17. Wahlperiode /12866

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1 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode /12866 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom Ein halbes Jahr Wohnungspakt Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden mit dem Wohnungspakt Bayern im Rahmen des kommunalen Förderprogramms für alle (2. Säule) und der Wohnungsbauförderung für alle (3. Säule) insgesamt (also mit Ausnahme des Sofortprogramms für anerkannte Flüchtlinge) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 ( bis zum ) in Bayern bewilligt (Fragen 1 a c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, b) In welchem finanziellen Umfang sind die Wohnungen gefördert worden? c) Wie viele der Wohnungen wurden aufgrund des Wohnungspaktes Bayern in der ersten Hälfte des Jahres 2016 gegenüber der ersten Hälfte des Vorjahres zusätzlich bewilligt? 2. a) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden unter den in Frage 1 a aufgeführten Wohnungen gefördert (Fragen 2 a c aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, b) In welcher Anzahl sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? c) In welchem finanziellen Umfang sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? 3. a) In welcher Form (z. B. Darlehen, Zuschüsse zum Bau, Zuschüsse zur Miete) sind die finanziellen Mittel des Wohnungspaktes in die Wohnraumförderung eingeflossen (Fragen 3 a c aufgeschlüsselt nach den 3 Säulen des Wohnungspaktes Bayern)? b) In welcher Höhe sind die jeweiligen Formen der Wohnraumförderung bewilligt worden? c) Welchen Anteil (in Prozent) haben die jeweiligen Formen der Förderung an den bisher bewilligten Mitteln? 4. a) In welcher Form sind die finanziellen Mittel der BayernLabo in den Wohnungspakt Bayern eingebracht worden (Fragen 4 a c bitte aufgeschlüsselt nach den 3 Säulen des Wohnungspaktes Bayern)? b) Wie viel Fördergelder wurden von der BayernLabo in der ersten Hälfte des Jahres 2016 bewilligt? c) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden damit gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, 5. a) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden im Rahmen des kommunalen Förderprogramms für alle (2. Säule) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt (Fragen 5 a c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, b) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden im Rahmen der Wohnungsbauförderung für alle (3. Säule) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt? c) Wie viele Wohnplätze wurden im Rahmen des Sofortprogramms für anerkannte Flüchtlinge (1. Säule) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt? 6. a) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden unter den unter Fragen 5 a und b aufgeführten Wohnungen jeweils gefördert (Fragen 6 a c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, b) In welcher Anzahl sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? c) In welchem finanziellen Umfang sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? 7. a) In welchem finanziellen Umfang wurden die unter Frage 5 c (1. Säule) aufgeführten Wohnungen bewilligt (Fragen 7 a c aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, b) Wie groß ist der Anteil an Wohnungen mit befristeter Standzeit? c) Wie groß ist der Anteil an barrierefreien Wohnungen bzw. Wohnplätzen? 8. a) Gibt es bereits eine erste Evaluation des Wohnungspaktes Bayern? b) Wenn nein, für wann ist diese geplant? c) Anhand welcher Kriterien soll der Wohnungspakt Bayern erhoben werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/12866 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom Vorbemerkung: Die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern lag im ersten Halbjahr 2016 mit insgesamt Baufreigaben um oder 26,8 Prozent über dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Die staatliche Wohnraumförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum. Die Staatsregierung hat am 9. Oktober 2015 den Wohnungspakt Bayern zwischen Staat, Gemeinden, Kirchen und Wohnungswirtschaft beschlossen. Der Wohnungspakt umfasst ein staatliches Sofortprogramm (1. Säule) mit 70 Mio. Euro, das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (2. Säule) mit 150 Mio. Euro pro Jahr ab 2016 bis 2019 sowie die Aufstockung der staatlichen Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung (3. Säule) auf insgesamt 401,7 Mio. Euro im Jahr Die Mittel für die 3. Säule sollen in den Jahren bis 2019 weiter erhöht werden. Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms (1. Säule) plant und baut der Staat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge und einheimische Bedürftige auf staatlichen und kommunalen Grundstücken. Das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (2. Säule) wendet sich speziell an die Gemeinden. Mit dem Programm werden die Gemeinden unterstützt, wenn sie entsprechend der örtlichen Notwendigkeit Wohnraum für Menschen schaffen wollen, die sich das aus eigener Kraft nicht leisten können. Das Angebot der Wohnraumförderung (3. Säule) richtet sich an Wohnungsunternehmen, private Investoren und Selbstnutzer sowohl zum Bau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern als auch zum Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum sowie zur baulichen Anpassung von Mietund Eigenwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus wird der Bau von Wohnheimplätzen für Studierende und für Menschen mit Behinderung mit staatlichen Mitteln unterstützt. Das Interesse an Fördermitteln ist hoch. Jedoch entstehen Wohnungen nicht über Nacht. Der Bau von Mietwohngebäuden erfordert einen erheblichen zeitlichen Vorlauf, von der Grundstücksbeschaffung über die Planung und Finanzierung bis zum Bau der Maßnahme. Insbesondere das kommunale Wohnraumförderungsprogramm ist neu, viele Gemeinden verfügen zudem über wenig Erfahrung mit dem Bau von Mietwohnungen. Die Gemeinden brauchen daher entsprechend Zeit für die Konzeption der Projekte, die Fassung der erforderlichen Beschlüsse der Gremien, die Beauftragung der Planer, die Planung selbst und ggf. den Erwerb der Grundstücke. Zur Anfrage Ein halbes Jahr Wohnungspakt Bayern ist daher noch keine belastbare Bewertung möglich. Die Staatsregierung wird Ende 2016 eine erste Jahresbilanz ziehen und die Öffentlichkeit darüber informieren. 1. a) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden mit dem Wohnungspakt Bayern im Rahmen des kommunalen Förderprogramms für alle (2. Säule) und der Wohnungsbauförderung für alle (3. Säule) insgesamt (also mit Ausnahme des Sofortprogramms für anerkannte Flüchtlinge) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 ( bis zum ) in Bayern bewilligt (Fragen 1 a c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? b) In welchem finanziellen Umfang sind die Wohnungen gefördert worden? c) Wie viele der Wohnungen wurden aufgrund des Wohnungspaktes Bayern in der ersten Hälfte des Jahres 2016 gegenüber der ersten Hälfte des Vorjahres zusätzlich bewilligt? 2. a) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden unter den in Frage 1 a aufgeführten Wohnungen gefördert (Fragen 2 a c aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, b) In welcher Anzahl sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? c) In welchem finanziellen Umfang sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? 5. a) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden im Rahmen des kommunalen Förderprogramms für alle (2. Säule) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt (Fragen 5 a c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und Gemeinden)? b) Wie viele staatlich geförderte Wohnungen wurden im Rahmen der Wohnungsbauförderung für alle (3. Säule) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt? 6. a) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden unter den unter Fragen 5 a und b aufgeführten Wohnungen jeweils gefördert (Fragen 6 a c bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, b) In welcher Anzahl sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? c) In welchem finanziellen Umfang sind die jeweiligen Wohnungen bewilligt worden? Im Jahr 2016 wurden zum Stand 5. August 2016 die in beigefügten Anlagen 2 5, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Kreisverwaltungsbehörden, aufgeführten Mietund Eigenwohnungen sowie Wohnplätze für Studierende mit Mitteln der 2. und 3. Säule des Wohnungspakts Bayern bewilligt. Eine tiefere regionale Aufgliederung ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden in der staatlichen Wohnraumförderung 731 Mietwohnungen mehr bewilligt das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 285 %. Es wurden gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres 797 Wohnplätze für Studierende mehr bewilligt das entspricht einer Steigerung zum Vorjahr um 160 %. Auch die Zahl der geförderten Eigenwohnungen stieg mit einem Plus von sieben Wohnungen an. In der am 1. Januar 2016 neu in Kraft getretenen 2. Säule, dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm, wurden bisher 121 Mietwohnungen bewilligt. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm entstehen gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) beim

3 Drucksache 17/12866 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Seite 3 geförderten Neubau von Mietwohnungen seit dem Jahr 2008 ausschließlich Wohnungen, die auf Grundlage der DIN Barrierefreies Bauen Teil 2 (bis 2011 auf Grundlage der DIN 18025) geplant werden. Darüber hinaus müssen die Wohnungen einer Wohnebene stufenlos erreichbar sein; alle weiteren Wohnebenen müssen so geplant sein, dass sie durch die nachträgliche Schaffung eines Aufzugs oder einer Rampe stufenlos erreichbar sind. In der 2. und 3. Säule des Wohnungspakts wird kein Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit errichtet. Die Wohnungen entsprechen den aktuellen Ansprüchen an zeitgemäßes Wohnen und Energieeffizienz. 3. a) In welcher Form (z. B. Darlehen, Zuschüsse zum Bau, Zuschüsse zur Miete) sind die finanziellen Mittel des Wohnungspaktes in die Wohnraumförderung eingeflossen (Fragen 3 a c aufgeschlüsselt nach den 3 Säulen des Wohnungspaktes Bayern)? Im Rahmen des Sofortprogramms als erster Säule des Wohnungspakts Bayern plant und baut der Freistaat Bayern mit den Staatlichen Bauämtern bereits seit Herbst 2015 Wohnungen für anerkannte Asylbewerber und heimische Bedürftige. Das von der Staatsregierung dafür bereitgestellte Budget von insgesamt 70 Mio. Euro dient vollständig zur Finanzierung dieser staatlichen Baumaßnahmen. 150 Mio. Euro (davon 15 Mio. Euro zur Zinsverbilligung) werden pro Jahr für die Förderung im kommunalen Wohnraumförderungsprogramm bereitgestellt. Die Förderung erfolgt mit einem Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten. Ergänzend wird von der BayernLabo ein mit staatlichen Zinszuschüssen zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen angeboten. Einen 10%igen Eigenanteil müssen die Gemeinden selbst leisten. In der staatlichen Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung stehen in diesem Jahr 401,7 Mio. Euro an Fördermitteln bereit. Hier wird überwiegend mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Ergänzend zur Darlehensförderung wird in der Mietwohnraumförderung ein Zuschuss in Höhe von bis zu 300 Euro pro m² Wohnfläche gewährt. Bei der Förderung von Eigenwohnraum erhalten Haushalte mit Kindern pro Kind einen Zuschuss in Höhe von Euro. In der Studentenwohnraumförderung wird bei bestimmungsgemäßer Belegung ein jährlicher Tilgungsnachlass gewährt. b) In welcher Höhe sind die jeweiligen Formen der Wohnraumförderung bewilligt worden? Im Sofortprogramm wurden bereits Planungsaufträge für rund 70 Mio. Euro erteilt. Im kommunalen Wohnraumförderungsprogramm wurden bisher Zuschüsse in Höhe von rund 8,6 Mio. Euro und Darlehen von 9,5 Mio. Euro bewilligt. In der staatlichen Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung wurden aktuell 138,8 Mio. Euro Darlehen und 19,2 Mio. Euro ergänzende Zuschüsse bewilligt. Das Sofortprogramm (1. Säule) des Wohnungspakts ist damit bereits nach einem halben Jahr voll ausgeschöpft. Für das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (2. Säule) und die staatliche Wohnraum- und Studentenwohnraumförderung (3. Säule) ist nach Rückmeldungen der zuständigen Stellen zu bereits vorbesprochenen Anträgen von einer deutlichen Steigerung der Bewilligungen im zweiten Halbjahr 2016 auszugehen. c) Welchen Anteil (in Prozent) haben die jeweiligen Formen der Förderung an den bisher bewilligten Mitteln? Nach derzeitigem Bewilligungsstand entfallen in der 2. Säule des Wohnungspakts 52 % der Zuwendungen auf Darlehen und 48 % auf Zuschüsse zum Bau. In der 3. Säule des Wohnungspakts entfallen nach derzeitigem Bewilligungsstand 88 % der Zuwendungen auf Darlehen und 12 % auf Zuschüsse zum Bau. Der Mieter von im Rahmen der einkommensorientierten Förderung geförderten Wohnungen erhält einen Zuschuss zur Miete, der den Unterschiedsbetrag zwischen der Erstvermietungsmiete und der für ihn nach seinem Einkommen zumutbaren Miete ausgleicht. Die Höhe der Zusatzförderung steht erst nach der Belegung der Wohnungen fest. Die dafür benötigten Mittel werden überwiegend aus den Zinseinnahmen des belegungsabhängigen Baudarlehens aufgebracht. 4. a) In welcher Form sind die finanziellen Mittel der BayernLabo in den Wohnungspakt Bayern eingebracht worden (Fragen 4 a c bitte aufgeschlüsselt nach den 3 Säulen des Wohnungspaktes Bayern)? Für die 3. Säule des Wohnungspakts Bayern stehen heuer 100 Mio. Euro aus Mitteln der BayernLabo zur Verfügung. b) Wie viel Fördergelder wurden von der BayernLabo in der ersten Hälfte des Jahres 2016 bewilligt? c) Welche Wohnungen (Wohnraum zur Miete, Wohnraum zum Eigentum, barrierefreier Wohnraum, Wohnheimplätze für Studierende, Wohnraum mit reduziertem Standard oder befristeter Standzeit) wurden damit gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Die Mittel der BayernLabo fließen in die staatlichen Förderprogramme mit ein. Sie werden von den Bewilligungsstellen für die Wohnraumförderung zusammen mit den staatlichen Mitteln für die entsprechenden Bauvorhaben bewilligt. Die Höhe der bisher bewilligten Mittel der BayernLabo sind ebenso wie die Aufteilung nach Miet- und Eigenwohnungen den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. 5. c) Wie viele Wohnplätze wurden im Rahmen des Sofortprogramms für anerkannte Flüchtlinge (1. Säule) in der ersten Hälfte des Jahres 2016 in Bayern bewilligt? Bis Ende Juli 2016 konnten Planungsaufträge für rund Wohnplätze erteilt werden. 7. a) In welchem finanziellen Umfang wurden die unter Frage 5 c (1. Säule) aufgeführten Wohnungen bewilligt (Fragen 7 a c aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Die finanzielle Aufteilung der Maßnahmen des Sofortprogramms auf Regierungsbezirke, Landkreise und Gemeinden kann der Anlage 1 entnommen werden. b) Wie groß ist der Anteil an Wohnungen mit befristeter Standzeit? Die Wohnungen können unbefristet bewirtschaftet werden, da für die Gebäude aufgrund der Lage und der Qualität der Anlagen eine langfristige Standzeit sichergestellt ist. Für die Gebäude wurden keine Erleichterungen aufgrund 246 Baugesetzbuch (BauGB) in Anspruch genommen. Die Baumaßnahmen befinden sich alle innerhalb bebauter Ortsteile.

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/12866 c) Wie groß ist der Anteil an barrierefreien Wohnungen bzw. Wohnplätzen? Die Wohnungen des Sofortprogramms sind zu ca. 50 % ebenerdig erschlossen und somit barrierefrei zugänglich. 8. a) Gibt es bereits eine erste Evaluation des Wohnungspaktes Bayern? b) Wenn nein, für wann ist diese geplant? c) Anhand welcher Kriterien soll der Wohnungspakt Bayern erhoben werden? Der Wohnungspakt Bayern wird wie alle Programme der Wohnraumförderung kontinuierlich während der Umsetzung evaluiert. Die Oberste Baubehörde steht dazu in ständigem Austausch mit Vertretern der Wohnungswirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände. Dabei haben Letztere wiederholt darauf hingewiesen, dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm die notwendige Anlaufzeit zuzubilligen. Soweit sich bei der Umsetzung eines Programms abzeichnet, dass die Fördertätigkeit angepasst werden sollte, wird bei den Programmvorgaben nachgesteuert. So wird im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms neben dem Neubau jetzt auch der Erwerb neu geschaffener Wohngebäude gefördert, die erstmals belegt werden. Damit soll es insbesondere kleineren Gemeinden im ländlichen Raum, die nicht über die erforderlichen Verwaltungskapazitäten für den Bau eines Wohngebäudes und auch nicht über eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft verfügen, erleichtert werden, das kommunale Wohnraumförderungsprogramm zu nutzen. Die BayernLabo gibt zur Evaluation der Wohnraumförderung jährlich einen Förderbericht über ihre Tätigkeit als Organ der staatlichen Wohnungspolitik heraus. Darin werden die Förderprogramme und -ergebnisse differenziert und detailliert dargestellt. Die Mitglieder des Bayerischen Landtags erhalten jeweils ein Exemplar des Förderberichts.

5 Drucksache 17/12866 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Seite 5 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Anlage 1 - Staatliches Sofortprogramm im Wohnungspakt Bayern (1. Säule) Projektübersicht der geplanten bzw. im Bau befindlichen Maßnahmen Regierungsbezirk Landkreis Gemeinde(n) Kostenprognose Oberbayern LH München München Oberbayern Lkr. München Grasbrunn und Oberhaching Oberbayern Lkr. Weilheim-Schongau Seeshaupt und Schongau Oberbayern Lkr. Rosenheim Bernau Oberbayern Lkr. Ebersberg Poing Oberbayern Lkr. Pfaffenhofen a. d. Ilm Reichertshausen Niederbayern Stadt Straubing Straubing Niederbayern Stadt Landshut Landshut Niederbayern Lkr. Kelheim Mainburg und Abensberg Oberpfalz Lkr. Sulzbach-Rosenberg Sulzbach-Rosenberg Oberpfalz Stadt Amberg Amberg Oberpfalz Stadt Regensburg Regensburg Oberfranken Stadt Coburg Coburg Oberfranken Stadt Bayreuth Bayreuth Mittelfranken Stadt Ansbach Ansbach Mittelfranken Lkr. Nürnberger Land Hersbruck Mittelfranken Lkr. Roth Roth Mittelfranken Lkr. Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim Neustadt a. d. Aisch Unterfranken Lkr. Main-Spessart Karlstadt Unterfranken Lkr. Kitzingen Kitzingen Schwaben Stadt Augsburg Augsburg Schwaben Lkr. Neu-Ulm Pfaffenhofen a. d. Roth Schwaben Lkr. Augsburg Schwabmünchen Schwaben Lkr. Oberallgäu Immenstadt Gesamt LH = Landeshauptstadt Lkr. = Landkreis Telefon: poststelle-obb@stmi.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring München Telefax: U4, U5 (Lehel), Bus 100 (Königinstraße)

6 Seite 6 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/12866 Stand: Anlage Regierungsbezirk/ Stadt/Landkreis Staatliche Wohnraumförderung im Jahr 2016 (3. Säule) Mietwohnraumförderung davon Zahl der bewilligte Darlehen der ergänzender Miet- Darlehen BayernLabo Zuschuss wohnungen Euro Euro Euro Oberbayern LHS München Lkr. Altötting Lkr. Berchtesgadener Land Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen Lkr. Ebersberg Lkr. Freising *) Lkr. Landsberg a. Lech Lkr. Mühldorf a. Inn Lkr. München Lkr. Pfaffenhofen Lkr. Rosenheim *) Lkr. Traunstein *) Lkr. Weilheim-Schongau Regierungsbezirk Oberbayern insgesamt Niederbayern Stadt Landshut Stadt Passau Lkr. Deggendorf Lkr. Straubing-Bogen Regierungsbezirk Niederbayern insgesamt Oberpfalz Lkr. Neumarkt i. d. Opf Lkr. Regensburg Regierungsbezirk Oberpfalz insgesamt Mittelfranken Stadt Erlangen *) Stadt Fürth Lkr. Ansbach Lkr. Weißenburg-Gunzenh Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt Unterfranken Stadt Aschaffenburg Regierungsbezirk Unterfranken insgesamt Schwaben Stadt Kempten Lkr. Aichach-Friedberg Lkr. Augsburg Lkr. Neu-Ulm *) Regierungsbezirk Schwaben insgesamt Bayern insgesamt: *) Teilbewilligung, die Zahl der Wohnungen wurde bereits 2015 erfasst.

7 Drucksache 17/12866 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Seite 7 Stand: Anlage Staatliche Wohnraumraumförderung im Jahr 2016 (3. Säule) Regierungsbezirk/ Eigenwohnraumförderung Stadt/Landkreis davon ergänzender Zahl der bewilligte Darlehen der Zuschuss für Familien Eigen- Darlehen BayernLabo mit Kindern wohnungen Euro Euro Euro Oberbayern Stadt Ingolstadt LHS München Stadt Rosenheim Lkr. Altötting Lkr. Berchtesgadener Land Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen Lkr. Dachau Lkr. Ebersberg Lkr. Eichstätt Lkr. Erding Lkr. Freising Lkr. Fürstenfeldbruck Lkr. Garmisch-Partenkirchen Lkr. Landsberg a. Lech Lkr. Mühldorf a. Inn Lkr. München Lkr. Neuburg-Schrobenhausen Lkr. Pfaffenhofen Lkr. Rosenheim Lkr. Starnberg Lkr. Traunstein Lkr. Weilheim-Schongau Regierungsbezirk Oberbayern insgesamt Niederbayern Stadt Landshut Stadt Passau Stadt Straubing Lkr. Deggendorf Lkr. Freyung-Grafenau Lkr. Kelheim Lkr. Landshut Lkr. Passau Lkr. Regen Lkr. Rottal-Inn Lkr. Straubing-Bogen Lkr. Dingolfing Regierungsbezirk Niederbayern insgesamt Oberpfalz Stadt Amberg Lkr. Amberg-Sulzbach Lkr. Cham Lkr. Neumarkt i. d. Opf Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab Lkr. Regensburg Lkr. Schwandorf Lkr. Tirschenreuth Regierungsbezirk Oberpfalz insgesamt

8 Seite 8 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/12866 Oberfranken Stadt Bamberg Stadt Bayreuth Stadt Coburg Lkr. Bamberg Lkr. Bayreuth Lkr. Coburg Lkr. Forchheim Lkr. Hof Lkr. Kronach Lkr. Kulmbach Lkr. Lichtenfels Lkr. Wunsiedel Regierungsbezirk Oberfranken insgesamt Mittelfranken Stadt Ansbach Stadt Erlangen Stadt Fürth Stadt Nürnberg Stadt Schwabach Lkr. Ansbach Lkr. Erlangen Lkr. Fürth Lkr. Nürnberger Land Lkr. Neustadt a. d. Aisch Lkr. Roth Lkr. Weißenburg-Gunzenh Regierungsbezirk Mittelfranken insgesamt Unterfranken Stadt Aschaffenburg Stadt Schweinfurt Stadt Würzburg Lkr. Aschaffenburg Lkr. Rhön-Grabfeld Lkr. Haßberge Lkr. Kitzingen Lkr. Miltenberg Lkr. Main-Spessart Lkr. Schweinfurt Lkr. Würzburg Regierungsbezirk Unterfranken insgesamt Schwaben Stadt Augsburg Stadt Kaufbeuren Stadt Kempten Lkr. Aichach-Friedberg Lkr. Augsburg Lkr. Dillingen Lkr. Günzburg Lkr. Neu-Ulm Lkr. Lindau Lkr. Ostallgäu Lkr. Unterallgäu Lkr. Donau-Ries Lkr. Oberallgäu Regierungsbezirk Schwaben insgesamt Bayern insgesamt: LHS = Landeshauptstadt Lkr. = Landkreis

9 Drucksache 17/12866 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Seite 9 Stand: Anlage Regierungsbezirk/ bewilligte Stadt/Landkreis leistungsfreie Zahl der Darlehen Wohnplätze Euro Oberbayern LHS München Regierungsbezirk Oberbayern Oberpfalz Stadt Regensburg Regierungsbezirk Oberpfalz Oberfranken Stadt Bayreuth Stadt Coburg Stadt Hof Regierungsbezirk Oberfranken Mittelfranken Stadt Erlangen *) Regierungsbezirk Mittelfranken Unterfranken Stadt Würzburg Regierungsbezirk Unterfranken Schwaben Stadt Augsburg Regierungsbezirk Schwaben Bayern insgesamt: *) Teilbewilligung, die Zahl der Wohnplätze wurde bereits in 2015 erfasst Studentenwohnraumförderung

10 Seite 10 Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/12866 Stand: Anlage Kommunales Wohnraumförderungsprogramm (2. Säule) Regierungsbezirk/ KommWFP Stadt/Landkreis Zahl der bewilligte bewilligte Miet- Zuschüsse Darlehen wohnungen Euro Euro Oberbayern Lkr. Altötting Lkr. Erding Lkr. Freising Lkr. München Lkr. Rosenheim Lkr. Starnberg Regierungsbezirk Oberbayern Niederbayern Lkr. Kelheim Lkr. Landshut Regierungsbezirk Niederbayern Schwaben Lkr. Neu-Ulm Regierungsbezirk Schwaben Bayern insgesamt:

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