Preiskatalog. Herbst 2012 / Frühjahr Zertifikat. Tel.: / Fax: / Fragen Sie nach!

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1 Preiskatalog Herbst 2012 / Frühjahr 2013 Tel.: / Fax: / Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit Roteiche 2/0 -Zertifikat Bergahorn 1/1 Fragen Sie nach! Roterlen 1/1 Phytophtora-frei Saatbeete Nadelholz

2 Wir freuen uns Sie begrüßen zu dürfen. Sie finden uns an den nachfolgenden Standorten. unser Hauptbetrieb: Mertingen-Druisheim Graf-Treuberg-Str. 5 Tel.: / Fax: / info@sailer-baumschulen.de sailer-baumschulen.de unsere Zweigbetriebe: Weichs-Fränking Graf-Sprety-Straße 29 Für Abholer in Weichs-Fränking: Tel.: / Fax: / Regenstauf-Grub Grub 1 Für Abholer in Regenstauf-Grub: Tel.: / Fax: / Für Ihre Forstkulturen bieten wir Ihnen aus unserer süddeutschen Produktion ein großes Sortiment an herkunftsgesicherten Forst - pflanzen von höchster Qualität an. Alle Pflanzen der gängigen Hauptbaumarten und Nebenbaumarten sind ZüF-zertifiziert lieferbar. Diese Preisliste wurde auf PEFC-zertifizierten Papier gedruckt!

3 Reinhold, Alfons und Hubert Sailer im Stieleichensaatbeet 1/0 Sehr geehrte Kunden, die Sailer Baumschulen GmbH produziert bereits das 3. Jahrzehnt Qualitätspflanzen für Ihren Wald. Wir können Ihnen ein umfassendes Programm an Forstpflanzen, Zubehörmaterial, Dienstleistungen und Lieferservice anbieten. Waldbesitzer in ganz Süddeutschland haben mit ihren Anregungen maßgeblich die Entwicklung unseres Betriebes und seiner Produktpalette beeinflusst. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot und laden Sie ein, sich von der Qualität unserer Pflanzen direkt vor Ort zu überzeugen. Unsere Betriebe liegen auf einer Meereshöhe von 400 bis 550 m ü. NN und zeichnen sich durch gute Bodenverhältnisse und gute klimatische Bedingungen aus. So können wir in gleichmäßiger Qualität ausgereifte, gesunde und gut bewurzelte Forstpflanzen für Sie produzieren. Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Waldarbeit und ein gutes Gelingen bei der Umsetzung Ihrer waldbaulichen Pläne. Hubert Sailer Geschäftsführer Reinhold Sailer Geschäftsführer 3

4 Unsere Leistungen Anzucht Wir legen Wert auf: Kundenorientierte Pflanzenanzucht Herkunftgesichertes Saatgut für die Anzucht der Forstpflanzen (überprüfbar im Rahmen der ZüF-Zertifizierung) Eigene Saatguternten in den zugelassenen Erntebeständen der Staats-, Kommunal- und Privatwälder Frische und kräftige, gut bewurzelte Pflanzen Qualitätsforstpflanzen von Hand sortiert Erfahrenes Personal in der Produktion Schonende Anzucht der Forstpflanzen, unterstützt durch moderne Maschinen Lieferung Unser eigener, gut ausgerüsteter Fuhrpark bietet Ihnen: Prompte Lieferung in geschlossenen LKW s Einzel- oder Sammellieferungen Aufteilung großer Partien Auf Wunsch Schützen wir die Wurzeln Ihrer Pflanzen gegen Verdunstung Ziehen wir Ihre Forstpflanzen im Rahmen eines Lohnanzuchtvertrages an Gerne übernehmen wir für Sie Aufforstungen aller Art! 4

5 Pflanzenbehandlung nach der Anlieferung Wir legen großen Wert auf die Frische unseres Produktes Forstpflanze. Um Ihnen beste Anwuchsergebnisse zusichern zu können, ist es wichtig, dass die Frischekette der Forstpflanzen unbedingt lükkenlos eingehalten wird. Sollten Sie die Pflanzen nicht sofort nach Anlieferung in den Boden setzen, ist es ratsam einen Einschlagplatz z. B. im Hausgarten oder auf der Pflanzfläche vorzubereiten. Gerne laden wir Ihnen unsere Pflanzen auf einen bereitgestellten Anhänger und helfen Ihnen bei der Abdekkung mit einer Plane. Bitte wässern sie die Wurzeln nie direkt im Wasser, da sonst die feine Erdschicht und deren Schutzfunktion von den Wurzeln gewaschen wird. Wir empfehlen zum Feuchthalten der Pflanzen ein Besprühen. Ein direkter Wasserstrahl wäre eher nachteilig. Bitte beachten Sie, dass für einen optimalen Anwuchserfolg entsprechende Vorbereitungen vor und nach der Anlieferung zu treffen sind. Douglasie 2/1 Verwenden Sie bitte auf der Pflanzfläche einen geeigneten Pflanzsack (bei uns erhältlich, siehe Seite 20), um die Pflanzenfrische während der Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten. Wir wünschen Ihnen beste Erfolge bei der Anlage Ihrer Pflanzflächen und liefern Ihnen tagesfrische Qualitätsforstpflanzen für gutes Gelingen Ihrer Kultur. Roteiche 2/0 5

6 Überprüfbare Herkünfte eine neue Dimension der Herkunftssicherheit. Von der Saatguternte über den Sämling bis zur verschulten Forstpflanze Die Herkunft von ZüF-Forstpflanzen ist über alle Stationen hinweg dokumentiert und mittels biochemisch-genetischer Analysen überprüfbar. 6

7 ZüF-zertifizierte Pflanzen Zur Produktion von ZüF-zertifizierten Forstpflanzen werden bei der Saatguternte Rükkstellproben entnommen und archiviert. Durch diese Proben kann der spätere Herkunftsnachweis erbracht werden. Bei uns im Hause stehen Ihnen aus diesen Anzuchten mit ZüF-Zertifikaten alle Hauptbaumarten aus den süddeutschen Herkunftsgebieten zur Verfügung. Rückstellprobe bei Douglasienernte Saatguternte im ZüF-Verfahren Probesammlung und Handlungsanweisung für ZüF-Probenahmen Bitte beachten Sie bei der Bestellung von Pflanzen im Rahmen von Fördermaßnahmen: dass bei der Verwendung von ZüF- Pflanzen derzeit höhere Fördersätze gelten dass Sie Änderungen von Baumart, Größe, Sortiment und Pflanzverband mit Ihrem Förster abklären dass für ZüF-zertifizierte Pflanzen etwas geringere Rabattsätze gelten Um Ihre Pflanzenbestellung bestmöglich bearbeiten zu können teilen Sie uns bitte Ihren Arbeits- und Kulturplan mit. 7

8 Fichtenproduktionskette in der Baumschule 8

9 9

10 Energiewälder In unseren eigenen Mutterquartieren produzieren wir Steckhölzer der geprüften Pappelsorten Max 1, Max 3, Max 4 und Hybride 275 entsprechend der strengen Vorgaben des Forstvermehrungsgutgesetzes. Diese Sorten zeichnen sich aus durch große Vitalität und hohe Zuwächse der Biomasse. Wir liefern nicht nur Ihre Steckhölzer in hervorragender Qualität, selbstverständlich übernehmen wir auf Wunsch auch die erforderlichen Arbeiten. Bodenvorbereitung (Pflügen, Grubbern, Fräsen, je nach Bodenbeschaffenheit) und Ausbringung der Steckhölzer auf die Fläche erfolgt durch unser erfahrenes Personal. Auch die Pflege Ihrer Energiewaldflächen übernehmen wir gerne. Energiewälder Bereits nach 8 Wochen eine stattliche Pflanze: Die Grundlage einer effizienten Biomassenutzung. Unser forstliches Personal besucht Sie auf Ihrer Fläche für eine umfassende Beratung. 10 Herr Wagner und Herr Jiranek beantworten Ihre Fragen bei der Anlage von Energiewaldflächen.

11 Dienstleistungen Sailer Forstarbeiten GmbH Gerne übernehmen wir Ihre Aufforstungen. Hier sorgen unsere erfahrenen und zuverlässigen Mitarbeiter für eine gewissenhafte Ausführung Ihrer Aufträge sowie für besten Anwuchs der Pflanzen. Unser Angebot für Sie umfasst: Mertingen-Druisheim Graf-Treuberg-Str. 5 Tel.: / Fax: / info@sailer-forstarbeiten.de sailer-forstarbeiten.de Alle gängigen Pflanzverfahren (händisch, motormanuell, maschinell) siehe Erläuterungen ab Seite 14. Die Vorbereitung der Pflanzflächen (bei Bedarf händisch, motormanuell oder maschinell) Wir entfernen Schlagabraum, Sträucher, Unkraut etc. von Ihrer Fläche vor Ausführung der Pflanzarbeiten. Pflanztrupp (einer von vielen) Unser Forstmulcher von AHWI im Einsatz 11

12 Das Ausmähen und Freitreten Ihrer Forstpflanzen Die Jungwuchspflege in Ihren Laub- und Nadelholzdickungen Die maschinelle Pflege bei Erstaufforstungsflächen Kulturpflege motormanuell Ausmähen zu einem hervorragenden Preisleistungsverhältnis Den Zaunbau Pfosten- oder Scherenzaun, Geflecht nach Wunsch, Pfos ten in Eiche, Fichte, Metall Z-Pfosten sowie Stahlprofile. 12

13 Eine selbstfahrende Ramme Pfostensetzen leicht gemacht. Bei der Herstellung straßenbegleitender Zäune, bei der Einzäunung von Gewerbeflächen spielt dieses Gerät seine Stärken aus. Wühlmausbekämpfung leicht gemacht Eine leistungsstarke Grabenfräse Wo immer Sie die kostengüns tige Anlage von Gräben benötigen, steht Ihnen unsere Grabenfräse zur Verfügung. Effektive Wühlmausbekämpfung Gerne können Sie unser Wühlmausbekämpfungsgerät ausleihen. Fragen Sie nach. Das Zubehör aller Art rund um Ihre Forstkulturen (ab Seite 18). Auf Wunsch direkte Anlieferung. Eine fachkundige Betreuung Ihrer Pflanzflächen vor und nach der Pflanzung Herstellung eines 40 cm breiten Grabens mit 1,30 m Tiefe 13

14 Pflanzverfahren im Überblick Buchenbühler Verfahren Wurzelschonendes Pflanzverfahren für Kleinpflanzen Bei falscher Ausführung starke Wurzelverformungen Wichtig: Nur kleine Pflanzen mit Wurzelbreite bis 11 cm verwenden Feinwurzelspitze der Tiefenwurzeln beschneiden Ausreichende Lochtiefe sicherstellen Pflanze vor Schließstich hochziehen Pflanze gut festtreten Hohlspaten Wurzelschonendes Pflanzverfahren Wenig Fehlerquellen Wichtig: Auf ausreichende Lochtiefe achten (maximale Wurzellänge plus 10 cm zum Ausrichten der Wurzel) Hohlspaten mit großem Blatt verwenden Bei Großpflanzen: Loch- statt Pfropfpflanzung (ausge - hobene Erde zerkleinern) Pflanze beim Verfüllen und Festtreten leicht hochziehen Rhodener Verfahren Sehr wurzelschonendes, vielseitiges Pflanzverfahren Intensive Einarbeitung erforderlich; alternativ Hohlspatenpflanzung Wichtig: Ausreichende Lochtiefe sicherstellen, Bei größeren Pflanzen sind mehrere Schläge notwendig Großes Pflanzloch schaffen mit weiten Hebelbewe - gungen der Haue nach vorne und hinten Pflanze vor Schließstich hochziehen Gut festtreten Bohrverfahren Pflanzverfahren für Großpflanzen Bei falscher Ausführung und/oder zu kleinen Bohrerdurchmesser sehr starke Wurzelverformungen Wichtig: Auf schweren, tonigen Böden nicht geeignet Bohrerdurchmesser mit mindestens 20 cm wählen Auf ausreichende Lochtiefe achten (maximale Wurzellänge plus 10 cm) Bohrlöcher in mehreren Schritten verfüllen, um die Wurzeln nicht zu verformen und Hohlräume zu vermeiden Pflanze beim Verfüllen und Festtreten hochziehen 14

15 Winkelpflanzung Nur für kleine Fichtensortimente geeignet Bei Laubbäumen und größeren Nadelbaumsortimenten entstehen zahlreiche und starke Wurzeldeformationen Wichtig: Nur kleine Pflanzen mit einer maximalen Wurzellänge von 15 cm und Wurzelbreite von 11 cm verwenden Nicht für Laubholz und Tanne geeignet In Aushnahmefällen als modifiziertes Verfahren: Mit der Haue eine Art Lochpflanzung durchführen, dabei auf eine ausreichende Lochtiefe achten Pflanze festtreten Maschinelle Pflanzung Nur für Erstaufforstungen auf landwirtschaftlichen Flächen (Acker oder Wiese) oder für Rekultivierung aufgefüllter Flächen geeignet Auch an Hängen und an skelettreichen Böden einsetzbar Rationelles Verfahren mit bes - ten Anwuchsergebnissen aufgrund jahrelanger Erfahrung Baggerbohrpflanzung Anwendung vor allem bei Großpflanzen, z.b. Nadelholz ab cm / Laubholz ab 120 cm Auch auf völlig verwilderten Flächen einsetzbar. Es bedarf keiner Vorbereitung der Flächen. Hohe Kosten für die Beseitigung von hinderlichem Material und Strauchbewuchs entfallen. Dieses Pflanzverfahren ist eine echte Alternative zur flächigen Mulchung und ist hinsichtlich des Nährstoffhaushaltes im Boden sehr empfehlenswert. 15

16 Pflanzverfahren Entscheidungshilfe zur Auswahl des richtigen Pflanzverfahrens Das wichtigste Entscheidungskriterium soll die Wurzelform/Wurzellänge sein. Pflanzverfahren Wurzel- Wurzel- Ausdehnung Sprosslänge Wurzel- u. Ausschluss- Geräte/Maschinen form länge der Wurzeln u. geeignete Skelettanteil situationen Pflanzenart im Boden Buchenbühler schlanke bis etwa bis etwa cm gering sperrige Schrägpflanzung Wurzeln 18 cm 11 cm Laubholz/ Wurzeln Sämlinge Rhodener alle Wurzel- bis etwa bis etwa bis 120 cm kann hoch Verfahren formen 28 cm 20 cm Laub/Nadelh. sein Winkelpflanzung kurze, bis max. bis etwa cm Durchschnitt Laubholzflache 15 cm 11 cm Nadelholz sortiment, Wurzeln Pfahlwurzler Hohlspaten alle Wurzel- bis etwa bis etwa cm darf nur stark lehmig/ formen 23 cm 17 cm Laub/Nadelh. gering sein tonige und kiesige Böden Motormanuelle alle Wurzel- bis bis etwa cm Durchschnitt stark lehmig/ Pflanzlochbohrung formen 30 cm 30 cm Laub/Nadelh. tonige Böden; Bohrerdurchmesser < 20 cm Baggerunterstützte alle Wurzel- bis bis etwa cm kann hoch sehr stark Pflanzlochbohrung formen 30 cm + 35 cm Laubholz/ sein lehmige/ 120 Nadelh. tonige Böden Die vorgestellten Empfehlungen basieren auf eigenen Untersuchungen und auf Ergebnissen eines Workshops der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) mit Experten aus Forschung und Praxis. Entscheidend ist: 1) die richtige Auswahl der Pflanzverfahren nach Wurzelgröße und Standort 2) wurzelgerechte Ausführung der Pflanzarbeit Als Standardpflanzverfahren hat sich bei uns die Hohlspatenpflanzung sehr gut bewährt. Quelle: Abgeändert aus LWFaktuell Nr. 23 Damit die Qualität der Pflanzung auf einem sehr hohen Niveau gehalten werden kann, sind bei uns im Hause alle Pflanztrupps mit den unterschiedlichen Pflanzgeräten ausgestattet. Unsere Arbeiter sind im Umgang mit diesen Pflanzgeräten routiniert und können so, je nach Wurzelbild der Pflanzen, in das am besten geeignete Pflanzverfahren wechseln. Zur Grundausrüstung unserer Pflanzrotten gehören ebenso Geräte die zur Vorbereitung der Pflanzflächen erforderlich sind, wie z.b. Freischneider und Motorgerät. Die frischen Forstpflanzen werden täglich auf geschlossene Transporter verladen und direkt von den Pflanztrupps angeliefert. Somit ist gewährleistet, dass immer frische Pflanzen am Pflanzort sind. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden die gesamten Pflanzen auf einmal geliefert und vor Ort gewissenhaft eingeschlagen. Sailer Forstarbeiten 16 GmbH Wir hoffen, mit diesen Informationen und Angeboten zum guten Gelingen Ihrer Kulturen beitragen zu können.

17 Unsere qualifizierten Förster Uwe Jiranek, Forstassessor Reiner Wagner, Dipl.-Ing. (FH) Aufgabenbereich: - Qualitätssicherung aller Dienstleistungen - Kundenbetreuung - Saatguternte Saatguternte Uwe Jiranek Reiner Wagner Zapfenpflücker Douglasienernte Kirschenernte 17

18 Zubehör Sailer Forstarbeiten GmbH Mertingen-Druisheim Graf-Treuberg-Str. 5 Tel.: / Fax: / info@sailer-forstarbeiten.de sailer-forstarbeiten.de Zaungeflecht 150/13/15 L - 2,0/1,6 mm / 50 m 46,90 $/Rolle (nicht Hasendicht) 160/20/15 L - 2,0/1,6 mm / 50 m 59,90 $/Rolle (Hasendicht) weitere Größen (z.b. Rotwildzaun) auf Anfrage /20/15 L - 2,0/1,6 mm / 50 m 62,90 $/Rolle (Hasendicht) 75 x 1,4 x 1500 mm / 50 m 52,90 $/Rolle (Hasendicht) Preise + 19% Mwst

19 Nägel Pfähle Schlaufen/Krampen 25/25 3,99 $/kg Schlaufen/Krampen 31/31 3,90 $/kg Senkkopfnägel, blank 60 mm 3,45 $/kg Senkkopfnägel, blank 120 mm 2,99 $/kg (Packungen zu 1,0 / 2,5 und 5,0 kg) Spanndraht, Spanner Dickverzinkter Spanndraht 2,7 mm 3,80 $/kg oder 3,0 mm (pro Rolle 25 kg) Verzinkter Spanner Gr. II/100 mm 1,80 $/ St. Stacheldraht Preis auf Anfrage Pflanzgeräte Eichenpfähle 6 x 5 x 210 Eichenpfähle 6 x 6 x 250 Fichtenpfosten 6 8 x 200 Metall Z-Pfosten 210 cm Akazienstäbe 2,5 x 2,5 x150 4,50 $/St. 4,95 $/St. 3,50 $/St. 4,95 $/ St. 0,43 $/ St. Wiedehopfhaue (mit Eschenstiel) Ersatzstiel/Esche Preise + 19% Mwst 33,00 $/ St. 7,50 $/ St. Rhodener Pflanzhaue 66,00 $/ St. (mit Hickorystiel 100 cm, Blattbreite 12 cm und Rotguss-Flansch) Ersatzstiel/Hickory (100 cm) 9,90 $/ St. 19

20 Pflanzgeräte Pflanzsack/Pflanzentransportsack Kunststoffsack 80 x 120 cm (aussen silber, innen schwarz) Papiersack 80 x 120 cm (innen Wachsbeschichtet) 2,30 $/ St. 2,30 $/St. Hohlspaten (mit Eschenstiel) klein, Breite 15 cm, Länge 23 cm (nur für Sämlinge bis max. 50 cm Höhe) mittel, Breite 20 cm, Länge 30 cm groß, Breite 25 cm, Länge 36 cm Ersatzstiel/Esche 39,90 $/St. 49,50 $/St. 56,40 $/St. 8,50 $/ St. Verbiss- und Fegeschutz Vario-Pflanzhaue Ersatzstiel/Esche 20 85,00 $/ St. 7,50 $/ St. Mulchplatte aus Recyclingmaterial Epsom gegen Winterverbiss (Sprühdose) Flügol gegen Sommer- und Winterverbiss (spritz- und streichfähig) Lac Balsam (künstliche Rinde zur Baumpflege) Fegol rot (Streichmittel gg. Fegeschäden) Wöbra (Schälschutz gegen Biber und Rotwild)) Pollux Giftköder (gegen Feldmäuse) Ratron Giftlinsen Ratron Pellets F Ratron Feldmausköder Ratron Schermaussticks ø 40 cm 500 ml 5 kg 1 kg 5 kg, 10 kg 10 kg 1 kg, 25 kg 0,5 kg, 2,5 kg, 8 kg 12,5 kg 5 kg, 25 kg 2,5 kg/250 St. Sollte ein von Ihnen gesuchtes Produkt nicht in unserem Katalog zu finden sein, fragen Sie nach. Preise auf Anfrage. Preise + 19% Mwst

21 Verbiss- und Fegeschutz (VBS 99, Pflanzenstärkungsmittel) VBS 99 1 l 12,50 $/Gebinde Sprüher 3,10 $/ Stück VBS 99 5 l 57,00 $/ Gebinde Sprüher 13,80 $/ Stück VBS l 103,00 $/ Gebinde Schafwolle ca. 1 l 1,30 $/ Gebinde Terminalschutz (Kunststoff) erhältlich in Schwarz und Blau 0,12 $/ Stück Wildschutzspiralen 75 cm 0,36 $/ St. 90 cm 0,43 $/St. 120 cm 0,57 $/St. FSB-Fegeklemme 500/1000/2000/3000 Stück 0,12 $/ St. Preise + 19% Mwst 21

22 Fegeschutz Igelbaum aus Stahl 1 m hoch ab 500 St. 0,69 $/St. Wuchshülle Micro Vent 120 cm hoch 1,35 $/St. Akazienstab 2,5 x 2,5 x 150 cm 0,43 $/St. 22 Preise + 19% Mwst

23 Fegeschutz Wuchshülle Tubex Ventex, 120 cm hoch Akazienstab, 2,5 x 2,5 x 150 cm 1,49 $/ St. 0,43 $/St. Recyclingkarton- Mulchplatten, verschiedene Größen. Preis auf Anfrage Kunststoffschutzgitter auf Rollen, 100 m Ø 300 mm 149, $/Rolle Ø 200 mm 120, $/Rolle Tonkinstäbe/ Bambusstäbe Länge Ø Preis auf Anfrage Preise + 19% Mwst 23

24 Laubbäume Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Acer campestre Feldahorn 1/ ,10 1/ ,80 1/ ,20 1/ ,00 1/1 (1/2) ,00 1/ ,00 l. Hei. 1 x v ,00 l. Hei. 1 x v ,00 Acer platanoides Spitzahorn 1/ ,20 314, 1/ ,60 373, 1/ ,00 520, 1/ ,50 790, 1/1 (1/2) ,00 980, 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/2 (1/2) , , 1/ , , l. Hei. 1 x v ,00 l. Hei. 1 x v ,00 Acer pseudoplatanus Bergahorn Aesculus hippocastanum Rosskastanie 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte 1/ ,20 314, 1/ ,60 373, 1/ ,00 520, 1/ ,50 790, 1/1 (1/2) ,00 980, 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/ , , 1/ , , l. Hei. 1 x v ,00 l. Hei. 1 x v ,00 Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Alnus glutinosa Roterle/Schwarzerle anerkannte Herkünfte 1/ ,40 251, 1/ ,20 329, 1/ ,50 452, 1/ ,00 635, 1/1 (1/2) ,00 770, 1/1 (1/2) ,00 930, 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/ , , Alnus incana Grauerle 1/ ,40 251, 1/ ,20 329, 1/ ,50 452, 1/ ,00 635, 1/1 (1/2) ,00 770, 1/1 (1/2) ,00 930, 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/ , , Alnus viridis Grünerle 2/0 # ,00 2/0 # ,50 1/ ,00 1/ ,00 Betula pubescens und pendula Moor- und Sandbirke anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte 1/ ,40 251, 1/ ,20 329, 1/ ,00 635, 1/1 (1/2) ,00 770, 1/1 (1/2) ,00 930, 1/1 (1/2) , , 1/ , , Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit -Zertifikat Fragen Sie nach! 24 Preise + 7% Mwst

25 L Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Carpinus betulus Hainbuche (Weißbuche) 1/ ,50 284, 2/0 # ,00 585, 2/0 # ,00 770, 2/0 # ,00 980, 1/ ,00 880, 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/ , , 1/ , , l. Hei. 1 x v , , l. Hei. 1 x v , , l. Hei. 1 x v , , Castanea sativa Esskastanie anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte 1/ ,00 635, 1/ ,50 790, 1/ , , 1/ , , 1/ , , 1/ , , Fagus sylvatica Rotbuche anerkannte Herkünfte 1/ ,20 321, 1/ ,50 476, 2/0 # ,00 650, 2/0 # ,00 905, 2/0 # , , 1/2 (1/1) ,00 905, 1/2 (1/1) , , 1/ , , 1/2 (1/3) , , l. Hei. 1 x v , , l. Hei. 1 x v , , Großpfl. aus weitem Verschulverband , , Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Fraxinus excelsior Esche anerkannte Herkünfte 1/ ,50 284, 1/ ,20 314, 1/ ,00 860, 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/ , , 1/ , , 1/ , , l. Hei. 1 x v ,00 l. Hei. 1 x v ,00 Juglans nigra Schwarznuss 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/2 (1/1) ,00 1/ ,00 1/ ,00 Juglans regia Walnuss 1/ ,00 1/2 (1/1) ,00 1/ ,00 1/ ,00 Liquidambar styraciflua Amberbaum 1/1 m. Tb ,00 1/2 m. Tb ,00 m. B ,00 m. B ,00 Malus sylvestris (communis) Wildapfel/Holzapfel 1/ ,40 1/ ,40 1/ ,00 1/1 (1/2) ,00 1/ ,00 l. Str. 2Tr ,00 Populus spp. Nutzholzpappeln 0/ ,00 0/ ,00 0/ ,00 Preise + 7% Mwst 25

26 Laubbäume Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Populus tremula Zitterpappel, Aspe 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Hei. 1 x v ,00 l. Hei. 1 x v ,00 l. Hei. 1 x v ,00 Pappelsteckhölzer Klone Max1, Max3, Max4, Hybrid 275 unbew. Sth. Preis auf Anfrage 1 J. bew. Sth. 0/1 Preis auf Anfrage Prunus avium Wildkirsche Kontrollzeichenherkunft oder Plantagensaatgut 1/ ,00 440, 1/ ,00 555, 1/ ,50 750, 1/ ,00 930, 1/ , , 1/ , , 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , Prunus padus Traubenkirsche 1/ ,30 1/ ,60 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Pyrus communis Wildbirne 1/ ,20 1/ ,50 1/ ,00 1/ ,00 1/1 (1/2) ,00 l. Str. 2 Tr ,00 anerkannte Herkünfte Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Quercus petraea Traubeneiche 1/ ,00 440, 1/ ,00 600, 2/0 # ,00 635, 2/0 # ,00 955, 2/0 # , , 2/0 # , , 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/2 (1/3) , , 1/2 (1/3) , , l. Hei. 1 x v , , l. Hei. 1 x v , , Quercus robur Stieleiche, Deutsche Eiche anerkannte Herkünfte 1/ ,40 364, 1/ ,00 540, 2/0 # ,50 790, 2/0 # , , 2/0 # , , 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/2 (1/3) , , 1/2 (1/3) , , l. Hei. 1 x v , , l. Hei. 1 x v , , Quercus rubra (borealis) Roteiche anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte 1/ ,40 364, 1/ ,00 540, 2/0 # ,50 790, 2/0 # , , 2/0 # , , 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/2 (1/3) , , 1/2 (1/3) , , l. Hei. 1 x v , , l. Hei. 1 x v , , Zu einem Besuch auf unseren Baumschulen sind Sie jederzeit herzlich eingeladen! Vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns! 26 Preise + 7% Mwst

27 L Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Robinia pseudoacacia Akazie, Robinie 1/ , , 1/ ,30 346, 1/ ,50 428, 1/ ,00 955, 1/ , , 1/ ,00 150, 1/ , , Salix alba Baumweide 0/ ,00 0/ ,00 0/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 4 Tr ,00 Sorbus aria Mehlbeere 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Hei. 1 x v ,00 l. Hei. 1 x v ,00 Sorbus aucuparia Eberesche anerkannte Herkünfte 1/ ,40 251, 1/ ,20 314, 1/ ,90 392, 1/ , , 1/ , , 1/ , , l. Hei. 1 x v , , l. Hei. 1 x v , , Sorbus domestica Speierling 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/2 m. Tb ,00 1/2 m. Tb ,00 Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Sorbus intermedia (scandica) Nordische Vogelbeere 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 Sorbus torminalis Elsbeere 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/2 m. Tb ,00 1/2 m. Tb ,00 Tilia cordata (parvifolia) Winterlinde 1/ ,00 520, 1/ ,50 670, 2/0 # , 2/0 # , , 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/2 (1/3) , , l. Hei. 1 x v , , l. Hei. 1 x v , , Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit Fragen Sie nach! -Zertifikat anerkannte Herkünfte Preise + 7% Mwst 27

28 Laubbäume Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Tilia platyphllos (grandifolia) Sommerlinde anerkannte Herkünfte 1/ ,00 520, 1/ ,50 670, 2/0 # ,00 810, 2/0 # , , 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/1 (1/2) , , 1/2 (1/3) , , l. Hei. 1 x V , , l. Hei. 1 x V , , Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Ulmus glabra (montana) Bergulme 1/ ,20 306, 1/ ,00 905, 1/1 (1/2) , , 1/ , , 1/ , , 1/ , , l. Hei 1 x V ,00 l. Hei. 1 x V ,00 Ulmus carpinifolia (campestre) Feldulme 1/ ,20 306, 1/ ,70 382, 1/ ,00 905, 1/1 (1/2) , , 1/ , , 1/ , , 1/ , , l. Hei. 1 x V ,00 l. Hei. 1 x V ,00 Ulmus laevis Flatterulme 1/ ,20 306, 1/ ,00 905, 1/1 (1/2) , , 1/ , , 1/ , , 1/ , , l. Hei 1 x V ,00 l. Hei. 1 x V ,00 Preise für weitere Großpflanzen aller Arten aus weiterem Verschulverband sowie weitere Forstpflanzen mit Topfballen im Biocontainer auf Anfrage. 28 Seit Herbst 2010 können wir aus eigener Saatguternte Flatterulme anbieten. Der Erntebestand aus dem Donau auwald zeigt hervorragende Schaftformen und eine gute Wüchsigkeit. Die Flatterulme ist von Ulmensplintkäfer nicht betroffen. Als eine von mehreren möglichen Alternativen zur Esche findet die Flatterulme wieder größere Beachtung. Preise + 7% Mwst

29 Sträucher Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Cornus alba Weißer Hartriegel 1/ ,10 1/ ,80 1/1 (1/2) ,00 1/1 (1/2) ,00 1/1 (1/2) ,00 l. Str. 3 Tr ,00 v. Str. 4 Tr ,00 Cornus mas Kornelkirsche 1/ ,30 1/ ,50 1/1 (1/2) ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Crataegus monogyna und oxcantha Weißdorn 1/ ,40 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 1/ ,90 1/ ,30 1/ ,00 1/2 (1/1) ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Cornus sanguinea Roter Hartriegel 1/ ,10 1/ ,80 1/ ,00 1/1 (1/2) ,00 1/ ,00 l. Str. 3 Tr ,00 l. Str. 3 Tr ,00 v. Str. 4 Tr ,00 Corylus avellana Haselnuss 1/ ,20 1/ ,50 1/ ,00 1/ ,00 1/1 (1/2) ,00 1/ ,00 l.str. 2 Tr ,00 l.str. 2 Tr ,00 Crataegus coccinea und prunifolia Scharlach und Pflaumendorn 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Hippophae rhamnoides Sanddorn 1/ ,90 1/ ,30 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 Ligustrum vulgare atrovirens Liguster, frosthart Ligustrum ovalifolium 0/ ,50 0/ ,00 l. Str. 3 Tr ,00 l. Str. 3 Tr ,00 l. Str. 5 Tr ,00 v. Str. 6 Tr ,00 Ligustrum vulgare Liguster 0/ ,00 0/ ,50 l. Str. 3 Tr ,00 l. Str. 3 Tr ,00 l. Str. 5 Tr ,00 v. Str. 6 Tr ,00 Preise + 7% Mwst 29

30 Sträucher Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Lonicera xylosteum gem. Heckenkirsche 1/ ,10 1/ ,80 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 3 Tr ,00 l. Str. 3 Tr ,00 Mahonia aquifolium Mahonie 1/1 (1/2) ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 Prunus spinosa Schlehe 1/ , ,30 1/ ,60 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Weitere Sorten und Größen auf Anfrage! 30 Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit Fragen Sie nach! -Zertifikat Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Rhamnus catharticus Kreuzdorn 1/ ,40 1/ ,40 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 Rhamnus frangula Faulbaum 1/ ,90 1/ ,30 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 Rosa canina Hundsrose Rosa multiflora Wildrose Rosa rubiginosa Wildrose 1/ ,00 1/ ,20 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Rosa pimpinellifolia (spinosissima) Bibernellrose 1/ ,00 1/ ,20 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Rosa rugosa (regeliana) Apfelrose 1/ ,00 1/ ,20 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Preise + 7% Mwst

31 L Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Rosa rugosa alba Apfelrose weiß 1/ ,40 1/ ,40 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Salix aurita Öhrchenweide Salix caprea Salweide Salix cinerea Aschweide 1/ ,00 730, 0/1, 1/ ,00 860, 0/1, 1/ , , 0/1, 1/ , , l. Str. 2 Tr , , l. Str. 2 Tr , , v. Str. 4 Tr ,00 Salix incana (elaeagnos) Grauweide 0/ ,00 0/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Salix purpurea Purpurweide 0/ ,50 0/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 5 Tr ,00 Salix repens argentea Moorweide 0/ ,00 0/ ,00 l. Str. 3 Tr ,00 v. Str. 5 Tr ,00 Salix smithiana Küblerweide Salix triandra Mandelweide Salix viminalis Korbweide, Hanfweide 0/ ,00 0/ ,00 0/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 4 Tr ,00 Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Sambucus nigra Schwarzer Holunder 1/ ,90 1/ ,30 1/ ,60 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Sambucus racemosa Roter Holunder 1/ ,40 1/ ,40 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 v. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Symphoricarpus chenaultii Schneebeere 0/1, 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 3 Tr ,00 l. Str. 3 Tr ,00 v. Str. 4 Tr ,00 Syringa vulgaris gemeiner Flieder 2/ ,70 2/ ,00 1/ ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 v. Str. 3 Tr ,00 Viburnum lantana wolliger Schneeball Viburnum opulus gemeiner Schneeball 2/0 # ,00 2/0 # ,00 1/2 (1/1) ,00 1/2 (1/1) ,00 1/ ,00 l. Str. 2 Tr ,00 l. Str. 2 Tr ,00 v. Str. 4 Tr ,00 Preise + 7% Mwst 31

32 Nadelbäume Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Abies alba (pectinata) Weißtanne 2/0 35,50 284, 2/1 75,00 600, 2/1 (2/2) ,00 810, 2/2 (2/3) ,00 955, 2/2 (2/3) , , 2/2 (2/3) , , 2/1 m. Tb. 302,00 2/2 m. Tb. 385,00 Abies concolor Amerik. Silbertanne anerkannte Herkünfte 2/0 # 55,00 440, 2/1 110,00 880, 2/2 150, , 2/1 m. Tb. 450,00 2/2 m. Tb. 570,00 Abies grandis Große Küstentanne anerkannte Herkünfte 1/0 25,10 201, 2/0 # 52,00 416, 2/1 96,00 770, 2/2 138, , 2/1 m. Tb. 302,00 2/2 m. Tb. 385,00 Abies koreana Koreatanne 2/0 # 52,00 2/1 104,00 2/2 142,00 Abies nobilis (procera) Pazifische Edeltanne 2/0 # 55,00 440, 2/1 110,00 880, 2/2 150, , Chamaecyparis lawsoniana Scheinzypresse in Sorten 1/1 m. Tb ,00 1/2 m. Tb ,00 m. B ,00 Cryptomeria japonica Sicheltanne 1/1 m. Tb. 355,00 m. B ,00 m. B. 3 x v ,00 Gingko biloba Fächerblattbaum 1/1 m. Tb ,00 1/2 m. Tb ,00 m. B ,00 m. B ,00 Juniperus communis Säulenwacholder 1/2 m. Tb. 365,00 m. B ,00 m. B ,00 m. B ,00 Larix decidua (europaea) Europäische Lärche anerkannte Herkünfte 1/ ,40 227, 1/ ,40 251, 1/ ,00 585, 1/ ,00 635, 1/1 (1/2) ,50 790, 1/ ,00 880, 1/ , , Abies nordmanniana Nordmannstanne 2/0 # 48,90 392, 2/1 101,00 810, 2/2 138, , 2/3 187, , Weitere Herkünfte und Genaue Herkunftsbeschreibung auf Anfrage Herkunft Ambrolauri Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit Fragen Sie nach! -Zertifikat 32 Preise + 7% Mwst

33 L Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Larix kaempferi (leptolepis) Japanische Lärche 1/ ,40 227, 1/ ,40 251, 1/ ,00 585, 1/ ,00 635, 1/1 (1/2) ,50 790, 1/ ,00 880, 1/ , , Metasequoia glyptos torbides Urweltmammutbaum, chin. Rotholz 1/1 m. Tb ,00 1/2 m. Tb ,00 Picea abies (excelsa) Fichte, Rotfichte anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte 2/ ,70 93, 2/ ,20 338, 2/ ,70 382, 2/ ,50 428, 2/ ,50 452, 2/ ,00 540, 2/ ,00 620, 2/2 (2/3) ,00 770, 2/2 (2/3) ,00 905, 2/2 (2/3) , , 2/1 m. Tb. 272, , Aufschlag für Hochlagenherkünfte 15% Picea omorika Serbische Fichte 2/0 # 25,80 206, 2/ ,00 505, 2/1 (2/2) ,00 600, 2/ ,00 770, 2/ , , 2/ , , 2/1 m. Tb. 318,00 m. B ,00 m. B ,00 Picea pungens Stechfichte 2xv o. B ,00 2xv o. B ,00 2xv m. B ,00 2xv m. B ,00 Picea pungens Glauca Blaufichte 2/ ,20 146, 2/ ,50 452, 2/ ,00 570, 2/ ,00 635, 2/1 m. Tb ,00 m. B ,00 Picea sitchensis (sitkaensis) Sitkafichte Pinus mugo Bergkiefer, Latsche 2/0 # 27,10 2/ ,00 2/ ,50 2/1 m. Tb. 272,00 2/2 m. Tb. 344,00 Pinus mugo mughus Kriechkiefer 2/0 # 27,10 2/ ,00 2/ ,50 2/1 m. Tb. 272,00 2/2 m. Tb. 344,00 Pinus nigra austriaca, Pinus nigra corsicana Schwarzkiefer und Kors. Kiefer anerkannte Herkünfte 2/ ,70 126, 2/ ,00 520, 2/ ,00 585, 2/ ,00 730, anerkannte Herkünfte 1/0 14,60 117, 2/0 # 27,10 216, 1/1 42,20 338, 1/2 63,00 505, 1/1 m. Tb. 265,00 2/1 m. Tb. 335,00 Preise + 7% Mwst 33

34 Nadelbäume Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Pinus ponderosa Gelbkiefer 2/0 # 58,00 1/ ,00 1/2 m. Tb. 318,00 Pinus strobus Weymouthskiefer 2/0 # 31,40 2/1 61,00 2/2 83,50 1/2 m. Tb. 286,00 Pinus sylvestris Kiefer (Forche) 1/0 14,60 117, 2/0 # 27,10 216, 1/1 42,20 338, 1/2 63,00 505, 1/1 m. Tb. 258,00 1/2 m. Tb. 318,00 Pseudotsuga menziesii viridis Grüne Douglasie anerkannte Herkünfte 1/0 32,20 257, 2/0 # ,60 373, 2/0 # ,50 452, 2/ ,50 790, 2/ ,00 930, 2/ , , 1/2 (2/2) , , 1/2 (2/2) , , 1/2 (2/2) , , 1/2 (2/2) , , mit Topfballen 1/ , 2070, 1/ , 2290, 1/ , 2480, Sequoiadendron giganteum Riesenmammutbaum, amerik. Rotholz 1/1 m. Tb ,00 1/2 m. Tb ,00 anerkannte Herkünfte anerkannte Herkünfte Alter/ Höhe Qualität (cm) Stück Stück $ $ Taxus baccata Eibe 2/0 # 52,00 2/ ,00 2/ ,00 2/ ,00 2/1 m. Tb ,00 2/2 m. Tb ,00 2 xv o.b ,00 m. B ,00 Thuja occidentalis Lebensbaum 2/0 # 19,20 2/ ,50 2/ ,00 2/ ,00 2xv ,00 2xv ,00 ab1st. ab10st. 3xv mb/co ,80 9,55 3xv mb/co ,15 12,50 3xv mb/co ,50 15,40 3xv mb/co ,20 23,10 3xv mb/co ,80 41,40 Thuja occidentalis Smaragd Smaragd-Lebensbaum ab1st. ab10st. 3xv mb/co ,50 9,25 3xv mb/co ,15 12,50 3xv mb/co ,50 16,30 3xv mb/co ,60 20,80 3xv mb/co ,10 36,30 3xv mb/co ,50 53,50 Thuja plicata Riesenlebensbaum 2/0 19,20 2/ ,50 2/ ,00 Tsuga heterophylla westamerik. Hemlockstanne 2/0 # 58,00 2/ ,00 2/ ,00 2/1 m. Tb ,00 2/2 m. Tb ,00 34 Preise + 7% Mwst

35 Obstbäume/ Beerenobst Alter/ 1 Qualität Stück $ Äpfel Hochstämme, 7 8 cm StU. 39,00 Halbstämme, 6 7 cm StU. 25,00 Buschstämme, 3 4jährig 21,00 Birnen Hochstämme, 7 8 cm StU. 39,00 Halbstämme, 6 7 cm StU. 25,00 Buschstämme, 3 4jährig 21,00 Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen, Renekloden Hochstämme, 7 8 cm StU. 39,00 Halbstämme, 6 7 cm StU. 25,00 Buschstämme, 2jährig 21,00 Süß- und Sauerkirschen Hochstämme, 7 8 cm StU. 39,00 Halbstämme, 6 7 cm StU. 25,00 Buschstämme, 2jährig 21,00 Pfirsiche und Aprikosen, Nektarinen Hochstämme, 7 8 cm StU. 39,00 Halbstämme, 6 7 cm StU. 25,00 Buschstämme auf Sämling 21,00 1jährig 18,50 Walnüsse, Veredelungen Heister, cm 56,00 Hochstamm, 8 10 cm StU. 63,00 Hochstamm, cm StU. 75,00 Haselnüsse, großfruchtig in Sorten Tr. 13, Tr. 17,30 Alter/ 1 Qualität Stück $ Quitten Halbstämme, 6 7 cm StU. 30,00 Büsche, 2-jährig 21,70 Stachelbeeren Stamm, 4 Tr., Sth ,10 Büsche mit 3 4 Trieben 7,15 Büsche mit 5 7 Trieben 8,45 Büsche mit 8 12 Trieben 9,20 Johannisbeeren, rot-, schwarz- und weißfruchtig Stamm, 3 Tr., Sth ,45 Büsche mit 3 4 Trieben 3,29 Büsche mit 5 7 Trieben 4,16 Büsche mit 8 12 Trieben 4,75 Weinreben m. Tb ,45 Himbeeren A 4,50 B 3,75 Brombeeren mit Dornen, 1-jährig v. Tb. 7,95 dornenlos, m. Tb. 9,70 Heidelbeeren Großfruchtige mit Ballen , , ,30 Zeichenerklärung 1/0 1-jähriger Sämling 1/1 2-jährig verschulter Sämling 2/2 4-jährig verschulter Sämling 0/1 1-jährig bewurzeltes Steckholz l. Hei. leichter Heister l. Str. leichter Strauch mit Triebzahl m. Tb./P Pflanze mit Topfballen StU Stammumfang Co Container 2/0 2-jähriger Sämling 1/2 2/1 3-jährig verschulter Sämling # unterschnitten unbew. Sth. unbewurzeltes Steckholz v. Hei. verschulter Heister v. Str. verschulter Strauch mit Triebzahl o.b. ohne Ballen m.b. mit Ballen Preise + 7% Mwst 35

36 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Spitzahorn, Sandbrike, Moorbirke, Hainbuche, Vogelkirsche, Sommerlinde Spitzahorn (800) Norddeutsches Tiefland Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Süddeutsches Hügel u. Bergland West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland Sandbirke (804) Norddeutsches Tiefland Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Süddeutsches Hügel u. Bergland West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland Sommerlinde (824) Norddeutsches Tiefland Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Süddeutsches Hügel u. Bergland West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland Moorbirke (805) Norddeutsches Tiefland Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Süddeutsches Hügel u. Bergland West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland Hainbuche (806) Norddeutsches Tiefland Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Süddeutsches Hügel u. Bergland West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland Vogelkirsche (814) Norddeutsches Tiefland Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Süddeutsches Hügel u. Bergland West- u. Süddeutsches Bergland sowie Alpen u. Alpenvorland aid infodienst 36

37 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Bergahorn (801) Norddeutsches Tiefland Mittel- u. Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Westdeutsches Bergland, kolline Stufe Westdeutsches Bergland, montane Stufe Oberrheingraben Südostdeutsches Hügel- und Bergland, kolline Stufe Südostdeutsches Hügel- und Bergland, montane Stufe Süddeutsches Hügel- und Bergland, kolline Stufe Süddeutsches Hügel- und Bergland, montane Stufe Alpen und Alpenvorland, submontane Stufe Alpen und Alpenvorland, hochmontane Stufe Bergahorn aid infodienst 37

38 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Roterle, Esche und Winterlinde Roterle (802) Nordwestdeutsches Tiefland Nordostdeutsches Tiefland Mittel - und Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Westdeutsches Bergland Oberrheingraben Südostdeutsches Hügel- und Bergland Süddeutsches Hügel- und Bergland Alpen und Alpenvorland Winterlinde (823) Nordwestdeutsches Tiefland Nordostdeutsches Tiefland Mittel - und Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Westdeutsches Bergland Oberrheingraben Südostdeutsches Hügel- und Bergland Süddeutsches Hügel- und Bergland Alpen und Alpenvorland Esche (811) Nordwestdeutsches Tiefland Nordostdeutsches Tiefland Mittel - und Ostdeutsches Tief- u. Hügelland Westdeutsches Bergland Oberrheingraben Südostdeutsches Hügel- und Bergland Süddeutsches Hügel- und Bergland Alpen und Alpenvorland aid infodienst 38

39 Rotbuche (810) Niedersächsischer Küstenraum u. Rheinisch-Westfälische Bucht Ostsee-Küstenraum Heide und Altmark Nordostbrandenburgisches Tiefland Märkisch-Lausitzer Tiefland Mitteldeutsches Tief- und Hügelland Rheinisches und Saarpfälzer Bergland, kolline Stufe Rheinisches und Saarpfälzer Bergland, montane Stufe Harz, Weser- und Hessisches Bergland, kolline Stufe Deutsche Forstpflanzenherkünfte Harz, Weser- und Hessisches Bergland, montane Stufe Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland, kolline Stufe Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland, montane Stufe Erzgerbirge mit Vorland, kolline Stufe Erzgerbirge mit Vorland, montane Stufe Erzgerbirge mit Vorland, hochmontane Stufe Oberrheingraben Würtembergisch-Fränkisches Hügelland Fränkische Alb Bayrischer und Oberpfälzer Wald, submontane Stufe Bayrischer und Oberpfälzer Wald, montane Stufe Schwarzwald, submontane Stufe Schwarzwald, hochmontane Stufe Schwäbische Alb Alpenvorland Alpen, submontane Stufe Alpen, hochmontane Stufe Rotbuche aid infodienst 39

40 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Stieleiche Stieleiche (817) Niedersächsischer Küstenraum u. Rheinisch-Westfälische Bucht Ostsee-Küstenraum Heide und Altmark Ostdeutsches Tiefland Mitteldeutsches Tief- und Hügelland Westdeutsches Bergland Oberrheingraben Südostdeutsches Hügel- und Bergland Süddeutsches Hügel- und Bergland sowie Alpen aid infodienst 40

41 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Traubeneiche (818) Niedersächsischer Küstenraum u. Rheinisch-Westfälische Bucht Ostsee-Küstenraum Heide und Altmark Ostdeutsches Tiefland Mitteldeutsches Tief- und Hügelland Rheinisches und Saarbergland Herz. Weser- und Hessisches Bergland außer Spessart Pfälzerwald Oberrheingraben Spessart Fränkisches Hügelland Süddeutsches Hügel- und Bergland Süddeutsches Mittelgebirgsland sowie Alpen Traubeneiche aid infodienst 41

42 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Weißtanne Weißtanne (827) Niedersächsischer Küstenraum u. Rheinisch-Westfälische Bucht Nordostdeutsches Tiefland und Niedersächsisches Binnenland Mittel- und Ostdeutsches Tief- u. Hügelland ausser Niederlausitz Niederlausitz Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben Thüringisch-Sächsisch-Nordostbayerische Mittelgebirge Bayerischer u. Oberpfälzer Wald Schwarzwald und Albtrauf Schwäbisch-Fränkischer Wald Übriges Süddeutschland Alpen und Alpenvorland, submontane Stufe Alpen und Alpenvorland, hochmontane Stufe aid infodienst 42

43 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Große Küstentanne (830) Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Esskastanie (808) Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Japanische Lärche (839) Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Sitkafichte (844) Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Große Küstentanne, Esskastanie, Japanische Lärche, Sitkafichte, Schwarzkiefer, Roteiche und Robine Roteiche (816) Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Robinie (819) Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet Schwarzkiefer ( ) Norddeutsches Tiefland Übriges Bundesgebiet aid infodienst 43

44 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Europäische Lärche Europäische Lärche (837) Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tiefund Hügelland West- und Süddeutsches Hügelund Bergland Südostdeutsches Hügel- und Bergland Alpen, submontane Stufe Alpen, montane Stufe Alpen, subalpine Stufe aid infodienst 44

45 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Fichte (840) Norddeutsches Tiefland Mittel- und Ostdeutsches Tiefland außer Niederlausitz Niederlausitz Rheinisches und Saarpfälzer Bergland sowie Oberrheingraben, kolline Stufe Rheinisches und Saarpfälzer Bergland sowie Oberrheingraben, montane Stufe Weser und Hessisches Bergland, kolline Stufe Weser und Hessisches Bergland, montane Stufe Harz, kolline Stufe Harz, montane Stufe Harz, hochmontane Stufe Thüringer Wald und Frankenwald, kolline Stufe Fichte Thüringer Wald und Frankenwald, montane Stufe Vogtland und Ostthüringisches Hügelland Sächsisches Bergland, kolline Stufe Sächsisches Bergland, montane Stufe Sächsisches Bergland, hochmontane Stufe Neckarland und Fränkisches Hügelland Fichtelgebirge und Oberpfälzer Wald, submontane Stufe Fichtelgebirge und Oberpfälzer Wald, montane Stufe Bayrischer Wald, submontane Stufe Bayrischer Wald, montane Stufe Bayrischer Wald, hochmontane Stufe Schwarzwald, submontane Stufe Schwarzwald, hochmontane Stufe Schwäbisch-Fränkischer Wald Alb Alpenvorland Alpen, submontane Stufe Alpen, montane Stufe Alpen, subalpine Stufe aid infodienst 45

46 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Kiefer Kiefer (851) Niedersächsischer Küstenraum u. Rheinisch-Westfälische Bucht Mecklenburg Heide und Altmark Mittel- und Ostdeutsches Tiefland Westdeutsches Bergland, kolline Stufe Westdeutsches Bergland, montane Stufe Vogtland, Thüringer Wald und Frankenwald, kolline Stufe Vogtland, Thüringer Wald und Frankenwald, montane Stufe Thüringisch-Sächsisches Hügelland Erzgebirge, kolline Stufe Erzgebirge, montane Stufe Oberes Vogtland und Nordostbayerische Mittelgebirge Oberrheingraben Neckarland u. Fränkische Platte Mittelfränkisches Hügelland Alb Ostbayerische Mittelgebirge, kolline Stufe Ostbayerische Mittelgebirge, montane Stufe Schwarzwald, kolline Stufe Schwarzwald, montane Stufe Alpenvorland Alpen, submontane Stufe Alpen, hochmontane Stufe aid infodienst 46

47 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Douglasie (853) Nordwestdeutsches Tiefland mit Schleswig-Holstein Nordostdeutsches Tiefland außer Schleswig-Holstein Mittel- und Ostdeutsches Tiefund Hügelland West- und Süddeutsches Hügelund Bergland sowie Alpen, kolline Stufe West- und Süddeutsches Hügelund Bergland sowie Alpen, montane Stufe Südostdeutsches Hügel- und Bergland Douglasie aid infodienst 47

48 Deutsche Forstpflanzenherkünfte Grauerle Grauerle (803) Bundesgebiet nördlich der Donau Alpen und Alpenvorland südlich der Donau aid infodienst 48

49 Vielen Dank für Ihr Vertrauen! Ihre Baumschule Sailer 49

50 Info Rot- bzw. Schwarzerlen die nach diesen Hygiene vor - schriften angezogen werden, gelten als Phytophtora-frei. Unsere Roterlen-Produktion ist natürlich danach ausge - richtet. Somit können wir Roterlen in allen Größen mit Garantie- Erklärung liefern. Fragen Sie nach! Roterlen Phytophtora-frei 1/0 und 1/1 in allen Größen (mit Garantie-Erklärung) Roterlensaat 1/0 Phytophtora-frei 50 Roterlen 1/1

51 Herkunftsgesicherte Forstpflanzen mit -Zertifikat Alfons Sailer (Senior-Chef) in der Fichtensaat 2/0 Fragen Sie nach! Forstpflanzen-Bedarfstabelle Erforderliche Pflanzenmenge auf 1 Hektar: A. Reihenpflanzung (ohne Abstandsflächen) Entfernung der Pflanzen Entfernung der Reihen in m 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,5 3,0 m Anzahl der Pflanzen: Stück 0, , , , , , , , , , , , , , , ,

52 Einladung Ganz herzlich laden wir Sie zu einem Besuch auf unserer Baumschule ein! Wir möchten Ihnen einen Einblick in unseren Betrieb ermöglichen und stellen Ihnen bei einer individuellen Betriebsführung u. a. die nachfolgenden Themenbereiche vor: unsere Saatbeete und Anzuchten verschiedene Aushebetechniken verschiedene Pflanztechniken Maschinen und Geräte für den Arbeitsalltag unsere qualitativ hochwertigen Pflanzen Verbiss- und Fegeschutz praktische Tipps beim Umgang und der Pflanzung von Forstpflanzen Überzeugen Sie sich selbst von unserem Betrieb! Uns ist es wichtig, dass wir ausreichend Zeit für Sie und Ihre Fragen einplanen können. Aus diesem Grund bitten wir Sie vorab um eine telefonische Terminvereinbarung. Gerne reservieren wir Ihnen einen Termin! Wir sind Mitglied im Zertifizierungsring für überprüfbare forstliche Herkunft Süddeutschland e.v. (ZüF), der Erzeugergemeinschaft für Qualitätsforstpflanzen Süddeutschland e.v. (EZG), der Deutschen Kontrollvereinigung für Forstliches Saat- und Pflanzgut e.v. (DKV) und dem Bund deutscher Baumschulen (BdB).

53 1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. 2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 3. Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch uns schriftlich zugestimmt. 2 Vertragsschluß 1. Unsere Angebote sind freibleibend entsprechend unserer Verfügbarkeit. 2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. 3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 4. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluß eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird, soweit bereits geleistet, unverzüglich zurückerstattet. 5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per zugesandt. 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des Kataloges/der Preisliste verlieren die alten Preise ihre Gültigkeit. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale. 2. Ausländische Zahlungsmittel werden, soweit nicht die Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist, nach dem bei der Deutschen Bundesbank am Tage der Rechnungsstellung notierten amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung in Euro umgerechnet. 3. Wir behalten uns vor, Aufträge gegen Nachnahme auszuführen. 4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware binnen einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum den Kaufpreis spätestens zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag, sofern der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat und keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. 5. Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig aus Umständen, die aus derselben Lieferung herrühren. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts oder eines Zurückbehaltungssrechts seitens unserer Unternehmer-Kunden ausgeschlossen. 6. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus entstandene Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 7. Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistung von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätigbleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. 4 Gefahrübergang, Versand und Verpackung 1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. 2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. 3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. 4. Im Falle des Zukaufs durch uns hat der Verkäufer die Verpackung ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen. Offene Wagenladungen sind abzudecken. Die einzelnen Lieferpositionen sind deutlich zu kennzeichnen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 5. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer Kunden abgeschlossen. 6. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z.b. Gitterboxen, Baumschulpaletten) bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden. 7. Verpackungs- und Transportkosten sowie Rollgelder können nachberechnet werden. 8. Eine Anlieferung per LKW kann nur über frei befahrbare Straßen erfolgen. 5 Lieferpflichten 1. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z.b. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.b. Seuchen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder behördliche Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen. 2. Feste Liefertermine sind für uns lediglich bei schriftlicher Bestätigung bindend. 3. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten. 6 Maße und Muster 1. Sämtliche Maße sind Cirka-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig. 2. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen. 7 Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich Nebenforderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wurde. 2. Unser Eigentum an der Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren, dass der Unternehmer als Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur Weiterveräußerung auf seinem oder fremden Grundstück einschlägt oder einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von übrigen Pflanzen getrennt zu lagern, einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei so zu kennzeichnen, dass sie als von uns kommend erkennbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu gehören insbesondere richtige Lagerung, Pflanzung, Düngung und Bewässerung. 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von Namen und Anschrift des Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. 5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte und einschließlich etwaiger Saldoforderungen tritt der Unternehmer hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht gehörender Ware, so erwerben wir an der vermischten Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu der sonstigen Ware. 8 Garantie und Gewährleistung 1. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Kunde den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc. sind von der Garantie nicht umfaßt. Bei der Anwachsgarantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne. 2. Eine Gewähr für Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches Verlangen übernommen. Bei Obstgehölzen wird die Gewähr für Echtheit der Sorten und der geforderten Unterlagen bis zum Ablauf des fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an übernommen. Die Gewähr für Beerenobst, Rosen und andere Gehölzen läuft nur bis zum Ablauf des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Garantie übernommen. Bei Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen übernehmen wir Gewähr für die Echtheit der gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines Jahres ab dem Tage der Lieferung. 3. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 4. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 6. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Prospektaussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, hat der Verbraucher im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände nicht auf unsachgemäße Behandlung der Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen ist. 7. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 6 dieser Bestimmung). 9. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutzrechtlich geschützten Rosensorten sowie solcher, deren Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet den Unternehmer als Käufer dazu, die Sorten ausschließlich mit den Originaletiketten weiterzuverkaufen, die mit den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie die erworbenen Rosenpflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im Ausland zu unterlassen. Der Unternehmer als Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Käufern gegenüber aufzuerlegen. 9 Haftungsbeschränkungen 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden. 3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 10 Widerrufs- und Rückgaberecht Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel 1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen, es sei denn, es handelt sich bei der Ware um lebende Pflanzen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40 EURO der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40 EURO hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. 3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. 11 Schlußbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

54 Diese Preisliste wurde auf PEFC-zertifizierten Papier gedruckt!

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