Herbstveranstaltung geosuisse bern vom 22. Oktober 2015

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1 Herbstveranstaltung geosuisse bern vom 22. Oktober 2015 Thomas Hardmeier, Kantonsgeometer Amt für Geoinformation Neue Mitarbeitende Mathieu Mazuez Vertragswesen + Fixpunkte Martina Stocker Leitungskataster+ Verifikation Beat Kumschick Verifikation 2 1

2 Agenda 1. Begrüssung 3. ÖREB-Kataster 4. Neue Koordinaten LV95 5. Realisierungskonzept Anwendung HO33 7. ZAV-Erneuerung 8. Leitungskataster 3 Bundesverfassung Art. 26 und 73a ZGB Art. 950 GeoIG Art. 1,16,29,38 KGeoIV EV-ÖREBKV KVAV VLK GRUDIS-V NKV SVV OrV-BVE FLV DelDVBVE GebV ÖBV OÖBV GeoV KGeoIG EGZGB BauG BewD BUD VBWG BPG OrG FLG ÖBG KDSG AVG GeoIV 2 ÖREBKV VAV TVAV FVAV GeoNV GeomV GBV TGBV EÖBV 4 2

3 Struktur des Gesetzes: Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze ÖREB-Kataster Amtliche Vermessung Leitungskataster Finanzierung Weitere Bestimmungen 5 Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze Art Definition der Begriffe Gesetzliche Grundlage für die kantonale Geodateninfrastruktur Klären der Rollen bei Ersterhebung, Nachführung und Verwaltung von Geodaten Zugang und Nutzung => neu sind der Daten der AV befreit von Nutzungsgebühren Schaffung eines Geobasisdatenkataloges 6 3

4 ÖREB-Kataster Art Grundlage für die Erweiterung des ÖREB-K geschaffen Publikationsorgan Organisation ÖREB-K festgelegt Basis für die EV ÖREBKV, Anpassung ca Fakten amtliche Vermessung 18 private Geometerbüros 2 Vermessungsämter 25 Nachführungsgeometer 463'000 Grundstücke 422'000 Gebäude 42 % der Fläche verfügt über den vom Bund geforderten Standard AV93 8 4

5 Amtliche Vermessung Art Reduktion von 53 auf 27 Art. Verfahren der NFG-Wahlen gesetzlich festgelegt => nach BGBM Neue Vertragsdauer von 8 Jahren 9 Leitungskataster Art Ziel: Schutz der nicht sichtbaren Investitionen im Boden Neue Aufgabe für die Gemeinden, Werke und AGI Organisation Leitungskataster festgelegt 10 5

6 Finanzierung Art Grundsatz: Wer zuständig ist sorgt für die Finanzierung (Art. 52) BANI seit 2008 neu auch BAKI (Art. 53) Klärung der Kostentragung zur Behebung von Widersprüchen in der AV (Art. 63) Kostentragung Leitungskataster (Art. 64) 11 Weitere Bestimmungen Art Bis Ende 2020 müssen die Gemeinden den LK eingeführt haben, Art. 73 Änderungen BauG: Art. 57 die Nutzungsplanung basiert auf der AV Art. 61 Baureglement, Zonenpläne Überbauungsordnungen sind digital einzureichen und das AGR bezeichnet das anzuwendende Datenmodell Art. 66 Anpassungen der Nutzungspläne infolge Ersterhebung oder Erneuerung beschliesst abschliessend der Gemeinderat Änderungen VBWG Art. 17a: Nach Boden- oder Waldverbesserungen sind die betroffenen Grundstücke neu zu vermarken 12 6

7 KGeoIV Klärung der Rollen (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung) Zuständige Stelle: Erheben, nachführen und verwalten der GBD (Kanton: Klassen II, IV Gemeinden: Klassen III, V) Verantwortlich für Datenund Darstellungsmodell, Dokumentation, Nachführungskonzept, etc. Hat eine Datenlieferungspflicht ans AGI ( Bringschuld) 13 KGeoIV Klärung der Rollen (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung) Kantonale Fachstelle: Verantwortlich für Datenund Darstellungsmodell, Dokumentation, Nachführungskonzept, etc. Stellt Datenlieferung ans AGI sicher ( Bringschuld) 14 7

8 KGeoIV Klärung der Rollen (Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung) AGI: Verantwortlich für die zentralen Komponenten der kantonalen Geodateninfrastruktur Verantwortlich für den Zugang zu den Geodaten (u.a. Darstellungs- und Download-Diensten) Kann Normen als verbindlich erklären und Vorgaben erlassen 15 KGeoIV Zugang und Nutzung Einfacher Zugang und kundenfreundliche Nutzungsbestimmungen Zugangsberechtigungsstufen (ZBS) A: öffentlich zugänglich B: beschränkt öffentlich zugänglich C: nicht öffentlich zugänglich Zugang über Geodienste Darstellungsdienste: Geodaten mit ZBS A und B Download-Dienste: Geodaten mit ZBS A und teilweise B 16 8

9 KGeoIV Gebühren Keine Nutzungsgebühren, nur für Bereitstellungs- und Versandkosten sowie für kundenspezifische Dienstleistungen Gebühren fallen an insbesondere bei Mehranforderungen an technische Infrastruktur Einrichten des Zugriffs auf Geobasisdaten mit Zugriffsberechtigungsstufe B 17 Geobasisdatenkatalog Begriff Geobasisdaten Geodaten Geobasisdaten Nicht- Geobasisdaten Geobasisdaten sind Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen. Quelle: GeoIG 18 9

10 Geobasisdatenkatalog 3 Anhänge der KGeoIV Anhang 1: Katalog der Geobasisdaten nach Bundesrecht Anhang 2: Katalog der Geobasisdaten nach kantonalem Recht GBDK Anhang 3: Katalog weiterer Geodaten von kantonaler Bedeutung 19 Geobasisdatenkatalog Statistik ? GBDK Total: Anhang 3:

11 Geobasisdatenkatalog Beispiel: Geobasisdaten Klasse III 131: Grundwasserschutzzonen 21 Geobasisdatenkatalog Auszug aus Anhang

12 Geobasisdatenkatalog Beispiel: Geobasisdaten Klasse IV 4-BE: Linien des öffentlichen Verkehrs 23 Geobasisdatenkatalog Auszug aus Anhang

13 KVAV Steigerung der Datenaktualität und -qualität durch Verbesserung des Meldewesen (Gemeinde, Geometer, Bewilligungsbehörden) Verkürzung der Nachführungsfristen bei Bauwerken Datenlieferung nach jeder Mutation 25 KVAV Meldewesen Jede Bewilligung muss Nachführungsgeometer mitgeteilt werden Meldung abgelaufene Baubewilligungen innerhalb von 3 Monaten Unverzügliche gegenseitige Information bei Änderungen von Adressen bzw. Parzellennummern im Baugebiet 26 13

14 KVAV Nachführungsfristen Projektierte Objekte (inkl. Adressen) werden innerhalb von 4 Wochen nachgeführt. Neue bzw. geänderte Bauwerke innert 6 Monaten nach "baupolizeilicher Selbstdeklaration". 27 KVAV Qualitätskontrolle und Datenlieferung Nach jeder Mutation müssen die AV-Daten über den Check-Service geprüft und an die Geodateninfrastruktur zu liefern. Die Datenlieferung wird im Tarif aufgenommen (Antragsteller ist kostenpflichtig). (Die Daten sollen synchron auf den RegioGIS und der KGDI publiziert werden.) 28 14

15 VLK Die Gemeinden müssen bis Ende 2020 auf Basis der SIA 405 einen Leitungskataster auf ihrem Gemeindegebiet aufbauen. Sie beauftragen dazu in der Regel Datenverwaltungsstellen. Die Werke sind verpflichtet ihre Daten im Modell LKMap zu liefern. Das AGI hat die Aufsicht über den Leitungskataster. 29 VLK Der Kataster umfasst folgende Leitungen: Abwasser, Wasser, Gas, Elektro, Fernwärme und Kommunikation Vollständigkeit vor Genauigkeit: bestehende Daten sollen übernommen werden Vereinfachte Verfahren bei ungenügenden oder fehlenden Grundlagen Neue Leitungen innerhalb von 30 Tagen nachführen und Daten liefern 30 15

16 VLK Der Leitungskataster ist beschränkt öffentlich zugänglich. Werke und Behörden haben generell Zugang zur "Karte". Nach Nachweis des Interesses können Auszüge digital bzw. analog bezogen werden. Die Datenverwaltungsstellen bedienen die regionalen, der Kanton die überregionalen Kunden. 31 VLK Strom Wasser Werkkataster Leitungskataster 16

17 3. ÖREB-Kataster Aktueller Stand Wichtige Erkenntnisse aus dem Pilot Flächendeckende Einführung Einführungsplanung für die Gemeinden ÖREB-Kataster Aktueller Stand: Zeitplan Flächendeckung ganze Schweiz 34 17

18 3. ÖREB-Kataster Aktueller Stand: Organisation Katasterführung: Amt für Geoinformation (AGI) Koordinationsgremium Zusammensetzung Vertreter der beteiligten Fachämtern (AGR, AWA, KAWA, TBA) Vertreter des Verbands Bernischer Gemeinden (VBG) 2 3 Gemeindenvertreter Leitung des Katasters Amtsleitung AGI Thomas Hardmeier Operative Führung des Katasters PM ÖREBK (AGI: Geodatenmanagement) Francesco Siragusa (Lösungsverantwortung) Cornelia Nussberger (Fachverantwortung) Peter Schär (Technologieverantwortung) ÖREB-Kataster Aktueller Stand: Daten Gemeinde Einwohner ( ) Bolligen Brügg Huttwil Ittigen Krauchthal Bern Thierachern Thun

19 3. ÖREB-Kataster Wichtige Erkenntnisse aus dem Pilot Organisation Strukturen haben sich bewährt Koordination als Schwerpunkt Prozesse Nur minimale Anpassungen notwendig Technische Infrastruktur Anpassung notwendig ÖREB-Kataster Wichtige Erkenntnisse aus dem Pilot Daten Schwerpunkt: Aufbereitung kommunaler Themen Überarbeitung Datenmodell Nutzungsplanung Rechtliche Grundlagen Einführung KGeoIG Anpassung EV ÖREBK Ablösung EV ÖREBK 38 19

20 3. ÖREB-Kataster Wichtige Erkenntnisse aus dem Pilot Das neue Datenmodell DM.16-Npl-BE Neues Datenmodell liegt definitiv vor. Zuständig für das NPL-Datenmodell ist gemäss Art. 7 KGeoIG das AGR als kantonales Fachamt Genehmigung des Datenmodells DM.16-Npl-BE ist verfügbar unter: Datenmodell / Check-Service ÖREB-Kataster Flächendeckende Einführung kantonaler Themen 40 20

21 3. ÖREB-Kataster Einführungsplanung für die Gemeinden ca. 120 Gemeinden ca. 120 Gemeinden ca. 120 Gemeinden Reserve ÖREB-Kataster Einführungsplanung für die Gemeinden Beurteilung des Standes der Nutzungsplanung in den Gemeinden Information der Gemeinden per Brief 5 Regionale Informationsveranstaltungen Rückmeldungen der Gemeinden 42 21

22 3. ÖREB-Kataster Einführungsplanung für die Gemeinden ÖREB-Kataster Einführungsplanung für die Gemeinden Für jede Gemeinde gilt Die Einführung des ÖREB-Katasters ist ein Projekt. Die Rahmenbedingungen werden in einer Vereinbarung festgehalten. Für alle Gemeinden soll ein +/- standardisierter Ablauf angewandt werden 44 22

23 3. ÖREB-Kataster Einführungsplanung für die Gemeinden ÖREB-Kataster Einführungsplanung für die Gemeinden Aufgabenteilung AGI: Koordination und technische Fragen Fachämter (AGR, KAWA): Fachliche Beratung (Inhaltliche Fragen zum DM, zu Abläufen und notwendigen Verfahren) Zuständige Stelle: Verantwortlich für die Aufbereitung der Daten Datentreuhänder (& Ortsplaner): Von den Gemeinden mit der Datenaufbereitung beauftragt

24 3. ÖREB-Kataster Stand ÖREB-Kataster Stand

25 4. Neue Koordinaten LV95 Aktueller Stand Rückblick Überführung AV Ausblick Neue Koordinaten LV95 Aktueller Stand 256 Gemeinden überführt (knapp ¾) 4 Büros komplett abgeschlossen Erstes Büro bereits im Juli fertig Erinnerung: Letzte Gemeinden müssen bis zum 11. Dezember dem AGI zur Verifikation abgegeben werden 50 25

26 4. Neue Koordinaten LV95 Rückblick Überführung bis jetzt grösstenteils problemlos Vor allem Fehler in AV-Daten aufgedeckt Kaum geometrische Bereinigungen notwendig BRW-Prüftool und technischer Bericht haben sich bewährt Neue Koordinaten LV95 Rückblick Unterschiedliche Strategien von Büro zu Büro Keine Übertragung PN Übertrag PN Einführung technischer Fläche Übertrag aller Liegenschaften (nicht nur derjenigen mit Flächendifferenzen) Pauschalisierung i. O

27 4. Neue Koordinaten LV95 Geoprodukt "Neue Koordinaten LV95" BEENyx und CHENyx- Dreiecke Differenzvektoren CH / BE Spannungsarme Gebiete &userprofile=geo&language=fr Neue Koordinaten LV95 Ausblick Abschluss Überführung AV bis Ende 2015 GRUDA-AV Umstellung (BUS 2015/12) per Umstellung der Grobkoordinaten Geodatenbank Umstellung per Prüftool Transformationsweg 54 27

28 4. Neue Koordinaten LV95 Prüftool Transformationsweg Neue Koordinaten LV95 Prüftool Transformationsweg 56 28

29 5. «Realisierungskonzept 23» Stand der AV im «Realisierungskonzept 23» Umsetzung «Realisierungskonzept 23» Stand der AV im 58 29

30 5. «Realisierungskonzept 23» Stand der AV im AV93: heute gültiger Standard GR: grafische Vermessungen aus den 1850er Jahren HG: halbgrafische Vermessungen zwischen ca und 1965 TN: teilnumerische Vermessungen zwischen ca und 1990 VN: vollnumerische Vermessungen zwischen ca und 1994 PS: provisorisch anerkannte Vermessungen vor Einführung ZGB (1912) Unvermessen: Berggebiete im Berner Oberland PN: provisorisch numerisiert, digitalisiert ab alten Grundbuchplänen «Realisierungskonzept 23» Stand der AV im Prozentualer Anteil AV93: 42 % PNhg: 10 % PNps: 23 % PNgr: 3 % ps: 1 % Unverm.: 19 % See: 2 % Davon sind ca. 15% in Arbeit! 60 30

31 5. «Realisierungskonzept 23» Langfristplanung der Realisierung der AV Auslöser: Wunsch der Nutzer nach Flächendeckung in einheitlicher Qualität Druck von der Vermessungsdirektion -> Umsetzung der Programmvereinbarung Transparente Planungsgrundlage für alle Verantwortlichen in der AV (Gemeinden, Geometer, Kanton, Vermessungsdirektion) Grundlage für die nächste Programmvereinbarung und die Budgetierung des neuen Rahmenkredits der nächsten 4 Jahre und darüber hinaus «Realisierungskonzept 23» Langfristplanung der Realisierung der AV Kriterien: Schwerpunkte aus der Programmvereinbarung mit dem Bund Ersterhebung in den unvermessenen Gebieten Ablösung der grafischen/halbgrafischen Vermessungswerke -> vor allem im Berner Jura Ersetzen der PN mit definitiven Vermessungswerken AV93 Schwerpunkte aus kantonaler Sicht: OEREB, Einführung eidgenössisches GB, Landumlegungen, (Hochwasserschutz), AMO: was ist bereits an Daten im Standard AV93 vorhanden? 62 31

32 5. «Realisierungskonzept 23» Langfristplanung der Realisierung der AV Vorarbeiten durch AGI (Schritt 1): Zusammenstellung von sämtlichen noch zu bearbeitenden Gebiete Prioritätenliste erstellen: PNhg Gebiete 1a/1b PNps im Baugebiet 1a/1b Unvermessenes Gebiet 1 PNps im Landwirtschaftsgebiet 2 PNps in Waldgebieten 3 Vertragsjahr festlegen «Realisierungskonzept 23» Langfristplanung der Realisierung der AV Festlegen des Vertragsjahres: 1a / 1b: Start des Operates zwischen (ca. 100) 2: Start des Operates zwischen (ca. 160) 3: Start des Operates zwischen (ca. 240) (3 entspricht mehrheitlich Waldgebieten) Abgrenzung Hochgebirge (Entwurf): Grenzlinie zwischen kulturfähigem Land (Privateigentum) und nicht kulturfähigem Land (Eigentum Staat) festlegen Diese Grenzlinie liegt im Bereich um ca m.ü.m

33 5. «Realisierungskonzept 23» Langfristplanung der Realisierung der AV Aufgaben der Nachführungsgeometer (Schritt 2): Überprüfen der Prioritäten Sind die geplanten Vertragsjahre realistisch? Sollen grosse Gebiete aufgeteilt werden? Ungefähre Perimeter festlegen Kostenschätzungen für die Gebiete mit Priorität 1 erstellen -> soll ein Richtwert für die Gemeinden aufzeigen Infoschreiben an die Gemeinden (Schritt 3): Das AGI informiert die Gemeinden über den aktuellen Stand der amtlichen Vermessung und die anzugehenden Arbeiten «Realisierungskonzept 23» Langfristplanung der Realisierung der AV Einige Zahlen: Priorität 1: ca. Fr. 36 Millionen für die nächsten vier Jahre (ca. 100 Operate) Priorität 2: ca. Fr. 50 Millionen für weitere vier Jahre (ca. 140 Operate) Priorität 3: ca. Fr. 30 Millionen nach 2023 (ca. 160 Operate) Diese Zahlen sind nur Kostenschätzungen, geben aber einen ungefähren Überblick des zu erwartenden Umsatzes

34 5. «Realisierungskonzept 23» Umsetzung Auslöser, Motivator AGI: Umsetzung der Vorgaben von Bund und Kanton Nachführungsgeometer: Probleme in der laufenden Nachführung Spezielle Projekte: Strassenausbau TBA, Gewässerkorrekturen, Renaturierungen Gesamtmeliorationen (ASP), ÖREB (AGR) Etc. Umsetzung AV: Harzig!!! Umsetzung AV: Mittelprächtig Umsetzung AV: Relativ einfach! «Realisierungskonzept 23» Umsetzung Probleme bei der Auslösung eines neuen Operates: Finanzielle Lage der Gemeinde Gesetzliche Grundlagen sind nicht zwingend genug Kein Vorteil für Gemeinden, z.b. PN-Daten genügen Anforderungen "sperrige" Gemeindeschreiber / Bauverwalter 68 34

35 5. «Realisierungskonzept 23» Probleme / Gegenmassnahmen Finanzielle Lage der Gemeinde Bevorschussung im neuen Gesetz verbessert Gesetzliche Grundlagen sind nicht zwingend Anordnung der AV durch AGI (KGeoIG) nicht RR (politisch heikel) Kein Vorteil für Gemeinden, z.b. PN-Daten genügen Anforderungen Einführung OEREB-Kataster + LK bis 2020 "sperrige" Gemeindeschreiber / Bauverwalter Gespräche führen, Foren nutzen, «Realisierungskonzept 23» Aktueller Stand: Angeschriebene Gemeinden: 51 Geführte Gespräche: 34 Operate ausgelöst: 24 EE / EN in die Finanzplanung aufgenommen: 16 EN / EE abgelehnt: 2 Noch keine Entscheid gefallen: 10 Keine Antwort erhalten:

36 5. «Realisierungskonzept 23» "Steter Tropfen höhlt den Stein!" Anwendung HO

37 7. ZAV-Erneuerung (Zusammenführung der amtlichen Vermessung) Ausgangslage Vorgehen Lösung ab ZAV-Erneuerung Ausgangslage Heutige Datenabgabe / Zusammenführung der AV-Daten seit 2004 Monatliche Abgabe eines ITF und Prüfung mit Check-Service Zusammenführung in den regionalen Datenzentren Import der Daten in die kantonale Geodatenbank 74 37

38 7. ZAV-Erneuerung Ausgangslage ZAV-Erneuerung Ausgangslage Daten- Zusammenführung Fehler werden teilweise erst entdeckt! 76 38

39 7. ZAV-Erneuerung Vorgehen Arbeitsgruppe AGI/KF Festlegen der Anforderungen - Organisatorische - Technische - Finanzielle - Produkte und deren Lieferung ZAV-Erneuerung Vorgehen Ausarbeitung Workflows / Lösungsvorschläge Auszug Anforderungen: - Aktueller (wochenaktuell) - Bessere Qualität - Gleiche Datenstände bei alle Bezugsquellen - Wirtschaftlicher (Automation) 78 39

40 7. ZAV-Erneuerung Lösung ab 2016 Die Lösung für die nächsten 10 Jahre Datenlieferung ITF nach jeder Mutation (in der Regel täglich) Wöchentliche Datenaktualisierung Ausbau Checker - Kontrolle Filebezeichnung ITF - Kontrolle Schlüsselfelder (mittels Referenzdatensatz aus GRUDA-AV) ZAV-Erneuerung Lösung ab

41 7. ZAV-Erneuerung Lösung ab 2016 Ausbau Checker Zusammenführung und Erstellung der Produkte durch Verein be-geo Leitungskataster im Strom Wasser Werkkataster Leitungskataster 82 41

42 8. Leitungskataster im Einige Fakten (1 / 2) Über 100'000 km Leitungen (6 Medien) Wert Kanalisation über 7 Mia Fr. / Gesamtwert aller Leitungen im LK? Jährliche Sanierungskosten ca Fr / EW ca. 200 Werke auf Kantonsgebiet tätig Leitungskataster im Fakten (2 / 2) Medium Digitale Werkkataster Werkkataster SIA 405 konform Digitale Abdeckung Kantonsfläche Abwasser (AB) 85% 40% 90% Wasser (WA) 80% 35% 60% Elektro (EL) 95% 60% 90% Kommunikation (KO) 95% 75% mehrere Anbieter Gas (GA) 95% 75% 90% Fernwärme (FW) 30% 15% Mehrere Anbieter 84 42

43 8. Leitungskataster im Leitungskataster im 86 43

44 8. Leitungskataster im Realisierung und Einführung als Projekt in 2 Phasen: Pilotphase mit Datenverwaltungsstellen bis Ende 2017 Realisierungsetappen: 2018, 2019 und Leitungskataster im 88 44

45 Kontaktdaten: Amt für Geoinformation des Kantons Bern Reiterstrasse Bern Tel.: Mail: 89 45

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