Mitteilungsblatt der Malteserstadt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilungsblatt der Malteserstadt"

Transkript

1 Mitteilungsblatt der Malteserstadt Amtliche Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Heitersheim Herausgeber: Bürgermeisteramt Heitersheim Telefon /40 20 Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Jürgen Ehret Für den übrigen Inhalt: Anton Stähle, Stockach Druck und Verlag: Primo-Verlag Anton Stähle Postfach Stockach Telefon / Telefax / info@primo-stockach.de stadt-heitersheim@heitersheim.de Jahrgang 44 Freitag, den Nummer 51/52 Abfallverwertung / Termine Dienstbereitschaft / Notruf Wir bitten um Beachtung Weihnachten im Stall DRK-Blutspendeaktion Malteser Fanfarenzug Weihnachtskonzert Weihnachtswünsche der Vereine Amtliche Bekanntmachung Straßensperrung Friedhofssatzung Zwangsversteigerung Aus dem Gemeinderat Malteserhalle Gewerbebrache soll anders genutzt werden Betreuungsangebot für Kinder Mitteilungen Altersjubilare Namen der Austräger des Mitteilungsblattes Weihnachtsmarkt der Künstler u. Kunsthandwerker Weihnachtsbaumsammlung Einwohner-Adressbuch Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Ausbildungsplatz Entsorgungseinrichtungen Mikrozensus Landwirtschaft und Tierhaltung Aktuelles aus dem Ackerbau Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Kath. Kirchengemeinde Malteserschlosskirche Schulnachrichten Grund- und Hauptschule Musikschule Volkshochschule Südlicher Breisgau Kindergarten Kindergarten St. Johannes Vereinsmitteilungen FC Heitersheim, MUT e.v. Kleinkaliber-Schützenverein Schachclub Tierhilfe Heitersheim Tukolere Wamu e.v. Turnverein Heitersheim, VdK Sonstiges Was ist Weihnachten? Für die, die durch die Stadt rennen, schnell und hektisch die Geschenke kaufen, Briefe schreiben in Eile und Sorge, es nicht zu schaffen, für die ist Weihnachten Stress. Für die, die sich einen Weihnachtsbaum kaufen, ihn festlich schmücken mit Kugeln und Lichtern, die vor allem an das Festessen denken und an einen romantischen Abend, für die ist Weihnachten Tradition. Für die, die ihr Leben auf der Straße verbringen, verlassen, einsam und traurig, die kein Geschenk bekommen, die zittern vor Kälte und nur auf den Weihnachtsbaum in der Bahnhofshalle blicken können, für die ist Weihnachten Bitterkeit. Für die, die sich Zeit nehmen, um mit Ausdauer und Phantasie schöne Geschenke zu basteln, die Wege der Versöhnung gehen und die sich einsetzen für das Glück ihrer Mitmenschen, für die ist Weihnachten das Fest der Liebe. Für die, die zur Kirche gehen, weil Gott Mensch geworden ist, die Weihnachtslieder singen und über den tiefen Sinn dieses Festes nachdenken, für die ist Weihnachten die Geburt Christi. Für die, deren Angehörige im Krankenhaus liegen, die plötzlich allein gelassen sind in der Sorge, ob der Eingriff am Herzen gelingt, die auf den leeren Platz am Tisch starren, für die ist Weihnachten die Zeit der Angst und der Hoffnung. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein friedvolles neues Jahr. Ihr Jürgen Ehret

2 Private Sperrmüll-Anlieferung Di. u. Do.: Uhr u. Sa.: 8-12Uhr bei der TREA, Tel.: (nur mit Sperrmüllkarte) Biotonne: Mittwoch, und Dienstag, Gelber Sack: Mittwoch, und Freitag, Restmüll: Mittwoch, und Dienstag, Weihnachtsbaumsammlung: Samstag, Papiertonne: Freitag, Schadstoffsammlung: Samstag, Papiersammlung: Samstag, Am (Heilig Abend) und am (Silvester) bleibt das Rathaus geschlossen. NOTRUFE - BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE - APOTHEKEN TELEFON ARZT TIERARZT APOTHEKEN Feuerwehr Notruf 112 Kommandant Hagenbach privat 07634/3201 Dienst 07634/ Polizei Notruf (Überfall, Verkehrsunfall) 110 Polizeiposten Heitersheim 07634/ (Mo.- Fr Uhr und Uhr) Unfallrettungsdienst Krankenwagen (ohne Vorwahl) DRK-Rettungshundestaffel 0761/ Der ärztliche und kinderärztliche Notfalldienst ist zu folgenden Zeiten zu erreichen: Mo. + Di. + Do.: Uhr; Mi.: Uhr Fr.: Uhr; Sa. + So. + feiertags: Uhr Telefonnummer: 01805/ ZAHNARZT Zahnärztliche Notrufnummer: 0180/ Dr. Schmitz/Dr. Teller Steinmattenstr. 12 Tel /2585 Tierärztlicher Notdienst Markgräflerland:Tel /36536 APOTHEKEN Apotheken siehe Seite 18 Weitere wichtige Anschlüsse Bürgermeisteramt /4020 Gas 0180/ Energiedienst Netze GmbH Service-Nummer Störungs-Nummer Wasser 07634/40215 oder 07634/ Vergiftungs-Notruf 0761/ DRK-Sozialdienst 07631/ DRK-Pflegedienst 07631/ Dorfhelferin 07634/2395 Telefonseelsorge 0800/ Essen auf Rädern 07633/8404 Hebamme (Frau Frick Binder) 07633/7810 (Frau Philipp) 07634/35107 Frau Schmidle 07634/ Frau Milde 07634/ SOS werdende Mütter e.v. Kontaktperson: Frau Tanja Dilger Pfarrämter (evangelisch) 07634/ (katholisch) 07634/ SozialstationSüdl. Breisg /12219 Hospizgruppe Südl. Breisgau 07633/69 59 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Bismarckstraße Müllheim 0761/ Integrationsfachdienst Beratungsstelle für schwerbehinderte, psychisch erkrankte und hörbehinderte ArbeitnehmerInnen und deren Arbeitgeber Holzmarkt 8, Freiburg, Tel. 0761/ , Fax 0761/ , ifd@ifd-freiburg.de. Termine nach Vereinbarung Anruf-Sammel-Taxi Das Anruf-Sammel-Taxi holt Sie zu oder von Ihrer Zugverbindung in der Zeit von und 2.00 Uhr (zu festgelegten Zeiten) nach telefonischer Anmeldung ab. Weitere Infos und Anmeldung unter: Telefon 07634/31 34 DRK Bereitschaft 2764 TREFFPUNKT DER ANONYMEN ALKOHOLIKER Montag und Freitag (1. Freitag i.m. offenes Meeting), Uhr, im Ev. Gemeindezentrum, Bad Krozingen, Schwarzwaldstraße 7 Informations- u. Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen Tel.: 07634/ Staufener Tafel e. V. Markgräflerland Bahndammweg 3, Bad Krozingen Mo. + Di.: Uhr Do. + Sa.: Uhr 2

3 Wir bitten um Beachtung! In der 52. Kalenderwoche und am 2. Januar 2009 erscheint kein Mitteilungsblatt. Das erste Mitteilungsblatt im Neuen Jahr erscheint am Freitag, 9. Januar 2009 Malteser Fanfarenzug Heitersheim veranstaltet Weihnachtskonzert Auch dieses Jahr veranstaltet der Malteser Fanfarenzug Heitersheim für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heitersheim ein Weihnachtskonzert. Hierzu spielt der Fanfarenzug am Sonntag, 21. Dezember, von bis Uhr auf dem Lindenplatz in der Multifunktionshalle viele traditionelle und einige neuere Weihnachtslieder zur Unterhaltung der Bevölkerung. Neben den musikalischen Darbietungen werden heiße Würste, Waffeln, Glühwein und Kinderpunsch sowie verschiedene Kaltgetränke angeboten. Die Bewirtung beginnt bereits um Uhr. Das Ende der Bewirtung ist für Uhr vorgesehen. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen mit uns ein paar besinnliche Stunden zur Einstimmung auf das Weihnachtsfest zu verbringen. auf dem Aussiedlerhof von Familie Fritz Dreyer, Grißheimer Weg 33 Heilig Abend, Uhr mit Pfarrer Hermann Witter, Kirchlicher Dienst Land, Heitersheim Auf Ihr zahlreiches Kommen freut sich Ihr Malteser Fanfarenzug Heitersheim Ein besonderer Gottesdienst an einem außergewöhnlichen Ort Deutsches Rotes Kreuz Terminvorankündigung: Der Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bittet um Ihre Blutspende am: Donnerstag, von 14:15 bis 19:30 Uhr Festhalle, Johanniterstraße HEITERSHEIM Informationen zur Blutspende erhalten Sie im Internet unter und bei der kostenlosen Hotline des DRK-Blutspendedienstes unter (montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr). 3

4 Zum Weihnachtsfest die besten Wünsche und viel Glück für das Jahr 2009 Allen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Mitgliedern Akkordeon-Orchester Bernd Fleck Altenwerk Rita Hauser Bürgerverein Gallenweiler Siegfried Kunz Chor der Pfarrgemeinde St. Bartholomäus Heitersheim Günther Klausmann Deutsches Rotes Kreuz Gerhard Kolbe Förderkreis Grund- und Hauptschule Klaus Gruel Förderverein des Kleinkaliber Schützenvereins Ernst Kaucher Frauenverein Heitersheim Erika Schwab Freiw. Feuerwehr Hansjörg Hagenbach Freundeskreis FCH Hermann Meier Freundes- und Förderkreis Haus Ulrika u. Friedrich-Schäfer-Haus Theresa Haepp Freundeskreis Realschule Hilda Thirolf Fußballclub Ralf Maier Gewerbeverein Manuela Walz Guggemusig-Strauschoeh-Schlurbi Dirk Ullwer Helferkreis Heitersheim Klaus-Peter Wittig Historische Gesellschaft der Malteserstadt Heitersheim e.v. Dr. Josef Rupp Jugendmusikschule Markgräflerland Winfried Meier-Ehrat Kegelclub-Olympia Erwin Baumann Kinderclub Gallenweiler Dr. Monika Vogler Kindergarten St. Luisen Doris Wittrowski Kindergarten St. Johannes Marga Schmidt Kindergarten Sulzbachhaus Sylvia Hipp-Springer Kleinkaliber-Schützenverein Hermann Hamm Kolpingfamilie Heitersheim Bernd Bauer Landfrauenverein Ortsgruppe Heitersheim Gertrud Lubitz Männergesangverein Gottfried Brendle Malteser-Fanfarenzug Klaus Benz Malteserfunken Siegfried Guckert Muettersproch-Gsellschaft Renate Harmel Musikverein Thomas Höfler Schachclub Heitersheim Günter Raske Sternschnuppe e.v. Antje Reinauer Tennisclub Rot-Weiß Reinhard Schuwald Tukolere Wamu Gertrud Schweizer-Ehrler Turnverein Angelika Rupp VdK-Ortsgruppe Heitersheim Peter Schay Verkehrsverein Josef Thoma Volkshochschule Südlicher Breisgau Siegfried Kunz Volksbund Dt. Kriegsgräber Eleonore Feuerstein Straßensperrung der Hauptstraße und Hefegasse am Sonntag, den anlässlich des Weihnachtskonzerts des Malteserfanfarenzugs Anlässlich des vom Malteserfanfarenzug veranstalteten Weihnachtskonzerts am Sonntag, 21. Dezember 2008 werden die Hauptstraße und die Hefegasse gesperrt. Die Sperrung erfolgt von bis ca Uhr. Wir bitten um Beachtung! 4

5 Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 09. Dezember 2003 Auf Grund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den 2, 11, und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Heitersheim am 09. Dezember 2008 folgende Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 09. Dezember 2003, zuletzt geändert am 11. Dezember 2007 beschlossen: 1 Das der Satzung vom 09. Dezember 2003, zuletzt geändert am 11. Dezember 2007, als Anlage beigefügte Gebührenverzeichnis erhält die dieser Satzung beigefügte Neufassung. Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2009 in Kraft. 3 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Das gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Heitersheim, 09. Dezember 2008 gez. Jürgen Ehret Bürgermeister Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung - Gebührenverzeichnis - der Stadt Heitersheim Neufassung vom 09. Dezember 2008 Nr. Amtshandlung/Gebührentatbestand Gebühr Verwaltungsgebühren 1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 25,00 Euro 1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 1.21 Einzelfall 25,00 Euro 1.22 Befristete Zulassung 200,00 Euro 1.3 Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege von 25,00 bis 200,00 Euro 1.4 Sonstige gewerbliche Tätigkeit von 25,00 bis 200,00 Euro 1.5 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen sowie Urnen 25,00 Euro 2. Benutzungsgebühren 2.1 Bestattung 2.11 von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 480,00 Euro 2.12 von Personen unter 10 Jahren 270,00 Euro 2.13 von Tot- und Fehlgeburten 250,00 Euro 2.14 für die Gestellung von Sargträgern Ziff , pro Träger 35,00 Euro 2.15 Zuschlag für Tieferlegung, pauschal 35,00 Euro 2.16 ein Zuschlag zu 2.11 bis 2.15 für Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 50 % 2.2 Beisetzung von Aschen 2.21 Erdbestattung mit Trauerfeier 320,00 Euro 2.22 Erdbestattung ohne Trauerfeier 270,00 Euro 2.23 anonyme Erdbestattung mit Trauerfeier 320,00 Euro 2.24 anonyme Erdbestattung ohne Trauerfeier 270,00 Euro 2.25 Bestattung in Urnennische mit Trauerfeier 270,00 Euro 2.26 Bestattung in Urnennische ohne Trauerfeier 240,00 Euro 2.27 ein Zuschlag zu 2.21 und 2.26 für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 50 % sofern städtische Bedienstete eingesetzt werden 2.3 Überlassung eines Reihengrabes 2.31 für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren 1 293,00 Euro 2.32 für Personen unter 10 Jahren 438,00 Euro 2.4 Überlassen eines Urnengrabes im anonymen Grabfeld 153,00 Euro 2.5 Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten 2.51 Wahlgrab, je Einzelgrabfläche 1 366,00 Euro 2.52 Urnenwahlgrab 20 Jahre Ruhezeit, je Einzelgrabfläche 473,00 Euro 2.53 Urnenwahlgrab 25 Jahre Ruhezeit, je Einzelgrabfläche 592,00 Euro 2.54 Urnennische 20 Jahre Ruhezeit 323,00 Euro 2.55 Urnennische 25 Jahre Ruhezeit 404,00 Euro 2.56 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 2.51 bis für eine davon abweichende Nutzungsdauer anteilig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet. 5

6 Nr. Amtshandlung/Gebührentatbestand Gebühr Benutzung der Leichenzelle je angefangenen Tag; 45,00 Euro höchstens 160,00 Euro 2.62 Benutzung der Leichenhalle 75,00 Euro 2.7 Sonstige Leistungen 2.71 Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen nach Aufwand 2.72 Ordnerdienste nach Aufwand 2.8 Zuschlag für die Bestattung anderer Verstorbener im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 4 zu Nummern 2.1 bis % Der Zuschlag wird nicht erhoben für Verstorbene im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 3 und nicht für überlebende Ehegatten eines in einem Wahlgrab bestatteten Heitersheimer Einwohners, wenn er in diesem Grab bestattet wird. Amtsgericht Freiburg i.br. Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert das Amtsgericht Freiburg i.br. am Donnerstag, , 10:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtsgerichts Freiburg, Saal I, EG, Holzmarkt 2, Freiburg folgenden Grundbesitz: eingetragen im Grundbuch von Heitersheim Blatt 4 Flst.Nr Gebäude- und Freifläche Mozartstr. 3 mit 7,63 Ar (unverbindliche Angaben laut Gutachten: eingeschossiges, unterkellertes Einfamilienwohnhaus mit separater Garage, HE- BA-Fertighaus) Hinweis: Sicherheitsleistung in Form von Bargeld ist ausgeschlossen Der Verkehrswert des oben genannten Grundbesitzes ist festgesetzt auf: ,00 Euro. Rechte, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks ( ) nicht aus dem Grundbuch ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Aufforderung zur Gebotsabgabe anzumelden und bei Widerspruch des Gläubigers glaubhaft zu machen, da sie andernfalls bei Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig vor Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche, getrennt nach Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung, Nebenleistungen und Kapital, einzureichen. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Für Gebote kann im Termin nach 67 ff ZVG Sicherheitsleistung verlangt werden. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Allgemeine Auskünfte über Versteigerungsverfahren können Bietinteressenten auch übers Internet einholen unter Stichwort Zwangsversteigerungen bzw. unter Sandoval Ganter, Rechtspflegerin Beglaubigt Karle, Justizangestellte Malteserhalle Fassadengestaltung und Außenplanung für Halle und Schulgelände Die Fassadengestaltung und die Umfeldplanung der Malteserhalle beschäftigten den Gemeinderat von Heitersheim in seiner letzten Sitzung des Jahres. Die Verwaltung bekam bei der Vorstellung der Pläne Lob und Kritik, aber auch einige Anregungen zum Nacharbeiten mit auf den Weg. Für die Gesamtmaßnahme sind 1,2 Millionen Euro eingestellt. Der Grafiker Lothar Scheding hatte den Auftrag, die Fläche oberhalb der Glasfront an der nördlichen Seite der Malteserhalle zu gestalten. Mit einer geschwungenen Linie, die sich an der Landschaftssilhouette von Schwarzwald und Vogesen orientiert, bricht er die strengen Gebäudestrukturen auf und bringt Bewegung in das Objekt. Zweiter gestalterischer Schwerpunkt ist der Farbverlauf, der mit Orange im Osten bis Braun im Westen das Farbenspiel der Architekten aufgreift und bis in die wuchtigen Leimbinder widerspiegelt. Je nachdem aus welchem Betrachtungswinkel man nun die Malteserhalle passiert, hat 6 sie durch den Farbverlauf eine andere Wirkung. Das Architekten-Trio begrüßte das Konzept. Auch der Gemeinderat stand letztlich einstimmig dahinter. Lediglich Bernd Mohr bedauerte, dass es für die Abstimmung keine Alternative gab, wurde jedoch belehrt, dass hinter dem Ergebnis ein Entwicklungsverlauf stehe, der andere Ideen zwar prüfte, aber verwarf. Ratsherr Dieter Hennig wäre gern intensiver in diesen Prozess eingebunden gewesen. Im Bauausschuss vorbesprochen war der Entwurf einer Außenplanung für die Halle und das Schulgelände. Geöffnet werden soll die Schule verkehrstechnisch nach Norden mit Parkplätzen, Busbuchten und überdachten Fahrradabstellplätzen. Wenn die alte Festhalle gewichen ist, soll von der Johanniterstraße eine Treppenanlage den Auftakt bilden, von der aus eine mit Glas überdachte Passage die Verbindung zur Malteserhalle herstellt. Gleichzeitig werde damit eine trockene Pausenhalle angeboten, hieß es. Als neue westliche Raumkante wird eine funktionale Wand erstellt, die Möglichkeiten für Open Air-Theater und Kletteraktionen bietet. Mit Balancebalken, Holzpodest und Hüpfbereich möchten die Eltern Pausenaktivitäten fördern. Weitere Vorschläge sind zu erwarten. Platz ist ebenfalls für einen langfristig geplanten Hochbau, der für die Versorgung einer Ganztagesschule nötig wird. Das fand Zustimmung. Zu Bedenken gab das Gremium, ob das Glasdach nicht zu reparaturanfällig sei und nicht zu hoch, um Regen oder Schnee wirksam abzuhalten. Die offenen Fahrradabstellplätze im Eingangsbereich der Johanniterstraße seien kein attraktiver Anblick, so die Kritik. Im Übrigen sollten alle Räder im Trockenen stehen. Hingewiesen wurde ebenso darauf, dass Feuerwehr und Krankenwagen eine Zufahrt von der Johanniterstraße brauchen, auch wenn andere Fahrzeuge dort nicht erwünscht sind. An Spielgeräten solle nicht gespart werden, so der Tenor im Gemeinderat, um den Bewegungsdrang der Kinder zu befriedigen. Den Geländeversprung zwischen Schulgelände und Halle überwindet eine Treppe, die links und rechts durch eine Rampe ergänzt wird. Da die Steigung der Rampen jedoch zu

7 steil ist, hatte die Verwaltung bei den Planern durchgesetzt, als behindertenfreundliche Stadt noch eine DIN-gerechte geschlängelte Rampe von 30 Metern durch das Gelände zu legen. Praxisgerecht sei sie dennoch nicht, monierte Stadtrat Kaltenbach, weil zu schmal. Gerade mal so breit wie ein Rollstuhl, sei hier kein Begegnungsverkehr möglich. Für fehl geplant hielt auch Ratsherr Hennig den Weg. Bürgermeister Ehret fand eine schmale Rampe besser als keine und erinnerte an die Übersichtlichkeit der Strecke. Zu ändern ist nichts mehr. Die Einfassung wurde bereits fixiert. Gewerbebrache soll anders genutzt werden Erneut lehnte der Gemeinderat die Bauvoranfrage eines Investors im hinteren Hummelareal ab, der dort acht Reihenhäuser bauen wollte. Allerdings wurde das angrenzende Nachbargrundstück zur Schwarzenbergstraße nicht mit einbezogen, erläuterte Bürgermeister Jürgen Ehret. Das erschwere die Erschließung und die lärmtechnische Absicherung des vorgelagerten Autohauses, das bestehen bleiben muss. Zunächst müsse man nun nach Lösungen für die Erschließung suchen und dann einen passiven Lärmschutz hinbekommen. Die Stadträte waren sich einig, dass dieser Bereich der ehemaligen Hummel-Gewerbebrache ein innerörtliches Potenzial darstelle, das dringend einer geordneten Nutzung zugeführt werden sollte. Zustimmung zum Betreuungsangebot für Kindergartenkinder und Kleinkinder Derzeit hält die Stadt Heitersheim 182 Kindergartenplätze für die Betreuung von Dreijährigen vor. Für Kinder unter drei Jahren gibt es 26 Plätze. Damit bestehe ein bedarfsgerechtes Angebot, erklärte Hauptamtsleiter Reiner Burgert dem Gemeinderat. Der bestehende Rechtsanspruch kann erfüllt werden. Für das Kindergartenjahr 2009/2010 und 2010/2011 werden 180 Kindergartenkinder erwartet. Dem spürbar steigenden Interesse bei der Kleinkindbetreuung und der Ganztagesbetreuung soll jedoch durch Fortentwicklung Rechnung getragen werden. Die Einrichtung Sternschnuppe Markgräflerland plant eine Erweiterung im Bereich der Betreuung unter drei Jahren. Eine zweite Wohnung im 14er Schulhaus wird derzeit für eine zweite Kleinkindgruppe umgestaltet. Die soll im Frühjahr 2009 mit zusätzlichen zehn Plätzen in Betrieb gehen. Sechs bis sieben weitere Ganztages-Betreuungsplätze bietet ab dem kommenden Jahr das Sulzbachhaus zu den bestehenden 18 an. Aus der erhöhten Betreuungsnachfrage für Kleinkinder glaubte Stadtrat Rudolf Epp ableiten zu können, dass sich die Kindheit und die Erziehung in der Familie deutlich verändert haben. Gleichzeitig ändern sich die Aufgaben der Kindergärten, stellte er fest. Die Zeit der Basteltante sei vorbei. Gefragt seien Erziehungsberaterinnen, Frühbetreuerinnen, Frühförderung und Diagnostik sowie Ansprechpartner für Schulen, Psychologen und Kinderärzte in Sachen Verhalten, Entwicklung, Motorik und Sprache. Das bedeute für die Erzieherinnen laufende Fortbildungen, erhöhte Ansprüche der Eltern, eine umfassende Entwicklungsdokumentation für jedes Kind und bessere Nerven als vor 20 Jahren, so Epp. All diese zusätzlichen Leistungen wurden in den letzten zehn Jahren mit dem gleichen Personalschlüssel, gleichen Gruppengrößen, gleicher Ausbildung und gleicher Bezahlung bewerkstelligt. Dafür müsse den Kindergärten einmal öffentlich ein Lob ausgesprochen werden, fand er. Zu bedenken gab er der Verwaltung, ob eine Gruppengröße von 25 Kindern nicht dringend überdacht werden müsse, um die Förderung des Einzelnen zu begünstigen. Dort investiertes Geld, meinte er, würde sich nicht nur für die jungen Menschen lohnen, sondern auch für die Gesellschaft. Aus dem gelobten Bildungsland Baden-Württemberg sollten wir eine Bildungsstadt Heitersheim machen, regte er an. Berichte aus der Badischen Zeitung Altersjubilare Im Januar dürfen die nachstehend genannten Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren Geburtstag feiern. 70 Jahre und älter werden am: Frau Azime Demirel, Hachbergstr Jahre Herr Gerhard Rötteler, Kirchgasse 1 70 Jahre Frau Elisabeth Ritter, Klausengasse 3 74 Jahre Herr Frank Lindner, Am Sulzbach Jahre Frau Johanna Jenne Am Mittleren Pfad Jahre Herr Alfred Franz, Hebelstr. 7 A 82 Jahre Herr Peter Samulin, Grißheimer Weg Jahre Herr Ernst Keller, Eisenbahnstr Jahre Frau Renate Schönherr Montafoner Str. 1a 71 Jahre Frau Inge Ruprecht, Grißheimer Weg Jahre Frau Rothmund Hannelore Schmidhofener Str Jahre Frau Ihna Wende, Im Clausenfeld 4 70 Jahre Herr Karl Liebisch, Danziger Str Jahre Frau Elisabeth Sauerbier Klausengasse 3 84 Jahre Herr Robert Borghardt Alemannenstr Jahre Frau Maria Petta, Eisenbahnstr Jahre Herr Karl Raichle, Montafoner Str Jahre Frau Hildegard Link, Badhausstr Jahre Herr Aloisius Link, Badhausstr Jahre Herr Heinz Gohs Hinterm Stolzen Hag Jahre Herr Maximilian Eckert, Hattsteinstr Jahre Frau Ilselotte Braun, Am Lehenbühl 4 73 Jahre 7

8 Herr Lothar Wenz, Keltenstr Jahre Herr Wilhelm Greeck, Baldensteinstr Jahre Frau Margarete Kniss, Klausengasse 3 80 Jahre Herr Herbert Treyer, Im Stühlinger Jahre Frau Mathilde Schäper, Hachbergstr Jahre Frau Elisabeth Raichle, Montafoner Str Jahre Frau Corona von Eicken, Kirchgasse 6 74 Jahre Anmeldungen zur Veröffentlichung in der Badischen Zeitung werden von Frau Model (Telefon ) nur von den Jubilaren selbst oder deren Angehörigen entgegengenommen. Namen der Austräger des Mitteilungsblattes Das Mitteilungsblatt erscheint (mit wenigen Ausnahmen) jeden Freitag. Es wird von Schülern am Nachmittag ausgetragen. Die Namen der Austräger für die verschiedenen Bezirke geben wir nachstehend bekannt. Sollten Sie das Mitteilungsblatt einmal nicht erhalten, bitten wir Sie, sich telefonisch bei dem betreffenden Austräger zu melden Bitte ausschneiden und aufbewahren Bezirk I: Geredeli Ufuk, Tel.: 4538 Beiersdorfstraße, Blochmattenstraße, Bundesstr , Danziger Straße, Goethestraße, Grißheimer Weg, Hebelstraße, Kreuzmattenstraße, Lessingstraße, Mobilstraße, Schillerstraße, Steinmattenstraße, Uhlandstraße, Zollmattenstraße Bezirk II a: Kunz Oliver, Tel Baldensteinstraße, Bundesstraße (ab Nr. 7 alle ungeraden Hausnummern), Eisenbahnstraße 2-50, Im Hummelgarten, Ittnerstraße, Merveldtstraße, Raiffeisenstraße, Reichensteinstraße, Rosenbachstraße, Schwarzenbergstraße, Werdenbergstraße Bezirk II b: Benz Florian, Tel.: Hachbergstraße, Im Eschbacher Pfad, Malteserstraße, Mozartstraße, Schillingstraße, Schubertstraße, Sonnenbergstraße Bezirk III: Bohlinger Florian, Tel.: 4482 Frankenstraße, Im Clausenfeld, Johanniterstraße 2-33a, Karolingerstraße, Keltenstraße, Klausengasse, Merowinger Straße, Römerstraße, Schnurrgasse, Unterer Gallenweilerweg Bezirk IV: Steiger David, Tel.: 3386 Alemannenstraße, Anne-Frank-Straße, Hefegasse, Im Bremmengäßle, Jahnstraße, Johanniterstraße u. 79, von Schauenburgstraße Bezirk Va: Epp Steffen, Tel.: Am Mittleren Pfad, Am Sulzbach 58-82, Badhausstraße, Im Hirschgarten, Johanniterstraße 78, 80-92, Kirchgasse, Kolpingstraße, Montafoner Straße, Mühlenstraße 1-14, Oberer Gallenweiler Weg, Schloßbuck, Staufener Straße, Vandanser Straße, Zur alten Schmiede Bezirk Vb: Frank Janic, Tel Am Sulzbach 24-56, , Hinterm stolzen Hag, Honiggasse, Mühlenstraße, Mühlerain, Schwarzwaldstraße Bezirk VI: Brauch Jonas, Tel Am Lehenbühl, Am Schilzberg, Am Sulzbach 2-22, Basler Gäßle, Belchenstraße, Blauenstraße, Hattsteinstraße, In der Ziegelei, Vogesenstraße, Weinbergstraße Bezirk VII: Franziska Brendle, Tel.: 2365 Alfons-Bitschnau-Weg, Bundesstraße (alle geraden Hausnummern), Hauptstraße, Im Stühlinger, Lindenplatz, Poststraße, Unterer Winkel, Weiergarten Bezirk VIII: Manuel Löffler, Tel.: Stadtteil Gallenweiler: Bachstraße, Eschbacher Straße, Im Bachacker, In der Etzmatt, Rathausgasse, Schmidhofener Straße, Schulstraße

9 Weihnachtsmarkt der Künstler und Kunsthandwerker Das neue erweiterte Konzept des Weihnachtsmarktes für Künstler und Kunsthandwerker im Heitersheimer Malteserschlosshof ging auf. Kälte und Nebel hielt die Besucher nicht ab. Längst ist das anspruchsvolle Angebot an Unikaten für rund Menschen zwischen Basel und Offenburg ein Muss. Diesmal fand man unter den erstmals 68 Ständen bekannte Anbieter, entdeckte aber auch zahlreiche neue. Von der edlen Holzschale und dem handgefertigten Teddybären mit Namen und Geburtstag bis hin zum Schwerpunkt-Thema Schmuck wurden kleine und große Träume erfüllt. Und wenn es nur der tierisch kostenlose Streichelzoo war. Weihnachtsbaum- Sammlung Der Kleinkaliber-Schützenverein führt am Samstag, 17. Januar 2009, ab 8.00 Uhr eine Weihnachtsbaum-Sammlung durch. Die Bäume sind rechtzeitig zur Abfuhr am Straßenrand (für die Einsammler gut sichtbar) bereitzuhalten. Damit Ihr Baum mitgenommen werden kann, ist folgendes wichtig: Die Bäume sind vollständig von Lametta und übrigen Dekorationsgegenständen zu befreien. Da das Lametta in vielen Fällen noch aus dem Schwermetall Blei besteht, führt dies nach der Kompostierung der Bäume zu erhöhten Bleiwerten im Kompost. Dadurch wird die Qualität des Kompostes bedeutend vermindert und dieser kann nur noch bedingt im Garten und zu anderen Zwecken eingesetzt werden. Die Vereinsmitglieder, die die Sammlung durchführen werden, sind angewiesen, nur vollständig abdekorierte Bäume mitzunehmen und noch behangene Bäume liegen zu lassen. Dieser ist dann vom Eigentümer selbst zu entsorgen bzw. auf der nächsten Schnittgut-Sammelstelle abdekoriert anzuliefern. Falls Sie noch Fragen haben wenden Sie sich an die Abfallberatung des Landkreises, Tel.: Einwohner-Adressbuch Südlicher Breisgau 2009 Übermittlung von Einwohnerdaten Bei der Firma SAM Verlag GmbH ist die Neuauflage des Einwohner-Adressbuches Südlicher Breisgau 2009 in Vorbereitung. Gemäß 34 Abs. 3 des Meldegesetzes darf die Meldebehörde Vor- u. Familiennamen, akademische Grade und Anschriften der volljährigen Einwohner an Verlage, die Einwohner-Adressbücher als Nachschlagewerke veröffentlichen, übermitteln. Für das Einwohner-Adressbuch Südlicher Breisgau werden wir diese Daten an den oben genannten Verlag herausgeben. Sie haben aber die Möglichkeit gegen die Weitergabe Ihrer Daten eine Sperre eintragen zu lassen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich während der üblichen Öffnungszeiten an das Einwohnermeldeamt der Stadt Heitersheim im -Zimmer A15- Tel.: Diese Sperre muss bis zum im Melderegister eingetragen sein. Bereits eingetragene Sperren werden selbstverständlich berücksichtigt. Informations- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung Die Informations- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen des Caritasverbandes Freiburg Stadt e.v., im Stühlinger 14 in Heitersheim ist vom bis zum geschlossen. Terminvereinbarung ab unter der Telefonnummer oder über die Hauptstelle in Freiburg unter Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr Die Öffnungszeiten der Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Breisgau- Hochschwarzwald an Weihnachten/Neujahr gestalten sich wie folgt: - Die Baureststoffdeponie Merdingen, die Erdaushubdeponien Bollschweil, Breisach-Hochstetten sowie die Breisgaukompost GmbH in Müllheim haben vom bis einschl geschlossen. - Die Bauschuttrecyclinganlage Langenordnach sowie die Erdaushubdeponie Bader in Feldberg- Falkau haben vom bis einschl geschlossen. - Das Regionale Abfallannahmezentrum (RAZ) in Titisee-Neustadt ist vom bis einschl geschlossen. - Der Recyclinghof in Müllheim ist am und geschlossen. Ausbildungsplatz: Fachkraft für Abwassertechnik Der Abwasserzweckverband Staufener Bucht stellt zum einen Ausbildungsplatz Fachkraft für Abwassertechnik zur Verfügung. Das Aufgabengebiet umfasst: elektrische Anlagen in der Abwassertechnik, Metallverarbeitung, Betrieb und Unterhaltung von Entwässerungssystemen, Betrieb und Unterhaltung von Abwasserreinigungsanlagen, Messungen und analytische Bestimmungen, neueste Mess-, Regel- und Steuertechnik Voraussetzung: Mittlere Reife oder vergleichbarer Abschluss, technisches Verständnis und umweltbewusstes Handeln. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an: Abwasserzweckverband Staufener Bucht, Basler Str. 49, Bad Krozingen. Weitere Infos erhalten Sie auch telefonisch unter Bewerbungsschluss ist der Deutscher Begleitausschuss Fessenheim nimmt Arbeit auf Würtenberger: Öffentlichkeitsarbeit wird verbessert Unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Julian Würtenberger hat am vergangenen Montag der vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald angeregte Begleitausschuss für die Umgebung des KKW Fessenheim seine Arbeit aufgenommen. In Anwesenheit von Landrätin Dorothea Störr-Ritter, Breisgau-Hochschwarzwald, Bürgermeisterin Gerda Stuchlik, Stadt Freiburg, Vertretern des Umweltministeriums, der Landratsämter Lörrach und Emmendingen sowie zahlreicher Bürgermeistern unterstrich Würtenberger die Notwendigkeit die in Frankreich vorgeschriebene 10-Jahresinspektion sowie die internationale OSART-Mission kritisch zu begleiten und die deutsche Bevölkerung über die Maßnahmen des KKW gut zu informieren. Die Vertreter des baden-württembergischen Umweltministeriums berichteten aus der Arbeit der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicher- 9

10 heit kerntechnischer Einrichtungen (DFK), die sich seit dem Bau des KKW Fessenheim u.a. mit Fragen der nuklearen Sicherheit und des Notfallschutzes rund um dieses grenznahe Kernkraftwerk Frankreichs befasst. Gemeinsam mit der französischen Atomaufsichtsbehörde ASN und dem Bundesumweltministerium würden in der DFK regelmäßig die Ergebnisse von Überprüfungen, aufgetretene Störfälle sowie grundsätzliche Fragen der technischen Nachrüstung von KKWs in beiden Ländern erörtert. Die DFK habe bereits zweimal Sicherheitsvergleiche mit dem baden-württembergischen KKW Neckarwestheim durchgeführt, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau ergeben hätten. Das KKW Fessenheim zeige auch technische Vorkommnisse an, die in die Kategorie 0 (unterhalb der internationalen INES-Skala) fallen und keine oder eine nur äußerst geringe sicherheitstechnische Bedeutung haben. Für das KKW Neckarwestheim lägen inzwischen die Ergebnisse einer OSART-Mission der int. Atomenergiebehörde in Wien vor. Das Umweltministerium begrüßte die Absicht, dass voraussichtlich 2010 eine OS- ART-Mission im KKW Fessenheim durchgeführt werde. Internationale Fachleute aus vergleichbaren KKWs werden dabei die Betriebsführung überprüfen und ggf. Schwachstellen aufdecken. Georges Walter, im Département du Haut-Rhin für die Überwachung des KKW Fessenheim zuständig, berichtete über die Aktivitäten der französischen Überwachungskommission Commission Locale de Sécuité (CLS), die ab Januar 2009 auf neuer gesetzlicher Grundlage als Commission Locale d Information (CLI) weitergeführt werden soll. Der Präsident des Département Haut-Rhin, Charles Buttner, hat Regierungspräsident und Landrätin Stimmrechte in der CLI angeboten; diese Einladung haben beide angenommen. In der CLI werden auch die im 5 km-radius um das KKW liegenden deutschen Gemeinden Neuenburg, Heitersheim, Eschbach und Hartheim, allerdings ohne Stimmrecht, Sitze haben. Wie Walter berichtete, hat die CLS für die drei Themenbereiche Umgebungsüberwachung (z.b. Immissionsmessungen), menschliches Fehlverhalten, sowie Alterung von Komponenten (z.b.: Versprödung des Materials) unabhängige Gutachter beauftragt. In Vorbereitung sei eine Untersuchung der Dammsicherheit am Rheinseitenkanal und die Erdbebensicherheit. Die CLS vergebe Gutachten nur an Experten, die unabhängig von EDF und vom Französischen Staat arbeiteten. Die Ergebnisse der Gutachten werden im Beisein der deutschen Vertreter in der CLI vorgestellt und beraten werden. Wie Walter weiter mitteilte, sei das KKW Fessenheim verpflichtet, die Erdbebensicherheit durch Nachrüstungsmaßnahmen auf den im aktuellen französischen kerntechnischen Regelwerk vorgeschriebenen Standard zu bringen. Die Planung der 10 Nachrüstungsmaßnahmen lägen bereits vor, die Finanzierung sei gesichert. Julian Würtenberger: Gemeinsam mit den französischen Betroffenen werden wir uns dafür einsetzen, dass die Sicherheit des KKW Fessenheim ständig den neuesten technischen und organisatorischen Sicherheitsanforderungen angepasst wird. Das französische Transparenzgesetz, das auf der europäischen Umweltinformationsrichtlinie beruht, werden wir gemeinsam mit den dortigen Verantwortlichen für eine sachliche Informationspolitik nutzen. gez. Joachim Müller-Bremberger Mikrozensus, die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland, startet wieder im Januar 2009 Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Frau Dr. Carmina Brenner, bittet rund Haushalte in Baden-Württemberg um Unterstützung Am 5. Januar 2009 startet in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragung zum Mikrozensus Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. In Baden-Württemberg werden jährlich rund Haushalte durch das Statistische Landesamt befragt. Zusammen mit dem Mikrozensus wird in allen auskunftspflichtigen Haushalten auch die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählten Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, dass mit dem Mikrozensus zuverlässige und aktuelle statistische Informationen bereitgestellt werden können. Der Stichprobenumfang von etwa Haushalten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden-Württemberg pro Woche rund 865 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. Die Vorteile dieses unterjährigen Erhebungskonzeptes liegen in der höheren Aktualität und Qualität der Ergebnisse, die als Quartals- und als Jahresdurchschnittsergebnis vorliegen werden und sowohl saisonale Spitzen als auch flexible Arbeitsverhältnisse abbilden können. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer, die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit dieser Ankündigung zudem auch Informationsmaterial über die Erhebung. Die Interviewer weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Der Einsatz der Laptops dient der Beschleunigung der Datenaufbereitung im Statistischen Landesamt und erleichtert Befragten und Interviewern die Arbeit bei der Erhebung. Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Frau Dr. Carmina Brenner, bittet alle auskunftspflichtigen Haushalte um Unterstützung: Um repräsentative Ergebnisse zu gewinnen, ist es notwendig, dass alle in die Erhebung einbezogenen Haushalte die Fragen des Mikrozensus beantworten. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen. Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber daher die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt. Das Statistische Landesamt bittet jedoch, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten. Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine unverzichtbare und aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.b. Erwerbsbeteiligung in Baden-Württemberg im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch, Knapp ein Viertel der abhängig Beschäftigten zählt zu den atypisch Beschäftigten, Jede dritte Familie in Baden-Württemberg ist eine Migrantenfamilie, Allein Erziehende finanziell schlechter gestellt, Immer mehr Baden-Württemberger leben in den eigenen vier Wänden oder Berufliche Qualifikation: Frauen holen auf basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus. Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht und stehen jedermann zur Verfügung. Ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus sind auch per Internet unter abrufbar. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Stuttgart Tel oder 2971 Mail: mikrozensus@stala.bwl.de

11 LRA Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Landwirtschaft Aktuelles im Ackerbau - Pflanzenschutz und Düngung - Kostenoptimierung bei steigenden Betriebsmittelpreisen Informationsveranstaltung: Montag, 12. Januar 2009, Beginn Uhr, Gasthaus Bierhäusle, Eschbach Unsere Gottesdienste: Sonntag, (3. Advent) Uhr Gottesdienst Gallenweiler, Pfr. Zeller Uhr Gottesdienst Heitersheim, Pfr. Zeller Sonntag, (4. Advent) Uhr Gottesdienst Eschbach, Prädikantin Joos Uhr Gottesdienst Heitersheim, Prädikantin Joos Mittwoch, (Heiligabend) Uhr Ökumenischer Gottesdienst für Familien, kath. Kirche Heitersheim, Pfr. Zeller Uhr Gottesdienst für Erwachsene Gallenweiler, Pfr. Zeller. Mitwirkung: Bläserkreis Uhr Weihnachten im Stall Aussiedlerhof Fritz Dreyer, Kirchlicher Dienst Land, Pfr. Witter Donnerstag, (1. Weihnachtstag) Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Gallenweiler, Pfr. Zeller Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Heitersheim, Pfr. Zeller Sonntag, (2. Weihnachtstag) Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Eschbach, Pfr. Zeller Sonntag, Uhr Taizé-Gottesdienst Heitersheim Mittwoch, (Silvester) Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Gallenweiler, Pfr. Zeller Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Heitersheim, Pfr. Zeller Sonntag, Uhr Gottesdienst Gallenweiler, Prädikantin Rosalowsky Uhr Gottesdienst Heitersheim, Prädikantin Rosalowsky Sonntag, Uhr Gottesdienst Eschbach, Prädikantin Joos Uhr Gottesdienst Heitersheim, Prädikantin Joos Veranstaltungen im Gemeindezentrum: Freitag, Uhr Chorprobe Montag, Uhr Generalprobe für das Krippenspiel in der kath. Kirche Dienstag, Uhr Selbsthilfegruppe für Suchtkranke und Angehörige Die Treffen der Pfadfinder fallen in den Schulferien aus! Stammesführer der Pfadfinder Heitersheim: Florian Gleißner Homepage der Pfadfinder Heitersheim: Bürozeiten Evangelisches Pfarramt: Montag bis Mittwoch und Freitag Uhr Tel: , Fax: Ev.Pfarramt.Heitersheim@t-online.de Homepage: Die Abrahamitischen Religionen Vortragsreihe Das Judentum - Wurzeln, Alltag und Praxis Rivka Hollaender, Freiburg Evang. Gemeindehaus Müllheim, Friedrichstr , Uhr Das Christentum - Gottesglaube und Weltverantwortung in einer pluralen Welt Prof. Dr. Traugott Schächtele, Freiburg VHS Müllheim, Gerbergasse , Uhr Der Islam - seine Wurzeln und seine vielen Gesichter Prof. Hussein Fatimi, Pforzheim Buggingen, Café im Rathaus Hauptstr , Uhr Es lädt ein: Ev. Kirchenbezirk Breisgau-Hochschwarzwald, Arbeitskreis Christlich-Muslimischer Dialog,in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Markgräflerland in Müllheim und Buggingen Katholische Kirchengemeinde Heitersheim Samstag, 20. Dezember Beichtgelegenheit Wortgottesdienst Sonntag, 21. Dezember Eucharistiefeier Rosenkranzgebet Bußfeier Mittwoch, 24. Dezember - Heiligabend ökumenische Krippenfeier für Kinder (Abgabe der Kässchen zum Weltmissionstag der Kinder) Eschbach: Christmette und Eucharistiefeier mit Kirchenchor und Musikverein (bitte Kerzen mit Untersetzer mitbringen) Buggingen: Christmette und Eucharistiefeier In allen weihnachtlichen Eucharistiefeiern: Adveniat-Kollekte Donnerstag, 25. Dezember - Weihachten Eucharistiefeier mit Kirchenchor: Messe brève aux cathédrales in G-Dur von Charles Francois Gounod Weihnachtsvesper Freitag, 26. Dezember - 2. Weihnachtstag Eucharistiefeier mit Gesangverein Sonntag, 28. Dezember Eucharistiefeier Rosenkranzgebet Montag, 29. Dezember Schlosskirche: Trauung Alexander Ambs und Christine Tipolt und Tauffeier für Niklas Alexander Ambs Mittwoch, 31. Dezember Eschbach: Eucharistiefeier am Jahresschluss Donnerstag, 01. Januar - Neujahr Eucharistiefeier Freitag, 02. Januar Hl. Messe Samstag, 03. Januar Beichtgelegenheit Sonntag, 04. Januar Eucharistiefeier Rosenkranzgebet Dienstag, 06. Januar - Erscheinung des Herrn Dreikönig Kollekte für die Aus- und Weiterbildung von Katechisten in Afrika Eucharistiefeier mit den Sternsingern - Segnung von Wasser, Salz, Weihrauch, Kreide Mittwoch, 07. Januar im Friedrich-Schäfer-Haus: Stille Anbetung Donnerstag, 08. Januar Hl. Messe Freitag, 09. Januar Hl. Messe für Damiano Tarricone; für Angehörige der Familie Kolwalczyk Samstag, 10. Januar Hl. Messe aus Anlass der Goldenen Hochzeit von Hannelore und Franz Liebich Beichtgelegenheit Sonntag, 11. Januar Eucharistiefeier - Kinderkirche Rosenkranzgebet 11

12 Das Pfarramt Heitersheim ist bis zum 11. Januar nur vormittags von Uhr geöffnet. An den Tagen 24./31. Dezember und 02./05. Januar ist das Pfarrbüro den ganzen Tag geschlossen. Bußfeier auseinander setzen zusammenfinden Aus dem täglichen Leben ist es uns vertraut: Oft ist eine redliche Auseinandersetzung der Beginn neuen Zusammenfindens. Darauf lassen wir uns ein bei der Bußfeier in Heitersheim am 4. Adventssonntag, um Uhr. Heiligabend für Kinder Bevor Sie mit den Kindern in der Familie Weihnachten feiern, sich über die Geburt Jesu freuen und einander beschenken, können Sie sich darauf einstimmen bei der Krippenfeier der Kinder in der Kirche. In Heitersheim, Eschbach und Buggingen haben Sie dazu Gelegenheit am Heiligabend um Uhr - Kinder gestalten ein Krippenspiel. In Heitersheim bereiten die evangelische und katholische Pfarrei gemeinsam diese Krippenfeier vor. Die Kinder bringen dabei ihre Opferkässchen mit. Adveniat-Aktion 2008 Die Großstadt steht im Mittelpunkt der diesjährigen Adveniat-Aktion. Denn schon jetzt leben in Lateinamerika knapp 70 Prozent der Menschen in Millionenstädten, täglich kommen mehr dazu auf der verzweifelten Suche nach Arbeit und Zukunft. Helfen bitte auch Sie, benachteiligten und entwurzelten Menschen in lateinamerikanischen Großstädten Lebensmut und Gottvertrauen zu schenken sowie Fortbildungsmöglichkeiten zu schaffen durch Ihre Spende an Weihnachten. Herzlichen Dank! Dafür wurde dem Pfarrblatt eine Spendentüte beigefügt und in den Kirchen ausgelegt. Chor der Gemeinde St. Bartholomäus Am ersten Weihnachtsfeiertag erklingt im Uhr Gottesdienst in Heitersheim die Messe brève aux cathédrales in G-Dur von Charles Francois Gounod (*1818; 1893). In der in Heitersheim erklingenden Messe beweist Charles Gounod Geschick bei der Umsetzung des Textes in eine sehr fassliche musikalische Sprache, das Werk erhält dadurch seinen leichten, eingängigen Charakter. Einfache musikalische Mittel werden formbildend eingesetzt und so die Eigenheiten der einzelnen Sätze ausgeprägt. Jahresschluss Mit einer gemeinsamen Messfeier in Eschbach an Silvester um Uhr danken wir Gott für alles, was wir im zu Ende gehenden Jahr erlebt haben. Frohes und Schmerzliches, was uns persönlich anging und was in der Welt geschah, ist Gottes wertvolle Gabe, unser Leben zu gestalten. Die Sternsinger Sind unterwegs in Heitersheim Januar und bringen allen den guten Neujahrswunsch Christus segne dieses Haus. Wo sie damit einverstanden sind, schreiben die Sternsinger den Wunsch in Kurzform an die Türen 20+C+M+B+08, d.h. Christus Mansionem Benedicat. In Erinnerung an jene Sterndeuter, die sich von Gott zu Jesus führen ließen, feiern die Sternsinger in Buggingen, Eschbach und Heitersheim an Dreikönig mit uns die Heilige Messe. Das Geld, das Sie bei den Hausbesuchen den Sternsingern anvertrauen, geben wir weiter zur Linderung der Not von Kindern in Südamerika und Afrika. Vermittelt wird dies durch das Kinder-Missionswerk in Aachen, durch Tukolere Wamu, durch die Ursulinen-Schwestern in Umtata und in Eschbach durch die Michaela-Tiggemann-Stiftung. Essbares landet in Sternsingermägen. Übrigens: Am Dreikönigstag stärken sich die Sternsinger beim gemeinsamen Mittagessen. Helferinnen machen es möglich. Wasser, Salz, Weihrauch und Kreide segnen wir am Fest der Erscheinung des Herrn/Dreikönig. All diese Zeichen sollen uns erinnern an Gottes Verheißung und Hilfe. Afrikatag Den Armen Befreiung, Hoffnung und Lebensperspektiven zu geben, dafür setzen sich Männer und Frauen der Kirche in Afrika ein. Dieser Einsatz ist der entscheidende Beitrag der afrikanischen Kirche zur Entwicklung des Kontinents. Damit Priester, Schwestern und Laienfachkräfte gut auf diesen Einsatz vorbereitet und menschlich, geistlich und fachlich den Herausforderungen ihres Dienstes gewachsen sind, brauchen sie auch eine solide Ausbildung. Diese Ausbildung unterstützen wir mit der Kollekte zum Afrikatag am 05./06. Januar. Kleines Orgelkonzert Christian Stebel hat uns schon mehrmals mit seinem Orgelspiel überrascht. Gönnen Sie sich den frohen Ausklang am Sonntag, um Uhr in unserer Kirche, wo er uns hören lässt, was er ausprobiert und dazu gelernt hat und was er an Klängen aus unserer Heitersheimer Orgel herausholen kann. Der Eintritt ist frei Spenden gehen an den Verein Tukolere Wamu die Schule in Bulangira, District Palissa, Ostuganda, benötigt dringend Spenden für Toiletten pro Toilette sind ca. 375, Euro aufzuwenden. Öffnungszeiten des Pfarrbüros in Heitersheim: Montag bis Freitag bis Uhr Einladung zu den Gottesdiensten vom bis in der Schlosskirche zu Heitersheim Sonntag, Vierter Adventssonntag Eucharistiefeier Montag, Montag der vierten Adventswoche Laudes und Rosenkranz Dienstag, Dienstag der vierten Adventswoche Eucharistiefeier Mittwoch, Heiliger Abend / Geburt Jesu Christi Christmette Donnerstag, Hochfest der Geburt Jesu Christi Festgottesdienst Freitag, Stephanus / Zweiter Weihnachtsfeiertag Festgottesdienst mit dem Musikverein Samstag, Evangelist Johannes Eucharistiefeier Sonntag, Fest der hl. Familie Eucharistiefeier Montag, Fünfter Tag der Weihnachtsoktav Laudes und Rosenkranz Dienstag, Sechster Tag der Weihnachtsoktav Eucharistiefeier Mittwoch, Tag der Weihnachtsoktav / Silvester Jahresschlussgottesdienst Donnerstag, Neujahr / Namensgebung Jesu Christi Eucharistiefeier Freitag, Basilius und Gregor von Nazianz Eucharistiefeier Samstag, Samstag der Weihnachtszeit Eucharistiefeier Sonntag, Zweiter Sonntag nach Weihnachten Eucharistiefeier mit dem Männergesangverein Montag, Montag der Weihnachtszeit Laudes und Rosenkranz Dienstag, Fest der Erscheinung des Herrn Festgottesdienst Segnung von Wasser und Salz und des ganzen Hauses Mittwoch, Mittwoch nach Erscheinung Eucharistiefeier Donnerstag, Donnerstag nach Erscheinung Eucharistiefeier 12

13 Freitag, Freitag nach Erscheinung Eucharistiefeier Samstag, S amstag nach Erscheinung Eucharistiefeier Sonntag, Erster Sonntag im Jahr B / Taufe Jesu Eucharistiefeier Man wird ihm den Namen Immanuel geben das heißt: Gott mit uns (Mt 1,23) Wer den Vater hochschätzt, wird lange leben, und wer auf Gott hört, ehrt seine Mutter (Jesus Sirach 3,6) Gott erleuchte die Augen eures Herzens, damit ihr versteht, zu welcher Hoffnung ihr berufen seid (Eph 1,18) Grund- und Hauptschule Schach AG -Siegerehrung Am Montag fand die traditionelle Siegerehrung in der Schach AG statt. Alle anwesenden Kinder erhielten eine Urkunde und einen Preis. Schulrangliste GHS Heitersheim: Clemens Schächter, 5, Gymn* Philipp Pauli, 5, Gymn* Jens Brauch, 3c (Schulmeister)* Max Schliffka, 2b* Tim Adler, 4a* Josefin Pauli, 4b* Erik Baumgärtel, 3c* Niklas Justus, 2a* Sophie Wiedemann, 4* Lukas Wiesler, 2b* Aaron Vetter, 5, RS* Nikolas Kanstinger, 1c* Jannik Kempf, 2a Philipp Schneider, 2c Pia Wachsmann, 4a Svenja Dilger, 4b Nils Zandstra Tayson Ruppert, 2a Tim Wachsmann, 1 Karl Schliffka, 1a Viktoria Kanstinger Alina Huber Josshi Dilger, 4b Julius Bredemeyer Carolin Schaber * Vereinsmitglied im SC Heitersheim Wir haben zurzeit 25 Spieler davon 2 Gymnasiasten des Markgräfler- und des Faust Gymnasiums (Clemens Schächter und Philipp Pauli), die noch unsere besten Spieler sind. Schulmeister ist Jens Brauch (3. Kl.) bester Zweitklässler ist Max Schliffka, der den 2. Platz in der Schulwertung belegt Nikolas Kanstinger ist unser bester Erstklässler. Unsere Klassenmeister der 1. bis 4. Klasse erhielten als zusätzlicher Ansporn einen Wanderpokal. Am 22. Januar 2009 findet in Emmendingen die Schulschach-Mannschaftsmeisterschaft der Grundschulen statt; unsere Schule möchte sich wieder mit 3 Mannschaften zu je 4 Spielern beteiligen. Günter Raske, Lehrbeauftragter Schach Musikschule für kleine Leute ab Januar 09 Die Musikalische Früherziehung für vierund fünfjährige Kinder mit Frau Textor hat noch Plätze frei. Der Unterricht findet donnerstags von 16 bis Uhr in der Heitersheimer Festhalle statt. Eine unverbindliche kostenlose Schnupperstunde ist möglich. Seniorenprogramm Erzählcafé Zecken und Borreliose - die unterschätzte Gefahr mit Kindergarten St. Johannes Erfolgreicher Start der Kleinkindgruppe Bären Seit dem 13. Oktober 2008 sind unsere Kleinsten bei uns in der Bärengruppe. Nach gut zwei Monaten möchten wir Ihnen nun einen kleinen Einblick in unseren Alltag geben. Wir haben in der Bärengruppe 11 Kinder (aufgrund Platzsharings) im Alter von 1-2,5 Jahren. Nach einer guten und behutsamen Eingewöhnung in Zusammenarbeit mit den Eltern bleiben nun alle Kinder gerne in der Gruppe. Die Kinder kommen mit strahlenden Gesichtern und zeigen auch sonst sehr viel Freude. Ulrike Trenk Apothekerin Mittwoch, 14. Januar 2009, 15:00 Uhr Seniorenwohnanlage Klausengasse Beginn mit Kaffee und Kuchen Eintritt frei Massage für die ganze Familie - Eintauchen in einen Jungbrunnen durch die Metamorphische Massage, Kurzseminar mit der Psychologin und Psychotherapeutin Annette-Maria Ludwig am Freitag, und , jeweils von 18:00-22:00 Uhr im Bürgerhaus Gallenweiler. Die Matamorphische Massage arbeitet mit sanften Berührungen in den Reflexbereichen der Wirbelsäule, an den Füßen, den Händen und am Kopf. Sie ist für jeden leicht zu erlernen und eignet sich besonders als herzliche Zuwendung innerhalb der Familie und Partnerschaft. Sie wird angewandt zur Stärkung der Eltern-Kind- Beziehung, in der Schwangerschafts- und Geburtsvorbereitung, bei behinderten, alten und kranken Menschen und in der pädagogischen Begleitung für Lernende jeder Altersstufe. Anmeldung erbeten an S. Kunz, Tel , Fax Besondere Highlights waren unser Badetag mit Planschbecken, der Farbtag oder der Rasierschaumtag im neu renovierten Waschraum. Auch die Pfützen im Garten sind immer wieder ein großes Ereignis. Rituale, wie Morgenkreis mit Liedern, wie z.b. Häschen in der Grube, oder das gemeinsame Frühstück sind zum festen Be- 13

14 standteil unseres Alltags geworden. Durch die Bewegungsgeräte im Zimmer haben die Kinder die Möglichkeit dem Bewegungsdrang nachgehen zu können. Auch das Schlafen im eigenen Bettchen gehört für einige Kinder zum festen, vertrauten Ablauf. Mit großer Neugier erforschen die Bärenkinder nun auch die anderen Gruppen und die gesamte Einrichtung. Was für uns als Herausforderung begann wurde zur absoluten Bereicherung. Die Arbeit mit den Kindern bereitet uns Tag für Tag sehr viel Freude. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bärenteam Adventslichter Wie schon in den letzten drei Jahren, waren die Kinder des Kindergarten St. Johannes mit ihren Erzieherinnen in Heitersheim unterwegs, um Adventslichter zu verteilen. Am Freitag vor dem 1. Advent sind wir mit selbst gebastelten Sternenlichtern, einer Geschichte und einer Laterne mit dem Bollerwagen losgezogen. Teilweise wurden die Lichter bei Großeltern, Nachbarn, Verwandten und Bekannten als Adventsüberraschung direkt in Häusern abgegeben. Hauptsächlich jedoch wurden Menschen, die uns unterwegs begegneten mit einem Licht und der Geschichte beschenkt. Zum Abschluss haben wir die Bewohner im Friedrich Schäfer Haus besucht, Adventslieder gesungen, die Geschichte und Lichter überbracht. Für die Kinder war es eine schöne und wichtige Erfahrung zu verschenken ohne selbst beschenkt zu werden und für die Erwachsenen oft schwierig sich beschenken zu lassen. An dieser Stelle möchten wir uns auch bei allen bedanken, die uns das ganze Jahr unterstützt haben und wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für das herannahende neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen Ihr Erzieherteam - Abt. Jugend Ergebnisse Hallenbezirkspokal: E1 Junioren erreichen die nächste Runde Vom Samstag, in Neuenburg E1 FC Heitersheim - E1 SF Grißheim 4:0 E1 FC Heitersheim - E1 Alemannia Müllheim 3:0 E1 FC Heitersheim - E1 FC Neuenburg 0:1 Torschützen: Max Gringmuth 4, Joseph Warde 2, Jonas Hauer 1 Auch die D1 Junioren erreichen die nächste Runde Vom Sonntag, in Neuenburg D1 FC Heitersheim - D1 SV Sulzburg 3:0 D1 FC Heitersheim - D1 SV Gündlingen 4:1 D1 FC Heitersheim - D1 SV Au-Wittnau 0:1 Vorschau Hallenturniere: Montag, in Reute (Turnier des SC Freiburg ) Teilnehmer: 12 Top Mannschaften der E1 Mannschaften des Bezirk Freiburgs. Alle teilnehmenden Mannschaften sind Erster bzw. Zweiter in der laufenden Spielrunde. Die ersten 4 Mannschaften werden zu einem Heimspiel des SC Freiburg in der 2.Bundesliga eingeladen (ca. 15 Plätze pro Mannschaft) Uhr E1 FC Heitersheim - E1 SV Au Wittnau Uhr E1 FC Heitersheim - E1 SV St. Peter Uhr E1 FC Heitersheim - E1 SV Hochdorf Ab Uhr Finalspiele JL Berni Philipp wünscht der Mannschaft viel Glück. Samstag, in Breisach F1 Junioren Uhr F1 FC Heitersheim - F1 SG Freiamt Uhr F1 FC Heitersheim - F1 Rhodia Freiburg Uhr F1 FC Heitersheim - F1 FV Sasbach Ab Uhr Finalspiele Termine über Teilnahme an Hallenturnieren: Freitag, , D1 Junioren in Bad Krozingen 14 Samstag, , D2 Junioren in Bad Krozingen Samstag, , B2 Junioren in Bad Krozingen Montag, , F2 Junioren in Bad Krozingen Montag, , F1 Junioren in Bad Krozingen Dienstag, , E2 Junioren in Bad Krozingen Dienstag, , E1 Junioren in Bad Krozingen Freitag, , E2 Junioren in Ebringen Samstag, , F1 Junioren in Breisach Samstag, , D1 Junioren in Ebringen Sonntag, , F2 Junioren in Ebringen Sonntag, , G1 Junioren in Bad Krozingen Sonntag, , G2 Junioren in Bad Krozingen Sonntag, , F2 Junioren in March Weiterhin nehmen die E1- + D1- + C Junioren noch an den Hallenbezirksmeisterschaften teil. Spielpläne und Ergebnisse sind im Internet abrufbar unter Ein herzliches Dankeschön der Fa. IFU Umweltanalytik Marc Placzek Auf dem Bild präsentieren die F2 Junioren den neuen Trainingsanzug. Hintere Reihe v.l.: Trainer Marco Kiefer, Sponsor Marc Placzek Fa. IFU-Umweltanalytik; mittlere Reihe v.l.: Bento Joao, Luca Kiefer, Robert Haas, Niklas Placzek, Maxime Sommer, vordere Reihe v.l.: Junis Warde, Tayson Ruppert, Elias Fünfgeld, Karol Wilk, Liegend: Torwart Lukas Kolzer. Die F2 Jugendspieler des FC Heitersheim Jahrgang 2001 möchten sich auf diesem Wege herzlich bei der Fa. IFU Umweltanalytik Marc Placzek für die Bereitstellung der Trainingsanzüge bedanken. Die blau/schwarzen Anzüge sind auf der Brustseite mit dem Vornamen der Jugendspieler und auf dem Rücken mit der Werbung des Sponsors versehen. Vielen Dank sagen die Jugendspieler der F2 mit dem Trainer Marco Kiefer sowie Jugendleiter Berni Philipp an Marc Placzek Vater des F2 Jugendspielers Niklas. Info Info Info - Termin bitte vormerken: Die Jugend des FC Heitersheim veranstaltet vom bis wiederum ein Fussballcamp in Zusammenarbeit mit INTERSPORT im Sportzentrum in Heitersheim. Die Anmeldeflyer sind bereits erhältlich. Cheftrainer kommen aus dem pro- Sport Trainerstab. Teilnehmen können Jungs und Mädchen im Alter von 6 bis 15 Jahren. Die Jugendabteilung wünscht allen eine schöne Adventszeit, geruhsame Weihnachten und einen guten Rutsch in Neue Jahr Besuchen Sie unsere Homepage unter Aktuelles JL Berni Philipp MUT e.v. informiert: Liebe MUTige Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das ausklingende Jahr 2008 hat auf unserem Weg zu einem menschenverträglichen und umweltgerechten Ausbau der Rheintalbahn quer durch unsere gesegnete Raumschaft wieder Einiges an Bewegung gebracht. Insbesondere ist es gelungen, in Solidarität mit unseren Schwesterinitiativen in der IG BOHR das Thema endlich auf die politische Bühne zu heben, wo es auch hingehört. Wie der Ausbau letztlich aussehen soll, entscheidet die Politik. Aber wir haben die Folgen zu tragen, und wir bezahlen den Ausbau

15 mit unseren Steuergeldern. Deshalb wollen wir entscheidend mitbestimmen, wie was wo gebaut wird! Erinnert sei an den Erörterungstermin in der neuen Hausener Möhlinhalle vom 25. bis 27. Februar, bei dem wir nördlichen Markgräfler unmissverständlich klar gemacht haben, was wir von den menschenverachtenden Planungen der Deutschen Bahn AG halten und wie wir uns die planerische Lösung und die Ausführung der Baumaßnahme vor unseren Haustüren vorstellen: Bei uns geht nur die Bürgertrasse! Entscheidende Vorarbeit für die Politisierung des Themas war die Herausgabe der Broschüre BADEN 21, die im Einzelnen beschreibt, wie aus Sicht der Bevölkerung am südlichen Oberrhein zwischen Offenburg und Weil der viergleisige Ausbau der Rheintalbahn gelingen kann. Die Entwicklung des Gesamtkonzepts BA- DEN 21 war ausschlaggebend dafür, dass eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Innenminister Rech eingerichtet wurde, die die Alternativplanungen am Oberrhein zu einer Vorlage für Ministerpräsident Oettinger verdichtet hat, die ihm den Rücken beim sog. Bahngipfel mit Bundesverkehrsminister Tiefensee und Bahnchef Mehdorn stärken soll. Bei diesem Bahngipfel geht es für die Menschen am südlichen Oberrhein darum, dass die Notwendigkeit von BADEN 21 anerkannt wird und dass Einigung darüber erzielt wird, wie die Finanzierung dafür aufgebracht werden kann. Die Erörterungen haben gezeigt, dass alle Alternativtrassen insbesondere unsere Bürgertrasse - machbar und grundsätzlich genehmigungsfähig sind - eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass der Bahngipfel überhaupt stattfinden kann. Immer wieder wurde er verschoben Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit aber jetzt soll er Anfang 2009 stattfinden. All das wäre ohne unser beharrliches und hartnäckiges Eintreten für unsere Bürgertrasse im MUT-Land von Tiengen bis südlich Buggingen, an der Sie alle durch Ihr stetiges und nicht nachlassendes Engagement für unsere gute Sache einen entscheidenden Anteil haben, nicht möglich gewesen. Erinnert sei noch einmal an die beeindruckende Kundgebung auf dem Schlossplatz in Lahr am 22. November, die mit ihrer oberrheinischen Solidarität politische Entscheidungsträger erneut beeindruckt hat. Dafür sagen wir Ihnen unseren allerherzlichsten Dank, verbunden mit den besten Wünschen für ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr 2009 Ihnen und Ihren Familien. Lassen Sie uns auch weiterhin eng zusammenstehen, bis wir unser Ziel erreicht haben. Unsere Nachkommen werden uns dafür dankbar sein. Um nicht mit den jetzt zahlreichen Feierlichkeiten zum Weihnachtsfest und zum Neuen Jahr zu kollidieren, findet unsere Traditionsveranstaltung Mit MUT ins Neue Jahr bei gepflegtem Essen und Trinken am Freitag, dem 30. Januar 2009, um Uhr, in der neuen Hausener Möhlinhalle statt. Wir wollen das abgelaufene Jahr nochmals ausführlich zu Wort kommen lassen und schauen, wie wir das neue Jahr in unserem Sinne gestalten können. Bitten halten Sie sich den Termin unbedingt frei es lohnt sich! Vorstand und Beirat von MUT e.v. Nach sechs Stechschüssen war der Favorit besiegt Dramatischer Sieg des KKSV Heitersheim gegen SG Staufen Jetzt alleiniger Tabellenführer Auf dem Weg zur Entscheidung Carmen Kühnle schoss den KKSV Heitersheim zum Sieg Mit einer Dramaturgie, wie sie kein Drehbuch besser beschreiben könnte, ging der 5. Wettkampftag der Verbandsliga Südbaden in Heitersheim zu Ende. Nach einem spannungsgeladenen Wettkampf besiegten die Youngsters des KKSV Heitersheim den großen Favoriten von der SG Staufen. Mit einem 3:2 gegen Staufen und einem 4:1 gegen Eisental eroberten sie die alleinige Tabellenführung und haben jetzt große Chancen, sich wie in der letzten Saison für die Aufstiegsrunde zur Regionalliga zu qualifizieren. Die zahlreichen Zuschauer haben ihr Kommen bestimmt nicht bereut und alle anderen haben bestimmt was verpasst sagte Co-Trainer Matthias Schmid, immer noch gezeichnet von der Dramatik dieses Abschlusswettkampfes. Dabei hatte am Vormittag alles fast normal begonnen. Zuerst besiegten die Staufener den KKSV Dattingen mit 4:1 und Heitersheim schlug die zweite Mannschaft des SV Eisental mit demselben Ergebnis. Unser Trainer war mit diesem Wettkampf gar nicht zufrieden, denn wir waren zum Teil ganz schön in der Bredouille gaben die Schützinnen des KKSV kleinlaut auf die Frage wieder, warum sie Trainer Hariolf Schmid direkt nach diesem Wettkampf zum Rapport bestellte. Sein Unmut war gerechtfertigt, denn die Ergebnisse kamen dem Niveau, das man braucht, um einen Tabellenführer zu stürzen überhaupt nicht nahe. Erst zum Schluss, nach nervenaufreibenden Minuten für den Trainer, konnte der Sieg festgehalten werden, nachdem es zwischenzeitlich zu seinem Entsetzen gar 4:1 für Eisental stand. Dabei stand die Losung auf einen hohen Sieg, denn am Ende könnte auch das Einzelpunktverhältnis ausschlaggebend sein. Letztendlich konnten sich aber Susanne Schladebach und Carmen Kühnle durchsetzen. Als Michela Schmid mit ihrem letzten Schuss ihren Gegner mit der Winzigkeit eines Ringes bezwingen konnte, stand der Sieg fest, den Larissa Hege noch auf 4:1 ausbaute. Ana Spajic konnte ihren Gegner nicht bezwingen und musste ihren Einzelpunkt abgeben. Dann kam es zum Schowdown gegen Staufen. Mit fast 100 Zuschauern ließen die Heitersheimer ihre Mannschaft nicht im Stich und stärkten ihr den Rücken. Dabei fing es alles andere als gut an. Die starken Staufener setzten die Heitersheimer sehr Druck und führten schnell mit 4:1. Michaela Schmid kam mit dieser Atmosphäre nicht zurecht und recht früh wurde klar, dass sie ihren Gegner nicht erreichen konnte, wogegen Ana Spajic immer knapp in Führung lag. Recht deutlich jedoch lag das Trio an der Spitze mit Schladebach, Kühnle und Hege zurück. Plötzlich jedoch ging ein Ruck durch diese drei und in dem Maße, in dem die Heitersheimer zulegten, bauten die Staufener ab. Wir haben uns mental ideal vorbereitet und konnten deshalb trotz Rückstand noch mal angreifen wusste Schladebach ein Rezept für den Umschwung. Das Publikum spürte das und feuerte ihre Mannschaft frenetisch an. Am Ende schlug Schladebach den Olympiateilnehmer von Sydney 2000, Swen Schuller, und Hege setzte sich gegen die wesentlich erfahrenere Bianca Sutter durch. Spajic und Kühnle setzten ihre Energieleistung fort und erreichten am Ende einen Gleichstand, was ein Stechen bedeutete. Spajic begann und egalisierte die ersten beiden Schüsse ihres Kontrahenten. Im dritten musste sie sich leider wegen einem Zehntelring geschlagen geben, was den Ausgleich für Staufen zum 2:2 bedeutete. Die Heitersheimer hatten aber keine Zeit, enttäuscht zu sein, denn jetzt konzentrierte sich alles auf das Stechen von Kühnle. Ihr Gegner war kein Geringerer als der mehrfache Deutsche und Europameister Johann Zähringer. Beide begannen mit zwei Zehnern und die Spannung wurde greifbar, als Zähringer im dritten Schuss eine 9 unterlief. Kühnle konterte mit einer Zehn und dann gab es kein Halten mehr. Zuschauer wie Sportler lagen sich ob dieses Erfolges in den Armen und feierten die Sensation. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, gab der Trainer die Losung für den letzten Kampf am 18. Januar gegen Dattingen aus. Das wird nochmals ganz schwer, denn Dattingen wird vollzählig antreten können und nur ein Sieg hilft uns weiter ist er sich der Schwierigkeit der Situation bewusst. Nichts desto trotz wurde jetzt erst einmal richtig zünftig gefeiert und auf die Tabellenführung angestoßen. Heute Spielabend in der Sportgaststätte mit Jahresabschlussfeier ab Uhr Vereinsmeisterschaft 2008: Vereinsmeister: Prof. Dr. Harald Wiedemann, 2. Platz: Dr. Martin Spitzer; 3. Platz: Lorenz Hartmann; 4. Platz: Tobias Fleck; 5. Platz: Philipp Winter; 6. Platz: Markus Schopferer; 7. Platz: Günter Raske; 8. Platz: Dennis Groß; 9. Platz: Leonard Wendering; 10. Platz; Julian Boes U8:Nikolas Kanstinger U 10: Julian Boes, Clemens Schächter, Jens Brauch, Max Schliffka, Niklas Justus, Niko Braune, Lukas Wiesler U 12: Dennis Groß, Julian Boes, Nora Wendering, Clemens Schächter, Julius Hofmann, Philipp Pauli, Slavko Kojic, Josefin Pauli 15

16 U 14: Leonard Wendering, Dennis Groß, Julian Boes, Nora Wendering, Clemens Schächter, Julius Hofmann, Patrick Nitsche U 16 und U 18: Philipp Winter, Markus Schopferer, Leonard Wendering, Dennis Groß, Julian Boes, Philipp Nitsche U 20 = Jugend: Tobias Fleck, Philipp Winter, Markus Schopferer, Leonard Wendering, Dennis Groß, Julian Boes, Jonas Schmid, Stefan Weimann Unsere Ziele für 2009: Mit der 1. Mannschaft die Klasse halten mit den Jugendmannschaften U12, U14, U16 und U20 vorn mitspielen und einige Einzelerfolge erreichen. 10 Jahre Schachclub Heitersheim feiern Deutsche Meisterschaft der U 14 Vom findet die Deutsche Mannschafts-Meisterschaft der U 14 in Verden an der Aller statt. Wir spielen mit Philipp Winter, Markus Schopferer, Leonard Wendering und Dennis Groß alles Bezirksliga Spieler; in Reserve Julian Boes. Unsere Jungs sind gut drauf und wollen zeigen, was sie können. Weitere Infos Dennis Groß und Julian Boes nahmen am Wochenende an der 10. Heilbronner Jugend Open teil. Dabei belegte Dennis den 6. und Julian den 15. Platz. In der DWZ Klasse 1100 bis 1300 wurde Dennis Bester und entsprechend geehrt. 2. bis Badische Einzelmeisterschaft der U 10 und U 12 in Ettlingen voraussichtlich mit Julian Boes (U10) und Dennis Groß (U12) Nächste Verbandsrunde mit 3 Heimspielen Hhm I spielt gegen Emmendingen; Absteiger aus der Bereichsliga Hhm II spielt in Endingen Hhm III spielt gegen Horben V Hhm IV spielt gegen Waldkirch IV Monatsblitzturnier am 2. Freitag im Monat ab 20 Uhr. Neue Spieler (auch Gastspieler) sind stets willkommen. - Tiere leiden unter Knallerei - Tierschutzverein warnt Der Tierschutzverein Tierhilfe Heitersheim u.u.e.v. möchte allen Tierbesitzern Hinweise für die Silvesternacht geben. Insbesondere Katzen und Hunde haben bekanntlich ein sehr empfindliches Gehör. Der Knall von Feuerwerkskörpern kann unerwartete Reaktionen bei den Vierbeinern hervorrufen. So kann es passieren, dass sich die Tiere vor Schreck losreißen und auf der Straße umherirren. Lassen Sie nach Möglichkeit Ihre Tiere nicht allein oder sperren Sie sie in lärmgedämpfte Räume ein, empfehlen die Tierschützer. Sie sprechen aus Erfahrung, denn jedes Jahr werden den Tierschutzvereinen am 1. oder 2. Januar entlaufene Tiere gemeldet. Durch entsprechende Vorsorge erspart man sich die Sorgen um sein Tier und dem Verein viel Arbeit. Deshalb sollten die Tiere rechtzeitig mit einem Adressanhänger gekennzeichnet werden, damit sie im Fall der Fälle möglichst schnell zu Frauchen oder Herrchen zurückgebracht werden können. 16 Allen Tierfreunden wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute im Neuen Jahr; wir bedanken uns für die erhaltene und/oder zukünftige Unterstützung (Spendenkonto: Sparkasse Markgräflerland, BLZ , Konto ) Rainer Scheidthauer Wir haben noch das passende Weihnachtsgeschenk für Groß und Klein: Tukolere Wamu, zehn Geschichten für eine bessere Welt. Erhältlich gegen eine Spende (min. 5, Euro) bei Intercoiffeur Brendle, Weltladen Nadelöhr (dort finden Sie auch noch eine reichhaltige Auswahl anderer Geschenkideen aus Uganda, z.b. Salatbestecke, Krippen, Puppenkleider, Safari-Serviettenringe u.v.m.) oder bei mir in Gallenweiler. Der Erlös des Buches ist für ein Schulprojekt in Ostuganda. Ihnen allen ein frohes besinnliches Weihnachtsfest G. Schweizer-Ehrler Nikolausfeier Es wuselte und vibrierte in der alten Festhalle wie jedes Jahr, wenn der Turnverein bei seiner Nikolausfeier den Abteilungen und zwei Dutzend Übungsleitern Gelegenheit gibt, ihre Arbeit und den Leistungsstand der Jugend darzustellen. Das braucht gute drei Stunden, obwohl von den fast 900 Vereinsmitgliedern nur 220 als Akteure auf die Bühne kommen. In diese Schau fügen sich Ballettschule und Judokas effektvoll ein, die gleichermaßen großartige Erfolge erzielen. Nachdem die Vorsitzende Angelika Rupp ein letztes Mal in der alten Festhalle den Startschuss für sechzehn Programmpunkte gab, las Melanie Berger den Prolog, bei dem diesmal ein Nikolaus aus Schokolade dahin schmolz. Ihm gleich taten es Eltern, Großeltern und Geschwister, als die Drei- bis Vierjährigen allerliebst ihr noch etwas verspieltes Entree mit Es geht los für Klein und Groß gaben. Schon deutlich geübter, weil etwas älter, präsentierten sich die Ballettanfängerinnen diszipliniert mit einer Tritsch-Tratsch-Polka und die Fortgeschrittenen mit einem schauspielerisch aufgepeppten Menuett. Neben dem Spitzentanz habe sich eine junge Stepptanzgruppe formiert, die noch weiteren Nachwuchs brauche, moderierte Andreas Ruh, stellvertretender Vorsitzender des Turnvereins, die nächste Darbietung an, die Fortgeschrittene aus Bad Krozingen mit steppten. Dass die kleinen Zwerge zwischen zwei und vier Jahren nicht nur hüpfen können, sondern auch den ersten Gerätekontakt haben, demonstrierten sie stolz mit kleinen Balanceakten und Sprüngen. Fast genauso wichtig war es jedoch, der Mama von der Bühne zu winken, während ein Blitzlichtgewitter hernieder ging. Die drei- bis vierjährigen Mädchen und Jungen der Boden-Minis zeigten auf den Matten, was sie bereits drauf haben. Mit Schirm, Charme und Sprungtalent begaben sich indes die Mädels ab acht ins Rahmenlicht und brillierten mit raffinierten Sprungund Schwungtechniken. Die jüngsten Kastenspringer wagten mutig den Satz aus der Höhe, während die gleichaltrigen Mädels als Balken-Elfen erste Geh- und Drehversuche auf dem Schwebebalken machten. Wie ausbaufähig diese Techniken bis zum Leistungsturnen sind, betonten die wettkampferprobten größeren Turnerinnen, die dafür bereits Bronze und Silbermedaillen geerntet hatten. Davon noch einige Jahre entfernt waren die Sprösslinge der Eltern-Kind-Gruppe, die als Weihnachtswichtel um einen Tannenbaum tanzen sollten, aber durchaus spontan eigene Programmelemente kreierten. Längst geübte Sportlerinnen waren die Girls in action, die in eindrucksvoller Weise Bodenübungen mit Rollen, Rädern und Handstandvariationen abspulten. Dass man auf dem Kasten auch als Pirat, Teufel, Zwerg, Katze oder Indianer eine gute Figur machen kann, daran ließ eine sprungreife Disneyparade keinen Zweifel. Mit Nikolausmützen zeitgemäß gekleidet, aber dennoch mit durchaus ernst zu nehmender Leistungsschau verdienten die Flying Santas ihren Applaus. Mit der atemberaubenden Choreografie eines Tüchertanzes in luftiger Höhe und am Boden zogen einige Mädels die Aufmerksamkeit auf sich. Nach den Klängen von Music was my first love erwiesen sie sich als sportlich und rhythmisch durchgestylt. Mit großer Ruhe und Überlegenheit gingen die Judokas ihre spektakulären Übungen in Fallund Wurftechniken an. Dann endlich konnte die fleißig weihnachtlich stimulierende Abordnung des Musikvereins den Nikolaus avisieren. Er beglückte die braven Turnerinnen und Turner mit blauen und roten Schildkappen. Der nächste Sommer kommt bestimmt. Disziplinierte Ballerinas bei einer Tritsch-Tratsch-Polka. Foto: SABINE MODEL Bericht aus der Badischen Zeitung - Abteilung Handball Mädchen aufgepasst!!! Für unsere neue Mädchen E Mannschaft suchen wir noch dringend Verstärkung!! Mädchen der Geburtsjahre die Lust haben in einer Mannschaft zu spielen, können einfach mal am Mittwoch um Uhr in die Sport-

17 halle in Heitersheim kommen und zuschauen oder mitmachen. Info unter Kids gesucht! Erstmals seit vier Jahren haben wir bei unseren Kleinsten wieder einige Plätze frei! Bei den Minis Jahrgang 2000 und 2001 können Mädchen und Jungs einfach mal am Freitag um 14:30 Uhr im Training vorbei schauen oder gleich mitmachen! Auch in der E-Jugend(1998 und 1999) nehmen wir noch Jungen und Mädchen auf. Hier findet das Training am Mittwoch um 14:30 Uhr statt. Derbytime in Staufen!! Am Samstag den finden in Staufen Sporthalle beim Faustgymnasium folgende Heimspiele statt: 10:40 Uhr: TVH D-Jugend HG Müllheim/Neuenburg 11:45 Uhr: TVH C-Jugend HSG Freiburg 13:00 Uhr: TVH B-Jugend Maulburg/Steinen 14:15 Uhr: TVH Mädchen C HSG Freiburg 15:30 Uhr: TVH Mädchen A HG Müllheim/Neuenburg 17:00 Uhr: TVH Herren 2 HG Müllheim/Neuenburg 18:30 Uhr: TVH Herren 1 HG Müllheim/Neuenburg 20:00 Uhr: TVH Damen HC Emmendingen Zuschauer sind herzlich Willkommen! Spielberichte: TG Altdorf TVH Mädchen A 0:0 Da wir zu wenig Spielerinnen hatten, konnten wir gegen das Schlusslicht Altdorf nicht antreten und bescherten denen den ersten Saisonsieg. HSG Freiburg TVH Mädchen C 30:11 (15:5) Gegen den Tabellenzweiten waren die Fronten schon vor dem Spiel klar, es ging für uns darum einigermaßen aus der Affäre zu ziehen. Tatsächlich traten wir mit zehn Spielerinnen und Minitrainerin Elke Ingenhoven die den erkrankten Trainer vertrat guten Mutes an. Bis zum 8:4 konnten wir gut mitspielen, obwohl uns wieder einmal ein schwacher Schiedsrichter ständig benachteiligte. Nein liebe Schiedsrichter es kann nicht eure Aufgabe sein die deutliche stärkere Mannschaft auch noch mit Euren pfiffen so zu bevorzugen! Irgendwann gibt es keine schwachen Mannschaften mehr weil die Spieler irgendwann auch die Schnauze voll haben. Wir hätten das Spiel sicher auch bei einem unparteiischen Schiedsrichter verloren, aber wir hätten sicher deutlich mehr Spaß dabei gehabt. Bleibt zu hoffen, dass sich nicht noch mehr der Mädels frustrieren lassen, damit wir mit der Mannschaft weiterhin am Spielbetrieb teilnehmen können. Bereits am Samstag haben wir gegen den gleichen Gegner die Chance im Rückspiel ein besseres Ergebnis zu erzielen. Es spielten: Natascha Ambs, Jessica Beha, Josra Cheniti (4), Nicole Dettling (1), Stefanie Dettling (Tor), Anna Lena Hain (4), Jessica Ingenhoven (Tor), Celine Jost, Melina Schablowski, Julia Weber (2) HSG Freiburg TVH Herren I 34:25 (16:11) Die vierte Niederlage in Folge musste unsere Erste beim Vorletzten in Freiburg hinnehmen und befindet sich nun endgültig im Abstiegskampf. Die völlig verunsicherte Mannschaft präsentierte sich vor allem in der Abwehr äußerst schwach und ließ Torwart Ritchi oft alleine stehen. So hatte der Gastgeber wenig Mühe sich vom 2:2 über 8:2 auf 14:7 abzusetzen. Endlich besann man sich kämpferischer Qualitäten und kam innerhalb weniger Minuten auf 15:11 heran. Ein kurzes Strohfeuer wie sich zu Beginn des zweiten Abschnittes, als Zaim im Tor begann, zeigen sollte. Auch er bekam keine Unterstützung und Freiburg konnte sich zum 23:14 absetzen. Beim 25:20 keimte zwar nochmals Hoffnung auf, doch ein katastrophales Überzahlspiel beendete diese wieder. Am Ende stand man in der vom guten Schiedsrichtergespann geleiteten Partie mit leeren Hände da und nun nur noch zwei Punkten vom Abstieg entfernt. Ausgerechnet jetzt steht das Lokalderby gegen die zuletzt deutlich verbesserten HG Müllheim/Neuenburg an, wo wir jetzt unter Zugzwang sind und unbedingt gewinnen müssen! Es spielten: Selcuk Cinar (1), Matthias Gutmann (1), Stefan Häder, Martin Hülse (1), Erich Justus (1), Claude Kaiser (4), Benjamin Leopold (1), Benedikt Löffler, Sebastian Meinzer (4), Andreas Röttele, Richard Schillinger (Tor), Jonas Schmid (3), Björn Spittau (9/3) und Zaim Gashi (Tor). Emmendingen - TV H D-Jugend 12:22 (Halbzeit 7:9) In der ersten Halbzeit fand die Mannschaft nicht richtig ins Spiel und es war geprägt von Nervosität, die sich immer wieder in Fehlpässen und den schwachen Abschlüssen zeigte. Man wollte dieses Spiel unbedingt gewinnen, um weiter an der Tabellenspitze zu bleiben und auswärts wird leider nicht so souverän aufgespielt. Aber in der Halbzeitpause ließ die Mannschaft die Unsicherheiten in der Kabine. Sie agierte in der Abwehr entschlossener und nutze zahlreiche Tempogegenstöße. Mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung und zwei guten Torhütern wurde der Sieg gegen den Tabellendritten aus Emmendingen gesichert. Die Mannschaft hat sich weiter alle Chancen auf die Tabellenführung offen gehalten. Sandro Argenziano (4), Philipp Beil, Joel Bier (9), Til Gläsner, Julius Hofmann (5), Sebastian Loose (2), Niklas Meyer (Tor) Sebastian Sabisch, Alexander Sinn, Felix Wassmer (Tor), Fabian Wiedemann (2). Trainingszeiten der Mannschaften: In Heitersheim Sporthalle: Flöhe gemischt (Jahrgang ) Freitag Uhr(Festhalle) Minis gemischt (Jahrgang ) Freitag Uhr(Sporthalle) E-Jugend männlich ( ) Mittwoch Uhr D-Jugend gemischt ( ) Mittwoch Uhr C-Jugend männlich ( ) Mittwoch Uhr B-Jugend männlich ( ) Mittwoch Uhr Mädchen E ( ) Mittwoch Uhr Mädchen C ( ) Dienstag Uhr Mädchen A ( ) Montag Uhr Damen (1989 und älter) Montag Uhr In Staufen beim Faustgymnasium: Herren (1989 und älter) Donnerstag Uhr A-Jugend männlich ( ) Donnerstag Uhr Weitere Infos im Internet oder unter Telefon Abteilung Tischtennis Im letzten Spiel der Vorrunde war die Mannschaft des TTC Eschbach II in Heitersheim zu Gast. Für unser Team ging es darum mit einem Sieg den Anschluss an einen Nichtabstiegsplatz zu halten. Aus diesem Grund wollte man etwas riskieren und stellte die Doppel etwas um. Daniel Prill/Dietmar Kern gingen als Nr. 1. Thomas Philipp/Daniel Kern als Doppel Nr. 2 an die Platten, und das mit Erfolg. Es konnten beide Doppel gewonnen werden, dies aber mit einiger Mühe. Leider hielt der Vorsprung nicht lange und der Gast konnte sich dann mit einem Punkt in Führung bringen. In den Einzelspielen konnten die oben erwähnten Spieler jeweils ein Einzel gewinnen, mehr gelang nicht, da leider auch wieder Spiele durch fehlende Konzentration knapp verloren gingen. Am Ende war wieder einmal eine 6:9 Niederlage auf dem Konto, beinahe ein Standardergebnis für uns, und damit gab es auch nicht die dringen benötigten Punkte. Als Tabellenletzter, mit 6 Punkten Rückstand gehen wir nun in die Weihnachtspause, und nur ganz große Optimisten gehen noch vom erreichen des Klassenerhalts aus. Realistisch betrachtet dürfte dies kaum zu schaffen sein. Es wäre jedoch schön, wenn wir trotzdem noch den einen oder anderen Sieg verbuchen könnten. Der Ortsverband informiert: Sozialhilfe zahlt nur einfache Bestattung Sozialhilfeempfänger können beim Tod eines Angehörigen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung haben. Als angemessen gilt ein einfaches Reihengrab. Demgegenüber zahlt die Sozialhilfe nicht für die Überführung des Leichnams oder die Vorfinanzierung der Grabnutzung in den kommenden Jahrzehnten. So entschied unlängst das Hessische Landessozialgericht (LSG). In der Entscheidung (Az.: L 9 SO 20/08 B ER) war die Klage eines Sozialhilfeempfängers abgewiesen worden, der seine Mutter, die 30 Kilometer von Frankfurt entfernt gestorben war, in der Mainmetropole beerdigen ließ. Der Sozialhilfeträger hatte anstelle der geforderten Euro nur Beerdigungskosten in Höhe von Euro für angemessen gehalten. Wegen seiner beiden ebenfalls zahlungspflichtigen Geschwister war dem Sozialhilfeempfänger nur ein Betrag in Höhe 850 Euro zugebilligt worden. Das LSG hatte dies gebilligt, denn wenn die Pflicht zur Bestattung mehrere Hinterbliebene betreffe, müssten diese auch anteilig die Kosten tragen. VdK, Peter Schay, Danziger Straße 5, Heitersheim Telefon Aktion Weihnachten im Schuhkarton Caritas-Hilfe für Satu-Mare, Rumänien An dieser Stelle allen ein herzliches Dankeschön, die sich an dieser Aktion beteiligt haben. Insgesamt konnten von der Annahmestelle Toni Fünfgeld in der Poststraße und vom St. Johannes-Kindergarten 92 Weihnachtskartons auf den Weg gebracht werden. Am wurden die Kartons nach Bad Krozingen gebracht. Dort stand schon der LKW abfahrbereit. Alle Päckchen wurden verladen und können so noch vor Weihnachten verteilt werden. Nochmals vielen Dank, dass Sie es ermöglicht haben, diesen Menschen in Satu-Mare eine kleine Weihnachtsfreude zu bereiten. 17

18 Eine Nacht im magischen Baumhaus Lesenacht in der Bücherei Am 9. Januar 2009 findet in der Katholischen öffentlichen Bücherei Heitersheim eine Lesenacht für Kinder ab 8 Jahren statt. Mit den Helden aus der Buchserie Das magische Baumhaus - Anne und Philipp -werden die Kinder durch die Zeit reisen und dabei viele spannende Abenteuer bestehen. Wir starten mit Spiel, Spaß und Spannung in das neue Jahr! Wann? Freitag, 09. Januar 2009 von 20 Uhr bis ca. 23 Uhr Wo? Katholische öffentliche Bücherei Heitersheim, Johanniterstr. 74 Anmeldung? Ab sofort bis spätestens während der Öffnungszeiten in der Katholischen öffentlichen Bücherei Heitersheim Kosten? 2,50 Euro pro Kind (bei Anmeldung) Nähere Infos zu Öffnungszeiten, Medien, Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage: Veranstaltungen rund um Heitersheim Fr., , Uhr Konzert mit Theater Hüttenzauber im Offnadinger Gemeindehaus. Der Musikverein Offnadingen e.v. freut sich auf Ihren Besuch. Wiederholung: Do., , Uhr: Neujahrskonzert in der Klosterkirche St. Trudpert in Münstertal. Gerhard Gnann, Orgel und Balázs Nemes, Trompete. Kartenvorverkauf: So., , Uhr Kostenlose öffentliche Probe für dar Konzert Die Schneekönigin mit ORSOphilharmonic und großem Chor in der Aula der Waldorfschule Schwimmbadstr. 29 Freiburg (Wiehre). Infos unter , Di., , 20 Uhr: Treffen der Tauschringmitglieder und Interessierten im Chinarestaurant (Nebenraum) in Heitersheim. Jeder der mehr darüber erfahren will ist herzlichst willkommen. Tauschkarten und Neuanmeldungen für das nächste Jahr kann man bei Gitta Herzog, Badhausstraße 11, Heitersheim, Tel bekommen. (Bitte alte Karte mitbringen.) Do., , Uhr: Wehrdienstberatung (Ausbildung/Studium) im Rathaus Bad Krozingen. Terminvereinbarung unter oder -259 Fr., , 19 Uhr: Konzert mit Tobias Lindner zum Erhalt der jährigen Kirche St. Cyriak in Sulzburg. Infos: Ev. Pfarramt Sulzburg, Tel: Sa., , 15 Uhr: Kindervorstellung: Die Schneekönigin mit ORSOphilharmonic und großem Chor im Konzerthaus Freiburg. Karten & Infos unter Sa., , Uhr: Original-Fassung: Die Schneekönigin mit ORSOphilharmonic und großem Chor im Konzerthaus Freiburg. Karten & Infos unter Sa., , Uhr: Info-Tag Familienpflegerin bei der Katholischen Berufsfachschule für Hausund Familienpflege, Kartäuserstr. 43, Freiburg, Tel.: ; Zusatzqualifikation im Bereich Altenpflegehilfe An der Edith-Stein-Schule in Freiburg beginnt im Februar ein Weiterbildungslehrgang zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Bereich Altenpflegehilfe. Die Teilnehmer/innen werden dabei auf die Berufsabschlussprüfung Altenpflegehelfer vorbereitet. Besonders interessant ist diese Fortbildung für Hauswirtschafterinnen, die dann im Schnittstellenbereich zwischen Hauswirtschaft und Pflege eingesetzt werden können. Der Lehrgang ist kostenfrei. Infos und Anmeldung: Edith-Stein-Schule, Bissierstr. 17, Freiburg, Tel , info.hlsvn@freiburger-schulen.bwl.de BEREITSCHAFTSDIENST DER APOTHEKEN Der Apothekendienst beginnt um 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr des folgenden Tages! Burg-Apotheke, Hauptstr. 69, Staufen Apotheke am Bahnhof Bahnhofstr. 6, Bad Krozingen Linden-Apotheke Breitenweg 10a, Buggingen Tuniberg-Apotheke St.-Erentrudis-Str. 22, Munzingen Breisgau-Apotheke Staufener Str. 1, Kirchhofen Schwarzwald-Apotheke St.-Ulrich-Str. 2, Bad Krozingen Faust-Apotheke Hauptstr. 52, Staufen Bad-Apotheke Bahnhofstr. 23, Bad Krozingen Hardt-Apotheke Schwarzwaldstr. 16a, Hartheim Trudpert-Apotheke Wasen 49, Münstertal Stadt-Apotheke Hauptstr. 15, Staufen Paracelsus-Apotheke Freiburger Str. 20, Bad Krozingen Kirchberg-Apotheke Jengerstr. 13, Kirchhofen Rebland Apotheke Basler Str. 24, Schallstadt Zollmatten-Apotheke Poststr. 22, Heitersheim Batzenberg-Apotheke Basler Str. 82, Schallstadt Malteser-Apotheke Im Stühlinger 16, Heitersheim Katharina Barbara Apotheke Hauptstr. 48, Sulzburg Schneckental-Apotheke Schwabenmatten 3, Pfaffenweiler Rats-Apotheke Lammplatz 11, Bad Krozingen Burg-Apotheke Hauptstr. 69, Staufen Apotheke am Bahnhof Bahnhofstr. 6, Bad Krozingen Linden-Apotheke Breitenweg 10a, Buggingen Tuniberg-Apotheke St.-Erentrudis-Str. 22, Munzingen Breisgau-Apotheke Staufener Str. 1, Kirchhofen Schwarzwald-Apotheke St.-Ulrich-Str. 2, Bad Krozingen 18

19 19

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Aufgrund der 12 bis 19 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-

Mehr

Stadt Überlingen/Bodensee

Stadt Überlingen/Bodensee Stadt Überlingen/Bodensee Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührensatzung - Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs.1, 39 Abs. 2 und 49 Abs.

Mehr

Informationen zu den Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Leingarten

Informationen zu den Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Leingarten Informationen zu den Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Leingarten Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die vorhandenen Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 27 vom 20.07.2007 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für -i- _,$-' /&.. tssjßn. ' Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum

Mehr

Publikandum vom Adventssonntag/Weihnachten St. Antonius Kevelaer

Publikandum vom Adventssonntag/Weihnachten St. Antonius Kevelaer vom 24.12.2017 4. Adventssonntag/Weihnachten St. Antonius Kevelaer Noch bis zum 03.01.2018 kann während der Öffnungszeiten der Haushaltsplan/Haushaltsbeschluss der Kindergärten im Pfarrbüro Kevelaer eingesehen

Mehr

St. Remigius Nieder-Ingelheim Belzer Str. 3

St. Remigius Nieder-Ingelheim Belzer Str. 3 St. Remigius Nieder-Ingelheim Belzer Str. 3 & St. Michael Ober-Ingelheim Neuweg 13 Gottesdienste u. Veranstaltungen vom 24.12.2015-10.01.2016 Wir wünschen Ihnen ein gnadenreiches Weihnachtsfest! Herzliche

Mehr

Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. - Bestattungsgebührenordnung -

Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. - Bestattungsgebührenordnung - Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

09:00 Uhr Großmaischeid Schul- und Gemeindegottesdienst zur Eröffnung der Sternsingeraktion 2016

09:00 Uhr Großmaischeid Schul- und Gemeindegottesdienst zur Eröffnung der Sternsingeraktion 2016 Sa 19.12.15 Samstag der 3. Adventswoche 17:15 Uhr Isenburg Vorabendmesse f. Horst Lemgen u. f. Schwiegereltern, f. Ehel. Ludwig und Verena Hoffmann 19:00 Uhr Großmaischeid Musikalische Andacht im Advent,

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main-Tauber-Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 29. September 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung vom 30.05.1972, zuletzt geändert am 31.01.2017 Aufgrund der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) und der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

HOCHFEST DER GEBURT DES HERRN WEIHNACHTEN IN DER HEILIGEN NACHT

HOCHFEST DER GEBURT DES HERRN WEIHNACHTEN IN DER HEILIGEN NACHT ST. NIKOLAUS U. STEPHAN EGGENFELDEN Gottesdienste vom 24. Dezember 2017 bis 21. Januar 2018 Sonntag, 24.12. 4. ADVENT 9:00 Pfarrgottesdienst Heiliger Abend 15:00 Glocken läuten das Weihnachtsfest ein H.

Mehr

Wegweiser durch die Advents- und Weihnachtszeit 2015 für die. Pfarreiengemeinschaft St. Johannes, Wietmarschen St. Antonius, Lohne

Wegweiser durch die Advents- und Weihnachtszeit 2015 für die. Pfarreiengemeinschaft St. Johannes, Wietmarschen St. Antonius, Lohne Wegweiser durch die Advents- und Weihnachtszeit 2015 für die Pfarreiengemeinschaft St. Antonius, Lohne Dieser Wegweiser möchte einen Überblick geben über die besonderen Angebote in der Adventszeit. Alles

Mehr

Stadt Crailsheim. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. vom

Stadt Crailsheim. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. vom Stadt Crailsheim Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren vom 26.09.2013 Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen

Mehr

Wegweiser durch die Advents- und Weihnachtszeit 2016 für die. Pfarreiengemeinschaft St. Johannes, Wietmarschen St. Antonius, Lohne

Wegweiser durch die Advents- und Weihnachtszeit 2016 für die. Pfarreiengemeinschaft St. Johannes, Wietmarschen St. Antonius, Lohne Wegweiser durch die Advents- und Weihnachtszeit 2016 für die Pfarreiengemeinschaft St. Johannes, Wietmarschen St. Antonius, Lohne Dieser Wegweiser möchte einen Überblick geben über die besonderen Angebote

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom Gemeinde Altheim (Alb) Alb-Donau-Kreis 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 5.11.2009 Aufgrund der 12 Absatz 2, 13 Absatz 1, 15 Absatz 1, 39

Mehr

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden AMTSBLATT Nr. 35 vom 29.08.2014 Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukuefft Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 28.08.14

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Rechtsgrundlagen: 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,

Mehr

Pfarrbrief der Pfarreiengemeinschaft Oberköblitz Wernberg mit den Exposituren Glaubendorf Neunaigen vom

Pfarrbrief der Pfarreiengemeinschaft Oberköblitz Wernberg mit den Exposituren Glaubendorf Neunaigen vom Pfarrbrief der Pfarreiengemeinschaft Oberköblitz Wernberg mit den Exposituren Glaubendorf Neunaigen vom 20.12.2015 17.01.2016 Liebe Schwestern und Brüder der Pfarreiengemeinschaft! An dieser Stelle wünsche

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 26. Juni 1972/6. Juli 1973 mit Änderungen zuletzt vom 24.07.2012 1 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der

Mehr

Weihnachtspfarrbrief. der Pfarreien Lupburg - See Adventssonntag 51/52/2016;01/

Weihnachtspfarrbrief. der Pfarreien Lupburg - See Adventssonntag 51/52/2016;01/ Weihnachtspfarrbrief der Pfarreien Lupburg - See 18.12.2016 4. Adventssonntag 51/52/2016;01/02.2017 G o t t e s d i e n s t o r d n u n g vom 18.12.2016-14.01.2017 So. 18.12. 4. Adventssonntag 09:00 in

Mehr

Amtsgericht Greifswald

Amtsgericht Greifswald Terminsbestimmung: Amtsgericht bis 41 K119/16) 41 K8116 Beglaubigte Abschrift 47/1 der Flur 35 Gebäude- und Freifläche, Sold- Soldmannstraße 16, 17, 0,9101 Blatt 20192, verbunden Nummer 130; Blatt 20193,

Mehr

HOCHFEST DER GEBURT DES HERRN WEIHNACHTEN

HOCHFEST DER GEBURT DES HERRN WEIHNACHTEN ST. NIKOLAUS U. STEPHAN EGGENFELDEN Gottesdienste vom 24. Dezember 2016 bis 22. Januar 2017 Samstag, 24.12. Haus d. Pfarrg. Haus d. Pfarrg. HEILIGER ABEND 14:00-15:45 Warten auf das Christkind - Kinderbetreuung

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.04 vom 17.12.2002 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.f. vom 24.07.2000 (Gesetzblatt S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (Gesetzblatt

Mehr

Publikandum vom Adventssonntag St. Antonius Kevelaer

Publikandum vom Adventssonntag St. Antonius Kevelaer vom 11.12.2016 3. Adventssonntag St. Antonius Kevelaer (Samstag: Morgen ) (Sonntag: Heute ) ist um 14.00 Uhr die Taufe des Kindes Milo Hitzler und um 15.00 Uhr von Hannah Walter. Das Pfarrbüro bleibt ab

Mehr

Publikandum vom Adventssonntag St. Antonius Kevelaer

Publikandum vom Adventssonntag St. Antonius Kevelaer vom 17.12.2017 3. Adventssonntag St. Antonius Kevelaer (Samstag: Morgen ) (Sonntag: Heute ).ist um 14.00 Uhr die Taufe der Kinder Antoni und Amanda Maron. Ebenfalls ist (Samstag: morgen) (Sonntag: heute)

Mehr

Pfarrbrief Lintach Pursruck

Pfarrbrief Lintach Pursruck Pfarrbrief Lintach Pursruck 12.12. 15.01.17 Nr. 21 Ruhe und Stille Alle rufen nach mehr Ruhe und Stille. Abende für sich haben, Zeit in der Familie. Alle rufen danach. Wie wäre es wohl in diesem Advent

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - - Landkreis Tübingen - Ortsrechtssammlung Seite 1 S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Pfarrbrief. Nr. 6/14 der Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit Grainet vom 01.12.2014 08.02.2015

Pfarrbrief. Nr. 6/14 der Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit Grainet vom 01.12.2014 08.02.2015 Pfarrbrief Nr. 6/14 der Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit Grainet vom 01.12.2014 08.02.2015 Gottesdienste in der Pfarrei Grainet Mi. 3. Dez. 8.30 Frauenfrühschicht im Pfarrhof Grainet Fürholz 18.00 Rosenkranz

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Gau-Algesheim vom 30. August 2012 geändert durch die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der

Mehr

Samstag, 16. Dezember Vorabend zum 3. Adventssonntag R Rorate-Messe anschl. Frühstück im kfd-raum

Samstag, 16. Dezember Vorabend zum 3. Adventssonntag R Rorate-Messe anschl. Frühstück im kfd-raum Samstag, 16. Dezember Vorabend zum 3. Adventssonntag R 07.00 Rorate-Messe anschl. Frühstück im kfd-raum D 17.00 Bußandacht (keine Eucharistiefeier) anschließend Beichtgelegenheit W 18.30 Eucharistiefeier

Mehr

Albstadt Kälberau Michelbach. Mitteilungen aus der Pfarreiengemeinschaft

Albstadt Kälberau Michelbach. Mitteilungen aus der Pfarreiengemeinschaft Pfarreiengemeinschaft Maria im Apostelgarten Albstadt Kälberau Michelbach Mitteilungen aus der Pfarreiengemeinschaft 19.12.2015 bis 10.01.2016 Nacht - die zur Verheißung wird - Kind, das die Welt bewegt

Mehr

Wirtschaftsplan 2015 des Stadt- und Landschaftspflegebetriebes (STALA)

Wirtschaftsplan 2015 des Stadt- und Landschaftspflegebetriebes (STALA) Amtsblatt Inhalt 1. 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 16 Halberstadt, den Nummer 03 / 2015 Inhalt Wirtschaftsplan 2015 des Stadt- und Landschaftspflegebetriebes (STALA) Mikrozensus 2015 Bekanntmachung

Mehr

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach

Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Gemeinde 77880 Sasbach (Ortenaukreis) - 1 - Siebte Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die kommunalen Kindergärten der Gemeinde Sasbach Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

für die Zeit vom 23. Dezember 2017 bis 21. Januar 2018

für die Zeit vom 23. Dezember 2017 bis 21. Januar 2018 KIRCHLICHE MITTEILUNGEN FÜR DIE PFARREI FRIEDBERG/HESSEN für die Zeit vom 23 Dezember 2017 bis 21 Januar 2018 1 GOTTESDIENSTORDNUNG 2 Samuel 7,1-58b-1214a 16 Römer 16,25-27 Lukas 1,26-38 23122017 Samstag

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 28 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 5 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 28 / 2011 ausgegeben am: 10.08.2011 Inhalt: Amtsgericht Merseburg Zwangsversteigerung 31 K 41 / 09 Seite: 1 Amtsgericht

Mehr

Stadt Metzingen 7/61

Stadt Metzingen 7/61 Inhaltsverzeichnis BESTATTUNGSGEBÜHRENSATZUNG 2 1 Gebührenpflicht 2 2 Gebührenschuldner 2 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 2 4 Verwaltungsgebühren 2 5 Benutzungsgebühren 3 6 Auswärtigenzuschläge

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) Aufgrund der 4 Abs. 1 und 11 Abs. 1 und der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg und der 2,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Pfarrbrief. Pfarreiengemeinschaft Kastl - Waldeck

Pfarrbrief. Pfarreiengemeinschaft Kastl - Waldeck Pfarrbrief Pfarreiengemeinschaft Kastl - Waldeck 19.12.2016 01.01.2017. Gottesdienstordnung Montag, 19.12. der 4. Adventswoche Keine Waldeck 16:45 Uhr Krippenspielprobe in der Pfarrkirche Dienstag, 20.12.

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (Gesetzblatt S. 581,

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015

S A T Z U N G. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altrip vom 23. Juli 2015 Der Ortsgemeinderat Altrip hat in seiner Sitzung am 22.07.2015 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 67.011 Fachbereich 8 09.02.2011

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung 1 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Remseck am Neckar Friedhofsgebührensatzung Fassung vom 8. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis Gebührenpflicht... 2 Auswärtigenzuschlag... 2 Gebührenschuldner... 2 Entstehen

Mehr

Nr. 22/2017

Nr. 22/2017 04.12. 17.12.2017 Nr. 22/2017 Gottesdienstordnung vom 04.12. 17.12.2017 Montag Vom Tage 04.12. 19.00 Hausgottesdienst im Advent Dienstag Vom Tage 05.12. 08.00 Waldershof Werktagskirche: Rosenkranz 08.30

Mehr

Wir feiern Gottesdienst!

Wir feiern Gottesdienst! Wir feiern Gottesdienst! Sonntag, 10. Dezember 2. Advent L1: Jes 40, 1-5.9-11 / Ps 85 / L2: 2 Petr 3, 8-14 / Ev: Mk 1, 1-8 Ewiglichtopfer: Rita Erl f+ Mutter Maria Zintl (PfK); Xaver Breitschaft f+ Eltern

Mehr

Gottesdienstordnung. in der Kirchengemeinde Heilig Kreuz Besigheim. vom

Gottesdienstordnung. in der Kirchengemeinde Heilig Kreuz Besigheim. vom Gottesdienstordnung in der Kirchengemeinde Heilig Kreuz Besigheim vom 03.12.16-05.02.17 Samstag, 03.12.16 17.00 Uhr Eucharistiefeier Aussegnungshalle Friedhof Besigheim Sonntag, 04.12.16 2. Adventssonntag

Mehr

Versteigerungstermine im Juli sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt:

Versteigerungstermine im Juli sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt: Versteigerungstermine im Juli 2017 - sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt: Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der

Mehr

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze A Steuern - Grundsteuer A 450 v.h. der Steuermessbeträge - Grundsteuer B 400 v.h. der Steuermessbeträge - Gewerbesteuer 340 v.h. der Steuermessbeträge

Mehr

Satzung über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Weil am Rhein

Satzung über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) der Stadt Weil am Rhein Satzung über die Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen () der Stadt Weil am Rhein in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.06.2016 Auf Grund der 4 und 11der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Gebührensatzung für Friedhöfe 73.2

Gebührensatzung für Friedhöfe 73.2 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der IV. Nachtragssatzung Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

SATZUNG. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bad Kreuznach. vom

SATZUNG. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bad Kreuznach. vom vor 7/18 SATZUNG der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bad Kreuznach vom 12.10.1987 1. geändert durch Satzung vom 04.04.1990 2. geändert durch Satzung

Mehr

Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach

Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach Stadt Schönau im Schwarzwald Landkreis Lörrach Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung KTS) - in der Fassung der Änderungssatzung vom 07.11.2011) - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Gebührenanspruch. Gebührenpflichtige

Gebührenanspruch. Gebührenpflichtige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und des Krematoriums der Stadt Koblenz vom 20.12.2005 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 19.12.2014 Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

G o t t e s d i e n s t o r d n u n g

G o t t e s d i e n s t o r d n u n g G o t t e s d i e n s t o r d n u n g 4. Adventssonntag Samstag 23.12.2017 St. Clemens 11:30-12:00 Haltestelle im Advent St. Veit 17:00 Vorabendmesse zum 4. Adventssonntag Alzheim 18:00 Vorabendmesse zum

Mehr

Satzung. vom. zur Änderung der Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom in der derzeit geltenden Fassung

Satzung. vom. zur Änderung der Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom in der derzeit geltenden Fassung Satzung Anlage IV vom zur Änderung der Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom 19.12.2005 in der derzeit geltenden Fassung Aufgrund des 7 Abs. 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Gemeinde Eberdingen. Satzung über die Erhebung. von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung) vom_

Gemeinde Eberdingen. Satzung über die Erhebung. von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung) vom_ Gemeinde Eberdingen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom_1.7.2007 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenfreiheit 3 Gebührenschuldner

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Beschluss dieser Satzung durch Gemeinderat am 29.

Mehr

St. Marien WIR. St. Pankratius. Bekanntmachungen für die Zeit vom 21. bis 27. Dez Advent -

St. Marien WIR. St. Pankratius. Bekanntmachungen für die Zeit vom 21. bis 27. Dez Advent - St. Marien WIR St. Pankratius Bekanntmachungen für die Zeit vom 21. bis 27. Dez. 2014-4. Advent - Jahreslosung 2014 Gott nahe zu sein ist mein Glück. Dezember: Ps 73,28 (E) Die Wüste und Einöde wird frohlocken,

Mehr

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung-

Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung- Satzung der Gemeinde Hildrizhausen über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen -Bestattungsgebührenordnung- Aufgrund der 12 Abs. 1, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 des Gesetzes über

Mehr

Pfarrbrief Heilige Familie Weiherhammer

Pfarrbrief Heilige Familie Weiherhammer Pfarrbrief Heilige Familie Weiherhammer Nr. 8 / 2017 06.08.-03.09.2017 ÖFFNUNGSZEITEN PFARRBÜRO: montags und freitags 09:00-12:00 Uhr Tel. 09605/1378 Fax: 09605/465 Email: weiherhammer@bistum-regensburg.de

Mehr

Nr. 3/2018

Nr. 3/2018 26.02. 11.03.2018 Nr. 3/2018 Montag Vom Tage 26.02. 18.00 Poppenreuth: Kreuzwegandacht und stille Anbetung Dienstag Vom Tage 27.02. 16.00 Waldershof Senioren-Service-Haus: Hl. Messe, Mittwoch Vom Tage

Mehr

Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim (7.17)

Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim (7.17) Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim (7.17) Neu-/Erstfassung Beschlussvorlage: O 1546 Beschlussfassung im Gemeinderat: 22.04.2008 Bekanntmachung: 29.04.2008 Inkrafttreten: 01.05.2008

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Katholische Gottesdienste in der Stadt Halle Weihnachten 2017

Katholische Gottesdienste in der Stadt Halle Weihnachten 2017 Katholische Gottesdienste in der Stadt Halle Weihnachten 2017 Nord Kirche Maria Königin Dölau Heilig Kreuz Kirche Mitte St. Norbert Kirche Propsteikirche St. Moritz Kirche Süd Zur Heiligsten Dreieinigkeit

Mehr

Katholische Gottesdienste in der Stadt Halle Weihnachten 2017

Katholische Gottesdienste in der Stadt Halle Weihnachten 2017 Katholische Gottesdienste in der Stadt Halle Weihnachten 2017 Nord Kirche Maria Königin Dölau Heilig Kreuz Kirche Mitte St. Norbert Kirche Propsteikirche St. Moritz Kirche Süd Zur Heiligsten Dreieinigkeit

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 Abs.

Mehr

August + September Wir wünschen allen eine gute Sommerpause, Erholung und Zeit, gemeinsam zu spielen oder die Natur zu genießen.

August + September Wir wünschen allen eine gute Sommerpause, Erholung und Zeit, gemeinsam zu spielen oder die Natur zu genießen. August + September 2016 Spielplatz Gröninger Straße 2016 Wir wünschen allen eine gute Sommerpause, Erholung und Zeit, gemeinsam zu spielen oder die Natur zu genießen. Reduzierte Gottesdienstordnung In

Mehr

Katholische Gottesdienste in der Stadt Halle Weihnachten 2016

Katholische Gottesdienste in der Stadt Halle Weihnachten 2016 Katholische Gottesdienste in der Stadt Halle Weihnachten 2016 Nord Kirche Maria Königin Dölau Heilig Kreuz Kirche Mitte St. Norbert Kirche Propsteikirche St. Moritz Kirche Süd Zur Heiligsten Dreieinigkeit

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. S a t z u n g. Allgemeines

G e b ü h r e n s a t z u n g. S a t z u n g. Allgemeines G e b ü h r e n s a t z u n g zur Satzung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Stadt Bad Staffelstein Vom 17.Juni 2014 Aufgrund von Art.1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 Abs.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom:

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: 25.06.1988 1 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 16, 18 Abs. 3, 32,

Mehr

Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom Dezember 2015

Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom Dezember 2015 Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom 21.. Dezember 2015 Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit geltenden

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS. S a t z u n g. über die. Erhebung einer Kurtaxe. (Kurtaxesatzung - KTS) vom

STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS. S a t z u n g. über die. Erhebung einer Kurtaxe. (Kurtaxesatzung - KTS) vom STADT ST. GEORGEN IM SCHWARZWALD SCHWARZWALD-BAAR-KREIS S a t z u n g über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung - KTS) vom 08.12.2010 Inhaltsverzeichnis: 1 Erhebung einer Kurtaxe 2 Kurtaxepflichtige

Mehr

Pfarrei St. Martin Bernried

Pfarrei St. Martin Bernried Viele liebe Weihnachtsgrüße aus dem Pfarrbüro und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Pfarrei St. Martin Bernried www.pfarrei-bernried.de Gottesdienstanzeiger vom 18.12.2011 bis 29.01.2012 [[[[[[[[[[[[[[[[[[

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 vom 4. April 2007 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung)

SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) Gemeinde Glottertal Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald SATZUNG über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 8 Abs. 2 und

Mehr

Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS I), erlässt die Stadt Selbitz folgende. Satzung

Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS I), erlässt die Stadt Selbitz folgende. Satzung Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS 2024-1-I), erlässt die Stadt Selbitz folgende Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Selbitz 1 Allgemeines (1) Die Stadt Selbitz erhebt für

Mehr

Publikandum vom Sonntag im Jahreskreis St. Antonius Kevelaer

Publikandum vom Sonntag im Jahreskreis St. Antonius Kevelaer Publikandum vom 30.10.2016 31. Sonntag im Jahreskreis St. Antonius Kevelaer In der vergangen Woche verstarb Herr Leo Rogmann, Humboldtstraße 20 und Herr Hans-Dieter Konietzko, Rosenbroecksweg 37. (Samstag)

Mehr

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Stand: 01.01.2017 A Steuern - Grundsteuer A 450 v.h. der Steuermessbeträge - Grundsteuer B 400 v.h. der Steuermessbeträge - Gewerbesteuer 340 v.h. der

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städt. Friedhofs in der Stadt Heiligenhaus vom geändert durch die

Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städt. Friedhofs in der Stadt Heiligenhaus vom geändert durch die Seite 1 Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städt. Friedhofs in der Stadt Heiligenhaus vom 18.12.1986 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 23.06.1989 2. Änderungssatzung vom 19.12.1991

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw. vom 25. Juli 2017

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw. vom 25. Juli 2017 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) vom 25. Juli 2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Pfarrei Mariae Himmelfahrt Sannerz der Filialen St. Michael, Sterbfritz und St. Wigbert, Weiperz. Pfarrei St. Jakobus Herolz

Pfarrei Mariae Himmelfahrt Sannerz der Filialen St. Michael, Sterbfritz und St. Wigbert, Weiperz. Pfarrei St. Jakobus Herolz Gottesdienstordnung 16. Februar bis 2. März 2018 Pfarrei Mariae Himmelfahrt Sannerz der Filialen St. Michael, Sterbfritz und St. Wigbert, Weiperz Pfarrei St. Jakobus Herolz Gottesdienstordnung vom 16.

Mehr

Amtsgericht Villingen- Schwenningen

Amtsgericht Villingen- Schwenningen Versteigerungstermine im Oktober 2017 - sämtliche Angaben sind ohne Gewähr - Für alle Versteigerungen gilt: Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 17. März 2015

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF. für die Friedhöfe der Stadt Paderborn. vom

GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF. für die Friedhöfe der Stadt Paderborn. vom GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom 19.12.2005 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 19.12.2011, in Kraft ab 01.01.2012 Aufgrund des 7 Abs. 1 i.v.m. 41

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG Aufgrund der 5 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Turn- und Festhalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Turn- und Festhalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Turn- und Festhalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat

Mehr

P f a r r b r i e f. Nr /2018 v

P f a r r b r i e f. Nr /2018 v P f a r r b r i e f Nr. 03-06/2018 v. 14.01. 11.02.2018 WIR FEIERN GOTTESDIENST Sonntag, 14.01.- 2. SONNTAG IM JAHRESKREIS Montag, 15.01. Dienstag, 16.01. Mittwoch, 17.01.- Hl. Antonius Donnerstag, 18.01.

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom Gebührensatzung der Stadt Wiehl für die Inanspruchnahme der Friedhöfe vom 13.12.2013 Aufgrund von 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz BestG NRW) in der Fassung der

Mehr

Pfarrbrief. Nr. 6/16 der Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit Grainet vom

Pfarrbrief. Nr. 6/16 der Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit Grainet vom Pfarrbrief Nr. 6/16 der Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit Grainet vom 19.12.2016 19.02.2017 Gottesdienste in der Pfarrei Grainet Zwischen Weihnachten und Hl. Drei König ist das Pfarrbüro geschlossen! Sonntag,

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis

Satzung. über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. (Bestattungsgebührenordnung) Inhaltsverzeichnis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen () Inhaltsverzeichnis 1 Erhebungsgrundsatz... 2 2 Gebührenschuldner... 2 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren... 2 4 Verwaltungsgebühren...

Mehr

KATH. SEELSORGEEINHEIT EYACHTAL HAIGERLOCH ST.ANNA

KATH. SEELSORGEEINHEIT EYACHTAL HAIGERLOCH ST.ANNA KATH. SEELSORGEEINHEIT EYACHTAL HAIGERLOCH ST.ANNA Bad Imnau, Bittelbronn, Gruol, Haigerloch, Hart, Heiligenzimmern, Owingen, Stetten, Trillfingen, Weildorf Pfarramt Haigerloch, Tel.: (07474) 363, Fax:

Mehr

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften

vom Erster Teil Allgemeine Vorschriften Satzung der Marktgemeinde Aidenbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kettig vom 1. März 2007 1) 2) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde

Mehr

I. Allgemeine Vorschriften

I. Allgemeine Vorschriften Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Neumarkt i.d.opf. (Bestattungsgebührensatzung) vom 25. März 2010 in der Fassung der letzten Änderung vom 05. März 2013

Mehr

Friedhöfe der Gemeinde Abtsgmünd

Friedhöfe der Gemeinde Abtsgmünd Friedhöfe der Gemeinde Abtsgmünd Merkblatt für die Bestattung / Beisetzung auf den Gemeindefriedhöfen: Abtsgmünd Hohenstadt Neubronn Pommertsweiler Untergröningen Wöllstein Was ist bei einem Sterbefall

Mehr