Bergbauliche Wasserwirtschaft im Zusammenwirken von Berg- und Wasserrecht. Ass. jur. Karina Pulz
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- Irmgard Lorentz
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1 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Bergbauliche Wasserwirtschaft im Zusammenwirken von Berg- und Wasserrecht Ass. jur. Karina Pulz Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 1
2 Übersicht 1. Einführung 2. Rechtlicher Rahmen 3. Berg- und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren 4. Fazit Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 2
3 Bergbau in Deutschland Erdöl-/Erdgas Geothermie Steinkohle Braunkohle Kali und Steinsalz Mineralische Rohstoffe Karte der Bergbau- und Speicherbetriebe 1: , BGR Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 3
4 Bergbau und Wasser - Schwerpunkte Lausitz - Grundwasserabsenkung Grundwasserdefizit Veränderungen Grundwasserqualität Grundwasserwiederanstieg diffuse Einträge Einleitungen in Gewässer Gewässerausbau Gewässergüte in den Tagebaurestseen Ausleitung in die Vorflut Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 4
5 Bergbau und Wasser Grundwasserabsenkungstrichter Lausitz 128,6 km² LMBV 284,6 km² 45 km² Vattenfall 1263 km² 317,8 km² Vattenfall Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 5
6 Rechtlicher Rahmen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Ordnungsrahmen für den Schutz der Gewässer flussgebietsbezogenes Bewirtschaftungsregime Konkretisierung des gemeinschaftsrechtlichen Koordinierungsgebot durch Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme Wasserhaushaltsgesetz, Brandenburgisches Wassergesetz Brandenburg: Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der FGG Elbe und FGG Oder wurden durch MUGV am 12. Dezember 2009 bekannt gemacht und sind zum 22. Dezember 2009 in Kraft getreten Grundlage der Bewirtschaftung der Gewässer bis 2015 Aktualisierung und Prüfung alle 6 Jahre Wasserrechtliche Bewirtschaftungsplanung und deren Einfluss auf den Bergbau 6
7 Bergbau und Bewirtschaftungsplanung Bewirtschaftungsplan für den deutschen Teil der FGG Elbe Bergbaufolgen und Auswirkungen sind auf nationaler und regionaler Ebene den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen zugeordnet Bergbau im Hinblick auf die Oberflächengewässer und Grundwasser maßgebliche Quelle für signifikante Belastungen aus Punktquellen, Grundwasserentnahmen und sonstiger signifikanter anthropogener Belastungen signifikante Belastung auf der Mengenseite durch Wasserentnahmen für den Braunkohlenbergbau signifikante Belastungen der Gewässer, u.a. Sulfat - und Eiseneinträge in die Flüsse infolge des Wiederanstiegs des Grundwassers, Versauerungspotential der Tagebaurestseen oder bergbaubedingte naturferne Verlegungen von Flussabschnitten Einstufung von GW-Körpern in den schlechten mengenmäßigen Zustand und/oder schlechten chemischen Zustand Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 7
8 Bestandaufnahme Grundwasserkörper Weniger strenge Umweltziele bei bergbaubeeinflussten Grundwasserkörpern: Grundwasserdefizit unter Berücksichtigung gegenwärtiger Braunkohlenplanungen (ohne Neuaufschlüsse) erst in ca Jahren ausgeglichen Beschaffenheitsbeeinflussung Zeithorizont von ca. 200 Jahren (Quelle: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Brandenburg für den Themenbereich Grundwasser Hintergrundpapier Grundwasser Landesumweltamt Brandenburg, Stand Mai 2010) Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 8
9 Bergrechtliche Zulassungen Berücksichtigung wasserrechtlichen Anforderungen enge Verbindung berg- und wasserrechtlichen Genehmigungen (z.b. Grundwasserabsenkung zur Braunkohlegewinnung, Flutung der Restlöcher) Parallelität der Vorsorge gegen Gemeinschäden im Bergrecht ( 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 BBergG) und Wohl der Allgemeinheit i.s.d. Wasserrechts schädliche Gewässerveränderungen gem. 3 Abs. 10 WHG = Veränderungen von Gewässereigenschaften, die das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die öffentliche Wasserversorgung, beeinträchtigen oder nicht den sonstigen wasserrechtlichen Anforderungen entsprechen Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 9
10 Betriebspläne und Bergaufsicht Südliche Zuflüsse zum Spreewald Eichower Fließ, Herbst 2012 Wudritz bei Ragow, April 2013 Ragower Kahnfahrt, April Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 10
11 Bergrechtliche Zulassungen Reaktion auf neue Erkenntnisse/Anforderungen Unternehmer neue Betriebspläne Ergänzung/Abänderung von Betriebsplänen Abweichungen von zugelassenen Betriebsplänen (Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, bedeutende Sachgüter) Anzeige + unverzügliche Antragstellung ( 57 BBergG) Behörde nachträgliche Auflagen zur Zulassung, 56 Abs. 1 BBergG Anordnungen, 71 BBergG Beschränkung oder Untersagung der Tätigkeit bei überwiegenden öffentlichen Interessen, 48 Abs. 2 BBergG Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 11
12 Betriebspläne und Bergaufsicht Maßnahmen: - Beräumung von Gewässern - Absetzbecken - Bekalkung - GWRA Foto: Mündung Kleine Spree Foto: Frank Pretzel, LUGV RS5 Foto: Frank Pretzel, LUGV LUGV RS5 RS Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 12
13 Wasserrechtliche Erlaubnisse/Bewilligungen 12 Abs. 1 WHG keine Versagungsgründe schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen nicht zu erwarten andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllt 12 Abs. 2 WHG Bewirtschaftungsermessen sofern keine Versagungsgründe vorliegen, steht die Erteilung der Erlaubnis/Bewilligung im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 13
14 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser ( 47 Abs. 1 WHG) Vermeidung der Verschlechterung des mengenmäßigen und des chemischen Zustands Trendumkehr Umkehr aller signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten Verschlechterungsverbot Verbesserungsgebot Erhalten/Erreichen eines guten mengenmäßigen Zustandes und eines guten chemischen Zustandes Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 14
15 Praxisbeispiel: Wasserrechtliche Erlaubnis Tagebau Welzow-Süd, TA I Sümpfungsbereiche und Dichtwand (Quelle: Vattenfall)
16 Abweichungen/Ausnahmen Zustandsverschlechterung/Nichterreichen der Bewirtschaftungsziele Abweichungen, 30 WHG Ausnahmen, 31 WHG Voraussetzungen ( 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 4 WHG): neue Veränderung der physikalischer Eigenschaften oder des Grundwasserstandes übergeordnetes öffentliches Interesse keine umweltschonenderen Alternativen der Zielerreichung Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 16
17 Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen Dichtwand Tagebau-Welzow Süd, TA I Schutz der Oberflächengewässer im Umfeld, insb. Erweiterte Restlochkette Minderung der Grundwasserhebung durch Abriegelung von Grundwasserzuflüssen zum Tagebau Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 17
18 Wasserwirtschaftliche Maßnahmen Gewährleistung der Anforderungen an die Gewässergüte, z.b. qualitative Festlegungen zur Beschaffenheit einzubringender oder einzuleitender Stoffe vorflutgerechte Reinigung Gewährleistung der Anforderungen an den mengenmäßigen Zustand, z.b.: Mindestwasserabfluss Stützung von Feuchtgebieten Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz
19 Gewässerausbau im Lausitzer Revier Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 19
20 Gewässerausbau Planfeststellung/Plangenehmigung ( 68 WHG) keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit Erfüllung anderer Anforderungen nach dem WHG Sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 20
21 Gewässerausbau Grundsätze/Anforderungen umweltgerechter Ausbau, keine Erhöhung der Hochwasserrisiken oder Zerstörung von natürlichen Retentionsflächen Berücksichtigung der Ziele der Nachnutzung der Restseen (Erholung, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz) Beachtung der Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer sowohl für das entstehende Gewässer als auch für andere Gewässer Festlegung Ausbauziele, Einleitbedingungen, Monitoring Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 21
22 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer ( 27 Abs. 1 und 2 WHG) Oberirdische Gewässer Künstliche oder erhebliche veränderte oberirdische Gewässer Verschlechterungsverbot Erhaltungs- und Verbesserungsgebot Vermeidung der Verschlechterung des ökologischen und des chemischen Zustands Erhalten oder Erreichen eines guten ökologischen und chemischen Zustandes Vermeidung der Verschlechterung des ökologischen Potentials und des chemischen Zustandes Erhalten oder Erreichen eines guten ökologischen Potentials und eines guten chemischen Zustandes Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 22
23 Anpassung wasserrechtliche Genehmigungen nachträgliche Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Erlaubnis/Bewilligung ( 13 Abs. 1 WHG) bzw. zur Planfeststellung/Plangenehmigung ( 70 Abs. 1 i.v.m. 13 Abs. 1 WHG) regelmäßige und anlassbezogenen Überprüfung und Anpassung wasserrechtlicher Zulassung ( 100 Abs. 2 WHG) Anpassung an geänderte Maßgaben der Bewirtschaftung der Gewässers oder tatsächliche wasserwirtschaftliche Situation Gewässeraufsicht ( 100 Abs. 1 WHG) z.b. Anordnungen der notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts (sonderordnungsrechtliche Eingriffsermächtigung) Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 23
24 Fazit und Ausblick zentrale Rolle des Wasserrechts bei der Zulassung von Bergbaubauvorhaben mit (erheblichen) Auswirkungen auf den Wasserhaushalt Berücksichtigung bergbauspezifischer Belange bei der Bewirtschaftungsplanung erforderlich Anpassungen an neue Erkenntnisse und Entwicklungen Ausgleich der öffentliche Interessen der Gewässerbewirtschaftung und des Bergbaus Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz 24
25 Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg Inselstraße 26, Cottbus Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Fachkonferenz Wasser in der Bergbaufolgelandschaft in der Lausitz
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