Kinder- und Jugendschutz im Sport Ein Leitfaden für Organisationen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kinder- und Jugendschutz im Sport Ein Leitfaden für Organisationen"

Transkript

1 Kinder- und Jugendschutz im Sport Ein Leitfaden für Organisationen Einleitung Das folgende Dokument bietet Organisationen, Trainern und Sozialarbeitern eine Anleitung zur wirksamen Verankerung eines grundlegenden Kinder- und Jugendschutzes in ihren Projekten. Es richtet sich vor allem an Organisationen im Bereich Sport für Entwicklung, die noch keine Maßnahmen zu Kinder- und Jugendschutz etabliert haben, jedoch unmittelbar mit jungen Menschen arbeiten und das Ziel haben, die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Ein langfristiger und anwendungsorientierter Ansatz Der Leitfaden besteht aus zwei Teilen, die ineinander greifen: Der Verhaltenskodex ist eine Liste praktischer Handlungsempfehlungen, die Organisationen dabei unterstützen sollen, Kinder- und Jugendschutz-Maßnahmen zu starten und weiterzuentwickeln. Die verschiedenen Aktionen können nacheinander durchgeführt werden und die Intensität der Aktionen kann angepasst werden. Wichtig ist, dass ein Plan entwickelt wird, der auf einen umfassenden, auf den jeweiligen Kontext der Organisation zugeschnittenen Kinder- und Jugendschutz hinarbeitet und der die Handlungsvorgaben des Verhaltenskodexes zur Grundlage hat. Der Eid ist eine Selbstverpflichtung, die sofort innerhalb einer Organisation umgesetzt werden kann. Hierdurch kann der Dialog zwischen Mitarbeitern und jungen Menschen über das Thema Kinder- und Jugendschutz initiiert werden, was eine wichtige Grundlage zur Umsetzung des Verhaltenskodexes ist. Der Eid umfasst ein einfaches Regelwerk zur Förderung sicherer und positiver Verhaltensweisen im Sport. Er ist relevant für alle Erwachsenen, die im Sportbereich mit Kindern arbeiten. Fokus Kinder- und Jugendschutz Dieser Leitfaden ist entwickelt worden, um Kinder und junge Menschen vor unangemessenem Verhalten von Trainern und anderen Vertrauenspersonen zu schützen. Er dient der Prävention von Vernachlässigung und Vorfällen von physischem, emotionalem und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Breitere Aspekte von Kinderrechten, wie beispielsweise der Zustand von Einrichtungen oder Verletzungen während Sportaktivitäten, sind nicht primär Gegenstand dieses Dokuments. Adaption globaler Standards 1

2 Der Leitfaden basiert auf internationalen Standards zu Kinderrechten und umfasst ein Set von universellen Prinzipien mit Handlungsrelevanz für Organisationen auf der ganzen Welt. In einigen Ländern bedarf es aber der lokalen Adaption, um dem spezifischen Kontext vor Ort gerecht zu werden. Dies kann eine sprachliche Anpassung oder das Hinzufügen weiterer Klauseln beinhalten. Auf Basis von Expertise und Erfahrung Dieser Leitfaden ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen CEOP, einer der führenden internationalen Organisationen im Bereich Kinder- und Jugendschutz, Spirit of Soccer, Beyond Sport und streetfootballworld und basiert auf den Bedürfnisse und praktischen Realitäten von Fachleuten, Trainern und Organisationen aus dem Bereich Sport für Entwicklung. Es ist kein Instrument zur Akkreditierung oder Überprüfung. Vielmehr geht es darum, Organisationen und ihre Mitarbeiter darin zu unterstützen, Kinder- und Jugendschutz zu etablieren oder bestehende Maßnahmen weiterzuentwickeln, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Unterstützung bei der systematischen Umsetzung Grundsätzlich ist Kinder- und Jugendschutz bereits Bestandteil der Organisationskulture einer Mehrzahl der Organisationen im Bereich Entwicklung durch Sport. Der Mehrwert dieser Instrumente liegt in der Formalisierung und Systematisierung der Grundhaltung in einen umfassenden Ansatz, der sicherstellt, dass Kinder- und Jugendschutz auch umgesetzt wird, wenn die Organisation größer wird und sich weiterentwickelt. Hinweis: Dieses Dokument wurde von CEOP, Beyond Sport, streetfootballworld und Sprit of Soccer entwickelt, um eine frei zugängliche Ressource zur Unterstützung von Organisationen zu schaffen, die Maßnahmen zu Kinder- und Jugendschutz entwickeln möchten. Diese Instrumente zu nutzen berechtigt Organisationen darüber hinaus nicht, irgendeine Art von Partnerschaft oder Unterstützung von CEOP zu fordern oder vorzugeben. Gleiches gilt für die Beziehung zu Beyond Sport, streetfootballworld und Spirit of Soccer. 2

3 Kinder- und Jugendschutz im Sport Ein Verhaltenskodex für Organisationen 1. Halten sie Grundsätze zum Kinder- und Jugendschutz schriftlich fest. Grundsätze und Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz sollten innerhalb der Organisation klar formuliert, frei zugänglich und öffentlich sichtbar werden. Sie sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden (mindesten ein Mal pro Jahr) und klar formulierte Definitionen von Kindesmissbrauch enthalten. 2. Erarbeiten Sie eine klare Anleitung, was bei Gefahr einer Verletzung von Kinderrechten zu tun ist. Es muss klar geregelt sein, was zu tun ist, wenn die Sicherheit oder das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen gefährdet sind. Die Prozesse sollten allen Mitarbeiten und Personen, die mit der Organisation zusammenarbeiten, bekannt sein und von ihnen verstanden werden. Gleiches gilt für spezielle Aspekte, die in unterschiedlichen Länderkontexten zum Vorschein kommen könnten. Es muss eine klare Ansprechperson für das Thema Kinderschutz und -Rechte geben und einen Prozess zur Berichterstattung bei Vorkommnissen sowie zum Umgang mit Beschwerden. 3. Etablieren Sie klare Regeln und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit innerhalb der Organisation, um den Missbrauch von Kindern durch Vertrauenspersonen zu verhindern. Dies beinhaltet entsprechende Rekrutierungs- und Bewertungsverfahren, Sicherheitsüberprüfungen, aber auch klare Prozesse zu Beschwerdeverfahren sowie Richtlinien zum angemessenen Gebrauch von Informationstechnologie (d.h. Computer, Mobiltelefone und Internet). 4.Verfassen Sie schriftliche Richtlinien zum Verhalten gegenüber Kindern. Es bedarf schriftlicher Richtlinien über angemessenes Verhalten von Erwachsenen gegenüber Kindern (insbesondere für Organisationen, die Kinder Vollzeit betreuen, z.b. in Kinderheimen) sowie ebenfalls über angemessenes Verhalten von Kindern gegenüber anderen Kindern. Darin sollte festgehalten werden, dass Kinder ein Recht darauf haben, angehört zu werden, dass ihnen gegenüber Respekt gezeigt werden muss und dass es Möglichkeiten und Wege gibt, schlechtes Verhalten von Kindern ohne körperliche Bestrafung oder jegliche Form der Erniedrigung zu ahnden und anzugehen. 3

4 5.Halten sie schriftlich fest, wie Kinder- und Jugendschutzrichtlinien in einer Art und Weise umgesetzt werden, welche kulturelle Besonderheiten berücksichtigt, ohne die Maßnahmen zu unterlaufen. Dies beinhaltet eine Zusammenfassung und eine Bewertung des gesetzlichen und sozialen Kontexts vor Ort in Bezug auf Kinder- und Jugendschutz. Die Mechanismen zur Überprüfung und zu Beschwerdeverfahren müssen in diesen Kontext eingebettet werden. Der allgemeine und spezifische Bedarf im Kinder- und Jugendschutz sollte auf Basis des Übereinkommens über die Rechte des Kindes(kurz: UN-Kinderrechtskonvention) klar definiert werden. Es sollte einen offenen Dialog über jedwede Unstimmigkeit zwischen den Kinder- und Jugendschutzrichtlinien und lokalen Praktiken geben, damit Konflikte vorhergesehen und gelöst werden können. 6. Gewährleisten Sie, dass das Recht auf Schutz vor Missbrauch für alle Kinder gilt. Dies beinhaltet Klarheit bezüglich des Grundsatzes, dass alle Kinder, unabhängig von Alter, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Behinderung etc., die gleichen Rechte und den gleichen Anspruch auf Schutz haben. Die verschiedenen Prozesse und Verfahren müssen berücksichtigen, dass manche Gruppen von Kindern auch hier Diskriminierung und Schwierigkeiten ausgesetzt sein können. Es muss klar formuliert sein, dass jedwede Form von Diskriminierung inakzeptabel ist, und es muss klare Beschwerderegelungen geben. 7. Kommunizieren Sie die Kinder- und Jugendschutzrichtlinien und schützen sie Kinder und Jugendliche innerhalb der Organisation, aber auch außerhalb. Informationen zum Kinder- und Jugendschutz einer Organisation sollten öffentlich sichtbar und in einem zugänglichen Format verfasst sein. Dies betrifft auch die Wortwahl und die Bereitstellung von Versionen in verschiedenen Sprachen, damit Kinder, Eltern und Mitarbeiter sich der Verpflichtungen bewusst sind. Jeder sollte wissen, wo man Hilfe erhalten kann und wer innerhalb der Organisation für Kinder- und Jugendschutz verantwortlich ist. Kontaktdaten von lokalen Kinderschutzorganisationen und öffentlichen Stellen sollten verfügbar sein. 8. Bieten Sie Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter zu Kinder- und Jugendschutz an. Neue Mitarbeiter sollten ein Training in den Kinder- und Jugendschutzrichtlinien und - maßnahmen erhalten. Mitarbeiter mit Verantwortung für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen sollten regelmäßig die Möglichkeit von Trainings wahrnehmen, um ihre Fähigkeiten und ihr Wissen aktuell zu halten. Kindern sollte mit Ratschlägen und Unterstützung zur Seite gestanden werden, wie sie sich selbst schützen können. 4

5 Kinder- und Jugendschutz im Sport Eine Selbstverpflichtung für Erwachsene, Trainer und junge Menschen Erwachsene und Trainer sollten diesen Eid (A) leisten und sich verpflichten, bestimmte Standards und Verhaltensweisen einzuhalten. Sie sollten auch die von ihnen betreuten Kinder bitten, den entsprechenden Standards für Verhalten zuzustimmen (B), um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, welches Verhalten sicher und akzeptabel ist. (A) Eid für Erwachsene/Trainer Ich verpflichte mich, folgende Grundsätze einzuhalten, immer wenn ich in (Sport- )Aktivitäten mit Kindern involviert bin: 1. Ich versichere, dass mein eigenes Verhalten ruhig und respektvoll ist und ich mich klar über die Verhaltensstandards äußere, die ich von den Kindern und Jugendlichen erwarte. 2. Wenn es Ärger und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kindern und Jugendlichen gibt, bestimme ich eine Auszeit und versuche die Probleme ruhig zu klären. 3. Ich werde kein Kind ignorieren oder ihm den Zugang zu grundlegenden Bedürfnissen verweigern. 4. Ich werde ein Kind nicht bestrafen, indem ich es vor anderen verspotte, auslache oder in Verlegenheit bringe. 5. Ich werde keinerlei sexuelle Andeutungen gegenüber einem Kind machen und es niemals in einer sexuellen Weise berühren. 6. Ich werde kein Kind als Bestrafung für schlechtes Verhalten schlagen oder angreifen. 7. Ich werde sicherstellen, dass ich weiß, wo ich Hilfe bekomme, wenn es darum geht, Sportverletzungen sicher zu behandeln, um weitere Schäden oder Infektionen zu verhindern. 8. Ich werde alles unternehmen, um zu gewährleisten, dass das äußere Umfeld, in dem sich die Kinder unter meiner Aufsicht bewegen so sicher und angemessen wie möglich ist. 5

6 (B) Eid für junge Menschen In diesem Club verpflichte ich mich, andere Menschen und mich selbst zu schützen und folgende Grundsätze einzuhalten: 1. Ich verstehe, dass Sportaktivitäten immer sicher für mich sein müssen. 2. Ich werde mich an eine erwachsene Vertrauensperson wenden, falls mich etwas bedrückt. 3. Ich werde mir selbst gegenüber Respekt aufbringen und mich anderen Menschen gegenüber respektvoll, freundlich und aufmerksam verhalten. 4. Ich werde versuchen, bei Meinungsverschiedenheiten ruhig zu bleiben. 5. Ich weiß, dass es anderen Menschen untersagt ist, mich zu schlagen. Ich werde darauf achten, andere Menschen nicht zu verletzen. 6. Ich weiß, dass ich nicht schikaniert oder eingeschüchtert werden sollte. Ich werde andere nicht schikanieren oder einschüchtern. 7. Ich weiß, dass andere Menschen mich nicht anschreien sollten, um mich aufzuregen oder zu erschrecken. Ich werde andere Menschen nicht anschreien. 8. Ich weiß, dass meine sexuellen Körperteile (Brüste, Po oder Genitalien) nicht von anderen Menschen berührt werden sollten. Ich werde weder mich noch ein anderes Kind in unangemessener Weise berühren. 9. Ich weiß, dass jegliche Form von körperlicher Gewalt durch Erwachsene nur angewandt werden sollte, wenn es meinem Schutz oder dem Schutz anderer junger Menschen dient. 10. Ich weiß, an wen ich mich wenden kann, wenn mich etwas betrübt oder beunruhigt. 6

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)

Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der

Mehr

Das Gebäude der Kinderrechte

Das Gebäude der Kinderrechte Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention: Schutz (Protection) Diskriminierungsverbot (Artikel 2, Abs. 1) Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem

Mehr

Wir geben den Kinderrechten eine Stimme!

Wir geben den Kinderrechten eine Stimme! Wir geben den Kinderrechten eine Stimme! Kinderrechtekampagne des Kinderbüros Die Lobby für Menschen bis 14 Das Kinderbüro Die Lobby für Menschen bis 14 verleiht vom Weltkindertag am 20. September bis

Mehr

Leitbild. des Jobcenters Dortmund

Leitbild. des Jobcenters Dortmund Leitbild des Jobcenters Dortmund 2 Inhalt Präambel Unsere Kunden Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unser Jobcenter Unsere Führungskräfte Unser Leitbild Unser Jobcenter Präambel 03 Die gemeinsame

Mehr

Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg

Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg Geschäftsgrundsätze Herausgegeben von: Mobene GmbH & Co. KG Spaldingstraße 64 20097 Hamburg Stand: Juni 2012 inhalt Vorbemerkung Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz Mitarbeiter Geschäftspartner Öffentlichkeit

Mehr

Welche Grenzüberschreitungen sind uns in unserem pädago gischen Alltag schon passiert?

Welche Grenzüberschreitungen sind uns in unserem pädago gischen Alltag schon passiert? Anlage II / II. Checkliste zur Unterstützung einer Risikoanalyse (1) Checkliste zur Unterstützung einer Risikoanalyse Die Risikoanalyse ist ein Instrument, um sich über Gefahrenpotenziale und Gelegenheitsstrukturen

Mehr

Entwurf FIFA-Verhaltenskodex [ANLAGE D]

Entwurf FIFA-Verhaltenskodex [ANLAGE D] Entwurf [ANLAGE D] Entwurf [ANLAGE D] ENTWURF 1. Zweck Der definiert die wichtigsten Werte und Grundsätze für das Verhalten und den Umgang innerhalb der FIFA und mit externen Parteien. Die Einhaltung der

Mehr

Das Diskriminierungs- Quiz

Das Diskriminierungs- Quiz Das Diskriminierungs- Quiz 1 von 6 Europäern musste in den letzten 12 Monaten Diskriminierung erleiden* Wie viele kennen Sie? * Eurobarometer-Umfrage 296 zu Diskriminierung in der Europäischen Union -

Mehr

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung

Verhaltenskodex und Selbstverpflichtung Mustervorlage zum Standard 3 der DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten

Mehr

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.

Mehr

Erklärung und Selbstverpflichtung

Erklärung und Selbstverpflichtung Erklärung und Selbstverpflichtung Stand: 09.09.2010 1 Wirkungsbereich der Erklärung und Selbstverpflichtung, allgemeine Hinweise (1) Dieses Dokument definiert die vom Leitungsteam der ju care Kinderhilfe

Mehr

Kinderrechte sind Menschenrechte!

Kinderrechte sind Menschenrechte! Kinderrechte sind Menschenrechte! Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Übung: Mein gutes Recht! Es

Mehr

Meine. Übereinkommen über die Rechte des Kindes Jahre

Meine. Übereinkommen über die Rechte des Kindes Jahre Meine Rechte Übereinkommen über die Rechte des Kindes 13-18 Jahre Hallo! Hier findet ihr Eure Rechte. Sie gelten für alle Kinder UND Jugendlichen auf der gesamten Welt. Lest sie durch und diskutiert sie

Mehr

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB

Mehr

Sexueller Missbrauch in Institutionen. Zartbitter e.v. Definition und Fakten. Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters

Sexueller Missbrauch in Institutionen. Zartbitter e.v. Definition und Fakten. Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters Sexueller Missbrauch in Institutionen Zartbitter e.v. Definition und Fakten Ursula Enders 2012 mit Illustrationen von Dorothee Wolters Zartbitter: Enders/Wolters 2012 Politische Grundhaltung Politische

Mehr

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung

c/o mcw Wuhrmattstrasse Zofingen Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung c/o mcw Wuhrmattstrasse28 4800 Zofingen info@netzwerk-kinderbetreuung.ch Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Charta zur Qualität familienergänzender Kinderbetreuung Zum Wohl des Kindes

Mehr

Schützen und stärken pädagogische Momente einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in der stationären Kinder- und Jungendhilfe

Schützen und stärken pädagogische Momente einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in der stationären Kinder- und Jungendhilfe AG 3 Schützen und stärken pädagogische Momente einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in der stationären Kinder- und Jungendhilfe Friedhelm Güthoff DKSB Landesverband NRW e.v. Gliederung Ankerpunkte

Mehr

Elternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011

Elternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011 Elternabend der Schulen Geissenstein & Steinhof, Luzern 26. Mai 2011 Es braucht viel Mut, NEIN zu sagen! Inhalt Kinderschutz-Verein SEHIN Zentralschweiz Zahlen und Fakten! Wann sprechen wir von sexueller

Mehr

Pädagogisches Konzept. KiBiZ Tagesfamilien

Pädagogisches Konzept. KiBiZ Tagesfamilien Pädagogisches Konzept KiBiZ Tagesfamilien Erweiterte Familien mit individuellem Spielraum Die grosse Stärke der Tagesfamilienbetreuung liegt in der Individualität. KiBiZ Tagesfamilien bieten Spielraum

Mehr

Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen

Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September

Mehr

Code of Conduct. Wir, die ekz.bibliotheksservice GmbH, bekennen uns zu folgenden Zielen, die wir für uns als verbindlich ansehen:

Code of Conduct. Wir, die ekz.bibliotheksservice GmbH, bekennen uns zu folgenden Zielen, die wir für uns als verbindlich ansehen: Code of Conduct für Mitarbeiter und Geschäftspartner der ekz.bibliotheksservice GmbH Wir, die ekz.bibliotheksservice GmbH, bekennen uns zu folgenden Zielen, die wir für uns als verbindlich ansehen: Einhaltung

Mehr

Integration - ein hehres Ziel

Integration - ein hehres Ziel Geisteswissenschaft Anonym Integration - ein hehres Ziel Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Grundlagen zur Thematisierung und Behandlung von Menschen mit Behinderung... 3 2.1 Definition

Mehr

Neu denken Nachhaltig kommunizieren

Neu denken Nachhaltig kommunizieren Neu denken Nachhaltig kommunizieren Sustainability Communications Ihr Partner in der Kommunikation von Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit ist Chefsache Immer mehr Unternehmen veröffentlichen Geschäftsberichte,

Mehr

Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich

Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich VEREIN FREIE KATHOLISCHE SCHULEN ZÜERICH Respekt ist Pflicht Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich An der Freien Katholischen Schule Zürich haben alle das Recht auf

Mehr

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Geplante Revision: 01.06.2018 beachten!!! Seite 1 von 7 Unsere Gedanken zur Pflege sind... Jeder Mensch ist einzigartig und individuell. In seiner Ganzheit strebt er nach

Mehr

Gewalt und Aggression in der stationären Altenhilfe. Lydia Kassing Pflegesachverständige Case Managerin

Gewalt und Aggression in der stationären Altenhilfe. Lydia Kassing Pflegesachverständige Case Managerin Gewalt und Aggression in der stationären Altenhilfe Lydia Kassing Pflegesachverständige Case Managerin Zu Gewalt zählen alle Handlungen und Unterlassungen, die gravierende negative Auswirkungen auf die

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Kinderrechte: Entstehung, Inhalt, Notwendigkeit und Durchsetzung Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT

Mehr

Fünf Schritte zur Zusammenarbeit. Gemeinsam aktiv für unsere Gesellschaft.

Fünf Schritte zur Zusammenarbeit. Gemeinsam aktiv für unsere Gesellschaft. Fünf Schritte zur Zusammenarbeit. 1. Unter http://engagement.telekom.de tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Log-in-Daten. 2. In einem Datenblatt zur Projekterfassung

Mehr

Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Unser Leitbild

Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Unser Leitbild Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Unser Leitbild Präambel Das Leitbild des Pfalzklinikums formuliert aus der Perspektive der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungspersonen,

Mehr

KONFLIKTGESPRÄCHE RICHTIG FÜHREN HINWEISE ZUR GESPRÄCHSFÜHRUNG

KONFLIKTGESPRÄCHE RICHTIG FÜHREN HINWEISE ZUR GESPRÄCHSFÜHRUNG KONFLIKTGESPRÄCHE RICHTIG FÜHREN HINWEISE ZUR GESPRÄCHSFÜHRUNG Konfl ikte im Jugendwohnen ereignen sich in einem Lebensfeld, das von den Bereichen Betrieb, Berufsschule, Familie, Freundeskreis, Ämter und

Mehr

Kontakt: 0160/

Kontakt: 0160/ 1) Zu meiner Person 2) Kampfkunst/ Budo 3) Budo-Pädagogik 4) Die 5 Säulen der Budo-Pädagogik 5) Der Unterschied von Kampfkunst und Kampfsport 6) Das Konzept 7) Der Hintergrund 8) Persönliche Zielsetzung

Mehr

Vereinbarung. - Die Bezirksverwaltung Reinickendorf positioniert sich gegen Häusliche Gewalt -

Vereinbarung. - Die Bezirksverwaltung Reinickendorf positioniert sich gegen Häusliche Gewalt - Vereinbarung - Die Bezirksverwaltung Reinickendorf positioniert sich gegen Häusliche Gewalt - Nein zu Häuslicher Gewalt Mut zum Gespräch am Arbeitsplatz Häusliche Gewalt ist der Missbrauch von Macht und

Mehr

Kinderrechte- Reisepass

Kinderrechte- Reisepass Mein Kinderrechte- Reisepass Mein Foto Mein Reisestempel Mein Name Mein Geburtsdatum Meine Adresse Meine Schule Meine Klasse Meine Vertrauensperson Meine Reise zur Entdeckung der Kinderrechte. Rechte und

Mehr

Social Media Guidelines. Leitfaden für die Nutzung Sozialer Medien für Mitarbeiter der Volksbank eg

Social Media Guidelines. Leitfaden für die Nutzung Sozialer Medien für Mitarbeiter der Volksbank eg Social Media Guidelines Seesen, 28.10.2016 Leitfaden für die Nutzung Sozialer Medien für Mitarbeiter der Social Media hält mehr und mehr Einzug in unseren Alltag und das Privatleben eines jeden Nutzers

Mehr

Selbstevaluation meiner Kompetenzen, die ich während meines freiwilligen Engagements erlernt habe

Selbstevaluation meiner Kompetenzen, die ich während meines freiwilligen Engagements erlernt habe Selbstevaluation meiner Kompetenzen, die ich während meines freiwilligen Engagements erlernt habe 1. Organisatorische Kompetenzen Bei den organisatorischen Kompetenzen handelt es sich um die Fähigkeit,

Mehr

2. Du hast das Recht auf Förderung und Entfaltung Deiner Persönlichkeit

2. Du hast das Recht auf Förderung und Entfaltung Deiner Persönlichkeit Deine Grundrechte 1. Deine Würde ist unantastbar 2. Du hast das Recht auf Förderung und Entfaltung deiner Persönlichkeit 3. Du hast das Recht auf Gleichberechtigung 4. Du hast das Recht auf freie Meinungsäußerung

Mehr

ENSH Standards für Rauchfreie Einrichtungen im Gesundheitswesen

ENSH Standards für Rauchfreie Einrichtungen im Gesundheitswesen ENSH Standards für Rauchfreie Einrichtungen im Gesundheitswesen ENSH Standards Fragen zur Selbsteinschätzung Nein / nicht als Standard 1: Engagement Alle Entscheidungsträger sind in die Umsetzung einbezogen.

Mehr

Hilfe bei häuslicher Gewalt

Hilfe bei häuslicher Gewalt Hilfe bei häuslicher Gewalt Hulp bij huiselijk geweld Beter voor elkaar 2 Häusliche Gewalt Was ist häusliche Gewalt? Ist von häuslicher Gewalt die Rede, denkt man fast automatisch an einen Mann, der seine

Mehr

Grundregeln für das Zusammenleben. An diese Regeln müssen sich alle halten. Kanton Luzern

Grundregeln für das Zusammenleben. An diese Regeln müssen sich alle halten.  Kanton Luzern Grundregeln für das Zusammenleben An diese Regeln müssen sich alle halten. Kanton Luzern www.lu.ch Demokratie und Rechtsstaat Die Schweizer Gesetze gelten für alle Menschen, die hier leben unabhängig von

Mehr

Behindertenarbeit. Leitsätze und Agogisches Konzept.

Behindertenarbeit. Leitsätze und Agogisches Konzept. Behindertenarbeit Leitsätze und Agogisches Konzept www.diakoniewerk.at Geltungsbereich Das vorliegende Agogische 1 Konzept ist die Basis der Arbeit mit Menschen mit Behinderung im Diakoniewerk. Unabhängig

Mehr

Business Model Workshop. Die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern.

Business Model Workshop. Die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern. Dr. Benjamin Künzli Business Model Workshop. Die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells sichern. Vs. April 2011 Übersicht über die Präsentation Ausgangslage Ziele Vorgehen und Instrumente Überblick Kick

Mehr

Baden. Kinderrechte und Kinderschutz Selbstverpflichtungserklärung der (teil)stationären Kinder- und Jugendhilfe. Referat Erziehungshilfe

Baden. Kinderrechte und Kinderschutz Selbstverpflichtungserklärung der (teil)stationären Kinder- und Jugendhilfe. Referat Erziehungshilfe Baden Kinderrechte und Kinderschutz Selbstverpflichtungserklärung der (teil)stationären Kinder- und Jugendhilfe Referat Erziehungshilfe 02 Selbstverpflichtungserklärung Vorwort Vorwort Liebe Eltern, Familien

Mehr

BKS JUGEND. Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau

BKS JUGEND. Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau BKS JUGEND Leitbild Jugendpolitik Kanton Aargau Dieses Leitbild ist im Auftrag des Regierungsrates entstanden aus der Zusammenarbeit der regierungsrätlichen Jugendkommission und der kantonalen Fachstelle

Mehr

Politik zum Thema Soziale Verantwortung in der textilen Kette der Miro Radici AG

Politik zum Thema Soziale Verantwortung in der textilen Kette der Miro Radici AG Politik zum Thema Soziale Verantwortung in der textilen Kette der Miro Radici AG Seit mehr als 10 Jahren verpflichtet sich die Miro Radici AG mit innovativen Produktkonzepten dem Handel. Kompetenz und

Mehr

Beteiligung und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten

Beteiligung und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten Der Gesetzgeber hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz den Schutz und die

Mehr

Projektevaluation. Bewertung der Projektarbeit. Arbeitshilfe 14

Projektevaluation. Bewertung der Projektarbeit. Arbeitshilfe 14 Mitmachheft Sek. 1 Engagement lokal und global Verlag Bertelsmann Stiftung Arbeitshilfe 14 Projektevaluation Bewertung der Projektarbeit Die Projektarbeit kann von den Teilnehmenden ganz unterschiedlich

Mehr

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen Barrierefreies Wohnen 1. Einleitung Jeder Mensch hat das Recht darauf, in einer passenden Wohnung zu leben. Das

Mehr

BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ ÜBERSICHT. ÄNDERUNG DES 72a SGB VIII. 72a (4) SGB VIII

BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ ÜBERSICHT. ÄNDERUNG DES 72a SGB VIII. 72a (4) SGB VIII ÜBERSICHT Ausgangslage Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) 72a (4) SGB VIII die Partner der Vereinbarung Geltungsbereich relevanter Personenkreis relevante Straftaten ( 72a (1) SGB VIII) Kriterien qualifizierter

Mehr

Verhaltenskodex. der Doppelmayr / Garaventa Gruppe. Stand 05.2013 1 / 10

Verhaltenskodex. der Doppelmayr / Garaventa Gruppe. Stand 05.2013 1 / 10 Verhaltenskodex der Doppelmayr / Garaventa Gruppe Stand 05.2013 1 / 10 Liebe Mitarbeiterin, Lieber Mitarbeiter, wir alle sind weltweit im Einsatz. Dank Euch konnte unsere Unternehmensgruppe zu einem der

Mehr

Code of Conduct FAQ. Was ist der Code of Conduct? Warum braucht B. Braun einen Code of Conduct?

Code of Conduct FAQ. Was ist der Code of Conduct? Warum braucht B. Braun einen Code of Conduct? Code of Conduct FAQ Was ist der Code of Conduct? Der Code of Conduct ist ein Verhaltenskodex, der für alle B. Braun-Mitarbeitenden weltweit gültig ist. Er umfasst zehn Prinzipien, die von den Mitarbeitenden

Mehr

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis Abbildungs- und Tabellenverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis... 13 I. Einleitung... 15 Begründung des Forschungsinteresses... 15 Theoretischer Hintergrund...

Mehr

Selbststärkungsprojekt der Liboriusschule

Selbststärkungsprojekt der Liboriusschule Selbststärkungsprojekt der Liboriusschule Prävention Stärkung der Gesamtpersönlichkeit Sensibilisierung für eigene Gefühle Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit Konflikt- und Kooperationsfähigkeit Starke

Mehr

Psycho. Bio. Sozial. Ziele und Instrumente der Klinischen Sozialarbeit. Ziele der Sozialen Diagnostik

Psycho. Bio. Sozial. Ziele und Instrumente der Klinischen Sozialarbeit. Ziele der Sozialen Diagnostik 4. Soziale Diagnostik und Klinische Sozialarbeit Psycho Klinische Sozialarbeit (Soziale Diagnostik) Bio Sozial Ziele und Instrumente der Klinischen Sozialarbeit Ziele: Die Klinische Sozialarbeit verbessert

Mehr

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild

Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord Leitbild Präambel Die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte verpflichten unsere Gesellschaft, Menschen bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

European Network for Quality Assurance in Vocational Education and Training. Europäisches Peer-Review

European Network for Quality Assurance in Vocational Education and Training. Europäisches Peer-Review European Network for Quality Assurance in Vocational Education and Training Europäisches Peer-Review Einführung Das europäische Peer-Review hat das Potenzial, einer der Hauptpfeiler des Qualitätsprogramms

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Teamentwicklung

I.O. BUSINESS. Checkliste Teamentwicklung I.O. BUSINESS Checkliste Teamentwicklung Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Teamentwicklung Der Begriff Team wird unterschiedlich gebraucht. Wir verstehen unter Team eine Gruppe von Mitarbeiterinnen

Mehr

Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015

Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Workshop 1: Kinderrechte und deren Bedeutung im Schulalltag Recht Moral Recht Von

Mehr

Das Coaching im Kinderfussball

Das Coaching im Kinderfussball Das Coaching im Kinderfussball Wie Kinder unterstützend begleiten? Grundhaltungen des Trainers! Jedes Kind willkommen heissen! Gegenseitige Unterstützung und Zusammenarbeit! Schutz und Sicherheit anbieten!

Mehr

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz

Machtmissbrauch. am Arbeitsplatz Machtmissbrauch am Arbeitsplatz Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Sie halten eine Broschüre in den Händen, in der es um ein sehr sensibles Thema geht: Machtmissbrauch am Arbeitsplatz. Wir

Mehr

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE

AMT FÜR SOZIALE DIENSTE AMT FÜR SOZIALE DIENSTE Unsere Dienstleistungen Das Amt für Soziale Dienste mit dem Kinder- und Jugenddienst Sozialen Dienst Therapeutischen Dienst Inneren Dienst ist eine staatliche Einrichtung, deren

Mehr

Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung

Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung In Mutter-Kind-Einrichtungen leben heute Frauen, die vielfach belastet sind. Es gibt keinen typischen Personenkreis,

Mehr

LÜLING Ethikrichtlinien

LÜLING Ethikrichtlinien Inhalt Geltungsbereich... 1 Achtung der Gesetze... 1 Alkohol und Drogen... 2 Berichterstattung... 2 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz... 3 Gleichstellung... 3 Integrität... 3 Korruption...

Mehr

Psychologische Beratungsstelle im Treffpunkt Familie, Hof. Jugend- und Familienhilfe Marienberg Psychologische Beratung ggmbh

Psychologische Beratungsstelle im Treffpunkt Familie, Hof. Jugend- und Familienhilfe Marienberg Psychologische Beratung ggmbh Psychologische Beratungsstelle im Treffpunkt Familie, Hof Jugend- und Familienhilfe Marienberg Psychologische Beratung ggmbh Psychologische Beratungsstelle Erziehungs- und Familienberatung mit Helmbrechtser

Mehr

kann ein Verein auch alles erreichen!!!

kann ein Verein auch alles erreichen!!! 1 Jugendförderungskonzept TEAM HANDBALL Die Abteilungsleitung und der Jugendwart haben beschlossen, für den Bereich des Jugendhandballs des PSK ein Konzept zu gestalten. Die Anregungen und Vorgaben des

Mehr

Produktivität steigern durch

Produktivität steigern durch Produktivität steigern durch Wirksame Führung Ko nkrete Ziele Professionelle Ko mmunikation Stefan Nadenau Dieter Dier Konzept Z i e l e v e r e i n b a r e n E r f o l g r e i c h k o m m u n i z i e

Mehr

Schule und Bogensport. Potentiale des Bogenschießens

Schule und Bogensport. Potentiale des Bogenschießens Schule und Bogensport Potentiale des Bogenschießens POSITIVER EINFLUSS Schule und Bogensport Passt das eigentlich zusammen? Die klare Antwort darauf lautet: Ja, sehr gut sogar. Bogensport als Angebot der

Mehr

z'mitts drin Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung stehen in der SSBL im Zentrum.

z'mitts drin Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung stehen in der SSBL im Zentrum. Leitbild z'mitts drin Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung stehen in der SSBL im Zentrum. Impressum Konzept: Stiftung für Schwerbehinderte Luzern SSBL Druck: GfK PrintCenter, Hergiswil

Mehr

VEREINBARUNG. Förderung und zum Schutz der Arbeitnehmerrechte

VEREINBARUNG. Förderung und zum Schutz der Arbeitnehmerrechte VEREINBARUNG Zwischen WIENERBERGER AKTIENGESELLSCHAFT A-1100 Wien, Wienerbergstraße 11 einerseits und dem EURO-BETRIEBSRAT der WIENERBERGER AKTIENGESELLSCHAFT A-1100 Wien, Wienerbergstraße 11 andererseits

Mehr

Medienpädagogische Arbeit zur Prävention des sexuellen Missbrauchs

Medienpädagogische Arbeit zur Prävention des sexuellen Missbrauchs Medienpädagogische Arbeit zur Prävention des sexuellen Missbrauchs Anregungen für pädagogische Fachkräfte anhand von Methoden und Materialien der Initiative,,Trau dich!" der BZgA Stand Februar 2016 Grundlagen

Mehr

Zyklisch evaluieren 1 (Auszug aus dem Leitfaden zur Selbstevaluation )

Zyklisch evaluieren 1 (Auszug aus dem Leitfaden zur Selbstevaluation ) Zyklisch evaluieren 1 (Auszug aus dem Leitfaden zur Selbstevaluation ) Auf Basis des Qualitätsrahmens für Schulen in Baden-Württemberg lassen sich die unterschiedlichen Bereiche mit dem hier dargestellten

Mehr

UN Konvention über die Rechte des Kindes

UN Konvention über die Rechte des Kindes UN Konvention über die Rechte des Kindes am 13. April 2012 Das System der Vereinten Nationen Gründung: 26.Juni 1945 intergouvernementale Organisation: zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 (193)

Mehr

Der Ethik-Kodex des European Mentoring & Coaching Council (EMCC)

Der Ethik-Kodex des European Mentoring & Coaching Council (EMCC) 1 Der Ethik-Kodex des European Mentoring & Coaching Council (EMCC) Die flow consulting gmbh ist Mitglied im European Mentoring & Coaching Council (EMCC). Alle Coaches der flow consulting haben sich verpflichtet,

Mehr

Einführung. Forscher sagen, dass jeder Mensch persönliche Erfahrung mit Technik und Computern hat. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen.

Einführung. Forscher sagen, dass jeder Mensch persönliche Erfahrung mit Technik und Computern hat. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. ENTELIS Bericht in einfacher Sprache Einführung Forscher sagen, dass jeder Mensch persönliche Erfahrung mit Technik und Computern hat. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Einige Leute haben

Mehr

NCBI Adultismus Selbstbeurteilung (individuell)

NCBI Adultismus Selbstbeurteilung (individuell) NCBI Adultismus Selbstbeurteilung (individuell) Einleitung Das ist ein Fragebogen zum Thema Adultismus, den man in NCBI Sektionen und Teams brauchen kann. Benutzt diese Fragen für Paar- bzw. Gruppenübungen

Mehr

AWO pro:mensch. Kinder betreuen. Familien beraten.

AWO pro:mensch. Kinder betreuen. Familien beraten. AWO pro:mensch. Kinder betreuen. Familien beraten. Unsere Kindertagesstätten. Profil l Konzept l Leitbild Spielen. Lernen. Leben. Was ein Kind in seinen ersten Lebensjahren lernt, ist von großer Bedeutung

Mehr

GKV Verhaltenskodex. (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie

GKV Verhaltenskodex. (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie GKV Verhaltenskodex (Code of Conduct) für die Kunststoff verarbeitende Industrie Präambel Der GKV repräsentiert über seine Trägerverbände AVK, IK, pro K und TecPart ca. 1200 Unternehmen (Stand 2010). Die

Mehr

Sportgemeinschaft Orlen 1949 e.v. Abteilung Jugendfußball Das Wertesystem der Jugendarbeit

Sportgemeinschaft Orlen 1949 e.v. Abteilung Jugendfußball Das Wertesystem der Jugendarbeit Sportgemeinschaft Orlen 1949 e.v. Abteilung Jugendfußball Das Wertesystem der Jugendarbeit Dieter Jakobi Oliver Körner Orlen, November 2010 Einleitung 1 2 3 4 5 6 7 Einleitung Übersicht/5-Säulen-Modell

Mehr

(Vo V r o lä l uf u ig i e g ) Z i Z e i le l u n u d n d Grun u d n s d ätze d e d r M a M nn n h n e h im i e m r

(Vo V r o lä l uf u ig i e g ) Z i Z e i le l u n u d n d Grun u d n s d ätze d e d r M a M nn n h n e h im i e m r (Vorläufige) Ziele und Grundsätze der Mannheimer Integrationspolitik (Präsentation im Lenkungsausschuss am 11.5.2009) H I i Was meint Integration? Integrationspolitik bezeichnet die aktive Gestaltung des

Mehr

DE In Vielfalt geeint DE B8-0150/1. Änderungsantrag 1 Beatrix von Storch im Namen der ECR-Fraktion

DE In Vielfalt geeint DE B8-0150/1. Änderungsantrag 1 Beatrix von Storch im Namen der ECR-Fraktion 1.2.2016 B8-0150/1 Änderungsantrag 1 Erwägung F a (neu) Fa. in der Erwägung, dass keine zusätzlichen Legislativvorschläge angenommen werden sollten, solange die geltenden Rechtsvorschriften und politischen

Mehr

11 Freunde sollt Ihr sein!

11 Freunde sollt Ihr sein! 11 Freunde sollt Ihr sein! Leitbild für Spieler, Trainer, Betreuer, Eltern, Funktionäre, Unterstützer und Fan s des JFV Rotenburg e.v. 1. Echte Freunde wissen umeinander Umeinander wissen bedeutet Mitspieler,

Mehr

Richtlinie. zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz. Präambel:

Richtlinie. zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz. Präambel: UNIVERSITÄT BAYREUTH,,.. Zerlifibl ~i1. 2006 aud'tf

Mehr

20 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol in Österreich. ARGE Tagung Stainz

20 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN zur Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol in Österreich. ARGE Tagung Stainz ARGE Tagung Stainz 19.10.2016 Christoph Lagemann / Lisa Brunner Suchtpra ventives Ziel ist es, einen verantwortungsvollen und kompetenten Umgang mit Alkohol zu erlernen und beizubehalten. Die O sterreichische

Mehr

CompuSafe Data Systems AG Compliance Richtlinien. November 2010

CompuSafe Data Systems AG Compliance Richtlinien. November 2010 CompuSafe Data Systems AG Compliance Richtlinien November 2010 Inhalt Geltungsbereich 3 Grundsätze 3 Integrität unserer Dienstleistungen 4 Wettbewerbs- und Kartellrecht 5 Korruption / Geschenke 5 Vertraulichkeit

Mehr

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe Compliance Gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe Grundsätze für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Mehr

JÄGERMEISTER MARKETING KODEX

JÄGERMEISTER MARKETING KODEX JÄGERMEISTER MARKETING KODEX JÄGERMEISTER AB 18! FÜR VERANTWORTUNGSVOLLEN GENUSS. PRÄAMBEL Sie sind Kultur- und Genussgüter jahrtausendealter Tradition: Spirituosen. Sie werden von Millionen von Erwachsenen

Mehr

Das UNICEF Taschenbuch der Kinderrechte

Das UNICEF Taschenbuch der Kinderrechte Das UNICEF Taschenbuch der Kinderrechte Was ist UNICEF? UNICEF wurde 1946 nach dem 2.Weltkrieg gegründet. Damals herrschte große Not in Europa und UNICEF versorgte die Kinder mit Lebensmitteln, Kleidung

Mehr

Vorwort. Wir verfolgen das Ziel die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern.

Vorwort. Wir verfolgen das Ziel die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Vorwort Wir verfolgen das Ziel die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu fördern. Mit dieser Zielsetzung vor Augen haben wir Führungskräfte der gpe uns Führungsleitlinien gegeben. Sie basieren

Mehr

LEITFADEN ZUR UMSETZUNG DES BUNDES- -GESETZES IN ELTERNINITIATIVEN, KINDERLÄDEN UND SELBSTORGANISIERTER KINDER BETREUUNG

LEITFADEN ZUR UMSETZUNG DES BUNDES- -GESETZES IN ELTERNINITIATIVEN, KINDERLÄDEN UND SELBSTORGANISIERTER KINDER BETREUUNG LEITFADEN ZUR UMSETZUNG DES BUNDES- -GESETZES IN ELTERNINITIATIVEN, KINDERLÄDEN UND SELBSTORGANISIERTER KINDER BETREUUNG BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT ELTERNINITIATIVEN E.V. VORWORT Liebe Leser_innen, als

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ann-Katrin Michel 01.01.2014 Fachdienst 4340 Allgemeine Informationen Präventions- und Schutzkonzept seit

Mehr

Rahmenvereinbarung. zwischen. dem Senat der Freien Hansestadt Bremen. und

Rahmenvereinbarung. zwischen. dem Senat der Freien Hansestadt Bremen. und Rahmenvereinbarung zwischen dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bremen e.v. (Bremer Sinti Verein e.v. und Bremerhavener Sinti Verein e.v.) Präambel

Mehr

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG)

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG) Filmgesetz 569.00 Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG) Vom 9. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, nach Einsichtnahme

Mehr

Vom Kind aus denken?!

Vom Kind aus denken?! Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.

Mehr