Leistungsbericht 2015 Fonds Soziales Wien

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1 Erster Band Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien Leistungsbericht 20 Fonds Soziales Wien

2 Impressum: Herausgeber: Fonds Soziales Wien, 3., Guglgasse 7 9, Tel.: 379, Fax: , kontakt@fsw.at, Web: Spendenkonto Erste Bank, BLZ: 20 1, Kontonummer: ; Grafische Gestaltung: Stabsstelle Unternehmenskommunikation; Für den Inhalt verantwortlich: Stabsstelle Berichtswesen und Entwicklung, Mag. Harald Kriener; Lektorat: Dr. in Claudia Koloszar-Koo Druckerei: AV+ASTORIA Druckzentrum GmbH; Stand: Dezember 2016; Artikel Nr.: 08

3 Erster Band Ausgewählte geförderte soziale Dienstleistungen in Wien Leistungsbericht 20 Fonds Soziales Wien

4 2 Inhaltsverzeichnis Band Band 1 Band 2 Band 3 Abbildungen Tabelle Partner Einleitung Pflege und Betreuung KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf KundInnenservice des Beratungszentrums Pflege und Betreuung zu Hause Heimhilfe 8 9 Hauskrankenpflege Medizinische Hauskrankenpflege Mobile soziale Arbeit Besuchsdienst Nachbarschaftshilfe Essen auf Rädern Sonderreinigungsdienst Wäscheservice-Zustellung Stunden-Betreuung 21 Pflegenotruf und Akut-Interventionsdienst Mobile Palliativteams 20, Tageszentren 22 23, 20 21, Soziale Arbeit im Krankenhaus, Kontinenz- und Stomaberatung Psychosoziale Beratung und Therapie Ambulante therapeutische und psychosoziale Dienste, Wohnen & Pflege (Gesamt), Urlaubspflege Remobilisation (Kurzzeitpflege) Betreutes Wohnen Sozial betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren Pflegeplätze Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung Hausgemeinschaften SeniorInnen-Wohngemeinschaften 18 19

5 Inhaltsverzeichnis 3 Band Band 1 Band 2 Band 3 Abbildungen Tabelle Partner Behinderung und Chancengleichheit KundInnen mit Behinderung KundInnenservice des Beratungszentrums Behindertenhilfe Frühförderung, Kindergarten und Schule Mobile Frühförderung Frühförderung in Ambulatorien Berufsqualifizierung Berufsintegration Arbeitsintegration Tagesstruktur , Mobilitätskonzept Regelfahrtendienst 32 35, Teilbetreutes Wohnen , Vollbetreutes Wohnen , Hilfsmittel und Konsumgüter Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz , Eingliederung und Freizeit Kindergärten und Schulen sowie Unterstützung der Bildung und Ausbildung Beratungseinrichtungen Freizeitfahrtendienst , 40 41, Mobilitätsförderung KundInnen mit ausschließlicher Förderung für Mobilitätsbedarf Ausschließliche Förderung für Spezielle Mobilitätshilfen und Beförderungsdienste (nach KundInnengruppen) 9 Förderung zusätzlich zu Pflege- und Betreuungsleistungen, Förderung zusätzlich zu Leistungen der Behindertenhilfe 30 31, 40 41

6 4 Einleitung Band Band 1 Band 2 Band 3 Abbildungen Tabelle Partner Ohne Wohnung, ohne Obdach KundInnen ohne Wohnung oder Obdach KundInnenservice des Beratungszentrums Wohnungslosenhilfe Nachtquartiere und Nachtnotaufnahmen , Allgemeines Übergangswohnen Zielgruppenwohnen Mutter-Kind-Einrichtungen Betreutes Wohnen in Wohnungen Sozial betreutes Wohnen (nur KundInnengruppe Wohnungslose) Sozial betreutes Wohnen gesamt (auch mit KundInnengruppe Pflege und Betreuung) Mobile Wohnbetreuung Ambulante Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsangebote Mobile genderspezifische Beratungsangebote Wohnen und Beratung für MigrantInnen Flüchtlinge (Grundversorgung) Flüchtlinge Flüchtlinge Schuldenproblematik KundInnen mit Schuldenproblematik Schuldenproblematik (Übersicht) Schuldnerberatung (Leistungen im Detail) 24 25, 38 39, 56 57, Betreutes Konto Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH Aus- und Weiterbildungszentrum 80, 82 83

7 Einleitung 5 Einleitung Im sozialen Dienstleistungsnetzwerk der Stadt Wien leisten über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anerkannter und geförderter Sozialunternehmen gemeinsam mit dem Fonds Soziales Wien einen zentralen Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau der sozialen Sicherheit in Wien. In diesem Band des Leistungsberichtes werden die meisten der in Wien vom FSW koordinierten sozialen Dienstleistungen in Abbildungen und Mehrjahresvergleichen dargestellt. An 365 Tagen erhielten im Jahr 20 knapp in Wien lebende Kundinnen und Kunden des Fonds Soziales Wien Unterstützung durch das Gemeinwesen. Beinahe Menschen mit Bedarf an Pflege und Betreuung und ihre Angehörigen erfahren Entlastung und Unterstützung beim Erhalt ihrer Selbstständigkeit und Lebensqualität. Für.000 Menschen mit Behinderung tragen die sozialen Dienstleistungsangebote zu einem Mehr an Autonomie, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei..000 Menschen ohne Obdach oder Wohnung können in Krisensituationen in Nachtquartieren schlafen oder bereiten sich nach der akuten Phase in betreuten Wohnungen wieder auf ein Leben in den eigenen vier Wänden vor. Über.000 Menschen mit Schuldenproblematik erhalten professionelle Beratung und Begleitung bei der Sanierung ihrer finanziellen und sozialen Situation. 20 wurden im Rahmen der Grundversorgung beinahe Flüchtlinge betreut. Die rasche, professionelle und kompromisslose Bereitstellung der für diese Menschen notwendigen Leistungen ist ein besonderer Ausweis der Flexibilität der Beschäftigten in den Sozialunternehmen und der Strukturqualität des sozialen Dienstleistungsnetzwerkes. Die erfolgreiche Bewältigung dieser großen Aufgabenstellung ist darüber hinaus auch dem enormen zeitlichen Einsatz, der Energie und Kreativität tausender Wienerinnen und Wiener geschuldet, die sich weit über die Zeit der großen Flüchtlingsbewegung hinaus für die Unterstützung geflüchteter Menschen engagierten. Was in diesem Band dargestellt wird Dieser erste Band des FSW-Leistungsberichts zeichnet anhand vieler standardisierter Abbildungen ein detailliertes und zugleich einfach zu erfassendes Gesamtbild des Wiener Sozialdienstleistungsmarktes und seiner KundInnen im Verlauf der letzten elf Jahre. So kann dieser Bericht dazu dienen, die Entwicklung der KundInnenanzahl und der erbrachten Dienstleistungsmengen in ihrem Zusammenhang mit gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen zu verstehen. Die meisten Dienstleistungen können mit Angaben zu Durchschnittsalter, Geschlechter- und Altersverteilung oder auch zuerkannten Pflegegeldstufen im Jahr 20 im Vergleich zu 20 und durchschnittlichen Leistungsbezugsdauern dargestellt werden. Schließlich geben die Abbildungen langjährige Aufwands- und Tarifentwicklungen sowie Marktanteile des Jahres 20 im Vergleich zu 20 wieder und damit Einblick in langfristige Entwicklungen der Sozialbudgets, der Kostenbeiträge und der Partnerunternehmen des FSW.

8 KundInnen mit Pflege- und Betreuungsbedarf

9 Pflege und Betreuung 7

10 8 Pflege und Betreuung Heimhilfe Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu 20 Mit der Leistung Heimhilfe erhalten Menschen aller Altersstufen, die nicht mehr vollständig für sich selbst sorgen können, Unterstützung und Betreuung bei der Haushaltsführung und den Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu zählen z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, das Wärmen von Mahlzeiten oder die Erledigung kleiner Einkäufe. Die Leistung wird von dafür ausgebildeten HeimhelferInnen auch an Wochenenden in der Wohnung der KundInnen erbracht. Menschen mit psychischen oder dementiellen Erkrankungen steht eine spezielle Form der Heimhilfe individuelle Betreuung INDIBET zur Verfügung. Für Menschen, die unmittelbar nach einer Spitalsentlassung oder in ähnlichen Situationen Unterstützung benötigen, wird Heimhilfe vorübergehend von MitarbeiterInnen des FSW als Übergangsheimhilfe geleistet. Der Umfang der geförderten Heimhilfeleistungen richtet sich nach dem im Rahmen des Case Managements individuell festgestellten Betreuungsbedarf (1%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Heimhilfe von 20 bis 20, inklusive Übergangsheimhilfe des FSW und Heimhilfe INDIBET. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer (9%) (7%) (7%) (7%) 22.0 (7%) (0%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Der Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig. 68% 32% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Heimhilfe in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 69% im Jahr 20 und 72% im Jahr Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Heimhilfe in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (82 Jahre) bzw. Männer (75 Jahre). 700

11 Pflege und Betreuung 9 Bezirksspezifische Nutzung 20 Stunden Aufwendungen in Mio. Euro < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -% -% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +% +% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% +45% (4%) Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten (6%) 98,40 8, 9,88 0,97 2,37 4,55 5, (8%) (9%) (1%) (1%) (0%) (0%) (0%) (2%) (3%) (5%) (7%) (7%) Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung Heimhilfe vom Wiener Durchschnitt im Jahr 20. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt. Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 20 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Heimhilfe in Anspruch genommen wurden. Inklusive Übergangsheimhilfe des FSW und Heimhilfe INDIBET. Auf 0 Stunden gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 20 bis 20 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die sozialen Dienstleistungen Heimhilfe und Heimhilfe INDIBET geleistet wurden. Auf.000 Euro gerundet. Pflegegeldstufen 20 zu 20 PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 7 0,2% 6 0,6% 5 4,0% 4,3% 3 19,9% 2 23,9% 1 19,6% 17,5% 0% 50% (-0,3) (-0,9) (-2,0) (-2,2) (+0,9) (-6,1) (+5,1) (+5,5) Durchschnittstarife ,3 (0%) 68,4% Förderung des FSW 31,7 32,5 33,3 34,3 (6%) (9%) (2%) (5%) 71,2% 69,6% 69,4% Kostenbeiträge der KundInnen 70,0% 35,4 (0%) 70,4% 36,1 (2%) 70,8% Marktanteile 20 zu 20 Volkshilfe 19,0% Wr. Sozialdienste 18,3% Caritas Erzdiözese,9% Sozial Global,8% Wr. Rotes Kreuz,6% Wr. Hilfswerk 7,3% Caritas Socialis 4,9% Arb.-Samariter-Bund 4,8% Adventmission 4,4% 7 weitere Träger 6,1% 0% 80% (+1,1) (-1,1) (+0,8) (-2,4) (+1,4) (+0,1) (+1,1) (+2,3) (+0,1) (-4,6) Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Heimhilfe nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde Heimhilfe (inkl. IN- DIBET) bezahlte. Auf Cent gerundet. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Heimhilfe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden. Berücksichtigte Träger für 20: 16.

12 Pflege und Betreuung Hauskrankenpflege Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (5%) (3%) Anzahl Frauen Anzahl Männer In der Leistung Hauskrankenpflege werden Pflegeleistungen wie Wundversorgung, Mobilisation, Körperpflege, Injektionen, Medikamentengaben und Sondenernährung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von PflegehelferInnen erbracht. Damit ist professionelle Pflege in der eigenen Wohnung gewährleistet. Auch vorbeugende Pflegemaßnahmen sowie Beratung und Pflegeanleitung für KundInnen und deren Angehörige werden durchgeführt. Der Umfang der geförderten Leistung, die bei Notwendigkeit täglich auch an Wochenenden erbracht wird, richtet sich nach dem persönlichen, im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Managements erhobenen Pflegebedarf. Die Inanspruchnahme ist zeitlich unbegrenzt möglich. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Hauskrankenpflege von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer (2%) (3%) (7%) (7%) (0%) Der Kostenbeitrag beträgt maximal 24,95 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig % 39% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Hauskrankenpflege in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 62% im Jahr 20 und 65% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Hauskrankenpflege in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (82 Jahre) bzw. Männer (75 Jahre).

13 Pflege und Betreuung Bezirksspezifische Nutzung 20 Stunden Aufwendungen in Mio. Euro < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -% -% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +% +% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% +45% Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten (200%) (192%) 28,20 57,33 59,53 62,88 67,44 71,52 75, (188%) (254%) (267%) (239%) (223%) (203%) (2%) (178%) (173%) (0%) (170%) (0%) Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung Hauskrankenpflege vom Wiener Durchschnitt im Jahr 20. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt. Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 20 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Hauskrankenpflege in Anspruch genommen wurden. Auf 0 Stunden gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 20 bis 20 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung Hauskrankenpflege geleistet wurden. Auf.000 Euro gerundet. Pflegegeldstufen 20 zu 20 Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 7 6 2,3% 2,6% 1 5,8% 2,5% 8,4% ,0% 21,9% 18,5% 0% 50% (-0,7) (-0,4) (-1,2) (-3,0) (+1,9) (-2,5) (+4,5) (+1,4) 37,8 (0%) 75,4% Förderung des FSW 45,2 46,2 47,2 48,1 (0%) (2%) (5%) (7%) 76,5% 75,2% 75,2% Kostenbeiträge der KundInnen 75,5% 49,7 (2%) 76,0% 50,6 (4%) 76,4% Caritas Erzdiözese Volkshilfe Wr. Sozialdienste Caritas Socialis Wr. Hilfswerk Adventmission Sozial Global Wr. Rotes Kreuz Arb.-Samariter-Bund 9 weitere Träger 0% 19,5%,9%,5%,3% 9,1% 7,6% 6,7% 5,6% 3,3%,4% 80% (+2,5) (+1,3) (+2,4) (+1,1) (-0,5) (+0,1) (+0,4) (+0,8) (-0,3) (-7,5) Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Hauskrankenpflege nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde Hauskrankenpflege bezahlte. Auf Cent gerundet. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Hauskrankenpflege in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden. Berücksichtigte Träger für 20: 18.

14 Pflege und Betreuung Medizinische Hauskrankenpflege Der Schwerpunkt der Medizinischen Hauskrankenpflege liegt im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich laut GuKG und umfasst dementsprechend die Durchführung diagnostischer, therapeutischer und medizinischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung, wie zum Beispiel: Verabreichung von Arzneimitteln, Wundmanagement, Legen von Blasenkathetern zur Harnableitung sowie begleitende Pflege und Überwachung bei speziellen Krankheitsformen und Anleitung und Unterweisung zur Selbstpflege. Medizinische Hauskrankenpflege verkürzt oder ersetzt Spitalsaufenthalte und wird zum Teil von der Krankenversicherung bezahlt. Sie ist auf einen Zeitraum von 28 Tagen begrenzt und wird ausschließlich von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen auch an den Wochenenden erbracht. Voraussetzung für diese Leistungen ist eine Verordnung durch eine Spitalsärztin bzw. einen Spitalsarzt oder eine niedergelassene Ärztin bzw. einen niedergelassenen Arzt. Kundinnen und Kunden (2%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Medizinische Hauskrankenpflege von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer (9%) (5%) (0%) (6%) (7%) (0%) Altersverteilung 20 zu 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer Für eine Verlängerung der Leistung ist eine chefärztliche Bewilligung nötig. Die KundInnen zahlen keinen Kostenbeitrag. Nachdem die Krankenversicherung derzeit nur rund 60% der Kosten für diese Leistung übernimmt, finanziert der FSW die Differenz. 59% 41% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Medizinische Hauskrankenpflege in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 60% im Jahr 20 und 62% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Medizinische Hauskrankenpflege in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (73 Jahre).

15 Pflege und Betreuung Bezirksspezifische Nutzung 20 Stunden Aufwendungen in Mio. Euro FSW Pflege und Betreuung FSW-Partnereinrichtungen (8%) FSW Pflege und Betreuung FSW-Partnereinrichtungen < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -% -% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +% +% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% +45% (174%) (161%) (3%) 98.0 (5%) (7%) (0%) 3,48 6,44 6,45 6,59 6,94 (185%) (185%) (189%) (199%) (0%) 7,30 (2%) 7,03 (202%) Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung Medizinische Hauskrankenpflege vom Wiener Durchschnitt im Jahr 20. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt. Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 20 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Medizinische Hauskrankenpflege in Anspruch genommen wurden. Ohne Kontinenzberatung. Abb. 8: Aufwendungen in Euro, die von 20 bis 20 an Partnereinrichtungen sowie die FSW - Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH für die spitalsersetzende Leistung Medizinische Hauskrankenpflege bezahlt wurden inklusive Kostenersatz der Krankenversicherung. Pflegegeldstufen 20 zu 20 Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 Zuschuss FSW Kostenersatz Krankenversicherung PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 7 1,1% 6 1,9% 5 7,8% 4,4% 3 17,2% 2 18,2% 1,4% 23,9% 0% 50% (+0,1) (-0,1) (-0,2) (-3,6) (+0,2) (-3,8) (+5,4) (+1,9) 45,3 49,4 49,4 50,9 50,9 52,8 (9%) (9%) (1%) (1%) (7%) (0%) 34,7% 43,8% 44,9% 37,9% 40,2% 42,2% 06 53,7 (9%) 39,4% FSW - WPB Caritas Erzdiözese Caritas Socialis MOKI Arb.-Samariter-Bund Wr. Hilfswerk HIVmobil Adventmission Wr. Hauskrankenpflege 0% 71,5% 16,6% 6,2% 2,9% 1,0% 1,0% 0,7% 0,2% (-0,7) (+6,2) (+2,5) (+0,4) (+0,4) (-3,0) (-0,1) (-0,7) (-4,9) 80% Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Medizinische Hauskrankenpflege nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW den Partnern für eine Stunde Medizinische Hauskrankenpflege bezahlte. Auf Cent gerundet. Die Krankenversicherung übernahm im Jahr 20 60,6% der Kosten für diese spitalsersetzende Leistung. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Medizinische Hauskrankenpflege in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden.

16 Pflege und Betreuung Besuchsdienst Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (2%) (209%) Anzahl Frauen Anzahl Männer MitarbeiterInnen anerkannter Einrichtungen besuchen wochentags Menschen, denen es aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen schwerfällt, ihre Wohnung alleine zu verlassen. Die KundInnen werden beispielsweise zu ÄrztInnen, FrisörInnen, zur Apotheke oder Bank begleitet und bei Einkäufen unterstützt (200%) 5.8 (188%) (185%) (182%) (0%) Ein wichtiger Teil der Leistung Besuchsdienst ist auch die För- 75 derung sozialer Kontakte, wie die Begleitung beim Treffen mit FreundInnen und Bekannten. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Besuchsdienst von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder Der zeitliche Umfang dieser geförderten Leistung wird von MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den KundInnen im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Managements festgelegt. Anteil der Frauen und Männer Der Kostenbeitrag beträgt maximal,20 Euro pro Stunde und ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld, Miete, in Anspruch genommene Menge der Leistung) abhängig % 28% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Besuchsdienst in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 73% im Jahr 20 und 75% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Besuchsdienst in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (82 Jahre) bzw. Männer (74 Jahre).

17 Pflege und Betreuung Bezirksspezifische Nutzung 20 Stunden Aufwendungen in Mio. Euro < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -% -% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +% +% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% +45% (249%) (233%) 3,08 6,83 7,34 7,64 8,38 9,27, (219%) (301%) (330%) (2%) (272%) (239%) (249%) (222%) (202%) (192%) (0%) 6.0 (0%) Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung Besuchsdienst vom Wiener Durchschnitt im Jahr 20. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt. Abb. 6: Anzahl der Stunden, die von 20 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Besuchsdienst in Anspruch genommen wurden. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Besuchsdienst von 20 bis 20. Auf.000 Euro gerundet. Pflegegeldstufen 20 zu 20 Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 7 6 0,4% 0,8% 5 5,9% 1 4 9,3% 3 18,7% 2 16,5% 23,1% 25,4% 0% 50% (-0,2) (-0,8) (-1,6) (-3,0) (+1,1) (-3,6) (+5,4) (+2,8) 21,1 (0%) 69,2% Förderung des FSW 24,4 24,8 25,4 26,2 (6%) (8%) (0%) (4%) 70,9% 69,6% 70,0% Kostenbeiträge der KundInnen 70,6% 27,3 (9%) 71,4% 27,9 (2%) 72,3% Caritas Erzdiözese Wr. Sozialdienste Volkshilfe Sozial Global Wr. Rotes Kreuz Caritas Socialis Wr. Hilfswerk Junge Panther Adventmission 5 weitere Träger 0% 17,7% 17,0%,5%,4% 8,8% 7,5% 6,3% 4,1% 3,6% 7,1% 80% (+1,0) (+0,6) (-2,2) (-0,3) (+0,7) (+2,0) (-1,8) (+1,8) (-0,1) (-1,5) Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Besuchsdienst nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Stunde Besuchsdienst bezahlte. Auf Cent gerundet. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Besuchsdienst in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach verrechneten Leistungsstunden. Berücksichtigte Träger für 20:.

18 16 Pflege und Betreuung Essen auf Rädern Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (17%) (22%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Die Anbieter von Essen auf Rädern bringen Wienerinnen und Wienern das Mittagessen nach Hause. Dieses Angebot wird von vielen Wienerinnen und Wienern, insbesondere ohne Pflegegeldbezug und ohne Förderung durch den FSW in Anspruch genommen (tägliches Menü oder Wochenpaket). Dies wird hier nicht statistisch erfasst (31%) (47%) (66%) (93%) 7.3 (0%) Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und 75 für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung des täglichen Menüs gefördert. Bei sehr geringem Einkommen wird zusätzlich das Essen selbst bezuschusst. Das tägliche Menü ist dreigängig und aus verschiedenen Menüarten wählbar (Normal-, leichte Vollkost, Diabetiker- und vegetarisches Menü). Die Lieferung des Essens erfolgt wahlweise täglich oder an einzelnen Tagen pro Woche. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Essen auf Rädern von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer Der Kostenbeitrag beträgt maximal 1,52 Euro pro Zustellung und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. Für die Zustellung von Essen auf Rädern wird zur Berechnung des Kostenbeitrages kein Betrag aus dem Pflegegeld herangezogen. 66% 34% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Essen auf Rädern in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 69% im Jahr 20 und 72% im Jahr Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Essen auf Rädern in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (84 Jahre) bzw. Männer (73 Jahre). 80 0

19 Pflege und Betreuung 17 Bezirksspezifische Nutzung 20 Zustellungen Aufwendungen in Mio. Euro Subjektförderung (22%) Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -% -% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +% +% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% +45% (30%) (39%) (53%) (73%) (96%) (0%) 4,96 5,24 4,03 2,93 2,18 (0%) (6%) (81%) (59%) (44%) 1,67 (34%) 1,39 (28%) Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung Essen auf Rädern vom Wiener Durchschnitt im Jahr 20. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt. Abb. 6: Anzahl der Zustellungen, die von 20 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Essen auf Rädern in Anspruch genommen wurden. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Essen auf Rädern von 20 bis 20. Auf.000 Euro gerundet. Pflegegeldstufen 20 zu 20 Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 Förderung des FSW Kostenbeiträge der KundInnen PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe ,6% 1,4% 5 8,2% 4 21,8% (-0,4) (-0,6) (+1,2) (+1,8) 3,9 (0%) 4,3 4,3 4,3 4,3 (1%) (1%) (1%) (1%) 4,3 (1%) 4,4 (1%) PG-Stufe ,3% (+2,3) PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 2 24,8% 1,6% 6,2% 0% 50% (-6,2) (+1,6) (+0,2) 88,3% 88,5% 88,7% 90,1% 90,9% 91,2% 91,8% Samariterbund Wien Wr. Hilfswerk 16,3% 82,2% (+82,2) (-24,4) Volkshilfe 1,6% (-16,1) 0% 0% Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Essen auf Rädern nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für eine Zustellung von Essen auf Rädern bezahlte. In Prozent ist der Förderaufwand des FSW dargestellt. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Essen auf Rädern in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach verrechneten Zustellungen.

20 18 Pflege und Betreuung Sonderreinigungsdienst Der Sonderreinigungsdienst unterstützt Menschen, in deren Wohnung aufgrund einer Krankheit oder altersbedingter bzw. psychischer Probleme der BewohnerInnen ein sanitärer Übelstand besteht. Die Leistung umfasst das Entrümpeln, das geruchsdichte und auslaufsichere Verpacken des Mülls und die anschließende Reinigung der Wohnung. Durch diesen Dienst können drohende Delogierungen abgewendet werden. Die Leistungen des Sonderreinigungsdienstes werden von einer anerkannten Einrichtung des FSW erbracht. Der zeitliche Umfang dieser geförderten Leistung wird von MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den KundInnen im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Managements festgelegt. Kundinnen und Kunden (225%) Anteil der Frauen und Männer (238%) 160 (200%) 0 (188%) 170 (2%) 180 (225%) 80 (0%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Sonderreinigungsdienst von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Helferhalbtage (280%) Abb. 3: Anzahl der Helferhalbtage die von 20 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Sonderreinigungsdienst in Anspruch genommen wurden. Ein Helferhalbtag entspricht 5 Stunden. Aufwendungen in Tsd. Euro 3 Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten (268%) (209%) (167%) (179%) (233%) (0%) 2 Beim Sonderreinigungsdienst handelt es sich um eine einmalige und kostenbeitragsfreie Leistung, das heißt, die Kosten werden zur Gänze vom FSW übernommen. (0%) (8%) (1%) (1%) (0%) (0%) (9%) 43% 57% 07 Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Sonderreinigungsdienst in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 20 und 40% im Jahr 20. Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Sonderreinigungsdienst von 20 bis 20. Auf Euro gerundet.

21 Pflege und Betreuung 19 Wäscheservice-Zustellung Die regelmäßige Leistung Wäscheservice-Zustellung kann ein-, zwei- oder vierwöchentlich in Anspruch genommen werden. Die Wäsche wird abgeholt, gewaschen, gebügelt und wieder zugestellt. Auch kleine Wäschereparaturen wie Knopfannähen oder Flicken geplatzter Nähte werden erledigt. Kundinnen und Kunden (36%) 250 (42%) 300 (51%) 350 (59%) 4 (69%) 460 (78%) 590 (0%) Zustellungen (42%) (52%) (63%) (70%) (79%) (83%) (0%) Die durchführende Einrichtung beschäftigt Menschen mit Behinderung. Für Personen, die zumindest Pflegegeld der Stufe 1 beziehen und für die vom Beratungszentrum Pflege und Betreuung persönlicher Bedarf festgestellt wurde, wird die Zustellung der Wäsche gefördert. Die Kosten der Reinigung und eventueller Reparaturen sind von den KundInnen selbst zu tragen. Der Kostenbeitrag beträgt maximal,35 Euro pro Zustellung und ist abhängig vom eigenen Einkommen bzw. dem Einkommen des/der im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners/Partnerin, vom Pflegegeld, von der anrechenbaren Miete und der Menge der in Anspruch genommenen Leistungen. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Wäscheservice- Zustellung von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer 20 Abb. 3: Anzahl der Zustellungen, die von 20 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Wäscheservice-Zustellung in Anspruch genommen wurden. Aufwendungen in Tsd. Euro (1%) (8%) (0%) (2%) (94%) 92 (78%) 78 (66%) 51% 49% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Wäscheservice-Zustellung in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 55% im Jahr 20 und 60% im Jahr 20. Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Wäscheservice- Zustellung von 20 bis 20. Auf Euro gerundet.

22 20 Pflege und Betreuung Mobile Palliativteams Ein mobiles Palliativteam ist ein multiprofessionell zusammengesetztes Team, das sich in erster Linie an die Betreuenden wendet (z. B. ärztliches Personal, Pflegepersonen, Physiotherapeutinnen/ -therapeuten, Angehörige). Es ist beratend und anleitend tätig und bietet seine Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung durch die Palliativteams kann auch von den KundInnen selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit den Betreuenden ist eine gezielte Einbindung in die Pflege und Betreuung möglich. Die Leistungen der mobilen Palliativbetreuung werden zu Hause in der gewohnten Umgebung erbracht. Kundinnen und Kunden (191%) 09 Anteil der Frauen und Männer (182%) (174%) (1%) (9%) (8%) 9 (0%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Mobile Palliativteams von 2009 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Stunden (1%) (97%) 33.0 (1%) (1%) (99%) (0%) Abb. 3: Anzahl der Stunden, die von 20 bis 20 für KundInnen der sozialen Dienstleistung Mobile Palliativteams geleistet wurden. Es handelt sich um Stunden von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie von Ärztinnen und Ärzten, ohne administrative Tätigkeiten. Aufwendungen in Mio. Euro Durch intensive Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonen, SeelsorgerInnen, ehrenamtlichen MitarbeiterInnen und Angehörigen soll den Menschen ein Leben bis zum Tod in Würde 1,43 1,50 1,53 1,59 2,06 2, 2,99 und Geborgenheit ermöglicht werden. (209%) Für KundInnen entstehen für die mobile Palliativbetreuung keine Kosten. Wenn begleitend zur Betreuung Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege, wie z. B. Wundversorgung oder Verabreichung von Injektionen, nötig sind, werden dafür die Kosten von den Sozialversicherungsträgern übernommen. Zusätzlich erforderliche Leistungen im Rahmen der mobilen Pflege und Betreuung können ebenso beansprucht werden. Ein Kostenbeitrag ist abhängig von der Art der in Anspruch genommenen Leistung. 53% 47% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Mobile Palliativteams in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen betrug 53% im Jahr 20 und 58% im Jahr 20. (0%) (5%) (7%) (1%) (4%) 09 (0%) Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Mobile Palliativteams von 2009 bis 20. Auf.000 Euro gerundet.

23 Pflege und Betreuung Stunden-Betreuung 24-Stunden-Betreuung unterstützt pflegebedürftige Menschen, damit sie möglichst lange im eigenen Zuhause wohnen können. Die wesentlichen Aufgaben sind dabei: Personenbetreuung rund um die Uhr, Unterstützung im Haushalt und in Einzelfällen auch Pflegetätigkeiten nach Anordnung und Anleitung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Kundinnen und Kunden (491%) (443%) (382%) 2.0 (323%) (240%) (229%) (0%) Monate (727%) 21.8 (621%) (538%).250 (434%).240 (349%).180 (290%) (0%) Fördervoraussetzung des Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt ) ist u. a. der Bezug von Pflegegeld ab Stufe 3 oder eine Demenzerkrankung. Bei Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt Euro netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfen und Unfallrenten unberücksichtigt bleiben. Die Förderung für die Beschäftigung von Betreuungskräften erfolgt über das Sozialministeriumservice. Die Überprüfung der Leistungsqualität obliegt nicht dem FSW. Nähere Informationen gibt die Pflegehotline des Sozialministeriums. Der Fonds Soziales Wien beteiligt sich mit 40% an den Förderungen, die restlichen Kosten trägt der Bund. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung 24-Stunden-Betreuung von 2008 bis 20. Diese wurde mit Juli 2007 eingeführt. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer 20 75% 25% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 76% im Jahr 20 und 77% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Monate, in denen an KundInnen der sozialen Dienstleistung 24-Stunden-Betreuung vom Sozialministeriumservice Fördermittel ausbezahlt wurden, von 2008 bis 20. Aufwendungen in Mio. Euro 0,3 (0%) 2,5 2,9 3,7 4,3 4,9 5,5 (1.971%) (1.765%) (1.526%) (1.321%) (893%) (1.036%) 08 Abb. 4: Der FSW trägt einen Anteil von 40% der Kosten an der 24-Stunden- Betreuung. Die verbleibenden Kosten trägt der Bund. Dargestellt ist der Kostenanteil des FSW gemäß der Abrechnungsunterlagen des Sozialministeriumservice. Werte auf Euro gerundet.

24 22 Pflege und Betreuung Tageszentren Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (7%) (8%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Die Tageszentren bieten den BesucherInnen einen strukturierten Tagesablauf mit einer Vielzahl an aktivierenden und/ oder therapeutischen Angeboten, sie fördern die persönlichen Ressourcen, wirken präventiv, ermöglichen soziale Kontakte und entlasten pflegende Angehörige. Der Besuch ist werktags in der Zeit zwischen 8:00 und 16:00 Uhr möglich. 2.0 (3%) (9%) (8%) 2.0 (6%) (0%) Die Besuchsfrequenz wird individuell vereinbart. Die Leistungen 75 der Tageszentren umfassen u. a. die Essensverpflegung sowie Ausflüge, Feste und Veranstaltungen. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Tageszentren von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder Spezielle Leistungen gibt es in zielgruppenspezifischen Tageszentren. Diese richten sich an Menschen mit neurologischen oder dementiellen Erkrankungen bzw. an Personen, die einen Schlaganfall erlitten haben. Der Umfang dieser geförderten Leistung wird von MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice gemeinsam mit den KundInnen im Rahmen der Bedarfserhebung des Case Managements festgelegt. Anteil der Frauen und Männer Der einkommensabhängige Kostenbeitrag beträgt maximal 19 Euro pro Tag. Für spezielle Angebote werden von den Tageszentren zusätzliche Selbstkosten eingehoben. 64% 36% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Tageszentren in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 65% im Jahr 20 und 68% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Tageszentren in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (81 Jahre) bzw. Männer (76 Jahre).

25 Pflege und Betreuung 23 Bezirksspezifische Nutzung 20 Besuchstage Aufwendungen in Mio. Euro < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -% -% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +% +% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% +45% Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten (8%) (0%) 8,53 17,98 17,49 17,42 17,01 18,00 19, (6%) (2%) (2%) (204%) (224%) (2%) (200%) (6%) (9%) (7%) (0%) (0%) Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung Tageszentren vom Wiener Durchschnitt im Jahr 20. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt. Abb. 6: Anzahl der Besuchstage, die von 20 bis 20 von KundInnen der anerkannten und geförderten Tageszentren in Anspruch genommen wurden. Abb. 8: Aufwendungen des FSW, die von 20 bis 20 an anerkannte und geförderte Einrichtungen für die soziale Dienstleistung Tageszentren geleistet wurden. In den Jahren 20 bis 20 wurden mehrere Tageszentren errichtet bzw. umgebaut. Auf.000 Euro gerundet. Pflegegeldstufen 20 zu 20 Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 Förderung des FSW Kostenbeiträge der KundInnen PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 7 0,4% 6 4,3% 5 8,9% 4 20,6% 3 25,9% 2 22,3% 1,1% 6,6% 0% 50% (-0,1) (-1,7) (-3,1) (-2,4) (+2,9) (-3,2) (+5,1) (+2,6) 75,6 95,0 97,8 0,0 2,1 4,0 6,8 (6%) (9%) (2%) (5%) (8%) (1%) (0%) 87,5% 91,0% 87,5% 87,4% 87,6% 87,5% 87,8% FSW - WPB Caritas Socialis Wr. Hilfswerk Wr. Sozialdienste Maimonides-Zentrum Caritas Erzdiözese 0%,2%,0% 4,6% 3,5% 1,4% 65,3% (+7,2) 80% (-3,9) (-0,4) (-1,2) (+0,4) (-2,1) Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Tageszentren nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für einen Besuchstag in Tageszentren bezahlte. Auf Cent gerundet. Der Tarif des FSW ist nicht vollkostendeckend, daher werden von den Tageszentren Selbstkostenanteile eingehoben, die hier nicht angegeben sind. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Tageszentren in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach verrechneten Besuchstagen. Berücksichtigte Träger für 20: 6.

26 24 Pflege und Betreuung Urlaubspflege Die Leistung Urlaubspflege kann von Personen mit Pflegebedarf vorübergehend in einem Wohn- und Pflegehaus des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) in Anspruch genommen werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, Angehörige während eines Zeitraumes von maximal fünf Wochen pro Jahr von ihren Betreuungsaufgaben zu entlasten. Kundinnen und Kunden (92%) 2 (84%) 220 (88%) 220 (88%) 3 (4%) 3 (4%) 250 (0%) Verrechnungstage (80%) (75%) (90%) (98%) (1%) (1%) (0%) Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld) abhängig, wird individuell berechnet und ist vor Aufnahme als Vorauszahlung an den KAV zu leisten. Die Endabrechnung erfolgt durch den FSW. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Urlaubspflege von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer 20 Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 20 bis 20 im Rahmen der sozialen Dienstleistung Urlaubspflege genutzt wurden. Auf 0 Verrechnungstage gerundet. Aufwendungen in Mio. Euro 0,47 (0%) 0,54 0,52 0,82 1,22 (260%) (174%) (1%) (1%) 1,02 1,02 (217%) (217%) 51% 49% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Urlaubspflege in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 53% im Jahr 20 und 59% im Jahr 20. Abb. 4: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung Urlaubspflege von 20 bis 20. Die Aufwendungen des FSW für die vom KAV angebotene Urlaubspflege sind ab Mitte 20 vollkostendeckend und daher stark gestiegen. Auf.000 Euro gerundet.

27 Pflege und Betreuung 25 Remobilisation (Kurzzeitpflege) Die Leistung Kurzzeitpflege Leistung Remobilisation richtet sich an Menschen mit erhöhtem medizinisch-therapeutischem Betreuungsbedarf meist nach Krankenhausaufenthalt. Die Kurzzeitpflege ist auf maximal 92 Tage befristet und umfasst ein erweitertes Leistungsangebot an fachspezifischer Pflege, medizinischer Betreuung sowie ein hohes therapeutisches Angebot mit dem Ziel der Wiedererreichung möglichst hoher Selbstständigkeit. Die Bedarfserhebung und Bewilligung der Leistung erfolgt im Rahmen des Case Managements durch MitarbeiterInnen des FSW-KundInnenservice. Kundinnen und Kunden (1%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Remobilisation von 20 bis 20. Im Jahr 20 erfolgte die Neuzuordnung der im AKH gepflegten KundInnen. Im Jahr 20 waren dies 4 KundInnen mit Tagen. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer (3%) 550 (79%) 600 (86%) 660 (94%) 670 (96%) 700 (0%) Verrechnungstage (99%) (98%) 34.0 (88%) (91%) 39.0 (1%) (0%) (0%) Abb. 3: Anzahl der Verrechnungstage, die von 20 bis 20 im Rahmen der sozialen Dienstleistung Remobilisation genutzt wurden. Auf 0 Tage gerundet. Aufwendungen in Mio. Euro Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird individuell berechnet. 3, 3,59 4,83 6,02,72 (378%),94 (353%),26 (331%) (0%) (6%) (6%) (194%) 73% 27% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Remobilisation in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 73% im Jahr 20 und 80% im Jahr 20. Abb. 4: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW zur Remobilisation von 20 bis 20. Inklusive Projektförderungen in 20 und 20. Die Aufwendungen des FSW für die vom KAV angebotene Remobilisation sind ab Mitte 20 vollkostendeckend und daher gestiegen. Auf.000 Euro gerundet.

28 26 Pflege und Betreuung Betreutes Wohnen Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (91%) (91%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Im Betreuten Wohnen werden barrierefreie Einzel- und Doppelzimmer bzw. Appartements angeboten, die mit einem Notfallrufsystem ausgestattet sind. In der Regel ist Betreutes Wohnen an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen. Die Leistung richtet sich vor allem an ältere Menschen mit Betreuungsbedarf und zu erwartendem ansteigendem Pflegebedarf, die nicht mehr alleine leben können (90%) (92%) (95%) (99%) 9.1 (0%) Zum Angebot zählen soziale und kulturelle Angebote, Verpflegung, Raumpflege und Wäschereinigung. Betreuung und Pflege werden im Bedarfsfall nach dem Prinzip Mobiler Dienste erbracht. Medizinische Betreuung sowie Physio- und Ergotherapie werden von der Einrichtung bei Bedarf organisiert. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Betreutes Wohnen von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer Eigene Wohnungsangebote decken spezielle Bedarfslagen ab, z. B. für Menschen mit Sehbehinderung, mit psychischen Erkrankungen oder speziellen sozialen Bedarfslagen Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird individuell berechnet % 22% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Betreutes Wohnen in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 78% im Jahr 20 und 81% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Betreutes Wohnen in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (85 Jahre) bzw. Männer (82 Jahre).

29 Pflege und Betreuung Leistungsdauer 20 Verrechnungstage Aufwendungen in Mio. Euro Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten Monate 9 17 Monate Monate Monate Monate 45 Monate (92%) (93%) (94%) (95%) (98%) (0%) (0%) 31,0 56,4 61,6 75,4 1,7 (328%) (243%) (182%) (199%) (0%) 1,4 9,6 (418%) (372%) Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung Betreutes Wohnen, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 36 Monate in Einrichtungen des Betreuten Wohnens (Median, Säule in Hellgrau). Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 20 bis 20 im Rahmen der sozialen Dienstleistung Betreutes Wohnen genutzt wurden. Hochgerechneter Wert für 20. Auf 0 Verrechnungstage gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für Betreutes Wohnen 20 bis 20. Objektförderung inkl. Förderung des KWP. Der starke Anstieg ab 20 ist auf eine Änderung der Abrechnungslogik zurückzuführen und wird über stark steigende Erlöse aus Kostenbeiträgen annähernd kompensiert. Seit 20 bezahlt der FSW für alle neuen KundInnen vollkostendeckende Tarife und hebt deren Kostenbeiträge ein. Pflegegeldstufen 20 zu 20 PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld ,1% 0,6% 2,8% 4,2% ,3% 18,9% 28,9% 0% 50% 2 16,2% (+0,1) (+0,5) (+2,0) (+5,0) (+7,5) (-4,8) (+0,5) (-,8) Marktanteile 20 zu 20 KWP 94,3% Kuratorium Fortuna 1,5% Caritas Erzdiözese 1,4% Sozial GesmbH 0,9% Caritas Socialis 0,4% Kolping Gruppe 0,4% St. Carolus 0,2% ÖBW 0,2% Wie daham Gruppe 0,2% 4 weitere Träger 0,4 % 0% 0% (-2,1) (+0,4) (+0,3) (+0,9) (0,0) (+0,4) (+0,1) (0,0) (-0,1) (0,0) Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Betreutes Wohnen nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Berücksichtigte KundInnen im Dezember 20: Abb. 7: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Betreutes Wohnen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Verrechnungstagen. Berücksichtigte Träger für 20:.

30 28 Pflege und Betreuung Pflegeplätze Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (166%) (161%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Die Leistung Pflegeplätze kann in Anspruch genommen werden, wenn durch mobile Betreuungs- und Pflegedienste eine angemessene Versorgung zu Hause oder in anderen niederschwelligen Einrichtungen (z. B. Betreutes Wohnen) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann (3%) (2%) (4%) (3%) (0%) Anerkannte Wohn- und Pflegehäuser erbringen folgende Leis- 80 tungen: Pflege und Betreuung, Sicherstellung der medizinischen Versorgung z. B. mittels Hausarztprinzip, die Organisation von therapeutischen Leistungen sowie Verpflegung, Wäscheversorgung und Raumreinigung. Zusätzliche soziale und kulturelle Veranstaltungen runden das Angebot ab. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Pflegeplätze Hochgerechneter Wert für 20. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen. Für die Jahre 20, 20 und 20 auf 0 KundInnen gerundet. Anteil der Frauen und Männer Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem Pflegeplätze mit speziellen Leistungen zum Beispiel für Menschen mit Demenz, nach Schlaganfall oder mit Sehbehinderung angeboten Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird individuell berechnet % 23% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Pflegeplätze in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 78% im Jahr 20 und 81% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Pflegegeplätze in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (88 Jahre) bzw. Männer (81 Jahre).

31 Pflege und Betreuung 29 Leistungsdauer 20 Verrechnungstage Aufwendungen in Mio. Euro Monate 9 17 Monate Monate Monate Monate 45 Monate (5%) (3%) (7%) (5%) 6,2 242,8 257,7 263,5 284,8 (209%) (189%) (193%) (178%) 291,7 (2%) 3,8 (228%) (3%) (0%) (0%) (0%) Abb. 4: Anzahl der KundInnen, die für die Leistung Pflegeplätze gefördert wurden, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu 22 Monate im Wohn- und Pflegeheim (Median, Säule in Hellgrau). Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage der sozialen Dienstleistung Pflegeplätze. Für 20 hochgerechneter Wert. Auf Tage gerundet. Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Pflegeplätze. Seit erhält der KWP für alle Verrechnungstage neuer KundInnen vollkostendeckende Tarife. In 20 ergibt sich aufgund von Objektförderungen für Sanierungen ein erhöhter Aufwand. Pflegegeldstufen 20 zu 20 Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 Förderung des FSW Kostenbeiträge der KundInnen KWP 31,9% (+0,6) PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 7 6,5% 6,8% 5 36,3% (+0,7) (+4,3) (+5,1) 0,3 0,5 3,2 9,8 1,3 8,1 1,0 (8%) (1%) (9%) (1%) (0%) (3%) Wie daham Gruppe Caritas Erzdiözese Kolping Gruppe,4%,4% 7,0% (-0,3) (-3,7) (+3,0) PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 4 25,3% 3,5% 2 2,5% 1 0,6% 0,4% 0% 50% (-7,2) (-2,4) (-0,7) (+0,3) (0,0) (0%) 68,0% 64,5% 66,2% 66,7% 64,4% 65,9% 65,8% Kuratorium Fortuna Caritas Socialis Döblinger Gruppe Öst. Jungarbeiterbewegung Maimonides-Zentrum weitere Träger 0% 5,4% 5,1% 3,8% 3,3% 3,3% 17,2% (-0,2) (-0,3) (+2,2) (-0,3) (+0,2) (+1,0 ) 50% Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Pflegeplätze nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Nach Mengen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der Dienstleistung Pflegeplätze. Es ist der Tarif der zehn größten Träger für die Pflegegeldstufe 4 angegeben. Auf Cent gerundet. Der FSW hebt seit 20 auch Kostenbeiträge für neue KundInnen des KWP ein. Abb. 9: Marktanteile der anerkannten Einrichtungen des FSW an der sozialen Dienstleistung Pflegeplätze in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach geleisteten Tagen. Berücksichtigte Träger für 20: 23.

32 30 Pflege und Betreuung Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung Die Leistung Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr- Betreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn eine angemessene Versorgung in einer anderen niederschwelligeren Einrichtung (z. B. Pflegeplatz) nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann. Zielgruppe für diese Leistung sind Menschen, die aufgrund einer komplexen chronischen Erkrankung und medizinischer Instabilität eine intensive medizinische und pflegerische Betreuung benötigen. Die Einrichtung zeichnet sich durch angestelltes ärztliches Personal, das rund um die Uhr zur Verfügung steht sowie durch einen höheren Pflegepersonalschlüssel aus. Um unterschiedliche Bedarfslagen spezieller Zielgruppen abzudecken, werden außerdem spezielle Leistungen zum Beispiel für Menschen mit Demenz, im Wachkoma oder mit Langzeitbeatmung angeboten. Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird individuell berechnet. Kundinnen und Kunden (76%) (79%) (82%) (90%) (90%) (93%) (0%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung Ab 20 sind aufgrund vollständiger Administration alle Procuratio-KundInnen inkludiert. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen. Auf 0 KundInnen gerundet. Anteil der Frauen und Männer 20 Altersverteilung 20 zu 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer % 32% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 70% im Jahr 20 und 71% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (83 Jahre) bzw. Männer (74 Jahre).

33 Pflege und Betreuung 31 Leistungsdauer 20 Verrechnungstage Aufwendungen in Mio. Euro Monate 9 17 Monate Monate Monate Monate 45 Monate (72%) (75%) (78%) (83%) (82%) 1,1 3,4 4,1 2,4 185,5 (0%) (1%) (95%) (95%) (3%) 207,4 (7%) 228,4 (1%) (83%) (0%) Abb. 4: Anzahl der KundInnen von Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die- Uhr-Betreuung, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Ohne KundInnen in Procuratio im Krankenhaus. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu Monate im Wohn- und Pflegehaus (Median, Säule in Hellgrau). Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 20 bis 20 im Rahmen der sozialen Dienstleistung Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung genutzt wurden. Hochgerechneter Wert für 20. Auf Verrechnungstage gerundet. Abb. 8: Kalkulatorische Zuordnung der Aufwendungen des FSW zur sozialen Dienstleistung Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung von 20 bis 20. Seit erhält der KAV für alle Verrechnungstage neuer KundInnen vollkostendeckende Tarife. Auf Euro gerundet. Pflegegeldstufen 20 zu 20 Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld ,6% 0,2% 0,3% 6 8,8%,8% 3 17,8% 25,7% 32,8% 0% 50% (-1,2) (+0,8) (+1,8) (-3,3) (+6,8) (-3,4) (-0,8) (-0,7) Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus (0%) 58,0% Förderung des FSW 70,6% 70,0% 71,4% Kostenbeiträge der KundInnen 3,2 169,6 177,4 181,4 2,7 217,8 223,5 (8%) (4%) (7%) (173%) Abb. 7: Durchschnittlicher nach Mengen gewichteter Brutto-Tarif der Pflegegeldstufe 4 für 1 Tag der Leistung Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr- Betreuung. Bis 20 ausschließlich Haus der Barmherzigkeit, ab 20 HdB und NeukundInnen des KAV. Der in Prozent angegebene FSW-Förderanteil bezieht sich auf alle KundInnen, nicht nur jene der PG-Stufe 4. 65,9% (177%) 67,5% (181%) 68,4% KAV Haus der Barmherzigkeit 0% 17,5% 82,5% (-1,8) (+1,8) 0% Abb. 9: Marktanteile von KAV und Haus der Barmherzigkeit (HdB) an Pflegehäuser mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung nach Verrechnungstagen. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20.

34 32 Pflege und Betreuung Hausgemeinschaft Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (700%) 4 (683%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Die Leistung Hausgemeinschaft verbindet professionelle Pflege mit möglichst selbstbestimmter Alltagsgestaltung in familienähnlicher Atmosphäre. Dies geschieht durch die Architektur (kleine Wohngruppen, Wohnküche, gemeinschaftlicher Wohnraum, kleine, überschaubare Architektur), die Gestaltung des Tagesablaufes (orientiert sich an Tätigkeiten des Alltags, wie z. B. im Wohnbereich kochen und Wäsche versorgen) und die kontinuierliche Anwesenheit von Betreuungspersonal (AlltagsbegleiterInnen). Die BewohnerInnen als auch deren Angehörige werden in die Aktivitäten eingebunden und gestalten den Tagesablauf aktiv mit. 08 Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Hausgemeinschaft von 2008 bis 20. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen. Anteil der Frauen und Männer (333%) 200 (333%) 190 (317%) 80 (3%) 60 (0%) Der Kostenbeitrag ist von mehreren Faktoren (zum Beispiel Einkommen, Pflegegeld und Vermögen) abhängig und wird individuell berechnet % 22% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Hausgemeinschaft in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 76% im Jahr 20 und 67% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Hausgemeinschaft in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (85 Jahre) bzw. Männer (82 Jahre).

35 Pflege und Betreuung 33 Leistungsdauer 20 Verrechnungstage Aufwendungen in Mio. Euro Monate 9 17 Monate Monate Monate Monate 45 Monate (766%) (726%) (4%) (409%) 44.5 (319%).870 (7%) 5,9 (0%) 8,1 8,3 16,7 17,4 (282%) (294%) (6%) (9%) (0%) Abb. 4: Anzahl der KundInnen in der sozialen Dienstleistung Hausgemeinschaften, gruppiert nach der Dauer ihres Aufenthaltes. Die Hälfte der KundInnen wohnte bis zu Monate in einer Hausgemeinschaft (Median, Säule in Hellgrau). Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage, die von 2008 bis 20 im Rahmen der sozialen Dienstleistung Hausgemeinschaft genutzt wurden. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Hausgemeinschaft von 20 bis 20. Auf Euro gerundet. Pflegegeldstufen 20 zu 20 Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 Förderung des FSW Kostenbeiträge der KundInnen PG-Stufe 7 7 5,7% (+4,4) 3,2 1,3 7,2 9,5 163,0 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 6 3,5% 4,5% 5 37,8% 27,2% (+7,1) (+3,6) (-8,3) (-5,5) (0%) (6%) (1%) (0%) (2%) PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 2 1,4% 1 0,7% 0,2% 0% 50% (-2,4) (+0,7) (+0,2) 53,4% 57,8% 58,0% 61,6% 62,0% Caritas Erzdiözese CaSa Leben im Alter Gallneukirchen 0%,3% 46,2% 40,6% (+46,2) (+33,6) (-79,7) 0% Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Hausgemeinschaft nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Nach Mengen gewichtete Brutto-Durchschnittstarife für einen Tag der Dienstleistung Hausgemeinschaft. Auf Cent gerundet. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Hausgemeinschaft nach Verrechnungstagen. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20.

36 KundInnen mit Behinderung

37 Behinderung und Chancengleichheit 35

38 36 Behinderung und Chancengleichheit Mobile Frühförderung Kundinnen und Kunden Aufwendungen in Mio. Euro 470 (98%) 5 (6%) 2, 2,31 2,23 2,31 2,31 2,32 2,39 Mobile Frühförderung bietet Unterstützung für Kleinkinder, die in ihrer Entwicklung gefährdet, entwicklungsverzögert oder beeinträchtigt sind, und für ihre Familien. 520 (8%) 5 (6%) 5 (6%) (0%) (1%) (9%) (1%) (1%) (1%) (7%) Die Unterstützung und Betreuung findet in der alltäglichen Lebensumwelt der Kinder statt üblicherweise also zu Hause. Durch individuelle gezielte Übungen werden spielerisch u. a. Motorik, Wahrnehmung sowie Sprache gefördert. Familienbegleitung unterstützt außerdem die Bezugspersonen in der Auseinandersetzung und im adäquaten Umgang mit der Beeinträchtigung ihres Kindes. Kindern mit Sinnesbehinderung wird spezielle Entwicklungsförderung geboten. 08 Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Mobile Frühförderung von 2008 bis 20. Auf Personen gerundet. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Mädchen wieder. Anteil der Mädchen und Buben (8%) 480 (0%) 08 Abb. 3: Aufwendungen des FSW in Euro für die soziale Dienstleistung Mobile Frühförderung von 2008 bis 20. Auf.000 Euro gerundet. Marktanteile 20 zu 20 Mobile Frühförderung ist gemäß 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine Leistung des FSW ohne Rechtsanspruch. Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben. Wr. Sozialdienste 75,5% (-9,8) Contrast 16,4% (+5,1) ÖHTB 4,5% (+2,9) Rettet das Kind 2,7% (+0,8) 42% 58% Institut Keil 0,9% 0% (+0,9) 0% Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 20 die soziale Dienstleistung Mobile Frühförderung in Anspruch nahmen. Der Anteil der Mädchen war 42% im Jahr 20 und 41% im Jahr 20. Abb. 4: Marktanteile der für die soziale Dienstleistung Mobile Frühförderung anerkannten und geförderten Einrichtungen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Fördersummen.

39 Behinderung und Chancengleichheit 37 Frühförderung in Ambulatorien Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik und -förderung sind Einrichtungen zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Behinderung oder Entwicklungsverzögerung sowie für deren Familien. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielseitig und reichen von diagnostischen Angeboten über Beratung bis hin zu verschiedenen Therapien. Die breite Leistungspalette umfasst Diagnostik, psychologische Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie, Physiotherapie und weitere Angebote. Kundinnen und Kunden (6%) (1%) (8%) (8%) (2%) (2%) (0%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Frühförderung in Ambulatorien von 2008 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Mädchen wieder. Aufwendungen in Mio. Euro 3, (0%) 3,44 3,72 3,31 5,06 (1%) (2%) (8%) (166%) 08 6,00 Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Frühförderung in Ambulatorien von 2008 bis 20. Auf.000 Euro gerundet. 5,99 (197%) (196%) Frühförderung in Ambulatorien ist gemäß 7 des Chancengleichheitsgesetzes Wien eine freiwillige Leistung des FSW, die gemeinsam mit den Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Es wird keine Eigenleistung eingehoben. Anteil der Mädchen und Buben 20 Marktanteile 20 zu 20 Wr. Sozialdienste AKH-Neonatologie 36% 64% 0% VKKJ 2,0% 51,5% (+,2) 46,5% (-9,5) (+0,7) 80% Abb. 2: Anteil der Mädchen und Buben, die 20 die soziale Dienstleistung Frühförderung in Ambulatorien in Anspruch nahmen. Der Anteil der Mädchen war 35% im Jahr 20 und 29% im Jahr 20. Abb. 4: Marktanteile der für die soziale Dienstleistung Frühförderung in Ambulatorien anerkannten und geförderten Einrichtungen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Fördersummen.

40 38 Behinderung und Chancengleichheit Berufsqualifizierung Kundinnen und Kunden Aufwendungen in Mio. Euro 640 (278%) Berufsqualifizierung richtet sich an Menschen mit Behinderung, die trotz einer erheblich verminderten Arbeits- und Kursfähigkeit für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt geeignet sind. Ziel ist die Erlangung von sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnissen. 640 (278%) 600 (261%) 550 (239%) 530 (230%) 470 (204%) 230 (0%) 2,28 (0%) 3,94 4,00 4,74 4,99 (208%) (219%) (173%) (176%) 7,77 (341%) 5,30 (233%) Um eine erfolgreiche Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu erreichen, sollen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung nicht nur erhalten, sondern vielmehr erweitert werden. Abhängig von Potenzial und Interessen wird eine entsprechende Ausbildung ermöglicht und Unterstützung bei Eingliederungsprozessen angeboten. Berufsqualifizierung kann bis zu maximal 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Bei der Berufsqualifizierung handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben. Abb. 1: Anzahl der KundInnen von anerkannten und geförderten Einrichtungen, die von 20 bis 20 die soziale Dienstleistung Berufsqualifizierung angeboten haben. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer 20 35% 65% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Berufsqualifizierung in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 20 und 31% im Jahr 20. Abb. 3: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Berufsqualifizierung von 20 bis 20. Bei mehrjährigen Projekten wurde der vollständige Förderbetrag immer im Jahr der Förderzusage berücksichtigt. In 20 liegt der ausgewiesene Aufwand deshalb unter dem von 20, weil 20 drei Projekte mit Laufzeit bis 2017 und eines bis 2016 zugesagt und gebucht wurden. Auf.000 Euro gerundet. Marktanteile 20 zu 20 Wien Work JaW Begleitung Context pro mente Wien Assist REiNTEGRA PSZ Dorothea Caritas Erzdiözese 5 weitere Träger 0% 7,4% 7,0% 6,2% 6,0% 2,4% 1,9% 1,0% 5,6% 18,4% 44,1% (-17,3) (+1,2) (+0,5) (+5,8) (+6,2) (-0,3) (+2,4) (-1,9) (+1,0) (+2,4) 50% Abb. 4: Marktanteile von anerkannten und geförderten Einrichtungen der Berufsqualifizierung. Berücksichtigt sind die Jahre und , da Projekte mehrjährig sind. In Klammern die Differenz der Anteile minus Berücksichtigte Träger in 20:.

41 Behinderung und Chancengleichheit 39 Berufsintegration Kundinnen und Kunden Aufwendungen in Tsd. Euro 360 (39%) 430 (46%) Berufsintegration wird seit 20 durch den Integrationsfachdienst Jobwärts der Jugend am Werk Begleitung von Menschen mit Behinderung GmbH erbracht. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, die selbstbestimmt und selbstverantwortlich am Erwerbsleben teilnehmen wollen. 3 (33%) 250 (27%) (4%) (6%) 930 (0%) (0%) (1%) (6%) (7%) (3%) (6%) (167%) Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, Arbeitsund Ausbildungsplätze zu erlangen und diese zu erhalten. Auch Arbeitgeberinnen und -geber werden entsprechend beraten. Der Integrationsfachdienst Jobwärts bietet niederschwellige, individuelle und personenzentrierte Beratung und Betreuung. Bei der Berufsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Berufsintegration 20 bis 20. Seit 20 wird Arbeitsassistenz vom Sozialministeriumservice finanziert, der FSW fördert seitdem ausschließlich Integrationsfachdienst Jobwärts. Die farbigen Figuren zeigen den Anteil der Frauen. Anteil der Frauen und Männer 20 Abb. 3: Aufwendungen des FSW in Euro für die soziale Dienstleistung Berufsintegration von 20 bis 20. Auf Euro gerundet. Marktanteile 20 zu 20 Integration Wien PSZ GmbH - IBI WITAF ÖBSV 35% 65% 0% JaW - Begleitung 83,7% (+30,0) WIN 16,3% 0% (+16,3) (-,4) (-,3) (-,1) (-6,0) Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Berufsintegration in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 40% im Jahr 20 und 46% im Jahr 20. Abb. 4: Marktanteile der für die soziale Dienstleistung Berufsintegration geförderten Einrichtungen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Höhe der verrechneten Projektförderungen.

42 40 Behinderung und Chancengleichheit Arbeitsintegration Arbeitsintegration soll den Kundinnen und Kunden eine Teilhabe am regulären Arbeitsmarkt ermöglichen. Dies erfolgt überwiegend in Form von Lohnkostenzuschüssen zum finanziellen Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung für integrative Betriebe und bei privaten Unternehmen, falls das Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt ) bzw. das Arbeitsmarktservice die Kosten nicht übernimmt. Es besteht auch die Möglichkeit eines MentorInnenzuschusses. MentorInnen sind MitarbeiterInnen der jeweiligen Betriebe, welche die Kollegin bzw. den Kollegen mit Behinderung bei der sozialen und arbeitstechnischen Integration am Arbeitsplatz unterstützen. Bei der Arbeitsintegration handelt es sich um eine Leistung ohne Rechtsanspruch nach Chancengleichheitsgesetz Wien. Es wird keine Eigenleistung von den KundInnen eingehoben. Kundinnen und Kunden (8%) 09 Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Arbeitsintegration von 2009 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer (96%) 230 (96%) 240 (0%) 240 (0%) 230 (96%) 240 (0%) Monate (1%) 09 Abb. 3: Anzahl der Monate, die von 2009 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Arbeitsintegration in Anspruch genommen wurden. Auf Monate gerundet. Aufwendungen in Mio. Euro 1,83 (0%) 1,95 1,87 2,34 2,04 (7%) (2%) (8%) (1%) 2, (7%) (6%) (3%) (4%) 1.9 (99%) 2.0 (6%) (0%) 2,19 (0%) 42% 58% 09 Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Arbeitsintegration in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 41% im Jahr 20 und 39% im Jahr 20. Abb. 4: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Arbeitsintegration von 2009 bis 20. Auf.000 Euro gerundet.

43 Behinderung und Chancengleichheit 41 Beratungseinrichtungen Die Beratungseinrichtungen der Behindertenhilfe zeichnen sich durch einen hohen Spezialisierungsgrad aus und richten sich an unterschiedliche Alters- und Bedarfsgruppen von Menschen mit Behinderung und an deren Angehörige. Der Zugang zu den Beratungseinrichtungen ist möglichst niederschwellig daher können Mehrfachzählungen der KundInnen nicht ausgeschlossen werden und diese sind daher in der GesamtkundInnenanzahl des FSW nicht enthalten. Das Angebot umfasst Beratung unter anderem zu den Themen Gesundheit, Recht, Wohnen, Freizeit und erfolgt insbesondere in folgenden Formen: Kundinnen und Kunden (178%).230 (171%) 6.0 (3%) (0%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Beratungseinrichtungen von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Mehrfachzählungen von KundInnen können aufgrund der Niederschwelligkeit des Angebots nicht ausgeschlossen werden. Aufwendungen in Mio. Euro 2,19 2,90 1,76 2,84 (0%) (2%) (0%) (80%) 3,06 (0%) Abb. 3: Aufwendungen des FSW für Beratungseinrichtungen von 20 bis 20. Die Aufwendungen sind im Jahr der Förderzusage berücksichtigt, daher kommt es zu Jahresschwankungen durch mehrjährige Finanzierungsrahmen, auch wenn die Leistungserbringung gleich bleibt. Auf.000 Euro gerundet. 3, (2%) Peer Beratung: Die Beratung erfolgt durch Menschen mit Behinderung mit entsprechender spezieller Ausbildung. Schwerpunktberatungsstellen: Die Beratung konzentriert sich auf spezifische Behinderungs- und/oder Krankheitsformen, wie z. B. Autismus, Multiple Sklerose, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit. Die Beratung erfolgt durch erfahrene MitarbeiterInnen aus den unterschiedlichsten Professionen. Beratung zu Hilfsmitteln: Beratung und Information bei der Auswahl von geeigneten Hilfsmitteln sowie Unterstützung bei der Beantragung. Zusätzlich zu den Angeboten der geförderten Einrichtungen steht den Interessierten das Beratungszentrum Behindertenhilfe im Fonds Soziales Wien für Beratung zu Leistungen und Förderungen der Behindertenhilfe zur Verfügung. Anteil der Frauen und Männer 20 64% 36% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Beratungseinrichtungen in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 66% im Jahr 20 und 61% im Jahr 20. Marktanteile 20 zu 20 Österr. Ges. für Muskelkranke Kriseninterventionszentrum WITAF Caritas Erzdiözese Blinde und Sehschwache Aids Hilfe Wien HPE MS-Gesellschaft VOX 8 weitere Träger 0% 6,0% 3,4% 2,0% 1,7% 18,9% 17,7%,5%,1% 6,1% 18,7% 80% (+,3) (-,8) (+,6) (-24,3) (+,1) (+1,7) (+1,1) (-1,6) (+0,5) (-2,5) Abb. 4: Marktanteile für die soziale Dienstleistung Beratungseinrichtungen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach KundInnen-Kontakten. Berücksichtigte Träger für 20: 17.

44 42 Behinderung und Chancengleichheit Tagesstruktur Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (4%) (1%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Tagesstruktur ist eine vielfältige Leistung für Menschen die aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung aktuell oder dauerhaft nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten zu fördern und zu erhalten sowie eine sinnvolle und sinnstiftende Betätigung anzubieten (8%) (7%) 4.4 (6%) (6%) (0%) Um den unterschiedlichen Bedürfnissen möglichst zu entspre- 80 chen, gibt es u. a. basale Gruppen für Menschen mit sehr hohem 75 Unterstützungsbedarf, Kreativgruppen, Arbeits- und Qualifizierungsgruppen, dislozierte Tagesstruktur und die Möglichkeit von Um- und Nachschulungsmaßnahmen in Unternehmen. Abhängig von den jeweiligen Potenzialen der KundInnen ist der Wechsel zu anderen Angeboten, z. B. zur Berufsqualifizierung, flexibel möglich. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Tagesstruktur von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer Bei der Tagesstruktur handelt es sich um eine Leistung mit Rechtsanspruch nach 9 Chancengleichheitsgesetz Wien. Es ist eine Eigenleistung in der Höhe von 30% des Pflegegeldes zu erbringen % 57% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Tagesstruktur in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 20 und 42% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Tagesstruktur in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (39 Jahre) bzw. Männer (37 Jahre).

45 Behinderung und Chancengleichheit 43 Aufwendungen für Fahrten in Mio. Euro Tage Aufwendungen in Mio. Euro,17 (0%) Fahrtkostenersatz Fahrtbegleitung Mobilitätskonzept,,26,50,17 (1%) (1%) (1%) Regelfahrtendienst (0%) 20% 48% 52% 53% 58%,33 (1%) 61%,36 (1%) 63% (5%) (4%) (1%) (9%) (9%) Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 40,91 56,54 57,66 59,00 61,67 65,54 (160%) (1%) (4%) (8%) (1%) (0%) 68,20 (167%) (8%) 71% 47% 44% 43% 39% 35% 34% (0%) 07 Abb. 4: Aufwendungen für die Förderung der Fahrt von und zur Einrichtung, welche die KundInnen der Tagesstruktur von besuchten. Für Regelfahrtendienst und Mobilitätskonzept sind die Prozentanteile am Gesamtförderaufwand des Jahres angegeben. Auf.000 Euro gerundet. Abb. 6: Anzahl der Tage, die von 20 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Tagesstruktur bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Tagesstruktur von 20 bis 20. Die Aufwendungen für Fahrten und Essen sind nicht hier inkludiert, sondern gesondert in den Abbildungen 4 und 5 dargestellt. Auf.000 Euro gerundet. Aufwendungen für Essen in Mio. Euro 1,03 (0%) 1,18 1,17 1,16 1,21 (1%) (1%) (1%) (7%) 07 1,25 (1%) 1,30 (5%) Durchschnittstarife Förderung des FSW Kostenbeiträge der KundInnen 52,9 61,2 62,4 64,4 66,4 (6%) (8%) (2%) (6%) (0%) 67,6 70,0 (8%) (2%) 98,9% 95,7% 95,7% 95,8% 95,7% 95,6% 95,7% Marktanteile 20 zu 20 JaW Begleitung 38,7% Lebenshilfe Wien 9,5% ÖHTB 8,1% REiNTEGRA 5,0% GIN 4,8% Assist 4,3% BALANCE 3,5% Das Band 3,1% Caritas Erzidözese 3,0% weitere Träger 20,2% 0% (-3,1) (-0,8) (-0,9) (+0,7) (0,0) (0,0) (-0,2) (+0,9) (+0,4) (+2,9) 80% Abb. 5: Aufwendungen für die Förderung des Essens in der Einrichtung, das KundInnen der Tagesstruktur von 2007 bis 20 erhielten. Diese Förderung erhalten KundInnen, die vollbetreut wohnen. Auf.000 Euro gerundet. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen (inkl. Bundesländer) für 1 Tag Tagesstruktur bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Tagesstruktur in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Verrechnungstagen. Berücksichtigte Träger für 20: 21.

46 44 Behinderung und Chancengleichheit Teilbetreutes Wohnen Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (2%) (192%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Teilbetreutes Wohnen bedeutet, dass Menschen mit Behinderung selbstständig wohnen und dabei je nach Bedarf im Alltag unterstützt werden. Mit jeder Person wird gemeinsam ein Betreuungskonzept erstellt. Diese Unterstützung gibt zusätzliche Sicherheit in Krisen (181%) (173%) (8%) (9%) 9 (0%) Das Betreuungsmodell wird sowohl in Privatwohnungen als 80 auch in von Sozialeinrichtungen bereitgestellten Wohnungen umgesetzt, zusätzlich gibt es Betreuungsstützpunkte bzw. Kommunikationszentren. Die Kontakte finden am individuell passenden Ort sowie zeitlich flexibel statt. Auf diese Leistung gibt es nach 2 Abs. 3 des Chancengleichheitsgesetzes Wien keinen Rechtsanspruch, d. h. ist sie eine freiwillige Leistung des FSW. Die Förderung des FSW für diese nicht eigenbeitragspflichtige Leistung bezieht sich auf die Betreuung. Miete, Verpflegung und ähnliche Aufwendungen sind selbst zu finanzieren. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Teilbetreutes Wohnen von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer % 56% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Teilbetreutes Wohnen in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 44% im Jahr 20 und 44% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Teilbetreutes Wohnen in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (41 Jahre) bzw. Männer (39 Jahre).

47 Behinderung und Chancengleichheit 45 Leistungsdauer 20 Monate Aufwendungen in Mio. Euro Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre Jahre mehr als Jahre (189%) (178%) (172%) (160%).290 (6%).4 (7%) Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten,33 16,65 16,64 17,94 19,96 21,39 (189%) (176%) (8%) (7%) (7%) (0%) 24, (2%) (0%) Abb. 4: Anzahl der KundInnen des Teilbetreuten Wohnens im Jahr 20, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit 4 Jahren und 9 Monaten im Teilbetreuten Wohnen (Median, hellgrauer Balken). Abb. 6: Anzahl der Monate, die von 20 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Teilbetreutes Wohnen bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Teilbetreutes Wohnen von Inklusive personenbezogene Einzelbewilligungen. Auf.000 Euro gerundet. Pflegegeldstufen 20 zu 20 Durchschnittstarife Förderung des FSW Marktanteile 20 zu 20 JaW - Begleitung 25,9% (-2,9) PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 7 0,6% 6 1,0% 5 1,4% 4 3,7% 3 4,7% 2 20,1% 1 25,6% 43,0% 0% 50% (+0,3) (+0,5) (-0,9) (+0,9) (+0,1) (+0,2) (+5,8) (-6,8) (1%) (1%) (1%) (7%) (0%) (4%) (0%) LOK ÖHTB - Wohnen Wr. Sozialdienste GIN pro mente Wien AUFTAKT Assist Das Band weitere Träger 0%,8% 9,4% 8,6% 8,5% 8,4% 4,4% 4,2% 3,7%,5% (+1,6) (-2,2) (+0,7) (-1,7) (+1,9) (+1,3) (+1,5) (-1,2) (+2,6) 80% Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Teilbetreutes Wohnen in Gruppen nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Monat Teilbetreutes Wohnen bezahlte. Auf Euro gerundet. Für die Leistung Teilbetreutes Wohnen sind keine Kostenbeiträge zu bezahlen. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Teilbetreutes Wohnen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Monatspauschalen. Berücksichtigte Träger für 20: 19.

48 46 Behinderung und Chancengleichheit Vollbetreutes Wohnen Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (1%) (1%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Vollbetreutes Wohnen richtet sich an volljährige Menschen mit Behinderung, die auch dauerhaft umfassende Unterstützung im Alltag benötigen. Für manche Menschen mit Behinderung ermöglicht diese Betreuungsform mittelfristig den Schritt in ein selbstständigeres Leben, etwa in Form des Teilbetreuten Wohnens (1%) (1%) (1%) (1%) 1.7 (0%) Vollbetreute Wohnplätze gibt es in Wohngemeinschaften, daran angeschlossenen Einzelwohnungen und in Wohnhäusern. Die Leistung umfasst neben individueller Betreuung mit Bereitschaftsdiensten in den Nachtstunden auch Unterkunft und Verpflegung. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Vollbetreutes Wohnen von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer Die Bewohnerinnen und Bewohner leisten einen von der Höhe des Einkommens und Pflegegeldes abhängigen Kostenbeitrag. Bedingung der Förderung gemäß Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien durch den FSW ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Leistung der Tagesstruktur, Berufsqualifizierung oder Berufs- und Arbeitsintegration % 57% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Vollbetreutes Wohnen in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 20 und 43% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Vollbetreutes Wohnen in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (45 Jahre) bzw. Männer (43 Jahre).

49 Behinderung und Chancengleichheit 47 Leistungsdauer 20 Wohntage Aufwendungen in Mio. Euro Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 9 Jahre Jahre mehr als Jahre (1%) (1%) (1%) (1%) (1%) Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 61,21 79,51 82,43 85,91 89,61 94,87 (5%) (0%) (6%) (0%) (5%) (0%) 98,48 (161%) (1%) (0%) Abb. 4: Anzahl der KundInnen des Vollbetreuten Wohnens im Jahr 20, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen ist zumindest seit Jahren und 7 Monaten im Vollbetreuten Wohnen (Median, hellgrauer Balken). Abb. 6: Anzahl der Wohntage, die von 20 bis 20 von KundInnen der sozialen Dienstleistung Vollbetreutes Wohnen bei anerkannten und geförderten Einrichtungen in Anspruch genommen wurden. Auf 0 Tage gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für Vollbetreutes Wohnen von Inklusive personenbezogene Einzelbewilligungen. Auf.000 Euro gerundet. Pflegegeldstufen 20 zu 20 Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 PG-Stufe 7 PG-Stufe 6 PG-Stufe 5 PG-Stufe 4 PG-Stufe 3 PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 7 4,0% ,8% 6 9,6% 9,1% 3 9,3% 17,6% 17,5% 28,1% 0% 50% 2 (+0,1) (+2,1) (+0,6) (+1,6) (+3,5) (+3,0) (+3,0) (-,9) (0%) 77,9% Förderung des FSW 80,5% 80,4% 80,9% Kostenbeiträge der KundInnen 7,7 3,8 9,7 1,8 6,2 2,5 (1%) (0%) (2%) (6%) 81,2% (2%) 81,6% 7,5 (7%) 81,9% JaW - Begleitung Lebenshilfe Wien ÖHTB - Wohnen GIN HABIT BALANCE Caritas Erzdiözese AUFTAKT LOK 9 weitere Träger 0%,2% 8,2% 7,6% 7,2% 7,1% 6,4% 3,6%,5%,5% 24,7% 50% (-1,3) (-0,4) (-0,2) (+0,8) (+0,2) (+0,4) (-0,1) (-0,7) (-1,0) (-0,7) Abb. 5: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Vollbetreutes Wohnen in Gruppen nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und Leistungstypen gewichtete Brutto-Tarife an alle Träger in Wien und den Ländern für 1 Tag Vollbetreutes Wohnen. Ab 20 sind die Erlöse eindeutig von denen der Tagesstruktur getrennt. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen mit Tagsatzverrechnung an der sozialen Dienstleistung Vollbetreutes Wohnen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Verrechnungstagen. Berücksichtigte Träger: 18.

50 48 Behinderung und Chancengleichheit Hilfsmittel und Konsumgüter Die soziale Dienstleistung Hilfsmittel und Konsumgüter ermöglichen anspruchsberechtigten Personen den Ankauf spezifisch benötigter Hilfsmittel und Konsumgüter, wobei das Ziel verfolgt wird, die Bewältigung des Alltags zu erleichtern und behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen. Die Förderung umfasst finanzielle Direktleistungen mit und ohne Rechtsanspruch gemäß des Chancengleichheitsgesetzes Wien, der entsprechenden Hilfsmittelverordnung und den Förderrichtlinien des FSW. Diese werden vom FSW nur subsidiär für soziale Rehabilitation gewährt. Daher ist die Abklärung einer Förderung durch andere Kostenträger, wie z. B. die Krankenkasse Bedingung. Es gelten diverse Obergrenzen und Laufzeiten für die Förderbeträge gemäß der Hilfsmittelverordnung der Wiener Landesregierung und den Förderrichtlinien des FSW. Kundinnen und Kunden (261%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wr. Chancengleichheitsgesetz von 20 bis 20. Hochgerechnete Werte für das Jahr 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder (242%) 530 (171%) 430 (9%) 300 (97%) 2 (68%) 3 (0%) Aufwendungen in Tsd. Euro (480%) (440%) Altersverteilung 20 zu 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer (243%) (286%) 20 (0%) (9%) (4%) Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wr. Chancengleichheitsgesetz von 20 bis 20. Auf Euro gerundet. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Hilfsmittel und Konsumgüter gemäß Wr. Chancengleichheitsgesetz in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (44 Jahre) bzw. Männer (47 Jahre).

51 Behinderung und Chancengleichheit 49 Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen Die soziale Dienstleistung Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen umfasst drei Angebote. Für soziale Rehabilitation wird Unterstützung im privaten Bereich, z. B. für Rechtsberatung, Ärztinnen-/Arztbesuche, Wohnungsbesichtigungen, gefördert. Die Leistung gemäß 16 Chancengleichheitsgesetz Wien (ohne Rechtsanspruch) ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Fördersumme liegt bei maximal Euro pro Jahr. Dieselben Förderbedingungen gelten für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen für Dolmetschkosten, die im Zusammenhang mit Lormen, taktilem Gebärden o. Ä. anfallen. Kundinnen und Kunden (224%) (229%) 460 (219%) 440 (2%) 350 (167%) 240 (1%) 2 (0%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen von 2008 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Aufwendungen in Tsd. Euro Altersverteilung 20 zu 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer Nach Beendigung der Schulpflicht unterstützt der FSW für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen ohne Berufstätigkeit bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen oder Hochschulen, indem Gebärdensprachdolmetschen bis zu maximal Euro jährlich gefördert wird. 40 (0%) (328%) (295%) (275%) (243%) 8 (345%) 167 (418%) Liegt das Einkommen der KundInnen über bestimmten Grenzwerten, vermindert sich die maximale Jahresfördersumme entsprechend. 08 Abb. 2: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen von Mitte 2008 bis 20. Auf Euro gerundet Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Behinderungsspezifische Dolmetschleistungen für gehörlose, hörsehbehinderte oder taubblinde Menschen in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (47 Jahre) bzw. Männer (45 Jahre). 8

52 50 Behinderung und Chancengleichheit Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz Ziel der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz ist die Unterstützung einer selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit einer schweren Körperbehinderung. Voraussetzung für diese soziale Dienstleistung nach des Chancengleichheitsgesetzes Wien sind u. a. Volljährigkeit, Pflegegeldbezug ab Stufe 3, Selbstverwaltungskompetenz und ein privater Haushalt. Die Förderung finanziert die Unterstützung durch AssistentInnen in grundlegenden Lebensbereichen (Haushalt, Grundbedürfnisse, Mobilität, Gesundheitserhaltung, Freizeit). Um die Selbstorganisation umfassend zu ermöglichen, erfolgt die Förderung über eine monatliche finanzielle Direktleistung. Liegt das Einkommen der KundInnen über bestimmten Grenzwerten, vermindert sich die individuell festgestellte maximale Fördersumme entsprechend. Kundinnen und Kunden (193%) (186%) 240 (171%) 220 (7%) 190 (6%) 180 (9%) 0 (0%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz von 2008 bis 20. Diese Leistung wurde im Jahr 2008 eingeführt. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer 20 Altersverteilung 2008 zu 20 Anzahl Frauen Anzahl Männer % 45% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 55% im Jahr 20 und 51% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (47Jahre) bzw. Männer (46 Jahre).

53 Behinderung und Chancengleichheit 51 Leistungsdauer 20 Geförderte Monate Aufwendungen in Mio. Euro Monate 7 Monate 18 Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate Monate (483%) (452%) (417%) (378%) 2.0 (336%) 2,4 8,3 9,0 9,7,0 (450%) (396%) (369%) (337%),8 (480%),7 (521%) (306%) (0%) (0%) 0 08 Abb. 4: Anzahl der KundInnen der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz im Jahr 20, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen erhielt die Pflegegeldergänzungsleistung seit 5 Jahren und 6 Monaten (Median, hellgrauer Balken). Abb. 6: Anzahl der geförderten Monate, die von 2008 bis 20 im Rahmen der sozialen Dienstleistung Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz genutzt wurden. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz von Mitte 2008 bis 20. Auf.000 Euro gerundet. Pflegegeldstufen 2008 zu 20 Eingelangte Erstanträge Fördersummen 20 zu 20 PG-Stufe ,3% PG-Stufe 6 6,6% PG-Stufe ,0% PG-Stufe ,2% PG-Stufe 3 3 8,8% PG-Stufe 2 PG-Stufe 1 Kein Pflegegeld 0% 50% (-4,7) (+0,6) (-4,0) (+6,2) (+1,8) Bewilligte Anträge Offene, nicht bewilligte oder verzichtete Anträge bis bis bis bis bis bis bis bis %,6%,0% 21,1%,8% 7,9%,8% 17,0% 0,8% 80% (-4,4) (-0,6) (+1,1) (+0,8) (-0,1) (-1,0) (+4,3) (-0,1) Abb. 5: Verteilung der KundInnen der ab Pflegegeldstufe 3 beziehbaren Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz in Gruppen nach ihrer letztbezogenen Pflegegeldstufe in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Abb. 7: Anzahl der eingelangten Erstanträge sowie der davon bewilligten Anträge (im Balken in Absolutwerten) für die soziale Dienstleistung Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz von 2008 bis 20. Abb. 9: Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz im Jahr 20 in Gruppen nach der bewilligten, maximalen monatlichen Fördersumme. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20.

54 52 Behinderung und Chancengleichheit Freizeitfahrtendienst Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (34%) (37%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Der Freizeitfahrtendienst ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, die für Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung angeboten wird, die nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Mit dieser sozialen Dienstleistung wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus ermöglicht und somit die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Wien gefördert (41%) (46%) (53%) (59%) (0%) Die damit beauftragten Fahrtendienstunternehmen bieten die Leistung von 6:00 bis 24:00 Uhr meist als Sammelfahrten an. Für die Benutzung des Freizeitfahrtendienstes wird bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Berechtigungskarte durch den FSW ausgestellt. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Freizeitfahrtendienst von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer Es gilt ein geringer Selbstbehalt pro Fahrt, der sich an den Tarifen der Wiener Linien für Einzelfahrscheine orientiert und von den Fahrtendienstunternehmen direkt bei den KundInnen eingehoben wird. Über den Selbstbehalt wird von den Fahrtendienstunternehmen eine Quittung ausgestellt % 26% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Freizeitfahrtendienst in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 75% im Jahr 20 und 76% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Freizeitfahrtendienst in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (76 Jahre) bzw. Männer (58 Jahre).

55 Behinderung und Chancengleichheit 53 Bezirksspezifische Nutzung 20 Fahrten Aufwendungen in Mio. Euro (48%) < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -% -% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +% +% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% +45% (50%) (58%) (63%) (71%) (79%) (0%) 6,78 5,30 4,93 4,39 4,03 (0%) (78%) (73%) (65%) (59%) 3,73 (55%) 3,71 (55%) Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung Freizeitfahrtendienst vom Wiener Durchschnitt im Jahr 20. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt. Abb. 6: Anzahl der Fahrten, die von 20 bis 20 im Rahmen der sozialen Dienstleistung Freizeitfahrtendienst genutzt wurden. Auf 0 Fahrten gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Freizeitfahrtendienst von 20 bis 20. Auf.000 Euro gerundet. Beförderungsformen Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 ohne Rollstuhl im Rollstuhl vom Rollstuhl auf einen Autositz wechselnd 35% 36% 35% 38% 31% 38% 2% 5% 4% 5% 5% 4% 45% Förderung des FSW Selbstbehalte der KundInnen 17,2 17,1 17,2 17,5 17,6 (0%) (99%) (0%) (2%) (2%) 18,8 19,6 (9%) (1%) Wr. Lokalbahnen WAKA Haller Eiseler & Löffler 25,4% 21,8% 20,2 16,5% (+2,6) (+3,1) (+1,1) (+1,2) 63% 60% 60% 57% 64% 58% 55% 91,2% 91,6% 91,8% 90,8% 89,9% 89,9% 90,0% ÖHTB Gschwindl Kreutzer Jocher 0%,1% 2,0% 80% (-3,5) (+1,1) (-4,7) (-1,0) Abb. 5: Anteil der Beförderungen in der sozialen Dienstleistung Freizeitfahrtendienst nach den drei Beförderungsformen bzw. den Tarifen, die der FSW den Fahrtendienstunternehmen von 20 bis 20 bezahlte. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen und den drei unterschiedlichen Beförderungsarten gewichtete Kostenanteile, die der FSW seinen VertragspartnerInnen für eine Fahrt mit dem Freizeitfahrtendienst bezahlte. Der FSW-Förderaufwand ist in Prozent des Tarifs angegeben. Abb. 9: Marktanteile der FSW-VertragspartnerInnen an der sozialen Dienstleistung Freizeitfahrtendienst in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Fahrten.

56 KundInnen ohne Wohnung oder Obdach

57 Ohne Wohnung, ohne Obdach 55

58 56 Ohne Wohnung, ohne Obdach Nachtquartiere Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu 20 In Nachtquartieren finden Menschen, die obdachlos sind und für die unmittelbar keine andere geeignete Wohnform möglich ist, einen Schlafplatz. In der für obdachlose Menschen härtesten Zeit des Jahres werden zusätzlich Nachtquartiersplätze bereitgestellt sowie Tagesaufenthaltsmöglichkeiten erweitert. Dieses sogenannte Winterpaket wird witterungsabhängig zwischen November und April und mit kurzfristig angepassten Kapazitäten eingerichtet. Ziel ist eine erste Stabilisierung der krisenhaften Lebenslage durch ein unbürokratisches und leicht zugängliches Angebot an Schlaf- und Waschmöglichkeiten sowie Depotplätzen und Notfallpaketen. Ein Nachtquartier dient als möglichst kurzfristige Übergangslösung bis zur weiteren Abklärung der Situation und Vermittlung in eine adäquate Wohn- bzw. Betreuungsform der Wiener Wohnungslosenhilfe (259%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Nachtquartiere von 20 bis 20. Seit Herbst 2009 wird als Winterpaket von ca. November bis April das Angebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Subjektförderung erweitert. Revision der Vorjahre: dargestellt sind nun in allen Jahren ausschließlich die tatsächlich nächtigenden KundInnen. Anteil der Frauen und Männer (264%) (264%) (233%) (204%) (199%) (0%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Nachtquartiere bieten einen betreuten Aufenthalt nur während der Abend- und Nachtstunden sowie am Morgen an. Einige bieten vor Öffnung bzw. nach Schließung ein Saftbeisl mit Essen und Getränken zum Selbstkostenpreis an. BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und Personen mit entsprechendem Einkommen leisten in einem Nachtquartier einen Kostenbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Nacht. 18% 82% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Nachtquartiere in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 17% im Jahr 20 und 16% im Jahr Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Nachtquartiere in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (38 Jahre) bzw. Männer (40 Jahre). 70 5

59 Ohne Wohnung, ohne Obdach 57 Kapazitäten Nächtigungen Aufwendungen in Mio. Euro Regelbetrieb Winterpaket (289%) (233%) (230%) (2%) 890 (330%) 9 (337%) (379%) (334%) 8.0 (295%) (249%) (253%) 1,37 3, 3,26 3,76 5,73 (418%) (275%) (227%) (238%) 6,32 (461%) 6,40 (467%) (0%) (294%) (0%) (0%) Abb. 4: Anzahl der Betten der sozialen Dienstleistung Nachtquartiere. Angeführt ist für den Regelbetrieb der gerundete Wert zum Stichtag 31.. der Berichtsjahre sowie die maximale Kapazität des Winterpakets. Abb. 6: Anzahl der Nächtigungen in Nachtquartieren von 20 bis 20. Auf 0 Tage gerundet. Seit Herbst 2009 wird als Winterpaket von ca. November bis April das Angebot für Personen ohne gesetzlichen Anspruch auf Subjektförderung erweitert. Auf 0 Tage gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Nachtquartiere von 20 bis 20 inklusive Kostenersatz für Sanierungen. Auf.000 Euro gerundet. Leistungsdauer 20 Marktanteile 20 zu Nächte - 20 Nächte Nächte Nächte Nächte Nächte Nächte Nächte Nächte 91-0 Nächte > 0 Nächte 600 Caritas Erzdiözese Rotes Kreuz 43,6% 40,8% (+8,6) (-,7) 0 Arbeiter-Samariter-Bund "wieder wohnen" 0%,8% 3,7% (+7,3) (-5,3) 80% Abb. 5: Anzahl der KundInnen der Nachtquartiere im Jahr 20, gruppiert nach Dauer ihres Leistungsbezugs. Die Hälfte der KundInnen nächtigte bis zu 21 Mal (Median, hellgrauer Balken). Abb. 7: Marktanteile objektgeförderter Träger an der sozialen Dienstleistung Nachtquartiere in den Jahren 20 und 20. Winterpaket nur von "wieder wohnen" berücksichtigt. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Fördersummen.

60 58 Ohne Wohnung, ohne Obdach Allgemeines Übergangswohnen Ziel der Übergangswohneinrichtungen ist die Stabilisierung der Situation obdach- bzw. wohnungsloser Menschen und die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung, bzw. wenn dies nicht möglich ist, die Vermittlung eines anderen geeigneten, möglichst dauerhaften Wohnplatzes. Das Angebot richtet sich an Einzelpersonen, Paare oder Familien. Durch Beratung und Betreuung wird ihr Selbsthilfepotenzial so weit gestärkt, dass sie wieder selbstständig wohnen können. Die Eigenleistung der Bewohnerinnen und Bewohner beträgt zwischen 187 und 265 Euro pro Monat und richtet sich nach Größe und Ausstattung der Wohneinheiten. Kundinnen und Kunden (7%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Allgemeines Übergangswohnen von 20 bis 20 inkl. mitwohnender Kinder. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder. Anteil der Frauen und Männer (8%) (6%) 2.4 (9%) (1%) (8%) (0%) Altersverteilung 20 zu 20 Anzahl Frauen und Mädchen Anzahl Männer und Buben 27% 73% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Allgemeines Übergangswohnen in Anspruch nahmen. Mitwohnende Kinder wurden nicht gezählt. Der Anteil der Frauen war 27% im Jahr 20 und 24% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Allgemeines Übergangswohnen in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (31 Jahre) bzw. Männer (40 Jahre).

61 Ohne Wohnung, ohne Obdach 59 Kapazitäten Tage Aufwendungen in Mio. Euro Subjektförderung 1.0 (0%) (2%) (2%) (3%) (4%) (5%) (5%) (0%) (99%) (97%) (98%) Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 5,43,30 9,73,23,35,25 (207%) (190%) (179%) (189%) (191%),60 (2%) (98%) (0%) (99%) (0%) Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung Allgemeines Übergangswohnen, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 20 bis 20 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.. der Berichtsjahre. Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage in anerkannten sowie objektgeförderten Einrichtungen für die soziale Dienstleistung Allgemeines Übergangswohnen von 2009 bis 20. Auf 0 Tage gerundet. Abb. 8: Gesamtaufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Allgemeines Übergangswohnen von 20 bis 20 inklusive Kostenersatz für Sanierungen. Auf.000 Euro gerundet. Re-Integration Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 0% 26,0 (0%) 22,9 22,5 23,4 23,6 (88%) (87%) (90%) (91%) 25,2 26,0 (97%) (0%) 19,9% 33,3% 32,2% 35,0% 33,7% 09 33,2% 35,4% 09 wieder wohnen Arbeiter-Samariter-Bund 0% 17,3% 82,7% (+0,3) (-0,3) 0% Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung Allgemeines Übergangswohnen in den Jahren 2009 bis 20, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben. Abb. 7: Durchschnittlicher, nach geleisteten Mengen gewichteter Brutto-Tarif, den der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag Allgemeines Übergangswohnen 2009 bis 20 bezahlte. Zuvor Kostendeckung über Förderungen. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Allgemeines Übergangswohnen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Verrechnungstagen.

62 60 Ohne Wohnung, ohne Obdach Zielgruppenwohnen Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (3%) 830 (8%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Die Einrichtungen des Zielgruppenwohnens stellen für bestimmte Personengruppen ohne eigene Wohnung speziell konzipierte Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten bereit. Beispielsweise gibt es differenzierte Angebote für Menschen mit psychischen Problemen oder Alkoholkrankheit, für junge Erwachsene, Frauen oder Menschen mit nur kurzzeitigem Unterstützungsbedarf. 820 (7%) 840 (0%) 750 (5%) 750 (5%) 600 (0%) Ziel ist, die obdach- bzw. wohnungslosen Menschen innerhalb von zwei Jahren auf ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung vorzubereiten. Manche der Häuser verfügen darüber hinaus über Nachtquartierbetten. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Zielgruppenwohnen von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer Die Eigenleistung für einen Wohnplatz beträgt zwischen 189 und 265 Euro pro Monat % 69% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Zielgruppenwohnen in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 30% im Jahr 20 und 27% im Jahr 20 Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Zielgruppenwohnen in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (36 Jahre) bzw. Männer (44 Jahre).

63 Ohne Wohnung, ohne Obdach 61 Kapazitäten Tage Aufwendungen in Mio. Euro Subjektförderung 340 (0%) (1%) (1%) (6%) (6%) 430 (6%) 420 (4%) (9%) (164%) (164%) (8%) (4%) Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 2,33 3,66 4,21 3,39 3,86 4, (181%) (166%) (174%) (7%) (6%) (0%) 5,22 (224%) (2%) (0%) Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung Zielgruppenwohnen, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 20 bis 20 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.. der Berichtsjahre. Abb. 6: Anzahl der Verrechnungs- und Belegtage anerkannter sowie objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung Zielgruppenwohnen von 20 bis 20. Im Jahr 20 sind noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 0 Tage gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Zielgruppenwohnen von 20 bis 20. Im Jahr 20 wurden Objekt- und Projektförderungen für den Um- und Ausbau in Einrichtungen ausgesprochen. Auf.000 Euro gerundet. Re-Integration Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 18,6 22,6 23,8 24,7 25,0 25,8 28,2 0% (0%) (2%) (8%) (3%) (5%) (9%) (2%) Caritas Erzdiözese 62,7% (-,9) 28,5% 34,6% 33,3% 33,4% 33,0% 09 37,2% 44,5% neunerhaus Heilsarmee Verein Struktur 0% 1,4% 20,2%,6% (+20,2) (-9,8) (+1,4) 80% Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung Zielgruppenwohnen, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag Zielgruppenwohnen bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Zielgruppenwohnen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Verrechnungstagen (3.0 im Jahr 20).

64 62 Ohne Wohnung, ohne Obdach Mutter-Kind-Einrichtungen Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (7%) 540 (180%) Anzahl Frauen und Mädchen Anzahl Männer und Buben Das Angebot der Mutter-Kind-Einrichtungen richtet sich an wohnungslose, volljährige Mütter, schwangere Frauen und vereinzelt auch an Väter und Paare zusammen mit ihren Kindern, die zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation eine betreute Wohnmöglichkeit benötigen (193%) 490 (163%) 5 (170%) 4 (7%) 300 (0%) Ziel der Betreuung ist die Förderung der Kompetenz der Mütter 80 und Väter, eigenständig in einer eigenen Wohnung zu leben und verantwortungsvoll mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern umzugehen. Gruppenarbeit und freizeitpädagogische Angebote sollen selbstständige Aktivitäten und soziales Lernen fördern. Die Eigenleistung liegt zwischen 0 und 349 Euro monatlich. Abb. 1: Anzahl der KundInnen (inklusive Kinder) der sozialen Dienstleistung Mutter-Kind-Einrichtungen von 2007 bis 20. Im Jahr 20 kamen auf ein Elternteil (in den meisten Fällen Mütter, seltener Väter) statistisch 1,5 Kinder. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder. Anteil der Frauen und Männer % 5% Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Mutter-Kind-Einrichtungen in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 97% im Jahr 20 und 95% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Mutter-Kind-Einrichtungen in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (29 Jahre) bzw. Männer (25 Jahre).

65 Ohne Wohnung, ohne Obdach 63 Kapazitäten Verrechnungstage Aufwendungen in Mio. Euro 240 (0%) (2%) (2%) (5%) (9%) 3 (9%) 300 (5%) Erwachsene Kinder (3%) (5%) (0%) 2.0 (6%) (9%) Subjektförderung Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,50 1,29 1,50 1,66 1,84 1,88 (368%) (376%) (332%) (300%) (259%) 1,90 (380%) (5%) (0%) (0%) Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung Mutter-Kind-Einrichtungen, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 2007 bis 20 vereinbart hat. Rückgang 20 wegen Neubewertung der Kinderplätze. Gerundete Werte zum Stichtag 31.. der Berichtsjahre. Abb. 6: Anzahl der Verrechnungstage für KundInnen der sozialen Dienstleistung Mutter-Kind-Einrichtungen von 2008 bis 20. Auf 0 Verrechnungstage gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für Mutter-Kind-Einrichtungen von 2007 bis 20. Im Jahr 20 inklusive der Objektförderung von September bis November für das neu eröffnete Kolpinghaus Gemeinsam Leben Leopoldstadt. Auf.000 Euro gerundet. Re-Integration Durchschnittstarife FSW-Förderung für Erwachsene FSW-Förderung für Kinder Marktanteile 20 zu 20 24,8 32,7 34,2 34,7 37,5 39,2 40,1 0% (2%) (8%) (0%) (2%) (8%) (162%) Caritas Erzdiözese 24,1% (-0,7) (0%) St. Elisabeth-Stiftung 22,9% (-4,0) Kolping Altenpflege 16,4% (+16,4) Kolpinghaus 16,3% (-3,6) 35,1% 38,1% 41,1% 42,3% 47,8% 47,8% 53,1% Caritas Socialis,6% (-4,8) Missionsschwestern 0% 7,6% 80% (-3,4) Abb. 5: Anteil der Familien, die aus der sozialen Dienstleistung Mutter-Kind- Einrichtungen ausgetreten sind und die im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Mutter-Kind-Einrichtungen pro Tag bezahlte. Für Kinder wird die Hälfte des Tarifs bezahlt. Auf Cent gerundet. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Mutter-Kind-Einrichtungen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach verrechneten Verrechnungstagen.

66 64 Ohne Wohnung, ohne Obdach Betreutes Wohnen in Wohnungen Die Leistung Betreutes Wohnen in Wohnungen setzt bei den KundInnen größere Selbstständigkeit als andere betreute Wohnformen voraus. Die mobile Betreuung erfolgt durch SozialarbeiterInnen mit der Zielsetzung, dass die BewohnerInnen innerhalb von höchstens zwei Jahren eine eigene Wohnung beziehen und diese auf Dauer behalten. Das Angebot richtet sich an verschiedene Zielgruppen (Einzelpersonen, Paare, Alleinerziehende, Familien, Menschen mit Vorstrafen), die eine Starthilfe benötigen. Einige Angebote ermöglichen den KundInnen nach erfolgreichem Abschluss der Betreuung die Übernahme der Wohnungen als HauptmieterInnen. Die monatliche Eigenleistung der Bewohnerinnen und Bewohner liegt zwischen 59 Euro für einen Wohnplatz und 740 Euro für eine Wohnung, je nach deren Größe, Ausstattung und Lage. Kundinnen und Kunden (195%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Betreutes Wohnen in Wohnungen von 20 bis 20 inkl. mitwohnender Kinder. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder. Anteil der Frauen und Männer (183%) (181%) (181%) (181%) (167%) 1.0 (0%) Altersverteilung 20 zu 20 Anzahl Frauen und Mädchen Anzahl Männer und Buben 49% 51% Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Betreutes Wohnen in Wohnungen in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 49% im Jahr 20 und 45% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Betreutes Wohnen in Wohnungen in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der erwachsenen Frauen (33 Jahre) bzw. erwachsenen Männer (35 Jahre).

67 Ohne Wohnung, ohne Obdach 65 Kapazitäten Tage Aufwendungen in Mio. Euro Subjektförderung 590 (0%) (2%) (202%) (193%) (183%) (197%) (207%) (236%) (219%) (2%) (219%) (2%) (187%) Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 3,49 5,62 8,53 7,66 7,62 7,69 (245%) (220%) (218%) (220%) (161%) (0%) 8,84 (253%) (0%) Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung Betreutes Wohnen in Wohnungen, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 20 bis 20 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.. der Berichtsjahre. Abb. 6: Verrechnungs- und Belegtage anerkannter und objektgeförderter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung Betreutes Wohnen in Wohnungen von 20 bis 20. Im Jahr 20 waren noch keine objektgeförderten Einrichtungen enthalten. Auf 0 Tage gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Betreutes Wohnen in Wohnungen von 20 bis 20. Erhöhte Investitionskosten im Jahr 20. Ab 20 steigen die Aufwendungen für Subjektförderung, da drei Einrichtungen mit insgesamt 3 Plätzen anerkannt wurden. Auf.000 Euro gerundet. Re-Integration Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 18,3 20,5 20,9 19,0 19,8 21,1 21,8 0% (0%) (1%) (1%) (4%) (8%) (6%) (9%) "wieder wohnen" 25,7% (+25,7) Wr. Hilfswerk 16,8% (-2,0) Volkshilfe,2% (-7,4) Caritas Erzdiözese,4% (-6,2) WOBES 9,9% (-2,6) 50,6% 59,3% 64,2% 59,3% 60,5% 09 55,2% 59,3% ARGE Nichtsesshaftenhilfe Neustart Heilsarmee 0% 9,4% 7,7% 4,9% 80% (-0,5) (-4,5) (-2,5) Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung Betreutes Wohnen in Wohnungen, die nach Betreuungsende im selben Jahr eine dauerhafte Wohnform bezogen haben. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag Betreutes Wohnen in Wohnungen bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen für Betreutes Wohnen in Wohnungen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Ohne Objektförderung, eingeteilt nach Verrechnungstagen.

68 66 Ohne Wohnung, ohne Obdach Sozial betreutes Wohnen Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (281%) (281%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Sozial betreutes Wohnen richtet sich hauptsächlich an ehemals wohnungslose Menschen, die eigenständig wohnen wollen, dabei aber Unterstützung benötigen. Ziel ist der Erhalt vorhandener Fähigkeiten für ein weitestgehend selbstständiges Wohnen. Ein besonderes Anliegen ist es, der Würde von Menschen in fortgeschrittenem Alter gerecht zu werden und ihnen eine adäquate Wohnmöglichkeit in Kleinwohnungen auch bis zu ihrem Lebensende bereitzustellen (285%) (277%) (262%) 1.2 (257%) 470 (0%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Sozial betreutes Wohnen von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder Die Zielgruppe umfasst vorwiegend ältere Frauen, Männer sowie Paare, die oft nach langjähriger Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit sowie aufgrund chronischer Erkrankungen und/oder sozialer Schwierigkeiten dauerhafte Unterstützung beim Wohnen benötigen. Anteil der Frauen und Männer Sozial betreute Wohnhäuser bieten eine Wohnausstattung, Gemeinschaftsangebote sowie Unterstützung und Versorgung durch interne bzw. externe Dienste. Die monatliche Eigenleistung beträgt zwischen 187 und 4 Euro % 69% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Sozial betreutes Wohnen in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 30% im Jahr 20 und 31% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Sozial betreutes Wohnen in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (58 Jahre) bzw. Männer (58 Jahre).

69 Ohne Wohnung, ohne Obdach 67 Kapazitäten Verrechnungstage Aufwendungen in Mio. Euro Subjektförderung (263%) (263%) (268%) (276%) 1.0 (276%) 1.0 (280%) (416%) (430%) (407%) (385%) Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 2,01 9,51,85,86,02,28 (589%) (597%) (6%) (539%) (472%),81 (636%) (0%) (391%) (287%) (0%) (0%) Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung Sozial betreutes Wohnen, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 20 bis 20 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.. der Berichtsjahre. Abb. 6: Verrechnungstage anerkannter Einrichtungen für die soziale Dienstleistung Sozial betreutes Wohnen von 20 bis 20. Auf 0 Tage gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Sozial betreutes Wohnen von 20 bis 20. Auf.000 Euro gerundet. Stabiles Wohnen Durchschnittstarife Marktanteile 20 zu 20 0% 18,1 26,7 28,7 29,4 29,5 (9%) (162%) (163%) (8%) 30,3 (167%) 31,2 (172%) Caritas Erzdiözese 21,7% (-0,5) ARGE Nichtsesshaftenhilfe 19,1% (-5,9) Volkshilfe,4% (+5,0) Arbeiter-Samariter-Bund,9% (+1,9) (0%) Wiener Hilfswerk,3% (-5,4) neunerhaus 5,8% (+3,4) 86,1% 91,5% 84,5% 86,4% 87,6% Rotes Kreuz Heilsarmee "wieder wohnen" 0% 5,3% 5,3% 4,2% 80% (-1,9) (+5,3) (-1,9) Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung Sozial betreutes Wohnen, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in die Mobile Wohnbetreuung gewechselt sind. Abb. 7: Durchschnittliche, nach geleisteten Mengen gewichtete Brutto-Tarife, die der FSW anerkannten Einrichtungen für 1 Tag Sozial betreutes Wohnen bezahlte. Die Nutzungsentgelte der BewohnerInnen werden nicht vom FSW eingehoben. Abb. 9: Marktanteile der vom FSW anerkannten Einrichtungen an der sozialen Dienstleistung Sozial betreutes Wohnen in den Jahren 20 und 20. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20. Einteilung nach Verrechnungstagen.

70 68 Ohne Wohnung, ohne Obdach Mobile Wohnbetreuung Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu 20 Mobile Wohnbetreuung ist eine Form der Betreuung in der eigenen, langfristig vertraglich gesicherten Wohnung. Dazu gehören Angebote, die sich in unterschiedlichem Ausmaß am Konzept des Housing First orientieren (294%) 790 (234%) 6 (180%) 340 (0%) Anzahl Frauen und Mädchen Anzahl Männer und Buben 90 Zielgruppe sind ehemals obdachlose bzw. wohnungslose Menschen mit Unterstützungsbedarf, die in einer eigenen, vertraglich gesicherten Wohnung leben und dafür Unterstützung in Anspruch nehmen. Ziel der Mobilen Wohnbetreuung ist die nachhaltige Sicherung des eigenen Wohnraumes. Mithilfe individueller mobiler Beratung und Begleitung wird eine Anbindung an soziale und medizinische Angebote außerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe und die Aktivierung vorhandener persönlicher Ressourcen angestrebt. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Mobile Wohnbetreuung von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen und Mädchen wieder. Anteil der Frauen und Männer % 62% Abb. 2: Anteil der erwachsenen Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Mobile Wohnbetreuung in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 38% im Jahr 20 und 22% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen sowie Männer und Buben nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Mobile Wohnbetreuung in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (30 Jahre) bzw. Männer (42 Jahre).

71 Ohne Wohnung, ohne Obdach 69 Kapazitäten Belegtage Aufwendungen in Mio. Euro Subjektförderung 320 (0%) (9%) (169%) 690 (216%) (345%) (283%) (2%) (0%) Objekt-, Projektförderung und sonstige Kosten 0,85 1,21 1,74 2,83 (332%) (204%) (2%) (0%) Abb. 4: Anzahl der Plätze der sozialen Dienstleistung Mobile Wohnbetreuung, die der FSW mit den Trägern als Kapazität in den Jahren 20 bis 20 vereinbart hat. Angegeben ist der gerundete Wert zum Stichtag 31.. der Berichtsjahre. Abb. 6: Belegtage in Einrichtungen für die soziale Dienstleistung Mobile Wohnbetreuung von 20 bis 20. Auf 0 Tage gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Mobile Wohnbetreuung von 20 bis 20. Auf.000 Euro gerundet. Stabiles Wohnen Marktanteile 20 zu 20 0% Arbeiter-Samariter-Bund 33,0% (-,6) neunerhaus 20,9% (+6,3) "wieder wohnen",0% (-4,4) Caritas Erzdiözese,3% (+,3) Heilsarmee 8,0% (-3,7) WOBES 6,5% (+0,7) 83,4% 71,6% 77,1% 81,4% Kolping Österreich ARGE Nichtsesshaftenhilfe 0% 4,3% 2,9% 0% (+4,3) (-2,9) Abb. 5: Anteil der KundInnen der sozialen Dienstleistung Mobile Wohnbetreuung, die in der Leistung verblieben sind oder nach Betreuungsende im selben Jahr entweder eine dauerhafte Wohnform bezogen haben oder in Sozial betreutes Wohnen gewechselt sind. Abb. 7: Marktanteile der Einrichtungen in der sozialen Dienstleistung Mobile Wohnbetreuung in den Jahren 20 und 20. Einteilung nach Plätzen des vereinbarten Kontigents jeweils zu Jahresende. In Klammern die Differenz der Anteile 20 minus 20.

72 70 Monatsdurchschnittswerte Unterschiedliche Personen Flüchtlinge* * Alle folgenden Abbildungen beziehen sich auf die Monatsdurchschnittswerte. Für die Gesamtzahl aller FSW-KundInnen konnten die oben angeführten unterschiedlichen Personen berücksichtigt werden.

73 Flüchtlinge 71

74 72 Flüchtlinge Flüchtlinge Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu 20 Die zentrale soziale Dienstleistung für Flüchtlinge ist, gemäß Art. a B-VG-Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie dem Wiener Grundversorgungsgesetz (WGVG), die Grundversorgung. Leistungen erhalten hilfs- und schutzbedürftige Fremde. Hilfsbedürftig ist, wer den Lebensbedarf für sich und die im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und den Lebensbedarf auch nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhält. Schutzbedürftig sind AsylwerberInnen, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, ehemalige AsylwerberInnen und sonstige Fremde, die aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtigte während der ersten vier Monaten nach Asylanerkennung. In Wien können betreute Unterkünfte oder private Wohnmöglichkeiten genutzt werden. Grundversorgung umfasst u. a. Unterkunft, Mietbeihilfe, Verpflegung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf, Krankenversicherung und Beratung..580 (3%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen der Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde von 20 bis 20. Farbige Figuren für Frauen und Mädchen. Dargestellt sind Monatsdurchschnitts-KundInnen und nicht alle unterschiedlichen KundInnen. Anteil der Frauen und Männer (78%) (71%) (65%) 5.2 (60%) (62%) (0%) Anzahl Frauen und Mädchen Anzahl Männer und Buben Im ersten Jahr des Asylverfahrens sind die Kosten für die Grundversorgung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60 zu 40 zu teilen. Bei abgelehntem Asylantrag wird während des tatsächlichen Aufenthalts in Wien bis zur tatsächlichen Abschiebbarkeit weiterhin Grundversorgung gewährt. 35% 65% Abb. 2: Anteil der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben, die 20 die soziale Dienstleistung Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 37% im Jahr 20 und 38% im Jahr Abb. 3: Anzahl der Frauen und Mädchen bzw. Männer und Buben nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Anspruch nahmen. Die schwarzen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (25 Jahre) bzw. Männer (26 Jahre). 0 2

75 Flüchtlinge 73 KundInnen in organisierten Unterkünften Unbegleitete minderjährige KundInnen Aufwendungen in Mio. Euro 3.0 (6%) 320 (1%) (71%) 160 (55%) 43,85 31,16 32,03 34,23 39,87 44,55 71, (70%) (63%) 0 (52%) 0 (34%) (164%) (64%) (68%) 90 (31%) 0 (34%) (0%) (71%) (73%) (78%) (91%) (2%) (0%) 290 (0%) Abb. 4: Anzahl der KundInnen in Grundversorgung, die in organisierten Unterkünften verschiedener Einrichtungen wohnten. Farbige Figuren für Frauen und Mädchen. Abb. 6: Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen in organisierten Unterkünften der Grundversorgung von Farbige Figuren geben den Anteil der Mädchen an. Angaben auf er-stelle gerundet. Abb. 8: Aufwendungen des FSW für die soziale Dienstleistung Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde von 20 bis 20. Auf.000 Euro gerundet. Asylverfahren über Monate 0%-Fälle Kostenteilungsfälle Keine Angabe Keine Angabe,4% (640),6% (650) 20,5% (1.070) 32,9% (1.750) 58,0% (5.000) Quotenerfüllung % 4% 4% 4% 5% 1% 6% 0% Herkunftsländer 20 zu 20 Afghanistan 22,8% Syrien, Arabische Republik 21,1% Russische Föderation,8% Irak 9,9% Somalia 4,9% Nigeria 4,2% Staatenlos 3,2% Iran, Islamische Republik 2,4% Georgien 1,9% 98 weitere Länder 17,8% 0% (+,9) (+20,4) (-5,3) (+5,2) (+2,6) (-7,0) (+2,3) (+0,8) (-4,6) (-28,3) 80% Abb. 5: Anteil (und Anzahl) jener KundInnen in der Grundversorgung, deren Asylanträge länger als zwölf Monate unerledigt sind. Für diese KundInnen (0%-Fälle) hat der Bund entsprechend der a-vereinbarung 0% der Kosten zu tragen. Daten zu 20/20 konnten vom BM bislang nicht zur Verfügung gestellt werden. Abb. 7: Ausmaß der Quotenerfüllung des Landes Wien zur Grundversorgung von Flüchtlingen. Nach den Bestimmungen der entsprechenden a-vereinbarung ist Wien im Jahr 20 für 20,1% aller in Österreich grundversorgten Personen zuständig. Dieser Anteil entspricht einer Quotenerfüllung von 0%. Abb. 9: Herkunftsländer der KundInnen, die Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in den Jahren 20 und 20 in Anspruch nahmen. In Klammer die Differenz der Anteile 20 minus 20. Berücksichtigte Herkunftsländer: 7.

76 KundInnen mit Schuldenproblematik

77 Schuldenproblematik 75

78 76 Schuldenproblematik Schuldnerberatung Kundinnen und Kunden Altersverteilung 20 zu (278%) (261%) Anzahl Frauen Anzahl Männer Die soziale Dienstleistung Schuldnerberatung umfasst die Hilfestellung für in Wien wohnende Privatpersonen, die ihre Schuldensituation nicht alleine bewältigen können. Zuständig ist die staatlich anerkannte, Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, die eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien ist und von diesem und dem AMS Wien finanziert wird (245%) (241%) 9.1 (242%) 9.0 (240%) (0%) Schwerpunkte der Beratung liegen in der Information über die 75 rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schulden und in der gemeinsamen Analyse der wirtschaftlichen Situation sowie Erarbeitung entsprechender Problemlösungsmöglichkeiten. Zusätzlich werden Unterstützung bei der Vorbereitung des Privatkonkurses und die Begleitung im Konkursverfahren angeboten. Finanzielle Unterstützung kann nicht gewährt werden. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Schuldnerberatung von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Anteil der Frauen und Männer Mittels Online-Information, entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und Vortragstätigkeit bei verschiedenen Institutionen arbeitet die Schuldnerberatung Wien auch präventiv % 58% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Schuldnerberatung in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 42% im Jahr 20 und 43% im Jahr 20. Abb. 3: Anzahl der Frauen und Männer nach Lebensalter, die 20 die soziale Dienstleistung Schuldnerberatung in Anspruch nahmen. Die hervorgehobenen Balken zeigen das Medianalter der Frauen (41 Jahre) bzw. Männer (42 Jahre).

79 Schuldenproblematik 77 Bezirksspezifische Nutzung 20 Beratungsgespräche in Tsd. Aufwendungen in Mio. Euro < -45% -45% bis -35% -35% bis -25% -25% bis -% -% bis -5% Wr. Durchschnitt +5% bis +% +% bis +25% +25% bis +35% +35% bis +45% +45%,2 20,0 20,2 20,1 20,3 (197%) (199%) (198%) (200%) (0%) 20,7 (203%) 22,0 (216%) 0,54 2,09 2,16 2,16 2,41 (447%) (388%) (400%) (400%) (0%) 2,52 (467%) 2,64 (489%) Abb. 4: Bezirksspezifische Abweichung der Nutzung der sozialen Dienstleistung Schuldnerberatung vom Wiener Durchschnitt im Jahr 20. EinwohnerInnenzahl und Altersstruktur der Bezirke wurden berücksichtigt. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt. Abb. 6: Anzahl der Beratungsgespräche, die von 20 bis 20 von der Schuldnerberatung Wien mit KundInnen geführt wurden. Auf 0 gerundet. Abb. 8: Gesamtaufwendungen für die soziale Dienstleistung Schuldnerberatung von 20 bis 20. Gerundet auf.000 Euro. 20 exkl. Schuldnerberatung KWH, Fusion im Jahr 2006, Gründung der Schuldnerberatung Wien GmbH im Jahr Die Schuldnerberatung Wien wird vom AMS Wien mitfinanziert. Schuldenhöhe der KundInnen 20 Privatkonkurse in Tsd. Verschuldung 20 in Tsd. Euro 0,98 2,46 2,81 2,64 2,66 2,46 < -9% (287%) (271%) (269%) >-9% bis -7% (251%) (251%) >-7% bis -5% >-5% bis -3% >-3% bis -1% >-1% bis +1% >+1% bis +3% >+3% bis +5% (0%) >+5% bis +7% >+7% bis +9% +9% 2,76 (281%) T 200 T 0 T 0 T 90 T 80 T 70 T 60 T 50 T 40 T 30 T 20 T Abb. 5: Abweichung der bezirksspezifischen durchschnittlichen Verschuldung von der wienweiten Verschuldung (Median für Wien: Euro) von KundInnen der Schuldnerberatung Wien die im Jahr 20 im Konkursverfahren sind. Grün: unter Durchschnitt. Rot: über Durchschnitt. Abb. 7: Anzahl der Privatkonkurse, die von 20 bis 20 von KundInnen der Schuldnerberatung Wien nach Konsultation mit der Schuldnerberatung eröffnet wurden. Angabe in tausend Euro und auf gerundet. Abb. 9: Anzahl der KundInnen der Schuldnerberatung Wien 20, gruppiert nach Höhe der Verschuldung in Euro. Wechsel der Gruppengröße ab Euro. Die blaue Säule zeigt die Durchschnittsverschuldung (Median: Euro) der berücksichtigten KundInnen. Im Vorjahr betrug diese Euro.

80 78 Schuldenproblematik Erst-Kundinnen und -Kunden Einkommensart 20 zu 20 Erwerbsstatus 20 zu (7%) (99%) (89%) (90%) Lohn/Gehalt, geringf. Besch. 20,7% (-5,7) NotH, ArbG, SozH,4% (-5,1) Beihilfen,1% (-,4) Sonstige, keine Angabe 28,0% (+20,7) (91%) (94%) Mindestsicherung (ab 20) AMS-Maßnahme Pension, -vorschuss 8,6% 9,1% 5,5% (+8,6) (-0,5) (-2,9) Arbeitslos Erwerbstätig 34,0% 50,5% (+4,9) (-9,0) (0%) KinderbetreuG, KrankenG 2,5% (-1,8) Sonstige,5% (+4,0) 0% 50% 0% 80% Abb. : Anzahl der Erstgespräche mit KundInnen in der sozialen Dienstleistung Schuldnerberatung von 2009 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Abb. : Verteilung der Einkommensarten der KundInnen der Schuldnerberatung 20 und 20. In Klammern wird die Differenz der Anteile 20 minus 20 angegeben. Summe 20 bezogener Einkommensarten:.396 (von.460 KundInnen). NotH, ArbG, SozH steht für Nothilfe, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Abb. : Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Schuldnerberatung nach ihrem letzten Erwerbsstatus in den Jahren 20 und 20. In Klammern wird die Differenz der Anteile 20 minus 20 angegeben. Summe der Angaben: Wartezeit in Tagen Verschuldungsgründe 20 zu 20 Familienstand 20 zu (0%) (5%) (95%) (0%) (86%) (95%) 19 (86%) Arbeitslosigkeit 50,0% (-6,0) Trennung/Scheidung 8,8% (+0,4) Konsumverhalten 8,7% (-1,6) Mithaften/Bürgen Straffälligkeit 0,9% (+0,3) Unfall/Krankheit Selbstständigkeit Sonstige Gründe 3,9% 8,0%,3% 3,7% 0% 70% (0,0) (+1,3) (-2,7) (+3,7) Wohnraum 3,8% (-0,9) Ledig Verheiratet Geschieden Verwitwet Verpartnert keine Angabe 33,7% 33,7% 29,7% 2,0% 0,8% 0,1% 0% 50% (+5,1) (-2,2) (-1,9) (-0,1) (+0,8) (-1,6) Abb. : Wartezeit in ganzen Tagen von der Anmeldung bis zum ersten persönlichen Beratungsgespräch in der sozialen Dienstleistung Schuldnerberatung von 2009 bis 20. Seit 20 wird die Wartezeit bis zur Terminvergabe, nicht zum Termin selbst angegeben. Abb. : Verteilung der genannten Verschuldungsursachen der KundInnen der sozialen Dienstleistung Schuldnerberatung in den Jahren 20 und 20. In Klammern wird die Differenz der Anteile 20 minus 20 angegeben. Summe der genannten Ursachen für 20: Abb. : Verteilung der KundInnen der sozialen Dienstleistung Schuldnerberatung nach Familienstand in den Jahren 20 und 20. In Klammern wird die Differenz der Anteile 20 minus 20 angegeben.

81 Schuldenproblematik 79 Betreutes Konto Kundinnen und Kunden Überweisungen Ein weiteres Dienstleistungsangebot stellt seit 20 das Betreute Konto in Kooperation mit ausgewählten Banken dar. Zielgruppe sind Menschen, die in einem Betreuungsverhältnis stehen und Schwierigkeiten haben, Zahlungsprioritäten zu erkennen, und dadurch von Wohnungslosigkeit bedroht sind und freiwillig einen Teil ihrer Finanzorganisation der Schuldnerberatung überantworten. 670 (447%) (592%) 480 (320%) (380%) 260 (173%) (2%) 0 (0%) (0%) Für ein Betreutes Konto ist es irrelevant, ob jemand bereits ein Konto hat, kein Konto bekommt oder Bankschulden hat. Es wird gemeinsam ein Kontoplan erstellt, der die geplanten Eingänge, wie z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Leistung, Familienbeihilfe, Mindestsicherung etc. sowie die geplanten Abbuchungen wie Miete, Strom/Gas oder Fernwärme enthält. In Folge werden zwei getrennte Bankkonten für Einnahmen sowie Ausgaben eingerichtet, wobei die wichtigsten, festgelegten Zahlungen automatisch vom Einnahmenkonto abgebucht werden. Bei mangelnder Kontodeckung erhalten die KundInnen und die BetreuerInnen rechtzeitig eine Warnmeldung. Abb. 1: Anzahl der KundInnen der sozialen Dienstleistung Betreutes Konto von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Das Betreute Konto wurde im Laufe des Jahres 20 eingeführt. Anteil der Frauen und Männer 20 Abb. 3: Anzahl der Überweisungen, die von 20 bis 20 von der Schuldnerberatung Wien für KundInnen durchgeführt wurden. Das Betreute Konto wurde im Laufe des Jahres 20 eingeführt. Auf 0 gerundet. Aufwendungen in Tsd. Euro 54 (0%) 68 (8%) 1 (2%) 245 (458%) 47% 53% Abb. 2: Anteil der Frauen und Männer, die 20 die soziale Dienstleistung Betreutes Konto in Anspruch nahmen. Der Anteil der Frauen war 48% im Jahr 20 und 59% im Jahr 20. Abb. 4: Gesamtaufwendungen des FSW (Personalkosten) für die soziale Dienstleistung Betreutes Konto von 20 bis 20. Der hier dargestellte Wert ist zwei Seiten zuvor auch im Gesamtaufwand der Schuldnerberatung Wien inkludiert. Das Betreute Konto wurde im Laufe des Jahres 20 eingeführt.

82 KundInnen des Aus- und Weiterbildungszentrums der AWZ Soziales Wien GmbH

83 81 Aus- und Weiterbildungszentrum der AWZ Soziales Wien GmbH

84 82 AWZ Aus- und Weiterbildungszentrum KundInnen der AWZ Die AWZ Soziales Wien GmbH ist eine Tochtergesellschaft des Fonds Soziales Wien und des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser. In dieser Gesellschaft bündeln die beiden Muttergesellschaften ihre Leistungen, um die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Menschen in Sozialbetreuungs- und Gesundheitsberufen optimal zu gewährleisten. Die AWZ Soziales Wien GmbH ist in drei Bereiche unterteilt: Die Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe (ASGB), die Wiener Schule für Sozialberufe (WiSOZ) und die Bildungsakademie. Die AWZ Soziales Wien GmbH betreibt als Schulerhalterin eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht für Sozialbetreuungsberufe: die Wiener Schule für Sozialberufe (WiSOZ). Diese bildet Fach-SozialbetreuerInnen in den Schwerpunkten Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbetreuung aus. Fach-SozialbetreuerInnen arbeiten u.a. in Wohn- und Pflegehäusern, in Tageszentren oder Werkstätten. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Zu den Aufgaben zählt die Lebensqualität von älteren und behinderten Menschen zu erhalten oder zu verbessern und diese in allen Lebenslagen zu unterstützen. Die Ausbildungseinrichtung für Sozial- und Gesundheitsberufe (ASGB) bildet sowohl HeimhelferInnen wie auch PflegehelferInnen aus. Die Ausbildung dauert zwischen Wochen und einem Jahr. HeimhelferInnen unterstützen hilfs- und pflegebedürftige Menschen aller Altersstufen bei den Aktivitäten des täglichen Lebens und tragen zur Wahrung der Selbstständigkeit bei. PflegehelferInnen unterstützen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie ÄrztInnen bei der Versorgung von pflegebedürftigen Personen. An der Bildungsakademie der AWZ wird jährlich an der Erstellung zweier unterschiedlicher Bildungsprogramme gearbeitet. Die AWZ ist für die Unterstützung in der operativen Planung sowie die Durchführung der internen FSW-Fortbildungsmaßnahmen für FSW-MitarbeiterInnen zuständig. Weiters bietet die Bildungsakademie für externe KundInnen ein Bildungsprogramm am offenen Markt mit Seminaren zur Fort- und Weiterbildung im Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe, u. a. Lehrgänge in Case- und Caremanagement (16.3%) (8.967%) 520 (1.733%) 180 (600%) 90 (300%) 30 (0%) Abb. 1: Anzahl der KundInnen im Aus- und Weiterbildungszentrum von 20 bis 20. Auf KundInnen gerundet. Aufwand in Mio. Euro 1,4 2,8 3,3 (0%) (2%) (242%) Abb. 2: Gesamtaufwendungen für das Aus- und Weiterbildungszentrum von 20 bis 20. Auf Euro gerundet.

85 AWZ 83 SchülerInnen der WiSOZ TeilnehmerInnen der ASGB TeilnehmerInnen der Bildungsakademie (95%) 9 (0%) 285 (7%) 243 (0%) 4.4 (192%) (0%) Abb. 3: Anzahl der SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Ausund Weiterbildungszentrum von 20 bis 20. Abb. 5: Anzahl der TeilnehmerInnen in der ASBG im Aus- und Weiterbildungszentrum von 20 bis 20. Die farbigen Figuren geben den Anteil der Frauen wieder. Dieser war 78% im Jahr 20 und 80% im Jahr 20. Abb. 7: Anzahl der TeilnehmerInnen der Bildungsakademie des Aus- und Weiterbildungszentrums von 20 bis 20. Auf TeilnehmerInnen gerundet. Lehrgänge der WiSOZ Lehrgänge der ASGB Seminare der Bildungsakademie (83%) 6 (0%) (0%) (0%) 324 (187%) 173 (0%) Abb. 4: Anzahl der Lehrgänge, die von 20 bis 20 von SchülerInnen an der Wiener Schule für Sozialberufe im Aus- und Weiterbildungszentrum besucht wurden. Abb. 6: Anzahl der Lehrgänge, die von 20 bis 20 von TeilnehmerInnen der ASBG im Aus- und Weiterbildungszentrum besucht wurden. Abb. 8: Anzahl der Seminare, die von 20 bis 20 von TeilnehmerInnen der Bildungsakademie im Aus- und Weiterbildungszentrum besucht wurden.

86 84

87 3

88 Das Holz zur Herstellung des Papiers, das für dieses Druckwerk verwendet wurde, stammt aus nachhaltiger Bewirtschaftung gemäß des PEFC-Siegels, der Druck erfolgte in einer PEFC-zertifizierten Druckerei. Mehr Informationen unter

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