Entwurf Gliederung des Umweltberichts für den Offshore- Netzplan der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee

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1 Entwurf Gliederung des Umweltberichts für den Offshore- Netzplan der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee 1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Offshore-Netzplans sowie der Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Offshore- Netzplans Die Umweltprüfung bei der Aufstellung des Offshore-Netzplans erfolgt gemäß 14b Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Anlage 3 Nr bzw Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom , BGBl. I S. 94, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 15 des Gesetzes vom , BGBl. I S. 212, (Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, sog. strategische Umweltprüfung). Ziel der strategischen Umweltprüfung ist es, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen angemessen Rechnung getragen wird (siehe Art. 1 der SUP-Richtlinie). In dem zu erstellenden Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des Offshore- Netzplans auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der wesentlichen Zwecke des Offshore-Netzplans zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. 1.2 Beziehung zu anderen relevanten Plänen und Programmen Hinsichtlich der Berücksichtigung anderer Pläne und Programme kommt insbesondere der Raumordnungsplan für die AWZ in der Nordsee in Betracht. Abstimmungsprozesse sind mit den Ländern angezeigt, die im Küstenmeer raumordnerisch tätig geworden sind: Niedersachsen Schleswig-Holstein. Außerdem sind im Umweltbericht die relevanten Pläne und Programme der Nachbarstaaten zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk gehört dabei den Natura2000-Gebieten. 1.3 Darstellung und Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes Umweltschutzziele geben Auskunft darüber, welcher Umweltzustand in Zukunft angestrebt wird (Umweltqualitätsziele); gleichzeitig ist zu erörtern, wie dieser angestrebte Zustand konkret erreicht werden kann. Ziele des Umweltschutzes lassen sich in einer Gesamtschau den internationalen, gemeinschaftlichen und nationalen Übereinkommen bzw. Vorschriften entnehmen, die sich mit dem Meeresumweltschutz befassen und aufgrund derer sich die Bundesrepublik Deutschland zu bestimmten Grundsätzen bekannt und zu Zielen verpflichtet hat. Diese Übereinkommen bzw. Vorschriften dienen als Vorgabe für die anstehende Aufstellung des Offshore-Netzplans und des Umweltberichts Übersicht über internationale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz: Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragspartei aller relevanten internationalen Übereinkommen zum Meeresumweltschutz. (1) Weltweit gültige Übereinkommen, die ganz oder teilweise dem Meeresumweltschutz dienen Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1978 (MARPOL 73/78)

2 Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (London, 1972) sowie das Protokoll von 1996 Übereinkommen über Maßnahmen auf Hoher See nach Ölverschmutzungs-Unfällen von 1969 Übereinkommen über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Ölverschmutzung (OPRC) von 1990 (2) Regionale Übereinkommen zum Meeresumweltschutz Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks von 1992 (OSPAR-Übereinkommen) Übereinkommen zur Zusammenarbeit der Nordseestaaten bei der Bekämpfung der Verschmutzung der Nordsee durch Öl und andere Schadstoffe von 1983 (Bonn- Übereinkommen) Übereinkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (Helsinki- Übereinkommen von 1992) Übereinkommen von 1973 über die Fischerei und den Schutz der lebenden Ressourcen in der Ostsee und den Belten Trilaterale Wattenmeer Kooperation (1978) und Trilaterales Monitoring und Assessment-Programm von 1997 (TMAP) (3) Schutzgutspezifische Abkommen Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten von 1979 (Bonner Konvention) Im Rahmen dieser Konvention geschlossene Abkommen: o Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee von 1991 (ASCOBANS) o Abkommen zur Erhaltung der Seehunde im Wattenmeer von 1991 o Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen von 1991 (EUROBATS) o Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel von 1995 (AEWA) Übereinkommen über die biologische Vielfalt von Umweltschutz auf EU-Ebene: einschlägigen Rechtsvorschriften der EU sind zu berücksichtigen: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie V-RL) Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie WRRL) Vorschriften zur nachhaltigen Fischerei im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie MSRL) 2 Beschreibung und Einschätzung des Umweltzustands Der Zustand der Umwelt ist inklusive etwaiger Vorbelastungen zu beschreiben und einzuschätzen. Dies gilt insbesondere für die Umweltmerkmale der Gebiete, die durch die

3 Durchführung des Plans voraussichtlich erheblich beeinflusst werden. Vorzulegen sind auch Informationen über sämtliche derzeitigen für den Plan relevanten Umweltprobleme unter besonderer Berücksichtigung der Probleme, die sich auf Gebiete mit einer speziellen Umweltrelevanz (z.b. Natura2000-Gebiete) beziehen. Ggf. sind auch Unterlagen zum Umweltzustand in angrenzenden Meeresbereichen der Nachbarstaaten heranzuziehen. 2.1 Boden Geomorphologie Sedimentverteilung auf dem Meeresboden Geologischer Aufbau des oberflächennahen Untergrunds Schadstoffverteilung im Sediment Metalle Organische Stoffe Radioaktive Stoffe (Radionuklide) Altlasten (u. a. Munitionsreste) Zustandseinschätzung 2.2 Wasser Strömungen Seegang Salzgehalt Temperatur Eisverhältnisse Schwebstoffe und Trübung Nähr- und Schadstoffverteilung Sauerstoff Nährstoffe Metalle Organische Stoffe Radioaktive Stoffe (Radionuklide) Zustandseinschätzung 2.3 Plankton Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Phytoplankton Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität des Zooplankton Zustandseinschätzung des Plankton

4 2.4 Biotoptypen 2.5 Benthos Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität Zustandseinschätzung 2.6 Fische Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität Zustandseinschätzung 2.7 Marine Säuger Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität Zustandseinschätzung 2.8 Rast- und Zugvögel Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität der Rastvögel Räumliche Verteilung und zeitliche Variabilität der Zugvögel Zustandseinschätzung der Rast- und Zugvögel 2.9 Fledermäuse und Fledermauszug 2.10 Biologische Vielfalt 2.11 Luft 2.12 Klima 2.13 Landschaft 2.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) 2.15 Bevölkerung 2.16 Gesundheit des Menschen 2.17 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 3 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Plans 3.1 Boden 3.2 Wasser 3.3 Plankton

5 3.4 Biotoptypen 3.5 Benthos 3.6 Fische 3.7 Marine Säuger 3.8 Rast- und Zugvögel 3.9 Fledermauszug 3.10 Biologische Vielfalt 3.11 Luft 3.12 Klima 3.13 Landschaft 3.14 Sachwerte, kulturelles Erbe (Archäologie) 3.15 Bevölkerung 3.16 Gesundheit des Menschen 3.17 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 4 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Offshore-Netzplans auf die Meeresumwelt (einschließlich sekundärer, kumulativer, synergetischer, kurz-, mittel- und langfristiger, ständiger und vorübergehender, positiver und negativer Auswirkungen) 4.1 Konverterplattformen Biotoptypen Lebensraumtypen (u. a. nach FFH-Richtlinie) Geschützte Biotope nach 30 BNatSchG Veränderungen von Habitaten Benthos Sedimentverlagerung, Trübungsfahnen und Resuspension Veränderung der Sedimentstruktur Stoffeinträge (u. a. Öl, Müll) Resuspension von Schadstoffen Substratveränderungen Fische Sedimentverlagerung und Resuspension

6 Auswirkungen durch Lärm Habitatveränderungen Marine Säuger Auswirkungen durch Lärm Habitatveränderungen Rast- und Zugvögel Kollisionsgefahr Scheuchwirkung; Barrierewirkung Habitatveränderungen Fledermäuse Biologische Vielfalt Klima CO 2 Emissionen (Status quo, Ausblick) Wechselwirkungen Entwicklung der Benthos- und Fischbestände bei Befahrungsverboten der Sicherheitszone Auswirkungen auf das Artenspektrum Auswirkungen von Substratveränderungen auf das Nahrungsangebot Auswirkungen auf die biologische Vielfalt 4.2 Seekabel für Energieübertragung Biotoptypen Lebensraumtypen (u. a. nach FFH-Richtlinie) Geschützte Biotope nach 30 BNatSchG Habitatveränderungen Benthos Sedimentverlagerung, Trübungsfahnen und Resuspension Veränderung der Sedimentstruktur Resuspension von Schadstoffen Substratveränderung Sedimenterwärmung elektrische und magnetische Felder Fische Sedimentverlagerung, Trübungsfahnen und Resuspension elektrische und magnetische Felder

7 4.2.4 Marine Säuger Rast- und Zugvögel Wechselwirkungen Auswirkungen auf die Nahrungskette Auswirkungen auf das Artenspektrum und die biologische Vielfalt 4.3 Wechselwirkungen der Nutzungen auf die Meeresumwelt Die z. T. noch unklaren Wirkungszusammenhänge sind zu diskutieren. Dabei sind ggf. Planungen in den angrenzenden Meeresgebieten der Küstenländer bzw. Nachbarstaaten zu berücksichtigen. 5 Artenschutzrechtliche Prüfung 5.1 Konverterplattformen 5.2 Kabelsysteme 6 Verträglichkeitsprüfung bzgl. der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bzw. bzgl. Europäischer Vogelschutzgebiete 6.1 Konverterplattformen Schutzgebiete in der AWZ Schutzgebiete im Küstenmeer Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG 6.2 Kabelsysteme Schutzgebiete in der AWZ Schutzgebiete im Küstenmeer Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG 7 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder zum Ausgleich erheblicher negativer Auswirkungen des Offshore-Netzplans auf die Meeresumwelt In Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung zu diskutieren. 7.1 Konverterplattformen Errichtungsphase Schallverhütende und schallmindernde Maßnahmen Betriebsphase Naturverträgliche Beleuchtung

8 7.2 Kabelsysteme Errichtungsphase Naturverträgliche Verlegung Minimierung von Trübungsfahnen Betriebsphase Minimierung von elektrischen und magnetischen Felder Überwachung der Überdeckung Überwachung des Makrozoobenthos 8 Alternative Lösungsmöglichkeiten und Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung 8.1 Alternative Lösungsmöglichkeiten Vernünftige Alternativen zur Durchführung des Offshore-Netzplans, die die Ziele und den geographischen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, sind zu prüfen. Die Auswahl der geprüften Alternativen ist zu begründen. 8.2 Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung einschließlich etwaiger Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen Beschreibung der Durchführung der Umweltprüfung Informationslücken Sediment- und Biotopkartierung der AWZ Einhaltung der Maßgaben hinsichtlich Temperaturverlust im Sediment Einhaltung von Maßgaben hinsichtlich der Emission von elektrischen und magnetischen Felder Fehlen von Bewertungskriterien 9 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Offshore-Netzplans auf die Umwelt 9.1 Konverterplattformen Monitoring von möglichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt 9.2 Kabelsysteme Monitoring von möglichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt 10 Nichttechnische Zusammenfassung

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