Rechtliche und finanzielle Aspekte der Umsetzung von WRRL- und HWRM- Maßnahmen
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- Jakob Kohler
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1 Rechtliche und finanzielle Aspekte der Umsetzung von WRRL- und HWRM- Maßnahmen GewässerForum zur Kommunikation wasserwirtschaftlicher Schwerpunktthemen am 24. Juli 2015 MR Axel Loger
2 Inhalte 1. Welche rechtliche Verbindlichkeit haben die Planwerke zur Umsetzung von WRRL und HWRM-RL? 2. Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? 3. Wer trägt die Kosten? 4. Wird es Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen geben? 5. Fazit 2
3 Rechtliche Verbindlichkeit Bewirtschaftungsplan Maßnahmenprogramm GEK Durchgängigkeitskonzept Nährstoffreduzierungskon zept Gewässerrandstreifen WSG Unterhaltungspläne HW- Risikomanagementplan Regionaler Maßnahmenplan Masterplan Elbe ÜSG 3
4 Behördenverbindlichkeit Bewirtschaftungsplan Maßnahmenprogramm HW-Risikomanagementplan ÜSG insbes. für die Bauleitplanung WSG insbes. für Landes- und Regionalplanung 4
5 Allgemeinverbindlichkeit Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer und das Grundwasser: Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot, Gewährleistung der Durchgängigkeit und Mindestwasserführung, Immissionsverbot bes. gef. Stoffe in das GW Gewässerrandstreifen: Verbote, Gebote WSG: Verbote, Gebote ÜSG: Verbote, Gebote 5
6 Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Deutschland: Normative Umsetzung der EU-Richtlinien Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission Vertretung nationaler Interessen auf der Wasserdirektorenkonferenz Vorsitz in internationalen Flussgemeinschaften WSV für Bundeswasserstraßen: Unterhaltungspflicht, in BB keine Ausbaupflicht 6
7 Wer ist für die Umsetzung verantwortlich Land Brandenburg Ausbaupflicht von Gewässern (LUGV) Unterhaltungspflicht Gewässer I. Ordnung (LUGV) Konzeptionelle Maßnahmen Festsetzung von WSG Deichbau (LUGV) Unterhaltungspflicht Hochwasserschutzanlagen (LUGV) Gefahren-/Risikokarten Hochwasserportal Hochwassermeldedienst Festsetzung von ÜSG Monitoring und Berichtspflicht 7
8 Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Gemeinden Örtliche Daseinsvorsorge Bauleitplanung Regionalplanung Investive Maßnahmen in den städtischen Hochwasserschutz Wachdienst und Hilfeleistung im Hochwasserfall 8
9 Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? 25 Gewässerunterhaltungsverbände Unterhaltung von km Gewässer II. Ordnung Durchführung der Unterhaltung von Gewässern I. Ordnung Durchführung der Deichunterhaltung Aufgaben nach der UVZV 9
10 Beitrag der Allgemeinheit zur Umsetzung WRRL Anforderungen an neue Gewässerbenutzungen Anpassung bestehender Erlaubnisse/Wasserrechte Anforderungen an die Durchgängigkeit von Anlagen Beschränkungen in Gewässerrandstreifen Kostenbeteiligung an der Gewässerunterhaltung Allgemeine Sorgfaltspflicht gemäß 5 Absatz 1 WHG HWRM-RL Beschränkungen in ÜSG Eigenvorsorge/Elementarschadensversicherung Hilfeleistung im Hochwasserfall Allgemeine Sorgfaltspflicht gemäß 5 Absatz 2 WHG 10
11 Wer trägt die Kosten? Koalitionsvertrag: Land investiert in wasserwirtschaftliche Maßnahmen bis zu 50 Mio. jährlich + Personalverstärkung Finanzierung von konzeptionellen und investiven Maßnahmen des Landes aus ELER, GAK und Landesmitteln (VV Hochwasserschutz und Gewässersanierung) Beteiligung des Landes am Nationalen Hochwasserschutzprogramm (Schwerpunkt: sog. Grüne Infrastruktur) Unterhaltung der ca km Landesgewässer, Hochwasserschutzanlagen und der rund 2500 wasserbaulichen Anlagen/Messeinrichtungen des Landes aus Landesmitteln 11
12 Wer trägt die Kosten? Förderprogramme Förderrichtlinie LWH/Gewässersanierung (in Arbeit) 2.Förderrichtlinie Abwasser/Trinkwasser: Überarbeitung unter Berücksichtigung des Leitbildes für die Siedlungswasserwirtschaft 12
13 Wer trägt die Kosten Hochwasserinformationen: LUGV Hochwassermeldedienst: LUGV Hochwasserabwehr: MIK/Landkreise/Gemeinden Aufbauhilfe: Landesregierung 13
14 Wird es Entschädigungs- und Ausgleichzahlungen geben? Grundsatz: Kooperation statt Konfrontation! Beteiligungsverfahren Flächenverfügbarkeit als wesentliche Voraussetzung für die Maßnahmenumsetzung Flächenverfügbarkeit durch vertragliche Vereinbarung Sozialbindung des Eigentums: Duldungspflichten Ausgleichsanspruch in WSG und ÜSG für erhöhte Anforderungen an die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Nutzung Entschädigung bei unzumutbarer Eigentumsbeschränkung durch gewässerverändernde Maßnahmen 14
15 Fazit 1. Die Umsetzung von WRRL und HWRM-RL ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. 2. Die öffentlich-rechtliche Bewirtschaftung der Gewässer ist Landesaufgabe. 3. Erfolgreiches Hochwasserrisikomanagement erfordert das Zusammenspiel zwischen staatlichem Schutz und privater Eigenvorsorge. 4. Der erhebliche Investitionsbedarf der öffentlichen Hand wird von Europa, Bund und Land gemeinsam getragen. 15
16 Rechtliche und finanzielle Aspekte der Umsetzung von WRRL- und HWRM- Maßnahmen VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 16
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