Große Anfrage. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg, Anja Hajduk, Katharina Fegebank, Dr. Anjes Tjarks, Christiane Blömeke und Olaf Duge (GAL) vom und Antwort des Senats Betr.: Inklusion an Hamburger Schulen Das Thema Inklusion erhält derzeit berechtigte und nötige Aufmerksamkeit. Die Schulleitungen der Hamburger Stadtteilschulen erläutern in einem Positionspapier ihre Lage im Zusammenhang mit der Aufgabe der Inklusion und leiten daraus Forderungen ab. Damit liefern sie ernst zu nehmende Aspekte für das Gelingen von Inklusion und Stadtteilschule gleichermaßen. Beides sind jeweils große Aufgaben, die nur mit breiter Unterstützung, ausreichenden Ressourcen und bedarfsgerechter Steuerung zu bewältigen sind und die weitreichende Konsequenzen für die Hamburger Schullandschaft haben werden. In Drs. 20/433 teilt der Senat der Bürgerschaft mit, er werde im Zuge der Inklusion Erzieher/-innen und Sozialpädagogen/-innen einstellen. 108 sollen es sein, wie in der dazugehörigen Pressemitteilung präzisiert wurde. In der Mitteilung an die Bürgerschaft heißt es: Die im Bildungs- und Teilhabepaket bereitgestellten Mittel für schulische Sozialarbeit werden deshalb im Bereich der integrativen Beschulung insbesondere der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich des Lernens, der Sprache und der emotionalen und sozialen Entwicklung eingesetzt. Bei der Verteilung der Mittel an die Inklusionsschulen werden die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft und die sonstige sozialpädagogische Ausstattung der Schulen mitberücksichtigt. Ignoriert wird dabei der Umstand, dass viele Behinderungen einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen und somit Sonderpädagogen/-innen mit dieser Aufgabe zu betrauen sind. Die Ausbildung und Kompetenzen von Sonderpädagogen/-innen ist eine andere als die der Sozialpädagogen/-innen und Erzieher/-innen. Diese Tatsache scheint der Behörde nicht bewusst zu sein. Ignoriert wird auch die Tatsache, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf nicht zwingend mit dem Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket korreliert. Die Ankündigung des Senators, ein Inklusionskonzept erst 2012 vorzulegen, reicht nicht aus. Inklusion findet bereits statt und bedarf sofortiger, sinnvoller Regelungen und Steuerungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

2 Drucksache 20/1716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 12 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) gibt Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ihren Eltern seit August 2009 das Recht, zwischen einer integrativen beziehungsweise inklusiven Beschulung und einer Sonderschule zu wählen. Seitdem steigt die Zahl der integrativ beschulten Kinder und Jugendlichen stetig und deutlich an. In der letzten Legislaturperiode wurde es versäumt, ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Umsetzung des 12 HmbSG zu erarbeiten und die notwendigen haushaltsrechtlichen Schritte zu initiieren. Auch Fortbildungs- und Unterstützungsangebote sind nicht in ausreichendem Umfang und mit der erforderlichen Passgenauigkeit geschaffen worden. So gibt es in den allgemeinen Schulen große Unterschiede bei der Realisierung der inklusiven Bildung. Vier verschiedenen Ressourcenzuweisungen für integrative Förderung (Integrative Regelklassen, Integrationsklassen, Integrative Förderzentren und die sogenannten -12-Ressourcen) führen zu einer ungleichen und nicht immer den Förderbedarfen der Kinder und Jugendlichen angemessenen Ausstattung. Der neue Senat hat in dieser schwierigen Ausgangslage zeitnah erste stabilisierende Nachsteuerungsmaßnahmen getroffen. Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind gezielt an Grund- und Stadtteilschulen eingesetzt worden, um schulischen Engpässen zu begegnen. Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wurden für rund 5 Millionen Euro Sozialpädagogen- und Erzieherstellen eingerichtet. Der Senat entwickelt derzeit ein neues umfassendes Inklusionskonzept mit einem gerechteren Ressourcenzuweisungssystem. Wie seit Jahren in Hamburg bewährt sollen dabei auch künftig Sonderpädagogen und Erzieher beziehungsweise Sozialpädagogen gemeinsam eingesetzt werden. Dieses Rahmenkonzept soll anschließend mit allen Beteiligten diskutiert und zum Schuljahr 2012/2013 umgesetzt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Siehe Anlage 1. A. Schuljahr 2011/ Wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler jeden Jahrganges haben sonderpädagogischen Förderbedarf? Bitte aufschlüsseln nach Jahrgang und Förderschwerpunkt seit dem Schuljahr 2009/ Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit dem die Regelschule verlassen und sind an eine Sonderschule gewechselt? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. 3. Für wie viele Schülerinnen und Schüler wurde im Schuljahr 2011/2012 in den Jahrgängen 1 und 5 jeweils ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt und wer hat diesen Antrag gestellt? Für Jahrgang 1 sind in der zuständigen Behörde 471 und für Jahrgang 5 sind 624 Anträge auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs eingegangen und beschieden worden. Im Übrigen siehe Drs. 20/ Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern, für die ein Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt wurde, wurde kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt aufgeschlüsselt nach Klasse 1 und 5? Zu den bei der zuständigen Behörde eingegangenen Anträgen gab es im Jahrgang 1 insgesamt 21 ablehnende Bescheide, im Jahrgang 5 gab es 20 ablehnende Bescheide. 5. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern wurden kein sonderpädagogischer Förderbedarf, aber besondere Integrationsleistungen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch gemäß 12 Absatz 6 des Schulgesetzes festgestellt? 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/1716 Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst. Es handelt sich um Schülerinnen und Schüler, die infolge von Krankheiten oder Behinderungen teilweise auch nur zeitlich begrenzte Unterstützung beim Schulbesuch benötigen, aber keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Dabei kann es sich um Schulweghilfe oder um Unterstützung bei Wegen innerhalb einer Schule handeln, um Unterstützungen in Prüfungsverfahren oder um begleitenden Hausunterricht bei chronischen Erkrankungen. Wiedereingliederungshilfen werden zudem beispielsweise geleistet nach Psychiatrieaufenthalten oder bei Diabeteserkrankungen. 6. Wie viele dieser Kinder, aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1 und 5 und nach den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten, werden integrativ, wie viele in Sonderschulen beschult? Die Daten für das Schuljahr 2011/2012 werden derzeit im Rahmen der Herbststatistik aufbereitet und liegen noch nicht vor. Für das Schuljahr 2010/2011 siehe Anlage Gibt es Schülerinnen und Schüler der ersten und fünften Klasse, bei denen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, ohne dass der Besuch einer allgemeinen Schule genehmigt wurde? Wenn ja, wie viele? Und aus welchen Gründen wurde so entschieden? Nein. 8. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden in den internen Lerngruppen der beiden integrativen Förderzentren beschult? In den zwei internen Lerngruppen am Integrativen Förderzentrum Nord-Ost werden insgesamt 18 Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 4 unterrichtet. Am Integrativen Förderzentrum Eimsbüttel-Nord werden insgesamt 17 Schülerinnen und Schüler in drei internen Lerngruppen beschult. 9. Mit welchen Schulen kooperiert welches der Förderzentren? Wie gestaltet sich diese Kooperation? Siehe Drs. 20/1185. Die beiden integrativen Förderzentren vereinbaren die Kooperationsformen direkt mit den beteiligten Schulen. Die Kooperation erfolgt mit Blick auf die Themen Beratung, Diagnostik und Förderplanung, Begleitung im Unterricht und kollegiale Fortbildung. 10. Welche Schulen arbeiten im Schuljahr 2010/2011 integrativ? 11. Welche dieser Schulen haben im Schuljahr 2011/2012 damit begonnen, integrativ zu arbeiten? Siehe Anlage Welche vorher integrativ arbeitenden Schulen sind mit dem Schuljahr 2011/2012 weggefallen? Im Schuljahr 2011/2012 sind keine bislang integrativ arbeitenden Schulen weggefallen. Die Zahl inklusiv arbeitender Schulen wächst kontinuierlich. Siehe Anlage 3. Siehe Anlage Welche der integrativen Standorte sind Ganztagsschulen? 14. Welche der Sonderschulen sind Ganztagsschulen? 15. Welche Form therapeutischer Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann im Schuljahr 2011/ 2012 an welcher allgemeinbildenden Schule angeboten werden? Bitte nach Schule und Förderbedarf aufschlüsseln. 16. Welche Form therapeutischer Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann im Schuljahr 2011/ 2012 an welcher Sonderschule angeboten werden? Bitte nach Schule und Förderbedarf aufschlüsseln. 3

4 Drucksache 20/1716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Sprachtherapeutische und verhaltenstherapeutische Angebote können von allen Sonderpädagogen an allen Förderorten erbracht werden. Darüber hinaus gibt es in Hamburg spezielle schulische Therapeutinnen und Therapeuten an Sonderschulen für körperliche und motorische sowie für geistige Entwicklung. Dort werden je nach Bedarf folgende Therapieformen erbracht: Ergotherapie, Physiotherapie, Reittherapie, Musiktherapie et cetera. In Einzelfällen werden diese Therapeutinnen und Therapeuten zur Förderung besonders therapiebedürftiger Schülerinnen und Schüler in eine der umliegenden Regelschulen gesandt. Eine zentrale schülerbezogene Erfassung aller Angebote erfolgt nicht. Eine Abfrage aller Schulen war nicht möglich, da in der für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeit die Herbstferien lagen In wie vielen Fällen sind Elternwunsch und Schulzuweisung nicht identisch? Welche Begründungen gibt es hierfür? 18. Gab es Widersprüche? Wenn ja, wie viele? Aus welchen Gründen? Die Anzahl der Fälle, in denen Elternwunsch und Schulzuweisung nicht identisch sind, wird statistisch nicht erfasst, da die Steuerung der Schulplätze sowohl durch Elternberatungen in den Bezirken als auch durch die regional zuständigen Schulaufsichten erfolgt. Es gab in diesem Bereich insgesamt vier Widersprüche. In allen Fällen erfolgte eine einvernehmliche Klärung, in zwei Fällen durch Rücknahme des Widerspruchs und in den beiden anderen Fällen durch Abhilfeentscheidungen. 19. Enthielten die Gutachten, die im Zuge des Diagnostik-Verfahrens erstellt wurden, eine Lernortempfehlung? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Nein, die Gutachten enthielten in der Regel in diesem Jahr keine Lernortempfehlungen mehr, da der Elternwunsch für die Wahl der Schulform allgemeine Schule oder Sonderschule maßgeblich ist. Nur in statistisch nicht erfassten Einzelfällen wurde diese Maßgabe von den begutachtenden Personen irrtümlich nicht beachtet. 20. Nach welchem Verfahren werden den Schulen Eingliederungshilfen als zusätzliche Unterstützung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zugewiesen? Für Maßnahmen der Eingliederungshilfe, die ausschließlich in Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen stehen, ist die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) Sozialhilfeträgerin. Über die von der Schule direkt erbrachten Leistungen hinaus erhalten behinderte und von einer Behinderung bedrohte Schülerinnen und Schüler seitens der BSB nach 53, 54 Absatz 1 Nummer 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - SGB XII Eingliederungshilfe als Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu. Diese Eingliederungshilfe soll Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in die Lage versetzen, im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht eine Schule zu besuchen und einen Schulabschluss zu erlangen, eine weiterführende Schule zu besuchen, sofern nach Fähigkeiten und ihren bisherigen Leistungen erwartet werden kann, dass das Bildungsziel erreicht wird. Leistungsberechtigt sind schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Hamburg haben sowie Schülerinnen und Schüler, die der Schulpflicht nicht mehr unterliegen, aber noch eine weiterführende Schule besuchen und deren bisherige Leistungen erwarten lassen, dass das Bildungsziel in angemessenem Zeitraum erreicht wird. Weitere Voraussetzungen sind: dass eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt beziehungsweise dass eine solche Behinderung droht oder bei Mehrfachbehinderung eine solche Behinderung im Vordergrund steht und

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/1716 die Zugehörigkeit zum Personenkreis des 53 Absatz 1 Satz 1 SGB XII in Verbindung mit 2 Absatz 1 SGB IX (Pflichtleistung) oder des 53 Absatz 1 Satz 2 SGB XII in Verbindung mit 2 Absatz 1 SGB IX (Ermessensleistung) festgestellt ist. 1 Das bezirksübergreifend tätige Fachamt Eingliederungshilfe beim Bezirksamt Wandsbek ist zuständig für die Gewährung zusätzlicher Hilfen bei gleichzeitiger Gewährung stationärer Eingliederungshilfe im Rahmen der ganzheitlichen Sachbearbeitung (also für Kinder und Jugendliche, die stationär untergebracht sind). Für Hilfen, die sowohl in der Häuslichkeit als auch während der Schulzeit erforderlich sind, wie zum Beispiel ambulante Hilfen, Hilfestellungen durch bisherige Zivildienstleistende oder Freiwillige und pflegerische Maßnahmen, sind die bezirklichen Sozialdienststellen zuständig, soweit diese Leistungen nicht von vorrangigen Kostenträgern gewährt werden. Diese Daten werden nicht gesondert erfasst. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich hierbei in aller Regel um Leistungen vorrangiger Leistungsträger handelt, insbesondere häusliche Krankenpflege nach SGB V und individuelle Schwerbehindertenbetreuung (ISB) nach SGB XI. Eingliederungshilfen für Schulbegleitung nach 35a SGB VIII werden für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch die Jugendämter nach folgenden Verfahren bewilligt: Das Jugendamt stellt im Einzelfall und auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme zu einer seelischen Störung durch einen Jugendpsychiatrischen Dienst (JPD) oder den Jugendpsychologischen und -psychiatrischen Diensten der Bezirke (JPPD) oder durch einen niedergelassenen Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie fest, ob die festgestellte seelische Störung Auswirkung auf die Teilhabe des jungen Menschen am Leben in der Gesellschaft hat. Ist dies der Fall, entscheidet das Jugendamt, ob die Maßnahme Schulbegleitung zur Eingliederung notwendig ist. Parallel erstellt die zuständige Behörde nach 12 HmbSG ein sonderpädagogisches Gutachten mit Empfehlungen zur Frage der Schulbegleitung. In einer gemeinsamen Fallkonferenz (Förder- beziehungsweise Hilfeplanung) wird einvernehmlich über den Umfang, die Qualität der Schulbegleitung, über Möglichkeiten der Bündelung von Unterstützungsleistungen sowie über die Aufgabenverteilung zwischen Schule und Jugendhilfe entschieden. Auf der Basis der Ergebnisse der Fallkonferenz und der vorliegenden ärztlichen und schulischen Gutachten beauftragt das Jugendamt einen freien Träger mit der Leistungserbringung der Jugendhilfe jeweils für ein halbes Jahr. 21. Für wie viele Kinder sind Eingliederungshilfen an allgemeinbildenden Schulen bewilligt worden (aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)? Am Stichtag wurden seitens der BSB insgesamt 226 Eingliederungshilfen gewährt. Die Bewilligungen erfolgten nicht nur in der letzten Aufnahmerunde, sondern teilweise bereits in den davorliegenden Jahren. Eingliederungshilfen Anzahl der Schülerinnen Jahrgangsstufe und Schüler Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung sind Eingliederungshilfeleistungen des Jugendhilferechts vorrangig (vergleiche 35a i.v.m. 10 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII). 5

6 Drucksache 20/1716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Anzahl der Schülerinnen Jahrgangsstufe und Schüler Summe 226 B. Langfristige Planungen 1. Wann wird der gemeinsame Aktionsplan der BSB und der BASFI zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung im Lebensbereich Bildung und Erziehung fertiggestellt sein? Welche Ziele sollen hier formuliert werden? Welche Maßnahmen soll er umfassen? Wie werden sich die Zuständigkeiten verteilen? Wie wird der Zeitrahmen der Umsetzung aussehen? Der Aktionsplan wird zu einigen Schwerpunktthemen, wie zum Thema Bildung, Ziele, Maßnahmen, Zuständigkeiten und Zeitrahmen zur Umsetzung der UN-Konvention enthalten. Er wird zurzeit unter der Federführung der BASFI und mit Beteiligung der Fachbehörden und Bezirke entwickelt. Die Behindertenverbände werden in die Erarbeitung einbezogen. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist vorgesehen, siehe Drs. 20/1873, einen ersten Entwurf des Landesaktionsplans im 1. Quartal 2012 vorzulegen. Im Übrigen siehe Drs. 20/ Wie soll die Qualitätssicherung der Maßnahmen sichergestellt werden? Es ist beabsichtigt, die Umsetzung aller im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen unter Beteiligung der Behindertenverbände, der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen sowie des Landesbeirats zur Gleichstellung behinderter Menschen zu evaluieren. Die im Rahmen dieser Qualitätssicherung gewonnenen Erkenntnisse werden für Fortschreibungen des Aktionsplans genutzt. 3. Die Stadtteilschulen sind die Schulform, die neben den Förder- und Sonderschulen am stärksten von den Inklusionsmaßnahmen betroffen ist. Gleichzeitig ist diese neue Schulform mit Neuordnungen und eigenen Problemen konfrontiert. Wie kann sichergestellt werden, dass diese Parallelbelastung durch eine angemessene Ressourcenzuweisung gestützt wird? Bitte konkrete Maßnahmen beziehungsweise Ressourcen nennen. 4. Hält der Senat die Maßnahme, 108 Sozialpädagogen/-innen und Erzieher/-innen einzustellen, für ein Gelingen von Inklusion und für ein Gelingen von Stadtteilschule für ausreichend? Wenn nein, welche Maßnahmen hält der Senat für darüber hinaus notwendig, um das Ziel gelingender Inklusion umzusetzen, ohne damit die allgemeinbildenden Schulen zu überfordern und somit das Ziel gelingender Inklusion zu gefährden? Derzeit erhalten die Stadtteilschulen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die je nach Förderschwerpunkt vorgesehene Ressource, die eine entsprechende Zahl doppelt besetzter Unterrichtsstunden ermöglicht (siehe hierzu auch Drs. 20/1770). Im Übrigen wurden die Klassenfrequenzen an Stadtteilschulen auf 23 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 5 und 6 und auf 25 Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 7 gesenkt. Dies trägt zu einer verbesserten individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Förderbedarf bei. Bei der unbefristeten Beschäftigung der im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgesehenen sozialpädagogischen Kräfte handelt es sich um eine zusätzliche 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/1716 Ausstattung der Grund- und Stadtteilschulen; diese Kräfte ergänzen die mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf arbeitenden Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Darüber hinaus sind alle Stadtteilschulen mit mindestens einer vollen Sozialpädagogenstelle für sonstige schulische Sozialarbeit ausgestattet worden. Weitere Maßnahmen stärken die Stadtteilschule. So werden seit dem Schuljahr 2011/ zusätzliche Stellen der beruflichen Schulen für eine Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung an den Stadtteilschulen eingesetzt (siehe auch Drs. 19/8472). In einem ersten Schritt wurden zum Schuljahr 2011/2012 folgende Statteilschulen zu Ganztagsschulen umgewandelt: Stadtteilschule (StS) Mitte, StS Luruper Hauptstraße, StS Lessingschule, StS Bergstedt und StS Poppenbüttel. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind berechtigt, Hilfen des Bildungs- und Teilhabepakets zu beziehen? a. Welche Summe ergibt sich daraus für die Einstellung der angekündigten Sozialpädagogen/-innen und Erzieher/-innen? b. Wie viele Sozialpädagogen/-innen und Erzieher/-innen können mit dem sich hieraus ergebenden Budget eingestellt werden? Siehe Drs. 20/938. Aus den im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Jahre 2011, 2012 und 2013 zur Verfügung gestellten je 4,8 Millionen Euro werden 108 Stellen für Sozialpädagogen und Erzieher finanziert. 6. Plant der Senat, zum Zwecke einer gelingenden Inklusion mehr Lehrer-/ -innensteilen zu schaffen? a. Wenn ja, wie viele Stellen? Bitte nach Schulformen und Haushaltsjahren aufschlüsseln. b. Wenn nein, warum nicht? Wie gedenkt der Senat dann, die Stadtteilschulen bei der Inklusion zu unterstützen? 7. Plant der Senat, die Prais der Abordnungen von Lehrkräften und Kooperationen zwischen Schulen zu ändern? a. Wenn ja, in welcher Hinsicht? b. Wenn nein, warum nicht? Die Überlegungen der zuständigen Behörde hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Was passiert mit den Overhead-Kosten der auslaufenden Förder- und Sonderschulen (Schulleitungsstellen, Verwaltung, Fortbildungsgelder et cetera)? Werden diese in die Inklusionsmaßnahmen übernommen? Wenn nein, welche Verwendung ist für diese Gelder geplant? Die finanzielle und personelle Ausstattung der Sonderschulen geht mit den auf allgemeine Schulen wechselnden Schülerinnen und Schülern auf diese über. Darüber hinaus im Bereich der Sonderschulen frei werdende Finanzmittel werden im Rahmen der Neukonzeption der Ressourcenausstattung weiterhin für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingesetzt. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörde hierzu noch nicht abgeschlossen. 9. Wie stellt der Senat sicher, dass die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch am Nachmittag zusätzliche Betreuung erhalten a. im Rahmen des Konzeptes GBS? Für die Betreuung von Schulkindern mit Behinderung im Rahmen der GBS sollen die gleichen Regeln gelten wie bisher in der Hortbetreuung. Für diejenigen Kinder an den Pilot- und Modellstandorten, die aufgrund ihrer Behinderung einen nachweisbar erhöhten Betreuungsbedarf haben, wurde für das Schuljahr 2011/2012 bereits ein Verfahren entwickelt, das sich an dem Vorgehen im Hortbereich orientiert und die Personalversorgung der Standorte sicherstellt. 7

8 Drucksache 20/1716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode b. im Rahmen des Ganztagsschulbetriebes? Für die Betreuung von Schulkindern mit Behinderung sollen die Bedarfsgrundlagen im Kontet des flächendeckenden Ausbaus der teilgebundenen und gebundenen Ganztagsschulen angepasst werden. Im Bereich der offenen Ganztagsschulen wird in Anlehnung an die neuen offenen Ganztagsschulen (GBS) ein Verfahren entwickelt, siehe Antwort zu 9. a. c. im Rahmen der Hortbetreuung? Für die Betreuung von Schulkindern mit Behinderungen werden den Horteinrichtungen auf Antrag zusätzliche Personalressourcen gewährt. Diese werden nach dem Umfang des zusätzlichen Unterstützungsbedarfs bemessen. Mit ihnen soll sichergestellt werden, dass die Betreuung und Förderung im Rahmen der Leistungsbeschreibung für die Schulkindbetreuung erfolgen kann. 10. Wie ist die notwendige therapeutische Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen konzeptionell vorgesehen und wie wird diese sichergestellt? Es ist gemäß 12 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vorgesehen, eine ganzheitliche Leistungserbringung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sicherzustellen. Deshalb sollen die Kinder und Jugendlichen entsprechend ihrem Förderschwerpunkt perspektivisch die gleiche Versorgung mit Therapiestunden erhalten wie Schülerinnen und Schüler an speziellen Sonderschulen. Die Krankenkassen sollen zur Mitfinanzierung herangezogen werden. Im Übrigen sind die Überlegungen hierzu noch nicht abgeschlossen. 11. Plant der Senat, das bestehende Diagnose-Verfahren zu ändern? a. Wenn ja, mit welchem Ziel? b. Wenn nein, warum nicht? 12. Plant der Senat Änderungen bezüglich der Erstellung der Förderpläne? a. Wenn ja, mit welchem Ziel? b. Wenn nein, warum nicht? 13. Welche Überlegungen gibt es in der zuständigen Behörde zur künftigen Ressourcenzuweisung? Wird es auch Ressourcen für die Prävention geben? Wenn ja, wie werden diese berechnet und woher kommen die Ressourcen? Die Überlegungen der zuständigen Behörde hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 14. Werden Inklusionsstrategien an spezifische Behinderungsarten angepasst? Beispielsweise bei gehörlosen oder schwerhörigen Kindern? Die Unterstützungsformen werden auf der Grundlage des 12 HmbSG den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler individuell angepasst. Das gilt für alle sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und Schweregrade der Behinderungen. 15. Welche Überlegungen gibt es zur Optimierung der Schnittstellen zwischen dem vorschulischen und schulischen System? Die zuständigen Behörden haben unter Einbeziehung der Freien Träger und Kita-Verbände Maßnahmen zur Optimierung der Schnittstelle zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule erarbeitet. Hierfür wurde das Vorstellungsverfahren für Viereinhalbjährige gemäß 42 Absatz 1 HmbSG mit den folgenden Zielsetzungen weiterentwickelt: Die Kooperation von Kitas und Schulen beim Übergang vom Elementarbereich in den Primarbereich soll verbessert und die verbindliche Einbeziehung der Kitas in das Vorstellungsverfahren gesichert werden. 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/1716 Die Einschätzung der bisherigen individuellen Entwicklung der Kinder soll durch zuverlässige Informationen aus den Kitas qualifiziert werden. In Kitas und Schulen sollen gemeinsame Kriterien der Kompetenzeinschätzung etabliert werden. Es sollen zuverlässigere Daten über vorhandene Kompetenzen und Förderbedarfe ermittelt werden. Frühzeitige Hinweise über vorhandene Handicaps beziehungsweise spezifischen Förderbedarf beziehungsweise besondere Begabung sollen präventiv erfasst und dokumentiert werden. Dadurch wird ein früher Einstieg in eine gemeinsame Förderplanung und Förderung ermöglicht. Durch eine differenziertere Form der Kompetenzeinschätzung soll die Verteilung von Kompetenzen und Förderbedarfen in der Fläche und den Regionen auf einer ausdifferenzierten Grundlage ausgewertet werden können. Im Schuljahr 2011/2012 läuft eine Erprobung des weiterentwickelten Verfahrens. Die Teilnahme am Erprobungsdurchlauf ist für die beteiligten Institutionen freiwillig. Mit der mittelfristig geplanten flächendeckenden Einführung der kooperativen Durchführung des Vorstellungsverfahrens in Kitas und Schulen sind folgende Veränderungen im Vergleich zum bislang etablierten Verfahren verbunden: Kitas setzen den neuen Protokollbogen als ein einheitliches, anschlussfähiges Instrument ein. Schulen und Kitas schätzen Kompetenzen und Entwicklungsstand der Kinder anhand einheitlicher Kriterien ein. 16. Wie sieht die konzeptionelle Weiterentwicklung der regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (REBUS) aus? Die Überlegungen der zuständigen Behörde hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 17. Eistiert mittlerweile ein Bildungsplan Sonderpädagogik für alle Entwicklungsbereiche und Förderschwerpunkte der mit den Bildungsplänen der allgemeinbildenden Schulen und des Elementarbereichs sowie des Bereichs der beruflichen Bildung kompatibel ist? Wenn nein, ist ein solcher Bildungsplan in Arbeit und wann soll er vorgelegt werden? Ein Bildungsplan Sonderpädagogische Förderung wird derzeit erarbeitet. Er soll zum Schuljahr 2012/2013 in Kraft treten. 18. Gibt es Überlegungen bezüglich der differenzierten Leistungsbewertung und -rückmeldung an allgemeinbildenden Schulen vor dem Hintergrund der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf? Wenn ja: Wie sehen diese aus? Die Überlegungen der zuständigen Behörde hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 19. Hat die wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung des 12 HmbSG bereits begonnen? a. Wenn ja, wie lautet der Ausschreibungstet und wie sieht das Evaluationsdesign aus? b. Wenn nein, warum nicht? Wann soll sie beginnen? Die wissenschaftliche Begleitung wird derzeit vorbereitet. 20. Gibt es bereits Pläne zur Weiterentwicklung von Ausbildungs- und Berufsangeboten für Jugendliche mit Behinderungen? Wenn ja, welche? 9

10 Drucksache 20/1716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Siehe Drs. 20/ In welcher Form wird die Busbeförderung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Weise sichergestellt, dass sie von 8 Uhr bis 13 Uhr beziehungsweise in Ganztagsschulen bis 16 Uhr am Unterricht teilnehmen können? Anspruchsvoraussetzung für die Bewilligung einer Busbeförderung ist, dass das Kind zum Personenkreis nach 53 in Verbindung mit 54 Absatz 1 Satz 1, Nummer 1 SGB XII gehört. Damit haben nicht alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Anspruch auf eine Busbeförderung. Die Beförderung zu den speziellen Sonderschulen wird wie bereits in den letzten Legislaturperioden in zwei Touren organisiert. Dabei wird nicht durchgängig sichergestellt werden, dass alle Kinder um 8 Uhr in der Schule sein können. Ebenso werden nicht alle Kinder zum gleichen Zeitpunkt von den Schulen abgeholt werden. Die Schulen melden, welche Kinder morgens sowie nachmittags beziehungsweise abends in welcher Tour gefahren werden sollen. Dabei wird so weit wie möglich auf die individuelle Situation der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingegangen. Kinder, die zum anspruchsberechtigten Personenkreis nach SGB XII gehören und eine Regelschule besuchen, werden individuell abgeholt und zum Unterrichtsbeginn der Schulen zu diesen befördert. 10

11 Schuljahr 2009/ Jahrgangsstufe Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt an staatlichen allgemeinbildenden Schulen SKG 1) VSK 2) ) 12 3) 10 SekII 4) Vorstufe 5) 1.Hlbj 6) 3.Hlbj 6) Gesamt Schülerinnen und Schüler insgesamt darunter mit Förderschwerpunkt absolut *) insgesamt: Anteil in % 100,0 0,2 4,9 5,3 5,3 5,6 5,4 5,3 6,1 6,6 6,4 5,0 100,0 100,0 1,4 0,0 0,2 0,1 4,7 davon mit Förderschwerpunkt: emotionale und soziale Entwicklung gehörlos geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen schwerhörig schwerst-/mehrfachförderbedürftig Sehen Sprache ) Schulkindergarten an Sonderschulen Quelle: Herbststatistik 2009 Schuljahr 2010/2011 Jahrgangsstufe VSK 2) Gesamt Schülerinnen und Schüler insgesamt darunter mit Förderschwerpunkt absolut insgesamt: Anteil in % 1,3 6,1 6,2 5,4 6,2 6,5 6,1 5,6 6,1 6,3 4,3 0,4 0,3 0,1 5,0 davon mit Förderschwerpunkt: emotionale und soziale Entwicklung Anlage 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/1716

12 12 Jahrgangsstufe VSK 2) Gesamt gehörlos geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen schwerhörig schwerst-/mehrfachförderbedürftig Sehen Sprache Quelle: Herbststatistik 2010 *) Diese Zahlen beinhalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die in den sogenannten integrativen Regelklassen (IR) beschult werden. Entsprechend dem Konzept der IR-Klassen werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine IR-Klasse besuchen, nicht diagnostiziert. 1) Schulkindergarten an Sonderschulen - Bezeichnung wurde zum Schuljahr 2010/2011 durch Vorschulklasse abgelöst 2) Vorschulklasse 3) Berufsvorbereitungsschule (BVS) und Berufsfachschule (BFS) an Sonderschulen 4) 10. Klasse der Sekundarstufe II an Aufbaugymnasien - zum Schuljahr 2010/2011 ist erstmal eine Darstellung in durchgehender Nummerierung der Klassenstufen erfolgt. 5) Vorstufe der gymnasialen Oberstufe an Gesamtschulen - auch diese Unterteilung wurde zum Schuljahr 2010/2011 aufgegeben. 6) 1. bzw. 3. Halbjahr der Studienstufe - auch dies wurde 2010/2011 einbezogen in die Darstellung nach Klassenstufen. Drucksache 20/1716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

13 13 Schülerinnen und Schüler nach Förderschwerpunkt und Klassenart in den Klassenstufen 1 und 5 an staatlichen Hamburger Sonderschulen des Schuljahres 2010/11 Klassenart Klas- Beobachtungsklasse Klasse für Schwerst-/ Gesamtergebnis sen- stufe an Sprach- Mehrfach- Förderschwerpunkt Kleinklasse Regelklasse heilschule behinderte gehörlos 8 8 geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen 4 4 schwerhörig schwerst-/mehrfachförderbedürftig 6 6 Sehen Sprache Gesamt Klassenstufe gehörlos geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung Lernen schwerhörig schwerst-/mehrfachförderbedürftig Sehen Sprache Gesamt Klassenstufe Insgesamt - Klassenstufe 1 und Quelle: Ergebnis der Herbststatistik 2010 Anlage 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/1716

14 14 Schülerinnen und Schüler nach Förderschwerpunkt und Klassenart in den Klassenstufen 1 und 5 an staatlichen Hamburger allgemeinen Schulen des Schuljahres 2010/11 Klas- Klassenart Gesamtergebnisenstufklasse Regelklasse Förderschwerpunkt Integrations- Integrative Regelklasse emotionale und soziale Entwicklung gehörlos 1 1 geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung im Lernen schwerhörig 1 1 schwerst-/mehrfachförderbedürftig im Sehen 1 1 Sprache Gesamt Klassenstufe 1 1) emotionale und soziale Entwicklung geistige Entwicklung körperliche und motorische Entwicklung im Lernen schwerhörig schwerst-/mehrfachförderbedürftig 1 1 im Sehen Sprache Gesamt Klassenstufe 5 1) Insgesamt - Klassenstufe 1 und Quelle: Ergebnis der Herbststatistik ) Diese Zahlen beinhalten nicht weitere Schülerinnen und Schüler, die in den sogenannten integrativen Regelklassen (IR) beschult werden. Entsprechend dem Konzept der IR-Klassen werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf, die eine IR-Klasse besuchen, in der Regel nicht diagnostiziert. Drucksache 20/1716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/1716 Anlage 3 Integrativ arbeitende Schulen im Schuljahr 2010/11 und neue Standorte 2011/12 Schulen 2010/11 Neue Standorte 2011/12 Ganztagsschule Ganztagsschule Stadtteilschulen Stadtteilschulen STS Am Hafen STS Denksteinweg/Holstenhof STS Mümmelmannsberg Stadteilschule am See (Langform) STS Öjendorf Ma-Brauer-Schule (Langform) STS Horn Stadtteilschule Ehestorfer Weg STS Querkamp/Steinadlerweg Stadtteilschule Stübenhofer Weg STS Wilhelmsburg Stadtteilschule Hamburg-Mitte Kurt-Tucholsky-Schule Lessing-Stadtteilschule STS Bahrenfeld Geschwister-Scholl-Stadtteilschule STS Lurup STS Blankenese Ida Ehre Schule StS Stellingen STS Niendorf Julius-Leber-Schule STS Eidelstedt STS Eppendorf STS Winterhude Heinrich-Hertz-Schule STS Helmuth Hübener STS Alter Teichweg STS Barmbek STS Am Heidberg Fritz-Schumacher Schule Otto-Hahn-Schule Gyula Trebisch Schule Tonndorf STS Bramfelder Dorfplatz/Hegholt Irena-Sendler- Schule STS Poppenbüttel STS Walddörfer STS Bergstedt STS Altrahlstedt STS Oldenfelde STS Bergedorf STS Lohbrügge Gretel-Bergmann-Schule STS Richard-Linde Weg STS Harburg STS Fischbek/Falkenberg STS Süderelbe STS Finkenwerder STS Wilhelmsburg STS Winterhude 15

16 Drucksache 20/1716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Schulen 2010/11 Neue Standorte 2011/12 Ganztagsschule Ganztagsschule Grundschulen Grundschule Nelson-Mandela-Schule Westerschule Finkenwerder Schule Richardstr. Grundschule St. Nikolei Grundschule Osterbrook Fritz-Köhne-Schule Grundschule Altonaer Str./Ludwigstraße Schule Speckenreye Grundschule St. Pauli Schule Bonhoefferstraße Schule Hohe Landwehr Schule Rothestraße Rudolf-Roß-Grundschule Schule Königstraße Heinrich-Wolgast-Schule Theodor-Haubach-Schule Katharinenschule in der Hafencity Schule Trenknerweg Schule Fuchsbergredder Gorch-Fock-Schule Grundschule Mümmelmannsberg Schule Lehmkuhlenweg Grundschule Rahewinkel Schule Marschweg Schule Am Schleemer Park Grundschule Horn Schule Beim Pachthof Grundschule Luruper Hauptstraße Schule Stengelestr. Grundschule Hoheluft Schule Sterntalerstr. Schule Tornquiststraße Schule An der Glinder Au Marie-Beschütz-Schule Schule Slomanstieg Adolph-Schönfelder-Schule Schule An der Burgweide Schule Genslerstraße Schule Rotenhäuser Damm Schule Eberhofweg Grundschule Kirchdorf Schule Krohnstieg Grundschule Fährstr. Schule Ohkamp Elbinselschule Schule Stockflethweg Grundschule Stübenhofer Weg Schule Am Sooren Grundschule Thadenstr. Grundschule Neurahlstedt Schule Mendelssohnstr. Schule Potsdamer Straße Louise- Schroeder-Schule Grundschule Tonndorf Grundschule Arnkielstraße Schule Müssenredder Schule Othmarscher Kirchenweg Schule Strenge Schule Barlsheide Schule An der Gartenstadt Fridtjof-Nansen-Schule Schule Bovestraße Schule Langbargheide Schule Hasselbrook Schule Wesperloh Schule Wielandstraße Schule Kroonhorst Schule Oppelner Straße Grundschule Franzosenkoppel Schule Curslack-Neuengamme Schule Iserbarg Schule Fünfhausen-Warwisch Grundschule Groß Flottbek Grundschule Maretstraße Schule Windmühlenweg Schule Kerschensteinerstraße Schule Kielortallee Grundschule Fährstraße Schule Rellinger Str. Schule Hausbruch Schule Lutterothstr. Schule Neugraben Schule Eduardstr. Schule Schnuckendrift Schule Brehmweg Schule Iserbrook Schule Bindfeldweg Schule Sethweg Schule Döhrnstr. Schule Vizelinstraße Schule Moorflagen Schule Molkenbuhrstraße Schule Wegenkamp 16

17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/1716 Schulen 2010/11 noch Grundschulen Schule Röthmoorweg Schule An der Isebek Schule Sachsenweg Schule Frohmestraße Schule Alsterredder Grundschule Am Heidberg Schule Furtweg Schule Anna-Susanna-Stieg Schule Rönnkamp Grundschule Lohkampstraße Schule Heidacker Ma-Traeger-Schule Schule Rungwisch Schule Alsterdorfer Straße Schule Humboldtstr. Schule Lämmersieth Schule Neubergerweg Schule am Eichtalpark Schule Jenfelder Str. Schule Öjendorfer Damm Grundschule Schimmelmannstraße Schule Charlottenburger Straße Erich-Kästner-Schule Schule Appelhoff Schule Fahrenkrön Schule Surenland Grundschule Edwin-Scharff-Ring Schule Eenstock Schule Grützmühlenweg Schule Hinsbleek Grundschule Hasenweg Grundschule Poppenbüttel Grundschule Karlshöhe Schule Redder Schule Am Walde Schule Lemsahl-Mellingstedt Schule Duvenstedter Markt Schule An den Teichwiesen Schule Eulenkrugstr. Schule Ahrensburger Weg Schule Wildschwanbrook Schule Meiendorf Schule Brockdorffstr. Schule Rahlstedter Höhe Grundschule Nydamer Schule Bekassinenau Schule Kamminer Str. Schule Sander Straße Schule Friedrich-Frank-Bogen Schule Nettelnburg Ganztagsschule 17

18 Drucksache 20/1716 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Schulen 2010/11 noch Grundschulen Schule Ma-Eichholz-Ring Schule Leuschnerstr. Grundschule Mendelstraße Anton-Rée-Schule Allermöhe Clara-Grunwald-Schule Schule Ochsenwerder Grundschule Heidhorst Schule Zollenspieker Adolph-Diesterweg-Schule Schule Altengamme-Deich Schule Dempwolffstraße Schule Grumbrechtstr. Schule Scheeßeler Kehre Schule Rönneburg Schule Marmstorf Schule Weusthoffstr. Schule Ohrnsweg Schule Lange Striepen Schule Quellmoor Aueschule Finkenwerder Schule-Arp-Schnitger-Stieg Grundschule Osterbrook Grundschule Goosacker Grundschule Kirchwerder Schule Kapellenweg Schule Burgunderweg Schule Ernst-Henning-Str. Grundschule Großlohering Schulen 2010/11 Neue Standorte 2011/12 Ganztagsschule Ganztagsschule Ganztagsschule Gymnasien Gymnasien Gymnasium Corvey Matthias-Claudius-Gymnasium Gymnasium Klosterschule Gymnasium Kirchdorf/Wilhelmsburg Goethe-Gymnasium Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer Johannes-Brahms-Gymnasium Luisen-Gymnasium Bergedorf Gymnasium Finkenwerder Gymnasium Dörpsweg Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium Helene-Lange-Gymnasium Gymnasium Allee Gymnasium Farmsen Gelehrtenschule des Johanneums Heinrich-Heine-Gymnasium Gymnasium Marienthal Quelle: durch Amt B erhobene Daten August

19 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/1716 Anlage 4 Sonderschulen in Form von Ganztagsschulen Ganztagsschule Bernstorffstraße Schule Carsten-Rehder-Straße Schule Hirtenweg Schule Kielkamp Schule Weidemoor Sprachheilschule Reinbeker Redder Schule Elfenwiese Schule Nymphenweg Schule Marckmannstraße Schule Pröbenweg Schule Hauskoppelstieg Schule Karl-Arnold-Ring Sprachheilschule Wilhelmsburg Willi-Kraft-Schule Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Kurt-Juster-Schule Robert-Koch-Schule Schule Lokstedter Damm Schule Bekkamp Schule Zitzewitzstraße Schule Heidstücken Schule Tegelweg Schule Kielkoppelstraße Schule Paracelsusstraße 19

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