Anhang II. zu den Regelungen für die bremstechnische Beurteilung von Schienenfahrzeugen im Rahmen der Abnahme nach 32 EBO

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1 Anhang II zu den Regelungen für die bremstechnische Beurteilung von Schienenfahrzeugen im Rahmen der Prüfmodul: Bremstechnische Prüfung von Reisezugwagen im Rahmen der Abnahme nach 32 EBO (Typprüfung für Einzelfahrzeuge) Stand: Rev. 9, Rev.-Nr. Datum Verantw. Bemerkungen Lenkungskreis und Arbeitsgruppe Abschließende Überarbeitung -> zur ersten Veröffentlichung freigegebene Version Arbeitsgruppe 2. Entwurf für 2. Veröffentlichung -> zur zweiten Veröffentlichung dem LK zur Entscheidung vorzulegende Version Lenkungskreis Abschließende redaktionelle Überarbeitung -> zur zweiten Veröffentlichung freigegebene Version Änderungen gegenüber der 1. Veröffentlichung sind am Rand mit einem Strich gekennzeichnet

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis * 1 PRÜFUNGEN IM STAND Grundsätzliche Sichtprüfung Überprüfung der Fahrzeugdaten auf Übereinstimmung und Richtigkeit Prüfung der Übereinstimmung der pneumatischen, mechanischen und elektrischen/elektronischen Bremsbauteile Allgemeine, sicherheitsrelevante Beurteilung des Einbaus Prüfung der Anordnung der Bremsbauteile am Fahrzeug (Sichtprüfung) Prüfung der ordnungsgemäßen Verlegung und Aufhängung der Bremsleitungen, Bremsschläuche, Lösezüge und Verkabelungen (Sichtprüfung) Prüfung auf Sicherung der Gestängebauteile vor Herabfallen Prüfung der Bedienbarkeit und der Sichtbarkeit, der Bremse insbesondere der nachfolgend aufgeführten: Freigängigkeit der Bremsbauteile Prüfung der Kontrollierbarkeit des Verschleißzustandes der Reibpartner Prüfung im Hinblick auf Überschleifen der Reibelemente an Scheiben bzw. Radlaufflächen Prüfung des pneumatischen Teiles der Bremsanlage Grundprüfung/Durchgangsprüfung HL und HBL Dichtigkeitsprobe Indirekte pneumatische Bremse (Druckluftbremse) Notbremseinrichtungen Notbremsüberbrückung (NBÜ) und ep-bremssteuerung Diagnoseeinrichtungen Testeinrichtungen und automatische Prüfläufe Prüfung der Gleitschutzanlage (Standprüfung) Prüfung des mechanischen Teiles der Bremsanlage Prüfung des Klotz- bzw. Belagkräfte Prüfung der mechanischen Spindelhandbremse Prüfung der Verschleißnachstellung Magnetschienenbremse Wirbelstrombremse Prüfung des mechanischen Teil der Wirbelstrombremse Prüfung des elektrischen Teil / Stromversorgung der Wirbelstrombremse Prüfung der EMV - Verträglichkeit des Wirbelstrombremssystems gemäß EN Nachweis der signaltechnischen Verträglichkeit Nachweis der gleistechnischen Verträglichkeit Nachweis eines geeigneten Betriebsverfahrens zum Einsatz der Wirbelstrombremse 11 * Anmerkung: Grundsätzlich sind die aufgeführten Prüfungen für die EBA-Abnahme relevant. Prüfungen, die darüber hinaus für die Abnahme durch den Betreiber von Interesse und daher mit diesem jeweils abzustimmen sind, sind kursiv gekennzeichnet.

3 Prüfung kombinierter pneumatischer/elektrischer und elektronischer Bremssteuerungen Prüfung der Hardware unter Beachtung der IEC Prüfung der Software unter Beachtung der EN und IEC 61508, Teil Prüfung der Funktion Prüfung der Bremssteuerung bei simulierten Systemausfällen Durchführbarkeit von Bremsproben im Zugverband Überprüfung auf Durchführbarkeit von manuellen Bremsproben Überprüfung auf Durchführbarkeit von diagnosegestützten und/oder menügeführten zuginternen Bremsproben 13 2 PRÜFUNG WÄHREND DER FAHRT (FAHRVERSUCHE) Allgemeine Hinweise Ermittlung der Verzögerungen und Bremswege Bremsstellung G Bremsstellung P Bremsstellung R, R+Mg, R+Wb sowie deren Kombinationen Bremsungen aus niedrigeren Geschwindigkeiten mit allen relevanten Bremsstellungen Bremsbewertung Bremsstellung G Bremsstellung P und R Bremsstellung R+Mg Weitere Bremsstellungen und Kombinationen Prüfen der Notbremseinrichtungen Prüfen der elektro-pneumatischen Bremse (ep), einschließlich NBÜ Prüfung des Gleitschutzes Ausfallsituationen von Brems- und Steuersystemen Überprüfung der Bremssysteme bei Störung bzw. Ausfall der Bussysteme Prüfen von Ausfall und Überbrückung der SB-Schleife Beurteilung der Bremse bei Ausfall Luftfeder (Notfederbetrieb) Überprüfung Ausfall Druckaufnehmer Ausfall Notbremsventil auf Bremsgeräteeinheit Ausfall Signalleitung Bremsen Simulierung Impulsgeberausfall (Gleitschutz und Rollüberwachung) Überprüfung der Bremssysteme bei Einfach- und Doppelfehlern bzgl. der elektronischen Bremssteuergeräte Nachweis der thermischen Verträglichkeit für den ungünstigsten Betriebsfall 18

4 - 4 - Vorbemerkung: Dieses Prüfmodul ist ausgerichtet auf Reisezugwagen. Bei der Prüfung von Steuerwagen gilt dieses Modul für den wagentechnischen Teil, während für den Teil der Führerstandsausrüstung und anderer triebfahrzeugspezifischer Einrichtungen die entsprechenden Kapitel des Prüfmoduls Triebfahrzeuge sinngemäß anzuwenden sind. Grundsätzlich sind die aufgeführten Prüfungen für die EBA-Abnahme relevant. Prüfungen, die darüber hinaus für die Abnahme durch den Betreiber von Interesse und daher mit diesem jeweils abzustimmen sind, sind kursiv gekennzeichnet. 1 PRÜFUNGEN IM STAND 1.1 Grundsätzliche Sichtprüfung Überprüfung der Fahrzeugdaten auf Übereinstimmung und Richtigkeit Fahrzeug- und Bauart-Nr. Fahrzeuganschriften im Gewichtsraster Brems- und Bremsgewichtsanschriften Prüfung der Übereinstimmung der pneumatischen, mechanischen und elektrischen/elektronischen Bremsbauteile Dazu sind insbesondere die nachfolgend aufgeführten Einheiten in Bezug auf Art und Anzahl mit den Konstruktionsunterlagen und Beschreibungen sowie der Gerätekennzeichnung zu prüfen: Bremssteuerung für indirekte pneumatische Bremse (Elektrische/elektronische Bauteile, Steuerventil, Relaisventile/Druckübersetzer, ep-steuerung, lastabhängige Steuerung) Feststellung aller Software-Versionen und Checksummen Notbremseinrichtungen (Fahrgastnotbremse und Notbremsüberbrückung) Gleitschutzanlage Feststellbremse Klotz- bzw. Scheibenbremse (Beläge/Klötze, Scheiben, Bremszylinder, Bremszangen und -übersetzung) Magnetschienenbremse Wirbelstrombremse Bremsbetätigungs- und anzeigevorrichtungen Druckluftbehälter (Prüfung der CE-Kennzeichnung nach EG-Richtlinie)

5 Allgemeine, sicherheitsrelevante Beurteilung des Einbaus Prüfung der Anordnung der Bremsbauteile am Fahrzeug (Sichtprüfung) Sichtprüfung und Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Anbauregelungen (z.b. EG-Regelung für Druckluftbehälter, Druckgeräterichtlinie) Prüfung der ordnungsgemäßen Verlegung und Aufhängung der Bremsleitungen, Bremsschläuche, Lösezüge und Verkabelungen (Sichtprüfung) Prüfung auf Sicherung der Gestängebauteile vor Herabfallen Prüfung des sachgemäßen Anbaus und der ordnungsgemäßen Befestigung von Bremsfangbügeln, Bremsfangschlingen u.ä Prüfung der Bedienbarkeit und der Sichtbarkeit, der Bremse insbesondere der nachfolgend aufgeführten: Prüf- und Betätigungseinrichtungen der Magnetschienenbremsen Prüf- und Betätigungseinrichtungen der Wirbelstrombremsen Absperrhähne Lösezugbetätigungen Umstelleinrichtung Ein-Aus Bremsart-/Bremsstellungswechsel Betätigungseinrichtungen der Handbremsen Prüf- und Kontrollstutzen Entwässerungseinrichtungen andere Bedien- und Kontrolleinrichtungen Manometer Notbremseinrichtungen Freigängigkeit der Bremsbauteile Die Freigängigkeit der Bremsbauteile ist nachzuweisen. Dies gilt insbesondere bei Normal- und Extremverschleiß der Bremsbeläge bzw. sohlen unter Berücksichtigung der Federwege, des Radverschleißes, der Ausdrehwinkel und Rampen- und Wagenkastenneigungen. Grundsatz dabei ist, dass auch im ungünstigsten Fall der Abstand zweier gegeneinander beweglicher Teile 20 mm betragen muss. Wird dieser Abstand unterschritten, ist in jedem Einzelfall in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential, das eine mögliche Berührung und deren evtl. zeitliche Dauer mit sich bringt, zu entscheiden, ob der ermittelte Abstand noch als zulässig angesehen werden kann oder nicht Prüfung der Kontrollierbarkeit des Verschleißzustandes der Reibpartner Dies sind insbesondere Bremsscheiben, Reibelemente und Radlaufflächen.

6 Prüfung im Hinblick auf Überschleifen der Reibelemente an Scheiben bzw. Radlaufflächen Es ist die zeichnungsgerechte Lage der Reibelemente zu Bremsscheiben und/oder Radlaufflächen und Radstirnflächen zu prüfen. 1.3 Prüfung des pneumatischen Teiles der Bremsanlage Die Messunsicherheit muss 1% vom Messwert betragen Grundprüfung/Durchgangsprüfung HL und HBL Kontrolle der Manometer auf Vollzähligkeit, richtige Beschriftung, Genauigkeit der Anzeige. HL und HBL mit Kugel Ø 18mm für 1 bzw. Ø 20mm für 1¼ von allen Kupplungen aus durchkugeln. Bei HBL-Durchgangsprüfung mit Druckknopfventil ordnungsgemäße Funktion von Ventil und Anzeige an beiden Wagenlängsseiten und ggf. im Führerstand prüfen Dichtigkeitsprobe Dichtigkeitsprobe der Hauptluftbehälterleitung (HBL) Messung der Dichtigkeit von Luftbehältern und der Verbraucher, die an die HBL angeschlossen sind (Messung erfolgt bei ausgeschalteter Luftfeder) Vorgehensweise: nicht benutzte Bremskupplungen mit Blindkupplungen schließen, Luftabsperrhähne öffnen Bremse einschalten und HBL bis zum Betriebsdruck füllen, Einstellung des thermodynamischen Gleichgewichtes abwarten Nachspeisung absperren Messung der Dichtheit in der HBL ausgehend vom maximalen Betriebsdruck. Wenn im Vertrag keine Werte festgelegt worden sind, darf der Druck nach 20 Minuten nicht unter den für ein einwandfreies Funktionieren der sicherheitsrelevanten Fahrzeugausrüstung minimal erforderlichen Wert absinken. Der Druckabfall in der HBL darf folgende Grenzwerte in 5 Minuten nicht überschreiten: 0,2 bar bei Einzelfahrzeugen 0,3 bar bei mehrteiligen Wageneinheiten

7 Dichtigkeitsprobe der Hauptluftleitung (HL) und der dazugehörigen Behälter Messung und Dokumentation des Hauptluftleitungsdruckes in Abhängigkeit von der Zeit. Vorgehensweise: nicht benutzte Bremskupplungen mit Blindkupplungen schließen, Luftabsperrhähne öffnen Bremse einschalten und HL bis zum Betriebsdruck (5 bar) füllen, Einstellung des thermodynamischen Gleichgewichtes abwarten Nachspeisung absperren Messung der Dichtheit in der HL ausgehend vom Regeldruck Der Druckabfall in der HL darf folgende Werte in 5 Minuten nicht überschreiten: 0,1 bar bei Einzelfahrzeugen 0,2 bar bei mehrteiligen Wageneinheiten Überprüfung der Dichtigkeit der Bremsanlage im eingebremsten Zustand - HBL-Nachspeisung absperren - Schnellbremsung ausführen - Bremszylinderdruck muss innerhalb von 10 min in der zulässigen Toleranz von +0,2/-0,15 bar bleiben Indirekte pneumatische Bremse (Druckluftbremse) Funktion der Druckluftbremse Für die indirekte pneumatische Bremse sind bei Schnellbremsungen die Bremszylinderfüll- und Lösezeit nach UIC 540, der maximale Bremszylinderdruck sowie der zugehörige Druck in der Hauptluftleitung in Abhängigkeit von der Zeit und den verschiedenen Bremsstellungen zu prüfen. Bei Fahrzeugen mit Nachspeisung des R-Behälters aus der HBL sind die relevanten Drücke auch bei fehlender Nachspeisung des R-Behälters aus der HBL zu ermitteln Weiterhin ist zu prüfen: die Füllstoßfestigkeit der Druckluftbremse (10 bar HL-Druck über 2s) und die Funktion der Lösezugeinrichtung.

8 - 8 - Weiterhin ist der C-Druck über die Zeit zu messen bei: Einleiten der 1. Bremsstufe (Ansprungverhalten der Bremse) stufenweiser Absenkung und Füllung der Hauptluftleitung (Stufbarkeit) Prüfung der indirekten pneumatischen Bremse auf Selbsttätigkeit Prüfung der lastabhängigen Bremse Bei Fahrzeugen mit pneumatischer Lastabbremsung sind die C-Druck-Prüfungen in mehreren Bremsstufen (einschließlich 1. Bremsstufe und Vollbremsung) durchzuführen. Die Beladungsabhängigkeit des C-Druckes kann entweder durch stufenweise Beladung des Fahrzeuges oder durch Simulation der Beladung durch Einspeisung des T-Druckes ermittelt werden. Zur Verifizierung der entsprechenden Kennlinie T-Druck als Funktion der Radsatzlast ist die Kennlinie an mindestens 3 Punkten einschließlich der Hysterese aufzunehmen (muss enthalten: leer, mit Pauschalgewicht beladen und bremstechnisches Höchstgewicht - Umschaltpunkte und Aussteuerungsendpunkte sind ggf. besonders zu berücksichtigen). Prüfablauf: Aufnahme der T/C-Druck-Kennlinie einschl. deren Hysterese mit Erfassung folgender Punkte: - leerer Wagen - Endpunkt der Aussteuerung der automatischen Lastabbremsung - voll beladener Wagen - mindestens 2 weitere Zwischenpunkte im teilbeladenen Bereich Zulässige Toleranzen: - C: + 0,2/-0,15 bar - T: ± 0,2 bar Überprüfung der Funktion des Schnellbremsbeschleunigers Prüfung nach UIC am HL-Anschluss Wagenende auf Empfindlichkeit und Unempfindlichkeit Notbremseinrichtungen Es ist die Funktion der Fahrgastnotbremsen zu prüfen. Prüfkriterien: - Betätigungskraft an den Griffen: - plombierter Handgriff: 140 N bis 195 N - unplombierter Handgriff: 90 N bis 125 N - Erkennbarkeit und Zugänglichkeit der Griffe - Funktion des Notbremsventiles - Druckabsenkung in der HL Dabei sind alle relevanten Betriebsparameter zu messen und zu dokumentieren.

9 Notbremsüberbrückung (NBÜ) und ep-bremssteuerung In Abhängigkeit der installierten Anlage erfolgt die Prüfung nach UIC oder nach DS der DB AG Anhang 4, Kapitel 4 (Seite 55 67) Diagnoseeinrichtungen Die Diagnoseeinrichtung gibt durch Zustandsanzeigen und Fehlermeldungen Aussagen über die Funktionen für den Normalzustand, den vom Normalzustand abweichenden Zustand (z.b. ausgeschaltete Bremskomponente) und den Fehlerzustand. Zusätzlich zu der Überprüfung der Zustandsanzeigen ist durch Simulation der zur Anzeige vorgesehenen Fehler am Bauteil die Funktion der vorhandenen Diagnoseeinrichtungen zu prüfen. Alle relevanten Betriebsparameter sind aufzuzeichnen und die Diagnosemeldungen sowie Anzeige von Abhilfemaßnahmen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen Testeinrichtungen und automatische Prüfläufe Die Funktion der automatischen Bremsprobe sowie anderer Prüfroutinen ist zu prüfen. Alle relevanten und in der Fahrzeugspezifikation definierten Betriebsparameter sind aufzuzeichnen und die Rückmeldungen auf Vollständigkeit, Richtigkeit und gewünschte Wirkung zu überprüfen Prüfung der Gleitschutzanlage (Standprüfung) Die Prüfung des Gleitschutzes (GS) erfolgt auf der Grundlage des UIC-Merkblattes insbesondere mit folgenden Überprüfungen: Kontrolle der elektrischen und mechanischen Installation Feststellung von Software-Version und Checksumme Prüfläufe Gebertest Bedüsung der Gleitschutzventile (Düsengröße, p C -Auslass- und -Einlasszeiten) Ein- und Ausschaltbedingungen Feststellung der Schaltpunkte und Hysteresen von Druckschaltern der GS- Peripherie Nachweis der Funktionstüchtigkeit bei Abweichung von Nennspannung +/- 30 % Überprüfung der Fehlerdiagnose 1.4 Prüfung des mechanischen Teiles der Bremsanlage Prüfung des Klotz- bzw. Belagkräfte Die Klotz- bzw. Belagkräfte sind zusammen mit den Bremszylinderdrücken in verschiedenen Bremsstellungen und Zuladungen bei lastkorrigierten Bremssystemen zu messen. Die Kräfte müssen an zwei Radsätzen mindestens eines unter artgleichen Drehgestellen gemessen und aufgezeichnet werden.

10 Die Klotz- bzw. Belagkräfte sind jeweils bei maximalem Bremszylinderdruck für jede Bremsausführung zu messen Prüfung der mechanischen Spindelhandbremse Die Funktion der Handbremse und der Anzeigevorrichtungen ist durch Anlegen und Lösen der Bremse zu überprüfen: Klotz- bzw. Belagkraft bei angelegter Handbremse (500 N Kraft am Handrad) sind zu messen und zu dokumentieren. Das Lösen der Handbremse ist auch nach Überlagerung mit der pneumatischen Bremse nachzuweisen. Messung der Losbrechkraft bei wirksamer Handbremse oder Bestimmung der Haltesicherheit der aktivierten Handbremse in dem nach Lastenheft definierten Gefälle. Bei fehlenden Angaben sind 35 Gefälle bei Schienenhaftwert maximal µ=0,15 und Sicherheitsfaktor 1,4 zugrunde zu legen. Nachweis der Selbsthemmung der mechanischen Handbremse Prüfung der Verschleißnachstellung Simulation der maximalen und minimalen Stärken der Reibpartner einschließlich des zulässigen Bremsgestängeverschleißes und Führung des Nachweises, dass die Verschleißdifferenz aufgenommen (nachgestellt) wird. Überprüfung des Steckplanes des Bremsgestänges. Bei der Überprüfung der Nachstellfunktion des Bremsgestängestellers und dem Nachmessen der Betriebskenngrößen des Bremsgestängestellers ist folgende grundsätzliche Verfahrensweise anzuwenden: bei doppelt wirkenden Gestängestellern (Einschraub- und Ausschraubprüfung): Bremsgestängesteller jeweils um 2 Umdrehungen aus- und einschrauben bei einfach wirkenden Gestängestellern (Einschraubprüfung): Bremsgestängesteller um 2 Umdrehungen ausschrauben anschließend Bremse 2-mal anlegen und lösen, Bremsgestängesteller muss wieder den zulässigen Kolbenhub eingestellt haben 1.5 Magnetschienenbremse Die Magnetschienenbremse ist auf der Grundlage des UIC-Merkblattes zu prüfen. Es sind die vom Arbeitskreis Mg-Bremse aufgestellten Regelungen für die Gestaltung der Mg-Bremse zu beachten.

11 Prüfschwerpunkte: Lage der Bremsmagnete in abgesenkter Stellung und in der Ruhelage zum Radschatten und zur SO im geraden Gleis und im kleinsten vom Fahrzeug zu befahrenden Gleisbogen Einstellung der seitlichen Führungselemente Ansprechkriterien sind in Abhängigkeit von der Bauart mit folgenden Toleranzen einzuhalten: Druck in HL: ± 0,2 bar vom Sollwert Geschwindigkeit: ± 10 km/h vom Sollwert Abschaltung des Magnetisierungsstromes bei Umschaltung in Bremsstellung R Absenkung der Gliedermagnete bei Prüflauf Gleitschutz 1.6 Wirbelstrombremse Der Einsatz der Wirbelstrombremse bedingt derzeit für jeden Fahrzeugtyp eine streckenbezogene Zulassung. Ein geeignetes und validiertes Prüfverfahren mit entsprechenden Messketten muss noch erarbeitet werden Prüfung des mechanischen Teil der Wirbelstrombremse Prüfung des elektrischen Teil / Stromversorgung der Wirbelstrombremse Prüfung der EMV - Verträglichkeit des Wirbelstrombremssystems gemäß EN Nachweis der signaltechnischen Verträglichkeit Nachweis der gleistechnischen Verträglichkeit Nachweis eines geeigneten Betriebsverfahrens zum Einsatz der Wirbelstrombremse 1.7 Prüfung kombinierter pneumatischer/elektrischer und elektronischer Bremssteuerungen Prüfung der Hardware unter Beachtung der IEC Prüfung der Software unter Beachtung der EN und IEC 61508, Teil 3

12 Prüfung der Funktion Prüfung der Funktion der Bremssteuerung in Abhängigkeit von den verschiedenen Arten der Brems-Aktivierung Schnellbremsung, durch Bremssteller ausgelöst Bremsung, durch Notbremshahn/Schlagknopf und Fahrgastnotbremse ausgelöst Zwangsbremsungen (Indusi, Sifa, Zugsicherung, Zugtrennung) Übernahmeverhalten Schnellbremsung/Betriebsbremsungen Regulierverhalten der Betriebsbremsung und in Abhängigkeit von den verschiedenen Bremsstellungen. Dabei ist die Funktion von Sicherheitsschleifen und deren Störbehandlung mitzuprüfen. Wenn parallele Signalwege vorhanden sind, muss jeder Signalweg separat überprüft werden. Die Systemantwort auf o.g. Bremsanforderungen ist anhand geeigneter Messgrößen festzustellen und aufzuzeichnen (z.b. Maximalwert und Verlauf des Bremszylinderdrucks) Prüfung der Bremssteuerung bei simulierten Systemausfällen Überprüfung der Bremssteuerung auf Einhaltung des Funktionsumfangs nach Kap bei Ausfall- und Fehlersituationen an Signalwegen und Komponenten, die fahrzeugspezifisch anhand von Ausfallanalysen (sh. Kapitel 7.2 der "Regelungern...") festzulegen sind. Prüfungen, die im Stand den für die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Funktionsumfang nicht vollständig erfassen können, sind bei Fahrt durchzuführen bzw. zu wiederholen (Kap. 2.7). Unter anderem sind folgende Situationen zu berücksichtigen (soweit für das Fahrzeug zutreffend): Zum Beispiel Fehler/Ausfall des Bussystems Fehlerzustände der SB-Schleife und sonstiger Bremsschleifen Ausfall von Sensoren und Aktuatoren im Steuerkreis für die Bremse Ausfall eines elektronischen Gerätes der Bremssteuerung (z.b. Zug- oder Bremssteuergerät) Funktion der Lastabbremsung bei Ausfall der Luftfederung (Notfederbetrieb) Spannungsabfall aufgrund einer Störung in der Batterieversorgung 1.8 Durchführbarkeit von Bremsproben im Zugverband Überprüfung auf Durchführbarkeit von manuellen Bremsproben Überprüfung der Vollständigkeit der Informationen über den Wirkzustand aller Bremsen des Fahrzeuges und deren Bereitschaft Prüfung der Richtigkeit und Eindeutigkeit der Anzeigen in jedem Einsatzfall des Fahrzeuges (z.b. bei aktivem Einsatz mit eingeschalteter Bremse, Abschleppen mit ausgeschalteter Bremse, einschließlich der Simulation von Fehlerzuständen) Eindeutige Zuordnung und Einsehbarkeit der Anzeigen für das Betriebspersonal

13 Überprüfung auf Durchführbarkeit von diagnosegestützten und/oder menügeführten zuginternen Bremsproben Prüfen, ob der Signalumfang, Signalerzeugung und -übertragung für eine Diagnose der Bremswirkung sinnvoll, ausreichend und funktionsgerecht ist, inwieweit die Signale von der Bord- und Fremdenergieversorgung des Wagens anhängig sind, ob bestimmte Betriebszustände der Bremsanlage (wie z.b. Bremse ein/aus, Batterie leer, Druckluft vorhanden/nicht vorhanden) zu Fehldeutungen führen können und ob alle Betriebszustände der Bremsanlage insbesondere die sicherheitsrelevanten sicher erkannt werden können (einschließlich der Simulation von Fehlerzuständen)

14 PRÜFUNG WÄHREND DER FAHRT (FAHRVERSUCHE) 2.1 Allgemeine Hinweise Die Reibelemente (Klotz- bzw. Reibbelag) müssen vor Versuchsbeginn eingeschliffen werden. Die Tragfläche der Reibelemente muss mindestens 80% der Reibfläche erreichen. Es muss sichergestellt werden, dass zwischen den Versuchen eine genügend hohe Abkühlung der Reibelemente sowie der Räder bzw. der Bremsscheiben stattfinden kann. Die im Lastenheft vorgegebenen Grenztemperaturen (siehe Kap. 7.4 der Regelungen... ) dürfen während der Versuche nicht überschritten werden. Aus diesem Grund müssen die Bremsscheiben bzw. Radlaufflächen mindestens zweier Achsen eines bauartgleichen Drehgestells thermisch überwacht werden sowie die Oberflächentemperaturen der Bremsscheiben bzw. Radlaufflächen aufgezeichnet werden. 2.2 Ermittlung der Verzögerungen und Bremswege Bremsweg- und Verzögerungsmessungen sind aus definierten Bremsausgangsgeschwindigkeiten und auf definierten Strecken durchzuführen. Dabei sind verschiedene Beladungszustände entsprechend DIN zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für Reisezugwagen mindestens 3 Ladezustände (Dienstgewicht, Gesamtgewicht und bremstechnisches Höchstgewicht). Für Fahrzeuge ohne automatische Lastabbremsung können nach Vereinbarung mit dem EBA davon abweichende Regelungen getroffen werden. Für jede Geschwindigkeitsstufe werden mindestens 3 verwertbare Bremsungen unter gleichen Bedingungen (Schienen- und Witterungsverhältnisse, Bremsausgangstemperaturen usw.) benötigt, so dass eventuelle Streuungen der Messwerte erkennbar sind. Für die Bremsleistungsprüfung gilt Anhang IV. Alle relevanten Messgrößen sind von Beginn des Aktivierens der Bremsung bis zum Halt des Prüflings (Ende der Bremsung) zu messen und aufzuzeichnen. Je nach Bremsausrüstung und Prüfspezifikation sind mindestens folgende Messgrößen aufzuzeichnen: Bremszylinderdrücke Vorsteuerdrücke Steuerventile Vorsteuerdrücke Analogwandler Tastdrücke bei automatischer Lastabbremsung Druck der Hauptluftleitung Druck der Hauptluftbehälterleitung Druck im Reserveluftbehälter Translationsgeschwindigkeit Verzögerung in x-richtung Bremsmarke Bremsweg Bremsscheibentemperaturen

15 Radlaufoberflächentemperaturen bei klotzgebremsten Fahrzeugen Betätigungszylinderdruck der Mg-Bremse Strom der Mg-Bremse Spannung der Mg-Bremse Leistungssignale der Wirbelstrombremse Kräfte an bremskrafterzeugenden Komponenten Bremsstellung G Durchführung von Schnellbremsungen aus v = 60 km/h, 80 km/h, 100 km/h; bei Bedarf weitere Geschwindigkeiten nach Lastenheftvorgabe Bremsstellung P Durchführung von Schnellbremsungen aus v = 100 km/h, 120 km/h und v max ; bei Bedarf weitere Geschwindigkeiten nach Lastenheftvorgabe. Besitzt das Fahrzeug eine Bremsstellung R, so kann auf die Prüfung bei v max verzichtet werden Bremsstellung R, R+Mg, R+Wb sowie deren Kombinationen Durchführung von Schnellbremsungen aus v = 100 km/h; 120 km/h; 140 km/h; 160 km/h bis zur Höchstgeschwindigkeit, wobei die Geschwindigkeitsstufung oberhalb 160 km/h max. 40 km/h betragen darf. Bei Kombination mehrerer Bremsen muss der Bremsanteil der einzelnen Bremsen ermittelt werden Bremsungen aus niedrigeren Geschwindigkeiten mit allen relevanten Bremsstellungen Zur Überprüfung der Bremswege aus niedrigeren Geschwindigkeiten ist jeweils eine Schnellbremsung aus 20 km/h, 40 km/h und 60 km/h in allen relevanten Bremsstellungen durchzuführen. 2.3 Bremsbewertung Die Bremsbewertung erfolgt auf der Grundlage des UIC-Merkblattes (siehe hierzu Anhang IV) sowie unter Berücksichtigung der UIC-Merkblätter , 543 und 546. Das Bremsgewicht hat nur Gültigkeit bis v=200 km/h. Nachfolgende Präzisierungen sind dabei zu beachten: Bremsstellung G Die Bremsbewertung erfolgt bis zur Veröffentlichung neuer verbindlicher UIC- Regelungen nach den Bremsbewertungsschaulinien in Anhang IV. Das anzuschreibende Bremsgewicht in G darf das in P ermittelte nicht übersteigen.

16 Bremsstellung P und R Maßgebender Punkt für die Bremsbewertung ist v = 120 km/h. Dieser dort ermittelte λ-wert gilt bis zu v max des Fahrzeuges. Wird dieser Wert bis zu v max des Fahrzeuges unterschritten, ist der kleinste λ -Wert zwischen 120 km/h und v max heranzuziehen Bremsstellung R+Mg Maßgebender Punkt für Bremsbewertung ist v = 140 km/h. Dieser dort ermittelte λ-wert gilt bis zu v max des Fahrzeuges. Wird dieser Wert bis zu v max des Fahrzeuges unterschritten, ist der kleinste λ -Wert zwischen 140 km/h und v max heranzuziehen Weitere Bremsstellungen und Kombinationen noch offen 2.4 Prüfen der Notbremseinrichtungen Der Nachweis der Funktion der Fahrgastnotbremsung ist durch die jeweilige Betätigung verschiedener im Fahrzeug angeordneter Notbremszugkästen aus Geschwindigkeiten mindestens 2/3v max zu erbringen. Der Nachweis der Wirksamkeit ist durch Messen der Bremswege zu erbringen Bremsungen müssen von unterschiedlichen Standorten im Zuge ausgelöst werden. 2.5 Prüfen der elektro-pneumatischen Bremse (ep), einschließlich NBÜ In Abhängigkeit der installierten Anlage erfolgt die Prüfung nach UIC oder nach DS der DB AG Anhang 4, Kapitel 4 (Seite 55-67). 2.6 Prüfung des Gleitschutzes Die Prüfung des Gleitschutzes erfolgt nach UIC-Merkblattes unter Durchführung folgender Bremsungen: SB in allen Bremsstellungen aus 120 km/h trocken Nachweis von keinerlei ungerechtfertigten GS-Auslösungen Grundlage für die Errechnung der prozentualen Bremswegverlängerung bei niedrigem Kraftschluss (Messwerte trocken können aus der Bremsbewertung übernommen werden) SB in allen möglichen Bremsstellungen aus 120 km/h und v max bei niedrigem Kraftschluss SB mit Mg- oder Wb-Bremse aus 120 km/h und v max bei niedrigem Kraftschluss (Nachweis des problemlosen Zusammenwirkens mit haftwertunabhängiger Bremse)

17 SB in R und bei Kraftschlusssprüngen VB in R, aus 50 km/h bei extrem niedrigem Kraftschluss Überprüfung der Bremswegverlängerungen aller Bremsstellungen gegenüber Trockenbremsungen GS-Verhalten bei Ausfallsituationen der Bremse eines Drehgestells bei SB Simulierte Ausfallsituationen vor und während der Bremsung Vereinfachte Schleppversuche mit 100 km/h (simulierte Gefällebremsung) Feststellung des maximalen p R -Druckabfalles bei zahlreichen GS-Auslösungen (Erschöpfbarkeit) Drehzahlsignalüberwachung (Fehlerdetektion defekter Impulsgeber) (s. a. Pkt ) Anfahrt km/h und Bremsung (Ausgabe und Rücknahme der Geschwindigkeitssignale v 5 und v 45 ) Prüflaufabbruch bei v > 5 km/h Es sind mindestens 3 verwertbare Bremsungen pro Versuchsvariante zu realisieren. Es sind Messgrößen gemäß Prüfspezifikation aufzuzeichnen, wie z.b. Hauptluftleitungs-, R-Behälterdrücke alle relevanten Bremszylinderdrücke schlupflose Translationsgeschwindigkeit alle relevanten Radsatzgeschwindigkeiten fiktive Geschwindigkeiten im GS Fahrzeugverzögerung Istwerte der Mg- / Wb-Bremse (Strom oder Leistung) Digitale Signale der Gleitschutzventile Brems- und Sprühkontakte Binäre Ein- und Ausgänge des GS 2.7 Ausfallsituationen von Brems- und Steuersystemen Überprüfung des Bremssystems bei Ausfall- und Fehlersituationen, die fahrzeugspezifisch vorzugeben sind. Unter anderem sind folgende Situationen zu berücksichtigen: Überprüfung der Bremssysteme bei Störung bzw. Ausfall der Bussysteme Prüfen von Ausfall und Überbrückung der SB-Schleife Beurteilung der Bremse bei Ausfall Luftfeder (Notfederbetrieb)

18 Überprüfung Ausfall Druckaufnehmer Ausfall Notbremsventil auf Bremsgeräteeinheit Ausfall Signalleitung Bremsen Simulierung Impulsgeberausfall (Gleitschutz und Rollüberwachung) Überprüfung der Bremssysteme bei Einfach- und Doppelfehlern bzgl. der elektronischen Bremssteuergeräte 2.8 Nachweis der thermischen Verträglichkeit für den ungünstigsten Betriebsfall Der ungünstigste Betriebsfall ist wie in den Regelungen für die bremstechnische Beurteilung von Schienenfahrzeugen beschrieben - in Abhängigkeit von den spezifizierten Einsatzbedingungen im Rahmen der Auslegung des Fahrzeuges zu definieren. Es ist zulässig, Gefällefahrten durch Schleppversuche zu simulieren.

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