Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg herausnehmbar im Innenteil

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1 Ausgabe Mai 2008 Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg herausnehmbar im Innenteil Im Mai nach Altfriedland Seite 2 AG Kochen und Backen Grundschule Neuhardenberg Seite 3 Ferien mit Lolek und Bolek Seite 5 Lämmerschwanzfest Seite 3 Inhalt In der Chronik geblättert... 1 Im Mai nach Altfriedland... 2 Seniorentreffen... 2 Jahreshauptversammlung Jagdgenossenschaft Platkow... 2 AG Kochen in der Grundschule am Windmühlenberg.. 3 Dankeschön... 3 Lämmerschwanzfest... 3 Besuch in der Bibliothek... 3 Geburtstage im Mai... 4 Jubiläen im Mai... 4/5 Ferien im Mai... 5 Genossenschaftsversammlung Jagdgenossenschaft Ihlow... 5 Kinderclub im Mai... 6 Lampionumzug... 6 Aktuelles aus der Bibo... 6 Kunstspeicher Friedersdorf... 7 Wissenswertes... 8 Werbung... 9 Aus der Dorfchronik vor 1 Jahr Das Kreiskulturhaus in Seelow begeht den 50. Jahrestag mit einem Tag der offenen Tür. Dazu fand ein Galeriegespräch zum Thema: Fünf Jahrzehnte Kultur in der Region Erinnerungen zwischen gestern und heute statt. vor 5 Jahren Die 2. Neuhardenberg-Nacht hat 8000 Besucher, das Thema der Lichtinstallationist Traumwandlerische Suche nach dem Licht. vor 10 Jahren Gleich zwei neue Supermärkte öffnen in Neuhardenberg: Um 7.00 Uhr der neue REWE-Markt, um 8.00 Uhr der TIP-Markt (seit PLUS-Markt). vor 20 Jahren Aus Anlass des 170. Geburtstages von Karl Marx wird auf dem Dorfanger ein neues Karl-Marx-Denkmal durch den Bürgermeister von Marxwalde Karl-Heinz Hanke unter großer Teilnahme der Bevölkerung eingeweiht. Es ist ein Bronzeguss des Bildhauers Prof. Fritz Cremer. vor 25 Jahren In der Beilage der Bezirkszeitung Neuer Tag erscheint ein ganzseitiger Artikel zum Thema Marxwalde- Geschichten ums Anderswerden. Beginnend bei Theodor Fontane stand hauptsächlich die Entwicklung der Gemeinde seit 1949 im Mittelpunkt des Artikels. vor 30 Jahren Der Generalsekretär der KPdSU Leonid Breshnew besucht die BRD. Zwischen beiden Ländern werden langfristige Wirtschaftsabkommen vereinbart. vor 40 Jahren In Marxwalde wird eine neue Schule eingeweiht: 51 Lehrer und 30 Schulklassen besuchen die neue Schule, Direktor ist Reinhold Fechner erhält die Schule den Namen Julian Marchlewski. vor 50 Jahren In der DDR werden die Lebensmittelkarten abgeschafft. Damit verbunden ist eine Preisangleichung, denn HO-Preise waren bisher höher.

2 Seite vor 70 Jahren In Fallersleben wird mit dem Bau des VW-Werkes begonnen. Es sollen PKW gebaut werden, die nicht mehr als 1000 Reichsmark kosten. Über Kleinsparer hatten 330 Mill. RM eingezahlt, aber ein Auto erhielten sie nicht. Erarbeitet: Lothar Banse. Heimatverein Neuhardenberg e.v. Im Mai nach Altfriedland! Bereits am 30.April wird um Uhr der Maibaum am Altfriedländer Dorfplatz von der Freiwilligen Feuerwehr aufgestellt. Anschließend lädt der Verein LANGES HAUS zum Tanz in den Mai ins Gasthaus Zur Wende ein! (Eintritt frei) Am 1. Mai, -dem doppelten Feiertag erwartet die Fischerei Timm Gäste zum bunten Herrentagstreffen auf dem Fischerhof. Für gute Unterhaltung, günstigen Einkauf sowie für s leibliche Wohl ist gesorgt! Das Wochenende (3./4.Mai) steht im Zeichen der 10. Kunst- Loosen-Tage im Oderbruch. Barbara Störmer und Catrin Sternberg (Malerei) erwarten an beiden Tagen ihre Gäste auf dem Hof in der Fischerstraße, direkt am Dorfplatz in Altfriedland. Hier beginnt auch am Sonntag, dem 4. Mai, um Uhr das Hofkonzert (Eintritt frei). Hanne Pluns (Malerei,Grafik) lädt ihre Gäste herzlich in ihr Atelier an der B 167, Abzweig Karlsdorf ein! Am Mittwoch, dem 14. Mai geht s unter dem Motto Der Wiedehopf ist wieder da! auf vogelkundliche Entdeckungstour (ca. 6 km). Mit etwas Glück können wir sogar den Wiedehopf hören oder sehen. Treffpunkt ist Uhr das LANGE HAUS. Bitte Fernglas mitbringen und wegen der begrenzten Teilnehmerzahl bitte anmelden unter Tel / Ebenfalls zur vogelkundlichen Wanderung, diesmal an die Karlsdorfer Fischteiche, lädt der Verein LANGES HAUS am Sonntag, dem 18. Mai um 9.00 Uhr ein.(ca. 7 km). Auch hier sind Anmeldung und Fernglas wichtig! Vom 21. bis 26. Mai sind 28 Gäste mit dem Verein LANGES HAUS unterwegs zur traditionellen Wanderfahrt ins Riesengebirge! Trotzdem wird das LANGE HAUS auch an diesem Wochenende an den Nachmittagen geöffnet sein. Herzlich willkommen in Altfriedland!!! Jagdgenossenschaft Gusow-Platkow, Ortsteil Platkow Seniorentreffen EINLADUNG Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Gusow-Platkow, Ortsteil Platkow, lädt alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft zur jährlichen Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundflächen in den Grenzen der Gemeinde Gusow-Platkow, Ortsteil Platkow, auf denen die Jagdausübung gesetzlich zulässig ist. Die Versammlung findet am Mittwoch, den 28. Mai 2008, um Uhr im Versammlungsraum des Bürgerhauses Platkow, Dorfstr. 18 in Platkow statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bestätigung des Protokolls der letzten Versammlung 3. Bericht über die Ergebnisse der Vorstandsarbeit 4. Wildschadensregulierung für das Jagdjahr 2007/ Kassenbericht für das Jagdjahr 2007/2008 mit Beschlussfassung über die Höhe des Reinertrages für 2007/ Bericht der Kassenprüfer 7. Haushaltsplan für das Jagdjahr 2008/ Diskussion 9.Entlastung des Vorstandes durch Beschlussfassung 10. Bestätigung/Wahl der Kassenprüfer 11. Sonstiges Heike van Reekum Vorsitzende der Jagdgenossenschaft Der Seniorennachmittag findet am , um Uhr im Sportlerheim statt. Zu Gast werden die kleinen Großen vom Kindergarten mit einem fröhlichen Programm sein. Neuhardenberg Information Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Fax: info@neuhardenberg-information.de Öffnungszeiten: April-Oktober Di - Fr Uhr Sa, So, Uhr Nov.-März Mo - Fr Uhr Informationen

3 Seite 3 Arbeitsgemeinschaften unserer Grundschule stellen sich vor: AG Kochen & Backen Die Grundschule Am Windmühlenberg ist seit Beginn diesen Schuljahres eine Grundschule mit Ganztagsangeboten in offener Form. Es bieten 17 Arbeitsgemeinschaften von Dienstag bis Donnerstag sinnvolle Freizeitmöglichkeiten an, eine AG davon ist Kochen & Backen. Donnerstags können Kinder bei Frau See Rezepte ausprobieren, die schnell zu machen sind, denn wir haben nur 1 ½ Stunden für die Zubereitung, das Essen und natürlich den Abwasch. Jeder Teilnehmer darf sich ein Gericht aussuchen, dass wir dann kochen oder backen. Zu Halloween wurden verschiedene Rezepte rund um den Kürbis ausprobiert. In der Vorweihnachtszeit haben wir leckere Plätzchen gebacken. Die Schüler wurden in 2 Gruppen eingeteilt, weil sehr viele mitmachen wollten. Alle Teilnehmer haben zu Beginn ein Rezeptbuch bekommen, das alle 14 Tage um ein Gericht erweitert wird. Jeder ist mit Leib und Seele dabei. Stine, Michelle, Britta & Franziska, Teilnehmerinnen der AG Kochen und Backen Auf zum Lämmerschwanzfest Auch in diesem Jahr wollen wir wieder unser traditionelles Lämmerschwanzfest feiern. Die Organisatoren laden alle Einwohner des Lämmerschwanzes und Gäste am 24. Mai 2008 um Uhr auf die Festwiese neben dem Grundstück Karl-Marx-Straße 7 C ein. Geselliges Beisammensein mit hausgemachtem Kuchen zur Kaffeetafel, eine Fotoschau, eine Überraschung durch unsere Kinder und weitere sportliche und musikalische Höhepunkte warten auf uns. Wer Lust hat, kann auch das Tanzbein kräftig schwingen. Für die entsprechende Musik sorgt unser DJ Frank Wollschläger. Die Organisatoren sorgen dafür, dass niemand hungern und verdursten muss. Gutes Wetter und unsere Lämmerschwanzfestspiellaune sollen den Rahmen für das Gelingen des Wohngebietsfestes bilden. Die Organisatoren sind sich sicher, dass wieder zahlreiche Helfer den Aufbau auf der Festwiese am 23. Mai gegen Uhr unterstützen werden. Dafür gilt ihnen jetzt schon unser Dank. Danke!!! Am 5. April 2008 fand im Strausberger Fontane-Gymnasium der Kreisausscheid des Vorlesewettbewerbes der 6. Klassen statt. Theresa Butschke aus der Klasse 6a unserer Grundschule vertrat die Seelower Region. Herr Micklich von der Strausberger Buchhandlung, der schon seit Jahren den Vorlesewettbewerb organisiert, begrüßte alle 10 Teilnehmer, die Jury und die Gäste. Bei der Fahrt zur Leipziger Buchmesse im März haben sich die Teilnehmer ja schon kennen gelernt und einen schönen Tag verbracht. Jetzt waren sie Konkurrenten. Aber wie Frau Schenk, die mit in der Jury saß zum Abschluss bemerkte: Es war schon eine Leistung, dass ihr hier auf diesen Stühlen gesessen habt! So gab jeder beim Buch seiner Wahl sein Bestes. Theresa, die gleich als Erste aus ihrem Buch Hexen küsst man nicht lesen musste, machte ihre Sache prima. Doch beim, von der Strausberger Bibliothekarein Frau Wunderlich ausgewähltem Buch, Der Gehilfe des Mumienmachers von Rosa Naumann, merkte man, wie schwierig es doch ist, einen unbekannten Text vor einem Publikum vorzulesen. Theresas Leistung an diesem Vormittag war toll, auch wenn Dominique Loe aus Neuenhagen gewonnen hat. Wir möchten Theresa für ihre Vorbereitung und ihr gutes Ergebnis danken, denn gut vorzulesen ist schon eine Kunst. Kerstin See Grundschule Am Windmühlenberg Neuhardenberg Ein Besuch in der Bibliothek Am waren wir in Begleitung von Frau Kreisel in der Neuhardenberger Bibliothek. Frau Körner hatte uns eingeladen, um uns die neue Bibliothek zu zeigen. Sie erklärte uns genau, wo alles zu finden ist. Wir lernten Sachbücher kennen und lösten Rätsel. Wer Lust hatte, konnte sich Bücher anschauen oder sich ein Buch ausleihen. Brian und Paul, Schüler unserer Klasse, werden jetzt Leser der Bibliothek. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Körner! Gern würden wir wieder in die Neuhardenberger Bibliothek kommen. Vanessa Bochmann Stefanie Gehring Klasse 4a Grundschule Am Windmühlenberg Die Organisatoren Informationen

4 Seite Das Amt Neuhardenberg gratuliert allen Jubilaren im Monat t Mai verbunden mit dem Wunsch nach weiteren gesunden Lebensjahren. Gusow-Platkow OT Gusow Manfred Hagen zum 68. Edith Müller zum 82. Gertrud Gonschorek zum 76. Hildegard Schulze zum 86. Werner Steinicke zum 69. Renate Grigat zum 70. Siegfried Schlickeiser zum 71. Frida Schulz zum 93. Annemarie Pockrandt zum 74. Elfriede Jänicke zum 73. Elisabeth Senftleben zum 88. Werner Schulz zum 71. Herta Thiemann zum 68. Hildegard Lehmann zum 84. Doris Strohwald zum 65. Jozef Kiedrowski zum 74. Hannelore Kalkowsky zum 72. Werner Sonnwald zum 76. Lieselotte Krüger zum 79. Sigrid Schmidtke zum 70. Gusow-Platkow OT Platkow Walter Rittners zum 76. Edith Fallmer zum 73. Udo Schlabe zum 65. Gusow-Platkow OT Platkow Waltraud Wagner zum 74. Gisela Lehmphul zum 72. Irmgard Lubrich zum 81. Peter Hettig zum 60. Gerhard Lauersdorf zum 74. Helene Thiele zum 96. Märkische Höhe OT Batzlow Eckhart Kühle zum 69. Hildegard Pförtner zum 68. Waltraut Bringezu zum 66. Elfriede Galle zum 73. Märkische Höhe OT Reichenberg Brigitte Bonefeld zum 80. Ingelore Borm zum 63. Gerhard Kleiner zum 79. Günther Lange zum 84. Rudolf Becker zum 60. Ursula Völkel zum 62. Agnes Krachudel zum 71. Erika Korn zum 86. Hannelore Borm zum 66. Märkische Höhe OT Ringenwalde Herbert Fürstenberg zum 72. Neuhardenberg Helga Beier zum 78. Wolfgang Mögelin zum 64. Günter Troschke zum 74. Burghild Weinhauer zum 70. Erna Butschke zum 85. Edeltraut Rinke zum 69. Ilse Thom zum 86. Renate Schneider zum 74. Veniamin Mihajlovic Gerasimov zum 62. Lothar Malitzke zum 65. Brigitte Knoll zum 68. Heidemarie Wermann zum 64. Günther Zuchhold zum 70. Hanna Jeromin zum 67. Ruth Suhr zum 71. Gitta Mechelke zum 73. Wolfgang Hädicke zum 66. Gerda Kuhnert zum 67. Brunhilde Banse zum 68. Arnt Böhme zum 67. Ingrid Brödler zum 67. Renate Borchardt zum 72. Heinz Spreenberg zum 73. Sigrid Schulz zum 72. Ingeborg Herzog zum 68. Helga Kujat zum 73. Erna Wedding zum 78. Erika Lulley zum 73. Charlotte Brust zum 86. Hannelore Lange zum 67. Wolfgang Fischer zum 61. Eva Bierbaum zum 71. Werner Kretzmann zum 63. Brigitte Wüstinger zum 71. Magdalena Hübenbecker zum 78. Siegfried Kieling zum 75. Margrit Päsler zum 64. Brigitte Dobberstein zum 74. Gerhard Dobberstein zum 70. Helga Langosch zum 64. Peter Hagen zum 69. Neuhardenberg OT Altfriedland Helga Jung zum 61. Elfriede Kettendorf zum 61. Gerhard Bastigkeit zum 64. Waldtraut Jeratsch zum 80. Giesela Koehler zum 67. Dora Biesel zum 81. Horst Koehler zum 66. Bruno Skilandat zum 72. Christa Kuß zum 65. Helene Brust zum 71. Edeltraut Hanke zum 69. Werner Polaczy zum 67. Gisela Freyer zum 69. Edelgard Kieling zum 81. Neuhardenberg OT Wulkow Eckhard Krüger zum 66. Jürgen Jander zum 64. Gerhard Warnke zum 73. Heinz Krebs zum 75. Wichtiger Hinweis Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! aus gegebenem Anlass weist das Einwohnermeldeamt Neuhardenberg darauf hin, dass für die Veröffentlichung der Geburtstage in der MOZ die Bürgermeister der Orte bzw. die Volkssolidarität verantwortlich zeichnen. Wenn Sie mit der Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums (ab 60 Jahre) im Amtsblatt nicht einverstanden sind, können Sie im Einwohnermeldeamt des Amtes Neuhardenberg eine Übermittlungssperre zur Veröffentlichung Ihres Altersjubiläums einrichten lassen. Frau Korbanek Informationen

5 Seite 5 Einladung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Ihlow lädt alle Eigentümer bejagbarer Flächen in der Gemarkung Ihlow zur diesjährigen Jagdgenossenschaftsversammlung am um 19:00 Uhr in das Landhaus Ihlow ein Tagesordnung 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Rechenschaftsbericht 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfungsbericht 5. Diskussion 6. Beschlussfassung 7. Vorstandswahl 8. Sonstiges 9. Schlusswort Für Speisen und Getränke im Anschluss sorgt die Jagdpächtergemeinschaft. Jagdgenossenschaft Ihlow Der Vorstand Informationen

6 Seite Aktuelles aus der Bibliothek des Amtes Neuhardenberg Wer nicht gut lesen kann, ist von der aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt. Selbst die elektronischen Medien sind nur mit Hilfe des Lesens nutzbar. Grund genug, schon frühzeitig mit der Leseförderung bei Kindern zu beginnen. Bildungspartner sind hierbei Elternhaus, Kindertagesstätte, Schule und Bibliothek, die in der aktiven Zusammenarbeit viel erreichen können. Kinder sollen den Umgang mit Büchern von Anfang an als etwas Wertvolles erleben. Von seiten der Bibliothek werden dazu Veranstaltungen angeboten, die in den ersten Jahrgangsstufen vom spielerischen Entdecken der Bibliotheksangebote (mit Quiz und Suchaufgaben) bis hin zur Arbei mit Bibliotheks-Klassifikation und Multimedia reichen. Die Bibliothek will damit schon bei den Erstklässlern den Spaß am Lesen fördern und symbolisieren, dass Lesen und Bibliotheksbenutzung von Anfang an zur Grundausstattung für jede Schülerin und jeden Schüler gehören. Für die älteren Jahrgangsstufen kann der Biliotheksbesuch eine gute Voraussetzung für den weiteren Bildungsweg nach der Grundschule werden. Seit dem Umzug in die neuen Räume sind für diese Veranstaltungen idealste Bedingungen gegeben mit viel Platz und Gestaltungsspielraum. Für die Veranstaltungen in der Bibliothek werden Unterrichtsstunden zu Verfügung gestellt, und die Zusammenarbeit mit unserer Grundschule, die sich u.a. auch mit ihrem Lesekreis Leseförderung auf die Fahnen geschrieben hat, ist sehr zuverlässig. Die Arbeit mit allen Klassen hat sehr viel Spaß gemacht. So waren am Montag, d beispielsweise die Kinder der beiden ersten Klassen in der Bibliothek zu Besuch. An diesem Tag fand ich es ein bisschen schade, keinen Fotoapparat zur Hand zu haben. Viele Kinder wollten sich sofort anmelden, und bereits am nächsten Tag begleiteten 2 Väter und 6 Muttis ihr Kind beim ersten selbständigen Bibliotheksbesuch. Angelika Körner Informationen

7 Nummer 06 Neuhardenberg, den 2. Mai Jahrgang Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung Beschlüsse der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Neuhardenberg vom S.1 Bekanntmachung Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung der Gem.Märkische Höhe v S.1 Bekanntmachung Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung der Gem.Gusow-Platkow v S.1 Bekanntmachung Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung der Gem.Neuhardenberg v S.1/2 Bekanntmachung Themen der Sitzung des Ortsbeirates Quappendorf vom S.2 Bekanntmachung 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg vom S. 2 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gem. Neuhardenberg für das Haushaltsjahr 2008 vom S.2/3 Bekanntmachung der Zusammensetzung des Wahlausschusses des Amtes Neuhardenberg für die Gemeinden Gusow-Platkow, Märkische Höhe und Neuhardenberg zur Kommunalwahl am 28. September S.3 Öffentl.Bekanntmachung der Ausführungsanordnung des Landes Brandenburg... S.4 Öffentliche Auflegung Vorschlagsliste zur Schöffenwahl S.4 Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung der Vorschlagslisten zur Wahl und Berufung der ehrenamtl. Richter... S.5 Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin zu den Wahlen der Gemeindevertretung der Gem. Gusow-Platkow, des ehrenamtl. Bürgermeisters der Gem. Gusow-Platkow, des Ortsvorstehers des OT Gusow u. des Ortsvorstehers des OT Platkow am 28. September S.5-10 Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin zu den Wahlen der Gemeindevertretung der Gem. Märkische Höhe, des ehrenamtl. Bürgermeisters der Gem. Märkische Höhe, des Ortsvorstehers des OT Batzlow, des Ortsvorstehers des OT Reichenberg und des Ortsvorstehers des OT Ringenwalde am 28. September S Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin zu den Wahlen der Gemeindevertretung der Gem. Neuhardenberg, des ehrenamtl. Bürgermeisters der Gem. Neuhardenberg, des Ortsvorstehers des OT Quappendorf, des Ortsvorstehers des OT Altfriedland und des Ortsvorstehers des OT Wulkow am 28. September S Nichtamtliche Bekanntmachungen Neue Förderrichtlinien... S.23 Brief an die Bürger Neuhardenbergs. S.23 Telefonverzeichnis des Amtes Neuhardenberg... S.24 Was man sonst noch wissen sollte... S.25 Veranstaltungen im Mai... S.26 Veranstaltungen im Juni... S.27 Polizeinotizen... S.28 Termine der Sitzungen... S Jahre Vereinssport in Reichenberg... S.31 Sprechstunde der Amtsdirektorin... S.32 Sprechzeiten Amtsverwaltung... S.32 Online Service... S.32 B E S C H L Ü S S E aus dem Amtsausschuss Amtsausschuss Der Amtsausschuss fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 100/08 - Nutzungsüberschreibung eines Feuerwehrfahrzeuges Beschluss-Nr.: 101/08-3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg (Entschädigungssatzung) Beschluss-Nr.: 102/08 - Abschluss eines Nutzungsvertrages zur temporären Nutzungsüberlassung des Speisesaales im Mehrgenerationshaus in Neuhardenberg B E S C H L Ü S S E aus den Gemeindevertretungen Märkische Höhe Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 123/08 - Wahlkreisbildung für die Kommunalwahl 2008 Beschluss-Nr.: 127/08 - Bereitstellung von Eigenmittel für die Beantragung von Fördermittel durch den Sportverein Reichenberg e.v. Beschluss-Nr.: 125/08 - Abschluss eines Pachtvertrages zur Verpachtung der Turnhalle in Reichenberg Beschluss-Nr.: 124/08 - Veräußerung eines kommunalen Grundstükkes in der Gemeinde Märkische Höhe, OT Ringenwalde Gusow-Platkow Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 132/08 - Abschluss eines Mietvertrages zur Vermietung der Räumlichkeiten in der oberen Etage im Bürgerhaus in Platkow Neuhardenberg Die Gemeindevertretung fasste in der Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: 254/08 - Berufung der sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Senioren, Jugend, Sport, Kultur und Soziales Frau Woiwode, Sonja Frau Kiekbusch, Ingrid Frau Haedicke, Rosemarie Beschluss-Nr.: 258/08 - Erneuerung des Schutzdaches Zisterzienserinnenkloster Beschluss-Nr.: 260/08 - Teileinziehung einer kommunalen Straße (Teilstück Birkenweg) Beschluss-Nr.: 256/08 - Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2008 (Schöffenwahl)

8 Seite Beschluss-Nr.: 252/08 - Kostenteilung bei durchgeführten Vermessungsleistungen in Neuhardenberg Beschluss-Nr.: 253/08 - weitere Verfahrensweise zur Aufrechterhaltung der Zufahrtstraße zur Freiwilligen Feuerwehr Altfriedland Beschluss-Nr.: 257/08 - Übernahme der anstehenden Kosten zur Abarbeitung der Mängel an den Feuerstätten Aus dem Ortsbeirat Quappendorf Der Ortsbeirat Quappendorf befasste sich in seiner Sitzung am mit folgenden Themen: Vorlage-Nr.: 256/08 - Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2008 (Schöffenwahl) Vorlage-Nr.: 257/08 - Übernahme der anstehenden Kosten zur Abarbeitung der Mängel an den Feuerstätten BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die vorstehende Satzung des Amtes Neuhardenberg - 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg (Entschädigungssatzung) vom wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Neuhardenberg, den Dr. Brinkmann, Grit Amtsdirektorin 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg (Entschädigungssatzung) vom Aufgrund 4 Abs. 4 der Amtsordnung für das Land Brandenburg (Amtsordnung-AmtsO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S 188), zuletzt geändert durch Artikel 3 Nr. 4 des Gesetzes vom (GVBl. I S. 46, 47) in Verbindung mit 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG) vom (GVBl. I S. 197) hat der Amtsausschusses des Amtes Neuhardenberg in seiner Sitzung am durch Beschluss folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg erlassen: Artikel 1 Die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Neuhardenberg (Feuerwehrentschädigungssatzung) vom , Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg Nr. 02 Seite 2 vom 03. März 2003, sowie 1. Satzung zur Änderung der Satzung vom , Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg Nr. 09 vom , Seite 3 und 2. Satzung zur Änderung der Satzung vom , veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Neuhardenberg Nr.5 vom wird wie folgt geändert. Artikel 2 1 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst: (1) Aufwandsentschädigung für den Amtsbrandmeister und deren Stellvertreter Amtsbrandmeister 60,00 Euro Stellvertreter 20,00 Euro Artikel 3 Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Neuhardenberg (Feuerwehrentschädigungsatzung) tritt rückwirkend zum in Kraft. Neuhardenberg, den BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Dr. Grit Brinkmann Amtsdirektorin Die nachstehende Satzung der Gemeinde Neuhardenberg - Haushaltssatzung der Gemeinde Neuhardenberg für das Haushaltsjahr 2008 vom wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nachdem der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland als untere allgemeine Landesbehörde mit den Verfügungen vom die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 und das Haushaltssicherungskonzept 2008, beschlossen durch die Gemeindevertretung am , mit Auflagen genehmigt hat, wird die öffentliche Bekanntmachung hiermit angeordnet. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einsicht in die Haushaltssatzung und in die Anlagen nehmen kann. Neuhardenberg, den Dr. Brinkmann, Grit Amtsdirektorin Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Neuhardenberg für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung auf der Grundlage der 76 ff der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf und im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt: 2 1.Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 0 festgesetzt. 2.Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 festgesetzt.

9 Seite 3 3.Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf 00,00 festgesetzt. 3 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. 4 Als unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des 81 der GO für das Land Brandenburg werden bestimmt: 1.Verwaltungshaushalt für Ausgabegruppierungen 4 bis 8 höchstens Vermögenshaushalt für die Ausgabegruppierung 9 höchstens Mehrere Bewilligungen bei einer Haushaltstelle werden im Sinne vorstehender Regelungen zusammengerechnet. Über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben entscheidet die Kämmerin. 5 Regelung zu 79 Bbg: 1.Als erheblich i.s.d. 79 Abs.2 Nr.1 GO gilt ein Fehlbetrag, der 3 v.h. der Gesamtausgaben des laufenden Haushaltsjahres übersteigt. 2.Als erheblich sind Mehrausgaben i.s. 79 Abs.2 Nr. 2 GO dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 1,5 v.h. der Gesamtausgaben des laufenden Haushaltsjahres übersteigen. 3.Geringfügig i.s.v. 79 Abs.3, i.v.m. 79 Abs.2 GO sind Baumaßnahmen, wenn die Gesamtkosten des Baumaßnahme einen Betrag von nicht übersteigen. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am vom Landkreis MOL als Kommunalaufsichtsbehörde erteilt. Datum Dr. Brinkmann, Grit Amtsdirektorin Amt Neuhardenberg Wahlbehörde Karl-Marx-Allee 72 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses des Amtes Neuhardenberg für die Gemeinden Gusow-Platkow, Märkische Höhe und Neuhardenberg zur Kommunalwahl am 28.September 2008 Vorsitzende des Wahlausschusses Frau Karola Wagner und Wahlleiterin Dorfstraße Gusow-Platkow Stellvertreter der Wahlleiterin Beisitzerin Beisitzerin Beisitzer Beisitzerin Beisitzerin Herr Dietmar Müller Karl-Marx-Straße Gusow-Platkow Frau Monika Schenk Oderbruchstraße 22 Frau Brunhilde Simke Dorfstraße Gusow-Platkow Herr Hansjörg Schubring Am Park Oberbarnim Frau Rosemarie Zachert Ringenwalder Dorfstraße Märkische Höhe Frau Karola Hundertmark R.-Breitscheid-Straße Gusow-Platkow Neuhardenberg, den Karola Wagner Wahlleiterin

10 Seite LAND BRANDENBURG Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Landesentwicklung und Flurneuordnung Rathausstraße Fürstenwalde (Spree) Referat 53 Bodenordnungsverfahren -Eigenheim in Reichenberg- AZ: /26 Verf.-Nr N Öffentliche Bekanntmachung der Ausführungsanordnung Im Bodenordnungsverfahren Eigenheim in Reichenberg - wird hiermit gemäß 61 Absatz 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (BGBI. I S. 1410) in der Fassung vom 3. Juli 1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) in Verbindung mit 61 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) die Ausführung des Bodenordnungsplanes angeordnet. Am 3. Juni 2008 tritt der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen. Der Besitz und die Nutzung der Flurstücke 88, 89, 90 sowie 91 der Flur 5 in der Gemarkung Reichenberg sind bereits auf die Empfänger übergegangen. Gründe Die Voraussetzungen für den Erlass der Ausführungsanordnung liegen vor. Den Beteiligten wurde der Bodenordnungsplan zugestellt. Der Anhörungstermin gemäß 59 Flurbereinigungsgesetz wurde am 27. März 2008 durchgeführt. Der Bodenordnungsplan ist seit dem 28. März 2008 unanfechtbar und seine Ausführung ist anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Fürstenwalde Rathausstraße Fürstenwalde schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Fürstenwalde, den 2.April 2008 Im Auftrag gez. Ulrike Friedrichs Regionalteamleiterin Bodenordnung Der Amtsdirektor Karl-Marx-Allee 72 - öffentliche Auflegung - Amt Neuhardenberg Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2008 (Stand ) Name Vorname Wohnanschrift Geb.datum Geburtsort Tätigkeit Gem. Neuhardenberg Bastigkeit Annerose Fischerstraße 6, Zittau Zuchttechniker Riedel Rainer E.-Thälmann-Straße 2, Wildenfels Angestellter (in der Freistellungsphase der Altersteilzeit) Pahlitzsch Ria Seestraße 8 a, Plauen i. V. Bürokauffrau, Verwaltungsangestellte Tempel Ralf Karl-Marx-Allee 17, Seelow Fleischer ( zurzeit arbeitssuchend) Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, bis zum , schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Neuhardenberg, den Dr. Grit Brinkmann Amtsdirektorin

11 Seite 5 Öffentliche Bekanntmachung Mit Beschluss der Gemeindevertretung Neuhardenberg (Beschluss-Nr. 256/ 2008) wurden Bürger in die Vorschlagslisten zur Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit aufgenommen. Die Vorschlagslisten zur Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in die ordentliche Gerichtsbarkeit werden hiermit bekannt gemacht. Die Vorschlagslisten hängen weiterhin in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Neuhardenberg aus. Gegen die Vorschlagsliste kann dann binnen einer Woche, bis zum , schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Neuhardenberg, Dr. Grit Brinkmann Amtsdirektor Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin zu den Wahlen der Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow, des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gusow-Platkow, des Ortsvorstehers des Ortsteils Gusow und des Ortsvorstehers des Ortsteils Platkow am 28.September 2008 Bekanntmachung der Wahlleiterin Vom Gemäß 26 und 64 Abs. 3 sowie 82 a Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich folgendes bekannt: I. Wahltermine für die Haupt- und Stichwahlen sowie die Wahlzeit Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2008 (KWahltagV 2008) vom 04. Februar 2008 finden die Wahlen (Hauptwahlen) - der Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow, - des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gusow- Platkow, - des Ortsvorstehers des Ortsteils Gusow und - des Ortsvorstehers des Ortsteils Platkow am Sonntag, den 28.September 2008 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr sowie die etwa notwendig werdenden Stichwahlen - des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gusow- Platkow, - des Ortsvorstehers des Ortsteils Gusow und - des Ortsvorstehers des Ortsteils Platkow am Sonntag, den 12. Oktober 2008 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nachdem der Minister des Innern die Wahltermine für die vorgenannten Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung bestimmt hat, fordere ich gemäß 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf folgendes hin: A. Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow 1. Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreter Es sind insgesamt 10 Gemeindevertreter zu wählen. 2. Wahlkreise Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow hat durch Beschluss festlegt, dass das Wahlgebiet in einen Wahlkreis eingeteilt ist. 3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist 3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. 3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 21. August 2008, 12 Uhr, bei der Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, schriftlich eingereicht werden. 4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist der Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zu-sammenschluss Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 21. August 2008, Uhr schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss Beteiligten muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, bei Wählergruppen von dem Vertretungsberechtigten

12 Seite der Wählergruppe unterzeichnet sein. 5. Einreichung von einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung sowie ein Einzelbewerber kann nur einen wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag für das gesamte Wahlgebiet einreichen. 6. Inhalt der Wahlvorschläge 6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu 32 Abs.1 Satz1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten a) den Namen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge, b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt, c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben, e) den Namen des Wahlgebietes Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten. 6.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens einen Bewerber enthalten. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 15 Bewerber enthalten. 6.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. 6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss in jedem Fall von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder einem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei oder politische Vereinigung keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern des nächsthöheren Gebietsvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss in jedem Fall von dem Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss in jedem Fall von jeweils mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der an ihr beteiligten Parteien und politischen Vereinigungen, darunter jeweils der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, sowie den Vertretungsberechtigten der an ihr beteiligten Wählergruppen unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von diesem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 6.5 Wichtige Beschränkungen Jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 7. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber 7.1 Die Benennung als Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: a) Der Bewerber muss gemäß 11 BbgKWahlG wählbar sein. b) Der Bewerber muss durch eine Versammlung zur Aufstellung der Berwerber gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8). c) Der Bewerber muss seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7a zu 32 Abs. 5 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass er parteilos ist. Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerber. 7.2 Zur Wählbarkeit Wählbarkeit von Deutschen Gemäß 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die - am 28. September 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben und

13 Seite 7 - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein Deutscher ist nach 11 Abs. 2 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt Wählbarkeit von Unionsbürgern Gemäß 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern), die - am 28.September 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein Unionsbürger ist nach 11 Abs. 3 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder - infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. 7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist der Wahlleiterin für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu 32 Abs. 5 Nr. 2 BbgKWahlV einzureichen, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu 32 Abs. 5 Nr. 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. 8. Zur Aufstellung der Bewerber gemäß 33 BbgKWahlG 8.1 Die Bewerber einer Partei oder politischen Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). 8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Organisation hat, können die Bewerber und ihre Reihenfolge auch durch im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte bestimmt werden. 8.3 Die Bewerber einer Wählergruppe und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Anhänger der Wählergruppe (Anhängerversammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend. 8.4 Die Bewerber einer Listenvereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des 33 BbgKWahlG sinngemäß. 8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand derpartei oder politischen Vereinigung oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden. 8.6 Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerber und der Delegierten für die Delegiertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteiligen. 8.7 Über die Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhänger oder Delegierten sowie das Ergebnis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Kandidatenaufstellung gemäß 33 Abs. 5 BbgKWahlG beachtet worden sind. 9. Unterstützungsunterschriften 9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am 07. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im 16. Deutschen Bundestag oder 4. Landtag Brandenburg durch mindestens einen im Land Brandenburg

14 Seite gewählten Abgeordneten oder im Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow- Platkow durch mindestens einen Gemeindevertreter seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 07. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow durch mindestens einen Gemeindevertreter seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr Beteiligten wenigstens eine der in Nummer oder genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, die am 07. März 2008 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland oder in der Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Stellt sich der ehrenamtliche Bürgermeister der Wahl zur Gemeindevertretung Gusow-Platkow, so ist auch die Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, für die er bei der Wahl zur Gemeindevertretung Gusow-Platkow antritt, von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, wenn er aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Gusow-Platkow gewählt worden ist. Dies gilt auch für den Einzelbewerber, der aufgrund eines Einzelwahlvorschlages zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Gusow-Platkow gewählt worden ist. 9.2 Wichtige Hinweise Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer 9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind für den wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag mindestens 5 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberechtigten Personen beizufügen Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberechtigten Person ist spätestens bis zum Mittwoch, den 20. August 2008, 16 Uhr, bei der Wahlbehörde, Fachbereich Zentrale Dienste Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, zu leisten. Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unterschriftenlisten (siehe Nummer 9.2.3) sind der Wahlbehörde (Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, ) spätestens bis zum vorzulegen. Mittwoch, den 20. August 2008, 16 Uhr, Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu 32 Abs. 4 Nr. 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: Die Formblätter werden von mir auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde, Fachbereich Zentrale Dienste im Amt Neuhardenberg, Karl-Marx- Allee 72, aufgelegt. Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, anzugeben. Außerdem hat der Wahl-vorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu bestätigen, dass die Bewerber und ihre Reihenfolge gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen anzugeben. Beim Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers ist die Bezeichnung Einzelwahlvorschlag anzugeben. Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter den vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die Unterzeichnung des Wahlvorschlags bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterstützungsunterschriften sind ungültig Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese Wahl geleisteten Unterstützungsunterschriften ungültig Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerber selbst ist unzulässig.

15 Seite Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden Person sowie das Datum der Unterschriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme gültiger Unterstützungsunterschriften ist wirkungslos Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung vornimmt. Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, den 18. August 2008, Uhr schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt werden Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf der von mir aufgelegten oder ausgegebenen Unterschriftenliste leisten, zu vermerken, dass sie im Wahlgebiet zum Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistungen wahlberechtigt sind. 10. Mängelbeseitigung Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 21.August 2008, 12 Uhr, können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass seine Identität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, können bis zur Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge ( 37 Abs. 1 BbgKWahlG) beseitigt werden. 11. Zulassung der Wahlvorschläge Der Wahlausschuss beschließt am 26. August 2008 um Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf 37 BbgKWahlG und 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen. B. Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gusow-Platkow Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3., 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow- Platkow gelten für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Gusow-Platkow mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Absw. 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 2. Die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Abs. 2 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. 3. Die Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen. 4. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für den Amtsinhaber. 5. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften nach 70 Abs. 5 BbgKWahlG befreit ist, sind mindestens 20 Unterstützungsunterschriften beizufügen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr bis 9.1.4, bis sinngemäß. C. Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Gusow Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3, 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow gelten für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Gusow mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet ist für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Gusow das Gebiet des Ortsteils Gusow. 2. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Gusow ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 3. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsvorstehers benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 4. Die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV abzugeben. 5. Die in der Gemeinde Gusow-Platkow wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch den Bewerber für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Gusow bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Gusow wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Gusow-Platkow wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend. 6. Die Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers ist nach

16 Seite dem Muster der Anlage 9b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen. 7. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für den Amtsinhaber. 8. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 6 Unterstützungsunterschriften beizufügen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr bis und bis sinngemäß. D. Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Platkow Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3, 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Gusow-Platkow gelten für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Platkow mit folgenden Maßgaben sinngemäß: für den Amtsinhaber. 8. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 6 Unterstützungsunterschriften beizufügen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr bis und bis sinngemäß. III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke werden von mir beschafft und können bei mir angefordert werden. Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, Tel / k.wagner@amt-neuhardenberg.de 1. Wahlgebiet ist für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Platkow das Gebiet des Ortsteils Platkow. 2. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Platkow ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 3. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsvorstehers benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 4. Die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV abzugeben. 5. Die in der Gemeinde Gusow-Platkow wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch den Bewerber für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Platkow bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Platkow wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Gusow-Platkow wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend. 6. Die Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen. 7. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht Karola Wagner Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin zu den Wahlen der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe, des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Märkische Höhe, des Ortsvorstehers des Ortsteils Batzlow, des Ortsvorstehers des Ortsteils Reichenberg und des Ortsvorstehers des Ortsteils Ringenwalde am 28.September 2008 Bekanntmachung der Wahlleiterin Vom Gemäß 26 und 64 Abs. 3 sowie 82 a Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich folgendes bekannt: I. Wahltermine für die Haupt- und Stichwahlen sowie die Wahlzeit Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2008 (KWahltagV 2008) vom 04. Februar 2008 finden die Wahlen (Hauptwahlen) - der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe, - des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Märkische Höhe,

17 Seite 11 - des Ortsvorstehers des Ortsteils Batzlow, - des Ortsvorstehers des Ortsteils Reichenberg und - des Ortsvorstehers des Ortsteils Ringenwalde am Sonntag, den 28.September 2008 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr sowie die etwa notwendig werdenden Stichwahlen - des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Märkische Höhe, - des Ortsvorstehers des Ortsteils Batzlow, - des Ortsvorstehers des Ortsteils Reichenberg und - des Ortsvorstehers des Ortsteils Ringenwalde am Sonntag, den 12. Oktober 2008 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nachdem der Minister des Innern die Wahltermine für die vorgenannten Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung bestimmt hat, fordere ich gemäß 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf folgendes hin: A. Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe 1. Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreter Es sind insgesamt 8 Gemeindevertreter zu wählen. 2. Wahlkreise Die Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe hat durch Beschluss festlegt, dass das Wahlgebiet in einen Wahlkreis eingeteilt ist. 3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist 3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. 3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 21. August 2008, 12 Uhr, bei der Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, schriftlich eingereicht werden. 4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist der Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 21. August 2008, Uhr schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss Beteiligten muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, bei Wählergruppen von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein. 5. Einreichung von einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung sowie ein Einzelbewerber kann nur einen wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag für das gesamte Wahlgebiet einreichen. 6. Inhalt der Wahlvorschläge 6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu 32 Abs.1 Satz1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten a) den Namen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge, b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt, c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben, e) den Namen des Wahlgebietes Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten.

18 Seite Jeder Wahlvorschlag muss mindestens einen Bewerber enthalten. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 12 Bewerber enthalten. 6.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. 6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss in jedem Fall von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder einem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei oder politische Vereinigung keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern des nächsthöheren Gebietsvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss in jedem Fall von dem Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss in jedem Fall von jeweils mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der an ihr beteiligten Parteien und politischen Vereinigungen, darunter jeweils der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, sowie den Vertretungsberechtigten der an ihr beteiligten Wählergruppen unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von diesem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 6.5 Wichtige Beschränkungen Jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 7. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber 7.1 Die Benennung als Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: a) Der Bewerber muss gemäß 11 BbgKWahlG wählbar sein. b) Der Bewerber muss durch eine Versammlung zur Aufstellung der Berwerber gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8). c) Der Bewerber muss seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7a zu 32 Abs. 5 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass er parteilos ist. Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerber. 7.2 Zur Wählbarkeit Wählbarkeit von Deutschen Gemäß 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die - am 28. September 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein Deutscher ist nach 11 Abs. 2 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt Wählbarkeit von Unionsbürgern Gemäß 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern), die - am 28.September 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein Unionsbürger ist nach 11 Abs. 3 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder - infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. 7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist der Wahlleiterin für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu 32 Abs. 5 Nr. 2 BbgKWahlV einzureichen, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu 32 Abs. 5 Nr. 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

19 Seite Zur Aufstellung der Bewerber gemäß 33 BbgKWahlG 8.1 Die Bewerber einer Partei oder politischen Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). 8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Organisation hat, können die Bewerber und ihre Reihenfolge auch durch im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte bestimmt werden. 8.3 Die Bewerber einer Wählergruppe und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Anhänger der Wählergruppe (Anhängerversammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend. 8.4 Die Bewerber einer Listenvereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des 33 BbgKWahlG sinngemäß. 8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand derpartei oder politischen Vereinigung oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden. 8.6 Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerber und der Delegierten für die Delegiertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteiligen. 8.7 Über die Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhänger oder Delegierten sowie das Ergebnis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Kandidatenaufstellung gemäß 33 Abs. 5 BbgKWahlG beachtet worden sind. 9. Unterstützungsunterschriften 9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am 07. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im 16. Deutschen Bundestag oder 4. Landtag Brandenburg durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder im Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe durch mindestens einen Gemeindevertreter seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 07. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe durch mindestens einen Gemeindevertreter seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr Beteiligten wenigstens eine der in Nummer oder genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, die am 07. März 2008 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland oder in der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Stellt sich der ehrenamtliche Bürgermeister der Wahl zur Gemeindevertretung Märkische Höhe, so ist auch die Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, für die er bei der Wahl zur Gemeindevertretung Märkische Höhe antritt, von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, wenn er aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Märkische Höhe gewählt worden ist. Dies gilt auch für den Einzelbewerber, der aufgrund eines Einzelwahlvorschlages zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Ge-

20 Seite meinde Märkische Höhe gewählt worden ist. 9.2 Wichtige Hinweise Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer 9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind für den wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag mindestens 3 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberechtigten Personen beizufügen Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberechtigten Person ist spätestens bis zum Mittwoch, den 20. August 2008, 16 Uhr, bei der Wahlbehörde, Fachbereich Zentrale Dienste Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, zu leisten. Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unterschriftenlisten (siehe Nummer 9.2.3) sind der Wahlbehörde (Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, ) spätestens bis zum vorzulegen. Mittwoch, den 20. August 2008, 16 Uhr, Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu 32 Abs. 4 Nr. 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: Die Formblätter werden von mir auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde, Fachbereich Zentrale Dienste im Amt Neuhardenberg, Karl-Marx- Allee 72, aufgelegt. Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, anzugeben. Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu bestätigen, dass die Bewerber und ihre Reihenfolge gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen anzugeben. Beim Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers ist die Bezeichnung Einzelwahlvorschlag anzugeben. Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter den vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die Unterzeichnung des Wahlvorschlags bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterstützungsunterschriften sind ungültig Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese Wahl geleisteten Unterstützungsunterschriften ungültig Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerber selbst ist unzulässig Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden Person sowie das Datum der Unterschriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme gültiger Unterstützungsunterschriften ist wirkungslos Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung vornimmt. Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, den 18. August 2008, Uhr schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt werden Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf der von mir aufgelegten oder ausgegebenen Unterschriftenliste leisten, zu vermerken, dass sie im Wahlgebiet zum Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistungen wahlberechtigt sind. 10. Mängelbeseitigung Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 21.August 2008, 12 Uhr, können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass seine Identität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, können bis zur Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge ( 37 Abs. 1 BbgKWahlG) beseitigt werden.

21 Seite Zulassung der Wahlvorschläge Der Wahlausschuss beschließt am 26. August 2008 um Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf 37 BbgKWahlG und 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen. B. Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Märkische Höhe Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3., 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe gelten für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Märkische Höhe mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Absw. 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 2. Die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Abs. 2 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. 3. Die Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen. 4. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für den Amtsinhaber. 5. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften nach 70 Abs. 5 BbgKWahlG befreit ist, sind mindestens 16 Unterstützungsunterschriften beizufügen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr bis 9.1.4, bis sinngemäß. C. Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Batzlow Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3, 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe gelten für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Batzlow mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet ist für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Batzlow das Gebiet des Ortsteils Batzlow. 2. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Batzlow ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 3. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsvorstehers benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 4. Die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV abzugeben. 5. Die in der Gemeinde Märkische Höhe wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch den Bewerber für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Batzlow bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Batzlow wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Märkische Höhe wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend. 6. Die Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen. 7. Dem Wahlvorschlag sind keine Unterstützungsunterschriften beizufügen. D. Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Reichenberg Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3, 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe gelten für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Reichenberg mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet ist für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Reichenberg das Gebiet des Ortsteils Reichenberg. 2. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Reichenberg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 3. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsvorstehers benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 4. Die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV abzugeben.

22 Seite Die in der Gemeinde Märkische Höhe wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch den Bewerber für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Reichenberg bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Reichenberg wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Märkische Höhe wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend. 6. Die Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen. 7. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für den Amtsinhaber. 8. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 6 Unterstützungsunterschriften beizufügen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr bis und bis sinngemäß. E. Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Ringenwalde Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3, 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Märkische Höhe gelten für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Ringenwalde mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet ist für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Ringenwalde das Gebiet des Ortsteils Ringenwalde. 2. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Ringenwalde ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 3. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsvorstehers benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 4. Die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV abzugeben. 5. Die in der Gemeinde Märkische Höhe wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch den Bewerber für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Ringenwalde bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Ringenwalde wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Märkische Höhe wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend. 6. Die Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen. 7. Dem Wahlvorschlag sind keine Unterstützungsunterschriften beizufügen. III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke werden von mir beschafft und können bei mir angefordert werden. Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, Tel / k.wagner@amt-neuhardenberg.de Karola Wagner Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin zu den Wahlen der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg, des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg, des Ortsbeirates des Ortsteils Quappendorf, des Ortsvorstehers des Ortsteils Altfriedland und des Ortsvorstehers des Ortsteils Wulkow am 28.September 2008 Bekanntmachung der Wahlleiterin Vom Gemäß 26 und 64 Abs. 3 sowie 82 a Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich folgendes bekannt: I. Wahltermine für die Haupt- und Stichwahlen sowie die Wahlzeit Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit

23 Seite 17 der landesweiten Kommunalwahlen 2008 (KWahltagV 2008) vom 04. Februar 2008 finden die Wahlen (Hauptwahlen) - der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg, - des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg, - des Ortsbeirates des Ortsteils Quappendorf, - des Ortsvorstehers des Ortsteils Altfriedland und - des Ortsvorstehers des Ortsteils Wulkow am Sonntag, den 28.September 2008 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr sowie die etwa notwendig werdenden Stichwahlen - des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg, - des Ortsvorstehers des Ortsteils Altfriedland und - des Ortsvorstehers des Ortsteils Wulkow am Sonntag, den 12. Oktober 2008 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nachdem der Minister des Innern die Wahltermine für die vorgenannten Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung bestimmt hat, fordere ich gemäß 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf folgendes hin: A. Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg 1. Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreter Es sind insgesamt 16 Gemeindevertreter zu wählen. 2. Wahlkreise Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat durch Beschluss festlegt, dass das Wahlgebiet in einen Wahlkreis eingeteilt ist. 3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist 3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. 3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 21. August 2008, 12 Uhr, bei der Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, schriftlich eingereicht werden. 4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist der Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 21. August 2008, Uhr schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss Beteiligten muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, bei Wählergruppen von dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein. 5. Einreichung von einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung sowie ein Einzelbewerber kann nur einen wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag für das gesamte Wahlgebiet einreichen. 6. Inhalt der Wahlvorschläge 6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu 32 Abs.1 Satz1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten a) den Namen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge, b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt, c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben, e) den Namen des Wahlgebietes Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten.

24 Seite Jeder Wahlvorschlag muss mindestens einen Bewerber enthalten. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 24 Bewerber enthalten. 6.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. 6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss in jedem Fall von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder einem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei oder politische Vereinigung keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes, so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern des nächsthöheren Gebietsvorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder einem Stellvertreter persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss in jedem Fall von dem Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss in jedem Fall von jeweils mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der an ihr beteiligten Parteien und politischen Vereinigungen, darunter jeweils der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, sowie den Vertretungsberechtigten der an ihr beteiligten Wählergruppen unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von diesem persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. 6.5 Wichtige Beschränkungen Jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 7. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber 7.1 Die Benennung als Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: a) Der Bewerber muss gemäß 11 BbgKWahlG wählbar sein. b) Der Bewerber muss durch eine Versammlung zur Aufstellung der Berwerber gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8). c) Der Bewerber muss seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7a zu 32 Abs. 5 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass er parteilos ist. Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerber. 7.2 Zur Wählbarkeit Wählbarkeit von Deutschen Gemäß 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die - am 28. September 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein Deutscher ist nach 11 Abs. 2 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt Wählbarkeit von Unionsbürgern Gemäß 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern), die - am 28.September 2008 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ein Unionsbürger ist nach 11 Abs. 3 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder - infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. 7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist der Wahlleiterin für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu 32 Abs. 5 Nr. 2 BbgKWahlV einzureichen, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu 32 Abs. 5 Nr. 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

25 Seite Zur Aufstellung der Bewerber gemäß 33 BbgKWahlG 8.1 Die Bewerber einer Partei oder politischen Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). 8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Organisation hat, können die Bewerber und ihre Reihenfolge auch durch im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte bestimmt werden. 8.3 Die Bewerber einer Wählergruppe und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Anhänger der Wählergruppe (Anhängerversammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend. 8.4 Die Bewerber einer Listenvereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des 33 BbgKWahlG sinngemäß. 8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden. 8.6 Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerber und der Delegierten für die Delegiertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteiligen. 8.7 Über die Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhänger oder Delegierten sowie das Ergebnis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Kandidatenaufstellung gemäß 33 Abs. 5 BbgKWahlG beachtet worden sind. 9. Unterstützungsunterschriften 9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die am 07. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im 16. Deutschen Bundestag oder 4. Landtag Brandenburg durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder im Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg durch mindestens einen Gemeindevertreter seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 07. März 2008 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg durch mindestens einen Gemeindevertreter seit deren letzter Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr Beteiligten wenigstens eine der in Nummer oder genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, die am 07. März 2008 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Märkisch Oderland oder in der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit Stellt sich der ehrenamtliche Bürgermeister der Wahl zur Gemeindevertretung Neuhardenberg, so ist auch die Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, für die er bei der Wahl zur Gemeindevertretung Neuhardenberg antritt, von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, wenn er aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Neuhardenberg gewählt worden ist. Dies gilt auch

26 Seite für den Einzelbewerber, der aufgrund eines Einzelwahlvorschlages zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Neuhardenberg gewählt worden ist. 9.2 Wichtige Hinweise Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer 9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind für den wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag mindestens 10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberechtigten Personen beizufügen Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberechtigten Person ist spätestens bis zum Mittwoch, den 20. August 2008, 16 Uhr, bei der Wahlbehörde, Fachbereich Zentrale Dienste Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, zu leisten. Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unterschriftenlisten (siehe Nummer 9.2.3) sind der Wahlbehörde (Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, ) spätestens bis zum vorzulegen. Mittwoch, den 20. August 2008, 16 Uhr, Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu 32 Abs. 4 Nr. 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu erbringen: Die Formblätter werden von mir auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde, Fachbereich Zentrale Dienste im Amt Neuhardenberg, Karl-Marx- Allee 72, aufgelegt. Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, anzugeben. Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu bestätigen, dass die Bewerber und ihre Reihenfolge gemäß 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen anzugeben. Beim Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers ist die Bezeichnung Einzelwahlvorschlag anzugeben. Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter den vorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die Unterzeichnung des Wahlvorschlags bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterstützungsunterschriften sind ungültig Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag für die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese Wahl geleisteten Unterstützungsunterschriften ungültig Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerber selbst ist unzulässig Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden Person sowie das Datum der Unterschriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme gültiger Unterstützungsunterschriften ist wirkungslos Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung vornimmt. Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, den 18. August 2008, Uhr schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt werden Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf der von mir aufgelegten oder ausgegebenen Unterschriftenliste leisten, zu vermerken, dass sie im Wahlgebiet zum Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistungen wahlberechtigt sind. 10. Mängelbeseitigung Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 21. August 2008, Uhr, können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass seine Identität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, können bis zur Ent-

27 Seite 21 scheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge ( 37 Abs. 1 BbgKWahlG) beseitigt werden. 11. Zulassung der Wahlvorschläge Der Wahlausschuss beschließt am 26. August 2008 um Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf 37 BbgKWahlG und 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen. B. Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3., 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg gelten für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neuhardenberg mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Absw. 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 2. Die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Abs. 2 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. 3. Die Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen. 4. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für den Amtsinhaber. 5. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften nach 70 Abs. 5 BbgKWahlG befreit ist, sind mindestens 32 Unterstützungsunterschriften beizufügen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr bis 9.1.4, bis sinngemäß. C. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Quappendorf Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Quappendorf mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet ist für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Quappendorf das Gebiet des Ortsteils Quappendorf. 2. Es sind insgesamt 3 Mitglieder des Ortsbeirates zu wählen. 3. Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 4 Bewerber enthalten 4. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Quappendorf ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 5. Die in der Gemeinde Neuhardenberg wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bewerber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Quappendorf bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Quappendorf wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Neuhardenberg wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend. 6. Dem Wahlvorschlag sind keine Unterstützungsunterschriften beizufügen. D. Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Altfriedland Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3, 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg gelten für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Altfriedland mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet ist für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Altfriedland das Gebiet des Ortsteils Altfriedland mit den bewohnten Gemeindeteilen Altfriedland, Karlsdorf, Gottesgabe und Neufriedland. 2. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Altfriedland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 3. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsvorstehers benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 4. Die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV abzugeben. 5. Die in der Gemeinde Neuhardenberg wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch den Bewerber für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Altfriedland bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Altfriedland wahlberechtigten Mit-

28 Seite glieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Neuhardenberg wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend. 6. Die Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen. 7. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für den Amtsinhaber. 8. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 6 Unterstützungsunterschriften beizufügen. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr bis und bis sinngemäß. E. Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Wulkow Die Ausführungen in Buchstabe A Nr. 3, 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8.1, 8.3 bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg gelten für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Wulkow mit folgenden Maßgaben sinngemäß: 1. Wahlgebiet ist für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Wulkow das Gebiet des Ortsteils Wulkow. 2. Wählbar sind alle Personen, die nach 11 BbgKWahlG wählbar sind und im Ortsteil Wulkow ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. 3. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu 33 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsvorstehers benannt sein. Der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 4. Die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage 7b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV abzugeben. 5. Die in der Gemeinde Neuhardenberg wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch den Bewerber für die Wahl des Ortsvorstehers des Ortsteils Wulkow bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Wulkow wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Neuhardenberg wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nr. 8.2 entsprechend. 6. Die Niederschrift über die Bestimmung des Bewerbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen. 7. Dem Wahlvorschlag sind keine Unterstützungsunterschriften beizufügen. III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke werden von mir beschafft und können bei mir angefordert werden. Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72, Tel / k.wagner@amt-neuhardenberg.de Karola Wagner Wahlleiterin für die Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Ende des amtlichen Teiles

29 Seite 23 Neue Förderrichtlinie für den ländlichen Raum für den Zeitraum Anliegen der Umsetzung der Richtlinie (ILE & LEADER) ist es, mit der Förderung von Maßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raumes zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale nachhaltige Entwicklung im Sinne der Landesförderstrategie unterstützen. Wer kann gefördert werden? Gemeinden und Gemeindeverbände, Natürliche Personen(Einzelpersonen, Personengesellschaften und Personengemeinschaften) und juristische Personen des privaten Rechts, Juristische Personen des öffentlichen Rechts, Lokale Aktionsgruppen (LAG), Was wird gefördert? Entwicklung und Vermarktung von land- und naturtouristischen Angeboten und Dienstleistungen, Maßnahmen zur Information und Qualifizierung zur Entwicklung des ländlichen Raumes und zur Verbesserung der Akzeptanz von Natur- und Umweltschutzzielen, Kooperation von Land- und Fortwirtschaften mit anderen Partnern im ländlichen Raum, Dorftypische Gewerbe-, Handwerks- und Dienstleistungen, Unterbringung von Feriengästen sowie qualitätsverbessernde oder saisonverlängernde Maßnahmen, Ausbau von kleinen touristischen Infrastruktureinrichtungen mit Einrichtung, Erhaltung ortsbildprägender / ortstypischer Gebäude mit Innenausbau, Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung, Vorhaben junger Familien zum Erhalt ländlicher Bausubstanz für Wohnzwecke, Rückbau von nicht mehr genutzten baulichen ländlichen Anlagen, Verbesserung der ländlichen Infrastruktur, Investitionen zur Entwicklung von hohem Kultur- und Naturwert, Welchen Fördersatz gibt es? Überregionale Verbände und Gemeinden bekommen bis zu 75 %, alle anderen Zuwendungsempfänger erhalten bis zu 45 % der förderfähigen Kosten, Zur Umsetzung des Förderprogramms haben sich zwei Lokale Aktionsgruppen gebildet Die Gemeinde Gusow-Platkow gehört zur LAG Oderland, Geschäftsstelle Ingenieurbüro Schmidt, Mahlerstraße 17 in Wriezen, Tel , Fax: , Internet: andreas.schmidt@ibs-wriezen.de Die Gemeinden Neuhardenberg und Märkische Höhe gehören zur LAG Märkische Seen, Geschäftsstelle Ingenieurbüro Schindler, Willibald-Alxis-Straße 15, Berlin, Tel.: , Fax: , Internet: LAG@Maerkische-Schweiz.de Bürger und Interessenten der Gemeinden melden sich bei den zuständigen LAG oder im Amt Neuhardenberg, Herrn Müller ( ) oder Herrn Buchwaldt ( ) Müller FB-Ltr. II Liebe Neuhardenbergerinnen und Neuhardenberger, liebe Anwohnerinnen und Anwohner, zum siebten Mal veranstaltet die Stiftung Schloss Neuhardenberg am 10. Mai, ab 19 Uhr im Schlosspark die Neuhardenberg- Nacht, das inzwischen traditionelle musikalisch-theatralische Spektakel, zu dem ich Sie, Ihre Familie und Ihre Freunde ganz herzlich einladen möchte. Die Open Air-Gastronomie öffnet bereits um 18 Uhr. Im Schlosspark erwarten Sie Musik, Geschichten, Theater und ein Feuerwerk der besonderen Art: Der Kammerchor Die Klangkuriere zieht durch den Park, um dem geneigten Zuhörer hier und da ein Ständchen zu bringen, die Gruppe PasParTout erzählt die wundervoll poetische Geschichte vom alternden Zirkusdirektor und seinem Freund, dem kleinen widerspenstigen Elefanten. Die Tohuwabohu Marchingband zeigt, daß Blasmusik in Bewegung nicht automatisch Marschmusik bedeutet. Die Band spielt eine internationale Mischung aus Pop- und Latin-Hits, Ohrwürmern und Gutelaunesongs. Das Theater Anu baut im Schlosspark einen Irrgarten aus tausenden Lichtern auf, in dem der Besucher zum Reisenden auf verschlungenen Wegen wird. Das furiose Finale des Abends bietet die Inszenierung Mobile Homme der Compagnie Transe Express, bei der ein menschliches Mobile über den Köpfen der Besucher in den nächtlichen Himmel aufsteigt und sie von dort aus mit mitreißenden Trommelrhythmen in seinen Bann zieht. Gekrönt wird der Abend von einem Feuerwerk. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mit dabei zu sein, so möchte ich Sie schon jetzt herzlich um Ihr Verständnis dafür bitten, daß es an diesem Abend etwas lauter als gewohnt zugehen könnte. Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich während des Feuerwerks nicht in Ihrem Garten aufhalten würden, sofern dieser an den Schlosspark angrenzt. Auch Ihre Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, sollten Sie bitte an diesem Abend nicht frei herumlaufen lassen, da die Tiere durch die Feuerwerksgeräusche verschreckt werden könnten. Für alle diejenigen von Ihnen, die mit dem Auto zur Neuhardenberg-Nacht kommen möchten, sei noch der Hinweis gestattet, daß Parkplätze am Windmühlenpark, neben dem Autohaus Minnich, kostenfrei zur Verfügung stehen werden. Ich wünsche Ihnen und uns einen vergnüglichen Abend. Mit besten Grüßen Ihr Bernd Kauffmann Generalbevollmächtigter der Stiftung Schloss Neuhardenberg Informationen

30 Seite Amtsverwaltung Neuhardenberg Zentrale: / Fax: / Internet: Amtsdirektor/Vorzimmer Frau Brinkmann Amtsdirektor@Amt-Neuhardenberg.de Frau Kanehl Zi M.Kanehl@Amt-Neuhardenberg.de Fachbereich I (Zentrale Dienste) Frau Wagner, Leiterin Zi K.Wagner@Amt-Neuhardenberg.de Satzungsrecht/Sitzungsdienst/EDV/ Versicherungen/Öffentlichkeitsarbeit/Schule Herr Schubring Zi H.Schubring@Amt-Neuhardenberg.de Personal/Kita/Allg. Verwaltung Frau Meister Zi R.Meister@Amt-Neuhardenberg.de Kämmerin/Doppik Frau Neumann Zi P.Neumann@Amt-Neuhardenberg.de Steuern/Kita-Angelegenheiten Frau Gesche Zi V.Gesche@Amt-Neuhardenberg.de Vollstreckung/Allg. Verwaltung Frau Hohensee Zi J.Hohensee@Amt-Neuhardenberg.de Kasse Frau Dittrich Zi B.Dittrich@Amt-Neuhardenberg.de Haushaltsüberwachung/Doppik Frau Lehmann Zi M.Lehmann@Amt-Neuhardenberg.de Gebäudemanagement/Liegenschaften Frau Bittelmann Zi K.Bittelmann@Amt-Neuhardenberg.de Fachbereich II (Bürgerdienste) Herr Müller, Leiter Zi D.Mueller@Amt-Neuhardenberg.de Jugend/Sport/Soziales/Kultur/Tourismus Städtepartnerschaft/Wirtschaftförderung Frau Qualmann Zi E.Qualmann@Amt-Neuhardenberg.de Bauwesen/Wohnungsförderung/Grünflächen Frau Weise Zi C.Weise@Amt-Neuhardenberg.de Frau Albrecht Zi S.Albrecht@Amt-Neuhardenberg.de Allg. Ordnungsangelegenheiten/ Straßenverkehr/Brandschutz/ Umweltschutz/ruhend. Verkehr Frau Lutter Zi J.Lutter@Amt-Neuhardenberg.de Frau Salokat Zi B.Salokat@Amt-Neuhardenberg.de Einwohner- u. Gewerbewesen Frau Korbanek Zi C.Korbanek@Amt-Neuhardenberg.de Standesamt-Personenstand/Friedhof Frau Uebel Zi M.Uebel@Amt-Neuhardenberg.de Archiv/Fördermittelbeschaffung/ Doppik Herr Buchwaldt Zi B.Buchwaldt@Amt-Neuhardenberg.de Ehrenamtliche Bürgermeister Gemeinde Gusow-Platkow Herr Klein Gemeinde Märkische Höhe Herr Derwis Gemeinde Neuhardenberg Herr Eska Neuhardenberg@Eska-M.de Informationen

31 Seite 25 WAS MAN NOCH SO WISSEN SOLLTE... VEREIN LANGES HAUS ALTFRIEDLAND E.V. Ortsteil Altfriedland Hauptstraße 23 a Tel.: / Öffnungszeiten bis auf weiteres auf telef. Anmeldung Angebote Altfriedländer Heimatstube, Kräutergärtchen Ausstellungen Ortsführung mit Klosterruine geführte Wanderungen kulturelle Veranstaltungen HEIMATHAUS NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 97 Tel.: / Öffnungszeiten: Mo bis Do bis Uhr Fr bis Uhr Wochenende und Feiertage geschlossen Angebote: Neuhardenberger Dorfgeschichte (ehemals Quilitz, Neu-Hardenberg, Marxwalde) ALTE SCHULE NEUHARDENBERG Karl-Marx-Allee 22 Öffnungszeiten: Di bis Do bis Uhr Fr bis Uhr Wochennde u. Feiertage bis Uhr Angebote: Traditionelle Ausstellungen u. offene Werkstatt zum künstlerischen u. handwerklichen Brauchtum Ausstellung: Knöpfe und Knopfgeschichten Naturpark MärkischeSchweiz Großschutzgebiet des Landes Brandenburg Naturparkbesucherzentrum Schweizer Haus Lindenstraße Buckow Das Naturpark Besucherzentrum Schweizer Haus bleibt aus technischen Gründen vorübergehend geschlossen. Die Naturparkverwaltung ist in dieser Zeit unter der angegebenen Adresse und Telefonnummer erreichbar. Naturpark Märkische Schweiz Naturparkverwaltung Eberswalder Chaussee 3, Waldsieversdorf Herr Dr. Ott / Herr Dr. Lorenzen -108 Frau Grützmacher -114 Frau Dybek -105 FÖRDERVEREIN ZUR REKON- STRUKTION DER KIRCHE WULKOW BEI TREBNITZ E.V. Vorsitzender: Ansprech- partner: FRAUENHAUS MOL Tag und Nacht 0170 / tagsüber / SCHULDNERBERATUNG Tel.: / S U C H T B E R A T U N G Tel.: / SENIORENTELEFON Tel.: / TELEFONSEELSORGE Tel.: 0800 / Tel.: 0800 / (kostenlos) Friedrich-Engels-Str. 5d Tel.: / info@bibliothek-neuhardenberg.de Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Angebote: Ausleihe von Büchern, Videos, CD, DVD etc. Internet: 30 min./ 0,50 Jürgen Jander OT Wulkow Hauptstraße 09 Tel Margot Krebs OT Wulkow Hermersdorfer Straße 6 Tel DIAKONIESTATION SEELOW Feldstr Seelow Sprechzeiten Mo, Mi und Fr Uhr Di und Do Uhr Tel.: / Diensthandy BIBLIOTHEK NEUHARDENBERG EVANGELISCHES PFARRAMT NEUHARDENBERG Pfarrer Thomas Krüger Karl-Marx-Allee 26 Tel Gemeindebüro: Karl-Marx-Allee 26 a Tel.: / Neuhardenberg Information Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Fax: info@neuhardenberg-information.de Öffnungszeiten: April-Oktober Di - Fr Uhr Sa, So, Uhr Nov.-März Mo - Fr Uhr Kinderring Neuhardenberg Haus Karl- Marx-Allee 23 Telefon: ( ) Öffnungszeiten Mo Do Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Sonnatg Uhr Angebot Internet u. Computerspiele, Clubcafe, Spiel und Spass u.v.m. Kinderclub Friedrich-Engels-Str. 5d Telefon: Öffnungszeiten Mo Do Uhr Fr Uhr Angebot Kreativangebote, Spiel und Spass, Computerspiele u.v.m. Villa Waldfrieden Die Begegnungsstätte in Neuhardenberg Karl- Marx-Allee 23 Öffnungszeiten Mo Fr Angebot 8.30 bis Uhr Beratung für Spätaussiedler, Treffpunkt für Gespräche, Mieterberatungen, Hilfe zur Selbsthilfe Informationen

32 Seite Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2008 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Mai Neuhardenberg Ortsührung durch Neuhardenberg Treffpunkt: Tourist-Info, Anmeldung erforderlich! Neuhardenberger Land-Tourismus e.v. Interessantes zu den markantesten Gebäuden Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben Frau Katrin Suhr: Uhr und zur Geschichte des Ortes Seniorennachmittag ehemaliger Kindergarten Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr Muttertag u. Herrentag als gemeinsame Veranstaltung Altfriedland Handarbeitszirkel Begegnungsstätte Villa Waldfrieden Ortsgruppe der Volkssolidarität und und in Neuhardenberg Kinderring Neuhardenberg Uhr Klatsch-Cafe Sportlerheim Neuhardenberg Ortsgruppe der Volkssolidarität auch am im Sportlerheim Neuhardenberg 13.u Uhr Rommé-Nachmittag Sportlerheim Neuhardenberg SV Fortuna Neuhardenberg e.v. auch am 14. in Neuhardenberg 21. u Uhr Kreativnachmittag Sportlerheim Neuhardenberg Ortsgruppe der Volkssolidarität und in Neuhardenberg Neuhardenberg Uhr Traditionelle Neuhardenberg-Nacht am Schloss Neuhardenberg Stiftung Schloss Neuhardenberg Uhr (Theater, Konzert, Feuerwerk, Gastronomie) Der Wiedehopf ist wieder da Treffpunkt: LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr vogelkundliche Wanderung (ca. 6 km) Herr Effert, Tel / Monokel-Kraftblues Quappenhof in Quappendorf Kultur auf dem Lande e.v Uhr Tel / Vogelhochzeit Treffpunkt: LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr Wanderung an die Karlsdorfer Fischteiche (ca. 7 km) Herr Effert, Tel / Ortsführung durch Neuhardenberg Treffpunkt: Tourist-Info, Anmeldung erforderlich! Neuhardenberger Land-Tourismus e.v. Interessantes zu den markantesten Gebäuden Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Frau Katrin Suhr: Uhr und zur Geschichte des Ortes Chorkonzert in der Neuhardenberger Schinkel-Kirche Neuhardenberg Chor Neuhardenberg e.v. mit Konzertchor Uhr Kirche der Kreismusikschule MOL und Exaltabo Mysliborz Seniorennachmittag in Neuharden- Sportlerheim Neuhardenberg Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr berg Neuhardenberg Besuch von Vertretern der AWO-Senioren- Tagesstätte Seelow bis Wanderfahrt ins Riesengebirge Treffpunkt: LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v INFO-Tel /50957 Herr Effert, Tel / Ortsführung durch Neuhardenberg Treffpunkt: Tourist-Info, Anmeldung erforderlich! Neuhardenberger Land-Tourismus e.v. Interessantes zu den markantesten Gebäuden Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Frau Katrin Suhr: Uhr und zur Geschichte des Ortes Gemeinde Gusow-Platkow / Wochenende mi Vorträgen und Rundfahrten Schloss Gusow Schloss Gusow auf Schloss Gusow Tel /8725 od. 030/ Schlösser im Oderland Sportstunde in Platkow Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am 19. u Rommé-Nachmittag Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr in Platkow Volkssolidarität Platkow auch am u Kaffeehausmusik PIANO LIVE Schloss Gusow Schloss Gusow auf Schloss Gusow Tel /8725 od. 030/ mit Manfred Lindenberg Informationen

33 Seite 27 Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2008 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Seniorenrunde in Platkow Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Volkssolidarität Platkow Uhr traditionelles Lämmerschwanzfest Festwiese am Grundstück Karl-Marx-Str. 7 Wohngebietsgemeinschaft Lämmerschwanz in Gusow Gusower Schlosskonzert Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr Ute Beckert-Sopran, Tel /8725 od. 030/ Fontane vertont Volkssolidarität Platkow Gemeinde Märkische Höhe Fussballturnier-Nachwuchs Uhr aus Anlass 50 Jahre Vereinssport Reichenberg Sportplatz Julianenhof Reichenberger SV Hauptveranstaltung mit Musik bis in die Nacht ab Uhr aus Anlass 50 Jahre Vereinssport Reichenberg Sportplatz Julianenhof Reichenberger SV Seniorennachmittag in Batzlow Bürgerhaus Batzlow Seniorenklub Batzlow Uhr Busfahrt Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr für Reichenberger Senioren Reichenberg Seniorennachmittag in Ringenwalde Feuerwehr Ringenwalde Seniorengruppe Ringenwalde Uhr traditionelles Batzlower Festwiese am Dorfteich in Batzlow Gemeinde Märkische Höhe OT Batzlow Kinder- und Dorffest Freiwillige Feuewehr, Verein Lichtblick e.v. Juni Neuhardenberg Kinderfest in Neuhardenberg Kinderring Neuhardenberg Kinderring Neuhardenberg e.v bis Klubgarten, HAUS, Spielplatz Kontakt: Uhr Handarbeitszirkel Begegnungsstätte Villa Waldfrieden Ortsgruppe der Volkssolidarität und und 16./30.06 in Neuhardenberg Kinderring Neuhardenberg Uhr Klatsch-Cafe Sportlerheim Neuhardenberg Ortsgruppe der Volkssolidarität auch am im Sportlerheim Neuhardenberg 10./17./ Uhr Rommé-Nachmittag Sportlerheim Neuhardenberg SV Fortuna Neuhardenberg e.v. auch am 11. in Neuhardenberg 18. u Uhr Kreativnachmittag Sportlerheim Neuhardenberg Ortsgruppe der Volkssolidarität und in Neuhardenberg Neuhardenberg Uhr Traditionelles Quappendorfer Quappenhof in Quappendorf Kultur auf dem Lande e.v. Wiesenfest Rad- und Autotour Förderverein Kirche Wulkow e. V. in Tabakmuseum Wuschewier, anschl. Kaffeetrinken Zusammenarbeit mit der Gemeinde Seniorennachmittag in Altfriedland ehemaliger Kindergarten Ortsgruppe der Volkssolidarität Uhr Information zum Amtsseniorenfest Gute Seiten-schlechte Seiten Quappenhof in Quappendorf Kultur auf dem Lande e.v Uhr Lesung: Lutz Stückrath Ortsführung durch Neuhardenberg Treffpunkt: Tourist-Info, Anmeldung erforderlich! Neuhardenberger Land-Tourismus e.v. Interessantes zu den markantesten Gebäuden Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Frau Katrin Suhr: Uhr und zur Geschichte des Ortes Traditionelles Straßenfest Oderbruchstraße Neuhardenberg Straßengemeinschaft Oderbruchstraße Ausstellungseröffnung Quappenhof in Quappendorf Kultur auf dem Lande e.v Uhr Ingrid Hark-Hanke Cäsar Konzert Quappenhof in Quappendorf Kultur auf dem Lande e.v Uhr Informationen

34 Seite Veranstaltungen in den Gemeinden des Amtes Neuhardenberg 2008 Termin Bezeichnung der Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter/Ansprechpartner Wenn das Johanneskraut blüht LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr Altfriedländer Kräutertour (ca. 5 km) Herr Effert, Tel / Wenn das Johanneskraut blüht LANGES HAUS Altfriedland Verein LANGES HAUS Altfriedland e.v Uhr Altfriedländer Kräutertour (ca. 5 km) Herr Effert, Tel / Ortsführung durch Neuhardenberg Treffpunkt: Tourist-Info, Anmeldung erforderlich! Neuhardenberger Land-Tourismus e.v. Interessantes zu den markantesten Gebäuden Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Frau Katrin Suhr: Uhr und zur Geschichte des Ortes Gemeinde Gusow-Platkow Sportstunde in Platkow Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr Volkssolidarität Platkow auch am 9./ 16./23./ Rommé-Nachmittag Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Uhr in Platkow Volkssolidarität Platkow auch am u / Open Air im Gusower Schlosspark Schloss Gusow Schloss Gusow Militärhistorische Vorführungen Tel /8725 oder 030/ Historischer Ball Schloss Gusow Schloss Gusow Uhr Tel /8725 oder 030/ Traditionelles Amtsseniorenfest am Baggersee in Gusow Amtsseniorenbeirat/Sportverein und FFW im Rahmen der 15. Brandenb. Seniorenwoche Gusow-Platkow Kaffeehausmusik PIANO LIVE Schloss Gusow Schloss Gusow mit Manfred Lindenberg Tel /8725 od. 030/ Gartenfest in Platkow Bürgerhaus Platkow Ortsgruppe der Volkssolidarität Platkow Uhr Volkssolidarität Platkow Gemeinde Märkische Höhe Seniorennachmittag in Batzlow Bürgerhaus Batzlow Seniorenklub Batzlow Uhr Volkssolidarität Reichenberg Ortsgruppe der Volkssolidarität Bus-/Schiffsreise Müggelsee-Dämmritzer See Woltersdorf Reichenberg Seniorennachmittag in Ringenwalde Feuerwehr Ringenwalde Seniorengruppe Ringenwalde Uhr POLIZEINOTIZEN März 2008 Kriminalität Im März 2008 wurden bei der Polizei aus dem Amtsbereich Neuhardenberg 7 Strafanzeigen erstattet. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Anzeigen wegen Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Insgesamt wurden in der Polizeiwache Seelow 72 Strafanzeigen aufgenommen. Verkehrsunfälle Im Berichtszeitraum ereigneten sich im Amtsbereich 8 Verkehrsunfälle. Dabei wurde keine Person verletzt. Wild, dass über die Straße wechselte, war in diesem Monat an 4 Unfällen beteiligt. Alkohol war bei keinem Unfall im Spiel. Insgesamt wurden durch die Kollegen der Polizeiwache 58 Verkehrsunfälle aufgenommen, welche sich im Territorium der Polizeiwache Seelow ereigneten. Bei den Unfällen wurden insgesamt 7 Personen verletzt. In 9 Fällen wurde Unfallflucht begangen und an 19 Unfällen war Wild beteiligt. Alkohol und Drogen waren insgesamt nicht im Spiel. Verkehrsvergehen Bei Verkehrskontrollen durch die Polizei im Amtsbereich Neuhardenberg wurden drei Fahrzeugführer festgestellt, welche eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen haben. Diese waren nicht im Besitz eines Führerscheines. Insgesamt wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiwache Seelow 16 Verkehrsvergehen (Straftaten) festgestellt. Dabei handelte es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Pflichtversicherung und um Trunkenheit im Verkehr. Die höchste festgestellte alkoholische Beeinflussung lag bei 1,93. i.a. Trölenberg, PHM Informationen

35 Seite 29 Termine Tagungen der Gemeindevertretungen / Ortsbeirat Märkische Höhe Uhr Bürgerhaus Batzlow Quappendorf Uhr Versammlungsraum (Ortsbeirat) Lindenstr. 2 Gusow-Platkow Uhr Bürgerhaus Platkow Neuhardenberg Uhr Altfriedland Tagungen des Amtsausschusses Amtsausschuss Uhr Amtsverwaltung Neuhardenberg Dankeschön Die kurzen Osterferien im Hort Neuhardenberg waren für unseren Sohn Philipp schöne, erholsame und erlebnisreiche Tage. Dort wurde zu Ostern gebacken und gebastelt. Nach den Feiertagen beschäftigten sich alle mit ihrem Projekt Steine. Dazu gingen die Kinder auf Exkursion in ihrer Umgebung. Sie sammelten Steine, fanden an Straßenrändern und Vorgärten große Findlinge. Auch die Bibliothek besuchten sie zu diesem Thema und erfuhren von der Bibliothekarin viel Wissenswertes. Mit den gefundenen Steinen wurde gebastelt. Später wollen die Kinder diese Basteleien in der Sparkasse ausstellen. Die Kinder lernten etwas über die Heilkraft der Steine, über Lavagestein, Meteoriten, Feuersteine, Halb- und Edelsteine und vieles mehr. Nur leider war die Ferienzeit viel zu kurz. Für die gute Durchführung der Ferien möchten wir den beiden Erzieherinnen Frau Raabe und Frau Orseszki auf diesem Wege herzlich danken. Frau D. Grundmann und Phillip Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt (Juni 2008) ist der Informationen

36 Seite Dr. Brinkmann, Grit Amtsdirektorin Bekanntmachung Die Amtsverwaltung Neuhardenberg ist am Freitag, den und am Freitag, den geschlossen Dr. Brinkmann, Grit Amtsdirektorin Bekanntmachung Die Sprechstunde der Amtsdirektorin fällt am fällt aus. Öffentliche Sprechzeiten der Amtsverwaltung Dienstag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Donnerstag von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr Nach vorheriger Terminabsprache stehen wir Ihnen auch gern außerhalb dieser Sprechzeiten zur Verfügung. SPRECHSTUNDE DER AMTSDIREKTORIN An jedem 1. Dienstag im Monat, von 16:00-18:00 Uhr im Amt Neuhardenberg, Zimmer 19. Außerhalb dieser Sprechstunde bitte ich um Terminabsprache im Sekretariat unter der / Dr. Grit Brinkmann Amtsdirektorin Herausgeber Amt Neuhardenberg Der Amtsdirektor Karl-Marx-Allee 72 Tel.: /5950 Fax: / Internet: Verantwortlich und Zentrale Dienste des Amtes Neuhardenberg, Redaktion Herr Hansjörg Schubring Frau Karola Wagner Layout Fortuna Werbung und Satz Wohnpark Rotkäppchen 1 Anzeigengestaltung Seelow Tel 03346/327 Fax: 03346/ info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg und Verlag GmbH Anzeigenverwaltung Berlin Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Stück Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72,. Bezugsbedingungen Bezugspreis beträgt jährlich 17,40 Euro (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes bei der Sparkasse Märkisch-Oderland (BLZ ); Verwendungszweck: Amtsblatt, der jährlich neu gestellt werden muss. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr. Informationen

37 Seite 7 Kunstspeicher Friedersdorf An der B 167 Freundeskreis Friedersdorf e.v. Kunstspeicher an der B 167 Frankfurter Straße 39, Friedersdorf Tel.:03346/ FAX 03346/ Mai 2008 Tel.: Wirtshaus: info@kunstspeicher-friedersdorf.de Öffnungszeiten ganzjährig: Speicher und Laden Mi So Uhr Wirtshaus im Speicher ab 12 (bis Uhr warme Küche) Informationen

38 Seite DER MAI - BRAUCHTUM, RITEN UND SYMBOLIK Maibaum und Tanz in den Mai Schon im griechisch-römischen Altertum versah man zu bestimmten Zeiten und Gelegenheiten Häuser und Ställe mit Zweigen und Bäumchen zum Schutze gegen Krankheiten und vor bösen Geistern. Der Maibaum und das Aufstellen des geschmückten Baumes oder Stammes am letzten Tag des Aprils, am 1. Mai, an Pfingsten oder an Johanni ist ein in vielen Teilen Deutschlands aber auch in Nordund Mitteleuropa verbreitetes Brauchtum. Es gibt verschiedene Typen von Maibäumen. Besonders eindrucksvoll ist der große, hochstämmige Dorfmaibaum, der in der Ortmitte bei einer festlichen Veranstaltung aufgerichtet wird. In seiner heutigen hohen Form mit belassener grüner Spitze und dekorativem Kranz ist der Maibaum schon seit dem 16. Jh. bekannt, allerdings in anderen Funktionen, wie als Kirchweihbaum oder als mit Preisen behängte Kletterstange. Im 19. Jh. kam er vor allem in Bayern als Ortsmaibaum auf. Rund um den Maibaum hat sich im Laufe der Zeit ein ausgeprägtes lokales Brauchtum entwickelt, das sich sogar von Dorf zu Dorf erheblich unterscheidet. Vielerorts gibt es auch noch die Sitte des Maitanzen oder den Tanz in den Mai in der Walpurgisnacht. Walpurgisnacht Ursprünglich war die Nacht auf den 1. Mai eine heidnische Frühjahrsfeier. Später wurde sie vom Christentum zu einer vom Teufel angeführten Hexen- und Druidennacht umgedeutet. Durch allerlei Maßnahmen, wie reichlich Lärm, Getöse von Pfeifen, Trommeln und Schießen sollten die bösen Geistern der Finsternis vertrieben werden. Die katholische Kirche weihte diesen Tag der heiligen Walpurga, die 778 als Äbtissin des Klosters Heidenheim verstarb. Sie war die Patronin der Mägde und Bäuerinnen. Außerdem galt sie als Beschützerin der Zauberkünste, die die unheilvollen Aktionen der Hexen und Unholde bekämpfen sollten. Die Eisheiligen Eisheilige nennt man die Tage vom 12. bis 14. Mai, nach den Eisheiligen Pankratius, Servatius, Bonifatius benannt. An diesen Tagen gibt es in Mitteleuropa oft Kälteeinbrüche, sie werden von den Bauern als letztmöglicher Termin für eine späte Rückkehr von Frost und Schnee gefürchtet. Vor dem Ende der Eisheiligen wird gewöhnlich im Garten nicht gepflanzt und kein Vieh auf die Weide getrieben. Früher waren auch Feuer zur Abwehr der Kälte verbreitetet. Dieser Brauch geriet später in Vergessenheit. In Süddeutschland werden auch der 11. Mai mit Mamertus und der 15. Mai mit Sophia, der kalten Sophie, hinzugezählt. Quelle: Ökumenisches Heiligenlexikon Wissenswertes über Tiere Legen sich Hunde Vorräte an? Wenn sich Hunde ihre Knochen vergraben, um sie später wieder auszubuddeln und zu fressen, so wollen sie sich dabei nichts für magere Zeiten aufsparen. Das,, Einlagern von Knochen dient eher dazu, die Knochen besser verdaulich zu machen. Hierbilden sich nämlich gewisse Fäulnisbakterien, die dem Hundemagen später bei der Verdauung helfen. Auf Menschen wirkt so ein angefaulter Knochen,,verdorben ; als eigentliche Pflanzenfresser würden wir uns damit sogar eine Fleischvergiftung zuziehen. Echten Fleischfressern wie eben Hunde tut verdorbenes, fauliges Fleisch hingegen ab und zu gut. Verstehen Papageien, was sie sagen? Graupapageien sind die sprachbegabtesten Tiere überhaupt. Jedoch ist man allgemein der Meinung, dass die nur einfach so daherplappern oder Kommandos ausführen. Neue Forschungen zeigen aber, dass man Papageien auch dazu bringen kann, Gegenstände richtig zu benennen. Wenn das so stimmt, dann kann ein Papagei also doch eine geistige Verbindung zwischen einem Ding und einem Wort herstellen; er weiß was er sagt. Auf jeden Fall ist das Sprachgedächtnis von Papageien verblüffend genug. Sie können bis zu 300 Wörter in ihren Sprachschatz aufnehmen und auf Geheiß wiedergeben. Welche Tiere errichten die höchsten Bauwerke? Zwölf Meter hoch können die Burgen der afrikanischen Kriegertermiten werden, die aus Lehm und Exkrementen bestehen. Diese Mischung trocknet wie Beton zu einer steinharten Masse, die im Inneren von Gängen, Kammern und Frischluftkanälen durchwoben ist. Termitenburgen, in denen bis zu zehn Millionen Tiere leben können, reichen übrigens tief in die Erde. Denn Termiten brauchen wie alle anderen Tiere Wasser und graben daher senkrechte Schächte in den Boden, um an wasserführende Schichten zu kommen. Diese Brunnen reichen oft vierzig Meter tief in die Erde. Und all das wird von Zentimeterlangen blinden Arbeitern vollbracht! Informationen

39 Leichte Frühlingsküche Frühlingskräutersuppe Zutaten für 4 Portion(en) 1 Esslöffel Butter 300 Gramm junger Blattspinat 4 Blatt Liebstöckl 2 Esslöffel Mehl 1 Bund Petersilie 1 Prise Salz 1/8 Liter Schlagsahne 1 Bund Schnittlauch 1 1/4 Liter Wasser Zubereitung Alle Kräuter waschen. Spinat-, Liebstöcklblätter und Petersilie (eventuell ein paar Blätter zur Dekoration übrig lassen) zerkleinern. Schnittlauch in kleine Röllchen schneiden. Die Butter in einem Topf zergehen lassen. Danach das Mehl dazu geben und unter ständigem Rühren dunkelgelb anrösten. Mit dem Wasser aufgießen und mit dem Schneebesen gut durchrühren. Dann kommen die gehackten Spinatblätter und das Liebstöckl dazu. Die Suppe 2 Minuten kochen lassen. Zum Schluss kommen Schlagsahne, gehackte Petersilie, Schnittlauchröllchen und das Salz dazu. Nicht mehr kochen lassen. Herausgeber Amt Neuhardenberg Der Amtsdirektor Karl-Marx-Allee 72 Tel.: /5950 Fax: / H.Schubring@Amt-Neuhardenberg.de Internet: Verantwortlich und Zentrale Dienste des Amtes Neuhardenberg, Redaktion Herr Hansjörg Schubring Frau Karola Wagner Layout und Satz Fortuna Werbung Anzeigen Wohnpark Rotkäppchen Seelow Tel 03346/327 Fax: 03346/ info@fortuna-werbung.de Druck Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH Berlin Erscheinungsweise monatlich Auflage 3000 Stück Vertrieb kostenlos an alle Haushalte der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neuhardenberg Bezugsmöglichkeit Zusätzlich kann das Amtsblatt bezogen werden über das Amt Neuhardenberg, Karl-Marx-Allee 72,. Bezugsbedingungen Bezugspreis beträgt jährlich 17,40 Euro (Versandkosten). Die Lieferung erfolgt auf schriftlichen Antrag und Voreinsendung des Betrages auf das Konto des Amtes bei der Sparkasse Märkisch-Oderland (BLZ ); Verwendungszweck: Amtsblatt, der jährlich neu gestellt werden muss. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers oder der Fortuna Werbung (Geschäftsanzeigen und sonstige Gestaltungselemente). Für eingesandte Manuskripte, Bilder oder sonstige Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Die Amtsverwaltung Neuhardenberg übernimmt für die Beiträge im allgemeinen Informationsteil keine Gewähr.

40 Liebe Neuhardenbergerinnen und Neuhardenberger, liebe Anwohnerinnen und Anwohner, zum siebten Mal veranstaltet die Stiftung Schloss Neuhardenberg am 10. Mai, ab 19 Uhr im Schlosspark die Neuhardenberg- Nacht, das inzwischen traditionelle musikalisch-theatralische Spektakel, zu dem ich Sie, Ihre Familie und Ihre Freunde ganz herzlich einladen möchte. Die Open Air- Gastronomie öffnet bereits um 18 Uhr. Im Schlosspark erwarten Sie Musik, Geschichten, Theater und ein Feuerwerk der besonderen Art: Der Kammerchor Die Klangkuriere zieht durch den Park, um dem geneigten Zuhörer hier und da ein Ständchen zu bringen, die Gruppe PasParTout erzählt die wundervoll poetische Geschichte vom alternden Zirkusdirektor und seinem Freund, dem kleinen widerspenstigen Elefanten. Die Tohuwabohu Marchingband zeigt, daß Blasmusik in Bewegung nicht automatisch Marschmusik bedeutet. Die Band spielt eine internationale Mischung aus Pop- und Latin-Hits, Ohrwürmern und Gutelaunesongs. Das Theater Anu baut im Schlosspark einen Irrgarten aus tausenden Lichtern auf, in dem der Besucher zum Reisenden auf verschlungenen Wegen wird. Das furiose Finale des Abends bietet die Inszenierung Mobile Homme der Compagnie Transe Express, bei der ein menschliches Mobile über den Köpfen der Besucher in den nächtlichen Himmel aufsteigt und sie von dort aus mit mitreißenden Trommelrhythmen in seinen Bann zieht. Gekrönt wird der Abend von einem Feuerwerk. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mit dabei zu sein, so möchte ich Sie schon jetzt herzlich um Ihr Verständnis dafür bitten, daß es an diesem Abend etwas lauter als gewohnt zugehen könnte. Darüber hinaus wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich während des Feuerwerks nicht in Ihrem Garten aufhalten würden, sofern dieser an den Schlosspark angrenzt. Auch Ihre Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, sollten Sie bitte an diesem Abend nicht frei herumlaufen lassen, da die Tiere durch die Feuerwerksgeräusche verschreckt werden könnten. Für alle diejenigen von Ihnen, die mit dem Auto zur Neuhardenberg-Nacht kommen möchten, sei noch der Hinweis gestattet, daß Parkplätze am Windmühlenpark, neben dem Autohaus Minnich, kostenfrei zur Verfügung stehen werden. Ich wünsche Ihnen und uns einen vergnüglichen Abend. Mit besten Grüßen Ihr Bernd Kauffmann Generalbevollmächtigter der Stiftung Schloss Neuhardenberg

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