Konzept. Neue Wohnformen im Alter. in Beromünster und Neudorf
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- Paulina Brinkerhoff
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1 Konzept Neue Wohnformen im Alter in Beromünster und Neudorf
2 Inhaltsverzeichnis Teil I: Grundlagen Seite 1. Ausgangslage 3 2. Generelle Entwicklung 4 3. Zielsetzung und Auftrag 5 4. Projektgruppe 5 5. Vorgehen + Zeitplan 5 6. Bewohnerinnen + Bewohner 5 7. Definitionen: Wohnformen 6 8. Ist-Analyse neue Wohnformen beider Gemeinden 8 9. Demografische Entwicklung Ergebnisse der Umfrage Gesetzliche Grundlage 13 Teil II: Konzept 1. Dienstleistungsangebot (Label) Einrichtungen Hilfe zur Selbsthilfe Vernetzung nach aussen Wohnungen: Mögliche Standorte, Bedarf, Architektur Trägerschaft und Organisation Vermietungskonzept Öffentlichkeitsarbeit 17 Teil III: Massnahmen 18 Antrag Anhang Seite 2/18
3 Teil I: Grundlagen 1. Ausgangslage Gemeinde Beromünster Beromünster ist mit seinen 4'412 (2008) Einwohnern eine wohnliche und attraktive Wohngemeinde mit verschiedenen Naherholungsgebieten. Als grösste Gemeinde inmitten des Michelsamtes besitzt Beromünster auch regionalen Zentrumscharakter. Im bestehenden Pflegewohnheim können auch Personen aus umliegenden Gemeinden aufgenommen werden. Der historische Fläcke wird als Wohnort, als Einkaufszentrum und als Ort der Begegnung verantwortungsvoll gefördert. Dank seiner nebelfreien Lage verfügt die Gemeinde über eine sehr gute Wohn- und Lebensqualität. Gemäss dem Leitbild strebt die Gemeinde die Schaffung grosser und kleiner Wohnungen an, welche den Bedürfnissen von Alt und Jung in einem sicheren Wohnumfeld entgegenkommen. Gemeinde Neudorf Die Gemeinde Neudorf ist mit ihren 1'116 (2008) Einwohnern eher eine kleine Gemeinde. Sie profiliert sich als Wohnort mit hoher Lebensqualität, mit eigenständigem, ländlichem Charakter. Der Erhalt der Dorfidentität ist ein wichtiges Anliegen. Bezüglich Altersstruktur der Wohnbevölkerung wird eine ausgewogene Durchmischung angestrebt. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit alle Generationen auch in Zukunft gerne in Neudorf wohnen bleiben. Im Leitbild der Gemeinde wird im Kapitel Wohnen folgender Leitsatz definiert: Wir bemühen uns um altersgerechte Wohnmöglichkeiten. Und als Massnahme: Die Gemeinde weist Bauwillige darauf hin, altersgerechte Wohnmöglichkeiten zu schaffen. Seite 3/18
4 2. Generelle Entwicklung Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich an. Dank Ernährung, Medizin und Hygiene leben ältere Menschen gesünder als früher. Menschen über 65 Jahren wohnen heute zu 95% in eigenen Haushalten. Bei den über 80- Jährigen sind es noch rund 90%. Alle Befragungen haben ergeben, dass ältere Menschen so lange wie möglich selbstständig und unabhängig leben möchten. Dank Spitex-Angeboten und weiteren ambulanten Dienstleistungen kann der Eintritt ins Pflegeheim hinausgeschoben werden. Der Eintritt in ein Pflegeheim beträgt im Kanton Luzern durchschnittlich 87 Jahre. Dies bedeutet, dass die ehemalige Wohnform Altersheim praktisch nicht mehr existiert. An deren Stelle hat sich eine neue Wohnform herauskristallisiert Betreutes Wohnen oder Alterswohnungen mit Service-Dienstleitungen. Bei neuen Bauvorhaben für Senioren muss dieser Entwicklung Beachtung geschenkt werden. Vor ein paar Jahrzehnten hatten wir ein klassisches Angebot: - Alterswohnungen (Nicht betreut) - Lokale Altersheime - Regionale Pflegeheime Die gegenwärtige aktuelle Situation erfordert eine neue Grundausrichtung: - Alterswohnungen mit Service-Dienstleistungen - Hausgemeinschaften: Junge und Alte - Wohngemeinschaften: Gesunde Alte - Pflegeheime mit einer integrierten Demenz-Abteilung Umfragen betreff Wohnformen bei Personen zwischen Jahren haben ergeben, dass viele sich vorstellen können, in eine altersgerechte Wohnung / Eigentumswohnung einzuziehen. Gegenüber früher fühlen sich Senioren mit Wohneigentum oft belastet mit Haus und Garten und suchen eine kleinere, pflegeleichtere Wohnung. Die bedeutendste Wohnform der Zukunft beinhaltet folgende Kriterien: - Wohnen an angetrautem Wohnort - Dienstleistungsservice auf Abruf wie z.b. Notruf, kleines Pflegeangebot, Putzservice - Rollstuhlgängigkeit der gesamten Anlage - Entsprechende Grösse der Wohnung ab 2 ½ - 3 ½ für Einzelpersonen ab 3 ½ - 4 ½ für Ehepaare - Infrastruktur gemäss heutigem Standard - Nähe Zentrum der Wohngemeinde Das Betreute Wohnen wird zu einer immer wichtigeren Wohnform im Alter. Seite 4/18
5 3. Zielsetzung und Auftrag Die Gemeinderäte der Gemeinden Beromünster und Neudorf erteilen der Arbeitsgruppe Neue Wohnformen im Alter den Auftrag, ein Konzept Neue Wohnformen mit Schwerpunkt Betreutes Wohnen zu erarbeiten. Es sollen Qualitätslabels entwickelt werden, welche flächendeckend innerhalb der Gemeinden und für konkrete Projekte angewendet werden können. Die Arbeitsgruppe wird fachlich begleitet durch einen Experten der Pro Senectute Kanton Luzern. Die Dokumentation geht an die beiden Gemeinderäte, welche den Schlussbericht genehmigen. 4. Projektgruppe Frau Carmen Beeli Frau Edith Galli Frau Rosa Müller Frau Rebekka Schüpfer Frau Erika Estermann Frau Anne-Marie Estermann Frau Agatha Renggli Herr Ruedi Leuthold, Fachberater Pro Senectute Kanton Luzern 5. Vorgehen - Abklärungsgespräche mit Teil der Arbeitsgruppe - Konzeptentwicklung mit Arbeitsgruppe - Genehmigung durch den Gemeinderat - Umsetzung des Konzeptes 6. Bewohnerinnen und Bewohner Hausgemeinschaften: - Familien mit Kindern - SeniorInnen, welche nicht auf Pflege angewiesen sind, ab 60 Jahren. Alterswohnungen mit Dienstleistungen: - Für interessierte Personen ab 60 Jahren beider Gemeinden, Alleinstehende und Ehepaare - Abwart Senioren-WG: - Für interessierte Personen ab 60 Jahren beider Gemeinden, welche keine Hilfe bedürfen und gemeinschaftliches Wohnen ausdrücklich wünschen. Seite 5/18
6 7. Definitionen: Wohnformen Privatwohnung / Wohneigentum: Wohnen im Privathaushalt ist die einfachste, beliebteste und am meisten gewählte Form des Wohnens. Falls Hilfe notwendig ist, wird sie gewährt durch Angehörige, Bekannte, Nachbarn oder ambulante Dienste wie z.b. Spitex. Alterswohnungen: Altersgerechte Wohnungen sind einzelne oder gruppiert in verschiedenen Gebäuden untergebrachte Normalwohnungen, die je nach Standort, Wohnlage, Grundrisskonzeption und Ausstattung dem älteren Menschen erlauben, möglichst weitgehend und solange als möglich unabhängig zu leben. Sie sollten auch dem körperlich leicht behinderten Betagten das selbständige Wohnen erleichtern. Alterssiedlung: Alterssiedlung sind in Gruppen zusammengefasste Wohnungen in einem oder mehreren Gebäuden mit Gemeinschaftsräumen und gemeinschaftlichen Einrichtungen. Betreute Alterswohnungen: Bei betreuten Alterswohnungen wird Hilfe im Krankheitsfall, nach Spitalentlassung oder in schwierigen Lebenssituationen gewährt. Häufig übernimmt diese Aufgaben ein voll- oder teilzeitlich angestelltes Abwartspaar, z.t. auch Personen mit pflegerischer Ausbildung. Servicehaus: Neben der psychosozialen Betreuung wie in der betreuten Alterssiedlung werden im Servicehaus bei Bedarf zusätzlich interne hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen angeboten. Zudem sind Mehrzweckräume für gemeinsame Aktivitäten vorhanden. Alterswohnheim: Alterswohnheime, früher Altersheime genannt, dienen der langfristigen Unterkunft und Verpflegung älterer Menschen, deren Gesundheitszustand aber in der Regel nur gelegentlich leichte Pflege erfordert. Verliert zunehmend an Bedeutung. BESA-Stufen: 0-2 Pflegeheime: Pflegeheime dienen hauptsächlich der dauernden Unterkunft und Pflege von langzeitkranken und pflegebedürftigen Menschen, welche regelmässig der Pflege bedürfen. BESA-Stufen: 3-4 Alterswohngemeinschaften: Eine Wohngemeinschaft besteht aus mindestens 3 Personen, die zusammen in einer Wohnung oder einem Haus leben. Diese Lebensgemeinschaft bildet sich auf freiwilliger Basis und bestimmt ihre Lebensgestaltung und ihren Tagesrhythmus selbst. Die Alterswohngemeinschaft ist eine Solidargruppe, ihr Zusammenleben basiert auf emotionaler Zuwendung gegenseitiger Akzeptanz. Seite 6/18
7 Pflegewohngruppen: Pflegebedürftige ältere Menschen werden in Kleingruppen durch Fach- und Hilfspersonal rund um die Uhr betreut. Pflegewohngruppen können in Normalwohnungen konzipiert werden, können somit auch in Quartieren realisiert werden. Die Wohngruppen werden auch Minipflegeheime genannt. Demenzwohngruppen: Spezialabteilungen eines Pflegeheimes für den langfristigen Aufenthalt besonderer dementer und/oder psychiatrischer Alterspatienten, die eine anspruchsvolle Krankenpflege und eine regelmässige ärztliche Behandlung benötigen. Hausgemeinschaften: Verschiedene Generationen wohnen örtlich nahe beisammen, jedoch in eigenen privaten Wohnungen. Die gegenseitige freiwillige Hilfe im Alltag, geprägt von Gleichwertigkeit und Toleranz unterstützt die Solidargemeinschaft. Private Pflegeplätze für Senioren: Einzelpersonen, Ehepaare oder Familien nehmen Betagte in ihre Wohnung auf. Ein Pflegevertrag regelt das Kost- und Pflegegeld. Bis zu drei Personen ist die Gemeinde zuständig, ab drei zu betreuenden Personen braucht es eine kantonale Bewilligung. Seniorenresidenz: Ein Angebot für begeisterte Senioren, welche im eigenen Appartement wohnen. Es sind hotelartige Unterkünfte verbunden mit Dienstleistungen für Hilfe und Pflege, welche intern angeboten werden. Finanzierung: Gemäss kantonaler Regelung erhalten nur diejenigen Alters- und Pflegeheime Leistungen von den Krankenkassen, welche auf der kantonalen Pflegeheimliste sind. Die Beiträge sind (Stand 2009) BESA O: Kein Beitrag BESA 1: Fr. 16. pro Tag BESA 2: Fr. 36. pro Tag BESA 3: Fr. 68. pro Tag BESA 4: Fr. 84. pro Tag Die Pflegewohngruppen werden gleich behandelt. Betreute Alterswohnungen (BESA 0-2) Seite 7/18
8 8. Ist-Analyse neue Wohnformen beider Gemeinden Beromünster - Alterswohnungen Bärgmättli: 13 x 2 ½-Zi-Wohnungen für Erwachsene Total: 13 Wohnungen - Alterswohnungen Gunzwil: 9 x 2 ½-Zi-Wohnungen 1 x 1 ½-Zi-Wohnung 1 x 4 ½-Zi-Wohnung Total: 11 Wohnungen Beromünster und Gunzwil Total: 24 Wohnungen Bedarf bis 2030: Plätze in Wohnungen (siehe Demografie). Zudem hat Beromünster verschiedene Mehrfamilienhäuser, die jetzt von älteren Bewohnern benützt werden. Zum Teil besteht die Möglichkeit diese Wohnungen altersgerecht umzubauen. Neudorf: Bis jetzt hat Neudorf keine Alterswohnungen. Es gibt aber verschiedene Mehrfamilienhäuser mit kleineren, günstigen Wohnungen, die jetzt schon von älteren Personen gemietet werden. Diese Wohnungen sind allerdings nicht altersgerecht gebaut. Der Bedarf bis 2030: Plätze in Alterswohnungen (siehe Demografie). Seite 8/18
9 9. Demografische Entwicklung Beromünster: Bevölkerungsvorausschätzung Gemeinde Beromünster (Ständige Wohnbevölkerung) Gemeinde Jahr Anfang Jahr Total 80 Jahre u. mehr AHV Beromünster Datenquelle: Kantonale Bevölkerungsstatistik Total 80+ AHV Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in Beromünster Seite 9/18
10 ab 65 Bedarf an Pflegeplätzen in Beromünster Richtwert: 25% ab 80 Jahren Richtwert 25% Personen 43 Plätze Personen 47 Plätze Personen 57 Plätze Personen 65 Plätze Personen 76 Plätze Personen 95 Plätze Bedarf an Alterswohnungen in Beromünster Erfahrungswert: 5% der AHV-Generation Richtwert 5% Personen 32 Plätze Personen 34 Plätze Personen 41 Plätze Personen 48 Plätze Personen 56 Plätze Personen 66 Plätze Gemäss Erfahrungswert bedürfen 5% der AHV-Generation eine Alterswohnung. Bis 2030 benötigt die Gemeinde zwischen Plätze in Alterswohnungen. Seite 10/18
11 Neudorf: Bevölkerungsvorausschätzung Gemeinde Neudorf (Ständige Wohnbevölkerung) Gemeinde Jahr Anfang Jahr Total 80 Jahre u. mehr AHV Neudorf Datenquelle: Kantonale Bevölkerungsstatistik Total 80+ AHV Seite 11/18
12 Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung in Neudorf ab 65 Bedarf an Pflegeplätzen in Neudorf Richtwert: 25% ab 80 Jahren Richtwert 25% Personen 7 Plätze Personen 8 Plätze Personen 12 Plätze Personen 14 Plätze Personen 18 Plätze Personen 21 Plätze Bedarf an Alterswohnungen in Neudorf Erfahrungswert: 5% der AHV-Generation Richtwert 5% Personen 6 Plätze Personen 7 Plätze Personen 9 Plätze Personen 10 Plätze Personen 12 Plätze Personen 14 Plätze Gemäss Erfahrungswert bedürfen 5% der AHV-Generation eine Alterswohnung. Bis 2030 benötigt die Gemeinde zwischen Plätze in Alterswohnungen. Seite 12/18
13 10. Ergebnisse der Umfrage Die Befragung wurde nach Ortsteilen durchgeführt, damit sichergestellt werden kann, dass alle berücksichtigt wurden. Teilnehmerzahl Beromünster: 51 Personen, Neudorf 34 Personen. Die Beteiligung kann als erfreulich bezeichnet werden. Die Auswertung hat ergeben, dass das vorliegende Konzept den Vorstellungen der meisten Bewohnern beider Gemeinden entspricht und zugleich Auftrag ist, entsprechende Schritte für die Umsetzung in die Wege zu leiten. (Details siehe Anhang) 11. Gesetzliche Grundlagen Der politische Auftrag der Altersbetreuung für Betagte in den Gemeinden ist im Sozialhilfegesetz Kanton Luzern 69 definiert: Die Gemeinden sorgen für ein angemessenes ambulantes und stationäres Angebot für die Unterkunft, Betreuung und Pflege von Betagten und Pflegebedürftigen. Ein eigentlicher Auftrag betreff Betreutes Wohnen lässt sich aus dem 69 nicht ableiten, eher eine moralische Verpflichtung. Seite 13/18
14 Teil II: Konzept 1. Dienstleistungsangebot (Label) 1.1. Grundangebot: Es wird eine Pauschale verrechnet - Notruf Der Notruf wird über den regionalen Spitex-Verein für 24 Std., 7 Tage in der Woche organisiert. Die Schlüsselabgabe wird intern geregelt. Die Aufgabe besteht darin, den Notruf entgegenzunehmen und da wo notwendig, Hilfe zu organisieren. - Information- und Anlaufstelle: Während den Öffnungszeiten des Spitex-Büros (Montag Freitag) steht die Einsatzleitung zur Verfügung für Informationen und Auskünfte betreff Angebote und Dienstleistungen der Altersarbeit auf Gemeinde- und regionaler Ebene. - Kleinere Hilfeleistungen: Ein kleines Team von Freiwilligen erklärt sich bereit, auf Anfrage kleinere Arbeiten in der Wohnung zu erledigen, Kontaktbesuche zu machen und mögliche Hilfen in die Wege zu leiten Angebot gegen Bezahlung gemäss Inanspruchnahme - Krankenpflege gemäss Spitex-Richtlinien: Spitex - Hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie z.b. Putzarbeiten, Waschdienst: Spitex - Mahlzeitendienst: Gemeinden - Fahrdienst: Vermittlung über Spitex - Reparatur-Arbeiten: Private Handwerker - Ärztlicher Notfalldienst - Besuchsdienst / Entlastungsdienst: Pfarrei / Gemeinde - Alltagshilfen: Agro-Home und Pro Senectute Kt. Luzern. Spitex: wird aufgebaut Weitere Angebote im Pflegewohnheim - Tagesaufenthalt - Ferienbett Seite 14/18
15 2. Einrichtungen 2.1. Innenausstattung - Grosse, helle, sonnige und ruhige Wohnungen - Hindernisfrei, schwellenfrei, inkl. Lift - Balkon mit Sitzgelegenheit - Komfort und Infrastruktur gemäss heutigen Anforderungen - Nasszelle mit Dusche - Toiletten: Norm hindernisfrei 2.2. Aussenausstattung: - Treppenhöhe: Nicht grösser als Norm (= 17 cm) - Kellerraum - Waschmaschine: Gemeinsame Einrichtung im Keller - Sonniger Sitzplatz mit Bänklein und genügen Schatten - Parkmöglichkeiten 2.3. Sonstige Anforderungen - Nähe Infrastruktur - Nähe Haltestelle öffentl. Verkehr (höchstens 300 m) - Zahlbar 2.4. Wünschenswert - Gemeinschaftsräume mit Küche - Bad mit Hebebühne 3. Hilfe zur Selbsthilfe 3.1. Nachbarschaftshilfe: Die Hilfe über die Gasse, genannt Nachbarschaftshilfe, wird als wesentlich betrachtet und soll bei zukünftigen Bewohnern angestrebt werden. Die gegenseitige Hilfe: spontan, nicht organisiert, freiwillig, ist für das Zusammenleben von grosser Wichtigkeit Animations-Team: Es wäre wünschenswert, eine kleine Gruppe, bestehend aus 3 5 Personen im Senioren-Alter, zu bilden, welche folgende Aufgaben übernehmen könnten: z.b. - Betreuung eines möglichen Gemeinschaftsraumes: Café, Mittagstisch, etc. - Animation: Weitere Tätigkeiten, wie Musisches/Kreatives, Spielen, kleine Veranstaltungen. - Solidarisches: Die kleinen individuellen Hilfen, wie z.b. kleine Reparaturarbeiten in der Wohnung, Betreuung im Krankheitsfall, Mithilfe in der Korrespondenz. Die Gruppenmitglieder sind initiative Senioren und arbeiten ehrenamtlich, werden nicht gewählt. Die Gruppe könnte geleitet werden von einer Mieterbetreuerin. Mit dieser Form, ausgerichtet auf Hilfe zur Selbsthilfe, könnte viel vorhandenes Potential der Senioren genutzt werden. Seite 15/18
16 4. Vernetzung nach aussen Vernetzung lokal, regional Die bereits bestehenden Dienstleistungen können genutzt werden, wie z.b. Spitex, Fahrdienst, Mahlzeitendienst, Besuchsdienst, Krankenmobilien. Senioren-Aktivitäten: z. B. Mittagstisch, Altersnachmittag, Bildung, Wander- und Velofahrgruppen, Kultur. 5. Wohnungen: Mögliche Standorte Es gibt verschiedene Varianten Wohnungen mit Dienstleistungen anzubieten: - Bestehende Alterswohnungen / Kleinwohnungen / Häuser könnten so umgebaut werden, dass sie den Labels gemäss unserem Konzept entsprechen. - In den einzelnen Quartieren in einzelnen Blöcken könnten Wohnungen mit den entsprechenden Labels eingerichtet werden. - Auf noch bestehendem Land (z.b. Korporation) könnte eine ganze Siedlung von Alterswohnungen mit Dienstleistungen gebaut werden. - Bestehende Wohnungen von Wohnbaugenossenschaften können unseren Labels entsprechend umgebaut werden. Die bestehenden sozialen Kontakte können weiter gepflegt werden. Ghetto-Bildung könnte damit vermieden werden. 6. Trägerschafts- und Organisationsformen Folgende Varianten sind möglich: Art Vorteil Nachteil Politische Gemeinde Genossenschaft - Grössere Akzeptanz in der Bevölkerung - Administration über Gemeindeverwaltung - Defizitgarantie der Gemeinde - Sofort handlungsfähig - Schlanke Struktur - Akzeptanz in der Bevölkerung - Synergien nutzen mit bestehenden Genossenschaften. Gemäss Umfrage wären Senioren bereit, Anteilsscheine zu zeichnen. - Verwaltung und Administration via Verwaltung - Entscheidungsfindung evtl. langwierig Seite 16/18
17 Art Vorteil Nachteil Eigene Trägerschaft z.b. Verein Korporationsgemeinde Private Initiative - Miteinbezug von Senioren möglich - Breitenwirkung - Akzeptanz in der Bevölkerung - Eigener Boden - Sofort handlungsfähig - Trägerschaft muss zuerst gegründet werden - Entscheidungsfindung evtl. langwierig - Evtl. schwierige Finanzierung 7. Vermietungskonzept Alterswohnungen mit Dienstleistungen sind auch geeignet für Personen in den BESA-Stufen 0-2. Für die Stufe 3 und 4 muss eine Umplatzierung in ein Pflegeheim vorgenommen werden. Da Alterssiedlungen grundsätzlich nicht auf der kantonalen Pflegeheimliste sind, werden auch keine Krankenkassenbeiträge bezahlt. Pflegeheime, welche auf der Kantonalen Pflegeheimliste sind, erhalten Krankenkassenbeiträge, je nach Pflegeaufwand. Die im Konzept formulierten Grundleistungen werden als Mietbestandteil verrechnet. Die Mietzinse sollen nach Möglichkeit kostenneutral festgesetzt werden. Die Wohnungen sollen auch für Personen erschwinglich sein, welche auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind. Die Erhöhung des EL-Ansatzes ist in Abklärung und muss politisch entschieden werden. 8. Öffentlichkeitsarbeit - Regelmässige Infos im Anzeiger, Michelsämter, + nüderefer neuigkeiten - Infos an Gemeindeversammlungen. - Öffentliche Veranstaltung, um Konzept zu präsentieren. Seite 17/18
18 Teil III: Massnahmen Zuständig für die Umsetzung von Massnahmen sind die beiden Gemeinderäte. Sie können bei Bedarf Projektgruppen einsetzen. Beide Gemeinderäte informieren ihre Verantwortlichen des Ressort Bau + Finanzen über die im Konzept formulierten Labels. Antrag Die bestehende Projektgruppe stellt den Gemeinderäten beider Gemeinden den Antrag, vorliegendes Konzept zu genehmigen und die Massnahmen umzusetzen. Anhang Auswertung zum Fragebogen Seite 18/18
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