Formal ist der Ausbildungsrahmenplan in drei Abschnitte unterteilt:

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1 Allgemeine Hinweise zum Ausbildungsrahmenplan der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner / zur Gärtnerin und zum individuellen oder betrieblichen Ausbildungsplan Der Ausbildungsrahmenplan - sachliche Gliederung - Grundlage für die Erstellung des betrieblichen oder individuellen Ausbildungsplanes ist der Ausbildungsrahmenplan sachliche Gliederung -, der in Form einer Tabelle der Ausbildungsordnung als Anlage (1a, = Baumschule, bis 7a, = Zierpflanzenbau) beigefügt ist. Der Ausbildungsrahmenplan beschreibt die vom Ausbildungsbetrieb zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalte oder Qualifikationen). Die von der Berufsschule zu vermittelnden Ausbildungsinhalte werden durch die Lehrpläne der Länder geregelt. Überschneidungen sind dabei nicht immer zu vermeiden; es gibt Ausbildungsinhalte, die sowohl im Ausbildungsrahmenplan der Verordnung als auch in den Rahmenlehrplan der Berufsschulen aufgenommen werden, weil eine vollständige Trennung der betrieblich bzw. schulisch zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse nicht möglich und auch nicht sinnvoll ist. Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans sind als Lernziele formuliert. Sie sind in Form des zu erreichenden Endverhaltens dargestellt. Das Lernziel wird mit Hilfe von Verben frei formuliert. Die mit den Fertigkeiten unmittelbar verbundenen Kenntnisse sind nur dann gesondert aufgeführt, wenn sie nicht im Zusammenhang mit bestimmten Fertigkeitspositionen im Betrieb vermittelt werden können. Wichtig! Die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Inhalte sind Mindestanforderungen. Jeder Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, alle dort aufgeführten Ausbildungsinhalte mit dem vorgegebenen Niveau zu vermitteln, um die angestrebte berufliche Qualifikation sicherzustellen. Da der Ausbildungsrahmenplan nur Mindestanforderungen festgelegt, kann jeder Ausbildungsbetrieb darüber hinausgehende Inhalte vermitteln. Formal ist der Ausbildungsrahmenplan in drei Abschnitte unterteilt: Abschnitt I Berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr Abschnitt II Gemeinsame berufliche Fachbildung Abschnitt III Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen Im Abschnitt I des Ausbildungsrahmenplans sind die im ersten Ausbildungsjahr zu vermittelnden Inhalte aufgeführt, im Abschnitt II die der gemeinsamen Fachbildung und im Abschnitt III die fachrichtungsspezifischen Inhalte. Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 1

2 Da Abschnitt II und III keinem Ausbildungsjahr zugeordnet ist, wurde es bei der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsrahmenplans möglich, Qualifikationen des dritten Abschnitts schon in das zweite Ausbildungsjahr einzubeziehen. Für das Verstehen des Ausbildungsrahmenplans ist es wichtig zu Wissen, dass die in den Abschnitten I, II und III zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse - die Gegenstände der Ausbildung -, in fachlicher Hinsicht weitgehend identisch sind. Unterschiede bestehen insbesondere in der Breite und Tiefe in der die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse in der Ausbildungspraxis erfolgen soll. Im Ausbildungsabschnitt I sind die Tätigkeiten unter Anleitung (mitwirken) auszuführen, im Ausbildungsabschnitt II sind die Tätigkeiten selbständig durchzuführen, die Kenntnisse zu vertiefen und im Ausbildungsabschnitt III schließlich werden die in der Grund- (Abschnitt I) und der gemeinsamen Fachbildung (Abschnitt II) erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten weiter vertieft, erweitert und in einen Gesamtzusammenhang gebracht. Beispiel: Abschnitt I: 4. b) bei der Bodenbearbeitung mitwirken Abschnitt II: 4. c) boden- und vegetationsspezifische Bodenbearbeitung und pflege sowie Bodenverbesserung durchführen Abschnitt III: 3. e) Zierpflanzen für bis zur Verkaufsreife kultivieren, insbesondere Arbeiten an und mit der Pflanze, Düngung, Bewässerung und Pflanzenschutz durchführen Die zu erwerbenden Qualifikationen sind im Abschnitt I und II fachrichtungsneutral formuliert. Das heißt, die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sind offen formuliert und müssen im betrieblichen Ausbildungsplan (in der Ausbildungspraxis) betriebs- bzw. fachrichtungsspezifisch konkretisiert werden. Aufgrund der Unterschiede zwischen den Betrieben, den angebauten bzw. kultivierten Pflanzenarten und den angebotenen Dienstleistungen, erfolgt vereinzelt für verschiedene Ausbildungsinhalte eine Unterscheidung durch alternative Formulierungen ( oder - Formulierungen). Dabei sind die zu vermittelnden Qualifikationen gleichwertig, sie werden jedoch an unterschiedlichen fachspezifischen Objekten erlernt. Das heißt, von den genannten Inhalten muß mindestens einer vom Ausbildungsbetrieb vermittelt werden. Wird die Aufzählung durch und verbunden, müssen alle genannten Inhalte vermittelt werden. Hinsichtlicht der Formulierung insbesondere ist folgendes zu beachten: Die Formulierung insbesondere beginnt eine beispielhafte, nicht erschöpfende Aufzählung von Inhalten. Auch andere als die dort genannten Tätigkeiten können vermittelt werden, wenn sie berufstypisch und von Inhalt und Niveau vergleichbar sind. Einige Hinweise zum Stellenwert der einzelnen Ausbildungsinhalte im Ausbildungsrahmenplan sachliche Gliederung - Das Ausbildungsberufsbild für den Beruf Gärtner / Gärtnerin ist in der Grund- und Fachbildung (Abschnitt I und II) in sechs (Berufsbildpositionen), in Bezug auf Abschnitt III (Ausbildung in der jeweiligen Fachrichtung) in fünf (so im Zierpflanzenbau) bis sechs Inhaltsbereiche (so in der Baumschule) gegliedert. Viele der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sind innerhalb aber auch zwischen den Berufsbildpositionen fachlich Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 2

3 und sachlich in vielfältiger Weise miteinander verbunden und dementsprechend in der Ausbildungspraxis im Zusammenhang zu sehen. Man kann dabei die folgenden drei Kategorien unterscheiden: - übergeordnete Ausbildungsinhalte, - übergreifende Ausbildungsinhalte und - fachbezogene Ausbildungsinhalte. Beispiel für einen übergeordneten Ausbildungsinhalt: berufsbezogene Regelungen des Umweltschutzrechts, insbesondere des Abfall-, Immissionsschutz-, Wasser-, Boden-, Düngemittel-, Naturschutz- und Artenschutz- sowie des Pflanzenschutz- und Sortenrechts, anwenden (Ausbildungsinhalt 2.b), Abschnitt II) Beispiel für einen übergreifenden Ausbildungsinhalt: Betriebsbereitschaft von technischen Einrichtungen, Maschinen, Geräten und Werkzeugen prüfen, diese auswählen und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften einsetzen (Ausbildungsinhalt 6. a, Abschnitt II) Beispiel für einen fachbezogenen Ausbildungsinhalt: boden- und vegetationsspezifische Bodenbearbeitung und pflege sowie Bodenverbesserung durchführen (Ausbildungsinhalt 4. c), Abschnitt II) oder Arbeiten an und mit der Pflanze durchführen, z.b. Topfen mit der Topfmaschine (Ausbildungsinhalt 5.2 a), Abschnitt II) Die übergeordneten Ausbildungsinhalte beziehen sich im wesentlichen auf die betrieblichen, rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt und lassen sich sinnvoll nur mit den übergreifenden oder fachbezogenen, die übergreifenden Ausbildungsinhalte sinnvoll nur im Zusammenhang mit fachbezogenen Ausbildungsinhalten vermitteln. Das heißt, die einzelnen Qualifikationen (die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse Buchstaben a), b) usw.) sind nicht losgelöst voneinander zu betrachten, sondern im Sinne einer ganzheitlichen, handlungsorientierten Ausbildung im Zusammenhang zu sehen und dementsprechend zu vermitteln. Der Ausbildungsrahmenplan - zeitliche Gliederung - Die zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans erfolgt nach Ausbildungsjahren mit Zeitrahmen. In der Verordnung wurden je Ausbildungsjahr drei Zeitrahmenblöcke (Ausbildungsabschnitte) mit einer Zeitdauer zwischen 2 bis 3 Monaten und 6 bis 8 Monaten gebildet. Mit der Zuordnung zu einem der Ausbildungsjahre bzw. Zeitrahmen innerhalb des Ausbildungsjahres wird vorgegeben, wann und mit welchem zeitlichen Umfang die zugeordneten Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen oder Ausbildungsinhalte) des Ausbildungsrahmenplans zu vermitteln sind. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr enthält die zeitliche Gliederung darüber hinaus Hinweise zu Berufsbildpositionen deren Vermittlung fortzuführen ist. Die zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans und die Flexibilitätsklausel oder Warum ein betrieblicher (individueller) Ausbildungsplan? Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 3

4 Der Ausbildungsrahmenplan zeitliche Gliederung -, beschreibt auf einen fiktiven Betrieb bezogen den zeitlichen Ablauf der Ausbildung. In diesem auf einen Modell- bzw. Musterbetrieb ausgerichteten Ordnungsschema können naturgemäß nicht alle denkbaren betrieblichen und individuellen Besonderheiten berücksichtigt sein. Das heißt, aufgrund der unterschiedlichen Betriebsstrukturen werden in der Ausbildungswirklichkeit in der Regel Abweichungen von dem im Ausbildungsrahmenplan angegebenen Ausbildungsablauf erforderlich werden (sowohl sachlich aber insbesondere zeitlich). Diesem Tatbestand trägt die sogenannte Flexibilitätsklausel Rechnung (siehe 5 Satz 2, der Verordnung). Dort heißt es: Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach 4 sollen nach den in den Anlagen 1 bis 7 für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenpläne) vermittelt werden. Eine vom Ausbildungsrahmenplan innerhalb der beruflichen Grundbildung und innerhalb der beruflichen Fachbildung abweichende sachliche und zeitliche Gliederung des Ausbildungsinhaltes ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. Die Flexibilitätsklausel ermöglicht also den Ausbildungsbetrieben bei der Durchführung der Berufsausbildung in der inhaltlichen Gliederung und der zeitlichen Zuweisung der Ausbildungsinhalte von den Vorgaben des Verordnungsgebers abzuweichen. Abweichungen, die einer Ausbildung nach dem in dem Ausbildungsrahmenplan der Verordnung angegebenen sachlichen und zeitlichen Ablauf entgegenstehen ergeben sich insbesondere aus der Struktur des Betriebes dem Pflanzen- und / oder Dienstleistungsangebot der Organisation der betrieblichen Arbeit Aber auch durch individuelle Verkürzungen und Verlängerungen der Ausbildungsdauer Umstellungen, die sich ggf. aus der Organisation des Berufschulunterrichts ergeben (z.b. Blockunterricht) Hingewiesen muss allerdings auf folgendes. Die Flexibilitätsklausel für betriebliche Abweichungen gilt ausschließlich für die inhaltliche Gliederung und die zeitliche Zuweisung (sachliche und zeitliche Reihenfolge der Gliederung), nicht jedoch für den Ausbildungsinhalt selbst. Das Weglassen von Qualifikationen, welche im Betrieb angeblich nicht vermittelt werden können, ist unzulässig. Die Flexibilitätsklausel bedeutet auch nicht eine Aufhebung des 6 Abs. 1 Nr.1. BBiG. Nach dieser Vorschrift hat der Ausbildendende (der Ausbildungsbetrieb) dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Darüber hinaus hat er aber auch, die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann. Das heißt eine Beeinträchtigung des Ausbildungszieles darf nicht zu befürchten sein. Auch soll eine Übertragung von Ausbildungsinhalten nicht von der Grundbildung zur Fachbildung und umgekehrt vorgenommen werden. Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 4

5 Für den Fall, dass die betriebliche Ausbildung nach der im Ausbildungsrahmenplan der Verordnung vorgeschlagenen Struktur sachlich und zeitlich durchgeführt werden kann, lässt sich dieser unmittelbar in einen betrieblichen Ausbildungsplan überführen. Er wäre dann lediglich um die betriebliche Aufgabenstellung zu ergänzen. Es ist aber anzumerken, dass dieser Fall recht selten sein wird, weil die Strukturen der Betriebe, wie oben ausgeführt, sehr unterschiedlich sind. Warum ein individueller bzw. betrieblicher Ausbildungsplan so wichtig ist und sich eben Ausbildungsbetriebe (aber auch die zuständigen Stellen) nicht damit begnügen können, den Ausbildungsrahmenplan der Verordnung unbearbeitet als eine Rahmenvorgabe zu übernehmen, die im Einzelfall dem wirklichen Ausbildungsablauf in der jeweiligen Ausbildungsstätte gar nicht oder nicht vollständig entspricht, soll noch kurz erläutert werden. Der individuelle bzw. betriebliche Ausbildungsplan dient dem Zweck, die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifikationen (Fertigkeiten und Kenntnisse) auf die konkreten Verhältnisse des Ausbildungsbetriebes umzusetzen und auszuweisen. Dabei muss aus dem Ausbildungsplan für die Beteiligten (Auszubildende, Ausbilder/Ausbildungsbetrieb, zuständige Stelle) hervorgehen, welche betrieblichen Aufgabenstellungen für die Vermittlung der einzelnen Ausbildungsinhalte vorgesehen sind und an welchen betrieblichen oder außerbetrieblichen Lernorten (überbetriebliche Ausbildungsstätten oder andere Ausbildungsbetriebe in einem Ausbildungsverbund) die Ausbildung durchgeführt werden soll. Das Ergebnis des Ausbildungsplans wird einmal aufgrund der unterschiedlichen Betriebsstrukturen sehr unterschiedlich sein, aber auch deshalb, weil die Qualifikationen (die zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse) weitestgehend offen bzw. neutral formuliert sind. Die Gegenstände (Pflanzen, Maschinen usw.) der Ausbildung mit bzw. an denen die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse erfolgt, ist in das Belieben des Ausbildungsbetriebes gestellt. Durch diese offene Formulierung ergeben sich für die Betriebe große Möglichkeiten in der Ausgestaltung der Ausbildung. So schreibt der Ausbildungsrahmenplan zwar vor, dass der Auszubildende Maschinen bedienen und mit ihnen umgehen können muss, welche Maschinen dafür in der Ausbildung aber exemplarisch eingesetzt werden, ist letztendlich dem Betrieb überlassen. Allerdings gibt es auch Qualifikationen wo der Spielraum für den Betrieb eingegrenzt ist. So ist in der Verordnung für die Fachrichtung Zierpflanzenbau im Abschnitt III des Ausbildungsrahmenplans verbindlich vorgeschrieben, dass der Auszubildende die Kultur von Zierpflanzen für bis zur Verkaufsreife erlernen soll. Bei der Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans empfiehlt es sich, in folgenden Schritten vorzugehen: 1. Ausbildungsabschnitte bilden. Wie viel Ausbildungsabschnitte sollen es in den einzelnen Ausbildungsjahren sein? 2. Ausbildungsinhalte zuordnen. Welche Qualifikationen sollen in den einzelnen Ausbildungsabschnitten (schwerpunktmäßig) vermittelt werden? 3. Zeiträume ermitteln. Zum Beispiel Ausbildungsabschnitt 1. vom bis Gegebenenfalls Ausbildungsorte festlegen. Wo soll die Ausbildung stattfinden? Muss ich beispielsweise als Endverkaufsbetrieb für die Vermittlung der eindeutig produktionsbezogenen Ausbildungsinhalte einen Partnerbetrieb suchen; d.h. einen Ausbildungsverbund bilden? Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 5

6 Der folgende individuelle oder betriebliche Ausbildungsplan zeigt beispielhaft auf, welche Möglichkeiten die Ausbildungsordnung Gärtner/Gärtnerin durch die weitgehend offene Formulierung der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalte) bietet, den Bereich Verkaufen und Beraten stärker in der Ausbildung zu berücksichtigen, als dies rein formal gesehen möglich erscheint. Da die Strukturen der Gartenbaubetriebe sehr unterschiedlich sind, sind auch andere sachliche und zeitliche Gliederungen der Ausbildung denkbar und möglich. Bezogen auf das Verhältnis von Verkaufen/Beraten zur Produktion (sowohl in zeitlicher als auch sachlicher Hinsicht), ist dieser Ausbildungsplan als äußerste Grenze des Spielraums den die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/ zur Gärtnerin bietet, anzusehen. Wolfgang Kawollek Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 6

7 Wolfgang Kawollek BEISPIEL für einen individuellen (betrieblichen) Ausbildungsplan für Betriebe des Zierpflanzenbaus in dem die Bereiche Verkaufen und Beraten im besonderen Maße berücksichtig sind Die einzelnen Ausbildungsjahre sind in jeweils 3 Ausbildungsabschnitte (Zeitrahmen, Zeitblöcke) gegliedert. Zur Vermittlung der verbindlich vorgeschriebenen Qualifikationen dient für jeweils zwei Ausbildungsabschnitte der einzelnen Ausbildungsjahre, das Tätigkeitsfeld Kundenberatung und Verkauf als Grundlage. Hier wird der Spielraum genutzt, den die Verordnung durch die bewusst offen (neutral) formulierten Ausbildungsinhalte den Betrieben gibt. Für die Qualifikationen des Ausbildungsrahmenplans, die nicht im Rahmen des Tätigkeitsfeldes Kundenberatung und Verkauf exemplarisch vermittelt werden können, wie insbesondere die Vermehrung von Pflanzen, die Jungpflanzenanzucht, Bodenbearbeitung und Bodenpflege und vor allem: Zierpflanzen für bis zur Verkaufsreife kultivieren, dient jeweils einer der Ausbildungsabschnitte in den einzelnen Ausbildungsjahren. Soweit dieser Ausbildungsabschnitt im jeweiligen Betrieb nicht vermittelt werden kann, ist ein Ausbildungsverbund zu bilden. Überbetriebliche Lehrgänge werden in der Regel nicht ausreichen, diese Ausbildungsinhalte in der vorgeschriebenen Breite und Tiefe zu vermitteln. Allenfalls das Einüben einzelner Fertigkeiten oder in sich geschlossene Ausbildungsinhalte könnten in Ergänzung zur Ausbildung im Betrieb zum Gegenstand überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen werden. Zu den in sich geschlossenen Ausbildungsinhalten gehört z.b. die Berufsbildposition 2. Vermehrung und Jungpflanzenanzucht (Ausbildungsrahmenplan Abschnitt III: Ausbildung in der Fachrichtung Zierpflanzenbau). In der Spalte Umsetzung im Betrieb werden Beispiele für die praktische Umsetzung im Betrieb gegeben. Im spezifischen Ausbildungsplan wäre das Ganze noch um die tatsächliche betriebliche Aufgabenstellung zu ergänzen, bzw. die Gegenstände (Pflanzenarten, Maschinen, Dienstleistungen) der individuellen, betrieblichen Ausbildung aufzuführen. Für die Ausbildungsabschnitte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Produktion wurden für das 1. und 2. Ausbildungsjahr jeweils 3 Monate und für das 3. Ausbildungsjahr 4. Monate in Ansatz gebracht. Diese für die Produktion vorgesehenen relativ kurzen Zeitrahmen, sind nur dann vertretbar, wenn diese Zeit intensiv für diesen Teil der Ausbildung genutzt wird. Wichtiger Hinweis! Ein Endverkaufsbetrieb ohne nennenswerte eigene Produktion wird zur Vermittlung dieser drei produktionsspezifischen Ausbildungsabschnitte einen Ausbildungsverbund mit einem Produktionsbetrieb bilden müssen. Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 1

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9 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 1 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF Erstes Ausbildungsjahr Ausbildungsabschnitt 1 Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF Zeitrahmen 5 Monate Zeitraum der Vermittlung: 01. August 2000 bis 31. Dezember 2001 Schwerpunktmäßig werden die folgenden Qualifikationen vermittelt: Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planes, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Umsetzung im Betrieb (Aufgabenstellung) Lernort Kontrolle Datum 1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen 1.1 Berufsbildung a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären Im Rahmen von Gesprächen. b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen Im Rahmen von Gesprächen. c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen Im Rahmen von Gesprächen. d) Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen Praktische Übungen der schriftlichen und telefonischen Anfrage bei Anbietern von Fortbildungsmaßnahmen. 1.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes a) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes, wie Beschaffung, Produktion, Absatz, Dienstleistung und Betriebsführung, erläutern Im Rahmen von Gesprächen, im Zusammenhang mit Tätigkeiten in den genannten Bereichen im Verlauf der Ausbildung. b) Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben Gespräche im Rahmen von Arbeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Ausstattungsbestandteile des Betriebes stehen. c) Abhängigkeiten des Ausbildungsbetriebes von natürlichen Standortfaktoren wie Klima, Lage und Boden erläutern Gespräche im Rahmen von Arbeiten, die im Zusammenhang mit den natürlichen Standortfaktoren stehen. Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 3

10 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 1 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF d) Abhängigkeiten des Ausbildungsbetriebes von den wirtschaftlichen Standortfaktoren, wie Arbeitsmarkt, Verkehrsanbindung, Bezugs- und Absatzwege, erläutern Gespräche im Rahmen von Arbeiten, die im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Standortfaktoren stehen. 1.3 Mitgestalten sozialer Beziehungen a) soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten Im Rahmen der täglichen Arbeit. b) bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellungen und bestehender Kooperationsbeziehungen mitwirken Im Rahmen von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der überbetrieblichen Zusammenarbeit bzw. bestehenden Kooperationsbeziehungen des Betriebes stehen. c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsund Fachverbänden, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen und bei der Zusammenarbeit mitwirken Im Rahmen aktueller Vorgänge, die im Zusammenhang mit den Beziehungen zu den genannten Institutionen stehen. d) Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben Im Rahmen aktueller Bezüge (z.b. bei Vereinbarungen über Arbeits- und Pausenzeiten, Feiertags- und Sonntagsarbeit, Streitigkeiten im Betrieb, Neueinstellungen). 1.4 Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen Im Rahmen von Gesprächen, auf der Grundlage im Betrieb abgeschlossener Arbeitsverträge. b) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge sowie die Funktion der Tarifparteien nennen Gespräche auf der Grundlage der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und tagesaktueller bzw. zeitnaher Ereignisse, z.b. im Zusammenhang mit laufenden Tarifverhandlungen. c) Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden erläutern Gespräche, in engen Zusammenhang mit den beiden folgenden Qualifikationen nach Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 4

11 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 1 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF Buchstabe d) und e). d) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen Im Rahmen von Gesprächen im Zusammenhang mit Ereignissen bzw. Tätigkeiten bei denen, die für den Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze zu beachten sind. e) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere beim Umgang mit Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Gefahrstoffen sowie sonstigen Werkstoffen und Materialien, anwenden Bei der täglichen Arbeit. f) Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten Vermittlung der Kenntnisse durch Gespräche; einleiten von Maßnahmen der Ersten Hilfe durch simulierte Vorgänge (DEULA?). g) wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen Vermittlung der Kenntnisse durch Gespräche, der Fertigkeiten durch simulierte Vorgänge. In die Vermittlung der vorgenannten Fertigkeiten und Kenntnisse werden die folgenden Qualifikationen einbezogen: 3.3 Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge a) bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirken Im Rahmen der laufenden Beschaffung von Betriebsmitteln, bzw. von Verkaufsware des Warensortiments. b) Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen In Zusammenhang mit anstehenden Lieferungen und dem Verbrauch von Betriebsmitteln, im Zuge von Arbeiten an und mit der Pflanze bzw. der Verwendung und Aufbereitung von Pflanzen und Pflanzenteilen für den Verkauf. c) Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt verfolgen Im Zusammenhang mit der Beschaffung von Betriebsmitteln, des Zukaufs von Pflanzen, Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 5

12 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 1 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF des Zukaufs von Pflanzen, Pflanzenteilen und Beiwaren, der Preiskalkulation der Verkaufswaren. d) Preisangebote vergleichen Im Rahmen laufender Beschaffungsmaßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zukauf von Waren des Verkaufssortiments. 4. Böden, Erden und Substrate c) Zusammensetzung und Eigenschaften von Erden und Substraten beschreiben Im Zusammenhang mit dem Verkauf an Kunden und/oder der Verwendung von Erden/ Substraten (z.b. Umtopfarbeiten, Gefäßbepflanzungen). d) Erden und Substrate verwenden Im Zusammenhang mit der Bepflanzung von Gefäßen, Einund Umtopfarbeiten im Betrieb und für den Kunden. 5. Kultur und Verwendung von Pflanzen 5.1 Pflanzen und ihre Verwendung a) Pflanzen bestimmen sowie deren Ansprüche und Eigenschaften beschreiben; Pflanzenkataloge nutzen Im Rahmen des Pflanzeneinund verkaufs sowie der Kundenberatung. b) bei der Verwendung von Pflanzenarten und -sorten unter Beachtung ihrer Ansprüche mitwirken Im Zusammenhang mit der Verkaufsvorbereitung und Aufbereitung, der Versorgung und Verarbeitung von Pflanzen und Pflanzenteilen, der Kundenberatung und der Verwendung beim Kunden (Innenraum- bzw. Objektbegrünungen). 5.2 Kultur- und Pflegemaßnahmen b) bei Arbeiten an und mit der Pflanze mitwirken - Verkaufsvorbereitung von Schnittblumen (schneiden, sortieren, reinigen) - Verkaufsvorbereitung von Topfpflanzen (auslesen, sortieren, säubern, ausstellen) Im Rahmen der Anlieferung der Verkaufsware, der Aufbereitung, der Präsentation und dem Verkauf; und/oder im Zusammenhang mit der Pflege der Ver- Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 6

13 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 1 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF ren, säubern, ausstellen) - Verkaufsbestände pflegen (ausputzen, aufbinden, beschneiden, umtopfen) - Dienstleistungen beim Kunden - Pflege von Pflanzen in der Innenraum- bzw. Objektbegrünung - Anfertigen von Sträußen und Gestecken - Gefäßbepflanzungen (z.b. Pflanzschalen, Balkonkästen) - Verpacken c) bei der bedarfs- und zeitgerechten Bewässerung mitwirken kaufsbestände sowie bei der Durchführung von Dienstleistungen beim Kunden. Im Zusammenhang mit der Bewässerung der Verkaufsbestände und/oder der Durchführung von Dienstleistungen beim Kunden. d) bei der bedarfsgerechten und umweltschonenden Düngung mitwirken Im Rahmen der Düngung der Verkaufsbestände und/oder der Durchführung von Dienstleistungen beim Kunden, des Verkaufs von Düngemitteln bzw. der Kundenberatung. e) Schädigungen an Pflanzen feststellen und deren Ursachen nennen Im Zusammenhang mit der Anlieferung von Pflanzen, der Pflege der Verkaufsbestände, der Kundenberatung und der Durchführung von Dienstleistungen beim Kunden. f) bei Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen und zur Pflege der Pflanzenbestände oder -anlagen mitwirken Neben dem normalen Pflanzenschutz: - Möglichkeiten Pflanzen vor Kälte, Frost, Hitze, hohen Lichtintensitäten, Wind, Hagel zu schützen - Verpackungsmöglichkeiten und arten - Folgen mangelhafter Verpackung Im Rahmen anstehender Pflanzenschutzmaßnahmen in den Pflanzenbeständen, bei Dienstleistungen für den Kunden sowie im Zusammenhang mit dem Verkauf von Pflanzen und deren Verpackung. 5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte a) bei der Ernte oder Verwendung von Pflanzen mitwirken Im Zusammenhang mit der Verwendung lehnt sich die Vermittlung dieser Qualifikation an die Berufsbildposition 5.1 b) an. Siehe vorstehend. Im Rahmen der Verkaufsvorbereitung der Pflanzen bzw. Pflanzenteile (= Ernte) und/oder im Zusammenhang mit der Bepflanzung von Gefäßen (z.b. Pflanzschalen, Balkonkästen), Maßnahmen der Innenraumbegrünung, dem Anfertigen von Sträußen und Gestecken (= Verwendung). b) beim Sortieren und Kennzeichnen von Pflanzen und pflanzlichen Produkten nach Qualitäten mitwirken Im Rahmen der Warenannahme, Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 7

14 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 1 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF pflanzlichen Produkten nach Qualitäten mitwirken der Kontrolle des Lieferscheins, der Verkaufsvorbereitung, der Auszeichnung der Ware, des Verkaufs und der Kundenberatung sowie der Überwachung der Verkaufsbestände. c) beim Transport und Einlagern gärtnerischer Erzeugnisse mitwirken Im Rahmen der Anlieferung, der Aufbereitung, der Warenpräsentation und dem Verkauf. Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 8

15 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 2 / Tätigkeitsschwerpunkt PRODUKTION Erstes Ausbildungsjahr Ausbildungsabschnitt 2 Tätigkeitsschwerpunkt PRODUKTION Zeitrahmen 3 Monate Zeitraum der Vermittlung: 01. Januar bis 31. März Schwerpunktmäßig werden die folgenden Qualifikationen vermittelt: Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planes, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Umsetzung im Betrieb (Aufgabenstellung) Lernort Kontrolle Datum 5.2 Kultur- und Pflegemaßnahmen a) bei der Vermehrung mitwirken Im Rahmen anstehender Vermehrungsarbeiten im Betrieb. b) bei Arbeiten an und mit der Pflanze mitwirken z.b. pikieren, topfen, pflanzen, ausstellen, rücken, stutzen, beschneiden, stäbeln und aufleiten Im Rahmen der Kulturdurchführung von (z.b.) Beet- und Balkonpflanzen, Grünpflanzen, Sommerblumen. c) bei der bedarfs- und zeitgerechten Bewässerung mitwirken Im Rahmen laufender Bewässerungsarbeiten in den Kulturen. d) bei der bedarfsgerechten und umweltschonenden Düngung mitwirken Im Rahmen laufender Düngungsmaßnahmen in den Kulturen. e) Schädigungen an Pflanzen feststellen und deren Ursachen nennen Im Rahmen vorstehender Arbeiten in den Kulturen. f) bei Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen und zur Pflege der Pflanzenbestände oder -anlagen mitwirken Im Rahmen anstehender Pflanzenschutzmaßnahmen in den Kulturen. 4. Böden, Erden und Substrate a) Bodenbestandteile und Bodenarten bestimmen Im Zusammenhang mit anstehenden Bodenbearbeitungsund/oder Bodenpflegemaßnahmen, der nachfolgenden Qualifikation. b) bei der Bodenbearbeitung und -pflege mitwirken Im Rahmen anstehender Bodenbearbeitungs- und Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 9

16 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 2 / Tätigkeitsschwerpunkt PRODUKTION z.b. pflügen, fräsen, eggen, grubbern, graben, abziehen, hacken, verdichten, lockern, mischen, einarbeiten, Unkrautbekämpfung, mulchen c) Zusammensetzung und Eigenschaften von Erden und Substraten beschreiben pflegemaßnahmen. Im Zusammenhang mit der Vermittlung der nachfolgenden Qualifikation. d) Erden und Substrate verwenden Im Zusammenhang mit Aussaat-, Pikier- und/oder Topfarbeiten in den Kulturen. 6. Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe a) Materialien und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und verwenden Im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten an und mit der Pflanze sowie der Durchführung von Wartungsund Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Geräten. b) Maschinen, Geräte, Werkzeuge und bauliche Anlagen pflegen sowie bei ihrer Instandhaltung und ihrem Einsatz mitwirken Im Rahmen anstehender Arbeiten, bei denen die im Betrieb vorhandene Technik eingesetzt wird (z.b. Bodenbearbeitung, Lüftung, Schattierung). c) Aufbau und Funktion von Motoren erklären Im Zusammenhang mit dem Einsatz der Maschinen sowie der Durchführung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten. d) Kraftübertragungselemente beschreiben und Schutzvorrichtungen in ihrer Funktion erhalten Diese Qualifikation ist in engem Zusammenhang mit der vorstehenden Qualifikation nach Buchstabe b) zu vermitteln. Im Zusammenhang mit dem Einsatz der Maschinen sowie der Durchführung von Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten. e) Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz beachten Fortlaufend f) Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen und Maschinen erklären Gespräche im Zusammenhang mit Tätigkeiten, bei denen elektrische Energie genutzt bzw. eingesetzt wird (z.b. zur Belichtung, Beleuchtung, Lüftung, Schattierung). Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 10

17 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 2 / Tätigkeitsschwerpunkt PRODUKTION In die Vermittlung der vorgenannten Fertigkeiten und Kenntnisse werden die folgenden Qualifikationen einbezogen: 2. Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung Anmerkung: Der Gartenbau steht in einem besonderen Verhältnis zur natürlichen Umwelt. Kaum ein Wirtschaftszweig ist ähnlich eng mit ihr verbunden. Gärtner tragen nicht nur Verantwortung für einen schonenden Umgang mit Natur und Umwelt, sondern sind gleichzeitig auch auf eine intakte Umwelt als ihre Produktionsgrundlage angewiesen. Die Einstellung und Bereitschaft des Auszubildenden zu fördern, die Erfordernisse des Naturund Umweltschutzes bewusst mit zu verwirklichen ist oberstes Ziel bei der Vermittlung der Ausbildungsinhalte dieser Berufsbildposition. Dabei geht es auch um die Darstellung von Zusammenhängen zwischen veränderten Arbeits- und/oder Produktionsmethoden, den ökonomischen Rahmenbedingungen, dem Wertewandel in der Gesellschaft und dem Natur- und Umweltschutz. Wichtiger Hinweis: Bei den Qualifikationen a) und b) ist zu beachten, dass sie praktisch für sich allein stehen, d.h. kein unmittelbarer Zusammenhang zur Produktion von Pflanzen oder deren Verkauf steht. Die Qualifikationen c), d), e), f) und g) dieser Berufsbildposition stehen in einem sehr engen Zusammenhang zueinander und sind in ihrer Gesamtheit zu sehen und auch entsprechend zu vermitteln. a) Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und Lebensräume an Beispielen beschreiben Im Rahmen von Gesprächen und Erkundungsaufträgen auf dem Betriebsgelände. - ökologisch bedeutsame Lebensräume in der Region, ggf. auf den Flächen des Betriebes, deren besondere Kennzeichen und Bedeutung b) Bedeutung und Ziele des Natur- und Umweltschutzes beschreiben Im Rahmen von Gesprächen. c) über mögliche Umweltbelastungen Auskunft geben und bei Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung mitwirken Im Rahmen der laufenden Kulturarbeiten. d) Abfälle unter Beachtung rechtlicher, betrieblicher und materialbedingter Erfordernisse vermeiden oder sammeln Bei der täglichen Arbeit. e) bei der Auswahl von Betriebsmitteln unter umweltschonenden und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mitwirken Bei der täglichen Arbeit, insbesondere bei Arbeiten an und mit der Pflanze. f) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten, Werkstoffe und Materialien nennen und Möglichkeiten ihrer wirtschaftlichen Verwendung aufzeigen Gespräche, im Zusammenhang mit den laufenden Kulturarbeiten. Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 11

18 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 2 / Tätigkeitsschwerpunkt PRODUKTION g) wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben Gespräche, im Zusammenhang mit den laufenden Kulturarbeiten. 3.1 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen a) Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren Im Zusammenhang mit der Kulturdurchführung und der turnusmäßigen Betreuung der betriebseigenen Wetterstation. b) Wachstumsabläufe beobachten und Veränderungen feststellen Im Zusammenhang mit der Kulturdurchführung. c) Ablauf technischer Prozesse beobachten und Veränderungen feststellen Im Zusammenhang mit Kulturarbeiten bei denen Maschinen, Geräte bzw. technische Einrichtungen (u.a. zum Lüften oder Bewässern) eingesetzt werden. d) Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Katalogen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern, beschaffen Im Rahmen anstehender Arbeiten bei denen man im besonderen Maße auf Informationen angewiesen ist, u.a. bei der Kulturplanung, bei der Wartung von Maschinen und bei der Auswahl und Beschaffung von Betriebsmitteln. 3.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit a) Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen der Berufsbildpositionen 5.2 und 6., dieses Ausbildungsabschnitts. b) geeignete Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen der Berufsbildpositionen 5.2 und 6., dieses Ausbildungsabschnitts. c) Daten für die Produktion und Dienstleistungen fallbezogen feststellen, insbesondere Aufwandmengen berechnen, Gewichte, Rauminhalte und Flächen schätzen und ermitteln Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen der Berufsbildpositionen 5.2 und 6., dieses Ausbildungsabschnitts. Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 12

19 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 2 / Tätigkeitsschwerpunkt PRODUKTION d) Arbeitszeiten und -ergebnisse festhalten Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen der Berufsbildpositionen 5.2 und 6., dieses Ausbildungsabschnitts. e) Arbeitsergebnisse kontrollieren Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen der Berufsbildpositionen 5. und 6., dieses Ausbildungsabschnitts, unter Verwendung einschlägiger Kennzahlen. Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 13

20 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 3 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF Erstes Ausbildungsjahr Ausbildungsabschnitt 3 Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF Zeitrahmen 4 Monate Zeitraum der Vermittlung: 01. April 2001 bis 31. Juli 2001 Schwerpunktmäßig werden die folgenden Qualifikationen vermittelt: Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planes, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Umsetzung im Betrieb (Aufgabenstellung) Lernort Kontrolle Datum 5. Kultur und Verwendung von Pflanzen 5.1 Pflanzen und ihre Verwendung a) Pflanzen bestimmen sowie deren Ansprüche und Eigenschaften beschreiben; Pflanzenkataloge nutzen Siehe Ausbildungsabschnitt 1. b) bei der Verwendung von Pflanzenarten und -sorten unter Beachtung ihrer Ansprüche mitwirken Siehe Ausbildungsabschnitt Kultur- und Pflegemaßnahmen b) bei Arbeiten an und mit der Pflanze mitwirken Siehe Ausbildungsabschnitt 1. c) bei der bedarfs- und zeitgerechten Bewässerung mitwirken Siehe Ausbildungsabschnitt 1. d) bei der bedarfsgerechten und umweltschonenden Düngung mitwirken Siehe Ausbildungsabschnitt 1. e) Schädigungen an Pflanzen feststellen und deren Ursachen nennen Siehe Ausbildungsabschnitt 1. f) bei Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen und zur Pflege der Pflanzenbestände oder -anlagen mitwirken Siehe Ausbildungsabschnitt Nutzung pflanzlicher Produkte a) bei der Ernte oder Verwendung von Pflanzen mitwirken Siehe Ausbildungsabschnitt 1. Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 14

21 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 3 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF b) beim Sortieren und Kennzeichnen von Pflanzen und pflanzlichen Produkten nach Qualitäten mitwirken Siehe Ausbildungsabschnitt 1. c) beim Transport und Einlagern gärtnerischer Erzeugnisse mitwirken Siehe Ausbildungsabschnitt 1. In die Vermittlung der vorgenannten Fertigkeiten und Kenntnisse werden die folgenden Qualifikationen einbezogen: 2. Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung a) Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und Lebensräume an Beispielen beschreiben Siehe Ausbildungsabschnitt II. b) Bedeutung und Ziele des Natur- und Umweltschutzes beschreiben Siehe Ausbildungsabschnitt II. c) über mögliche Umweltbelastungen Auskunft geben und bei Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung mitwirken Im Rahmen des Einkaufs, der Warenaufbereitung, der Präsentation, der Kundenberatung, des Verkaufs und der Durchführung von Dienstleistungen. d) Abfälle unter Beachtung rechtlicher, betrieblicher und materialbedingter Erfordernisse vermeiden oder sammeln Bei der täglichen Arbeit. e) bei der Auswahl von Betriebsmitteln unter umweltschonenden und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mitwirken Im Rahmen des Einkaufs, der Warenaufbereitung, der Präsentation, der Kundenberatung, des Verkaufs und der Durchführung von Dienstleistungen. f) die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten, Werkstoffe und Materialien nennen und Möglichkeiten ihrer wirtschaftlichen Verwendung aufzeigen Im Rahmen des Einkaufs, der Warenaufbereitung, der Präsentation, der Kundenberatung, des Verkaufs und der Durchführung von Dienstleistungen. g) wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben Im Zusammenhang mit der Beheizung und Beleuchtung der Verkaufsräume sowie dem Einsatz von Elektrogeräten. 3.1 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 15

22 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 3 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF a) Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren Im Zusammenhang mit der Anlieferung von Pflanzen und Pflanzenteilen, deren Präsentation sowie dem Verpacken, entsprechend den herrschenden Witterungsbedingungen. b) Wachstumsabläufe beobachten und Veränderungen feststellen Im Rahmen der Überprüfung des Sortiments auf Verkaufsfähigkeit und Vollständigkeit. c) Ablauf technischer Prozesse beobachten und Veränderungen feststellen Im Zusammenhang mit Arbeiten bei denen Maschinen eingesetzt werden, der Beheizung und Beleuchtung der Arbeits- und Verkaufsräume. d) Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Katalogen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern, beschaffen Im Zusammenhang mit der Beratung der Kunden über die Verwendung und die Pflege von Pflanzen und der Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen. 3.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit a) Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen nach 5. und 6., dieses Ausbildungsabschnitts. b) geeignete Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen nach 5. und 6., dieses Ausbildungsabschnitts. c) Daten für die Produktion und Dienstleistungen fallbezogen feststellen, insbesondere Aufwandmengen berechnen, Gewichte, Rauminhalte und Flächen schätzen und ermitteln Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen nach 5. und 6., dieses Ausbildungsabschnitts. d) Arbeitszeiten und -ergebnisse festhalten Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen nach 5. und 6., dieses Ausbildungsabschnitts. e) Arbeitsergebnisse kontrollieren Im Zusammenhang mit der Ver- Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 16

23 Erstes Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 3 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF mittlung der Qualifikationen nach 5. und 6., dieses Ausbildungsabschnitts. 6. Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe a) Materialien und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und verwenden b) Maschinen, Geräte, Werkzeuge und bauliche Anlagen pflegen sowie bei ihrer Instandhaltung und ihrem Einsatz mitwirken Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen der Berufsbildposition 5., dieses Ausbildungsabschnitts. Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen der Berufsbildposition 5., dieses Ausbildungsabschnitts. e) Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz beachten Fortlaufend f) Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen und Maschinen erklären Im Zusammenhang mit der Vermittlung der Qualifikationen der Berufsbildposition 5. und 6. b), dieses Ausbildungsabschnitts, bei denen elektrische Energie eingesetzt wird. Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 17

24 Zweites Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 1 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF Zweites Ausbildungsjahr Ausbildungsabschnitt 1 Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF Zeitrahmen 5 Monate Zeitraum der Vermittlung: 01. August 2001 bis 31. Dezember 2001 Schwerpunktmäßig werden die folgenden Qualifikationen vermittelt: Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planes, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind Umsetzung im Betrieb (Aufgabenstellung) Lernort Kontrolle Datum 5.1 Pflanzen und ihre Verwendung Ausbildungsrahmenplan Abschnitt II a) Pflanzenarten und -sorten, insbesondere unter Beachtung ihrer Ansprüche und Wirtschaftlichkeit, einsetzen Im Rahmen der Verkaufsvorbereitung, der Versorgung und Verarbeitung der Pflanzen, der Kundenberatung und des Verkaufs sowie der Durchführung von Dienstleistungen beim Kunden. b) Pflanzenqualitäten beurteilen Im Rahmen der Warenannahme, der Lagerung und der Bestandüberwachung, dem Verkauf und der Kundenberatung. c) Pflanzenkataloge und Kulturanleitungen einsetzen Im Zusammenhang mit der Pflanzenpflege im Betrieb (und beim Kunden), der Kundenberatung und dem Verkauf. In die Vermittlung der vorgenannten Fertigkeiten und Kenntnisse werden die folgenden Qualifikationen einbezogen: 5. Verkaufen und Beraten Ausbildungsrahmenplan Abschnitt III a) Zierpflanzen verkaufsfördernd präsentieren, verkaufen und ausliefern Im Rahmen des laufenden Tagesgeschäfts. b) Kunden über Ansprüche und Pflege von Zierpflanzen beraten Im Rahmen des laufenden Tagesgeschäfts. c) Zierpflanzen am Verwendungsort pflegen - gießen, düngen, ausputzen, aufbinden, zurückschneiden, umtopfen Im Rahmen von Kundenaufträgen bzw. bei der Pflege, der im Betrieb zu Dekorationszwecken Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 18

25 Zweites Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 1 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF umtopfen verwendeten Pflanzen. d) Gefäßbepflanzungen durchführen Im Rahmen des laufenden Tagesgeschäfts. e) Gebinde anfertigen Im Rahmen des laufenden Tagesgeschäfts. 2. Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung Ausbildungsrahmenplan Abschnitt II Siehe Erläuterungen und Hinweise zu diesen Qualifikationen, im 1. Ausbildungsjahr, Ausbildungsabschnitt 2. a) heimische geschützte Pflanzen nennen und ihren typischen Standorten zuordnen Im Rahmen von Gesprächen, ggf. Erkundungsaufträgen. b) berufsbezogene Regelungen des Umweltschutzrechts, insbesondere des Abfall-, Immissionsschutz-, Wasser-, Boden-, Düngemittel-, Naturschutz- und Artenschutz- sowie des Pflanzenschutz- und Sortenschutzrechts, anwenden Bei der täglichen Arbeit. c) Abfälle unter Beachtung rechtlicher, betrieblicher und materialbedingter Erfordernisse aufbereiten und entsorgen; Möglichkeiten des Recyclings nutzen d) Betriebsmittel unter umweltschonenden und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen und verwenden Bei der täglichen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Beschaffung von Betriebsmitteln und deren Verwendung im Rahmen von Arbeiten der Qualifikationen 5.1 Pflanzen und ihre Verwendung und 5. Verkaufen und Beraten. e) mit Energieträgern umweltschonend und kostensparend umgehen Bei der täglichen Arbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Beheizung und Beleuchtung der Arbeits-, Kultur- und Verkaufsräume. 3.1 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen, Beschaffen und Auswerten von Informationen Ausbildungsrahmenplan Abschnitt II a) Wachstumsabläufe bewerten und Zusammenhänge aufzeigen Im Rahmen der Überprüfung des Pflanzensortiments auf Verkaufsfähigkeit und Vollständigkeit und der Durchführung von Dienstleistungen (z.b. Innenraumbegrünung). Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 19

26 Zweites Ausbildungsjahr / Ausbildungsabschnitt 1 / Tätigkeitsschwerpunkt KUNDENBERATUNG und VERKAUF b) Ablauf technischer Prozesse bewerten und Zusammenhänge aufzeigen c) Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten und nutzen Im Rahmen von Tätigkeiten, bei denen Maschinen, Geräte bzw. technische Einrichtungen eingesetzt werden. Bei allen Arbeiten. 3.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit Ausbildungsrahmenplan Abschnitt II a) Arbeitsverfahren unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten auswählen Im Rahmen der Vermittlung der Qualifikationen 5.1 Pflanzen und ihre Verwendung, 6. Maschinen, Geräte und... sowie 5. Verkaufen und Beraten. b) Daten von Produktion und Dienstleistungen erfassen und beurteilen Ein- und Verkauf - Bedarfsermittlung - Feststellen von Bestand und Bedarf - Berücksichtigung von Kennziffern (z.b. Umsatzgeschwindigkeit, Lieferzeit, Lagerfähigkeit, Lagergröße) Im Rahmen der Vermittlung der Qualifikationen 5.1 Pflanzen und ihre Verwendung, 6. Maschinen, Geräte und... sowie 5. Verkaufen und Beraten. c) Produktions- und Arbeitsabläufe sowie Dienstleistungen planen und veränderten Bedingungen anpassen Ein- und Verkauf - Handelszeiten von Pflanzen, Pflanzenteilen und sonstiger Warengruppen (z.b. Saatgut, Dünge- und Pflanzenschutzmittel) des Verkaufssortiments - Bedarfszeitpunkt/Beschaffungszeitpunkt - Sortimentsgestaltung und Sortimentspolitik - Faktoren der Einkaufsplanung (z.b. Umsatzgeschwindigkeit, Lieferzeit, Lagerfähigkeit, Lagergröße) Im Rahmen der Vermittlung der Qualifikationen 5.1 Pflanzen und ihre Verwendung, 6. Maschinen, Geräte und... sowie 5. Verkaufen und Beraten. d) Möglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung nutzen Im Rahmen des Ein- und Verkaufs. e) wirtschaftliche Faktoren, insbesondere Einsatz von Betriebsmitteln, Materialien, Zeit und Geld, bei der Organisation von Produktions- und Arbeitsabläufen sowie Dienstleistungen berücksichtigen Im Rahmen der Vermittlung der Qualifikationen 5.1 Pflanzen und ihre Verwendung, 6. Maschinen, Geräte und... sowie 5. Verkaufen und Beraten. f) Arbeitsaufwand und Arbeitsergebnisse bewerten Im Rahmen der Vermittlung der Qualifikationen 5.1 Pflanzen und Ausbildungsrahmenplan - Wolfgang Kawollek 20

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