Referat 3 Lösungsmöglichkeiten bei Schießständen für Einzelgeschosse
|
|
- Miriam Kohl
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Thema I Bodenbelastung bei Sportschießständen Dipl.-HTL-Ing. Dieter Stiefel Deutscher Schützenbund e.v. Am Rain 3, Pfaffenhofen Telefon: 08441/71053 Referat 3 Lösungsmöglichkeiten bei Schießständen für Einzelgeschosse Bei offenen Schießständen für Einzelgeschosse bestehen zwei kritische Bereiche. Dies sind einmal der Bereich der Schützenstände und zum anderen der Bereich der Geschossfänge. Allein schon durch einfache bauliche Maßnahmen kann hier effektiver Bodenschutz gewährleistet werden. Wesentlich häufiger als Schrotschießstände sind, wie aus eigener Erfahrung jeder Schütze und Jäger weiß, offene und teilgedeckte Schießstände für Einzelgeschosse anzutreffen, ohne hier auf konkrete Zahlen eingehen zu wollen. Bei den gegenständlichen Schießständen für Einzelgeschosse werden aus langen und kurzen Feuerwaffen einzelne Projektile auf feststehende und bewegliche Ziele (stehende oder laufende Scheiben) verschossen. Die typische Anlage dieser Art verfügt über meist überdachte Schützenstände, die in der Regel einem Schützenheim angegliedert sind, und von denen aus ins Freie geschossen wird. Die Schießbahn selbst weist eine abgestimmte Umschließung, seien es seitliche Erdwälle oder Seitenmauern, und einen durchschusssicheren Abschluss - bei Altanlagen meist in Form eines angeschütteten oder natürlichen Erdwalles - auf. In einer solchen offenen Schießstätte für Einzelgeschosse können grundsätzlich schädliche Bodenveränderungen durch Eintrag von Stoffen, die in direktem Zusammenhang mit dem Schießbetrieb stehen, in zwei Bereichen unterstellt werden:
2 Bereich der Schützenstände bzw. im Mündungsbereich der Waffen Bereich der Geschossfänge - eventuell auf Zwischenentfernungen der Schießbahnen. Diese Bereiche sind auf folgender Skizze dargestellt: Bereiche möglicher Bodenbelastungen bei offenen Schießständen Um Unklarheiten hinsichtlich der Unterscheidung zwischen offenen und teilgedeckten Schießständen vorzubeugen, wird auf die Definitionen unter Nr der Schießstand- Richtlinien 1 hingewiesen. Demnach unterscheidet man aus schießstandbaulicher Sicht: - offene Schießstände mit Umschließung der Schützenstände Diese Schießstandart ist die meistgebräuchliche, vor allem für Langwaffen. Dabei ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Brüstungsseite durch Bauteile allseitig umschlossen. 1 Richtlinien für die Planung, die Errichtung und das Betreiben von Schießständen", herausgegeben vom Deutschen Schützenbund e.v. Wiesbaden. Ausgabe August 95 In der Schießbahn wird durch Bauteile (Seitenmauern/Wälle, Hochblenden und Schießbahnabschluss) die Schallabstrahlung beeinflusst. - teilgedeckte Schießstände mit Umschließung Bei dieser Art von Schießständen ist neben der Umschließung der Schützenstände auch eine Teilabdeckung der Schießbahn über die erste Hochblende hinaus ausgeführt. Da bei den teilgedeckten Schießständen durch die Umschließung der Schießbahnen der Einfluss von Niederschlag im Bereich vor der Brüstung nicht gegeben ist, bleibt bei diesen in der Regel grundsätzlich nur die Problemzone Geschossfang. Fehlt es aber bei diesen Anlagen an Vorkehrungen zum Aufsammeln der Hülsen, so sollten zumindest hierfür noch einfache Lösungen vorgesehen werden. Ansonsten wird hinsichtlich der teilgedeckten Schießstände auf Nr der Schießstand-Richtlinien hingewiesen. Da aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht zwischen offenen und teilgedeckten Schießständen zum Schießen mit Feuerwaffen unterschieden wird, werden im Folgenden allgemein nur offene Schießstände angeführt.
3 1. Mögliche Bodenbelastungen auf offenen Schießständen für Einzelgeschosse Einzelgeschosse können als Vollgeschosse ganz aus (legiertem) Blei bestehen oder als Mantelgeschosse aus einem Bleikern mit einer Ummantelung aus Kupferlegierungen (z.b. Tombak) oder (plattierten) dünnem Stahl. Aus dem Schießbetrieb ergeben sich damit im Auftreffbereich dieser Projektile Belastungen mit den in den verwendeten Materialien enthaltenen Stoffen, während in den Abschussbereichen Immissionen durch Stoffe auftreten, die aus den mündungsnahen Schmauchwolken herrühren (Zünd- und Treibladungsmittelreste) und den am Boden liegenden Hülsen anhaften. Aus diesem zu unterstellenden Schadstoffeinträgen kann sich unter Umständen eine Gefährdung des Grundwassers über den Wirkungspfad Boden-Wasser sowie in weit geringerem Maße des Schutzgutes menschliche Gesundheit über die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden- Pflanze-(Nutztier)-Mensch ergeben. An Bedeutung gewinnt zunehmend die Problematik verunreinigter Geschossfangwälle (vgl.: Untersuchung und Bewertung von Bodenbelastung auf Schießanlagen für Einzelgeschosse, Dr. P. Ecker, Bayer. Landesamt für Umweltschutz LfU²). Für solche Schießanlagen liegt mit dem angeführten Bericht des Bayer. LfU bereits eine entsprechende Probentnahmestrategie vor, deren künftige Notwendigkeit durch eine zielgerichtete Umgestaltung solcher Schießstände einfach entgegengewirkt werden kann. 2 Semiar Bodenbelastung durch Schießanlagen des Bayer. LfU am in Wackersdorf, Zusammenfassung der Seminarbeiträge So wird auch in dem Bericht der Arbeitsgruppe der Umweltministerkonferenz (UMK) zu Bodenbelastungen auf Schießplätzen vom November 1998 unter Punkt 1.2 Relevante Anlagentypen ausgeführt: Schießstände für Einzelgeschosse (Kugelstände, z. B.,Laufende-Keiler-Anlagen ) Soweit bei diesen Anlagentypen Bodenverunreinigungen durch Munitionsreste auftreten, sollen die im Bericht genannten Anforderungen weitgehend analog angewandt werden. Deshalb macht es Sinn, sich kritisch mit den Problemzonen solcher offenen Schießstände für Einzelgeschosse auseinanderzusetzen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Genannt worden sind die beiden Zonen schon: einmal der Bereich direkt vor der Mündung bzw. den Schützenständen und zum anderen der Bereich um die Geschossfänge, wobei hier auch die Art der Geschossfangsysteme deutlich mit zu berücksichtigen ist. 1.1 Belastungsbereich Mündungszone Beim Schießen mit Feuerwaffen tritt bekanntermaßen aus der Mündung eine unterschiedlich große (z.b. je nach Waffen- und Munitionsart) Schmauchwolke aus, im Wesentlichen an schädlichen Stoffen Blei (als Bestandteil des Anzündsatzes, aus Geschossabrieb und Anschmelzungen am Geschossheck etwa) in etwa staubförmiger Konsistenz beinhaltend. Die feinstoffliche Emissionen lagern sich u.a. vor der Brüstung auf der Schießbahnsohle ab und führen langfristig zu einer zunehmenden Belastung des Bodens.
4 Die hauptsächliche Bodenbelastung wird - auch nutzungsabhängig - in einem Bereich bis zu zwei Meter von der Mündung (bzw. Brüstung) aus anzutreffen sein. Hülsenablagerrungen in der Schießbahn Nicht zu vernachlässigen sind zudem die stoffliche Zusammensetzung der Hülsen (wie Kupfer, Zink, Aluminium, Nickel - auch aus Überzügen), die durch längere Lagerungszeiten unter Witterungseinflüssen wie Regen und Schnee korrodieren und somit zu einer schleichenden Belastung führen können. Deshalb muss auf dem Boden (Schießbahnsohle) vor Brüstungen bzw. den Schützenständen konsequent auf ein Einsammeln solcher Hülsennester geachtet werden, die insbesondere bei Schießständen, auf denen Schusswaffen mit automatischen Hülsenauswurf Verwendung finden, häufiger anzutreffen sind. Manchmal lassen sich die regelrecht angehäuften Hülsenberge direkt vor den Brüstungen kaum übersehen. 1.2 Belastungsbereich Geschossfang Grundsätzlich wurde hinsichtlich der Art und Beschaffenheit der Abschlüsse von Schießbahnen mit der Neufassung der Schießstand-Richtlinien 1995 eine Änderung herbeigeführt. Während in den früheren Vorschriften der Abschluss einer Schießbahn einem Geschossfang gleichgestellt wurde, d. h. der Abschlusswall aus Erde stellte gleichzeitig den Geschossfang dar, trennen die neuen sicherheitstechnischen Vorschriften deutlich zwischen Schießbahnabschluss und Geschossfang. Bei den Bodenbelastungen im Bereich der Geschossfänge geht auch die jeweilige Art des Geschossfangsystems in die Bewertung mit ein; hier sollen zwei verbreitete Systeme etwas ausführlicher vorgestellt werden. Es handelt sich hierbei um Stahlgeschossfänge und solche aus Erdmaterial (Abschlusswall), so wie sie nach den früheren Richtlinien möglich waren. Nach diesen wurde noch nicht wie heute zwischen Schießbahnabschluss und Geschossfang getrennt, sondern der Erdwall dient hier als durchschusssicherer Abschluss der Schießbahn und nimmt gleichzeitig als Geschossfang die Projektile auf. Bei den Stahlgeschossfängen - als schräge Abweisbleche oder in Lamellenform anzutreffen - kommt es zu einer weitgehenden Zerlegung der auftreffenden Projektile. Sofern hier keine speziellen Auffangvorrichtungen vorgesehen sind, verteilen sich die zerplatzenden Geschosse als
5 Partikel unterschiedlicher Größe bis hin zu staubförmigen Substanzen im näheren Umkreis und führen hier zu einer Belastung des Bodens. Nach langjähriger Nutzung eines solchermaßen ausgestatteten Schießstandes können die Verteilung der Bleistäube sehr gut in Form einer hellgrauen Belegung des Umfeldes und deutlicher Partikelablagerungen beobachtet werden. Stahllamellengeschossfang mit Bleiablagerungen (Rotpfeil) Bei einem angeschütteten Erdwall dringen die Projektile unterschiedlich tief ein und bilden hier im Innern Nester, die meist unterhalb einer Eindringtiefe von einem Meter liegen. Für dieses Auffangen der Geschosse und auch ihrer langfristigen Lagerung" war und sind diese Erdanschüttungen ja eigentlich auch gedacht. Neben diesen Geschossnestern kommt es zu Bodenbelastungen auch durch sich beim Eindringen ins Erdreich zerlegende Projektile und Abrieb von Geschossmaterial. Langfristig wird auch eine Korrosion der verschiedenen Metalle unterstellt, aber durch die Verpackung" der Geschossnester im Erdmaterial z.b. Abschwemmungen durch Oberflächenwasser nicht zwingend unterstellt werden können. Insbesondere haben Untersuchungen bei abgetragenen Abschlusswällen gezeigt, dass eine Verfrachtung von solchen Stoffen, wie wir sie in Projektilen vorfinden, in tiefere Bodenschichten unterhalb der Wälle nicht zu beobachten ist. Davon abgesehen reicht die Schadstoffverteilung in den Haupttrefferzonen bei solchen Abschlusswällen oftmals von Arsen bis Zink mit Schwerpunkt auf den relevanten Schwermetallen (wie Blei, Kupfer etc.) in teilweise sehr hohen Konzentrationen. Bei der Verteilung der Projektile in der den Schützen zugewandten Hangfläche kommt es natürlich auch auf die Art der Nutzung an; bei ausschließlicher Nutzung auf Einzelscheiben liegen direkt hinter den Scheibenzentren liegende Geschossnester vor, während bei Schießständen für die laufende Scheibe rinnenförmige Verteilungen der Geschosse vorherrschen.
6 Typischer Abschlusswall einer älteren, offenen Schießstätte Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass das mit Geschossen verunreinigte Bodenmaterial bei einer Entsorgung strengen Auflagen unterliegt. Liegen nämlich die Schadstoffgehalte in der Originalsubstanz oder im Eluat über den in den Tabellen II und II enthaltenen Zuordnungswerten des entsprechenden LAGA-Merkblattes3, so handelt es sich in der Regel um besonders überwachungsbedürftige Abfälle (LAGA-Schlüssel Sonstige Böden mit schädlichen Verunreinigen bzw. EAK-Schlüssel Dl Bodenaushub, Baggergut sowie Abfälle aus Bodenbehandlungsanlagen mit schädlichen Verunreinigungen ). Es erscheint daher sehr sinnvoll, über technische Möglichkeiten nachzudenken, die es nicht erforderlich machen, dass mit Geschossen und ihren Resten belastetes Bodenmaterial nicht als Abfälle entsorgt werden müssen, sondern auf dem Schießstand einer weiteren sinnvollen Nutzung zuführen zu können. ³ Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfälle - Technische Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA 1995) Aber nicht nur im Bereich des Schießbahnabschlusses können durch Geschosse verunreinigte Bereiche vorliegen, sondern auch auf Zwischenpositionen der Schießbahn. Werden Scheiben innerhalb der Schießbahnlänge auf Zwischenentfernungen (z.b. auf 50 m Distanz in 100 m langen Bahnen) aufgestellt, so war es bis zu der jetzt letzten Änderung der Schießstand-Richtlinien mit Stand September 1999 notwendig, hinter diesen Scheiben eigene Geschossfangsysteme vorzusehen. Weite Verbreitung haben hierbei schräge Abweisbleche aus Stahl (insbesondere bei Druckluftwaffen und Randfeuerpatronenmunition wie Kleinkaliber ) und Stahllamellengeschossfänge gefunden.
7 Geschossfänge auf Zwischenentfernung der Schießbahnlänge (50m in 100m-Bahn) Bei solchen Stahlplatten kommt es zwangsläufig zu einer feinstofflichen Zerlegung insbesondere von Bleiprojektilen und der Verteilung solcher Fragmente im Umfeld der Geschossfänge auf den Schießbahnsohlen. Die partiellen Bleiablagerungen auf den Bodenflächen wurden bereits in den achtziger Jahren von Wasserwirtschaftsämtern in Bayern beanstandet, wobei als Schutzmaßnahmen häufig eine Betonierung (Versiegelung) der Belastungszonen gefordert wurde. Eine solche Betonierung steht aber in der Regel im Widerspruch zu den einschlägigen sicherheitstechnischen Bestimmungen der Schießstand-Richtlinien, die eine steinfreie Beschaffenheit aus Sand oder Erde fordern. Zusätzlich zu schießtypischen Belastungszonen können leider im Umfeld von Schießständen vereinzelt Bodenbelastungen durch unsachgemäßen Umgang mit den anfallenden verschiedenartigen Abfällen beobachtet werden. Hierbei wird eine thermischen Entsorgung vor Ort gegenüber einer geregelten ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung oft aus Gründen der Bequemlichkeit vorgezogen. Als besonders kritisch dürfte hier die Verbrennung von Kunststoffen (Teile der Verpackung, Schrothülsen) auf Schießanlagen anzusehen sein; es entstehen hierbei persistente organische Chlorverbindungen (CKW) und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). 2. Lösungsmöglichkeiten Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes lassen sich grundsätzlich bei offenen Schießständen auch bei Berücksichtigung des Terminus Stand der Technik nicht vermeiden. Solche negativen Belastungen durch den Schießbetrieb können Stoffeinträge in den Boden oder eine Flächenversiegelung sein. Notwendige Schutzmaßnahmen müssen deshalb das Ziel verfolgen, solche schädlichen Bodenbelastungen auf ein solches Maß zu reduzieren, dass die Erheblichkeits- oder Gefahrenschwelle des gültigen BBodenSchG nach Möglichkeit unterschritten werden. Im Wesentlichen müssen in den bereits genannten Bereichen technische Lösungen favorisiert werden, mit deren Hilfe zukünftig schädliche Bodenbelastungen
8 fast ausgeschlossen werden können. Betriebliche Maßnahmen können diese zudem in Teilbereichen unterstützen. Die Zielrichtung von technischen Maßnahmen besteht darin, die entsprechenden Belastungszonen von Schießständen, in denen mit schädlichen Bodenveränderungen gerechnet werden muss (siehe Skizze auf der ersten Seite), lösungsorientiert zu gestalten und zu präparieren. Meist mittels baulicher Maßnahmen können so Flächen und Zonen in diesen Schießständen geschaffen werden, die nicht mehr der rechtlichen Definition des Bodens gemäß 2 Abs. 1+2 BBodenSchG entsprechen. 2.1 Technische Lösungen im Bereich der Mündungen Wie bereits ausgeführt ergeben sich hier mögliche schädliche Bodenbelastungen durch massive Ansammlungen von abgeschossenen Hülsen und Absetzen von insbesondere bleihaltigen Schmauchbestandteilen. Diesen Belastungen kann am einfachsten dadurch begegnet werden, indem man die Schießbahnsohle in diesem Bereich so gestaltet, dass vor allem die Hülsen sehr einfach in kurzen Zeitabständen eingesammelt werden können. Hierzu eignen sich ausgelegte oder aufgespannte Netze, wie sie bereits regional verbreitet bei offenen Schießständen zu finden sind. Eine solche Maßnahme kann ohne großen Aufwand und mit geringen Kosten umgesetzt werden. Auffangnetze vor der Brüstung Lösung mit Spanplatten
9 Will man auch die sich am Boden absetzenden Schmauchbestandteile vom Boden fernhalten, so müssen dichte Bodenbeläge wie Gummimatten oder wasserfeste Spanplatten vorgesehen werden. Bringt man z. B. solche glatten Platten von der Brüstung her nach vorne geneigt an und sieht am Fuß der schrägen Flächen entsprechende Auffangrinnen vor, so wird das regelmäßige Einsammeln der Hülsen wesentlich erleichtert. Nachteilig kann sich beim Schießen mit großkalibrigen Feuerwaffen der Umstand auswirken, dass an den harten glatten Flächen der beschichteten Spanplatten der Mündungsknall vollständig reflektiert wird und somit die Schussknallbelastung für die Schützen etwas erhöht wird. Bei Schießständen zum Schießen mit Randfeuerpatronenmunition Kaliber.22 stellen aber solche schrägen Platten eine sinnvolle Lösung dar, insbesondere wenn ein vorkragendes Dach zusätzlich Niederschlag abschirmt. Abdeckung der Schießbahnsohle mit Gummigranulatmatten Wesentlich günstiger im Bezug auf die Reflektion von Knallwellen stellen sich Gummigranulatmatten dar. Diese lassen sich zudem einfach verlegen; es sollte darauf geachtet werden, dass die Oberflächen nicht zu porig sind und leicht gereinigt werden können (Stichwort unverbrannte Treibladungspulverreste). Den genannten Materialien (Netze, Holzfeinpanplatten, Gummigranulatmatten) zur Bodenabdeckung sollten aus sicherheitstechnischer Sicht gegenüber einer Betonierung vorgezogen werden, weil auch Gummimatten und Holzplatten bei versehentlichen Schussauslösungen die Projektile aufnehmen und es nicht so wie bei hartem Beton zu Abprallern kommen kann. Vollkommen unproblematisch wird dieser Mündungsbereich dann, wenn durch ein weit genug auskragendes Vordach ein Verfrachten oder Auswaschen von Schadstoffen durch Niederschlag ausgeschlossen wird. Je nach Waffen- und Munitionsart sieht man eine Überdachung und Abdeckung der Schießbahnsohle von ein bis zwei Meter von der Brüstung aus gemessen als ausreichend an. Solche nachträglich anzubringenden Vordächer über den Schützenständen müssen immer im Zusammenwirken mit einem Schießstandsachverständigen geplant und mit den sonstigen baulichen Gegebenheiten des Schießstandes abgestimmt werden. Bei richtiger baulicher Konstruktion und Dimensionierung erreicht man in vielen Fällen einen durchschusssicheren
10 Aufbau solcher Dächer. Neben dem immissionsschutzbedingten Schutzzweck lässt sich auf diesem Weg dann gleichzeitig die äußere Sicherheit des Schießstandes wesentlich erhöhen. Außerdem kann mittels auch billiger und leicht erhältlicher Materialien wie Matten aus gebundenen künstlichen Mineralfasern die Reflektion der Mündungsknallgeräusche reduziert und damit u.u. die Schallabstrahlung ins Umfeld des Schießstandes deutlich gemindert werden. 2.2 Lösungen bei Geschossfängen Die heute vor allem bei den traditionellen Abschlusswällen aus Erdmaterial, die gleichzeitig als Geschossfang dienen, vorherrschenden Problemen wurden bereits bei der Neufassung der Schießstand-Richtlinien 4 in der Ausgabe von 1995 gesehen und entsprechend berücksichtigt. So wird hier unter Punkt ausgeführt: Haupttrefferzonen natürlicher Schießbahnabschlüsse sind mit einer Füllung zu versehen, die eine Kontamination des umgebenden Erdreichs verhindert und ein Entsorgen des eingelagerten Geschossmaterials zulässt. Zudem bestimmt Punkt 4.6.6: Über dem Geschossfang muss ein Fangdach... angebracht werden. Das Dach muss bis auf die Seitenwälle bzw. Seitenmauern reichen, bzw. es ist eine bis an das Dach reichende seitliche Schutzwand anzubringen. Offene Schießstände, die nach diesen schießstandbaulichen Grundsätzen errichtet oder umgebaut worden sind, dürften auch künftig nach den vorliegenden Kenntnissen bei der Umsetzungen bodenschutzrechtlicher Bestimmungen unbehelligt bleiben. Bei Einzelgeschossfängen besteht heute die Möglichkeit, solche bereits auch handelsüblich vertriebene Systeme zu verwenden, bei denen die Projektile durch trichterförmige Konstruktionen so aufgenommen werden, dass die Splitterbildung reduziert und ein sicheres Aufnehmen der Geschosse und deren Bestandteile gewährleistet wird. Diese Lösung beinhaltet natürlich den Nachteil, dass bei Altanlagen vorhandenen Belastungen wie Verunreinigung des Bodens mit Bleistäuben und -fragmenten keine Berücksichtigung finden. Trichtergeschossfänge machen deshalb prinzipiell nur bei unbelasteten Neuanlagen und dann einen nachhaltigen Sinn, wenn die kastenförmigen Gebilde in überdachten Geschossfangkammern mit festem Boden untergebracht werden können. Einzelgeschossfänge mit Trichtereinsatz
11 4 Richtlinien für die Planung, die Errichtung und das Betreiben von Schießständen, herausgegeben vom Deutschen Schützenbund e.v. Wiesbaden. Ausgabe August 95 Etwas anders sieht es bei Altanlagen aus, auf denen teilweise seit etlichen Jahrzehnten in einen natürlichen oder angeschütteten Abschlusswall geschossen worden ist. Bei solchen Schießständen wird behördlicherseits oftmals die Forderung aufgestellt, das belastete Erdreich beproben zu lassen mit dem Ziel, die entsprechenden Zuordnungswerte nach LAGA zu bestimmen (siehe Pkt. 1.2). Bei mit Geschossen durchsetztem Bodenaushub mit den zu unterstellenden hohen Belastungen bleibt meist nur die geregelte Entsorgung als besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Eine solche Maßnahme hätte aber nur für viel Geld den Effekt, dass eine vorhandene eventuell schädliche Bodenbelastung beseitigt worden ist, ohne dass Lösungen für das weitere Betreiben des Schießstandes gegeben sind. Aus diesem Problemkreis herausführend wird eine Lösung favorisiert, bei denen das belastete Erdreich aus dem vorhandenen Abschlusswall entnommen und auf dem Schießstandgelände zwischengelagert wird. Vielfach ist es möglich, den Aushub aus den Haupttrefferzonen der Erdwälle, die sich sehr deutlich darstellen, auszusieben und somit die massiven Geschossnester zu entfernen. Das Bodenmaterial stellt in diesem Rahmen kein Abfall dar, weil der Betreiber beabsichtigt, dieses als Füllmaterial auf dem Anlagengelände wieder zu verwerten. Nach dem großzügigen Abbaggern des Erdwalls erfolgt eine Beprobung der Aushubhorizonte, ob alle schädlichen Bodenbelastungen entfernt worden sind. Anschließend errichtet man hinter den Scheiben eine massive Geschossfangkammer mit Dach, in das dann die belasteten Erdmassen - abgeschirmt vom Niederschlag und dann dauerhaft getrennt vom umgebenden Erdreich - wieder eingebracht und als Füllmaterial verwendet werden können. Die Erfahrung hat gezeigt, dass in vielen Fällen das entnommene Erdreich für das Auffüllen der Geschossfangkammer nicht immer reicht und deshalb noch Sand insbesondere im Bereich der jeweiligen Haupttrefferzonen aufgefüllt werden muss. Wie eine solche Geschossfangkammer sich konstruktiv darstellt, zeigt nachstehende Skizze. Es versteht sich sicherlich, dass für die Errichtung einer solchen Geschossfangkammer ein baurechtliches Genehmigungsverfahren notwendig ist. Hierbei gilt aber zu berücksichtigen, dass bei vielen älteren Schießanlagen, die vor 1972 errichtet worden sind, oft nur eine waffenrechtliche Betriebserlaubnis vorliegt und der Schießstand ansonsten, sofern er nicht
12 baulich oder nutzungsmäßig verändert wird, Bestandsschutz genießt. Nun hat sich aber seit 1996 im Bereich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Änderung 5 ergeben. Der Gesetzgeber stellte von der früheren grundsätzlichen Genehmigungspraxis auf ein Anzeigeerfordernis nach 15 BImSchG um. 5 Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren vom BGM. I S 1498 Durch die Errichtung einer solchen Geschossfangkammer wird die Belastungssituation für die Umgebung des Schießstandes maßgeblich verbessert. Diese bauliche Änderung hat deutlichen Einfluss auf eine nachhaltige Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch den Schießbetrieb. Ein solches Bauvorhaben ist nach Auffassung des Verfassers somit nicht genehmigungsbedürftig im Sinne des 16 BimSchG. Sie unterliegt demnach nur der Anzeigepflicht gemäß 15 Abs.l BimSchG. Es verlangt nur eine entsprechende Baugenehmigung und stellt zudem eine wesentliche Änderung in der Beschaffenheit der Schießstätte dar, die gemäß 44 Abs.l Waffengesetz der Erlaubnis der zuständigen Behörde bedarf. Wie nun solche baulichen Maßnahmen zur Errichtung einer Geschossfangkammer in der Praxis aussehen, zeigen die folgenden Bilder in groben Schritten. Der Abschlusswall wird im Geschosseinschlagbereich ausgebaggert... und die Seitenwände errichtet. Dann werden nach der Bodenbeprobung die Fundamente gegossen. Nach dem Einfüllen des Bodenaushubs...
13 Wird noch das Fangdach aufgebracht, die Geschossfangkammer ist fertig. 2.3 Geschossfänge auf Zwischenentfernungen Sollen auf Zwischenentfernungen der Schießbahnlänge bei offenen Schießständen Scheiben aufgestellt werden und ist es hierbei aus Sicherheitsgründen unumgänglich, dass hinter den Scheiben ein geeignetes Geschossfangsystem vorzusehen ist, so greift man gerne auf bewährte Stahlkonstruktionen zurück. Bei solchen konstruktiven Lösungen ist es aber unerlässlich, dass der Boden unterhalb der schrägen Stahlplatten mit einer wasserdichten Platte versiegelt und ein Abschwemmen von Schadstoffen über Niederschlag durch ein ausreichend dimensioniertes Dach unterbunden wird. Die folgende Zeichnung zeigt eine solche aufwendige Lösung. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich die sicherheitstechnischen Bestimmungen hinsichtlich des Aufstellens von Scheiben auf Zwischenentfernungen geändert haben. So ist es heute je nach baulicher Ausführung der Schießstätte möglich, auf einen Geschossfang hinter auf Zwischenentfernungen platzierten Scheiben zu verzichten. Grund für diese 1999 durchgeführten Änderungen waren die neuen bodenschutzrechtlichen Bestimmungen; für Einzelheiten wird auf die entsprechende Neufassung verwiesen. Abschließend sollen noch die betrieblichen Maßnahmen erwähnt werden, die ebenfalls dem vorbeugenden Bodenschutz dienen. Hierzu zählen die ordnungsgemäße Entsorgung aller auf einer Schießanlage anfallenden Abfälle bzw. die geregelte Verwertung der Stoffe durch Rückgabe an den Hersteller sowie Rückführung bei Rohstoffen in den Wirtschaftskreislauf. Da sind in erster Linie die aus Messing bestehenden Hülsen zu nennen. 3. Zusammenfassung Auch Schießstätten, auf denen vornehmlich unter Verwendung von langen und kurzen Feuerwaffen mit Einzelprojektilen geschossen wird, sind auch unter Berücksichtigung des Bundesbodenschutzgesetzes so zu errichten und zu betreiben, dass sich durch den Schießbetrieb keine entsprechenden Beeinträchtigungen der Bodenfunktion ergeben, die geeignet sind,
14 Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Wie im vorliegenden Manuskript aufgezeigt lassen sich insbesondere durch bauliche Maßnahmen solche schädlichen Bodenbelastungen bei offenen Schießständen nachhaltig verhindern. Für die jeweiligen Belastungszonen (Mündung, Geschossfang) finden sich verschiedene Lösungsmöglichkeiten auch bei bestehenden, älteren Anlagen, die mit entsprechender Eigenleistung der Betreiber in vielen Fällen auch unter zu bewältigenden Kosten für die Vereine umgesetzt werden können. Im Zuge der regelmäßigen Überprüfungen der Schießstände sind heute die Schießstandsachverständigen gehalten, die bestehenden Anlagen auf mögliche Problembereiche hin zu überprüfen und die Schießstättenbetreiber auf solche eventuellen Bodenbelastungen hinzuweisen. Im gemeinsamen Bemühungen aller Beteiligten wird es sicher gelingen, die genannten kritischen Punkte anzugehen und auch im Hinblick auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit finanzierbare Problemlösungen voranzutreiben.
Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenanlagen unter Berücksichtigung des Bodenschutzgesetzes
Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenanlagen unter Berücksichtigung des Bodenschutzgesetzes Dipl.- Dipl.- Ing. Ing. Jürgen Jürgen Hermann Hermann Voss Voss ö. b. u. v. Sachverständiger ö. b. u.
Schießstandabnahmen. Dipl.- Ing.(FH) Jörg Hullmann Ö.b.u.v. Sachverständiger für die Sicherheit auf nichtmilitärischen Schießständen
Schießstandabnahmen Dipl.- Ing.(FH) Jörg Hullmann Ö.b.u.v. Sachverständiger für die Sicherheit auf nichtmilitärischen Schießständen Inhalt Gesetzliche Grundlagen Schießanlagen für Druckluftwaffen Offene
Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1 Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen Fachliche Bestellungsvoraussetzungen Erläuterungen zu den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen 6930
Reinigungsbuch. Schießsportverein ... über. im Schießstand für Feuerwaffen. Bezeichnung der Teilanlage (z.b. Kurzwaffen 25 m)...
Schießsportverein... Reinigungsbuch über im Schießstand für Feuerwaffen Bezeichnung der Teilanlage (z.b. Kurzwaffen 25 m)... durchgeführte Reinigungsarbeiten Buch angelegt am:... Als verantwortlich i.s.d.
Die neuen Schießstandrichtlinien und ihre Auslegung
Bekanntmachung der Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien, SRL) vom: 23.07.2012 des Bundesministerium des Innern BAnz AT 23.10.2012 B2 BAnz
Die neuen Schießstandrichtlinien und ihre Auslegung
Bekanntmachung der Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen (Schießstandrichtlinien, SRL) vom: 23.07.2012 des Bundesministerium des Innern BAnz AT 23.10.2012 B2 BAnz
Reinigungsbuch. Schießsportverein/Betreiber ... über. im Schießstand für Feuerwaffen. Bezeichnung der Teilanlage (z.b. Kurzwaffen 25 m)...
Schießsportverein/Betreiber... Reinigungsbuch über im Schießstand für Feuerwaffen Bezeichnung der Teilanlage (z.b. Kurzwaffen 25 m)... durchgeführte Reinigungsarbeiten Buch angelegt am:... Als verantwortlich
Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft
Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft Vortrag von Dr.-Ing. H.-U. Bertram, Umweltministerium Niedersachsen Obmann der LAGA-AG Mineralische Abfälle beim Sprechtag des
ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von
Fall 6 Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem Fischmehl mit einer Kapazität von 200 Tonnen oder mehr je Tag Seite 78 Fall 6 - Lösung Anlagen zur Lagerung und Verarbeitung von ungefasstem
Wohin mit dem Schutt nach einem Brand?
Wohin mit dem Schutt nach einem Brand? Gliederung 1. Definitionen 2. Einteilung von Bränden 3. Vorgehen nach einem Brand 4. Schadstoffe im Brandschutt 5. Bewertung und Entsorgung von Brandschutt 6. Kosten
Neufassung Schießstandrichtlinien des BMI 2012
Neufassung Schießstandrichtlinien des BMI 2012 Vortrag zur Gesamtvorstandssitzung des DSB am 16.03.2013 in Wiesbaden von Jürgen Herrmann, 2. Vorsitzender des VuS Neufassung Schießstandrichtlinien 2012
Dokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
Bodenmanagement bei Baumaßnahmen - Rechtliche Rahmenbedingungen. Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga
- Rechtliche Rahmenbedingungen Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga Gliederung Begriffsbestimmungen Gesetzliche Grundlagen Materielle Anforderungen Sonstige Zulassungen Praxisumsetzung Literatur
Zugelassene Waffen- und Munitionsarten. Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen)
Waffen für Randfeuerpatronenmunition (Lang- und Kurzwaffen) bis zu einer maximalen Bewegungsenergie der Projektile von 200 Joule und handelsübliche Munition mit Bleigeschossen bis Kaliber.22. Die Verwendung
Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen
Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen Abfallrechtliche Anforderungen zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCDhaltigen Abfällen sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen an Abfallbehandlungsanlagen
Verwendung von Bodenaushub, angeliefertem Boden und Recycling-Material bei Bauarbeiten im Wasserschutzgebiet
Wasserbehörde - Wasserbehörde / II D 1 - Stand: Juli 2017 Hinweisblatt für Antragsteller Verwendung von Bodenaushub, angeliefertem Boden und Recycling-Material bei Bauarbeiten im Wasserschutzgebiet 1.
Memorandum des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V.
Memorandum des Unternehmerverbandes Mineralische Baustoffe (UVMB) e. V. Zu Problemen der Verwertung mineralischer Abfälle im Freistaat Sachsen Verfasser: RA Dipl.-Ing. (FH) Gert-Dietrich Reuter, Geschäftsführer
Das Werksgelände der BASF Grenzach GmbH - eine Betrachtung aus Altlastensicht
Das Werksgelände der BASF Grenzach GmbH - eine Betrachtung aus Altlastensicht Bürgerversammlung am 4.03.2013 Vortragende: Dipl. Ing. Katinka Braun, Definition Altlasten 2 Bundesbodenschutzgesetz: (4) Schädliche
Die Grundpflichten bei der Einstellung des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 5 Abs. 3 BImSchG
Die Grundpflichten bei der Einstellung des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 5 Abs. 3 BImSchG Von Christoph Dierkes Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis l. Kapitel Grundlagen A. Gegenstand
Dokumentation. Bodenabtrag und -entsorgung. auf einem Teilbereich. der ehemaligen Schokoladenfabrik. in Quickborn/ Feldbehnstraße
Büro für Rohstoff- und Umweltgeologie GmbH BRUG Büro für Rohstoff- und Umweltgeologie GmbH, Zeppelinring 40, 24146 Kiel Lorenz & Partner z.h. Herrn Wallschlag Albert-Einstein-Ring 19 22761 Hamburg Amtsgericht
Übungsfall Go-Kart-Bahn
Übungsfall Go-Kart-Bahn U plant Betrieb einer Go-Kart-Bahn und möchte hierzu eine Freiluftanlage im Gewerbegebiet errichten Einmal im Jahr soll eine Meisterschaft stattfinden. Ansonsten soll die Anlage
Belastete Gartenböden im Siedlungsgebiet. Empfehlungen und Massnahmen
Belastete Gartenböden im Siedlungsgebiet Viele Böden im Siedlungsgebiet - in Hausgärten, Familiengärten oder Grünanlagen - zeigen Spuren der langjährigen Nutzung. Durch Luftverschmutzung, aber auch durch
Stadt Köln Stand 03/2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz Köln
Stadt Köln Stand 03/2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Merkblatt Bauantrag/Bauvoranfrage im Zusammenhang mit altlastenverdächtigen Flächen, Altlasten
Neue Regelungsansätze zum Schutz des Grundwassers. Lutz Keppner - BMU
Neue Regelungsansätze zum Schutz des Grundwassers Lutz Keppner - BMU Einleitende Bemerkungen EU-Grundwasserrichtlinie vom 12.12.2006 Frist für die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie ist mit Datum vom
Planfeststellungsverfahren
Unterlage 5-2-2-2 Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Stellungnahme der BfG zur physikalisch/chemischen Beschaffenheit
E&R Consult. Hans-Hinrich Ehlers
E&R Consult Präsentationen Vortrag Neue RL Schießstandbau Die DEVA hat im Auftrag des BMI, gemeinsam mit den Vertretern der schießsporttreibenden Verbände eine neue RL Schießstandbau erarbeitet! Seite
Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /
Übungsfall Hennenstall
Übungsfall Hennenstall A besitzt einen Bauernhof im Bayerischen Wald. Er möchte sein Unternehmen umstrukturieren und beantragt beim Landratsamt die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Haltung von
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen A (Abfallverordnung, VVEA) i.k. 1.1.2016 1 Abfallrechtliche Grundlagen USG Art. 30 32e VVEA Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, Betrieb
Konzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen*
Konzept zur Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes bei der Abfallverwertung in Tagebauen und Abgrabungen* Stand: 29.05.2008, redaktionell geändert am 08.07.2008 * Unter Abgrabungen werden in diesem
Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen
, Anforderungen an die Verwertung von Bauabfällen 8. Abfalltagung des LANU 6..2006 Dr. Hans-Dietrich Zerbe Schleswig- Holstein LANU 20-62006 Gesamtaufkommen SH der Bau- und Abbruchabfälle 2004 Abfallarten
Rück- und Abpraller. Schießstandbau. SSV SSV Fortbildungsveranstaltung Nord Nord Samstag, November in in Hannover // Wülfen Wülfen
Vortrag: Helmut Kinsky, DEVA Referent: Markus Walter Rück- und Abpraller im im Schießstandbau SSV SSV Fortbildungsveranstaltung Nord Nord Samstag, 13. 13. November 2010 2010 in in Hannover // Wülfen Wülfen
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Genehmigungsbedürftige Anlagen 4 I S.1 BImSchG 4 I S.3 BImSchG 1 I 4.BImSchV Anhang 1 der 4.BImSchV Seite 83 Das Genehmigungsverfahren Förmliches Verfahren 10 BImSchG i.v.m. 9.BImSchV Im Anhang zur 4.BImSchV
Fachgespräche Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen - Einführung, Anlass, Rechtsgrundlagen
Fachgespräche Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen - Einführung, Anlass, Rechtsgrundlagen Holger Strömmer Hess. Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz - Referat
Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei Kempten. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg
Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Meidert & Kollegen Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Augsburg Nr. PR 82 www.meidert-kollegen.de
Umgang mit Bodenaushub Bodenbelastungen und ihre Auswirkungen
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Umgang mit Bodenaushub Bodenbelastungen und ihre Auswirkungen 16. / 30. März 2016, Thomas Muntwyler Inhalt - Ursachen für Bodenbelastungen - Wie gehen wir mit Bodenbelastungen
Esther Bräm Marco Lanfranchi. Information BBB 28. April 2016 Chemische Bodenbelastungen Anwendung des Prüfperimeters
Esther Bräm Marco Lanfranchi Information BBB 28. April 2016 Chemische Bodenbelastungen Anwendung des Prüfperimeters Programm Entsorgungserklärung Prüfperimeter für chemische Bodenbelastungen Aufgaben der
Schwermetalle und ihre Löslichkeit in Unterböden. Dr. Ingo Müller, Kati Kardel, Günter Rank
Schwermetalle und ihre Löslichkeit in Unterböden Dr. Ingo Müller, Kati Kardel, Günter Rank Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie Referate Bodenschutz, Bodenkartierung, Geochemie Schwermetalle und
Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Eckpunktepapier Bewertung von Geruchsimmissinen Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren Stand
Diözesanverband Aachen e.v.
Diözesanverband Aachen e.v. Im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. Diözesanschießmeister Hans-Dirk Coppeneur Auf dem Bend 19; 52159 Roetgen- Rott Tel: 02471-8728- Mob.-015115601891
Schulungszentrum Mayr
Schulungszentrum Mayr Programm Lehrgang für Schießstandsachverständige Termine: 18. bis 22. März 2013 und 22. bis 26. April 2013 Lehrgang für Schießstandsachverständige (SSV) Organisation: Leitung: Ziel:
Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes
Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen bei Verringerung des Tierbestandes 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Genehmigungsbedürftigkeit und Anzeigepflicht von Tierhaltungsanlagen
Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III
Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III Bei der Zuordnung von Abfällen und von Deponieersatzbaustoffen zu Deponien oder Deponieabschnitten der Klasse 0, I, II oder III sind die Zuordnungswerte
Vorschlag für die Bewertung von See- und Teichschlamm
Vorschlag für die Bewertung von See- und Teichschlamm als organische Bodenhilfsstoffe bzw. Dünger nach Düngemittelverordnung und für die Abgrenzung zum Baggergut nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Analytische Untersuchungen von Bodenaushub in Baden-Württemberg
Analytische Untersuchungen von Bodenaushub in Baden-Württemberg Dr. Carsten Schäfer Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Abfallbehandlung Folie 1, Baustoff-Recycling-Tag
Förderrichtlinie Altlasten Gewässerschutz Hürden bei der Untersuchung von Wurfscheibenschießanlagen
Team Abfall / Bodenschutz März 2014 Warum sind ein Problem? Schussfrequenz: 10.000 Schuss / Jahr Betriebsdauer: 5 Jahre Schrotvorlage: 25 g / Schuss 1,25 Tonnen Schrot d.h. ca. 1,1 t Blei 37,5 kg Antimon
BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG
Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005
BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Hinweis: Ab 1. Januar 2005 gilt die neue Bestellnummer BGV A3. 1 Geltungsbereich (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen
Ausgangszustandsbericht für IED-Anlagen Erste Erfahrungen Marburg, den 20. Mai 2015 Elisabeth Schirra Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt Gliederung 1. Vorbemerkungen 2. Verfahren und Prüfschritte
Inhalte BImSchG-Genehmigung
Inhalte BImSchG-Genehmigung Bauliche Einrichtungen Regenwasserrückhaltebecken Parkplätze Unterflurfahrzeugwaage Annahmebüro mit Sozialräumen Annahmeplatz für Kleinanlieferer Lagerfläche für Kies, Sand
Weiterführende Untersuchungen an entwässerungsrelevanten Oberflächengewässern im Umfeld niedersächsischer Erdgasförderplätze
Weiterführende Untersuchungen an entwässerungsrelevanten Oberflächengewässern im Umfeld niedersächsischer Erdgasförderplätze Zusammenfassung 42 Einzelberichte November 2018 Uwe Hammerschmidt Dr. Jürgen
Rechtliche und organisatorische Fragen zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm
Rechtliche und organisatorische Fragen zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm - 28.02.2018 DWA-Forum Phosphor-Rückgewinnung - Dr. Michael Oberdörfer, MULNV Nordrhein-Westfalen Klärschlamm und Kreislaufwirtschaft
Der Ansatz der Verfügbarkeit aus der Sicht der Praxis
Der Ansatz der Verfügbarkeit aus der Sicht der Praxis Betrachtungen aus der Sicht einer unteren Umwelt- (Boden)schutzbehörde Bezirksamt Neukölln von Berlin Abteilung Soziales, Wohnen und Umwelt Umweltamt
AWA Amt für Wasser und Abfall. OED Office des eaux et des déchets
OED Office des eaux et des déchets Sanierung von Schiessanlagen Oberaargauer Schiesssportverband Koppigen, 26. November 2015 Nicole Schmidlin 1 Überblick Schiessanlagen Schweiz 2 Überblick Kanton Bern
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Bezug vom / Nachforderungen v Eingang
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Eimsbüttel Bezirksamt Eimsbüttel - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - 20144 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Fachamt
Informationen zu den Bodenverunreinigungen. Herzlich Willkommen! Seite 1. Info Bodenverunreinigungen 2. BA Franzenbrunnen // 28.
Informationen zu den Bodenverunreinigungen 28.05.2018 Herzlich Willkommen! Seite 1 Ablauf Begrüßung Bericht zum Stand der Untersuchung (GCG) Einordnung der Ergebnisse (GCG) Fragen Bericht GIU 60/120-Modell
Empfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten
Empfehlung für die dauerhafte Aufbewahrung von Vereinswaffen und Munition in Schützenhäusern und auf Schießstätten Diese Empfehlungen sollen als Grundlage für die Ausarbeitung von Aufbewahrungskonzepten
NEOPHYTEN in TIROL Rechtliche Überlegungen Herzlich Willkommen!
NEOPHYTEN in TIROL Rechtliche Überlegungen 29.9.2009 Herzlich Willkommen! Was erwartet Sie/Dich? Informationen zu den rechtlichen Vorgaben Tiroler Naturschutzgesetz 2005 Abfallrecht (insbesonder AWG 2002)
Sicherheitshinweise. 4. Halten Sie beim Fliegen mindestens 2-3 Meter Abstand zu Hindernissen. Fliegen Sie nicht in der Nähe von Menschen und Tieren.
Sicherheitshinweise ACHTUNG! GEFAHR DES ERSTICKENS DURCH KLEINTEILE. BENUTZUNG NUR UNTER UNMITTELBARER AUFSICHT DURCH ERWACHSENE. PRODUKT AUßER REICHWEITE VON BINDERN UNTER 8 JAHREN HALTEN. NICHT FÜR KINDER
Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom in Herford
Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gaststreitkräfte und der Deutschen Bauverwaltung vom 22.-23.10.09 in Herford Immissionsschutz bei Bauvorhaben aus Sicht der Öffentlich-rechtlichen Aufsicht im Technischen
ORIENTIERENDE BODENUNTERSUCHUNG GELÄNDE POSTFILIALE BURGSTRASSE 55; AURICH
ORIENTIERENDE BODENUNTERSUCHUNG GELÄNDE POSTFILIALE BURGSTRASSE 55; AURICH Auftraggeber : Stadt Aurich Bgm.-Hippen-Platz 1 26603 Aurich Auftragnehmer : Ing.-büro Dr. Mustafa Esenser Straße 18 26603 Aurich
Neue Wege im Grundwasserschutz
Neue Wege im Grundwasserschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Anlass Wasserrechtliche Grundlagen und Vollzug Vorsorgewerte Schutz von Mensch und Natur Änderung der Grundwasserverordnung Konkretisierung
Abfallminimierung durch richtig dimensionierte technische Voruntersuchung und ein qualifiziertes Entsorgungsmanagement
1 kostet viel! Abfallminimierung durch richtig dimensionierte technische Voruntersuchung und ein qualifiziertes Dr. Götz Hirschberg,, Berlin Vortrag im Rahmen der Veranstaltung 1. Dezember 2004 Veranstalter:
Bioverfügbarkeit von Blei, Kupfer, Zink durch jagdlich verwendete
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Bioverfügbarkeit von Blei, Kupfer, Zink durch jagdlich verwendete Büchsengeschosse Dr. Ellen Ulbig Definitionen Resorptionsverfügbarkeit: Anteil eines Stoffes der in
Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) im Hinblick auf den Schutz des Bodens
DECHEMA Symposium Strategien zur Boden- und Grundwassersanierung 21. November 2011 Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) im Hinblick auf den Schutz des Bodens Bisherige Rechtslage Pflichten
Vergleich Schießstandrichtlinien. Rili DSB Ausgabe 2000 und Entwurf BMI 2012
Vergleich Schießstandrichtlinien Rili DSB Ausgabe 2000 und Entwurf BMI 2012 Vortrag anläßlich der Fortbildungsveranstaltungen des VuS 2012 Vergleich Schießstandrichtlinien DSB Entwurf BMI Entwurf wurde
Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
[Signature] [QR Code] Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen Abfallverordnung, VVEA vom Entwurf vom 14.03.2019 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 4. Dezember
12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen
12. IHK-Umweltkongress Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen Isabell Fritsch M.Eng. GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH www.gut.de Überblick 1. Pflichten
Untersuchungen von Böden und Sedimenten im Umfeld von Erdgasförderplätzen
Untersuchungen von Böden und Sedimenten im Umfeld von Erdgasförderplätzen Ein Projekt der niedersächsischen Landesregierung Zielsetzung Konzeption Realisierung Ergebnisse Zielsetzung Aufbau einer belastbaren
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
3 DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Inhaltsverzeichnis M U S T E R - U V V Seite 1 Geltungsbereich...
Im Schießstand. Wenn eine Aufsicht eine solche Anordnung - vorsätzlich - unterläßt, handelt sie ordnungswidrig. ( 34 Nr.
Im Schießstand 8 Rechte der Aufsichtsperson : - Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren notwendig ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der
Sanierung des ehemaligen Gaswerkes in Darmstadt
Sanierung des ehemaligen Gaswerkes in Darmstadt Umweltamt Historie Heute ist die Verwendung von Erdgas selbstverständlich. Früher stand dieser umweltschonende Energieträger nicht zur Verfügung. Mitte des
Anweisung. Hülsen aufsammeln / aufkehren und in den Hülseneimer entsorgen. Plastik und Papierverpackungen in den Wertstoffeimer entsorgen
Anweisung Jeder Schütze hat seinen Schießstand nach Beendigung des Schießens sauber zu verlassen Hülsen aufsammeln / aufkehren und in den Hülseneimer entsorgen Plastik und Papierverpackungen in den Wertstoffeimer
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist
INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2
1 INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 I. Bericht der Regierung 3 1. Ausgangslage 3 2. Anlass / Notwendigkeit der Vorlage 4 3. Schwerpunkte der Richtlinien
Handel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen.
Handel mit gebrauchten unvollständigen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Handel mit gebrauchten unvollständigen Der Handel mit gebrauchten unterliegt bis auf Ausnahmen nicht den Regelungen
13 Anzeigepflichten P n u k n t k 5 5 :
13 Anzeigepflichten Punkt 5 : Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer WVA nach 3 Nr. 2 Buchstabe d oder e, in der sich eine Großanlage zur TW Erwärmung nach der Definition der aardt befindet, haben,
Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.
Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der
Sachverständigenbüro für Fenster, Außentüren und Pfosten-Riegel-Fassaden
Dipl.-Ing. (FH) Guido Straßer von der Handwerkskammer München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Schreinerhandwerk, Fachgebiet Fensterbau Nicht ganz dicht? (Holzfenster
3 Schießstände für DL-Waffen
3 Schießstände für DL-Waffen Auf diesen Schießständen wird mit DL-Waffen üblicherweise auf eine Distanz von 10 m auf Scheiben geschossen. Diese Schießstände stellen anteilig die am häufigsten im Schießsport
Zur Abgrenzung von Abfall und Produkt. workshop 1. Wiederaufbereitung von Bauabfällen
Zur Abgrenzung von Abfall und Produkt workshop 1 Wiederaufbereitung von Bauabfällen Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher 1 These 1 Die Wiederaufbereitung von Bauabfällen ist ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor
Rahmenbedingungen für die Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle
Rahmenbedingungen für die Verwertung und Beseitigung mineralischer Abfälle 21. Mai 2014 Forum Nachhaltige Entsorgung mineralischer Abfälle RA Dr. Harald Freise, Bauindustrieverband Niedersachsen- Bremen
Thema I Bodenbelastung bei Sportschießständen
Thema I Bodenbelastung bei Sportschießständen Dipl.- Ing. J. H. Voss Suderburger Umwelt GmbH Im Dorfe 18, 29556 Suderburg Telefon: 05826/988418 - Fax: 05826/988422 e-mail: juergen-hermann-voss@fbbwu.fh-lueneburg.de
Schießstätten im Waffengesetz
Schießstätten im Waffengesetz Präsentation erstellt von Dieter Stiefel Bundesreferent Schießstände/ Schießstandsachverständige des DSB Bild: FSG SOB Schießstätten i.s.d.waffg Schießstätten sind ortsfeste
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Windparkvorhaben Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 03.02.2016 Fachbereich: WD 7:
Vom 18. März Bundesgesetzblatt Teil I, 1997, Nr. 18, Bonn 21. März 1997, Seite
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe (Grundwasserverordnung) Vom 18.
ACHTUNG! GEFAHR DES ERSTICKENS DURCH KLEINTEILE. BENUTZUNG NUR UNTER UNMITTELBARER AUFSICHT DURCH ERWACHSENE. NICHT FÜR KINDER UNTER 8 JAHREN!
Sicherheitshinweise ACHTUNG! GEFAHR DES ERSTICKENS DURCH KLEINTEILE. BENUTZUNG NUR UNTER UNMITTELBARER AUFSICHT DURCH ERWACHSENE. PRODUKT AUßER REICHWEITE VON BINDERN UNTER 8 JAHREN HALTEN. NICHT FÜR KINDER
Steuerungsinstrumente im Umweltrecht. Planungen. Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten
Steuerungsinstrumente im Umweltrecht Planungen Bauleitplanung (BauGB), Raumordnungsplanung, Ausweisung von Naturschutz- und sonstigen Schutzgebieten Vorbeugendes Instrument: Vorsorgeprinzip Seite 49 Steuerungsinstrumente
Zwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen 49
Zwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen 49 Zwischenlagerung von Abfällen als Überbrückung von Abfallbehandlungskapazitätsengpässen Cornelia Nicklas Kanzlei
Stoffbelastungen auf Wurfscheibenschießanlagen
15. Niedersächsisches Bodenschutzforum 21. Oktober 2014 Stoffbelastungen auf Wurfscheibenschießanlagen Dr. O. Düwel MU, Ref. 21 Gliederung Problemstellung und Anlass Sachstand in Niedersachsen Zwischenfazit
Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz
Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz Beschluss der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz am 11./12.09.2000, Zustimmung des Länderausschusses Bergbau (LAB) vom 15.12.2000
Ersatzbaustoffverordnung und 12a BBodSchV (neu)
Ersatzbaustoffverordnung und 12a BBodSchV (neu) ErsatzbaustoffVO (I) ordnungsgemäße, schadlose Verwertung mineralischer Abfälle Anforderungen an Einsatz industrieller Nebenprodukten und Recyclingbaustoffe
Merkblatt 9. Ofenbank. Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband)
Merkblatt 9 (Österreichischer Kachelofenverband) : 2018 Seite 2 / 9 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 4 3.1 Brennbare Anbauteile... 4 3.2... 4 3.2.1 Gemauerte Sitzbank...
LfU-Arbeitshilfe Rückbau
Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz Erkundung Planung Ausführung Hilmar Mante Anthropogenes Materiallager in Deutschland 2010 339 Hochbau Tiefbau Haustechnik Wohngebäude, Nichtwohngebäude Verkehrsinfrastruktur,
Schwebende Abgasanlage
Merkblatt 6 Technischer Ausschuss (Österreichischer Kachelofenverband) : Seite 2 / 9 Inhalt 1 Anwendungsbereich... 3 2 Literaturhinweise... 3 3 Begriffe... 3 3.1... 3 4 Anforderungen beim Kachelofen...
Rückbau- und Entsorgungskonzept -Tabellen-
Rückbau und Entsorgungskonzept Tabellen Anfallende Abfallarten ggfls. ergänzen (zutreffendes ankreuzen) Asbesthaltige Abfälle o Dämm oder Brandschutzmaterialien o Dacheindeckung o Fassadenplatten Dämm
14. Niedersächsisches Bodenschutzforum. Recycling von mineralischen Abfällen Stand der Diskussion
Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbh (NGS) Recycling von mineralischen Abfällen Stand der Diskussion MR Dr.-Ing. 1 Verwertung von mineralischen Abfällen Rechtliche Grundlagen