Bewirtschaftung von Wald und Wild aus der Sicht des Waldbesitzerverbandes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bewirtschaftung von Wald und Wild aus der Sicht des Waldbesitzerverbandes"

Transkript

1 Wald und Wild i.d.. Dübener D Heide Anspruch und Wirklichkeit Bewirtschaftung von Wald und Wild aus der Sicht des Waldbesitzerverbandes Franz Prinz zu Salm-Salm

2 Naturpark Dübener Heide durch eine nachhaltige Bewirtschaftung und neue Vermarktungsformen in der Land-,Forst- und Fischereiwirtschaft die natürlichen Ressourcen so zu nutzen, dass Eigenart, Schönheit und Vielfalt der Kulturlandschaft erhalten bleiben und in bewirtschaftungsfähiger Weise entwickelt werden, 2

3 Organisationsschema der Jagd Grundeigentümer = (Jagdgenosse) Jagdberechtigter Jagdgenossenschaft Zwangsmitgliedschaft der Jagdgenossen Jagdausübungsrecht ß ß ß Verpachtung des Jagdausübungsrechtes Eigenbe- wirtschaftung Grundeigentümer = Eigenjagbesitzer Jagdberechtigter und Jagdausübungsberechtigter ß ß Verpachtung des Jagdausübungsrechtes oder ß Selbstausübung bung als Jagdscheininhaber oder ß Angestellter JägerJ Für r eigene Rechnung oder ß Oder gemäß 9 LJagdG benannte Jagdpachtfähige hige Personen 3

4 Jagdrecht und Eigentum 3 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes = schlafende Rechte? Das Jagdrecht, steht dem Eigentümer zu = untrennbar mit Grund und Boden verbunden. Dem Eigentümer und Jagdgenossen entstehen daraus vielfältige Rechte und Pflichten. ist als Ausfluß des Grundeigentums und als Teil jener Nutzungen zu verstehen, die aus dem Eigentum an Grundstücken zu ziehen sind. doch was ist, wenn diese Rechte über Jahrzehnte nicht gelebt werden konnten? 4

5 Jagdausübungsrecht und Jagdgenossenschaften nicht Jagdrecht, denn Jagdgenosse darf Jagdrecht nicht selbst hegend u. jagend ausüben. BGH: Jagdausübungsrecht i. d. Hand einer Jagdgenossenschaft = vermögenswertes, privates Recht, sonstiges Recht im Sinne von 823 BGB, genießt den Schutz des Art. 14 Grundgesetz. Jagdausübungsrecht der Jagdgenossenschaft: Stück abgespaltenes Eigentum des einzelnen Jagdgenossen, das erst in der Hand der Genossenschaft als Trägerin zu einem Recht erstarkt. Was ist, wenn auch dieses über Jahrzehnte oft nicht ausgeübt werden durfte? Die Ertüchtigung der Jagdgenossen durch UJB und uns alle ist überfällig 5

6 Mitgliedschaft: Mitgliedsrechte in der Jagdgenossenschaft welche? Rechte u. Pflichten des Mitglieds: Satzung = u.a.: Grundsatz: volle Verantwortung aller Mitglieder, auch für die Hege ( 1 BJagdG) Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden Dies geht wirklich erfolgreich nicht nur in der Jagdgenossenschaft nur, wenn alle bei der Einhaltung klarer Spielregeln mitziehen 6

7 Rotwildbejagung = revierübergreifende Bejagung! Vertrauen Organisationsschema Jagd ergänzt um Hegegemeinschaft Das kann man nicht verordnen. Es muss wachsen! Entscheidend: vertrauenswürdige Akteure Spielregeln, die auch gelebt werden, d.h z.b. keine Fütterung!!! 7

8 Naturverjüngung: Wald-Erneuerung zum Nulltarif (Quelle z.b. bei der Kiefer, wäre diese in der Dübener Heide möglich Rotwildstrecke im StFB Dübener Heide 1954/55 = /60 = /66 = /71 = 51 8

9 Im Gegensatz zu Anpflanzungen hat die Naturverjüngung von Waldbeständen, bei der sich aus der selbstständigen Saat umstehender Bäume ein neuer Jungbestand entwickelt, massive ökologische und wirtschaftliche Vorteile. In der Dübener Heide = flächendeckende Fehlanzeige Allgemein unterscheidet man zwischen: - natürlichem Samenanflug (leichte Samen von Fichte, Kiefern, Lärche, Birke, Pappeln usw.) oder - Samenaufschlag (schwere Samen von Buch, Eiche, Nuss etc.). Voraussetzung für Natürverjüngung sind : - geeignete Samenbäume - angepasste Wildbestände. 9

10 Die Historie der Wilddichte in der Dübener Heide oder das Ende der Naturverjüngung Rotwildstrecke im StFB Dübener Heide 1974/75 = /78 = /79 = /80 =

11 von blieb eine Personalie in der Betriebsverwaltung des StFB unverändert: Rotwildstrecke im StFB Dübener Heide 1983/84 = /86 = /1991 = 297 Parteisekretär = heute Hauptakteuer bei Pro Wald, die Raubbau im Wald behaupten, aber Wildschäden den: -nie bei Zeiten - nie in der Presse ansprachen 11

12 Rotwilddichte Dübener Heide heute 2007/ Stück 2009/ Stück 12

13 Wildschäden werden nicht nur im Wald zum Problem der Volkswirtschaft Die Ausgaben der Kfz-Versicherer für Wildschäden erreichten 2010 ein Rekordniveau. Insgesamt zahlten die deutschen Versicherer 520 Millionen Euro für Zusammenstöße zwischen Pkws mit Rehen und Wildschweinen. Damit überschritten die Ausgaben erstmals die halbe Milliarden-Euro-Grenze. Auch die Anzahl der bearbeiteten Wildunfälle kletterte nach oben. Im vergangenen Jahr bearbeiteten die deutschen Kfz- Versicherer Wildschäden, das sind 666 entsprechende Verkehrsunfälle am Tag. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Kfz-Kaskoversicherer hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heute in Berlin vorstellte. Quelle: www.versicherungsbote.de der.html 13

14 Waldbau = Zaunbau? In der Dübener Heide leider ja! Zaunbau hat in der Heide gerade 40. Jubiläum 14

15 Folgen für die Waldbesitzer Ökonomisch: Werden im Waldschadensbericht Sachsen-Anhalts, im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht erfasst -Standortgerechte Naturverjüngung geht ohne Zaun, mit gelegentlichen Ausnahmen bei der Buche leider nicht - ha Zaun kostet Euro/10 Jahre - teurer Pflanzeneinkauf etc. -Schäden liegen hierzulande geschätzt bei 15 20% des Umsatzes aus dem Verkauf von Holz 15

16 Folgen Wildüberbestände für die Waldbesitzer Ökologisch: - massiver Baumartenausfall - eingeschränkte Biodiversität und die daraus üblichen Konsequenzen 16

17 Folgen Wildüberbestände für die Waldbesitzer sozial: - Entwertung Ihrer Position als Eigentümer erkennbar z.b. an den ab 1990 üblichen Wildschadenspauschalen und zuvor, ja bis heute nicht üblichem Wildschadensausgleich im Wald Hegerichtlinie LSA Der Wildschaden ist so gering wie möglich zu halten. Die Ertüchtigung der Jäger zum Verständnis des Waldbaues ist unerläßlich 17

18 Ansätze zu gemeinsamem handeln Jagd, z.b. mit der Hegegemeinschaft, lassen hoffen: Ansitz - Drückjagd 2011/2012 fand auf eine Fläche von insg ha Rotwild = 83 Stück Rehwild = 17 Stück Schwarzwild = 92 Stück passiv beteiligten Reviere nicht erfasst Strecke vermutlich 250 Stück Schalenwild, davon geschätzt ca 90 Stück Rotwild 18

19 Originäre Aufgaben der Jagdgenossenschaft, als Folge von Eigentum und Folge des Jagdrechts Haftung für Wildschäden Hegepflicht Nutzung der Jagd Jagdschutz veranlassen Wildschadensausgleichsverfahren Beteiligung bei Aufstellen des Abschußplanes Mitgliedschaft im Jagdbeirat Allgemeine Interessenwahrnehmung für die Jagdgenossen und nicht für die Jäger 19

20 Jagdgenossenschaften und Wildschadensregelung Langenweddinger Empfehlung = richtiger Ansatz ist Kooperation, allerdings haben Ministerium und LJV die Waldbesitzer nicht in ihre Kooperationsüberlegungen einbezogen! Unbefriedigende Ergänzung des LJV Sachsen-Anhalt Hinweise und Anregungen für eine Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen?????? Wildschadensausgleich in Form eines festgelegten Pauschalbetrages = inakzeptabel Bedauerliche Fehl-Entwicklung in LSA. Ausgleichszahlungen überhaupt nicht im Zusammenhang zu tatsächlichen Schäden 20

21 Jägerschaft in LSA hat im Umgang mit Jagdgenossen noch Nachbesserungsbedarf, doch leider: Unbefriedigende Ergänzung des LJV Sachsen-Anhalt Hinweise und Anregungen für eine Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Der Landwirtschaftsbetrieb trägt zur Verhütung von Wildschaden durch folgende Maßnahmen mit bei und was trägt der Jäger bei? Die Revierinhaber informieren (nur) den Landwirtschaftsbetrieb über Höhe ihres jährlichen Abschussplanes als auch periodisch über die Abschussplanerfüllung. und warum besprechen sie dies nicht vorab mit der Genossenschaft? Zur Unterstützung der praktischen Wildschadenverhütung bezuschusst die Jagdgenossenschaft finanziell die Beschaffung von Materialien zur Wildschadenabwehr durch die Revierinhaber. Sie lässt sich von den Revierinhabern über die konkrete Wildschadensituation und praktizierten Verhütungsmaßnahmen informieren. und was ist mit durch zweifelhafte Jagdmethoden entstandenen Überpopulationen etc.? Genaueste Einzelfallprüfung von Ergänzungen: letztlich haftet die Jagdgenossenschaft und Vorstand für Wildschäden u. deren Regelung!!! 21

22 Wildschadensausgleich in Form eines festgelegten Pauschalbetrages = NEIN!! -Bei der LSA typischen Pauschalregelung stehen die Ausgleichs- zahlungen in keinerlei Zusammenhang zu den tatsächlichen Schäden den. -Damit wirken Zahlungen weder als Schadensausgleich an den Waldbesitzer noch regulierend auf das Verhalten der Jagdpächter chter. (Hege und Jagdpraxis werden nicht zur Schadensminderung ausgeübt) -Derartige Regelung, gekoppelt mit langen Pachtverträgen, verführen zum Hochhegen der Wildbestände nde. - pauschale Entschädigungszahlungen haben symbolischen aber keinen Ausgleichswert. -Folglich Empfehlung für f r die Praxis: tatsächlichen Schäden jährlich ermitteln und dem zuvor vertraglich zur Ersatzleistung verpflichteten Jagdpächter in Rechnung stellen. (Regelung ist z.b. in Bayern üblich, kann aber auch in anderen Bundesländern ndern ihre Anwendung finden.) 22

23 Wildschadensausgleich in Form einer vertraglichen Schadensersatzregelung zu Lasten der Jäger: J Ja! In Anbetracht der extrem hohen Waldwildschäden, den, die häufig h vielfach höher h her sind als die Jagdpacht- oder Holzernteeinnahmen und wegen der langen Vertragszeiten ist es besonders wichtig, das Thema "Wildschadensersatzleistung" ausführlichst zu behandeln. Denn der 29 (BJG) befreit die Jagdpächter von den Wildschadens- ersatzleistungen. Im Schadensfall haftet grundsätzlich die Jagd- genossenschaft dem Betreffenden gegenüber für f r dessen Schaden. Da der Jagdpächter über seine Hege bemühungen indirekt vielfach enorme Wildschäden den verursacht, empfiehlt es sich diesen auch zum Schadenersatz zu verpflichten, um damit seine Hege bemühungen zu bremsen. Eine solche Schadenersatzpflicht ist im Vertrag unbedingt extra schriftlich festzuhalten. Landwirtschaftliche Schäden werden meistens voll erstattet. Vieles von den schwierig zu ermittelnden Waldwild- schäden bleibt unerkannt an den Grundstückseigent ckseigentümern hängenh ngen. 23

24 Wildschadensregelung muss zu Lasten des Jagdausübungsberchtigten erfolgen Hat man sich vertraglich zur Erstattung z.b. durch den Jagdpächter bezüglich der tatsächlich anfallenden Wildschäden geeinigt Besteht weiter die Möglichkeit in dem Vertrag ein vorzeitiges Kündigungsrecht zur Wildschadensvermeidung festzulegen. Davon kann dann Gebrauch gemacht werden, wenn der Jagdpächter bereits zum dritten Mal während der Pachtzeit seine Abschusspflicht um weniger als 80% erfüllt hat und damit z.b. besonders die weiblichen Tierbestände - die Basis der Überpopulation - hoch hegt. 24

25 Beispiel für klare Wildschadensregelung i.s.d. Jagdgenossenschaft 7 Wildschadensersatz Der Pächter hat für den innerhalb seines Jagdbezirkes entstehenden Wildschaden vollen Ersatz zu leisten. Etwa vom Verpächter geleisteter Schadensersatz ist insoweit zurückzuvergüten. Dies gilt auch für etwaige Kosten des Verfahrens in Wildschadenssachen sowie für Kosten des gerichtlichen Nachverfahrens. Ergänzend zu der in 29 Abs. 1 BJagdG geregelten gesetzlichen Schadensersatzpflicht ist zusätzlich für Schäden, die durch folgende Wildarten WILDARTEN AUFFÜHREN verursacht werden, in vollem Umfang Schadensersatz zu leisten. Als Hauptholzarten i.s.v. 32 Abs. 2 Satz 1 BJagdG werden angesehen: Baumarten aufzählen ==> wichtig ist, daß alle im Jagdbezirk vorkommenden Hauptbaumarten aufgezählt werden; im Zweifelsfall das Fortsamt fragen (z. B. Fichte, Tanne, Kiefer, Douglasie, Ahorn, Buche, Esche, Erle). Zur Beurteilung der Wildschadenssituation in der Forstwirtschaft führt der Jagdvorstand gemeinsam mit den Jagdpächtern jeweils vor Beginn des neuen Jagdjahres einen Revierbegang durch. 25

26 Gemeinsame Minderung der Wildschäden Gemeinsame und revierübergreifende Regulierung des Wildbestandes Bejagung an potentiellen Schadflächen, d.h.: - nicht an Fütterungen - nur in Ausnahmen an Wildwiesen und -Äckern - oder an Kirrungen Anlage von Wildwiesen und Äckern in der Nähe der Einstände und Ruhezonen Nur in Notzeiten, Fütterung des Wildes Pflicht zur Minderung der Wildschäden kann dann den Land- und Forstwirt treffen, wenn ein wirklicher Fall des Mitverschuldens gegeben ist = im Wald die Ausnahme 26

27 Rechtliche Grundlagen Waldwildschaden Art und Umfang des Schadenersatzes: 31 BJG: Wildschaden wird zum Erntezeitpunkt bewertet!! Berücksichtigen, ob Wiederanbau im gleichen Jahr Schaden mindern kann (Pflicht zur Schadensminderung da nur noch Aufwendungen für den Wiederanbau u. Minderertrag ersetzt) Allgm. Vorschriften des BGB: Geschädigter soll so gestellt werden, als wenn Schaden nicht eingetreten wäre (Naturalersatz). Geschädigter kann statt Wiederherstellung Geldbetrag verlangen (ist die Regel). Wenn Naturalersatz nicht möglich, kann nur Geldersatz verlangt werden. 27

28 Rechtliche Grundlagen Waldwildschaden II noch Allgm. Vorschriften des BGB: Die Höhe des Ersatzes bemisst sich nach der in Geld messbaren Einbuße incl. des entgangenen (gewöhnlich zu erwartenden) Gewinns: Substanzwertprinzip Ertragswertprinzip Geschädigter soll weder Verlust noch Gewinn aus Schadensereignis erzielen; Berechnung muss also Vorteile des schädigenden Ereignisses ebenso berücksichtigen (Vorteilsausgleich) wie hypothetische Schadensursachen (Reserveursachen), die den Schaden ganz oder teilweise auch bewirkt hätten. (z.b. Trocknis in Kultur, natürlicher Rotfäuleanteil) 28

29 Hilfsmittel für Wildschadensfeststellung Einheitliche gültige Hilfstabellen als Grundlage für einfache Bewertungen (Angebot für die Praxis / gütliche Einigung!) von: âverbissschäden: FVerfahren auf der Grundlage von Baumschulpreisen âschälschäden: F aktuelle Basisdaten F Methodik KROTH, SINNER, BARTELHEIMER (Quelle: Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz -Abteilung Arbeitswirtschaft und Forstnutzung-) 29

30 Verbissschadensbewertung Vertraute und Übersehene Anblicke aus Dübener Heide und Fläming z.b. 30

31 Methodik - Verbiss Grundprinzipien der Bewertung: â wenn Totalausfall = Naturalrestitution â wenn Zuwachsverlust = Wertverlust Schadensermittlung auf der Grundlage von Æ Baumschulpreisen für Pflanzen unterschiedlichen Alters + Kosten für Pflanzung und Pflege 31

32 Ergebnisse Verbiss Totalausfall Totalausfall / Zuwachsverlust ( /Stück) 1. Bewertung der Einzelpflanze auf der Basis von Baumschulpreisen Alter Buche Eiche Fichte Dgl. Kiefer ,28 0,51 0,90 1,24 0,40 0,67 1,06 1,28-0,08 0,30 0,46 0,21 0,31 0,64 0,79 0,09 0,22 0,36 - Ø Jahresdifferenz 0,32 0,29 0,19 0,19 0,14 Ø Wertverlust für 1 Jahr, standardisiert (X) 0,30 0,30 0,20 0,20 0,15 32

33 Ergebnisse - Verbiss Totalausfall Totalverlust( /Stück) Pflanze plus Pflanzung plus Zuschlag pro Jahr der Standzeit für zusätzlichen Aufwand (Pflege) plus Wertzuwachs pro Jahr der Standzeit Buche Eiche Fichte Dgl. Kiefer Kosten für Pflanze 0,60 0,60 0,35 0,50 0,25 Kosten für Pflanzung 0,60 0,60 0,40 0,40 0,30 Pflanze + Pflanzung Pflegekostenanteil von 5% pro Einzelpflanze (Y) 1,20 0,06 1,20 0,06 0,75 0,04 0,90 0,05 0,55 0,03 Ø Wertverlust für 1 Jahr, standardisiert (X) 0,30 0,30 0,20 0,20 0,15 33

34 Beispiel: Totalausfall durch Fegen 25 Douglasien werden im Jahr nach der Pflanzung total gefegt. 25 x [(0,90 /Pflanze x 105 %) + 0,20 ]= 25 x [0,95 + 0,20 /Pflanze] = 28,75 zu entschädigender Betrag 34

35 Ergebnisse - Verbiss Zuwachsverlust Zuwachsverlust ( /Stück bzw. ha) 3. Finanzieller Nachteil pro Jahr Buche Eiche Fichte Dgl. Kiefer finanzieller Nachteil, der die Einzelpflanze um 1 Jahr zurückwirft (X+Y) 0,36 0,36 0,24 0,25 0,18 Standard Pflanzenzahl/ha finanzieller Nachteil bei vollflächigem Verbiss pro ha

36 Beispiel: Verbiss in Buchennaturverjüngung 30% der Oberhöhenpflanzen einer Buchenkultur von 2,0 ha Größe sind durch Verbiss im Mittel um 1 Jahr zurückgeworfen worden. 30% x 2 ha x /ha = zu entschädigender Betrag 36

37 Hinweise zum praktischen Vorgehen : frische Schäden (Verbiss, Fegen) ersatzpflichtige Wildarten Schäden an Forstpflanzen ab 20 cm Höhe Terminaltriebverbiss oder Verbiss an 3 Seitentrieben im oberen Drittel geringe Schäden (v.a. Kultur) über Stückzahl, andere über Stichprobe bei Stichprobe mind. 200 Pflanzen/1.ha., je 100 weitere Pflanzen/ab 2. ha (DEGENHARDT). in NV nur größte Pflanze/2m² je Baumart (vgl. Waldbaulichen Gutachten) 37

38 Schälschadenbewertung Vertraute Anblicke aus Dübener D Heide und Fläming z.b. 38

39 Methodik - Schälschäden Berechnungsmodus: - nach dem Verfahren von KROTH, SINNER, BARTELHEIMER (1984) Ausgangspunkt: stat. Grundgleichung (FAUSTMANN) dyn. Investitionsrechnung - Ermittlung interner Zinsfuß A u +D a x1,0p u-a + D b x1,0p u- b +...=cx1,0p u +(B+V)x(1,0p u -1) Daraus abgeleitet: S m + + Dn - Dn Do - Do Au - Au = n-m o-m u-m 1,0 p 1,0 p 1,0 p + 39

40 Teiloperationen der Berechnung Wachstumsmodelle und Sortierszenarien Brutto-Holzerlöse + Erntekosten nach EST Rückekosten Erntekostenfreie Erlöse Differenz zwischen erntekostenfreien Erlösen geschädigter und ungeschädigter Modellbestände Schadensersatzwerte nach KROTH, SINNER, BARTELHEIMER (1984) Tabellarische Darstellung der Schadensersatzwerte 40

41 Durchschnittliche mengen- und gütegewichtete sortimentsbezogene Holzpreise ( /Efm) Stärkeklasse Buche Fichte Douglasie 1b 1 /1b 2 28/35 35/43 29/38 2a/2b 36/45 54/57 50/56 3a/3b 53/68 57/57 59/ Quelle: MINISTERIUM FÜR UMWELT UND FORSTEN Rheinland Pfalz (2005): Holzerlösstatistik der Jahre

42 Grunddaten zur Ermittlung der internen Verzinsen Baumart Umtriebs -zeit [Jahre] Kulturkosten [ /ha] Verwaltungs -kosten [ /ha a] Ertragsklasse Bodenwert [ /ha] Interner Zinsfuß Fichte ,791 Fichte ,639 Fichte ,404 Fichte ,801 Buche ,849 Buche ,628 Buche ,318 Douglasi e ,365 Douglasi e ,024 Douglasi e ,659 42

43 Ergebnisse Schälschäden: Hilfstabellen Schadensbeträge [ /ha], [ /Baum] Baumart Schadeneintrittsalter 20: 25: 30: 35: 40: 45: 50: 55: 60: 65: 70: 75: 80: 85: 90: Fi. o. Bn Fi. u. Bn Dg l. o. Bn Dg l. u. Bn Bu

44 Ergebnisse Schälschäden: Hilfstabellen Schadensbeträge [ /ha], [ /Baum] Baumart Schadeneintrittsalter 20: 25: 30: 35: 40: 45: 50: 55: 60: 65: 70: 75: 80: 85: 90: Fi. o. Bn. 0,8 2 1,1 9 1,6 2 2,09 2,5 4 3,00 3,4 8 4,0 1 4,5 5 5,17 5,8 1 Fi. u. Bn. 0,6 5 0,8 6 1,0 0 1,25 1,5 4 1,82 2,1 3 2,4 4 2,7 5 3,08 3,4 2 Dg l. o. Bn. 1,4 3 2,2 6 3,2 7 4,47 5,8 7,26 8,8 2 10, 65 12, 64 Dg l. u. Bn. 1,0 5 1,5 2 1,4 4 3,16 4,2 3 5,42 6,6 8 7,9 9 9,4 7 Bu. 0,5 4 0,77 1,2 1,73 2,3 3 2,9 9 3,7 4 4,63 5,5 7 6,6 1 7,7 2 8,9 3 10, 22 44

45 Ausgangsdaten: Beispiel: Schälschaden Fichtenbestand, 0. Bonität (= o. Bn.), Entwertungszeitpunkt: Alter 30 Jahre. 5% der Bäume mit frischen Schälschäden, auf einer Gesamtfläche von 5 ha. Ergebnis: Schadensbetrag für vollbestockten Hektar bei vollflächiger Schädigung lt. Tabelle: /ha. Reduktion auf den geschädigten Anteil (5%) und Multiplikation um die tatsächliche Schadensfläche (5 ha): (1) /ha x 0,05 = 201 /ha (2) 201 /ha x 5 ha x 1.0 B = 1005,- Gesamtentschädigungsbetrag 45

46 Beispiel Spitzabrechnung Schälschäden im Revier Dann unterstellen wir ein Durchschnittsrevier von 400 ha Gesamtgröße mit 40 % Wald und davon 2/3 Fichtenanteil, wovon wiederum die Hälfte (also rund 53 ha) im schälschadensgefährdeten Alter ist. Hiervon werden 2 % der Bäume in einem Jahr frisch durch Rotwild geschält (2 % würden der Stufe Betriebziel gefährdet gemäß waldbaulichem Gutachten entsprechen). Bei den anderen Baumarten wäre in diesem Beispiel der Schaden vernachlässigbar gering. Standardisiert resultiert hieraus für die rund 53 ha ein Gesamtschadenswert von 3.423,80 (unterstellt: Fichte unteres Bonitätsniveau, voll bestockt, Umtriebszeit 100 Jahre, Durchschnittsalter der. geschälten Fichten 30 Jahre, Länge des Faulstücks 3 m). 46

47 Verfahrensvergleich Schälschäden Beispielsfall: 1,0 ha Fichte 30 jährig, II. Ertragsklasse, vollbestockt mit 25 % Schälschäden Bewertung: - nach Kroth, Sinner, Barthelheimer (1983) 325 Entschädigungsbetrag - nach Mantel, fortgeschrieben ca nach Verfahren RLP

48 Zusammenfassung und Diskussion zur Schadensermittlung im Walde Verfahren bauen auf gegebene Standards und gelten für durchschnittliche Verhältnisse Verfahren bauen auf gegebene Standards und gelten für durchschnittliche Verhältnisse Konventionen notwendig: Baumschulpreise, interner Zinsfuß Sozialpflichtigkeit des Eigentums berücksichtigt Schadensfähigkeit higkeit keine Frage des Bewertungsverfahrens Hilfsmittel zur gütlichen Einigung auch im jagdlichen Interesse 48

49 Danke für f r Ihre Aufmerksamkeit! Wildschaden mal anders! 49

Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald. Kurzfassung Verbiss- und Schälschäden durch Schalenwild. Michael Duhr (Hrsg.)

Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald. Kurzfassung Verbiss- und Schälschäden durch Schalenwild. Michael Duhr (Hrsg.) Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald Kurzfassung Verbiss- und Schälschäden durch Schalenwild Michael Duhr (Hrsg.) Arbeitsgruppe Wildschadensbewertung des Ausschusses für Betriebswirtschaft

Mehr

Grundlagen der Forstwirtschaft

Grundlagen der Forstwirtschaft Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung MV Jagd als Instrument des Waldbaus Rechtliche Rahmenbedingungen Der Wald-Wild-Konflikt 1 Wild Quiz Ist der Hirsch der Mann vom Reh??? Das große

Mehr

Konvention zur Bewertung von Wildverbissschäden an Forstkulturen im Wald

Konvention zur Bewertung von Wildverbissschäden an Forstkulturen im Wald Konvention zur Bewertung von Wildverbissschäden an Forstkulturen im Wald Herausgeber Bayerischer Bauernverband, Bayerischer Waldbesitzerverband Bayerischer Waldbesitzerverband Max-Joseph-Straße 7 / Rgb.

Mehr

Der Gesetzgeber geht vom Grundsatz aus, dass die Jagdgenossenschaft bei gemeinschaftliche Jagdbezirken dem geschädigten Grundeigentümer den Wildschade

Der Gesetzgeber geht vom Grundsatz aus, dass die Jagdgenossenschaft bei gemeinschaftliche Jagdbezirken dem geschädigten Grundeigentümer den Wildschade Der Wildschadensersatz in Jagdpachtverträgen Gesetzliche Regelung: Der Wildschadensersatz ist in 29 ff BJG sowie in den einschlägigen Landesjagdgesetzen geregelt: Bayern: Art. 44 ff BayJG Der Gesetzgeber

Mehr

Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden. Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden. Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen 1 Schäden Bei der Jagd sind verschiedene Arten von Schäden zu unterscheiden:

Mehr

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. 2. Teil Allgemeiner Ablauf

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. 2. Teil Allgemeiner Ablauf Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2. Teil Allgemeiner Ablauf 1 1. Rechtliche Grundlage und Zuständigkeit Art. 32 Abs. 1 BayJG Regelung der Bejagung (1) Der Abschussplan ( 21 Abs. 2

Mehr

RICHTLINIE BEWERTUNG VON SCHÄLSCHÄDEN AN FICHTE

RICHTLINIE BEWERTUNG VON SCHÄLSCHÄDEN AN FICHTE RICHTLINIE zur BEWERTUNG VON SCHÄLSCHÄDEN AN FICHTE (gilt vereinbarungsgemäß auch für Mischbaumarten mittlerer Schaftqualität) gültig ab 01. 11. 2012 für pauschalierte Betriebe Herausgegeben vom Amt der

Mehr

Jagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung. DI Reinhard Kern 5.1 Betriebswirtschaft

Jagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung. DI Reinhard Kern 5.1 Betriebswirtschaft Jagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung 5.1 Betriebswirtschaft NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) Haftung für Jagd- und Wildschäden ( 101) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet zum

Mehr

Welche Bedeutung hat die Jagd für die naturnahe Waldbewirtschaftung? Christian Ammer

Welche Bedeutung hat die Jagd für die naturnahe Waldbewirtschaftung? Christian Ammer Welche Bedeutung hat die Jagd für die naturnahe Waldbewirtschaftung? Lubast, 16.09.2016 Christian Ammer Christian Ammer Schlussfolgerungen Angesichts ihrer überragenden Bedeutung für die Regelung der

Mehr

Schalen- Wildverbiss. und seine Folgen

Schalen- Wildverbiss. und seine Folgen Schalen- Wildverbiss und seine Folgen Der Wildverbiss im Jagdrecht Wichtige gesetzliche Bestimmungen: 21, Abs. 1 Bundesjagdgesetz: Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche

Mehr

Wahlprüfsteine Fragebogen des Deutschen Jagdverbandes. Jagdrecht. Deutscher Jagdverband Persönliche Daten.

Wahlprüfsteine Fragebogen des Deutschen Jagdverbandes. Jagdrecht. Deutscher Jagdverband Persönliche Daten. Persönliche Daten Partei: Name des Kandidaten: Wahlkreis: Bundesland: E-Mail: 1. Erkennen Sie die Jagd als eine legitime Nutzungsform natürlicher Ressourcen an? Jagdrecht Aufgabe der Jagd 2. Welche Zwecke

Mehr

Was kosten nicht angepasste Wildbestände?

Was kosten nicht angepasste Wildbestände? Was kosten nicht angepasste Wildbestände? Vortrag in Wildsteig am 15. 3. 2013 Ludwig Huber WBV Landshut w.v. WBV Landshut w.v. 21 % Waldanteil im Landkreis 30.000 ha Wald 700 mm Regen 350 500m NN Niederbayerisches

Mehr

Welche Bedeutung hat die Jagd für die naturnahe Waldbewirtschaftung? Christian Ammer

Welche Bedeutung hat die Jagd für die naturnahe Waldbewirtschaftung? Christian Ammer Welche Bedeutung hat die Jagd für die naturnahe Waldbewirtschaftung? Villigst, 01.02.2012 Christian Ammer Christian Ammer Er hatte grüne Klamotten an und einen grünen Hut mit Puschel auf bei Gott, ich

Mehr

Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg

Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg 30. Juni 2015 Ergebnisse der ersten landesweiten Waldinventur in Brandenburg 1 Brandenburger Waldinventur (LWI) - wichtige Ergänzung zur Bundeswaldinventur

Mehr

Jagdpachtvertrag. über den Eigenjagdbezirk Dambeck 2

Jagdpachtvertrag. über den Eigenjagdbezirk Dambeck 2 Jagdpachtvertrag über den Eigenjagdbezirk Dambeck 2 Zwischen der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbh Große Diesdorfer Str. 56/57 39110 Magdeburg vertreten durch die Geschäftsführung - nachfolgend "Verpächter"

Mehr

Aktuelle Informationen. von Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban

Aktuelle Informationen. von Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban Aktuelle Informationen über das Rehwild von Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban 7 Millionen Jahre Entwicklungsgeschichte Konzentratsselektierer Schlüpfertyp Grenzliniengänger bedingte Territorialität ausgeklügeltes

Mehr

JAGDPACHTVERTRAG. über. den gemeinschaftlichen Jagdbezirk V, Kolbingen

JAGDPACHTVERTRAG. über. den gemeinschaftlichen Jagdbezirk V, Kolbingen 1 JAGDPACHTVERTRAG über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk V, Kolbingen Zwischen der Jagdgenossenschaft Kolbingen, vertreten durch die Gemeinde Kolbingen (Verpächter) und wird folgender Pachtvertrag geschlossen:

Mehr

Der Wald-Wild-Konflikt. Welches Jagdrecht braucht der Wald?

Der Wald-Wild-Konflikt. Welches Jagdrecht braucht der Wald? Der Wald-Wild-Konflikt Welches Jagdrecht braucht der Wald? Kurze Vorstellung Landwirt, Waldbesitzer, Jagdgenosse der heimischen Jagdgenossenschaft Ohrensen Mitpächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes

Mehr

Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen

Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen Die Hege 1 BJagdG: Inhalt des Jagdrechts Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die

Mehr

Die Aufgaben und Pflichten der Jagdgenossenschaften gewinnen an Bedeutung

Die Aufgaben und Pflichten der Jagdgenossenschaften gewinnen an Bedeutung Quelle: Rosenheimer WBV-Blatt Nr. 101 Januar 1992 Das Rosenheimer Modell - eine Empfehlung zur Gestaltung von Jagdpachtverträgen Die Aufgaben und Pflichten der Jagdgenossenschaften gewinnen an Bedeutung

Mehr

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG)

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a. Inn Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2015 gemäß Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) Hochwildhegegemeinschaft/Hegegemeinschaft

Mehr

J a g d p a c h t v e r t r a g

J a g d p a c h t v e r t r a g J a g d p a c h t v e r t r a g über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*., Jagdbezirk-Nr., als Hochwildrevier (Schalenwild außer Reh-

Mehr

Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb.

Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. zwischen dem Landwirtschaftsbetrieb. Handreichung des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. für eine Mustervereinbarung über die Verhütung von Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen Ergänzend zur Langenweddinger Empfehlung

Mehr

Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd. Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster

Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd. Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster Wald und Wild, eine gemeinsame Herausforderung Forstgesetz

Mehr

ÖJV-Seminar Nürnberg 10. Juli 2010 Ökonomische Bedeutung von Wildschäden im Forstbetrieb. Wolf-Thilo v. Trotha. BB Göttingen GmbH

ÖJV-Seminar Nürnberg 10. Juli 2010 Ökonomische Bedeutung von Wildschäden im Forstbetrieb. Wolf-Thilo v. Trotha. BB Göttingen GmbH ÖJV-Seminar Nürnberg 10. Juli 2010 Ökonomische Bedeutung von Wildschäden im Forstbetrieb Wolf-Thilo v. Trotha BB Göttingen GmbH Gliederung 1. BB Forstbetriebsvergleich 2. Ziele des Waldeigentümers 3. Gewinne

Mehr

%HZHUWXQJYRQ :LOGVFKlGHQLP :DOG

%HZHUWXQJYRQ :LOGVFKlGHQLP :DOG %HZHUWXQJYRQ :LOGVFKlGHQLP :DOG 1 Richtlinien der OÖ. Landesregierung zur Bewertung von Verbiss- und Fegeschäden im Wald (für pauschalierte Betriebe) Herausgegeben vom Amt der OÖ. Landesregierung nach

Mehr

J a g d p a c h t v e r t r a g

J a g d p a c h t v e r t r a g J a g d p a c h t v e r t r a g über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*, Jagdbezirk-Nr., als Hochwildrevier (Schalenwild außer Reh-

Mehr

Ausbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern

Ausbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern Ausbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern In Zusammenarbeit mit: Frau Charlotte Pirner, 91257 Pegnitz Herrn Winckelmann, 90480 Nürnberg 1 Inhaltsverzeichnis Kapitel: Inhalt: Folien: Manuskriptseite:

Mehr

Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse Landkreis Ludwigslust-Parchim

Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse Landkreis Ludwigslust-Parchim Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse Landkreis Ludwigslust-Parchim Aufgrund des 27 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 6 des Landesjagdgesetzes vom 22. März 2000 (GVOBl. M-V S. 126), das

Mehr

Abschussvereinbarung im verpachteten Jagdbezirk für Schalenwild im Jagdjahr /

Abschussvereinbarung im verpachteten Jagdbezirk für Schalenwild im Jagdjahr / für Schalenwild im Jagdjahr / (bei der zuständigen Jagdbehörde vorzulegen bis zum 15. März) Angaben zum Jagdbezirk: Name: Größe: insgesamt: ha davon bejagbar: ha davon Wald: ha Der Jagdbezirk ist verpachtet

Mehr

Revierbeschreibung und. Pachtbedingungen für die. Verpachtung. des Eigenjagdbezirks. Riepen

Revierbeschreibung und. Pachtbedingungen für die. Verpachtung. des Eigenjagdbezirks. Riepen Niedersächsisches Forstamt Dassel Revierbeschreibung und Pachtbedingungen für die Verpachtung des Eigenjagdbezirks Riepen Niedersächsische Landesforsten - Anstalt öffentlichen Rechts - Forstamt Dassel

Mehr

Regelmäßige Erhebungen zur Schadenserfassung. Grundlage für die Stellungnahmen zum Einfluss des wiederkäuenden Schalenwildes auf das waldbauliche

Regelmäßige Erhebungen zur Schadenserfassung. Grundlage für die Stellungnahmen zum Einfluss des wiederkäuenden Schalenwildes auf das waldbauliche 66 Wildschäden im Wald Wildtiere sind natürlicher Bestandteil des Lebensraums Wald. Die nachhaltige Bewirtschaftung stabiler und multifunktionaler Wälder erfordert aber an die Lebensraumkapazitäten angepasste

Mehr

Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern

Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern Faktensammlung zur Dritten Bundeswaldinventur (BWI 3) für Mecklenburg-Vorpommern Erhebungsmethodik BWI Großrauminventur auf Stichprobenbasis. Ziel Erfassung der aktuellen Waldverhältnisse und Produktionsmöglichkeiten

Mehr

des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz

des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz 14. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antrag der Abg. Walter Krögner u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Angepasste Wildbestände erreichen Antrag Der

Mehr

Rotwildgebiet Riedforst

Rotwildgebiet Riedforst Abschuss 214-15 Abschussplanung 215-16 Vortrag vom Rotwildsachkundigen Jürgen Goldmann anlässlich des Rotwildtages am 21.3.215 Abschuss im Jagdjahr 214-15 Landkreise Männlich Weiblich Sa. Kl. I Kl. II

Mehr

Jagdpachtbedingungen

Jagdpachtbedingungen Jagdpachtbedingungen für die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes L U X E M Die Verpachtung der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Luxem erfolgt durch öffentliche Ausbietung im

Mehr

Landkreis Prignitz Geschäftsbereich IV (Veterinärdienste, Landwirtschaft und Ordnung)

Landkreis Prignitz Geschäftsbereich IV (Veterinärdienste, Landwirtschaft und Ordnung) Landkreis Prignitz Geschäftsbereich IV (Veterinärdienste, Landwirtschaft und Ordnung) Sachbereich Allgemeine Sicherheit und Ordnung als untere Jagdbehörde Abschussplanung von Schalenwild 1. Grundlagen

Mehr

Jagdpachtvertrag über das Gemeinschaftsjagdrevier Waldaschaff

Jagdpachtvertrag über das Gemeinschaftsjagdrevier Waldaschaff Jagdgenossenschaft Waldaschaff Seite 1 von 7 Jagdpachtvertrag über das Gemeinschaftsjagdrevier Waldaschaff Zwischen der Jagdgenossenschaft Waldaschaff vertreten durch den Jagdvorstand und dem Alleinpächter

Mehr

Jagdpachtvertrag über das

Jagdpachtvertrag über das Jagdpachtvertrag über das Die Jagdgenossenschaft Die Eigenjagdbesitzer Gemeinschaftsjagdrevier Eigenjagdrevier, vertreten durch den Jagdvorsteher Verpächter: Name: Vorname(n): Straße, Hausnummer: PLZ:

Mehr

Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2014)

Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2014) Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2014) INHALTSÜBERSICHT 1 Jagdnutzung im (Teil)Jagdbezirk... 2 2 Beauftragung des Jägers... 2 3 Beginn und Dauer des Vertrages...

Mehr

Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen Vermeiden, Erkennen, Entschädigen

Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen Vermeiden, Erkennen, Entschädigen Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen Vermeiden, Erkennen, Entschädigen Ausgangssituation 2 1. Bundesjagdgesetz 1 Abs.2: -..ein den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasster

Mehr

Hinweise zur Regulierung von Wildschäden im Geltungsbereich der Wildschadensausgleichkasse des Landkreises Uecker Randow

Hinweise zur Regulierung von Wildschäden im Geltungsbereich der Wildschadensausgleichkasse des Landkreises Uecker Randow Hinweise zur Regulierung von Wildschäden im Geltungsbereich der Wildschadensausgleichkasse des Landkreises Uecker Randow Gesetzliche Grundlagen: Bundesjagdgesetz 29-35 (BJagdG v. 29.09.1976zuletzt geändert

Mehr

Niedersächsisches Forstamt Lauterberg. Revierbeschreibung und. Pachtbedingungen für die. Verpachtung. des Eigenjagdbezirks

Niedersächsisches Forstamt Lauterberg. Revierbeschreibung und. Pachtbedingungen für die. Verpachtung. des Eigenjagdbezirks Niedersächsisches Forstamt Lauterberg Revierbeschreibung und Pachtbedingungen für die Verpachtung des Eigenjagdbezirks " Braunlage Süd " D.Pape D.Pape Niedersächsisches Forstamt Lauterberg Bad Lauterberg,

Mehr

Jagdbogen Nr...(Teil des gemeinschaftlichen. vertreten durch Jagdvorstand Constantin Freiherr von Ulm-Erbach und einem Stellvertreter. 1...in...

Jagdbogen Nr...(Teil des gemeinschaftlichen. vertreten durch Jagdvorstand Constantin Freiherr von Ulm-Erbach und einem Stellvertreter. 1...in... Jagdpachtvertrag über / den gemeinschaftlichen Jagdbezirk...und Jagdbogen Nr...(Teil des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft Erbach, Zwischen der Jagdgenossenschaft Erbach, Postanschrift

Mehr

Verbissgutachten Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder

Verbissgutachten Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder Verbissgutachten Einfluss des Schalenwildes auf die Verjüngung der Wälder. www.wald-und-holz.nrw.de Gliederung Chronik/ rechtliche Grundlagen Bausteine des wildökologischen Managements Stichprobenpunkte/

Mehr

Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung in Bayern

Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung in Bayern Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung in Bayern Dr. Thomas Kudernatsch Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft

Mehr

Wildökologische Raumordnung und naturnahe Waldentwicklung

Wildökologische Raumordnung und naturnahe Waldentwicklung Wildökologische Raumordnung und naturnahe Waldentwicklung Erfurt, 26. März 2011 Prof. Dr. Friedrich Reimoser Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie Veterinärmedizinische Universität Wien Landeskulturelle

Mehr

Jagdpachtvertrag. über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* ... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*

Jagdpachtvertrag. über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* ... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers* Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk*.... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*.., Jagdbezirk-Nr., als Hochwildjagd (Schalenwild außer Reh- und Schwarzwild)

Mehr

Jagdrecht Schleswig-Holstein

Jagdrecht Schleswig-Holstein Kommunale Schriften für Schleswig-Holstein Jagdrecht Schleswig-Holstein Vorschriftensammlung mit Anmerkungen Bearbeitet von Fritz Maurischat Neuausgabe 2007. Taschenbuch. X, 286 S. Paperback ISBN 978 3

Mehr

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom und seine Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung in Deutschland

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom und seine Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung in Deutschland Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 26.06.2012 und seine Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung in Deutschland 1 Rechtsgrundsatz:

Mehr

Nutzung der Jagd durch Verpachtung oder Regie? Eine vergleichende Position des Landesjagdverbandes

Nutzung der Jagd durch Verpachtung oder Regie? Eine vergleichende Position des Landesjagdverbandes Nutzung der Jagd durch Verpachtung oder Regie? Eine vergleichende Position des Landesjagdverbandes 16 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) sieht drei Möglichkeiten der Jagdnutzung durch die

Mehr

Vegetationsgutachten und Abschussplanung. Heinzpeter Als

Vegetationsgutachten und Abschussplanung. Heinzpeter Als Vegetationsgutachten und Abschussplanung Heinzpeter Als Wenig Rehe zu sehen und doch hoher Verbiss ( FLZ Titel vom 06.03.2012) Richtig wäre die Ergänzung: und doch wächst der Mischwald prächtig. I.) Wenig

Mehr

Jagdpachtvertrag. Jagdbogen Walldürn I/3

Jagdpachtvertrag. Jagdbogen Walldürn I/3 Jagdgenossenschaft Walldürn und Rippberg Stadt Walldürn Jagdpachtvertrag über den im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Walldürn und Rippberg einschließlich angegliederter Eigenjagdbezirke der Stadt Walldürn

Mehr

Eigenbewirtschaftung der Jagd. Muster-Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes

Eigenbewirtschaftung der Jagd. Muster-Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Eigenbewirtschaftung der Jagd Muster-Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rechtlicher Hintergrund 12 Abs. 1 LJG: Die Jagdgenossenschaft nimmt das Jagdrecht durch Verpachtung oder für eigene

Mehr

Richtlinie. über die Jagdnutzung in den Eigenjagdbezirken der Stadt Quedlinburg

Richtlinie. über die Jagdnutzung in den Eigenjagdbezirken der Stadt Quedlinburg Richtlinie über die Jagdnutzung in den Eigenjagdbezirken der Stadt Quedlinburg Richtlinie Richtlinie Jagdnutzung Hinweis: Beschlussfassung im Stadtrat Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister/Bürgermeister

Mehr

1.Vorbemerkungen 2.Situation am Beispiel Brandenburgs 3.Jagdrechtliche Folgerungen

1.Vorbemerkungen 2.Situation am Beispiel Brandenburgs 3.Jagdrechtliche Folgerungen Gliederung: 1.Vorbemerkungen 2.Situation am Beispiel Brandenburgs 3.Jagdrechtliche Folgerungen 2 Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Brandenburg e.v. Es geht (uns) um die, die wollen! (von denen

Mehr

Fragen und Antworten. rund um die Jagdgenossenschaft

Fragen und Antworten. rund um die Jagdgenossenschaft Fragen und Antworten rund um die Jagdgenossenschaft 1. WILDSCHADENSERSATZ Grundlagen Gesetzliche Haftung der Jagdgenossenschaft Vertragliche Haftung des Jagdpächters Deckelung im Jagdpachtvertrag Keine

Mehr

DLG Wintertagung 14. Januar 2009 Wildschäden als Ertragsfaktor im landund forstwirtschaftlichen Betrieb. Betriebswirtschaftliches Büro Göttingen

DLG Wintertagung 14. Januar 2009 Wildschäden als Ertragsfaktor im landund forstwirtschaftlichen Betrieb. Betriebswirtschaftliches Büro Göttingen DLG Wintertagung 14. Januar 2009 Wildschäden als Ertragsfaktor im landund forstwirtschaftlichen Betrieb Wolf-Thilo v. Trotha Betriebswirtschaftliches Büro Göttingen Gliederung 1. Wildschäden in der Land-

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Schadensersatzregelungen bei Wildschäden Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Schadensersatzregelungen bei Wildschäden Deutscher Bundestag WD /17 Schadensersatzregelungen bei Wildschäden 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Schadensersatzregelungen bei Wildschäden Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 25. Oktober 2017 Fachbereich: WD 5: Wirtschaft und

Mehr

Neufassung der. Satzung der Jagdgenossenschaft Pfullingen

Neufassung der. Satzung der Jagdgenossenschaft Pfullingen Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Pfullingen Auf Grund von 15 Abs.4 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) in der Fassung vom 25. November 2014 (GBl.2014, 550) hat die Versammlung

Mehr

Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen

Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen Ergebnisse der Forsteinrichtung im Gemeindewald Bingen Multifunktionale Waldbewirtschaftung - Ausgleich von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion - Naturnahe Waldwirtschaft, PEFC-Zertifizierung Waldbauliche

Mehr

Jagdrechtsforum des Kreis Siegen-Wittgenstein vom 22. April 2010

Jagdrechtsforum des Kreis Siegen-Wittgenstein vom 22. April 2010 Jagdrechtsforum des Kreis Siegen-Wittgenstein vom 22. April 2010 Wie verpachte ich richtig? Wesentliche Inhalte eines Pachtvertrages insbesondere im Hinblick auf Schadensersatz bei Fehlabschüssen, Wildschaden

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 7. Einleitung 15. I. Waffenrecht

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 7. Einleitung 15. I. Waffenrecht Vorwort 7 Einleitung 15 I. Waffenrecht 1. Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Waffenrechts 19 2. Waffengesetz 1996 19 3. Waffenbegriff im WaffG 20 3.1 Unterschiedliche Arten von Waffen 23 3.1.1 Beispiele

Mehr

Öffentliche Vortragsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus Fürstenwald-Calden

Öffentliche Vortragsveranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus Fürstenwald-Calden Öffentliche Vortragsveranstaltung 15.07.2016 im Dorfgemeinschaftshaus Fürstenwald-Calden Wildtiermanagement: Lösungsansätze zur Reduzierung von Wildschäden FG Landschafts- und Vegetationsökologie 15.07.2016

Mehr

Messen und Bewerten der Wald-Verjüngung. OÖ. Abschussplanverordnung

Messen und Bewerten der Wald-Verjüngung. OÖ. Abschussplanverordnung Messen und Bewerten der Wald-Verjüngung OÖ. Abschussplanverordnung Fachausschuss für Waldbau und Naturschutz des Österreichischen Forstvereins 21.-22.11.2013 Forstliche Ausbildungsstätte Ort Gottfried

Mehr

Reh- und Rotwild ungefüttert? Rechtsgrundlagen für die Fütterung von Reh- und Rotwild in Bayern 11. Juni 2016 Alfons Leitenbacher

Reh- und Rotwild ungefüttert? Rechtsgrundlagen für die Fütterung von Reh- und Rotwild in Bayern 11. Juni 2016 Alfons Leitenbacher Reh- und Rotwild ungefüttert? Rechtsgrundlagen für die Fütterung von Reh- und Rotwild in Bayern 11. Juni 2016 Alfons Leitenbacher 23 BJagdG (Inhalt des Jagdschutzes): Der Jagdschutz umfasst nach näherer

Mehr

Der Jagdpachtvertrag aus Sicht des Jägers. Taktische Hinweise

Der Jagdpachtvertrag aus Sicht des Jägers. Taktische Hinweise Der Jagdpachtvertrag aus Sicht des Jägers - Taktische Hinweise Poggendorf/Damm/Linstow Rechtsanwalt in Rostock Interessenschwerpunkte: Jagd- und Wildschadensrecht Gliederung: I. Vorbereitung für den Zuschlag

Mehr

Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie)

Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft,

Mehr

Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.v.

Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.v. Wald-Mensch-Konflikt Workshop des NABU zum Wald-Wild-Konflikt, 17.02.2016 in Düsseldorf Dr. Philipp Freiherr Heereman, Vorsitzender WBV NRW Wald-Mensch-Konflikt: Unser Privatwald im Spannungsfeld zwischen

Mehr

Vom 28. August Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

Vom 28. August Der Regierungsrat des Kantons Aargau, 9. Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ) sowie zum kantonalen Gesetz über Wildschutz, Vogelschutz und Jagd (Jagdverordnung) ) Vom 8. August

Mehr

Eigenjagdreviere der Stadt Bischofsheim

Eigenjagdreviere der Stadt Bischofsheim 1 Stadt Bischofsheim an der Rhön Eigenjagdreviere der Stadt Bischofsheim Beschreibung: Bischofsheim liegt im bayerischen Teil der in Hessen, Bayern und Thüringen liegenden Rhön. Von Osten über die A 71

Mehr

1.Ziele der Anpassung an Klimaveränderung 2.Der Wald in Hessen 3. Naturgemäße Waldwirtschaft 4. Beispielhafte waldbauliche Steuerung 5.

1.Ziele der Anpassung an Klimaveränderung 2.Der Wald in Hessen 3. Naturgemäße Waldwirtschaft 4. Beispielhafte waldbauliche Steuerung 5. Umsetzung waldbaulicher Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Uwe Zindel 1.Ziele der Anpassung an Klimaveränderung 2.Der Wald in Hessen 3. Naturgemäße Waldwirtschaft 4. Beispielhafte waldbauliche

Mehr

Nachtaufheller zur Wildschweinjagd Erfahrungen aus dem Kanton Thurgau (Schweiz)

Nachtaufheller zur Wildschweinjagd Erfahrungen aus dem Kanton Thurgau (Schweiz) Jagd- und Fischereiverwaltung Naturmuseum Nachtaufheller zur Wildschweinjagd Erfahrungen aus dem Kanton Thurgau (Schweiz) Roman Kistler, Leiter Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau Dr. Hannes

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten anweisung zur Erstellung der ergänzenden Revierweisen Aussagen zum Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Einleitung Übersicht über die jagdhistorische

Einleitung Übersicht über die jagdhistorische Jagd und Naturschutz Einklang oder Widerspruch Gliederung: Einleitung Übersicht über die jagdhistorische Entwicklung und ihre gesellschaftliche Bedeutung Organisation der Jagd Jagd und Naturschutz Arten

Mehr

Schwarzwild. Jagdstrategien Regelungen im Jagdpachtvertrag Unterstützende landwirtschaftliche Maßnahmen Maßnahmen der Jagdgenossenschaft

Schwarzwild. Jagdstrategien Regelungen im Jagdpachtvertrag Unterstützende landwirtschaftliche Maßnahmen Maßnahmen der Jagdgenossenschaft Schwarzwild Jagdstrategien Regelungen im Jagdpachtvertrag Unterstützende landwirtschaftliche Maßnahmen Maßnahmen der Jagdgenossenschaft 2 Das Schwarzwild hat sich in den letzten Jahren auch im Landkreis

Mehr

Absatz 1 übernimmt den bewährten Regelungsgehalt des 26 Satz 1 BJagdG und ergänzt ihn zur Klarstellung um den Gedanken der Erforderlichkeit.

Absatz 1 übernimmt den bewährten Regelungsgehalt des 26 Satz 1 BJagdG und ergänzt ihn zur Klarstellung um den Gedanken der Erforderlichkeit. - 97 - Zu Abschnitt 7 Wild- und Jagdschaden Zu 52 Fernhalten des Wildes Absatz 1 übernimmt den bewährten Regelungsgehalt des 26 Satz 1 BJagdG und ergänzt ihn zur Klarstellung um den Gedanken der Erforderlichkeit.

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG SATZUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT der Stadt Steinheim an der Murr vom 21. März 2002 Satzung der Jagdgenossenschaft Steinheim I 7 SATZUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT

Mehr

Hegerichtlinie Seite

Hegerichtlinie Seite Hegerichtlinie Seite 1 22.04.2005 Hegerichtlinie Seite 2 22.04.2005 Zielsetzung Ziel der Rehwildhege ist es, das Rehwild in allen geeigneten Lebensräumen als gesundes Glied der freilebenden Tierwelt zu

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Kraichtal

Satzung der Jagdgenossenschaft Kraichtal Satzung der Jagdgenossenschaft Kraichtal Auf Grund 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1.Juni 1996 (GBl.1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher

Mehr

Waldbau. waldwirtschaft/09 1

Waldbau. waldwirtschaft/09 1 Waldbau waldwirtschaft/09 1 Waldverjüngung Kunstverjüngung Naturverjüngung waldwirtschaft/09 2 Urwald waldwirtschaft/09 3 Naturverjüngung im Wirtschaftswald waldwirtschaft/09 4 Voraussetzungen für Naturverjüngung

Mehr

S a t z u n g. der Jagdgenossenschaft Ehningen. Kreis Böblingen

S a t z u n g. der Jagdgenossenschaft Ehningen. Kreis Böblingen 787.15 S a t z u n g der Jagdgenossenschaft Ehningen Kreis Böblingen Aufgrund von 6 Abs.2 Landesjagdgesetz (LjagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1.Juni 1996 (Gbl. 1996, S.369) und 1 der Verordnung

Mehr

Ortsrecht der Gemeinde Gingen an der Fils Satzung der Jagdgenossenschaft Gingen an der Fils. Satzung der Jagdgenossenschaft Gingen an der Fils

Ortsrecht der Gemeinde Gingen an der Fils Satzung der Jagdgenossenschaft Gingen an der Fils. Satzung der Jagdgenossenschaft Gingen an der Fils Satzung der Jagdgenossenschaft Gingen an der Fils Aufgrund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz ( LJagdG ) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 ( GBl. 1996, 369 ) und 1 der Verordnung des Ministeriums

Mehr

Mariazeller Erklärung - ein Prozess zur Lösung des Wald-Wild-Problems?

Mariazeller Erklärung - ein Prozess zur Lösung des Wald-Wild-Problems? Mariazeller Erklärung - ein Prozess zur Lösung des Wald-Wild-Problems? Österreichische Waldinventur 2007/2010 Entwicklung der Schälschäden des Waldes 2011 Das Internationale Jahr Österreichische Waldinventur

Mehr

300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD

300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt 300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD WALDFLÄCHE Das Thüngener Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 1361 Hektar. Davon

Mehr

Der Waldbau ist die Kunst des Forstmeisters

Der Waldbau ist die Kunst des Forstmeisters Der Waldbau ist die Kunst des Forstmeisters Der Waldbau als Schlüssel zum ökonomischen und ökologischen Erfolg des Forstbetriebes P. 1 Inhalt Bedeutung der Forstwirtschaft Ökologie und Waldbau Entwicklung

Mehr

R I C H T L I N I E N

R I C H T L I N I E N R I C H T L I N I E N für die Vergütung von Verbiss- und Fegeschäden bzw. Schälschäden am Wald Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg Stand: Juni 2015 Die Erstellung nachfolgender Richtlinien

Mehr

Praktische Umsetzung eines erfolgreichen Jagdbetriebes

Praktische Umsetzung eines erfolgreichen Jagdbetriebes Praktische Umsetzung eines erfolgreichen Jagdbetriebes Dr. Franz Straubinger Massow Schönstein Beichlingen Leitbild Dauerwald Intensiv gemischte, horizontal und vertikal strukturierte, ungleichaltrige

Mehr

Das Ökosystem Wald in seiner ganzen Vielfalt. Grundlagen zum Wald und seiner Bewirtschaftung

Das Ökosystem Wald in seiner ganzen Vielfalt. Grundlagen zum Wald und seiner Bewirtschaftung Das Ökosystem Wald in seiner ganzen Vielfalt Grundlagen zum Wald und seiner Bewirtschaftung Andreas Matt, MSc Studium der Forstwissenschaft in München und Krakau Referendariat bei Landesforsten Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Oberndorf a.n.

Satzung der Jagdgenossenschaft Oberndorf a.n. Satzung der Jagdgenossenschaft Oberndorf a.n. Auf Grund von 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 01. Juni 1996 (GBl. 1996, 369) und 1 der Verordnung des Ministeriums

Mehr

Fütterung und Kirrung auf dem Prüfstand

Fütterung und Kirrung auf dem Prüfstand Fütterung und Kirrung auf dem Prüfstand Wald-Wild-Forum 2012, Göttingen, 08.02.2012 Torsten Vor Definitionen + Gesetze Die Wildfütterung ist definiert als die Versorgung von Wildtieren, die dem Jagdrecht

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft Nordheim

Satzung der Jagdgenossenschaft Nordheim Satzung der Jagdgenossenschaft Nordheim Auf Grund 6 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJagdG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. Juni 1996 (GBI. 1996,369) und 1 der Verordnung des Ministeriums Ländlicher

Mehr

^F.»,»-,.,.c».«. Auch die Wildbreterlöse sind im Vergleich zum Vorjahr von 2,9 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro leicht gefallen.

^F.»,»-,.,.c».«. Auch die Wildbreterlöse sind im Vergleich zum Vorjahr von 2,9 Mio. Euro auf 2,8 Mio. Euro leicht gefallen. JAHRESABSCHLUSS 2014 - LAGEBERICHT STAATSFORSTEN ^F«».»,»-,.,.c».«. der Energieerzeugung tätig. Durcjrdie niedrigen Preise der l

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3736 12.01.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Ausübung der Jagd im Landeswald

Mehr

Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I)

Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I) Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 18.06.2008 Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Mehr

Satzung der Jagdgenossenschaft XXX. S a t z u n g

Satzung der Jagdgenossenschaft XXX. S a t z u n g ENTWURF Satzung der Jagdgenossenschaft XXX Auf Grund von 15 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 550) sowie 1 der Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und

Mehr

Der Kommunalwald zwischen Vorbild und Ertrag

Der Kommunalwald zwischen Vorbild und Ertrag Der Kommunalwald zwischen Vorbild und Ertrag Beispiele aus dem Stadtwald Brilon (Hochsauerland, NRW) Gliederung 1. Situation und Ziel 2. Strategie 3. Lösungsansätze 4. Ausblick Der Kommunalwald Ungenehmigtes

Mehr

Das Jagdrecht ist untrennbar mit Grund und Boden verbunden. Dem Eigentümer und Jagdgenossen entstehen daraus vielfältige Rechte und Pflichten.

Das Jagdrecht ist untrennbar mit Grund und Boden verbunden. Dem Eigentümer und Jagdgenossen entstehen daraus vielfältige Rechte und Pflichten. Das Jagdrecht ist untrennbar mit Grund und Boden verbunden. Dem Eigentümer und Jagdgenossen entstehen daraus vielfältige Rechte und Pflichten. Mit dieser Broschüre soll ihm die Wahrnehmung dieser Rechte

Mehr

Der Waldbegang. Die Diskussionsplattform für Jagdgenossen und Jäger. Waldbesitzer und Jäger bewerten gemeinsam die Verjüngungssituation im Revier

Der Waldbegang. Die Diskussionsplattform für Jagdgenossen und Jäger. Waldbesitzer und Jäger bewerten gemeinsam die Verjüngungssituation im Revier Der Waldbegang Die Diskussionsplattform für Jagdgenossen und Jäger Waldbesitzer und Jäger bewerten gemeinsam die Verjüngungssituation im Revier Eine Information des Landesjagdverbands Bayern e.v. Inhalt

Mehr

J A G D P A C H T V E R T R A G

J A G D P A C H T V E R T R A G J A G D P A C H T V E R T R A G über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Endingen zwischen der Jagdgenossenschaft Endingen, vertreten durch den Jagdvorstand Gemeinderat der Stadt Endingen, dieser wiederum

Mehr