Baggergut der WSV aktuelle rechtliche Entwicklungen
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- Bella Holzmann
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1 Baggergut der WSV aktuelle rechtliche Entwicklungen 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat WS 15 - Recht der Bundeswasserstraßen
2 Gliederung I. Nationale Rechtsetzung 1. Bereits in Kraft getretene Neuregelungen a) Novellierung des Wasserhaushaltgesetzes b) Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes II. 2. Künftige Rechtsänderungen a) Grundwasserverordnung b) Oberfächengewässerverordnung c) Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie im WHG d) Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom , C-226/08, Stadt Papenburg 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 2
3 Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes Hintergrund und Ziele Abschaffung der Rahmengesetzgebung des Bundes Bundeseinheitliche Vollregelung Abweichendes und ergänzendes Landesrecht weiterhin möglich Abweichungsfest: Anlagen und Stoff bezogene Regelungen Vereinfachung und Anwenderfreundlichkeit Vereinfachung der Umsetzung von EG-Recht Foto: B. Schäfer 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 3
4 Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes Neuerungen von besonderer Bedeutung für die WSV Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der WSV-Stauanlagen an Bundeswasserstraßen als Hoheitsaufgabe Pflicht zur wasserwirtschaftlichen Unterhaltung als Eigentümerin der Bundeswasserstraße Foto: WSV.de 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 4
5 Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes Wasserwirtschaftliche Unterhaltung Anknüpfen an das Eigentum Erhaltung des Gewässerbettes und der Schiffbarkeit Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit Ausrichtung an den Zielen der WRRL Umfasst nicht den wasserwirtschaftlichen Ausbau, die Gewässerreinhaltung oder den Hochwasserschutz Küstengewässer unterliegen nicht den Regelungen über die wasserwirtschaftliche Unterhaltung nach WHG Gewässerunterhaltung ist nach wie vor keine Gewässerbenutzung und bedarf keiner Erlaubnis Foto: B. Schäfer 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 5
6 Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes Hintergrund und Ziele Abschaffung der Rahmengesetzgebung des Bundes Bundeseinheitliche Vollregelung Foto: B. Schäfer Abweichendes und ergänzendes Landesrecht weiterhin möglich Abweichungsfest: Artenschutz, Meeresnaturschutz und allgemeine Grundsätze des Naturschutzes Vereinfachung und Anwenderfreundlichkeit Vereinfachung der Umsetzung von EG-Recht 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 6
7 Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes Eingriffsregelung Detaillierte Regelung; z. B. Ersatzgeld, Bevorratung von Kompensationsflächen Ausgleich und Ersatz stehen gleichwertig nebeneinander; es bleibt aber beim Vorrang der Naturalrestitution Natura 2000 Übernahme der bisherigen Regelungen Neu: Eigene Vorschrift über das allgemeine Verschlechterungsverbot Meeresnaturschutz BNatSchG grundsätzlich auf Küstengewässer, AWZ und Festlandssockel anwendbar Foto: B. Schäfer 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 7
8 Grundwasserverordnung Grundwasserbezogene Vorschriften der Anhänge II und V der WRRL Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (RL 2006/118/EG) Inhalt und Ziele 1:1 Umsetzung des europäischen Rechts zum Schutz des Grundwassers Einstufung und Überwachung der Grundwasserkörper Schadstoffgrenzwerte Regelungen für den Umgang mit Altlasten Regelungen zur Begrenzung der Schadstoffeinträge in das Grundwasser Kein Schwellenwertkonzept Maßnahmen sind in die Maßnahmenprogramme nach WRRL zu integrieren 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 8
9 Oberflächengewässerverordnung Umsetzung der Anhänge II, III und V der WRRL Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik (RL 2008/105/EG) Foto: WSV 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 9
10 Oberflächengewässerverordnung Inhalt Oberflächengewässer sind die oberirdischen Gewässer und die gesamten Hoheitsgewässer im Küstenbereich Vorgaben zum chemischen Zustand und zum ökologischen Zustand bzw. Potential der Oberflächengewässer Festlegung von Umweltqualitätsnormen und Regeln zur Einstufung des Gewässerzustands Beschreibung von Bewirtschaftungsanforderungen Anforderungen an die Durchführung der Bestandsaufnahme und der wirtschaftlichen Analyse Prioritäre Stoffe, bestimmte andere Schadstoffe und flussgebietsspezifische Schadstoffe Maßnahmen sind in die Maßnahmenprogramme nach WRRL zu integrieren 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 10
11 Umsetzung Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie (RL 2008/56/EG) Einfügen eines neuen Abschnitts Bewirtschaftung von Meeresgewässern in das WHG Foto: WSV.de 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 11
12 Umsetzung Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Ziele Guter Zustand der Meeresgewässer bis 2020 Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt, Wiederherstellung geschädigter Meeresökosysteme Schrittweise Vermeidung von Einträgen von Stoffen und Energie einschließlich Lärm Nachhaltige Meeresnutzung Inhalt Definition des guten Zustands: Ökologische Vielfalt, Dynamik, nicht verschmutzt, gesund und produktiv menschliche Aktivitäten entfalten keine nachteiligen Wirkungen Festlegung von Merkmalen für den guten Zustand der Meeresgewässer Referenzbedingungen nach WRRL für Küstengewässer sowie FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten sind zu berücksichtigen Umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 12
13 Umsetzung Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Fristen Anfangsbewertung der Meeresgewässer bis zum Festlegung von Bewirtschaftungszielen bis zum Aufstellung von Überwachungsprogrammen bis zum Aufstellen von Maßnahmenprogrammen bis zum Durchführung des Maßnahmenprogramms bis zum Überprüfung und Aktualisierung der Anfangsbewertung, der Beschreibung des guten Zustands, Zielfestlegung, Überwachungsprogramme, Maßnahmenprogramme alle 6 Jahre Foto: WSV.de 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 13
14 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Inhalt und Ziele Ablösung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) Stärkere Ausrichtung auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz Klarstellung und Präzisierung abfallrechtlicher Vorschriften; Verbesserung der Vollzugs- und Rechtssicherheit 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 14
15 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts Anwendung des Abfallrechts Nur auf bewegliche Sachen Nicht auf Stoffe, sobald sie in Gewässer oder Abwasseranlagen eingebracht werden Nicht auf Sedimente, die zum Zweck der Bewirtschaftung von Gewässern, der Unterhaltung oder des Ausbaus von Wasserstraßen innerhalb von Oberflächengewässer umgelagert werden, sofern die Sedimente gemäß Wasserrecht nicht gefährlich sind 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 15
16 Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom C-226/08 Stadt Papenburg Ausgangslage Klage der Stadt Papenburg vor dem Verwaltungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel, das Einvernehmen zur Aufnahme der Unter- und Außenems in die Liste der FFH-Gebiete zu verhindern. VG legt dem EuGH 5 Fragen zur Vorabentscheidung vor. 4 Fragen betreffen die Gebietsausweisung, eine Frage die FFH-Verträglichkeit von Unterhaltungsmaßnahmen. 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 16
17 Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom C-226/08 Stadt Papenburg Aussagen des EuGH zu Unterhaltungsmaßnahmen in FFH-Gebieten Rückgriff auf Plan-/Projekt-Begriff der UVP-Richtlinie Jede Unterhaltungsmaßnahme kann - aber muss nicht - ein eigenständiges Projekt in diesem Sinne sein. Unterhaltungsmaßnahmen, die wiederkehrend anfallen und die auf ihre Art oder auf die Umstände ihrer Ausführung als einheitliche Maßnahme betrachtet werden können, können als ein einziges Projekt angesehen werden. Aussagen zum Bestandsschutz Foto: B. Schäfer 6. Rostocker Baggergutseminar 2010 Barbara Schäfer 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Foto: WSV.de
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