Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste/ Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste/ Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste"

Transkript

1 Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste/ Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung

2 ISBN Heft Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, Düsseldorf Copyright by Ritterbach Verlag GmbH, Frechen Druck und Verlag: Ritterbach Verlag Rudolf-Diesel-Straße 5 7, Frechen Telefon ( ) , Fax ( ) Auflage 2007

3 Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 7/07 Berufskolleg; Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung; Lehrpläne RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v Für die in der Anlage 1 aufgeführten Ausbildungsberufe werden hiermit Lehrpläne gemäß 6 in Verbindung mit 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Sie treten mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftreihe Schule in NRW. Die vom Verlag übersandten Hefte sind in die Schulbibliothek einzustellen und dort u. a. für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme bzw. zur Ausleihe verfügbar zu halten. Die in der Anlage 2 genannten Lehrpläne, die von den nunmehr auf Dauer festgesetzten Lehrplänen abgelöst werden, treten mit Wirkung vom 1. August 2007 außer Kraft. Heft Ausbildungsberuf Berufausbildung in der Bauwirtschaft: Berufliche Grundbildung Berufausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe - Ausbau Berufausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe - Hochbau Berufausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe - Tiefbau Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker 4152 Kauffrau/Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger 4146 Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter Konstruktionsmechanikerin/Konstruktionsmechaniker 4241 Orthopädieschuhmacherin/Orthopädieschuhmacher 4264 Schilder- und Lichtreklameherstellerin/Schilder- und Lichtreklamehersteller Fachkraft für Veranstaltungstechnik 4113 Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter 4162 Landwirtin/Landwirt Biologielaborantin/Biologielaborant Chemielaborantin/Chemielaborant Druckerin/Drucker Informationselektronikerin/Informationselektroniker Lacklaborantin/Lacklaborant Physiklaborantin/Physiklaborant Siebdruckerin/Siebdrucker Fachkraft für Lebensmitteltechnik Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik Fachkraft für Wasserwirtschaft 4234 Oberflächenbeschichterin/Oberflächenbeschichter (bisher: Galvaniseurin/Galvaniseur) Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- u. Informationsdienste Kauffrau/Kaufmann für audiovisuelle Medien Servicekauffrau/Servicekaufmann im Luftverkehr Anlage 1

4 Anlage 2 Folgende Lehrpläne zur Erprobung treten mit Ablauf des außer Kraft: Berufsausbildung in der Bauwirtschaft: Berufliche Grundbildung; RdErl. v (BASS Nr. 210) Berufsausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe Ausbau; RdErl v (BASS Nr. 213) Berufsausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe Hochbau; RdErl. v (BASS Nr. 214) Berufsausbildung in der Bauwirtschaft: Fachstufe Tiefbau; RdErl. v (BASS Nr. 215) Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker; RdErl. v (BASS Nr ) Kauffrau/Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr; RdErl. v (BASS Nr. 52 b) Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger; RdErl. v (BASS Nr. 211) Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter; RdErl. v (BASS Nr. 46) Konstruktionsmechanikerin/Konstruktionsmechaniker; RdErl. v (BASS Nr ) Orthopädieschuhmacherin/Orthopädieschuhmacher; RdErl. v (BASS Nr. 141) Schilder- und Lichtreklameherstellerin/Schilder- und Lichtreklamehersteller; RdErl. v (BASS Nr. 164) Fachkraft für Veranstaltungstechnik; RdErl. v (BASS Nr. 212) Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter; RdErl. v (BASS Nr. 13) Landwirtin/Landwirt; RdErl. v (BASS Nr. 62) Biologielaborantin/Biologielaborant; RdErl. v (BASS Nr. 216) Chemielaborantin/Chemielaborant; RdErl. v (BASS Nr. 217) Druckerin/Drucker; RdErl. v (BASS Nr. 220) Informationselektronikerin/Informationselektroniker; RdErl. v (BASS Nr ) Lacklaborantin/Lacklaborant; RdErl. v (BASS Nr. 218) Physiklaborantin/Physiklaborant; RdErl. v (BASS Nr. 219) Siebdruckerin/Siebdrucker; RdErl. v (BASS Nr. 221) Fachkraft für Lebensmitteltechnik; RdErl. v (BASS Nr. 222) Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik; RdErl. v (BASS Nr. 223) Fachkraft für Wasserwirtschaft; RdErl. v (BASS Nr. 225) Galvaniseurin/Galvaniseur; RdErl. v (BASS Nr. 134) Verfahrensmechanikerin/Verfahrensmechaniker; RdErl. v (BASS Nr. 224) Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- u. Informationsdienste; RdErl.v (BASS Nr. 193) Kauffrau/Kaufmann für audiovisuelle Medien; RdErl. v (BASS Nr. 199) Servicekauffrau/Servicekaufmann im Luftverkehr; RdErl.v (BASS Nr. 206)

5 Inhalt Seite 1 Rechtliche Grundlagen Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Vorgaben und Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich Stundentafel Unterrichtsfächer und Lernfelder Zuordnung der Lernfelder Beschreibung der Unterrichtsfächer Berufsspezifische didaktische Anmerkungen Hinweise und Vorgaben zur Integration und Anknüpfung weiterer Fächer Anknüpfung der fremdsprachlichen Kommunikation Integration der Datenverarbeitung KMK-Rahmenlehrplan Vorgaben und Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich Vorgaben und Hinweise zum Differenzierungsbereich und zum Erwerb der Fachhochschulreife... 36

6

7 1 Rechtliche Grundlagen Grundlagen für die Ausbildung in diesem Beruf sind die geltende Verordnung über die Berufsausbildung in diesem Beruf (Bundesgesetzblatt Teil I, und der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf (s. Kap. 3.4). Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß 4 und 5 BBiG bzw. 25 und 26 HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes sowie dem Bildungsauftrag der Berufsschule und zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming). Der vorliegende Lehrplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfeldern, ihren jeweiligen Zielformulierungen und Inhalten als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht und die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg-APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Aufgabe der Bildungsgangkonferenz ist es, im Rahmen der didaktischen Jahresplanung eine Konkretisierung der curricularen Vorgaben für den Bildungsgang vorzunehmen und dabei auch Besonderheiten der Region und der Lernorte sowie aktuelle Bezüge zu berücksichtigen. Die Bildungsgangkonferenz arbeitet bei der didaktischen Umsetzung des Lehrplans mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, 6 und 14 (3)) und plant und realisiert die Zusammenarbeit der Lernbereiche. Umfassende Hinweise und Anregungen zur Entwicklung und Gestaltung der didaktischen Jahresplanung enthält die Handreichung Didaktische Jahresplanung. Entwicklung. Dokumentation. Umsetzung. Lernsituationen im Mittelpunkt der Unterrichtsentwicklung in den Fachklassen des dualen Systems ( Die Bildungsgangkonferenz hat im Rahmen der didaktischen Jahresplanung insbesondere folgende Aufgaben zu leisten: Anordnung der Lernfelder in den einzelnen Ausbildungsjahren Ausdifferenzierung der Lernfelder durch praxisrelevante, exemplarische Lernsituationen Festlegung des zeitlichen Umfangs der Lernsituationen 7

8 8 Beschreibung der Lehr-Lernarrangements (Szenario) Konkretisierung der Kompetenzentwicklung in den Lernsituationen unter Berücksichtigung aller Kompetenzdimensionen wie sie der KMK-Rahmenlehrplan vorsieht (vgl. Kap. 3.4) und unter Einbezug der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs didaktisch begründete Anordnung der Lernsituationen im Lernfeld unter Beachtung des Kompetenzzuwachses Vereinbarungen zu Lernerfolgsüberprüfungen Planung der Lernorganisation Belegung von Klassen-/Fachräumen, Durchführung von Exkursionen usw. zusammenhängende Lernzeiten Einsatz der Lehrkräfte im Rahmen des Teams sächliche Ressourcen Berücksichtigung der Besonderheiten bei Durchführung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (s. Handreichung Doppelqualifikation im dualen System Die didaktische Jahresplanung ist zu dokumentieren und die Bildungsgangarbeit zu evaluieren. 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung erfordern, dass alle Dimensionen der Handlungskompetenz in Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. Lernerfolgsüberprüfungen und Leistungsbewertungen sind Grundlage für die Planung und Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe Beratungen mit Schülerinnen und Schülern zu deren Leistungsprofilen Beratungen mit an der Berufsausbildung Mitverantwortlichen insbesondere über die Zuerkennung des Berufsschulabschlusses, den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse der Sekundarstufe II sowie den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I. Lernerfolgsüberprüfungen und Leistungsbeurteilungen orientieren sich am Niveau der in den Zielformulierungen der Lernfelder als Mindestanforderungen beschriebenen Kompetenzen. Dabei sind zu berücksichtigen: der Umfang und die Differenziertheit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Selbständigkeit bei der Leistungserbringung die situationsgerechte, sprachlich richtige Kommunikation sowie das Engagement und soziale Verhalten in Lernprozessen. Die Leistungen in Datenverarbeitung werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Die Leistungen im Fach Fremdsprachliche Kommunikation werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Dabei wird unter Berücksichtigung des

9 Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und des Lehrplans Fremdsprachen in den Fachklassen des dualen Systems das Spektrum der allgemeinen sprachlichen Mittel, Wortschatzspektrum und -beherrschung, grammatikalische Korrektheit, Aussprache und Intonation, Diskurskompetenz sowie Redefluss und -genauigkeit dem angestrebten Niveau zugeordnet. Das Niveau des europäischen Referenzrahmens (s. Lehrplan Fremdsprachen, Fachklassen des dualen Systems), an dem sich der Unterricht orientiert hat, wird zusätzlich zur Note auf dem Zeugnis ausgewiesen. Die Leistungsbewertung im Differenzierungsbereich richtet sich nach den Vorgaben der APO-BK. 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Es ist Aufgabe der Schule, den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin zu wirken ( 2 Abs. 6 Satz 2 Schulgesetz). Grundlagen und Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit ( Reflexive Koedukation ) sind im Bildungsserver abrufbar unter und sowie der Fortbildungshandreichung Koedukation in der Schule reflektieren, weiterentwickeln, neu gestalten (Hrsg. Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur. Soest ) Informationsbroschüre Schule im Gender Mainstream Denkanstöße Erfahrungen Perspektiven (Hrsg. Ministerium für Schule und Weiterbildung. Soest 2005) zu entnehmen. 1 Die vorliegenden vom ehemaligen Landesinstitut für Schule/Qualitätsagentur herausgegebenen Publikationen werden nunmehr vom Ministerium für Schule und Weiterbildung, Dienststelle Soest, vertrieben. 9

10 3 Vorgaben und Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich 3.1 Stundentafel I. Berufsbezogener Lernbereich Unterrichtsstunden 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Summe Allgemeine Wirtschaftslehre Spezielle Betriebslehre der Medienund Informationstechnik Datenverarbeitung (80) 1 Fremdsprachliche Kommunikation Summe: II. Differenzierungsbereich Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1, A 2, A 3.1 und A 3.2 gelten entsprechend. 1 Die Vermittlung von Datenverarbeitung ist mit 80 Stunden in die Lernfelder integriert (s. Kapitel 3.4 KMK- Rahmenlehrplan). Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel

11 3.2 Unterrichtsfächer und Lernfelder Zuordnung der Lernfelder Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern ableiten, sind zu Unterrichtsfächern zusammengefasst. Diese sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Unterrichtsfaches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung über Ausbildungsjahre hinweg ist somit sichergestellt. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr LF 1, LF 3 LF 9 LF 12, LF 13 Allgemeine Wirtschaftslehre LF 2, LF 4, LF 5 LF 6, LF 7, LF 8 LF 10, LF 11 Spezielle Betriebslehre der Medien- und Informationsdienste Beschreibung der Unterrichtsfächer Allgemeine Wirtschaftslehre Dem Fach Allgemeine Wirtschaftslehre werden die Lernfelder 1, 3, 9, 12 und 13 zugeordnet. Die berufsspezifischen Lernfelder der Speziellen Wirtschaftslehre, die von beruflichen Aufgabenstellungen bzw. Handlungsabläufen ausgehen, erfahren in der Allgemeinen Wirtschaftslehre ihre betriebs- und volkswirtschaftliche Fundierung. In weiteren Lernfeldern werden berufliche Handlungssituationen reflektiert, in denen die Schülerinnen und Schüler als Auszubildende und als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen bzw. stehen werden. Diese beziehen sich auf arbeits-, sozialrechtliche und personalwirtschaftliche Fragen. Die Auszubildenden orientieren sich an betrieblichen Zusammenhängen und an dem rechtlichen Ordnungsrahmen ihres Betriebes. Sie setzen sich darüber hinaus mit der Vermarktung ihrer Produkte auseinander und erkennen die Bedeutung des Marketings für die Existenz ihres Betriebes. Das Lernfeld 1 versetzt die Schülerinnen und Schüler in den Stand, ihre neue Rolle bewusst zu reflektieren, sich in der Berufs- und Wirtschaftswelt zu orientieren und den Ausbildungsbetrieb vor dem Hintergrund der Wirtschaftsstruktur der Region einzuordnen. Darüber hinaus erlangen sie grundlegende Kompetenzen zur Bewältigung berufstypischer Handlungssituationen. In Lernfeld 3 erfahren die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten der kundenorientierten Beschaffung von Medien, Informationen und Dokumenten unter rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das Lernfeld 9 thematisiert die Herstellung und Gestaltung von Informationsdiensten unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte. Das Lernfeld 12 stellt interne und externe Partnerinnen/Partner sowie Möglichkeiten der nationalen und internationalen Zusammenarbeit vor. 11

12 In Lernfeld 13 erfahren die Schülerinnen und Schüler die Notwendigkeit der Bedeutung des Marketings für Anbieterinnen/Anbieter von Medien und Informationsdiensten. Spezielle Betriebslehre der Medien- und Informationsdienste Die der Speziellen Betriebslehre der Medien- und Informationsdienste zugeordneten berufsspezifischen Lernfelder 2, 4, 5, 6, 7, 8, 10 und 11 folgen dem idealtypischen betrieblichen Ablauf der Erfassung, Erschließung und Bereitstellung von Medien und Informationen. Sie sind in vielfältiger Weise mit den Lernfeldern der Allgemeinen Wirtschaftslehre sowie mit Datenverarbeitung und Fremdsprachlicher Kommunikation verknüpft. Das Lernfeld 2 dient der Aneignung von Medienkompetenz. Es umfasst die Mediengeschichte, das aktuelle Medienangebot, die Herstellung von Medien und die Darstellung von Informations- und Kommunikationssystemen. Die Lernfelder 4 bis 8, 10 und 11 folgen dem idealtypischen betrieblichen Ablauf der Erfassung, Erschließung und Bearbeitung von Beständen unter dem besonderen Aspekt der Information und Beratung von Kundinnen und Kunden sowie von Nutzerinnen und Nutzern Berufsspezifische didaktische Anmerkungen Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sind im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft tätig. Zu ihren Hauptaufgaben gehören das Beschaffen, das Erschließen, das Vermitteln und das Bereitstellen von Medien, Informationen und Daten sowie die Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kunden sowie von Nutzerinnen und Nutzern. Die Ausbildungsordnung sieht die Fachrichtungen Archiv, Bibliothek, Information und Dokumentation und Bildagentur vor. Der vorliegende Lehrplan geht von einer gemeinsamen Beschulung der Auszubildenden der unterschiedlichen Fachrichtungen aus. Die integrierte Ausbildung entspricht dem technologisch bedingten Zusammenwachsen der Fachrichtungen und erfordert spezielle Fähigkeiten. Medienkompetenz ist mit kundenorientiertem und wirtschaftlichem Handeln zu verbinden. Fachangestellte für Medien und Informationsdienste sind qualifiziert, in der Informationsgesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Als Informationsspezialisten verfügen sie über Fähigkeiten und Methoden, verantwortlich mit der ständig wachsenden Informationsflut umzugehen. Die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationssysteme, die wachsende Zahl unterschiedlicher Medien und Nutzungsmöglichkeiten sowie strukturelle Veränderungen führen dazu, dass die umfassenden Kenntnisse von den Schülerinnen und Schülern flexibel angewandt werden müssen. Diese Flexibilität ist auch vor dem Hintergrund der europäischen Integration, der Entwicklung des europäischen Marktes für Informationsinhalte und der sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen von besonderer Bedeutung. Eine der Aufgaben der Berufsschule besteht darin, die Betriebserfahrungen der Auszubildenden in den Unterricht systematisch einzubeziehen. Die Praxisbezüge bereichern und aktualisieren den Unterricht. Sie verdeutlichen den Auszubildenden den Zusammenhang zwischen schulischem und betrieblichem Lernen und ermöglichen Auseinandersetzungen mit den Lerninhalten beider Lernorte. Sie motivieren zu weiteren Fragen und reflektiertem Lernen, weil eigene Erfahrungen mit eingebracht werden können. Im Bildungsgang Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste sollen praktisches und theoretisches Lernen miteinander verbunden werden. Die Neuordnung der Berufsausbildung Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste sieht die integrierte Vermittlung einer Fremdsprache im berufsbezogenen Bereich vor. Dies bedeutet für die Schule, dass die 12

13 im Rahmen fremdsprachigen Erfassung, Erschließung und Bereitstellung von Medien und Informationen erforderliche Kommunikationsfähigkeit zu vermitteln ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Fremdsprache bei Fachaufgaben nutzen, indem sie fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden, in fremdsprachlichen Datenbanken recherchieren, Gespräche und Korrespondenz mit ausländischen Partnerinnen/Partnern führen und Auskünfte erteilen. Mit fortschreitender Ausbildung ist eine Differenzierung in die Fachrichtungen Archive, Bibliotheken, Information und Dokumentation und Bildagentur erforderlich. Diese Differenzierung kann je nach Größe und Zusammensetzung der Lerngruppe als äußere oder innere Differenzierung erfolgen. Die äußere Differenzierung geht von der fachrichtungsbezogenen Kursbildung bis zur Bildung eigener Fachklassen aus. Die innere Differenzierung kann durch individualisierte Unterrichtsmaterialien, Selbstlernmaterialien oder arbeitsteilige Problemlösungen erfolgen. 3.3 Hinweise und Vorgaben zur Integration und Anknüpfung weiterer Fächer Bei der Integration und Anknüpfung weiterer Fächer ist der erweiterte Lernsituationsbegriff zu Grunde zu legen (vgl. Handreichung Didaktische Jahresplanung, s. Kapitel 2.1; Dieser schließt die Möglichkeit vorbereitender und sichernder fachbezogener Sequenzen, die zur Kompetenzentwicklung erforderlich sind, ein Anknüpfung der fremdsprachlichen Kommunikation Grundlage für den Unterricht im Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist der gültige Lehrplan Fremdsprachen, Fachklassen des dualen Systems. Die im Umfang von 40 Stunden in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplanes enthaltenen fremdsprachlichen Ziele und Inhalte sind entsprechend den Anforderungen der Lerngruppe in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern unterrichtlich umzusetzen. Dasselbe gilt für die darüber hinaus sich aus den besonderen Anforderungen des Ausbildungsberufes ergebenden fremdsprachlichen Ziele und Inhalte, die mit zusätzlich 80 Unterrichtsstunden in der Stundentafel verankert sind. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Mögliche Anknüpfungspunkte für die Fremdsprachliche Kommunikation: Berufsbezogene Fremdsprachenkenntnisse werden angesichts der zunehmenden Internationalisierung der Märkte immer wichtiger. Ohne diese Kenntnisse ist eine Bewältigung zunehmend international verflochtener Informationsabläufe nicht mehr denkbar. Um die Schülerinnen und Schüler für den Beruf der/des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste handlungsfähig zu machen, sind die Vermittlung von Fachterminologie und deren Anwendung in praxisbezogenen Situationen notwendig. So kann die Zusammenfassung fremdsprachlicher Texte auf Deutsch, die Nutzung und Vermittlung mehrsprachiger Informationsdienste, die Formulierung von fremdsprachigen Standardtexten sowie die Entnahme von Informationen aus fremdsprachigen Datenbanken eingeübt werden. Daneben ist aber auch eine Steigerung der allgemeinen Sprachkompetenz mit dem Ziel anzustreben, die mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit zu verbessern. 13

14 Schul-/Ausbildungsjahr: 1/2 Zeitrichtwert: 40 UStd. Angestrebte Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler werten branchenspezifische fremdsprachliche Texte unter Einsatz geeigneter Hilfsmittel aus und führen Gespräche mit fremdsprachigen Kundinnen/Kunden. Inhalte branchenübliche Fachbegriffe Beschaffen von Medien und Informationen: fremdsprachliche Standardtexte Erfassen, Erschließen und Recherchieren fremdsprachlicher Medien und Informationen mehrsprachige Informationsdienste fremdsprachige Auskunft Integration der Datenverarbeitung Im Unterrichtsfach Datenverarbeitung werden Datenverarbeitungssysteme zur Lösung berufsbezogener Aufgaben genutzt und die Schülerinnen und Schüler zum fachgerechten und verantwortungsbewussten Umgang mit betrieblichen Informationen befähigt. Dafür muss gewährleistet sein, dass die Schülerinnen und Schüler über grundlegende instrumentelle Fähigkeiten verfügen (u. a. Grundlagen der Datenverarbeitung, der Textverarbeitung und Tabellenkalkulation). Weitere Ziele und Inhalte der Datenverarbeitung sind in die Lernfelder integriert (s. Kapitel 3.4 KMK-Rahmenlehrplan). Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel

15 3.4 KMK-Rahmenlehrplan R A H M E N L E H R P L A N für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste 1 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i. d. F. vom )

16 Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen. Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt. 16

17 Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln: Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom ) hat die Berufsschule zum Ziel, eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet; berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln; die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken; die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule den Unterricht an einer für ihre Aufgabe spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden; im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern; auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. 17

18 Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z. B. Arbeit und Arbeitslosigkeit, Friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des Einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Humankompetenz (Personalkompetenz) und Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Problem zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen. Humankompetenz (Personalkompetenz) bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinander zu setzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d. h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II). 18

19 Teil III Didaktische Grundsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes, berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt. Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbständig geplant, durchgeführt, ü- berprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.b. technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z. B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschiedliche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler auch benachteiligte oder besonders begabte ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert. 19

20 Teil IV Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medienund Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vom (BGBl I, Nr. 34, S. 1257) und der Verordnung vom (BGBl. I, Nr. 10, S. 222) abgestimmt. Diese Verordnungen sehen die fünf Fachrichtungen Archiv, Bibliothek, Information und Dokumentation, Bildagentur sowie Medizinische Dokumentation vor. Alle fünf Fachrichtungen sind in den vorliegenden Rahmenlehrplan integriert. Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sind im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft tätig, z.b. bei Stadt- und Staatsarchiven Kirchen- und Wirtschaftsarchiven Medien- und Pressearchiven Rundfunk und Fernsehen öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken Firmenbibliotheken Informationsvermittlern Informations- und Dokumentationsstellen Fachinformationszentren und bei anderen Datenbankanbietern Bildagenturen Bildstellen Museen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens pharmazeutischen Unternehmen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie üben Tätigkeiten in den Arbeitsbereichen der Beschaffung, Erschließung, Vermittlung und Bereitstellung von Medien, Informationen und Daten sowie bei der Beratung und Betreuung von Kunden und Nutzern aus. Im vorliegenden Rahmenlehrplan steht der Begriff Information für alle Formen von Dokumentationsinhalten, während der Begriff Medien für alle Arten von Informationsträgern steht. Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste erwerben im Rahmen der Ausbildung eine umfassende berufliche Handlungskompetenz. Sie werden befähigt, auf der Basis von Fachkompetenz Aufgaben zu analysieren, Lösungswege aufzuzeigen und die Ergebnisse zu präsentieren. Der Herausbildung einer bürger-/kundenorientierten Kommunikationsfähigkeit ist hierbei besonderes Gewicht beizumessen. Die Ausübung des Berufes erfordert neben einem kompetenten Verwaltungshandeln betriebswirtschaftliche Qualifikationen sowie fachrichtungsspezifisches Wissen. Dies ist für die Qualität und die Stellung der Medien- und Informationsdienste am Markt entscheidend. Ein prägendes Merkmal der Ausübung des Berufes der Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste liegt in ihrer Mittlerfunktion in der Informationsgesellschaft, die sorg- 20

21 fältigen und verantwortungsbewußten Umgang mit Medien und Informationen erfordert. Die Grundlage hierfür bildet die sichere Handhabung und Nutzung technologischer wie organisatorischer Hilfsmittel. Aus den genannten betrieblichen Handlungsfeldern leiten sich die Zielformulierungen des vorliegenden Rahmenlehrplans ab. Er ist deshalb an typischen Handlungsabläufen im Betrieb sowie der beruflichen Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Aus dieser Logik folgt im vorliegenden Rahmenlehrplan die Einbindung der bisher fächerbezogenen Lerninhalte in die verschiedenen Lernfelder. Lernfeldübergreifend ist die Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen berücksichtigt worden. Diese sind im Umfang von 80 Unterrichtsstunden in die Lernfelder zu integrieren. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler Standardsoftware und aktuelle Branchensoftware anwenden. Wesentliche Bedeutung kommt der Aneignung fachspezifischen Grundlagenwissens zu. Fachsprachen und Grundlagenwissen werden während der gesamten Ausbildungsdauer lernfeldübergreifend vermittelt. Der Struktur des Ausbildungsganges entsprechend erfolgt insbesondere im dritten Ausbildungsjahr die Vermittlung spezieller Fertigkeiten und Kenntnisse. Die fremdsprachlichen Ziele und Inhalte (gemäß Ausbildungsrahmenplan fremdsprachige Fachbegriffe anwenden und im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten ) sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert. 21

22 Teil V Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Nr. Lernfelder Zeitrichtwerte 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1. Die eigene Berufsausbildung aktiv mitgestalten Aneignen von Medienkompetenz Beschaffen von Medien und Informationen 4. Erfassen und Erschließen von Medien und Informationen 5. Informieren und Anleiten von Kunden/Nutzern Bearbeiten der Bestände Fachrichtungsspezifisches Erschließen von Medien und Informationen 8. Recherchieren, Aufbereiten und Bereitstellen von Informationen und Medien 9. Herstellen und Gestalten von Informationsdiensten Fachrichtungsspezifisches Erschließen und Recherchieren spezieller Medien und Informationen 11. Beraten und Betreuen von Kunden/Nutzern 12. Mit internen und externen Partnern kooperieren 13. Anwenden von Marketingstrategien und Marketinginstrumenten Summen

23 Lernfeld 1 Die eigene Berufsausbildung aktiv mitgestalten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: Die Schüler/Schülerinnen orientieren sich in der für sie neuen Lebenssituation und gestalten ihre Berufsausbildung selbst- und verantwortungsbewusst mit. Sie können ihre eigenen Interessen artikulieren, abwägen und unter Beachtung der neuen Position angemessen wahrnehmen. Die Schüler/Schülerinnen berücksichtigen den für das eigene Handeln und das Handeln im Ausbildungsbetrieb rechtlich relevanten Rahmen. Sie stellen die Grundzüge des Arbeits- und Tarifrechts dar und erläutern die für die Berufsausbildung und den Schutz des Arbeitnehmers wesentlichen Regelungen. Sie nutzen die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung und zeigen beim Auftreten von Interessengegensätzen ein angemessenes Konfliktverhalten. Sie bewerten das System der sozialen Sicherung. Die Schüler/Schülerinnen ordnen die ausbildenden Einrichtungen in das bestehende Rechtsund Wirtschaftssystem ein. Sie nutzen wirtschaftliche Grundkenntnisse bei der Wahrnehmung beruflicher Aufgaben. Die Schüler/Schülerinnen erkennen die Vielfalt vorhandener Einrichtungen für Medien- und Informationsdienste sowie die Bedeutung berufsständischer Organisationen. Sie kennen die Aufgaben der ausbildenden Einrichtungen als Voraussetzung zur Darstellung der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation und ordnen die eigene Tätigkeit in den betrieblichen Funktionszusammenhang ein. Stellenbeschreibungen und Organigramme werden als Hilfsmittel der Organisation erklärt. Die Schüler/Schülerinnen informieren sich über die Möglichkeiten beruflicher Weiterbildung. Inhalte: Öffentliches Recht und Privatrecht Rechtsformen ausbildender Einrichtungen Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht Mitwirkung und Mitbestimmung Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwertung Kommunikation und Konfliktverhalten Wirtschaftliche Grundbegriffe Einrichtungen für Medien- und Informationsdienste Berufsständische Organisationen Aufgaben der ausbildenden Einrichtungen Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation Personalentwicklung und Weiterbildung 23

24 Lernfeld 2 Aneignen von Medienkompetenz 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Zielformulierung: Die Schüler/Schülerinnen stellen die Entwicklung von Schrift, Satz und Druck bis hin zu Multimediaprodukten dar. Sie erkennen die historische Bedeutung und die Veränderungen, die neue Medien- und Informationsangebote bewirken. Die Schüler/Schülerinnen geben einen Überblick über das aktuelle Medienangebot. Sie stellen den Einfluss und die Macht der Medien dar und bewerten sie. Sie sind dafür sensibilisiert, dass im Umgang mit Medien gesetzliche Regelungen zu beachten sind. Sie führen Analysen zur Mediengestaltung durch. Die Schüler/Schülerinnen kennen die technischen Voraussetzungen und Geräte für die verschiedenen Medienformen und nutzen diese. Sie setzen Informations- und Kommunikationssysteme berufsbezogen und situationsgerecht ein. Sie erläutern die Anforderungen an die Gestaltung entsprechender Arbeitsplätze. Inhalte: Geschichte und Entwicklung der Medien Quellen- und Schriftkunde Herstellung und Verbreitung Aktuelles Medien- und Informationsangebot Macht und Einfluss der Medien Gesetzliche Regelungen Medientechnik Informations- und Kommunikationssysteme Arbeitsplatzgestaltung Quellenspezifische Fremdsprachen 24

25 Lernfeld 3 Beschaffen von Medien und Informationen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Zielformulierung: Die Schüler/Schülerinnen beschreiben die Möglichkeiten zur Beschaffung von Medien, Informationen und Dokumenten. Sie nutzen unterschiedliche Informationsquellen und Beschaffungswege und verfügen über differenzierte Auswahlkriterien. Die Schüler/Schülerinnen berücksichtigen rechtliche Regelungen sowie organisatorische, wirtschaftliche und quellenrelevante Gesichtspunkte. Sie bewerten den Informationsgehalt nach fachlichen und ethischen Kriterien. Die Schüler/Schülerinnen führen den Beschaffungsvorgang unter Nutzung betrieblicher Arbeits- und Organisationsmittel durch. Sie wenden branchenspezifische sowie Standardsoftware an und geben berufsbezogene Texte normgerecht ein. Die Schüler/Schülerinnen kontrollieren Eingangsrechnungen. Inhalte: Aufbau von Beständen Markt, Angebot und Nachfrage Auswahl- und Bewertungskriterien Beschaffungsarten Informations- und Bezugsquellen Beschaffungswege Bestellverfahren Übernahme in den Bestand Rechtliche Grundlagen Terminüberwachung Statistik Budgetierung Kassen- und Rechnungswesen Branchenspezifische und Standardsoftware Fremdsprachliche Standardtexte 25

26 Lernfeld 4 Erfassen und Erschließen von Medien und Informationen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Zielformulierung: Die Schüler/Schülerinnen kennen die Grundlagen und wichtigsten Prinzipien der Ordnungslehre sowie verschiedene Ordnungssysteme als Voraussetzung zur Bearbeitung von Medien und Informationen. Sie haben einen Einblick in die Regelwerke und Richtlinien aller Fachrichtungen und erkennen deren Bedeutung. Sie stellen Titelaufnahmen verschiedener Fachrichtungen gegenüber und identifizieren die enthaltenen Elemente. Sie erstellen Titelaufnahmen unter Berücksichtigung relevanter Regelungen. Die Schüler/Schülerinnen sind über die Möglichkeiten von Fremddatenübernahme und Verbundsystemen informiert und nutzen sie. Sie wirken mit an der Erstellung von Katalogen und Findmitteln. Inhalte: Arten und Formen von Katalogen und Findmitteln Ordnungsprinzipien und -systeme Formale und inhaltliche Erschließung Regelwerke und Richtlinien Fremddatenübernahme Spezielle Software Fachsprachen Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse 26

27 Lernfeld 5 Informieren und Anleiten von Kunden/Nutzern 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Zielformulierung: Die Schüler/Schülerinnen erläutern, welche Dienstleistungen zu welchen Bedingungen angeboten werden. Sie beschreiben die Auskunftsmittel, die zur Verfügung stehen und erläutern ihre Anwendungsmöglichkeiten. Sie sind vertraut mit den organisatorischen Abläufen, die bei der Bearbeitung von Anfragen und bei der Nutzung anfallen. Die Schüler/Schülerinnen sehen sich als Dienstleister und stellen dar, wie sie nutzerorientiert arbeiten. Sie erteilen Auskünfte und beraten Benutzer und Kunden. Die Schüler/Schülerinnen berücksichtigen rechtliche Vorgaben und werten vorhandene Daten unter fachlichen und wirtschaftlichen Aspekten aus, sie nutzen die Möglichkeiten moderner Datenverarbeitung. Inhalte: Dienstleistungsangebote Nutzungs- und Geschäftsbedingungen Rechtliche Grundlagen Ablauforganisation Auskunftsmittel Kundenberatung Umgang mit Kunden Statistik Kundenorientierte Arbeitsplatz- und Raumgestaltung Fremdsprachige Auskunft 27

28 Lernfeld 6 Bearbeiten der Bestände 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Zielformulierung: Die Schüler/Schülerinnen bearbeiten Medien, Informationen und Dokumente. Sie beurteilen, welche technisch-pflegerischen Arbeiten durchgeführt werden müssen, sie berücksichtigen ökonomische und ökologische Aspekte. Die Schüler/Schülerinnen haben einen Überblick über unterschiedliche Möglichkeiten, Informationen zu speichern. Sie stellen Vor- und Nachteile sowie Unterschiede, die bei der Pflege und Verwaltung der Speicher zu beachten sind, dar. Bei der Nutzung befolgen sie Grundsätze des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datensicherung. Die Schüler/Schülerinnen erläutern den technischen Bearbeitungsprozess vom Zugang über die Aufbewahrung bis hin zur Bereitstellung für die Benutzung. Sie unterscheiden verschiedene Präsentationsformen und Kriterien zur Auswahl. Sie begründen die Notwendigkeit von Konservierung und Restaurierung. Sie beschreiben reprographische Verfahren und stellen Bezüge zu ausbildenden Einrichtungen her. Die Schüler/Schülerinnen erläutern die in Magazinen durchzuführenden Verwaltungsarbeiten sowie Kriterien für Bestandskontrollen. Inhalte: Zusammensetzung der Bestände Fachspezifische technische Bearbeitung Formen der Bereitstellung Aufbewahrungssysteme Informationsspeicher Datenschutz und Datensicherheit Datensicherung Bestandspflege Bestandskontrolle Konservierungs- und Restaurierungsverfahren Reprographische Verfahren Materialbeschaffung und verwaltung 28

29 Lernfeld 7 Fachrichtungsspezifisches Erschließen von Medien und Informationen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: Die Schüler/Schülerinnen erfassen und erschließen Medien und Informationen. Sie nutzen fachspezifische Regelwerke und Software unter Berücksichtigung unterschiedlicher formaler und inhaltlicher Suchmöglichkeiten. Sie wenden Methoden und Verfahren zur sachlichen Erschließung an. Die Schüler/Schülerinnen verwalten und pflegen Datenbestände. Sie nutzen nationale und internationale Datennetze und Kommunikationssysteme. Die Schüler/Schülerinnen verstehen und erklären die Notwendigkeit von Normen und Standards als Voraussetzung für den Austausch von Daten. Sie nutzen Möglichkeiten der Fremddatenübernahme und stellen die Funktionsweise von Verbundsystemen dar. Inhalte: Formale Erfassung Inhaltliche Erschließung Quellen- und Schriftkunde Fachrichtungsspezifische Regelwerke und Richtlinien Nationale und internationale Normen und Standards Kataloge und andere Findmittel Fremddatenübernahme Datennetze und Verbundsysteme Fachspezifische Software Fachsprachen Fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse 29

30 Lernfeld 8 Recherchieren, Aufbereiten und Bereitstellen von Informationen und Medien 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Zielformulierung: Die Schüler/Schülerinnen haben einen Überblick über Informationsangebote und wählen geeignete Sucheinstiege. Sie entwickeln Suchstrategien und führen Recherchen mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen durch. Die Schüler/Schülerinnen beschaffen Informationen und zugehörige Quellen und bereiten sie den Anforderungen entsprechend auf. Sie stellen den Nutzern die recherchierten Informationen und Medien zur Verfügung. Im Prozessverlauf berücksichtigen sie fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte. Inhalte: Informationsmittel und -dienste Recherchemethoden und -strategien Beschaffungswege Aufbereitung und Bereitstellung Ausleihe und Nutzung Statistik Gebühren und Preise Zahlungsverkehr interne und externe Kooperation Rechtliche Regelungen Aufbau und Arbeitsweise von Informations- und Kommunikationssystemen Fachsprachen 30

RAHMENLEHRPLAN. für den Ausbildungsberuf Informationselektroniker/Informationselektronikerin. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

RAHMENLEHRPLAN. für den Ausbildungsberuf Informationselektroniker/Informationselektronikerin. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Informationselektroniker/Informationselektronikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.06.1999) 2 Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den

Mehr

Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen. Verfahren zur Neuordnung von Ausbildungsberufen

Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen. Verfahren zur Neuordnung von Ausbildungsberufen Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen Verfahren zur Neuordnung von Ausbildungsberufen Vorphase Änderung der Anforderungen an die Berufsausbildung Akteure der Berufsausbildung (Sozialpartner,

Mehr

Rahmenlehrplan für den Bildungsgang Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

Rahmenlehrplan für den Bildungsgang Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste 1 Die eigene Berufsausbildung aktiv mitgestalten Öffentliches Recht und Privatrecht Rechtsformen ausbildender Einrichtungen Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht Mitwirkung und Mitbestimmung Arbeitssicherheit,

Mehr

Implementationsveranstaltung

Implementationsveranstaltung Implementationsveranstaltung Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans im Landeslehrplan Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/ Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter 1 NRW übernimmt die KMK-Rahmenlehrpläne.

Mehr

5DKPHQOHKUSODQI UGHQ$XVELOGXQJVEHUXI )DFKDQJHVWHOOWHU)DFKDQJHVWHOOWHI U0HGLHQXQG,QIRUPDWLRQVGLHQVWH

5DKPHQOHKUSODQI UGHQ$XVELOGXQJVEHUXI )DFKDQJHVWHOOWHU)DFKDQJHVWHOOWHI U0HGLHQXQG,QIRUPDWLRQVGLHQVWH 5DKPHQOHKUSODQI UGHQ$XVELOGXQJVEHUXI )DFKDQJHVWHOOWHU)DFKDQJHVWHOOWHI U0HGLHQXQG,QIRUPDWLRQVGLHQVWH (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27.03.1998, in der Fassung vom 10. Dezember 1999) 7HLO,9RUEHPHUNXQJHQ

Mehr

Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS Lehrplanrichtlinien für die Berufsschule Fachklassen Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

Mehr

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Information und Dokumentation

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Information und Dokumentation 1 Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Information und Dokumentation BETRIEBLICHER AUSBILDUNGSPLAN AUSBILDUNGSBEHÖRDE: AUSZUBILDENDE/R Name: Vorname:

Mehr

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek 1 Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek BETRIEBLICHER AUSBILDUNGSPLAN AUSBILDUNGSBEHÖRDE: AUSZUBILDENDE/R Name: Vorname: geb.am: zeit vom bis:

Mehr

Beispiel für einen Ausbildungsplan

Beispiel für einen Ausbildungsplan Beispiel für einen Ausbildungsplan Betrieblicher Ausbildungsplan der Bibliothek der Medizinischen Hochschule Hannoverfür Fachangestellte für Medien- Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek Ausbildungszeit:

Mehr

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Archiv

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Archiv 1 Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Archiv BETRIEBLICHER AUSBILDUNGSPLAN AUSBILDUNGSBEHÖRDE: AUSZUBILDENDE/R Name: Vorname: geb.am: zeit vom bis: AUSBILDUNGSORTE

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Fachangestellte/r

Mehr

RAHMENLEHRPLAN. für den Ausbildungsberuf. Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

RAHMENLEHRPLAN. für den Ausbildungsberuf. Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27.03.1998 i.d.f. vom10.12.1999) - 2 - Teil I Vorbemerkungen

Mehr

Informationen für Schülerinnen und Schüler. Informationen zur Berufsausbildung Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste

Informationen für Schülerinnen und Schüler. Informationen zur Berufsausbildung Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Informationen für Schülerinnen und Schüler Informationen zur Berufsausbildung Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste 1 1. Ausbildungsbeschreibung und Ausbildungsdauer Fachangestellte für

Mehr

Vorstellung einer ausgewählten Lernsituation

Vorstellung einer ausgewählten Lernsituation Vorstellung einer ausgewählten Lernsituation Kordula Werner Arbeit in Lernfeldern: Die Lernfelder des Rahmenlehrplans sowie deren Ziele und Inhalte sind konsequent aus beruflichen Handlungssituationen

Mehr

Implementationsveranstaltung Vorstellung des Bildungsplans NRW für den Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Implementationsveranstaltung Vorstellung des Bildungsplans NRW für den Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik Implementationsveranstaltung Vorstellung des Bildungsplans NRW für den Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik 23.05.2016 Bildungsplan NRW Fachkraft für Veranstaltungstechnik 1 Vom KMK-Rahmenlehrplan

Mehr

Einführungsveranstaltung

Einführungsveranstaltung Einführungsveranstaltung Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans im Landeslehrplan Friseur/Friseurin 1 Prozess der Lehrplanentwicklung und Lehrplanumsetzung KMK-Rahmenlehrplan und Ausbildungsordnung Landeslehrplanentwicklung

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Fachangestellte/r

Mehr

Kompetenzdimensionen KMK (2007) (Hrsg.): Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen

Kompetenzdimensionen KMK (2007) (Hrsg.): Handreichung für die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz für den berufsbezogenen Lernfeldorientierung in der beruflichen Fachrichtung EHW 9. Sitzung Gütekriterien einer Lernsituation Berufliche Handlungskompetenz erfassen und bewerten Richter, H. (2004): Lernerfolgsüberprüfung. In:

Mehr

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsbetrieb:... Verantwortlicher Ausbilder:... Auszubildender:... Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Fachangestellte/r

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Workshop. Vorstellung des Bildungsplans NRW für den Beruf Automobilkauffrau/Automobilkaufmann

Workshop. Vorstellung des Bildungsplans NRW für den Beruf Automobilkauffrau/Automobilkaufmann Workshop Vorstellung des Bildungsplans NRW für den Beruf 1 Vom KMK-Rahmenlehrplan zum Ab dem 01.08.2017 gilt der neue bundesweite KMK-Rahmenlehrplan. Der KMK-Rahmenlehrplan wirdzum landesspezifischen erweitert.

Mehr

Informationen zur Berufsausbildung. Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste

Informationen zur Berufsausbildung. Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Informationen zur Berufsausbildung Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste Dieser Ausbildungsberuf wurde im Rahmen der Initiative Berufe mit Zukunft" als neuer dreijähriger Beruf erarbeitet.

Mehr

Der neue KMK-Rahmenlehrplan... für die Fachkraft für Metalltechnik für den/die Fertigungsmechaniker/in für den/die Stanz- und Umformmechaniker/in

Der neue KMK-Rahmenlehrplan... für die Fachkraft für Metalltechnik für den/die Fertigungsmechaniker/in für den/die Stanz- und Umformmechaniker/in Ministerium für Schule und Weiterbildung, Soest Montag, 10. Juni 2013 Der neue KMK-Rahmenlehrplan... für die Fachkraft für Metalltechnik für den/die Fertigungsmechaniker/in für den/die Stanz- und Umformmechaniker/in

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Fachrichtung Information und Dokumentation Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan

Mehr

R A H M E N L E H R P L A N für den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Berufsfeld Holztechnik (Beschluss der

R A H M E N L E H R P L A N für den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Berufsfeld Holztechnik (Beschluss der R A H M E N L E H R P L A N für den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Berufsfeld Holztechnik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom.08.03.2006) - 2 - Teil I Allgemeine Vorbemerkungen

Mehr

Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Fachkraft für Lebensmitteltechnik Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Fachkraft für Lebensmitteltechnik Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ISBN 978 3 89314 883 7 Heft 41033 Herausgegeben vom Ministerium

Mehr

Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) STÄNDIGE KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK, BESCHLUSS-NR. 323 Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz

Mehr

Entwicklung von Lernsituationen. dargestellt am Landeslehrplan Friseurin/Friseur

Entwicklung von Lernsituationen. dargestellt am Landeslehrplan Friseurin/Friseur Entwicklung von Lernsituationen dargestellt am Landeslehrplan Friseurin/Friseur 05. 06. Juni 2012 1 Grundsätzliche Vorgehensweise 1. Lernfeld analysieren 2. Lernsituationen benennen, zeitlichen Umfang

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Von der Ausbildungsverordnung zum Wochenplan. Elisabeth März, Ausbildungsleiterin an der Bibliothek des Deutschen Bundestages

Von der Ausbildungsverordnung zum Wochenplan. Elisabeth März, Ausbildungsleiterin an der Bibliothek des Deutschen Bundestages Von der Ausbildungsverordnung zum Wochenplan Elisabeth März, Ausbildungsleiterin an der Bibliothek des Deutschen Bundestages Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Berufsbezeichnung Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien-

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin über die Berufsausbildung zum Servicefahrer / zur Servicefahrerin vom 22. März 2005 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 887 vom 29. März 2005) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/ zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit Vom 18. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 794 vom 23. März 2005)

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

Begleitseminar zum Unterrichtspraktikum BK. Herzlich Willkommen!

Begleitseminar zum Unterrichtspraktikum BK. Herzlich Willkommen! Begleitseminar zum Unterrichtspraktikum BK Herzlich Willkommen! Phase II Reorganisation Entfaltung I: Planung am BK I. Planvorgaben II. Planungsrationalitäten III. Planungsschemata I. Planvorgaben 1. Curriculare

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*)

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, sowie Veranstaltungswirtschaft*) vom 25. Juni 2001 Au s z u g V e r a n s t a l t u n g s k a u f m

Mehr

Entwicklung von Lernsituationen am Beispiel: Lernfeld 2

Entwicklung von Lernsituationen am Beispiel: Lernfeld 2 Entwicklung von Lernsituationen am Beispiel: Lernfeld 2 Umsetzung des Lehrplans Friseurin /Friseur 1 Mögliche Vorgehensweise 1: Orientierung an den Handreichungen 2 Mögliche Vorgehensweise 2: Ablaufplanung

Mehr

am Beispiel einer ausgewählten Lernsituation Irina Harzheim, Anne Rubel Soest, 31. Mai 2011 Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg

am Beispiel einer ausgewählten Lernsituation Irina Harzheim, Anne Rubel Soest, 31. Mai 2011 Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg Umsetzung des Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Tourismuskauffrau / Tourismuskaufmann (Privat- und Geschäftsreisen) in den Landeslehrplan für NRW am Beispiel einer ausgewählten Lernsituation Irina

Mehr

Der neue KMK-Rahmenlehrplan... für die Fachkraft für Metalltechnik für den/die Fertigungsmechaniker/in für den/die Stanz- und Umformmechaniker/in

Der neue KMK-Rahmenlehrplan... für die Fachkraft für Metalltechnik für den/die Fertigungsmechaniker/in für den/die Stanz- und Umformmechaniker/in Ministerium für Schule und Weiterbildung, Soest! Montag, 10. Juni 2013 Der neue KMK-Rahmenlehrplan... für die Fachkraft für Metalltechnik für den/die Fertigungsmechaniker/in für den/die Stanz- und Umformmechaniker/in

Mehr

Informationselektronikerin/Informationselektroniker

Informationselektronikerin/Informationselektroniker Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Informationselektronikerin/Informationselektroniker Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ISBN 978 3 89314 886 8 Heft 4173-10 Herausgegeben

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen*) Vom 17. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau. vom 21. Mai 2003 über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann / zur Investmentfondskauffrau vom 21. Mai 2003 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 30. Mai 2003) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten 974 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1 Vom 19. Mai 1999 (BGBl.

Mehr

2. Formulierung der beruflichen Kompetenzen und Strukturierung nach dem Schema von Muster-Wäbs/ Schneider

2. Formulierung der beruflichen Kompetenzen und Strukturierung nach dem Schema von Muster-Wäbs/ Schneider Das Ziel ist es, ausgehend vom Lernfeld 1 (In Ausbildung und Beruf orietnieren..) eine dem Lernfeldkonzept entsprechende Lernsituation zu konstruieren. Eine Lernsituation ist eine didaktisch konstruierte

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Ausbildungsberuf Geomatiker/Geomatikerin. Lernfelder der Berufsschule. Thomas Dulisch Johannes-Gutenberg-Schule Stuttgart. jgs:bs

Ausbildungsberuf Geomatiker/Geomatikerin. Lernfelder der Berufsschule. Thomas Dulisch Johannes-Gutenberg-Schule Stuttgart. jgs:bs Ausbildungsberuf Geomatiker/Geomatikerin Lernfelder der Berufsschule Thomas Dulisch Johannes-Gutenberg-Schule Stuttgart Die Johannes-Gutenberg-Schule Gegründet am 4. Oktober 1903 1300 Schüler, 82 Lehrer

Mehr

Workshop. Vorstellung des Bildungsplans NRW für den Beruf Automatenfachfrau/Automatenfachmann

Workshop. Vorstellung des Bildungsplans NRW für den Beruf Automatenfachfrau/Automatenfachmann Workshop Vorstellung des Bildungsplans NRW für den Beruf 1 Vom KMK-Rahmenlehrplan zum Ab dem 01.08.2015 gilt der neue bundesweite KMK-Rahmenlehrplan. Der KMK-Rahmenlehrplan wird zum landesspezifischen

Mehr

Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Ausbildungsrahmenplan

Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Ausbildungsrahmenplan Fachangestellter Fachangestellte Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse 1 Der Ausbildungsbetrieb ( 3 Abs. 1 Nr. 1) 1.1 Stellung, Rechtsform, Organisation

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Ludwig-Erhard-Schule. Informationen zum Kaufmann zur Kauffrau für Büromanagement

Ludwig-Erhard-Schule. Informationen zum Kaufmann zur Kauffrau für Büromanagement Informationen zum Kaufmann zur Kauffrau für Büromanagement 2 3 4 5 6 Neue Prüfungsordnung Gestreckte Abschlussprüfung Wegfall der Zwischenprüfung Prüfung von Inhalten des 1. Ausbildungsjahres nach 15 Monaten.

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Mehr

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts

Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen. im Rahmen des Projekts Anlage I: Strukturvorschlag für kompetenzbasierte Ausbildungsordnungen im Rahmen des Projekts Weiterentwicklung des Konzepts zur Gestaltung kompetenzbasierter Bonn, 30. November 2012 AB 4.1, Barbara Lorig,

Mehr

Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Fachkraft für Veranstaltungstechnik Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Fachkraft für Veranstaltungstechnik Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ISBN 978 3 89314 976 6 Heft 41022 Herausgegeben vom Ministerium

Mehr

Einführungsveranstaltung. Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans im Landeslehrplan Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugservice

Einführungsveranstaltung. Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans im Landeslehrplan Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugservice Einführungsveranstaltung Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans im Landeslehrplan Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugservice Übersicht: Prozess der Lehrplanentwicklung und Lehrplanumsetzung KMK-Rahmenlehrplan

Mehr

Konstruktionsmechanikerin/Konstruktionsmechaniker

Konstruktionsmechanikerin/Konstruktionsmechaniker Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Konstruktionsmechanikerin/Konstruktionsmechaniker Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ISBN 978 3 89314 979 7 Heft 4171-13 Herausgegeben

Mehr

Der neue Lehrplan Fachschule Sozialpädagogik. Vorstellung des neuen Lehrplans NRW in Sachsen-Anhalt Juni 2014

Der neue Lehrplan Fachschule Sozialpädagogik. Vorstellung des neuen Lehrplans NRW in Sachsen-Anhalt Juni 2014 Der neue Lehrplan Fachschule Sozialpädagogik Vorstellung des neuen Lehrplans NRW in Sachsen-Anhalt Juni 2014 1 Lehrplan für die FSP in NRW Entstehungszusammenhang Lernfelder auf der Grundlage von Handlungsfeldern

Mehr

KMK-Rahmenlehrplan Fotograf / Fotografin

KMK-Rahmenlehrplan Fotograf / Fotografin KMK-Rahmenlehrplan Fotograf / Fotografin Einführungsveranstaltung zum Landeslehrplanentwurf Soest - 26. Mai 2009 Einführungstagung Soest 26. Mai 2009 1 Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Mehr

2. Prozesshafte Abbildung einer beruflichen Handlungssituation

2. Prozesshafte Abbildung einer beruflichen Handlungssituation Das Ziel ist es, ausgehend vom Lernfeld 10 (Absatzprozesse...) eine dem Lernfeldkonzept entsprechende Lernsituation zu konstruieren. Eine Lernsituation ist eine didaktisch konstruierte Unterrichtseinheit,

Mehr

R A H M E N L E H R P L A N

R A H M E N L E H R P L A N RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Polster- und Dekorationsnäher/Polster- und Dekorationsnäherin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.03.2005) - 2 - Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008

Verordnung über die Berufsausbildung. zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr Vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1585, 1586). 1 Staatliche Anerkennung des

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008

Verordnung. (2) Die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau. vom 13. Februar 2008 über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/zur Personaldienstleistungskauffrau vom 13. Februar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 6 vom 29. Februar 2008) Auf Grund

Mehr

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann/ zur Personaldienstleistungskauffrau*) Vom 13.Februar 2008 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker

Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Anlagenmechanikerin/Anlagenmechaniker Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ISBN 978 3 89314 974 2 Heft 4171-14 Herausgegeben vom Ministerium

Mehr

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Stand: April 2005 www.avmedien-bremerhaven.de Die Ausbildungspartnerschaft Medien - für eine starke Region Die FaMIs Der Beruf Fachangestellte(r)

Mehr

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt

Mehr

Rechte und Pflichten eines Auszubildenden. Exemplarische Einordnung des Unterrichtsentwurfs

Rechte und Pflichten eines Auszubildenden. Exemplarische Einordnung des Unterrichtsentwurfs Rechte und Pflichten eines Auszubildenden Exemplarische Einordnung des Unterrichtsentwurfs Oeconomix Einbindung des AzubiQuiz Lernfeld 1: In Ausbildung und Beruf orientieren Schulform: Berufsbildende Schule

Mehr

R A H M E N L E H R P L A N

R A H M E N L E H R P L A N RAHMENLEHRPLAN für den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.09.2004) - 2 - Teil I: Allgemeine

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau Vom 22. Juli 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2795 vom 29. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in

Mehr

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04.07.2007 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Vom 9. Februar 2000, geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für

Mehr

Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Verkäufer/in

Kaufmann/-frau im Einzelhandel, Verkäufer/in Legende: Hinweis: (Klammer) durch die RRL der zweijährigen BFS bzw. der HH abgedeckt nicht in dem im Ausbildungsrahmenplan (Ausbildungsordnung) und Rahmenlehrplan vorgesehenen Anspruchsniveau (Verben der

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004 über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin vom 18. Mai 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 27. Mai 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.

Mehr

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau. Erster Teil Allgemeine Vorschriften Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe*) vom 13. Februar 1998 Auszug Hotelkaufmann/ Hotelkauffrau Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr

Lernfelder, Handlungsorientierung und berufliche Handlungskompetenz

Lernfelder, Handlungsorientierung und berufliche Handlungskompetenz Lernfelder, Handlungsorientierung und berufliche Handlungskompetenz Seminar: Grundlagen der Fachdidaktik Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft Prof. Dr. Irmhild Kettschau und Kathrin Gemballa WS

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/ zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel*) Vom 14. Februar 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Neuordnung der Büroberufe vor Abschluss

Neuordnung der Büroberufe vor Abschluss Frankfurt am Main, 6. Juni 2013 Ab 01. August 2014 prozess- und kompetenzorientiert ausbilden im neuen Beruf Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Neuordnung der Büroberufe vor Abschluss Kennzahlen zu

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce (E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung EComKflAusbV) Vom 13. Dezember 2017 Auf Grund des 4 Absatz 1 des

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)

Mehr

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung

Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der. Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und in der -Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72 vom 17. Dezember 2013) inklusive der Änderung

Mehr

Umsetzung des DQR und die Konsequenzen für die Gestaltung von Aus- und Fortbildungsberufen

Umsetzung des DQR und die Konsequenzen für die Gestaltung von Aus- und Fortbildungsberufen AGBFN Arbeitsgemeinschaft Berufsbildungsforschungsnetz Umsetzung des DQR und die Konsequenzen für die Gestaltung von Aus- und Fortbildungsberufen Workshop am 17. und 18. April 2012 Bundesinstitut für Berufsbildung,

Mehr

Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik

Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ISBN

Mehr

Kompetenzorientierte Curricula für f r die Berufsschule und der Einfluss europäischer Entwicklungen. Prof. Dr. Matthias Becker

Kompetenzorientierte Curricula für f r die Berufsschule und der Einfluss europäischer Entwicklungen. Prof. Dr. Matthias Becker KMK-Handreichung zur Erstellung von Rahmenlehrplänen nen Kompetenzorientierte Curricula für f r die Berufsschule und der Einfluss europäischer Entwicklungen Prof. Dr. Matthias Becker 22. Fachtagung der

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August

Mehr

Niedersächsisches Kultusministerium. Rahmenrichtlinien. für das Fach. Naturwissenschaft. in der Berufsoberschule

Niedersächsisches Kultusministerium. Rahmenrichtlinien. für das Fach. Naturwissenschaft. in der Berufsoberschule Niedersächsisches Kultusministerium Rahmenrichtlinien für das Fach Naturwissenschaft in der Berufsoberschule Stand: Juni 2015 Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Schiffgraben 12, 30159 Hannover

Mehr

Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau. Präsentation des neuen Ausbildungsberufes

Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau. Präsentation des neuen Ausbildungsberufes Neuer Ausbildungsberuf Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau Präsentation des neuen Ausbildungsberufes 1 Personaldienstleistungskaufleute Ausbildungsdauer: 3 Jahre Die Ausbildung findet an den Lernorten

Mehr

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik

Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik*) Auszug Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 Auf Grund

Mehr

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages

Mehr

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin"

Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz "Hauswirtschaftshelfer/ Hauswirtschaftshelferin" Regelung für die Ausbildung behinderter Menschen nach 44, 48 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter

Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ISBN 978 3 89314 978 0 Heft 4146 Herausgegeben vom Ministerium

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006

Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten / zur Medizinischen Fachangestellten 1 vom 26. April 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr