Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Aktuelle Umsetzung in Bayern. Seminar Wasserwirtschaft Universität der Bundeswehr München, 5.

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1 Europäische Wasserrahmenrichtlinie Aktuelle Umsetzung in Bayern Seminar Wasserwirtschaft Universität der Bundeswehr München, 5. Mai 2011

2 Zeitplan nach EU-WRRL Folie: 3

3 Planungsräume Folie: 4

4 Planungsebenen Beispiel: Planungsraum Inn + Planungseinheiten (BY: 54) + Grundwasserkörper (BY: 69) + Betrachtungsräume (BY: 265) + Flusswasserkörper (BY: 813) + Seewasserkörper (BY: 55) Alle Planungsebenen werden nach hydrologischen bzw. wasserwirtschaftlichen Kriterien, nicht nach organisatorischen abgegrenzt! Folie: 5

5 Einstufung der Oberflächengewässer Nicht erheblich verändertes (natürliches) Gewässer Natürlich oder naturnah trotz Nutzungen guter oder sehr guter ökologischer Zustand vorhanden oder erreichbar Erheblich verändertes Gewässer Künstliches Gewässer (Neues Gewässer, von Menschenhand Einstufungsvoraussetzungen nach 28 WHG: geschaffen) Die für einen guten ökologischen Zustand notwendigen Änderungen hätten signifikant negative Auswirkungen auf die Nutzungen oder die Umwelt im weiteren Sinne. Nutzbringende Ziele sind nicht anders erreichbar (Gründe: technische Unmöglichkeit oder unverhältnismäßige Kosten). Beispiel: Aufgestaute Wertach Beispiel: Lechkanal Folie: 7

6 Einstufung Oberflächengewässer: Flusswasserkörper Ergebnisse aus Bewirtschaftungsplänen Folie: 8

7 Einstufung Oberflächengewässer: Seewasserkörper Ergebnisse aus Bewirtschaftungsplänen Folie: 9

8 Vergleich Deutschland / Bayern bei der Einstufung von Oberflächenwasserkörpern DE BY Anteil 37% 14% HMWB * Anteil AWB ** 15% 5% 52% 19% der Oberflächenwasserkörper haben als Bewirtschaftungsziel das gute ökologische Potenzial * heavily modified waterbody erheblich veränderter Wasserkörper ** artificial waterbody künstlicher Wasserkörper Quelle: Berichtsportal WasserBlick Folie: 10

9 Zustand Oberflächengewässer (Wasserkörperbewertung) P Folie: 12

10 Ökologischer Zustand / ökolog. Potenzial Flusswasserkörper Ergebnisse aus Bewirtschaftungsplänen Folie: 13

11 Chemischer Zustand Flusswasserkörper Ergebnisse aus Bewirtschaftungsplänen Folie: 14

12 Ökologischer Zustand / ökolog. Potenzial Seewasserkörper Ergebnisse aus Bewirtschaftungsplänen Folie: 15

13 Chemischer Zustand Seewasserkörper Ergebnisse aus Bewirtschaftungsplänen Folie: 16

14 Chemischer Zustand Grundwasserkörper Folie: 18

15 Maßnahmenprogramm Art. 11 WHG, 82 WHG Das Maßnahmenprogramm beschreibt die zum Erreichen des guten Zustands /Potenzials in jedem Wasserkörper bis 2015 notwendigen Maßnahmen. Inhalt: Strategische Rahmenplanung mit Maßnahmenarten an Wasserkörpern Keine Ausführungsplanung mit ortsgenauer Fixierung der einzelnen Maßnahmen Maßnahmen: technische rechtliche administrative (Förderung) wirtschaftliche Folie: 21

16 Zielerreichung und Ausnahmen Ausnahmeregelungen Fristverlängerungen bis 2021 oder maximal bis 2027 durch zuständige Behörde möglich 29 Abs. 2 und 47 Abs. 3 WHG Abweichende, d. h. weniger strenge Bewirtschaftungsziele für bestimmte Gewässer (Wasserkörper) nach 30 WHG bzw. 47 Abs. 3 WHG Hinweis: in Bayern bisher nicht angewandt Weitere Ausnahmen nach 31 WHG, z. B. vorübergehende Verschlechterungen des Zustands Zielerreichung unmöglich wegen neuer Veränderungen der physischen Gewässereigenschaften Folie: 27

17 heute bis 2015 heute bis 2015 heute bis 2015 bis 2027 bis 2027 bis 2027 Einschätzung der Umweltzielerreichung für Flusswasserkörper 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Prozentangaben bezogen auf die Zahl der Wasserkörper Donaugebiet Maingebiet Bayern Folie: 28

18 Maßnahmenbereiche Maßnahmenprogramme (Maßnahmen gemäß LAWA-Katalog) Hydromorphologie Gewässerstruktur Durchgängigkeit Abfluss Stoffe (punktuell) Abwasser Altlasten Wärmeeinleitung Stoffe (diffus) Landbewirtschaftung Gewässerrandstreifen Konzeptionelle Maßnahmen Konzeptionelle Maßnahmen Konzeptionelle Maßnahmen: Beratung Folie: 30

19 Ausgangssituation bei Hydromorphologie 518 OWK haben nach Bewirtschaftungsplan Defizite bei Gewässerstruktur und / oder biologischer Durchgängigkeit ca km Gewässer erster und zweiter Ordnung ca km Gewässer dritter Ordnung 419 OWK mit ergänzenden Maßnahmen im Maßnahmenprogramm ca km Gewässer erster und zweiter Ordnung ca km Gewässer dritter Ordnung 97 der 419 OWK sollen bis 2015 im guten Zustand sein ca. 800 km Gewässer erster und zweiter Ordnung ca km Gewässer dritter Ordnung Folie: 32

20 Konzeptionelle Maßnahmen Erstellung bzw. Fortschreibung von Konzepten, z. B. Gewässerentwicklungskonzepte (GEK), Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte, agrarökologische Konzepte, Abwasserkonzepte, Konzepte zum Sedimentmanagement Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen Kooperationen, z. B. Gewässernachbarschaften, Kläranlagennachbarschaften, Wasserversorgungsnachbarschaften Entwicklung bzw. Umsetzung von Fachprogrammen bzw. -plänen Durchführung von Informations- und Fortbildungsmaßnahmen oder von Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben Erstellung von Managementplänen zu NATURA2000-Gebieten Mögliche Maßnahmen zur Durchgängigkeit : siehe Strategisches Durchgängigkeitskonzept Bayern Folie: 36

21 Umsetzungskonzepte: Notwendiger Zwischenschritt Ebene: Maßnahmenprogramm Strategische Ebene Flussgebietsplanung für Wasserkörper (-gruppen) Nicht exakt verortet Programmperiode Planungsmaßstab ~ M 1 : Übergang zwischen Maßnahmenprogramm und Ausführungsebene Umsetzungskonzepte für Maßnahmen der Gewässerstruktur bei OWK Ebene: Ausführung Konkrete Maßnahmen Unterhaltung oder Ausbau Lokaler Bezug Folie: 37

22 Umsetzungskonzepte Sind Bindeglied zwischen Maßnahmenprogramm und konkreten Ausführungsplanungen flächenscharfe und quantitative Darstellung bzw. Beschreibung der Gewässerstrukturmaßnahmen einschl. Kostenschätzung Enthalten Elemente der Gewässerentwicklungskonzepte Enthalten Ergebnisse des Durchgängigkeitskonzepts Sollen Synergien mit Hochwasserprojekten aufzeigen Sollen Synergien mit Naturschutzzielen aufzeigen Dienen der Überprüfung der Machbarkeit Dienen der Klärung der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Belange Dienen als Grundlage für Öffentlichkeitsbeteiligung und Partizipation (Abstimmungsprozess) Folie: 38

23 Bezug zu NATURA 2000 bei ergänzenden Maßnahmen Hydromorphologie Naturschutzverwaltung (Regierungen): Prüfung der Wirkung ergänzender Maßnahmen Hydromorphologie auf wasserabhängige NATURA 2000-Gebiete Abstimmung der Maßnahmen zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz (frühzeitige Vermeidung von Zielkonflikten, Nutzung von Synergien) konkrete Abstimmung vielfach erst später, wenn NATURA 2000-Managementplan vorliegt und Maßnahmen genau zu verorten sind (Umsetzungsplanung) Folie: 39

24 Umsetzung WRRL Verbesserung des natürlichen Rückhalts Umsetzung bay. Biodiversitätsstrategie Sonstige (z.b. Bild und Erholungswert der Gewässerlandschaften) Priorisierung beim ökologischen Gewässerausbau Ökologische Ausbauvorhaben UMS vom Nr. 56b-U /6-4 Priorität: Folie: 40

25 Priorisierungskonzept fischbiologische Durchgängigkeit Konzeptphase I: Auswahl der Fischfaunistischen Vorranggewässer durch IFI (rd von km WRRL-Fließgewässernetz) Konzeptphase II: Erfassen und Bewerten aller Querbauwerksobjekte innerhalb der Fischfaunistischen Vorranggewässer ( Objekte, davon nicht fischdurchgängig) Konzeptphase III: Fachliche Priorisierung: Auswahl der Querbauwerksobjekte mit zeitlich vorrangigem Handlungsbedarf ("Entscheidungsmatrix"); erster Durchlauf Konzeptphase IV: Prüfung der technischen, finanziellen und rechtlichen Bedingungen an den priorisierten Querbauwerksobjekten, Synergien HyMo / HW-Schutz (Federführung WWA + Reg.) Folie: 41

26 Geschätztes Kostenvolumen für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms in Bayern Maßnahmenbereich Geschätzte Kosten 24% ( ) Abwasserentsorgung Mio. Ökolog. Wasserbau (Gewässerstruktur/ Durchgängigkeit) 300 Mio. Landwirtschaft 540 Mio. 14% Mio. 62% Summe: Mio. Folie: 42

27 Finanzierung / Förderung: naturnaher Gewässerausbau und unterhaltung Staatliche und geförderte nicht-staatliche Maßnahmen Seit 2000 bis 2008 (im Mittel) ca. 20 Mio /a In 2009 / 2010 sowie DHH 2011 / 2012* ca. 37 Mio /a *Abschätzung für 2012 Zielvorstellung ab 2013 ca. 50 Mio /a Dazu kommen Investitionen Dritter (Bundeswasserstraßenverwaltung, Industrie, Kraftwerksbetreiber) Folie: 43

28 Finanzierung / Förderung: Gewässerausbau und -unterhaltung, Verbesserung Durchgängigkeit 1. Für Kommunen, kommunale Zweckverbände, Landschaftspflegeverbände: Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2005) Maßnahmen naturnahe Gewässerunterhaltung: Fördersatz: 30 %; bei WRRL-Maßnahmen 45 % der zuwendungsfähigen Kosten Aufstellen von Gewässerentwicklungskonzepten einschl. WRRL- Umsetzungskonzepten für Maßnahmen Gewässerstruktur: Fördersatz: 75 % der zuwendungsfähigen Kosten Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung von Gewässern, Schwerpunkte natürl. Rückhalt Aktionsprogramm Hochwasserschutz 2020 und Maßnahmen WRRL einschließlich Grunderwerb, : Fördersatz: 65 %; bei WRRL-Maßnahmen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten 2. Für Wasserkraftanlagenbetreiber: Erhöhte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Folie: 44

29 Information und Anhörung der Öffentlichkeit Art. 14 WRRL Schutz und Verbesserung unserer Gewässer ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Staat, Kommunen, Gewässernutzern, Verbänden und Bürgern! Interessen und Vorschläge der rechtlich Verpflichteten, der Gewässernutzer und -anlieger, der Kommunen sowie der Öffentlichkeit, insbes. Verbände berücksichtigen Auftrag der EU an die Staaten: Aktive Beteiligung interessierter Stellen fördern Dreistufiges Anhörungsverfahren zur Erstellung der Bewirtschaftungspläne ( 83 Abs. 4 WHG): Abstimmung über Ziele und Maßnahmen im Planungsraum Transparente Planung: Vertiefte Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Maßnahmenplanung und -umsetzung Folie: 47

30 Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne Wasserforum Bayern Regionalforen Beteiligten- Gespräche / Runde Tische auf Landesebene auf Ebene der Regierungsbezirke auf Landkreisebene für die organisierte Öffentlichkeit und Verbände Wasserforum Bayern zusammen mit den Ressorts Innen, Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten und der WSV für Kommunen für Landwirte zusammen mit AELF und BBV Folie: 48

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