FUNKTIONSREGELUNG DER BLUTBANK DES ELTERNVEREINES DER GRIECHISCHEN ABTEILUNG DER DEUTSCHEN SCHULE ATHEN

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1 FUNKTIONSREGELUNG DER BLUTBANK DES ELTERNVEREINES DER GRIECHISCHEN ABTEILUNG DER DEUTSCHEN SCHULE ATHEN 1 Gründung und Ziele 1. Es wird eine Blutbank mit dem Namen Blutbank des Elternvereines der Griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen in Zusammenarbeit mit dem Laiko Nosokomio Athinon gegründet. 2. Die Blutbank hat folgende Ziele: I. Die Erschaffung eines kontinuierlichen Reservoirs an Blutkonserven für die Bedürfnisse der erweiterten Schulgemeinschaft der Deutschen Schule Athen. II. Die Hilfeleistung bei der Blutkonservensuche in Notsituationen Ihrer Mitglieder, wenn die Blutkonservenverfügbarkeit von der Blutbank nicht möglich ist. III. Die Entwicklung eines Solidaritätsgefühls und der freiwilligen Tätigkeit. 2 Mitglieder- Allgemeines Mitglieder sind: 1. Alle Schüler der Deutschen und Griechischen Abteilung, unabhängig davon, ob die Eltern Blutspender sind oder nicht, und solange sie die Schule besuchen. 2. Die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler, für den Zeitraum, in dem die Kinder die Schule besuchen. 3. Die Lehrkräfte der Deutschen Schule Athen für den Zeitraum, in dem sie zu der Schule gehören. 4. Mitglieder der Blutbank können alle Leute werden, die bereit zur freiwilligen Tätigkeit sind, Ihren Mitmenschen helfen möchten und die, die die Blutspendevoraussetzungen erfüllen (Alter, Gesundheitszustand). 3 Mitglieder Einschreibung 1. Recht zur Einschreibung und Teilnahme an der Blutbank haben alle Mitglieder des Elternvereines der Griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen sowie alle Mitglieder der erweiterten Schulgemeinschaft der Deutschen Schule Athen. Letzte sind nicht verpflichtet, sich in den Elternverein einzuschreiben, so daß sie nicht alle Mitgliedsverpflichtungen gegenüber dem Elternverein haben müssen. 2. Für die Einschreibung in die Registrierungsliste der Mitglieder in der Blutbank wird ein Anmeldeformular verlangt, wo die Interessenten folgendes angeben und bestätigen: I. Ihre kompletten und genauen Daten (Name, Adresse, Name des Vaters, Adresse des festen Wohnsitzes, Telefone, Adresse). II. Daß Sie Ihr 18. Lebensjahr vollendet haben. III. Daß Sie ohne Widerrede die internen Regelungen und die Entschlüsse der Vollversammlung und des Vorstandes des Elternvereines der Griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen bezüglich der Funktionen der Blutbank akzeptieren.

2 3. Mitglieder in der Registrierungsliste der Blutbank, die innerhalb drei Jahren nicht mindestens einmal Blut gespendet haben, werden nicht mehr als Mitglieder angesehen und werden nach Entschluss des Verwaltungskomitees von der Registrierungsliste gestrichen. 4 Unterscheidung der Blutspender- Mitglieder 1. Die Mitglieder der Blutbank werden in drei Gruppen unterteilt: Regelmässige oder dauerhafte Blutspender, Aushilfsblutspender und einfache oder freiwillige Blutspender. Jede Gruppe hat unterschiedliche Rechte: I. Als regelmässige werden die Blutspender bezeichnet, die mindestens zweimal im Jahr Blut spenden, II. Als Aushilfsblutspender werden diejenigen bezeichnet, die mit einer Frequenz von weniger als zweimal pro Kalenderjahr und mindestens einmal jedes zweite Jahr Blut spenden und III. Als einfache Blutspender werden die jenigen bezeichnet, die weniger als einmal in zwei Jahren Blut spenden. 2. Alle Mitglieder werden nach Ihrer Einschreibung und erster Blutspende als Aushilfsblutspender bezeichnet, und heissen regelmässige Blutspender nach zwei weiteren Blutspenden, also insgesamt drei, die innerhalb zwei Jahren nach Ihrer Einschreibung stattfinden. 3. Die Eigenschaft des regelmässigen Blutspenders wird behalten, so lange das Mitglied mindestens zweimal im Jahr Blut spendet. Sie wird auch mindestens ein Jahr lang behalten, wenn von einem staatlichen Krankenhaus bestätigt wird, daß der Blutspender aus gesundheitlichen Gründen kein Blut spenden darf, und er vorher ein regelmässiges Mitglied der Blutbank war. 4. Die Eigenschaft des Aushilfsspenders wird behalten, so lange das Mitglied mindestens einmal in zwei Jahren Blut spendet. Sie wird auch mindestens ein Jahr lang behalten, wenn von einem staatlichen Krankenhaus bestätigt wird, daß der Blutspender aus gesundheitlichen Gründen kein Blut spenden darf, und er vorher Aushilfsmitglied der Blutbank war. 5. Im Falle, daß ein regelmässiges Mitglied diese Eigenschaft verliert, bekommt es die Rechte des Aushilfsmitglieds. Entsprechend, wenn ein Aushilfsmitglied diese Eigenschaft verliert, bekommt es die Rechte des einfachen Mitglieds. 6. Die jenigen, die in der Registrierungsliste eingeschrieben sind, aber kein einziges Mal Blut gespendet haben, werden nicht als Mitglieder angesehen. 7. Die Blutbank akzeptiert Blutspenden von Freunden, die sich nicht als Mitglieder in die Registierungsliste einschreiben möchten. 5 Rechte der Mitglieder- Blutspender und keine Blutspender 1. Alle Schüler der Schule haben unbegrenzte Deckung mit Blutkonserven, unabhängig davon, ob die Eltern Blut spenden oder nicht. 2. Die regelmässigen Blutspender haben unbegrenzte Deckung mit Blutkonserven für sich selbst. Außerdem wird für jede Bluteinheit, die sie spenden, die doppelte Anzahl an Blutkonserven für Ihre Familienmitglieder gesichert (Ehe, Kinder, Eltern und Geschwister). 2

3 3. Die Aushilfsblutspender haben für sich selbst Deckung mit doppelter Blutkonservenanzahl, als die, die sie gespendet haben. Außerdem wird für jede Bluteinheit, die sie spenden, die gleiche Anzahl an Blutkonserven für Ihre Familienmitglieder gesichert (Ehe, Kinder, Eltern und Geschwister). 4. Die einfachen Blutspender haben für sich selbst Deckung mit Blutkonserven mit der Anzahl der Bluteinheiten, die sie gespendet haben. Sie haben kein Recht auf Blutkonserven für ihre Familienmitglieder (Ehe, Kinder, Eltern und Geschwister). 5. Die Aushilfs- und die regelmässigen Mitglieder können mehr Blutkonserven verlangen, als die, worauf sie Recht haben, wenn sie sich aber verpflichten, diese innerhalb von sechs Monaten zurückzugeben und wenn die Blutbank über das entsprechende Reservoir verfügt. Wenn sie sich an ihrer Verpflichtung nicht halten, werden sie nach Entschluß des Verwaltungskomitees von der Blutbank gestrichen, es sei denn, es bestehen schwerwiegende Gesundheitsgründe. 6. Die Mitglieder der Paragraphen 2,3 und 4 des Artikels 2, die kein Blut spenden, können nach entsprechendem Antrag soviele Blutkonserven bekommen, so wie sich das Verwaltungskomitee einstimmig entschließt. 7. Für jeden Einzelfall, der nicht zu den Artikeln dieser Regelung gehört, muß sich das Verwaltungskomitee einstimmig entscheiden. 6 Verwaltung- Verwaltungskomitee 1. Die Verantwortung für die Durchführung der vorliegenden Regelung hat der Vorstand des Elternvereins der griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen. 2. Jede finanzielle Verpflichtung der Blutbank wird von der Kasse des Elternvereins der griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen gedeckt. 3. Die Verantwortung für die Tätigkeit der Blutbank trägt das Verwaltungskomitee, das aus fünf ordentlichen Mitgliedern besteht, und zwar: I. Dem Vorstandsvorsitzenden des Elternvereins der griechischen Abteilung, der auch der Vorsitzende des Verwaltungskomitees ist, II. Dem Generalsekretär, III. Dem stellvertretenden Leiter des Lykeions, IV. Dem stellvertretenden Leiter des Gymnasions und V. dem Berater für Öffentlichkeitsarbeit. 4. Die Amtsdauer des Verwaltungskomitees ist einjährig und besteht so lange wie die Amtsdauer des Vorstands des Elternvereins der griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen. 5. Ein Mitglied des Verwaltungskomitees kann nach Entschluß des Vorstands des Elternvereins der griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen ersetzt werden. 6. Das Verwaltungskomitee ist ausschließlich zuständig für die Verwaltung des Blutes und hauptverantwortlich für die dauerhafte Gewährleistung der Bedienungsmöglichkeit der Mitglieder sowie für die Überwachung, daß sowohl Blutspender als auch Blutempfänger mit Konsequenz ihre Verpflichtungen erfüllen. 3

4 7 Verpflichtunges des Verwaltungskomitees Das Verwaltungskomitee hat folgende Verpflichtungen: 1. Die kontinuierliche Kontrolle des Butreservoirs der Blutbank. 2. Die Genehmigung für die Verfügbarkeit der Blutkonseven an die Mitglieder und an die Berechtigten. 3. Die Organisierung von Blutspendeaktionen mindestens zweimal im Jahr. 4. Die Verantwortung für die Organisierung von Veranstaltungen sowie von regelmässigen Ankündigungen mit dem Ziel, die Notwendigkeit der freiwilligen Blutspende zu betonen. 5. Die Zuständigkeit und die Verpflichtung Ankündigungen für regelmäßige Blutspendeaktionen mindestens zweimal im Jahr zu machen und für die Durchführung außerplanmäßiger Blutspendeaktionen, jedes Mal, wenn dies aufgrund von Notfällen für nötig gehalten wird. 6. Die Führung einer namentlichen Registrierungsliste der Blutspender der Blutbank (auch in elektronischer Form möglich) und der erhaltenen Blutkonserven. Diese Registirerungsliste beinhaltet die persönliche Karteikarte jeden Mitglieds- Blutspenders mit Daten des persönlichen Blutreservois und die Aufsicht über mögliche Änderungen und seiner Rechte. 7. Die Erteilung der Aufträge über die Blutübergabe (Blutkonservenanzahl, Blutgruppe) an das Krankenhaus, die vom Vorstandsvorsitzenden des Verwaltungskomitees oder von zwei anderen Mitgliedern des Verwaltungskomitees unterschrieben werden, wenn der Vorstandsvorsitzende verhindert ist. Die Erteilung von Blutkonserven an ein Mitglied oder an seine Verwandten wird nach einem schriftlichen Antrag des Mitglieds in einem Sonderformular genehmigt, wo sein Name, das Datum, die Blutkonservenanzahl, seine komplette Adresse, seine Telefonnummer und seine Ausweisnummer enthalten sind. 8. In besonderen Notfällen oder ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten oder nachts kann auch mündlich ein Auftrag von jedem Mitglied des Verwaltungskomitees erteilt werden, der aber am nächsten Tag schriftlich nachgereicht wird und vom Vorstandsvorsitzenden des Verwaltungskomitees oder von zwei anderen Mitgliedern des Verwaltungskomitees unterschrieben wird, wenn der Vorstandsvorsitzende verhindert ist. 9. Im Falle von Abwesenheit einiger Mitglieder tagt das Verwaltungskomitee und faßt legale Entschlüsse, wenn mindestens drei von fünf Mitgliedern anwesend sind. 10. Das Verwaltungskomitee der Blutbank befindet sich unter der Aufsicht des Vorstandes des Elternvereins der Griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen und der Vollversammlung des Vereines. 8 Blutspende 1. Die Aushilfsblutspender sollten bei Notfällen ihrer Verwandten die persönliche Blutspende vermeiden und stattdessen Blut von dem Verwaltungskomitee der Blutbank verlangen. 2. Das Verwaltungskomitee führt jährlich zwei geplante Blutspendeaktionen durch. 4

5 3. Eine außerplanmäßige Blutspendeaktion kann jede Zeit stattfinden, wenn dies das Verwaltungskomitee für nötig hält. 4. Jedes Mitglied der Blutbank kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt Blut spenden, wenn dies sein Wunsch ist, hat jedoch die Verpflichtung die jeweilige Blutabnahmediensstelle darüber zu informieren, daß die Blutkonserven der Blutbank zur Verfügung gestellt werden. Anschließend sollte das Mitglied das Verwaltungskomitee informieren, damit seine Karteikarte aktualisiert wird. 5. Die Blutbank funktioniert in Zusammenarbeit mit der Blutzentrale des Krankenhauses Λαϊκό Νοσοκομείο - Laiko Nosokomio, die eine Blutspenderregistrierungsliste führt und das vorhandene Blutreservoir und die Bedürfnisse ihrer Mitglieder verfolgt. 6. Die Verantwortung über die Voraussetzungen und über die hygienischen Bedingungen der Blutspendeaktion hat das Krankenhaus. Jeder Blutspender spendet Blut nach den Anleitungen des Krankenhauses. 9 Soziales Engagement 1. Die Blutkonservengabe an andere Leute, die keine Mitglieder der Blutbank sind, ist nach einstimmiger Zusage des Verwaltungskomitees möglich und so lange das entsprechende Blutreservoir in der Blutbank vorhanden ist. Die Blutkonservengabe an Leute außerhalb der Blutbank ist nach einstimmiger Zusage des Verwaltungskomitees zur Deckung ihrer sofortigen Bedürfnisse in Form eines Darlehens. In diesem Fall verpflichtet sich schriftlich der Antragsteller die Blutkonserven innerhalb 6 Monaten zurückzugeben. In besonderen Fällen kann sich das Verwaltungskomitee entscheiden, den Zeitraum bis auf maximal zwölf Monate zu erweitern. 2. Der Elternverein der griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen kann über die Blutbank, und wenn das möglich ist, Blut außerhalb der Blutbankmitglieder an Leute mit chronischen Erkrankungen, bei Notfällen und bei benötigten Massivtransfusionen anbieten. 3. Priorität bei der Blutkonservengabe an Patienten außerhalb der Blutbank haben folgende Gruppen: I. Thalassämiepatienten, II. Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen, III. Hämophiliepatienten und IV. alleinstehende Personen. 10 Jede entstehende Frage, die durch die vorhandene Regelung nicht gelöst werden kann, wird mit einem Mehrheitsentschluß des Verwaltungskomitees beantwortet, unter der Voraussetzung, daß alle Mitglieder anwesend sind. 11 Diese Regelung ist von dem Vorstand am 4. März 2015 genehmigt worden. Eine Modifikation des Gesetzes wird vom Vorstand des Elternvereins der Griechischen 5

6 Abteilung der Deutschen Schule Athen durchgeführt, nach schriftlichem Antrag von drei Vorstandsmitgliedern. 12 Im Falle einer Auflösung der Blutbank bekommt das Krankenhaus Laiko Nosokomio Athen das vorhandene Blutreservoir. 6

7 Registrierungsnummer des Blutspenders Anmeldeformular für die Registrierungsliste der Mitglieder in der Blutbank des Elternvereines der griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen Name Nachname Name des Vaters Adresse Telefon Mitglied des Elternvereines der griechischen Abteilung der DSA JA[ ] NEIN [ ] ANDERES* Vor- und Nachname des Kindes Klasse/Abteilung des Kindes Datum *Bitte um genaue Bestimmung: z.b dritte Person, Verwandte, Freund des Mitgliedes, Angestellter der DSA, Mitglied anderen Trägers der DSA. Hiermit beantrage ich meine Einschreibung in die Registrierungsliste der Blutbankmitglieder des Elternvereines der Schüler der griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen und bestätige folgendes: 1. Ich habe mein 18. Lebensjahr vollendet. 2. Ich akzeptiere ohne Widerrede die internen Regelungen und die Entscheidungen der Vollversammlung und des Vorstandes des Elternvereines der Griechischen Abteilung der Deutschen Schule Athen bezüglich der Funktionen der Blutbank. Unterschrift des Antragstellers 7

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