Hygiene-Institut des Ruhrgebiets

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1 Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Direktor: Prof. Dr. rer. nat. L. Dunemann Träger: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Rulirkohlengehiet e.v. Hygiene-lnsninut - Postfach Gelsenkirchen CPS GmbH Meisenstraße Rohrdorf Rotthauser Str Gelsenkirchen Zentrale Durchwahl Telefax Internet (0209) j.begerow@hyg.de w~~.hyg.de Unser Zeichen: H Bg Ansprechpartner: Dr. Jutta Begerow Gelsenkirchen, den P rü fze u ci n 1 Auftraggeber: Auftragsdatu m: Probeneingang: Probenbesch reibung: Herstellung der Prüfmuster: Auftragsinhalt: Untersuchungszeitraum: CPS GmbH, Meisenstraße 3, Rohrdorf (Herr Josef Thoma) UniC Film 200W (Rezeptur-Nr.: EV2I 119 weiß) Filmdicke 0,2 mm durch den Auftraggeber Untersuchung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der BedarfsgegenständeVo und Verordnung (EU) Nr. 10/2011 ein schließlich der Änderungsverordnungen 1282/2011 und 1183/ bis Nach den von uns durchgeführten Prüfungen entspricht der uns vorgelegte, weiße UniC Film 200W (Rezeptur-Nr.: EV weiß) mit folgenden Beschränkungen den Anforderungen der Verord nungen (EU) Nr. 10/2011, und 1183/2012 sowie der BedarfsgegenständeVC in der zurzeit gültigen Fassung: 1. Das o.g. Produkt ist geeignet für den Mehrwegkontakt mit allen Lebensmitteltypen unter allen Kontaktbedingungen, die durch die in Anhang V, Kapitel 3, Tabelle 3 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 festgelegten Standardprüfbedingungen CM 1, CM2, 0M3, CM 4 und CM 5 abgedeckt sind. Das Produkt ist somit geeignet für den Langzeitkontakt bei Raumtemperatur und darunter sowie alle Kontaktbedingungen, die eine Erhitzung bis zu 121 C einschließen. 2. Das o.g. Produkt ist nicht geeignet zur Herstellung von Einwegprodukten, da es für diese Anwendung nicht geprüft wurde. Damit entspricht das o.g. Produkt mit den o.g. Einschränkungen gleichzeitig auch den Bestimmun gen der Verordnung (EU) Nr. 1935/2004 und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Auf die unter 1. und 2. genannten Einschränkungen ist der Anwender in geeigneter Form hinzu weisen, d.h. das Produkt ist eindeutig zu kennzeichnen, um unbeabsichtigten, nicht bestimmungs gemäßen Gebrauch sicher auszuschließen. Grundlage dieses Prüfzeugnisses ist unser ausführlicher Prüfbericht H Bg vom Seitel von2 ((~DA~s Deutsche - - Akfcrediterungsstelle D-PL CO Träger: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiien im Ruhrkohlengebiet ev., Vereinsregister: VR 519 Amtsgericht Gelsenkirchen, USo.-ID: DE VorstaAd: Preft. Dr. Werner Sehlake Wort), Prof. Dr. Jürgen Kretschmann, Dr. Emanijel Grün, Volker Vohnnann, Prof. Dr. Lothar Dunemann (geschätistühr. Vorstand

2 Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Bg Institut für Umwelthygiene und Toxikalogie Seite 2 von 2 Für die Gültigkeit des Prüfberichts wird übereinstimmende Qualität hinsichtlich der Zusammen setzung und Verarbeitung von Prüfmaterial und Produkt vorausgesetzt. Die Begutachtung erfolgte unter der Voraussetzung, dass die zur Herstellung des Produkts verwendeten Ausgangsstoffe bzw. deren Zusammensetzung lückenlos bekannt gegeben wurden und keine weiteren Stoffe in dem Produkt enthalten sind. Unsere Bewertung gilt für die untersuchten Prüfmuster und die zurzeit geltenden gesetzlichen Regelungen. Sie erlischt, wenn die Rezeptur oder das Herstellungsverfahren gegenüber der Her stellung der Prüfmuster verändert werden, spätestens aber 5 Jahre nach Ausstellungsdatum. Dieses Dokument darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nur in vollständiger und unveränderter Form veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Der Direktor des Instituts i.a. A OES ~7~s~ /k 3 0lCflO~, ~o I~ik~J~ ~ ~ øi \t%~, 1S/ (Dr. ta%e~j3~) Leiterin ciz?aiyt~ifung Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeprüfung Dieses Dokument ist keine Konformitätserklärung im Sinne von Artikel 15 der verordnung (EU) Nr. 10/2011.

3 Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Direktor: Prof. Dr. rer. nat. L. Dunemann Träger: Verein zur Bekämpfung der Volkskranklieiten im Ruhrkohlengebiet e.v. Kygiene-Insfilol - Postfach Gelsenkirchen CPS GmbH Meisenstraße Rohrdorf Rotthauser Str Gelsenkirchen Zentrale Durchwahl Telefax Internet (0209) j.begerow@hyg.de ~v.hyg.de Unser Zeichen: H Bg Ansprechpartner: Dr. Jutta Begerow Gelsenkirchen, den Prüfbericht Auftraggeber: Auftragsdatum: CPS GmbH, Meisenstraße 3, Rohrdorf (Herr Josef Thoma) Probeneingang: Probenbeschreibung: Herstellung der Prüfmuster: Auftragsinhalt: UniC Film 200W(Rezeptur-Nr.: EV21119 weiß) Filmdicke 0,2 mm (siehe Anlage 1) durch den Auftraggeber Untersuchung auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der BedarfsgegenständeVO und Verordnung (EU) Nr. 10/2011 ein schließlich der Änderungsverordnungen 1282/2011 und 1183/2012 Untersuchungszeitraum: bis Dieses Dokument ist keine Konformitätserklärung im Sinne von Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011. ~~~ g L I.~ - Seite 1 von 5 ~ ~?~/ ~ ~I,,r$ ~ - Akkrediterungsstelle D-PL O2-oO Träger: Verein zur Bekämpfung der Volkskrankheiten im Huhrkohlengebiet ev., Vereinsregister: VR 519 Amtsgericht Gelsenkirchen, USt.-lfl: DE Vorstand: Prof. Dr. Werner Schlake (Vors.), Prof. Dr. Jürgen Kretschmann, Dr. [manuel Grün, Volker Vohmann, Prof. Dr. Isthar Dunemann (geschäftsffihr. Vorstand

4 Hygiene-Institut des Ruhrgebiets H Bg Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Seite 2 von 5 1. Auftragsumfang und Bewertungsgrundlagen Das Hygiene-Institut des Ruhrgebiets wurde von der CPS GmbH beauftragt, eine weiße Folie aus UHMW-PE auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung in deraktuellen Fassung und den Verordnungen (EU) Nr. 10/2011, 1282/2011 und 1183/2012 zu prüfen. Das Material ist nach Angaben des Auftraggebers zur Herstellung von Produkten bestimmt, die vorhersehbar mit unterschiedlichen Lebensmitteln in Kontakt kommen. Auftragsgemäß sollte die Prüfung unter der in Anhang V, Kapitel 3, Tabelle 3 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 angege benen Standardprüfbedingung CM 5 (2 h bei 100 C bzw. Rückflusstemperatur) durchgeführt werden. Die Prüfung sollte ferner unter dem Gesichtspunkt erfolgen, dass das Material zur Her stellung von Mehrwegartikeln verwendet wird. Aktuelle Konformitätsbescheinigungen für die verwendeten Ausgangsstoffe wurden durch den Hersteller zur Verfügung gestellt. 2. Durchführung der Untersuchungen Nach den vorgelegten Unterlagen waren an den Prüfmustern folgenden Prüfungen durchzuführen: 2.1 Globalmigration Die Prüfmuster wurden vor Durchführung der Prüfungen kurz mit destilliertem Wasser abgespült. Die Bestimmung erfolgte nach den Methoden (EG) bis (EG) der amtlichen Samm lung von Untersuchungsverfahren nach 64 LFGB. Die Migrationsprüfungen wurden auftragsge mäß unter den in Anhang V, Kapitel 3, Tabelle 3 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 festgelegten Standardprüfbedingungen CM 5 (2 Stunden bei 100 C bzw. Rückflusstemperatur) durchgeführt. Als Lebensmittelsimulanzien wurden 10 % Ethanol (Simulanz A), 3 % Essigsäure (Simulanz B) und Sonnenblumenöl (Simulanz D2) eingesetzt. Es wurden 200 ml Lebensmittelsimulanz pro dm2 Oberfläche eingesetzt. Da es sich um ein Mehrwegmaterial handelt, waren die Migrationsversuche dreimal mit denselben Prüfmustern durchzuführen. Die Übereinstimmung mit den lebensmittelrechtlichen Vorgaben ist auf Grundlage der Ergebnisse zu beurteilen, die bei der dritten Prüfung festgestellt werden. Die dritten Migrate wurden auch zur Prüfung auf Einhaltung der spezifischen Migrationsgrenzwerte eingesetzt (siehe Punkt 2.3.). 2.2 Geruchliche und geschmackliche Beeinträchtigung von Prüflebensmitteln bei direktem Kontakt Die Untersuchung erfolgte in Anlehnung an DIN (Sensorische Prüfung von Packstoffen und Packmitteln für Lebensmittel). Als Prüflebensmittel wurden Mineralwasser ohne Kohlensäure, 0,2 % Apfelessig, 10 % Alkohol (hergestellt durch Verdünnen von Wodka mit Mineralwasser) und Kokosfett eingesetzt. Die Kontaktzeit betrug 24 h bei Kühlschranktemperatur (4 8 C). Jeweils eine Vergleichsprobe desselben Prüflebensmittels in einem Glasgefäß wurde entsprechend behandelt Spezifische Migration Es wurden, sofern vorhanden, Methoden nach der amtlichen Sammlung von Untersuchungs verfahren nach 64 LFGB oder DIN-Normen eingesetzt. Zur Bestimmung der Stoffe, für die bisher solche Methoden nicht existieren, wurden validierte Hausverfahren eingesetzt.

5 Hygiene-Institut des Ruhrgehiets H Bg Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Seite 3 von 5 3. Ergebnisse 3.1 Globalmigration Ergebnis zulässiger UniC Film 200W, weiß Höchstwert (j 10% Ethanol (Simulanz A) (OM 5, 3 x 2 h, 100 C bzw. Rückfluss) 2,0 mg/dm2 10 mg/dm2 3 % Essigsäure (Simulanz 8) (OM 5, 3 x 2 h, 100 C bzw. Rückfluss) 2,6 mg/dm2 10 mg/dm2 Sonnenblumenöl (Simulanz D2) (CM 5, 3 x 2 h, 100 C bzw. Rückfluss) 2,2 mg/dm2 10 mg/dm2 (*) Verordnung (EU) Nr. 10/2011 bzw. BedarfsgegenständeVO 3.2 Geruchliche und geschmackliche Beeinträchtigung von Prüf(ebensmitteln bei direktem Kontakt Geruch Geschmack zulässiger Höchstwert (*) UniC Film 200W, weiß UniC Film 200W, weiß Mineralwasser gerade wahrnehmbare gerade wahmehmbare Abweichung Abweichung lntensitätsskala 2,5 (24 h 4 8 C) (lntensitätsskala 1) (lntensitätsskala 1) 0,2 % Apfelessig gerade wahrnehmbare gerade wahmehmbare Abweichung Abweichung lntensitätsskala 2,5 (24 h 4 8 C) (lntensitätsskala 1) (Intensitätsskala 1) 10% Alkohol keine wahmehmbare keine wahrnehmbare Abweichung Abweichung lntensitätsskala 2,5 (24 h 4 8 C) (lntensitätsskala 0) (lntensitätsskala 0) Kokosfett keine Abweichung wahrnehmbare keine Abweichung wahrnehmbare lntensitätsskala 2,5 (24 h 4 8 C) (lntensitätsskala 0) (lntensitätsskala 0) (*) Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 lntensitätsskala für Geruchsprüfung (in Anlehnung an DIN 10955): 0 = keine wahrnehmbare Abweichung 3 = deutliche Abweichung 1 = gerade wahrnehmbare Abweichung = starke Abweichung 2 = schwache Abweichung 3.3 Spezifische Migration Simulanz A Simulanz B Simulanz D2 UniC Film W, weiß 10% Ethanol 3% Essigsäure Sonnenblumenöl Zulässiger(*) Höchstwert (CM 5) (CM 5) (OM 5) 2,2,4,4-Tetramethyl-20(2,2- epoxypropyl)7-oxa-3,20- diazadispiro( )- < 0,5 mg/dm2 < 0,5 mg/dm2 < 0,5 mg/dm2 5 mg/kg LS heneicosan-21-on, Polymer 0,83 mg/dm2 (Referenznummer: 92700) (*) Verordnung(EG)Nr. 10/2011,1282/2011 und 1183/2012

6 Hygiene-Institut des Ruhrgebiets H ~Bg Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Seite 4 von 5 4. Bewertung Nach den von uns durchgeführten Prüfungen entspricht der uns vorgelegte, weiße UniC Film 200W (Rezeptur-Nr.: EV2lll9weiß) mitfolgenden Beschränkungen denanforderungen der Verord nungen (EU) Nr. 10/2011, 1282/2011 und 1183/2012 sowie der BedarfsgegenständeVO in der zurzeit gültigen Fassung: 1. Das o.g. Produkt ist geeignet für den Mehrwegkontakt mit allen Lebensmitteltypen unter allen Kontaktbedingungen, die durch die in Anhang V, Kapitel 3, Tabelle 3 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 festgelegten Standardprüfbedingungen CM 1, 0M2, 0M3, CM 4 und CM 5 abgedeckt sind. Das Produkt ist somit geeignet für den Langzeitkontakt bei Raumtemperatur und darunter sowie alle Kontaktbedingungen, die eine Erhitzung bis zu 121 C einschließen. 2. Das o.g. Produkt ist nicht geeignet zur Herstellung von Einwegprodukten, da es für diese Anwendung nicht geprüft wurde. Damit entspricht das o.g. Produkt mit den o.g. Einschränkungen gleichzeitig auch den Bestimmun gen der Verordnung (EU) Nr. 1935/2004 und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Auf die unter 1. und 2. genannten Einschränkungen ist der Anwender in geeigneter Form hinzu weisen, d.h. das Produkt ist eindeutig zu kennzeichnen, um unbeabsichtigten, nicht bestimmungs gemäßen Gebrauch sicher auszuschließen. Hinweis Für die Gültigkeit des Prüfberichts wird übereinstimmende Qualität hinsichtlich der Zusammen setzung und Verarbeitung von Prüfmaterial und Produkt vorausgesetzt. Die Begutachtung erfolgte unter der Voraussetzung, dass die zur Herstellung des Produkts verwendeten Ausgangsstoffe bzw. deren Zusammensetzung lückenlos bekannt gegeben wurden und keine weiteren Stoffe in dem Produkt enthalten sind. Unsere Bewertung gilt für die untersuchten Prüfmuster und die zurzeit geltenden gesetzlichen Regelungen. Sie erlischt, wenn die Rezeptur oder das Herstellungsverfahren gegenüber der Her stellung der Prüfmuster verändert werden, spätestens aber 5 Jahre nach Ausstellungsdatum. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden nicht zur Prüfung verwendete Prüfmuster von uns für 6 Monate (gerechnet ab Ausstellungsdatum dieses Prüfberichts) als Rückstellmuster aufbewahrt und anschließend entsorgt. Dieses Dokument darf ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nur in vollständiger und unveränderter Form veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Der Direktor des Instituts i.a. (Dr Leiterin der Abteilung Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeprüfung

7 (~j!em AS JN-JnldOzOd) MOO~ WI!d D!Ufl.6unp~iqqy ~. e6e~uy 9 UDA 9 flg-j7~59 Lt~H aiuoionixoj j3ufl 8U8!OAqflaMUJfl Jfl~ Ifll!}SUI s~eiqaoiqn~ sep Inmsul-aue!OÄH

8 HYGIENE-INSTITUT DES RUHRGEBIETS, GELSENKIRCHEN Version Institut für Umwelthygiene und Toxikologie Gewährleistung!Schaclenersatz wegen Schlechterfüllung Der Verein, seine gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen haften gegenüber dem Auftraggeber sowie dritten Personen, die unter den Schutzbereich des Vertrages der Parteien fallen, hinsichtlich Ansprüchen wegen Schlechterfüllung, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus Vertrag oder aus Delikt (~ 823 BGB) nur in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, nicht hingegen wegen leichter Fahrlässigkeit. Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehö rigen des Vereins gegenüber dem Auftraggeber wird außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der l-laftungsausschluss gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen posi tiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss umfasst sämtliche Sachschäden, Mangel- und Mangelfolgeschäden sowie unmittelbare und mittelbare Vermögensschäden des Auftraggebers sowie der durch diesen Vertrag geschützten Personen. Bei Verträgen mit einem Verbraucher (Verbraucherverträge) gelten die vorstehenden Rechtsbeschränkungen nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetz lichen Vertreters, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen des Vereins beruhen. Soweit einzelne Teile dieses Haftungsausschlusses bzw. dieser Haftungsbegrenzung unwirksam sein sollten, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Klausel insgesamt zur Folge. Träger des I-Iygiene-Insuftjts: Verein zur Bekämpfting der Volkskrankheiten im Ruhrkohlengebiet e.v., Gdsenkirchen

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