/05 vom 21. bis 23. September 2005 Im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren 1 BvL 10/02 zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sind sämtliche Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) in vollem Umfang für vorläufig zu erklären. Ferner sind Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), bei denen die 13a, 19a ErbStG in der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Fassung angewandt werden, insoweit vorläufig durchzuführen. In die Steuerbescheide ist folgender Erläuterungstext aufzunehmen: Festsetzungen ohne Anwendung der 13a, 19a ErbStG in der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Fassung: Die Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) ist im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren 1 BvL 10/02 in vollem Umfang vorläufig.
7 2 Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes als verfassungswidrig angesehen werden. Sollte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Aufhebung oder Änderung dieses Steuerbescheids erfordern, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich. Festsetzungen mit Anwendung der 13a, 19a ErbStG in der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 geänderten Fassung: Die Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) ist im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollverfahren 1 BvL 10/02 in vollem Umfang vorläufig. Sie ist ferner vorläufig hinsichtlich der Anwendung der 13a, 19a ErbStG in der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Fassung. Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die bei der Festsetzung angewandten Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie erfolgt aus verfahrenstechnischen Gründen und ist nicht dahin zu verstehen, dass die angewandten Vorschriften als verfassungswidrig angesehen werden. Sollte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Aufhebung oder Änderung dieses Steuerbescheids erfordern, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im BMF-Schreiben vom 27. Juni 2005 (BStBl I S. 794) getroffenen Regelungen entsprechend. Die gleich lautenden Erlasse vom 6. Dezember 2001 (BStBl I S. 985) werden aufgehoben.
8 3 Baden-Württemberg 3 S 3700 / 15 Bayerisches Staatsministerium 34/37 S /05 Senatsverwaltung für Finanzen Berlin S /2001 des Landes Brandenburg 33 S /05 Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen S Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg 51 S /06 Hessisches Ministerium S 0338 A 020 II 11 Mecklenburg-Vorpommern IV 310 S /04
9 4 Niedersächsisches S S des Landes Nordrhein-Westfalen S V 1 des Landes Rheinland-Pfalz S 0338 A des Saarlandes B/ /05 S 0338/S 3812a Sächsisches Staatsministerium 31-S / des Landes Sachsen-Anhalt 41 S S 3812a - 12 des Landes Schleswig-Holstein VI 35 S Thüringer S 0338 A S 0338 A
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 16. Dezember 2015
2015/1125772 Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16. Dezember 2015 Vorläufige Festsetzungen der Grunderwerbsteuer, vorläufige Feststellungen nach 17 Absatz 2 und 3 GrEStG
MehrBMF-Schreiben vom 27. Juni IV A 7 - S /05 -
BMF-Schreiben vom 27. Juni 2005 - IV A 7 - S 0338-54/05 - Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
MehrI. Vorläufige Steuerfestsetzungen
BMF 27.6.2005 IV A 7 -S 0338-54/05 BStBl 2005 I S. 794 Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren ( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrGleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder. vom 2. Januar 2017 über Steuererklärungsfristen
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2017 über Steuererklärungsfristen 1. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2016 2. Fristverlängerung Vorbemerkung 109 und 149
MehrMarktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *
- 1/5 - verhängt. verhängt. Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 51 75 5 Netzteile s. o. PKW 10 10 Betriebe 5 Netzteile 9 Betriebe, 29 9 6,6 1,67 s. o. Reifen 47 47 Betriebe 2 Betriebe 2 Hessen Hessisches
MehrTOP 3 der Sitzung AO I/2011 vom 28. Februar bis 2. März 2011
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
Mehr- Verteiler AO 1 - nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MDg Dr. Misera Unterabteilungsleiter IV A Wilhelmstraße
MehrBevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025
Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante
MehrGewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169
MehrNutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht
1.10.13 Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht Periode bzw. Jahr=2002-2012 ; Land Einheit Hauptbestand (auch Plenterwald) Unterstand Oberstand alle Bestandesschichten Baden-Württemberg
MehrGewerbeanmeldungen nach Bundesländern
Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124
MehrAus diesem Anlass ordne ich auf Grundlage von Abschnitt III. Abs. 1 des Beflaggungserlasses
Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin NUR PER E-MAIL Verteiler 1 nachrichtlich Verteiler 2 Verteiler 3 Protokoll Inland HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN
MehrSpielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen
Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-
MehrBekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005
Bekanntmachung Nr. 6 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2005 Anschriften der Beschwerdewahlausschüsse und der Wahlbeauftragten Vom18. März 2004 Zur Durchführung
MehrAuswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%
Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)
Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 9.3.2013 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,
MehrVerwaltungsvereinbarung
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern über die kontinuierliche Abgabe digitaler Geobasisdaten der Landesvermessung zur Nutzung im Bundesbereich Das Bundesministerium
MehrMinisterium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 11030 Berlin MDir Günther Hoffmann Leiter der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
MehrThüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Abteilung 2 Städte- und Wohnungsbau, Staatlicher Hochbau
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg - Abteilung 4 - Ministerialdirektorin
MehrPapier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 69.500 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
MehrMarktüberwachung nach EnVKG Ergebnisse der DUH-Umfrage vom 26. Mai 2014 (Stand 12. August 2014) auf der Basis der LUIG
Grüne Karte Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Hessische Eichdirektion (HED) 86 Betriebe / 46 Beanstandungen 371 Produkttests / 98 fehlerhafte 107 Betriebe / 39 Beanstandungen
MehrPapier verarbeitende Industrie
Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen
MehrNur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt
MehrFörderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand:
Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter und im stationären Bereich - Stand: 31.03.2002 - Jahr 1999 1999 1999 2000 2000 2000 Bundesland Baden-Württemberg 203
MehrAktualisierung - Stand Dezember
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen
Mehr51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See
51. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 50. Satzungsnachtrages
MehrGleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
Anlage 1 Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge vom 10. September 2015 Für die
MehrBundesland Zuständiges Ministerium Zuständige Vollzugsbehörde
Baden-Württemberg NiSG: Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Baden-Württemberg Referat 25 Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Tel.: +49 (0)711-123-0 Fax: +49 (0)711-123-39
Mehr- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrInformationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung in Bezug auf das Standortregister Der gesetzliche Rahmen 1 für Nutzer von gentechnisch veränderten
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern SCHLESWIG- HOLSTEIN MECKLENBURG- VORPOMMERN NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN BADEN- WÜRTTEMBERG Ku rhesse n- HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜRINGEN
MehrÜbersicht Erholungsurlaub und Verfallsregelungen in Bund und Ländern
Anlage 4 zu Info 20/2012 Übersicht Erholungsurlaub und Verfallsregelungen in Bund und Ländern Land Urlaubsanspruch Verfallfristen Bund Erholungsurlaubsverordnung Für A1 bis A 14 bis zum vollendeten 30.
MehrInhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 8 Abkürzungsverzeichnis... 16
Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 8 Abkürzungsverzeichnis... 16 Einführung... 19 I. Ziel des Anerbenrechts... 19 II. Umfang... 21 III. Anwendungsbereich... 22 IV. Struktur des Anerbenrechts...
MehrErlaß vom 1. September 1998
Erlaß vom 1. September 1998 Geschäftszeichen Telefon Datum 1. September 1998 RS I 3-63 05 04-4 (0228) 337-4130 oder 337-0 Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Postfach 20 50 01 53170
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XVII 1 Ziel und Gang der Untersuchung... 1 2 Die Neuregelungen im Überblick... 3 I. Neuregelungen durch das BauROG 1998... 3 II. Neuregelungen durch das EAG Bau...
Mehr2.2 Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung und der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach 157 i. V. m.
Dok.-Nr.: 5233912 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, 3 - S-3810 / 35 Erlass (koordinierter Ländererlass) vom 16.03.2012 Behandlung von Erwerbsnebenkosten und Steuerberatungskosten
MehrRechtsextreme Straftaten 2015
Rechtsextreme Straftaten 2015 Seit Jahren erfragt die PDS bzw. DIE LINKE im Bundestag monatlich die erfassten Straftaten mit rechtsextremen und ausländerfeindlichen Hintergrund. Die Zahlen sind vom Bundesministerium
Mehra) 8,56 b) 13,12 c) 25,84 d) 37,06 e) 67,01 f) 111,50 g) 99,04 h) 87,49
Runden von Zahlen 1. Runde auf Zehner. a) 44 91 32 23 22 354 1 212 413 551 b) 49 57 68 77 125 559 3 666 215 8 418 c) 64 55 97 391 599 455 2 316 8 112 9 999 d) 59 58 98 207 505 624 808 2 114 442 2. Runde
MehrBundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung der Erreichbarkeit der zuständigen Behörden der Länder zur Meldung von Risiken aus Medizinprodukten außerhalb der Dienstzeit gemäß 18 der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
MehrErbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen
Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen 1. Vorschalten einer Gesellschaft Wird aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen
MehrV E R Z E I C H N I S D E R A M T S C H E F S. Stand: Oktober 2013
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Berlin, den 22. Oktober 2013 10117 Taubenstraße 10 10833 Postfach
MehrBedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland
Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland Entwicklung der Einwohnerzahl Deutschlands bis 2060 84 Mio. Personen 82 80 78 76 74 72 70 68 66 Variante1-W1 Variante 2 - W2 64 62 60 2010 2015 2020
MehrTabelle 1: Verständnis der Bezeichnung "alkoholfreies Bier" Manche Lebensmittel werben mit dem Hinweis, dass ein Stoff nicht in dem Produkt enthalten ist (zum Beispiel "frei von..." oder "ohne..."). Bitte
MehrLänderzuständigkeiten
Länderzuständigkeiten Übersicht der für 53 und 54 KrWG zuständigen Behörden Stand: 07.06.2012 Bundesland * Baden- Württemberg untere Abfallrechtsbehörde 23 Abs. 3 LAbfG Landkreise/kreisfreie Städte oder
MehrErbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. Oktober 2013
Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. Oktober 2013 Anwendung der 13a und 13b ErbStG in der Fassung durch das AmtshilfeRLUmsG Durch Artikel 30 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes
MehrTO-Punkte 8 und 26 der Sitzung AO II/2015 vom 10. bis 12. Juni 2015
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern
MehrWSI-Tarifarchiv. (Stand: Juli 2012) Kontakt:
WSI-Tarifarchiv (Stand: Juli 2012) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel +49
MehrEnergieeinsparverordnung: EnEV
Beck-Texte im dtv 5775 Energieeinsparverordnung: EnEV Textausgabe von Dr. Jürgen Stock, Dr. Wilhelm Söfker 1. Auflage Energieeinsparverordnung: EnEV Stock / Söfker wird vertrieben von beck-shop.de Thematische
MehrEntwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur nach 16 (2) EEG 2009 Stand 31.1.
Entwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur nach 16 (2) EEG 2009 Stand 31.1.2015 PV-Meldedaten Jan. Dez. 2014 Bundesverband Solarwirtschaft
MehrBrandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Zentrale Fachbereich Bundesbau
Hermann Simons Referatsleiter WV III 6 Oberfinanzdirektionen HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Chemnitz BB Frankfurt/Main Bundesbaureferat Hannover LBA Karlsruhe Bundesbau Baden-Württemberg ASt Freiburg Koblenz
MehrÜbersicht der Anlauf- und Beratungsstellen der Länder bzw. der vorläufig beauftragten Stellen
Übersicht der Anlauf- und Beratungsstellen der Länder bzw. der vorläufig beauftragten Stellen In jedem Bundesland wird bis zum 1. April 2017 eine sogenannte Anlauf- und Beratungsstelle eingerichtet. Diese
MehrMeinungen zur Kernenergie
Meinungen zur Kernenergie Datenbasis: 1.002 Befragte Erhebungszeitraum: 27. bis 29. August 2013 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAtF e.v. 1. Einfluss der Energiepolitik auf
MehrSituation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Stand:
Situation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt Stand: 31.12. Einwohner pro Beratungsstelle Bevölkerung zum 31.12. für Erziehungsberatun g pro Einrichtung
MehrThüringer Landesamt für Statistik
Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 035/2011 Erfurt, 31. Januar 2011 Arbeitnehmerentgelt 2009: Steigerung der Lohnkosten kompensiert Beschäftigungsabbau Das in Thüringen geleistete Arbeitnehmerentgelt
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Juli 2016) forum vergabe e.v. 1
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die vorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrVERZEICHNIS DER KULTUSMINISTERIEN. Stand: Juni 2012
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Bonn, den 15. Juni 2012 53117 Graurheindorfer Straße 157 53012
MehrAUTORIDADES COMPETENTES DE ALEMANIA PRODUCTOS FARMACEUTICOS ESTADO FEDERAL. Páginas 1 de 42 Abril 2 003
ESTADO FEDERAL BADEN - WURTTEMBERG BAYERN Sozialministerium Baden-Württemberg Postfach 10 34 43 70029 Stuttgart Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz Schellingstrasse
MehrBARMER GEK Report Krankenhaus 2016
BARMER GEK Report Krankenhaus 2016 Infografiken Infografik 1 Fallzahl auf hohem Niveau stabil Infografik 2 Verweildauer wird nicht mehr kürzer Infografik 3 In Thüringen kostet der KH-Aufenthalt am meisten
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 7 ErbSt-Kartei Datum: Karte 15 Az.: S /St 34
Behandlung von Erwerbsnebenkosten und Steuerberatungskosten sowie Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Schenkung Gleich lautende Erlasse vom 16.März 2012 (BStBl 2012 I S. 338) Bei Schenkungen
MehrStatistik der Fachschulen in der Land- und Forstwirtschaft und in der ländlichen Hauswirtschaft
425-2155/0001 Statistik der Fachschulen in der Land- und Forstwirtschaft und in der ländlichen Hauswirtschaft Stichtag: 15. November 2004... Inhaltsverzeichnis Seite Seite 1. Landwirtschaft 4. Forstwirtschaft
MehrTabelle D Wirtschaftskraft: Übersicht über die Kennziffern
Tabelle D Wirtschaftskraft: Übersicht über die Kennziffern BMNr Kennziffer Einheit Jahr Min/Max Städtevergleiche D-A-01 Bruttoinlandsprodukt (in jeweiligen Preisen) Euro/EW 1995/2005 D-B-01 Entwicklung
MehrMetall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,4 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0 und darüber. Tarifliche Grundvergütungen Tarifbereich Fachlich
MehrBaulasten in der Praxis
Baulasten in der Praxis 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage 2012 bearbeitet von Gerhard Wenzel, Dipl.-Verwaltungswirt, Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht ~~ Bundesanzeiger
MehrBildung und Kultur. Wintersemester 2016/2017. Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt Bildung und Kultur Schnellmeldungsergebnisse der Hochschulstatistik zu Studierenden und Studienanfänger/-innen - vorläufige Ergebnisse - Wintersemester 2016/2017 Erscheinungsfolge:
MehrDruckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Tarifbereich. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * Kündigungstermin 9,00-9,99 7,50-8,49
Druckindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 167.000 Beschäftigte. Mehr als 90 % der Vergütungsgruppen liegen bei 10 und darüber. Im kritischen Bereich bis 8,50 gibt es keine tariflichen
MehrMitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2014. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/
Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2014 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05
MehrBevölkerungsentwicklung Haushaltszahlen von 2005 bis 2020 in Prozent
Bevölkerungsentwicklung Haushaltszahlen von 2005 bis 2020 in Prozent Hamburg +8 Baden Württemberg +7 Bayern +7 Bremen +5 Schleswig Holstein +5 Hessen +3 Niedersachsen +3 Rheinland Pfalz +3 Nordrhein Westfalen
MehrGleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Zuständigkeit für Stundungen nach 222 AO, Erlasse nach 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach 163, 234 Abs. 2, 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen
MehrBundesland Ministerium Abteilung Kontaktinformationen Weitere Zuständigkeiten der Abteilung Baden- Württemberg
Raumordnung auf Landesebene Stand: 14.03.2017 Bundesland Ministerium Abteilung Kontaktinformationen Weitere Zuständigkeiten Baden- Württemberg Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Abteilung 5 Baurecht, Städtebau,
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Januar 2015) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrBerichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita
Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK advita Name Dienstleisters Name der Krankenkasse 4sigma GmbH BKK advita Indikationsbereich Räumlicher Geltungsbereich Asthma bronchiale
MehrMitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2016. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/
Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2016 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05
MehrBlock 1: Block 2: Block 3: Block 1:
Elternchance II - Kurse in 2016 Egestorf bei Hamburg Block 1: 26.05.2016 29.05.2016 Block 2: 14.07.2016 17.07.2016 Block 3: 28.09.2016 02.10.2016 Laubach bei Gießen (Hessen) Block 1: 16.06.2016 19.06.2016
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: März 2014) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrFreigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand )
DNotI Deutsches Notarinstitut Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht (Stand 21.5.2002) Die nachfolgende Übersicht faßt die Ausführungsgesetze der Bundesländer zum Grundstücksverkehrsgesetz zusammen, geordnet
MehrVolks-/ Hauptschule. mittl. Bild. Absch Jahre Jahre Jahre Jahre 60 + Basis (=100%)
Tabelle 1: Ausreichender Schutz vor Überwachung Seit den Enthüllungen von Edward Snowden über die Überwachungsprogramme von Geheimdiensten ist ein Jahr vergangen. Fühlen Sie sich durch die Reaktion der
MehrBericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung der R+V BKK
Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung der R+V BKK Indikation: Asthma bronchiale Berichtszeitraum: 01.07.2013 31.12.2013 Anzahl der eingeschriebenen Versicherten Anzahl der eingeschriebenen
MehrBundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 268/16 (neu) 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten
MehrGesund bleiben in der Kita Fachtagung am 18. November 2011 in Dresden
Gesund bleiben in der Kita Fachtagung am 18. November 2011 in Dresden Gesund bleiben in der Kita Eröffnung Demographischer Wandel im Berufsfeld Kita-Erzieher/-innen Dr. Dagmar Jenschke, Sächsisches Staatsministerium
MehrEntwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur Stand
Entwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur Stand 31.1.2016 PV-Meldedaten Jan. Dez. 2015 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)
MehrRepräsentative Umfrage Finanzverhalten in Paarbeziehungen
Beratungsdienst Geld und Haushalt Beratungsdienst Geld und Haushalt Repräsentative Umfrage Finanzverhalten in Paarbeziehungen IPSOS GmbH, Mölln, Februar 2008 (Auswahl) 1. Haushaltsbudget Paare, die in
MehrArbeitsmarkt in Sachsen. Pressegespräch 6. Januar 2012
Arbeitsmarkt in Pressegespräch 6. Januar 2012 Wanderungssaldo in (Personen) 2.500 1.500 500-500 -1.500 gleitender 12-Monats-Durchschnitt -2.500-3.500 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
MehrV E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R
Öffentlichkeitsarbeit / Dokumentations- und Bibliotheksdienste Bonn, 09.05.2017 V E R Z E I C H N I S D E R K U L T U S M I N I S T E R Stand 09.05.2017 Seite 2 Baden-Württemberg ium für Wissenschaft,
MehrBundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut/ Erläuterungen Baden- Württemberg
Baden- Württemberg Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, Teil B (VOL/B) und der Vergabeordnung für freiberufliche
MehrBerichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK Miele
Berichte zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für die BKK Miele Name Dienstleisters Name der Krankenkasse 4sigma GmbH BKK Miele Indikationsbereich Räumlicher Geltungsbereich Asthma bronchiale Bunweit
MehrQuelle: Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland Vom 13. Dezember Artikel 1. Zustimmung zum Staatsvertrag
Hessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: RdFunkVtr1991G HE Ausfertigungsdatum: 13.12.1991 Textnachweis ab: 01.01.2004 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl.
MehrDeutscher Hochschulverband KURZINFORMATION. Jubiläumszuwendungen in Bund und Ländern
Deutscher Hochschulverband KURZINFORMATION en in Bund und Ländern Anlässlich von Dienstjubiläen honorieren Bund und Länder langjährige Dienstzeiten ihrer Beamtinnen und Beamten häufig neben einer Dankurkunde
MehrTabelle 1: Ausnahmeregelungen für die Industrie Wie bewerten Sie die Ausnahmeregelungen für die Industrie bei den Kosten der Energiewende?
Tabelle 1: Ausnahmeregelungen für die Industrie Wie bewerten Sie die Ausnahmeregelungen für die Industrie bei den Kosten der Energiewende? Seite 1 Geschlecht Alter Schulbildung des Befragten West Ost M
MehrRudolf Anzinger. Frau Staatssekretärin Johanna Lichy Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg Schellingstraße Stuttgart
Rudolf Anzinger Frau Staatssekretärin Johanna Lichy Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg Schellingstraße 15 70174 Stuttgart Jürgen W. Heike Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung
MehrMetall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,5 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0-4,99 oder darüber. 5 Gruppen ( %) sogar im Bereich ab 5.
Mehr1.4.1 Sterblichkeit in Ost- und Westdeutschland
1.4.1 in Ost- und Westdeutschland Die ist im Osten noch stärker gesunken als im Westen. Die Gesamtsterblichkeit ist in Deutschland zwischen 1990 und 2004 bei Frauen und Männern deutlich zurückgegangen
MehrHautkrebssonderverträge Stand
Hautkrebssonderverträge Stand 01.01.2015 Baden-Württemberg Barmer-GEK alle 2 Jahre kein Mindestalter 25 nein Hautärzte 01.07.11 LKK jährlich ab 21 25 ggfs. + 6 Hautärzte 01.01.13 BKK jährlich kein Mindestalter
Mehr10 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz Gleichstellung für Lesben und Schwule
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6772 17. Wahlperiode 05. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrEinstellungsaltersgrenzen von Professoren in den einzelnen Bundesländern und beim Bund
Einstellungsaltersgrenzen von Professoren in den einzelnen Bundesländern und beim Bund Bundesland Vorschrift Altersgrenze Verzögerungstatbestände/Ausnahmen Bund Baden- Württemberg Verwaltungsvorschriften
MehrWSI-Tarifarchiv. (Stand: Februar 2012) Kontakt:
WSI-Tarifarchiv (Stand: Februar 2012) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel
MehrSynopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern
Synopse der Prüfungsanforderungen für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinums in den 16 Bundesländern Bundesland Anschrift Ort Termin Zulassung Nachweise Anforderungen Baden- Württemberg Bayern Ministerium
Mehr