Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

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1 Abteilung Industrie- und Umwelt Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Stand 09/2009 Hintergrund Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG), im Folgenden kurz WRRL genannt, trat am in Kraft. Über staatliche und politische Grenzen hinweg wird durch sie ein ganzheitlicher, fachlicher Ansatz einer einheitlichen Wasserpolitik in der Europäischen Union verfolgt. Denn Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss, so der Wortlaut der WRRL. In Hessen wurden die Vorgaben der Richtlinie über das Hessische Wassergesetz (HWG) verpflichtend eingeführt. 445 Wasserkörper mit einer Gesamtlänge von km sowie 128 Grundwasserkörper mit einer mittleren Flächengröße von 170 km² sind in Hessen WRRL-relevant. Die Umsetzung der WRRL kann zu erheblichen Beeinträchtigungen für Betriebe und Unternehmen führen. Alle Unternehmen, die in ihren Betriebskonzepten Wasser verwenden, sollten sich mit den Auswirkungen der WRRL beschäftigen. Ziele und Mittel der WRRL Die Ziele der WRRL sind ambitioniert. Bis Ende 2015 sollen Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel / Fax: 06181/ u.lemke@hanau.ihk.de Internet 1/7

2 o für Oberflächengewässer der gute chemische Zustand sowie der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial, o für das Grundwasser der gute mengenmäßige und chemische Zustand erreicht bzw. erhalten werden. Um diese Ziele zu erreichen, verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten sogenannte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten in ihrem Hoheitsgebiet zu erstellen. Dabei enthalten die Bewirtschaftungspläne die für den Zustand der Gewässer relevanten Informationen, wie zum Beispiel: Allgemeine Beschreibung des Gewässerzustands und Analyse der signifikanten Belastungen, Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms, das bis 2015 durchgeführt werden soll, Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse, Konkrete Bewirtschaftungsziele (was ist bis wann wo zu erreichen), Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Die einzelnen Maßnahmenprogramme stellen in Ergänzung der Bewirtschaftungspläne den Fahrplan zur Verbesserung des festgestellten Zustandes und zum Erreichen der oben genannten Ziele dar. Sie haben u. a. folgende Inhalte: Beschreibung der Maßnahmen zur Minderung stofflicher Belastungen, Beschreibung von Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung, Angaben zu Kosten und Finanzierung, Angaben zu den rechtlichen Regelungen. Dabei wird nochmals zwischen grundlegenden Maßnahmen und ergänzenden Maßnahmen unterscheiden. Die grundlegenden Maßnahmen stellen die zu erfüllenden Mindestanforderungen dar, die sich vor allem aus der Umsetzung von bereits bestehenden EU-Rechtsvorschriften, wie beispielsweise der Trinkwasserverordnung, Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel / Fax: 06181/ u.lemke@hanau.ihk.de Internet 2/7

3 der Kommunalabwasserrichtlinie oder der Klärschlammrichtlinie, ergeben. Sofern sich die Ziele der WRRL nicht allein durch diese Maßnahmen verwirklichen lassen, sind ergänzende Maßnahmen vorzunehmen. Zeitplan der WRRL Die Umsetzung der WRRL erfolgt in festgelegten Teilschritten, zu deren Erreichung die Richtlinie Fristen gesetzt hat. Bis Ende 2004 erfolgte die Bestandsaufnahme. Hierbei wurden die Merkmale der Gebiete analysiert und die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten festgehalten. Zudem erfolgte eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung. Diese Bestandsaufnahme diente der Überprüfung, ob ein Wasserkörper die Umweltziele einhalten kann oder nicht. Quelle: HMUELV Bis Ende 2006 wurden so genannte Monitoringprogramme zur Überwachung des Zustandes der Gewässer erstellt. Zurzeit werden unter der Federführung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) und den hessischen Regierungspräsidien die Bewirtschaftungspläne erarbeitet. Die Aufstellung und das Inkraftsetzen dieser Bewirtschaftungspläne und der Maßnahmenprogramme ist der erste große Meilenstein in der Umsetzung der WRRL. Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel / Fax: 06181/ u.lemke@hanau.ihk.de Internet 3/7

4 Im Dezember 2008 wurden die Entwürfe des ersten hessischen Bewirtschaftungsplans und des ersten Maßnahmenprogramms veröffentlicht. Jeder interessierte Unternehmer und Bürger kann seitdem im Internet Einsicht in die Entwürfe nehmen (unter Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bestand bis zum 22. Juni 2009 auch die Gelegenheit, Stellung zu den Entwürfen zu nehmen. Auch die hessischen IHKs nutzten die Möglichkeit, z. B. im hessischen Beirat der WRRL, sich für die Sicherung und Entwicklungsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Standorte in Gewässernähe zu engagieren. Ab dem stellen der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm die Grundlage für alle Aktivitäten im Rahmen der WRRL dar und sind verbindlich für alle Planungen und Maßnahmen. Bis Ende 2012 sind die Maßnahmen umzusetzen, um eine Zielerreichung bis Ende 2015 zu gewährleisten. Sofern die Ziele noch nicht erreicht wurden ist der Bewirtschaftungsplan alle sechs Jahre zu revidieren und entsprechende Maßnahmenprogramme für die nächsten sechs Jahre aufzustellen. Auswirkungen auf Unternehmen Alle jene Unternehmen können von der WRRL betroffen sein, die in ihren Betriebsprozessen Wasser verwenden. Leiten Sie Abwässer ein oder nutzen Sie ein Gewässer zur Entnahme von Wasser? Ist Ihre Firma direkt oder in der Nähe eines Gewässers angesiedelt? Dann sollten Sie sich vertiefend mit der Wasserrahmenrichtlinie befassen und zwar unabhängig davon, ob Ihnen eine rechtsgültige Bewilligung, Erlaubnis oder Genehmigung vorliegt. Sowohl der Bewirtschaftungsplan als auch die mit diesem verbundenen Maßnahmen können zu Beeinträchtigungen für Betriebe und Unternehmen führen. So könnte es beispielsweise zu folgenden Auswirkungen kommen: Höhere Abwassergebühren und -abgaben: Es ist zu erwarten, dass die so genannte Ertüchtigung von kommunalen Kläranlagen in diversen Kommunen als Mittel zur Erreichung der Gewässerschutzziele herangezogen wird. Gemeint ist hiermit die Modernisierung oder Erweiterung der Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel / Fax: 06181/ u.lemke@hanau.ihk.de Internet 4/7

5 Kläranlagen, z. B. durch die Optimierung der Betriebsweise oder den Ausbau von Reinigungsstufen. Dadurch entstehende Investitionskosten werden sich voraussichtlich auf die Preise für die Wasserdienstleistungen auswirken. Bauverbote Zur Entwicklung von naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen sollen hessenweit ca km Gewässerlänge genutzt werden (dies sind 25 % aller hessischen Gewässerabschnitte). Die Förderung der dynamischen Eigenentwicklung der Gewässer ist hierbei ein wichtiger Punkt. Hierzu sollen u. a. Auengewässer reaktiviert oder neu angelegt, Uferbereiche aufgewertet werden oder Sicherungen entfernt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich dies auf Bauvorhaben auswirkt. So könnten betriebliche Neubauten in Gewässernähe untersagt oder nur mit strengen Auflagen genehmigt werden. Auflagen für Querbauwerke: Um eine verbesserte Vernetzung der Gewässerlebensräume zu erreichen, sollen Querbauwerke, wie Wehre oder Wasserkraftwerke, umgestaltet werden. Auch Verrohrungen sollen hinsichtlich ihrer Durchgängigkeit z. B. für Fische optimiert werden. Es ist davon auszugehen, dass dadurch die Auflagen für Querbauwerke verschärft werden. Auswirkungen auf den Tourismus: Die Verbesserung des ökologischen Zustandes an Bundeswasserstraßen kann zu Einstellungen oder Einschränkungen der Freizeitschifffahrt führen. Das kann auch zu Auswirkungen auf den Tourismus führen. Einleitverbote: Die Verbesserung der biologischen und chemischen Wassergüte dürfte zu Verboten oder Beschränkungen bei der Einleitung bestimmter Stoffe führen. Insbesondere Direkteinleiter müssen dabei mit einer Verschärfung der Rahmenbedingungen rechnen. Umfangreichere Genehmigungsverfahren: Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel / Fax: 06181/ u.lemke@hanau.ihk.de Internet 5/7

6 Voraussichtlich werden Verfahren zur Genehmigung der betrieblichen Nutzung von Gewässern und Uferbereichen durch strengere und detailliertere Bewertungskriterien erschwert und verlängert. Weiterführende Informationen Unter finden Sie die Entwürfe des hessischen Bewirtschaftungsplans und des hessischen Maßnahmenprogramm sowie vielfältige Hintergrundinformationen zum Thema WRRL. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Kartenservice zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen herausgegeben. Unter kann online auf den so genannten WRRL-Viewer zugegriffen werden. Mit Geobasisdaten zur Orientierung und Übersicht werden über Kartendienste verschiedenen Themen der WRRL dargestellt. Umfangreiche Visualisierungsfunktionen ermöglichen es z. B. verschiedene Themen übereinander darzustellen. Auch das Abrufen eines Gewässersteckbriefes ist mit wenigen Schritten möglich und verhilft zu einem schnellen Überblick über den Gewässerzustand und auch über die geplanten Maßnahmen. Informationen zur Handhabung des Viewers sind in einem ausführlichen Hilfe-Dokument im Viewer hinterlegt. Ihr Ansprechpartner Am Pedro-Jung-Park Hanau Dr. Ute Lemke Telefon / Telefax / Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel / Fax: 06181/ u.lemke@hanau.ihk.de Internet 6/7

7 Autor Thomas Klaßen Telefon: IHK-Verbund Mittelhessen IHK Lahn-Dill Friedenstraße Wetzlar *Haftungsausschluss Das Merkblatt bietet lediglich einen groben Überblick über die wichtigsten Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie. Betroffenen Unternehmen kann dieses Merkblatt das notwendige Studium der Richtlinie nicht ersetzen. Die in diesem Merkblatt aufgeführten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Gewähr oder jegliche Haftung für den Inhalt des Merkblattes, die Funktion, Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Link-Verweise und insbesondere für die Informationen der verwiesenen (verlinkten) Internetseiten der Drittanbieter (inklusive Rechtmäßigkeit des Inhaltes) kann nicht übernommen werden. Wir distanzieren uns von jeglichem angebotenen Inhalt, wenn sich der Inhalt eines Links dahin gehend ändert, dass Informationen übermittelt werden, die nicht mehr mit der Förderung der gewerblichen Interessen unserer IHK-angehörigen Mitgliedsunternehmen in Verbindung zu bringen sind. Dies gilt insbesondere für Inhalte, deren Verbreitung nach deutschem oder ausländischem Recht verboten ist. Auch können wir nicht garantieren, dass die verlinkten Seiten keine Viren enthalten. Wir lehnen grundsätzlich jegliche Haftung für materielle oder ideelle Schäden ab, insbesondere auch für Folgeschäden, die durch die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Informationen verursacht wurden. Am Pedro-Jung-Park Hanau Tel / Fax: 06181/ u.lemke@hanau.ihk.de Internet 7/7

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