Nachrichten aus dem Verbandsgebiet Niederlausitz Herbst/Winter 2014

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1 KOMMUNALER ABFALLENTSORGUNGSVERBAND NIEDERLAUSITZ KAEV-KURIER Nachrichten aus dem Verbandsgebiet Niederlausitz Herbst/Winter 2014 SERVICE Über die Entsorgung von Grünabfällen Das Verbandsgebiet des KAEV Niederlausitz ist nicht nur wegen des Spreewaldes eine grüne Oase. Dazu tragen auch die zahlreichen Erholungsgrundstücke und Kleingärten bei, die zwischen Altdöbern und Leeskow das Bild dieser Region prägen. Besonders in der Saison von April bis September sind die Gärten schön anzusehen, zieren Blumen und Gehölze Rabatten und gemeinschaftliche Flächen. In den Gemeinden und Städten werten ideenreich gestaltete Grünflächen das Gesamtbild auf. Zu ihrer aller Bewirtschaftung gehört aber auch die Entsorgung der Grünabfälle. Wer einen Garten hat, kann oft selbst kompostieren. Leider aber stoßen die Komposthaufen manchmal an ihre Grenzen und die Frage taucht auf: Wohin mit den restlichen Abfällen? Der Kommunale Abfallentsorgungsverband Niederlausitz bietet Ihnen folgende Möglichkeiten an: die Abholung von Laub, Ast-, Baum- und Strauchschnitt innerhalb der gebührenpfl ichtigen Grünabfallsammlungen an drei Terminen im Jahr (einmal im Frühjahr und zweimal im Herbst) können Sie Laub und Rasenschnitt im grünen Laubsack bzw. Ast- und Strauchschnitt, zusammengehalten durch die dafür vorgesehene Banderole zur Abholung bereitstellen die grünen Laubsäcke mit der Aufschrift Laubsack und dem Logo des KAEV sowie die Banderolen mit dem Aufdruck KAEV Niederlausitz Astund Strauchwerksammlung erhalten Sie gegen eine Gebühr in den zugelassenen Vertriebsstellen (Adressen im Abfallkalender, im Internet unter oder telefonisch erfragen) der Grünabfall soll am Entsorgungstag bis 06:00 Uhr am Straßenrand vor dem Grundstück bereitstehen Grünabfälle, die nicht in den vom KAEV vorgesehenen Laubsäcken oder mit den Banderolen verpackt werden, können vom beauftragten Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen werden ein Laubsack darf nicht schwerer als 20 kg sein; die Ast- und Strauchwerkbündel dürfen eine Länge von 1,50 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten; der Stammdurchmesser soll nicht mehr als 15 cm betragen Hausmüll und Küchenabfälle gehören nicht in den Laubsack und die Banderole darf nicht für die Entsorgung von Brettern, Balken oder sonstigen Holzabfällen genutzt werden Grünabfälle können Sie auch gebührenpfl ichtig an die Abfallannahmestellen des Verbandes in Lübben-Ratsvorwerk, Vetschau, Ortsteil Göritz, und Luckau, Ortsteil Wittmannsdorf, anliefern. Entweder lose oder in Säcken verpackt. Die Säcke können Sie nach der Leerung in einem Abfallbehälter neben dem Kompostplatz entsorgen. Allein im Jahr 2013 wurden insgesamt ca t Grünabfälle an die Annahmestellen des Verbandes angeliefert. Aus ihnen stellt der KAEV Kompost her, den Sie wiederum käufl ich erwerben können und damit Ihrem Garten Gutes tun. AKTUELL Der KAEV erhält einen neuen Webauftritt Der Abfallverband fand, es ist an der Zeit, seine Webseite unter der Adresse zu überarbeiten und das Aussehen zeitgemäss und ansprechend gestalten zu lassen. Selbstverständlich wurden auch die Inhalte aktualisiert und neu strukturiert. Suchen Sie nach Entsorgungsterminen oder den richtigen Ansprechpartner aus dem Verband? Wollen Sie online Abholtermine für Sperrmüll oder Schrott/Elektrogeräte buchen? Wollen Sie sich über Aktuelles aus dem Verband oder Tipps zur richtigen Abfallentsorgung informieren? In Zukunft sollen Sie die von Ihnen benötigten Informationen noch schneller und einfacher fi nden. Aus diesem Grund wollen wir Sie auf die veränderte Internetpräsenz des KAEV neugierig machen, die in den nächsten Wochen an den Start gehen wird. Wir wollen damit unser Serviceangebot für Sie weiter ausbauen und verbessern und hoffen, die Webseite dient Ihnen als nützliche Hilfestellung für den Alltag.

2 AUS DEM VERBAND Kein Wintermärchen die Abfallentsorgung in der kalten Jahreszeit In wohl keiner anderen Branche klingeln die Telefone auch in der etwas besinnlicheren Jahreszeit so häufi g wie in der Abfallwirtschaft: Kein Wunder, denn was sonst (fast) reibungslos funktioniert und worauf sich die Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet des KAEV Niederlausitz verlassen können, kann im Winter schon mal ins Stocken geraten. Entweder, weil der Winterdienst durch extreme Witterungsbedingungen wie lang anhaltenden Schneefall oder Glatteis nur eingeschränkt vorankommt und die Entsorgungsfahrzeuge, die auf die Befahrbarkeit der Straßen und Wege angewiesen sind, nicht bis in den letzten Winkel gelangen. Oder weil die Ratschläge des Abfallverbandes zum Umgang mit den Behältern nicht ernst genommen werden. Alle Jahre wieder die Weihnachtszeit naht Hier ein paar Tipps für unbeschwerte Festtage und einen entspannten Jahreswechsel. Muss aufwändige Verpackung sein? Versuchen Sie doch einmal, wenn überhaupt, Geschenke anders als gewohnt zu verpacken. Die Vorweihnachtszeit kann genutzt werden, um Ideen oder alternative Verpackungen zu sammeln: z.b. Kalenderblätter mit tollen Motiven, übriggebliebene Tapete mit auffälligem Muster, selbst bemalte oder beklebte Schachteln. Tücher, Schals oder andere Textilien eignen sich ebenfalls als kreative Verpackung und sind zusätzlich eine kleine Aufmerksamkeit für die Beschenkten. Weihnachtsbaumschmuck zum Vernaschen Die Dekoration des Christbaumes muss nicht unbedingt eine teure Angelegenheit sein. Gestalten Sie den Baum doch einfach einmal mit Süßigkeiten, die Sie sonst auf den bunten Teller legen würden, wie Schokokringel Deswegen wollen wir Ihnen hier noch einmal ein paar Tipps geben, die Sie beherzigen sollten: befreien Sie Straßen und Wege, aber auch die Abfallbehälter von Schnee und Eis bringen Sie die Behälter bis an die nächste befahrbare Straße, wenn Grundstücke in Nebenstraßen nicht angefahren werden können bei frostigen Temperaturen hilft es, die Restabfälle in Kunststofftüten oder mit Zeitungspapier eingewickelt in die Mülltonne zu geben, damit diese nicht festfrieren und Plätzchen. Oder basteln Sie Strohsterne und Figuren aus kleinen Früchten, die Sie schon im Herbst beim Waldspaziergang gesammelt haben. Und verzichten Sie bitte auf Glitzer- oder Schneespray, denn sie stören später bei der Kompostierung des Baumes. Der Kühlschrank muss nicht aus allen Nähten platzen Schwerstarbeit in der Weihnachtszeit müssen auch die Einkaufswagen in den Geschäften leisten. Überlegen Sie doch bitte vorher: Muss ich wirklich so viele Lebens- und Genussmittel kaufen? Essensreste oder sogar komplette Verkaufsverpackungen mit Lebensmitteln landen viel zu oft nach den Feiertagen im Abfall! Weniger ist hier manchmal mehr. Und dann ab in die Mülltonne Denken Sie bitte schon einige Wochen vor dem Fest an die Abfallentsorgung. Sind Ihre Hausmüll- und Wertstoffbehälter schon gefüllt oder halten sie den Festtagen noch stand? Richtige Abfalltrennung ist auch an den Festtagen geboten: Das Geschenkpapier, die Zeitungen und Kartons gehören in den blauen Papierbehälter, Verpackungen aus Kunststoff in die gelbe Wertstofftonne, Kerzenreste, die zerbrochenen Weihnachtsbaumkugeln oder die defekte Beleuchtung gehören in den Hausmüll. Abfallbehälter mit eingefrorenem Inhalt können nicht geleert werden! Es erfolgt deshalb auch keine Erstattung der Gebühren! übergangsweise können für die Entsorgung von Hausmüll vom KAEV zugelassene rote Abfallsäcke bereitgestellt werden, die Sie in den Vertriebsstellen erhalten. Und wann werden die Abfälle abgeholt? Die Frage, welche Terminänderungen sich durch die Feiertage ergeben, beantwortet Ihnen wie jedes Jahr der Abfallkalender. Sie können aber auch die Presse verfolgen oder unsere Webseite besuchen. Und um ganz sicher zu gehen, wird der KAEV auch noch all denen, in deren Orten es Änderungen bei der Entsorgung gibt, Postwurfsendungen ins Haus schicken. Sie können uns aber auch gerne anrufen und nachfragen. Impressum Herausgeber: Kommunaler Abfallentsorgungsverband Niederlausitz Frankfurter Straße 45, Lübben (Spreewald) Telefon / , Fax / 3207 info@kaev.de Redaktion: Roswitha Jurrack Fotos: KAEV, Dmitri Zakovorotny - Fotolia.com (Herbstlaub), airborne77 - Fotolia.com (Kompost), ekarin - Fotolia.com (Zelt), Alis Photo - Fotolia.com (Garten im Winter), Pierre Vlcek - Fotolia.com (Tonnen im Schnee), mankale - Fotolia.com (Strohstern) Druck: Druckzone GmbH & Co. KG Cottbus Gestaltung: glutrot GmbH Berlin Auflage: Stück Stand der Informationen: September 2014 Änderungen vorbehalten. Alle Rechte vorbehalten. 2

3 AUS DEM VERBAND Ab in die Tonne aber in welche? Der KAEV bietet graue, blaue und gelbe Abfall- bzw. Wertstoffbehälter an. Grau steht für Restabfall, also Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, blau für Papier und gelb für Verpackungen aus Metall, Kunst- und Verbundstoffen. Leider landen bewusst oder unbewusst vor allem Hausmüll und Wertstoffe nicht unbedingt in den dafür vorgesehenen Behältern. Die sortenreine und getrennte Erfassung ist aber für eine qualitativ hochwertige Verwertung aller drei Fraktionen unbedingt wichtig. Der KAEV Niederlausitz bemüht sich daher ständig darum, die Bürgerinnen und Bürger über Abfallentsorgung und Wertstofferfassung im Haushalt, aber auch in gewerblichen Unternehmen zu beraten. Wir geben Ihnen gerne telefonisch Auskunft oder besuchen Sie vor Ort. Dabei ist richtige und kostengünstige Abfallentsorgung gar nicht so schwer. Das gehört in den grauen Restabfallbehälter: Hygieneartikel und -papier, Windeln, Geschirr, Spiegel- und Fensterglas, Staubsaugerbeutel, Tierstreu, Tapetenreste, Asche, Alttextilien, Gardinen, Federbetten, defektes Spielzeug u.a. Das gehört nicht in den Restabfall: wiederverwertbare Verkaufsverpackungen, schadstoffhaltige Abfälle, Elektrogeräte, Bauabfall, heiße Asche, Grünschnitt u.a. In den blauen Papierbehälter gehören: Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kataloge, Prospekte, Schulhefte, alte Telefonbücher, gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton Das eingesammelte Papier wird in Papierfabriken verwertet. Der KAEV kann dieses Papier selbst vermarkten und der Erlös fl ießt zur Stabilisierung der Gebühren in den Haushalt des Verbandes! Neue Regelung für Bioabfälle Wird das Farbspektrum der Abfall- und Wertstoffbehälter bald um eine Nuance erweitert? Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz) sieht zum die getrennte Erfassung von Bioabfällen, die einer Überlassungspfl icht unterliegen, vor. Damit soll europäisches Recht umgesetzt werden. Das gehört nicht in den Papierbehälter: verschmutzte Haushaltstücher und Papierservietten sowie Taschentücher, fettige Papiertüten, Hygienepapier, abgelöste Tapeten, Wachspapier, Pergament- und Backpapier, leere Feuerwerkskörper bzw. ausgebrannte Feuerwerksbatterien. Das alles muss im Restabfallbehälter entsorgt werden. Nutzen Sie unseren Service für die Entsorgung zusätzlicher Papiermengen, falls der blaue Behälter bereits prallvoll gefüllt ist: entweder gebündelt (nicht lose) neben den Papierbehälter legen (bei Touren ohne Seitenlader!) selbst gebührenfrei an die Abfallannahmestellen Lübben-Ratsvorwerk, Vetschau, Ortsteil Göritz, und Luckau, Ortsteil Wittmannsdorf, anliefern, kurzfristig unentgeltlich einen zusätzlichen Behälter bei uns bestellen oder den KAEV anrufen und die Entsorgung wird bei der nächstmöglichen Tour (unabhängig vom Tourenplan im Abfallkalender) in Ihrem Wohnort organisiert. In den gelben Wertstoffbehälter gehören: Kunststoffverpackungen: Folien, Tragetaschen, Beutel, Kunststofffl aschen von Wasch- und Spülmitteln und aus der Kosmetik, Kunststoffbecher von Quark, Margarine, Joghurt, Menüschalen von Fertiggerichten Verbundverpackungen: Getränke- und Milchkartons (Tetrapak), Vakuumverpackungen (von z.b. Kaffee) Metallverpackungen: Konserven- und Getränkedosen (ohne Pfand), Kronkorken, Schraubdeckel, Aluschalen und -folien, Spraydosen Das gehört nicht in den gelben Wertstoffbehälter oder -sack: Blumenkästen, Bierkästen, Spielzeug, Eimer, Wäschekörbe, Styropordeckenplatten, Gartenmöbel, Kunststoffgeschirr bzw. -besteck Neben den Garten- und Parkabfällen, die im Verbandsgebiet des KAEV ja bereits seit 1997 separat durch Sammlungen erfasst oder an die Abfallannahmestellen angeliefert werden können, sollen dann auch Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushalten eingesammelt und verwertet werden. Der Abfallverband hat bereits, gemeinsam mit anderen Zweckverbänden, Gutachten in Auftrag bzw. Konzepte erarbeiten lassen, die sich mit diesem Thema befassen. Gerade in einem überwiegend Bitte entsorgen Sie diese Dinge im Hausmüll bzw. bei der Sperrmüllentsorgung. Für alle Abfallarten gilt: Wurde der Behälter am Entsorgungstag nicht geleert (mögliche Gründe hierfür finden Sie auf Seite 5) erfolgt im Regelfall keine nachträgliche Tour! Für die Entsorgung von Hausmüll verwenden Sie bitte bis zur nächsten Leerung rote Abfallsäcke (in den Vertriebsstellen käuflich zu erwerben). Für die Entsorgung von Verpackungen (gelbe Tonne) verwenden Sie bitte bis zum nächsten Entsorgungstermin handelsübliche durchsichtige Kunststoffsäcke. Für die Entsorgung von Pappe und Papier können Sie beim KAEV kurzfristig und kostenlos einen Papierbehälter anfordern. ländlich strukturierten Gebiet mit einer geringen Einwohnerzahl stellt sich natürlich die Frage, ob so eine Sammlung wirtschaftlich effektiv und für den Gebührenzahler auch zumutbar ist. Es bedarf noch vieler Gespräche, Prüfungen und Rechtsverordnungen durch die Landesregierung, ehe es zu einem abschließenden Ergebnis kommen kann. Über dieses werden wir Sie natürlich unterrichten. 3

4 AKTUELL In Vetschau entsteht eine neue Solaranlage Schon seit geraumer Zeit denkt auch der Abfallverband darüber nach, ob und wie er einen Beitrag zur Gewinnung von alternativen Energien leisten kann. Fährt man durch die brandenburgische Landschaft, sieht man vielerorts riesige Felder mit Solaranlagen. Auch einige entsorgungspfl ichtige Körperschaften haben den Schritt bereits getan und fangen die Kraft der Sonne ein. Aufgrund nicht ausreichender wirtschaftlicher Prognosen hatte der Verband dieses Vorhaben jedoch zunächst verworfen. Im April diesen Jahres entschied sich die Verbandsversammlung des KAEV nach der Sichtung von Ertragsgutachten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen jedoch dazu, auf dem Gelände der Deponie Vetschau, Ortsteil Göritz, neben dem ehemaligen Deponiekörper eine Fläche von 2 Hektar für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zu verpachten. Damit ist nun ein Projekt auf den Weg gebracht, um noch rechtzeitig die letzte Phase der Vergütung für die Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu nutzen. Die Green Energy Lausitz UG i.g. aus Aue ist vom Abfallverband dazu legitimiert, auf dem Gelände der Deponie Göritz eine Solaranlage zu errichten und diese zu betreiben. Für den Verband bedeutet das ein geringes Risiko. Denn somit trägt allein das Unternehmen aus Aue die Verantwortung für die Vergütung. Der KAEV erhält demgegenüber ein Nutzungsentgelt für die Bereitstellung der Fläche. Ihre Ansprechpartner beim KAEV Niederlausitz Haben Sie Fragen zur Abfallentsorgung, zum Gebührenbescheid oder möchten Sie Tipps für optimale Entsorgungsleistungen in Ihrem Unternehmen oder Gewerbebetrieb? Dann rufen Sie die Mitarbeiter/-innen des Abfallverbandes an: Sitz/Verwaltung: Frankfurter Str. 45, Lübben (Spreewald), Tel /2704-0, Fax 03546/3207 Internet: Sprechtage: Dienstag 9: Uhr und :00 Uhr Donnerstag 9: Uhr und :00 Uhr Abfallberatung: Frau Matysiak Tel / matysiak@kaev.de Frau Schoan Tel / schoan@kaev.de Serviceteam: Lübben (Spreewald) Frau Budich budich@kaev.de Tel / Stadt Lübbenau/Spreewald (gesamt) Frau Plescher plescher@kaev.de Tel / Stadt Luckau (gesamt) /Amt Unterspreewald- Bereich Golßen Frau Krüger krueger@kaev.de Tel / Gemeinde Märkische Heide/Amt Unterspreewald- Bereich Schönwalde Frau Krischkowski krischkowski@kaev.de Tel / Amt Altdöbern/Gemeinde Heideblick/Amt Lieberose/Oberspreewald-Bereich Straupitz Frau Kirsche kirsche@kaev.de Tel / Stadt Vetschau/gesamt/Amt Lieberose/ Oberspreewald - Bereich Lieberose/Ortsteile Barzig, Wormlage, Woschkow der Stadt Großräschen Frau Schorten schorten@kaev.de Tel / Stadt Calau/gesamt Frau Orsin orsin@kaev.de Tel / Entsorgungszentrum des KAEV Niederlausitz Lübben-Ratsvorwerk Deponie/Abfall-Annahmestelle Tel /3137 Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-17:00 Uhr Sa 08:00-13:00 Uhr ratsvorwerk@kaev.de Abfall-Annahmestelle Vetschau, Ortsteil Göritz Tel /72476 Öffnungszeiten: Di 09:00-17:00 Uhr Sa (in geraden KW) 08:00-13:00 Uhr Abfall-Annahmestelle Luckau, Ortsteil Wittmannsdorf Tel /13502 Öffnungszeiten: Do 08:00-16:00 Uhr Sa (in ungeraden KW) 08:00-13:00 Uhr 4

5 EDITORIAL Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, immer wieder hören wir in Gesprächen mit Ihnen oder Gästen des Abfallverbandes, wie erstaunt Sie darüber sind, welche Vielfalt mit unserer Tätigkeit verbunden ist. Ich muss Ihnen ehrlich gestehen: Als ich vor 6 Jahren meine Stellung als Verbandsvorsteher des KAEV Niederlausitz antrat, ahnte ich auch nicht, welch breites Spektrum an Aufgaben auf mich zukommen würde. Dabei war ich schon einige Jahre in der Branche tätig und glaubte, ein reichhaltiges Wissen darüber angesammelt zu haben. Aber der tägliche Job, den ich übrigens sehr gerne gemeinsam mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verband und Partnern an unserer Seite mache, birgt immer wieder Neues und bringt auch so manche Überraschung mit sich. Ähnlich geht es sicher auch den Vertretern in unserer Verbandsversammlung. Den neu- oder wiedergewählten Vertretern wünschen wir eine erfolgreiche Mitwirkung bei der Bewältigung niveauvoller Abfallwirtschaftsaufgaben sowie eine gute Zusammenarbeit mit dem Verband. Trotz des breiten Tätigkeitsspektrums sind den Entscheidungen des Verbandes aber auch Grenzen gesetzt. So war es in diesem Jahr z.b. bei der Umstellung des Abfuhrrhythmus für die gelben Wertstoffbehälter, auf den der KAEV keinen Einfl uss hatte. Wir machen uns aber mit anderen öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern stark und versuchen, die besten Lösungen für Sie zu fi nden. Auch im Hinblick auf die zukünftig gesetzlich vorgeschriebene getrennte Erfassung von Wertstoffen und Bioabfällen muss der Verband Vorgaben von Bund und Land berücksichtigen. Die Einführung separater Sammelsysteme wie die Biotonne würde jedoch zu erheblichen Gebührenbelastungen für unsere Bürger führen. Der KAEV setzt deshalb auf die Intensivierung der bestehenden Grünabfallsammlungen und der Abfallannahmestellen sowie die weitere Nutzung der bewährten Eigenkompostierung. Ich freue mich auch weiterhin auf Ihre Briefe, Anrufe und Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbandes, denn nur gemeinsam fi nden wir Lösungen für Probleme und klären Ihre Fragen rund um die Abfallwirtschaft. In diesem Zusammenhang ein Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass an s angefügte Dateien ausschließlich im Word-, PDF-, TXT- oder XLSX-Format geöffnet werden. Andere Formate landen leider im elektronischen Papierkorb. Bitte achten Sie darauf, wenn Sie uns elektronische Post zukommen lassen. Danke! Ihr Bernhard Schindler AUS DEM VERBAND Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen Was ist zu tun, wenn ein Abfall- oder Papierbehälter defekt ist? Sollten Sie einen Schaden an einem Behälter feststellen, melden Sie sich bitte beim KAEV und geben nach Möglichkeit die Nummer des Behälters an. Diese befi ndet sich meist auf der linken Seite am Rumpf über dem Strichcode. Die für Ihren Wohnort zuständige Mitarbeiterin sagt Ihnen dann, wann Sie den Behälter zum Tausch bereitstellen sollen und wann ein neuer geliefert wird. Was sollten Sie unternehmen, wenn Sie Einwände gegen den Gebührenbescheid haben? Diese Einwände können unterschiedlich begründet sein: Beispielsweise eine Verringerung oder Erhöhung der Personenzahl im Haushalt, Reduzierung der Gebühr aufgrund von Studium oder Sie zweifeln z.b. die Anzahl der Leerungen an. In all diesen Fällen ist ein schriftlicher Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb der Frist von einem Monat nach Bekanntgabe beim KAEV eingereicht werden und von Ihnen unterschrieben sein. Sie können aber auch zu den Sprechzeiten bei uns vorbeikommen. Bitte reichen Sie uns dann auch die notwendigen Unterlagen (Studienbescheinigungen, An- und Abmeldungen im Einwohnermeldeamt usw.) ein. Die Mitarbeiterinnen im Serviceteam prüfen die Angaben und setzen sich mit Ihnen in Verbindung, um den Sachverhalt zu klären. Beachten Sie aber bitte: Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, die Abfallgebühren sind in jedem Fall zunächst zu zahlen. Sollte sich aus dem Widerspruch ergeben, dass Sie zu viel Gebühren entrichtet haben, werden diese selbstverständlich verrechnet bzw. zurückerstattet. Sie haben die rechtzeitige Bezahlung der Abfallgebühren vergessen und eine Mahnung erhalten. Was sollten Sie tun? Leider müssen Sie nun zusätzlich zu den Abfallgebühren auch die Mahngebühren bezahlen, da Sie säumig waren. Um das künftig zu vermeiden, bieten wir Ihnen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates an. Einen solchen Vordruck fi nden Sie im Internetauftritt des KAEV. Sie können diese aber auch gerne direkt bei uns anfordern. Der Restabfallbehälter, die blaue Papiertonne oder der gelbe Wertstoffbehälter ist am regulären Termin bei Ihnen nicht geleert worden. Was kann der Grund dafür sein und was sollten Sie tun? Entweder haben Sie den Behälter zu spät zur Leerung bereitgestellt (bis 06:00 Uhr), Bauarbeiten oder parkende Fahrzeuge haben die Zufahrt für das Entsorgungsfahrzeug behindert oder die Mitarbeiter des beauftragten Unternehmens haben festgestellt, dass in dem Behälter Abfälle enthalten waren, die nicht hineingehören. Im letzten Fall sollten Sie einen Mängelzettel auf dem Behälter fi nden und beim KAEV noch einmal nachfragen, welche Abfälle oder Wertstoffe wie entsorgt werden. Für Bauarbeiten trifft folgendes zu: Stellen Sie die Behälter bitte an die nächste für die Entsorgungsfahrzeuge zu befahrende Straße. Dürfen Sie selbst an die Abfallbehälter eine Schließvorrichtung anbringen? Die Frage betrifft vorrangig die Restabfallbehälter. Diese sind im Eigentum des Entsorgers. Sie können das zwar selbst tun, wir empfehlen Ihnen aber einen neuen Behälter zu bestellen, da das beauftragte Entsorgungsunternehmen selbst am besten weiß, wie und wo die Schließvorrichtungen anzubringen sind, um Schäden bei der Leerung zu vermeiden. 5

6 AKTUELL Nach der Saison ist vor der Saison Wohin mit ausrangierten Gartenmöbeln oder defekten Campingartikeln? Das Planschbecken für die Enkel hat leider nur einen Sommer lang Freude bereitet, der Sonnenschirm hat sich nach einer kräftigen Windböe verabschiedet und die Regentonne hat einen Riß. Wenn Campingund Gartenartikel oder -geräte defekt in den Keller oder Schuppen wandern, sind sie aus den Augen und aus dem Sinn und im nächsten Frühjahr oder Sommer gibt es das große Erwachen. Also besser gleich richtig entsorgen. Aber wie und wohin? Wir zählen Ihnen hier einige Beispiele auf, um Ihnen die richtige Entsorgung zu erleichtern: In den Hausmüll gehören u.a.: Campingartikel wie Luftmatratzen, Planschbecken für Kinder und Campinggeschirr Die Abfallannahmestellen übernehmen u.a.: Swimmingpools, Zelte, Paddel- und Schlauchboote, den Campinggrill und -kocher, Zeltstangen und Sonnenschirme In den Sperrmüll gehören u.a.: Freizeitartikel wie Gartenmöbel aus Kunststoff (Stühle, Tische), Koffer, Reisetaschen und Angeln GARTENRATGEBER Den Garten einwintern Ab Oktober können wir bereits wichtige Maßnahmen für die Pfl ege und den Winterschutz unserer Stauden und Gehölze in Angriff nehmen. Bewährt hat es sich, empfi ndliche Pfl anzen richtig einzupacken, damit sie ohne Schaden den Winter überstehen. Besonders gefährlich sind in unserer Niederlausitz Kahlfröste. Das sind eisige Ostwinde, die ohne eine ausreichende Schneedecke zur Schädigung unserer Pfl anzen bis hin zu Totalausfall führen können. Solche Schädigungen zeigen sich oft erst im kommenden Frühjahr an dürren Blättern und Trieben, bis hin zum Vertrocknen ganzer Knospenpartien an Obstbäumen und Weinstöcken. Ähnlich geht es ungeschützten Stammpartien unserer Obstbäume, wenn sie dem Wechsel zwischen Wintersonne und starken folgenden Nachtfrösten ausgesetzt sind. Dann reißt die Baumrinde an der Südseite auf, das Kernholz liegt frei und der Baum ist dauerhaft geschädigt. Deshalb empfehle ich als erste Maßnahme, die Stammpartien weiß anzustreichen bis zum Ansatz der ersten oberen Seitenäste. Bewährt hat sich handelsübliche Kalkfarbe mit einem Zusatz aus Latex-Bindemittel. Wer den Anstrich versäumt hat, kann auch ein schattenspendendes Brett an die Südseite lehnen. Besonders gefährdet durch Stammrisse sind Süßkirschen, Sauerkirschen, Pfl aumen- und Pfi rsichbäume. Buschige Gehölze und Stauden, wie Edelrosen, Kräuter, Weinreben, Jungpfl anzen oder auch Sommerfl ieder schützen wir durch Anhäufeln. Das können umliegendes Erdreich, Rindenmulch, Hackschnitzel oder grobe Komposterde sein. Zum Anhäufeln werden Stauden oder Rosen nur so weit gestutzt, dass man sich problemlos zwischen den Pfl anzen bewegen kann, um das Anhäufeln bewältigen zu können. Erst im Frühjahr erfolgt dann bei Rosen der richtige Rückschnitt. Aber Vorsicht dabei. Während Beetrosen und Teehybriden einen tiefen Rückschnitt brauchen, um reichhaltigen Blütenfl or zu entwickeln, sollten englische Rosen und neuere nostalgische Züchtungen nur auf 80 cm bis 1 m eingekürzt werden. Um diese besonderen Sorten zu schützen, empfehle ich wasserabweisende, luftdurchlässige Materialien wie Vlies, Gaze oder Jute zum Einbinden zu verwenden. Trotzdem sollte zusätzlich noch gut angehäufelt werden. Falls der Herbstregen ausfällt sollten immergrüne oder frisch gepfl anzte Gehölze und Stauden wiederholt gewässert werden. Frostgefährdete Gräser, ganz besonders Pampasgras werden mit lockerem Mulch abgedeckt und die Halme zu einem festen Bündel eingeschnürt. Erst im März/April schneiden wir Gräser bis zum Wurzelansatz zurück. Falllaub kann für Stauden, Beete, immergrüne Gehölze oder Hecken ein willkommener Winterschutz sein. Lediglich dem Rasen schadet nasses Laub, wenn es über Wochen liegen bleibt. Erfahrungsgemäß kann der letzte Rasenschnitt in unserem Klima noch im November/Dezember vorgenommen werden. Die Schnitthöhe liegt bei 4 5 cm, nicht tiefer. Danach hilft eine kräftige Düngekalkgabe von g/m² den Boden zu entsäuern und das Moss zu bekämpfen. Ein naturnaher Garten ist auch die beste Winterhilfe für unsere kleinen Helfer im biologischen Pfl anzenschutz. Denken Sie bitte an die Winterfütterung unserer gefi ederten Freunde, an den Laub- und Reisighaufen für den Igel, die Steinmauer für Eidechsen oder Samenstände von Sträuchern, Beeren und Obstreste am Baum als Nahrungsreserve in schneereichen Perioden. Autor der Gartentipps ist Günter Steinkampf, der als Fachberater für den Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde Lübben e.v. tätig ist. Er gibt immer an dieser Stelle interessante Ratschläge und Hinweise zur Gartenarbeit, denn als Fachmann kennt er die Bedürfnisse der Laubenpieper und Hobbygärtner am besten. 6

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