Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen

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1 Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitenden Kursen, August Essen, Postfach ; Internet:

2 Inhalt 1 Vorbemerkungen Geltungsbereich Normative Verweise Begriffsbestimmungen Eignung des Kursleiters und Unterstützungspersonal Eignung des Kursleiters Unterstützungspersonal Rahmenbedingungen und Ausstattung Betriebliche Voraussetzungen Organisation des Kurses Gruppengröße Kursform Gesundheitliche Eignung des Kursteilnehmers Durchführung des Kurses Vollzähligkeitsüberprüfung Gesundheitsabfrage Anwesenheit des Kursleiters Einweisung der Kursteilnehmer Allgemeine Sicherheitsaspekte Abholung Literaturhinweise...4 Anhang 1: Die kombinierte Rettungsübung zum Nachweis der Rettungsfähigkeit (normativ) Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet: 1

3 1 Vorbemerkungen Diese Richtlinie wurde durch eine Arbeitsgruppe, die aus Vertretern der Arbeitskreise Aus- und Fortbildung, Organisation und Schwimmbadpersonal besteht, in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule, dem Bundesverband Deutscher Schwimmmeister e. V. und der Deutschen Lebens- Rettungs-Gesellschaft (DLRG) erarbeitet. 2 Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für Betreiber von Bädern, die in ihren Bädern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Schwimm- und auf das Schwimmen vorbereitende Kurse anbieten. Diese Richtlinie gilt nicht für die Durchführung von Babyund Kleinkinderschwimmkursen und andere Angebote (auch Angebote Dritter), die nicht das Ziel des Schwimmen Lernens oder seiner Vorbereitung verfolgen, und nicht für das Schulschwimmen. 3 Normative Verweise Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Regel Betrieb von Bädern, BGR/GUV-R 108 Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen Retten Tauchen DGfdB R Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes Wasserbewältigung Wasserbewältigung ist die Beherrschung der Grundfertigkeiten des Schwimmens wie Tauchen, Atmen, Springen, Auftreiben/Schweben und Gleiten/Fortbewegen in verschiedenen Körperlagen. Ziel der Wasserbewältigung ist es, vor der Entwicklung einer Schwimmtechnik die entsprechenden Lernvoraussetzungen für diese zu schaffen. Die Wasserbewältigung bildet damit ein Fundament zweckmäßiger Verhaltensweisen für das Erlernen einer Schwimmart. Schwimmkurs Ein Schwimmkurs ist ein organisierter Lehrgang, der sich von der Zielstellung her von der Vorbereitung auf das Schwimmen über das Anfängerschwimmen bis hin zum sicheren Schwimmen erstreckt. Sicher schwimmen heißt, jede Situation im Wasser zu beherrschen. Kriterien für ein sicheres Schwimmen sind: sich unter Wasser genauso gut zurechtzufinden, wie über Wasser, auf dem Rücken genauso gut schwimmen zu können, wie auf dem Bauch, 15 Minuten ohne Halt und ohne Hilfen im tiefen Wasser schwimmen zu können, mehrere Sprünge zu beherrschen und beim Wasserschlucken nicht anhalten zu müssen. (vgl. Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen Retten Tauchen, November 2002, Ziffer 4.3.1) Kursleiter Der Kursleiter ist die mit der Durchführung des Kurses betraute Person. 4 Begriffsbestimmungen Auf das Schwimmen vorbereitender Kurs Ein auf das Schwimmen vorbereitender Kurs beinhaltet die Wassergewöhnung und -bewältigung (Abschluss in der Regel Zeugnis für Frühschwimmer Seepferdchen nach der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen Retten Tauchen). Wassergewöhnung Wassergewöhnung bedeutet, den Schwimmanfänger zu befähigen, die Eigenschaften des Wassers und seine Wirkungen auf den Körper zu erfahren sowie angemessene Verhaltensweisen zu entwickeln. Neben der Gewöhnung an den Kältereiz soll der Körper an Wasserdruck und Wasserwiderstand gewöhnt werden. Ein wesentliches Ziel der Wassergewöhnung ist der Abbau von Angst vor dem Umgebungsmedium Wasser. Kursteilnehmer Kursteilnehmer sind die entsprechend dem Kursangebot (Alter, Teilnahmevoraussetzungen etc.) teilnehmenden Personen. 5 Eignung des Kursleiters und Unterstützungspersonal 5.1 Eignung des Kursleiters Kursleiter müssen eine für die Erfüllung der Aufgabe körperliche und geistige Eignung besitzen. Die Qualifikation des Kursleiters ist eine wichtige Grundlage für die Sicherheit. Die Kurse müssen daher von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Dies sind z. B.: Geprüfte Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Schwimmmeister Fachangestellte für Bäderbetriebe/Schwimmmeistergehilfen Übungsleiter, Fachübungsleiter und Trainer des organisierten Sports mit Lizenzbezug zum Bewegungsraum Wasser und einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) oder einer vergleichbaren internationalen Sportorganisation Ausbilder der schwimmsporttreibenden Verbände mit einer Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet:

4 gültigen Qualifikation Ausbilder/Lehrberechtigte der Wasserrettungsorganisationen mit einer gültigen Qualifikation Sport- oder Diplomsportlehrer (mit Studieninhalt Bewegungsraum Wasser) staatlich geprüfte Schwimmlehrer pädagogische Lehrkräfte mit einer didaktisch-methodischen Zusatzausbildung im Anfängerschwimmen/Schwimmen Die Organisation des Ein- und Auslasses des Teilnehmerkreises ist aufgrund der örtlichen Bedingungen festzulegen. Es wird empfohlen, dass alle Personen, die im Auftrag des Betreibers Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, ein erweitertes Führungszeugnis nach 30 a des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz BZRG) nachweisen. Der letzte Nachweis der Rettungsfähigkeit (z. B. Deutsches Rettungsschwimmabzeichen oder kombinierte Rettungsübung nach Anhang 1) und der Herz-Lungen-Wiederbelebung dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Der Kursleiter muss in der Lage sein, einen am Boden liegenden Gegenstand (z. B. Rettungspuppe, Dummy) von der tiefsten Stelle der zugänglichen Beckenbereiche heraufzuholen. 5.2 Unterstützungspersonal Personen ohne Eignung nach Pkt. 5.1 Eignung des Kursleiters (z. B. Auszubildende zum Fachangestellten für Bäderbetriebe, Praktikanten, Eltern, andere Begleitpersonen) dürfen lediglich assistierende Aufgaben ausführen. Die Verantwortung verbleibt beim Kursleiter. 6 Rahmenbedingungen und Ausstattung Der Badbetreiber hat die Verkehrssicherheit (Betriebsaufsicht) im zugewiesenen Bereich zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere Erste-Hilfe-Ausstattung und Rettungsgeräte Telefon; Notrufnummer muss jederzeit wählbar sein. Der für den Schwimmkurs vorgesehene Bereich soll klar abgetrennt sein. Der Einsatz des Trennseils zwischen dem Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich muss den Anforderungen der BGR/GUV-R 108 entsprechen. Für Schwimmkursanteile im Nichtschwimmerbereich wird der Einsatz des Trennseils empfohlen. Hubböden, Sprunganlagen und Attraktionen dürfen vom Kursleiter nur nach vorheriger Unterweisung benutzt/bedient werden. 7 Betriebliche Voraussetzungen Folgende organisatorische Maßnahmen und Voraussetzungen sind mindestens durchzuführen bzw. zu gewährleisten: Art, Ziel und Dauer des Kurses sind festzulegen. Der Kursleiter ist in die für den Kurs relevanten Gegebenheiten des Bades einzuweisen und in die Bedienung der notwendigen Anlagen (z. B. Hubboden) zu unterweisen. Die Ein- und Unterweisung muss dokumentiert werden. 8 Organisation des Kurses Die Organisation eines Kurses ist in besonderem Maße für die Sicherheit bedeutsam. 8.1 Gruppengröße Die Gruppengröße ist insbesondere abhängig von den individuellen Teilnehmervoraussetzungen (z. B. Alter, Körpergröße, Kenntnisstand), vom Kursinhalt und den örtlichen Gegebenheiten (z. B. Wassertiefe und Bestimmungsfaktoren gemäß DGfdB R 94.05, Ziffer 6.4). 8.2 Kursform Aus Sicherheitsgründen ist zu empfehlen, eine feste Einteilung der Teilnehmergruppen vorzunehmen. Diese sollte die Voraussetzungen der Kursteilnehmer berücksichtigen. 8.3 Gesundheitliche Eignung des Kursteilnehmers Die Kursteilnehmer oder deren Erziehungsberechtigte bestätigen, dass sie bzw. ihre Kinder für die Teilnahme am Kurs gesundheitlich geeignet sind. 9 Durchführung des Kurses 9.1 Vollzähligkeitsüberprüfung Es ist eine Anwesenheitsliste für jeden Kurs zu führen. Sie sollte mindestens den Kursleiter, die Kursteilnehmer und das Datum der einzelnen Kurstermine ausweisen. Die namentliche Überprüfung der Kursteilnehmer ist vor dem Beginn jeder Kurseinheit vorzunehmen. Darüber hinaus sollte der Kursleiter Zugriff auf weitere Kontaktdaten der Teilnehmer (Ansprechpartner, Telefonnummern) haben. Vor Beginn des Kurses ist für den Fall des Zuspätkommens eine klare Vereinbarung zu treffen (z. B. Einlass, Umkleiden, Duschen, Begleitung zum Beckenrand, Übergabe an den Kursleiter). Kursteilnehmer sollten sich nicht vom Übungsbetrieb entfernen. Der Kursleiter hat die Aufsicht über die gesamte Gruppe zu gewährleisten. Wenn sich ein Kursteilnehmer von der Gruppe entfernen muss (z. B. der Gang zur Toilette), sind die Regelungen hierfür klar zu treffen. So sind z. B. die Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet: 3

5 Wege für das Aufsuchen der Toilette festzulegen und zu üben. Es wird empfohlen, kleinen Kindern eine Begleitperson an die Seite zu stellen. Zwischendurch sollte daher eine stichprobenartige Kontrolle der Teilnehmerzahl erfolgen. 9.2 Gesundheitsabfrage Die Teilnehmer sind vor jeder Kursstunde über ihr körperliches Wohlbefinden zu befragen. Sollten bei einem Teilnehmer darüber Zweifel bestehen, ist dieser von der Teilnahme an der Kursstunde zurückzustellen. Bei Erkältungen und Unwohlsein ist auf Tauchübungen im Tiefwasser zu verzichten. 9.3 Anwesenheit des Kursleiters Der Kursleiter darf die Gruppe nur im absoluten Ausnahmefall verlassen. Sollte er die Gruppe verlassen müssen, dann hat er dafür zu sorgen, dass alle Kursteilnehmer das Wasser verlassen haben, die Vollzähligkeit überprüft ist und die Kursteilnehmer an dem im Bad vereinbarten Sammelpunkt verbleiben. Erst danach kann er die Aufsicht an eine geeignete Person delegieren. 9.4 Einweisung der Kursteilnehmer Vor der ersten Ausbildungsstunde erhalten die Kursteilnehmer eine altersgerechte Einweisung in die relevanten Gegebenheiten des Bades und zum Verhalten auf der Grundlage der Haus- und Badeordnung. Die Laufwege, Treffpunkte, mögliche Gefahren sowie Zeichen, Signale und Regeln sind den Kursteilnehmern als Bestandteil dieser Einweisung mitzuteilen. Bestandteil dieser Einweisung ist auch eine Erläuterung und Handhabung der vorhandenen Rettungsgeräte, die der Zielgruppe der Kursteilnehmer entsprechend altersgerecht erfolgen sollte. 9.5 Allgemeine Sicherheitsaspekte Der Standort des Kursleiters (im oder außerhalb des Wassers) ist so zu wählen, dass er die Aufsicht über die Gruppe führen kann. Bei Sprung- und Tauchübungen existiert ein besonderes Gefährdungspotenzial. Der Kursleiter muss die Themen Druckausgleich und Gefahr durch die Hyperventilation zielgruppengerecht vermitteln. Das Strecken- und Tieftauchen bedürfen einer individuellen Beaufsichtigung. Methodische Hilfsmittel sind bereits vor Unterrichtsbeginn am Beckenrand bereitzustellen. Aus Sicherheitsgründen sollte beim Springen und Tauchen auf den Einsatz einer Schwimmbrille verzichtet werden. Die Nutzung der Schwimmbrille sollte so lange unterbleiben, bis die Kursteilnehmer gelernt haben, unter Wasser die Augen zu öffnen und sich zu orientieren. Kursanteile im Tiefwasser erfordern besondere Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Einsatz von Unterstützungspersonal, Rettungsstange). 9.6 Abholung Mit den Erziehungsberechtigten von Kursteilnehmern im Kindesalter sind vor Kursbeginn Regelungen zur Abholung zu vereinbaren. Dies gilt auch im Falle einer Verhinderung der Erziehungsberechtigten bzw. der Beauftragten. 10 Literaturhinweise Ahrendt, Dr. Lilli: Schwimmen für Kinder, Verlag Meyer & Meyer, Aachen DGfdB A 51 Muster eines Nutzungsvertrages für die Überlassung von Schwimmbädern an Vereine DGfdB A 60 Betriebliche und technische Voraussetzungen zur Säuglings- und Kleinstkinderwassergewöhnung in öffentlichen Bädern DIN EN , Teil 2 Schwimmbäder Sicherheitstechnische Anforderungen an den Betrieb DLRG-Ausbilderhandbuch Schwimmen GUV-SI 8048 Checklisten zur Sicherheit im Sportunterricht Sicherheitsförderung im Schulsport in NRW, Heft Nr. 1033, Ritterbach Verlag Essen, Postfach ; info@baederportal.com; Internet:

6 für das Badewesen e.v. Anhang 1: Die kombinierte Rettungsübung zum Nachweis der Rettungsfähigkeit (normativ) Zur Erfüllung der in Pkt. 5.1 Eignung des Kursleiters genannten Anforderungen kann die kombinierte Rettungsübung durchgeführt werden. Die kombinierte Rettungsübung wird durch die Aufsichtskraft in Dienstkleidung an einer Person oder einer Rettungspuppe durchgeführt. Deren Platzierung erfolgt an der tiefsten Stelle der Becken des Bades in der dort größten Entfernung vom Beckenrand. Die Rettung muss bis zum Beginn der Herz-Lungen-Wiederbelebung innerhalb von drei Minuten abgeschlossen sein. Die kombinierte Rettungsübung besteht aus: Einleitung der Rettungskette, Sprung ins Wasser, Anschwimmen/Antauchen zur auf dem Beckenboden liegenden Person bzw. Rettungspuppe, Heraufholen der Person bzw. Rettungspuppe, Schleppen der Person bzw. Rettungspuppe zum Beckenrand, Sichern der Person bzw. Rettungspuppe am Beckenrand, Person bzw. Rettungspuppe aus dem Wasser bringen und auf dem Beckenumgang ablegen, die Herz-Lungen-Wiederbelebung mindestens drei Minuten lang an einer Reanimationspuppe durchführen. Die Prüfung muss durch eine hierfür qualifizierte Person durchgeführt werden (z. B. Meister für Bäderbetriebe, Personen mit Lehrschein einer Wasserrettungsorganisation). Eine Übertragung des Ergebnisses der kombinierten Rettungsübung auf ein anderes Bad ist möglich, wenn die Bedingungen in diesem Bad mindestens gleichwertig sind. Zusätzlich sollte das Aufsichtspersonal in die Gegebenheiten des Bades eingewiesen werden. Das Ergebnis der kombinierten Rettungsübung und die Einweisung müssen dokumentiert werden. für das Badewesen e.v., Essen, Postfach , gestattet Essen, Postfach ; Internet: 5

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