Ergebnisprotokoll des Treffens der obersten Jagd- und Veterinärbehörden zum Thema Afrikanische Schweinepest am 16./17. Januar 2017 im BMEL in Bonn
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1 Ergebnisprotokoll des Treffens der obersten Jagd- und Veterinärbehörden zum Thema Afrikanische Schweinepest am 16./17. Januar 2017 im BMEL in Bonn Prof. Bätza führt in das Thema ASP-Bekämpfung ein. Diese ist auf EU-Ebene durch die Richtlinie 2002/60/EG und auf Bundesebene durch die Schweinepest-Verordnung geregelt. Das Risiko einer Seucheneinschleppung nach Deutschland ist jederzeit gegeben, zum Beispiel entlang der Bundesautobahn 2, die direkt in das Seuchengebiet in Polen hineinführt. In Deutschland wurden in der Jagdsaison 2014/2015 über Wildschweine erlegt, davon wurde ein geringer Anteil auf ASP untersucht. Diese Stichprobe ermöglicht keine risikoorientierte Überwachung, weil einerseits gesund erlegte Stücke kaum Hinweise auf ein mögliches ASP-Geschehen geben und andererseits die Probenzahl von krank erlegtem bzw. Fallwild zu klein ist. Prof. Conraths stellt die aktuelle Seuchensituation in Europa dar. In Estland, Lettland und Litauen zirkuliert das ASP-Virus seit vielen Monaten großflächig in der Wildschweinpopulation. Trotz der hohen Fallzahlen breitet sich die ASP in den betroffenen Staaten nur langsam aus. In Polen beschränken sich die ASP-Fälle sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen weiterhin hauptsächlich auf die Grenzregion zu Weißrussland, so dass die Seuche derzeit noch ca. 500 km von Deutschland entfernt ist. PD Dr. Blome erläutert das klinische Bild und die diagnostischen Möglichkeiten der ASP. Das Probennahmeverfahren wird im Merkblatt Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen beschrieben. Die Tenazität des Virus ist sehr hoch, deshalb ist keine Probe alt oder schlecht genug, um nicht untersucht werden zu können. Das beste Untersuchungsmaterial ist Blut. Eine Impfung gegen ASP wird auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen. Die Seuche kann alle Altersklassen betreffen. Dr. Birgit Jahn schildert die Maßnahmen zur Prävention und Awareness, die auf Bundesebene durchgeführt werden, um Jäger und Bevölkerung für das Thema ASP zu sensibilisieren. Dr. Probst berichtet von einer Studie, die zeigt, dass in Deutschland Kannibalismus unter Wildschweinen zwar keine wesentliche Rolle zu spielen scheint, die Tiere aber dennoch vor allem im Sommer eng mit ihren toten Artgenossen in Kontakt kommen. Da die Tierkörper ein wichtiges Virusreservoir darstellen, ist ihre zeitnahe Auffindung und Entsorgung bzw. Dekontamination eine wichtige Säule der Seuchenbekämpfung. Dr. Depner berichtet über die Erfahrungen in Polen und den Baltischen Staaten mit der ASP- Bekämpfung und der Entsorgung von Wildschweinekörpern. Die ASP ist keine hochkontagiöse Seuche. Eine effektive Bekämpfung ist nur möglich, wenn sie möglichst frühzeitig erkannt wird; die Früherkennung wiederum wird durch Risikobewertungen auf lokaler Ebene erleichtert. Bislang ist es vermutlich keinem Staat gelungen, in überschaubarer Zeit die ASP in der Wildschweinpopulation zu tilgen. Selbst auf der iberischen Halbinsel, wo die Wildschweindichte niedriger ist als in Deutschland und Geier für eine rasche Verwertung der Tierkörper sorgen, trat ASP 30 Jahre lang endemisch auf. Alle Vorträge werden gemeinsam mit dem Ergebnisprotokoll als pdf zur Verfügung gestellt. Am zweiten Tag wurden Aspekte der ASP-Bekämpfung aus Sicht der Veterinärmedizin (Dr. Jahn und Dr. Brackmann) und der Jagd (Dr. Hohmann, Hr. Rackwitz, Hr. Rosenbach) diskutiert. Derzeit stehen im Wesentlichen drei Maßnahmen zur Verfügung: (i) Früherkennung, (ii) massive Reduktion der Schwarzwildpopulation im Kerngebiet sowie (iii) möglichst rasche Entsorgung bzw. Dekontamination von Tierkörpern.
2 1. Früherkennung bzw. Verhinderung des Eintrags von ASP Für die Früherkennung ist eine ganzjährige Beprobung von möglichst vielen krank erlegten und tot aufgefundenen Tieren über alle Altersklassen wichtig. Hierfür müssen die Jäger einbezogen (und ggfls. mittels Fundprämien motiviert) werden, da nur sie in der Fläche präsent sind, die Einstände der Schweine kennen und am ehesten auffällige Häufungen von Todfunden registrieren können. In MV wurde 2014 eine Allgemeinverfügung zu "Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung der ASP auf Schwarzwild und Hausschweine in MV" veröffentlicht, die u.a. vorsieht, dass für Jäger, die ihren Hauptwohnsitz in einem wegen der ASP gemaßregelten Gebiet haben, die Jagd verboten werden kann. Auch das Mitbringen von Jagdtrophäen aus wegen der ASP gemaßregelten Gebieten wird verboten. BW hat ein landesweites Netz von Wildbeauftragten eingerichtet, die sich um Fragen rund um die Jagd sowie die Wildscheinkörpersuche und -verwertung kümmern. Dr. Petrak verweist auf das Problem, dass zahlreiche Autobahnraststätten für Wildschweine zugänglich sind und nicht über kippdichte Mülltonnen verfügen. BMEL wird diesbezüglich mit dem Verkehrsministerium Kontakt aufnehmen. 2. Sachgerechte Abgrenzung und Maßnahmen im Kerngebiet Je nach Bundesland ist um den ASP-positiven Fundort die Einrichtung eines Gebiets mit einem Radius von minimal 8 km vorgesehen. Die Gebietsgröße wäre im weiteren Verlauf entsprechend den Untersuchungsergebnissen anzupassen (Tendenz: klein einsteigen, später ggf. vergrößern). Zwischen den Ländern bzw. Jagd- und Veterinärbehörden bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob in diesem Gebiet eine vollständige Jagdruhe herrschen sollte, um die Versprengung infizierter Tiere in freie Gebiete zu vermeiden. In MV ist im Kerngebiet (Größe abhängig von natürlichen Grenzen) für 10 Tage ein vollständiges Jagdverbot vorgesehen sowie die Verpflichtung der Jäger, täglich an Prädilektionsstellen (Sümpfe, Suhlen u. ä.) nach Fallwild zu suchen; in der Pufferzone sind Drückjagden von außen nach innen geplant. In RP orientiert man sich an den Ergebnissen von Keuling (TiHo Hannover), wonach die Jagd keine Auswirkung auf die Streifgebiete der Wildschweine hat; deshalb würde man hier keine Jagdruhe einhalten, sondern sofort mit der Jagd beginnen. Die Sachverständigengruppe aus NI sieht von der Festlegung eines Kerngebiets ab, da nicht bekannt ist, wo sich das Tier letztlich infiziert haben könnte; hier ist statt dessen ein "gefährdeter Bezirk" mit 15 km Mindestradius geplant, in dem eine einmalige Jagdruhe für alle Tierarten von 14 Tagen (Standstill) gehalten werden soll. In der angrenzenden Pufferzone mit weiteren 15 km Radius sollen gürtelförmig Drückjagden mit Schwerpunkt Schwarzwild (Jungtierund Bachenbejagung) von außen nach innen durchgeführt werden; flankierend sind der Einsatz von Sauenfängen, unterstützende Maßnahmen durch die Landwirtschaft (z. B. Anlegen von Jagdschneisen) und intensive Fallwildsuche vorgesehen. Kirrungen sollen beibehalten werden. 3. Bejagung zu Friedenszeiten (in Abwesenheit der ASP) Ob und in welcher Weise die Sozialstruktur bei der Bejagung berücksichtigt werden muss, insbesondere die Bedeutung der älteren Leitbachen für die Reproduktionssteuerung, wird kontrovers diskutiert.
3 Während MV den Fokus auf nachrangige Bachen setzt und vor der Bejagung von Leitbachen warnt, werden diese auch in BB einbezogen, nach einem Modellvorhaben zum Schutz der Hochwasserschutzanlagen (Abschussprämie von 20 Euro für Wildschweine aller Stärkeklassen, die über den Wert eines Referenzzeitraums hinaus erlegt worden sind). In NW wird vom Bachenabschuss abgeraten, hier wird ein Anteil Frischlinge von % und Überläufer von % angestrebt. RP wiederum warnt davor, die Leitbachen zu schonen und plädiert dafür, der Population insbesondere die Bachen zu entnehmen. RP versucht, die Schwarzwildbejagung durch Reduzierung finanzieller Hemmschwellen zu fördern, z.b. durch den Verzicht auf die Erhebung von Jagdbetriebskosten. In BB ähnlich, hier z. B. Erlass der Trichinenuntersuchungskosten sowie Umsetzung der Forderung der "kleinen Kugel" für Frischlinge. Wichtig sei es, die private Jägerschaft "mitzunehmen". Die Verwendung von Nachtsichtgeräten ist unter bestimmten Voraussetzungen in manchen Ländern bereits jetzt schon zur Schadensprävention möglich, z. B. in BY mit einem revierbezogenen, zeitlich und auf Schwarzwild beschränkten sog. behördlichen Auftrag. 4. Tierseuchenbekämpfung im Ausbruchsfall der ASP Im Gegensatz zum Schwarzwildmanagement zu Friedenszeiten stehen die notwendigen Maßnahmen im ASP-Seuchenfall. Dr. Hohmann betont, dass die Jagd als einzig denkbares großflächiges und nachhaltiges Steuerungsinstrument die Wildschweinpopulation allenfalls beeinflussen, jedoch nicht reduzieren kann (konträre Interessen, mangelnde Valenzen). Im Ausbruchsfall müsse man sich daher auf den 300 bis 400 ha großen Kernbereich um den Virusnachweis herum konzentrieren und dort innerhalb kürzester Zeit ein Großteil der Schwarzwildpopulation töten. Diese Aktion habe nichts mit Jagd zu tun, sondern wäre eine reine Tierseuchenbekämpfungsmaßnahme. Sie dürfe nicht in den Händen örtlicher, privater Jäger liegen, sondern wäre eine hoheitliche Aufgabe des Staates und unabhängig von den Jagdverwaltungen durchzuführen. 6 Tiergesundheitsgesetz ermöglicht grundsätzlich (durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats) u.a. auch das Töten von empfänglichen Tieren (also Wildschweinen) sowie eine verstärkte Bejagung anzuordnen. Die Details sind allerdings noch zu regeln. Auf den Mangel an Personal (Jäger? Förster?, wer sonst?) welches für die Tötung der Wildschweine in Frage kommt, wird hingewiesen. 5. Biosicherheit bei der Jagd / Konfiskat-Entsorgung Jagd ohne Blutvergießen ist zwar nicht möglich, dennoch ist auch in Friedenszeiten die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wichtig zur Verhütung der Seuchenverschleppung (saubere Hände und Fahrzeuge, insbesondere Vermeidung von Blutspuren; Auslegen der Strecke auf Nadelholz, das im Anschluss entsorgt wird, etc.). Der Aufbruch sollte unschädlich entsorgt werden bzw. im Revier bleiben. BB hat vor längerer Zeit ein Video zur Biosicherheit bei der Jagd erstellt und wäre bereit, dieses ggf. neu aufzulegen. 6. Wildsammelstellen MV vertritt die Ansicht, die Infrastruktur sei das wichtigste, was man bereits zu Friedenszeiten vorbereiten kann. Im Falle eines Ausbruchs brauche man ein doppeltes Netz an Wildsammelstellen (normale und ASP-Jagd). Die Veterinärverwaltung in MV hat ein Verzeichnis erstellt, aus dem hervorgeht, welche Wildsammelstellen ASP-tauglich sind; jedes Veterinäramt ist dazu verpflichtet, eine Wildsammelstelle für den Seuchenfall zu benennen. Greifswald, 19. Januar 2017
4 Anhang: Teilnehmerliste Name Vorname Einrichtung Bätza, Prof. Hans-Joachim BMEL Blicke, Dr. Julia Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland- Blome, PD Dr. Sandra Friedrich-Loeffler-Institut Brackmann, Dr. Jens Niedersächsisches Landesamt für und Lebensmittelsicherheit Conraths, Prof. Franz J. Friedrich-Loeffler-Institut Depner, Dr. Klaus Friedrich-Loeffler-Institut Elschner, Dr. Michael Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Fricke, Dr. Wolfram Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Fröhlich, Dr. Thomas Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Gutzer Stephan Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Hardt Ulrich Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Heyne, Dr. Heidemarie Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Mecklenburg-Vorpommern Hohmann, Dr. Ulf Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft, Rheinland- Holländer, Dr. Christiane Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Jahn, Dr. Birgit BMEL Jentzsch Rico Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Krause Jonas Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Hamburg Krych Hubert Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Leo, Dr. Sandra Senatsverwaltung für Justiz und Berlin Lohner Peter BMEL, Referat 533 Lutz, Dr. Walburga Landesamt für Natur, Umwelt und Nordrhein- Westfalen Nickisch, Dr. Stephan Ministerium der Justiz und für Europa und des Landes Brandenburg Oltrogge Uwe Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Panknin Bernhard Ministerium für Ländlichen Raum und Baden- Württemberg
5 Petrak, Dr. Michael Landesamt für Natur, Umwelt und Nordrhein- Westfalen Piontkowski, Dr. Arno Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und des Landes Nordrhein-Westfalen Probst, Dr. Carolina Friedrich-Loeffler-Institut Rackwitz Martin Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Mecklenburg-Vorpommern Rehm, Dr. Norbert Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Renner, Dr. Christiane Ministerium für Ländlichen Raum und Baden- Württemberg Rieder, Dr. Sebastian Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Rosenbach Reinhold Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland- Sangen-Emden Reinhold Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt Schilling Frauke Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und des Landes Nordrhein-Westfalen Soltau, Dr. Christiane Behörde für Gesundheit und Hamburg Tottewitz, Dr. Frank Johann Heinrich von Thünen-Institut Wallner, Dr. Gabriela Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
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