STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST. Informationen für das Schuljahr 2013/2014

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1 Informationen für das Schuljahr 2013/2014 1

2 Informationen für das Schuljahr 2013/2014 Überblick Neues aus der Schulberatungsstelle Wichtiges zur Schulberatung Neuerungen in den Schularten Schulartübergreifendes Aktuelles zur Schulentwicklung 2

3 Neues aus der Schulberatungsstelle Beratungslehrkräfte für berufliche Schulen Walter Kietzmann, StD BS Fürstenfeldbruck Alexander Steinmetz, StR BS Schongau Zentrale Beratungslehrerin für die Förderschulen: Ricarda Friderichs, StRin (FöS), Förderzentrum Unterhaching Sprechzeiten für das laufende Schuljahr auf 3

4 Informationen für das Schuljahr 2013/2014 Überblick Neues aus der Schulberatungsstelle Wichtiges zur Schulberatung Neuerungen in den Schularten Schulartübergreifendes Aktuelles zur Schulentwicklung 4

5 Schulpsychologen an Realschulen Frau Fichtner: Ludwig-Fronhofer-Realschule, RS Schrobenhausen Frau Streicher: RS Penzberg, kirchliche RS Dießen Frau Binder: RS Dachau (Vertretung Fr. Winkle) Frau Rotter: St. Irmengard GAP Alle weiteren Schulpsychologen an Realschulen siehe Liste im Bayerischen Realschulnetz 5

6 Schulpsychologen an berufl. Schulen Name Landkreis/Stadt Zuständigkeit für Schulen Rebekka Hub STA, TÖL BS STA, BS TÖL, FOS/BOS TÖL Heinz Geiger WM, GAP BS WM, SOG, GAP, FOS/BOS WM Eva Hainzinger PAF FOS Scheyern Nico Menz IN BS 1 + BS 2 Ingolstadt Katharina Maca IN FOS/BOS Ingolstadt Gabriele Vogelsberg ND BS, WS, FOS/BOS Neuburg/Donau 6

7 KMBek zur Krisenintervention Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Az.: III.6 5 S a Grundsätze zur Sicherheit an Schulen: Jede Schule hat ein Sicherheitskonzept An jeder Schule wird ein Krisenteam eingerichtet Leitung: Schulleiter/in oder beauftragter Lehrer Schulpsychologe/in ist Mitglied im Krisenteam Krisenprävention als Aufgabe der Schulen Im Krisenfall: Psychologische Betreuung und Nachsorge mit Unterstützung durch KIBBS 7

8 Kriseninterventions- und bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologen (KIBBS) Aufgabe: notfallpsychologische Unterstützung und Hilfe beim Krisenmanagement der Schulen je Regierungsbezirk ein KIBBS-Mitglied als Regionalkoordinator Oberbayern: Hans-Joachim Röthlein, Schulpsychologe am Schulamt Freising, zugeordnet der Schulberatungsstelle für Obb.-Ost Anforderung eines KIBBS-Teams im Krisenfall durch die Schulleitung - direkt beim Regionalkoordinator - bei der zuständigen Schulaufsicht, die dann den Regionalkoordinator bzw. bei dessen Verhinderung die staatliche Schulberatungsstelle informiert. Bei Großschadensereignissen (z.b. Amok) beauftragt das KM das KIBBS-Team Im Kriseneinsatz arbeitet KIBBS grundsätzlich mindestens im Tandem und wird vom Krisenteam der Schule unterstützt. 8

9 Aufgaben von KIBBS beim Kriseneinsatz Beratung des schulischen Krisenteams notfallpsychologische Erstversorgung von Betroffenen, in Einzelfällen auch längerfristige Betreuung im Rahmen der Krisenintervention Beratung der Schulleitung und der Lehrkräfte zur Stabilisierung der schulischen Abläufe und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Schule bei Bedarf Coaching von schulischen Führungskräften Durchführung von Informationsveranstaltungen, um die Verfahrensweise und den Umgang mit psychischen Belastungen in Krisensituationen zu erläutern (Psychoedukation) Unterstützung der Schule bei der Elternarbeit bei Bedarf Vermittlung einer fachgerechten ärztlichen und gegebenenfalls psychotrauma-therapeutischen Behandlung Nachbetreuung von Schülern, Lehrkräften und Eltern in Zusammenarbeit mit der staatlichen Schulberatungsstelle und dem schulischen Krisenteam (Nachsorge). 9

10 Tätigkeit nicht-staatlicher Krisenhelfer KIBBS ist von den Schulen nach Möglichkeit bevorzugt anzusprechen Insbesondere die kirchlichen Initiativen KiS und NOSIS können hinzugezogen werden Entscheidung liegt beim Schulleiter, Weisungsrecht Beachtung der Religionsfreiheit des Angebots Datenschutz: Veröffentlichung personenbezogener oder beziehbarer Daten nur, wenn die Betroffenen informiert sind und freiwillig und schriftlich eingewilligt haben. 10

11 Krisenprävention Fortbildung für Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte hat stattgefunden Schulartübergreifende Landkreisteams bestehend aus 4-5 SP / BL Aufgabe ist nicht die Mitwirkung im Kriseneinsatz, sondern die Unterstützung der Krisenteams an den Schulen Ziel: Fortbildung aller Schulpsychologen als Mitglieder der schulischen Krisenteams Vernetzung aller Angebote des Landkreises 11

12 Volksschule Grundschule, Mittelschule Grundschule: Eigenständige Schulart (BayEUG Art. 7) Mittelschule: Eigenständige Schulart (BayEUG Art. 7a) Anpassung der Schulordnungen: Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) Die Gesetze und Schulordnungen sind online: 12

13 Flexible Grundschule, Standorte Grundschule Esting (FFB) Grund- und Mittelschule Oberau (GAP) Grundschule Icking (TÖL) Grundschule Ingolstadt-Unsernherrn Grundschule Oberhausen (ND) Joseph-Maria-Lutz Schule, Pfaffenhofen Christian-Morgenstern-Grundschule, Herrsching (STA) Grundschule Altenstadt (WM) Neu ab 2013/14: Grundschule Odelzhausen (DAH) 13

14 Einschulung und Inklusion Problem: Schüler, die mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Grundschule eingeschult wurden und in der 2. Klasse nicht mehr mitkommen. Elternberatung, intensive Information Förderdiagnostischer Bericht bereits zu Schulbeginn Individueller Förderplan (Lernzieldifferente Unterrichtung / sonderpädagogische Förderung) Evaluierung und neuer Förderplan nach ca. ½ Jahr 14

15 Vorbereitungsklassen an Mittelschulen (früher 9+2 Modelle) Pädagogisches Ziel An der MS oder in Kooperation mit RS SchülerInnen, die nicht am M-Zug sind, aber das Potential für den mittleren Schulabschluss haben Voraussetzung: Quali, 10. und 11. Schulbesuchsjahr Die 2 Jahre sind eine fachlich-organisatorische Einheit Es gilt die Stundentafel der Jahrgangsstufe 10 15

16 Vorbereitungsklassen an Mittelschulen (früher 9+2 Modelle) Einrichtung Antrag der SchulleiterInnen Zustimmung des Sachaufwandsträgers Beteiligung des Elternbeirats und des Schulforums Die Entscheidung trifft die Regierung Standorte Bestehend: Karlsfeld, Maisach, Ingolstadt, Tutzing, Weilheim Neu: Germering, Lenggries 16

17 Muttersprache in den Abschlussprüfungen der Mittelschule Nachträglicher Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule 56 MSO: Statt Englisch kann die Muttersprache gewählt werden (Antrag) Bei Aufenthalt von weniger als 6 Jahren in Deutschland, kann man statt Deutsch, Deutsch als Zweitsprache wählen (Antrag) 17

18 Muttersprache in den Abschlussprüfungen der Mittelschule Qualifizierender Abschluss der Mittelschule 58 MSO: Statt Englisch kann die Muttersprache gewählt werden (Antrag), wenn die Sprache angeboten wird Bei Aufenthalt von weniger als 6 Jahren in Deutschland, kann statt Deutsch, Deutsch als Zweitsprache gewählt werden (Antrag) Beides gilt auch für Externe Angebotene Muttersprachen sind auf der Seite des KM zu finden Kein Unterricht in Muttersprache Leistungstest und Abschlussprüfung (feste Termine) 18

19 Muttersprache in den Abschlussprüfungen der Mittelschule Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule 58 MSO: Aufnahme in die M10: bis 2,33 im Quali aus D/M/Muttersprache Statt Englisch kann bei der Prüfung die Muttersprache gewählt werden (Antrag), falls angeboten Kein Unterricht in Muttersprache Der Antrag muss bereits bei Aufnahme in die M9 bzw. M10 gestellt werden Beides gilt auch für externe Bewerber Angebotene Sprachen sind auf der Seite des KM zu finden Zwischen- und Abschlussprüfung (feste Termine) 19

20 Teilnahme am Quali für M9-Schüler Teilnahme gemäß 58 MSO: Zwei Varianten: Auf Antrag der Erziehungsberechtigten Statt der Jahresfortgangsnoten sind die Noten des Zwischenzeugnisses einzubeziehen Teilnahme als externe Bewerber nach 63 MSO Gleiche Bedingungen wie bei Bewerbern anderer Schularten: Nur die Prüfungsnoten zählen Möglichst vielen Schülern den Quali ermöglichen! 20

21 Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule für die Praxisklasse 57 MSO Theorieentlastete Abschlussprüfung Teilnehmer: mindestens im 9. Schulbesuchsjahr und Schüler der Praxisklasse Bestanden bei mindestens 4,0 Gilt als erfolgreicher Abschluss der Mittelschule Es können auch Schüler teilnehmen, die nicht in einer Praxisklasse sind 21

22 Schulversuch Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 6 - Schwerpunkte: Förderung im sprachlichen Bereich und in Mathematik - Beginn des Schulversuchs mit dem Schuljahr 2013/14, er endet 2018/19 - Aufnahme: Bedingungen wie bei Eintritt in Kl. 7 - Nur jeweils 1 Klasse pro Modellschule - Schulorte: München Priv. WS München-Ost Ingolstadt WS d. Priv. Schulen von Dr. Limmer Prof. Appelt 22

23 Neuerungen an der Wirtschaftsschule ab Schuljahr 2014/ /15: Neue Lehrpläne und Stundentafeln an der Wirtschaftsschule (beginnend mit 7. Jahrgangsstufe) - Mathematik wird Pflichtfach für alle Schüler, keine Trennung mehr in H- und M-Zweig - Neue Fächer: Informationsverarbeitung Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle Natur und Technik Wirtschaftsgeografie - Geplant: Intensivierungsstunden 23

24 Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge Angebot steht Asylbewerben und Flüchtlingen zwischen dem 16. und 21.Lebensjahr offen (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 25.Lebensjahr), die auf Grund mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache dem Unterricht in regulären Klassen der Berufsschule für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz nicht folgen können. o o o Beschulung im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/s) und in der Vorklasse zum BIJ (BIJ/V) mit ESF-Förderung Die Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule (vgl. 45 BSO) wird nicht erreicht Schulorte: Eichstätt, München, Neuburg, Weilheim 24

25 Individuelle Lernzeit Frühwarnsystem Förderangebote Übergangsgespräche Förderprogramme Klassenkonferenzen Beobachten der Leistungsentwicklung Flexibilisierungsjahr 66a GSO Enrichmentprogramme Variante 1: 8., Klasse Variante 2: 8., 9. Klasse 25

26 Förderangebote Individuelle Förderung/ Enrichmentprogramme Zusatzstunden Blockseminare ergänzende Hospitation im Fachunterricht der Parallelklasse Begleitung durch einen Lerncoach Angebot an zusätzlichen Lernmaterialien etc. 26

27 Flexibilisierungsjahr Variante 1 Freiwillige Wiederholung der bestandenen 8., 9. oder 10. Klasse auf Antrag der Erziehungsberechtigten Entscheidung bis spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres Unterrichtsbefreiung von max. 6 Wochenstunden in Fächern, die nicht Kernfächer sind Ausnahme in der 10. Klasse: mögliche Unterrichtbefreiung von max. 8 Wochenstunden, die Kernfächer sind, wenn diese in der Qualifikationsphase nicht fortgeführt werden. (schriftl. Bestätigung notwendig!) Kein Jahreszeugnis, sondern schriftliche Information über das Notenbild in den besuchten Fächern. 27

28 Flexibilisierungsjahr Variante 2 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird die 8. oder 9. Klasse in einem zwei Schuljahre umfassenden Ausbildungsabschnitt mit den Teiljahrgangsstufen 8.1. bzw und 8.2 und 9.2 absolviert Entscheidung bis spätestens zwei Wochen nach Ende des Halbjahres der 8. bzw. 9. Klasse Unterrichtsbefreiung von max. 6 Wochenstunden in Fächern, die nicht Kernfächer sind Verpflichtender Besuch des zusätzlichen Unterrichtsangebots, das an die Bedürfnisse der Schüler angepasst ist Jahreszeugnis nach Teiljahrgangsstufe 8.2 bzw. 9.2 Schüler des Flexibilisierungsjahrs gelten nicht als Wiederholungsschüler 28

29 Team Lehrergesundheit Gesundheitsbeauftragte: Petra Bachheibl, SB-Stelle, alle Schularten Eberhard Beck, Landkreis Eichstätt Gymnasium Heinz Geiger, Landkreis Weilheim, Berufliche Schulen Robert Gerg, Landkreis Weilheim GS, MS Petra Loibl, Landkreis Dachau GS, MS Monika Redl, Landkreis Eichstätt GS, MS Alle Teammitglieder sind Schulpsychologen und Supervisoren des Berufsverbands deutscher Psychologen. 29

30 Lehrergesundheit: Prävention an Schulen LeguPan Arbeit und Gesundheit im Lehrerberuf (AGIL): ein berufsbezogenes Gesundheits-Präventionsprogramm Prof. Dr. Dr. Andreas Hillert Medizinisch-Psychosomatische Schön Klinik Roseneck Prien am Chiemsee Katholische Universität Eichstätt

31

32 Cybermobbing - Ergänzungsmodul Informationen für die Lehrkräfte: 1. Zahlenmaterial 2. Unterschiede und Gemeinsamkeiten: Cybermobbing- Mobbing 3. Rechtliche Folgen und Möglichkeiten Informationsblatt für die Eltern

33 6 Stundenmodelle 6 Bausteine Wiederholen der Basisinformationen zu Mobbing Persönliches Reflektieren: Was ist für mich besonders schlimm bis nicht so schlimm. Film ( 7 Minuten, engl. Internat mit Untertitel) Brief an Dr. Sommer Plakat für das Klassenzimmer entwerfen Selbstverpflichtung bzw. Klassenvertrag gegen Cybermobbing

34 Angebote zu: Demokratie und Toleranz Meine Angebote (Referenten) für Schulen (Lehrkräfte und Schüler) zu verschiedenen Themenbereichen: Rechtsextremismus und Fußball (Streetworker beim Fanprojekt 1860 / FC Bayern) Rechtsextreme Einflussnahme per Internet (S. Binder) Rechtsextreme Musik (BJR) Diskussion mit einem Aussteiger (F. Benneckenstein) Zeitzeugengespräch (Max Mannheimer) Allgemeiner Überblick von extremen Szenen (politisch, religiös) und deren Einflussnahme auf die Jugendlichen Angebote von der BIGE (Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus) und der Friedrich Ebert Stiftung

35 Erweiterte Schulleitung Mitwirkungsmöglichkeiten der Schulgemeinschaft Qualitätssicherung und -entwicklung STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN - WEST Eigenverantwortliche Schule 35

36 Erweiterte Schulleitung BayEUG Art. 57a (1) 1 An staatlichen Schulen kann das zuständige Staatsministerium auf Antrag der Schulleiterin oder des Schulleiters zur Unterstützung bei der Erledigung der Aufgaben gemäß Art. 57 Abs. 1 bis 3 eine erweiterte Schulleitung einrichten. (3) 1 Die erweiterte Schulleitung besteht aus dem ständigen Vertreter sowie erforderlichenfalls weiteren staatlichen Lehrkräften mit Führungs- und Personalverantwortung nach Maßgabe der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. 2 Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind gegenüber den ihnen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugeordneten Lehrkräften weisungsberechtigt. 36

37 Pflichten der Erziehungsberechtigten BayEUG Art Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, auf die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten einschließlich der Verpflichtung nach Art. 56 Abs. 4 Satz 4 * und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler zu achten und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. 2 Die Erziehungsberechtigten müssen insbesondere dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen. 3 Nach Maßgabe des Art. 37a sind die Erziehungsberechtigten ferner verpflichtet dafür zu sorgen, dass ein Kind an der Sprachstandserhebung teilnimmt und regelmäßig eine Kindertageseinrichtung mit einem integrierten Vorkurs besucht. * Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens nach Art. 41 Abs. 4 Satz 2 sowie im Rahmen des Verfahrens nach Art. 41 Abs. 6 mitzuwirken. 37

38 Erziehungspartnerschaft BayEUG Art 74 2 In einem schulspezifischen Konzept zur Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten erarbeitet die Schule die Ausgestaltung der Zusammenarbeit; hierbei kann von den Regelungen der Schulordnungen zur Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten abgewichen werden. 38

39 Schulforum BayEUG Art. 69 Folgende Entscheidungen werden im Einvernehmen mit dem Schulforum getroffen: 6. Festlegung der über die Zielvereinbarungen gemäß Art. 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Art. 113c Abs. 4 hinausgehenden Entwicklungsziele im Schulentwicklungsprogramm gemäß Art. 2 Abs. 4 Satz 4, 7. Entwicklung des schulspezifischen Konzepts zur Erziehungspartnerschaft gemäß Art. 74 Abs. 1 Satz 2. 39

40 Qualitätssicherung und -entwicklung BayEUG Art. 2: 2 Mit dem Ziel der Qualitätssicherung und -entwicklung gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben sowie die Leitung, Organisation und Verwaltung im Rahmen des verfassungsrechtlichen Bildungsauftrags und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung (eigenverantwortliche Schule). 4 In einem Schulentwicklungsprogramm bündelt die Schule die kurz- und mittelfristigen Entwicklungsziele und Maßnahmen der Schulgemeinschaft unter Berücksichtigung der Zielvereinbarungen gemäß Art. 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Art. 113c Abs. 4; dieses überprüft sie regelmäßig und aktualisiert es, soweit erforderlich. 40

41 Abstimmung bei Schulwechsel Rechtsgrundlage: Art. 30a BayEUG Zusammenarbeit von Schulen, kooperatives Lernen (1) 3 Die Schulen stimmen sich beim Wechsel einer Schülerin oder eines Schülers an eine andere Schule ab. Klare Festlegung der ablaufenden Prozesse und Verantwortlichkeiten Zeitnahe Weitergabe der Unterlagen (Schülerbogen mit wesentlichen Feststellungen, Beobachtungen und Empfehlungen für den schulischen Bildungsweg. Ziel: Bestmögliche Unterstützung des Schülers in seiner neuen Umgebung 41

42 Aufgaben der Schulaufsicht BayEUG Art. 111 (1) 1 Zur staatlichen Schulaufsicht gehören 1. die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, 2. die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, insbesondere durch den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Schulen, 3. die Förderung und Beratung der Schulen, auch unter Einbeziehung der staatlichen Schulberatungsstellen, 4. die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal und Art. 113 c Abs. 4: (4) 1 Auf Grundlage der Ergebnisse der externen Evaluation gemäß Abs. 1 Satz 2 treffen die Schulen und die Schulaufsichtsbehörden Zielvereinbarungen. 2 Die Schulaufsichtsbehörden unterstützen ihre Umsetzung und nehmen eine Überprüfung der vereinbarten Ziele vor. 42

43 Thema: Oberbayerischer Schulentwicklungstag 2013 Lernwirksam unterrichten (Kompetenzorientierung des Unterrichts) Samstag, 9. November 2013 Realschule Poing (Landkreis Ebersberg) Online-Anmeldung (maximal 3 Personen pro Schule) Eingeladen sind alle Lehrkräfte und Funktionsträger aller Schularten Nähere Informationen und Anmeldung auf 43

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