Bach by Bike Juni Entdeckungsreise mit dem Fahrrad auf den Spuren Johann Sebastian Bachs Tour zum Bachfest Leipzig

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1 Bach by Bike Entdeckungsreise mit dem Fahrrad auf den Spuren Johann Sebastian Bachs Tour zum Bachfest Leipzig Juni

2 Bach by Bike Exklusive Fahrradreise zum Bachfest Leipzig Johann Sebastian Bach lebte von 1685 bis stadt, Dornheim, Erfurt, Weimar, Naumburg und Weißenfels. Auf landschaftlich 1750 im heutigen Thüringen, Sachsen- Anhalt und Sachsen. Außergewöhnlich reizvollen Fernradrouten durchfahren Sie für einen Komponisten von Weltrang ist, den Thüringer Wald, das Ilmtal, das Weinbaugebiet Saale/Unstrut und das Burgen- dass sich seine Wirkungsstätten beinahe ausschließlich auf diesem begrenzten land. Sie erleben Museen, Denkmäler und Raum befinden. Mareike Neumann und original erhaltene Orte. Zusätzlich bietet Anna-Luise Oppelt, zwei junge Bach- und Ihnen die Reise Begegnungen mit Menschen, die sich vielfach ehrenamtlich radbegeisterte Musikerinnen haben sich dies zunutze gemacht und eine einzigartige Reise vom Geburtsort Eisenach bis gelführungen, exklusive Besichtigungen, um das Erbe Bachs verdient machen. Or- zum Sterbeort Leipzig entwickelt. Kommen Sie mit und erfahren Sie Bach auf schauplätzen und für die gesangsfreu- Konzerte, Musikbeispiele an den Original- dem Rad. Stationen sind neben Eisenach digen Teilnehmer versüßte Pausen mit und Leipzig u.a. Wechmar als Stammort Bachchorälen runden diese Reise ab. der Musikerfamilie Bach, Ohrdruf, Arn- 1. Tag: Willkommen in Eisenach! Nach der individuellen Anreise treffen wir uns um 14 Uhr im Hotel in Eisenach, um die Geburtsstadt Johann Sebastian Bachs und das Bachhaus Eisenach zu besichtigen. Erkunden Sie die Originalschauplätze, Straßen und Gassen, in denen der junge Bach aufwuchs. 2. Tag: Eisenach-Ohrdruf (60 km) Wir fahren entlang der Hörsel und den sagenumwobenen Hörselbergen im leichten Auf und Ab aus Eisenach hinaus. Mittags erreichen wir Schloss Friedenstein in Gotha. Gestärkt nach einer Pause fahren wir weiter in den Bach-Stammort Wechmar mit dem Stammhaus, das den größten Stammbaum der Musikerfamilie Bach und die originale Mühle von Ururgroßvater Veit Bach enthält. Gen Abend fahren wir eine kurze Etappe bis Ohrdruf, wo wir direkt am Park des Schloss Ehrenstein übernachten. 3. Tag: Ohrdruf-Arnstadt (25 km) Morgens erkunden wir Schloss Ehrenstein und das beschauliche Ohrdruf, wo Bach als Schüler bei seinem älteren Bruder lebte. Als besonderen Höhepunkt besichtigen wir die original erhaltene Bibliothek im Michaeliskirchturm mit Gesangs-und Predigtbüchern aus Bachs Zeit. Nach einem Zwischenstopp im Thüringer Wald erreichen wir Arnstadt. Auf Bachs Spuren geht es durch die historische Altstadt und zur zur Orgelmusik mit Einführung in die Geschichte der Bach-Kirche. Bildrechte: Bach by Bike

3 4. Tag: Arnstadt-Dornheim-Erfurt- Weimar (52 km) Morgens besichtigen wir die Bach-Ausstellung im Schlossmuseum und fahren am frühen Mittag zur Traukirche Bachs ins nahgelegene Dornheim. Nach einer Führung durch die Kirche, in der noch heute auf Bachs originaler Traubank geheiratet wird, fahren wir entlang der Gera in die Landeshauptstadt Erfurt hinein. Hier zeigen wir Ihnen die wichtigsten Bach-Stationen und flanieren durch die Innenstadt, bevor wir unser Tagesziel Weimar erreichen. 5. Tag: Weimar-Bad Sulza (35 km) In Weimar werden Sie zu den erhaltenen Bach-Orten geführt, wie das Stadtschloss und die Stadtkirche, Taufstätte vieler Bach Kinder. Anschließend haben Sie die Möglichkeit die Stadt zu erkunden und die Schauplätze der Weimarer Klassik zu besichtigen. Nachmittags radeln wir auf dem idyllischen Ilmtal-Radweg an Schlössern wie der Sommerresidenz der Weimarer Herzöge vorbei und gelangen schließlich durch das Thüringer Weintor in die Kurstadt Bad Sulza, wo sich müde Radfahrerwaden in der Therme erholen können. 6. Tag: Bad Sulza-Naumburg-Weißenfels (40 km) Nach wenigen Kilometern verabschieden wir uns von der Ilm und fahren den Rest des Tages an der Saale entlang romantischer Burgen bis nach Bad Kösen mit seinem beeindruckenden Gradierwerk. Weiter führt unser Weg am Fuße des Weinbaugebiets Saale/Unstrut bis Naumburg. Hier erwartet uns eine Orgelführung auf der berühmten Hildebrandt-Orgel, wo heute noch die Einzigartigkeit von Bachs Klangideal zu erleben ist. Nach der Mittagspause geht es weiter nach Weißenfels. Dort besichtigen wir das Heinrich-Schütz-Haus, bevor wir zu den Klängen von Bachs Jagdkantate im Originalschauplatz Jägerhof einkehren. 7. Tag: Weißenfels-Leipzig (60 km) Morgens werden wir durch die Kapelle des Schloss Neu-Augustusburg geführt. Dann fahren wir gen Osten zur Weißen Elster und machen mittags Halt beim Barockschloss Wiederau. Wir erfrischen uns bei Kaffee, Kuchen und den Klängen der Kantate, die diesen Ort zum Bach-Originalschauplatz macht. Durch das Leipziger Neuseenland geht es auf dem Elster-Radweg hinein in die Metropole Leipzig, wo wir gegen 18 Uhr im Hotel ankommen. 8. Tag: Leipzig Nach einem ausführlichen Stadtrundgang zu den zahlreichen Bach-Stationen inklusive einer Kantatenaufführung in der Nikolaikirche gibt es Gelegenheit, das Leipziger Bach Museum zu besuchen und individuell die Stadt zu erkunden. Abends hören wir ein weiteres Konzert zum Kantatentag: Nichts als Meisterstücke. 9. Tag: Leipzig Bachfest Tagsüber gibt es zahlreiche Gelegenheiten, individuell Gottesdienste und weitere Konzerte des Bachfestes zu besuchen. Um 18 Uhr hören wir das Abschlusskonzert des Bachfestes, Bachs H-Moll Messe in der Thomaskirche, und lassen den Abend zusammen ausklingen. 10. Tag: Abreisetag Nach dem Frühstück können Sie individuell abreisen oder unseren zubuchbaren Rückshuttle nach Eisenach wahrnehmen. Programmänderungen vorbehalten

4 Ihre Reiseleiterinnen Mareike Neumann und Anna-Luise Oppelt haben gemeinsam Musik studiert. Mareike Neumann ist Violinistin im Beethoven Orchester Bonn und Anna-Luise Oppelt ist nach einem Lehramts-Examen und Diplom für Violin- und Gesangspädagogik als Sängerin in Weimar tätig, wo sie auch ihr Opernstudium abschließen wird. Seit 2013 singt sie regelmäßig im MDR Rundfunkchor Leipzig. Beide unternehmen regelmäßig gemeinsame ausgedehnte Radtouren und seit 2 Jahren (ent)führen sie begeisterte Bachund Fahrradliebhaber in dieser außerordentlich inspirierenden Kombination aus Natur und Kultur auf den Spuren Bachs. Leistungen 9 Übernachtungen mit Frühstück in Mittelklassehotels sowie 6 Lunchpakete 1 gemeinsames Abendessen in Ohrdruf Alle Eintritte in Museen und Kirchen: Bachhaus Eisenach, Bachstammhaus Wechmar, Schloss Ehrenstein Ohrdruf, Michaeliskirchturm Ohrdruf, Schlossmuseum Arnstadt, Traukirche Dornheim, Heinrich-Schütz-Haus Weißenfels, Schlosskapelle Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels, Bach Museum Leipzig, Altes Rathaus Leipzig (Bachzimmer) Stadtführungen in Eisenach, Ohrdruf, Arnstadt, Weimar, Leipzig Orgelführungen und Orgelmusik in der Bach-Kirche Arnstadt an der Wender-Orgel und in St Wenzel, Naumburg an der Hildebrandt-Orgel Konzerte Bachfest: Nr. 89 und Nr. 98, Kat. 3 (Kantatentag: Nichts als Meisterstücke ) Abschlusskonzert Bachfest Nr. 112, Kategorie 3, H-Moll Messe Gepäcktransport vom ersten bis zum letzten Hotel Ausrüstungsliste Noten- und Textmaterial zu Bachs Kompositionen Doppelt begleitete Radtourenführung Programmänderungen vorbehalten Optional hinzubuchbar: Leihtrekkingrad (21 Gang) 9 Tage 65 oder Leih E-Bike 9 Tage 180, alle Räder inklusive Gepäcktaschen, Werkzeug und Schutzhelm Rückshuttle von Leipzig nach Eisenach für Personen, Gepäck und privates Fahrrad: 60, der Shuttle geht am Montag, um Uhr Termin: Juni 2016 Reisepreis: p. P. im DZ 145 EZ-Zuschlag Teilnehmerzahl: min. 15, max. 22 Pers. ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH Blücherstraße 26 A Bonn Tel 0228 / Fax 0228 / info@viadellarte.de Unser weiteres Programm senden wir Ihnen gerne zu. Rufen Sie uns an! Oder schauen Sie selbst: Bildrechte Rückseite: Bach by Bike

5 VERBINDLICHE REISEANMELDUNG (Bitte ausfüllen, unterschreiben und an unten stehende Adresse senden oder faxen) Bach by Bike Touren 2016 Tour zum Bachfest Leipzig: Termin: Juni 2016 Preis pro Person: im DZ, EZ-Zuschlag 145 Der junge Bach Tour zur Bach Biennale Weimar: Termin: Preis pro Person: im DZ, EZ-Zuschlag 145 Sommerferien-Tour: Termin: Preis pro Person: 995 im DZ, EZ-Zuschlag 125 Tour zu den Köthener Bachfesttagen: Termin: Preis pro Person: im DZ, EZ-Zuschlag 195 Hinzubuchbar (bitte ankreuzen): Leihtrekkingrad (21 Gang): 8 Tage (60 ), 9 Tage (65 ) oder 12 Tage (95 ) Leih-E-Bike: 8 Tage (160 ), 9 Tage (180 ) oder 12 Tage (240 ) Rückshuttle Leipzig Eisenach oder Weimar Mühlhausen für Personen, Gepäck und Fahrrad (60 ) Rückshuttle Köthen Eisenach für Personen, Gepäck und Fahrrad (65 ) Vorname und Name: Straße und Hausnummer: PLZ: Ort: Tel: Übernachtung im Doppelzimmer Übernachtung im Einzelzimmer Hiermit melde ich zusätzlich folgende Personen verbindlich an: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer der folgenden Reiseversicherungen (bitte Anzahl angeben): RundumSorglos-Paket: (Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Reisegepäckversicherung) Reiserücktrittskostenversicherung (inkl. Reiseabbruchversicherung) Für mich lohnt sich eventuell eine Jahres Reiseversicherung (ab 39 ). Ihren genauen Tarif teilen wir Ihnen gerne telefonisch mit! Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf der Rückseite finden. Sie erhalten diese erneut mit der Buchungsbestätigung. Datum/Unterschrift Vielen Dank für Ihre Anmeldung! Sie erhalten in den nächsten Tagen Ihre schriftliche Buchungsbestätigung. ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH Blücherstraße 26 A Bonn Tel.: 0228 / Fax 0228 / Geschäftsführer: Dr. Ralf Poppen HRB Amtsgericht Bonn Steuernr. 205/5753/ info@viadellarte.de Kto-Nr BLZ Sparkasse KölnBonn

6 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages a) Buchungen von Reisen und anderer Leistungen werden für ViadellArte Kunst- und Kulturführungen GmbH (nachfolgend ViadellArte genannt) erst verbindlich, wenn sie dem Reiseteilnehmer schriftlich von ViadellArte bestätigt wurden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Eine über die Internetseite, per Fax oder erstellte Anmeldung oder eine telefonische Anmeldung ersetzt die schriftliche Bestätigung durch ViadellArte nicht. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch ViadellArte, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. b) Der Anmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten weiterer, von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer ViadellArte gegenüber. c) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den der Reiseveranstalter 10 Tage gebunden ist, vor und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann. d) Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. e) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist der Reiseveranstalter lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung, außer bei Körperschäden, als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder vereinbarte Beschaffenheiten fehlen. Der Veranstalter haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. 675, 631 BGB). 2. Zahlung a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu leisten. b) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen. Bei Reisepreisen unter 250 EUR entfällt die Anzahlung. c) Der Restbetrag ist auf Anforderung bis 14 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit wird mit der Bestätigung mitgeteilt. d) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. e) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt. 3. Leistungen a) Prospekt- und Katalogangaben sind für ViadellArte bindend. ViadellArte behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. b) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Ziffer 3. c) ist zu beachten. c) Zusätzliche Zusicherungen, Nebenabreden, besondere Vereinbarungen oder vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sollen in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufgenommen werden. Auf Ziffer 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen. 4. Preisänderungen a) Der Reiseveranstalter kann bis 21 Tage vor dem Reisetermin Preiserhöhungen bis zu 8 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.b. Erhöhung der Eintrittspreise, Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21.Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 4. a) zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 8 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Die Rechte nach Ziffer 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Leistungsänderungen a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat ViadellArte dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend. d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt. 6. Rücktritt des Kunden a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Erfolgt der Rücktritt bis vier Wochen vor Reisebeginn 20% des Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt bis drei Wochen vor Reisebeginn 35% des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn 50% des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis eine Woche vor Reisebeginn und danach fallen 80% des Gesamtreisepreises als Stornokosten an. Bei einem Rücktritt weniger als 72 Stunden vor Reisebeginn, oder tritt der Reisende die Fahrt nicht an, fallen 100% des Gesamtreisepreises an. Eine Rückerstattung der Kosten für Karten zu Veranstaltungen ist nicht möglich. b) Bei Tagesfahrten gilt abweichend von 6a folgende Regelung: Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Danach betragen die Stornokosten 100% des Reisepreises. c) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei ViadellArte. d) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. 7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann. 8. Ersatzreisende a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 15 Euro. 9. Reiseabbruch Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.b. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommener Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 10. Störung durch den Reisenden Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. 11. Mindestteilnehmerzahl a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 11. a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 11.c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 11. c) Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten. 12. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages. b) Im Fall der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. 13. Gewährleistung und Abhilfe a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. b) Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises nach 638 Abs. 3 BGB verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseleiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. Hat der Reisende mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. Die 346 Abs. 1, 347 Abs. 1 des BGB finden entsprechende Anwendung. c) Ist die Reise mangelhaft und leistet der Veranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.verstreicht die Frist nutzlos, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. e) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. 638 Abs. 3 BGB ). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so hat der Reiseveranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen. f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den ViadellArte nicht zu vertreten hat. 14. Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf die Ziffern 10. und 13. wird Bezug genommen. 15. Haftungsbeschränkung a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder bb) soweit ViadellArte für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten. d) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4000 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss geeigneter Versicherungen, z.b. einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen. 16. Ausschlussfrist und Verjährung a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den 651 c bis 651 f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. b) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 16. a) verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter durch den Reisenden beginnt. Bei grobem Verschulden verjähren die in Ziffer 16. a) betroffenen Ansprüche in zwei Jahren. c) Im Übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. 17. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. c) Entstehen z.b. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.b. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 6. (Rücktritt des Kunden) und 9. (Reiseabbruch) entsprechend. 18. Gerichtsstand a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich. 19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Viadellarte Kunst- und Kulturführungen GmbH Fax 0228 / Blücherstraße 26 A Bonn info@viadellarte.de Tel 0228 / Stand: 12. September 2012

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