Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. 25. Februar 2016
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- Cathrin Albert
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1 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM 25. Februar 2016 Protokoll III zum Abkommen über den freien Personenverkehr: Ausdehnung des Abkommens vom 21. Juni 1999 über den freien Personenverkehr (FZA) auf Kroatien Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
2 Inhaltsverzeichnis 1. Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden Überblick Gegenstand der Vernehmlassung Zusammenfassung der Ergebnisse Zusammenfassung der Stellungnahmen Ausdehnung des FZA auf Kroatien Argumente für eine Ausdehnung Argumente gegen eine Ausdehnung Materielle Bestimmungen des Protokolls III Allgemeiner Teil Übergangsregelung für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken (Anhang I) Koordinierung der Systeme der soziale Sicherheit (Anhang II) Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III) Weitere Bemerkungen Flankierende Massnahmen Sonstiges /12
3 1. Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden Kantone Staatskanzlei des Kantons Aargau Ratskanzlei des Kantons Appenzell Innerrhoden Kantonskanzlei des Kantons Appenzell Ausserrhoden Staatskanzlei des Kantons Bern Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt Chancellerie d'etat du Canton de Fribourg Chancellerie d Etat du Canton de Genève Regierungskanzlei des Kantons Glarus Standeskanzlei des Kantons Graubünden Chancellerie d Etat du Canton du Jura Staatskanzlei des Kantons Luzern Chancellerie d Etat du Canton de Neuchâtel Staatskanzlei des Kantons Nidwalden Staatskanzlei des Kantons Obwalden Staatskanzlei des Kantons St. Gallen Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen Staatskanzlei des Kantons Solothurn Staatskanzlei des Kantons Schwyz Staatskanzlei des Kantons Thurgau Cancelleria dello Stato del Cantone Ticino Standeskanzlei des Kantons Uri Chancellerie d Etat du Canton de Vaud Chancellerie d Etat du Canton du Valais Staatskanzlei des Kantons Zug Staatskanzlei des Kantons Zürich Konferenz der Kantonsregierungen AG AI AR BE BL BS FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH KdK In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien Bürgerlich-Demokratische Partei Christlichsoziale Volkspartei Oberwallis Christlich-soziale Partei Obwalden Christlichdemokratische Volkspartei Evangelische Volkspartei der Schweiz FDP. Die Liberalen Grünliberale Partei Grüne Partei der Schweiz Lega dei Ticinesi Mouvement Citoyens Romand Sozialdemokratische Partei der Schweiz Schweizerische Volkspartei BDP CSPO csp-ow CVP EVP FDP glp GPS Lega MCR SPS SVP 3/12
4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete Schweizerischer Gemeindeverband Schweizerischer Städteverband Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft economiesuisse Verband der Schweizer Unternehmen Kaufmännischer Verband Schweiz Schweizerischer Bauernverband Schweizerischer Gewerkschaftsbund Schweizerische Bankiervereinigung Schweizerischer Arbeitgeberverband Schweizerischer Gewerbeverband Travail.Suisse KV Schweiz SBV SGB SBV SGV Weitere interessierte Kreise Alliance F Bund Schweizerischer Frauenorganisationen Alternative Liste Zürich Amnesty International Association Suisse des centres Auslandschweizer-Organisation Avenir Suisse Büro Integratione CARITAS Schweiz Centre Patronal Christkatholische Kirche der Schweiz Christlicher Friedensdienst Dachverband der Liberalen Juden der Schweiz Dachverband Schweizerischer Patientenstellen Delegato cantonale all'integrazione degli stranieri e alla lotta contra il razzismo Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz evangelisch- reformierte Kirche Evangelische Frauen Schweiz Fédération des enterprises romandes-genève FIMM Forum für die Integration der Migrantinnen und Migranten Fondation Terre des hommes Freidenker-Vereinigung der Schweiz Gastrosuisse Gemeinsame Einrichtung KVG grundrechte.ch H+ Die Spitäler der Schweiz HEV Schweiz Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz Hotelleriesuisse Interessengemeinschaft Binational Internationale Gesellschaft für Menschenrechte Internationaler Flughafen Genf IOM Bern ASO CFD DVSP FVS HEKS 4/12
5 KomIn Kompetenzzentrum für Integration Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren Konferenz der kantonalen SozialdirektorInnen Konferenz der städtischen und kantonalen Integrationsbeauftragten Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren Migratio ORS Service AG OSP AG Römisch- katholische Kirche SAJV Jugendsession Santésuisse, Konkordat der Schweiz. Krankenversicherer Schweizerisches Arbeiterhilfswerk Schweiz. Verband für Zivilstandswesen Schweizer Tourismus-Verband Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht Schweizerische Flüchtlingshilfe Schweizerische Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe Schweizerischer Anwaltsverband Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband Schweizerischer Baumeisterverband Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund Schweizerischer Friedensrat Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund Schweizerischer Katholischer Frauenbund Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband Schweizerischer Verband der Einwohnerkontrollen Schweizerischer Verband für Frauenrechte Schweizerischer Versicherungsverband Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien Schweizerisches Rotes Kreuz Solidarité sans Frontières SWISS Swiss International Air Lines AG Swissmem Syna, die Gewerkschaft Terre des Femmes Schweiz United Nations High Commissioner for Refugees Unia Unique Verband Schweizer Markt- und Sozialforscher Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden Verband Schweizerischer Polizeibeamter Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden KKJPD SODK KID VDK KSK SAH SVZ SFH EDK SKOS SBLV SEK SFR SFK SFV SVV SFM SRK UNHCR vsms-asms VSAA VSPB VKM 5/12
6 2. Überblick Mit dem Beitritt von Kroatien am 1. Juli 2013 hat die Europäischen Union (EU) ihre sechste Erweiterungsrunde abgeschlossen. Die Europäische Kommission hat am 9. Oktober 2012 ein offizielles Begehren gestellt, die Verhandlungen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien aufzunehmen. Am 25. April 2013 hat die erste Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des FZA auf Kroatien in Brüssel stattgefunden. Nach der fünften Verhandlungsrunde konnte das Protokoll III zum FZA am 15. Juli 2013 paraphiert werden. Am 28. August 2013 genehmigte der Bundesrat das Protokoll III. Gleichentags hat er das EJPD ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren zum Protokoll III sowie zu den damit zusammenhängenden Gesetzesänderungen durchzuführen. Die Vernehmlassung zum Protokoll III dauerte bis am 28. November Am 9. Februar 2014 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Mit dem neuen Artikel 121a der Bundesverfassung (BV) soll ein neues Zuwanderungssystem eingeführt und Verhandlungen zur Anpassung des FZA aufgenommen werden. Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 war es nicht möglich, das Protokoll III zu unterzeichnen, da gemäss Art. 121a BV keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, welche dieser Bestimmung widersprechen. Durch die Konsultationen mit der EU hat der Bundesrat im letzten halben Jahr eine neue Ausgangslage geschaffen. So besteht zwischen der CH und der EU Einigkeit, dass eine einvernehmliche Lösung über eine gemeinsame Auslegung der bestehenden Schutzklausel (Art FZA) angestrebt werden soll. Diese Lösung soll die Anforderungen des FZA und der Schweizerischen Bundesverfassung in Einklang bringen. Mit dieser neuen Ausgangslage erachtet es der Bundesrat nun als sinnvoll, das Protokoll III dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Ratifikation von Protokoll III soll erfolgen, wenn eine FZA-kompatible Lösung vorliegt. Die Unterzeichnung des Protokolls III ist ein erster Schritt, damit die Forschungszusammenarbeit mit der EU ab 2017 weitergeführt werden kann (Horizon 2020-Paket); die abgeschlossene Ratifikation des Protokolls bis zum 9. Februar 2017 (inkl. eines allfälligen Referendums) ist die zentrale und zeitkritischste Voraussetzung dafür (vgl. Art. 13 des Abkommens). Das Vernehmlassungverfahren zur Ausdehnung des FZA auf Kroatien wurde vor Annahme von Artikel 121a BV durchgeführt. Die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden enthalten folglich keine Inhalte dazu. Es wurde darauf verzichtet, ein erneutes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, da sich sowohl bei den Pro- und Kontra-Argumenten als auch bei den Rahmenbedingungen bezüglich einer Ausdehnung des FZA auf Kroatien keine grundlegenden Änderungen ergeben haben. Das EJPD erhielt im Vernehmlassungszeitraum insgesamt 49 Stellungnahmen, in denen der Vernehmlassungsgegenstand inhaltlich behandelt wurde. Es äusserten sich: 21 Kantone (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG); 6 Parteien (BDP, CVP, FDP. Die Liberalen, Grüne Partei, SP, SVP); 22 Dachverbände, Organisationen und interessierte Kreise (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz; Angestellte Schweiz; Auslandschweizer-Organisation, Chambre de commerce, d industrie et des services de Genève; Centre Patronal; economiesuisse; Fédération des Entreprises Romandes; H+ Die Spitäler der Schweiz; Schweizer Hotellerie-Verein hotelleriesuisse; Kaufmännischer Verband Schweiz; Schweizerischer Arbeitgeberverband; Schweizerischer Bauernverband; 6/12
7 Schweizerischer Baumeisterverband; Schweizerischer Gewerbeverband; Schweizerischer Gewerkschaftsbund; Schweizerische Metallunion; Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband; Schweizerischer Städteverband; Schweizerischer Versicherungsverband; Travail.Suisse; Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden; Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden). 3. Gegenstand der Vernehmlassung Gegenstand der Vernehmlassung war das Protokoll III zur Ausdehnung des FZA vom 21. Juni 1999 auf Kroatien. Da das FZA nicht nur mit der EU sondern auch mit ihren Mitgliedstaaten abgeschlossen wurde, handelt es sich um ein sogenanntes Gemischtes Abkommen. Eine Ausdehnung auf neue EU-Mitgliedstaaten erfolgt daher nicht automatisch, sondern erfordert den Abschluss eines separaten Protokolls. Dieses untersteht in der Schweiz dem fakultativen Referendum. Das Protokoll III ist weitgehend ähnlich aufgebaut wie die Protokolle I (EU-8-Staaten plus Zypern und Malta) und II (Rumänien und Bulgarien). Der allgemeine Teil regelt die Übergangsperiode im Hinblick auf die vorübergehende Weiterführung der nationalen arbeitsmarktlichen Beschränkungen (Kontingente, Inländervorrang und Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen). Anhang I von Protokoll III betrifft die Übergangsmassnahmen betreffend den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken. Anhang II regelt die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. In Anhang III sind die Regelungen bezüglich Anerkennung von Berufsqualifikationen festgehalten. 4. Zusammenfassung der Ergebnisse Von den 49 Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssten 47 die Ausdehnung des FZA auf Kroatien, zwei Vernehmlassungsteilnehmende sprachen sich gegen eine Ausdehnung aus. Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer befürworteten fast geschlossen die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien und äusserten sich positiv zu den Inhalten von Protokoll III. Ausnahmen bilden SVP und AUNS, welche das FZA grundsätzlich ablehnten. Umstritten war hingegen die zukünftige Ausgestaltung der Flankierenden Massnahmen (FlaM). Den FlaM wurde vielfach grosse Bedeutung beigemessen für die Gewährleistung der Unterstützung der Bevölkerung für die Personenfreizügigkeit. Eine Verbesserung des Vollzugs wurde vielfach befürwortet. Linke Parteien, Arbeitnehmervertretungen sowie der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband forderten zudem, dass die FlaM auf dem Arbeitsmarkt ausgebaut und weitere Massnahmen in den Bereichen Wohnungsmarkt, Bildung, Familienpolitik und Steuerpolitik ergriffen werden. 5. Zusammenfassung der Stellungnahmen Wie in Kapitel 4 ausgeführt, begrüsste die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die Ausdehnung des FZA auf Kroatien. Zwei Stellungnahmen fielen negativ aus. In Kapitel 5.1. werden die Argumente aufgelistet, die explizit für oder gegen eine Ausdehnung genannt wurden. Im Kapitel 5.2. werden die Stellungnahmen zum Hauptteil des Protokolls III sowie zu den Anhängen I, II und III aufgeführt. 7/12
8 5.1. Ausdehnung des FZA auf Kroatien Argumente für eine Ausdehnung Die KdK hat eine Stellungnahme ausgearbeitet, die von allen Kantonsregierungen unterstützt wurde. Die meisten Kantonsregierungen haben zudem einzeln Stellung genommen. Die Kantone unterstützten die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien vorbehaltlos. Sie sei eine logische Konsequenz des Abkommens mit der EU über die Freizügigkeit. Die Kantone unterstützten die Migrationspolitik des Bundes und erachteten das duale Zulassungssystem als bewährtes Steuerungsinstrument. BDP, CVP und FDP. Die Liberalen unterstützten den Weg des Bundesrates und sprachen sich für die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien aus. Die BDP stimmte der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien als konsequente Weiterführung des bilateralen Wegs zu. Die FDP. Die Liberalen mass der Weiterführung des FZA und dessen Ausdehnung auf Kroatien und damit der Fortführung des bilateralen Wegs grosse Bedeutung für die Wirtschaft und den Wohlstand in der Schweiz zu. Die überwiegende Mehrheit der konsultierten Organisationen wertete das Freizügigkeitsabkommen als wichtigen Teil der bilateralen Verträge als Wachstumsfaktor für unser Land. Die Ausdehnung des Abkommens auf Kroatien sei in der Logik der Verträge kohärent und stehe deshalb ausser Frage, da eine Ungleichbehandlung Kroatiens mit den anderen EU- Mitgliedstaaten unzulässig sei. Die Ausdehnung des Abkommens auf Kroatien bedeute die Fortsetzung des vom Schweizer Volk mehrfach gutgeheissenen bilateralen Wegs. Eine Ablehnung des Protokolls III würde zu einer schwerwiegenden Destabilisierung der Beziehungen der Schweiz zur EU führen und hätte erhebliche negative Folgen für die schweizerische Wirtschaft. Die meisten Stellungnahmen äusserten sich dahingehend, dass die Zuwanderung aus der EU den Bedürfnissen der Wirtschaft entspreche. Sie verwiesen auf den Erfolg, den die Bilateralen I gebracht hätten, da der Zugang zu einem erweiterten gemeinsamen Markt für das Wirtschaftswachstum der Schweiz von zentraler Bedeutung sei. Das Freizügigkeitsabkommen habe daran Anteil, da es die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus der EU erleichtere. Die Arbeitgebervertretungen und Wirtschaftsverbände vertraten die Meinung, dieser Erfolg dürfe durch eine Ablehnung der Ausdehnung des FZA auf Kroatien nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sowohl die Weiterführung des Abkommens als auch seine Ausdehnung auf den neuen EU-Mitgliedstaat würden den vom Schweizer Volk gutgeheissenen bilateralen Weg konsolidieren. Der Ausdehnung des Abkommens auf Kroatien an sich massen die meisten Vernehmlassungsteilnehmer keine bedeutende Rolle zu. Es wurde davon ausgegangen, dass Zuwanderung wie auch wirtschaftliche Kontakte in engen Grenzen bleiben würden. Dennoch wurden die Erweiterung des Einzugsgebiets und neue Aussenhandelsmöglichkeiten positiv gewertet. Die ASO stand einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Abkommens auf Kroatien positiv gegenüber. Dadurch eröffneten sich neue Perspektiven und kämen Schweizerinnen und Schweizer, die sich in diesen Ländern niederlassen möchten, dort in den Genuss derselben Rechte wie in den anderen EU-Mitgliedstaaten. 8/12
9 Argumente gegen eine Ausdehnung Die SVP lehnte die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien ab. Die Zuwanderung aus der EU sei bereits heute unkontrollierbar. Die Übergangsbestimmungen des Protokolls III würden die starke Zuwanderung aus Kroatien lediglich zeitlich verschieben, aber nicht bremsen. Anstatt der Ausdehnung des Abkommens verlangte die Partei deshalb Neuverhandlungen mit der EU zur Wiedererlangung der Kontrolle über die Zuwanderung. Ausdrücklich gegen die Vorlage stellte sich die AUNS. Sie lehnte die Personenfreizügigkeit grundsätzlich ab und befürchtete eine spürbare Zuwanderung aus Kroatien angesichts der schlechten Wirtschaftslage des Landes. Die Gruppierung befürchtete einen schleichenden EU-Beitritt. Ausserdem seien die flankierenden Massnahmen aufwändig und teuer und zeigten die Widersprüchlichkeit des freien Personenverkehrs. Die AUNS behielt sich die Ergreifung des Referendums vor Materielle Bestimmungen des Protokolls III Allgemeiner Teil Die Kantone begrüssten das Verhandlungsresultat, welches ihren in ihrer Stellungnahme zum Mandatsentwurf zum Ausdruck gebrachten Anliegen weitgehend Rechnung trägt. Sie erachteten die Zugeständnisse der Schweiz betreffend Kontingente und die Zugeständnisse der EU betreffend Schutzklausel als Kompromiss, der das schweizerische Interesse an einer kontrollierten Zuwanderung berücksichtigt und dem Grundsatz der Freizügigkeit Rechnung trägt. Insbesondere begrüssten die Kantone, dass sie in der Verhandlungsdelegation vertreten waren. Die Kantone verlangen aber, dass die Kontingente für kroatische Staatsangehörige keine negativen Auswirkungen auf die Zulassung qualifizierter Drittstaatsangehöriger haben. Der Kanton GL fordert, die Übergangsfristen sollten nicht kürzer als in den Protokollen I und II ausfallen. Die BDP begrüsste die in den Verhandlungen erzielten Ergebnisse, insbesondere die Beseitigung des Umgehungseffekts bei der Ventilklausel. Die CVP befürwortete ein Übergangsregime von 10 Jahren sowie die Möglichkeit der gleichzeitigen Ventilklausel-Anrufung für beide Bewilligungskategorien (L und B), sobald die quantitativen Voraussetzungen für eine der beiden erfüllt sind. Die FDP. Die Liberalen unterstützte das Protokoll III und zeigte sich insbesondere mit den Verbesserungen des Ventilklausel-Mechanismus zufrieden. Der SBV forderte die Aufrechterhaltung der arbeitsmarktlichen Zugangsbeschränkungen bis zum siebten Jahr der Übergangsfrist. Hotelleriesuisse forderte, dass die Kontingente während der Übergangsfrist an die Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst werden sollen Übergangsregelung für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken (Anhang I) Zum Anhang I sind im Rahmen der Vernehmlassung keine Stellungnahmen eingegangen Koordinierung der Systeme der soziale Sicherheit (Anhang II) Die Kantone zeigten sich einverstanden mit den Regelungen betreffend die soziale Sicherheit. 9/12
10 Die CVP monierte das Fehlen von detaillierten Erläuterungen zu den Massnahmen betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere zu deren finanziellen Auswirkungen. Sie war der Ansicht, dass die Erfahrungen aufgrund früherer Erweiterungsrunden in den erläuternden Bericht zu Protokoll III hätten einfliessen sollen. Die Partei regte an, die Kosten einer FZA-Ausdehnung sollten besser rapportiert werden. Die ASO bedauerte, dass mit der Personenfreizügigkeit die Möglichkeit für die in den Vertragsstaaten lebenden Schweizerinnen und Schweizer wegfalle, sich der freiwilligen AHV/IV anzuschliessen Anerkennung von Berufsqualifikationen (Anhang III) Die Kantone zeigten sich einverstanden mit den Regelungen betreffend der Anerkennung von Berufsqualifikationen. Der SBV forderte den Wegfall der Qualifikationsanforderungen für nicht kontingentierte Kurzaufenthaltsbewilligungen. Dies sei wichtig, um Erntehelfer in ausreichender Zahl rekrutieren zu können. Auch würde es der Schwarzarbeit entgegenwirken und hätte keine negativen Folgen für die Sozialwerke. 6. Weitere Bemerkungen Wie in Kapitel 4 ausgeführt, äusserte sich eine Vielzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden zur zukünftigen Ausgestaltung der FlaM. Diese Stellungnahmen und Forderungen sind in Kapitel 6.1. dargestellt. In Kapitel 6.2. finden sich weitere Stellungnahmen zu anderen Bereichen, die im Rahmen der Vernehmlassung vorgebracht wurden Flankierende Massnahmen Der Kanton NE erkannte die Wichtigkeit der Personenfreizügigkeit für den Grenzkanton, sah aber die Zuwandernden als starke Konkurrenz für die inländischen Arbeitskräfte. Der Kanton TI sorgte sich um Lohndumping und die Verdrängung von einheimischen Arbeitskräften. Ausserdem setze das FZA den Migrationsbehörden enge Grenzen bei der Gewährleistung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung, da Vorstrafen nicht kontrolliert und Verstösse gegen die Zulassungsbestimmungen kaum sanktioniert werden können. Einige Kantone (BE, GE, NE, TI, VD) forderten eine konsequente Anwendung und Verstärkung der flankierenden Massnahmen, allerdings ohne konkret auszuformulieren, wie diese Verstärkung auszusehen hätte. Der Kanton AR forderte hingegen aufgrund des grossen Aufwands für die kantonalen Organe eine Verringerung der Kontrollzahlen und zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Bund. Die BDP sprach sich für eine konsequente Umsetzung und eine Verbesserung des Vollzugs der geltenden FlaM aus. Neue Massnahmen sowie eine Ausweitung der FlaM lehnt sie jedoch kategorisch ab. Nach Ansicht der SP profitierten heute vor allem Unternehmen von den durch die Personenfreizügigkeit gewährten Freiheitsrechten, aber nur beschränkt die breite Bevölkerung. Es gelte deshalb, das Konzept der flankierenden Massnahmen über den Arbeitsmarkt hinaus auf Wohnungsmarkt, Bildung, Infrastruktur und Standortpolitik auszuweiten. Die Partei präsentierte einen breiten Katalog an Forderungen. Sollte diesem nicht Rechnung getragen werden, droht die Partei, die Ausdehnung des FZA auf Kroatien nicht zu unterstützen. 10/12
11 Auch die Grünen unterstützten die Ausdehnung auf Kroatien unter der Bedingung, dass die flankierenden Massnahmen ausgeweitet werden. Sie stellen die gleichen Forderungen wie die SP, erweitern diese aber noch um Massnahmen zur Beseitigung des Steuerdumpings. Gleichzeitig sprach sich die Partei aber für das Prinzip der Personenfreizügigkeit und gegen das in ihren Augen diskriminierende Saisonnierstatut und die Kontingentspolitik aus. Die Arbeitgeberorganisationen erwähnten die flankierenden Massnahmen nicht (economiesuisse, Schweizer Baumeisterverband, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerische Metall-Union) oder sie bewerteten die existierenden Regelungen und deren Vollzug als wirkungsvoll und genügend (Schweizerischer Gewerbeverband, Chambre de commerce, d industrie et des services de Genève, Centre Patronal). Der SBV forderte, die flankierenden Massnahmen seien umzusetzen und in Zukunft gegebenenfalls zu stärken. Die Arbeitnehmerorganisationen (SGB, TravailSuisse, KV Schweiz) dagegen machten ihre Unterstützung der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien von einer Verschärfung und Ausweitung der flankierenden Massnahmen und der Behebung der vorhandenen Defizite abhängig, insbesondere im Bereich der Mindestlöhne und im Vollzug. Der SGB fordert die Streichung des Arbeitgeberquorums bei der ave GAV sowie die Einführung der Möglichkeit einer ave aus Gründen des öffentlichen Interesses. Ausserdem müsse der Vollzug der flankierenden Massnahmen verbessert werden. Dazu fordert der SGB eine stärkere finanzielle Beteiligung und Überwachung durch den Bund sowie eine Erhöhung der Bussen, die Möglichkeit für Kontrolleure, Baustellen bei krassen Missbräuchen zu schliessen sowie einen besseren Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter. TravailSuisse ergänzte die Forderungen des SGB um jene nach Sondermassnahmen für Grenzgebiete in den Bereichen der arbeitsmarktlichen Massnahmen und der Arbeitslosenversicherung. KV Schweiz verlangte zudem einen verlängerten Taggeldbezug in Grenzregionen sowie eine Bildungsoffensive für ältere Arbeitnehmer. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband begrüsste zwar die Personenfreizügigkeit, welche zur Prosperität der schweizerischen Bevölkerung beitrage. Jedoch sei sie, zusammen mit anderen Faktoren, auch für Wohnungsknappheit und steigende Mieten verantwortlich. Der Verband machte deshalb seine Unterstützung der Vorlage davon abhängig, ob der Bund begleitende Massnahmen in den Bereichen Mietrecht, Raumplanung und Wohnbauförderung ergreift Sonstiges Im Hinblick auf ein allfälliges Referendum unterstrichen die Kantone die Wichtigkeit einer sachlichen und umfassenden Information der Bevölkerung durch die Behörden. Sie boten dem Bund dabei ihre Unterstützung an. Der Kanton SZ erwähnte die Gefahr substanzieller Zuwanderung aus Kroatien aufgrund der grossen Diaspora. Die CVP forderte, dass die Zahlung der Kohäsionsbeiträge an Kroatien durch die Schweiz an gewisse Bedingungen geknüpft werden soll. Die FDP. Die Liberalen gab zu bedenken, dass eine allfällige Referendumsabstimmung nur zu gewinnen sei, wenn der Bundesrat entschieden die Zuwanderung aus Drittstaaten begrenze, das Asylchaos bekämpfe und die flankierenden Massnahmen umsetze. 11/12
12 Die ASO wünschte eine umfassende Information der in Kroatien lebenden Schweizerinnen und Schweizer bezüglich der neuen rechtlichen Bestimmungen. 12/12
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