Energieeffizienzgesetz Was ist zu beachten?
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- Heiko Franke
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1 Energieeffizienzgesetz Was ist zu beachten? Mittwoch, 27. Jänner Uhr Spartenhaus der WK Wien Blauer Saal Schwarzenbergplatz Wien
2 Ihre Ansprechpartner bei ETHUS Lukas Meusburger, MSc Mag. Georg Frick, MA Schumanngasse 14 Ketschelenstraße 5b 1180 Wien 6800 Feldkirch Schumanngasse 14 Ketschelenstraße 5b 1180 Wien 6800 Feldkirch ETHUS GmbH Schumanngasse Wien FN m (LG Feldkirch) 2
3 AGENDA 1 Einleitung 2 Energieeffizienzgesetz Was ist zu beachten? 3 Ihre Fragen 3
4 Das Bundesenergieeffizienzgesetz verpflichtet Energielieferanten dazu, Effizienzmaßnahmen bei ihren Kunden durchzuführen Verpflichtung Verpflichtungszeitraum bis 2020 Energielieferanten mit Inlandsabsatz > 25 GWh pro Jahr Energieeffizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6% des Inlandsabsatzes Mindestens 40% davon bei Haushaltskunden Energielieferanten müssen für nicht-erfüllte Verpflichtungen Ausgleichszahlungen leisten (20 Cent / kwh) Umsetzung Gesetz lässt prinzipiell offen, wie Maßnahmen aufgebracht werden sollen EL können Maßnahmen bei sich selbst oder Ihren eigenen Kunden durchführen Können diese jedoch auch ausschreiben oder zukaufen (auch von Fremdkunden ) Es entsteht ein Marktpreis für Maßnahmen Umsetzer von Maßnahmen können diese an Energielieferanten verkaufen 4
5 Viele Energielieferanten werden durch das Energieeffizienzgesetz vor verschiedene Herausforderungen gestellt Schwierigkeiten die notwendige Menge an Maßnahmen aus eigener Kraft aufzubringen Hebung der Maßnahmenpotenziale bei eigenen Kunden Unsicherheit bezüglich realistischer Marktpreise für Energieeffizienzmaßnahmen Unklarheiten bezüglich der Dokumentation von Maßnahmen Großer Aufwand für die Verwaltung der Maßnahmen bzw. Mangel an internen Kapazitäten dafür Diverse Unklarheiten bezüglich der Einreichung der Maßnahmen bei der Monitoringstelle 5
6 ETHUS ist ein führender Dienstleister im Umfeld des EEffG Serviceumfang Beschaffung von Maßnahmen Plattform für den Handel mit Energieeffizienzmaßnahmen OTC Handel mit Energieeffizienzmaßnahmen Swap von Industrie- und Haushaltsmaßnahmen Umsetzung eigener Maßnahmen Erstellung individueller Marktberichte Beratung für Industriekunden bezüglich Dokumentation/Gutachten Überprüfung individueller Maßnahmen Kommunikation mit den zuständigen Behörden Vollständige Serviceleistung von Dokumentation, Controlling bis zur Übermittlung Gaslieferanten Regionale Stromversorger Kundenstruktur Tankstellenbetreiber Mineralölhändler Käuferkonsortien (im Auftrag mehrerer Energielieferanten) Kohlehändler Biomasseversorger Industrielle Kunden 6
7 Wichtiges Tool zur Hebung von Maßnahmen: Die intuitiv bedienbare ETHUS-Plattform mit responsive Design 7
8 Durch ETHUS wurden bislang rund 37 GWh an Maßnahmen übertragen Gehandelte Maßnahmen in GWh Nach Maßnahmentypen Sonstige 6,1% 18,8% Kesseltausch EFH 19,9 16,7 LED 26,2% 14,3% Kesseltausch MFH 1,5% Gas-Kombitherme 6,0% Solar 3,0% 24,1% Kesseltausch GVWB Umwälzpumpen LED-Beleuchtung 4,9% Haushalt Industrie Individuelle Maßnahmen 95,1% 8
9 AGENDA 1 Einleitung 2 Energieeffizienzgesetz Was ist zu beachten? 3 Ihre Fragen 9
10 Unter welchen Umständen sind Tankstellen verpflichtet? Tankstellen unterliegen der Lieferantenverpflichtung abhängig davon, in wessen Namen und auf wessen Rechnung der Energieträger entgeltlich abgesetzt wird. Im Falle eines Agenturverhältnisses, bei dem der Tankstellenbetreiber im Namen und auf Rechnung des Mineralölkonzerns verkauft, trifft den dahinterstehenden Mineralölkonzern (und nicht den Tankstellenbetreiber) die Lieferantenpflicht. Gruppe 1 Nicht-verpflichtete Tankstellenpartner im Agenturverhältnis (hier findet der Verkauf im Namen und auf Rechnung des Mineralölkonzerns - der somit Energielieferant isd EEffG ist - statt) Gruppe 2 Nicht-Verpflichtete Tankstelleneigenhändler mit einem Vorjahresenergieabsatz unter 25 GWh (Basis: Absatz 2014) Gruppe 3 Verpflichtete Tankstelleneigenhändler (=Verkauf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung) mit einem Energieabsatz ab 25 GWh (Basis: Absatz 2014) 10
11 In vier Schritten durchs EEffG! Wie hoch ist meine Verpflichtung? Wieviel Additiv-Diesel wurde verkauft? Liegen andere Maßnahmen vor? Meldung der Maßnahmen! Bestimmung der Verpflichtungshöhe auf Basis Vorjahresabsatz Berechnung der eigenen Maßnahmen zur Erfüllung der Verpflichtung mit Effizienzdiesel Maßnahmen die durch sonstige Quellen übertragen oder erworben wurden Bis 14. Februar bei der Monitoringstelle Details zu den Schritten auf den folgenden Folien 11
12 Schritt 1: Wie hoch ist meine Verpflichtung 2015? Basiswert: Vorjahresabsatz (2014) bei Endkunden im Inland inklusive Tanktourismus Basiswert Alle abgebenen Energieformen berücksichtigen (Diesel, Premiumdiesel, Biodiesel, Benzin, Flüssiggas, Heizöl, Pellets usw.) Weitergabe an andere Händler oder Tankstellen zählt nicht als Absatz bei Endkunden Verpflichtung = Nachweis von Energieeffizienzmaßnahmen im Umfang von 0,6% des Inlandsabsatzes Verpflichtung Mindestens 40 % der Energieeffizienzmaßnahmen müssen Haushaltsmaßnahmen sein Meldung der Verpflichtung bei der Monitoringstelle zu Jahresbeginn 12
13 Rechentools erleichtern die Bestimmung der eigenen Verpflichtung Übersicht Verpflichtungsperiode Tankstelle XY Endenergieabsatz 2014 Verpflichtung 2015 Vorhandene Maßnahmen Energieträger 2014 Einheit Heizwert in kwh Art Umfang in kwh Art der Maßnahme Wert in kwh Diesel Liter Haushaltsmaßnahmen Haushaltsmaßnahmen Bio-Diesel Liter Additive Hochleistungs-Diesel Liter HMÖ/ESA Benzin, bleifrei Liter Zukauf - Super, bleifrei Liter Super-Plus, bleifrei Liter Industriemaßnahmen Mix Liter Additive Super bleifrei, 100 Oktan Liter Zukauf Autogas, LPG Liter - Erdgas, CNG kg - SUMME Heizöl extra leicht Liter - Heizöl leicht Liter - Industriemaßnahmen Heizöl schwer Liter - Pellets kg - SUMME ,45 SUMME Erfüllungsstand Verpflichtung Haushaltsmaßnahmen übererfüllt Offene Verpflichtung Industriemaßnahmen untererfüllt Summe übererfüllt 13
14 Schritt 2: Wieviel additivierten Diesel habe ich 2015 verkauft? Verkaufter Additiv-Diesel Der Verkauf von additiviertem Diesel an Endkunden gilt als Energieeffizienzmaßnahme im Sinne des EEffG Ein Liter verkaufter Additiv-Diesel sind rund: 0,069 kwh 38% der Maßnahme Additiv- Diesel können als Haushaltsmaßnahme angerechnet werden (unabhängig davon, ob an Privatpersonen verkauft wurde oder nicht!) Doku- Erfordernisse Bestätigung über Einkauf von Additiven bzw. von additiviertem Diesel Belege für den Verkauf im Verpflichtungszeitraum (Menge an verkauften Additiven, Abgabeort) Bestätigung von Vorhändler, dass Dokumente für Beleg der Additivierung vorliegen Bei eigens durchgeführte Additivierung: Typenbezeichnung der verwendeten Additive mit dem Produktblatt des Herstellers und Laborbericht Achtung! In der Regel deckt der Verkauf von additiviertem Diesel nicht die ganze Verpflichtung einer Tankstelle im Jahr 2015 ab (Grund: unterjähriger Verkaufsstart) 14
15 Schritt 3: Liegen andere Energieeffizienzmaßnahmen vor? Maßnahmen von Konsortien? Wurden Maßnahmen von Interessensvertretungen oder Vorlieferanten übertragen? ESA? HMÖ? Eigene Maßnahmen? Heizungsumstellung Tausch LED-Beleuchtung Austausch Kühlgeräte Solar/PV-Anlagen Wassersparende Armaturen Fuhrpark Zukauf von Maßnahmen? Plattformen? Umsetzer? Andere? Achtung! Für alle gesetzten und gekauften Maßnahmen gelten Dokumentationserfordernisse Meldung aller Energieeffizienzmaßnahmen (inkl. Additive) bis ! 15
16 Schritt 4: Meldung der Energieeffizienzmaßnahmen bei der Monitoringstelle Alle Energieeffizienzmaßnahmen müssen bis im Unternehmenserviceportal eingemeldet werden! Hier erfolgt Eingabe der Maßnahmentypen und Upload der notwendigen Dokumente Vorraussetzung: Bürgerkarte/Handysignatur für USP; Finanzonlinezugang Freischaltung der Anwendung Anwendung zum Energieeffizienzgesetz Einmeldung kann auch durch externe Dienstleister vorgenommen werden Verplichtung für 2016 auf Basis des Vorjahresabsatzes ebenfalls im USP einmeldbar! 16
17 Das Unternehmensserviceportal 17
18 Die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz - Übersicht 18
19 Die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz Eingabe einer Maßnahme 19
20 Das ETHUS Maßnahmenmanagement ist ein umfassendes Serviceangebot von Beschaffung bis Einreichung 1 2 Beschaffung von Energieeffizienzmaßnahmen Management- Leistungen 3 Optionale Dienstleistungen + diverse Beratungs- und Serviceleistungen Breite und Tiefe der Services in jeweiligem Modul an individuelle Bedürfnisse des Energielieferanten anpassbar 20
21 ETHUS unterstützt Tankstellenbetreiber über die Beschaffung hinaus in sämtlichen für die Anrechnung notwendigen Belangen Verwaltung sämtlicher Maßnahmen des Energielieferanten und Reporting über Erfüllungsstand (eigene und extern zu beschaffende Maßnahmen) Beschaffung von zusätzlichen Maßnahmen zum Bestpreis Unterstützung in Dokumentation von bereits beschafften bzw. gesetzten Maßnahmen (z.b. Additive, Spritspartrainings für LKW-Fahrer) Einreichung sämtlicher Maßnahmen bei der Monitoringstelle via USP-Account Planung der Erfüllung der Verpflichtung für die nächste Periode Gemeinsamer Dokumentationsworkshop bzw. Abschlusstermin 21
22 AGENDA 1 Einleitung 2 Energieeffizienzgesetz Was ist zu beachten? 3 Ihre Fragen 22
23 ETHUS würde sich freuen, Sie in der Erfüllung der Lieferantenverpflichtung unterstützen zu dürfen
24 Anhang: Linksammlung: WKO-Energieeffizienz: Monitoringstelle: Unternehmensserviceportal: Umrechnungsfaktoren Energiegehalt: Umrechnungsfaktoren Mengemaße: ETHUS: 24
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