Anforderungen. für. Umbauten / Modernisierungen. von Aufzugsanlagen. unter Berücksichtigung der. Aufzugsverordnung SR

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anforderungen. für. Umbauten / Modernisierungen. von Aufzugsanlagen. unter Berücksichtigung der. Aufzugsverordnung SR"

Transkript

1 Anforderungen für Umbauten / Modernisierungen von Aufzugsanlagen unter Berücksichtigung der Aufzugsverordnung SR und der SN EN (SNEL) Hinweis: Art. 12 der Aufzugsverordnung (SR ) ist die maßgebende, gesetzliche Grundlage für den vorliegenden Anforderungskatalog. Dieser Katalog wurde von der Arbeitsgruppe TK des VSA erstellt. Copyright 2015, Verband Schweizerischer Aufzugsunternehmen VSA Der VSA gewährt dem Lizenznehmer eine unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Benützung des Massnahmenkatalogs. Sämtliche Rechte am Inhalt, einschließlich sämtlicher Urheberrechte, verbleiben beim VSA. Für die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen ist - mit Ausnahme des Eigengebrauchs durch den Lizenznehmer - die schriftliche Zustimmung des VSA nötig. Die Lizenz ist nicht übertragbar VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Verband Schweizerischer Aufzugsunternehmen VSA, Postfach 21, 6047 Kastanienbaum, Tel: , Fax: , info@aufzuege.ch

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung (Vorbemerkung, Anwendungsbereich, Anforderungen, Quellenangabe, Gültigkeit) Verwendete Abkürzungen / Dokumente 07 Anforderungskatalog 08 Lfd. Nr. / Gegenstand Seite 1 Schacht Änderung der Schachtwände (Zugänge, Glas) Änderung durch Aufstockung / Abstockung im Schachtkopf oder Schachtgrube Entfernen oder Aktivieren der obersten Zugänge Entfernen oder Aktivieren der untersten Zugänge Bei Umbau oder Einbau von Fahrbahnabtrennung bzw. Gegengewichtsabtrennung Umbau eines Aufzuges in einem bestehendem Gerüst bzw. Glasschacht 09 2 Maschinen- und Rollenräume Neuer Maschinen- bzw. Rollenraum Bautechnische Änderung von Maschinen- bzw. Rollenraum 10 3 Schachttüren Änderung/Ersatz sämtlicher Schachttüren Änderung einzelner Türen und/oder zusätzliche neue Türen Änderung sämtlicher oder einzelner Türverschlüsse Änderung von Türblättern / Türschwellen 12 4 Kabine, Gegengewicht, Ausgleichsgewicht Änderung der Nennlast Bestehende Nennlast entspricht nicht der Nutzfläche gemäss EN 81, Bestehende Nennlast entspricht nicht der Nutzfläche gemäss EN 81, 8.2 und die Nutzfläche kann nicht angepasst werden Bestehende Nennlast entspricht nicht der Nutzfläche gemäss EN 81, 8.2 und die Massnahmen von Punkt 4.2/ können nicht eingehalten werden, z.b. Autoaufzug Änderung des Kabinengewichts Komplett neue Kabine inkl. Fangrahmen Neuer Kabineneinsatz Einbau/Änderung von Kabinenabschlusstüren Änderung des Gegengewichts/Ausgleichsgewichts 17 VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 2 / 27

3 Lfd. Nr. / Gegenstand Seite 5 Tragmittel, Seilgewichtsausgleich, Schutz gegen Übergeschwindigkeit Änderung der Tragmittel Änderung der Fangvorrichtung an: -Kabine, -Gegengewicht Änderung des Geschwindigkeitsbegrenzers Änderung des Spanngewichts Änderung der Schutzeinrichtung für die aufwärts fahrende Kabine gegen Übergeschwindigkeit 19 6 Führungsschienen, Puffer, Notendschalter Änderung der Führungsschienen (Profildimensionen ändern) Änderung der Puffer für Kabine und Gegengewicht Draht-/ Seilführung 20 7 Maschine Änderung der Nenngeschwindigkeit Änderung der Maschine komplett (Motor, Bremse, Getriebe, Treibscheibe, etc.) Änderung des Motors Änderung der Bremse Änderung der Treibscheibe Änderung des Hydraulikantriebs komplett (Aggregat, Steuerblock, Pumpe, Motor, Druckleitungen, etc.) 7.7 Änderung des Hebers Änderung des Motors für die Hydraulikpumpe Änderung des Steuerblocks Änderung der Druckleitungen Elektrische Installation / Einrichtungen Ersatz der Steuerung komplett Änderungen in der Steuerung Änderungen in der elektrischen Installation (Verdrahtung) Änderungen elektrischer Einrichtungen sowie von Bedienungselementen, Anzeigen etc. 8.5 Änderung oder nachträglicher Einbau einer Feuerwehr-/ Brandfallsteuerung Änderung oder nachträglicher Einbau einer Notrufeinrichtung Anhang 1: Kantonale Vorschriften für Umbauten / Modernisierungen 27 VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 3 / 27

4 Einleitung Vorbemerkung Mit der Aufzugsverordnung SR hat die Schweiz die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG der EU ins nationale Recht übernommen. Die Aufzugsverordnung regelt grundsätzlich nur das Inverkehrbringen neuer Anlagen, macht aber in Art. 12 auch Aussagen über die Erneuerung und den Umbau bestehender Anlagen. Der vorliegende Katalog dient als Leitfaden zur Anpassung bestehender Anlagen an den Stand der Technik im Rahmen von Umbauten / Modernisierungen, und zur Auslegung des Artikels 12 der Aufzugsverordnung, Umbau und Erneuerung gebrauchter Aufzüge und Sicherheitsbauteile. Mit diesem Katalog werden Anforderungen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Sicherheit bei Erneuerungen bzw. bei Änderungen an bestehenden Anlagen in der Schweiz veröffentlicht. Bei Einhaltung der darin genannten Anforderungen wird von einer landesweiten Akzeptanz ausgegangen. Anwendungsbereich Der Katalog nennt zu den jeweiligen Umbaumaßnahmen die zu erfüllenden Anforderungen. Er gilt für Personen- und Lastenaufzüge die unter den Geltungsbereich der Aufzugsverordnung fallen. Der Ersatz von Bauteilen im Rahmen der allgemeinen Unterhaltsarbeiten gilt nicht als Änderung oder Erneuerung. Neuanlagen Bestehende Anlagen Inverkehrbringen von Neuanlagen in: - neue Gebäude - bestehende Gebäude Als Neuanlagen gelten auch sog. Ersatzanlagen: Alle Bauteile neu, ausgenommen: - Führungsschienen inkl. Befestigungen sofern diese den Anforderungen der EN 81-1/2 entsprechen (seco) Umbau und Modernisierung Ein Umbau respektive eine Modernisierung einer bestehenden Anlage liegt dann vor, wenn neben den Führungsschienen inkl. Befestigungen weitere Teile des bestehenden Aufzuges weiter verwendet werden. Wartung / Reparatur Alle notwendigen Tätigkeiten, um die sichere und bestimmungsgemässe Funktion der Anlage und ihrer Komponenten nach Abschluss des Einbaus und während ihrer gesamten Lebensdauer sicherzustellen Die Wartung beinhaltet abnutzungs- und verschleissbedingte Reparaturarbeiten oder Austausch von Komponenten, die nicht die Eigenschaften (Kenngrössen) der Anlage verändern. AufzV SR AufzV SR / Art. 12 VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 4 / 27

5 Grundsätze Die im Katalog enthaltenen Anforderungen basieren auf dem durch die SN EN 81-1/2+A3 bzw. durch die SN EN und SN EN definierten Stand der Technik. Zu den notwendigen Anforderungen zum Erhalt und zur Erhöhung der Sicherheit werden und auf weitere Rechtsvorschriften gegeben (z.b. VKF, GschG, GschV, BehiG, etc.). Sämtliche neuen elektrischen Installationen müssen den NIV-Anforderungen entsprechen. Die Gliederung des Kataloges entspricht der Gliederung der SN EN 81-1/2, so dass eine einfache Zuordnung auch umfangreicher Umbaumaßnahmen zu mehreren betroffenen Baugruppen leicht möglich ist. Zusätzlich existieren in einzelnen Kantonen spezifische Vorschriften zur Erhöhung der Sicherheit von bestehenden Anlagen. Diese sind im Anhang aufgeführt. Weiter gelten die Publikationen des EIA (Eidg. Inspektorates für Aufzüge) insbesondere die FAQ s. Technische Anforderungen Bei einem Umbau / Modernisierung dürfen keine Lösungen verwendet werden, die das bestehende Sicherheitsniveau unterschreiten. Dieser Katalog enthält Regeln zur Verbesserung der Sicherheit bestehender Anlagen und zielt darauf ab, die Sicherheit der Anlage auf den heute gültigen Stand der Technik zu bringen. Wenn Antrieb, Steuerung und Fangrahmen zusammen ersetzt werden, muss eine Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegung der Kabine bei offenen Türen nach EN 81-1 Ziffer 9.11 bzw Ziffer 9.13 eingebaut werden. Es wird davon ausgegangen, dass bei allen Vertragsverhandlungen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer Absprachen über den Stand der Technik stattgefunden haben. Wegen baulicher und/oder betrieblicher Gegebenheiten ist es nicht in jedem Fall möglich, alle Anforderungen mit vernünftigem und zumutbarem Aufwand zu erfüllen. Um zu entscheiden, was vernünftig und zumutbar ist, soll vorsichtig abgewogen werden zwischen der Ernsthaftigkeit des Verletzungsrisikos und den Schwierigkeiten um dieses Risiko zu beseitigen bzw. zu reduzieren. Der Entscheid muss dokumentiert werden. Die Punkte in der Kolonne basieren auf der SNEL und sollen bei jedem Umbau als Empfehlung offeriert werden. Sowohl bei Personen- wie auch bei Lastenaufzügen müssen immer mind. folgende Mängel zur Behebung offeriert werden: - Anhaltegenauigkeit EN Nr Ungeeignetes Glas in Schachttüren EN Nr Kabine ohne Türen EN Nr Fehlende oder unzulängliche Puffer EN Nr Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung EN Nr. 71 Bei Nichteintreten des Kunden auf diese Punkte darf der Auftrag trotzdem ausgeführt werden. Dieser Kundenentscheid muss aber im Werkvertrag/Auftragsbestätigung dokumentiert sein. Des n müssen die Kantonalen Vorschriften berücksichtigt werden (siehe Anhang 1). Bei Systemänderung (Masse und Geschwindigkeit) an Aufzügen mit 3 - punktgelagerten Maschinen ohne verwindungssteifen Maschinenrahmen (inkl. Aussenlager) ist der Ersatz des kpl. Antriebes dem Kunden zu offerieren. Wenn bei einem Aufzug der Einbau einer Kabinentür aus betrieblichen oder Warenflussgründen nicht möglich ist, muss eine Ausnahmebewilligung (im betrieblichen Bereich von der SUVA und bei kantonalen Vorschriften bei der zuständigen Baubehörde) durch den Bauherren eingeholt werden. Es sind die Anforderungen der Bewilligung zu erfüllen, allerdings ist immer mindestens ein Lichtvorhang mit Selbstüberwachung bei gleichzeitiger Reduktion der Geschwindigkeit auf 0,63 m/s einzusetzen. VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 5 / 27

6

7 Verwendete Abkürzungen / Dokumente Abkürzungen Benennung / Titel Nummer ARL Europäische Aufzugsrichtlinie 95/16/EG AufzV Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen SR BehiG Behindertengleichstellungsgesetz SR BBVK BMP Besondere Bauverordnungen der Kantone (z.b. GE, ZH, TI und GL) Baumusterprüfbescheinigung CEN / TK 10 Europäische Kommission für Normung / Techn. Kommission 10 (Aufzüge und Fahrtreppen) EN GschG / GschV mrl MR Europäische Norm Gewässerschutzgesetz bzw. Gewässerschutzverordnung SR / maschinenraumlos Maschinenraum SR NIV Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen SR pren Entwurf zu neuer EN-Norm RWA Rauch- und Wärmeabzugsklappe IG BSK SIA SN SIA Schweizerischer Architekten- und Ingenieurverein Schweizer Norm Wegleitung für die Anwendung der Norm SIA 370/10 (1979) Aufzüge für die Förderungen von Personen und Gütern 1985 SIA Sicherheitsregeln für Aufzüge: Elektrisch betriebene Aufzüge SN EN 81-1 SIA Sicherheitsregeln für Aufzüge: Hydraulisch betriebene Aufzüge SN EN 81-2 SIA Sicherheitsregeln für Aufzüge: Neue Aufzüge in bestehenden Gebäuden EN SIA Sicherheitsregeln für Aufzüge: Fern Notruf EN SIA Sicherheitsregeln für Aufzüge: Feuerwehraufzüge EN SIA Sicherheitsregeln: Verhalten von Aufzügen im Brandfall EN SIA Sicherheitsregeln für Aufzüge: Erhöhung der Sicherheit an bestehenden Aufzugsanlagen EN SIA Elektromagnetische Verträglichkeit - Störaussendung EN SIA Elektromagnetische Verträglichkeit - Störfestigkeit EN VEMV Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit SR VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Hinweis: Im Folgenden bedeutet die Bezeichnung EN 81 immer EN 81-1/2 inkl. Anhänge. Es gilt immer der aktuelle Normen-Stand! VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 7 / 27

8 1 Schacht SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung der Schachtwände (Zugänge, Glas) gem. EN 81 Ziffer , gegebenenfalls Abstände nach EN 81 Ziffer Umwehrung auf Kabine entsprechend den Abständen gem. EN 81 Ziffer soweit zutreffend BBVK Für nicht geänderte Teile des Schachtes: Festigkeit und Raumabschluss überprüfen SUVA Vorschriften EN Ziffer Änderung durch Aufstockung oder Abstockung (plus oder minus X Halt) im Schachtkopf oder Schachtgrube. gem. EN 81 Ziffer Umwehrung auf Kabine entsprechend den Abständen gem. EN 81 Ziffer soweit zutreffend Absturzsicherungen bei Rollen vorsehen BBVK Rollengerüste können belassen werden Schutzräume gem. EN Entfernen oder Aktivieren der obersten Zugänge gem. EN 81 Ziffer / 5.7 / 5.9 / Begrenzen des Überfahrweges oder Schutzräume mindestens gemäss SIA 370/10 bzw. 370/11 einhalten. + Betätigen des Notendschalters im gesamten Überfahrbereich 1.4 Entfernen oder Aktivieren der untersten Zugänge gem. EN 81 Ziffer / 5.7 / 5.9 / Begrenzen des Überfahrweges und Revisionspodest einbauen oder Revisionstüre zu Schachtgrube Nottüren separat überwachen Bei ggü Zugängen braucht es zwei Lichtschalter Schutzräume mindestens gemäss SIA 370/10 bzw. 370/11 einhalten. VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 8 / 27

9 1 Schacht SN EN 81-1/2 Ziffer 5 gemäss EN 81 Ziffer 5.6 EN 81 Ziffer 5.9 einhalten Fahrbahnabtrennung wird erforderlich bei Nichteinhaltung der geforderten Abstände 1.5 Bei Umbau oder Einbau von Fahrbahnabtrennung bzw. Gegengewichtsabtrennung Gegengewichtsabtrennung wird erforderlich z.b. nach Dispositionsänderung des Gegengewichts und/oder zur Erhöhung der Sicherheit 1.6 Umbau eines Aufzuges in einem bestehenden Gerüst bzw. Glasschacht Statiknachweis des Gerüstes mit den neuen Kräften (falls zutreffend) z.b. bei Nutzlasterhöhung, Kabinengewichtserhöhung, Fang nach oben etc. Verglasungen im Zugangsbereich (Schachtfronten) grundsätzlich durch VSG oder Blechfront ersetzen. + Überprüfen der Verglasung: Verglasungen im Verkehrsbereich: Gemäss den gültigen Vorschriften zur Zeit der Inverkehrsetzung Im Treppenhaus Geländer als Absturzsicherung EIA FAQ 007. VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 9 / 27

10 2 Maschinen- und Rollenräume SN EN 81-1/2: Ziffer 6/13/ Neuer Maschinenbzw. Rollenraum gem. EN 81 Ziffer 6 + Elektrische Installation und Einrichtungen gem. EN 81 Ziffer 13.1 / Beschilderung gem. EN 81 Ziffer 15.4 BBVK Be- und Entlüftung Rutschhemmende Bodenoberfläche, die Staubbildung nicht begünstigt GschG / GschV (Hydraulikanlagen) Ölfester Anstrich Türschwelle Baustatik 2.2 Bautechnische Änderung von Maschinen- bzw. Rollenraum gem. EN 81 Ziffer 6 + Elektrische Installation und Einrichtungen gem. EN 81 Ziffer 13.1 / Beschilderung gem. EN 81 Ziffer 15.4 soweit zutreffend BBVK Be- und Entlüftung Rutschhemmende Bodenoberfläche, die Staubbildung nicht begünstigt GschG / GschV (Hydraulikanlagen) Ölfester Anstrich Türschwelle Baustatik VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 10 / 27

11 3 Schachttüren SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung sämtlicher Schachttüren 3.2 Änderung einzelner Türen und/oder zusätzliche neue Türen 3.3 Änderung sämtlicher oder einzelner Türverschlüsse gem. EN 81 Ziffer 7 + Elektrische Zuleitungen zu den Sicherheitsschaltern gem. EN 81 Ziffer Abstände zum Kabinenzugang gem. EN 81 Ziffer 11.1 / Grubenabstieg nach EN 81 Ziffer gem. EN 81 Ziffer 7 + Elektrische Zuleitungen zu den Sicherheitsschaltern der neuen Türen gem. EN 81 Ziffer Abstände zum Kabinenzugang gem. EN 81 Ziffer 11.1 / Grubenabstieg nach EN 81 Ziffer (falls unterste Türe) EN 81-2, bei Glastüren zusätzlich nach EN 81 Anhang J gem. EN 81 Ziffer Elektrische Zuleitung zu den Sicherheitsschaltern gem. EN 81 Ziffer 13.5 EN Ziffer 5.7 Beachten der Beleuchtung EN 81 Ziffer EN Ziffer 5.7 Gilt auch für das Versetzen von Schachttüren BMP der verbleibenden Türen (Verschlüsse ) Breite der Schauöffnungen an Drehflügeltüren: Mindestens 60 mm und höchstens 150 mm. Die untere Kante einer Schauöffnung, deren Breite grösser ais 80 mm ist, muss mindestens 1 m über dem Fussboden liegen Entriegelungszone gem. EN 81 Ziffer Gleichzeitig EN 81 Ziffer berücksichtigen VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 11 / 27

12 3 Schachttüren SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung von Türblättern / Türschwellen gem. EN 81 Ziffer 7.2 / 7.4 / Schauöffnungen gem. EN 81 Ziffer Türführungen nach EN 81 Ziffer BMP der verbleibenden Türen (Verschlüsse ) Glaseinsätze bei EFT / DFT sind zulässig, sofern sie nach EN 81 Anhang J7, Tabelle J2 entsprechen. VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 12 / 27

13 4 Kabine, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung der Nennlast gem. EN 81 Ziffer 8.2 Überprüfen und ggf. Anpassen der folgenden Komponenten und Systeme auf Basis der bestehenden Anlageberechnungen + Fangvorrichtung / Statik + Schienen + Schienenbefestigung / Mauerwerk + Gegengewicht + Puffer + Tragmittel + Maschine + Rollenträger/Rollenachsen + Hydraulikheber + Steuerblock + Druckleitungen + Leitungsbruchventil Baustatik BMP der Sicherheitsbauteile. 4.2 Bestehende Nennlast entspricht nicht der Nutzfläche gemäss EN 81, 8.2 Nutzfläche muss der Nennlast gemäss EN81 Ziffer 8.2 angepasst werden (wenn nicht möglich siehe 4.2.1) Überprüfen und Anpassen der Komponenten und Systeme auf Basis der bestehenden Anlageberechnungen gemäss 4.1 VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 13 / 27

14 4 Kabine, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht SN EN 81-1/2 Ziffer Bestehende Nennlast entspricht nicht der Nutzfläche gemäss EN 81, 8.2 und die Nutzfläche kann nicht angepasst werden Antrieb (Treibfähigkeit, Bremse, Getriebe) und Tragmittel müssen beim Beladen für die mögliche Nennlast nach Nutzfläche dimensioniert werden (statisch). Einbau einer Überlastmessung mit akustischer und optischer Warnvorrichtung in der Kabine die das Anfahren des Aufzuges verhindert. Überprüfen und Anpassen der Komponenten und Systeme auf Basis der bestehenden Anlageberechnungen gemäss 4.1 (statisch) Bei Lastenaufzügen EN 81 Ziffer Wenn nicht möglich siehe Bestehende Nennlast entspricht nicht der Nutzfläche gemäss EN 81, 8.2 und die Massnahmen von Punkt 4.2./ können nicht eingehalten werden, z.b. Autoaufzug Externe Einrichtung zur Verhinderung des Überladens der Kabine (z.b. Drehkreuz, Wägeinrichtung) im Minimum aber Warnschilder anbringen Beschränkung der Nutzung auf eingewiesene Personen Einbau einer Überlastmessung mit akustischer und optischer Warnvorrichtung in der Kabine die das Anfahren des Aufzuges verhindert. Bei Lastenaufzügen EN 81 Ziffer Die Lösungen müssen in absteigender Reihenfolge angewendet werden. VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 14 / 27

15 4 Kabine, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung des Kabinengewichts Überprüfen und ggf. Anpassen der folgenden Komponenten und Systeme auf Basis der bestehenden Anlageberechnungen + Fangvorrichtung / Statik der Anlage BMP Baustatik BMP der Sicherheitsbauteile + Schienen + Schienenbefestigung / Mauerwerk + Gegengewicht + Puffer + Tragmittel + Maschine + Rollenträger / Rollenachsen + Hydraulikheber + Steuerblock + Druckleitungen + Leitungsbruchventil 4.4 Komplett neue Kabine inkl. Fangrahmen gem. EN 81 Ziffer 8 und Ziffer 11 + elektrische Kabineninstallation gem. EN 81 Ziffer 13 / 14 sofern zutreffend + Schutz an Seilrollen gem. EN 81-1 Ziffer 9.7 gem. EN 81-2 Ziffer Schutzmassnahmen gemäss EN 81 Ziffer Gegengewichtsabtrennung nach EN 81 Ziffer Minimalabstand zwischen Gegengewicht und Kabine: Feste Führungen 25mm mit Notführung gemäss EN Schutzräume mindestens gemäss SIA 370/10 bzw. 370/11 einhalten. + unkontrollierte Fahrt nach oben gemäss EN 81 Ziffer 9.10 VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 15 / 27

16 4 Kabine, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht SN EN 81-1/2 Ziffer Neuer Kabineneinsatz gem. EN 81 Ziffer 8 und Ziffer 11 + elektr. Kabineninstallation gemäss EN 81 Ziffer 13/14 sofern zutreffend + Schutzmassnahmen gemäss EN 81 Ziffer Überprüfen gem. Punkt 4.3 Schutz gegen unkontrollierte Fahrt nach oben gemäss EN 81 Ziffer 9.10 Gegengewichtsabtrennung nach EN 81 Ziffer Wägen der Kabine Minimalabstand zwischen Gegengewicht und Kabine: Feste Führungen 25mm mit Notführung gemäss EN Schutzräume mindestens gemäss SIA 370/10 bzw. 370/11 einhalten gem. EN 81 Ziffern soweit zutreffend Wägen der Kabine 4.6 Einbau / Änderung von Kabinenabschlusstüren Schürze/Schachtgrube Bei Änderungen der Nennlast und/oder des Kabinengewichts: + überprüfen gem. Punkt 4.3 In jedem Fall aber: + Kabinenbelüftung + Abstände nach EN bei Glastüren zusätzlich nach EN 81 Anhang J Überfahrwege und Schutzraum Siehe technische Anforderungen Seite 5 Schutzräume mindestens gemäss SIA 370/10 bzw. 370/11 einhalten Erweiterung der Kabinenfläche gem. Ziffer EN 81 Ziffer 8.2 einhalten VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 16 / 27

17 4 Kabine, Gegengewicht und Ausgleichsgewicht SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung des Gegengewichts / Ausgleichsgewichts gem. EN 81 Ziffer 8.18 und Ziffer Bei Änderung der Masse: Systemeinfluss + Bei 1 Stangen- Gegengewicht und/oder 1- Stangenaufhängung muss folgendes ausgeführt werden: 1. Formschlüssig einrahmen (inkl. Aufhängung) 2. Jochbalance durch festes Joch ersetzen 3. Zusatzgewicht bandagieren + Bei Drahtführungen mit 2 Drähten (1 Draht pro Seite) müssen diese elektrisch überwacht werden! Abtrennung nach EN Drahtführungen sollten bei jeder MOD eliminiert werden! Wellenbelastung und Treibfähigkeit Aufsetzpuffer überprüfen Wenn nur konstruktiv geändert wird, dann ist kein rechnerischer Nachweis notwendig. Bei Massenänderung müssen alle davon betroffenen Anlagenteile überprüft werden. Minimalabstand zwischen Gegengewicht und Kabine: Feste Führungen 25mm mit Notführung gemäss EN Schutzräume mindestens gemäss SIA 370/10 bzw. 370/11 einhalten. VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 17 / 27

18 5 Tragmittel, Seilgewichtsausgleich, Schutz gegen Übergeschwindigkeit SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung der Tragmittel nach EN bei Treibscheibenaufzügen zusätzlich Schutz an Treibscheiben und Seilrollen nach EN 81-1, 9.7 Bei 2 Tragmittel Schlaffseilkontakt Bestehende Seilrollen, die mind. dem 30fachen des Seildurchmessers entsprechen, können belassen werden, wenn der Seildurchmesser nicht ändert 5.2 Änderungen der Fangvorrichtung an: - Kabine - Gegengewicht gem. EN 81 Ziffer Schutzeinrichtung für die aufwärts fahrende Kabine gegen Übergeschwindigkeit gem. EN 81-1, Ziffer Schutz gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbes EN 81-1 Ziffer 9.11 Minimalabstand zwischen Gegengewicht und Kabine: Feste Führungen 25mm mit Notführung gemäss EN BMP der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzer und Fangvorrichtung. (Systemverträglichkeit) Schienenberechnung überprüfen Sperrfangvorrichtung bis max. 0,63 m/s für Kabine, 1 m/s für GG Schutzräume mindestens gemäss SIA 370/10 bzw. 370/11 einhalten VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 18 / 27

19 5 Tragmittel, Seilgewichtsausgleich, Schutz gegen Übergeschwindigkeit SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung des Geschwindigkeitsbegrenzers gem. EN 81-1 Ziffer 9.9 gem. EN 81-2 Ziffer Schutz an Seilrollen / Spannrollen gem. EN 81-1 Ziffer 9.7 gem. EN 81-2 Ziffer 9.4 Auslösekraft der Fangvorrichtungen Systemverträglichkeit überprüfen Spanngewicht überprüfen Sperrfangvorrichtung bis max. 0,63 m/s für Kabine, 1 m/s für GG 5.4 Änderung des Spanngewichts gem. EN 81-1 Ziffer 9.9 gem. EN 81-2 Ziffer 9.10 Überprüfen auf Basis bestehender Anlagedaten BMP der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzer (Systemverträglichkeit überprüfen) 5.5 Änderung der Schutzeinrichtung für die aufwärts fahrende Kabine gegen Übergeschwindigkeit gem. EN 81-1 Ziffer 9.10 je nach gewählter Lösung (siehe EN 81-1 Ziffer a-d) sind die damit zusammenhängenden Anforderungen ebenfalls zu erfüllen. VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 19 / 27

20 6 Führungsschienen, Puffer, Notendschalter SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung der Führungsschienen (Profildimensionen ändern) gem. EN 81 Ziffer Bei Erhöhung der Belastung: Boden des Schachtes gem. EN 81 Ziffer BMP für Fangvorrichtung Nicht notwendig bei Ersatz des gleichen Profils + Führungsschienenbefestigung 6.2 Änderung der Puffer für Kabine und Gegengewicht gem. EN 81 Ziffer Bei Erhöhung der Belastung: Boden des Schachtes gem. EN 81 Ziffer Bei Änderung des Pufferhubes Schutzräume mindestens gemäss SIA 370/10 bzw. 370/11 einhalten. Unter einer Änderung ist der Austausch gegen andere baumustergeprüfte Puffer zu verstehen. Notendschalterposition nach EN 81 Ziffer prüfen 6.3 Draht- / Seilführung + Führungen mit 2 Drähten / Seile (1 pro Seite) müssen elektrisch überwacht werden! 2-Draht- / Seilführungen sollten bei jeder MOD eliminiert werden Schlagrichtung der Tragseile. VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 20 / 27

21 7 Maschine SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung der Nenngeschwindigkeit gem. EN 81 Ziffer 12 + Inspektionssteuerung gem. EN 81 Ziffer Notbremsschalter gem. EN 81 Ziffer Fangvorrichtung 1 ) (Bei Erhöhung der Nenngeschwindigkeit Sperrfangvorrichtung für Kabine bis max. 0,63m/s, für Gegengewicht bis max. 1m/s) Überprüfen und Anpassen der Komponenten und Systeme auf Basis der bestehenden Anlageberechnungen gemäss 4.1 Ohne Kabinenabschluss Nenngeschwindigkeit max. 0,63m/s Geschwindigkeitsbegrenzer 1 ) Zusätzlich bei Erhöhung der Nenngeschwindigkeit > 0.63m/s: + Schutzeinrichtung für die aufwärts fahrende Kabine gegen Übergeschwindigkeit gem. EN 81-1 Ziffer Kabinenabschlusstür(en) Puffer 1 ) Treibfähigkeit gem. EN Bei Gegengewicht ohne Rahmen (Zugankersystem): Vmax :1m/s 1 ) Vorhandene BMP, bei Erhöhung der Nenngeschwindigkeit: neue BMP erforderlich oder alte Instruktion beiziehen Schutzräume mindestens gemäss SIA 370/10 bzw. 370/11 einhalten VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 21 / 27

22 7 Maschine SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung der Maschine komplett (Motor, Bremse, Getriebe, Treibscheibe etc.) gem. EN 81-1 Ziffer 12 + Elektrische Installation im Triebwerksraum gem. EN 81 Ziffer Berechnung der Treibfähigkeit gem. EN 81-1 Ziffer Schutz an Treibscheiben und Seilrollen im Triebwerksraum gem. EN 81-1 Ziffer Bei einem Aufzug ohne Kabinenabschluss: Reduktion der Geschwindigkeit auf 0.63m/s Schutzeinrichtung für die aufwärts fahrende Kabine gegen Übergeschwindigkeit gem. EN 81-1 Ziffer 9.10 Siehe auch Punkt 7.1 Bei Auswechslung der Maschine gegen eine gleicher haben diese Anforderungen nur empfehlenden Charakter Ergibt die vorhandene Fahrkorbnutzfläche aufgrund von EN 81 Ziffer 8.2 eine höhere Tragkraft muss Punkt 4.2 eingehalten werden. Stoppschalter gemäss EN 81 Ziffer f Begehbare Erhöhungen im Maschinenraum grösser 0,5m: Geländer und Aufstieg vorsehen! (EN 81 Ziffer ; SUVA) Schliessung und Verriegelung gemäss EN 81, Ziffer Beleuchtung gemäss EN 81, Ziffer Änderung des Motors gemäss EN 81-1 Ziffern 12.5/12.6/ 12.7/12.8./ Elektrischer Schutz des Motors gem. EN 81 Ziffer 13.3 Bei Auswechslung des Motors gegen eine gleiche haben diese Anforderungen nur empfehlenden Charakter + Elektrische Installation des Motors gem. EN 81 Ziffer / punktgelagerte Maschinen sind zu überprüfen und ggf. ist der Ersatz des kompletten Antriebes zu offerieren VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 22 / 27

23 7 Maschine SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung der Bremse gem. EN 81-1 Ziffer punktgelagerte Maschinen sind zu überprüfen und ggf. ist der Ersatz des kompletten Antriebes zu offerieren 7.5 Änderung der Treibscheibe + Treibfähigkeit gem. EN 81-1 Ziffer Schutzmassnahmen gem. EN 81-1 Ziffer 9.7 soweit zutreffend Je nach Alter ev. Seilersatz 3 punktgelagerte Maschinen sind zu überprüfen und ggf. ist der Ersatz des kompletten Antriebes zu offerieren Durchmesserverhältnis gem. EN 81-1 Ziffer Änderung des Hydraulikantriebs komplett (Aggregat, Steuerblock, Pumpe, Motor, Druckleitungen etc.) gem. EN 81-2 Ziffer 12.1 / / 12.9 / Elektrische Installation im Triebwerksraum gem. EN 81 Ziffer Bei Auswechslung des Hydraulikantriebs gegen eine gleicher haben diese Anforderungen nur empfehlenden Charakter + Schutzeinrichtung gegen auslaufendes Öl + Bei einem Aufzug ohne Kabinenabschluss: Reduktion der Geschwindigkeit auf 0.63m/s Systemverträglichkeit überprüfen! GschG / GschV (Hydraulikanlagen) Ergibt die vorhandene Fahrkorbnutzfläche aufgrund von EN 81 Ziffer 8.2 eine höhere Tragkraft sollte der hydraulische Antrieb und alle Konstruktionselemente dieser höheren Nennlast angepasst werden (statisch). VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 23 / 27

24 7 Maschine SN EN 81-1/2 Ziffer Änderung des Hebers gem. EN 81-2 Ziffer Leitungsbruchventil / Drosselrückschlagventil gem. EN 81-2 Ziffer Druckleitungen gem. EN 81-2 Ziffer Schutz an Rollen und Kettenrädern am Heber gem. EN 81-2 Ziffer GschG / GschV (Hydraulikanlagen) Bei Auswechslung von Hebern gleicher haben diese Anforderungen nur empfehlenden Charakter Schutzräume mindestens gemäss 370/11 einhalten 7.8 Änderung des Motors für die Hydraulikpumpe + Laufzeitüberwachung gem. EN 81-2 Ziffer Elektrischer Schutz des Motors gem. EN 81 Ziffer 13.3 Bei Auswechslung von Motoren gleicher haben diese Anforderungen nur empfehlenden Charakter + Hauptschalter gem. EN 81 Ziffer Elektrische Installation des Motors gem. EN 81 Ziffer / Änderung des Steuerblocks gem. EN 81-2 Ziffer 12.5 Bei Auswechslung von Steuerblöcken gleicher haben diese Anforderungen nur empfehlenden Charakter 7.10 Änderung der Druckleitungen gem. EN 81-2 Ziffer Leitungsbruchventil gem. EN 81-2 Ziffer GschG / GschV (Hydraulikanlagen) BMP + Absperrventil gem. EN 81-2 Ziffer Bei Auswechslung von Druckleitungen gleicher haben diese Anforderungen nur empfehlenden Charakter VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 24 / 27

25 8 Elektrische Installationen / Einrichtungen SN EN 81-1/2 Ziffer 13 und Ersatz der Steuerung komplett Elektrische gem. EN 81Ziffer 13 und 14 + komplette elektrische Installation inkl.: Inspektionssteuerung elektrische Rückholeinrichtung (bei Bedarf) Notbremsschalter auf der Kabine, in der Grube und am Triebwerk Spanngewichtsschalter für Geschwindigkeitsbegrenzer Überlastmessung wenn Verhältnis Förderlast zu Kabinenfläche nicht ok! (siehe 4.2) Türschlösser ohne Fehlschliesssicherung auswechseln Schachtbeleuchtung nach EN 81 Ziffer 5.9 VEMV EN EN Bei behindertengerechten Aufzügen Anforderungen nach EN soweit zutreffend Bei Feuerwehraufzügen zusätzliche Anforderungen nach EN / VKF soweit zutreffend Sicherstellen, dass Potenzialausgleich vorhanden ist Arbeitsfläche gemäss einhalten Schliessung und Verriegelung von Zugangstüren und Bodenklappen gemäss EN 81, Ziffer Beleuchtung gemäss EN 81, Ziffer Brandfallsteuerung nach EN sofern notwendig 8.2 Änderungen in der Steuerung gem. EN 81 Ziffer 13 und Änderungen in der elektrischen Installation (Verdrahtung) 8.4. Änderungen elektrischer Einrichtungen sowie von Bedienungselementen, Anzeigen etc. Schema nachtragen gem. EN 81 Ziffer 13 und 14 Schema nachtragen gem. EN 81 Ziffer 13 und 14 Schema nachtragen VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 25 / 27

26 8 Elektrische Installationen / Einrichtungen SN EN 81-1/2 Ziffer 13 und Änderung oder nachträglicher Einbau einer Feuerwehr-/ Brandfallsteuerung gem. EN 81-72/73 und VKF EN Auslegung nach Absprache mit Gebäudeversicherung 8.6 Änderung oder nachträglicher Einbau einer Notrufeinrichtung gem. EN Bei behindertengerechten Aufzügen zusätzlich nach EN Ziffer EN 81 Ziffer 5.10 VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 26 / 27

27 Anhang 1 Zurzeit in der Schweiz geltende zusätzliche kantonale Vorschriften für Umbauten / Modernisierungen. TeOPC Richtlinie Nr. Genf (OPC / L5) Norm EN81-80 Nr. Risikobeschreibung (bereits umgesetzt 1998) 1 27 Ungeeignetes Glas in Schachttüren Richtlinie Nr. Zürich / Glarus / Tessin Norm EN81-80 Nr. 1 3 teilweise Risikobeschreibung Antriebssystem mit schlechter Anhalte- /Nachregelungsgenauigkeit 2 40 Kabine ohne Türen 2 27 Ungeeignetes Glas in Schachttüren L Richtlinie Nr. Norm EN81-80 Nr. Risikobeschreibung (Fälligkeitsdatum ) 1 3 Antriebssystem mit schlechter Anhalte- /Nachregelungsgenauigkeit 2 56 Fehlende oder unzulängliche Puffer 3 71 Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung 4 8 Unzulängliche Schliesseinrichtung an Zugangstüren zum Schacht und zur Schachtgrube 31 Unsichere Verriegelungseinrichtung der Schachtüren 32 Entriegelung der Schachttüre ohne besonderes Werkzeug 5 7 Teilumwehrung Schacht mit zu niedriger Umwehrung 6 68 Fehlender abschliessbarer Hauptschalter 3 38 Kritisches Verhältnis von Nutzfläche zur Nennlast 4 40 Kabine ohne Türen 5 46 Fehlende oder unzulängliche Notbeleuchtung in der Kabine 6 56 Fehlende oder unzulängliche Puffer 7 71 Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung Der Sicherheitsstandard gemäss SIA-Norm 370/101 (1985) muss erfüllt sein respektive muss erfüllt werden. VSA: 6 Auflage, Juli 2015 Seite 27 / 27

DAfA-Empfehlung. Handlungsanleitung zur TRBS Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Dok. Nr

DAfA-Empfehlung. Handlungsanleitung zur TRBS Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Dok. Nr Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Dok. Nr. 116 04.11.2016 DAfA-Empfehlung zur TRBS 1121 Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Geschäftsstelle Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau e.v. Fachverband

Mehr

DAfA-Empfehlung. Änderungen von Aufzugsanlagen

DAfA-Empfehlung. Änderungen von Aufzugsanlagen Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Dok. Nr. 121 04.12.2017 DAfA-Empfehlung Änderungen von Aufzugsanlagen Ersetzt die DAfA-Handlungsanleitung zur TRBS 1121 - Ausgabe 2016 (DAfA_116.doc) Herausgeber:

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1121 Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen (GMBl. Nr. 15 vom 23. März 2007 S. 311) Entwurf überarbeitete Version 26.09.2011 Änderungen

Mehr

Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Typische Gefährdungen aus EN durch Personen- und Lastenaufzüge, die nach TRA 200 errichtet wurden

Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Typische Gefährdungen aus EN durch Personen- und Lastenaufzüge, die nach TRA 200 errichtet wurden Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Dok. Nr. 42a 03.03.2005 Typische Gefährdungen aus durch Personen- und Lastenaufzüge, die nach TRA 200 errichtet wurden Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) DAFA42A.DOC

Mehr

Leitfaden zur sicheren Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen nach dem Stand der Technik

Leitfaden zur sicheren Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen nach dem Stand der Technik Seite: 1 Datum: 01.08.2016 Revision 1: 21.09.2016 1) Revision 2: 01.12.2016 2) Leitfaden zur sicheren Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen nach dem Stand der Technik 1. Grundlagen Der Verwender/Arbeitgeber

Mehr

Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen

Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen Ausgabe: August 2012 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2014 S. 905 [Nr. 43] Technische Regeln für Betriebssicherheit en und en von Aufzugsanlagen TRBS 1121 Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit

Mehr

Sicherheit. Betriebssicherheit bei bestehenden Aufzugsanlagen

Sicherheit. Betriebssicherheit bei bestehenden Aufzugsanlagen Betriebssicherheit bei bestehenden Aufzugsanlagen Aufzugswerke M. Schmitt + Sohn GmbH & Co.KG I 90402 Nürnberg I Hadermühle 9-15 I Fon +49 (0) 911 2404 0 I Fax +49 (0) 911 2404 111 service@schmitt-aufzuege.com

Mehr

EN 81-20/50:2014. Die neuen Aufzugsnormen

EN 81-20/50:2014. Die neuen Aufzugsnormen VERBAND SCHWEIZERISCHER AUFZUGSUNTERNEHMEN ASSOCIATION DES ENTREPRISES SUISSES D ASCENSEURS ASSOCIAZIONE DI IMPRESE SVIZZERE DI ASCENSORI EN 81-20/50:24 Die neuen Aufzugsnormen CEN Europäisches Komitee

Mehr

EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S

EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S Verfahrensanweisung Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen

Mehr

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Teil 1: Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Teil 1: Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein SIA 370.001 Bauwesen EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L'ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION Diese Norm

Mehr

KENNTNIS DER EIGENEN AUFZUGSANLAGE

KENNTNIS DER EIGENEN AUFZUGSANLAGE N Reg 22334 RS 819.13 Allegato 9 KENNTNIS DER EIGENEN AUFZUGSANLAGE Anhand der nachfolgenden kurzen Informationen und einiger Darstellungen möchten wir Ihnen einen Einblick in die Komplexität Ihrer Aufzugsanlage

Mehr

Die wichtigsten Änderungen der DIN EN 81-20

Die wichtigsten Änderungen der DIN EN 81-20 Die wichtigsten Änderungen der DIN EN 81-20 und deren Bedeutung für die Praxis Eva Adam TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich Teamleitung Fördertechnik Folie 1 Globales Wissen. Lokale Erfahrung. Unternehmenszentrale:

Mehr

Betriebssicherheit Checkliste - Übersicht

Betriebssicherheit Checkliste - Übersicht Betriebssicherheit Betriebssicherheit Checkliste - zur Verbesserung der Sicherheit bestehender Aufzugsanlagen zeigt diese (als Auszug aus der DIN EN 81-80) wichtige Punkte, die bei einer Überprüfung zu

Mehr

SAV ASA ASA. SNEL: Sicherheit für bestehende Aufzüge SIA Schweizerische Vereinigung für Aufzugssicherheit

SAV ASA ASA. SNEL: Sicherheit für bestehende Aufzüge SIA Schweizerische Vereinigung für Aufzugssicherheit SAV ASA ASA Schweizerische Vereinigung für Aufzugssicherheit Association suisse pour la sécurité des ascenseurs Associazione svizzera per la sicurezza degli ascensori SNEL: Sicherheit für bestehende Aufzüge

Mehr

Kleingüteraufzüge mit elektromechanischem Antrieb

Kleingüteraufzüge mit elektromechanischem Antrieb Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera Bauwesen 572 370/20 EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION Ersetzt Abschnitt

Mehr

KONE Care For Life. Aufnahme des Anlagen-Zustands. Zuverlässigkeit Energie-Effizienz Zugänglichkeit Erscheinungsbild Übersicht möglicher Gefährdungen

KONE Care For Life. Aufnahme des Anlagen-Zustands. Zuverlässigkeit Energie-Effizienz Zugänglichkeit Erscheinungsbild Übersicht möglicher Gefährdungen KONE Care For Life Aufnahme des Anlagen-Zustands Zuverlässigkeit Energie-Effizienz Zugänglichkeit Erscheinungsbild Übersicht möglicher Gefährdungen Datum der Datenaufnahme.8.2009 Nummer: .8.2009 Einführung

Mehr

EN 81-20/50:2014. Die neuen Aufzugsnormen

EN 81-20/50:2014. Die neuen Aufzugsnormen VERBAND SCHWEIZERISCHER AUFZUGSUNTERNEHMEN ASSOCIATION DES ENTREPRISES SUISSES D ASCENSEURS ASSOCIAZIONE DI IMPRESE SVIZZERE DI ASCENSORI EN 81-20/50:2014 Die neuen Aufzugsnormen CEN Europäisches Komitee

Mehr

Anlage 7: Anforderungen an die notwendigen Mittel und Ausrüstungen im Tätigkeitsbereich Aufzugsanlagen

Anlage 7: Anforderungen an die notwendigen Mittel und Ausrüstungen im Tätigkeitsbereich Aufzugsanlagen Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Inspektionsstellen nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für die von überwachungsbedürftigen Anlagen Anlage 7: Anforderungen an die

Mehr

SNEL. Sicherheit für bestehende Aufzüge, SIA 370.080

SNEL. Sicherheit für bestehende Aufzüge, SIA 370.080 SNEL Sicherheit für bestehende Aufzüge, SIA 370.080 Der Aufzug: Sicherstes Verkehrsmittel? Aufzüge gelten als das sicherste Verkehrsmittel. Die Schweiz als «Liftland» schlechthin hat die höchste Anzahl

Mehr

Technische Entwicklungen in der Aufzugsindustrie unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Neuerungen aus der pren 81-20/50

Technische Entwicklungen in der Aufzugsindustrie unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Neuerungen aus der pren 81-20/50 VFA-Interlift e.v. Technische Entwicklungen in der Aufzugsindustrie unter Berücksichtigung der Änderungen durch die Neuerungen aus der pren 81-20/50 Klaus-Peter Kapp, VFA-Vorstand Jan König, Technischer

Mehr

Be- & Entlüftung von Aufzugsschächten / Maschinenräumen

Be- & Entlüftung von Aufzugsschächten / Maschinenräumen Seite 1/9 Merkblatt VSA Be- & Entlüftung von Aufzugsschächten / Maschinenräumen 1. Grundsätzliche Anforderungen In der neuen VKF-Brandschutzrichtlinie 23-15 für Beförderungsanlagen sowie in der neuen Norm

Mehr

EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S

EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S EID G. I N S P E K T O R AT F Ü R A U F Z Ü G E I N S P E C T I O N F É D É R A L E D E S A S C E N S E U R S Die Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen beim Inverkehrbringen

Mehr

Inverkehrbringen und Einsatz von Aufzügen und deren Baugruppen in explosionsgefährdeten

Inverkehrbringen und Einsatz von Aufzügen und deren Baugruppen in explosionsgefährdeten Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Dok. Nr. 41 03.03.2005 Inverkehrbringen und Einsatz von Aufzügen und deren Baugruppen in explosionsgefährdeten Bereichen Seite 1 Inverkehrbringen und Einsatz von

Mehr

Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG

Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit

Mehr

Absicherung des Aufzugs gegen unkontrollierte Bewegung nach EN 81 ff

Absicherung des Aufzugs gegen unkontrollierte Bewegung nach EN 81 ff Schwelmer Symposium 2006 Absicherung des Aufzugs gegen unkontrollierte Bewegung nach EN 81 ff BODE Components GmbH Pinienstraße 19 40233 Düsseldorf Neue Adresse ab 01.09.06: Eichsfelder Str. 29, 40595

Mehr

Kundeninformation. Liebe Kunden,

Kundeninformation. Liebe Kunden, Kundeninformation Liebe Kunden, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist zum 01.06.2015 in Kraft getreten. Eine Übergangsregelung mit zeitweiser Gültigkeit der "alten" und der neuen Verordnung

Mehr

Ergänzung zur Betriebsanleitung

Ergänzung zur Betriebsanleitung Ergänzung zur 300.000.126 300.000.166 I Version 01.2012 Erweiterung der beidseitig wirkenden Bremsfangvorrichtungen BF2D-1 BF2D-2 BF2D-1/ BF1D-1 BF2D-2/BF1D-2 und BF2D-2/BF2D-2/BF1D-2 als Teilsystem der

Mehr

Prüfanleitung UCM Version 100712 Diese Prüfanleitung dient zur Prüfung der Schutzeinrichtung zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Bewegung von der Haltestelle weg, wenn die Schachttür nicht verriegelt

Mehr

Bautechnische Grundlagen

Bautechnische Grundlagen Bautechnische Grundlagen 3 In diesem Kapitel sollen nur die groben Grundbegriffe aus der Bautechnik erläutert werden, die in Berührung mit der Aufzugsanlage stehen. Im Aufzugsbau hat man durch den Aufzugsschacht

Mehr

Projektierung Evolution classic. Seilaufzug ohne Triebwerksraum. Nennlast kg.

Projektierung Evolution classic. Seilaufzug ohne Triebwerksraum. Nennlast kg. Projektierung Evolution classic. Seilaufzug ohne Triebwerksraum. Nennlast 630 1050 kg. Ein Unternehmen von ThyssenKrupp Elevator ThyssenKrupp Aufzüge tk höher, schneller, weniger. Fakten, Daten und Maße.

Mehr

Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen

Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen Kennzeichnung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen Verabschiedet durch die Technische Kommission Brandschutz, 15.12.2017 Datum: 28.11.2017 Version: 2.2 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 3 2 Abschlüsse

Mehr

Planung. Vor Ort bedeutet für uns überall. Gerade auch bei Ihnen.

Planung. Vor Ort bedeutet für uns überall. Gerade auch bei Ihnen. Planung. Vor Ort bedeutet für uns überall. Gerade auch bei Ihnen. Wir sind der optimale Partner für Sie Unsere Fachleute beraten Sie kompetent und kostenlos. Über den Umfang, den richtigen Zeitpunkt und

Mehr

ÖNORM EN 81-1/ -2:2010

ÖNORM EN 81-1/ -2:2010 NORMEN & GESETZE Ing. Eugen Ramoser Leitung Technik & Projektmanagement Manager Technische Regelwerke und Gesetze Experte im Komitee 017 (Aufzüge) im Austrian Standards Institute September 2011 ÖNORM EN

Mehr

Aktualisierung der BGI 779

Aktualisierung der BGI 779 Aktualisierung der BGI 779 Montage, Demontage und Instandhaltung von Aufzugsanlagen Aktualisierung der BGI 779, Wolfgang Rösch, Schwelmer Symposium Aktualisierung der BGI 779 Seite 2 Neudruck Zur Januar

Mehr

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien. VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung Jan König Referent Normen und Richtlinien TOPICS Richtlinien Normen Gesetze und Verordnungen Regeln und Nationales EU-Richtlinien Einführung

Mehr

Praxiserfahrung bei der Prüfung von Komponenten nach DIN EN 81-1/2 A3 Werner Rau VFA-Forum interlift 2011, 19. Oktober, Messe Augsburg

Praxiserfahrung bei der Prüfung von Komponenten nach DIN EN 81-1/2 A3 Werner Rau VFA-Forum interlift 2011, 19. Oktober, Messe Augsburg Praxiserfahrung bei der Prüfung von Komponenten nach DIN EN 81-1/2 A3 Werner Rau VFA-Forum interlift 2011, 19. Oktober, Messe Augsburg TÜV SÜD Industrie Service GmbH Praxiserfahrung DIN EN 81-1/2 A3 /

Mehr

Änderung des Sicherheitsniveaus durch die neue EN 81-20/-50

Änderung des Sicherheitsniveaus durch die neue EN 81-20/-50 Änderung des Sicherheitsniveaus durch die neue EN 81-20/-50 Folie 1 Die EN 81-Familie für Aufzüge EN 81-1X Grundlagen und Auslegungen EN 81-2X Personen- und Lastenaufzüge EN 81-3X Güteraufzüge (2006/42/EG)

Mehr

zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen über die Sicherheit von Aufzügen

zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen über die Sicherheit von Aufzügen Verordnung vom 1. Juli 2003 Inkrafttreten: 01.07.2003 zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen über die Sicherheit von Aufzügen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 19.

Mehr

und deren Bedeutung in der Praxis Die wichtigsten Änderungen der DIN EN Folie 1

und deren Bedeutung in der Praxis Die wichtigsten Änderungen der DIN EN Folie 1 Die wichtigsten Änderungen der DIN EN 81-20 und deren Bedeutung in der Praxis Folie 1 Eva Adam Geschäftsfeld Fördertechnik TÜV SÜD Industrie Service GmbH Westendstraße 199 80686 München Phone: +49 89 5791-3590

Mehr

Norm (-Teil) Ausgabe Titel Deutsche Norm Ausgabe EN Einbau von Aufzügen - Teil 3: Elektrisch und

Norm (-Teil) Ausgabe Titel Deutsche Norm Ausgabe EN Einbau von Aufzügen - Teil 3: Elektrisch und Norm (-Teil) Ausgabe Titel Deutsche Norm Ausgabe EN 81-3 2000-11 d: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den DIN EN 81-3 2011-06- +A1 2008-07 Einbau von Aufzügen - Teil 3: Elektrisch und ersetzt

Mehr

Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) DAfA-Empfehlung. Auswahl und Einsatz von Aufzügen für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) DAfA-Empfehlung. Auswahl und Einsatz von Aufzügen für Personen mit eingeschränkter Mobilität Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Dok. Nr. 99 21.03.2014 DAfA-Empfehlung Auswahl und Einsatz von Aufzügen für Personen mit eingeschränkter Mobilität Rückfragen zu dieser Empfehlung können gerichtet

Mehr

ÖNORM EN Die Europäische Norm EN 81-2:2005 hat den Status einer Österreichischen Norm. Ausgabe: Normengruppen A3Z, B, H und M

ÖNORM EN Die Europäische Norm EN 81-2:2005 hat den Status einer Österreichischen Norm. Ausgabe: Normengruppen A3Z, B, H und M ÖNORM EN 81-2 Ausgabe: 2006-04-01 Normengruppen A3Z, B, H und M Ident (IDT) mit EN 81-2:1998 + AC1:1999 + A2:2004 + A1:2005 Ersatz für Ausgabe 2005-05 ICS 91.140.90 Sicherheitsregeln für die Konstruktion

Mehr

DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM

DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM DIN EN81 - A3 Sicherheitskonzept UCM UCM: Unintended Car Movement Unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg bei geöffneter Tür Vorschrift Mit der 3. Änderung der Maschinenrichtlinie

Mehr

Neue Aufzugsnorm: Schindler setzt sie bereits um

Neue Aufzugsnorm: Schindler setzt sie bereits um Betreff Schindler AG & Co. KG Brand & Communication Medienmitteilung Seite 1 Neue Aufzugsnorm: Schindler setzt sie bereits um Aufzugsnorm EN 81-20/50 ab 1. September 2017 verbindlich / Schindler übernimmt

Mehr

EMV und CE-Konformität

EMV und CE-Konformität Suva Bereich Technik Peter Kocher www.suva.ch/certification peter.kocher@suva.ch Baumusterprüfungen von - Maschinen - Sicherheitsbauteilen - Niederspannungs-Schaltgeräten - PSA gegen Absturz Beratung zur

Mehr

Aktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA 37-A/40765/2013 DI Dr. Eder 01/4000-37141 Wien, 21. Okt 2013 Oberstadtbaurat

Aktenzahl Sachbearbeiter/in: Durchwahl Datum MA 37-A/40765/2013 DI Dr. Eder 01/4000-37141 Wien, 21. Okt 2013 Oberstadtbaurat Magistrat der Stadt Wien Magistratsabteilung 37 Baupolizei Fachgruppen Gruppe A (Aufzüge und Ölfeuerungsanlagen) Dresdner Straße 73-75, 4. Stock A 1200 Wien Telefon: (+43 1) 4000-37140 Telefax: (+43 1)

Mehr

Erfahrungsbericht Brandschutz

Erfahrungsbericht Brandschutz Erfahrungsbericht Brandschutz Rechtliche Umsetzung im Brandschutz René Stüdle, Leiter Sonderprojekte VKF I. Ausgangslage II. Revision VKF-Brandschutzvorschriften III. Aktuelle VKF-Brandschutzvorschriften

Mehr

Anlage 4: Anforderungen an das Personal im Tätigkeitsbereich

Anlage 4: Anforderungen an das Personal im Tätigkeitsbereich Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Inspektionsstellen nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Anlage 4: Anforderungen

Mehr

Arbeitsschutz, Sicherheit, Individuell, Beraten. Arbeitsschutz-Gesundheitsschutz-Umweltschutz Rechtsicherheit im Aufzugbau.

Arbeitsschutz, Sicherheit, Individuell, Beraten. Arbeitsschutz-Gesundheitsschutz-Umweltschutz Rechtsicherheit im Aufzugbau. ASIB-Niggemeier GmbH Arbeitsschutz, Sicherheit, Individuell, Beraten Arbeitsschutz-Gesundheitsschutz-Umweltschutz Rechtsicherheit im Aufzugbau. - Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ArbSchG. - Hilfestellung

Mehr

Anforderungen an Betriebsanleitungen. für Ex-Geräte. Ergänzung zum ZVEI-Leitfaden. für elektrotechnische Produkte der Automatisierung

Anforderungen an Betriebsanleitungen. für Ex-Geräte. Ergänzung zum ZVEI-Leitfaden. für elektrotechnische Produkte der Automatisierung Anforderungen an Betriebsanleitungen für Ex-Geräte Ergänzung zum ZVEI-Leitfaden Anforderungen an Betriebsanleitungen für elektrotechnische Produkte der Automatisierung Impressum Anforderungen an Betriebsanleitungen

Mehr

Maschinenrichtlinie. Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen

Maschinenrichtlinie. Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen Maschinenrichtlinie Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen Agenda Vorstellung 2 Zur Person Name: Hans Dieter Deutschmann Inhaber Fa. Deutschmann Safety www.deutschmann-safety.de

Mehr

Richtlinie für die Prüfung von Aufzugsanlagen

Richtlinie für die Prüfung von Aufzugsanlagen Technische Regeln für Aufzüge Richtlinie für die Prüfung von Aufzugsanlagen Vom 13.04.1981 (BArbBl. 07/1981 S. 38) zuletz geändert am 29. September 1997 (BArbBl. 11/97 S. 76) Ausgabe: April 1981 TRA 102

Mehr

ZIEHL-ABEGG Kompetenztage 2017

ZIEHL-ABEGG Kompetenztage 2017 Herzlich Willkommen Thomas Florian Leitung Produktmanagement / Antriebstechnik ZIEHL-ABEGG SE thomas.florian@ziehl-abegg.de ZIEHL-ABEGG Kompetenztage 13. Februar 2017: München 15. Februar 2017: Köln 17.

Mehr

Aufzugtüren für sozialkritische Bauvorhaben

Aufzugtüren für sozialkritische Bauvorhaben Aufzugtüren für sozialkritische Bauvorhaben Thomas E. Lernet 12.06.2009 Vandalismus an Aufzügen Nicht nur Sachbeschädigung sondern auch die Gefahr für die nachfolgenden Benutzer der Aufzuges können

Mehr

Ausbildungsthema Aufzüge

Ausbildungsthema Aufzüge 2001 M. Schlüter Seite 1 Index zum Ausbildungsthema : 1. Allgemeines 2. Aufbau eines Aufzugs 2.1. Fahrschacht und Schachtgrube 2.2. Maschinenraum 2.3. Antrieb 2.4. Tragmittel 2.5. Kabine 2.6. Führungsschiene

Mehr

planungsdaten kone MonoSpace 500 Geschwindigkeit 1,0 1,75 m/s nennlast kg

planungsdaten kone MonoSpace 500 Geschwindigkeit 1,0 1,75 m/s nennlast kg planungsdaten kone MonoSpace 500 Geschwindigkeit 1,0 1,75 m/s nennlast 320 1.150 kg KONE MonoSpace 500 Planungsdaten Technische Spezifikationen Planungsdaten für Aufzüge bis 1.150 kg, bis 1,75 m/s und

Mehr

Ihr Aufzug im Baubetrieb Sondernutzung von Aufzügen in der Bauphase

Ihr Aufzug im Baubetrieb Sondernutzung von Aufzügen in der Bauphase Ihr Aufzug im Baubetrieb Sondernutzung von Aufzügen in der Bauphase Schindler Personenaufzüge Der Aufzug im Baubetrieb Mit richtiger Planung optimal genutzt Aufzüge werden gerne während der Bauphase genutzt.

Mehr

Ein Trommelaufzug ist altmodisch und braucht viel Energie. Betrachtung zu einer fast in Vergessenheit geratenen Antriebstechnik

Ein Trommelaufzug ist altmodisch und braucht viel Energie. Betrachtung zu einer fast in Vergessenheit geratenen Antriebstechnik Ein Trommelaufzug ist altmodisch und braucht viel Energie Betrachtung zu einer fast in Vergessenheit geratenen Antriebstechnik zumtrommelaufzug Stimmt das System Trommelaufzug ist wirklich altmodisch 2

Mehr

Wartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift

Wartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift Wartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift Moderne Technik im Aufzug Schwelmer Symposium 24. Juni 2014 Inhalt des Vortrags Praxis der Aufzugprüfung Mängelstatistik Mängelhäufigkeit/-einstufung Änderung Betriebsvorschriften

Mehr

Aufzüge und Fahrtreppen

Aufzüge und Fahrtreppen Aufzüge und Fahrtreppen Dieter Unger Aufzüge und Fahrtreppen Ein Anwenderhandbuch Dieter Unger Rodgau, Deutschland ISBN 978-3-642-29058-9 ISBN 978-3-642-29059-6 (ebook) DOI 10.1007/978-3-642-29059-6 Springer

Mehr

Nationale Elemente zu europäischen Normen EN

Nationale Elemente zu europäischen Normen EN r73/3 Nationale Elemente zu europäischen Normen EN schweizerischer ingenieur- und architektenverein société suisse des ingénieurs et des architectes società svizzera degli ingegneri e degli architetti

Mehr

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien. VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung Jan König Referent Normen und Richtlinien TOPICS Richtlinien Normen Gesetze und Verordnungen Regeln und Nationales Richtlinien Einführung

Mehr

Planungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren

Planungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren Planungshilfe GR Nr. 01 Automatische Schiebetüren Ergänzungen zu VKF Brandschutzrichtlinie 16-15d "Flucht- und Rettungswege", zu Ziffer 2.5.5 Türen: Auf eine zusätzliche Flügeltür als Fluchtweg neben der

Mehr

Maschinensicherheit für den Praktiker

Maschinensicherheit für den Praktiker Maschinensicherheit für den Praktiker Suva Bereich Technik Peter Kocher www.suva.ch/certification peter.kocher@suva.ch Zertifizierung von Maschinen Zertifizierung von Sicherheitsbauteilen Zertifizierung

Mehr

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele

Arbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch

Mehr

Liftschachtentlüftung. Technischer Katalog 2014

Liftschachtentlüftung. Technischer Katalog 2014 Liftschachtentlüftung Technischer Katalog 2014 Inhaltsverzeichnis Dresohn Standorte 3 Standorte Schweiz und Deutschland Adressen Liftschachtentlüftung 4-5 Beschrieb Funktion Varianten Abdeckgitter Zubehör

Mehr

Führungsschienen. Ihre Berechnung und die. Schindler Technical Services GmbH & Co. KG. Darstellung des Nachweises für den TÜV / die ZÜS

Führungsschienen. Ihre Berechnung und die. Schindler Technical Services GmbH & Co. KG. Darstellung des Nachweises für den TÜV / die ZÜS VII. Schwelmer Symposium 15. + 16. Juni 2009 Dipl. Ing. Bankole Awosusi Schindler Technical Services GmbH & Co. KG MDC-NE, Department t Quality & Processes Print date: 18-Jun-09 / Slide 1 In eigener Sache:

Mehr

Mehr Mobilität für alle! Thoma Aufzüge

Mehr Mobilität für alle! Thoma Aufzüge Mehr Mobilität für alle! Thoma Aufzüge 2012 1 Das bessere Liftkonzept Komplettsystem aus Kabine und Gerüst Baumustergeprüfter Plattformlift Antrieb mit Elektromotor und Zahnriemen Geeignet für innen und

Mehr

Einsatz des Steuerblocks. 1: Kolben 2: Fahrkorb 3: Zylinder 4: Seilbefestigung. Fahrkorbabmessungen (mm) Nenn-

Einsatz des Steuerblocks. 1: Kolben 2: Fahrkorb 3: Zylinder 4: Seilbefestigung. Fahrkorbabmessungen (mm) Nenn- Otis 2000 H OTIS DER EINSATZBEREICH Gebäude mit moderatem Verkehrsaufkommen stellen den idealen Einsatzbereich für hydraulische Aufzugsanlagen dar. Typische Beispiele sind Wohngebäude, kleinere Hotels

Mehr

sia Türen und Tore Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 343:2010 Bauwesen

sia Türen und Tore Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 343:2010 Bauwesen sia Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 343:2010 Bauwesen 545 343 Ersetzt den technischen Teil der Norm SIA 343, Ausgabe 1990 Portes Türen und Tore 343 Referenznummer SN 545343:2010 de Gültig

Mehr

EMV und CE-Konformität

EMV und CE-Konformität Suva Bereich Technik Peter Kocher www.suva.ch/certification peter.kocher@suva.ch Baumusterprüfungen von - Maschinen - Sicherheitsbauteilen - Niederspannungs-Schaltgeräten - PSA gegen Absturz Beratung zur

Mehr

Referenz Ersatzaufzug Schindler Schindler Modernisierung

Referenz Ersatzaufzug Schindler Schindler Modernisierung Referenz Ersatzaufzug Schindler 6200 Schindler Modernisierung 2 Mehr als erwartet. Guter Auftritt mit neuen Aufzug. Konsequent revitalisiert Die hübsch gelegene Überbauung Oeggisbüel in Thalwil stammt

Mehr

1. Wichtige Sicherheitshinweise

1. Wichtige Sicherheitshinweise 1. Wichtige Sicherheitshinweise ACHTUNG: WICHTIGE SICHERHEITSANWEISUNGEN. FÜR DIE SICHERHEIT VON PERSONEN IST ES WICHTIG, DIESEN ANWEISUNGEN FOLGE ZU LEISTEN. DIESE ANWEISUNGEN SIND AUFZUBEWAHREN. Bestimmungsgemäße

Mehr

Homelift Aufzug im Privatbereich ein schnell wachsender Markt. Marcus Groth

Homelift Aufzug im Privatbereich ein schnell wachsender Markt. Marcus Groth Homelift Aufzug im Privatbereich ein schnell wachsender Markt Marcus Groth Gestatten Sie zuerst einen Ausblick auf den demographischen Wandel in Deutschland Demographischer Wandel Entwicklung der durchschnittlichen

Mehr

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien.

VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung. Jan König Referent Normen und Richtlinien. VFA-Interlift e.v. Stand der europäischen und nationalen Regelsetzung Jan König Referent Normen und Richtlinien TOPICS Richtlinien Normen Gesetze und Verordnungen Regeln + Nationales Richtlinien Maschinenrichtlinie

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Prüfung von Aufzugsanlagen

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Prüfung von Aufzugsanlagen Ausgabe: Oktober 2009 zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2013 S. 1154 [Nr. 57] Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 4 Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen Prüfung von Aufzugsanlagen

Mehr

Baumuster geprüfte Lösungen für A3 Hydraulikventile gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs (UCM) abwärts (EN 81-2:2010)

Baumuster geprüfte Lösungen für A3 Hydraulikventile gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs (UCM) abwärts (EN 81-2:2010) Baumuster geprüfte Lösungen für A3 Hydraulikventile gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs (UCM) abwärts (EN 81-2:2010) Dr.-Ing. M. Reichert Baumustergeprüfte Lösungen für A3 Schwelmer Symposium

Mehr

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG)

Mehr

Verordnung über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr

Verordnung über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr Verordnung über Messmittel zur amtlichen Messung der Geschwindigkeit im Strassenverkehr (VMG) vom 1. März 1999 Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 des Bundesgesetzes

Mehr

sia Türen und Tore SIA 343:2014 Bauwesen Ersetzt Norm SIA 343:2010 Portes Porte e portoni Doors Architektenverein

sia Türen und Tore SIA 343:2014 Bauwesen Ersetzt Norm SIA 343:2010 Portes Porte e portoni Doors Architektenverein sia SIA 343:2014 Bauwesen 545 343 Ersetzt Norm SIA 343:2010 Portes Porte e portoni Doors Türen und Tore 343 Referenznummer SN 545343:2014 de Gültig ab: 2014-07-01 Herausgeber Schweizerischer Ingenieurund

Mehr

Inverkehrbringen von Anlagen

Inverkehrbringen von Anlagen Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität

Mehr

Bausätze und Steuerungen für Homelifte

Bausätze und Steuerungen für Homelifte Montageanleitung Bausatz Schacht Piconorm-Bausatz Tragrahmen Antrieb Bausätze und Steuerungen für Homelifte - kein Gegengewicht - kein Hydrauliköl oder Aggregat - kein Maschienenraum Der Bausatz mit der

Mehr

zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005

zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005 Aufzüge und Fahrtreppen Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005 Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde

Mehr

Schwelmer Symposium 2014 Aufzüge nach Maschinenrichtlinie Ihre Bedeutung im Markt

Schwelmer Symposium 2014 Aufzüge nach Maschinenrichtlinie Ihre Bedeutung im Markt Schwelmer Symposium 2014 Aufzüge nach Maschinenrichtlinie Ihre Bedeutung im Markt Dipl.-Ing. Volker Lenzner LiftEquip GmbH 1 Agenda Ausgangssituation Normative Rahmenbedingungen Praktische Lösungen Zusammenfassung

Mehr

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting

EG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der

Mehr

Wir von hier. Aufzüge im Baubetrieb. Informationen zur Sondernutzung von Aufzügen während der Bauphase.

Wir von hier. Aufzüge im Baubetrieb. Informationen zur Sondernutzung von Aufzügen während der Bauphase. Wir von hier. Aufzüge im Baubetrieb. Informationen zur Sondernutzung von Aufzügen während der Bauphase. Der Aufzug im Baubetrieb. Vorausschauend gut geplant. Aufzüge können während der Bauphase prinzipiell

Mehr

Übersicht von neuen, neu gefassten, geänderten und ergänzten Technischen Regeln Stand: 05. April 2017 Seite - 1 -

Übersicht von neuen, neu gefassten, geänderten und ergänzten Technischen Regeln Stand: 05. April 2017 Seite - 1 - Seite - 1 - Übersicht über die Bekanntmachung zu Technischen Regeln Geltende Technische Regeln der Reihe 1000 (Allgemeines und Grundlagen) Technische Regeln der Reihe 2000 (Gefährdungsbezogene Regeln)

Mehr

TRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TRBS Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten. TÜV SÜD Industrie Service GmbH TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen Betreiberpflichten Bernd Schimanek Abteilung Fördertechnik Niederlassung Stuttgart Filderstadt, den 17.11.2011 Aufzüge Sicherheit muss sein! Sichere Aufzüge brauchen

Mehr

Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp. - Wesentliche Veränderung von Maschinen Damp

Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp. - Wesentliche Veränderung von Maschinen Damp Tagung für Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte 2016 in Damp - Wesentliche Veränderung von Maschinen - 21.09.2016 Damp Rechtsfolgen einer wesentlichen Veränderung Betreiber wird zum Hersteller der gesamten

Mehr

Windenergieanlagen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Tag der Arbeitssicherheit am 13. und 14. März 2013 in Fellbach

Windenergieanlagen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Tag der Arbeitssicherheit am 13. und 14. März 2013 in Fellbach Windenergieanlagen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Tag der Arbeitssicherheit am 13. und 14. März 2013 in Fellbach MR Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Überblick der Vortragsinhalte Maschinen im Europäische

Mehr

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 15. Dezember 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA)

Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Interpretationen der DAfA-Hotline Stand 05.11.2013 (dafa@vdtuev.de) Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Geschäftsstelle Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 9. Oktober 1998 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 9. Oktober 1998 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 9. Oktober 1998 Teil II 361. Verordnung: Druckbehälter-Aufstellungs-Verordnung,

Mehr

Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage

Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage Messe TRANSPORT & LOGISTIK Schweiz 2013 18. & 19. September 2013 Suva, Bereich Technik Adrian Durrer adrian.durrer@suva.ch V2.2 Inhalt des Referates Bestimmungen

Mehr

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12.

Mehr

118/222. sia. Allgemeine Bedingungen für Gerüstbau. Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera. SIA 118/222:2012 Bauwesen

118/222. sia. Allgemeine Bedingungen für Gerüstbau. Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera. SIA 118/222:2012 Bauwesen sia Schweizer Norm Norme suisse Norma svizzera SIA 118/222:2012 Bauwesen 507 222 Ersatz für SIA 222:1990 Conditions générales relatives aux échafaudages Allgemeine Bedingungen für Gerüstbau 118/222 Referenznummer

Mehr

Personenaufzüge, Lastenaufzüge Güteraufzüge

Personenaufzüge, Lastenaufzüge Güteraufzüge Technische Regeln für Aufzüge Personenaufzüge, Lastenaufzüge Güteraufzüge Vom 28.11.1991 (BArbBl. 5/1992 S. 30) zuletzt geändert am 06.09.1995 (BArbBl. 12/1995 S. 47) Aufz 5.200 Ausgabe: Mai 1992 TRA 200

Mehr

Inverkehrbringen von Anlagen

Inverkehrbringen von Anlagen Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität

Mehr