Abfallwirtschaft 2017

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1 An sämtliche Haushalte Landkreis Gifhorn Fachbereich Umwelt Abfallwirtschaft 2017 Behältertausch beginnt Wichtige Neuerungen Termine ( Süd: Stadt Gifhorn, Gemeinde Sassenburg, SG Isenbüttel, SG Meinersen und SG Papenteich

2 Landkreis Gifhorn Fachbereich Umwelt - Abfallwirtschaft Schlossplatz 1, Gifhorn Sprech- und Servicezeiten: Mo. - Fr Uhr, Do Uhr abfallwirtschaft@gifhorn.de Internet: Fax: / Abfallberatung / Ehrenamtlich tätige Abfallberater/innen... (s. hintere Umschlaginnenseite) Behälteraustausch / bis Behälterummeldungen / bis (Die Abgabe von Behälterummeldeformularen ist auch weiterhin bei den zuständigen Städten, Samtgemeinden oder der Gemeinde Sassenburg möglich) Durchführung der Rest- und Biomüllabfuhr / Gebühren (Müllabfuhr, Anlieferungen zur Entsorgungsanlage) / Glascontainerstandplätze (allgemein; s.a. unter REMONDIS) / Ordnungswidrige Abfallentsorgung ( Wilder Müll in freier Landschaft): Nordkreis (Stadt Wittingen, Samtgemeinden Wesendorf, / 8867 Hankensbüttel, Brome, Bold. Land, Gemeinde Sassenburg) oder Fax / 8867 Südkreis (Stadt Gifhorn, Samtgemeinden Meinersen, Papenteich und Isenbüttel) / Federbettensammler (R. Müller) / oder 0175 / Im Heidland 11, Gifhorn Öffnungszeiten: Mo. - Fr Uhr Ostersamstag geschlossen! Fax: / gifhorn@remondis.de Internet: Durchführung der Rest, Biomüll und Altpapierabfuhr / Sammlung und Verteilung der Gelben Säcke / oder kostenfreie Hotline: Mo. Fr Uhr / Glascontainerstandplätze (Überfüllungen, Verschmutzungen) / Elektroaltgeräteabholung auf Anforderung, / Sperrmüll - Express - Abfuhr / Zentrale Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) / Öffnungszeiten: Mo.-Fr , Sa Uhr Ostersamstag geschlossen! Tierkörperbeseitigung - Saria Bio-Industries GmbH, Mützel / Fax: / Entsorgung von Kantinenabfällen - Refood NL Wathlingen / Ev. luth. Kirchenkreis Gifhorn - Jugendwerkstatt Wertstoffhof RePro / 5252 Gifhorner Str. 33, Ausbüttel (ehem. Tierkörperbeseitigung) Öffnungszeiten: Mo. geschlossen; Di., Mi., Fr Uhr; Do Uhr* (*in den Wintermonaten Dez. bis Feb.: Donnerstag nur bis Uhr), Sa Uhr Geschlossen: , , , Impressum: Landkreis Gifhorn, Schlossplatz 1, Gifhorn Gedruckt auf 100% Recyclingpapier

3 Grußwort des Landrates Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie gewohnt erhalten Sie zum Jahresende den neuen Abfuhrkalender 2017 mit allen wichtigen Terminen und Informationen zur Abfallwirtschaft. Das Jahr 2017 wird für alle, die an der Abfallwirtschaft im Landkreis Gifhorn beteiligt sind - und dazu gehören auch alle Bürgerinnen und Bürger - einige Veränderungen bringen. Da der bisherige Abfuhrvertrag zum ausläuft, wurde durch ein europaweites Ausschreibungsverfahren die Einsammlung von Rest-, Bio- und Sperrmüll sowie die Leerung der Altpapierbehälter ab neu ausgeschrieben. Als Ergebnis des Vergabeverfahrens hat die Firma Remondis GmbH & CO KG Region Nord erneut den Auftrag für sieben Jahre erhalten. Der Landkreis Gifhorn als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger wird damit weiterhin seinen Bürgerinnen und Bürgern einen hohen Entsorgungsstandard bieten, der sich an den Grundsätzen einer stoffstrombezogenen Abfallwirtschaft orientiert. Abfallvermeidung und konsequente Abfalltrennung sind die Grundlagen eines nachhaltigen Umganges mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen und ich hoffe, dass wir mit Ihnen dieser Zielsetzung in den folgenden Jahren ein Stück näher kommen. Dr. Andreas Ebel Neu! Wichtige Änderungen 2017: Kreisweiter Austausch aller Abfallbehälter im 1. Halbjahr Seite 2 Getrennte Bereitstellung von Holzsperrmüll und Restsperrmüll... Seite 6 Verbesserte Elektronikschrotterfassung trotz Schließung der Annahmestelle in Gifhorn zum Seite 7 Abfuhrtermine... Seiten 9-18 Schadstoffsammeltermine... Seiten

4 Abfallwirtschaft online Alle Neuerungen zur Abfallwirtschaft 2017 sowie weitergehende Informationen zur Abfallwirtschaft (z. B. Infofalter über Gebührensätze, Abfalltrennung, Asbestentsorgung, Kompostierung, Durchführung der Abfallentsorgung sowie Behälterummeldeformulare) finden Sie unter: Ihren individuellen Abfallkalender erstellen Sie unter: Nach Auswahl der Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde und anschließender Wahl der Ortschaft oder Straße werden die Abfuhrtermine in einen übersichtlichen Halbjahreskalender oder in eine Liste übertragen und sind damit auf einem Blick verfügbar. Alternativ können alle Abfuhrtermine nach Registrierung auch direkt per an den Anschlussnehmer geschickt werden, so dass rechtzeitig an die Bereitstellung der Abfälle erinnert wird. Restmüll-, Biomüll- und Altpapierabfuhr Neu! Austausch aller Behälter steht kreisweit bevor Aufgrund einer Neuorganisation der Abfallentsorgung zum ist ein kreisweiter Austausch von ca Behältern erforderlich. Dieser soll Ende Januar beginnen und Ende April abgeschlossen sein. Die genauen Austauschtermine mit detaillierten Informationen zum Ablauf werden Ihnen zu gegebener Zeit über Pressemitteilungen und über die Internetseite bekannt gegeben. Sofern das betreffende Objekt vermietet ist, sind vom Eigentümer die Mieter bzw. die Verwalter und Hausmeister entsprechend zu informieren. Ablauf Grundsätzlich sollen die neuen Behälter ein bis drei Tage vor dem Entleerungstag der alten Behälter aufgestellt werden. Im Rahmen der Neuaufstellung erhalten alle Haushalte einen Infozettel, der am Behälter angebracht wird, mit weiteren Detailinformationen zum Tausch. Die neuen Abfallbehälter, die für die Erfassung der jeweiligen Abfallart vorgesehen sind, erhalten Sie an unterschiedlichen Tagen. Die bisherigen Behälter werden zeitnah nach Neuaufstellung abgezogen. Dieses gilt auch für Saisonbiomülltonnen mit violettfarbenem Deckel, die nach Neuaufstellung der Biomülltonne am darauffolgenden Leerungstermin der Ganzjahres - Biomülltonnen bereitzustellen sind. Sie sind verpflichtet, die alten Behälter an Fa. REMONDIS bzw. an den mit dem Tausch beauftragten Dienstleister abzugeben. Sollten für einige Tage sowohl alte als 2

5 auch neue Behälter vorhanden sein, sind auf jeden Fall die neuen Behälter zu nutzen. Die alten Behälter dürfen nach der letzten Leerung nicht mehr gefüllt werden und sind vor dem Grundstück bereitzustellen, damit eine reibungslose Einsammlung der Altbehälter erfolgen kann. Neuerungen: Schon heute vielen Dank für Ihre Unterstützung. Neu! Neu! Neu! Neu! Die bisherigen 40 l und 80 l Restmüllbehälter entfallen und werden durch 60 l bzw. 120 l Restmüllbehälter ersetzt. Weiterhin bleiben die 240 l Behälter sowie die 770 l und 1100 l Container für die Restmüllerfassung bestehen. Die Saisonbiomülltonnen (120 l und 240 l) sind zukünftig nicht mehr durch einen violettfarbenen Deckel gekennzeichnet. Diese Behälter werden, solange das derzeitige Gebührensystem Gültigkeit hat, zukünftig im Zeitraum vom bis zum mit einer Schüttungssperre versehen, so dass im Rahmen des Schüttvorganges am Fahrzeug diese Behälter zur Leerung blockiert sind. Die 240 l und 1100 l Altpapierbehälter werden zukünftig blau. Alle neuen Restmüll-, Biomüllund Altpapierbehälter sowie Restund Altpapiercontainer bis 1100 l sind werkseitig mit einem Identifikationschip ausgestattet, der zukünftig eine zweifelsfreie Zuordnung des Behälters zum Grundstück ermöglicht. Der Chip enthält ausschließlich eine 16-stellige Identifikationsnummer, personenbezogene Daten sind auf ihm nicht gespeichert. Ferner erhalten die Behälter beim Aufstellen ein Behälteretikett, auf dem neben einer Behälterund Objektnummer, die Behältergröße und die Straßenbezeichnung des Standortes stehen. 3

6 Die Bereitstellung der Abfälle am Straßenrand darf frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin vorgenommen werden und muss spätestens bis 6.00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages erfolgt sein. Bis zur Abfuhr ist der Anschlusspflichtige bzw. der Besitzer der Abfälle selbst für die ordnungsgemäße Aufstellung der Behälter bzw. Lagerung der Abfälle haftungsrechtlich verantwortlich. Alle Abfallgefäße bis 240 l dürfen ein Gewicht von 100 kg nicht überschreiten und müssen mit der geschlossenen Deckelöffnung zur Straße bereitgestellt werden. Mit Einsatz der neuesten Seitenladertechnik wird es auch möglich, die Behälter paarweise zu schütten. Sofern die Grundstückslagen dafür geeignet erscheinen, werden die Anschlussnehmer ggf. von der Fa. REMONDIS gebeten, die Behälter paarweise bereitzustellen. Entsprechende Infoschreiben werden vor Ort mit detaillierten Angaben zur Bereitstellung im Laufe des Jahres verteilt. Restmüllcontainer in den Größen 770 l und 1100 l werden immer wöchentlich geleert. Diese werden aber oftmals an anderen Wochentagen wie die Abfallbehälter bis 240 l Größe geschüttet. Die Leerungstage für Container sind direkt bei der Fa. REMONDIS (Tel.: / ) zu erfragen. Die Nutzer des Abfallbehälters sind für die Entleerbarkeit verantwortlich, d. h. die Abfälle müssen so in die Tonnen eingebracht werden, dass sie bei der Kippung, allein durch die Schwerkraft, herausfallen können. Ein Einstampfen oder Verpressen der Abfälle in den Behältern ist nicht erlaubt. Neben den Abfallbehältern bereitgestellte Säcke oder Kartons, die mit zusätzlichen Abfällen befüllt sind, werden nicht mitgenommen. Nur gebührenpflichtige 70 l Restmüllsäcke (3,30 /Stück), die in bestimmten Einzelhandelsgeschäften sowie bei einigen Städten und Samtgemeinden gekauft werden können, werden zugebunden an den jeweiligen Abfuhrtagen mitgenommen. Auskünfte über Verkaufsstellen erteilen die Fa. REMONDIS (Tel.: / ), die Abfallberatung des Landkreises oder unter Für Übermengen (z. B. Laub) können zusätzlich gebührenpflichtige Kompostsäcke (2,00 /Stück) vom bis am Tage der Biomüllabfuhr bereitgestellt werden. Diese Säcke sollten möglichst neben eine Biomülltonne gestellt werden, um das Verladen zu erleichtern. Auskünfte über Verkaufsstellen erteilen die Fa. REMONDIS (Tel.: / ), die Abfallberatung des Landkreises oder unter 4

7 Neu! Die bisherigen Grünen Tonnen (240 l) für die getrennte Erfassung von Papier/Kartonagen werden gegen Blaue Behälter ausgetauscht und stehen je angefangenem Restmüllbehältervolumen bis 60 l / Woche und Grundstück gebührenfrei zur Verfügung. Da aufgrund der bestehenden Gebührenfreiheit der Altpapierbehälter (240 l und 1100 l) bisher keine genauen Behälteranzahlen für die jeweiligen Grundstücke verfügbar waren, wurde bereits im Vorfeld des geplanten Behältertausches die gewünschte Behälteranzahl (nur der Altpapiertonnen) bei den Anschlussnehmern abgefragt, die mehr als 60 l / Woche (= 120 l Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung) Restmüllbehältervolumen haben. Ist das auf dem Grundstück bereitgestellte Restmüllbehältervolumen größer als 60 l / Woche (= 120 l Restmüllbehälter mit 14-täglicher Leerung), wird zukünftig dem Anschlussnehmer 2017 für jedes weitere angefangene 60 l Restmüllbehältervolumen / Woche eine weitere Altpapiertonne im Rahmen des Behälteraustausches zugeordnet, sofern keine andere Absprache getroffen wurde. Ebenso wurden die betroffenen Anschlussnehmer informiert, die über Restmüllcontainer (770 l / 1100 l) angeschlossen sind. Pro Restmüllcontainer erhalten diese zukünftig zwei Altpapiercontainer im Rahmen des Behältertausches, sofern der Eigentümer keine abweichenden Regelungen getroffen hat. Behälterummeldungen durch den Grundstückseigentümer werden weiterhin bei der zuständigen Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde bis zum 15. des Vormonates für den Folgemonat entgegengenommen. Das Behälterummeldeformular ist bei den Städten, Samtgemeinden und der Gemeinde Sassenburg erhältlich. Ferner steht es im Internet unter (Menüpunkte: Kreisverwaltung - Formulare - Antrag Müllbehälter) zum Ausdrucken zur Verfügung. Für Ab und Ummeldungen von Abfallbehältern wird eine Gebühr von 10,00 pro Antrag erhoben. Der erstmalige Neuanschluss eines Grundstückes an die Abfallentsorgung ist gebührenfrei, ebenfalls der Austausch von defekten Tonnen, die im Rahmen der Leerung beschädigt wurden. Es ist ein Mindestbehältervolumen für Restmüll von 10 l / Person und Woche festgelegt. Alle bisherigen Gebührensätze bleiben bis zum Jahresende 2017 bestehen. Ein- und Zwei-Personen-Haushalte werden 2017 weiterhin mit den entsprechenden alten Tarifen der 40 l Behälter mit 28-täglicher bzw. 14-täglicher Leerung veranlagt. Vier-Personen-Haushalte, die die bisherige 80 l Restmülltonne nutzen, erhalten eine 120 l Restmülltonne, die mit dem alten Tarif der 80 l Behälter veranlagt wird. 5

8 Neu! Für die Abholung der Gelben Säcke ist die von den Dualen Systemen beauftragte Fa. REMONDIS GmbH & Co. KG zuständig. Fragen zur Abholung sowie zu den Verteilstellen, an denen Gelbe Säcke ausgegeben werden, werden unter Tel.: / oder über die kostenfreie Hotline unter Tel.: 0800 / beantwortet. Eine Übersicht der Verteilstellen ist auch unter (Menüpunkte: Bürger - Abfuhrtermine ) einzusehen. Der Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen. Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von max. 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,5 m x 0,75 m haben. Neu! Eine getrennte Bereitstellung von Holz- und Rest - Sperrmüll ist zukünftig ab erforderlich. Die bisherige Holzfraktion im Sperrmüll, wie z. B. alte Möbel aus Vollholz oder Spanplatte, Holzschränke, Holztische, Holzstühle, Arbeitsplatten, also sämtliches Mobiliar, das im Wesentlichen aus Holz (ab ca. 70 %) besteht, ist zukünftig getrennt am Abfuhrtag bereitzustellen, da hierfür ein separater Verwertungsweg besteht. Der Restsperrmüll (z.b. Sofas, Sessel, Matratzen, gerollter Teppichboden) wird weiterhin der thermischen Verwertung zugeführt, so dass zwei Fahrzeuge für die getrennte Erfassung am angegebenen Abholtag zum Einsatz kommen. Althölzer aus dem Außenbereich, die zumeist druckimprägniert oder mit Holzschutzmittel behandelt wurden, sind gemäß Altholzverordnung als gefährliche Abfälle eingestuft und von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Von der Sperrmüllabfuhr sind weiterhin alle Bau- und Renovierungsabfälle, Kraftfahrzeugteile, Metall-Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte (s. u.) sowie anderer Elektronikschrott (z. B. Fernseher, Monitore) ausgeschlossen! Eine Abgabe von Elektronikschrott an gewerbliche Altmetallsammler ist nach den Vorschriften des Elektroaltgerätegesetzes nicht zulässig. Bauschutt, Sanitärkeramik, Badewannen, Fenster, Türen, Heizkörper, Deckenvertäfelungen, Laminat- und Holzfußböden, Fußleisten, Zäune, Maschendraht, Gartenhäuser, Hundehütten, Kleintierställe etc. sind selbst auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) anzuliefern oder, sofern eine Zerkleinerung der Abfälle möglich ist, über die Restmülltonne zu entsorgen. Komplette Haushaltsauflösungen sowie in Säcken oder Kartons verpackte Materialien sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. 6

9 Ein Express - Service für die Sperrmüllabfuhr ist auf gesonderte Anforderung bei der Fa. REMONDIS (Tel.: / ) zusätzlich möglich und mit einer Kostenpauschale von 55,00 bis drei Kubikmeter verbunden. Jeder weitere Kubikmeter wird mit einem Aufschlag von 5,00 berechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und der Fa. REMONDIS. Bereitgestellt werden darf ausschließlich satzungsgemäßer Sperrmüll, wie er auch zu den festen Terminen bereitgestellt werden darf (s.o.). Die Weihnachtsbaumabfuhr erfolgt kreisweit ab dem und umfasst ausschließlich die Abholung von Weihnachtsbäumen aus privaten Haushalten. Andere Grünrückstände werden nicht mitgenommen. Grünrückstände werden im Frühjahr und im Herbst zu festen Terminen abgeholt und müssen zur Abfuhr mit einem verrottbaren Bindematerial gebündelt werden. Die in den Bündeln enthaltenen Äste dürfen max. 10 cm Durchmesser haben und ca. 1,5 m lang sein. Die Größe der Einzelbündel ist so zu bemessen, dass diese durch eine Person verladen werden können. Das Ablegen der Bündel auf öffentlichen Flächen ist frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtermin erlaubt (s. Terminteil). Ungebündeltes Ast und Strauchwerk sowie in Säcken bereitgestellte Grünabfälle sind von der Abfuhr ausgeschlossen. Elektronikschrott Für Elektro und Elektronikgeräte besteht für alle Verbraucher/innen die Pflicht, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen, so dass eine Entsorgung über den Rest oder den Sperrmüll nicht zulässig ist. Eine getrennte Sammlung hilft, wertvolle Rohstoffe zu sparen und trägt dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. Alle neuen Elektrogeräte sind seitens der Hersteller mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Alle Verbraucher sind verpflichtet vor der Entsorgung, enthaltene Batterien oder Akkus zu entfernen, wenn diese ohne Beschädigung des Altgerätes herausnehmbar sind. Das ist zum Beispiel bei Akkuschraubern, manchen Laptops oder einigen Mobiltelefonen der Fall. Oftmals handelt es sich dabei um lithiumhaltige Batterien und Akkus, die bei unsachgemäßer Lagerung gefährliche Brände verursachen können. Nur die Entnahme und gesonderte Sammlung dieser Energiespeicher in extra Batteriesammelboxen gewährleistet eine sachgerechte und sichere Entsorgung. Ferner sind Elektronikfachmärkte über 400 m² Verkaufsfläche verpflichtet, kostenfrei Elektroaltgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm Neu! sind in haushaltsüblichen Mengen zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines neuen Gerätes gebunden ist. Haushaltsgroßgeräte der Gruppen 1 und 2 sowie Geräte mit einer Kantenlänge größer 25 cm müssen dagegen nur kostenlos angenommen werden, wenn der Kunde ein neues Gerät mit gleicher Funktion kauft. 7

10 Derzeitige Einteilung der Gerätegruppen: (1) Haushaltsgroßgeräte (z. B. Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler) (2) Kühl und Gefriergeräte (3) Bildschirme, Monitore und TV-Geräte (4) Lampen (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen) (5) Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper (6) Registrierte Photovoltaik-Module Folgende Annahmestellen nehmen zu den jeweiligen Geschäftszeiten Elektroaltgeräte sowie Leuchtstoff- / Energiesparlampen aus privaten Haushalten kostenfrei an: Wesendorf - Zentrale Entsorgungsanlage, An der Kreisstr. 7, Gifhorn - Fa. REMONDIS, Im Heidland 11 Elektronikschrottannahme ab geschlossen! Wertstoffhof Ausbüttel Gifhorner Str. 33, Ausbüttel (ehem. Tierkörperbeseitigung) Elektronikschrott der Gerätegruppen 2, 3 und 6 (z. B. Kühlgeräte, Bildschirme, Monitore und TV-Geräte - s. o) werden dort nicht angenommen! Gifhorn - Diakonische Servicegesellschaft Kästorf GmbH Zu den Mushoren 5;, Tel: / Brome - Fa. Lüthe Steimker Str. 8 a, Tel.: / 1875 Grußendorf - Fa. Uwe Ollendorf Birkenweg 47, Tel.: / 212 Hankensbüttel - Schwankhaus Elektro- und Informationstechnik GmbH Hindenburgstr. 4, Tel.: 05832/9330 Neu! Neu! Neben der kostenfreien Abholung von Elektronikschrott der Gruppen 1 u. 2 ( nur Weiße Ware und Kühlgeräte) werden ab auch Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von größer 50 cm der Gruppen 3 (Monitore und Fernsehgeräte) und 5 auf Anforderung abgeholt. Sofern die Abholung eines Elektroaltgerätes mit einer Kantenlänge von größer 50 cm beantragt wird, können im Rahmen dieser Abholung auch Elektrokleingeräte der Gruppe 5 mit einer Kantenlänge kleiner als 50 cm (s. Seite 7) ab bereitgestellt werden. Anforderung per Telefon / Fax - Fa. REMONDIS (Tel.: / ) Anforderung per Fax - Fa. REMONDIS (Fax-Nr.: / 53065) Anforderung per Postkarte (siehe Umschlagrückseite) Anforderung per Web - Formular unter über die Menüpunkte: Kreisverwaltung - Formulare - Haushaltsgroßgeräteabholung 8 Eine Abgabe von Elektronikschrott an gewerbliche Altmetallsammler sowie an Sperrmüllsammler ist nach den Vorschriften des Elektroaltgerätegesetzes nicht zulässig.

11 Abfuhrtermine Stadt Gifhorn (Seite 9) - Gemeinde Sassenburg (Seite 9) - SG Isenbüttel (Seite 10) - SG Papenteich (Seite 12) - SG Meinersen (Seite 14) Abfuhrtag: Montag Gifhorn (Abfuhrbezirk 1 *) und Ortsteile Gamsen, Wilsche, Neubokel, BGS-Siedlung u. Moorkamp Restmüllabfuhr Biomüllabfuhr 14-täglich Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages 28-täglich (nur 1-Personen- Haushalte) * = siehe Straßenverzeichnis in der Broschürenmitte 14-täglich Gifhorn (Abfuhrbezirk 2 *) und Ortsteil Winkel Restmüllabfuhr 14-täglich 28-täglich (nur 1-Personen- Haushalte) Biomüllabfuhr 14-täglich Abfuhrtag: Freitag Ortsteil Kästorf Restmüllabfuhr 14-täglich Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages 28-täglich (nur 1-Personen- Haushalte) Biomüllabfuhr 14-täglich

12 Altpapierabfuhr: Stadt Gifhorn (Abfuhrbezirke 1-8 siehe Straßenverzeichnis in der Broschürenmitte) Gifhorn 1, Gifhorn 2, Winkel Gifhorn 3, Gifhorn Gifhorn 5, Gifhorn 6, Neubokel, Wilsche Gifhorn 7, Gifhorn 8, BGS-Siedlung u. Moorkamp Gamsen Kästorf Gelber Sack: Stadt Gifhorn Gifhorn 1, Gifhorn 2, Gifhorn 3, Gifhorn 4, Gamsen, Neubokel, Winkel Gifhorn 5, Gifhorn 6, Gifhorn 7, Gifhorn 8, Kästorf, Wilsche, BGS-Siedlung / Moorkamp Stadt Gifhorn und Ortsteile Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll BGS-Siedlung u. Moorkamp Gamsen (einschl. Meinecken Sohl, Christinenstift bis südl. Ampel Höhe Volksbank) Gamsen (nördl. Ampel Höhe Volksbank) Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Gifhorn Kästorf Neubokel Wilsche Winkel

13 Straßenverzeichnis für das Stadtgebiet Gifhorn (ohne Ortsteile sowie ohne BGS-Siedlung und Moorkamp) zur Bestimmung der Abfuhrbezirke Die Abfuhrbezirke haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert! Für die Rest- und Biomüllabfuhr ist das Stadtgebiet Gifhorn einschließlich der Ortsteile in die Abfuhrbezirke 1 und 2 eingeteilt. Für die Abholung von Sperrmüll (SM), Weihnachtsbäumen (WB), Grünrückständen (GR), Grüner Tonne (GT) und Gelben Säcken (GS) wurde das Stadtgebiet Gifhorn ohne Ortsteile in die Abfuhrbezirke 1 bis 8 unterteilt. Straßenname Abfuhrbezirke Rest-/ Biomüll (SM) (WB) (GR) (GT) (GS) BGS-Siedlung / Moorkamp Die Abfuhrtermine Ortsteil Gamsen einschließlich Im Meinecken Sohl Ortsteil Neubokel Ortsteil Wilsche Ortsteil Winkel in den Ortsteilen können direkt den Abfuhrtabellen entnommen werden. Ackerstraße 2 5 Adam-Riese-Str 2 2 Ahlbecker Straße 2 3 Ahornstraße 2 6 Ährenweg 1 7 Akeleiweg 2 4 Albert-Schweitzer-Straße 2 5 Alfred-Bessler-Str. 2 1 Alfred-Teves-Straße 2 1 Allensteiner Straße 2 2 Allerstraße (Schillerplatz bis Allerbrücke) 1 8 Allerstraße (Schützenplatz bis Allerbrücke) 1 7 Allerwinkel 1 7 Alte Riede 2 1 Alter Postweg 2 5 Am Allerkanal 2 2 Am Bahnhof Süd 2 1 Am Bostelberg 2 4 Am Bullenberg 1 8 Am Fuchsberg 2 2 Am Goldenen Berge 1 8 Am Hang 1 7 Am Laubberg 2 5 Am Luckmoor 1 8 Am Quälberg 2 6 Am Ring 2 6 Am Schloßgarten 1 7 Am Sportplatz Eyßelheide 2 1 Am Stahlberg 2 1 Am Waldrand 2 5 Am Wasserturm 2 5 Am Weinberg 1 7 I Am Windmühlenberg 1 7 Am Wittkopsberg 1 8 Am Ziegelberg 1 7 An den Hofwiesen 1 8 An der Gasanstalt 2 6 An der Kiesgrube 1 7 Anemonenweg 2 4 Anglerweg 1 8 Anklamer Straße 2 3 Anne-Frank-Straße 2 4 Asternweg 2 4 August-Horch-Str. 2 1 Bachweg 2 3 Bäckerstraße 2 4 Bahnhofstraße 2 8 Baltrumer Platz 2 2 Bärlappweg 2 1 Barnbruchsweg 2 2 Bauernkamp 2 3 Beerenweg 2 4 Beethovenstraße 2 3 Begonienweg 2 3 Benzstraße 2 5 Bergstraße 2 5 Bertha-von-Suttner-Straße 2 2 Bickbeerweg 2 1 Birkenkamp 2 6 Birkenweg 1 8 Birkhahnweg 2 1 Bismarckstraße 1 8 Blumenstraße 2 4 Bodemannstraße 1 7 Borkumer Straße 2 2 Borsigstraße 2 5 Bosteleck 2 4 Böttcherstraße 2 4 Brahmsstraße 2 3 Brandweg 2 4 Braunschweiger Str. (Schillerpl. bis Bahnübergang) 1 8 Braunschweiger Straße (Bahnübergang bis Sonnenweg) 2 6

14 Straßenname Abfuhrbezirke Rest-/ Biomüll (SM) (WB) (GR) (GT) (GS) Braunschweiger Str. (südl. Sonnenweg/Alfred-Bessler-Str.) 2 1 Breiter Weg 2 4 Brenneckes Berg 2 6 Breslauer Straße 2 2 Bromer Straße 1 7 Brucknerweg 2 3 Buchenhain 2 1 Bullenkamp 1 8 Bussardweg 2 1 Bütower Straße 2 3 Calberlaher Damm (Fallersleb. Str. bis Mozartstr.) 2 3 Calberlaher Damm (Mozartstr. bis Wolfsburger Str.) 2 2 Camminer Straße 2 3 Cardenap 1 7 Carl-Diem-Straße 2 5 Carl-Gördeler-Ring 2 2 Celler Straße 1 8 Claus-von-Stauffenberg-Str. 2 2 Dachsbau 2 1 Dahlienweg 2 4 Daimlerstraße 2 5 Dannenbütteler Weg 2 4 Danziger Straße 2 2 Demminer Straße 2 3 Dieselstraße 2 5 Distelweg 2 4 Döringskamp 2 6 Dr. Otto-Armbrecht-Straße 2 2 Dr. Ulrich-Roshop-Straße 2 2 Dünenweg 2 2 Efeuweg 2 4 Elbinger Straße 2 2 Elisabeth-Liedy-Straße 2 2 Elsternweg 2 1 Emma-Wrede-Ring 2 2 Erikaweg 2 4 Erlenkamp 2 6 Ernst-Reuter-Straße 2 2 Eyßelheideweg 2 1 Eyßelkamp 2 1 Fallerslebener Straße 1 8 Färberstraße 2 4 Feldstraße 2 5 Fichtengrund 2 1 Finkenhain 2 5 Fischerweg 1 8 Flatower Straße 2 3 Fliederstraße 2 4 Forellenweg 1 8 II Försterweg 2 2 Forstweg 2 1 Freiherr-vom-Stein-Straße 2 5 Fritz-Reuter-Straße 1 8 Fröbelweg 2 6 Fuchsienweg 2 4 Fuhrenkamp 2 6 Gardelegener Straße 2 3 Gartenweg 2 2 Gärtnerstraße 2 4 General-Beck-Straße 2 2 Geranienweg 2 4 Gerberweg 1 7 Gerhard-Fieseler-Str. 2 1 Gerstenweg 1 7 Geschwister-Scholl-Straße 2 2 Ginsterweg 2 4 Gladiolenweg 2 4 Glaserstraße 2 4 Goethestraße 1 8 Goldregenweg 2 4 Graf-von-Galen-Straße 2 2 Grasweg 2 6 Greifswalder Straße 2 3 Großer Kamp 2 5 Grüne Grenze 2 2 Hagebuttenweg 2 1 Händelstr. 2 3 Handwerkerwall 2 4 Haselbusch 2 1 Hasenwinkel 1 8 Haydnweg 2 3 Heckenrosenweg 2 1 Heidebrink 2 1 Heideweg 2 2 Heisterkamp 2 3 Helgoländer Straße 2 2 Herbert-Trautmann-Platz 2 2 Herrmann-Ehlers-Ring 2 2 Herzog-Ernst-August-Str. 2 2 Herzog-Franz-Straße 1 7 Heuweg 1 8 Hiddenseer Straße 2 3 Hindenburgstraße 1 7 Hohe Luft 1 7 Hohefeldstraße 1 7 Höhenweg 1 7 Hortensienweg 2 4 Hufelandstraße 2 5 Hügelstraße 1 8 Hugo-Junkers-Straße 2 1 Hülsenhorst 1 8 Hüttenweg 2 6 Iltisweg 2 1

15 Im Freitagsmoor 2 6 Im Hängelmoor 2 6 Im Heidland 2 1 Im Knick 2 5 Im Weilandmoor 2 6 Im Wiesengrund 1 8 Imkerstraße 2 4 Immenweg 2 2 Ingeborg-Kreßmann-Str. 2 2 Innungswall 2 4 Irisweg 2 4 Isenbütteler Weg (Sonnenweg bis Limbergstr.) 2 5 Isenbütteler Weg (Sonnenweg bis Wolfsburger Str.) 2 2 Jägerstraße 2 5 Jakob-Kaiser-Weg 2 2 Juister Weg 2 2 Julius-Leber-Straße 2 2 Käthe-Kollwitz-Ring 2 4 Kavalierstweete 1 7 Keplerstraße 2 5 Keramikweg 2 6 Kiebitzweg 2 3 Kiefernhain 2 1 Kirchweg 1 8 Klosterwiesenweg 1 8 Knickwall 1 7 Kolberger Straße 2 3 Königsberger Straße 2 2 Konrad-Adenauer-Straße 1 7 Konrad-Beste-Straße 1 8 Kopernikusstraße 2 5 Koppelweg (I.) 2 3 Koppelweg (II.) 2 2 Koppelweg (III.) 2 2 Kösliner Straße 2 2 Kreuzkamp 2 3 Krokusweg 2 4 Kurt-Schumacher-Straße 2 2 Kurze Straße 1 8 Langeooger Weg 2 2 Lärchenhain 2 1 Laubweg 2 5 Lauenburger Straße 2 3 Lavendelweg 2 4 Lehmweg 2 3 Lerchenfeld 2 5 Lilienthalstraße 2 5 Lilienweg 2 4 Limbergstraße 2 6 Lindenstraße 1 7 Lisztstraße 2 3 Lönseck 2 6 Lönsstraße 2 6 Ludwig-Erhard-Straße 2 2 Ludwig-Jahn-Straße 2 5 Ludwig-Kratz-Straße 2 2 Lüneburger Straße 1 7 Lupinenweg 2 4 Lutherstraße 1 8 Magdeburger Ring 2 3 Malerstraße 2 4 Malvenweg 2 3 Marderweg 2 1 Margeritenweg 2 4 Marktplatz 1 7 Maronenweg 2 1 Maschsiedlung 1 8 Maschstraße 1 8 Maurerstraße 2 4 Max-Habermann-Straße 2 2 Maybachstraße 2 1 Meiseneck 2 5 Memeler Straße 2 2 Michael-Clare-Straße 1 7 Mohnweg 2 4 Moltkestraße 1 8 Moorweg 2 2 Moosweg 2 4 Morchelweg 2 1 Mozartstraße 2 3 Mühlenweg 1 7 Müllersteg 1 7 Narzissenweg 2 4 Nelkenweg 2 4 Neue Straße 1 8 Nordhoffstraße 2 1 Oldaustraße 1 8 Orchideenweg 2 4 Paula-Modersohn-Ring 2 4 Petunienweg 2 4 Pilzweg 1 8 Polziner Straße 2 3 Pommernring 2 3 Porschestraße 2 5 Posener Straße 2 2 Poststraße 1 8 Pyritzer Straße 2 3 Querweg 1 8 Rampenweg 2 6 Randweg 1 8 Rathausstraße 1 7 Rehwinkel 2 3 Reiherhorst 2 1 Resedaweg 2 4 Ribbesbütteler Weg 2 6 Ringstraße 2 6 Robert-Koch-Straße 2 5 Rockwellstraße 2 1 Röntgenstraße 2 5 Roonstraße III 1 8

16 Straßenname Abfuhrbezirke Rest-/ Biomüll (SM) (WB) (GR) (GT) (GS) Rosengarten 2 6 Rosenweg 2 4 Rosmarinweg 2 1 Rotkehlchenweg 2 5 Rotstraße 1 8 Rügenwalder Straße 2 3 Säftgenriede 1 8 Salzwedeler Straße 2 4 Sandstraße 2 6 Sauerbruchstraße 2 5 Scharnhorststraße 1 8 Scheuringskamp 2 6 Schillerplatz 1 8 Schlawer Straße 2 3 Schleusendamm 1 7 Schlochauer Straße 2 3 Schlosserstraße 2 4 Schlossplatz 1 7 Schlossstraße 1 7 Schmiedestraße 2 4 Schnedebergsweg 1 8 Schneidemühler Straße 2 3 Schneiderstraße 2 4 Schubertstraße 2 3 Schuhmacherstraße 2 4 Schulplatz 1 7 Schumannweg 2 3 Schützenplatz 1 7 Schützenstraße 1 7 Schwarzer Weg 2 5 Seilerstraße 2 4 Seitenweg 2 4 Sonnenweg (Braunschweiger Str. bis Jäger Str.) 2 2 Sonnenweg (Jäger Str. bis Calberlaher Damm) 2 5 Spargelweg 2 4 Spiekerooger Straße 2 2 Stargarder Straße 2 3 Steinpilzweg 2 1 Steinweg 1 7 Stellmacherstraße 2 4 Stendaler Straße 2 3 Stettiner Straße 2 3 Stieglitzweg 2 1 Stolper Straße 2 3 Stralsunder Straße 2 3 Swinemünder Straße 2 3 Tangermünder Straße 2 4 Tannengrund 2 1 Teichwiesenweg 1 8 Theodor-Heuss-Straße 2 2 Theodor-Menke-Straße 1 8 Tilsiter Straße 2 2 Tischlerstraße 2 4 Torstraße 1 7 Tränkebergstraße 2 4 Trüffelweg 2 1 Tulpenweg 2 4 Tweete 1 8 Uhlandweg 1 8 Uhlenhorst 2 3 Veilchenweg 2 3 Virchowstraße 2 5 Vogelbeerweg 2 1 Von-Basedow-Straße 2 5 Von-Behring-Straße 2 5 Von-Helmholtz-Straße 2 5 Von-Humboldt-Straße 2 5 Von-Zeppelin-Straße 2 5 Wacholderweg 2 2 Wagnerstraße 2 3 Waldesruh 2 1 Waldriede 2 1 Waldstraße 2 2 Walkehof 1 8 Walkeweg 1 8 Wallgarten 1 7 Walter-Hallstein-Straße 2 2 Wangerooger Str. 2 2 Weberstraße 2 4 Weidenbusch 2 1 Weidenring 1 8 Weiland 2 6 Weißdornbusch 2 1 Weizenweg 1 7 Werderstraße 1 8 Westerweg 2 6 Wickenweg 2 4 Wiesendamm 2 6 Wiesenstraße 2 1 Wilhelm-Busch-Straße 1 8 Wilhelmstraße 1 8 Wilhelm-Thomas-Straße 2 2 Willy-Brandt-Str. 2 2 Wilscher Weg (ohne BGS- Siedlung und Moorkamp) 1 7 Winkeler Straße 2 6 Wittkopshof 1 8 Wittkopsweg 1 8 Wolfsburger Straße 2 2 Wollgrasweg 2 1 Wolliner Straße 2 3 Xanthistraße 1 7 Zanderweg 1 8 Zimmererstraße 2 4 Zu den Kikenfuhren 2 6 Zur Roten Riede IV 2 4

17 Gemeinde Sassenburg: Abfuhrtag: Freitag Gemeinde Sassenburg Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Restmüllabfuhr 14-täglich 28-täglich (nur 1-Personen- Haushalte) Biomüllabfuhr 14-täglich Altpapierabfuhr: Gemeinde Sassenburg Dagebrück, Dannenbüttel, Grußendorf, Neuhaus, Stüde, Westerbeck Dragen, Neudorf-Platendorf, Siedlung TDW, Triangel Gelber Sack: Gemeinde Sassenburg Dagebrück, Dannenbüttel, Dragen, Neuhaus, Siedlung TDW, Triangel, Westerbeck Neudorf-Platendorf Grußendorf Stüde

18 Gemeinde Sassenburg Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Dagebrück Dannenbüttel Dragen Grußendorf Neudorf-Platendorf Neuhaus Stüde Triangel Triangel - Siedlung TDW Westerbeck Samtgemeinde Isenbüttel: Abfuhrtag: Donnerstag Samtgemeinde Isenbüttel 14-täglich Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Restmüllabfuhr 28-täglich (nur 1-Personen-Haushalte) Biomüllabfuhr (120 / 240 l) Biomüllabfuhr (120 / 240 l) ohne den Ort Isenbüttel nur der Ort Isenbüttel (ohne Tankumseegebiet) Altpapierabfuhr: Samtgemeinde Isenbüttel (Teil 1) Allerbüttel, Isenbüttel und Tankumsee, Wasbüttel Allenbüttel, Brunsbüttel, Calberlah, Edesbüttel, Jelpke, Wettmershagen

19 Altpapierabfuhr: Samtgemeinde Isenbüttel (Teil 2) Ausbüttel, Druffelbeck, Klein Vollbüttel, Warmbüttel Vollbüttel Ribbesbüttel Gelber Sack: Samtgemeinde Isenbüttel Ausbüttel, Druffelbeck, Klein Vollbüttel, Ribbesbüttel, Vollbüttel, Warmbüttel Allenbüttel, Allerbüttel, Brunsbüttel, Edesbüttel, Jelpke, Wettmershagen Calberlah, Isenbüttel und Tankumsee, Wasbüttel Samtgemeinde Isenbüttel Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Allenbüttel Allerbüttel Ausbüttel Brunsbüttel Calberlah Druffelbeck Edesbüttel Isenbüttel (nördl. Hehlenriede) und Tankumseegebiet Isenbüttel (südl. Hehlenriede) Jelpke Klein Vollbüttel Ribbesbüttel Vollbüttel Warmbüttel Wasbüttel Wettmershagen

20 Samtgemeinde Papenteich: Abfuhrtag: Dienstag Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Ort "Meine" Restmüllabfuhr 14-täglich 28-täglich (nur 1-Personen- Haushalte) Biomüllabfuhr 14-täglich Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Abfuhrtag: Donnerstag Samtgemeinde Papenteich (ohne den Ort "Meine" und ohne den Ortsteil Rothemühle (incl.hülperode und Kl.Schwülper) Abfuhrtag: Montag Ortsteil Rothemühle (inc. Hülperode und Kl.Schwülper) Restmüllabfuhr 14-täglich 28-täglich (nur 1-Personen- Haushalte) Restmüllabfuhr 14-täglich 28-täglich (nur 1-Personen- Haushalte) Biomüllabfuhr Samtgemeinde Papenteich - ohne Ort "Meine"

21 Altpapierabfuhr: Samtgemeinde Papenteich Rötgesbüttel Algesbüttel, Didderse, Gr. Schwülper, Hülperode, Lagesbüttel, Rothemühle, Walle, Warxbüttel Adenbüttel, Eickhorst, Meine, Rethen, Rolfsbüttel, Vordorf Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Grassel, Gravenhorst, Martinsbüttel, Meinholz, Ohnhorst, Wedelheine, Wedesbüttel Gelber Sack: Samtgemeinde Papenteich Abbesbüttel, Bechtsbüttel, Eickhorst, Grassel, Lagesbüttel, Martinsbüttel, Meine, Meinholz, Rethen, Vordorf, Wedelheine, Wedesbüttel Adenbüttel, Algesbüttel, Didderse, Gravenhorst, Gr. Schwülper, Hülperode, Ohnhorst, Rolfsbüttel, Rötgesbüttel, Rothemühle, Walle, Warxbüttel Samtgemeinde Papenteich (Teil 1) Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Abbesbüttel Adenbüttel Algesbüttel Bechtsbüttel Didderse Eickhorst Grassel Gravenhorst Groß Schwülper Hülperode Lagesbüttel Martinsbüttel

22 Samtgemeinde Papenteich (Teil 2) Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Meine Meinholz Ohnhorst Rethen Rolfsbüttel Rötgesbüttel Rothemühle Vordorf Walle Warxbüttel Wedelheine Wedesbüttel Samtgemeinde Meinersen: Roter Fettdruck = Verlegung des Abfuhrtages aufgrund eines Feiertages Abfuhrtag: Freitag Restmüllabfuhr Samtgemeinde Meinersen (ohne Brenneckenbrück, Gilde, Ettenbüttel, Langenklint, Hahnenhorn) Abfuhrtag: Montag Restmüllabfuhr Brenneckenbrück, Gilde, Ettenbüttel, Langenklint, Hahnenhorn täglich 28-täglich (nur 1-Personen- Haushalte) 14-täglich 28-täglich (nur 1-Personen- Haushalte) Biomüllabfuhr (Samtgemeinde Meinersen - alle Orte)

23 Altpapierabfuhr: Samtgemeinde Meinersen Böckelse, Bokelberge, Dieckhorst, Flettmar, Hahnenhorn, Hünenberg, Langenklint, Müden, Siedersdamm Ahnsen, Brenneckenbrück, Ettenbüttel, Gerstenbüttel, Gilde, Hardesse, Höfen, Meinersen, Ohof, Päse, Seershausen, Warmse Hillerse, Leiferde Dalldorf, Volkse Gelber Sack: Samtgemeinde Meinersen Dalldorf, Hillerse, Leiferde, Ohof, Volkse Ahnsen, Böckelse, Bokelberge, Brenneckenbrück, Dieckhorst, Ettenbüttel, Flettmar, Gerstenbüttel, Gilde, Hahnenhorn, Hardesse, Höfen, Hünenberg, Langenklint, Meinersen, Müden, Päse, Seershausen, Siedersdamm, Warmse Samtgemeinde Meinersen (Teil 1) Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Ahnsen Böckelse Bokelberge Brenneckenbrück Dalldorf Dieckhorst Ettenbüttel Flettmar Gerstenbüttel Gilde Hahnenhorn Hardesse Hillerse

24 Samtgemeinde Meinersen (Teil 2) Weihnachtsbäume Grünrückstände Sperrmüll Höfen Hünenberg Langenklint Leiferde Meinersen Müden Ohof Päse Seershausen Siedersdamm Volkse Warmse Wertstoffhof Ausbüttel (Gifhorner Str ehemalige Tierkörperbeseitigung) Der Wertstoffhof Ausbüttel (RePro) auf dem Gelände der ehemaligen Tierkörperbeseitigung (Öffnungszeiten s. vordere Umschlaginnenseite - weitere Infos auch unter www. jugendwerkstatt-gifhorn.de) steht ausschließlich privaten Abfallerzeugern für Anlieferungen von verwertbaren Abfällen zur Verfügung. Abfälle zur Beseitigung (z. B. Restmüll, Bau und Renovierungsabfälle) können nicht angenommen werden, sondern sind auf der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf (s. Seite 19) anzuliefern. Die Mindestgebühren pro Anlieferung bis 400 kg betragen 10,00 Euro für: Grünrückstände und andere kompostierbare Materialien Altholz ohne schädliche Verunreinigungen und andere Holzwerkstoffe Altholz der Altholzgruppe 4, das mit schädlichen Verunreinigungen belastet ist, wie z.b. Bahnschwellen, Leitungsmasten, getränkte Jägerzäune, imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich, Brandholz (s.a. Anhang III zu 5 (1) Altholzverordnung) kann nur auf der Entsorgungsanlage Wesendorf angeliefert werden. Folgende Wertstoffe werden kostenfrei angenommen: Gelbe Säcke, Papier, Pappe, Kartonagen, Metallschrott, Altglas (Hohlglas) über Glascontainer Elektronikschrott der Gerätegruppen 1, 4 und 5 (s. auch Seite 8) 18

25 Wilder Müll Bei "wildem Müll" handelt es sich um Abfälle (z. B. Haus- und Sperrmüll, Grünabfälle, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autoteile und -reifen, Fernseher, Kühlgeräte etc.), die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege illegal beseitigt oder abgelagert werden. Lässt sich kein Verursacher ermitteln, ist für die Beseitigung wilder Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen innerhalb von Ortschaften das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erste Ansprechstelle. Für die Entsorgung ordnungswidriger Abfallablagerungen in der freien Landschaft (außerhalb der geschlossenen Bebauung) ist die Untere Abfallbehörde des Landkreises Gifhorn zuständig für den: Nordkreis (Stadt Wittingen, Samtgemeinden Hankensbüttel, Brome, Wesendorf, Boldecker Land und Gemeinde Sassenburg) Tel. und Fax: / 8867 Südkreis (Stadt Gifhorn, Samtgemeinden Meinersen, Isenbüttel und Papenteich) Tel.: / Selbstanlieferungen von Abfällen aus privaten Haushalten auf der Entsorgungsanlage Wesendorf Private Haushalte können Übermengen von Abfällen, die nicht über die vorhandenen Abfallbehälter entsorgt werden können, kostenpflichtig auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf (An der Kreisstraße 7) anliefern (Öffnungszeiten s. Umschlaginnenseite). Für Abfälle zur Verwertung bis 400 kg (Altholz, Grünrückstände, Bauschutt) sowie für Abfälle zur Beseitigung bis 250 kg (z.b. Rest-, Sperrmüll, gemischte Bau und Renovierungsabfälle) wird gemäß gültiger Abfallgebührensatzung eine Mindestgebühr pro Anlieferung erhoben. Werden die Mengenbegrenzungen für Anlieferungen überschritten, wird die gesamte Anlieferungsmenge verwogen und mit der anteiligen Gebühr in pro t berechnet! Die aktuellen Gebührensätze sind im Internet unter abrufbar oder telefonisch zu erfragen (s. Umschlag - Innenseite). 19

26 An der Recyclingstation auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf ist eine Trennung der angelieferten Abfälle in folgende Gruppen vorgeschrieben: Abfälle zur Verwertung Mineralischer Bauschutt Altholz (ohne schädliche Verunreinigungen) und andere Holzwerkstoffe Altholz (Altholzgruppe 4 nach Altholzverordnung - s.a. Anhang III zu 5 (1) Altholzverordnung), wie z.b. Althölzer aus dem Außenbereich, die zumeist druckimprägniert oder mit Holzschutzmittel behandelt wurden, Jägerzäune oder Bahnschwellen Grünrückstände und andere kompostierbare Materialien Papier, Pappe, Kartonagen (Anlieferung kostenfrei) Metallschrott (Anlieferung kostenfrei) Altglas (Hohlglas) über Glascontainer (Anlieferung kostenfrei) Elektronikschrott (Anlieferung kostenfrei) Abfälle zur Beseitigung Restabfälle zur Beseitigung (z. B. Bau und Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sperrmüll) Asbesthaltige Abfälle sowie Mineralfaserabfälle (Anlieferung nur mit einer Erklärung zur Abfallherkunft und der Annahmeerklärung des Landkreises Gifhorn möglich - weitere Informationen unter Tel.: / ) Gewerbliche Selbstanlieferungen von Abfällen Gewerbliche Abfallerzeuger müssen Abfälle zur Beseitigung grundsätzlich auf der Umschlaganlage der Karl - Klaus Asche GmbH Am Allerkanal, anliefern. Adresse: Rockwellstr. 10, Gifhorn Tel.: Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: Uhr Der ausgehändigte Wiegeschein ist gleichzeitig Gebührenbescheid. Die ausgewiesenen Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto des Landkreises Gifhorn zu zahlen. Gefährliche Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen. 20

27 Schadstoffsammlung Folgende schadstoffhaltige Abfälle werden aus privaten Haushalten ohne zusätzliche Gebühr angenommen: Flüssige Lackfarben (Keine Wandfarben!) Reste von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln, Gifte Lösungsmittel, Abbeizmittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerflüssigkeit Säuren und Laugen, Chemikalienreste (z. B. aus Laborkästen) Reste bestimmter Sanitärreiniger und Autopflegemittel Fotochemikalien (Hobbybereich) Quecksilberhaltige Produkte, PCB-haltige Kleinkondensatoren Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, PU-Bau-Schaumdosen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (s. a. Elektronikschrottsammlung) Trockenbatterien, Ni-Cd-Akkus, Knopfzellen sowie Bleiakkumulatoren sind mit Inkrafttreten der Batterieverordnung vorrangig beim Einzelhandel zurückzugeben, der diese vertreibt. Eine Abgabe beim Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen bleibt weiterhin möglich. Nicht entleerte Feuerlöscher, wenn keine Rücknahme über Fachhandel möglich Folgende Abfälle werden bei der Schadstoffsammlung nicht angenommen: Alle schadstoffhaltigen Abfälle gewerblicher Abfallerzeuger (incl. Leuchtstoffröhren) Altmedikamente dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen gehören in den "Gelben Sack", Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier in die Grüne Tonne". Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Bewahren Sie daher zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft haben. Ausgehärtete Farben und Lacke, deren schädliche Lösungsmittel bereits entwichen sind, können über den Restmüll entsorgt werden. Flüssige Wandfarben (Binderfarbe), deren Inhaltsstoffe als ungefährlich eingestuft sind, sind nicht als Sonderabfall zu entsorgen. Lassen Sie die Farbreste bei geöffnetem Deckel eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll. Restentleerte Spraydosen, Dosen oder Farbeimer, die den "Grünen Punkt" oder ein Rücknahmesymbol eines anderen Systembetreibers tragen, gehören in den "Gelben Sack. Schadstoffannahme auf der Entsorgungsanlage Wesendorf Jeden 2. Samstag im Monat steht von Uhr das Schadstoffmobil ausschließlich Privathaushalten für die Annahme von Schadstoffen auf der Zentrale Entsorgungsanlage in Wesendorf ( An der Kreisstraße 7) zur Verfügung: Annahmetermine auf der ZEW ( Uhr) Samstag Samstag An anderen Tagen ist keine Schadstoffannahme auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf möglich! 21

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