- Aufbau und Funktion von Ladern und Baggern. - Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit (UVV) bei der Arbeit
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- Gerburg Grosser
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1 Zuständige Stelle im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin Anlage 1 f Überbetriebliche Ausbildung zum/zur Straßenwärter/in in der DEULA Ausbildungsrahmenplan Stand: Ausbildungsjahr (7 x 1 Woche) 1. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen II (Verkehrstechnik II - Befähigungsnachweise für Erdbaumaschinen und Flurförderzeuge) 1.1 Befähigungsnachweis für Erdbaumaschinen (Radlader, Kompaktlader, Minibagger) Dauer: 0,6 Wochen (3 Tage) a) Kenntnisse und Fertigkeiten über Erdbaumaschinen gemäß Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung DGUV Regel , Kapitel 2.12 Betreiben von Erdbaumaschinen, DGUV Regel Grundsätze der Prävention, Betriebssicherheitsverordnung in der jeweils gültigen Fassung erlangen, z. B. - rechtliche Grundlagen - Aufbau und Funktion von Ladern und Baggern - Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit (UVV) bei der Arbeit - Ökologie und Umweltschutz im Umgang mit Baumaschinen - technischen Zustand der Geräte überwachen, dokumentieren und Verschleißgrenzen erkennen sowie einfache Störungen beseitigen - Wartungsarbeiten und tägliche Kontrollen unter Beachtung der Umweltschutzbestimmungen durchführen - Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen - praktische Arbeiten mit Ladern und Baggern 1
2 - gebräuchliche Arbeitsgeräte an die verschiedenen Baumaschinen an- und abbauen b) Kenntnisprüfung für den Befähigungsnachweis für Erdbaumaschinen (Radlader, Kompaktlader, Minibagger) 1.2 Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge (Gabelstapler) Dauer: 0,4 Wochen (2 Tage 20 Unterrichtseinheiten) a) Kenntnisse über das Fahren mit Flurförderzeugen, gemäß DGUV Grundsatz Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen und DGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge in der jeweils gültigen Fassung erlangen, z. B. - Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten - besondere Aspekte der Standsicherheit - praktische Arbeiten mit Flurförderzeugen, Lastaufnahme und Lage des Schwerpunktes, Verfahren und Stapeln von Lasten - Be- und Entladen von Fahrzeugen, Transport von hängenden Lasten - Kontrollen zur Arbeitssicherheit und Bestimmungen der Unfallverhütung b) Kenntnis- und Fertigkeitsprüfung für den Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge 2. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen III (Verkehrstechnik III - Führerschein CE) Dauer: 3 x 1 Woche (15 Tage) a) Lehrgang zum Erwerb des Führerscheines CE auf der Grundlage der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschulAusbO) b) Schriftliche und praktische Führerscheinprüfungen 3. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen IV (Verkehrstechnik IV - Motorkettensägenschein) Dauer: 1 Woche (5 Tage) a) Kenntnisse über die fachgerechte Arbeitsweise gemäß der Unfallverhütungsvorschriften, der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und der Betriebsanleitung sowie die für die Arbeit mit der Motorsäge (DGUV Information 2
3 Modul A und B) erforderliche persönliche Schutzausrüstung erlangen b) Modul A - Grundlagen der Motorsägenarbeit, z. B. - Regeln der Unfallversicherungsträger - Aufbau und Funktion, Betriebsstoffe, Pflege und Wartung, Handhabung der Motorsäge - verschiedene Schnitttechniken - praktische Übungen am liegenden Holz - Fällung von Schwachholz (BHD < 20 cm) c) Modul B - Baumfällung und Aufarbeitung, z. B. - Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten und Absicherung des Arbeitsortes - verschiedene Arbeitstechniken, Bedeutung von Fallkerb, Bruchleiste und Bruchstufe - praktische Anwendung der Kenntnisse bei der Fällung von Bäumen (BHD > 20 cm), einschließlich Aufarbeitung - Einsatz von Hilfswerkzeugen (u. a. Keil, Fällheber, Spalthammer) - theoretische und praktische Abschlussprüfung 4. Anlegen und Pflegen von Grünflächen II (Grünpflege II - Sachkundenachweis Pflanzenschutz) Dauer: 1 Woche (5 Tage) a) Grundlagen zum chemischen Pflanzenschutz erlangen, z. B. - Schadensursachen - Schadensbilder - Schadschwellen b) Maßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes kennen c) Eigenschaften und Wirkungsweisen von Pflanzenschutzmitteln beachten, z. B. - Anwendungsbereiche: Herbizide Fungizide Insektizide usw. - Wirkungsbereiche: Kontakt- und Fraßmittel systemische Mittel 3
4 selektive und totale Wirkung Gebrauchsanleitungen Kombinationsmöglichkeiten d) Verfahren der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Umgang mit Pflanzenschutzgeräten beachten, z. B. - Spritzen - Sprühen - Nebeln - Granulat streuen - Bauarten - Düsenarten - Pumpenarten - Bedienungsarmaturen etc. e) Aufbewahren und Lagern von Pflanzenschutzmitteln, z. B. - Räume - Einrichtungen - Giftschränke - Behälter f) Schutzmaßnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren und Sofortmaßnahmen bei Unfällen beachten, z. B. - Gefahrensymbole - Schutzkleidung - Atemschutz g) Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Mensch, Tier und Naturhaushalt kennen, z. B. - sachgerechte Ausbringung - Abdrift - Wartezeiten - Bienenschutz - Wasser- und Gewässerschutz - Zulassungsbeschränkungen - Ackerrandstreifen h) Rechtsvorschriften und sachgerechtes Beseitigen von Pflanzenschutzmittelresten und -behältnissen beachten, z. B. - Pflanzenschutzgesetz - Pflanzenschutzanwendungsverordnung - Bienenschutzverordnung - Landschaftsgesetz ( 64) - Wasserschutzgebietsverordnung - Abfallbeseitigungsgesetz 4
5 i) Fertigkeiten im Pflanzenschutz erlangen, z. B. - Verwenden und Warten von Pflanzenschutzgeräten - flächenbezogenes Ansetzen und Ausbringen von Spritzflüssigkeiten - technische Möglichkeiten der Abdriftminderung einsetzen - praktische Übungen, Unterweisungen und Demonstrationen j) Prüfung Sachkundenachweis Pflanzenschutz 5. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen V (Verkehrstechnik V) Dauer: 1 Woche (5 Tage) a) Grundlagen über die Kfz-Hydraulik sowie eine Intensivierung der hydraulischen Antriebstechnik unter Berücksichtigung ihrer vielfachen Verwendung in modernen Fahrzeugen erlangen z. B. - Aufbau und Zweck von Hydrauliksystemen - Überblick über die Funktion hydrostatischer Antriebe - Pflege- und Wartungsarbeiten unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften ausführen, z. B. Ölstandskontrollen, Ölqualitätsprüfung, Ölwechsel, Dichtigkeitskontrolle und Funktionsprüfung - Hydraulik-Schnellkuppler sicher und ohne Ölverluste handhaben b) Grundlagen über Aufbau und Funktion von Verbrennungsmotoren im Kommunalbereich sowie Abgasbehandlung in moderner Motortechnik zur Einhaltung der Umweltschutzvorschriften erlangen, z. B. - Ottomotoren - Dieselmotoren c) Pflege- und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen durchführen, z. B. - Luft-, Öl- und Kraftstofffilter wechseln - Diesel-Kraftstoffanlage warten und ggf. entlüften - Motorkühlung warten - Motor- und Getriebeölwechsel durchführen und die Abfallstoffe ordnungsgemäß entsorgen - Dichtigkeitskontrolle ausführen - Beleuchtungseinrichtungen warten und einstellen - Batterie überprüfen und ggf. umweltgerecht entsorgen - elektrische Stromkreise und deren Absicherungen überprüfen - Kraftstoff auswählen - bewegliche Teile abschmieren - Maßnahmen zur Werterhaltung der Fahrzeuge durchführen 5
6 d) Hydraulisch betriebene Arbeitsgeräte unter Anleitung am Trägerfahrzeug ankoppeln und entsprechende Übungen mit ihnen durchführen, z. B. - Kehrmaschine - Schneepflug - Aufsatzstreuer - Anhängestreuer - Leitpfostenwaschgerät - Mähgerät e) Zapfwellengetriebene Geräte am Trägerfahrzeug anbauen und Gelenkwellenart sowie -länge berücksichtigen f) Grundlagen über die Kfz-Elektrik bei im kommunalen Bereich eingesetzter Maschinen anwenden, z. B. - Aufbau und Aufgabe elektrischer Kfz-Leitungen - Bedeutung der Klemmbezeichnung und Kennfarben elektrischer Leitungen bei Kraftfahrzeugen - elektrische Verbindung der angebauten Geräte herstellen bzw. auf korrekte Funktionstüchtigkeit überprüfen g) Einfache Störungen im Kfz-Kabelnetz unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften beheben 6
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