9. Tag des Explosionsschutzes
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- Louisa Langenberg
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1 9. Tag des Explosionsschutzes Tagung Oktober 2014, München TÜV SÜD Industrie Service GmbH ias Health & Safety GmbH TÜV SÜD Akademie GmbH
2 9. Tag des Explosionsschutzes Zur Tagung Informieren Sie sich über den neuesten Stand und die Entwicklungen der gesetzlichen und normativen Regelungen im Explosionsschutz. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kenntnisse durch praxisnahe Vorträge mit nachvollziehbaren Hilfestellungen zu vertiefen und profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch unter Experten und Praktikern. Die Tagung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, befähigte Personen für die Prüfung zum Explosionsschutz, Elektrofachkräfte sowie Mechaniker von Herstellern und Betreibern von Anlagen aus den Bereichen Chemie-, Pharma-, Automobil- und Mineralölindustrie Energieversorger inkl. Müllverbrennungsanlagen sowie an Gewerbeaufsichtsämter. Moderation Bernhard Köberlein, ias Health & Safety GmbH Thomas Wurl, TÜV SÜD Industrie Service GmbH Tagungspreis und -ort 810,00 zzgl. gesetzlicher USt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet Tagungsunterlagen, Pausen- und Mittagsverpflegung sowie die Abend veranstaltung. TÜV SÜD Vortragssaal Chiemsee Westendstraße 199, München Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie Anfahrts- und Hotelinformationen.
3 Programm am 14. Oktober :30 Begrüßung 09:45 Die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung: aktueller Stand der Dinge Jochem Graßmuck, VdTÜV Verband der TÜV e. V., Berlin 10:20 Dauerbrenner Explosionsschutz-Dokument: Ex-Zoneneinteilung bei ausgewählten Anlagentypen (Gas-)Läger Spritzkabinen brennbare Flüssigkeiten Dr. Berthold Dyrba, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Leiter Fachbereich Explosionsschutz, Heidelberg 11:15 Kaffeepause 11:45 Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Auswirkungen auf den Explosionsschutz Dr. Dirk-Hans Frobese, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig 12:30 Aus der Prüfpraxis: Erfahrungen und Beispiele zum Explosionsschutz aus Anlagenprüfungen Thomas Wurl, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München; Bernhard Köberlein, ias Health & Safety GmbH, München Ausstellung Interessierten Firmen bieten wir die Möglichkeit, im Rahmen einer Fachausstellung Ihre Produkte und Leistungen zu präsentieren. Reservieren Sie schon heute Ihren Stand. 13:00 Mittagspause 14:00 Zündgefahren durch Elektrostatik: eine Praxisübung für Produktionsmitarbeiter Reinhard Rothenaicher, Wacker Chemie AG, Arbeitsund Anlagensicherheit, Burghausen 14:45 Einsatzmöglichkeiten von Schutzsystemen Grenzen ihrer Wirksamkeit Einfluss der Staubexplosionskenngrößen Prof. Dr. Siegfried Radandt, Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit- und Arbeitsmedizin e.v. (FSA), Mannheim 15:45 Kaffeepause 16:15 Industriesauger für Staub Ex-Schutz Klaus E. Gazawi, RUWAC Industriesauger GmbH, Melle 16:45 Sicherheitstechnische Kenngrößen unter nichtatmosphärischen Bedingungen Dr. Thomas Gmeinwieser, Swissi Process Safety GmbH, Hohenschäftlarn 17:30 Ende des ersten Tagungstages 19:00 Abendveranstaltung Programm am 15. Oktober :30 Bestandsschutz oder Nachrüstungspflicht Rechtsanwalt Dr. Thomas Wilrich, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, München 09:15 Ultraschall als Zündquelle in explosionsfähigen Atmosphären Dr. Michael Beyer, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Direktor und Professor, Leiter des Fachbereichs Grundlagen des Explosionsschutzes 10:00 Einsatz von Frequenzumrichtern bei Motoren mit explosionsgeschützer Ausführung Antje Kulessa, SEW-EURODRIVE GmbH & Co. KG, Bruchsal 10:30 Anforderungen an Hersteller von Lüftungsanlagen für den Einsatz in Ex-Bereichen Ulrich Jacobs, TÜV SÜD Product Service GmbH, München 11:00 Pause (Weißwurstfrühstück) 12:00 Häufige Fehler bei der Prüfung zusammengeschalteter Ex-i-Kreise Michael Wenglorz, Peperl+Fuchs GmbH, Mannheim 12:30 Lösungen zur Realisierung von Explosionsschutz bei Funkübertragungen (WLAN, RFID usw.) in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1 und 2 Karl-Heinz Christoffel, R. STAHL Schaltgeräte GmbH, Waldenburg 13:00 Anwendung der funktionalen Sicherheit im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen gem. VDI/VDE 2180 Blatt 6 Regina Gutmann, Endress+Hauser Messtechnik GmbH+Co. KG, Weil am Rhein; Karl Heinz Gutmann, KHG engineering, Wehr 13:45 Ausblick und Verabschiedung
4 Anmeldung jederzeit unter Alle Informationen rund um unsere Tagungen und Kongresse schnell und einfach mit Ihrem Smartphone. Anmeldung und Auskünfte TÜV SÜD Akademie GmbH Tagungen und Kongresse Nicole Hall Westendstraße München Telefon Telefax Expl-fl6-105x210-w
5 TÜV SÜD Akademie GmbH, AC-TuK, Westendstraße 160, München Anmeldung (Bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen) an oder per Fax an Oder online anmelden: Veranstaltung 9. Tag des Explosionsschutzes Oktober 2014, München Teilnehmer Herr Frau Titel... Straße... Name... Plz/Ort... Vorname... Land... Firma... Telefon... Abteilung USt-IdNr. Ihrer Firma... Ihre interne Bestell-Nr.... (Pflichtfeld für alle EU-Mitgliedsstaaten außer Deutschland) (falls vorhanden) Rechnungsadresse (falls abweichend von Teilnehmeradresse) Name/Firma... Straße... Abteilung... Plz/Ort/Land... Einwilligungen Als TÜV SÜD Akademie haben wir uns verpflichtet, Umweltbelastungen so weit es geht zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Unterstützen Sie uns dabei. Erteilen Sie uns Ihre Einwilligung, damit wir Ihnen künftig unsere Weiterbildungsinformationen per zukommen lassen können. Ja, bitte informieren Sie mich per über Ihre Fachtagungen sowie Ihre Produkte und Dienstleistungen zu Aus- und Weiterbildung und Zertifizierung. -Adresse (falls abweichend von oben):... Mit meiner Unterschrift willige ich ein, dass die TÜV SÜD Akademie und die Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe (Beratung, Prüfung und Zertifizierung von Unternehmen und Produkten) meine Daten für Kundenanalysen und schriftliche Werbung (z. B. Informationen über Seminarangebote) per Post verwenden. (Falls nicht zutreffend, bitte streichen). Unterschrift Ich erkenne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TÜV SÜD Akademie GmbH an. Datum/Ort... Unterschrift... Hinweise zum Datenschutz: Die TÜV SÜD Akademie GmbH, Westendstr.160, München und ihre Dienstleister verwenden Ihre personenbezogenen Daten zur Abwicklung der gebuchten Dienstleistung. Unsere Geschäftskunden informieren wir auch telefonisch über unsere Produkte und Dienstleistungen zu Aus- und Weiterbildung und Zertifizierung sowie unsere Fachtagungen. Wenn Sie der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbe- oder Marktforschungszwecke widersprechen oder eine entsprechende Einwilligung widerrufen wollen, genügt eine kurze Nachricht per Post an TÜV SÜD Akademie GmbH, AKD Datenschutz, Westendstr. 160, München oder per an afDE-210x297-p
6 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TÜV SÜD Akademie GmbH Im Folgenden werden Vertragspartner der TÜV SÜD AKADEMIE GmbH als Teilnehmer und die TÜV SÜD AKADEMIE GmbH als Akademie bezeichnet. Teilnehmer und Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet. 1. Geltungsbereich 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Ver an staltungen wie bspw. offene Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen, Seminare, Trainings, Workshops. 1.2 Angebote, und Leistungen der Akademie erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. 2. Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt 2.1 Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg. 2.2 Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder online bei den Training Centern der Akademie anmelden. bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält. 2.3 Es besteht die Möglichkeit schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten: Bei Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Werktage vor dem Ver anstal tungs beginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Werktag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben. Wird bis zum 7 Werktag vor Beginn einer Veranstaltung mit einer Veranstaltungsdauer länger als 3 Monaten der Rücktritt erklärt, wird ein anteiliger Preis in Höhe von 3 Monaten erhoben (vorbehaltlich anderer Regelungen von fördernden Stellen). Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. 2.4 Die Akademie darf ohne Einwilligung des Teilnehmers Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn sichergestellt ist, dass diese die Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems der Akademie erfüllt. 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gültigen Preise aus den aktuellen veröffentlichten Veranstaltungsprogrammen. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Die Akademie behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben. 3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (Ausnahmen gem. 4 Nr. 21 UStG sind gesondert gekennzeichnet). In Veranstaltungsprogrammen ausgewiesene Endpreise enthalten die am Tag der Druck legung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Erscheinen des Veranstaltungsprogramms erfolgen, ist die Akademie berechtigt, diese zu berechnen. 3.3 Bei Veranstaltungen (Ausnahme: ESF/SGBIII und SGBII) beinhaltet der Rechnungs betrag die Kosten für die Teilnahme und Verpflegung. Prüfungsgebühren, IHK- Gebühren und Kosten für Lehrmittel werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.4 Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teil buchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich. 4. Durchführung von Veranstaltungen 4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechende der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. 4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages. 4.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 6 kommt die Akademie für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmern durch Absage entstehen, nicht auf. 5. Schutz- und Urheberrechte 5.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Verviel fältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet. 5.2 Käuflich vom Teilnehmer erworbene CD-ROM-Produkte und die dazugehörige Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Teilnehmern, der ein einfaches, nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Mit Abschluss des Kaufvertrages erklärt sich der Teilnehmer mit den gültigen Lizenzbedingungen einverstanden. 5.3 Jedwede Verwendung der TÜV SÜD Wort-/ Bildmarke, die über das erteilte Zertifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinaus geht (bspw. auf Visitenkarten), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Akademie. 6. Haftung 6.1 Die Akademie haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht ( Kardinalpflicht ) verletzt hat. Die Akademie haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 6.2 Soweit die Akademie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer 6.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: ,00 EUR für Sachschäden ,00 EUR für Vermögensschäden. 6.3 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. 6.4 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. 6.5 Der in Ziffern enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 6.6 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Akademie ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der Akademie. 6.7 Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter 651 BGB fallenden Verbraucherverträge verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährung des 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach einem Jahr ab Gefahrübergang. 7. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht 7.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie, soweit die Voraussetzungen gemäß 38 Zivilprozessordnung vorliegen. 7.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Akademie. 7.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG). 8 Geltungsbereich und Sonstiges 8.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.s.d. 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist. 8.2 Gehört der Teilnehmer nicht dem in Ziffer 9.1 bezeichneten Personenkreis des 310 BGB an, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: Ziff. 7.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz der Akademie als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Teilnehmer seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ziff. 7.2 gilt nicht. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Anmeldung bzw. Auftragserteilung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (bspw. Brief, Fax. ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Auftragsbestätigung (d.h. Vertragsschluss) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: TÜV SÜD Akademie GmbH, Westendstr. 160, München, Fax , [email protected]. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss der Teilnehmer insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Teilnehmer die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die Akademie mit deren Empfang. Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor der Teilnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Ende der Widerrufsbelehrung Stand:
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