Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG
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- Dorothea Neumann
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1 Besondere Internationale Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG für Reisen mit Fahrkarten ohne (integrierte) Reservierung für Angebote der DB Regio AG im grenzüberschreitenden Verkehr (SCIC-NRT/DB Regio; Tfv 701/4) Gültig ab Das vorliegende Regelwerk ist urheberrechtlich geschützt. Der DB Regio AG steht an diesem Regelwerk das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung zum Zwecke der Weitergabe an Dritte bedürfen der Zustimmung der DB Regio AG.
2 Änderungen und Ergänzungen Bekanntmachung TVA Nr. Gültig ab Kurzer Inhalt/Änderungen 1 49/ Neuausgabe 2 05/ Aktualisierung der Beförderungsbedingungen für die Angebote Insel & Me(e)hr-Ticket Südostbayern-Ticket Südostbayern-Ticket plus S-Bahn 2/309 Aktualisierung des Geltungsbereiches für die Angebote Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Bayern-Böhmen-Ticket Aktualisierung der Beförderungsbedingungen und des Geltungsbereiches für das Angebot Prag Spezial one way and return Neuaufnahme der Angebote LEGOLAND-Ticket Günzburg Messe-Stuttgart Kombi-Ticket 3 09/ Aktualisierung der Beförderungsbedingungen und Beförderungentgelte für das Angebot Kulturzug-Ticket Berlin Wroclaw Aktualisierung der Beförderungsbedingungen für das Angebot Saar-Lor-Lux Ticket Neuaufnahme des Angebotes Berlin-Clubnight Ticket 4 10/ Neuaufnahme der Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte für das Angebot Sitzplatzreservierung in den direkten Zügen zwischen Berlin- Lichtenberg und Wroclaw 5 13/ Neuaufnahme der Angebote Europa-Park Kombi-Ticket RegioX RegioX plus Aktualisierung der
3 Beförderungsbedingungen und des Geltungsbereiches für das Angebot Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck Aktualisierung der Beförderungsbedingungen für das Angebot Insel-Mainau-Kombi-Ticket 6 14/ Aktualisierung der Beförderungsbedingungen für das Angebot Kulturzug-Ticket Berlin-Wroclaw 7 20/ Aufnahme des Angebotes Freie Fahrt für Einserschüler 8 / 9 22/2017 / 24/2017 Aktualisierung der Beförderungsbedingungen für das Angebot Baden-Württemberg-Ticket Young Aktualisierung der Beförderungsbedingungen für das Angebot Grenzübergangsfahrkarten Polen Deutschland 10 30/ Aktualisierung des Geltungsbereiches für die Angebote: Schönes-Wochenende-Ticket Brandenburg-Berlin-Ticket Fahrradkarte Nahverkehr 3/309
4 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Grenzüberschreitender Verkehr nach Dänemark Schleswig-Holstein-Ticket Schönes-Wochenende-Ticket Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich Fahrradtageskarte Nahverkehr Flexfahrt Wochenkarte/Monatskarte Kostenlose Fahrradmitnahme in Zügen der DB Regio AG in Baden- Württemberg RegioX / RegioX plus Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux Rheinland-Pfalz-Ticket und Saarland-Ticket Saar-Elsass-Ticket Saar-Lor-Lux-Ticket Saar-Lorraine-Tarif Grenzüberschreitender Verkehr nach Luxemburg Luxemburg Spezial OekoCard Luxemburg Rheinland-Pfalz-Ticket + Lux Saar-Lor-Lux-Ticket Grenzüberschreitender Verkehr nach den Niederlanden Schönes-Wochenende-Ticket Grenzüberschreitender Verkehr nach Österreich Monate-Schnupper-Abo Bayern Monate-Schnupper-Abo Bayern sofort Monate-Schnupper-Abo Bayern für Schüler Monate-Schnupper-Abo Bayern sofort für Schüler Bayern-Böhmen-Ticket Bayern-Ticket Bayern-Ticket Nacht Fahrrad-Kurzstreckenkarte Bayern Fahrrad-Tageskarte Bayern Fahrradtageskarte Nahverkehr Freie Fahrt für Einserschüler Gästekarte Ostallgäu Hopper-Ticket Bayern /309
5 Kostenlose Fahrradmitnahme in Zügen der Südostbayernbahn LEGOLAND-Ticket Günzburg Quer-durchs-Land-Ticket Schönes-Wochenende-Ticket Südostbayern-Ticket Südostbayern-Ticket plus S-Bahn Regio-Ticket Werdenfels + Innsbruck Regio-Ticket Werdenfels vor 9 Uhr Tagesticket Euregio Bodensee Grenzüberschreitender Verkehr nach Polen Berlin-Clubnight-Ticket Brandenburg-Berlin-Ticket, Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht Grenzübergangsfahrkarten Polen Deutschland Insel & Me(e)hr-Ticket Kulturzug-Ticket Berlin Wroclaw Sitzplatzreservierung in den direkten Zügen zwischen Berlin- Lichtenberg und Wroclaw Mecklenburg-Vorpommern Ticket Ostsee-Ticket Pomerania-Ticket Regio-Spezial Polen Schleswig-Holstein-Ticket Schönes-Wochenende-Ticket Grenzüberschreitender Verkehr nach der Schweiz Monate-Schnupper-Abo-Baden-Württemberg AboPlus Baden-Württemberg Baden-Württemberg-Ticket Baden-Württemberg-Ticket Nacht Baden-Württemberg-Ticket Young Europa-Park Kombi-Ticket Fahrradtageskarte Nahverkehr Insel-Mainau Kombi-Ticket Kostenlose Fahrradmitnahme in Zügen der DB Regio AG in Baden- Württemberg Messe-Stuttgart Kombi-Ticket Quer-durchs-Land-Ticket Schönes-Wochenende-Ticket Tagesticket Euregio Bodensee /309
6 8 Grenzüberschreitender Verkehr nach Tschechien Bayern-Böhmen-Ticket EgroNet-Ticket Prag Spezial one way Prag Spezial return Sachsen-Böhmen-Ticket /309
7 Vorbemerkung Für die folgenden Angebote gelten die Regelungen des SCIC-NRT. Abweichungen dazu werden in den jeweiligen Angeboten angegeben. 7/309
8 1 Grenzüberschreitender Verkehr nach Dänemark 1.1 Schleswig-Holstein-Ticket Grundsatz Gültig ab 12. Juni 2016 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt Aktionszeitraum Schleswig-Holstein-Tickets werden unbefristet angeboten Fahrkarten Ein Schleswig-Holstein-Ticket kann genutzt werden von: bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person. Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Die Anzahl der gemeinsam reisenden Personen muss beim Kauf der Fahrkarte angegeben werden. Nachträgliche Änderungen (Ergänzungen oder Streichungen) sind nicht möglich. Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Schleswig-Holstein- Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein. Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Schleswig-Holstein-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. Ein Schleswig-Holstein-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Für Fahrten außerhalb Schleswig-Holsteins und für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Schleswig-Holstein-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen 8/309
9 Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften Für Fahrten mit Zügen der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns, die außerhalb des Geltungsbereichs eines Schleswig-Holstein-Tickets angetreten bzw. beendet werden, sind Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich erforderlich. Für Fahrten mit einem angrenzenden Länder-Ticket in dessen Geltungsbereich bzw. in den Geltungsbereich des Schleswig-Holstein-Tickets hinein entfällt das Lösen von Fahrkarten bis zum ersten bzw. ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof im Geltungsbereich. Angrenzende Länder-Tickets im Sinne dieser Bestimmungen sind - Mecklenburg-Vorpommern-Ticket - Niedersachsen-Ticket Ein Schleswig-Holstein-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten im gesamten Geltungsbereich, und zwar - Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Samstag und Sonntag, am 24. und 31. Dezember sowie an den in ganz Schleswig-Holstein gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Schleswig-Holstein-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Schleswig-Holstein-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Schleswig-Holstein-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Ein Schleswig-Holstein-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag, Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr , sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr sind vorzunehmen - bei Schleswig-Holstein-Tickets aus Fahrkartenautomaten für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, 9/309
10 - bei Schleswig-Holstein-Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets, die im Zug erworben wurden für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schleswig-Holstein-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Schleswig-Holstein- Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse Personen Personen Personen Personen ,80 34,10 37,40 40, ) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben. 10/309
11 Aus bestimmten Anlässen können Schleswig-Holstein-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet. Schleswig-Holstein-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio) Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs-/Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Schleswig-Holstein-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Schleswig-Holstein-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Schleswig-Holstein-Ticket ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 11/309
12 1.1.8 Ein Schleswig-Holstein-Ticket berechtigt zur Fahrt in Schleswig-Holstein und Hamburg Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) S-Bahn Hamburg Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften NOB (Nord-Ostsee-Bahn) AKN (Eisenbahngesellschaft Altona-Kaltenkirchen-Neumünster) NBE (nordbahn Eisenbahngesellschaft) NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft HVV (Hamburger Verkehrsverbund) Großbereich Hamburg (Tarifringe A + B), ausgenommen Schnellbusse 12/309
13 Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen des DB-Konzerns DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) UBB (Usedomer Bäderbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) OLA (Ostseeland Verkehr) PRE (Pressnitztalbahn) Bergen auf Rügen Putbus Lauterbach Mole Dänemark Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft) Niebüll Süderlügum Tønder Polen Unternehmen des DB-Konzerns UBB (Usedomer Bäderbahn) Ahlbeck Grenze Świnoujście Centrum 13/309
14 1.2 Schönes-Wochenende-Ticket Grundsatz Gültig ab 13. Dezember 2015 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten (Internet), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt Aktionszeitraum Schönes-Wochenende-Tickets werden unbefristet angeboten Fahrkarten Ein Schönes-Wochenende-Ticket kann genutzt werden von: bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder einer Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln bis einschließlich 14 Jahren (sog. Familienkinder ) und einer weiteren Person. Familienkinder nach Nr sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl werden sie nicht berücksichtigt. Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Schönes-Wochenende- Ticket muss innerhalb von drei Monaten ab Ausgabedatum angetreten sein. Die Fahrt mit einem als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichneten undatierten Schönes-Wochenende-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein. Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) der Verkehrsunternehmen des DB Konzerns. Für Fahrten, die ausschließlich innerhalb von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften oder/und in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt ein Schönes- Wochenende-Ticket nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit dem betreffenden Verkehrs-/Tarifverbund, der Verkehrsgemeinschaft bzw. anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Organisationen geregelt wurde. Gleiches gilt für die Benutzung der Busse der regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften. 14/309
15 Ein Schönes-Wochenende-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten, und zwar - Samstag und Sonntag ab 0:00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 3:00 Uhr des Folgetages - Soll die erste Fahrt zwischen 0:00 und 3:00 Uhr des Folgetages angetreten werden, muss das Schönes-Wochenende-Ticket vor Beginn des Folgetages erworben werden. Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer des Schönes-Wochenende-Tickets sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. Für Fahrten nach Ablauf der Geltungsdauer des Schönes-Wochenende-Tickets sind Fahrkarten erforderlich ab dem letzten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird Ein Schönes-Wochenende-Ticket ist nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets Geltungstag sowie Name und Vorname r reisenden Personen eingetragen sind. Die reisenden Personen haben diese Angaben vor ihrem Fahrtantritt unterwegs Zusteigende unmittelbar nach ihrem Zustieg unauslöschlich in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Familienkinder nach Nr , sowie Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind nicht einzutragen. Die Namenseintragungen für maximal 5 Personen im Sinne von Nr , sind vorzunehmen - bei Schönes-Wochenende-Tickets aus Fahrkartenautomaten für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende -Tickets als Online-Ticket zum Selbstausdruck für die erste reisende Person durch den Buchenden im Vertriebssystem und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende -Tickets, die personenbedient im Reisezentrum oder einer Agentur erworben wurden, für die erste reisende Person in der dafür vorgesehenen Zeile auf der Vorderseite der Fahrkarte und für maximal 4 Mitfahrer an geeigneter Stelle auf der Rückseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende-Tickets, die im Zug erworben wurden für Personen in den dafür vorgesehenen Zeilen auf der Vorderseite der Fahrkarte, - bei Schönes-Wochenende-Tickets, die von kooperierenden Verkehrsunternehmen ausgegeben wurden für reisenden Personen an geeigneter Stelle auf der Vorder- oder Rückseite der Fahrkarte. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. 15/309
16 1.2.4 Beförderungsentgelte für Personen und Fahrräder Das Beförderungsentgelt für Personen beträgt: Schönes- Wochenende-Ticket Erwerb an Fahrkartenautomaten und im Internet über Erwerb im personenbedienten Verkauf (ausgenommen: Verkauf im Zug) Erwerb im personenbedienten Verkauf in Zügen der Produktklasse C, falls personenbedienter Verkauf im Zug stattfindet 1) 1 Person Entgelt für Fahrten in der 2. Klasse 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen ,40 52,80 57,20 61,60 1) War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird das Ticket im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben Aus bestimmten Anlässen können Schönes-Wochenende-Tickets unentgeltlich ausgegeben werden. Diese Fahrkarten sind als unverkäuflicher Freifahrtschein gekennzeichnet. Schönes-Wochenende-Tickets werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die Bedingungen des Tfv 601/F (Fahrradmitnahme Regio). Darüber hinaus gelten die besonderen Tarifbestimmungen über die teilweise kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in bestimmten Bundesländern, Regionen, Landkreisen oder Gemeinden. Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten, die ausschließlich innerhalb eines Verkehrs-/Tarifverbundes bzw. einer Verkehrsgemeinschaft stattfinden, gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrs- /Tarifverbundes/der Verkehrsgemeinschaft. 16/309
17 1.2.5 Erstattung und Umtausch Erstattung und Umtausch von Schönes-Wochenende-Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) Sicherung gegen Missbrauch Die Übertragbarkeit eines Schönes-Wochenende-Tickets endet, sobald die Personendaten (Name und Vorname) nach Nr. 3.4 eingetragen worden sind, spätestens jedoch bei Fahrtantritt. Weitere Eintragungen von Personen nach erstmaligem Fahrtantritt sind zulässig und erforderlich, soweit weitere tariflich zugelassene Personen zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen. Durch nachträgliche Änderung der eingetragenen Namen und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Schönes-Wochenende-Ticket ungültig. Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist der Austausch von Personen ausgeschlossen. Die im Austausch hinzugekommene Person ist Reisender ohne gültige Fahrkarte Sonstige Bestimmungen Es handelt sich bei dem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von 5 der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund 17 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. 17 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht. Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten) Ein Schönes-Wochenende-Ticket berechtigt zur Fahrt in Deutschland Unternehmen des DB- Konzerns DB Regio, auch im ein- und ausbrechenden Verkehr mit Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften 17/309 Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) EGB (Erzgebirgsbahn) GBB (Gäubodenbahn) Alle KHB (Kurhessenbahn)
18 OBS (Oberweißbacher Bergund Schwarzatalbahn) RAB (DB ZugBus Regionalverkehr Alb- Bodensee) Talstrecke Rottenbach - Katzhütte S-Bahn Berlin S-Bahn S-Bahn Hamburg S-Bahn SOB (Südostbayernbahn) UBB (Usedomer Bäderbahn) WFB (Westfrankenbahn) Andere Eisenbahnverkehrsunterne hmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften AKN (Eisenbahngesellschaft Altona-Kaltenkirchen- Neumünster) Agilis (agilis Eisenbahngesellschaft & agilis Verkehrsgesellschaft) Arriva AVG (Albtal-Verkehrs- Gesellschaft) BLB (Berchtesgadener Land Bahn BOB (Bayerische Oberlandbahn) Stadtbahnstrecken BRB (Bayerische Regiobahn) BSB (Breisgau-S-Bahn) Cantus Verkehrsgesellschaft CFL Trier Hbf Igel Grenze Daba (Westerwaldbahn) EB (Erfurter Bahn) EGP (Eisenbahngesellschaft Potsdam) Alle, außer auf Strecke Ilmenau Bf Rennsteig erixx (erixx) eurobahn (Keolis Deutschland) 18/309
19 HEX (Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt) außer Harz-Berlin Express zwischen Magdeburg und Berlin HTB (HellerTalBahn) HzL (Hohenzollerische Landesbahn) Meridian (Veolia Verkehr) metronom Eisenbahngesellschaft NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll) NBE (nordbahn Eisenbahngesellschaft) NOB (Nord-Ostsee-Bahn) NordWestBahn ODEG (Ostdeutsche Eisenbahn) OSB (Ortenau-S-Bahn) PRE (Pressnitztalbahn) RBG (Regental Bahnbetriebs- GmbH) Bergen auf Rügen Lauterbach Mole Rhenus-Veniro Ringzug (Zweckverband Ringzug Schwarzwald Baar Heuberg) SBB (Schweizerische Bundesbahnen Deutschland) Traben-Trarbach - Bullay Konstanz Engen (seehas) Basel Bad Bf Zell im Wiesental seehäsle (Landratsamt Konstanz EVU seehäsle) Weil am Rhein - Lörrach Süd Thüringen Bahn SWEG (Südwestdeutsche Verkehrs-AG) Trans regio Deutsche Regionalbahn VBG (Vogtlandbahn, einschließlich alex-züge) Achern - Ottenhöfen Biberach - Oberharmersbach 19/309
20 VIAS Vectus Verkehrsgesellschaft VEN (Rhenus Veniro) VLEXX WFB (WestfalenBahn) Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft in Baden-Württemberg KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) naldo (Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau) vgf (Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt) VPE (Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis) VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart) TVSH (Tarifverbund Schaffhausen) OstalbMobil (Aalen) VHB (Verkehrsverbund Hegau-Bodensee) wtv (Waldshuter Tarifverbund) bodo (bodenseeoberschwaben verkehrsverbund) DING (Donau-Iller- Nahverkehrsverbund HNV (Heilbronner- Hohenloher-Hr Nahverkehr) htv (Heidenheimer Tarifverbund) RVF (Regio-Verkehrsverbund Freiburg) RVL (Regio Verkehrsverbund Lörrach) TGO (Tarifverbund Ortenaukreis) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft 20/309 Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn) Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn)
21 TUTicket (TUTicket Verkehrsverbund Tuttlingen) VGC (Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw) VSB (Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar) VVR (Verkehrsverbund Rottweil) in Bayern AVV (Augsburg) MVV (München) VGN (Nürnberg) DING (Donau-Iller) RVV (Regensburg) VAB (Bayrisch Untermain) VGRI (Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn) VLC (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham) VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) VVM (Mainfranken) in Brandenburg - Berlin VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) in Hessen nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft, zusätzlich bei der BVG Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn) NVV (Nordhessischer VerkehrsVerbund) RMV (Rhein-Main- Verkehrsverbund) VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) Mecklenburg-Vorpommern GTV (Gemeinschaftarif Vorpommern) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft 21/309 anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn) Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn)
22 VVW (Warnow) Niedersachsen / Bremen GVH (Hannover) VBN (Bremen) VRB (Braunschweig) VSN (Süd-Niedersachsen) HVV (Hamburg) DB Fernverkehr Nordrhein-Westfalen AVV (Aachen) HST (Hochstift-Tarif) OWL (Ostwestfalen-Lippe) VGM (Münsterland) VGN (Niederrhein) VGWS (Westfalen Süd) VRL (Ruhr-Lippe) VRR (Rhein-Ruhr) VRS (Rhein-Sieg) Rheinland-Pfalz/Saarland KVV (Karlsruhe) VRN (Rhein-Neckar) RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) saarvv (Saarländischer Verkehrsverbund) VRM (Verkehrsverbund Rhein-Mosel) VRT (Verkehrsverbund Region Trier) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft Norddeich Mole Oldenburg Bremen Hbf (IC 56) Norddeich Mole Leer (IC 35) Emden Emden Außenhafen Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn) ausgenommen Schnellbusse Züge der Produktklasse IC (ICE ist ausgeschlossen) Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn) Sachsen 22/309
23 MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) VMS (Mittelsachsen) VVO (Oberelbe) VVV (Verkehrverbund Vogtland) ZVON (Oberlausitz/Niederschlesien) Sachsen-Anhalt ABW (Anhalt-Bitterfeld- Wittenberg-Tarif) MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund) marego (Magdeburger Regionalverkehrsverbund) Schleswig-Holstein / Hamburg HVV (Hamburger Verkehrsverbund) SHT (Schleswig-Holstein- Tarif) Thüringen VMT (Verkehrsverbund Mittelthüringen) nur im ein- und ausbrechenden Verkehr mit dem Verkehrs- /Tarifverbund bzw. der Verkehrsgemeinschaft anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn) anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn) anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn) ausgenommen Schnellbusse anderer Bahnen sowie Züge der Produktklasse C der Verkehrsunternehmen des DB-Konzerns (IRE, RE, RB und S-Bahn) 23/309
24 Dänemark Andere Eisenbahnverkehrsunterne hmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften NEG (Norddeutsche Eisenbahngesellschaft Niebüll) Niebüll Süderlügum Tønder Niederlande Verkehrs-/Tarifverbund/ Verkehrsgemeinschaft VGM (Verkehrsgemeinschaft Münsterland) Gronau (Westf) - Enschede Vreden Winterswijk Bus R71 VRR (Rhein-Ruhr) Kaldenkirchen Venlo Niederdorf Venlo Bus Österreich Unternehmen des DB- Konzerns DB Regio Pfronten-Steinach Vils Reutte (Tirol) Ehrwald Griesen ( Außerfernbahn ), nur im Verkehr von und nach Deutschland, nicht im innerösterreichischen Binnenverkehr) Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) 24/309
25 Polen Unternehmen des DB- Konzerns DB Regio Andere Eisenbahnverkehrsuntern ehmen außerhalb von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften KD (Koleje Dolnoslaskie S.A) NEB (Niederbarnimer Eisenbahn) PR (Przewozy Regionale Spółka z o.o.) Tantow Szczecin Gumience Szczecin Glowny Grambow Szczecin Gumience Szczecin Glowny Forst Zasieki Küstrin-Kietz Kostrzyn(Gr) Kostrzyn Forst(Lausitz) Forst(Gr) Zasieki Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder) (Gr) Slubice Zgorzelec Grenze - Zgorzelec Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S-Bahn) Andere Unternehmen ZDiTM (Stadtverkehr Szczecin) Stadtverkehr Szczecin Bus, Straßenbahn Schweiz Unternehmen des DB-Konzerns 7. TDB Regio s c Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen SBB (Schweizerische Bundesbahnen Deutschland) Weil am Rhein - Basel Bad. Bf Erzingen (Baden) Trasadingen Schaffhausen Thayngen - Bietingen Basel Bad Bf Riehen Lörrach-Stetten Züge der Produktklasse C (IRE, RE, RB und S- Bahn) 25/309
26 Tschechische Republik Andere Eisenbahnverkehrsunternehmen VBG (Vogtlandbahn) VBG / trilex (Vogtlandbahn) Plauen (Vogtl) Bad Brambach Voltanov Frantiskovy Lazne Cheb Zittau Großschönau Varnsdorf - Seifhennersdorf Zittau Großschönau Varnsdorf Rybniste 26/309
27 2 Grenzüberschreitender Verkehr nach Frankreich 2.1 Fahrradtageskarte Nahverkehr Grundsatz Gültig ab 15. Dezember 2013 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) und die Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt Mitnahme von Fahrrädern Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) möglich. Die Mitnahme kann bei Platzmangel abgelehnt werden. Jeder Reisende darf nur ein Fahrrad mitnehmen. Die Mitnahme ist auf handelsübliche Fahrräder (zweirädrig und einsitzig und nicht- oder elektrohilfsmotorisiert) sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. In besonderen Zügen können, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, auch nichtmotorisierte Liegeräder, Tandems sowie Dreiräder mitgenommen werden. Fahrräder dürfen nur in Mehrzweckabteilen, in Einstiegsräumen, in Traglastbereichen mit Klappsitzen, in Fahrradabteilen und in Gepäckwagen untergebracht werden Fahrradtageskarte Nahverkehr Zur Mitnahme eines Fahrrades in Zügen der Produktklasse C ist eine Fahrradtageskarte Nahverkehr erforderlich. Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die Fahrradtageskarte Nahverkehr nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit den betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. Die Fahrradtageskarte Nahverkehr gilt für beliebig viele Fahrten am angegebenen Geltungstag bis 3.00 Uhr des Folgetages. Die Fahrradtageskarte Nahverkehr gilt bei Reisen mit einem Länder-Ticket Nacht am angegebenen Geltungstag bis 6.00 Uhr bzw. 7:00 Uhr des Folgetages (Ende der Geltungsdauer eines Länder-Tickets Nacht). 27/309
28 2.1.4 Beförderungsentgelt für Fahrräder und zusammengeklappte Fahrradanhänger Eine Fahrradtageskarte Nahverkehr kostet 5,00. Für die Beförderung eines handelsüblichen Fahrrades oder eines zusammengeklappten Fahrradanhängers oder eines nichtmotorisierten Liegerades oder eines Tandems oder eines Dreirades hat der Reisende vor Fahrtantritt eine Fahrradtageskarte Nahverkehr zu erwerben. Für die Beförderung eines handelsüblichen Fahrrades mit einem zusammengeklappten Fahrradanhänger hat der Reisende vor Fahrtantritt zwei Fahrradtageskarten Nahverkehr zu erwerben. Die Beförderung von Fahrrädern mitreisender Kinder unter 6 Jahren erfolgt unentgeltlich. War bei Fahrtantritt weder ein Fahrkartenschalter geöffnet noch ein zur Annahme von Bargeld geeigneter betriebsbereiter Automat vorhanden, wird die Fahrradkarte im Zug zum Preis wie bei Erwerb an Fahrkartenautomaten ausgegeben Erstattung, Umtausch Erstattung und Umtausch von Fahrkarten Fahrradtageskarte Nahverkehr sind vor dem ersten Geltungstag kostenfrei. Ab dem ersten Geltungstag sind Erstattung und Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern es sich um Ansprüche nach Art. 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Art. 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr. Inhaber von Fahrradtageskarten Nahverkehr werden je Verspätungsfall mit 40 Cent entschädigt. Entschädigungsbeträge unter 4 werden nicht ausgezahlt Anmeldung Für Gruppen ab 5 Personen wird eine Anmeldung empfohlen. Gruppen mit mehr als 20 Teilnehmern müssen mindestens 7 Tage vor dem Geltungstag mit Bestellschein angemeldet werden. Aus der Anmeldung kann kein Rechtsanspruch auf eine Beförderung abgeleitet werden. 28/309
29 2.1.7 Geltungsbereich Die Mitnahme von Fahrrädern ist in Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S) möglich. Für Fahrten, die in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen durchgeführt werden, gilt die Fahrradtageskarte Nahverkehr nur dann, wenn dies in einer besonderen Vereinbarung mit den betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt wurde. In Polen gilt die Fahrradtageskarte zudem in Zügen der KD (Koleje Dolnoslaskie S.A) auf der Relation Forst(Lausitz) Forst(Gr) Zasieki 29/309
30 2.2 Flexfahrt Wochenkarte/Monatskarte Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr und die GCC-CIV/PRR und SCIC für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt Berechtigte Das Angebot kann von lothringischen Arbeitnehmern, die in Saarbrücken arbeiten und von saarländischen Arbeitnehmern, die in Lothringen arbeiten in Anspruch genommen werden Geltungsbereich Das Basisangebot Flexfahrt umfasst in jedem Fall: die SNCF auf dem gesamten lothringischen Netz bis Forbach (Grenze) die DB auf dem Abschnitt Forbach (Grenze) Saarbrücken Hbf die Saarbahn innerhalb des Stadtbedienungsbereichs S Stadt ihres Netzes die RSW auf der Linie R10 zwischen Saarbrücken Hbf und Flughafen Saarbrücken das Unternehmen FORBUS auf seinem Netz, ausschließlich für Fahrten ab bzw. bis Bahnhof Forbach das Unternehmen TRANSAVOLD auf seinem Netz, ausschließlich für Fahrten ab bzw. bis Bahnhof St. Avold Für Fahrten ab bzw. bis Bahnhof Metz gibt es ein optionales Angebot für das Stadtverkehrsnetz des Unternehmens TCRM. Diese Option wird an den Fahrkartenschaltern der SNCF in Metz (Bahnhof und Verkaufsstelle) vertrieben Geltungszeitraum Das Angebot gilt vom 09. Dezember 2012 bis auf Weiteres Geltungsdauer Die Fahrkarte wird als Monatskarte, gültig für einen Kalendermonat, und als Wochenkarte, gültig für eine Kalenderwoche, angeboten. Während der Gültigkeitsdauer berechtigt die Zeitkarte zu einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten zwischen dem gewählten lothringischen Bahnhof und dem Hauptbahnhof Saarbrücken über Forbach (Grenze) sowie innerhalb der auf der Fahrkarte genannten Stadtverkehrsnetze. Die Fahrt darf nur zum Umsteigen unterbrochen werden. 30/309
31 2.2.6 Fahrkarten, Preise, Verkauf Die Fahrkarte wird für eine Person ausgestellt. Die Fahrkarte wird elektronisch ausgestellt und wird in eine Plastikhülle eingelegt. In der Hülle ist eine kostenlose, nicht übertragbare und nummerierte Kundenkarte angebracht, die an den Fahrkartenschaltern der Bahnhöfe von SNCF und im DB-Reisezentrum Saarbrücken erhältlich ist. Die DB verkauft nur die Relationen ab oder nach Saarbrücken nach oder ab Bahnhöfen auf der Achse Saarbrücken Metz (KBS 682). Der Kunde hat auf der Kundenkarte sein Passfoto anzubringen, seinen Namen und Vornamen einzutragen und sein Abgangs- und Zielort anzugeben. Die Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen. Die Bescheinigung muss 6 Monate erneuert werden. Der Tarif ergibt sich durch die Addition der Anteile der jeweiligen Verkehrsunternehmen. Von Saarbrücken nach Mon 2. Kl. Woch 2. Kl. Metz Ville 148,00 47,20 Peltre 140,60 45,10 Courcelles/Nied 132,00 42,70 Sanry/Nied 128,30 41,70 Rémilly 120,90 39,60 Herny 111,70 37,10 Faulquemont 98,30 33,40 Téting 91,60 31,50 St. Avold 89,00 33,80 Hombourg-Haut 73,40 26,40 Béning 66,90 24,60 Forbach 61,80 20, Züge, Wagenklasse Die Zeitkarte wird für die 2. Wagenklasse ausgegeben. Die Zeitkarten gelten in den Zügen des Nahverkehrs (RE, RB, TER). 31/309
32 2.2.8 Umtausch, Erstattung Die Flexfahrt-Zeitkarten sind von Rückerstattung oder Umtausch ausgeschlossen. Bei Verlust oder Diebstahl wird kein Ersatz gestellt. Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr). Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr in Verbindung mit Nr der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten (Zeitkarten). 32/309
33 2.3 Kostenlose Fahrradmitnahme in Zügen der DB Regio AG in Baden-Württemberg Grundsatz Gültig ab 01. Mai 2014 Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt Geltungszeitraum Die Regelungen zur kostenlosen Fahrradmitnahme gelten bis auf weiteres Geltungsumfang Die kostenlose Fahrradmitnahme in Baden-Württemberg gilt von Mo-Fr ab 9.00 Uhr bis 3:00 Uhr früh des nächsten Tages, Sa, So und an Feiertagen ganztägig in n n der DB Regio AG (IRE, RE, RB, S-Bahn) in Baden- Württemberg (auf den der Verbünde VVS, DING, naldo und Filslandverbund ist die kostenlose Fahrradmitnahme bereits ab 8:30 Uhr möglich). Alle Ausnahmen davon sind unter Punkt 8 dieses Tarifs aufgeführt. Die Mitnahme von Fahrrädern zwischen zwei Verkehrs-/Tarifverbünden ist dann kostenlos, wenn die Regelungen beider Verbünde im Rahmen der jeweils geltenden Verbundregelung (Einschränkung nach Tageszeit und nach Zuggattungen wie IRE, RE, RB, S-Bahn) eine kostenlose Fahrradmitnahme vorsehen. Im Übrigen gelten für die Fahrradmitnahme in n von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften sowie in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen deren Tarif/Beförderungsbedingungen. Gleiches gilt für die Fahrradmitnahme in Bussen von regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften Erstattung Aus der Nicht-Inanspruchnahme der unentgeltlichen Fahrradmitnahme kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden Regelungen für die angrenzenden Bundesländer Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Kanton Schaffhausen (Schweiz) und Elsass (Frankreich) Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die jeweiligen Regelungen der Verkehrsverbünde, auch wenn das Verbundgebiet über die Landesgrenzen von Baden-Württemberg hinausreicht (Verkehrsverbund DING, VRN, KVV). Bei der Fahrt aus den Verbundgrenzen hinaus in ein anderes Bundesland, den Kanton Schaffhausen und ins Elsass sind bei der Fahrradmitnahme die jeweils dort gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen zu beachten. Die kostenlose Fahrradmitnahme gilt auch auf den folgenden : - Kehl - Straßburg - Ludwigshafen Germersheim Wörth (Rhein) Karlsruhe - Aalen Nördlingen 33/309
34 2.3.6 Fahrradkarte Für die Fahrradmitnahme von Montag bis Freitag in der Zeit von 3:00 bis 9:00 Uhr (auf den der Verbünde VVS, DING, naldo, und Filslandverbund bis 8:30 Uhr) und auf mit weiteren Einschränkungen nach Punkt 7 (z.b. bei der Tageszeit, der Zuggattung) ist für die Fahrradmitnahme eine Fahrradkarte erforderlich Kostenlose Fahrradmitnahme Die kostenlose Fahrradmitnahme (Einschränkungen siehe Punkt 8) in DB Regio Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S-Bahn) gilt grundsätzlich Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr. In den Verbünden VVS, DING, naldo und Filslandverbund bereits ab 8:30 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig Einschränkungen bei der kostenlosen Fahrradmitnahme 740 Stuttgart Hbf 750 Stuttgart Hbf Rottweil - Singen (Hohentwiel) Ulm Hbf 751 Ulm Hbf Aulendorf - Friedrichshaf en VVS/naldo/ vgf/vvr/ TUTicket/ VHB Einschränkungen zu der unter Abschnitt beschriebenen Regelung KBS von nach Verbünde Einschränkungen bei der kostenlosen Fahrradmitnahme 703 Offenburg Basel TGO/RVF/ Offenburg-Basel: nur in RE, RVL RB. Ringsheim- Schliengen: In den Zügen der BSB täglich erst ab 19:30 Uhr. 720 Offenburg Donaueschi ngen - Konstanz TGO/RTK/ TUTicket/ VHB Donaueschingen-Konstanz: keine kostenlose Fahrradmitnahme. 726 Freiburg Elzach RVF In den Zügen der BSB täglich erst ab 19:30 Uhr. 727 Freiburg Donaueschi ngen RVF/VSB Freiburg-Unadingen: täglich erst ab Uhr. 728 Titisee Seebrugg RVF Täglich erst ab 19:30 Uhr. 729 Freiburg Breisach RVF Täglich erst ab 19:30 Uhr. 730 Basel Bad Schwörstadt RVL/wtv/ Basel Bad Bf.-Schwörstadt: nur Bf - Singen TVSH/VHB in RB. Schwörstadt-Singen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. 731 Radolfzell Lindau VHB/bodo Radolfzell-Lindau: keine VVS/Filsland/DING 34/309 kostenlose Fahrradmitnahme. Rottweil-Tuttlingen: in RE+RB keine kostenlose Fahrradmitnahme. Tuttlingen-Singen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Filslandverbund: Ebersbach- Geislingen(St): nur in RE+RB; DING: Geislingen(St)-Ulm: nur in RB. DING/bodo Ulm-Aulendorf: nur in RB. Aulendorf-Friedrichshafen: keine kostenlose Fahrradmitnahme.
35 753 Aulendorf Kißlegg bodo In den Zügen IRE, RE, RB immer kostenlos. 755 Ulm Hbf Neustadt DING/nald Freiburg-Unadingen: täglich (Schwarzwal o/tuticket/ erst ab 19:30 Uhr. d) VSB/RVF Donaueschingen- Immendingen-Tuttlingen- Beuron: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Beuron- Sigmaringen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Sigmaringen-Bad Saulgau: immer frei in RB. Herbertingen- Riedlingen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Riedlingen-Ulm: nur in RB, in IRE+RE: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Ringzug Immendingen- Tuttlingen-Beuron: Mo-Fr ab 9:00 Uhr, Sa/So/f ganztägig frei. Naturparkexpress Sigmaringen- Beuron: Sa/So/F frei > Saisonverkehr. 756 Ulm Hbf Kellmünz DING Nur im RB. 757 Ulm Hbf Rammingen DING/htv/ - Aalen Ostalbmobi 759 Ulm Hbf Kleinengstingen über Münsingen 760 Stuttgart Hbf Bempflingen - Tübingen Hbf l DING/nald o Ulm-Rammingen: nur im RB; Rammingen-Aalen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Ulm-Münsingen: nur RB. Münsingen-Kleinengstingen: Saisonverkehr, an So/F ganztägig frei. Kleinengestingen- Gammertingen: keine kostenlose Mitnahme an Werktagen. VVS/naldo Bempflingen-Tübingen: nur im RE. 763 Metzingen Bad Urach naldo Keine kostenlose Fahrradmitnahme. 764 Herrenberg Tübingen VVS/naldo Herrenberg-Gülstein: Mo-Fr vor 6:00 Uhr und ab 8:30 Uhr. Gültstein-Tübingen: keine kostenlose Mitnahme. 766 Tübingen Sigmaringen - Bad Saulgau - Aulendorf bodo/naldo Bad Saulgau-Aulendorf: Züge ganztägig frei. Sigmaringen-Bad Saulgau: ganztägig frei nur in RB. Tübingen-Sigmaringen nur im Rad-Wander-Shuttle der HzL. 35/309
36 774 Tübingen Hbf Horb - Pforzheim 971 Wangen Marstetten- Aitrach/Tann heim(württ) nachrichtlich: 723 Riegel Breisach über naldo/ VGF/VGC/ VPE 36/309 Tübingen-Horb: Mo-Fr ab 9:00 Uhr frei, Sa/So/F ganztägig frei bodo/ding In RE, RB immer kostenlos. RVF (Kaiserstuh lbahn) Endingen 724 Endingen Gottenheim RVF (Kaiserstuh lbahn) 732 Radolfzell Stockach VHB (Seehäsle) 768 Sigmaringe naldo n Geltungsbereich Hechingen über Gammerting en Täglich erst ab 19:30 Uhr. Täglich erst ab 19:30 Uhr. Keine kostenlose Fahrradmitnahme. Kostenlose Fahrradmitnahme Hechingen-Gammertingen an Sa/So/F. Gammertingen-Sigmaringen: Sa/So/F im Naturparkexpress und im RadWanderShuttle der HzL >Saisonverkehr. Die kostenlose Fahrradmitnahme in Baden-Württemberg gilt von Mo-Fr ab 9.00 Uhr bis 3:00 Uhr früh des nächsten Tages, Sa, So und an Feiertagen ganztägig in n n der DB Regio AG (IRE, RE, RB, S-Bahn) in Baden- Württemberg (auf den der Verbünde VVS, DING, naldo und Filslandverbund ist die kostenlose Fahrradmitnahme bereits ab 8:30 Uhr möglich). Alle Ausnahmen davon sind unter Punkt 8 dieses Tarifs aufgeführt. Die Mitnahme von Fahrrädern zwischen zwei Verkehrs-/Tarifverbünden ist dann kostenlos, wenn die Regelungen beider Verbünde im Rahmen der jeweils geltenden Verbundregelung (Einschränkung nach Tageszeit und nach Zuggattungen wie IRE, RE, RB, S-Bahn) eine kostenlose Fahrradmitnahme vorsehen. Im Übrigen gelten für die Fahrradmitnahme in n von Verkehrs- /Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften sowie in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen deren Tarif/Beförderungsbedingungen. Gleiches gilt für die Fahrradmitnahme in Bussen von regionalen Omnibusgesellschaften der DB oder anderer Gesellschaften Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten die jeweiligen Regelungen der Verkehrsverbünde, auch wenn das Verbundgebiet über die Landesgrenzen von Baden-Württemberg hinausreicht (Verkehrsverbund DING, VRN, KVV). Bei der Fahrt aus den Verbundgrenzen hinaus in ein anderes Bundesland, den Kanton Schaffhausen und ins Elsass sind bei der Fahrradmitnahme die jeweils dort gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen zu beachten. Die kostenlose Fahrradmitnahme gilt auch auf den folgenden : Kehl - Straßburg Ludwigshafen Germersheim Wörth (Rhein) Karlsruhe Aalen Nördlingen Die kostenlose Fahrradmitnahme (Einschränkungen siehe Punkt 8) in DB Regio Zügen der Produktklasse C (IRE, RE, RB, S-Bahn) gilt grundsätzlich Montag bis
37 Freitag ab 9:00 Uhr. In den Verbünden VVS, DING, naldo und Filslandverbund bereits ab 8:30 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig Einschränkungen bei der kostenlosen Fahrradmitnahme von nach Verbünde Einschränkungen bei der kostenlosen Fahrradmitnahme Offenburg Basel TGO/RVF/RVL Offenburg-Basel: nur in RE, RB. Ringsheim-Schliengen: In den Zügen der BSB täglich erst ab 19:30 Uhr. Offenburg Donaueschingen - Konstanz TGO/RTK/ TUTicket/ VHB 37/309 Donaueschingen-Konstanz: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Basel Bad Bf.-Schwörstadt: nur in RB. Schwörstadt-Singen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Radolfzell Lindau VHB/bodo Radolfzell-Lindau: keine kostenlose Stuttgart Hbf Rottweil - Singen (Hohentwiel) Stuttgart Hbf Ulm Hbf VVS/naldo/vgf/ VVR/ TUTicket/ VHB Freiburg Elzach RVF In den Zügen der BSB täglich erst ab 19:30 Uhr. Freiburg Donaueschingen RVF/VSB Freiburg-Unadingen: täglich erst ab Uhr. Titisee Seebrugg RVF Täglich erst ab 19:30 Uhr. Freiburg Breisach RVF Täglich erst ab 19:30 Uhr. Basel Bad Bf Schwörstadt - Singen RVL/wtv/ TVSH/VHB VVS/Filsland/DING Fahrradmitnahme. Rottweil-Tuttlingen: in RE+RB keine kostenlose Fahrradmitnahme. Tuttlingen-Singen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Filslandverbund: Ebersbach- Geislingen(St): nur in RE+RB; DING: Geislingen(St)-Ulm: nur in RB. Ulm Hbf Aulendorf Friedrichshafen DING/bodo Ulm-Aulendorf: nur in RB. Aulendorf-Friedrichshafen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Aulendorf Kißlegg bodo In den Zügen IRE, RE, RB immer Ulm Hbf Neustadt (Schwarzwal d) DING/naldo/TU Ticket/ VSB/RVF Ulm Hbf Kellmünz DING Nur im RB. Ulm Hbf Rammingen DING/htv/ - Aalen Ostalbmobil Ulm Hbf Kleinengstingen über DING/naldo kostenlos. Freiburg-Unadingen: täglich erst ab 19:30 Uhr. Donaueschingen- Immendingen-Tuttlingen-Beuron: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Beuron- Sigmaringen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Sigmaringen-Bad Saulgau: immer frei in RB. Herbertingen- Riedlingen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Riedlingen-Ulm: nur in RB, in IRE+RE: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Ringzug Immendingen-Tuttlingen- Beuron: Mo-Fr ab 9:00 Uhr, Sa/So/f ganztägig frei. Naturparkexpress Sigmaringen-Beuron: Sa/So/F frei > Saisonverkehr. Ulm-Rammingen: nur im RB; Rammingen-Aalen: keine kostenlose Fahrradmitnahme. Ulm-Münsingen: nur RB. Münsingen-Kleinengstingen: Saisonverkehr, an So/F ganztägig frei.
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