Das Wahlausschreiben. Wahlvorstandsschulung der DStG Hessen Frankfurt/Main, 23. Februar 2012 Rotenburg/Fulda, 28. Februar 2012

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Wahlausschreiben. Wahlvorstandsschulung der DStG Hessen Frankfurt/Main, 23. Februar 2012 Rotenburg/Fulda, 28. Februar 2012"

Transkript

1 Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Das Wahlausschreiben Wahlvorstandsschulung der DStG Hessen Frankfurt/Main, 23. Februar 2012 Rotenburg/Fulda, 28. Februar

2 Allgemeines - Wahlausschreiben Grundlage für weiteres Wahlverfahren zwingende formale Voraussetzung für Beginn Wahlverfahren Tag des Erlasses des Wahlausschreibens maßgeblich für Feststellung Zahl der in der Regel beschäftigten Wahlberechtigten ihre Verteilung auf Gruppen und Verteilung auf Geschlechter Mit Erlass des Wahlausschreibens ist die Wahl eingeleitet! 2

3 Wahlausschreiben -Grundlage 6 Wahlordnung HPVG Geltungsbereich Wahlen öpr, GPR, BPR, HPR, JAV, GJAV, BJAV, HJAV Regelung über Zeitpunkt des Erlasses des Wahlausschreibens Festlegung der Inhalte des Wahlausschreibens Angabe über Berichtigung des Wahlausschreibens Regelung zum Aushang des Wahlausschreibens Auslegen HPVG und Wahlordnung Definition darüber, dass mit Erlass Wahlausschreiben die Einleitung der Wahl erfolgt ist 3

4 Zeitpunkt Wahlausschreiben Frühester Erlass 2 Wochen nach Bekanntgabe Zusammensetzung Wahlvorstand - 1 (3) WO-HPVG Zwei - Wochen - Frist Beschäftigte für Vorabstimmungen Ergebnis innerhalb zwei Wochen an Wahlvorstand übermitteln Vorabstimmungen maßgeblicher Einfluss Inhalt Ebenfalls Übermittlung Andere Verteilung Sitze auf Gruppenvertreter Gemeinsame Wahl Anwendung personalisierte Listenwahl Mitteilung Verselbständigung Nebenstelle - 7 (3) HPVG Zusammenlegung von Dienststellen - 7 (4) HPVG Bildung getrennter Personalräte - 7 (5) HPVG 4

5 Fristen für Wahlausschreiben Wahlvorstand erlässt Wahlausschreiben spätestenssechs Wochen vor dem letzten Tag der Stimmabgabe Sechs Wochen Frist Mindestfrist Beginn mit erstem Tag nach Aushang des Wahlausschreibens Sollvorschrift -Nichteinhaltung allein kein Grund für Wahlanfechtung Spätestens 27. März

6 Das Wahlausschreiben 6

7 Wahlausschreiben Konkret Beschluss Wahlausschreiben erfolgt in Sitzung Wahlvorstands zwingend gefordert; Kein Wahlvorstand = kein Wahlausschreiben! Unterzeichnung von sämtlichen Mitgliedern Bei Verhinderung eines Mitglieds Ersatzmitglied Fehlen einer Unterschrift Folge: Ungültigkeit und Begründung für eine Wahlanfechtung Eintritt Verhinderung Mitglied Erfordernis Ersatzmitglied Entweder namentliche Benennung oder Reihenfolge der Ersatzmitgliedschaft 7

8 Wahlausschreiben Nicht zulässig Vertretung eines originären Mitglieds bei Unterschriftsleistung zwingend Ersatzmitglied Nichtvorhandensein von Ersatzmitgliedern Nachträgliche Bestellung mit Folge der Bekanntmachung im Aushang Nichteinverständnis eines Mitglieds des Wahlvorstands mit Wahlausschreiben dennoch verpflichtet, Wahlausschreiben zu unterzeichnen 8

9 Wahlausschreiben - Formelles Beschlussfassung und Unterschriften -noch kein Erlass Erlasserfolgt erst mit seiner Bekanntgabe = Aushang; Aushang erst nach Beschluss und Unterschrift Eine vor eigentlichem Erlass erfolgte Bekanntgabe, d.h. sein Aushang setzt daher den Lauf der Frist n i c h t in Gang. Beispiel: Ein auf 5. März datiertes Wahlausschreiben wurde bereits am 2. März ausgehängt 9

10 Wahlausschreiben - Formelles Zwingende Übereinstimmung von Zeitpunkt Erlass Wahlausschreiben und Zeitpunkt des Beginns der Bekanntgabe Grund: Erkennbarkeit aus Inhalt selbst Einhaltung/Berechnung der mit Zeitpunkt des Erlasses in Beziehung der gesetzten Fristen Zwingender Aushang des Wahlausschreibens an diesem Tag ansonstenverstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften Keine Heilung durch Wahlvorstand durch Berechnung Fristende nicht ab Erlass, sondern ab verspäteter Bekanntgabe 10

11 Inhalt Wahlausschreiben Zwingende Mindestanforderungen - Muss-Angaben - zwingender Inhalt 6 Absatz 2 WO HPVG W i c h t i g Unwirksamkeitbeim Fehlen von Angaben Darlegung unrichtiger Angaben - 11

12 Inhalt Wahlausschreiben Wichtig-Angaben im Wahlausschreiben klar und ohne Weiteres verständlich Darf nicht zu ein und demselben Gegenstand zwei widersprechende Angaben enthalten klar zum Ausdruck gebracht werden, welches für seine Lesenden der maßgeblicher Inhalt ist 12

13 Inhalt Wahlausschreiben im Detail I 1. Ort und Tag des Erlasses 2. Zahl der zu wählenden PR Mitglieder getrennt nach Gruppen 3. Mindestzahl der männlichen und weiblichen Gruppenangehörigen 4. Hinweis bei personalisierter Verhältniswahl 5. Gruppenwahl oder gemeinsame Wahl 6. Auslegung von Wählerliste, HPVG und WO 7. Wahlrecht 8. Einspruchsmöglichkeit gegen Wählerliste 9. Einreichungsfrist für Wahlvorschläge 13

14 Inhalt Wahlausschreiben im Detail II 10.Bedingungen für Wahlvorschläge 11. Bestimmungen für Wahlvorschläge 12. Ort für die Bekanntgabe von Wahlvorschlägen 13. Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe 14. Briefliche Stimmabgabe 15. Termin und Ort der Stimmauszählung 16. Einsprüche, Anträge und Erklärungen 17.Anschlusserklärungen an eine andere Gruppe 18.Vertretung der Geschlechter 14

15 1. Ort und Tag des Erlasses Ort, an dem Wahlvorstand Wahlausschreiben beschließt Tag, an dem Wahlvorschlag veröffentlicht/ausgehängt wird Tag des Erlasses bei mehreren Aushangstellen: Maßgeblich ist Tag des zeitlich zuletzt erfolgten Aushangs Übereinstimmung Tag Erlass/Tag Aushang -Beginn Fristen 15

16 16

17 2. Zahl der zu wählenden PR Mitglieder getrennt nach Gruppen 17

18 2. Zahl der zu wählenden PR Mitglieder getrennt nach Gruppen zwingende wesentliche Vorschrift abhängig von Zahl der in der Regel Wahlberechtigten 12(3) HPVG zum Stichtag des Erlasses des Wahlausschreibens -projiziert auf das Datum des Endes der Stimmabgabe Auflistung getrennt nach Gruppen in Dienststelle Unverzichtbare Voraussetzung für Wahl Nachträgliche Änderung der Zahl (nach Erlass) unmaßgeblich und führt nicht zur Korrektur Wahlausschreibens Gleiches Handling: Zahl der Wahlberechtigten einzelner Gruppen Ausnahme 18

19 In der Regel Beschäftigte Grundlage Liste der Geschäftsstellen auf Anforderung Check der einzelnen Beschäftigten - Grundlage 12 ()3 HPVG Feststellung Größe PR, seiner Zusammensetzung nach Gruppen und Geschlechtern zum Zeitpunkt Erlass des Wahlausschreibens projiziert auf Zeitpunkt zum Ende der Stimmabgabe Änderung danach - nur im Rahmen der Anschlusserklärung Beispiele: NichteinbeziehungBeschäftigte mit Zeitarbeitsverträgen RBM, ELStAM, Abordnung (auch heimatnah Abgeordnete) unter drei Monaten, Altersteilzeit Passivphase; Rente auf Zeit; Dienstunfähigkeit; Einbeziehung Abordnung über drei Monate, Mutterschutz, Beschäftigte mit Teilzeit Elternzeit (Tarifbeschäftigte, Beamt/innen), Altersteilzeit Aktivphase, Teildienstfähigkeit; 19

20 Ausnahme Anschlusserklärung Gruppe, der nicht mehr als fünf Beschäftigte angehören, nur dann Vertretung, wenn diese mindestens 1/20 der Beschäftigten der Dienststelle umfasst Erhält diese keine Vertretung undfindet Gruppenwahl statt, so Möglichkeit des Anschlusses der Angehörigen dieser Gruppe an einer andere Gruppe durch Erklärung gegenüber dem Wahlvorstand 20

21 3. Mindestzahl der männlichen und weiblichen Gruppenangehörigen Zahl der in den Personalrat zu wählenden Bewerber/innen gem. 16 Absatz 3 Satz 2 HPVG Analog 10 Absatz 5 Satz 1 WO HPVG Nach Erlass Wahlausschreiben Änderung Sitzverteilung nicht mehr zulässig (Ausnahme ist Anschlusserklärung) Nicht gemeint - doppelte Zahl gemäß 8 Absatz 1 WO diessollvorschrift 21

22 4. Hinweis bei personalisierter Verhältniswahl Angaben darüber, dass Wahlvorschlägedem Verhältnis der jeweils zu wählenden männlichen und weiblichen Gruppenvertreter oder PR Mitglieder entsprechen müssen Höchstzahlder von jedem Wahlberechtigten zu vergebenden Stimmen angeben Vordruck 3 a Vorabstimmung erforderlich! 22

23 5. Gruppenwahl oder gemeinsame Wahl Angaben über Gruppenwahl oder gemeinsame Wahl Bei gemeinsamer Wahl bedarf es Vorabstimmung gemäß 4 (1) VO HPVG keine Vorabstimmung Gruppenwahl - 13 (1) HPVG Nicht erforderlich - weitere Angaben wie Vorabstimmungen durchgeführt werden, oder ob PR Wahl als Listen- oder Mehrheitswahl durchgeführt wird 23

24 6. Auslegung der Wählerliste, HPVG, WO Wählerliste, HPVG, WO -zur Einsicht auslegen - 2 (3) WO Wählerliste oder Abschrift und Wahlausschreiben unverzüglichnach Einleitung Wahl (= Aushang Wahlausschreiben) bis zum Abschluss Stimmabgabe in Dienststellen, Nebenstellen oder Teilen der Dienststellen an geeigneter Stelle auszulegen HPVG und Wahlordnung vom Tag Erlass Wahlausschreiben bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Bekanntgabe Wahlergebnis an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen ausgelegt werden Wahlausschreiben in gut lesbarem Zustand erhalten Ort, wo Wählerliste, HPVG, WO -ausliegen, so genau bezeichnen, dass einfach zu finden 24

25 6. Auslegung der Wählerliste, HPVG, WO Einspruch Wählerliste Frist eine Woche 25

26 7. Wahlrecht Hinweis darauf, dass nur wählen darf, wer in Wählerliste eingetragenist - 15 (1) HPVG Dies formelle Voraussetzung für Ausübung Wahlrecht 26

27 8. Einspruchsmöglichkeit gegen die Wählerliste Hinweis auf Recht des Widerspruchs gegen Wählerliste Hinweis darauf, dass Einspruchsrecht innerhalb einer Woche seit Auslegen der Wählerlisteschriftlich beim Wahlvorstand geltend gemacht werden kann Darstellung letzter Tag der Widerspruchsfrist - 3 (1) WO Endet mit Ablauf des letzten Tages um 24 Uhr Begrenzung auf Ende der Dienststunden Wahlvorstand; oder auf Ende Arbeitszeit in Dienststelle am letzten Tag der Frist 27

28 9. Einreichungsfrist für Wahlvorschläge Erlass Wahlausschreiben Fristbeginn für Einreichung von Wahlvorschlägen Hinweis Wahlausschreiben auf Frist und letzten Tag der Einreichungsfrist Beispiel 18 Kalendertage Gesetzliche Frist Möglichkeit der Anfechtbarkeit = Hinweis im Wahlausschreiben auf längere Frist als 18 Tage Frist oder kürzere Frist als 18 Tage Frist Erlass des Wahlausschreibens am 5. eines Monats Beginn des Fristlaufs am 6. des Monats um 0.oo Uhr Ende des Fristlaufs am 23. des Monats um 24 Uhr D.h., Angabe letzter Tag der Frist im Wahlausschreiben: 23. des Monats 193 BGB = wenn letzter Tag der Frist Samstag, Sonntag oder Feiertag, so endet Frist am folgenden Werktag. Gleiches gilt, wenn Fristende Tag, an dem in Dienststelle allgemein nicht gearbeitet wird; Fristende am jeweils nächsten Werktag z. B. Heiligabend 28

29 Einreichungsfrist für Wahlvorschläge BegrenzungFrist durch Angabe bestimmte Uhrzeit nicht zulässig 18 Tage Frist ist gesetzliche Frist Keine Vorverlegung durch Wahlvorstand (Ende des letzten Tages 24 Uhr) auf eine frühere Uhrzeit Gemäß 187 (1), 188 (1) BGB endet eine Frist mit Ablauf des Tages. Folge: Wahlvorstand darf im Wahlausschreiben lediglich den letzten Tag der Einreichungsfrist bekanntgeben 29

30 Begrenzung Einreichungszeit Ortsangabe Wahlvorstand -Während 18 tägiger Einreichungszeit keine Notwendigkeit der Bereithaltung über Dienststunden hinaus -Grundsätzlich im Rahmen Dienstzeit Am letzten Tag der Frist Vorkehrungen treffen, auch über Ende der Dienststunden hinaus Einreichung von Wahlvorschlägen zu ermöglichen (Briefkasten o.ä.) Am letzten Tag Einreichungsfrist muss sich gesamter Wahlvorstand bis zum Ende dienstlicher betrieblicher Arbeitszeit beschlussfähig halten. 30

31 Einreichungsfrist 31

32 Einreichung Wahlvorschläge Einreichung = nicht nur persönlich, sondern Übergabe Wahlvorschlag auch durch Post wichtig, Angabe Raum, wo die Einreichung vorgenommen werden kann. Beispiel: Rechtzeitiger Eingang = Eingang vor Fristablauf bei Amtsleitung wegen unzureichender Ortsangabe Rechtzeitige Information der Amtsleitung an Wahlvorstand über Eingang und Bereithaltung zur Abholung 32

33 10. Bedingungen für Wahlvorschläge Angabe Wahlausschreiben, dass jeder Beschäftigte Wahl PR nur auf einem Wahlvorschlag und nur mit seiner Zustimmung benannt werden darf. Bei Benennung von Bewerbenden mit schriftlicher Zustimmung auf mehreren Wahlvorschlägen, Folge: Streichung von sämtlichen Wahlvorschlägen - 10 (3) WO nach Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb von 3 Arbeitstagen ( 10(4) WO) Versäumen Frist Ungültigkeit sämtlicher Vorschläge Wahlvorschläge, bei denen Zustimmungen fehlen 10 (6) WO Wahlvorstand mit Aufforderung zurückgeben, die Mängel innerhalb der Frist von drei Arbeitstagen zu beseitigen 33

34 Wahlvorschläge Mindestzahl Unterzeichnung Beschäftigtenliste 16 (3,5) Satz 3, 4 HPVG Angabe Wahlausschreiben über Mindestzahl wahlberechtiger Beschäftigter, von denen Wahlvorschlag zu unterzeichnen ist Unterzeichnung von mindestens 1/20 (5%) der wahlberechtigten Gruppenangehörigen, jedoch mindestens von zwei Wahlberechtigten Gruppenangehörigen Wahlausschreiben -konkret Beispiel genaue Anzahl der Unterschriften, nicht nur die Bruchteile Hinweis auf Gesetz nicht ausreichend Keine widersprüchlichen Angaben; ggf. keine offenbare Unrichtigkeit Angabe erforderlichestützungsunterschriften zu niedrig, Korrektur nur durch Änderung Wahlausschreiben und neuerliche Eröffnung der Fristen Korrektur 10(2)/ 10 (5) W0 Frist 3 Arbeitstage 34

35 Wahlvorschläge Mindestzahl Unterzeichnung Bei Wahl werden mindestens1/20 aller Wahlberechtigen Beschäftigten mit Stützunterschriften benötigt Minimum sind 2 Unterschriften Nicht als Stützungsunterschriften zählen Unterschriften Kandidaten auf Zustimmungserklärung, außer wenn Unterschrift auf Wahlvorschlag in spezieller Rubrikbezeichnung Zustimmung des Kandidaten zugleich Stützunterschrift zur Liste BetrVG BAG ; VGH Hessen

36 Unterzeichnung durch Gewerkschaftsbeauftragte Erforderlichkeit Unterzeichnung von zwei Gewerkschaftsbeauftragten HPVG: Unterzeichner keine Beschäftigten der Dienststelle Gewerkschaft muss im Personalrat vertreten sein 16 (3) HPVG allein Entscheidung der Gewerkschaft, wer als Gewerkschaftsbeauftragter die Wahlvorschläge unterschreibt i.d.r. Person, die auf jeweiligen Ebene berechtigt zur Außenvertretung 36

37 11. Bestimmungen für Wahlvorschläge Hinweis auf Berücksichtigung allein fristgerechter Wahlvorschläge Hinweis, dass nur diejenigen gewählt werden können, die in gültigen Wahlvorschlag aufgenommen sind 37

38 Bestimmungen für Wahlvorschläge Das heißt: Nicht jeder wählbare Beschäftigte ist wählbar, z. B. durch Schreiben des Namens auf Stimmzettel Nicht jede/r in Stimmzettel aufgenommene Bewerber/in besitzt hierdurch die Wählbarkeit W i c h t i g: Verpflichtung des Wahlvorstandes, die Wählbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten zu überprüfen 38

39 Bestimmungen für Wahlvorschläge Beispiel Zu Unrecht Annahme der Wählbarkeit Möglichkeit der Wahlanfechtung unabhängig davon, ob Bewerber/in gewählt wurde oder nicht Bei Nichtanfechtung der Wahl und späterer Information, dass Gewählte/r nicht wählbar war, Option Antrag auf Feststellung Nichtwählbarkeit 26 (7) HPVG Andererseits Begründung als Grund Wahlanfechtung, wenn Wahlvorstand zu Unrecht die Wählbarkeit einer/s Bewerberin/s verneint und er dadurch zu Unrecht von Wahl ausgeschlossen wird. 39

40 Wahlvorschläge - Grundlagen Wahlvorschläge Aufforderung Unterzeichner an Wahlberechtigte, die im Wahlvorschlag aufgeführten Bewerber/innen bzw. Listen zu wählen Wer kann Wahlvorschläge einreichen? Einreichungnur über wahlberechtigte Beschäftigte oder im Personalrat der Dienststellen vertretenen Gewerkschaften 40

41 Inhalt der Wahlvorschläge 8 WO HPVG - I Nach Geschlechtern zu trennen Personalisierte Listenwahl - 8 (1) Satz 2 WO HPVG - Besonderheiten beachten Weibliche Bewerber links, männliche Bewerber rechts aufzuführen möglichst doppelt so viele Bewerber/innen wie PR Mitglieder zu wählen sind Wahlvorschlag auch gültig mit ggf. weniger Bewerbern/innen zunächst Rückgabe durch Wahlvorstand, um Nachbesserungen innerhalb der drei Tagesfrist zu erreichen Gelingt Nachbesserung nicht, muss Listeneinreicher dies schriftlich begründen Diese Begründung ist aushängen Hiermit Mangel geheilt Allerdings Fehlen von Ersatzmitgliedern bei Ausscheiden/Verhinderung während Amtsperiode 41

42 Inhalt der Wahlvorschläge 8 WO HPVG - II Entfällt innerhalb Gruppe auf ein Geschlecht k e i n PR Mitglied, so darf Wahlvorschlag dennoch aber gleichzeitig auch höchstens einen Angehörigen des in Minderheit befindlichen Geschlechts enthalten Wichtige Angaben zur Identifizierung Kandidat/innen Name, Vorname, Geburtsdatum, Amts-oder Berufsbezeichnung, Gruppenzugehörigkeit bei gemeinsamer Wahl Zusammenfassung Bewerber nach Gruppen und zur Erkennbarkeit der Reihenfolge mit Nummerierung Entscheidend bei Listenwahl unter Beachtung Geschlechterproporz, wer als erster gewählt bzw. als Ersatzmitglied hinzuzuziehen ist Vorgeschlagene Kandidat/innen müssen am letzten Wahltag wählbar sein!!! 42

43 Inhalt der Wahlvorschläge 8 WO HPVG - III Bei Nennung einer/s Kandidaten/in mit seiner Zustimmung entgegen gesetzlicher Vorgabe von 16 (6) HPVG auf mehreren Wahlvorschlägen nach Rückfrage auf s ä m t l i c h e n Wahlvorschlägen zu streichen Änderung oder Rücknahme Wahlvorschläge Wenn 18 Tage Frist noch nicht abgelaufen - ( (6) WO HPVG 43

44 Inhalt der Wahlvorschläge 8 WO HPVG -IV Entgegennahme Wahlvorschläge - Berechtigung alle ordentlichen Mitglieder des Wahlvorstands Eingang Wahlvorschlag Vermerk Datum und Uhrzeit Einreichende sollten sich Eingangsbestätigung geben lassen Einreichung bei anderer Stelle = keine Fristwahrung Wahlvorschlag per Post = Zugang zum Zeitpunkt, in dem frühestens in Verfügungsbereich Wahlvorstand gelangt sein kann (Postfach WaVooder der Dienststelle) Allein maßgeblich, ob Wahlvorschlag bei Wahlvorstand fristgerecht eingegangen ist = in Verfügungsbereich Aushändigung an PR oder Vorgesetzten = Wirkung Einsatz Bote 44

45 Inhalt der Wahlvorschläge 8 WO HPVG -V Form des Wahlvorschlags Muss einheitliche Urkunde darstellen Besteht er im Zeitpunkt Leistung Stützunterschriften aus mehreren Blättern, so muss jedes Blatt die vollständige Liste der vorzuschlagenden Wahlbewerber und einen Teil der notwendigen Stützunterschriften enthalten. Zusammengehörigkeit einzelner Blätter ohne weiteres erkennbar sein und alle Einzelblätter gleichzeitig eingereicht (VG Hamburg, ) Nicht ausreichend: nachträgliches zusammenfügen Klammer, Hefter Schriftliche Einreichung und grundsätzlich in Unterschrift Original Fehlende Unterschrift - stellt Mangel dar Eingang per Fax Nachreichung der Unterschrift erforderlich Einreichung per Fax zulässig, wenn Wahlvorstand Faxnummer angibt 45

46 Inhalt der Wahlvorschläge 8 WO HPVG -V Welche Bedeutung hat Zustimmungserklärung? Zulässig Aufnahme Wahlvorschlag nur, wenn Einverständnis vorhanden. Ab Zugang beim Einreicher kann nicht mehr widerrufen werden (BVerwG ) Einverständnis muss Wahlvorstand nachgewiesen werden hierzu schriftliche, eigenhändig unterschriebene Erklärung Beim Fehlen ganzer Wahlvorschlag ungültig, aber heilbar Rückgabe Wahlvorstand mit Aufforderung, Mangel binnen drei Tagen zu beheben; Gültigkeit, wenn alle fehlenden Zustimmungserklärungen in dieser Frist zugehen, andernfalls wird Wahlvorschlag endgültig ungültig. Wichtig: Gleiches Kennwort 46

47 12. Ort Bekanntgabe Wahlvorschläge Pflicht - 13 (1) Satz 1 WO HPVG Bekanntgabe Ort des Aushangs Wahlvorschläge In der Regel Ort des Wahlausschreibens Gültige Wahlvorschläge spätestens zwei Wochen vor Beginn Stimmabgabe an den gleichen Stellen wie das Wahlausschreiben durch Aushang bekannt zu geben. Wahlvorschlag im engeren Sinne Bewerberliste samt Kennwort, nicht Listenvertreter, Stützungsunterschriften, Zustimmungserklärungen Ortsangabe =Muss Vorschrift Verletzung wesentlicher Verfahrensverstoß 47

48 13. Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe Maßgabe Ort, Tag undzeit; Fehlen Angabe Ort und Zeit der Stimmabgabe- Grund einer Wahlanfechtung Ort:Ort des Wahllokals mit Raum/Zimmernummer; keine allgemeinen Angaben (6. Stock); Verwechslungmuss ausgeschlossen sein; Bei Fehlen Grund Wahlanfechtung Nichtangabe Ort wesentlicher Verfahrensverstoß Bei irrtümlichem Fehlen nachträgliche Korrektur möglich Große Dienststellen: mehrere Orte möglich; hier mindestens zwei WaVoMitglieder (oder 1 Mitglied und 1 Wahlhelfer) stets anwesend sein - 16 (3) WO 48

49 13. Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe Tag der Stimmabgabe -kann nicht geändert werden Zeit der Stimmabgabe -genaue Angabe erforderlich Zwingend innerhalbder in Dienststellegegebenen Arbeitszeit, jedoch nicht während gesamter Arbeitszeit Bei Schichtdienst so zu legen, dass alle Angehörigen aller Schichten wählen können Nachträgliche Änderung der Zeiten nur dann für zulässig erachtet, wenn schriftliche Bekanntgabe u n d anschließend Wahlberechtigten genügend Zeit bleibt, sich darauf einzurichten 49

50 15. Termin und Ort der Stimmauszählung Wahlausschreiben Ort und Zeit Sitzung Wahlvorstand, mit Wahlergebnisfeststellung Stimmenauszählung Angabe Dienstgebäude und Sitzungsraum Änderung des Orts bei zwingenden Gründen hierfür und zeitnah, dass sich alle einrichten können Grund: öffentliche Sitzung 50

51 16. Einsprüche, Anträge und Erklärungen Inhalt Wahlausschreiben Angabe des Ortes, an dem Einsprüche Anträge auf briefliche Stimmabgabe Wahlvorschläge und andere Erklärungen gegenüber Wahlvorstand eingereicht werden können. Präzise Angabe von Büroanschrift/Bürostunden für Postzusteller und Boten Keine Verpflichtung, Erklärungen an anderem Ort als im Wahlvorstand angegeben, anzunehmen 51

52 17. Anschlusserklärung andere Gruppe - 13 (4) HPVG Hinweis im Wahlausschreiben, dass bei Gruppenwahl Erklärungen der Beschäftigten über Anschluss an eine andere Gruppe nur dann zur Berichtigung der Zahl der den Gruppen zustehenden Sitze führen, wenn dies Wahlvorstand innerhalb von fünf Tagen nach Erlass Wahlausschreiben schriftlich bekannt gegeben u n d dadurch Änderung Zahl der den Gruppen zustehenden PR Sitze Angabe letzter Tag der Frist Frist!!! 52

53 18. Vertretung der Geschlechter 8 (2) Satz 4 WO-HPVG innerhalb Gruppe entfällt auf ein Geschlecht kein PR Mitglied Möglichkeit vorhanden, auf Wahlvorschlag einen Angehörigen des Minderheiten-Geschlechts aufzuführen Geschlecht, auf welches in der betroffenen Gruppe k e i n Sitz entfällt Trotzdem kann Geschlecht in ganzer Dienststelle in Mehrheit sein 53

54 Bekanntgabe und Aushang des Wahlausschreibens 54

55 Bekanntgabe Aushang Wahlausschreiben Zum Erlass zählt auch Bekanntgabe Bekanntgabe durch Aushang; mit Aushang = Erlass Datum Wahlausschreiben und Datum Aushang müssen identisch sein 55

56 Aushang Wahlvorstand hat Abdruck oder Abschrift Wahlausschreiben vom Tag des Erlasses bis zum Schluss Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellenin der Dienststelle und den Nebenstellen auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Ort und Zeitraum je nach örtlichen Verhältnissen Aushang Wahlausschreiben nicht durch Umlauf zu ersetzen Zusätzlich Intranet möglich, nicht aber ersetzend 56

57 Aushang Zugängliche Stellen Entscheidung Wahlvorstand Dienststellenintern für Aushänge dienstlicher Art Stellen, an denen üblicherweise Beschäftigte vorbei kommen und zur Kenntnis nehmen können Gleichgültig, ob es bei ausgehängtem Wahlausschreiben Abdruck, Abschrift, Kopie oder Original Entscheidendist, dass zum Aushang bestimmte Ausfertigungen untereinanderund mit Original übereinstimmen müssen 57

58 Berichtigungspflicht 58

59 Berichtigungspflicht Offenbare Schreibfehler jederzeit Offensichtliche Schreibfehler, Rechenfehler, Namen, Nichtübereinstimmung Wochentag und Datum Fehler ohne weiteres erkennbar sein Offensichtliche Rechenfehler* nachträgliche Korrektur möglich offenbare Unrichtigkeiten - Nachträgliche Korrektur möglich Nichtübereinstimmung Zahl zu Wählender mit Summe der zu wählenden Gruppenmitglieder Sonstige fehlerhafte Berechnung** Nicht offenbar unrichtige Rechenfehler = nicht lediglich berichtigen Zwingend Erstellung neues Wahlausschreiben * Offenbare Rechenfehler* versus fehlerhafte Berechnung** 59

60 Sonstige fehlerhafte Angaben Berichtigungsfähig ggf. Angabe Wahlstunden Irrtümliche Nichtangabe des Orts des Wahllokals Kein offenbarer Schreibfehler aber offenbare Unrichtigkeit Aber: nachträgliche Korrektur darf nicht zu Beschränkung Wahlrecht der Wähler führen Zwar wichtige Angabe, jedoch keine Wahlanfechtungsrechtfertigung, wenn nach Korrektur Wahl korrekt ablaufen kann N i c h t berichtigungsfähig Wahltag Immer dann, wenn auf Entscheidung Wahlvorstand zurückzuführen Hier immer neues Wahlausschreiben 60

61 Gruppenbeschluss - 13 (4) HPVG Wichtig Wahlvorstand immer Checken, wenn sich Beschäftigte einer Gruppe anschließen, ob sich bei den/der Gruppen/Gruppe, denen sich Beschäftigte angeschlossen haben, die Zahlen so verändert haben, dass dies Auswirkung auf Sitzverteilung hat Überprüfung in ordentlicher Wahlvorstandssitzung Grundlage Überprüfung ist Informationsstand Wahlvorstand zu dem Stichtag (innerhalb von fünf Tagen nach Erlass Wahlausschreiben), auch wenn bis dahin nicht alle Erklärungen eingegangen sind. Keine Verpflichtung von Amts wegen zu ermitteln, ob und wiesich Betroffene entschiedenhaben, zumal keine Anschlusspflicht besteht Anschluss an unterschiedliche Gruppen möglich 61

62 Einleitung der Wahl Mit Erlass Wahlausschreiben beginnen zwei Fristen Frist für Einreichung von Wahlvorschlägen läuft 18 Tage Auslegung der Wählerliste hat zu erfolgen Beginn der einwöchigen Frist für Einsprüche gegen Richtigkeit Wählerliste 62

63 Haben Sie noch Fragen? 63

64 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit UTE WIEGAND-FLEISCHHACKER 64

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO).

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO). Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 220b). 3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag

Mehr

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG)

Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Der Wahlvorstand bei der/dem Dienststelle Ort, TU Kaiserslautern Kaiserslautern, 26.04.16 Wahlausschreiben für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ( 31 i. V. m. 6 WOLPersVG) Gemäß 58

Mehr

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG)

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Der Wahlvorstand bei der Dienststelle Fachhochschule Trier Standorte Trier u. Idar-Oberstein Ort, 10.03.2009 Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl ( 6 WOLPersVG) Gemäß 12 LPersVG

Mehr

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012

Deutsche Steuer-Gewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012 Schulung der Wahlvorstände 2012 23. Februar 2012 BHZ Ffm (Süd) 28. Februar 2012 SZ ROF (Nord) 1 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Aufgaben des Wahlvorstandes 3. Wahlausschreiben und Wahlvorschläge 4. Wahlverfahren

Mehr

Weiterbildung und Kultur. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Der Hauptwahlvorstand

Weiterbildung und Kultur. Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Der Hauptwahlvorstand Der Hauptwahlvorstand M1,1ster 13 a bei der/dem Dienststelle Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Ort, Datum Mainz, 20.03.201 7 Wahlausschreiben für die Wahl des Hauptpersonalrats in

Mehr

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG) Muster 1 D e r W a h l v o r s t a n d d e s, den (Name der Schule/des Seminars) (Ort) (Datum) Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlvorstandes für die Wahl des Schulpersonalrates ( 1 Abs 5 WOLPersVG)

Mehr

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl

Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Übersicht über Formblattmuster für die Personalratswahl Nr. Anzahl Blätter 1 Mitteilung an die Mitglieder des Wahlvorstandes über ihre Bestellung.. 1 2 Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlvorstandes

Mehr

Personalratswahlen im Land Brandenburg

Personalratswahlen im Land Brandenburg Personalratswahlen im Land Brandenburg Hinweise auf Aufgaben vorstände und zu beachtende Fristen Die Einleitung und Durchführung en unterliegt der Zuständigkeit vorstände. Auf folgende Aufgaben, Fristen

Mehr

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012

Schulungsveranstaltungen. Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 1 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände Jan./Febr. 2012 2 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2.Der Wahlvorstand 3.Das Wahlausschreiben 4.Das Wählerverzeichnis 5.Wahlvorschläge 6.Durchführung der Wahl

Mehr

Allgemeine Verfahrensvorschriften

Allgemeine Verfahrensvorschriften 1 Personalratswahlen in Rheinland-Pfalz Allgemeine Verfahrensvorschriften Die folgende Zusammenstellung der allgemeinen Verfahrensvorschriften für die Wahl der Personalräte nach dem rheinland-pfälzischen

Mehr

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1 Bitte unbedingt ausfüllen Formular Nr. 1 Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes für die Personalratswahlen ( 1 Absatz 5 WOLPersVG) 1 (Schule/Studienseminar mit Adresse oder Schulstempel). (ggf.

Mehr

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN Der WAHLVORSTAND......, den... WAHLAUSSCHREIBEN 1 Für die MitarbeiterInnen des/ der... ist gemäß 1 MAVG eine Mitarbeitervertretung zu bilden. Diese Mitarbeitervertretung besteht

Mehr

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände 2012

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände 2012 Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände 2012 Das Wahlverfahren 1 Agenda 1. Hare-Niemeyer-Verfahren 2. Ermittlung der Zahl der PR-Mitglieder, ihre Verteilung auf die

Mehr

Zusammensetzung des Personalrats

Zusammensetzung des Personalrats ZUSAMMENSETZUNG DES PERSONALRATS 31 Zusammensetzung des Personalrats 12 HPVG Bildung von Personalräten; Mitgliederzahl (1) In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen,

Mehr

Ü 32: Vorschlagslisten (Wahlvorschläge)

Ü 32: Vorschlagslisten (Wahlvorschläge) : Vorschlagslisten (Wahlvorschläge) Die Betriebsratswahl erfolgt aufgrund von Vorschlagslisten (Wahlvorschlägen) Wie entstehen Vorschlagslisten? Zuständigkeit Zunächst ist anzumerken, dass der Wahlvorstand

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule

Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Amtliche Mitteilungen der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 7 2. Jahrgang Gelsenkirchen, 29.04.2016 Inhalt: Wahlausschreiben für die Wahl zur Besetzung des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung

Mehr

Betriebsratswahl 2018 Wichtige Rechtsprechung Fehler vermeiden

Betriebsratswahl 2018 Wichtige Rechtsprechung Fehler vermeiden Betriebsratswahl 2018 Wichtige Rechtsprechung Fehler vermeiden Übersicht 1. Bestellung und Geschäftsführung von Wahlvorständen 2. Vorprüfungen 3. Wählerliste und Wahlausschreiben 4. Einreichung der Wahlvorschläge

Mehr

Fachgespräch der Hans-Böckler-Stiftung

Fachgespräch der Hans-Böckler-Stiftung Fachgespräch der Hans-Böckler-Stiftung 16.09.2013 Thema: Häufige Fehler bei Betriebsratswahlen 17.09.2013 (c) RA Koll 2012 1 BELL & WINDIRSCH A N W A L T S B Ü R O Spezialisiert und engagiert 17.09.2013

Mehr

Terminplan zur jav-wahl nach BetrVG im normalen Wahlverfahren

Terminplan zur jav-wahl nach BetrVG im normalen Wahlverfahren Terminplan zur jav-wahl nach BetrVG im normalen Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit einem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 01.10.2009 Laufende Nummer: 08/2009 Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin

Mehr

Terminplan, für die JAV-Wahl. im vereinfachten Wahlverfahren

Terminplan, für die JAV-Wahl. im vereinfachten Wahlverfahren Terminplan, für die JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren Terminplan für die JAV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2

Mehr

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe Briefwahl Grundlagen 1 So geht s mit der Briefwahl: 2 Stimmzettel ÖPR Stimmzettel BPR Stimmzettel HPR Die 3 Wahlumschläge ÖPR

Mehr

Erster Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl 1 bis 22

Erster Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl 1 bis 22 Wahlordnung (WO) zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) vom 8. April 1988 (GVBI. I S. 139) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Februar 2000 (GVBl. I S. 98) geändert durch Gesetz vom 06.Juni

Mehr

Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren

Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren Terminplan für die Betriebsratswahl normales Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit bestehendem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post) Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post) WahlO Post Ausfertigungsdatum: 22.02.2002 Vollzitat: "Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Anlage 2 Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Hauptwahlvorstand für die Wahl 2014 der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung München, 5. Mai 2014 Salvatorstraße

Mehr

Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO)

Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO) Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO) Landesrecht Hessen Titel: Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (WO) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: WO Gliederungs-Nr.: 326-10

Mehr

JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ

JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ JUSTIZBLATT RHEINLAND-PFALZ AMTSBLATT DES MINISTERIUMS DER JUSTIZ ZKZ 63004 71. Jahrgang Mainz, den 7. Februar 2017 Nummer 2 INHALT Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben Seite 16. 12. 2016 Wahlen und

Mehr

Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände

Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände 1 2 Schulungsveranstaltungen für Wahlvorstände 3 Inhalte 1. Rechtliche Grundlagen 2. Der Wahlvorstand 3. Das Wahlausschreiben 4. Das Wählerverzeichnis 5. Wahlvorschläge 6. Durchführung der Wahl 7. Konstituierende

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 24. Mai 2017 Nummer 30 Zweite Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Mehr

WAHLKALENDER FÜR DAS FÖRMLICHE WAHLVERFAHREN

WAHLKALENDER FÜR DAS FÖRMLICHE WAHLVERFAHREN 41 FÜR DAS FÖRMLICHE 1. 1 Ende der Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung feststellen: Die Amtszeit endet (spätestens) am 94 Absätze 5 und 7 SGB IX 2. 2 Bestellung des Wahlvorstandes 1 Spätestens

Mehr

Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB)

Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB) Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB) vom 21. November 2006 (ABl. S. 4191) geändert am 20. November

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl)

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl) Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank Westfalen-Lippe eg (Listenwahl) 1 Wahturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

Die Durchführung der Betriebsratswahl

Die Durchführung der Betriebsratswahl Karl Michael Scheriau Die Durchführung der Betriebsratswahl Normales Wahlverfahren nach 16 und 17 BetrVG in Betrieben mit mindestens 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern Mit einer Checkliste für das vereinfachte

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahIO Post) vom 22. Februar 2002 (BGBI. I S. 946)

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahIO Post) vom 22. Februar 2002 (BGBI. I S. 946) Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahIO Post) vom 22. Februar 2002 (BGBI. I S. 946) Auf Grund des 34 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBI.

Mehr

Wahlordnung mit Erläuterungen

Wahlordnung mit Erläuterungen WAHLORDNUNG MIT ERLÄUTERUNGEN 37 Wahlordnung mit Erläuterungen Erster Teil: Wahl des Personalrats Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl 1 WO Wahlvorstand;

Mehr

FH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45

FH Bielefeld - Verkündungsblatt Seite 45 FH Bielefeld - Verkündungsblatt 2017-13 Seite 45 WAHLAUSSCHREIBEN für die Nachwahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zu den Fachbereichsräten der Fachbereiche Gestaltung, Ingenieurwissenschaften

Mehr

Vorschlagliste. evtl. Kennwort der Vorschlagsliste. für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb

Vorschlagliste. evtl. Kennwort der Vorschlagsliste. für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb Vorschlagliste evtl. Kennwort der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Betrieb (Firma/Betrieb) Vorschlagsberechtigt sind alle zur Jugend- und Auszubildendenvertretung

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Grundsatz: Wenn GBR oder KBR besteht, sollen diese WV bestellen (nur betriebsangehörige AN in WV)

Grundsatz: Wenn GBR oder KBR besteht, sollen diese WV bestellen (nur betriebsangehörige AN in WV) Folie 36: Das Das zweistufige zweistufige Wahlverfahren Wahlverfahren im im betriebsratslosen betriebsratslosen Betrieb Betrieb 1 (Überblick) (Überblick) Grundsatz: Wenn GBR oder KBR besteht, sollen diese

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Die Durchführung der Betriebsratswahl

Die Durchführung der Betriebsratswahl Grundlagen der Betriebsratsarbeit Karl Michael Scheriau Die Durchführung der Betriebsratswahl 3. aktualisierte und erweiterte Auflage Normales Wahlverfahren Vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren Vereinfachtes,

Mehr

Die schriftliche Zustimmung des Bewerbers/der Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen ( 6 Abs. 3 WO).

Die schriftliche Zustimmung des Bewerbers/der Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen ( 6 Abs. 3 WO). Vorschlagsberechtigt sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer/-innen. Auch die im vertretenen Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen. ( 14 Abs. 3 BetrVG) Als Bewerber/-innen vorgeschlagen werden können

Mehr

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG Stand: April 2008 Wahlordnung April 2008 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 7 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 7 3 Wahlberechtigung 7 4 Wählbarkeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil I Chronologische Darstellung einer Betriebsratswahl 13

Inhaltsverzeichnis. Teil I Chronologische Darstellung einer Betriebsratswahl 13 Vorwort 10 Das bietet Ihnen dieses Buch 11 Teil I Chronologische Darstellung einer Betriebsratswahl 13 1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen 15 1.1 Die regelmäßigen Betriebsratswahlen 15 1.1.1 Die zu

Mehr

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3 W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch

Mehr

Leitfaden Personalratswahl 2016

Leitfaden Personalratswahl 2016 Leitfaden Personalratswahl 2016 2016 ist wieder ein Wahljahr nach den erfolgreichen Betriebsratswahlen von 2014 stehen in diesem Jahr die Personalratswahlen in Bayern an! Wir sind auf ihre Mitwirkung angewiesen!

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates in der Stadt Göttingen 1 Allgemeine Bestimmungen 1.Die 11 Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Göttingen werden in allgemeiner, unmittelbarer,

Mehr

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung für die Wahl der Jugendgemeinderäte Rechtsgrundlagen: 41a GemO Beschluss des Gemeinderats vom 16. Dezember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar

Mehr

Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsmisterium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsmisterium für Bildung und Kultus, Wissenschaft

Mehr

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG

GWG. Wahlordnung. Tel. ( ) GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG GWG GIFHORNER WOHNUNGSBAU-GENOSSENSCHAFT EG Wahlordnung Tel. (0 53 71) 98 98-0 www.gwg-gifhorn.de INHALT Seite 01 Wahlvorstand.......................................................... 57 02 Aufgaben

Mehr

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg Wahlordnung vom 14.06.1994 Neue Wahlordnung, beschlossen in der Vertreterversammlung am 20. Juni 2016 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der

Mehr

Personalratswahlen 2011 in den Jobcentern

Personalratswahlen 2011 in den Jobcentern ARGE-Info 4/2010 Personalratswahlen 2011 in den Jobcentern Mit der Bildung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) zum 1.1.2011 wird es dort erstmals eine Personalvertretung geben. Die hierfür notwendigen

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden

Mehr

Betriebsratswahl 2010

Betriebsratswahl 2010 Betriebsratswahl 2010 Betriebe, mit in der Regel wenigstens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei der Arbeitnehmer wählbar sind, können einen Betriebsrat wählen. Die nächste

Mehr

Wahlordnung zum. Landespersonalvertretungsgesetz. (WO-PersVG)

Wahlordnung zum. Landespersonalvertretungsgesetz. (WO-PersVG) Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-PersVG) Vom 26. August 1994 (GVBl.II/94, [Nr. 59], S.716), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 03. April 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 04], S.26,

Mehr

Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln.

Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. Stimmenauszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses Die Betriebsratswahl (Wahlversammlung) ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis ermitteln. 1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich.

Mehr

* jetzt 5 Abs. 4 MVG. (3) Die Dienststellen unterstützen den Wahlausschuss bei der Aufstellung der Listen.

* jetzt 5 Abs. 4 MVG. (3) Die Dienststellen unterstützen den Wahlausschuss bei der Aufstellung der Listen. Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (WahlOMVG) vom 25. Januar 1994 (KABl. S. 63), geändert durch Verordnung vom 8. Dezember 2004 (KABl.

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung

Mehr

W A H L O R D N U N G

W A H L O R D N U N G W A H L O R D N U N G für die Wahl der Vertreter bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Vertreterversammlung Herausgegeben vom GdW Gesamtverband der Wohnungswirtschaft e.v., Köln Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung

Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung 1 Wahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Sparda-Bank München eg (Genossenschaft) findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV)

Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV) Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV) in der Fassung vom 8. Juli 1998 letzte berücksichtigte Änderung: Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften,

Mehr

Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Hauptwahlvorstand für die Wahl des Hauptpersonalrats 2014 beim Bayerischen Staatsmisterium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Bayerisches Staatsmisterium für Bildung und Kultus, Wissenschaft

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung)

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) 103.310 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) (Gemeinderatsbeschluß vom 2. Juli 1991) 1 Demokratische

Mehr

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS)

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS) Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS) WOS Ausfertigungsdatum: 07.02.2002 Vollzitat: "Wahlordnung Seeschifffahrt vom 7. Februar 2002 (BGBl.

Mehr

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR Die Studentenschaft der Hochschule der Bildenden Künste Saar gibt sich gemäß 44 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste

Mehr

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz vom 22.11.2010, geändert durch Beschluss des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen

Mehr

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO)

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbVWO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 811), geändert durch Art. 54 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046) INHALTSÜBERSICHT

Mehr

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012 Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Schulung der Wahlvorstände Personalratswahlen 2012 23. Februar 2012 BHZ Ffm (Süd) 28. Februar 2012 SZ ROF (Nord) Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung

Mehr

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Landesverband Saarland. Informationen für Wahlvorstände

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Landesverband Saarland. Informationen für Wahlvorstände Cover_EuWis Saarland 07.01.2013 09:35 Seite 1 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Landesverband Saarland Informationen für Wahlvorstände Bildung ist MehrWert! GEW-Information für GEW-Mitglieder

Mehr

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008)

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg Pacelliallee 3 14195 Berlin Übersicht 1 - Wahlvorstand 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes 3 - Wahlberechtigung

Mehr

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, vorbehalten.

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, vorbehalten. Dr. Kluge Seminare e.k. Inhaber: Dr. jur. Henning Kluge Schiffgraben 17 30159 Hannover Tel.: 0511 / 54 39 21 66 Fax: 0511 / 54 39 21 67 E-Mail: info@kluge-seminare.de Web: www.kluge-seminare.de 2017 -

Mehr

A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.

A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. BAG v. 05.05.2004-7 ABR 44/03 Betriebsverfassungsrecht - Betriebsratswahl; Anfechtung; Aushang des Wahlausschreibens bei einem Betrieb mit mehreren Betriebsstätten in ganz Deutschland Leitsätze»Wird das

Mehr

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) 2 WO-LPVG Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) 2 WO-LPVG Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Landesrecht Nordrhein-Westfalen Titel: Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) Amtliche Abkürzung: WO-LPVG Referenz: 2035 Normgeber:

Mehr

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus Herrn Bernhard Busch Frau Anja Utscheid Herrn Helmut Neuerburg Herrn Eugen Klein hat gemäß 23 SGG am 13.12.2016

Mehr

Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank

Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank Wahlordnung der Hochschule der Deutschen Bundesbank (Beschlossen vom geschäftsführenden Senat der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank gemäß 16 Abs. 2 der Grundordnung am 28.02.2011) Der Senat der Hochschule

Mehr

Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg

Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg Wahlordnung Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft eg Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand...6 2 Aufgaben des Wahlvorstandes...6 3 Wahlberechtigung...6 4 Wählbarkeit...7 5 Wahlbezirke und Wählerlisten...7

Mehr

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg WAHLORDNUNG DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes

Mehr

Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Trier 2017

Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Trier 2017 W a h l v o r s c h l a g Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter der Stadt Trier bzw. beim Bürgeramt, Am Augustinerhof/Rathaus (Großraumbüro

Mehr

Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit

Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit In der Fassung vom 8. November 2005 (GBl. S. 685) 1 Verfahrensgrundsatz Der Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit

Mehr

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl

Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Grundlage für die Beschlussfassung an der 64. ordentlichen Vertreterversammlung 09.06.2016 TOP 8 Beschluss neue Wahlordnung Vertreterwahl Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung

Mehr

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit

Mehr

Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO)

Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVWO) vom 6. Dezember 1993 (GVBl. S. 831) geändert durch VO v. 16.12.2005 (GVBl. S. 408); In-Kraft-Treten 01.10.2005 1 Aufgrund des 94 des Thüringer

Mehr

Wahlausschreiben (mit der endgültigen Sitzverteilung) zur Wahl der Kammerversammlung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein 2018

Wahlausschreiben (mit der endgültigen Sitzverteilung) zur Wahl der Kammerversammlung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein 2018 Wahlausschreiben (mit der endgültigen Sitzverteilung) zur Wahl der Kammerversammlung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein 2018 Gem. 1, 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe

Mehr

Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse

Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse Wahlordnung der Hamburger Versicherungsbörse 1 Wahl nach Gruppen, Wahlrecht (1) Die Mitglieder des Vorstandes der Hamburger Versicherungsbörse (HVB) werden in geheimer Briefwahl für die Dauer von vier

Mehr

Teil 1 Vorbereitung der Wahl. 1. Wahlausschuss

Teil 1 Vorbereitung der Wahl. 1. Wahlausschuss Wahlordnung für die Wahlen zum Vorstand der Bayerischen Architektenkammer Bekanntmachung der Bayerischen Architektenkammer vom 20. Juli 2006 (StAnz Nr. 30/2006) geändert durch Beschluss der Vertreterversammlung

Mehr

für die JAV-Wahlen nach dem

für die JAV-Wahlen nach dem FORMULARSAMMLUNG für die JAV-Wahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) STAND: DEZEMBER 2013 V.i.S.d.P.: ver.di Landesbezirk Hessen Abteilung Jugend Juliane Elpelt Wilhelm-Leuschner-Straße-

Mehr

Wahlordnung (in der Fassung vom )

Wahlordnung (in der Fassung vom ) Wahlordnung (in der Fassung vom 05.06.2014) für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der Wohnungsbaugenossenschaft DPF eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern

Mehr

Formulare für das förmliche Wahlverfahren

Formulare für das förmliche Wahlverfahren Formulare für das förmliche Wahlverfahren Die Texte der Formulare gehen von dem Normalfall aus, dass die Vertrauensperson und das/die stellvertretende/n Mitglied/er gleichzeitig gewählt werden. Für die

Mehr

Erlass Wahlordnung des Wahlausschreibens

Erlass Wahlordnung des Wahlausschreibens Inhaltsverzeichnis Wahlordnung 35 Erlass Wahlordnung des Wahlausschreibens 1 Wahlvorstand > 36 2 Wählerliste > 36 3 Wahlausschreiben > 37 4 Einspruch gegen die Wählerliste > 38 5 Bestimmung der Mindestsitze

Mehr

Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen

Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz MVWO 621 Wahlordnung für die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen vom 9. Dezember 1993 (KABl. S. 18) geändert durch Beschluss der

Mehr

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz

Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Wahlordnung für die Ausschüsse der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz Präambel Bei dem Landessozialgericht und bei jedem Sozialgericht wird ein Ausschuss

Mehr