Die Gemeindeeinkünfte

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Gemeindeeinkünfte"

Transkript

1 Die Gemeindeeinkünfte Dr. Marco Zancanella Genossenschaft

2 Finanzielle und institutionelle Autonomie Eigene Steuern Zuschläge auf staatliche Steuern Gebühren

3 Erhöhungen Art. 77-bis, Abs. 30 G.D Nr. 112/2008 Für den Zeitraum , sind Erhöhungen von Abgaben (Steuern und Gebühren) sowie Zuschlägen, welche mit staatlicher Bestimmungen geregelt sind, untersagt. Es ist aber möglich: die Aufenthaltsabgabe zu erhöhen bzw. die Hundesteuer einzuführen.

4 Steuerföderalismus im Sinne des GvD Nr. 446/97 Art. 52: Die Gemeinden können mit eigener Verordnung die eigenen Einnahmen regeln. Ausnahme: die Gemeinden können nicht die besteuerbaren Tatbestände, die Steuerpflichtigen und die Höchsthebesätze in Abweichung der staatlichen Bestimmungen regeln.

5 Gemeindeimmobiliensteuer besteuerbare Tatbestände: Gebäude, Baugründe und landwirtschaftliche Grundstücke Passive Steuerpflichtige: der Eigentümer, der Inhaber eines Realrechtes, der Inhaber eines Oberflächenrechtes der Leasingnehmer, der Verwalter von Timeshareimmobilien, der Konzessionär von Domänengütern

6 Steuergrundlage *Gebäude: Katasterertrag, Buchhaltungswerte *Baugrundstücke: Verkehrswert (Lage der betreffenden Zone, Bauindex, zugelassene Zweckbestimmung, Kosten für eventuell notwendige Adaptierungsarbeiten für die Bebauung des Grundes, Durchschnitts-preise, die beim Verkauf von ähnlichen Grundstücken auf dem Markt erzielt werden)

7 Befreiungen von landwirtschaftlichen Gebäuden Befreiung für landwirtschaftlich bewirtschaftete Baugrundstücke Befreiung für landwirtschaftliche Wohngebäude Befreiung für landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude

8 Ermäßigungen Unbenutzbare und unbewohnbare Gebäude Denkmalgeschützte Gebäude

9 Hauptwohnung Als Hauptwohnung gilt jene Wohneinheit in welcher der Steuerpflichtige (Eigentümer oder Inhaber eines Realrechtes) und dessen Familienangehörige den meldeamtlichen Wohnsitz bzw. den ständigen Aufenthalt haben. Freibetrag (A.I.R.E. und Katasterkategorien A1, A8 und A9) Befreiung für die anderen Kategorien (auch für gleichgestellte Wohneinheiten)

10 Festlegung der Hebesätze Der Hebesatz darf nicht kleiner als 4 Promille und nicht höher als 7 Promille sein. Ausnahmen

11 Beispiel Wohnung: Kat A/2 - Klasse 1-6 Räumlichkeiten Katasterertrag 619,75 Euro Katasterwert ,75 Hebesatz 4/000 geschuldete ICI 260,30 Hebesatz 5/000 geschuldete ICI 325,37 Hebesatz 6/000 geschuldete ICI 390,44 Hebesatz 7/000 geschuldete ICI 455,53

12 Feststellungs- und Rückerstattungstätigkeit 5 Jahre um die Steuer festzustellen 5 Jahre um die Rückerstattung zu beantragen

13 IRPEF-ZUSCHLAG Wird in 15 Südtiroler Gemeinden eingehoben Minimum 0,1% - Maximum 0,5 %

14 WERBESTEUER Besteuerbarer Tatbestand: Werbebotschaften im Rahmen der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit Passiver Steuerpflichtiger: wer über das Werbemittel verfügt Die Tarife sind unterschiedlich je nach Größe der Gemeinden

15 Werbesteuer Fortsetzung Erhöhungen falls beleuchtet Befreiung für Werbeschilder bis zu 5 m² Befreiung für Aufschriften betreffend Firma, Adressen, Warenzeichen auf Fahrzeugen

16 Plakatierungsdienst Verpflichtend einzuführen für Gemeinden mit mehr als Einwohnern Unterschiede zur Werbesteuer Es handelt sich um einen Dienst der vom Personal der Gemeinde bzw. Konzessionär ausgeübt wird Plakat = ein Blatt 70 x 100

17 TOSAP besteuerbarer Tatbestand: unverfügbares Vermögen oder Domänengut der Gemeinde auch unterirdisch Einschränkung des Gemeingutes Passiver Steuerpflichtiger: Inhaber der Konzession bzw. widerrechtlicher Besetzer der Fläche Tarife je nach Größe der Gemeinde und Lage

18 Tosap Fortsetzung Verteilernetze von Betreibern öffentlicher Dienstleistungen Möglichkeit die Gebühr mit einem Tarif zu ersetzen

19 Aufenthaltsabgabe Passiver Steuerpflichtiger: wer sich in der Gemeinde zu touristischen Zwecken aufhält (keine A.I.R.E.) Tarife: Grundabgabe und variable Abgabe nach Größe der Wohnung in m² Besteurbarer Tatbestand: Villen und Wohnungen 95% der eingehobenen Summen sind dem Tourismusverein weiterzuleiten

IMU und Katastereintragungen

IMU und Katastereintragungen IMU und Katastereintragungen Bäuerliche Gemeindentage, April Mai 2012 IMU Die neue Gemeindeimmobiliensteuer IMU imposta municipale propria Die Einführung der IMU ist von 2014 auf 2012 mit erheblichen Änderungen

Mehr

MITTEILUNG ZUR GEMEINDEIMMOBILIENSTEUER

MITTEILUNG ZUR GEMEINDEIMMOBILIENSTEUER MITTEILUNG ZUR GEMEINDEIMMOBILIENSTEUER I. ALLGEMEINE HINWEISE In welchen Fällen muss die Mitteilung abgefasst werden. Die Meldepflicht besteht, wenn einer der folgenden Umstände eingetreten ist: Wenn

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Reglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen

Reglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen Reglement über die Beherbergungsabgaben und die Kurtaxen der Gemeinde Hildisrieden vom 17. Oktober 2007 Genehmigung durch die Gemeindeversammlung Hildisrieden am 17. Oktober 2007 Die Gemeinde Hildisrieden

Mehr

Rettungspaket Italien decreto salva Italia (Gesetzesdekret Nr. 201, umgewandelt in Gesetz vom Nr. 214)

Rettungspaket Italien decreto salva Italia (Gesetzesdekret Nr. 201, umgewandelt in Gesetz vom Nr. 214) Rundschreiben Nr. 1/2012 Steuern ausgearbeitet von: DDr. Klaus Fischnaller Bruneck, den 09.01.2012 Rettungspaket Italien decreto salva Italia (Gesetzesdekret 06.12.2011 Nr. 201, umgewandelt in Gesetz vom

Mehr

WOHNBAU- UND TIEFBAU GENOSSENSCHAFTEN

WOHNBAU- UND TIEFBAU GENOSSENSCHAFTEN WOHNBAU- UND TIEFBAU GENOSSENSCHAFTEN Mazziniplatz 50-56 39100 Bozen T +39 0471 067100 F +39 0471 067140 E-mail: [email protected] www.legacoopbund.coop Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 8.00-13.00

Mehr

Bauen im landwirtschaftlichen Grün

Bauen im landwirtschaftlichen Grün Bauen im landwirtschaftlichen Grün Gesetzliche Bestimmungen Bürgerliches Gesetzbuch Landesraumordnungsgesetz 13/97 Durchführungsverodnung LROG Nr. 5/98 Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan Beschlüsse

Mehr

AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012

AM 08/2012. Amtliche Mitteilungen 08/2012 AM 08/2012 Amtliche Mitteilungen 08/2012 Richtlinie zur Ausübung des Hausrechts an der Universität zu Köln (Hausordnung) vom 16. Mai 2012 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN DER REKTOR

Mehr

Entspricht dem Steuerbetrag 016 Freienfeld 4

Entspricht dem Steuerbetrag 016 Freienfeld 4 Ordentlich Hauptwohnung Zweitwohnung Zweitwohnung mit nicht vermietet Aufenthaltsabgabe / leerstehend Baugründe Einziger mit Bedingungen 001 Aldein 4 310 (7) 002 Andrian 5 4 003 Altrei 4 206,58 004 Eppan

Mehr

WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 2016 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am genehmigt. Gültig ab 1.

WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 2016 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am genehmigt. Gültig ab 1. 700. WASSER TARIFORDNUNG Die TOW 06 wurde durch die Verwaltungskommission StWS am 9.08.05 genehmigt. Gültig ab. Januar 06 SH POWER Bereich Wasserversorgung (WSH) Mühlenstrasse 9 80 Schaffhausen Telefon

Mehr

GEMEINDESTEUER AUF IMMOBILIEN

GEMEINDESTEUER AUF IMMOBILIEN GEMEINDESTEUER AUF IMMOBILIEN Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung 1 ALLGEMEINE ANLEITUNGEN 2 1.1 DIE IMU-ERKLÄRUNG UND DIE VEREINBARKEIT MIT DER ICI-ERKLÄRUNG 2 1.2 DIE IMU-ERKLÄRUNG DER NICHTGEWER-

Mehr

KURTAXEN- UND BEHERBERGUNGS- REGLEMENT

KURTAXEN- UND BEHERBERGUNGS- REGLEMENT Gemeinde Ettiswil KURTAXEN- UND BEHERBERGUNGS- REGLEMENT der Gemeinde Ettiswil Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2017 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement der Gemeinde Ettiswil 2

Mehr

GEMEINDEAMT HARGELSBERG A-4483, BEZIRK LINZ-LAND, O.Ö. Zahl: Gem-851,kanalgebührenordnung2013. Verordnung

GEMEINDEAMT HARGELSBERG A-4483, BEZIRK LINZ-LAND, O.Ö. Zahl: Gem-851,kanalgebührenordnung2013. Verordnung Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hargelsberg vom 13. Dezember 2012, mit der eine Kanalgebührenordnung für die Gemeinde Hargelsberg erlassen wird. Aufgrund des Oö. Interessentenbeiträge-Gesetzes

Mehr

Entspricht dem Steuerbetrag 016 Freienfeld 4

Entspricht dem Steuerbetrag 016 Freienfeld 4 Ordentlich Hauptwohnung Zweitwohnung Zweitwohnung mit nicht vermietet Aufenthaltsabgabe / leerstehend Baugründe Einziger mit Bedingungen 001 Aldein 4 310 (7) 002 Andrian 5 4 5 003 Altrei 4 206,58 004 Eppan

Mehr

Wirtschaftliche Einheit

Wirtschaftliche Einheit Wirtschaftliche Einheit Begriff Grundstück und Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes Abgrenzungsreihenfolge 1 Begriff der wirtschaftlichen Einheit Allgemeine

Mehr

FRAGENLISTE - STEUERN

FRAGENLISTE - STEUERN FRAGENLISTE - STEUERN 1. Erkläre die folgenden Begriffe a. Steuerschuldner oder Steuerzahler (4 Punkte) = Person oder Körperschaft die das Gesetz verpflichtet die Steuer an das Finanzamt abzuführen Beispiel

Mehr

BILANZ ZUM 31/12/2012 Im Sinne des G.V.D. Nr.127/1991 in geltender Fassung. Vermögenssituation

BILANZ ZUM 31/12/2012 Im Sinne des G.V.D. Nr.127/1991 in geltender Fassung. Vermögenssituation BILANZ ZUM 31/12/212 Im Sinne des G.V.D. Nr.127/1991 in geltender Fassung Vermögenssituation AKTIVA 31.12.212 31.12.211 A AUSSTEHENDE EINLAGEN AUF DAS GEZEICHNETE KAPITAL B ANLAGEVERMÖGEN I Immaterielle

Mehr

Merkblatt über die Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Merkblatt über die Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Merkblatt über die Wahl der Mitglieder der Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemäß Gesetz über Landwirtschaftskammern in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Februar 2003 (Nds.

Mehr

Kanton St.Gallen Tarif 2010

Kanton St.Gallen Tarif 2010 Kanton St.Gallen Tarif 2010 Ist das steuerbare Einkommen höher als Fr. 500'000 für und alleinerziehende Personen, so beträgt die einfache Steuer für das ganze Einkommen 8.5 Prozent. (Für alleinstehende

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

258,00 255,00 300,00 258,00 [9] 310,00 258,00 252,00 [75]

258,00 255,00 300,00 258,00 [9] 310,00 258,00 252,00 [75] ISTAT Code Gemeinden H E B E S A T Z (in Promille) Ordentlich Hauptwohnung Zweitwohnung Zweitwohnung mit nicht vermietet Aufenthaltsabgabe / leerstehend F R E I B E T R A G für Hauptwohnung (in euro) Baugründe

Mehr

Scheidungsklage nach Art. 114 ZGB / 115 ZGB

Scheidungsklage nach Art. 114 ZGB / 115 ZGB Bezirksgericht.. Adresse des zuständigen Gerichts (Gericht am Wohnsitz einer Partei) Scheidungsklage nach Art. 114 ZGB / 115 ZGB (Ehegatten ohne gemeinsame Kinder oder mit bereits volljährigen Kindern)

Mehr

Klage betreffend die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft nach Art. 30 PartG

Klage betreffend die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft nach Art. 30 PartG Bezirksgericht.. Adresse des zuständigen Gerichts (Gericht am Wohnsitz einer Partei) Klage betreffend die Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft nach Art. 30 PartG Klagende Partei Vorname: Heimatort:

Mehr

Baugrundstück: Gemarkung Flur Flurstück/e

Baugrundstück: Gemarkung Flur Flurstück/e B A U V O R H A B E N I M A U S S E N B E R E I C H 9/01 Anlage zum Bauantrag/zur Bauvoranfrage vom Baugrundstück: Gemarkung Flur Flurstück/e Bauvorhaben: 1. PERSÖNLICHE ANGABEN 1.1 Name und Vorname des

Mehr

Geschäftsbericht zum

Geschäftsbericht zum Geschäftsbericht zum 31.12.213 Vermögenssituation Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz 213 SASA SpA-AG Seite 1 / 6 GESCHÄFTSBERICHT ZUM 31/12/213 Im Sinne des G.V.D. Nr. 127/1991 in geltender Fassung Vermögenssituation

Mehr

ANLEITUNG ZUR GIS-ERKLÄRUNG 1.1 DIE GIS-ERKLÄRUNG UND IHRE VEREINBARKEIT MIT DER ICI- UND DER IMU-ERKLÄRUNG

ANLEITUNG ZUR GIS-ERKLÄRUNG 1.1 DIE GIS-ERKLÄRUNG UND IHRE VEREINBARKEIT MIT DER ICI- UND DER IMU-ERKLÄRUNG ANLEITUNG ZUR GIS-ERKLÄRUNG 1. ALLGEMEINE ANWEISUNGEN 1.1 DIE GIS-ERKLÄRUNG UND IHRE VEREINBARKEIT MIT DER ICI- UND DER IMU-ERKLÄRUNG Die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) wurde mit Landesgesetz vom 23. April

Mehr

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN

STEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN (Stand zum 16.02.2015) Irpef Ires Irap 1 IMU/ TASI 2 USt. / Einheitsbestätigung Mod. 770 INPS 3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Januar 16 16 16 25 Black List Registergebühren

Mehr

Steuererhebung. Die Stadt Lüdenscheid erhebt eine Wettbürosteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

Steuererhebung. Die Stadt Lüdenscheid erhebt eine Wettbürosteuer als örtliche Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Lüdenscheid für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten (Wettbürosteuersatzung) vom 14.12.2016 Aufgrund der 7, 41 Absatz 1

Mehr

1. Steuerpflicht im Inland von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer

1. Steuerpflicht im Inland von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer 1. Steuerpflicht von Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Auswirkungen auf die Bezugsteuer Leistungen Dienstleistungen nach Art. 8 Abs. 2 MWStG 2) bis 31.12.2014 2015 ab 1.1.2017 1) weltweit Steuerpflichtiges

Mehr

32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient Besteuerung des Grundvermögens

32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient Besteuerung des Grundvermögens 32. Fachtagung der Vermessungsverwaltungen, Trient 2015 Besteuerung des Grundvermögens Grundsätzliches Erläuterung der Begriffe Hinweise auf rechtliche Grundlagen Besteuerung des Grundvermögens Unbebauter

Mehr

Definition: Beispiele:

Definition: Beispiele: Abgaben Steuern Kausalabgaben Steuern sind voraussetzungslos geschuldet, d.h. ohne Anspruch auf Gegenleistung. Kausalabgaben unterliegen dem Kostendeckungs- und Aequivalenzprinzip. Bei Lenkungsabgaben

Mehr

Übersicht Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland

Übersicht Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland Übersicht Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen im Ausland 1. Rechtsgrundlagen - Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Bewilligungsgesetz,

Mehr

Gemeinde Klösterle am Arlberg 6754 Klösterle a/a. 59b Telefon: 05582/204 Fax: 05582/

Gemeinde Klösterle am Arlberg 6754 Klösterle a/a. 59b Telefon: 05582/204 Fax: 05582/ Gemeinde Klösterle am Arlberg 6754 Klösterle a/a. 59b Telefon: 05582/204 Fax: 05582/204-222 E-Mail: [email protected] VERORDNUNG der Gemeinde Klösterle über die Regelung der Wassergebühren

Mehr

Stadtentwicklung und Bau 6.16

Stadtentwicklung und Bau 6.16 Satzung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Verwaltungskosten und Auslagen für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle in der Stadt Leipzig (Leipziger Gutachterausschusskostensatzung)

Mehr

VERORDNUNG. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen. 2. Abschnitt Wasserversorgungsbeiträge

VERORDNUNG. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen. 2. Abschnitt Wasserversorgungsbeiträge Gemeinde Alberschwende 14.12.2000 VERORDNUNG der Gemeinde Alberschwende über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung) Auf Grund des 15 Abs. 3 Z. 5 FAG 1997 wird verordnet: 1. Abschnitt

Mehr

Immobiliensteuerrecht in Italien

Immobiliensteuerrecht in Italien Immobiliensteuerrecht in Italien Walter Großmann 2010 September Die wesentlichen Inhalte Besteuerung des Erwerbsvorgangs Registersteuer Hypothekar- und Katastersteuer Schenkungs-und Erbschaftssteuer Mehrwertsteuer

Mehr

Einheitswertbescheid zum Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab

Einheitswertbescheid zum Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab Finanzamt Musterstadt Finanzamtweg 1 9999 Testort Retouren an: Finanzamt Musterstadt (AV01) Finanzamtweg 1, 9999 Testort 28. April 2016 Einheitswertaktenzeichen 99 999-1-9999/9 Muster Johannes Teststraße

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung Absender Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Heinrichstraße 28-34 24937 Flensburg Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter

Mehr

Kapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne. 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen

Kapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne. 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen Solothurner Steuerbuch Kapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen 24 StG b) Kapital- und Liquidationsgewinne

Mehr

Kurzexposé über Bauflächen im Wohngebiet Weilheimer Straße in Tübingen Kilchberg

Kurzexposé über Bauflächen im Wohngebiet Weilheimer Straße in Tübingen Kilchberg Kurzexposé über Bauflächen im Wohngebiet Weilheimer Straße in Tübingen Kilchberg Bauplätze Flst. 1684/1 Weilheimer Straße Grundstücksbeschreibung Vergabekriterien Lageplan mit Gestaltungsentwurf Lageplan

Mehr

Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011 Nr. 23/2011 )

Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011 Nr. 23/2011 ) Rundschreiben Nr. 6/2011 Steuern ausgearbeitet von: Vera Kammerer Bruneck, 18. April 2011 Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen aus Wohnungen Regime della cedolare secca (Art. 3 Gesetzesdekret vom 14. März 2011

Mehr

MERKBLATT 2017 Zuweisung der Mietwohnungen

MERKBLATT 2017 Zuweisung der Mietwohnungen Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol Istituto per l'edilizia Sociale della Provincia di Bolzano MERKBLATT 2017 Zuweisung der Mietwohnungen Das Institut für den sozialen Wohnbau des Landes

Mehr

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde C3 Formular Antrag auf und Abweichungen Kreuzen Sie an, ob Sie eine bauordnungsrechtliche Abweichung gemäß 63 HBO (Pkt. 6) oder eine planungsrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung gemäß 31 BauGB (Pkt. ) beantragen.

Mehr

theoretische und praktische Sachkundeprüfung

theoretische und praktische Sachkundeprüfung Die Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung Neue Pflichten für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen Zahlreiche Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit

Mehr

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT

THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT 1 Themen auf den Punkt gebracht THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Mitteilung in eigener Sache/Digitaler Versand von Rechnungen... 2 Neues Pauschalsystem ab 2016... 2 Die Inhalte dieses

Mehr

Vermögenssteuer für Privatpersonen auf Liegenschaften und Finanzvermögen im Ausland

Vermögenssteuer für Privatpersonen auf Liegenschaften und Finanzvermögen im Ausland Rundschreiben Neue steuerrechtliche Bestimmungen der Regierung Monti: Vermögenssteuer für Privatpersonen auf Liegenschaften und Finanzvermögen im Ausland Frangart, 29. Juni 2012 Sehr geehrte Kunden, mit

Mehr

S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R

S T E U E R - UND W I R T S C H A F T S B E R A T E R INFO Nr. 1 vom 11.01.2016 Rundschreiben Nr. 1 Themen: - Einkommenssteuer IRPEF Tarif - Regionale Wertschöpfungssteuer IRAP - IMI-GIS - Aufwertung Grundstücke und Beteiligungen - Aufwertung Anlagevermögen

Mehr

13a EStG; Bekanntgabe der Vordrucke Anlage 13a" und Anlage AV 13a" für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016

13a EStG; Bekanntgabe der Vordrucke Anlage 13a und Anlage AV 13a für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

Stabilitätsgesetz 2016

Stabilitätsgesetz 2016 Kundeninfo 1-2016 Stabilitätsgesetz 2016 Kurz vor Jahresende wurde das Stabilitätsgesetz für das Jahr 2016 definitiv genehmigt (Gesetz Nr. 208 vom 28.12.2015). Das Gesetz ist am 01.01.2016 in Kraft getreten

Mehr

Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Kriterien auf einen Blick LANDESRAUMORDNUNGSGESETZ, LG VOM 11. AUGUST 1997, Nr. 13 i.g.f.

Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Kriterien auf einen Blick LANDESRAUMORDNUNGSGESETZ, LG VOM 11. AUGUST 1997, Nr. 13 i.g.f. 28. Natur, Landschaft und Raumentwicklung 28. Natura, Paesaggio e Sviluppo del territorio en, Richtlinien und Kriterien auf einen Blick LANDESRAUMORDNUNGSGESETZ, LG VOM 11. AUGUST 1997, Nr. 13 i.g.f. 1

Mehr

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen

Mehr

Sie wollen Ihre örtliche Tourismusagentur finanziell unterstützen? Im Ausnahmefall aber beihilfefrei, wenn nur lokales Einzugsgebiet.

Sie wollen Ihre örtliche Tourismusagentur finanziell unterstützen? Im Ausnahmefall aber beihilfefrei, wenn nur lokales Einzugsgebiet. Sie wollen Ihre örtliche Tourismusagentur finanziell unterstützen? Beihilfefrei, soweit Tourismusagentur reine Informationsaufgaben wahrnimmt (kostenloses Ausgeben von Stadtplänen etc.) sowie grds. auch

Mehr

I PASCHING Telefon 07221/ Pol. Bezirk Linz-Land Telefax: /88688

I PASCHING Telefon 07221/ Pol. Bezirk Linz-Land Telefax: /88688 GEMEINDEAMT 4061 Pasching, Leondinger Stral3e 10 I PASCHING Telefon 07221/88515-0 Pol. Bezirk Linz-Land Telefax: 0722 1/88688 Was sergebuhrenordnung Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pasching vom,

Mehr

Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege (BremGVG)

Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege (BremGVG) Bremisches Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege (BremGVG) Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 09.10.1984 bis 05.10.2015 G aufgeh. durch 16 Abs. 2 des Gesetzes vom 29. September

Mehr

Vermögensstatus / Selbstauskunft

Vermögensstatus / Selbstauskunft Vermögensstatus / Selbstauskunft Angaben zur Person Name (gegebenenfalls auch Geburtsname), Anschrift Geburtsdatum Telefon Familienstand Zahl der unterhaltsberechtigten Personen Güterstand Staatsangehörigkeit

Mehr

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte

Mehr

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017

Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Rundschreiben Nr. 13/2016 Steuern ausgearbeitet von: Dr. Lukas Aichner Bruneck, den 31.10.2016 Entwurf Stabilitätsgesetz 2017 Kürzlich hat die Regierung den Entwurf für das Stabilitätsgesetz 2017 vorgelegt.

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung)

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Einwohnergemeinde Zuchwil Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Beschluss des Gemeinderates vom 7. November 005 Seite von 5 Der Gemeinderat

Mehr

Martina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016

Martina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016 Legionellen Gefahr aus der Dusche Martina Bauer Informationsveranstaltung der Akademie Ländlicher Raum BW Heidelberg, 28. November 2016 Tübingen, 2. Dezember 2016 F: Wie ist die Untersuchungsfrist bei

Mehr

Heutige Stunde. Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben

Heutige Stunde. Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben Heutige Stunde Öffentliche Abgaben Unterschied Steuern - Kausalabgaben Beispiele verschiedener Abgabearten Grundsätze für Steuern und Kausalabgaben 1 Begriff Steuern Steuern sind öffentliche Abgaben, die

Mehr

hiermit bewerbe(n) ich/wir uns mit beigefügten Bewerbungsbogen für ein Baugrundstück im Wohnbaugebiet Hagenäcker II.

hiermit bewerbe(n) ich/wir uns mit beigefügten Bewerbungsbogen für ein Baugrundstück im Wohnbaugebiet Hagenäcker II. Abs. Vorname, Name: Straße PLZ, Ort: An die Schulstr. 3 76470 Ötigheim Bauplatz im Wohnbaugebiet Hagenäcker II Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bewerbe(n) ich/wir uns mit beigefügten Bewerbungsbogen

Mehr

Verordnung über die Abgaben im. Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) der Einwohnergemeinde Entlebuch

Verordnung über die Abgaben im. Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) der Einwohnergemeinde Entlebuch Verordnung über die Abgaben im Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) der Einwohnergemeinde Entlebuch vom 5. Juni 06 Verordnung über die Abgaben im Tourismus (Kurtaxen-Verordnung) INHALTSVERZEICHNIS I. KURTAXE

Mehr

Gemeinde Westerheim. Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke. vom 18. Juli 2017

Gemeinde Westerheim. Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke. vom 18. Juli 2017 Gemeinde 72589 Westerheim Richtlinien über die Vergabe gemeindeeigener Baugrundstücke vom 18. Juli 2017 1. Präambel Die nachstehenden Richtlinien dienen dem Gemeinderat der Gemeinde Westerheim als Leitsatz

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung - ZwStS- )

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung - ZwStS- ) Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung - ZwStS- ) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...2 2 Steuergegenstand...2 3 Steuerpflichtiger...2 4 Steuermaßstab...2 5 Steuersatz...3

Mehr

Das Kataster als Grundsteuergrundlage gestern, heute, morgen

Das Kataster als Grundsteuergrundlage gestern, heute, morgen Das Kataster als Grundsteuergrundlage gestern, heute, morgen Vortrag am 12.06.2015 Rene Gudat Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Osnabrück-Meppen Agenda Bedeutung

Mehr

Dienstleistungen. Statistisches Bundesamt. Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich Grundstücks- und Wohnungswesen. Fachserie 9 Reihe 4.

Dienstleistungen. Statistisches Bundesamt. Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich Grundstücks- und Wohnungswesen. Fachserie 9 Reihe 4. Statistisches Bundesamt Fachserie 9 Reihe 4.3 Dienstleistungen Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich Grundstücks- und Wohnungswesen 2009 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14. November 2011,

Mehr

GEMEINDE BERLINGEN. Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde

GEMEINDE BERLINGEN. Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde GEMEINDE BERLINGEN Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde Berlingen Gestützt auf 72, Abs. 2 des Baugesetzes des Kantons Thurgau, 34, Abs. 4 des Gesetzes

Mehr

Rettungspaket Italien

Rettungspaket Italien Dr. Anton Pichler Dr. Walter Steinmair Dr. Helmuth Knoll Sparkassenstraße 18 Via Cassa di Risparmio I-39100 Bozen Bolzano T 0471.306.411 F 0471.976.462 E [email protected] I www.interconsult.bz.it

Mehr

Wasserversorgungseinrichtung 81/ Erg. Lief. 3/96 HdO

Wasserversorgungseinrichtung 81/ Erg. Lief. 3/96 HdO Wasserversorgungseinrichtung 81/01 57. Erg. Lief. 3/96 HdO Satzung der Stadt Neuss über den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Neuss und die Benutzung dieser Einrichtung

Mehr

Ortsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadtgemeinde Bremen

Ortsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadtgemeinde Bremen Ortsgesetz über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadtgemeinde Bremen Zum 26.09.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle

Mehr

Nettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren.

Nettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren. 4. Facharbeitskreis Effiziente Stadt am 24.08.2017 in Apolda Nettoeinnahmen in EFRE richtig bilanzieren. Eine leichtverständliche Einführung. Warum Bilanzierung von Nettoeinnahmen? ThStBauFR 36.2 - Einnahmen

Mehr

1 ZGB Art Buch. Eigentum u. andere dingliche Rechte

1 ZGB Art Buch. Eigentum u. andere dingliche Rechte 1 ZGB Art. 242 246 2. Buch. Eigentum u. andere dingliche Rechte Art. 242 1 (aufgehoben) Art. 243 2 [Verjährung]. Der Anspruch gegen den zum Erbnießbrauch Berechtigten auf Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer

Mehr

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement) Gemeinde Aadorf Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement) INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines Art. 1 Inhalt 1 Art.

Mehr

Vereinbarung über Folgen der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nach Art. 29 PartG

Vereinbarung über Folgen der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nach Art. 29 PartG Vereinbarung über Folgen der Auflösung der eingetragenen Partnerschaft nach Art. 29 PartG Die unterzeichnenden nen reichen gleichzeitig mit nachfolgender Vereinbarung ein gemeinsames Begehren um Auflösung

Mehr

Merkblatt für Baumaßnahmen an Baudenkmalen

Merkblatt für Baumaßnahmen an Baudenkmalen Merkblatt für Baumaßnahmen an Baudenkmalen Sofern Sie beabsichtigen, Steuervergünstigungen für Ihr Baudenkmal im nachstehend aufgeführten Sinn in Anspruch zu nehmen, ist folgendes zu beachten: Die Inanspruchnahme

Mehr

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement

Kurtaxen- und Beherbergungsreglement Gemeinderat [email protected] Postfach 7 www.hergiswil-lu.ch 6133 Hergiswil b. W. Telefon 041979 80 80 Version für die Gemeindeversammlung vom 29.11.2017 Kurtaxen- und Beherbergungsreglement

Mehr

AUTONOME PROVINZ BOZEN, SÜDTIROL DURCHFÜHRUNGSPLAN GEWERBEGEBIET VON LANDESINTERESSE EX-MAGNESIO - BOZEN DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

AUTONOME PROVINZ BOZEN, SÜDTIROL DURCHFÜHRUNGSPLAN GEWERBEGEBIET VON LANDESINTERESSE EX-MAGNESIO - BOZEN DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN AUTONOME PROVINZ BOZEN, SÜDTIROL DURCHFÜHRUNGSPLAN GEWERBEGEBIET VON LANDESINTERESSE EX-MAGNESIO - BOZEN DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Der beauftragte Techniker Meran, im November 1997 Dr.Ing.Siegfried Unterberger

Mehr

DEUTSCH STEUER IN SPANIEN. Informationen zu Steuern in Spanien

DEUTSCH STEUER IN SPANIEN. Informationen zu Steuern in Spanien DEUTSCH STEUER IN SPANIEN Informationen zu Steuern in Spanien + 34 91 713 18 98 I-KURTAXE Eine natürliche Person ihren Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet, wenn eine der folgenden Bedingungen gegeben

Mehr

Neuerungen in der Gebührenordnung (VermGebO)

Neuerungen in der Gebührenordnung (VermGebO) Gemeinsame Fachtagung der ÖbVI und der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Brandenburg 2./3. September 2011, in Frankfurt/Oder Neuerungen in der Gebührenordnung (VermGebO) Winfried Zöllner LGB

Mehr

S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013

S a t z u n g. für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013 1 GEMEINDE OBERAMMERGAU S a t z u n g für die Erhebung eines Kurbeitrages (KBS) vom 19.September 2013 Aufgrund des Art. 7 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes -KAG- erlässt die Gemeinde Oberammergau

Mehr

S a t z u n g über die Regelung der Fernwärmeversorgung der Stadt Pößneck

S a t z u n g über die Regelung der Fernwärmeversorgung der Stadt Pößneck S a t z u n g über die Regelung der Fernwärmeversorgung der Stadt Pößneck Die Stadt Pößneck erlässt aufgrund des 19 Abs. 1 und 2 sowie 20 Abs. 2 und 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993

Mehr

Einwohnergemeinde Spiringen

Einwohnergemeinde Spiringen Einwohnergemeinde Spiringen Tarifordnung der Wasserversorgung Spiringen 9. April 00 Inhaltsverzeichnis Artikel A. Gebühren Grundsatz B. Anschlussgebühren Grundsatz Anschlussgebühren 3 Fälligkeit 4 Gebührenpflichtige

Mehr

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil A: Einführung Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht

Mehr