Das neue Ausschreibungsmodell im EEG 2017 Gesetzliche Grundlagen Planungsphase und Bieterprozess in der Praxis Beteiligungsmodelle und Bürgerenergie

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1 Praxisseminar Das neue Ausschreibungsmodell im EEG 2017 Gesetzliche Grundlagen Planungsphase und Bieterprozess in der Praxis Beteiligungsmodelle und Bürgerenergie Dezember 2016, Berlin Mit folgenden Experten: Broschüre Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Erneuerbare-Energien-Gesetz, Übergreifendes Energierecht, Referent Umweltbundesamt, Fachgebiet Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Juristin Landeshauptstadt Potsdam, Klimaschutz, Projektleiterin Regionalverband FrankfurtRheinMain, Fachbereich Energie, Umwelt und Innovation, stellv. Fachbereichsleiter und Projektleiter für das Regionale Energiekonzept STAWAG, Energie- und Verkehrsgesellschaft mbh Aachen, Konzernrechtsabteilung, Syndikusanwalt Pfalzsolar GmbH, 100%ige Tochter der PFALZWERKE AG, Projektentwicklung, Leiter Stadtwerke Neustrelitz GmbH und Landwerke M-V GmbH, Projektentwicklung und Projektmanagement, Stabsstellenbereichsleiter Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V., Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, Rechtsanwalt für Energierecht und Energiepolitik Ecofys, Energy Policies, Senior Consultant und Leiter eines Beratungsprojektes zu Ausschreibungen für Erneuerbare Energien im Auftrag des BMWi Becker Büttner Held, Rechtsanwalt, u. a. Recht der Erneuerbaren Energien sowie Allgemeines Energiewirtschaftsrecht Enerparc AG, Projektentwicklung, Leiter 1

2 PRAXISSEMINAR Das neue Ausschreibungsmodell im EEG 2017 Paradigmenwechsel in der Energiewende: Herausforderungen Mit der Umstellung der Einspeisevergütung auf ein Ausschreibungsmodell folgt Deutschland zwar einer langjährigen internationalen Entwicklung, doch stehen die nationalen Akteure hierzulande zunächst vor großen Unsicherheiten. Zahlreiche Stadtwerke und regionale Energiedienstleister, die oftmals nicht über die Ressourcen verfügen, zusätzliche finanzielle Risiken zu stemmen, sehen sich vor große Herausforderungen gestellt. Zugleich suchen Kommunen und Städte nach Wegen, Ihre Klimaziele im Bereich Erneuerbare Energien umzusetzen und die regionale Wertschöpfung dabei zu stärken. Für alle Akteure der Energiewende stellen sich zahlreiche Fragen, wie sie im neuen Ausschreibungsmodell erfolgreich bestehen können: Was genau sieht die gesetzliche Regelung im EEG 2017 vor? Wie wird die regionale Grünstromkennzeichnung abgewickelt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind hier zu beachten? Welche Implikationen bringt das Ausschreibungsmodell für Projektierer und Akteursstrukturen? Welche Erfolgsfaktoren und Strategien erhöhen die Chancen bei Ausschreibungsverfahren? Wie können Risiken bereits während der Planungsphase minimiert werden? Welche Erfahrungen und Regelungen gibt es im Bereich Bürgerenergie? Wie können Sie die Wertschöpfung durch Kooperationen zwischen Stadtwerken verbessern? Wie sind Verantwortlichkeiten in Beteiligungsmodellen zu verteilen? Wie können geeignete Partner gefunden und Zielsetzungen sinnvoll definiert werden? Wie können Akteursvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit gleichzeitig gestärkt werden? Welche Beteiligungsformen gibt es und welche sind in Zukunft denkbar? Wie können diverse regionale Akteure politisch und wirtschaftlich kooperieren, um ein starkes Bündnis für die Energiewende zu bilden? Starten Sie nicht bei Null: Praxiserfahrung, Expertenwissen, Austausch In diesem Seminar vermitteln Ihnen ausgewählte Experten eine solide Wissensgrundlage hinsichtlich gesetzlicher Bestimmungen, Praxiswissen aus Pilot-Ausschreibungen im Bereich Photovoltaik sowie Vorerfahrungen zu erfolgreichen Kooperations- und Beteiligungsmodellen. Dabei erhalten Sie tiefgehende Einblicke aus allen relevanten Perspektiven: Bundeseinrichtungen, die für die politische Konzeption und Umsetzung des EEG 2017 bzw. der Grünstromkennzeichnung zuständig sind Kommunale und private Unternehmen, die bereits erfolgreich Pilot-Ausschreibungen durchlaufen haben Kommunale Einrichtungen und Stadtwerke, die Klimaschutz- und Energiekonzepte gemeinsam mit regionalen Akteuren planen und umsetzen Projektierer und juristische Experten aus Stadtwerken sowie energiepolitischen und -rechtlichen Einrichtungen An wen richtet sich das Praxisseminar? Stadtwerke, kommunale und regional verankerte Energiedienstleister und weitere Unternehmen, die im Bereich Erneuerbare Energien als Planer, Projektentwickler und Umsetzer tätig sind sowie an kommunale Akteure, politische und Branchenverbände, die an der Konzeption und Umsetzung politischer Klimaziele beteiligt sind: Stadtwerke, kommunale Energieversorger und Anlagenbetreiber Kommunen und Städte kommunale Verbände Private Energieanbieter, Anlagenbetreiber, Netzbetreiber Bürgerenergiegenossenschaften, Betreibergesellschaften und Projektgesellschaften Private Anlagenhersteller Bundes- und Landesverbände Kanzleien, Private Berater und Dienstleister Finanzierer, Banken, Fonds Aus folgenden Abteilungen: Geschäftsführung und Vorstand Projektentwicklung Vertrieb Energiedienstleistungen Erneuerbare Energien Finanzen und Controlling Rechtsabteilung Umweltdezernat Planung und Bau Kommunalwirtschaft Stadt- und regionale Entwicklung Reduzieren sie Unsicherheiten, indem Sie planerische Risiken antizipieren. Stärken Sie Wirtschaftlichkeit und Akteursvielfalt, indem Sie gesetzliche Vorteile zugunsten von Bürgerenergie nutzen. Setzen Sie energiewirtschaftliche und -politische Zielsetzungen mit starken Partnern in der Region um. Neben dem ausgewählten Praxiswissen profitieren Sie 2 auch von wertvollen Austauschmöglichkeiten mit unseren Referenten und Teilnehmenden.

3 Was lernen Sie bei diesem Praxisseminar? Was genau sieht die gesetzliche Regelung im EEG 2017 vor? Wie wird die regionale Grünstromkennzeichnung abgewickelt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind hier zu beachten? Welche Implikationen bringt das Ausschreibungsmodell für Projektierer und Akteursstrukturen? Welche Erfolgsfaktoren und Strategien erhöhen die Chancen bei Ausschreibungsverfahren? Wie können Risiken bereits während der Planungsphase minimiert werden? Welche Regelungen und Erfahrungen gibt es im Bereich Bürgerenergie? Wie sind Verantwortlichkeiten in Beteiligungsmodellen zu verteilen? Welche Herausforderungen und Chancen gibt es für Kooperationen zwischen Stadtwerken? Wie können geeignete Partner gefunden und Zielsetzungen sinnvoll definiert werden? Ihre Vorteile Erhöhen Sie Ihre Chancen im Bieterprozess durch umfassende Kenntnisse von planerischen Fallstricken und juristischen Risiken Stärken Sie Wirtschaftlichkeit und regionale Wertschöpfung durch erfolgreiche Beteiligungsmodelle Verbessern Sie Ihre langfristige Planungssicherheit durch Know- How im Bereich Umsetzungsrisiken und durch die Einbindung von kommunalen Akteuren Vereinen Sie eine starke Akteursvielfalt mit regionalen Entwicklungszielen Machen Sie Ihre Einrichtung fit für den Paradigmenwechsel in der Energiewende Stärken Sie die regionale Wertschöpfung durch Grünstromkennzeichnung Wie können Akteursvielfalt und Wettbewerbsfähigkeit gleichzeitig gestärkt werden? Welche Beteiligungsformen gibt es und welche sind in Zukunft denkbar? Wie können regionale Akteure politisch und wirtschaftlich kooperieren, um ein starkes Bündnis für die Energiewende zu bilden? 3

4 PROGRAMM TAG 1 Das neue Ausschreibungsmodell im EEG :30-09:00 Akkreditierung und Ausgabe der Seminarunterlagen 09:00-09:05 Begrüßung durch die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht 09:05-9:30 Begrüßung und Vorstellungsrunde Kurze Vorstellungsrunde Erwartungen und Erfahrungen der Teilnehmer René Groß, Rechtsanwalt und Referent für Energierecht und Energiepolitik, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. Gesetzliche Grundlagen 09:30-10:15 Rahmenbedingungen des EEG 2017: Ein aktueller Überblick Ziele der gesetzlichen Neuerung und des Ausschreibungsmodells Grundlagen der EEG-Förderung Ausschreibungsbedingungen / Präqualifikationsbedingungen Erleichterungen und Anreize für Bürgerenergie Direktvermarktung Koordination: Netzausbaugebiet und Referenzstandorte Dr. Volker Hoppenbrock, Jurist im Referat Erneuerbare-Energien-Gesetz, Übergreifendes Energierecht, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 10:15-10:30 10:30-11:00 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 11:00-11:45 Regionale Grünstromkennzeichnung: Einblicke des Umweltbundesamts Hintergrund und Absicht der Kennzeichnung Rechtliche Rahmenbedingungen: Regionalnachweis und Ausweisung von Regionalstrom Aufbau und Betrieb des Regionalnachweisregisters Stand der Arbeiten im Umweltbundesamt Friederike Domke, Juristin, Fachgebiet Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Umweltbundesamt Planungsphase und Bieterprozess in der Praxis 12:00-12:45 Ausschreibungen: Was ändert sich für Projektrisiken und Akteursstrukturen? Funktion von Ausschreibungen Ziele und Zielkonflikte bei Ausschreibungen Erfahrungen mit Ausschreibungen in anderen Ländern EEG 2017: Was ändert sich für Projektierer (Mengensteuerung, Wettbewerb, Rechte und Pflichten, Segmentierung)? EEG 2017: Was sich für Akteursstrukturen ändert Fabian Wigand, Senior Consultant und Leiter eines Beratungsprojektes zu Ausschreibungen für Erneuerbare Energien im Auftrag des BMWi, Energy Policies, Ecofys 12:45-13:00 13:00-14:15 Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 14:15-15:00 Umsetzungsrisiken und Chancen im neuen Ausschreibungsmodell Zuschlagsrisiken und deren Minimierung: Einstufiges Referenzertragsmodell, Bürgerenergiegesellschaften etc. Zuschlagswert: gesicherte Höhe der finanziellen Förderung? Umsetzungsrisiken und deren Minimierung: Pönalen, Erlöschen des Zuschlags / der Zahlungsberechtigung, Verkürzung des Förderzeitraums etc. Bedeutung von Windgutachten: Rückforderung der finanziellen Förderung durch Netzbetreiber 27a EEG 2017: Möglichkeiten zur Sektorenkopplung Kumulierungsverbot Negative Preise Jens Vollprecht, Rechtsanwalt, u. a. Recht der Erneuerbaren Energien sowie Allgemeines Energiewirtschaftsrecht, Becker Büttner Held (BBH) 15:00-15:15 15:15-15:45 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 11:45-12:00 4

5 15:45-16:30 Risiken minimieren, erfolgreich planen: Projektentwicklung im Ausschreibungsmodell Ausschreibungsmodalitäten Geänderte Anforderungen der Flächenkulisse Herausforderungen für die Projektentwicklung Risiken schon bei der Planung minimieren Erfahrungen aus den bisherigen Pilotausschreibungen internationaler Ausblick Benjamin Hannig, Leiter, Projektentwicklung, Enerparc AG 16:30-16:45 16:45-17:30 Erfolgsfaktoren und Strategien für eine erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen Erfolgsfaktoren: Was bedingt eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung? Mögliche Bieterstrategien bezüglich Wettbewerb, Marktinformationen und Risikominimierung Chancen und Risiken: Wie können Akteure Geschäftsmodelle an die Ausschreibung anpassen? Auswirkung auf Projektplanung, Kooperationen, neue Geschäftsmodelle Fabian Wigand, Senior Consultant und Leiter eines Beratungsprojektes zu Ausschreibungen für Erneuerbare Energien im Auftrag des BMWi, Energy Policies, Ecofys 17:30-17:45 17:45 Ende des ersten Tages 5

6 PROGRAMM TAG 2 Das neue Ausschreibungsmodell im EEG :40-09:05 Begrüßung und kurze Zusammenfassung des ersten Tages durch den Seminarleiter René Groß, Rechtsanwalt und Referent für Energierecht und Energiepolitik, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. Planungsphase und Bieterprozess in der Praxis 09:05-09:50 Praxisbeitrag: Erfahrungen aus den PV- Pilotausschreibungen Besonderheiten der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) in der Praxis EEG 2014/2017 FFAV: ein Vergleich Chancen- und Risikobewertung unter langfristigen Gesichtspunkten Planungssicherheiten im Ausschreibungsverfahren erhöhen Ausblick Max Huber, Leiter Projektentwicklung, Pfalzsolar GmbH, 100%ige Tochter der PFALZWERKE AG 09:50-10:00 Beteiligungsmodelle und Bürgerenergie 10:00-10:30 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 10:30-11:15 Praxisbeitrag: Erfahrungen aus der Bürgerenergie Kooperationen zwischen Kommunen und Stadtwerken Politische Zielsetzungen real umsetzen Rolle und Anteil der Bürgerenergie Chancen und Risiken bedenken Wie sind die Verantwortlichkeiten sinnvoll zu verteilen? Neue Energie Genossenschaft Potsdam (NEG) Projekte der NEG und ihre Historie Ausblick Cordine Lippert, Projektleiterin Klimaschutz, Landeshauptstadt Potsdam 11:30-12:15 Fallstudie: Erfolgreiche Kooperationen zwischen Stadtwerken Kommunale Partner finden und Zielsetzungen definieren Wertschöpfung in der Kooperation Strategische Partnerschaft: Gemeinsam durch dick und dünn Praxisbeispiel: Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co. Kg Marcel Henrix, Syndikusanwalt, Konzernrechtsabteilung, Energie- und Verkehrsgesellschaft mbh Aachen, STAWAG 12:15-12:30 12:30-13:45 Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 13:45-14:30 Akteursvielfalt und Bürgerenergie im EEG 2017 Chancen und Risiken Regelungen zum Erhalt der Akteursvielfalt und Bürgerenergie bei der Solarenergie und Windenergie Praktische Einschätzungen zu diesen Regeln Mögliche und existierende Beteiligungs- und Kooperationsformen mit Bürgerenergiegesellschaften wie Energiegenossenschaften René Groß, Rechtsanwalt und Referent für Energierecht und Energiepolitik, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. 14:30-14:45 11:15-11:30 6

7 14:45-15:30 Praxisbeitrag: Regionale Entwicklung und Bürgerbeteiligung: Praxiserfahrungen eines Stadtwerks Ausgangssituation Stadtwerke (Aufgaben, Herausforderungen, Chancen und Risiken) Ausgangssituation Bürger und Gemeinden (Herausforderungen, Chancen und Risiken) Bestehende Bürgerbeteiligung (Modelle, Beispiele, Zahlen und Fakten) Neue Beteiligungsmodelle unter dem Gesichtspunkt Bürgerbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Chancen und Herausforderungen neuer Beteiligungsmodelle Fazit, Abwägung und Schlusswort David Nicke, Stabsstellenbereichsleiter, Projektentwicklung und Projektmanagement, Stadtwerke Neustrelitz GmbH und Landwerke M-V GmbH 15:30-15:45 15:45-16:15 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Networking 16:15-17:00 Fallstudie: Das Regionale Energiekonzept FrankfurtRheinMain Der Regionalverband FrankfurtRheinMain Die Region Schnittstelle der Energiewende Bausteine des Konzepts Der Beteiligungsprozess Maßnahmen und Umsetzung Michael Voll, stellv. Leiter des Fachbereichsleiter Energie, Umwelt und Innovation und Projektleiter für das Regionale Energiekonzept, Regionalverband FrankfurtRheinMain 17:00-17:15 17:15 Ausgabe der Zertifikate und Ende des Seminars 7

8 REFERENTEN Das neue Ausschreibungsmodell im EEG 2017 Dr. Volker Hoppenbrock Referent im Referat Erneuerbare-Energien-Gesetz, Übergreifendes Energierecht, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Volker Hoppenbrock ist als Jurist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie tätig. Er arbeitet im Referat Erneuerbare-Energien-Gesetz, Übergreifendes Energierecht, das innerhalb der Bundesregierung federführend für das Erneuerbare-Energien-Gesetz zuständig ist. Er ist seit März 2014 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und arbeitete zuvor im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Bereich erneuerbare Energien. Nach seinem Rechtsreferendariat in Berlin hat er zunächst für das Ecologic Institut im Energiebereich gearbeitet, bevor er 2012 eine Tätigkeit als Referent im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit antrat. Friederike Domke Juristin, Fachgebiet Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Umweltbundesamt Friederike Domke ist als Juristin im Team des Herkunftsnachweisregisters für Strom aus erneuerbaren Energiequellen am Umweltbundesamt tätig. Sie begleitet dort die Umsetzung der regionalen Grünstromkennzeichnung und den Aufbau des Regionalnachweisregisters aus rechtlicher Sicht. Zudem kümmert sie sich um Rechtsangelegenheiten des Herkunftsnachweisregisters und vertritt das Herkunftsnachweisregister auf europäischer Ebene. Zuvor war Friederike Domke vier Jahre im Fachgebiet Rechtswissenschaftliche Umweltfragen des Umweltbundesamtes in der Umweltforschung mit den Schwerpunkten europäisches und internationales Umweltrecht und Ressourcenschutzrecht tätig. Cordine Lippert Projektleiterin Klimaschutz, Landeshauptstadt Potsdam Cordine Lippert ist seit 2002 in der Verwaltung und seit 2006 als Projektleiterin für Klimaschutz bei der Landeshauptstadt Potsdam beschäftigt. In dieser Funktion ist sie verantwortlich für die Außendarstellung der Klimaschutzaktivitäten sowie für die Initiierung und Steuerung von Förderanträgen, Konzepten und Projekten im Bereich Klimaschutz. Cordine Lippert ist seit 2014 ausgebildete Energiemanagerin. Michael Voll stellv. Fachbereichsleiter Energie, Umwelt und Innovation und Projektleiter für das Regionale Energiekonzept, Regionalverband FrankfurtRheinMain Michael Voll, stellv. Leiter des Fachbereichs Energie, Umwelt und Innovation des Regionalverbands FrankfurtRheinMain, ist Projektleiter für das Regionale Energiekonzept FrankfurtRheinMain. Seit 2004 ist er beim Regionalverband FrankfurtRheinMain beschäftigt, der die Regionalentwicklung im Ballungsraum steuert und koordiniert und zudem die Metropolregion FrankfurtRheinMain vertritt. Zu Beginn seiner Karriere arbeitete er in einem freien Planungsbüro an Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungen und anderen landschaftsplanerischen Projekten. 8

9 Marcel Henrix Syndikusanwalt, Konzernrechtsabteilung, Energie- und Verkehrsgesellschaft mbh Aachen, STAWAG Seit 2008 ist Marcel Henrix als Mitarbeiter und seit 2009 als Syndikusanwalt in der Konzernrechtsabteilung der Energie- und Verkehrsgesellschaft mbh Aachen (STAWAG) tätig. Er ist dort zuständig für den Themenbereich Erneuerbare Energien. Seine juristische Ausbildung schloss er im Jahre 2007 mit dem zweiten Staatsexamen an der Westfälischen Wilhems-Universität Münster ab. Max Huber Leiter Projektentwicklung, Pfalzsolar GmbH, 100%ige Tochter der PFALZWERKE AG Seit dem 2010 ist Max Huber als Leiter der Abteilung Projektentwicklung und strategischer Einkauf bei der Pfalzsolar GmbH tätig. Zuvor arbeitete er zwischen 2008 und 2010 bei der Goldbeck Solar GmbH als internationaler Projektleiter. Vor seinen Tätigkeiten in der Solarbranche studierte Max Huber Internationales Management und Controlling an der Hochschule Ludwigshafen sowie an der Leeds Metropolitan University. Sein Studium beendete er mit dem akademischen Grad des Diplom-Betriebswirts. David Nicke Stabsstellenbereichsleiter, Projektentwicklung und Projektmanagement, Stadtwerke Neustrelitz GmbH und Landwerke M-V GmbH David Nicke ist seit 2013 als Stabstellenbereichsleiter für Projektentwicklung und Projektmanagement bei den Stadtwerken Neustrelitz GmbH sowie Landwerke M-V GmbH (Tochtergesellschaft 6 kommunaler Energieversorger in MV) tätig. Er ist zuständig für Geschäftsfeldentwicklung, Kooperationsmanagement, Projektentwicklung, Projektbewertung und Projektmanagement sowie Optimierung von Bestandanlagen und Prozessen im Unternehmen. Seit 2004 arbeitete er in verschiedenen Stationen als Planungsingenieur und Projektleiter u.a. in den Bereichen Bauleitplanung, Infrastrukturplanung und erneuerbare Energien mit Schwerpunkt Biogas, Nahwärmeversorgung und Windkraft. René Groß Rechtsanwalt und Referent für Energierecht und Energiepolitik, Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften, Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. René Groß ist seit Oktober 2013 Referent für Energierecht und Energiepolitik der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. In dieser Funktion ist er fachlicher Ansprechpartner für die Bundespolitik, Verbände, Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Von September 2011 bis September 2013 war er als Referent für Energierecht und Verbandsjurist beim Bundesverband Solarwirtschaft e.v. angestellt. Von März 2013 bis Juli 2013 arbeitete er als Rechtsanwalt in Teilzeit bei der Kanzlei Geiser & von Oppen und von April 2010 bis Mai 2011 als Unternehmensjurist bei einem mittelständischen Projektierer für Wind- und Solarprojekte in Deutschland und dem Ausland. Mit dem Energierecht, dem Recht der Erneuerbaren Energien und der Energiepolitik beschäftigt sich der ausgebildete Volljurist seit dem Jahr

10 REFERENTEN Das neue Ausschreibungsmodell im EEG 2017 Fabian Wigand Senior Consultant und Leiter eines Beratungsprojektes zu Ausschreibungen für Erneuerbare Energien im Auftrag des BMWi, Energy Policies, Ecofys Fabian Wigand hat zahlreiche Beratungs- und Forschungsprojekte zur Gestaltung von Förderinstrumenten und Marktbedingungen für Erneuerbare Energien durchgeführt. Aktuell begleitet er beratend das BMWi für die neu zu schaffenden Ausschreibungsverfahren für Erneuerbare Energien. Er leitete auch die Beratung für die Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen für das BMWi, arbeitet zu internationalen Erfahrungen mit Ausschreibungen für die EU- Kommission und berät das BMWi bei der Öffnung der deutschen Ausschreibung für ausländische Anlagen und den EU-Klima- und Energierahmen bis Vor Ecofys beriet Fabian Wigand als Senior Analyst Regulation and Markets bei der Desertec Industrial Initiative (Dii) Ministerien, internationale Organisationen und Firmen zu Energiepolitik, Energiemärkten und Strommarktregulierung in der MENA-Region. Benjamin Hannig Leiter, Projektentwicklung, Enerparc AG Seit 2012 ist Benjamin Hannig als Leiter der Projektentwicklung bei der Enerparc AG zuständig, mit Verantwortung für das Berliner Büro und Entwicklungen in Deutschland und Frankreich von ca. 200 MW. Davor war er drei Jahre tätig als Direktor für den Projektvertrieb für den deutschen Solarmodulhersteller Sovello in Bitterfeld und Berlin. Von 2008 bis 2009 arbeitete er als Executive bei Macquarie Capital Advisors im Renewable Energy Team in Sydney. Von 2004 bis 2008 war Benjamin Hannig als Head of Shared Services für die Conergy Group in Sydney tätig. Eine Zulassung als australischer Rechtsanwalt trägt er seit 2008 und als deutscher Jurist bereits seit Jens Vollprecht Rechtsanwalt, u. a. Recht der Erneuerbaren Energien sowie Allgemeines Energiewirtschaftsrecht, Becker Büttner Held (BBH) Seit 2005 ist Jens Vollprecht als Rechtsanwalt und seit 2013 als Partner bei BBH Berlin tätig. Hier betreut er projektleitend Mandate aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. Dabei ist er derzeit insbesondere mit den Themen Ausschreibungen, Netzverknüpfung, Einspeisemanagement, Systemstabilität, Direktvermarktung, EEG-Umlage und EEG-Ausgleichsmechanismus befasst. Die Gestaltung von Einspeiseverträgen, die Speicherung von Strom und die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bilden aktuell weitere Felder der Rechtsberatung. Jens Vollprecht verfasste zahlreiche Vorträge und Publikationen im Bereich der erneuerbaren Energien und ist u. a. Mitautor beim EEG-Kommentar, erschienen im C.H.Beck Verlag (aktuell 4. Auflage 2013). 10

11 ORGANISATORISCHES Das neue Ausschreibungsmodell im EEG 2017 Veranstaltungstermin Dezember 2016 Buchungsnummer S-1455 Veranstaltungssprache Die Veranstaltungssprache ist Deutsch. Veranstaltungspreis Frühbucherpreis bis zum 7. Oktober 2016: 989,- Euro Normalpreis ab dem 8. Oktober 2016: 1.289,- Euro Im Veranstaltungspreis inbegriffen sind: Umfangreiche Veranstaltungsunterlagen, die als Druckerzeugnis im Rahmen der Veranstaltung übergeben werden Seminar-Zertifikat bei voller Anwesenheit Getränke und abwechslungsreiche Pausenversorgung während der ganzen Veranstaltung Mittagessen an beiden Tagen Auf Wunsch erhalten Sie nach der Veranstaltung die digitale Version der Tagungsunterlagen zum Preis von zzgl. 60,- Euro zusätzlich zum Seminar. Alle Preise zzgl. 19% MwSt. BUCHUNG Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Für Online-Buchungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: Kontakt Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht am Potsdamer Platz, Eingang Leipziger Platz Berlin Tel.: +49 (0) (Zentrale / General Office) Fax: +49 (0) (Buchung / Booking) info@euroakad.eu Internet: Ihre AnsprechpartnerInnen zum Programm: Regina Lüning, M.Sc. econ. Leiterin Marketing und Vertrieb Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) regina.luening@euroakad.eu Pierre Golbach, M.A. / M.Sc. Conference Manager Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) pierre.golbach@euroakad.eu (Programmänderungen vorbehalten) Veranstaltungsort AMANO Grand Central Hotel Heidestraße Berlin Tel.: +49 (0) grandcentral@amanograndcentral.de Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht vor, wenn Sie im Veranstaltungshotel auf ein begrenzt verfügbares Zimmerkontingent zurückgreifen möchten. Selbstverständlich können Sie auch ein anderes Hotel für Ihre Übernachtung wählen. 11

12 BUCHUNG Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Für Online-Buchungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: Buchung Buchungsnummer: S-1455 (DMW) Dezember 2016, Berlin Hiermit möchten wir die folgenden Personen verbindlich für das Praxisseminar: Das neue Ausschreibungsmodell im EEG 2017 anmelden. Teilnehmer 1 Frau Herr Vorname Nachname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Position Tel. Fax Hiermit bestelle ich die digitale Version der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. Straße PLZ / Stadt Land Teilnehmer 2 Frau Herr Vorname Nachname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Position Tel. Fax Hiermit bestelle ich die digitale Version der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. Straße PLZ / Stadt Land Rechnungsanschrift, falls abweichend Frau Herr Vorname Nachname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Straße PLZ / Stadt Land Tel. Fax Position Mit meiner Unterschrift bestätige ich die rechtsverbindliche Anmeldung und akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiermit stimme ich zu, weitere Information von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zu erhalten. HINWEIS Die Anmeldung ist nur mit Stempel und Unterschrift gültig. Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern wünschen Sie: Einzelrechnung? Sammelrechnung? Ort, Datum Unterschrift Bevollmächtigter und Stempel Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH Leipziger Platz Berlin Tel +49 (0) Fax +49 (0)

13 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Angebote der Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand - Vertragspartner (1) Die AGB gelten für die Teilnahme an allen von der Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht (folgend EA) angebotenen und durchgeführten Bildungsmaßnahmen wie Kurse, Seminare, Workshops, Trainings ( Veranstaltung ) einschließlich aller damit verbundenen Waren- und Dienstleistungen, sofern nichts Anderes vereinbart ist - etwa im Rahmen von Sonderbedingungen. (2) Rechtlicher Anbieter der Angebote der EA und alleiniger Vertragspartner sämtlicher Leistungen ist die Brauner Klingenberg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Brauner Leipziger Straße 9 in Berlin, eingetragen beim AG Charlottenburg, HRB 15132B. (3) EA erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ( Kunde ). Alleine diese werden Vertragspartner der EA. Die von den Kunden für die Veranstaltung benannten und angemeldeten Personen ( Teilnehmer ) werden nicht Vertragspartner der EA. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher. (4) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt EA nicht an, es sei denn, EA hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn EA in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltlos erbringt. 2 Angebot - Anmeldung - Vertragsschluss (1) Der Kunde kann sich per Buchungsformular über Internet, Post, Telefax oder für Veranstaltungen anmelden. Die Buchung gilt als angenommen und es kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande, wenn EA die Anmeldung des Kunden ausdrücklich annimmt oder nicht binnen sieben Tagen nach Eingang des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsformulars eine schriftliche Ablehnung erklärt. Spätestens kommt der Vertrag aber mit Eingang des vollen Veranstaltungspreises für die Veranstaltung auf dem Konto der EA zustande. Zusätzlich erhält der Kunde in jedem Fall von der EA eine Buchungsbestätigung per . Eine Teil-Buchung ist nur für als selbständig buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich. (2) Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. 3 Leistung der EA (1) Inhalt, Umfang, Dauer und sonstige Einzelheiten der Veranstaltung und der Leistung ergeben sich aus den von der EA veröffentlichten Publikationen oder Angaben auf der Internetseite zu den Veranstaltungen. (2) Der Veranstaltungspreis versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin. Er beinhaltet - soweit angekündigt - Veranstaltungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Des Weiteren ist die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates eingeschlossen. Eine Hotelunterbringung/Übernachtung/Anreise ist nicht geschuldet. 4 Veranstaltungspreis und Entgelte - Zahlungsbedingungen - Aufrechnung (1) Sofern nichts Anderes vereinbart ist, gilt der in den Publikationen zu den Veranstaltungen angegebene Veranstaltungspreis. Des Weiteren berechnet EA je nach Anfall Zusatzentgelte für Zusatzleistungen (bsw. Visainvitationhandling, Umschreibung von Rechnungen, Versand von Rechnungen per Post usw.) gemäß der auf der Internetseite der EA zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. (2) Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Veranstaltungspreis sowie etwaige Zusatzentgelte im Voraus, das heißt vor Beginn einer Veranstaltung zu bezahlen. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch versandt. Der Kunde kommt spätestens sieben Tage nach Fälligkeit in Verzug. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist EA berechtigt, Verzugszinsen i.h.v. 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Wenn EA einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. (4) Ratenzahlungen werden nur ausnahmsweise und nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Zahlungen erfolgen nur auf Rechnung oder durch bargeldlose Überweisung. Bar- oder Kreditkartenzahlungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit der EA akzeptiert. Zahlungen durch Wechsel/Scheck werden nicht akzeptiert. (5) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, welche rechtskräftig festgestellt sind, von der EA anerkannt oder mit der Hauptforderung der EA synallagmatisch verknüpft sind. (6) Die Abrechnung auf der Webseite via Kreditkarte erfolgt durch: HUELLEMANN & STRAUSS ONLINESERVICES S.à r.l.; 1, Place du Marché; L-6755 Grevenmacher; R.C.S. Luxembourg B ; hso-services.com; Geschäftsführer: Ramona Spies Heiko Strauß. Dies gilt nicht für telefonisch ausgelöste Kreditkartenzahlungen. 5 Rücktritt des Kunden - Stornierung (1) Stornierungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen. Bei Stornierung der Teilnahme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 zzgl. Umsatzsteuer sofort fällig. Der unter Verrechnung der Bearbeitungsgebühr verbleibende Veranstaltungspreis wird erstattet. Bei Stornierungen bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungspreises und der Zusatzentgelte zzgl. Umsatzsteuer fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung später als zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der gesamte Veranstaltungspreis zzgl. der Umsatzsteuer fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der EA kein oder ein nierdrigerer Schaden entstanden ist. Gerne akzeptiert die EA ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer statt des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers, sofern dieser bis spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet wird. (2) Ein teilweiser/ tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie die Meldung nur tageweiser Ersatzteilnehmer ist nicht möglich. (3) Ist der Veranstaltungspreis einschließlich etwaiger Zusatzentgelte am Tag der Veranstaltung nicht bezahlt oder kann die Zahlung nicht eindeutig nachgewiesen werden, so kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis ist dennoch sofort fällig und wird durch die EA gegebenenfalls im Mahnverfahren oder gerichtlich geltend gemacht. 6 Rücktritt /Änderungen des Veranstalters/Ausschluss Teilnahme der Veranstaltung (1) EA ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn: - für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen; - die Veranstaltung aus nicht von der EA zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss (z.b. höhere Gewalt, Streik, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort) In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Die Kunden werden durch die EA frühzeitig informiert. Die Absage wegen nicht genügender Anmeldungen erfolgt nicht später als zwei Wochen vor der Veranstaltung. (2) Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern in diesen Fällen nicht zu, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der EA oder deren Erfüllungsgehilfen. EA verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Sollten in bestimmten Fällen aus Kulanz dennoch Reisekosten erstattet werden, so stellt dies eine Ausnahme dar. (3) Die EA behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen im Veranstaltungsprogramm oder Verlegung des Tagungsortes unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung bei Bedarf vorzunehmen. 7 Urheberechte, Datenschutz und Listen (1) Die im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigten Unterlagen/Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige kommerzielle Nutzung und/oder kommerzielle Verwertung der Unterlagen - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch EA gestattet. Die Teilnehmer dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der EA auch keine sonstigen Lichtbild-, Ton- und/oder Videoaufzeichnungen der Veranstaltungen anfertigen. Die EA behält sich alle Rechte vor. (2) Die Namen der Teilnehmer und Namen der Kunden, nebst Anschriften können von der EA über die Teilnehmerliste den anderen Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen zuzüglich der entsprechenden Adressdaten übermittelt werden. Kunden und oder Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Herausgabe der Teilnehmerliste der besuchten Veranstaltung. (3) Kunde und Teilnehmer sind mit der Aufnahme (Video, Foto, Audio u.s.w.) ihrer Person auf einer Veranstaltung einverstanden und willigen ein, dass diese Aufnahmen von der EA verwandt, verwertet und / oder veröffentlicht werden dürfen. (4) Es gilt die auf der Internetseite der EA abrufbare Datenschutzerklärung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. 8 Haftung (1) Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die EA übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung und/oder sonstige Inhalte der Veranstaltungen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden der EA oder eines Erfüllungsgehilfen besteht. (2) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden ( 286 BGB). Insoweit haften die EA für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haftet die EA aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden. 9 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand - Sonstiges (1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts Anderes ergibt, ist Zahlungsort der Geschäftssitz der EA in Berlin. Erfüllungsort ist Berlin. (2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. (3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. EA ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. (4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber der EA oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Text- oder Schriftform, sofern in diesen AGB nicht abweichend geregelt. Stand: Juli 2016

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