Vorwort Niedersächsischer Inspektionsleitfaden zur Durchführung der jährlichen Vor-Ort-Inspektion entsprechend 16 Störfall-Verordnung
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- Nele Beyer
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1 Vorwort Niedersächsischer Inspektionsleitfaden zur Durchführung der jährlichen Vor-Ort-Inspektion entsprechend 16 Störfall-Verordnung Laut 16 Abs. 1 Störfall-Verordnung hat die zuständige Behörde ein der Art des betreffenden Betriebsbereichs angemessenes Überwachungssystem einzurichten, um eine planmäßige und systematische Prüfung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme eines Betriebsbereiches zu ermöglichen. 16 Abs. 2 der Störfall-Verordnung legt die Anforderungen an das Überwachungssystem fest. Die behördlichen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Ziele des 16 der Störfall-Verordnung werden in Deutschland je nach Fachgebiet von unterschiedlichen Fachbehörden durchgeführt. In vielen Bereichen werden darüber hinaus Prüfungen von Sachverständigen, die bereits durch gesetzliche Regelungen vorgeschrieben sind, durchgeführt oder im Einzelfall von der Behörde angeordnet oder vom Betreiber veranlasst. Die Sicherheit von Betriebsbereichen, die unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fallen, ist in mehreren Rechtsgebieten geregelt. Zentrale Rechtsgebiete dabei sind das Umweltschutz- und das Arbeitsschutzrecht. In Niedersachsen wird gem. 5 Abs. 2 der Dienstanweisung bei Besichtigungen (Inspektionen, Revisionen) im Rahmen einer Systemprüfung überprüft, ob der Betrieb über allgemeine Schutz-, Sicherheits- und Managementsysteme zur Einhaltung der geltenden Vorschriften im Arbeitsund Umweltschutz verfügt. Außerdem wird überprüft ob und inwieweit der Betrieb derartige Systeme dokumentiert und tatsächlich umsetzt. Bei der Überwachung von Störfall-Anlagen ist der vorliegende Niedersächsische Inspektionsleitfaden zur Durchführung der Vor-Ort-Inspektionen entsprechend 16 Störfall-Verordnung anzuwenden. Dieser Leitfaden soll jede/r/m damit befassten Mitarbeiter/in der zuständigen Behörde als Hilfestellung für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der o. g. Inspektion dienen. Die anliegenden Fragen geben nur die gesetzlichen Mindestanforderungen wieder und sind somit wohl verpflichtend, aber nicht abschließend. Zusätzliche Detailfragen, die bei einer konkreten Prüfung zum tragen kommen könnten, sind vor jeder Prüfung einzelfallbezogen, d. h. betriebs- bzw. anlagenspezifisch, ggf. auch kombiniert mit eigenen Schwerpunkten, zu formulieren. Die Beantwortung der Fragen, die mit [B] gekennzeichnet sind, ist für den dreijährigen Bericht gemäß 14 Störfall-Verordnung notwendig. Alle Fragen, die mit [A] gekennzeichnet sind, spiegeln gesetzlich festgeschriebene Behördenpflichten wieder. An verschiedenen Stellen gibt der Leitfaden optional Hinweise auf konkrete, weiterführende Prüfschemata. Diese werden den Mitarbeiter/inne/n ebenso wie dieser Leitfaden im Intranet der GAV zur Verfügung gestellt. Ob diese während einer Inspektion Anwendung finden sollen oder nicht, liegt im Ermessen des/der ausführenden Mitarbeiter/s/in und richtet sich nach den Ergebnissen der überschlägigen Vollständigkeitsprüfung zu den betroffenen Dokumenten. Da eine regelmäßige Fortschreibung dieses niedersächsischen Inspektionsleitfadens vorgesehen ist, richten Sie bitte alle Ergänzungs- bzw. Änderungswünsche an die Zentrale Unterstützungsstelle Störfallvorsorge im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hannover. --- aktueller Stand: GP Grundpflichten EP Erweiterte Pflichten [B] EU-berichtsrelevant BB Betriebsbereich [A] - Behördenpflichten
2 1 Betriebsdaten, Genehmigungs- und Aktenlage 1.1 Betriebsdaten Firmenname / Anschrift: Betreiber (verantwortliche Person nach 52 a BImSchG): Betriebsstättennummer: Nr. / Spalte Anhang zur 4. BImSchV: Bezeichnung der Anlage: Gegliederte Betriebs-/Anlagenstruktur: siehe Anhang zum Inspektionsbericht Nr.: 1.2 Anzeige / Störfallstoffe Liegt eine Anzeige nach 7 StörfallV vor? Ja Nein ODER: Informationen ergeben sich aus vorliegenden Genehmigungsunterlagen? Ja Nein entfällt ODER: Anzeige nach 67 BImSchG liegt vor? Ja Nein entfällt Ist das Stoffverzeichnis aktuell? Ja siehe Anhang zum Inspektionsbericht Nr.: Nein Anm.: Stoffverzeichnis aus Anzeige nach 7 StörfallV dem Inspektionsbericht beifügen ODER hier auflisten: A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 1
3 1.2.5 ODER: Störfallrelevante Stoffe oder Kategorien der störfallrelevanten Stoffe Stoffname oder Kategorie Menge B1.2.6 Einstufung des Betriebsbereichs Grundpflichten (GP) erweiterte Pflichten (EP) / erweiterte Pflichten angeordnet B Betriebsbereich seit letzte Änderung der Pflichtenzuordnung am Die maßgebliche(n) Gefahr(en) im BB ist (sind): Brand Explosion Stofffreisetzung Sonst. Sonst. 1.3 Dominoeffekt A1.3.1 Domino-Effekt nach 15 StörfallV Ja Nein Datum der Feststellung: A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 2
4 A1.3.2 Betriebsbereich ist Donator Akzeptor Beteiligte(r) Betriebsbereich(e) ist / sind 1.4 Lage und Umgebung des BB Um welche Gebietsausweisung handelt es sich? Industriegebiet GI Gewerbegebiet GE Mischgebiet MI Privilegiertes Vorhaben im Außenbereich: Es liegt kein B-Plan vor (sonst.) B1.4.2 Ist dieser Betriebsbereich der für die Bauleitplanung zuständigen Behörde bekannt? Ja Nein Anm.: Falls diese Information dort nicht vorliegt, sollte vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung die für den Bebauungsplan zuständige Planungsbehörde vom GAA in Kenntnis gesetzt werden Liegen offensichtliche Nutzungsänderungen / Neubauten im Umfeld seit der letzten Inspektion vor? Ja Nein 1.5 Managementsysteme Verfügt das Unternehmen über ein zertifiziertes Managementsystem? Ja Nein Zertifiziert nach ISO 9001 ISO ISO EMAS sonst. A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 3
5 1.6 Genehmigungssituation Liegt eine Genehmigungshistorie vor? Ja Nein siehe Anhang zum Inspektionsbericht Nr.: Anm.: z. B. Genehmigungen 16 GewO, 4, 16 BImSchG, Anzeigen 15, 67, 67a BImSchG sowie (nachträgliche) Anordnungen nach 17, 29a BImSchG und Verzichtserklärungen Bestehen Anforderungen an die Anlagensicherheit aufgrund der Genehmigungslage? Ja Nein Gibt es eine Auflistung der aktuell zu erfüllenden Nebenbestimmungen (Nebenbestimmungskataster)? Ja Nein Kopie des Nebenbestimmungskatasters siehe Anhang zum Inspektionsbericht Nr.: ODER: Auf welche andere Weise stellt der nach dem BImSchG Verantwortliche sicher, dass rechtskräftige sicherheitsrelevante Auflagen eingehalten werden? A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 4
6 2 Grundpflichten 2.1 Konzept Ist ein Konzept zur Verhinderung von Störfällen nach 8 StörfallV vorhanden? Ja Nein Wurden zwischenzeitlich relevante Änderungen im Betriebsbereich durchgeführt? Ja Nein Anm.: Vgl. insbes. Überschrift b) und e) des Konzepts zur Verhinderung von Störfällen gem. Anhang III StörfallV im nächsten Prüfschritt Datum der letzten Überprüfung bzw. Aktualisierung Anm.: Das Konzept zur Verhinderung von Störfällen kann mit Darstellungen zum Sicherheitsmanagementsystem in einem Dokument zusammengefasst sein. Es kann innerhalb des Sicherheitsberichtes in anderen Dokumenten integriert sein Genügt das Konzept zur Verhinderung von Störfällen und / oder das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) den formellen Anforderungen des Anhangs III der StörfallV? Fragestellung für die Stichprobe (überschlägige Vollständigkeitsprüfung): Beinhaltet das Konzept und das SMS folgende Kapitel gem. Anhang III: 1. Leitlinien zur Unternehmenspolitik Ja Nein a) Organisation und Personal Ja Nein b) Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen Ja Nein c) Überwachung des Betriebes Ja Nein d) Sichere Durchführung von Änderungen Ja Nein e) Notfallschutzplanung Ja Nein A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 5
7 f) Überwachung der Leistungsfähigkeit des SMS Ja Nein g) Systematische Überprüfung und Bewertung des SMS Ja Nein Bemerkungen: Anm.: Sofern eine weitergehende Stichprobe für notwendig erachtet wird, kann als Hilfestellung folgendes Dokument zusätzlich herangezogen werden: Prüfschema Konzept zur Verhinderung von Störfällen A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 6
8 3 Erweiterte Pflichten 3.1 Angaben im Sicherheitsbericht Liegt ein Sicherheitsbericht gem. 9 StörfallV vor? Ja Nein wenn Ja Datum letzte Fortschreibung: An der Erstellung waren folgende Personen beteiligt: Wurde der Sicherheitsbericht fortgeschrieben? Ja Datum der letzten Aktualisierung Nein Anm.: vgl. 9 Abs. 5 StörfallV regelmäßige Überprüfung alle 5 Jahre oder Fortschreibung aufgrund von relevanten Änderungen. A Die behördliche Prüfung des Sicherheitsberichtes erfolgte durch: Die Prüfung erfolgte mit Datum vom Die Mitteilung des Prüfergebnisses nach 13 StörfallV an den Betreiber erfolgt(e) am Bemerkungen Genügt der Sicherheitsbericht den formellen Anforderungen des 9 und des Anhangs II der StörfallV? Fragestellungen für die Stichprobe (überschlägige Vollständigkeitsprüfung): Enthält der Sicherheitsbericht: I. Informationen zum Sicherheitsmanagement? Ja Nein II.1 eine Beschreibung des Standortes und seines Umfeldes? Ja Nein II.2 ein Verzeichnis der störfallrelevanten Anlagen und Tätigkeiten? Ja Nein A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 7
9 II.3 eine Beschreibung der Bereiche, die von einem Störfall betroffen sein können? Ja Nein III.1 Beschreibung der sicherheitsrelevanten Anlagenteile und Verfahren unter Nennung der störfallrelevanten Gefahrenquellen? Ja Nein III.2 Verfahrensbeschreibungen und zugehörige Fließbilder? Ja Nein III.3 eine Beschreibung der gefährlichen Stoffe und Produkte? Ja Nein IV.1 eine Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung der Anlagen zur Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen? Ja Nein IV.2 Beschreibungen der Störfallausmaße? Ja Nein IV.3 Beschreibungen der technischen Ausrüstungen zur Sicherung der Anlagen? Ja Nein V.1 eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Anlagen zur Verhinderung von Störfällen? Ja Nein VI.1 Beschreibungen der störfallbegrenzenden Einrichtungen? Ja Nein VI.2 einen Alarmplan und eine Beschreibung der Organisation der Notfallmaßnahmen? Ja Nein VI.3 eine Beschreibung der für den Notfall zur Verfügung stehenden Mittel? Ja Nein Bemerkungen Sofern eine weitergehende Stichprobe für notwendig erachtet wird, kann als Hilfestellung folgendes Dokument zusätzlich herangezogen werden: Prüfschema Sicherheitsbericht A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 8
10 3.2 Interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan B Liegt ein betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) gem. 10 StörfallV vor? Ja Nein Wurde der BAGAP überprüft? Ja Datum letzte Prüfung und Erprobung Datum letzte Fortschreibung Nein Anm.: Vgl. 10 Abs. 4 StörfallV (alle 3 Jahre) Genügt die Form des BAGAP den grundsätzlichen Anforderungen des Anhangs IV der StörfallV? Fragestellungen für die Stichprobe (überschlägige Vollständigkeitsprüfung) 1. Wird die Person oder Stelle, die für die Einleitung von Sofortmaßnahmen ermächtigt ist, benannt? Ja Nein 2. Wird die Person oder Stelle, die für die Unterrichtung der für den externen AGAP zuständigen Behörde verantwortlich ist, benannt? Ja Nein 3. Werden im BAGAP die vorhersehbaren Umstände oder Vorfälle, die für das Auslösen eines Störfalls ausschlaggebend sein können, sowie die Begrenzung der Auswirkungen beschrieben? Ja Nein 4. Werden im BAGAP Maßnahmen zur Begrenzung der Risiken für Personen innerhalb des Betriebsgeländes beschrieben? Ja Nein 5. Werden im BAGAP Maßnahmen zur Alarmierung der externen Gefahrenabwehrbehörden beschrieben? Ja Nein 6. Werden im BAGAP Maßnahmen zur Ausbildung und Schulung des Personals sowie der externen Notfall- und Rettungsdienste beschrieben? Ja Nein 7. Werden Vorkehrungen zur Unterstützung von Abhilfemaßnahmen außerhalb des BB beschrieben? Ja Nein Bemerkungen A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 9
11 3.3 Externer Alarm- und Gefahrenabwehrplan B Wurden die Informationen zur Erstellung eines externen AGAP an die Katastrophenschutzbehörden übermittelt? Ja Nein Wann wurden diese Informationen letztmalig übermittelt? An welche (zuständige) Behörde wurden sie übermittelt? Hat die o.g. Behörde entschieden, dass auf einen externen Alarm- und Gefahrenabwehrplan verzichtet werden kann? Ja Nein 3.4 Informationen der Öffentlichkeit Im Einwirkbereich der Anlage (gem. Störfallablaufszenarien) befindet sich sensible Nachbarschaft Ja Nein Anm.: Alle Personen und Einrichtungen, die von einem Störfall in diesem BB betroffen sein könnten sind gem. 11 zu informieren. Dementsprechend kann die Information nur dann entfallen, wenn keine Auswirkungen außerhalb des BB zu erwarten sind. Maßgeblich sind die Störfallablaufszenarien nach Vollzugshilfe Liegt eine Information der Öffentlichkeit gem. 11 StörfallV vor? Ja Nein Erfolgte eine Abstimmung der Information mit den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden? Ja Nein Anm.: z.b. Polizei, Landkreis, Kommune, kreisfreie Städte, Berufsfeuerwehr Fragestellung für die Stichprobe (überschlägige Vollständigkeitsprüfung): Die Information beinhaltet gem. Anh. V StörfallV eine verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich? Ja Nein eine Beschreibung der gefährlichen Stoffe im Sinne von Anhang I StörfallV? Ja Nein eine Beschreibung der Art der Störfallgefahren und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Bevölkerung? Ja Nein A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 10
12 eine verständliche Beschreibung der Art der Warnung? und Ja Nein Verhaltensregeln für die Bevölkerung im Falle eines Störfalls? Ja Nein Wurde der Beauftragte, der für die Unterrichtung der Öffentlichkeit zuständig ist, und die Anschrift des Betriebsbereiches in der Broschüre / veröffentlichten Dokumentation namentlich wiedergegeben? Name? Ja Nein Die letzte Prüfung der Information der Öffentlichkeit erfolgte durch den Betreiber (max. vor 3 Jahren), am B3.4.7 Die letzte Information der Öffentlichkeit erfolgte (max. vor 5 Jahren), am B Ist die zuletzt veröffentlichte Information der Öffentlichkeit aktuell? Ja Nein Wie wurde die Information verteilt / zugänglich gemacht, z.b. Post, per , Wochenblatt etc.? Die Broschüre ist im Internet verfügbar Anm.: Eine Internetveröffentlichung würde freiwillig erfolgen Ja Nein Bemerkungen: A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 11
13 3.5 Beauftragte gem. StörfallV Ist eine Person oder Stelle (z.b. eine Organisationseinheit) mit der Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen bestellt? Ja Nein Name oder Bezeichnung der Stelle: Anm.: Vgl. 12 Abs. 1 Nr. 2 StörfallV, diese Person oder Stelle hat eine andere Funktion als der Störfallbeauftragte. Diese Aufgaben können dem Störfallbeauftragten zusätzlich auferlegt werden. Gilt auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Ist ein Störfallbeauftragter gem. 58 a BImSchG bestellt? Ja Nein Wurde dieser schriftlich mit genauer Bezeichnung der Aufgaben, Rechte und Pflichten bestellt? Ja Nein Wurde dieser der Behörde benannt? Ja Nein Name und Anschrift: Anm.: Externe Störfallbeauftragte können auf Antrag des Betreibers gestattet werden ( 5 Abs. 2 der 5. BImSchV) A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 12
14 4 Vor Ort Prüfungen (bitte kreuzen Sie ganz links die Fragenblöcke an, die Sie bearbeitet haben) Aus der nachfolgenden Auswahlliste wurde(n) folgende Stichprobe(n) im Rahmen der Inspektion nach 16 StörfallV durchgeführt: Anm.: Umfang und Prüftiefe der stichprobenartigen Vor-Ort-Prüfung sollen bisherige Inspektionsergebnisse berücksichtigen 4.1 Auswahlliste für die Vor-Ort-Prüfungen in BB mit Grundpflichten Die Nebenbestimmungen der Genehmigung vom wurden im Rahmen einer Stichprobe auf Einhaltung sicherheitstechnischer Bestimmungen überprüft: Ja Nein Ergebnis der Prüfung: Werden Wartungen und Prüfungen der Einrichtungen und des Betriebs der Ja Nein sicherheitsrelevanten Anlagenteile schriftlich dokumentiert? Folgende Prüfbescheinigungen / Dokumentationen wurden für folgende sicherheitsrelevante Anlagenteile eingesehen, Bezeichnung der Einrichtung: Wurden die Wartungen und Prüfungen durchgeführt? Ja Nein Wurden Mängel festgestellt? Ja Nein Wurden diese Mängel behoben? Ja Nein A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 13
15 Bemerkungen Anm.: Offene Mängel sind mit Fristsetzung in den Inspektionsbericht aufzunehmen! Sind in Genehmigungsbescheiden oder nachträglichen Anordnungen sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige nach 29 a BImSchG gefordert? Ja Nein Bei Ja Wurden diese Prüfungen durchgeführt? Ja Nein Wurden Mängel festgestellt? Ja Nein Wurden diese Mängel behoben? Ja Nein Bemerkungen: Anm.: Offene Mängel sind mit Fristsetzung in den Inspektionsbericht aufzunehmen! Prüfbescheinigungen nach BetrSichV wurden eingesehen: Anlage Nr.: Die Bescheinigung dokumentiert Mängel an der Anlage? Ja Nein A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 14
16 Die Bescheinigung dokumentiert SICHERHEITSRELEVANTE Mängel an der Anlage? Ja Nein Die Mängel wurden behoben? Ja Nein Nachprüfung erfolgt? Ja Nein Bescheinigung des Handwerkers eingesehen? Ja Nein Kopie der eingesehenen Prüfbescheinigung siehe Anhang zum Inspektionsbericht Nr. Bemerkungen: Prüfbescheinigungen nach VAwS wurden eingesehen: Anlage Nr.: Die Bescheinigung dokumentiert Mängel an der Anlage? Ja Nein Die Bescheinigung dokumentiert SICHERHEITSRELEVANTE Mängel an der Anlage? Ja Nein Die Mängel wurden behoben? Ja Nein Nachprüfung erfolgt? Ja Nein A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 15
17 Bescheinigung des Handwerkers eingesehen? Ja Nein Bemerkungen: Kopie der eingesehenen Prüfbescheinigung siehe Anhang zum Inspektionsbericht Nr Das aktuelle R + I Schema Nr. Stand wurde stichprobenartig auf Vorhandensein und richtige Kennzeichnung der dargestellten Anlagenteile überprüft. Es wurden im Bereich Abweichungen festgestellt Ja Nein Bemerkungen: Der Lageplan Nr. Stand wurde stichprobenartig auf Vorhandensein und richtige Kennzeichnung der dargestellten Anlagenteile überprüft. Es wurden im Bereich Abweichungen festgestellt Ja Nein Bemerkungen A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 16
18 4.1.8 Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass sicherheitsrelevante Anlagenteile des BB vor dem Zugriff Unbefugter ausreichend geschützt sind? Anm.: Vgl. 3 Abs. 2 Nr. 3 StörfallV und SFK-GS-38 Leitfaden: Maßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter Sind aktuelle Bedienungs- und Sicherheitsanweisungen für den bestimmungsgemäßen Betrieb erstellt? Ja Nein Findet eine regelmäßige Schulung und Unterweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals statt? Ja Nein In folgende Dokumente (z. B. Schulungsnachweise) wurde Einsicht genommen Prüfergebnis: Kopie der eingesehenen Dokumente siehe Anhang zum Inspektionsbericht Nr.: Der Anlagenrundgang (besichtigte Bereiche) ergab als Stichprobe folgende augenscheinliche Mängel: A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 17
19 Für frei formulierbare Vor-Ort-Prüfungen / Stichproben 4.2 Zusätzliche Auswahlliste für Vor-Ort-Prüfungen in BB mit erweiterten Pflichten Letzte Unterweisung der Beschäftigten anhand des BAGAP (Verhaltensregeln im Störfall / Alarmübung) am Anm.: Vgl. 10 Abs. 3 StörfallV Liegen schriftliche Nachweise über Unterweisungen der Beschäftigten vor? Ja Nein Werden die Unterweisungen regelmäßig spätestens alle 3 Jahre durchgeführt? Ja Nein Überprüfung der Angaben des BAGAP Stehen die angegebenen Mittel (z. B. Löschmittel bei den externen Einsatzkräften) tatsächlich zur Verfügung? Ja Nein Sind die Rufnummern und Ansprechpartner aktuell? Ja Nein Sind die angegebenen Einsatz- und Hilfskräfte jederzeit verfügbar? Ja Nein Kopie der eingesehenen Dokumente siehe Anhang zum Inspektionsbericht Nr.: A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 18
20 Bemerkungen Folgende sicherheitsrelevante Anlagenteile und Einrichtungen aus der Dokumentation des Sicherheitsberichtes wurden vor Ort in Augenschein genommen (Prüfung auf Vorhanden sein): A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 19
21 5 Inspektion Daten, Planung, zusammengefasste Ergebnisdokumentation A 5.1 Gesamtinspektion / Teilinspektion gemäß Überwachungssystem (vgl. Inspektionsakte) Inspektionsintervall nach Dienstanweisung alle 12 Monate 24 Monate Monate (Festsetzung erfolgte nach 16 Abs. 2 StörfallV) B5.2 Datum dieser Inspektion Teilnehmer Thema dieser (Teil-)Inspektion Vorbesprechung erfolgt Ja Datum Nein Inhalte der Vorbesprechung Datum der letzten Revision (lt. IFAS) B5.3 Datum der vorangegangenen Inspektion nach 16 StörfallV (lt. BImSchG Modul) Mängel sind abgestellt / offen A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 20
22 Ergebnisdokumentation dieser Inspektion Hier auflisten Mängelpunkte für das Revisionsschreiben Dokumentation der Besprechungsergebnisse und Prüfungen, die zusätzlich zum Umfang dieses Inspektionsleitfadens durchgeführt wurden Auflistung der Anhänge zum Inspektionsbericht A5.4 Termin für die Überprüfung der aktuellen Mängelbehebung.. Datum und Unterschrift Sachbearbeiter (in) A- Behördenpflichten B- EU - Berichtspflicht BB - Betriebsbereich GP - Grundpflichten EP - Erweiterte Pflichten Seite 21
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