Der Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg

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1 Der Kreisausschuss des Landkreises Waldeck-Frankenberg B E R E I C H S P L A N gemäß 15 Abs. 4 des Hess. Rettungsdienstgesetzes (HRDG) vom für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg (5. Fortschreibung vom ) Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 1

2 Inhaltsverzeichnis: 1. Vorbemerkungen... S Rettungsdienstbereich...S Festlegung der zweckmäßigsten Organisationsform... S Standorte der Rettungswachen... S Durchgeführte und vorgesehene Änderungen in der Bereichsplanung...S Leistungserbringer im Rettungsdienst... S Versorgungsbereiche der Rettungswachen... S Bereichs- und grenzüberschreitender Rettungsdienst... S Einsatzstrategien... S Rettungsmittelvorhaltung...S Rettungsmittelvorhalteplan... S Notarztversorgung... S Bedarfsnotwendigkeit... S Zentrale Leitstelle... S Luftrettung... S Wasserrettung... S Bergrettung...S Sicherung der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Rettungsdienst... S Inkrafttreten... S Karte Versorgungsbereiche der Rettungswachen... Anlage 1 - Zuordnung der Ortsteile zu Versorgungsbereichen... Anlage 2 - Rettungsmittelvorhalteplan Anlage 3 - Zusatzvorhaltung Winterrettung Willingen. Anlage 3a - Karte Notarztsysteme Anlage 4 - Karte Hilfsfristabdeckung 8-9 km... Anlage 5 - Karte Hilfsfristabdeckung km.. Anlage 5a - Karte der Ausnahmegebiete Anlage 6 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 2

3 1. Vorbemerkungen Der Landkreis Waldeck-Frankenberg ist gemäß 5 Abs. 1 des Hess. Rettungsdienstgesetzes (HRDG) vom Träger der bodengebundenen Notfallversorgung einschließlich der Berg- und Wasserrettung. Die Aufgabenerledigung erfolgt als Selbstverwaltungsangelegenheit. Lediglich die Aufgaben der Zentralen Leitstelle sind gemäß 6 Abs. 3 HRDG als Weisungsaufgaben zu erfüllen. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg ist danach verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallversorgung und des Krankentransports sicherzustellen. Nach 15 Abs. 4 HRDG ist in einem Bereichsplan der Gesamtbedarf für den Rettungsdienst im Kreisgebiet festzulegen. Dabei sind die Anforderungen des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen vom 01. April 2011 zu beachten. Die Aufstellung und Fortschreibung des Bereichsplanes hat unter Beteiligung der Leistungsträger und der Leistungserbringer zu erfolgen, wobei ein Einvernehmen anzustreben ist. Der Bereichsplan hat insbesondere den Rettungsdienstbereich, die Anzahl und Standorte bedarfsgerechter Rettungswachen und Notarztstandorte, die zur rettungsdienstlichen Versorgung vorzuhaltende Rettungsmittelausstattung, Festlegungen zum Fahrzeugsystem sowie zu Einsatz- und Dispositionsstrategien und die in der Zentralen Leitstelle praktizierten Einsatzdokumentation, Festlegungen der Rettungswachenversorgungsbereiche sowie der Notarztversorgungsbereiche, die anzuwendenden einsatzstrategischen Maßnahmen, die Festlegung des Standortes und Betreibers der Zentralen Leitstelle, die räumliche und sächliche Ausstattung der Zentralen Leitstelle, Notfallmeldesystem und Telekommunikation, Angaben über die mit benachbarten Rettungsdienstbereichen getroffenen Vereinbarungen zum bereichs- und grenzübergreifenden Rettungsdienst, Angaben zu den genehmigten Leistungserbringern gemäß 5 Abs. 2 Satz 1 HRDG mit Standorten und genehmigten Fahrzeugkapazitäten im Rettungsdienstbereich und über das Inkrafttreten zu beschreiben. Die Festlegungen des Bereichsplanes sind Zielvorgaben und entsprechen der im Zeitpunkt der Aufstellung absehbaren Entwicklung. Notwendige Anpassungen sollen unverzüglich, mindestens aber in Abständen von vier Jahren vorgenommen werden. Der Inhalt des 1. Bereichsplanes beruhte in seinen Festsetzungen auf dem Ergebnis des Gutachtens zur Überprüfung der bedarfsgerechten Vorhaltung des Rettungsdienstes im Landkreis Waldeck-Frankenberg der Firma FORPLAN, Bonn, vom Bei seinen Fortschreibungen wurde das laufende Einsatzgeschehen untersucht und zugrunde gelegt. Die wesentlichen Änderungen durch die 1. Fortschreibung des Bereichsplanes ergaben sich durch die Einbeziehung der Fa. Spezialkrankentransporte Bad Wildungen GmbH als Leistungserbringer mit einer genau definierten Fahrzeugvorhaltung in einer zweiten Rettungswache in Bad Wildungen. Zusätzlich wurden drei unselbständige Außenwachenstandorte zur Verbesserung der zeitlichen Notfallversorgung festgelegt und die erforderlichen Regelungen für die Wasserrettung getroffen. Die 2. Fortschreibung erhöht die Rettungsmittelvorhaltung in den Außenwachen auf 24 Std./täglich und schafft eine weitere Außenwache in Lichtenfels-Dalwigksthal. Damit wurde die Notfallvorhaltung erhöht um das gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfristniveau von 10 Minuten besser einhalten zu können. Mit der 3. Fortschreibung wurde festgelegt, dass die Aufgaben der Notfallversorgung und des Krankentransports in organisatorischer Einheit wahrgenommen werden. Weiter wurde bestimmt, dass die Saison-Rettungswache Edersee auf der Halbinsel Scheid nach Diemelsee-Adorf verlegt und ab dem als 24-Stunden-Wache in den Rettungsmittelvorhalteplan integriert wird. Weitere Änderungen wie Wachenverlegungen und Wachenoptimierungen wurden beschrieben. Erstmalig wurden auch die Ausnahmegebiete mit äußerst geringer Notfallwahrscheinlichkeit, d. h. mit 10 oder weniger Notfallereignissen im Jahresdurchschnitt der letzten 4 Jahre, ausgewiesen, die bei einer wirtschaftlichen Rettungsmittelvorhaltung nicht innerhalb der 10- minütigen Hilfsfrist erreicht werden können. In der Einzelbetrachtung wurden 86 Ortsteile als Ausnahmegebiete nachgewiesen. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 3

4 Gegenüber der 3. Fortschreibung des Bereichsplanes ergibt sich bezüglich der Ausnahmegebiete eine Änderung aufgrund der Ausführungen im Rettungsdienstplan des Landes Hessen. Danach sind die Ausnahmegebiete durch den Träger der Notfallversorgung festzulegen, wobei ein Ausnahmegebiet an kein weiteres Ausnahmegebiet angrenzen darf. Wenn dies der Fall ist, sind beide wie ein Ausnahmegebiet zu behandeln. Anhand dieser Vorgehensweise wurden 78 Ortsteile aus der Berechnung ausgeschlossen. Danach bleiben lediglich 13 Ausnahmegebiete im Landkreis Waldeck-Frankenberg übrig (siehe Anlage 6). In der 4. Fortschreibung ist die Teilprivatisierung des betrieblichen Krankentransportes neu aufgenommen worden. Nähere Erläuterungen siehe unter Punkt 3 Ermittlung der zweckmäßigsten Organisationsform. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung über die Qualitätssicherung im Rettungsdienst hat der Landkreis Qualitätsmanagementstrukturen im Rettungsdienst zu schaffen, die eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ermöglichen. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben wurde zum ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst bestellt, der u. a. Aufsichtsbefugnisse nach 20 HRDG wahrnimmt. In der 4. Fortschreibung wird weiter die Bergrettung (Punkt 17) konkretisiert. Sie übernimmt rettungsdienstliche Aufgaben im unwegsamen Gelände wie z. B. auf Skipisten und im Nationalpark Kellerwald. Veränderungen wurden auch in der Beschreibung des grenzüberschreitenden Rettungsdienstes durch aktuelle Anpassungen vorgenommen. Die inzwischen erfolgten Wachenverschiebungen bzw. Neubauten von Außenwachen sind unter Punkt 5 Durchgeführte und geplante Änderungen in der Bereichsplanung näher beschrieben. Mit dieser 5. Fortschreibung entfällt aufgrund der Neuregelung im 4 Abs. 1 HRDG die Anlage 7 Modellrechnung für die Organisationsentscheidung -. Die Aufgaben der Notfallversorgung und des Krankentransports sind in organisatorischer Einheit durchzuführen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sieht das HRDG eine teilweise oder ganze organisatorische Trennung von Notfallversorgung und Krankentransport vor. Der Behindertentransport, das betriebliche Rettungswesen und sonstige Krankenbeförderungen gehören nicht zu den Aufgaben des öffentlichen Rettungsdienstes. Die wesentlichen Änderungen dieses Bereichsplanes beruhen sich auf dem Ergebnis zur Auswertung der Bemessung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich Waldeck-Frankenberg vom Dabei wurde das laufende Einsatzgeschehen untersucht und zugrunde gelegt. Die Rettungsmittelvorhaltung wird erhöht um das Hilfsfristniveau einzuhalten. Bei der Aufstellung und Fortschreibung dieses Bereichsplanes hat der Bereichsbeirat mitgewirkt. 2. Rettungsdienstbereich Der Rettungsdienstbereich ist das Gebiet, in dem die Leistungen des Rettungsdienstes, des Brand- und Katastrophenschutzes durch eine gemeinsame Zentrale Leitstelle gelenkt und koordiniert werden ( 3 Abs. 7 HRDG). Der Rettungsdienstbereich Waldeck-Frankenberg umfasst das gesamte Gebiet des Landkreises. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg besteht aus 22 Städte und Gemeinden: Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 4

5 Gemeinde/Stadt Größe in km² Einwohner je km² Bevölkerung (Stand ) Allendorf (Eder) 41, Bad Arolsen 126, Bad Wildungen 120, Battenberg (Eder) 64, Bromskirchen 35, Burgwald 41, Diemelsee 121, Diemelstadt 82, Edertal 115, Frankenau 57, Frankenberg (Eder) 124, Gemünden (Wohra) 58, Haina (Kloster) 91, Hatzfeld (Eder) 58, Korbach 123, Lichtenfels 96, Rosenthal 51, Twistetal 74, Vöhl 98, Volkmarsen 67, Waldeck 115, Willingen (Upland) 80, Landkreis Waldeck-Frankenberg 1.848, Bevölkerungsschwerpunkte (rd. 46 % der Kreisbevölkerung) bilden die Kreisstadt Korbach, sowie die Städte Bad Arolsen im Norden sowie Bad Wildungen im Osten und Frankenberg (Eder) im südlichen Teil des Kreisgebietes. Dennoch ist Waldeck-Frankenberg als flächengrößter Landkreis Hessens nach dem Vogelsbergkreis der mit 85 Einw./km² am dünnsten besiedelte Landkreis in Hessen. Das Kreisgebiet ist landschaftlich in die Großeinheiten des Rheinischen Schiefergebirges mit dem Rothaargebirge, dem Waldecker Upland und der Kellerwaldregion sowie die Hessische Senke mit den flachwelligen Landschaften des Burgwaldes, der Korbacher Hochfläche und des unteren Edergebietes gegliedert. Diemel und Eder sind die bedeutendsten Flussläufe. Schon zu Beginn des letzten Jahrhunderts wurden sie durch Talsperren angestaut. Mit dem Twistesee und dem Affolderner See unterhalb der Edertalsperre bietet der Landkreis Waldeck-Frankenberg vier große Wasserflächen für Erholung und Sport, aber auch zur umweltfreundlichen Energieerzeugung. Die angrenzenden Rettungsdienstbereiche (RDB) sind: im Norden im Osten im Südosten im Süden im Sudwesten im Westen RDB Höxter RDB Kassel RDB Schwalm-Eder-Kreis RDB Marburg-Biedenkopf RDB Siegen-Wittgenstein RDB Hochsauerlandkreis 3. Festlegung der zweckmäßigsten Organisationsform Gemäß 4 Abs. 1 HRDG in der aktuellen Fassung sind die Aufgaben der Notfallversorgung und des Krankentransports in organisatorischer Einheit durchzuführen. Entgegen des in der alten Fassung des HRDG gebotenen 4- stufigen Nachweisverfahrens ist dieses nach der Neufassung des HRDG nicht mehr erforderlich. Die organisatorische Einheit (Integrationsmodell) zeichnet sich durch eine integrierte Aufgabendurchführung von Notfallrettung und Krankentransport auf der Grundlage einer gemeinsamen Planung (Bemessung) und Erfüllung (Steuerung) aus. Eine gemeinsame Planung (Bemessung) bedeutet, dass die erforderliche Infrastruktur (Zentrale Leitstelle, Rettungswachen, Technik, Verwaltung) und die Einsatzkapazitäten (Rettungsmittel, Rettungsfachpersonal) in Verbindung mit den entsprechenden Dispositionsund Einsatzstrategien sowie Fahrzeugsystemen bedarfsgerecht bemessen und in ökonomisch vorteilhafter Weise genutzt wird. Eine gemeinsame Aufgabenerfüllung (Steuerung) bedeutet, dass durch ständigen und aktuellen Überblick über Standort und Einsatzstatus aller für die Notfallversorgung und den Krankentransport zur Verfügung stehenden Fahrzeuge eine übergeordnete Einsatzlenkung ermöglicht wird. Die Zentrale Leitstelle beachtet bei ihrer Einsatzdisposition die Einhaltung Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 5

6 der Hilfsfrist, sie sorgt für den Einsatz des Notarztes sowie für eine sachgerechte und wirtschaftliche Bedienung von Krankentransporten. Lediglich der Bereich des betrieblichen Krankentransportes der Krankenhäuser und Behandlungseinrichtungen ist als teilweise getrennte Aufgabenerfüllung durch Leistungserbringer (siehe unter Punkt 6) ermöglicht worden. Der betriebliche Krankentransport der Krankenhäuser und Kliniken wird dabei wie folgt von den anderen Aufgaben des Rettungsdienstes abgegrenzt: 1. Der Transport wird grundsätzlich als qualifizierter Krankentransport von einem Krankenhaus oder einer Klinik in Auftrag gegeben, die Kosten werden vom Auftraggeber gezahlt. 2. Die Abrechnung der Transportkosten richtet sich nicht nach dem im Rettungsdienst vereinbarten Benutzungsentgelten, sondern nach den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Regelungen. 3. Die Leistung wird nicht über die Zentrale Leitstelle gesteuert und es werden keine Rettungsmittel, die laut Rettungsmitteldienstplan einsatzbereit sein müssen, eingesetzt. 4. Ist eine Krankenkasse Kostenträger eines Krankentransportes (z. B. Entlassung, Neuaufnahme), handelt es sich nicht um betrieblichen Krankentransport. Leistungserbringer für dieses Teilsegment des Krankentransportes unterliegen bezüglich der notwendigen Infrastruktur und der erforderlichen Vorhaltungen an Einsatzfahrzeugen und -personal nicht der Planungsverantwortung des Landkreises. Die für dieses Segment notwendige Infrastruktur muss von den beteiligten Leistungserbringern in Zusammenarbeit mit ihren Auftraggebern nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart werden. Dabei sind die fachlichen Anforderungen des HRDG und die Auflagen der Genehmigung einzuhalten. Diese Sonderregelung sichert den Krankenhäusern und Kliniken die wirtschaftliche Erfüllung ihres betrieblichen Krankentransportes zu wettbewerbsfähigen Kosten. Die Vorhaltungen des öffentlichen Rettungsdienstes, insbesondere der Notfallversorgung, werden durch die betrieblichen Aufgaben der Krankenhäuser und Kliniken nicht überfordert. 4. Standorte der Rettungswachen Bedarfsgerechte Rettungswachen sind Standorte der bodengebundenen rettungsdienstlichen Infrastruktur, an denen die für einen Rettungswachenversorgungsbereich erforderlichen Rettungsmittel und das notwendige rettungsdienstliche Personal einsatzbereit vorgehalten werden. Dabei sind die Anzahl und Standorte der Rettungswachen so festzulegen, dass die Hilfsfrist nach 15 Abs. 2 HRDG planerisch eingehalten werden kann. Für die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung durch den Rettungsdienst sind z. Zt. als ständig besetzte Rettungswachen folgende Standorte festgesetzt: Standort Adresse Telefon Bad Arolsen Hünighäuser Weg Bad Wildungen Königsquellenweg 2a Edertal-Mehlen Außenwache Böhner Weg Waldeck-Sachsenhausen Wilhelmstr Frankenberg (Eder) Auestraße Battenberg (Eder) - Laisa Außenwache Haina (Kloster) Außenwache Schulstr Zur Grauhecke Korbach Arolser Landstraße Diemelsee-Adorf Arolser Straße Lichtenfels-Dalwigksthal Außenwache Orketalstraße Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 6

7 34508 Willingen (Upland) - Usseln Außenwache Korbacher Str. 29a Die Außenwachen sind dezentrale Fahrzeugstandorte mit Unterkunftsmöglichkeiten für das Personal der (Haupt-) Rettungswachen. Sie sind keine selbständigen Wachenstandorte, weil sie nicht über die gesamte Infrastruktur einer Rettungswache verfügen (Waschhalle, Desinfektionseinrichtungen, Sozialeinrichtungen). Sie sind wirtschaftliche Alternativen und dienen hauptsächlich der zeitlich und räumlich besseren Disposition in der Notfallversorgung. Mit den festgelegten Standorten soll unter Berücksichtigung der grenz- und bereichsübergreifenden Versorgungsmöglichkeiten der zentralen Disposition aller Rettungsmittel und der konsequenten Anwendung der günstigsten Einsatzstrategien eine Raumabdeckung des Rettungsdienstbereiches unter Einhaltung des gesetzlich zu erfüllenden Versorgungsstandards ermöglicht werden. 5. Durchgeführte und vorgesehene Änderungen in der Bereichsplanung Aus den eigenen Untersuchungen des Einsatzgeschehens und den von den Kostenträgern veranlassten Begutachtungen der rettungsdienstlichen Versorgung haben sich Möglichkeiten ergeben, das Hilfsfristniveau zu erhöhen und die Bedienungssicherheit der Notfallversorgung zu steigern. Daraus folgernd sind nachfolgende Änderungen durchgeführt worden bzw. werden geplant und sind umzusetzen: Die damalige Außenwache war in einem angemieteten älteren Wohnhaus untergebracht, deren Unterkünfte und Unterstellmöglichkeiten für den RTW sich in einem Zustand befanden, die in keinster Weise mit den Arbeitsstätten- Richtlinien vereinbar waren. Die DRK Rettungsdienst Korbach-Bad Arolsen ggmbh als Betreiber dieser Außenwache wurde beauftragt, mit der Gemeinde Lichtenfels und dem Träger des Rettungsdienstes nach Möglichkeiten zu suchen, eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Situation herbeizuführen. Durch die DRK Rettungsdienst Korbach-Bad Arolsen ggmbh wurde ein zweckmäßiger Neubau an der Landesstraße 3076 errichtet, der am offiziell eröffnet wurde. Durch die künstliche Beschneiung der Willinger Skihänge und den damit einhergehenden Sportunfällen haben wir ein deutlich erhöhtes Einsatzaufkommen festgestellt, das mit dem originären Rettungsmittel sowie benachbarten Rettungsmitteln aus dem Hochsauerlandkreis nicht mehr zu bewältigen war. Am haben wir mit den Kostenträgern daher eine Pilotphase von 3 Wintern mit einem zusätzlichen RTW an den Skiwochenenden von Mitte Dezember bis Ende Februar des folgenden Jahres vereinbart. Die Außenwache in Lichtenfels- Dalwigksthal wurde in der 2. Fortschreibung des Bereichsplanes zunächst als provisorischer Standort festgelegt und zum in Betrieb genommen. Dieser Standort hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, da der Bereich Lichtenfels hiermit abgedeckt war und von dort auch Einsätze im benachbarten westfälischen Medebach im Rahmen des grenzüberschreitenden Rettungsdienstes gefahren werden. Aufgrund der topographischen Lage ist Dalwigksthal der geeignete Standort im Bereich Lichtenfels. Mit dieser Fortschreibung wird ein Standort in Dalwigksthal festgeschrieben. Während dieser Pilotphase haben wir festgestellt, dass insbesondere die Urlaubswochen nach Weihnachten sowie die Krokusferien mit vielen niederländischen Urlaubsgästen hoch frequentiert sind und während dieser 3 Wochen ebenfalls ein zusätzlicher Bedarf eines RTW gegeben war. Nach Auswertung der Daten sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass hier eine Vorhalteerhöhung geboten ist, um einerseits das originäre Rettungsmittel zu entlasten und andererseits Duplizitätsfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Mit dieser Fortschreibung wird eine Winterrettungswache in Willingen eingerichtet. Als Fahrzeug wird hier ein Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 7

8 RTW aus der Reserve der Rettungswache Korbach eingesetzt. Des Weiteren hat sich aus der Auswertung der bedarfsgerechten Vorhaltung ergeben, dass das Hilfsfristniveau des Rettungsdienstbereiches Waldeck-Frankenberg nicht den gesetzlichen Vorgaben des HRDG in Verbindung mit dem Rettungsdienstplan des Landes Hessen, entspricht. Die Hilfsfrist muss planerisch im Bereichsplan berücksichtigt (Strukturqualität) und ihre Einhaltung muss durch geeignete Maßnahmen ermöglicht (Durchführungsqualität) werden. Die Gesamtvorhaltung des Rettungsdienstbereich Waldeck-Frankenberg wird mit dieser Fortschreibung den gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die Vorhalteerhöhung wird zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Bereichsplans auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. In der Anlage 3a ist die zusätzliche Vorhaltung dargestellt. 6. Leistungserbringer im Rettungsdienst Im Rettungsdienstbereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg werden derzeit von folgenden im Kreisgebiet ansässigen Organisationen und Firmen Leistungen im Rettungsdienst erbracht: Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Korbach-Bad Arolsen ggmbh von der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) erbracht. Zusätzliche Leistungen der Bergrettung erbringt die DRK Bergwacht Hessen mit den Bereitschaften Bad Wildungen und Willingen (Upland). 7. Versorgungsbereiche der Rettungswachen Das Gebiet des Rettungsdienstbereiches Waldeck-Frankenberg ist in Rettungswachenversorgungsbereiche gegliedert, in denen die Notfallversorgung jeweils von einer bedarfsgerechten Rettungswache aus sichergestellt wird. Größe, Lage und Abgrenzung der Rettungswachenversorgungsbereiche sind dabei so festgelegt, dass unter Berücksichtigung der Verkehrserschließung und der topographischen Gegebenheiten alle zu versorgenden Gebietsteile des Rettungswachenversorgungsbereiches planerisch innerhalb der 10-Minuten-Hilfsfrist vom Standort der Rettungswache aus über öffentliche Straßen zu erreichen sind. Die primären Versorgungsbereiche der Rettungswachen sind aus der Karte (Anlage 1) und der Ortsteilübersicht (Anlage 2) zu entnehmen. Die Fahrzeuge der Außenwachen werden in der Notfallversorgung unbeschadet der Versorgungsbereiche nach der "Nächstes- Fahrzeug-Strategie" eingesetzt. 8. Bereichs- und grenzüberschreitender Rettungsdienst Alle Möglichkeiten des bereichs- und grenzüberschreitenden Rettungsdienstes werden durch die Zentrale Leitstelle Korbach wahrgenommen. Mit den Nachbarrettungsdienstbereichen bestehen folgende Vereinbarungen bzw. Absprachen: Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Bad Wildungen e. V. Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Frankenberg e. V. a) Landkreis Höxter 1. Notfallversorgung 1.1 Versorgung der Bundesautobahn A 44 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Kurhessen, Kassel Fa. promedica Rettungsdienst Waldeck- Frankenberg GmbH & Co. KG Die zusätzlichen Leistungen der Wasserrettung an den Stauseen und Gewässern werden Der Kreis Höxter (Rettungswache Warburg) übernimmt die Versorgung auf der nördlichen Fahrbahn (Kassel - Dortmund) zwischen der Rastanlage Bühleck (km 27,5) und der Anschlussstelle Diemelstadt (km 48,5) Der Kreis Waldeck-Frankenberg (Rettungswache Bad Arolsen) übernimmt die Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 8

9 Versorgung auf der südlichen Fahrbahn (Dortmund Kassel) zwischen der Anschlussstelle Diemelstadt (km 48,5) und der Anschlussstelle Warburg (km 41,5). 1.2 Versorgung von Ortschaften Der Kreis Höxter (Rettungswache Warburg) übernimmt die Versorgung - der Stadtteile Wethen und Wrexen der Stadt Diemelstadt, - der Bundesstraße 252 nördlich der BAB A 44, - der Straße von Warburg bis Ortseingang Volkmarsen, - die Straße von Welda bis Ortseingang Volkmarsen-Hörle, - die Straße von Wethen bis Ortseingang Diemelstadt-Rhoden. In den Stadtteilen Wethen und Wrexen sowie auf den aufgeführten freien Straßenstrecken kann die Hilfsfrist von 10 Minuten von der Rettungswache Bad Arolsen nicht eingehalten werden. Die Rettungswache Warburg liegt geographisch günstiger und soll deshalb die fristgerechte Sicherstellung der Notfallversorgung gewährleisten. Hinzu kommt, dass der Stadtteil Wrexen fernmeldetechnisch zum Ortsnetz Warburg gehört, d. h. alle Notrufe 112 aus Wrexen laufen bereits bei der Leitstelle Höxter direkt auf und werden deshalb auch von dort disponiert. 2. Krankentransport Die Rettungswache Bad Arolsen bleibt innerhalb ihres Versorgungsbereiches, der durch die Kreisgrenzen abgegrenzt wird, zuständig. Nur in den Stadtteilen Wethen und Wrexen der Stadt Diemelstadt soll aus Wirtschaftlichkeitsgründen bei Krankenhausaufnahmen die Rettungswache den Transport vornehmen, in deren Bereich das Zielkrankenhaus liegt. Im Einzelfall erfolgt die Abstimmung zwischen der Leitstelle Höxter und der Zentralen Leitstelle Waldeck-Frankenberg in Korbach. b) Landkreis Kassel 1. Grundsätzlich werden Krankentransporteinsätze vom örtlich zuständigen Rettungsdienstbereich aus abgewickelt. Bei Notfalleinsätzen ist das nächste geeignete Rettungsmittel ggf. aus dem Nachbarbereich zu entsenden. 2. Abweichungen von der Bereichsgrenze: Der Stadtteil Volkmarsen-Ehringen und der Stadtteil Bad Arolsen-Bühle wird bei Notfällen und Krankentransporten von der Rettungswache Wolfhagen über die Leitstelle Kassel versorgt. Die Rettungswache Wolfhagen ist auch zuständig für die Notfallversorgung auf der Bundesstraße 251 zwischen Wolfhagen-Ippinghausen und Waldeck-Freienhagen bis zum Abzweig nach Bad Arolsen-Bühle und auf der Landesstraße 3198 von der B 251 bis Bad Arolsen- Bühle und in Richtung Bad Arolsen- Landau bis zum Abzweig Schützenhaus. c) Schwalm-Eder-Kreis Mit dem Schwalm-Eder-Kreis wurden über die allgemeinen Grundsätze der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit hinausgehend folgende bereichsübergreifenden Regelungen getroffen: 1. Bad Wildungen-Bergfreiheit Da die Notrufabfrage von Bad Wildungen-Bergfreiheit in der Zentralen Leitstelle des Schwalm-Eder-Kreises erfolgt, soll auch von dort über die Rettungswache Jesberg die Notfallversorgung sichergestellt werden. Der Krankentransport wird über die Zentrale Leitstelle Waldeck-Frankenberg durch die Rettungswachen Bad Wildungen oder Frankenberg (Eder) bzw. Haina (Kloster) abgewickelt. 2. Bad Zwesten-Wenzigerode Der Ortsteil gehört zum Fernmeldeortsnetz der Stadt Bad Wildungen. Die Notrufe werden durch die Zentrale Leitstelle Waldeck-Frankenberg in Korbach abgefragt. Die Notfallversorgung wird deshalb von der Zentralen Leitstelle in Korbach über die Rettungswache in Bad Wildungen sichergestellt. Der Krankentransport wird weiterhin über die Zentrale Leitstelle in Homberg/ Efze bearbeitet. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 9

10 d) Landkreis Marburg-Biedenkopf Mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wurden die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Rettungsdienstes wie folgt vereinbart: Die Zuständigkeit der Zentralen Leitstelle Waldeck-Frankenberg wird für alle Belange der Notfallversorgung um den Bereich der Gemeinde Münchhausen, Ortsteil Wollmar erweitert. Die Sicherstellung der Notfallversorgung erfolgt von der Rettungswache Battenberg Laisa aus. e) Landkreis Siegen-Wittgenstein (NRW) Die Standorte der Rettungswachen sowie die topographischen und verkehrsmäßigen Verhältnisse der Versorgungsbereiche lassen besondere grenzüberschreitende Regelungen nicht zu. f) Hochsauerlandkreis (NRW) 1. Versorgung der Bundesautobahn A Von der Anschlussstelle Marsberg (km 52,8) bis zur Anschlussstelle Diemelstadt (km 48,5) (südliche Fahrbahn) wird der RTW und das NEF der Rettungswache Marsberg eingesetzt. 1.2 Auf der nördlichen Fahrbahn (Kassel - Dortmund) von der Anschlussstelle Diemelstadt (km 48,5) bis zur Anschlussstelle Marsberg (km 52,8) ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg zuständig. Über die Zentrale Leitstelle in Korbach wird der RTW der Rettungswache Bad Arolsen sowie das Notarztsystem Bad Arolsen eingesetzt. 2. Versorgung im Bereich Bad Arolsen / Marsberg 2.1 Die Notrufe 112 der Ortsteile Helmighausen und Hesperinghausen von Diemelstadt, Kohlgrund von Bad Arolsen und Vasbeck von Diemelsee laufen bei der Zentralen Leitstelle Hochsauerland auf. Aufgrund der Verbindungen und der örtlichen Gegebenheiten wird die Notfallversorgung für Helmighausen, Hesperinghausen, Orpethal und Kohlgrund von dort über die Rettungswache Marsberg sichergestellt. 2.2 Notrufe aus Vasbeck werden an die Zentrale Leitstelle Waldeck-Frankenberg weitergegeben und von dort bearbeitet. 3. Versorgung im Bereich Diemelsee- Adorf / Marsberg 3.1 Aufgrund der schnelleren Erreichbarkeit in der Notfallversorgung werden die Ortsteile Helminghausen, Padberg und Giershagen der Stadt Marsberg von der Rettungswache Diemelsee in Adorf versorgt. Die Notrufe werden von der Zentralen Leitstelle Hochsauerland an die Zentrale Leitstelle Waldeck-Frankenberg weitergeleitet. 4. Versorgung im Bereich Willingen (Upland) Die Notrufe 112 der Stadtteile Düdinghausen, Referinghausen und Titmaringhausen der Stadt Medebach laufen bei der Zentralen Leitstelle in Korbach auf. Aufgrund des Umzuges der Rettungswache Medebach in den Stadtteil Medelon am und der damit einhergehenden Standortverschiebung in Richtung Hallenberg ist primär der RTW der Außenwache Willingen-Usseln für Notfälle in den genannten Stadtteilen einzusetzen. Im Anschluss daran wird der Einsatz an die Leitstelle des Hochsauerlandkreises übergeben. 5. Versorgung im Bereich Medebach / Korbach Der Notruf 112 von Korbach- Hillershausen läuft bei der Zentralen Leitstelle Hochsauerland auf. Für diesen Stadtteil wird die Notfallversorgung durch die Rettungswache Medebach- Medelon übernommen. 6. Versorgung im Bereich Hallenberg / Frankenberg (Eder) Die Notrufe 112 der Gemeinde Bromskirchen (Kerngemeinde) und des Ortsteils Somplar sowie des Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 10

11 Frankenberger Stadtteils Rengershausen gehen bei der Zentralen Leitstelle Hochsauerland ein. Die eingehenden Notrufe werden an die Zentrale Leitstelle Waldeck-Frankenberg weitergeleitet und von dort bearbeitet. dem Notfallort zeitlich nächst befindliche geeignete Rettungsmittel einzusetzen. Der Grundsatz beinhaltet auch den Fahrtabbruch bei weniger dringenden Krankentransporten und den Rückfahrtabbruch. Wachenabsicherungs-Strategie 9. Einsatzstrategien Zur Erzielung eines bedarfsgerechten und sparsam wirtschaftenden Rettungsdienstes bei gleichzeitig höchstmöglichem Versorgungsniveau sind nachstehende Maßnahmen unerlässlich und verbindlich: Freie Rettungsmittel können jederzeit durch die Zentrale Leitstelle an einen strategisch günstigen Ort beordert werden, um im Bedarfsfall eine bessere räumliche Gebietsabdeckung zu gewährleisten. Notfallversorgungspriorität Mehrzweckfahrzeugstrategie Es werden entsprechend den Festlegungen dieses Bereichsplanes Rettungstransportwagen (RTW) als universal einsetzbare Rettungsmittel für Notfallversorgung und Krankentransport eingesetzt. Rendezvous-System Wegen der unterschiedlichen Standorte von Rettungstransportwagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) findet im Rettungsdienstbereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg das Rendezvous- System Anwendung. Unter Rendezvous- System ist zu verstehen, dass RTW und NEF gemeinsam alarmiert werden, jedoch getrennt auf dem schnellsten Weg zum Notfallort fahren und sich dort treffen. Vorteile des Rendezvous-Systems gegenüber stationären Systemen sind zu sehen in: - einem Zeitvorteil bei der Patientenversorgung - einer verbesserten Koordinationsmöglichkeit der Zentralen Leitstelle - einer sofortigen Wiederverfügbarkeit des Notarztes - der Möglichkeit einer Nachalarmierung des Notarztes und - in der Bedienbarkeit mehrerer RTW durch einen Notarzt. Nächstes-Fahrzeug-Strategie Bei einem Notfall ist grundsätzlich das Die zur Raumabdeckung in der Notfallversorgung vorgehaltenen Rettungsmittel dürfen für Krankentransporte nur eingesetzt werden, wenn dadurch die Sicherstellung der Notfallversorgung nicht oder nur geringstmöglich beeinträchtigt wird. Für die Krankentransporte sind mit den Auftraggebern nach Möglichkeit Verfahren abzusprechen, die eine Voranmeldung und Auftragsabwicklung außerhalb der Notfallversorgung ermöglichen. 10. Rettungsmittelvorhaltung Die Leistungserbringer halten die für den Rettungsdienst erforderlichen Rettungsmittel und das notwendige Personal während der unten genannten Vorhaltezeiten einsatzbereit vor. Die Rettungsmittelvorhaltung wurde entsprechend den Vorgaben des Landesrettungsdienstplanes ermittelt. Anzahl, Standort und Ausstattung der bedarfsgerechten Rettungswachen sind nach den Festlegungen dieses Planes bemessen. In Absprache zwischen der Zentralen Leitstelle, den Leistungserbringern und mit Genehmigung des Trägers des Rettungsdienstes können aufgrund aktueller Bedarfsanforderungen Veränderungen der zeitlichen und räumlichen Vorhaltungen vorgenommen werden, ohne dabei die Gesamtvorhaltung auf Kreisebene an Fahrzeugen und Personalstunden zu erhöhen. In den einzelnen Wachenstandorten sind vorzuhalten: Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 11

12 Rettungswache Bad Arolsen 1 MZF Ständig besetzt 1 MZF Mo-Fr 07:00-14:00 besetzt *) 1 MZF Mo-Fr 09:00-17:00 besetzt Sa, So /FT 09:00 18:00 besetzt 1 NEF Ständig besetzt Rettungswache Bad Wildungen 1 MZF Ständig besetzt 1 MZF Mo-Fr 07:00-16:00 besetzt *) 1 MZF Mo-Fr 09:00-18:00 besetzt *) 1 NEF Ständig besetzt Bergrettungswache Bad Wildungen 1 GW- Brett (notwendige Ausstattung nach dem Rettungsdienstplan des Landes Hessen) Außenwache Edertal-Mehlen 1 MZF Ständig besetzt Rettungswache Waldeck-Sachsenhausen 1 MZF Ständig besetzt 1 MZF Mo-Fr 08:00-18:00 besetzt Sa, So/FT 09:00-18:00 besetzt Rettungswache Frankenberg 1 MZF Ständig besetzt 1 MZF Mo-Fr 07:00-14:00 besetzt *) 1 MZF Mo-Fr 09:00-18:00 besetzt *) 1 MZF Mo-Fr 08:00-16:00 besetzt Sa, So/FT 09:00 18:00 besetzt 1 NEF ständig besetzt Außenwache Battenberg-Laisa 1 MZF ständig besetzt Außenwache Haina (Kloster) 1 MZF ständig besetzt Rettungswache Korbach 1 MZF ständig besetzt 1 MZF Mo-Fr 06:00-14:00 besetzt *) 1 MZF Mo-Fr 09:00-18:00 besetzt *) 1 MZF Mo-Fr 07:30-18:00 besetzt Sa, So /FT 09:00-18:00 besetzt 1 NEF ständig besetzt Außenwache Willingen/Usseln 1 MZF ständig besetzt Bergrettungswache Willingen (Upland) 1 GW-Brett (notwendige Ausstattung nach dem Rettungsdienstplan des Landes Hessen) Winterrettungswache Willingen 1 MZF (Skisaison 10:00 17:00, besetzt gem. Trägerweisung, bei Liftbetrieb) Außenwache Lichtenfels-Dalwigksthal 1 MZF ständig besetzt Rettungswache Diemelsee-Adorf 1 MZF ständig besetzt Als Reservekapazitäten für Standzeiten und Ausfälle infolge Reparatur, Wartung, Desinfektion und Umrüstungen sind in den Rettungswachen Bad Arolsen, Bad Wildungen, Frankenberg (Eder), Korbach, Waldeck-Sachsenhausen und Diemelsee-Adorf entsprechende Fahrzeuge vorzuhalten. Dafür sind abgeschriebene Fahrzeuge vorzusehen. Der gesamte, vorzuhaltende Bedarf an Fahrzeugen beträgt ab : *) An Wochenfeiertagen nicht besetzt 11 MZF ständig besetzt 11 MZF zeitabhängig besetzt 4 NEF ständig besetzt 1 Ergänzungs-MZF (Winterrettung) zeitabhängig besetzt 8 MZF Reservefahrzeuge 3 NEF Reservefahrzeug Der Träger des Rettungsdienstes legt im Benehmen mit den Leistungserbringern möglichst eine einheitliche Geräte- und Medikamentenausstattung sowie Dokumentationsinstrumente fest. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 12

13 Gemäß 15 Abs. 1 Nr. 6 HRDG in Verbindung mit dem Erlass des HSM vom , hat der Träger des Rettungsdienstes die Versorgung und den Transport adipöser Patienten eigenverantwortlich sicherzustellen. Die Organisation und Durchführung im Rettungsdienstbereich Waldeck-Frankenberg erfolgt im Rahmen der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit. 11. Rettungsmittelvorhalteplan Die sich aus dem Bedarf an Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) ergebenden Vorhalteleistungen an Fahrzeugstunden und Personalstunden sind aus dem als Anlage 3 beigefügtem Rettungsmittelvorhalteplan ersichtlich. sind, die Notarztversorgung sicherzustellen. Zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung werden Notarztsysteme in - Bad Arolsen, - Bad Wildungen, - Frankenberg (Eder) und - Korbach eingerichtet und unterhalten. Leistungserbringer der notärztlichen Versorgung sind derzeit: - Krankenhaus Bad Arolsen GmbH - Asklepios Stadtklinik Bad Wildungen, - Stadtkrankenhaus Korbach ggmbh und - Frau Dr. Güttinger, Frankenberg (Eder) Die notärztlichen Leistungen werden auf der Grundlage gemäß 3 Abs. 5 Hess. Rettungsdienstgesetz erbracht. 12. Notarztversorgung Bei der Planung der notärztlichen Versorgung sind folgende Planungsvorgaben zu berücksichtigen: Bei der Ermittlung des Grundbedarfs an Notarztsystemen in den einzelnen Rettungsdienstbereichen ist von einer Eintreffzeit von 15 Minuten (Dispositionszeit, Alarmierungszeit, Ausrückzeit und Anfahrzeit) auszugehen. Die Ausrückzeit eines Notarztsystems soll im Mittel nicht mehr als eine Minute betragen. Die Notarztversorgungsbereiche eines Rettungsdienstbereiches sind mit den Aufgabenträgern der benachbarten Rettungsdienstbereiche so abzustimmen und so zu wählen, dass auch eine bereichsübergreifende Versorgung möglichst ohne Überschneidung der einzelnen Versorgungsbereiche erfolgt. Die Planung von Notarztversorgungsbereichen erfolgt im Rettungsdienstbereich Waldeck- Frankenberg analog der Fachplanung von Rettungswachenversorgungsbereichen (siehe Anlage 4). Zusätzlich zu den entsprechenden Vorgaben ist jedoch bei der Planung von Notarztversorgungsbereichen zu berücksichtigen, dass Notarztstandorte bevorzugt an Krankenhäusern oder an Orten eingerichtet werden, in denen eine ausreichende Anzahl von niedergelassenen Ärztinnen und/oder Ärzten zur Verfügung stehen, die bereit und in der Lage Alle Notarztsysteme werden im Rendezvous- System betrieben. Kennzeichnendes Merkmal dieses Systems ist die getrennte Anfahrt von Rettungstransportwagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Notfallort (siehe auch Punkt 9). Da die RTW durch die Zentrale Leitstelle Waldeck-Frankenberg auf dem kürzesten Weg zum Einsatzort gelenkt werden, trägt dieses Rendezvous-System unabhängig vom Eintreffen des NEF zur Optimierung der Hilfsfrist bei. Das NEF mit Fahrer wird von den Leistungserbringern gemäß dem jeweiligen Rettungsmittelvorhalteplan bereitgestellt. 13. Bedarfsnotwendigkeit Entsprechend ihrem medizinisch begründeten Vorrang steht die Notfallversorgung im Vordergrund des Rettungsdienstes. Sie hat unabhängig von der notärztlichen Versorgung sicherzustellen, dass jeder an einer Straße gelegene Notfallort in 90 % aller Fälle innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist gemäß 15 Abs. 2 HRDG von 10 Minuten (Zeitraum zwischen dem Eingang einer Notfallmeldung in der zuständigen Zentralen Leitstelle und dem Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels am Notfallort) unter Ausnutzung aller Möglichkeiten von Dispositions- und Einsatzstrategien erreicht werden muss. Für die Sicherung der Ergebnisqualität bedeutet dies, dass bei 10 % der hilfsfristrelevanten Notfälle (Ausnahmefälle) in der Realität eine längere Hilfsfrist als 10 Minuten einschränkend in Kauf genommen wird. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Notfallort in Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 13

14 vielen Fällen schneller als in 10 Minuten erreicht wird. In mindestens 95 % der Fälle muss der Notfallort insbesondere auch in ländlich strukturierten Rettungsdienstbereichen nach 15 Minuten erreicht werden. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten (Bevölkerungsdichte, Topographie, Straßennetz und -verhältnisse, Gefahrenschwerpunkte, Pendlerbewegungen usw.) sowie der ergänzenden Leistungen der Luftrettung die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer flächendeckenden Zahl von Rettungswachen mit einer Mindestausstattung von Rettungsmitteln. Die planerische Versorgung des Kreisgebietes in der Notfallrettung wird aus Anlage 5 ersichtlich. Bei der Überprüfung der Ergebnisqualität sind nach den Vorgaben des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen vom Gebiete mit sehr geringer Notfallwahrscheinlichkeit, wie nicht oder nur sehr gering besiedelte Gebiete oder Gebiete, die nicht durch Straßen erschlossen sind, nicht zu berücksichtigen (Ausnahmegebiete). Die in 1 HRDG geforderte bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit Leistungen der Notfallversorgung ist damit auf diejenigen zusammenhängenden Gebiete bezogen, die innerhalb der Hilfsfrist planerisch erreichbar sind und in denen auch in der Vergangenheit regelmäßig, d. h. mehr als 10 Notfallereignisse im Jahresdurchschnitt während der letzten 4 Jahre dokumentiert sind (Vergangenheitsdaten). Ausnahmegebiete sind durch den Träger der Notfallversorgung festzulegen. Auch im Rettungsdienstbereich des Landkreises Waldeck- Frankenberg sind Gebiete mit sehr geringer Notfallwahrscheinlichkeit vorhanden, die in der Anlage 6 dargestellt sind. Dabei darf ein Ausnahmegebiet an kein weiteres Ausnahmegebiet angrenzen. Wenn dies der Fall ist, sind beide wie ein Ausnahmegebiet zu behandeln. Für die Bereiche der Ausnahmegebiete, in denen die Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann, können andere geeignete Strukturen geschaffen werden, um die Notfallrettung zu ergänzen. Hierfür eignen sich insbesondere Ersthelfersysteme, die räumlich nahe und zeitlich sehr schnell vor dem Rettungsdienst eintreffen können und das therapiefreie Intervall bei akut und vital gefährdeten Notfallpatienten durch Sofortmaßnahmen verkürzen können. Diese Ersthelfersysteme sind z. Zt. im Raum Diemelsee, Lichtenfels, Vöhl, Gemünden und Frankenberg-Rodenbach und in den Sommermonaten am Edersee eingerichtet. 14. Zentrale Leitstelle Um den hohen Anspruch gerecht zu werden, der sich aus dem vom Rettungsdienst zu schützenden höchstrangigen Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) ergibt, müssen alle Leistungen zentral koordiniert, gelenkt und geleitet werden. Die Einsatzsteuerung und Fahrzeugdisposition des gesamten Rettungsdienstes im Versorgungsbereich erfolgt durch die Zentrale Leitstelle für den Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Waldeck- Frankenberg. Sie versteht sich als zentrale Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr. Aus diesem Grunde werden neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben im Rahmen der bestehenden Kapazitäten zusätzliche Leistungen erbracht. So ist derzeit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen die von den DRK Kreisverbänden Korbach-Bad Arolsen, Bad Wildungen, Frankenberg und der neu hinzugekommenen ALBE Pflege- und Fahrdienst GmbH gemeinsam betriebene Hausnotruf- Empfangsanlage mit z. Zt. ca. 568 Teilnehmern auf die Zentrale Leitstelle aufgeschaltet. Weiter sind für 10 kreiseigene Schulen sowie ein privates Wohn- und Geschäftshaus die Aufzugnotrufe auf die Zentrale Leitstelle aufgeschaltet. Die veraltete Technik aus dem Jahre 1993 in der Zentralen Leitstelle wurde im Frühjahr 2007 durch die neue Kommunikationstechnik ausgetauscht. Hierzu zählen insbesondere die digitale Notrufabfragetechnik sowie der neue Einsatzleitrechner. Im Zuge der Neuausstattung wurde auch die im Nebenraum der Leitstelle installierte Fernmeldezentrale (IuK- Zentrale) mit zwei Arbeitsplätzen ausgestattet. Standort: Südring 2 (Kreishaus) Korbach Raumangebot: Leitstellenraum: 71 m² Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 14

15 IuK-Raum 47 m² Büro Amtsleiter/Raum für Leitstellenstab, 30 m² zur Hälfte: 15 m² Sozialraum/Teeküche: 17 m² Technikraum: 30 m² gesamt 180 m² Technische Ausstattung: Einsatzplätze für Einsatzbearbeiter: 5 Notrufleitungen Amtsleitungen: 10 Bundeseinheitliche Rufnummer für Krankentransport 4 Nebenstellen: 2 Telefaxgerät: 1 Gehörlosen-Faxgerät: 1 Angeschlossene Brandmeldeanlagen z. Zt. 215 Angeschlossene Hausnotrufanlagen z. Zt. 568 Fernmeldetechnische Verbindungen: Rufname: Leitstelle Waldeck-Frankenberg Notruf: 112 Krankentransport-Nr.: / Telefon-Nr.: / Telefax-Nr.: / adresse: Leitstelle@landkreis-waldeckfrankenberg.de Personelle Besetzung: 12 hauptamtliche Einsatzbearbeiter und 1 Leitstellenleiter sowie je nach Bedarf 5 Aushilfen verrichten ihren Dienst in der Zentralen Leitstelle. Die Qualifikation des Personals der Zentralen Leitstelle nach 5 der Verordnung zur Durchführung des Hess. Rettungsdienstgesetzes vom (GVBl. I S. 13) ist gegeben. Neu eingestellte Mitarbeiter werden zeitnah an der Hess. Landesfeuerwehrschule in Kassel zu Einsatzbearbeitern ausgebildet. Die vorgeschriebene Aus- und Fortbildung gemäß 6 der o. a. Verordnung wird jährlich durchgeführt und zeitlich im Rahmen der Dienstplangestaltung berücksichtigt. Spätschicht von Uhr bis Uhr Nachtschicht von Uhr bis Uhr. Die Zentrale Leitstelle ist "Rund-um-die- Uhr" mit zwei Einsatzbearbeitern besetzt. Die anfallenden Schichten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentralen Leitstelle gleichmäßig besetzt. Um alle Aufgaben der Zentralen Leitstelle auch bei Großschadensereignissen bzw. bei einem Massenanfall von Einsätzen bewältigen zu können, ist eine kurzfristige Verstärkung des Leitstellenpersonals erforderlich. Um diese zu gewährleisten, sind die Einsatzbearbeiter der Zentralen Leitstelle mit Funkalarmempfängern ausgestattet und somit kurzfristig alarmierbar. Dispositionsgrundsatz Der Zentralen Leitstelle obliegt im Hinblick auf die Einhaltung der Hilfsfrist die qualitative und quantitative Entscheidung über den Einsatz des jeweiligen Rettungsmittels. Notfalleinsätze haben gegenüber anderen Rettungsdiensteinsätzen Vorrang und sind so schnell wie möglich durchzuführen. Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz des Notarztes erfolgt nach der "Indikationsliste für den Einsatz des Notarztes" (siehe hierzu den jeweils aktuellen Rettungsdienstplan des Landes Hessen). Einsatzdokumentation Die Zentrale Leitstelle arbeitet rechnergestützt. Sie führt gemäß 17 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom in Verbindung mit 8 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom , zur Erfüllung der bestehenden Nachweispflicht sowie zur Bereitstellung aussagefähiger Betriebsdaten, für eine Bedarfsplanung und Effizienzüberprüfung eine Tonund Schriftdokumentation, wobei die Aufbewahrungsfrist der Tondokumentation mindestens 3 Monate beträgt. Die Form und der Inhalt der Einsatzdokumentation kann als statistische Grundlage eine kontinuierliche Effizienz- und Erfolgskontrolle des über die Zentrale Leitstelle abgewickelten Einsatzgeschehens gewährleisten. Schichteinteilung: Die Schichteinteilung ist zur Abdeckung der originären Aufgaben wie folgt geregelt: Frühschicht von Uhr bis Uhr Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Zentralen Leitstelle gelten gemäß 17 HRDG die Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 15

16 Es wird aus datenschutzrechtlichen Gründen darauf hingewiesen, dass eine Ortung der Rettungsmittel seitens der Zentralen Leitstelle einsatzbezogen möglich ist. 15. Luftrettung Das Land Hessen ist Träger der Luftrettung ( 5 Abs. 4 HRDG). In Erfüllung dieser Aufgabe wurde als Ergänzung zum Rettungsdienstplan zum der Fachplan Luftrettung in Kraft gesetzt, der inzwischen in einer 1. Fortschreibung vom modifiziert wurde. Danach hat die Luftrettung im Sinne der Aufgabenbeschreibung und abgrenzung des HRDG ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst sowie der Berg- und Wasserrettung die Aufgabe Primär- und Sekundäreinsätze, Suchflüge, den Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutkonserven und Organen sowie speziellem Personal (z. B. Ärzteteams) im Rahmen der Notfallversorgung mit Rettungshubschraubern (RTH) und Intensivtransporthubschraubern (ITH) durchzuführen. Daneben können Luftrettungsmittel für die Rettung aus besonderen Gefahrenlagen (Wasser-, Berg- oder Höhenrettung) eingesetzt werden. Primäreinsätze der RTH bei Notarztindikation Als Notarztsystem kommen die RTH zum Einsatz, wenn a) das ansonsten zuständige Notarztsystem nicht verfügbar ist, Der RTH ist in den vorstehenden Fällen nicht als Ergänzung, sondern als Alternative zu bodengebundenen Notarztsystemen zu verstehen. Daneben kommen RTH zum Einsatz, wenn e) ohne den Einsatz des RTH die Rettung aus besonderen Gefahrenlagen (Wasser-, Berg- oder Höhenrettung) nicht möglich ist, f) lebenswichtige Medikamente, Blutkonserven oder Organe zu transportieren sind, g) nach dem Meldebild zur Versorgung des Notfallpatienten ein Suchflug erforderlich ist, h) der Transport von speziellem Personal (z. B. Ärzteteams) nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Grundsätzlich ist der zeitlich dem Einsatzort nächstgelegene RTH einzusetzen. In räumlicher Hinsicht ist der Einsatzauftrag der RTH durch ihr jeweiliges Primäreinsatzgebiet bestimmt, das derzeit durch einen Radius von 60 km (ausgehend vom Standort des RTH) vorgegeben wird. Abweichend hiervon wird im Einzelfall der nächststehende ITH auch für Primäreinsätze eingesetzt, wenn kein RTH im Einsatzgebiet zur Verfügung steht (Duplizitätsfall). Der ITH ist nur durch die KST Hessen primär einzusetzen. Sekundäreinsätze der RTH Als Sekundäreinsätze sind rettungsdienstliche Einsätze der Notfallversorgung zu verstehen, durch die b) ohne den Einsatz des RTH die im HRDG und Rettungsdienstplan des Landes Hessen definierte Hilfsfrist von 10 Minuten nicht eingehalten werden kann, c) ohne den Einsatz des RTH die im Rettungsdienstplan des Landes Hessen definierte Eintreffzeit des Notarztes nicht sichergestellt werden kann oder gegenüber einem nicht luftgebundenen Rettungsmittel erheblich verkürzt wird, d) die Voraussetzungen für den Einsatz eines RTH nach der Indikationsliste (Anlage 1 zum Rettungsdienstplan des Landes Hessen vom ) für den Einsatz des Notarztes vorliegen. a) Notfallpatienten nach Übergabe an eine Behandlungseinrichtung zur Diagnose oder weiteren Behandlung in eine andere Untersuchungs- bzw. Behandlungseinrichtung, b) intensivmedizinisch zu versorgende Patienten unter Weiterführung der intensivmedizinischen Versorgung von einer in eine andere Behandlungseinrichtung, c) Patienten ohne vitale Gefährdung aus einer in eine andere Behandlungseinrichtung (z. B. Transplantationsflüge) transportiert werden müssen. Anforderungen von Sekundäreinsätzen, die von Krankenhäusern mit höchster Dringlichkeit Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 16

17 angefordert werden, sind als Primäreinsätze zu behandeln und zu disponieren. Daneben sind ITH bei Sekundäreinsätzen im Rahmen der Notfallversorgung einzusetzen, wenn d) die Distanz zwischen der abgebenden und der aufnehmenden Einrichtung 100 km übersteigt (abgebendes Krankenhaus liegt im Primärradius des RTH) e) die Gesamtabwesenheitsdauer bei Durchführung des Sekundäreinsatzes durch den RTH voraussichtlich mehr als 2 Stunden betragen wird, wobei die aktuelle Einsatzlage im Primärversorgungsbereich zu beachten ist oder f) im Einzelfall eine medizinische oder technische Ausstattung bzw. eine ärztliche Versorgung erforderlich ist, die über die RTH- Ausstattung hinausgeht. Ergänzend zu dem Einsatzauftrag der RTH sind in Hessen Sekundäreinsätze mit ITH durchzuführen. Sie bilden zusammen mit den Intensivtransportwagen (ITW) die rettungsdienstlichen Transportkapazitäten für dieses besondere Aufgabenspektrum. Sie werden zentral von der KST Hessen eingesetzt. Für die ITH ist keine Sofortbereitschaft erforderlich. Der Start des ITH zur Einsatzdurchführung hat innerhalb einer Stunde zu erfolgen. Die Luftrettung wird in Nordhessen von den bei den öffentlichen Luftrettungsstationen in Kassel Christoph 7 Fulda Christoph 28 und Reichelsheim Christoph Hessen Christoph Rhein-Main stationierten Rettungshubschraubern (RTH) durchgeführt. Grenzüberschreitend können auch die Rettungshubschrauber in Göttingen Christoph 44 Siegen Christoph 25 und Bielefeld Christoph 13 eingesetzt werden. Im Rettungsdienstbereich Waldeck-Frankenberg werden i. d. R. die RTH Christoph 7 und Christoph 25 eingesetzt. nach dem vorgeschriebenen Verfahren über die Koordinierungsstelle (KST) bei der Leitfunkstelle Rhein-Main zu disponieren. Hubschraubergestützte Berg- und Höhenrettung Für spezielle Einsatzlagen in den Bereichen Berg- und Höhenrettung stehen Hubschrauber der Bundespolizei und der Landespolizei Hessen zur Verfügung (gem. Erlass HMdIS V 11- Luftgestützte- Höhenrettung vom ). Diese verfügen über eine Seilwinde zur Personenrettung und kommen mit Luftrettern der Bergwacht Hessen zum Einsatz. Die Hubschrauber müssen bei den verantwortlichen Stellen von der Leitstelle Waldeck- Frankenberg angefordert werden, die Bergwacht ist hierzu ebenfalls zu alarmieren. Bundespolizeifliegerstaffel Fuldatal (Flugeinsatzzentrale) Lagezentrum der Hessischen Landesregierung Die einsatzspezifischen Absprachen werden zwischen den Hubschrauberbetreibern und dem Einsatzleiter der Bergwacht direkt getroffen. 16. Wasserrettung Die Wasserrettung unterstützt und ergänzt den bodengebundenen Rettungsdienst. Sie hat die Aufgabe, bei Menschen in Wassernot Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens und zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, diese transportfähig zu machen und unter fach- und sachgerechter Betreuung mit dem Ziel weiterer medizinischer Versorgung bis zur Übernahme durch den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu befördern. Reine Such- und Bergungsaufgaben bei Personen, die weder Notfallpatienten noch andere Kranke, Verletzte oder sonstige Hilfsbedürftige sind, und Hilfsmaßnahmen, die nach ärztlicher Beurteilung weder einer fachgerechten Betreuung und Hilfeleistung noch einer Beförderung in einem Rettungsmittel bedürfen, gehören nicht zu den Aufgaben der Wasserrettung. Für spezielle Sekundärtransporte, die eine medizinische und eine technische Ausstattung bzw. ärztliche Versorgung erfordern, die über die Ausstattung der RTH hinausgeht, stehen weitere genehmigte Leistungsanbieter bereit. Alle Einsätze für Sekundärhubschrauber sind Die besonderen Anforderungen an das Personal und an die Sachausstattung sind im Rettungsdienstplan des Landes Hessen geregelt. Im Rettungsdienstbereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg wird die Wasserrettung Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 17

18 von den Wachstationen der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft DLRG durchgeführt. Die beteiligten DLRG-Wachstationen sind: DLRG-Station der Ortsgruppe Korbach in am Diemelsee, DLRG-Station des Bezirkes Hochstift Paderborn am Diemelsee, DLRG-Station des Landesverbandes (Schulungsstätte Nord) in Waldeck am Edersee, DLRG-Station des Bezirkes Schwalm-Eder in Rehbach am Edersee, DLRG-Station der Ortsgruppe Vöhl- Fürstental in Fürstental am Edersee und DLRG-Station der Ortsgruppe Bad Arolsen am Twistesee. Von den aufgeführten Stationen können vergütungsfähige Leistungen der Wasserrettung erbracht werden, wenn die Mindestbesetzung und die Mindestrettungsmittelvorhaltung nach dem Rettungsdienstplan des Landes Hessen gegeben ist und die Wachstationen sich bei der Zentralen Leitstelle Waldeck-Frankenberg einsatzbereit gemeldet haben. Die besonderen Bedingungen des Wasserrettungsdienstes lassen die vorgeplante Einhaltung einer Hilfsfrist nicht zu. 17. Bergrettung hilfloser Personen aus großer Höhe eingesetzt werden. Von den Bereitschaften der Bergwacht Hessen können vergütungsfähige Leistungen der Bergund Höhenrettung erbracht werden, wenn die Bedingungen des Landesrettungsdienstplanes Hessen gegeben sind und sie sich bei der Zentralen Leitstelle einsatzbereit gemeldet haben. Die Einsatzgruppen erbringen ihre Dienstleistung aus einer Rufbereitschaft heraus und werden bei Bedarf alarmiert. Die beteiligten Bergrettungswachen sind: Bergrettungswache Willingen (Zur Hoppecke 9 b) der DRK Bergwacht Hessen, Bereitschaft Willingen (Upland) Bergrettungswache Bad Wildungen(Königsquellenweg 2 a) derdrk Bergwacht Hessen, Bereit schaft Bad Wildungen. Die besonderen Bedingungen des Bergrettungsdienstes lassen die vorgeplante Einhaltung einer Hilfsfrist ebenfalls nicht zu. 18. Sicherung der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Rettungsdienst Die besonderen Anforderungen an das Personal und die Sachausstattung sind im Rettungsdienstplan des Landes Hessen vom geregelt. Die Bergrettung unterstützt und ergänzt den bodengebundenen Rettungsdienst. Sie hat die Aufgabe, bei Menschen in Bergnot bzw. bei Notfällen in unwegsamen Gelände Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens und zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und sie unter fach- und sachgerechter Betreuung mit dem Ziel der weiteren medizinischen Versorgung bis zur Übernahme durch den bodengebundenen Rettungsdienst oder die Luftrettung zu versorgen. Reine Such- und Bergungsaufgaben von Personen, die weder Notfallpatienten noch andere Kranke, Verletzte, Vergiftete oder sonstige Hilfebedürftige sind, gehören nicht zu den Aufgaben der Bergrettung. Vorhandene Ressourcen der Bergrettung können aufgrund der besonderen Fachkenntnisse, Sicherungs- und Rettungsgeräte auch im städtischen Bereich bei der Rettung verletzter, erkrankter oder Die dauerhaft angespannte Finanzkrise in der gesetzlichen Krankenversicherung erfordert größte Anstrengungen in der wirtschaftlichen Gestaltung des Rettungsdienstes ohne dabei die gesetzlich geforderten Qualitätsmerkmale zu verletzen. Eine Mindestfortschreibung der Bereichsplanung alle fünf Jahre kann diesen Ansprüchen nur unzureichend gerecht werden. Auf Veränderungen im Einsatzaufkommen muss schnellstmöglich durch Anpassung der Vorhaltestrukturen reagiert werden. Die Überprüfung der Ergebnisqualität im Rettungsdienst ist eine permanente Aufgabe, die einhergeht mit der Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Verbesserung der Alarmierungswege, des Ausrückeverhaltens, der Dispositions- und Einsatzstrategien und anderer Faktoren. Zu diesem Zweck gibt es einen Arbeitskreis, dem je ein Vertreter der Leistungserbringer, und der Landkreis mit dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst angehört. Der Arbeitskreis erarbeitet konkrete Vorschläge zu den v. g. Themen, insbesondere zu den Möglichkeiten der Nutzung von Synergieeffekten durch eine größere Zusammenarbeit im Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 18

19 Bereich Abrechnung, Beschaffung, Vereinheitlichung, Dienstplangestaltung und Einsatzsteuerung etc. Die Ergebnisse werden im Bereichsbeirat vorgestellt und sollen über die Bereichsplanung umgesetzt werden. Soweit der Arbeitskreis keine Ergebnisse erzielt, wird der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes notwendige Maßnahmen treffen. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 19

20 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 20

21 Landkreis Waldeck-Frankenberg Amt für Brandschutz und Rettungsdienst Stand: Anlage 2 zum Bereichsplan Gemeinde Ein- Fläche V e r s o r g u n g s b e r e i c h e d e r R e t t u n g s w a c h e n i m R D B W a l d e c k - F r a n k e n b e r g Ortsteil wohner qkm Bad Arolsen Korbach Diemelsee Willingen Lichtenfels Bad Wildungen Sachsenhsn. Battenberg Haina (Koster) Frankenberg Einwohn. qkm Einwohn. qkm Einwohn. qkm Einwohn. qkm Einwohn. qkm Einwohn. qkm Einwohn. qkm Einwohn. qkm Einwohn. qkm Einwohn. qkm Allendorf (Eder) ,8 Allendorf (Eder) , ,3 Battenfeld , ,0 Haine 588 4, ,1 Rennertehausen , ,4 Bad Arolsen ,3 Arolsen , ,8 Braunsen 159 9, ,6 Bühle 86 13,4 Helsen , ,0 Kohlgrund ,2 Landau , ,7 Massenhausen 523 8, ,3 Mengeringhausen , ,1 Neu-Berich 181 2, ,2 Schmillinghausen , ,1 Volkhardinghausen 111 6, ,5 Wetterburg 791 7, ,5 Bad Wildungen ,1 Albertshausen 254 7, ,4 Armsfeld 286 8, ,3 Bad Wildungen , ,1 Bergfreiheit 333 4,6 Braunau , ,1 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 21

22 Frebershausen 173 9, ,1 Hüddingen 86 6,2 86 6,2 Hundsdorf 303 8, ,0 Mandern 634 8, ,2 Odershausen , ,3 Wega 684 5, ,0 Reinhardshausen , ,8 0 0 Battenberg (Eder) ,7 Battenberg (Eder) , ,6 Berghofen 309 5, ,7 Dodenau , ,9 Frohnhausen 393 7, ,6 Laisa 571 7, ,9 Bromskirchen ,2 Bromskirchen , ,7 Somplar 364 2, ,5 Burgwald ,3 Birkenbringhausen 753 5, ,6 Bottendorf , ,7 Ernsthausen 668 7, ,8 Wiesenfeld , ,2 Burgwald Diemelsee ,7 Adorf , ,1 Benkhausen 154 5, ,0 Deisfeld 84 3,9 84 3,9 Flechtdorf , ,8 Giebringhausen 131 7, ,1 Heringhausen 359 6, ,1 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 22

23 Ottlar 148 8, ,3 Rhenegge , ,3 Schweinsbühl 121 7, ,5 Stormbruch , ,4 Sudeck 139 6, ,6 Vasbeck , ,3 Wirmighausen , ,5 Diemelstadt ,6 Ammenhausen 101 3, ,7 Dehausen 107 4, ,0 Helmighausen ,2 Hesperinghausen 473 4,7 Neudorf 238 7, ,6 Orpethal 200 4,2 Rhoden , ,0 Wethen ,3 Wrexen ,8 Edertal ,6 Affoldern 495 6, ,5 Anraff 362 3, ,4 Bergheim , ,2 Böhne 222 7, ,2 Bringhausen 193 9, ,6 Buhlen 159 5, ,4 Gellershausen , ,3 Giflitz 841 6, ,9 Hemfurth/Edersee , ,4 Königshagen 216 6, ,4 Kleinern , ,4 Mehlen 483 6, ,0 Wellen 723 8, ,0 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 23

24 Frankenau ,3 Allendorf 188 2, ,4 Altenlotheim , ,3 Dainrode 176 4, ,4 Ellershausen 427 5, ,7 Frankenau , , Louisendorf 140 8, ,1 Frankenberg (Eder) ,2 Dörnholzhausen 70 2,5 70 2,5 Frankenberg (Eder) , ,8 Friedrichshausen 390 2, ,8 Geismar 966 8, ,8 Haubern 535 4, ,4 Hommershausen , ,5 Rengershausen 391 3, ,9 Rodenbach 171 2, ,5 Röddenau , ,0 Schreufa , ,8 Viermünden , ,7 Wangershausen , ,3 Willersdorf 612 5, ,2 Gemünden (Wohra) ,7 Ellnrode 38 1,6 38 1,6 Gemünden (Wohra) , ,0 Grüsen 343 3, ,8 Herbelhausen 81 2,7 81 2,7 Lehnhausen , ,2 Schiffelbach 275 8, ,2 Sehlen 252 4, ,2 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 24

25 Haina (Kloster) ,2 Altenhaina 42 2,8 42 2,8 Battenhausen 265 2, ,7 Bockendorf 76 2,3 76 2,3 Dodenhausen , ,5 Haddenberg 35 3,6 35 3,6 Haina (Kloster) , ,2 Halgehausen 315 3, ,5 Hüttenrode 44 1,1 44 1,1 Löhlbach , ,8 Mohnhausen 61 2,8 61 2,8 Oberholzhausen 112 2, ,6 Römershausen 106 7, ,4 Hatzfeld (Eder) ,9 Eifa 316 9, ,0 Hatzfeld (Eder) , ,5 Holzhausen 482 7, ,9 Reddighausen 799 7, ,5 Korbach ,0 Alleringhausen 77 4,6 77 4,6 Eppe , ,8 Goldhausen 299 4, ,7 Helmscheid 169 5, ,5 Hillershausen 291 3,0 Korbach , ,0 Lelbach 622 5, ,1 Lengefeld 509 9, ,0 Meineringhausen , ,6 Nieder-Ense 245 6, ,3 Nieder-Schleidern 166 5, ,5 Nordenbeck 181 5, ,0 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 25

26 Ober-Ense 195 3, ,2 Rhena , ,1 Strothe 233 3, ,6 Lichtenfels ,7 Dalwigksthal , ,0 Fürstenberg 427 8, ,5 Goddelsheim , ,6 Immighausen 346 7, ,9 Münden , ,6 Neukirchen 440 8, ,5 Rhadern 337 5, ,6 Sachsenberg , ,0 Rosenthal ,3 Roda 535 9, ,0 Rosenthal , ,7 Willershausen 78 1,6 78 1,6 Twistetal ,0 Berndorf , ,9 Elleringhausen 167 7, ,8 Gembeck , ,4 Mühlhausen , ,5 Nieder-Waroldern 321 7, ,6 Ober-Waroldern 286 7, ,3 Twiste , ,6 Vöhl ,8 Asel , ,2 Basdorf 372 7, ,6 Buchenberg 422 8, ,1 Dorfitter 814 4, ,3 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 26

27 Ederbringhausen ,8 284,0 12,8 Harbshausen 102 4, ,2 Herzhausen 442 7, ,6 Kirchlotheim 109 2, ,8 Marienhagen 808 7, ,2 Obernburg 409 4, ,1 Nieder/Oberorke 195 7, ,4 Schmittlotheim 250 8, ,8 Thalitter 327 5, ,0 Vöhl 994 7, ,8 Volkmarsen ,5 Ehringen 758 9,3 Herbsen 312 4, ,2 Hörle 130 4, ,7 Külte , ,0 Lütersheim 312 5, ,4 Volkmarsen , ,9 Waldeck ,7 Alraft 162 1, ,4 Dehringhausen 149 6, ,2 Freienhagen , ,9 Höringhausen , ,5 Netze , ,0 Nieder-Werbe/Scheid 487 9, ,7 Ober-Werbe 177 5, ,1 Sachsenhausen , ,9 Waldeck , ,0 Willingen (Upland) ,2 Bömighausen 269 3, ,6 Eimelrod 430 8, ,8 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 27

28 Hemmighausen 89 3, ,7 Neerdar 106 5, ,3 Rattlar 309 7, ,0 Schwalefeld 539 8, ,4 Usseln , ,2 Welleringhausen 89 4,9 89 4,9 Willingen (Upland) , , , , , , , , , , , , ,9 Anmerkungen: Die Stadtteile Helmighausen, Hesperinghausen und Orpethal der Stadt Diemelstadt werden von der Rettungswache Marsberg (Hochsauerlandkreis) versorgt. Die Stadtteile Wethen und Wrexen der Stadt Diemelstadt werden von der Rettungswache Warburg (Landkreis Höxter) versorgt. Der Stadtteil Ehringen der Stadt Volkmarsen wird von der Rettungswache Wolfhagen (Landkreis Kassel) versorgt. Der Stadtteil Bühle der Stadt Bad Arolsen wird von der Rettungswache Wolfhagen (Landkreis Kassel) versorgt. Der Stadtteil Kohlgrund der Stadt Bad Arolsen wird von der Rettungswache Marsberg (Hochsauerlandkreis) versorgt. Der Stadtteil Bergfreiheit der Stadt Bad Wildungen wird von der Rettungswache Jesberg (Schwalm-Eder-Kreis) versorgt. Der Stadtteil Hillershausen der Stadt Korbach wird teilweise von der Rettungswache Medelon versorgt. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 28

29 Nr. Landkreis Waldeck-Frankenberg Anlage 3 zum Bereichsplan Fachdienst Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Stand: Rettungsmittel Montag bis Freitag ( 251 Tage ) Rettungsmittelvorhalteplan 2014 Samstag ( 52 Tage ) Sonntag Feiertag ( 62 Tage ) von - bis Std. von - bis Std. von - bis Std. Jahresvorhaltestunden Fahrz. Personal Jahrespersonalstd. Brutto Rettungswache Bad Arolsen 1 RTW 07:00-07: :00-07: :00-07: RTW 07:00-14: RTW 09:00-17: :00-18: :00-18: NEF 08:00-08: :00-08: :00-08: Summe Rettungswache Bad Arolsen Rettungswache Korbach 5 RTW 07:00-07: :00-07: :00-07: RTW 06:00-14: RTW 09:00-18: RTW 07:30-18:00 10,5 09:00-18: :00-18: , NEF 08:00-08: :00-08: :00-08: Summe Rettungswache Korbach Außenwache Willingen-Usseln 10 RTW 07:00-07: :00-07: :00-07: Außenwache Lichtenfels-Dalwigksthal 11 RTW 07:00-07: :00-07: :00-07: Summe Bad Arolsen u. Korbach Rettungswache Bad Wildungen 12 RTW 07:00-07: :00-07: :00-07: RTW 07:00-16: RTW 09:00-18: NEF 07:00-07: :00-07: :00-07: Summe Rettungswache Bad Wildungen Außenwache Edertal-Mehlen 16 RTW 07:00-07: :00-07: :00-07: Summe Rettungswache Bad Wildungen Rettungswache Frankenberg (Eder) 17 RTW 07:00-07: :00-07: :00-07: RTW 07:00-14: RTW 09:00-18: RTW 08:00-16: :00-18: :00-18: NEF 07:00-07: :00-07: :00-07: Summe Rettungswache Frankenberg (Eder) Außenwache Battenberg-Laisa 22 RTW 07:00-07: :00-07: :00-07: Außenwache Haina (Kloster) 23 RTW 07:00-07: :00-07: :00-07: Summe Rettungswache Frankenberg (Eder) Rettungswache Diemelsee 24 RTW 07:00-07: :00-07: :00-07: Summe Rettungswache Diemelsee Rettungswache Waldeck-Sachsenhausen 25 RTW 08:00-08: :00-08: :00-08: RTW 08:00-18: :00-18: :00-18: Summe Rettungswache Sachsenhausen Summe Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg Anmerkung: Beginn und Ende einer jeweiligen Schicht können bei Bedarf nach Absprache mit der Zentralen Leitstelle verschoben werden. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 29

30 Landkreis Waldeck-Frankenberg Anlage 3a zum Bereichsplan FD Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Stand: Zusatzvorhaltung Winterrettung Willingen Zeitraum von - bis Stunden RTW Vorhaltezeit RTW Besatzung Personalvorhaltung (jeweils am Wochenende) 10:00-17: Hessische Weihnachtsferien 10:00-17: Niederländische Krokosferien 10:00-17: Gesamtsumme Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 30

31 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 31

32 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 32

33 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Landkreis Waldeck-Frankenberg 33

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