E&R Consult. Hans-Hinrich Ehlers

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1 E&R Consult Präsentationen Vortrag

2 Neue RL Schießstandbau Die DEVA hat im Auftrag des BMI, gemeinsam mit den Vertretern der schießsporttreibenden Verbände eine neue RL Schießstandbau erarbeitet! Seite 2

3 Neue RL Schießstandbau Die RL Schießstandbau, Stand 2.000, Herausgeber Deutscher Schützenbund e.v. gilt nicht mehr! Die neue RL Schießstandbau, Stand 23.Juli 2012 wurde am 23.Oktober 2012 vom Bundesministerium des Inneren erlassen und gilt ab sofort uneingeschränkt. Seite 3

4 Neue RL Schießstandbau Von einer Schießstätte ist auszugehen, wenn der Ort, an dem geschossen werden soll, hierfür besonders hergerichtet ist. Schießtechnische und sicherheitstechnische Einrichtungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie von sonstigen Gefahren oder erheblichen Nachteilen für die Benutzer der Schießstätte, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit vorgehalten werden. (z.b. Lärm, Gase und Stäube, Abpraller und Querschläger die die Schießbahn verlassen können). Seite 4

5 Neue RL Schießstandbau Der Begriff Schießstätte nach 27 Abs. 1 WaffG umfasst auch die Aufenthaltsbereich und Nebenräume, die einen funktionalen Bezug zum Schießen aufweisen. Dies gilt auch für das befriedete Betriebsgelände und die darin befindlichen Parkplätze Seite 5

6 Neue RL Schießstandbau Die Armbrust zählt zu den im Waffengesetz aufgeführten Waffen Schießstätten für Armbrüste sind daher nach 27 Absatz 1 WaffG erlaubnispflichtig. Seite 6

7 Künftige Planung für die Errichtung und Instandsetzung von Schießstätten. Projektierung die Funktionalität der Sicherheitseinrichtungen ist jederzeit zu gewährleisten. Die Sicherheitseinrichtungen eines Schießstandes sind durch den Betreiber oder die verantwortliche Person ständig auf ihre Gebrauchssicherheit zu überwachen. Seite 7

8 Künftige Planung für die Errichtung und in Instandsetzung von Schießstätten. Projektierung zukünftige Entwicklung waffenrechtliche Auslegung Was soll geschossen werden? Seite 8

9 Projektierung Immissionsschutz Feststellung der Gebietsform - Wohngebiet - Mischgebiet - Gewerbegebiet Seite 9

10 Projektierung Bodenschutz Gewässerschutz Umweltschutz Seite 10

11 Projektierung Planungsunterlagen für offene und geschlossene Anlagen Bauzeichnungen mit Darstellung der sicherheitsbauten im geeigneten Maßstab. Erläuterung der schießtechnischen und gebäudetechnischen Einrichtungen(Geschossfang, RLT Anlage). Beschreibung der für die Errichtung der sicherheitsbauten vorgesehenen Baustoffe. Angaben über die zur Verwendung kommenden Waffen und Munition. Schieß- und Anschlagarten (z.b. stationär, stationär im Mehrdistanzbereich, Bewegungsschießen, etc.). Seite 11

12 Projektierung Zusätzlich bei offenen Schießständen Übersichtsplan, topographische Karte M , besser 1: mit Darstellung der geplanten Schießstätte und der vorgesehenen Schussrichtungen. Lageplan, Flurkarte M 1:5000 mit Darstellung der einzelnen Schießstände der Anlage. Angabe der Schussrichtungen; farbliche Kennzeichnung der im Gefahrenbereich vorhandenen oder geplanten Objekte. Ausweisung der Schutzgebiete, Straßen, Hochspannungsleitungen, Eisenbahnlinien, Autobahnen und Freizeiteinrichtungen. Seite 12

13 Projektierung Zusätzlich bei offenen Schießständen Geländeprofilschnitte M 1:5000/2 500durch die Schießstände und den Gefahrenbereich bis zur max. Flugweite der zur Verwendung kommenden Geschosse. Kennzeichnung besonderer Objekte. Seite 13

14 Projektierung Wer wird Betreiber der Schießstätte? Kooperation mit anderen Vereinen und Verbänden Kooperation mit anderen Schießstandnutzern Rechtsform Seite 14

15 Projektierung Art der Schießstätte Offene Anlage Teilgeschlossene Anlage Raumschießanlage Seite 15

16 Projektierung Spezielle Probleme mit offenen Anlagen Umzäunung/ Warntafeln Höhe der Umwallung Höhe und Gliederung der Hochblenden Geschossfang Schießbahnabschluss Oben laufende Scheibenzüge Bodentraversen nur noch in senkrechter Ausbildung Schallschutz Seite 16

17 Projektierung Teilgeschlossene Anlage Länge der Überdachung in Schussrichtung über 5 m in Schussrichtung. Die Überdachung des Schützenstandes ist schallabsorbierend und durchschusssicher zu gestalten. Eine RLT Anlage kann erforderlich sein. (Ermittlung durch Messung vor Ort) Seite 17

18 Projektierung Raumschießanlage Be- Entlüftung in Abhängigkeit von den Verbrennungsfaktoren (Pulvergase). Verwendung der Munition (Kaliber) Vorderladerwaffen (Pulverladung, Angaben in grain), 1 grain = 0,0648 Gramm) Seite 18

19 Projektierung Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit für Vereine Verwaltungs - Berufsgenossenschaft - Hilfe bei der Bauplanung durch den TAD - Erstellung einer Gefährdungsanalyse - Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen (UVV `en) - Versicherungsfragen - Wer muss was versichern? Seite 19

20 Projektierung Arbeitsschutz für die ges. unfallversicherten Personen - Trainer/Übungsleiter mit und ohne Lizenz - Standaufsichtsführende - bezahlte Hilfskräfte - alle Personen, die nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten verrichten Seite 20

21 Projektierung Arbeitsschutz für ges. unfallversicherte Personen - Lüftung - Beleuchtung - Flucht/Rettungswege - Erste - Hilfe - elektrische Betriebsmittel - Brandschutz - baulicher Lärmschutz - persönliche Schutzausrüstungen (Staubmasken, Gehörschutz) Seite 21

22 Projektierung Bauberatung, Auflagen Schießstandsachverständiger Erstellung eines Planungsgutachten entsprechend der RL Schießstandbau Abnahmeprüfung Überprüfung der Arbeitsschutzbestimmungen Erstellung eines Abnahmegutachtens entsprechend der RL Schießstandbau Regelprüfung auf der Grundlage des WaffG ( alle 4 Jahre = erlaubnispflichtige Waffen, alle 6 Jahre freie Waffen, (z.b. Druckluft, Armbrust etc.) Seite 22

23 Projektierung Antragstellung Antragskonferenz Vorbesprechung mit Vertretern der zuständigen Behörden und dem zukünftigen Betreiber der Schießstätte. Vorlage und Durchsicht der Antragsunterlagen Versicherungsfragen Seite 23

24 Projektierung Erlaubnispflicht Erlaubnis für: - den Betrieb der Schießstätte - Beschaffenheit und Änderungen - wesentliche Nutzungsänderung Anforderungen an den Betreiber - Zuverlässigkeit - persönliche Eignung - Versicherungsnachweis Seite 24

25 Projektierung Erlaubnispflicht Bei Bestellung einer anderen verantwortlichen Person oder bei Neuwahl eines 1.Vorsitzenden ist die Erlaubnis für: - den Betrieb der Schießstätte, auf den juristischen Vertreter des Vereins, der zuständigen Behörde anzuzeigen und durch diese umzuschreiben. Seite 25

26 Projektierung Baugenehmigung Auflagen - umweltrechtliche Auflagen - Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen - Stand der Technik - Verhältnismäßigkeit - nachträgliche Auflagen - Widerruf der Genehmigung - Stilllegungsverfügung bei groben Verstößen Seite 26

27 Freiwillige Stilllegung und die Folgen - Bodenschutz - Gewässerschutz Nachhaftung Seite 27

28 Schießstand RL Offene Schießstätte ohne Umschließung Begriffsdefinition: z.b. Schrotschießstände und Fielt-Target ( Fielt Target - Jagd Simulation bei der mit Weitschuss - Druckluftwaffen mit mittlerer und hoher Mündungsenergie auf Stahl Klappziele geschossen wird. Seite 28

29 Schießstand RL Offene Schießstätte mit teilweiser Umschließung Begriffsdefinition: z.b. teilgedeckter Schießstand ( Teileinhausung der Schießbahn über 5 m Länge ab Feuerlinie) Seite 29

30 Schießstand RL Geschlossene Schießstätte Begriffsdefinition: Die Schießstände sind allseitig umschlossen (RSA). Die baulichen Umschließungen müssen durchschusssicher ausgeführt sein. Seite 30

31 Schießstand RL Brandschutz geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 (DIN 14406) in jedem Schützenstand nahe der Zugänge anbringen. In RSA sind Wasser oder Schaumlöscher erforderlich. Seite 31

32 Schießstand RL Durchschusshöhen In offenen Schießständen müssen die Unterkanten der Hochblenden so hoch über der Schießbahnen liegen, dass die Geschosse freifliegend die Oberkante der Scheiben treffen können. (Unterkante der Hochblenden 2,00 bis 2,20 m über OK Schützenstand ) Seite 32

33 Schießstand RL Durchschusshöhen oder Raumhöhen - Durchschusshöhe in RSA 2,20 m. - Raumhöhe (Schützenstand) mind. 2,40 m Seite 33

34 Schießstand RL Elektronische Scheibensysteme Aufstellung von Monitoren im Schützenstand (auf der Brüstung) eingelassen in die Schießstandbrüstung, mit transparenter Abdeckung. (elektrische Leitungen und Anlageteile sind beschusssicher zu verlegen) Seite 34

35 Schießstand RL Gleichwertigkeit von Baustoffen in der Regel ist die Gleichwertigkeit von Baustoffen durch Beschussversuche zu belegen. Beschussversuche kann durchführen: staatliches Beschussamt DEVA Schießstandsachverständiger Seite 35

36 Schießstand RL Gleichwertigkeit von Baustoffen in der Regel ist die Gleichwertigkeit von Baustoffen durch Beschussversuche auf der Grundlage VPAM APR 2008 zu belegen. Beschussversuche kann durchführen: staatliches Beschussamt DEVA Schießstandsachverständiger (gutachterliches Protokoll anfertigen) (VPAM APR 2008 = Allgemeine Prüfgrundlagen für ballistische Material-, Konstruktions- und Produktprüfungen Anforderungen, Prüfstufen und Prüfverfahren - Seite 36

37 Schießstand RL Allgemeine Anforderungen an Geschossfänge - Geschossableitung durch schräge Gleit-und Prallflächen - Energieaufzehrung in Sand oder Granulatfüllungen - Energieaufzehrung in durchdringbaren Materialien - Geschossabbremsung in und auf Flüssigkeiten Seite 37

38 Schießstand RL Geschossfänge für das Mehrdistanzschießen besondere Bedingungen der Rückprallsicherheit prüfen Nachweis über Gefährdungsfreiheit beim Schießen aus geringen Entfernungen. Seite 38

39 Schießstand RL Mobile Geschossfänge Mobile Geschossfänge sind für das bewegungsorientierte Mehrdistanzschießen bestimmt. gesonderte Begutachtung der Einzelgeschossfänge ist erforderlich. Seite 39

40 Schießstand RL Scheibenzuganlagen In neu zu errichtenden offenen Schießständen, bei denen Schusswaffen verwendet werden, deren Geschosse eine Bewegungsenergie > 200 Joule besitzen, sind nur oben laufende Scheibenzuganlagen zur Vermeidung von Absetzern (Abprallern) zulässig Seite 40

41 Schießstand RL Schießbahn bei einer Nutzung auf Zwischendistanzen in der Schießbahn ist für jede Schützenposition die notwendige Höhensicherung von 30 erforderlich. Seite 41

42 Schießstand RL Überprüfung bestehender RSA bei vorhandenen Mischluftsystemen oder Verdrängungslüftung die nicht dem Stand der Technik entspricht, ist bei einer Regelüberprüfung im Einzelfall zu prüfen, in wie weit die RLT Anlage geeignet ist, gesundheitliche Gefährdungen der Nutzer zu unterbinden. Seite 42

43 Schießstand RL Überprüfung bestehender RSA Insbesondere ist z.b. durch einen Nebeltest festzustellen ob die durch Schadstoffe belaste Raumluft zuverlässig abgeführt wird. Rückströmungen oder mangelhafte Abströmungen sind nicht zulässig! Seite 43

44 Schießstand RL Überprüfung bestehender RSA Bei Mehrdistanznutzung der Anlage darf die mittlere Strömungsgeschwindigkeit 0,25 m/s nicht unterschreiten. Seite 44

45 Schießstand RL Reinigung, Wartung und Entsorgung (RSA) Schießbahnsohle im Bereich > 5,00 bis 10,00 m regelmäßig reinigen. Fegen, Wischen oder Saugen Die notwendigen Reinigungsmaßnahmen richten sich nach dem Umfang der Nutzung und sollte im Einzelfall mit einem SSV abgestimmt werden. Halbjährlich ist eine Generalreinigung durchzuführen. Seite 45

46 Schießstand RL Entsorgung der TLPR Beseitigung der TLPR ohne Zwischenlagerung. TLPR bestehen aus u.a. aus Nitrozellulosepulver. Kleine Mengen (20 g) können im Freiabbrand durch fachkundige Personen entsorgt werden. (Erlaubnis nach 27 SprengG ist erforderlich) Ein Reinigung- und Wartungsbuch ist zu führen. Seite 46

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