Hochschule Emden/ Leer
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- Frank Buchholz
- vor 7 Jahren
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1 Hochschule Emden/ Leer Ein einfacher Überblick über das Arbeitnehmererfindungsgesetz und Patente Matthias Schoof 1
2 Arbeitnehmererfindungsgesetz Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbErfG) besagt, dass ein Arbeitnehmer jede Erfindung unverzüglich seinem Arbeitgeber schriftlich melden muss. Durch 42 (ArbErfG) gilt das auch für Hochschullehrer. Erfinder ist diejenige Person, die die neue und erfinderische Idee hatte oder in kreativer Weise zu einer Erfindung beitrug. Möglich sind gemeinsame Erfindungen mehrerer Personen. Anmelder eines Patents ist diejenige natürliche oder juristische Person, der das Patent gehört, also die Hochschule, ausschließlich durch das Präsidium vertreten. 2
3 Was ist eine Diensterfindung? Eine Diensterfindung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seiner von der Hochschule festgelegten Tätigkeiten oder unter Verwendung des bereits am Arbeitsplatz vorhandenen Wissens eine Erfindung macht. Die Rechte an der Diensterfindung gehen allerdings erst nach Inanspruchnahme auf die Hochschule über. Über alle anderen Erfindungen, die etwa in der Freizeit ohne Bezug zu den beruflichen Aufgaben entstehen, kann auch ein Arbeitnehmer frei verfügen. 3
4 Ich habe eine Erfindung gemacht. Bei allen Fragen zu Erfindungen können Sie sich jederzeit an die Technologietransferstelle oder das Präsidium wenden. Sie sollten dies spätestens tun, wenn Sie sich mit einer technischen Entwicklung beschäftigt haben, die möglicherweise ein wirtschaftliches Potenzial aufweist. Die Diensterfindung melden Sie schriftlich per Formular an das Präsidium. Ein freier Erfinder soll die Hochschule schriftlich über seine Erfindung unterrichten, damit diese mögliche Zweifel über die freie Entstehung der Erfindung vorbringen kann. 4
5 Geheimhaltung Solange die Patentschrift noch nicht offen gelegt ist, sind Sie zur Geheimhaltung der Erfindung verpflichtet. Sprechen Sie nicht mit Außenstehenden über die Erfindung, etwa mit Kollegen aus anderen Hochschulen oder Firmenvertretern. Geplante Veröffentlichungen sollten daher nur nach vorheriger Absprache mit dem Präsidium eingereicht werden. Erst nach Erhalt einer Empfangsbescheinigung des Patentamts darf der Erfinder Veröffentlichungen tätigen. 5
6 Inanspruchnahme und finanzielle Beteiligung Will die Hochschule die Rechte an einer Diensterfindung nicht beanspruchen, so muss sie diese innerhalb von vier Monaten nach dem vollständigen Eingang der Erfindungsmeldung schriftlich die Erfindung an den Erfinder frei geben. Solange die Patentschrift noch nicht offen gelegt ist, sind Sie zur Geheimhaltung der Erfindung verpflichtet. Die Höhe der Erfindervergütung beträgt 30 % der durch die Verwertung erzielten Einnahmen ( 42 Nr. 4). Die vom Dienstherrn für schutzrechtliche Sicherung und Vermarktung aufgewandten Kosten werden hierbei nicht vom Erlös abgezogen; Mehrere Erfinder teilen sich die Erfindervergütung. 6
7 Verbund Bremen/Nordwest-Niedersachsen für Patentverwertung (Patentverwertungsagentur InnoWi) 7
8 Ablauf von der Erfindung zur Vermarktung Erfinder Erfindungsmeldung an das Präsidium Hochschule Eingang der Erfindungsmeldung Patentverwertungsagentur / InnoWi GmbH Eingangsbestätigung Prüfung der Erfindungsmeldung (Vollständigkeit, Arbeitsverhältnis, Rechte Dritter) Bewertung der Erfindung (schutzrechtliche, technologische und wirtschaftliche Aspekte) Mitteilung über Inanspruchnahme oder Freigabe Entscheidung über Inanspruchnahme oder Freigabe (nach max. 4 Monaten) Bei Inanspruchnahme Empfehlung für die Hochschule Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt aktive Vermarktung 8
9 Schutz geistigen Eigentums Urheberrecht Marken Geschmacksmuster / Designschutz Patente / Gebrauchsmuster Voraussetzungen für ein Patent, Patente müssen angemeldet werden Patentanmeldung werden erteilt, wenn sie neu, erfinderisch, gewerblich anwendbar sind. 9
10 Ihre Partner für Wissens- und Technologietransfer Matthias Schoof (WTT, ZfW) Silke Reblin (ZfW) Petra Ihnen (WTT, Management EU-Projekte) Katrin Stern (WTT, z.z. im Mutterschutz) Zentrale Rufnummer (04921) Constantiaplatz 4, Emden Stand: April 2012; erstellt durch WTT 10
11 Einladung zum Information von und mit der Wissens- und Technologietransferstelle und dem Zentrum für Weiterbildung bei einer Tasse Ostfriesentee. Immer am zweiten Dienstag des Monats von 09:35 bis 09:55 Uhr im Raum T 2. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine Thema Vortragende/r Vorausschau auf die Förderprogramme für FH-Forschung: SILQUA/FHProfUnt/IngenieurNachwuchs Matthias Schoof Unternehmertypen entdecken!? Stefan Neeland Arbeitnehmererfindungsgesetz und Patente Matthias Schoof Projektabwicklungsmöglichkeiten über die Hochschulgesellschaft N-transfer GmbH Stefan de Jonge Förderung von F&E-Projekten durch ZIM Matthias Schoof Folgetermine: / / / Stand: April 2012; erstellt durch WTT 11
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stand: April 2012; erstellt durch WTT 12
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