Regierungsrat Dr. Anton Lauber / 26. Januar Beschlüsse der Basellandschaftlichen Pensionskasse: Betroffenheit der Baselbieter Gemeinden
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- Clemens Schneider
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1 Regierungsrat Dr. Anton Lauber / 26. Januar 2017 Beschlüsse der Basellandschaftlichen Pensionskasse: Betroffenheit der Baselbieter Gemeinden
2 2 Ablauf 1. Begrüssung 2. Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft: Projekt TeZUS 5. Schlusswort 6. Fragen
3 3 Ablauf 1. Begrüssung 2. Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft: Projekt TeZUS 5. Schlusswort 6. Fragen
4 4 Begrüssung Regierungsrat Dr. Anton Lauber Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion
5 5 Informationen für weiteres Vorgehen Aufzeigen der Grosswetterlage Entscheid der BLPK und dessen Folgen Reaktion des Kantons in Form des Projektes TeZUS Abgrenzung gegenüber der Reform im Jahr 2014 Betroffenheit der Baselbieter Gemeinden Es geht um ein gemeinsames Ausrichten der Köpfe. Der Kanton hat sich noch für keinen Lösungsweg entschieden.
6 6 Betroffenheit der Baselbieter Gemeinden Die Gemeinden sind zum einen über ihre Gemeinde- und Musiklehrpersonen von der Lösung des Kantons für sein Vorsorgewerk betroffen. Die Gemeinden müssen sich zudem sofern sie bei der BLPK angeschlossen sind eigene Gedanken zur Lösung für ihr eigenes Vorsorgewerk machen. Die Lösung des Kantons kann dabei als Richtschnur dienen.
7 7 Rollen resp. Zuständigkeiten BLPK Verwaltungsrat Vorsorgekommission Regierungsrat Landrat Vorsorgereglement Pensionskassendekret
8 8 «Entpolitisierung» der Pensionskasse BLPK ist per «entpolitisiert», d. h. die Definition der relevanten versicherungstechnischen Parameter erfolgt unabhängig vom Kanton durch die Kasse. «Entpolitisierung» entspricht explizit dem Willen des Bundesrechts. Kanton hat eine Doppelrolle, einerseits als Arbeitgeber bei seinem Vorsorgewerk und andererseits mit seiner Vertretung im Verwaltungsrat und als Gründer der BLPK.
9 9 Rollen resp. Zuständigkeiten Aus Pensionskassengesetz und Bundesrecht folgt: Der Verwaltungsrat der BLPK legt fest: 1. Den technischen Zinssatz (TZ) 2. Den Umwandlungssatz (UWS). BLPK gibt also den Takt vor. Kanton hat kein direktes Mitspracherecht!
10 10 Rollen resp. Zuständigkeiten Der Landrat legt fest: 1. Die Höhe der Sparbeiträge und damit des Leistungszieles 2. Allfällige Einlagen als Abfederungsmassnahmen. Obige Punkte sind Verhandlungssache zwischen den Sozialpartnern.
11 11 Es geht nicht um die Reform der BLPK Reform BLPK 2014 hatte folgende Ziele: Anpassungen an die Änderungen im Bundesrecht (Verselbständigung und Vollkapitalisierung), damit Ausfinanzierung der historischen Deckungslücke Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Ausfinanzierung und organisatorische Anpassungen der BLPK sind mit der Reform 2014 abgeschlossen. Reform wurde erfolgreich umgesetzt und brachte klare rechtliche Grundlagen.
12 12 Ablauf 1. Begrüssung 2. Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft: Projekt TeZUS 5. Schlusswort 6. Fragen
13 13 Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule Patrick Spuhler Partner Prevanto AG Basel
14 14 Ablauf 1. Begrüssung 2. Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft: Projekt TeZUS 5. Schlusswort 6. Fragen
15 15 Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse Patrick Spuhler, Partner Prevanto AG Basel
16 16 Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse Medienmitteilung vom 5. Januar 2017 Senkung des technischen Zinssatzes per 1. Januar 2018 von aktuell 3.00% auf 1.75%. Senkung des Umwandlungssatzes per 1. Januar 2019 innert 4 Jahren bis 2022 von aktuell 5.80% bei Rentenalter 65 auf 5.00% (oder auf 5.40% mit Umlagebeitrag durch den Arbeitgeber). Reduktion der anwartschaftlichen Ehegattenrente von 66.67% auf 60% beschlossen.
17 17 Vorteile für die BLPK Versicherungstechnische Massnahmen führen zu einer substanziellen Senkung der Sollrendite für das Vorsorgewerk des Kantons (von über 3% auf unter 2%). Beschlüsse der BLPK stellen die Kasse auf sichere Füsse. Beinahe alle Kassen vollziehen den Schritt zu einer Senkung des technischen Zinssatzes (zum Beispiel Publica von 3.00% auf 2.00%) und des Umwandlungssatzes (Publica: auf 5.09%; in Planung).
18 18 Ablauf 1. Begrüssung 2. Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft: Projekt TeZUS 5. Schlusswort 6. Fragen
19 19 Reaktion des Kantons Basel-Landschaft: Projekt TeZUS Roger Heiniger, Finanz- und Kirchendirektion
20 20 Es geht um Folgen der Entscheide der BLPK Unterscheidung zwischen der Behebung der Unterdeckung bei den Renten der Pensionierten und der Bestimmung der künftigen Leistungen für die Mitarbeitenden.
21 21 Es geht um die Renten der Pensionierten. Die Senkung des technischen Zinssatzes durch die BLPK führt zu einer Unterdeckung beim Vorsorgewerk des Kantons, da die bisherigen Renten auf einem Satz von 3.00% basieren. Die Unterdeckung beim Vorsorgewerk Kanton beträgt rund 300 Mio. Franken (Stand ).
22 22 Unterdeckung bei den Rentenbeziehenden Automatisches Einlösen der anlässlich der Reform der BLPK vom Landrat gesprochenen Eventualwertschwankungsreserve (Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht), aktuell noch 289 Mio. Franken. Dazu muss im Rahmen des Abschlusses der Staatsrechnung 2016 eine entsprechende Rückstellung (289 Mio. Franken) vorgenommen werden. Aber: Im Jahr 2016 besteht vor der Senkung des technischen Zinssatzes eine Überdeckung beim Vorsorgewerk Kanton.
23 23 Unterdeckung bei den Rentenbeziehenden Die 289 Mio. Franken (Stand ) werden allenfalls nicht ausreichen, die durch die Senkung des technischen Zinssatzes verursachte Unterdeckung zu beheben. Die gegebenenfalls nötigen zusätzlichen Sanierungsmassnahmen sind durch die Vorsorgekommission zu beschliessen: Minderverzinsung Sanierungsbeiträge (Arbeitgeber muss mindestens 50% davon leisten).
24 24...und die zukünftigen Leistungen für die Mitarbeitenden Die Beschlüsse der BLPK führen ohne Gegenmassnahmen zu einer Reduktion des Leistungszieles für das Vorsorgewerk Kanton. Das zukünftige Leistungsziel muss neu definiert werden. Unter Umständen müssen zur Finanzierung des neuen Leistungszieles zusätzliche Sparbeiträge und allfällige Einlagen als Abfederungsmassnahmen beschlossen werden. Dazu wird der Regierungsrat bis zum Sommer 2017 eine Vorlage zuhanden des Landrates ausarbeiten.
25 25 Leistungsziel für die Mitarbeitenden Das Leistungsziel für die Altersrente der Mitarbeitenden sinkt ohne zusätzliche Massnahmen von heute 60% auf neu rund 51% bis 55% des versicherten Lohnes (nicht des AHV-Lohnes, da ein Teil wegen des Koordinationsabzuges nicht versichert ist). Soll das heutige Leistungsziel beibehalten werden, muss diese Zielsetzung neu finanziert werden: durch eine Erhöhung der Sparbeiträge und / oder durch eine Einlage als Abfederung.
26 26 Leistungsziel für die Mitarbeitenden Altersrente der Mitarbeitenden sinkt ohne Massnahmen um bis zu 14% (Abfederung in den ersten vier Jahren, da Senkung des Umwandlungssatzes über 4 Jahre gestaffelt). Eine halb so grosse Reduktion kann mittels eines Umlagebeitrages bewirkt werden (Senkung "nur" um 7%); dadurch wird der Umwandlungssatz auf nur 5.40% gesenkt. Einbussen können nur über zusätzliche Abfederungsmassnahmen gemildert werden.
27 27 Leistungsziel für die Mitarbeitenden/Entscheidungsbaum Entscheid Leistungsziel 60% (aktuell) < 60% (gleichbleibende Sparbeiträge) korrekter UWS 5% UWS 5.4% korrekter UWS 5% UWS 5.4% Finanzierungsmassnahmen Finanzierungsmassnahmen LZ 51.1% LZ 55.2% Erhöhung Sparbeiträge Einlage zur Abfederung Erhöhung Sparbeiträge Einlage zur Abfederung Umlagebeitrag (nur AG) Umlagebeitrag (nur AG)
28 28 Leistungsziel 60%, UWS 5.00% Der Senkung des TZ und des UWS wird mit Gegenmassnahmen begegnet: Das Leistungsziel bleibt bei 60%. Die Sparbeiträge werden um 3 Prozentpunkte erhöht. Die Renteneinbusse für die Mitarbeitenden beträgt bis zu 14%. Mögliche Abfederungsmassnahmen kosten den Kanton zwischen 116 und 331 Mio. Franken.
29 29 Leistungsziel 60%, UWS 5.40% Der Senkung des TZ und des UWS wird mit Gegenmassnahmen begegnet: Das Leistungsziel bleibt bei 60%. Die Sparbeiträge werden um 1.4 Prozentpunkte erhöht. Die Renteneinbusse für die Mitarbeitenden beträgt bis zu 7%. Der Kanton muss den zu hohen UWS mit einem Umlagebeitrag von jährlich 7.7 Mio. Franken finanzieren. Mögliche Abfederungsmassnahmen kosten den Kanton zwischen 54 und 153 Mio. Franken.
30 30 Leistungsziel 51%, UWS 5.00% Der Senkung des TZ und des UWS wird ohne Gegenmassnahmen begegnet: Der Umwandlungssatz wird auf 5.00% gesenkt. Die Sparbeiträge werden nicht verändert. Die Renteneinbusse für die Mitarbeitenden beträgt 14%. Das Leistungsziel sinkt auf 51%. Dem Kanton als Arbeitgeber und den Arbeitnehmern entstehen keine Zusatzkosten.
31 31 Leistungsziel 55%, UWS 5.40% Der Senkung des TZ und des UWS wird teilweise mit Gegenmassnahmen begegnet: Der Umwandlungssatz wird auf 5.40% gesenkt. Die Sparbeiträge werden nicht verändert. Die Renteneinbusse für die Mitarbeitenden beträgt 7%. Das Leistungsziel sinkt auf 55%. Der Kanton muss den zu hohen UWS mit einem Umlagebeitrag von jährlich 7.7 Mio. Franken finanzieren.
32 32 Leistungsziel für die Mitarbeitenden Stellschrauben / Kostenfaktoren: Höhe des Umwandlungssatzes (5.00% oder 5.40%) Umlagebeiträge Risikobeiträge (Verteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Teuerungsfonds (Beibehaltung oder Wegfall) Sparbeiträge (Höhe und Verteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Einlagen als Abfederungsmassnahmen
33 33 Kosten für den Kanton (Zahlen Stand ) Die Erreichung eines modellmässigen Leistungszieles innerhalb des Vorsorgewerkes Kanton von weiterhin 60% des letzten versicherten Lohnes kostet den Kanton als Arbeitgeber je nach Variante zwischen 1 und 4 Mio. Franken (angepasste Sparbeiträge, künftige Risikobeiträge gegengerechnet, kein Teuerungsfonds mehr). Die Kosten für den Kanton in Bezug auf allfällige höhere Sparbeiträge und Einlagen als Abfederungsmassnahmen belaufen sich je nach Variante zwischen 50 und 330 Mio. Franken.
34 34 Projekt TeZUS Erstellung der Landratsvorlage mit dem Vorschlag des Regierungsrates für Massnahmen zum Erhalt der Attraktivität als Arbeitgeber. Beantwortung der parlamentarischen Vorstösse (Reduktion technischer Zinssatz, Senkung der Leistungen der BLPK sowie tiefere Prämien). Projekt TeZUS betrifft nur das Vorsorgewerk des Kantons inkl. die darin enthaltenen Lehrpersonen der Gemeinden.
35 35 Organisation
36 36 Zeitplan
37 37 Ablauf 1. Begrüssung 2. Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft: Projekt TeZUS 5. Schlusswort 6. Fragen
38 38 Schlusswort Regierungsrat Dr. Anton Lauber
39 39 Änderungen der Rahmenbedingungen für die BLPK Situation an den Finanzmärkten ist angespannt (rekordtiefes Zinsniveau, eingeschränkte Renditeerwartungen, Negativzinsen). Zäsur in der Entwicklung durch den Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar Senkung der Renditeerwartungen von bisher über 3% auf rund 2% aufgrund der längerfristigen Prognosen. Weiterhin steigende Lebenserwartung in der Schweiz.
40 40 Politische Würdigung Umsetzung Reform 2014 der BLPK war ein Erfolg: Es bestehen jetzt klare gesetzliche Grundlagen. Aber: Reform 2014 wurde eingeholt durch den Entscheid der Schweizerischen Nationalbank vom 15. Januar Sämtliche Pensionskassen mussten oder müssen auf die veränderten Rahmenbedingungen reagieren. BLPK hat ihre Verantwortung wahrgenommen und die versicherungstechnischen Parameter (und damit die erzielbaren Leistungen) an die neuen Realitäten angepasst.
41 41 Eckpfeiler des Regierungsrates Kanton nimmt die Beschlüsse der BLPK zur Kenntnis und reagiert mit dem Projekt TeZUS. Bewältigung der kommenden Herausforderungen erfordert Verhandlungen mit den Sozialpartnern. Ohne zusätzliche Massnahmen (wie höhere Sparbeiträge, Einlagen als Abfederungsmassnahmen, Umlagebeitrag) werden die Altersrenten künftig um 14% sinken. Damit verbunden wäre ein Verlust an Attraktivität als Arbeitgeber im Wettbewerb mit anderen Kantonen und Unternehmen.
42 42 Was können Sie aus dieser Veranstaltung mitnehmen? Der Kanton muss auf den Entscheid der BLPK reagieren. Die Gemeinden sind über ihre Gemeinde- und Musiklehrpersonen von den Auswirkungen auf das Vorsorgewerk Kanton betroffen. Die Gemeinden sind im Projektteam TeZUS vertreten. Die Gemeinden können sich zusätzlich während des Vernehmlassungsverfahrens eingehend zur Vorlage äussern. Jede Gemeinde muss sich Gedanken über die künftigen Leistungen ihres eigenen Vorsorgewerkes machen.
43 43 Ablauf 1. Begrüssung 2. Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule 3. Entscheide der Basellandschaftlichen Pensionskasse 4. Reaktion des Kantons Basel-Landschaft: Projekt TeZUS 5. Schlusswort 6. Fragen
44 44 Fragen / Diskussion
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