Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern

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1 Baudepartement des Kantons St. Gallen H a n d b u c h Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern Datenmodell Schutzbauten Erstaufnahmen Inspektionen Projektverwaltung Version 3 vom 17. November 2015

2 Impressum Version November 2015 Herausgeber: Tiefbauamt AR, Abteilung Wasserbau Kasernenstrasse 17 A, 9102 Herisau / tiefbauamt@ar.ch und Baudepartement des Kantons St. Gallen, Tiefbauamt Abteilung Gewässer, Sektion Wasserbau Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen / info@bdtba.sg.ch

3 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite i Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Gewässerbaukataster (GBK) Zweck Überwachung und Unterhalt Projektmanagement Hochwasserereignisse Grundlagen Projektteam Allgemeine Bemerkungen Begriffe Feldaufnahmen Allgemeines Unterlagen Begehung Fotos Vermessung und Fehler GN Archivierung und Eventnachführung Gewässerbaukataster vs. Ökomorphologie Objektkategorien ausserhalb GBK Datenmodell Allgemeines Datenmodell Kategorien und Attribute Gewässerrayon Inspektion Feststellung Unterhalt Massnahmeneinheit Projekt Kataster Projekte und Unterhalt Objekte Allgemeines Attribute und Attributkategorien... 13

4 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite ii Punktobjekte Linienobjekte Arbeitsablauf Erstaufnahme Allgemeines Vorbereitung Feldaufnahme Nachbereitung Arbeitsablauf Gewässerinspektion Allgemeines Vorbereitung Feldaufnahme Allgemeines Überprüfung Gewässerbauten Neuaufnahme Gewässerbauten Feststellungen Nachbereitung Arbeitsablauf Unterhalt / Massnahmeneinheit / Projekt Allgemeines Feststellung Teil I Unterhalt Massnahmeneinheit Projekt Anhang Anhang A Überblick Erstaufnahme Anhang B Überblick Inspektion Anhang C Überblick Unterhalt / Massnahmeneinheit / Projekt Anhang D Formulare Anhang E Legende Gewässerbaukataster

5 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 1 1 Einleitung 1.1 Gewässerbaukataster (GBK) Das vorliegende Handbuch dient als Beschreibung des Gewässerbaukatasters (GBK) der Kantone Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen. Es ist sowohl als Konzeptbeschreibung als auch als Hilfsmittel für Erstaufnahmen und Inspektionen konzipiert und tritt in diesem Sinne die Nachfolge sowohl des Handbuchs Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern [2] als auch des Konzepts Gewässerkataster [3] an. Ergänzt wird es im Bereich Vermessung / Fehler GN10 durch das Handbuch Vermessung [5] und im Fachgebiet Ökomorphologie durch das Handbuch Ökomorphologie [6]. Der Gewässerbaukataster ging im Jahr 2006 aus den erstmalig flächendeckenden Gewässererhebungen im Kanton Appenzell Ausserrhoden hervor, welche in den Jahren 2004 bis 2005 durchgeführt wurden 1. Bei der Erstaufnahme wurden das Gewässernetz GN10 AR auf Vollständigkeit überprüft und neben Lage und Zustand der Gewässerbauten auch die Ökomorphologie (gemäss BUWAL-Empfehlung Ökomorphologie Stufe F [1]) erfasst. In den Jahren 2008 und 2009 wurde der Gewässerbaukataster grundlegend überarbeitet. Im Gegensatz zur Ersterhebung wird im neuen Kataster klarer zwischen den Gewässerbauten und der Ökomorphologie unterschieden. Zudem soll der GBK im Hinblick auf die Zukunft mit den minimal geforderten Daten des Schutzbautenkatasters des Bundes (ProtectMe, derzeit Version 1.1) kompatibel sein und somit die Bedürfnisse des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erfüllen. Da der Grundsatz besteht, dass keine erhobenen Daten verloren gehen sollen, sind jedoch auch die ökomorphologischen Daten weiterhin Teil des Gewässerbaukatasters. 1.2 Zweck Überwachung und Unterhalt Der Gewässerbaukataster dient in erster Linie der Überwachung und dem Unterhalt der Fliessgewässer respektive der Fliessgewässerverbauungen. Dazu liefert er Daten zu sämtlichen Wasserbauten, wobei in erster Linie die Art des Objektes und sein Zustand, daneben aber auch weitere Informationen wie Material oder Dimensionen von Interesse sind Projektmanagement Die vorliegende Version des Gewässerbaukatasters dient folglich der Gewässerverwaltung, der Objektzustandserfassung inklusive einer ersten Massnahmenbeurteilung. Das eigentliche Projektmanagement (sowohl für Projekte als auch für Unterhalt) sowie Projektdefinition, Beschlüsse und Verträge, Verwaltung erteilter Aufträge, Kostencontrolling und -zusammenstellungen, Abrechnung, Adressverwaltung, etc. werden weiterhin durch die kantonale 1 Weitere Informationen zum Projekt Lebende Fliessgewässer Appenzell Ausserrhoden finden sich unter

6 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 2 Fachstelle mit den bereits vorhandenen internen Instrumenten durchgeführt. Die entsprechenden Module des Gewässerbaukatasters dienen als zusätzliche Informationsquelle Hochwasserereignisse Hochwasserereignisse werden gemäss Handbuch separat aufgenommen und im Bundesprojekt StorMe abgelegt. Nach Rücksprache mit den kantonalen Instanzen können diese Aufnahmen fallweise auch in den Gewässerbaukataster übertragen werden. 1.3 Grundlagen Für die Erarbeitung des Gewässerbaukatasters im Allgemeinen und dieses Handbuchs im Speziellen wurden verschiedene Grundlagen verwendet. Die wichtigsten sind im Folgenden aufgeführt: [1] BUWAL (heute BAFU). Methoden zur Untersuchung und Beurteilung der Fliessgewässer: Ökomorphologie Stufe F (flächendeckend). Mitteilungen zum Gewässerschutz Nr. 27. Bern [2] Kantone AR und SG. Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern. Handbuch. Version 1. Herisau / St. Gallen / Weinfelden [3] Kantone AR und SG. Gewässerkataster. Konzept, Beschrieb. Version 1. Herisau / St. Gallen / Weinfelden [4] Kanton AR. Vorgehenshandbuch zur Aufnahme der Spuren von Naturereignissen. Version 1. Herisau [5] Kantone AR. Wegleitung über die Nachführung der Gewässer AR inkl. GN10 Nachführung. Version 1. Herisau [6] Kanton AR. Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern. Handbuch Ökomorphologie, Fischerei, Vernetzung, Einleitungen. Version 1. Herisau / St. Gallen / Weinfelden 2010.

7 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite Projektteam Das Projektteam setzte sich wie folgt zusammen: Auftraggeber Tiefbauamt Kanton SG Marco Steiner Auftraggeber Tiefbauamt Kanton AR Werner Schläpfer Koordination AR SG Tiefbauamt Kanton SG Marco Steiner Spezialist IT Geoinfo AG Rolf Eugster Spezialist Vermessung Geoinfo AG Josef Hug Spezialist Ökomorphologie ARNAL AG Stephan Liersch Projektleitung und Projektkoordination Meier und Partner AG Andreas Düring Spezialist Inspektionen Hersche Ingenieure AG Alois Seeholzer

8 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 4 2 Allgemeine Bemerkungen 2.1 Begriffe Sowohl die Feldarbeiten als auch die Arbeiten am Gewässerbaukataster setzen wasserbauliche Kenntnisse voraus. Aus diesem Grund werden in diesem Handbuch keine grundsätzlichen Begriffe erklärt 2. Weitere Informationen zur Abgrenzung der verschiedenen Objekte des Katasters finden sich in Kapitel 4.2. Da der Gewässerbaukataster über eine ausführliche und gut strukturierte Online-Hilfe verfügt, wird im vorliegenden Handbuch nicht auf die konkrete Dateneingabe oder Datenausgabe eingegangen. 2.2 Feldaufnahmen Allgemeines Die Feldaufnahmen können entweder auf Papier oder aber elektronisch erfolgen. Die elektronische Aufnahme hat den Vorteil, dass der grösste Teil der Daten im Anschluss an die Begehungen nicht mehr im Büro nachbearbeitet werden muss (Ausnahme sind Dokumente und Fotos), während dafür bei der konventionellen Aufnahme auf Papier kein Laptop ins Feld mitgenommen werden muss. Der Nachteil der elektronischen Aufnahme besteht in der teils schlechten Mobilfunkabdeckung (für die Datenübermittlung ist derzeit eine Internetverbindung über das Mobiltelefon notwendig, da bislang keine Offline-Lösung für die elektronische Datenerhebung mit anschliessender Übermittlung besteht). Die Wahl der Arbeitsmethode muss grundsätzlich durch den Bearbeiter erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, die Feldaufnahmen innerhalb der Siedlungsgebiete, d.h. in jenen Bereichen, in denen in der Regel viele Bauwerke vorhanden sind, wenn möglich elektronisch durchzuführen, während in den abgelegeneren Gebieten die konventionelle Methode auf Papier zum Einsatz kommen sollte Unterlagen Für die Feldaufnahmen auf Papier haben sich ausserhalb des Siedlungsgebietes Pläne im Massstab 1:5'000 als ideal erwiesen. Innerhalb des Siedlungsgebietes sowie für stark verbaute Abschnitte empfiehlt es sich, ebenfalls Pläne im Massstab 1:2'000 mitzunehmen. Feldkarten können aus dem Gewässerbaukataster in beliebigem Format und Massstab ausgedruckt werden. Wichtig ist, dass neben dem Gewässernetz und im Falle einer Inspektion der bereits erfassten Gewässerbauten auch Routennummer, Gewässername und Kilometrierung ersichtlich sind. Für die Erstaufnahme können die in Anhang D angefügten Formulare Erstaufnahme Punktobjekte und Erstaufnahme Linienobjekte verwendet werden. Für Inspektionen 2 Entsprechende Informationen finden sich in einschlägiger Literatur wie beispielsweise Wasserbau von Andreas Huber und Daniel Vischer oder dem Vorlesungsskript Flussbau von Gian Reto Bezzola.

9 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 5 kommt das Formular Inspektion Feststellungen zur Anwendung. Je nach Bedürfnis können natürlich auch eigene Formulare erstellt werden. Im Rahmen von Inspektionen empfiehlt es sich, die im Gewässerbaukataster exportierbaren Berichte und Fotoblätter zu verwenden. Auf diese Art und Weise können mit wenig Aufwand Listen der bereits erfassten Objekte mit den wichtigsten Attributen erstellt werden, was die Überprüfung dieser Objekte im Feld massiv erleichtert Begehung Prinzipiell können die Begehungen ganzjährig durchgeführt werden. Damit die Bauwerke möglichst nicht durch Vegetation bedeckt sind, empfiehlt es sich jedoch, die Feldaufnahmen möglichst im Winter (falls kein Schnee liegt) oder Frühling bzw. Spätherbst bei Mittelwasser durchzuführen Fotos Grundsätzlich sollen alle Punkt- und Linienobjekte fotografiert werden. Für ganze Gruppen von Bauwerken genügt im Normalfall ein einziges Bild. Bei den Inspektionen sind neue Fotos nur notwendig, wenn sich der Zustand gegenüber der letzten Aufnahme verschlechtert hat oder wenn die neusten Bilder älter als zehn Jahre sind. Für das Abspeichern der Fotos gelten die folgenden Konventionen: Format: JPEG, Komprimierung 30% bis 50% (ergibt Dateien von ca. 400 kb Grösse) Grösse: mindestens Pixel x Pixel Name: Die Vergabe eines eindeutigen Dateinamens ist wichtig, da dieser über verschiedene Formate hinweg beim Bild bleibt und so eine Identifikation ermöglicht. Beispiel: 14587_003550o_ _bruecke1.jpg Routennummer des Gewässer gemäss GN Meter ab Mündung (bei Punktobjekten Objektstandort, bei Linienobjekten und anderen Bildern Fotostandort) o Richtung (nach oben oder nach unten) Datum der Aufnahme bruecke1 Stichwort (wenn möglich Objektkategorie) und Bildnummer (falls mehrere Aufnahmen gemacht werden).jpg JPEG-Format 2.3 Vermessung und Fehler GN10 Das dem Gewässerbaukataster zugrunde liegende Gewässernetz ist das GN10. Im Rahmen der Erstaufnahme im Kanton Appenzell Ausserrhoden waren verschiedene Anpassungen (sowohl Korrekturen als auch Neuaufnahmen von Bachläufen) am GN10 notwendig. Anweisungen zur Meldung von GN10-Fehlern sowie allgemeine Bemerkungen zur Vermessung von Gewässerabschnitten für den Kanton Appenzell Ausserrhoden sind dem entsprechenden Handbuch [5] zu entnehmen.

10 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite Archivierung und Eventnachführung Der Gewässerbaukataster bietet die Möglichkeit, Objekte zu archivieren. Bei jedem Objekt kann dieses Attribut gesetzt werden. Die Auswahl dieser Option führt dazu, dass das entsprechende Objekt standardmässig auf der Karte nicht mehr dargestellt und auf den Objektlisten nicht mehr aufgeführt wird. Selbstverständlich können durch eine Zusatzauswahl auch die archivierten Objekte dargestellt bzw. aufgeführt werden. Zudem wird das Objekt von der Route abgekoppelt, d.h. entscheidend für die geografische Lage ist nicht mehr die Metrierung entlang einer Route sondern diese wird nun durch absolute Koordinaten festgelegt. Dies führt dazu, dass beispielsweise nach einer Bachumlegung archivierte Objekte nicht mehr zwingend auf bzw. an einem Gewässer liegen. Die Archivierungsfunktion soll immer dann verwendet werden, wenn ein Objekt abgebrochen bzw. zerstört wurde. So kann auch später die Geschichte der Gewässerverbauungen nachverfolgt werden. Es ist zu empfehlen, dass neben der elektronischen Archivierung im Gewässerbaukataster auch eine Plandarstellung inkl. Fotos als pdf-datei gespeichert wird. Mittels der Eventnachführung werden die geografischen Informationen aller Objekte überprüft und gegebenenfalls automatisch korrigiert. Die Eventnachführung soll nur durch die kantonale bzw. kommunale Fachstelle erfolgen. 2.5 Gewässerbaukataster vs. Ökomorphologie Im Rahmen der Erstaufnahme wurden nicht nur die Wasserbauten erhoben, sondern gleichzeitig auch die Ökomorphologie gemäss BUWAL-Empfehlung [1] bestimmt. Im neuen Gewässerbaukataster sind diese beiden Datensätze nun voneinander getrennt, d.h. es wurden zwei Fachschalen Gewässerbauten und Ökomorphologie geschaffen. Grund für diese Auftrennung ist die Tatsache, dass die Ökomorphologie für den eigentlichen Zweck des Gewässerbaukatasters (Verzeichnis Gewässerbauten, Instrument zur Überwachung und zum Unterhalt der Gewässerbauten) unerheblich ist, während die Details der Gewässerbauten umgekehrt keinen Einfluss auf die Ökomorphologie haben. Details zur Aufnahme der Ökomorphologie sind im entsprechenden Handbuch [6] zu finden. 2.6 Objektkategorien ausserhalb GBK Einzelne im Rahmen der Erstaufnahme im Kanton Appenzell Ausserrhoden erfasste Objektkategorien haben sich als für den eigentlichen Gewässerbaukataster nicht notwendig erwiesen. Diese können nach Bedarf weiterhin erfasst bzw. nachgeführt werden, auf eine Erläuterung im Rahmen dieses Handbuchs wird jedoch verzichtet. Es handelt sich dabei um: Einleitungen Rutschungsentwässerungen Hangsicherungen

11 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 7 3 Datenmodell 3.1 Allgemeines Das Datenmodell des Gewässerbaukatasters ging ursprünglich auch den bereits erwähnten, erstmalig flächendeckend erhobenen Daten des Kantons Appenzell Ausserrhoden hervor. Gemäss den Bedürfnissen der beiden Kanton Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen wurde der Kataster in der Folge angepasst und erweitert vor allem hinsichtlich der ökomorphologischen Informationen. Zudem wurde darauf Wert gelegt, den Kataster kompatibel zu den minimal geforderten Daten des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), d. h. dem Schutzbautenkataster ProtectMe zu halten. Änderungen und Ergänzungen des Konzepts bzw. des Datenmodells sind auch in Zukunft denkbar. Diese müssen jedoch vor der Umsetzung mit den zuständigen kantonalen Instanzen (Abteilung Wasserbau) abgesprochen werden. 3.2 Datenmodell Die Fachschale Gewässerbaukataster dient der Erfassung und Verwaltung der beiden Themenbereiche Objekte und Projekte und Unterhaltsvorgänge. Es ergibt sich die folgende Struktur: Räumliche Dimension Rutschungsentw. Hangsicherungen Gewässerrayon Einleitungen Ökomorphologie (Stufe F) Objekte (gemäss Kapitel 4) Inspektion Unterhalt Feststellung Zeitliche Dimension Massnahmeneinheit Projekt

12 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite Kategorien und Attribute Gewässerrayon Ein Gewässerrayon stellt eine Gruppe von Gewässerabschnitten, ganzen Gewässern oder ganzen Routen mit den dazugehörigen Objekten dar. Er ist geografisch gebunden und zeitlich unbeschränkt gültig. Er weist die folgenden Attribute auf: Name und Nummer Inspektionsperiodizität keine 1-jährlich 2-jährlich 3-jährlich 4-jährlich 5-jährlich 6-jährlich 7-jährlich 8-jährlich 9-jährlich Räumliche Informationen, Koordinatenbox und Unterhaltslänge Bemerkungen Routennummer und vonkm / biskm (nur falls eine Route ausgewählt wurde) Inspektion Eine Inspektion ist ein Ereignis, welches an ein Datum gebunden und auf jeweils eine Unterhaltseinheit örtlich beschränkt ist. Sie weist die folgenden Attribute auf, welche für eine Kompatibilität mit ProtectMe vollständig erfasst werden müssen: Nummer Zuständig für den Unterhalt Name des Inspektors Datum der Inspektion Bemerkungen Feststellung Während einer Inspektion werden verschiedene Feststellungen gemacht. Diese können mit einem oder mehreren Objekten verknüpft werden, können jedoch auch ungebunden sein. Falls eine Feststellung Massnahmen nach sich zieht, muss eine Pendenz formuliert werden (Mängel, vorgesehene, Massnahmen, etc.). Die Pendenzen werden im Anschluss je nach Grössenordnung und Kostenrahmen entweder zu einem Unterhalt (Pflege, Instandstellung, etc.) bzw. einer Massnahmeneinheit (Teil eines grösseren Projekts) gruppiert. Die effektiv ausgeführten Arbeiten werden laufend notiert. Eine Feststellung weist die folgenden Attribute auf, welche für eine Kompatibilität mit ProtectMe vollständig erfasst werden müssen: Feststellung Nummer Mängel / Feststellung Vegetationspflege nötig Ablagerung Geschiebe Ablagerung Holz Ablagerung Geschiebe + Holz Ablagerung Deponiegut Erosion Seite Erosion Sohle Engstelle Ausbruchgefahr Verklausung Schäden Bauwerk Neophyten Gewässerverschmutzung andere

13 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 9 Handlungsbedarf ja nein (Pendenzen können nur erfasst werden, sofern ein Handlungsbedarf gegeben ist) Pendenz Vorgesehene Massnahmen Kontrolle allgemein Kontrolle Bauwerk Pflege allgemein Pflege Vegetation Neupflanzung Entwässerung Entfernung allgemein Entfernung Geschiebe Entfernung Holz Instandstellung allgemein Instandstellung Bauwerk Weiterleitung an keine Ausgeführte Arbeiten Kontrolle allgemein Kontrolle Bauwerk Pflege allgemein Pflege Vegetation Neupflanzung Entwässerung Entfernung allgemein Entfernung Geschiebe Entfernung Holz Instandstellung allgemein Instandstellung Bauwerk Weiterleitung an keine Priorität hoch mittel niedrig Abgeschlossen (Datum) Bemerkung Unterhalt Ein Unterhalt ist ein kleineres Vorhaben, bei welchem es sich um kein eigentliches Wasserbauprojekt sondern in der Regel um Pflege oder Instandstellung handelt. In einen Unterhalt können eine oder mehrere Pendenzen zusammengefasst und damit hinsichtlich ihrer Ausführung organisiert werden. Die Arbeiten in einem Unterhalt werden gleichzeitig ausgeführt und werden hinsichtlich Aufwand und Kosten zusammengefasst. Ein Unterhalt weist die folgenden Attribute auf, welche für eine Kompatibilität mit ProtectMe vollständig erfasst werden müssen: Nummer Kosten Unterhalt in CHF Kosten Instandstellung in CHF (im Kanton AR werden die gesamten Kosten als Kosten Unterhalt erfasst) Stunden Ausführung Datum der Ausführung Bemerkungen Massnahmeneinheit Eine Massnahmeneinheit ist meist auf ein Gewässer oder einen Gewässerabschnitt bezogen. Zusammengehörige Massnahmen werden darin zusammengefasst. Eine Massnahmeneinheit ist zeitlich beschränkt (entspricht beispielsweise einer Bauetappe) und muss mit einem Projekt verknüpft sein. Eine Massnahmeneinheit weist die folgenden Attribute auf, welche für eine Kompatibilität mit ProtectMe vollständig erfasst werden müssen: Sachdaten Nummer und Bezeichnung Massnahmeneinheit

14 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 10 Kantons-Nummer AI AR SG Projekttyp Lawinenverbau Wasserverbau Steinschlagverbau Hang- oder Rutschungsverbau Aufforstung Baubeginn und Bauende Bemerkungen Projekt Ein Projekt ist ein grösseres Vorhaben, welches zeitlich begrenzt ist und welches Kosten aufweist (beispielsweise Bau- oder Sanierungsprojekt). In einem Projekt können verschiedene Massnahmeneinheiten aus verschiedenen Fachbereichen kombiniert werden. Ein Projekt weist weist die folgenden Attribute auf, welche für eine Kompatibilität mit ProtectMe vollständig erfasst werden müssen: Sachdaten Projekt-Identifikationsnummer Projektnummer und Projektname Weitere Projekte Bauherrschaft Kanton Gemeinde andere Subventionierung Bund ja nein Status Projekt geplant in Projektierung im Bau abgeschlossen Verzicht Realisierung unbekannt Kantonsnummer AI AR SG Vorfluter gemäss Kantonsnummer SG1 Bodensee SG2 Rheintaler Binnenkanal SG3 Werdenberger Binnenkanal SG4 Sitter SG5 Thur SG6 Murg SG7 Necker SG8 Zürichsee SG9 Walensee SG10 Seez SG11 Töss AR1 Necker AR2 Glatt AR3 Urnäsch AR4 Sitter AR5 Goldach AR6 Rheintaler Binnenkanal AR7 Steinach Abschnitt Federführende Gemeinde Finanzen Nummer und Datum Regierungsratsbeschluss Nummer und Datum Beschluss BAFU Datum Gemeindebeschluss Projektbeginn und Projektende Kostenvoranschlag, abgerechnete Kosten inkl. Datum und Schlussabrechnung total Kostenvoranschlag, abgerechnete Kosten inkl. Datum und Schlussabrechnung Bund Anteil Bund (absolut und prozentual) Anteil Kanton (absolut und prozentual)

15 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 11 Anteil Gemeinde (absolut und prozentual) Anteil Perimeter (prozentual) Weitere Anteile (prozentual) Bemerkungen Unterhaltsplan Bemerkungen

16 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 12 4 Kataster 4.1 Projekte und Unterhalt Der Gewässerbaukataster bietet neben der Verwaltung der Gewässerbauten auch die Möglichkeit, so genannte Feststellungen zu erfassen. Diese können entweder rein informativen Charakter haben oder aber einer Massnahmeneinheit oder einem Unterhalt zugeordnet werden. Eine oder mehrere Massnahmeneinheiten können des Weiteren zu einem Projekt zusammengefasst werden. Feststellung Eine oder mehrere Feststellungen Eine oder mehrere Feststellungen Unterhalt Massnahmeneinheit Eine oder mehrere Massnahmeneinheiten Projekt Diese verschiedenen Objekte haben zum Ziel, dass die während der ordentlichen Inspektionen gemachten Feststellungen gesammelt und die sich daraus ergebenden Arbeiten auch ausgeführt werden. Darüber hinaus ermöglichen die Projekte eine Zusammenfassung verschiedener Massnahmen, eine grobe Projektübersicht und eine einfache Kostenkontrolle inkl. Subventionsrechnung. 4.2 Objekte Allgemeines Die Gewässerbauten sind im Datenmodell als Objekte mit unterschiedlichen Attributen definiert, wobei zwischen Punktobjekten und Linienobjekten unterschieden wird. Einzelne Attribute wie beispielsweise Material oder Fischgängigkeit können bei diversen Objekten erfasst werden. Diese Attribute werden in Kapitel detailliert beschrieben und bei den entsprechenden Objekten (Kapitel und 4.2.4) der Übersicht halber nur noch mit dem Oberbegriff erwähnt. Nicht Bestandteil dieser Aufzählung ist die Kategorie Ökomorphologie, welche im Handbuch Ökomorphologie [6] genauer beschrieben wird. Ebenfalls nicht genauer betrachtet werden die bereits in Kapitel 2.6 erwähnten Objektkategorien, welche nicht Bestandteil des

17 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 13 eigentlichen Gewässerbaukatasters sind. Um die Kompatibilität mit ProtectMe zu gewährleisten, ist die Aufnahme bestimmter Attribute zwingend notwendig. In den Formularen in Anhang D sind diese Attribute gelb hinterlegt Attribute und Attributkategorien Die im Folgenden detailliert vorgestellten Attribute bzw. Attributkategorien kommen bei verschiedenen Objekten zur Anwendung. Teilweise können bei den einzelnen Objekten nicht alle Möglichkeiten ausgewählt werden (z.b. kann für eine Sperre bei der Attributkategorie Material Kunststoff nicht ausgewählt werden). Allgemein Erhebungsdatum Datum der Erstaufnahme. Nummer kann ausgefüllt werden, wenn am Objekt selber eine Nummer ersichtlich ist (beispielsweise Assekuranz-Nummer bei Brücken oder Meereshöhe bei Sperren). Routennummer Nummer der Route, in welcher das Objekt liegt. Metrierung Die Metrierung gibt die genaue Position des Objekts an. Dabei wird die Flusskilometrierung in Meter eingetragen. Die Genauigkeit sollte mindestens zehn Meter betragen (ev. GPS zu Hilfe nehmen). Bei Rückhaltebecken und Mehrzweckspeichern wird die Position des flussabwärts liegenden Bauwerks (Damm oder Sperre) angegeben. Bei längeren Punktobjekten wie Durchlässen oder Brücken wird die Position der Mitte des Bauwerks angegeben. Bei Linienobjekten müssen sowohl die Metrierung unten als auch die Metrierung oben angegeben werden. Landeskoordinaten Die Landeskoordinaten werden anhand Routennummer und Metrierung automatisch errechnet. Bemerkung für jedes Objekt besteht die Möglichkeit eine Bemerkung (freier Text) anzufügen. Dabei handelt es sich um wichtige Zusatzinformationen, welche mit den vorgegebenen Attributen bzw. Attributkategorien nicht abgedeckt werden, dem jeweiligen Bearbeiter jedoch als wichtig erscheinen. Teilweise müssen in diesem Feld Begründungen eingetragen werden, wenn bei anderen Attributkategorien Werte wie unbekannt, unbestimmt oder andere ausgewählt werden. Zustand unbestimmt Soll nach Möglichkeit nicht verwendet werden. Falls notwendig, den Grund dafür unter Bemerkung angeben. ohne Schaden Objekt vollständig intakt. einzelne kleine Schäden an verschiedenen Stellen können kleine Schäden beobachtet werden. mehrere Schadstellen Schäden, teilweise auch grössere, sind an mehreren Stellen feststellbar. sanierungsbedürftig Das Bauwerk weist viele grosse Schadstellen auf und sollte in absehbarer Zeit saniert werden.

18 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 14 Material Holz Bauwerk besteht grösstenteils aus Holz. Fels Konstruktion aus Felsblöcken, unverfugt. Beton Verfugte Betonkonstruktion. Stein Konstruktion aus zusammengefügten Steinen, unverfugt. Stahl Konstruktion hauptsächlich aus Stahl oder anderem Metall (beispielsweise Stahlbrücke). Blech Konstruktion hauptsächlich aus Blech (beispielsweise Wellstahldurchlass). Kunststoff Bauwerk besteht grösstenteils aus Kunststoff (beispielsweise Durchlass in Form eines Kunststoffrohres). Erdmaterial Nur bei Schutzdamm auswählbar. andere / unbekannt Material oder Tatsache, dass Material nicht erkennbar ist, unter Bemerkung angeben. Lage links linksufrig (Blickrichtung fluss- bzw. bachabwärts). rechts rechtsufrig (Blickrichtung fluss- bzw. bachabwärts). unbestimmt Falls verwendet, muss im Feld Bemerkung angegeben werden, weswegen die Lage nicht bestimmt werden konnte. Zweck Nationalstrasse Kantonsstrasse Gemeindestrasse Privatstrasse Fussgänger Gasleitung Kabel Druckleitung Freispiegelleitung Eisenbahn andere unbestimmt / unbekannt

19 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 15 Unterstellung Bund Zuständigkeit liegt beim Bund. Kanton Zuständigkeit liegt beim Kanton (Tiefbauamt oder Amt für Umwelt). Gemeinde Zuständigkeit liegt bei der Standortgemeinde. unbestimmt / unbekannt Zuständigkeit nicht bekannt oder bei Privaten. Falls weitere Informationen verfügbar sind, unter Bemerkung eintragen. Fischgängigkeit ja Ein Pool oder eine stehende Welle unterhalb des Hindernisses ermöglichen einen Sprung (maximale Höhe des Hindernisses 0.7 m). Die Morphologie des Hindernisses erlaubt ein Passieren für erwachsene Bachforellen. nein Absturz höher als 0.7 m oder kein ausreichend tiefer Pool unterhalb des Hindernisses oder die stehende Welle ist zu weit weg oder weniger tief als der Absturz oder das Hindernis ist zu lang für einen Sprung (steile Rampen) oder die Strömungsgeschwindigkeit ist zu hoch bzw. die Wassertiefe ist ungenügend. unsicher Falls die Fischgängigkeit nicht eindeutig bestimmt werden kann, ist unter Bemerkung der Grund dafür anzugeben. Kleintierberme ja Durch spezielle Strukturen wie beispielsweise Bermen können Kleintiere bei mittlerem Wasserstand entlang des Bauwerks wandern. nein Die Uferböschung im Bereich des Bauwerks ist weitgehend ohne Strukturen, so dass Kleintiere nicht wandern können. unbestimmt Falls die Frage nach der Kleintierberme nicht eindeutig beantwortet werden kann, ist unter Bemerkung der Grund dafür anzugeben. Kiessohle ja Die Sohle im Bereich des Bauwerks ist relativ natürlich gestaltet und besteht aus Kies (eventuell mit Sand oder grösseren Steinen vermischt). nein Die Sohle im Bereich des Bauwerks ist weitgehend künstlich ausgestaltet (Beton, Rohr, Sohlpflästerung, etc.). unbestimmt Falls die Frage nach der Kiessohle nicht eindeutig beantwortet werden kann, ist unter Bemerkung der Grund dafür anzugeben.

20 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 16 Wassernutzung Im Rahmen der Ersterfassung im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist diese Aufnahme erfolgt. Diese Erfassung ist jeweils vor der Aufnahmekampagne speziell abzuklären. ja Das Bauwerk dient einer Wassernutzung bzw. hat in der Vergangenheit einer Wassernutzungsanlage gedient. In diesem Fall müssen zusätzlich die folgenden Attribute erfasst werden: Nummer Kann ausgefüllt werden, falls die Anlage über eine Nummer verfügt. Gemeinde Standortgemeinde. Ortsbezeichnung Flurname oder genauere Ortsbezeichnung. Inhaber der Anlage ausfüllen falls bekannt. Wassernutzung Wasserkraft Brauchwasser mit Rückgabe Brauchwasser ohne Rückgabe unbestimmt nicht mehr in Betrieb. Einleitung Falls das Wasser dem Gewässer zurückgegeben wird, ist die Rückgabestelle entsprechend der Metrierung einzutragen. nein Das Bauwerk dient(e) keiner Wassernutzungsanlage. unbestimmt Falls die Frage nach einer heutigen oder ehemaligen Wassernutzung nicht eindeutig beantwortet werden kann, ist unter Bemerkung der Grund dafür anzugeben. Abschluss natürlich Das Objekt (Becken, Speicher, Rückhalt, etc.) ist natürlich. Damm Das Objekt (Becken, Speicher, Rückhalt, etc.) ist mit einem geschütteten Damm abgeschlossen. Sperre Das Objekt (Becken, Speicher, Rückhalt, etc.) ist mit einer Sperre abgeschlossen. unbestimmt Falls die Frage nach der Art des Abschlusses nicht eindeutig beantwortet werden kann, ist unter Bemerkung der Grund dafür anzugeben. Verbauungsart geschütteter Damm Für die Uferverbauung wurde eigens ein Damm geschüttet. Einschnitt Die Verbauung wurde in einem bereits bestehenden Gewässereinschnitt vorgenommen (bestehendes Gewässerbett, Tobel, etc.). Diese Art der Uferverbauung ist deutlich häufiger als ein geschütteter Damm. unbekannt nicht feststellbar.

21 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 17 Ort nur Böschungsfuss Es ist nur der Fuss der Böschung (= Übergang von Sohle zur Uferböschung) verbaut. ganze Böschung Es ist die gesamte Böschung (= Sohle bis Hochwasserkote) verbaut. hinter der Böschung / Vorland Damm Die Verbauung bildet nicht die Deckschicht der Böschung sondern ist überschüttet oder überwachsen oder sie befindet sich nicht an der eigentlichen Uferböschung, sondern ist zurückversetzt (beispielsweise an einem Hochwasserdamm). In diesem Fall ist unter Bemerkung der Abstand zwischen Verbauung und Böschungsfuss zu notieren. unbestimmt nicht feststellbar. Typ natürlich Das Objekt (Schwelle, Sperre oder Rampe) ist natürlich, d.h. es handelt sich um kein eigentliches Bauwerk. Für den Gewässerbaukataster sind Objekte vom Typ natürlich nicht relevant, für die Ökomorphologie hingegen sind sie von grosser Bedeutung. künstlich Beim Objekt handelt es sich um ein Bauwerk. unbestimmt / unbekannt Falls die Frage nach dem Typ nicht eindeutig beantwortet werden kann, ist unter Bemerkung der Grund dafür anzugeben.

22 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite Punktobjekte Im Gewässerbaukataster können die folgenden Punktobjekte erfasst werden. Die Legendenfarbe zeigt dabei den Zustand der Bauwerke an: ohne Schaden (blau), einzelne kleine Schäden (grün), mehrere Schadstellen (gelb), sanierungsbedürftig (rot), unbestimmt (grau). Schwelle Unter einer Schwelle versteht man einen Sohlenabsturz mit einer Absturzhöhe von weniger als 70 cm. Schwellen erstrecken sich über die gesamte Sohlenbreite und das Wasser stürzt zumindest teilweise senkrecht nach unten. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Allgemein Zustand Material Fischgängigkeit Wassernutzung Typ Weitere Attribute Absturzhöhe Die Absturzhöhe wird auf 10 cm genau geschätzt und in Metern angegeben. Mehrere, dicht beieinander liegende Schwellen können als Schwellenverbauung erfasst werden (vgl. Kapitel 4.2.4).

23 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 19 Sperre Unter einer Sperre versteht man einen Sohlenabsturz mit einer Absturzhöhe von mehr als 70 cm. Sperren erstrecken sich über die gesamte Sohlenbreite und das Wasser stürzt zumindest teilweise senkrecht nach unten. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Allgemein Zustand Material Unterstellung Fischgängigkeit Wassernutzung Typ Weitere Attribute Absturzhöhe Die Absturzhöhe wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Charakterisierung Sperre Der Absturz hat keine Zusatzfunktion im Sinne der übrigen Auswahlmöglichkeiten. Stauwehr Ein Stauwehr gewährleistet unabhängig von der Wasserführung eine konstante Oberwassertiefe, welche eine seitliche Wasserentnahme ermöglicht. Es steht meist quer zur Fliessrichtung und kann unter Umständen eine unregulierbare Wehrkrone aufweisen. Aus Gründen der Hochwassersicherheit ist ein Stauwehr jedoch meist als Wehranlage mit beweglichen Teilen (Schützen-, Klappen- oder Dachwehr) oder gar ganz flexibel (Schlauchwehr) ausgebildet. Streichwehr Ein Streichwehr steht mehr oder weniger längs zur Fliessrichtung des Gewässers, so dass kein Aufstau erfolgt. Über die Wehrkrone fliesst je nach Wasserführung eine unterschiedliche Wassermenge ab. Streichwehre dienen im Normalfall der Regulierung des Oberwasserspiegels respektive der Begrenzung der im Gewässer weitergeleiteten Wassermenge. Sie sind eher selten anzutreffen. Tirolerwehr Ein Tirolerwehr dient der Wasserentnahme durch ein in der Sohle eingelassenes Lochblech (alternativ kommen auch Rechen zum Einsatz). Bei kleinen Abflüssen fällt alles Wasser durch das Blech in den Entnahmekanal. Grosse Abflüsse sowie das grobe Geschiebe gelangen in den Unterlauf des Gewässers. Talsperre Durch eine Talsperre (Staumauer oder Staudamm) wird der gesamte Talquerschnitt meist mit dem Ziel einer Wassernutzung abgesperrt. Talsperren haben eine Stauhöhe von über 10 m. Mehrere, dicht beieinander liegende Sperren können als Sperrentreppe erfasst werden (vgl. Kapitel 4.2.4).

24 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 20 Rampe Unter einer Rampe versteht man eine Querverbauung der Sohle mit einer Neigung von 1:3 bis 1:10. Sie bezwecken (wie Schwellen und Sperren) eine Stabilisierung der Gewässersohle. Für die Positionsbestimmung (Metrierung) einer Rampe wird die Mitte des Objekts angenommen. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Allgemein Zustand Material Fischgängigkeit Wassernutzung Typ Weitere Attribute Absturzhöhe Die Absturzhöhe bezeichnet den Höhenunterschied, welcher durch die Rampe überwunden wird. Sie wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Charakterisierung sehr rauh Die Rampe besteht aus Stein- oder Blockwürfen, woraus sich ein kleinräumig unregelmässiger Wasserabfluss mit unterschiedlichen Wassertiefen ergibt. glatt / wenig rauh Die Rampe besteht aus Betonplatten, in Fliessrichtung geneigten Holzbalken oder -brettern bzw. aus (verfugten oder unverfugten) gesetzten Steinen. Der Abfluss ist gleichförmig, teilweise sogar schiessend. unbestimmt Falls die Charakterisierung nicht eindeutig bestimmt werden kann, ist unter Bemerkung der Grund dafür anzugeben.

25 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 21 Fischpass Unter einem Fischpass versteht man ein Bauwerk, welches die Wanderung von Wasserlebewesen (insbesondere von Fischen) erleichtert bzw. überhaupt erst ermöglicht. Er kann als technisches Bauwerk oder als naturnahes Sekundärgerinne ausgebildet sein. Durch einen Fischpass wird in der Regel ein künstliches Hindernis im Gewässerlauf (Absturz, Wehr, etc.) umgangen. Für den Gewässerbaukataster müssen beide Bauwerke aufgenommen werden. Sie weisen in der Regel die gleiche Metrierung auf. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zustand Material Lage Absturzhöhe Die Absturzhöhe bezeichnet den Höhenunterschied, welcher durch den Fischpass überwunden wird. Sie wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben.

26 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 22 Buhne Unter einer Buhne versteht man Bauwerke, welche mehr oder weniger quer zur Hauptfliessrichtung stehen. Sie erstrecken sich nicht über die gesamte Sohlenbreite und dienen im Gegensatz zu Schwellen, Sperren und Rampen nicht der Sohlenstabilität sondern bieten Schutz gegen Ufererosion. Gleichzeitig tragen sie zur Verbesserung der Strukturvielfalt im Gewässer bei. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Keine weiteren Attribute Allgemein Zustand Material Lage

27 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 23 Rückhaltebecken Unter einem Rückhaltebecken versteht man ein Bauwerk zur Reduzierung von Hochwasserspitzen durch eine vorübergehende Speicherung eines Teils des Abflusses. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Unterstellung Fischgängigkeit Wassernutzung Abschluss Absturzhöhe Die Absturzhöhe (falls Becken mit einem Absturz kombiniert ist) wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Sperrenhöhe Die Sperrenhöhe bezeichnet die Differenz zwischen der Kote der Hochwasserentlastung und der Kote des Sperren- bzw. Dammfusses. Sie wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt. Kote Hochwasserentlastung Die Kote der Hochwasserentlastung wird in Meter über Meer angegeben. Nutzinhalt Falls Angaben zum Nutzinhalt vorhanden sind, wird dieser in m 3 angegeben. Reglement ja Es ist ein Reglement für den Betrieb der Anlage vorhanden. nein Es ist kein Reglement für den Betrieb der Anlage vorhanden. unbekannt Es ist nicht bekannt, ob ein Reglement für den Betrieb der Anlage vorhanden ist.

28 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 24 Mehrzweckspeicher Ein Mehrzweckspeicher dient der Speicherung (beispielsweise für Energiegewinnung oder Bewässerung) und gleichzeitig analog zum Rückhaltebecken im Hochwasserfall dem Rückhalt von Wasser. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Unterstellung Fischgängigkeit Wassernutzung Abschluss Absturzhöhe Die Absturzhöhe (falls Speicher mit einem Absturz kombiniert ist) wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Sperrenhöhe Die Sperrenhöhe bezeichnet die Differenz zwischen der Kote der Hochwasserentlastung und der Kote des Sperren- bzw. Dammfusses. Sie wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt. Kote Hochwasserentlastung Die Kote der Hochwasserentlastung wird in Meter über Meer angegeben. Nutzinhalt Falls Angaben zum Nutzinhalt vorhanden sind, wird dieser in m 3 angegeben. Reglement ja Es ist ein Reglement für den Betrieb der Anlage vorhanden. nein Es ist kein Reglement für den Betrieb der Anlage vorhanden. unbekannt Es ist nicht bekannt, ob ein Reglement für den Betrieb der Anlage vorhanden ist.

29 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 25 Offene Geschiebesperre Eine Geschiebesperre dient dem Rückhalt von Feststoffen bei grossem Geschiebeanfall. Bei offenen Geschiebesperren ist die Geschiebedurchgängigkeit bei Niederwasser gewährleistet. Im Normalfall gelangt auch bei Hochwasser zumindest ein Teil des Geschiebes in den Unterlauf. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zustand Unterstellung Fischgängigkeit Abschluss Absturzhöhe Die Absturzhöhe (falls Sperre mit einem Absturz kombiniert ist) wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Sperrenhöhe Die Sperrenhöhe bezeichnet die Höhe des Abschlussbauwerks. Sie wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt. Nutzinhalt Falls Angaben zum Nutzinhalt vorhanden sind, wird dieser in m 3 angegeben.

30 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 26 Geschlossene Geschiebesperre Eine Geschiebesperre dient dem Rückhalt von Feststoffen bei grossem Geschiebeanfall. Bei geschlossenen Geschiebesperren ist sowohl bei Niederwasser als auch bei Hochwasser kein Geschiebetrieb möglich. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zustand Unterstellung Fischgängigkeit Abschluss Absturzhöhe Die Absturzhöhe (falls Sperre mit einem Absturz kombiniert ist) wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Sperrenhöhe Die Sperrenhöhe bezeichnet die Höhe des Abschlussbauwerks. Sie wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt. Stauhöhe Die Stauhöhe entspricht der Differenz aus Sperrenhöhe und Freibord. Nutzinhalt Falls Angaben zum Nutzinhalt vorhanden sind, wird dieser in m 3 angegeben.

31 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 27 Schwemmholzrückhalt Ein Schwemmholzrückhalt verhindert einen Weitertransport von Schwemmholz. Ein solcher Rückhalt kann beispielsweise kombiniert mit einem Geschieberückhalt unabhängig von anderen Bauwerken oder aber in Kombination mit Bauwerken, welche zu Verklausungen neigen (beispielsweise Durchlässe), angeordnet werden. Ein Schwemmholzrückhalt wird in der Regel als Stabreihe oder Rechen ausgebildet. Auch wenn der Schwemmholzrückhalt mit einem anderen Bauwerk kombiniert ist (insbesondere Rechen bei Durchlässen), wird dieser als separates Bauwerk im Kataster erfasst. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zustand Fischgängigkeit Absturzhöhe Die Absturzhöhe (falls Rückhalt mit einem Absturz kombiniert ist) wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Art Rechen Das Schwemmholz wird mit vertikalen oder leicht geneigten Stäben zurückgehalten. Netz Das Schwemmholz wird mit einem Netz zurückgehalten. andere Das Schwemmholz wird mit anderen Methoden zurückgehalten. Staufläche Die potentielle Ablagerungsfläche für das Schwemmholz (entspricht der Einstaufläche bei einem Hochwasserereignis) wird abgeschätzt. Anlagenhöhe Als Anlagenhöhe gilt die Differenz zwischen OK Stab oder Netz und Gewässersohle.

32 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 28 Ausleitung Eine Ausleitung entlastet im Hochwasserfall das untenliegende Bachgerinne, indem ein Teil des Wassers an einen anderen Ort abgeleitet wird. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Art Allgemein Zustand Sollbruchstelle Bei einer Überlastung wird das Versagen eines Bauwerks (beispielsweise Damm) an einer vorher definierten Stelle forciert. Entlastungsgerinne Das aus dem Gewässer ausgeleitete Wasser wird in einem offenen Gerinne weitergeleitet. Umleitstollen Das aus dem Gewässer ausgeleitete Wasser wird in einem Stollen bzw. einem überdeckten Kanal weitergeleitet. andere / unbekannt unbestimmt

33 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 29 Unterquerung Gewässer können durch verschiedene Werkleitungen unterquert werden. Da Unterquerungen im Feld selten sichtbar sind, werden sie im Normalfall gemäss dem Register der wasserbaulichen Bewilligungen durch die kantonale Fachstelle erfasst. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zweck Art Freier Text, welcher die Art der Unterquerung (beispielsweise Betondurchlass, Düker, etc.) angibt.

34 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 30 Brücke Eine Brücke dient als Übergang über ein Fliessgewässer und besteht in der Regel aus zwei Widerlagern, auf denen eine Platte aufliegt. Ebenfalls als Brücken aufgenommen werden: Durchlässe mit Rahmenkonstruktion mit Breite > 3.5 m. Platte ohne Widerlager (Fussgängerstege und dergleichen). Bachüberquerungen durch Werkleitungen (unter Bemerkungen genauer zu spezifizieren). Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Allgemein Zustand Zweck Fischgängigkeit Kleintierberme Kiessohle Weitere Attribute Absturzhöhe Die Absturzhöhe (falls Brücke mit einem Absturz kombiniert ist) wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Untersicht glatt Die Unterseite der Brücke weist vom Wasser her gesehen eine mehr oder weniger glatte Oberfläche auf. nicht glatt Die Unterseite der Brücke weist vom Wasser her gesehen eine baulich strukturierte Oberfläche auf (beispielsweise Eisenträger). Im Hochwasserfall könnte Treibholz stecken bleiben. unbestimmt Durchflusshöhe Vertikale Distanz zwischen Brückenplatte und mittlerer Gewässersohle. Bei Bogenbrücken wird der höchste Punkt des Bogens betrachtet. Durchflussbreite Mittlere Distanz zwischen den beiden Widerlagern. Bei Brücken ohne Widerlager wird die mittlere Distanz zwischen den Uferböschungen betrachtet. Durchflusslänge Länge des gesamten Bauwerks in Fliessrichtung Konstruktionsart Brücke ohne Widerlager Brückenplatte liegt nicht auf Widerlagern, d.h. es handelt sich um keine echte Brücke. Ist oft bei kleineren Bächen anzutreffen. Holzbrücke Brücke mit Widerlagern. Die tragenden Elemente des Übergangs sind aus Holz. Brücke ist nicht gedeckt.

35 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 31 Holzbrücke gedeckt Brücke mit Widerlagern. Die tragenden Elemente des Übergangs sind aus Holz. Brücke ist gedeckt und weist eine Assekuranz-Nummer auf. Steinbrücke Brücke mit Widerlagern. Die tragenden Elemente des Übergangs bestehen aus zusammengefügten Steinen (meist ältere Bauwerke). Stahlbrücke Brücke mit Widerlagern. Die tragenden Elemente des Übergangs bestehen aus sichtbarem Stahl. Stahlbeton- / Eisenbetonbrücke Brücke mit Widerlagern. Die tragenden Elemente des Übergangs bestehen aus Beton (stahl- oder eisenarmiert). unbestimmt Unter Bemerkung spezifizieren. andere Unter Bemerkung spezifizieren. Spezifikation AR Assekuranz-Nummer Gemeinde Ortsbezeichnung Eigentümer Bemerkungen Das Attribut Fläche wird automatisch berechnet.

36 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 32 Durchlass Ein Durchlass ist ein Übergang über ein Gewässer, welcher keine Brücke ist, d. h. die Breite beträgt höchstens 3.5 m. Gewässerabschnitte, welche überdeckt sind, jedoch nicht von einem Verkehrsweg überquert werden, werden als Eindolungsstrecken aufgenommen. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zustand Material Zweck Fischgängigkeit Kleintierberme Kiessohle Absturzhöhe Die Absturzhöhe (falls Durchlass mit einem Absturz kombiniert ist) wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Durchflusshöhe Mittlere Höhe des Durchlasses (bei kreisförmigen Durchlässen leer lassen). Durchflussbreite Mittlere Breite des Durchlasses (bei kreisförmigen Durchlässen leer lassen). Durchmesser Durchmesser von runden Durchlässen. Durchflusslänge Länge des gesamten Bauwerks in Fliessrichtung Profil Kreis Rechteck Ei andere Spezifikation AR Assekuranz-Nummer Gemeinde Ortsbezeichnung Eigentümer Bemerkungen Das Attribut Fläche wird automatisch berechnet. Das Attribut Begehbarkeit wird automatisch ausgefüllt.

37 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 33 Furt Eine Furt bezeichnet einen Durchgang eines Weges durch einen Bach. Die Bachsohle kann im betreffenden Bereich mit künstlichen Massnahmen gesichert sein. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Allgemein Zustand Material Fischgängigkeit Typ Weitere Attribute Absturzhöhe Die Absturzhöhe (falls Furt mit einem Absturz kombiniert ist) wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben.

38 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 34 Ablagerung / Erosion Bei Ablagerung / Erosion handelt es sich im Grunde genommen um eine Feststellung, welche jedoch im Gegensatz zu einer normalen Feststellung auch als Objekt erfasst werden kann. Vor allem Ablagerungen, welche einen Unterhalt notwendig machen, sollen jedoch nicht als Objekte, sondern als Feststellungen erfasst werden, welche wiederum mit Unterhaltsarbeiten oder gar einer Massnahmeneinheit verknüpft werden. Grundsätzliche Erosions- oder Auflandungstendenzen werden jedoch als Objekte erfasst. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Art Holz Geschiebe Grüngut Bauschutt Abfälle Kadaver andere unbestimmt Zuständigkeit Kanton AFU Kanton Wasserbau Gemeinde unbekannt Allgemein Lage

39 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 35 Unbestimmt Punktobjekte, welche keiner der bislang behandelten Kategorien zugeordnet werden können, müssen als unbestimmte Objekte erfasst werden. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Allgemein Zustand Material Fischgängigkeit Wassernutzung Weitere Attribute Absturzhöhe Die Absturzhöhe (falls Objekt mit einem Absturz kombiniert ist) wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Charakterisierung Schleuse Künstliche Wasserkammer mit einem regulierbaren (internen) Wasserspiegel. Dieser wird durch Füllen und Entleeren alternierend dem Unterwasser- und Oberwasserspiegel angeglichen um Schiffen und/oder Wasserlebewesen das Überwinden von Gefällestufen künstlicher oder natürlicher Art zu ermöglichen. Seitenentnahme ohne Wehr Bei einer Seitenentnahme ohne Wehr wird ein Teil des Wassers einer Wasserkraftanlage zugeführt, im Hauptgerinne gibt es jedoch keine Bauwerke, welche den Durchgang stören. andere weitere Bauwerke. Art unter Bemerkung angeben. unbekannt Art des Bauwerks ist nicht ersichtlich. Den Grund dafür sowie eine Bauwerksbeschreibung unter Bemerkung angeben.

40 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite Linienobjekte Im Gewässerbaukataster können die folgenden Linienobjekte erfasst werden. Schwellenverbauung Unter einer Schwellenverbauung versteht man mehrere Sohlenabstürze in einem Gewässerabschnitt, wobei der grösste Absturz eine Absturzhöhe von weniger als 70 cm aufweist. Falls der durchschnittliche Abstand der einzelnen Bauwerke über 20 m liegt, sind die Objekte einzeln als Schwellen zu erfassen. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Allgemein Zustand Material Fischgängigkeit Wassernutzung Typ Weitere Attribute Anzahl Werke die Anzahl der Querverbauungen auf dem betreffenden Abschnitt. Werkbreite (m) von Breite der schmalsten Schwelle. bis Breite der breitesten Schwelle. Durchschnitt durchschnittliche Schwellenbreite. Absturzhöhe (m) von geringste Absturzhöhe. bis grösste Absturzhöhe. Durchschnitt durchschnittliche Absturzhöhe.

41 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 37 Sperrentreppe Unter einer Sperrentreppe versteht man mehrere Sohlenabstürze in einem Gewässerabschnitt, wobei der grösste Absturz eine Absturzhöhe von mehr als 70 cm aufweist. Falls der durchschnittliche Abstand der einzelnen Bauwerke über 20 m liegt, sind die Objekte einzeln als Sperren zu erfassen. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Allgemein Zustand Material Unterstellung Fischgängigkeit Wassernutzung Typ Weitere Attribute Anzahl Werke die Anzahl der Querverbauungen auf dem betreffenden Abschnitt. Werkbreite (m) von Breite der schmalsten Schwelle. bis Breite der breitesten Schwelle. Durchschnitt durchschnittliche Schwellenbreite. Absturzhöhe (m) von geringste Absturzhöhe. bis grösste Absturzhöhe. Durchschnitt durchschnittliche Absturzhöhe. Charakterisierung Sperre Der Absturz hat keine Zusatzfunktion im Sinne der übrigen Auswahlmöglichkeiten. Stauwehr Ein Stauwehr gewährleistet unabhängig von der Wasserführung eine konstante Oberwassertiefe, welche eine seitliche Wasserentnahme ermöglicht. Streichwehr Ein Streichwehr steht mehr oder weniger längs zur Fliessrichtung des Gewässers, so dass kein Aufstau erfolgt. Über die Wehrkrone fliesst je nach Wasserführung eine unterschiedliche Wassermenge ab. Tirolerwehr Ein Tirolerwehr dient der Wasserentnahme durch ein in der Sohle eingelassenes Lochblech (alternativ kommen auch Rechen zum Einsatz). Talsperre Durch eine Talsperre (Staumauer oder Staudamm) wird der gesamte Talquerschnitt meist mit dem Ziel einer Wassernutzung abgesperrt. Talsperren haben eine Stauhöhe von über 10 m.

42 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 38 Blocksatz Ein Blocksatz ist eine Lage von formwilden Steinblöcken, welche mauerwerkartig in die Uferböschung gesetzt werden, um diese gegen Erosion zu schützen. Blocksätze mit einer Neigung von 1:1 oder steiler werden in der Kategorie Mauer erfasst. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute in Beton versetzt Allgemein Zustand Material Lage Verbauungsart Ort ja Die Steinblöcke sind einbetoniert. nein Die Steinblöcke sind nicht einbetoniert. nicht bestimmt Es ist nicht feststellbar, ob die Blöcke einbetoniert sind oder nicht. Höhe Die Höhe der Verbauung (senkrecht ab Sohle geschätzt) wird in Kategorien angegeben: bis 1 m, zwischen 1 m und 2 m, über 2 m. Charakterisierung Blocksatz durchgehend Das Ufer ist durchgehend, d.h. von oben bis zum Böschungsfuss, mit einem Blocksatz verbaut. am Böschungsfuss Blockwurf Der Blocksatz ist am Böschungsfuss mit lose geschichteten oder gar geschütteten Steinblöcken (= Blockwurf) verstärkt.

43 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 39 Blockwurf Ein Blockwurf ist eine Lage von lose geschichteten oder gar geschütteten formwilden Steinblöcken, welche der Sicherung des Ufers bzw. der Böschung dienen. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute in Beton versetzt Allgemein Zustand Material Lage Verbauungsart Ort ja Die Steinblöcke sind einbetoniert. nein Die Steinblöcke sind nicht einbetoniert. nicht bestimmt Es ist nicht feststellbar, ob die Blöcke einbetoniert sind oder nicht. Höhe Die Höhe der Verbauung (senkrecht ab Sohle geschätzt) wird in Kategorien angegeben: bis 1 m, zwischen 1 m und 2 m, über 2 m.

44 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 40 Mauer Eine Mauer bezeichnet eine vertikale, standsichere Abgrenzung. Im Gewässerbaukataster werden Uferverbauungen mit einer Böschungsneigung von 1:1 oder steiler als Mauern bezeichnet. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zustand Material Lage Verbauungsart Ort Höhe Die Höhe der Verbauung (senkrecht ab Sohle geschätzt) wird in Kategorien angegeben: bis 1 m, zwischen 1 m und 2 m, über 2 m. Charakterisierung Betongittersteine Der grösste Teil der Mauer besteht aus Betongittersteinen. Steinkörbe Die Mauer besteht aus einzelnen Steinkörben, d.h. von einem Drahtnetz umschlossenen Steinpaketen. Mauer durchgehend Das Ufer ist durchgehend, d.h. von oben bis zum Böschungsfuss, durch die Mauer gesichert. am Böschungsfuss Blockwurf Die Mauer ist am Böschungsfuss mit lose geschichteten oder gar geschütteten Steinblöcken (= Blockwurf) verstärkt.

45 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 41 Schutzdamm Ein Schutzdamm bezeichnet eine künstliche Materialaufschüttung entlang eines Fliessgewässers. Sie soll das hinterliegende Gelände vor Überflutungen schützen. Das Bauwerk muss von aussen als Damm in Erscheinung treten, d.h. es dürfen weder Mauern noch Blockwürfe oder Blocksätze sichtbar sein. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zustand Material Lage Verbauungsart Ort Höhe Die Höhe des Dammes (senkrechter Abstand zwischen gewässerseitigem Dammfuss und der Dammkrone; geschätzt) wird in Kategorien angegeben: bis 1 m, zwischen 1 m und 2 m, über 2 m.

46 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 42 Holzkasten Unter einem Holzkasten versteht man eine Uferverbauung, welche aus mit Steinen und Erdmaterial gefüllten Holzkonstruktionen besteht. Sie dient der Sicherung von Böschungsfüssen. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zustand Lage Verbauungsart Ort Höhe Die Höhe der Verbauung (senkrecht ab Sohle geschätzt) wird in Kategorien angegeben: bis 1 m, zwischen 1 m und 2 m, über 2 m.

47 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 43 Sohlpflästerung Der Begriff Sohlpflästerung bezeichnet die Sicherung der Gewässersohle durch ein Naturstein-, Beton- oder Zementmörtelpflaster. In seltenen Fällen kann die Verbauung auch aus Holz bestehen. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Allgemein Zustand Material Fischgängigkeit Kleintierberme Kiessohle Weitere Attribute in Beton versetzt ja Die Pflästerung ist einbetoniert. nein Die Pflästerung ist nicht einbetoniert. nicht bestimmt Es ist nicht feststellbar, ob die Pflästerung einbetoniert ist oder nicht. Charakterisierung sehr rauh Die befestigte Sohle ist von groben Steinblöcken durchsetzt. Sie weist kleinräumig einen ungleichmässigen Wasserabfluss und damit verbunden unterschiedliche Wassertiefen auf. wenig rauh Der Abfluss ist gleichförmig oder sogar schiessend.

48 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 44 Eindolungsstrecke Unter einer Eindolungsstrecke versteht man ein überdecktes Fliessgewässer. Die Eindolung dient jedoch im Gegensatz zu einem Durchlass nicht dazu, ein Gewässer quer unter einem Verkehrsweg oder einem anderen linienförmigen Bauwerk hindurchzuleiten. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Allgemein Zustand Material Fischgängigkeit Kleintierberme Kiessohle Weitere Attribute Absturzhöhe Die Absturzhöhe (falls Objekt mit einem Absturz kombiniert ist) wird auf 10 cm (bis 1 m Höhe) bzw. 50 cm (über 1 m Höhe) genau geschätzt und in Metern angegeben. Begehbarkeit ja Der Durchlass ist begehbar, d.h. lichte Höhe > 1.5 m. nein Der Durchlass ist nicht begehbar, d.h. lichte Höhe < 1.5 m oder andere Einschränkungen (unter Bemerkung spezifizieren) unbestimmt Durchflusshöhe Mittlere Höhe der Eindolung (bei kreisförmigen Durchlässen leer lassen). Durchflussbreite Mittlere Breite der Eindolung (bei kreisförmigen Durchlässen leer lassen). Durchmesser Durchmesser von runden Durchlässen. Profil Kreis Rechteck Ei andere Bemerkungen Das Attribut Fläche wird automatisch berechnet. Das Attribut Durchflusslänge wird automatisch berechnet. Das Attribut ökomorphologischer Charakter wird automatisch ausgefüllt.

49 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 45 Ingenieurbiologie Ingenieurbiologie ist ein Sammelbegriff für verschiedene Massnahmen, welche eine Stabilisierung von Böschungen mit lebenden pflanzlichen Baustoffen erreichen. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zustand Lage Verbauungsart Ort Höhe Die Höhe der Verbauung (senkrecht ab Sohle geschätzt) wird in Kategorien angegeben: bis 1 m, zwischen 1 m und 2 m, über 2 m. Material Faschine Reisig- oder Strauchbündel mit einer Länge von ca. 2.5 m. Buschlage Befestigung des Ufers mittels schichtweise angelegter Bermen, in welche dicht nebeneinander kreuzweise Weiden gelegt und mit dem Aushub der nächst höheren Berme überdeckt werden. Rauhwehr 5 cm bis 20 cm dicke Lagen Reisig, welche flächenhaft auf der Uferböschung befestigt werden (in der Regel mit Draht und Pfählen). Spreitlage Lebende Äste, welche senkrecht zur Böschung ausgelegt werden. Die Lagen sind so dicht, dass die gesamte Fläche bedeckt wird. Kommt nur bei flachen Ufern zur Anwendung. Weidenstecklinge Dicht gepflanzte Weidenstecklinge (ca. 20 bis 25 Stecklinge pro Quadratmeter). Rauhbaum Frisch gefällte Tannen oder Fichten (vollbenadelt) werden in Fliessrichtung am Ufer befestigt. Sie dienen der Stabilisierung von ausgewaschenen Ufern, indem sie das Wasser beim Durchströmen des Geästs verwirbeln und dadurch die Fliessgeschwindigkeit verringern. andere Unter Bemerkung näher beschreiben.

50 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 46 Ausuferungsfläche Unter einer Ausuferungsfläche versteht man einen an das Gewässer angrenzenden Streifen Land bzw. eine Geländemulde, welche bei Hochwasser überflutet wird. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Lage Nutzfläche Angabe der maximalen Fläche, welche ohne Schadenfolge überflutet werden kann. Nutztiefe maximale Fliesstiefe des ausufernden Wassers im Ereignisfall.

51 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 47 Vorland Mit Vorland wird jener Bereich bezeichnet, welcher zwischen dem Gewässerbett und einem Hochwasserdamm liegt. Bei Hochwasser wird das Vorland kontrolliert überflutet. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Lage Breite Angabe der durchschnittlichen Breite zwischen Böschungsoberkante und Dammkrone.

52 Handbuch Kataster und Untersuchung von Fliessgewässern / Version 3 Seite 48 Unbestimmt Linienobjekte, welcher keiner der bislang behandelten Kategorien zugeordnet werden können, müssen als unbestimmte Objekte erfasst werden. Attribute gemäss Kapitel 4.2.2: Weitere Attribute Allgemein Zustand Material Lage Verbauungsart Ort Höhe Die Höhe der Verbauung (senkrecht ab Sohle geschätzt) wird in Kategorien angegeben: bis 1 m, zwischen 1 m und 2 m, über 2 m.

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