WETTBEWERBSREGLEMENT DES SCHWEDISCHEN TRABRENNSPORTS

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1 WETTBEWERBSREGLEMENT DES SCHWEDISCHEN TRABRENNSPORTS 2017

2 Svensk Travsport Hästsportens Hus Stockholm Sweden +46 (0) Dies ist ein Auszug aus dem Wettbewerbsreglement des Schwedischen Trabrennsports 2016, gültig für dieses Jahr.

3 INHALTSVERZEICHNIS Wettkampfregeln für den Schwedischen Trabrennsport 4 Nennung 4 Vor den Wettkämpfen 4 Ausrüstung 5 Pferd 5 Fahrer 6 Reiter 6 Vor dem Rennen 7 Startmethoden 8 Autostart 8 Bänderstart 10 Start mit Anfahren 11 Rennen 12 Antreiben 12 Open Stretch 13 Unerlaubte Gangarten 13 Unreine Gangart 13 Strafen 14 Unerlaubte Medikation u.a.m. 14

4 WETTBEWERBSREGELN FÜR DEN SCHWEDISCHEN TRABRENNSPORT Herzlich willkommen in Schweden und beim Schwedischen Trabrennsport! Der Trabrennsport wird in der Welt verschieden ausgeübt. Mit dieser Zusammenfassung möchten wir gastierenden Trainern und Fahrern wesentliche Teile des Wettbewerbsreglements für den Schwedischen Trabrennsport zugänglich machen. Alle Aktiven eines Renntages sind verpflichtet, den Inhalt des Wettbewerbsreglements in seiner Gänze zu kennen. Der Tierschutz ist von größter Bedeutung und steht in Form des Tierschutzgesetzes immer im Mittelpunkt. Letztendlich ist vor, während und nach den Rennen immer der Trainer für das Pferd zuständig und muss sich verantworten, falls unzulässige Ausrüstung verwendet wird oder bei einer Dopingprobe unerlaubte Substanzen gefunden werden. Der Trainer ist auch dafür verantwortlich, dass das jeweilige Pferd von einem geeigneten Fahrer/Reiter aufgewärmt bzw. im Rennen gefahren wird. Am Renntag ist der Zielrichterrat die oberste Behörde in allen Rennangelegenheiten - mit Ausnahme des Rennbahntierarztes, der das Zentralamt für Landwirtschaft vertritt. Svensk Travsport ist der Zentralverband des Schwedischen Trabrennsports und zuständig für dessen Wettbewerbsreglement. NENNUNG In der Monatsproposition des Svensk Travsport und unter findet man Angaben zu allen Rennen, die in Schweden ausgetragen werden. Die Nennung muss Angaben zum Namen des Pferdes, Fahrers/Reiters und Trainers enthalten. Wo und wann die Nennung einzureichen ist, geht aus der Proposition hervor. VOR DEN WETTKÄMPFEN In der Meldestelle ( inskrivning ) erfolgen alle Kontakte zwi- 4

5 schen den Aktiven und der Rennbahn. Dort teilt man mit, dass das Pferd eingetroffen ist, und holt seine Nummerntafel ab. In bestimmten Fällen muss das Pferd identifiziert werden, hierüber wird im Reglement ( 36) und in der Meldestelle informiert. Pferde, die identifiziert werden müssen, sollen sich zwei Stunden vor dem ersten Start auf der Rennbahn befinden. Der Trainer des jeweiligen Pferdes ist verpflichtet, der Meldestelle mitzuteilen, ob das Pferd mit oder ohne Eisen am Rennen teilnehmen wird. Alkohol und Drogen sind auf Schwedens Trabrennbahnen verboten. Alle Fahrer/Reiter absolvieren vor dem Rennen einen obligatorischen Alkoholtest. Es kann auch ein erneuter Test im Laufe des Renntages vorgenommen werden. Der Alkoholtest muss spätestens eine Stunde vor dem Start des jeweiligen Rennens durchgeführt worden sein. Es können Drogentests vorgenommen werden. AUSRÜSTUNG Pferd. Die Ausrüstungsbestimmungen mit Abbildungen der zulässigen Ausrüstung finden Sie unter In Schweden wird beim Fahren die Verwendung von Schweifriemen und Brustblatt gefordert, was nicht in allen Trabrennnationen der Fall ist. Auch Radscheiben sind obligatorisch. Die lichte Höhe zwischen Brücke und Laufrad darf maximal 60 mm betragen. Bei schlechten Witterungs- und Bahnverhältnissen kann der Gespannkontrolleur die Verwendung von Kotflügeln anordnen. Jedes Gespann ist selbst dafür verantwortlich, dass Kotflügel verfügbar sind. Beim Trabreiten sind Schweifriemen und Brustblatt obligatorisch. Das Kopfstück des Pferdes soll für das Pferd angenehm sein, gleichzeitig muss der Fahrer/Reiter volle Kontrolle haben. Das Gebiss ist obligatorisch und darf 9 mm Durchmesser am Berührungspunkt im Maulwinkel des Pferdes nicht unterschreiten. 5

6 Beispiele für zulässige Trensen sind: Gewöhnliche Trabertrense Übersetzte Lederstange Crescendo-Trense Wassertrense Doppelt gebrochene Trense (Dr. Bristol-Trense) Persson-Trense (Järvsöfaks-Trense/XT-Trense) Bügeltrense Beim Trabreiten sind auch Pessoa- und Pelham-Gebisse zulässig, mit einer maximalen Effektverstärkung von 80 mm. Nicht zulässig ist z.b. die Montage von Dornen, Borsten, elektronischer/magnetischer Ausrüstung o.ä. an Kopfstück, Fahrleinen, Kopfstangen, Schutzvorrichtungen usw. Bei Materialfehlern ist der Gespannkontrolleur zu benachrichtigen. Das Gespann hat dann ca. 5 Minuten Zeit, den Fehler zu beheben. Wenn die Behebung des Fehlers länger dauert, ist der Zielrichterrat berechtigt, das Gespann vom Rennen auszuschließen. Fahrer. Beim Fahren im Rennbahn- und Stallbereich sind immer ein Helm mit festgespanntem Kinnband und eine Sicherheitsweste zu verwenden. Es sind weiße Hosen oder ein Renndress sowie geeignetes Schuhwerk zu tragen. Die Peitsche muss inklusive Schmiss mindestens 90 cm und maximal 125 cm lang sein. Reiter. Beim Reiten im Rennbahn- und Stallbereich sind immer ein Helm mit festgespanntem Kinnband und eine Sicherheitsweste zu tragen. Geeignetes Schuhwerk sind Reitstiefel oder Reitschuhe mit Absatz und Schaft. Die Peitsche darf inklusive Schmiss maximal 70 cm lang sein, der Durchmesser muss mindestens 8 mm betragen. Der Schmiss muss mindestens 3 cm breit sein. Reiter dürfen keine Sporen verwenden. Das Gesamtgewicht des Reiters inkl. Kleidung, Schutzweste, 6

7 Helm und Sattel mit Zubehör muss mindestens 65 kg betragen. Das Wiegen erfolgt vor und nach dem Rennen. Wenn der Reiter nach dem Rennen weniger als 65 kg wiegt, wird das Gespann disqualifiziert. VOR DEM RENNEN Vor dem Rennen versammeln sich sämtliche Gespanne im Führring, wo Tierarzt und Gespannkontrolleur die Pferde, Fahrer und deren Ausrüstung überprüfen. In Nummernreihenfolge werden die Pferde dann auf Kommando des Gespannkontrolleurs dem Publikum vorgeführt. Nach der Parade nehmen sämtliche Gespanne einen gültigen Probestart vor Publikum und Funktionären vor. Die Ausrüstung darf nach der Parade unter Aufsicht von Funktionären korrigiert werden. Siehe Seite 4. Gleich nach der Parade ruft der Sprecher zum Start innerhalb von fünf Minuten auf. Es werden immer folgende Zeitangaben vom Sprecher verwendet: Start in fünf Minuten. Start in drei Minuten. Start in einer Minute. Zum Start. Sämtliche Gespanne fahren/reiten auf dem kürzesten Weg zum jeweiligen Startplatz beim Bänderstart und zum Sammelplatz beim Autostart/Start mit Anfahren. 45 Sekunden 30 Sekunden 15 Sekunden Bereit zum Start. Sämtliche Gespanne haben ihre Plätze eingenommen. 7

8 STARTMETHODEN Die Rennen werden mit Bänderstart oder Autostart gestartet. Wenn beim Autostart kein Startauto verwendet werden kann, wird das Rennen durch einen Start mit Anfahren gestartet. Wenn dasselbe Gespann mehr als einmal einen Fehlstart oder Startabbruch verursacht, wird es aus dem Rennen ausgeschlossen. Autostart. Die Anzahl der startenden Gespanne ist beim Autostart auf 15 begrenzt, üblicherweise starten jedoch max. 12 Gespanne. Bei 12 Gespannen wird das Rennen in zwei Reihen hinter dem Auto gestartet. Gespanne mit den Programmnummern 1-8 starten in der vorderen Reihe direkt hinter den Flügeln des Autos. Gespanne mit den Programmnummern 9-12 starten in der hinteren Reihe und dürfen wie folgt zwischen zwei Fahrspuren wählen: 9 hinter 1 oder 2 10 hinter 3 oder 4 11 hinter 5 oder 6 12 hinter 7 oder 8 Bei Streichung eines Gespanns nehmen die Gespanne die nächste freie innere Startspur ein. Es rücken jedoch niemals Gespanne aus der hinteren in die vordere Reihe auf. Ab ca. 100 Meter vor der Startlinie und bis zur Startlinie müssen die Gespanne 1-8 dicht hinter dem Flügel und in der richtigen Fahrspur liegen. Die Gespanne 9-12 müssen dicht dahinter und ebenfalls in der richtigen Fahrspur liegen. Wenn dies nicht beachtet wird, kann auf Fehlstart entschieden und / oder eine Strafe verhängt werden. 8

9 AUTOSTART (1640 m) GESCHWINDIGKEIT DES STARTAUTOS Das Auto erhöht die Geschwindigkeit schrittweise. Die letzte Steigerung von 38 km/h auf 52 km/h erfolgt, wenn das Auto die Gerade erreicht hat. URSACHEN FÜR FEHLSTART Das grundlegende Prinzip ist, dass der Hauptstarter die Situation von Fall zu Fall beurteilt, ausgehend von folgenden Ursachen für fehlstart. - Störung von anderen Teilnehmern. - Materialfehler. - Vorteilsgewinnung auf unzulässige Weise. Start 1640 Ziellinie Sammelberich 150 m Nachdem sich das Startauto in Bewegung gesetzt hat, ist ein galoppierendes oder ungebärdiges Pferd kein Grund für eine Entscheidung auf Fehlstart, soweit das Pferd nicht die anderen Teilnehmer stört oder behindert. 100 m bis zum Start Pferde haben guten Anschluss 260 m bis zum Start 9

10 10 BÄNDERSTART

11 START MIT ANFAHREN (1640 m) URSACHEN FÜR FEHLSTART Das grundlegende Prinzip ist, dass der Hauptstarter die Situation von Fall zu Fall beurteilt, ausgehend von folgenden Ursachen für Fehlstart: - Störung von anderen Teilnehmern. - Materialfehler. - Vorteilsgewinnung auf unzulässige. Nachdem die Pferde zur Startlinie eingedreht haben, ist ein galoppierendes oder ungebärdiges Pferd kein Grund für eine Entscheidung auf Fehlstart, soweit das Pferd nicht die anderen Teilnehmer stört oder behindert. Start 1640 m 150 m bis zum Start Das Gespann mit der Startspur 5 führt beim Anfahren und darf nicht überholt werden, sofern das Pferd nicht galoppiert. 11

12 RENNEN Das Pferd ist wettbewerbsgerecht zur Erreichung der bestmöglichen Platzierung zu fahren/reiten, ohne das Pferd unnormalem Druck auszusetzen. Das führende Gespann muss sich auf der Innenspur befinden. Das versetzte Fahren auf zwei Spuren gleichzeitig oder außerhalb des abgegrenzten Geläufs ist unzulässig und kann zur Disqualifikation führen, falls das Gespann dadurch einen Vorteil erlangt hat. Auf der Zielgeraden müssen trabende Gespanne, die niemanden in derselben Fahrspur vor sich haben, die Fahrspur einhalten, die das Gespann nach Passieren der Zielkurve innehatte. Schräges Fahren/Reiten, Drängen oder ausladende und nachlässige Peitschenführung sind Beispiele für Verstöße, die geahndet werden können. Antreiben. Fahrpeitschen/Reitpeitschen dürfen bis zu 400 m vor dem Ziel für Korrekturen und leichte Aufforderungen verwendet werden. Danach ist es gestattet, die Peitsche wenige einzelne Male zum leichten Antreiben zu verwenden. Es ist untersagt, mehrere Schläge in schnellem Tempo auszuteilen. Die Peitsche darf auch nicht eingesetzt werden, bevor das Pferd die Möglichkeit hatte, auf ein vorhergehendes Antreiben zu reagieren, oder wenn die Platzierung des Pferdes offenbar nicht verbessert werden kann. Bei Verdacht auf übertriebenen Peitschengebrauch ist das betroffene Pferd vom Rennbahntierarzt zu untersuchen. Der Rennbahntierarzt kann Anzeige wegen Tierquälerei beim Zentralamt für Landwirtschaft erstatten, wodurch der Fall gerichtliche Formen annimmt. Die Preisgelder werden von Svensk Travsport in Erwartung des Urteils einbehalten und im Falle der Verurteilung des Angeklagten ausgehend vom Rennergebnis auf die anderen Teilnehmer des Feldes verteilt. Jegliches Antreiben oder Korrigieren beim Fahren muss mit nach vorn gerichteter Peitsche und mit einer Fahrleine in jeder Hand erfolgen. Es ist nicht gestattet, das Pferd mit nach hinten gerichteter Peitsche anzutreiben, zu treten, zu boxen, hart mit der Fahrleine anzutreiben oder Schläge gegen Sulky und Ausrüstung auszuteilen. Der Fahrer muss die Füße in den Bügeln des Sulkys haben, außer bei Verwendung der Seitenstangen. 12

13 Jegliches Antreiben oder Korrigieren beim Fahren muss mit einer Fahrleine in jeder Hand erfolgen. Es ist nicht zulässig, den Peitschenarm über Schulterhöhe zu heben. Die Peitsche darf nicht den Kopf, die Flanken oder den Bauch des Pferdes treffen. Open Stretch. Open Stretch bedeutet, dass auf der Innenseite des führenden Gespanns eine zusätzliche Fahrspur genutzt werden kann, aber nur auf der Zielgeraden. Die Open Stretch-Linie ist keine Geläufgrenze, und bis zur Zielgeraden ist die Anwendung des Open Stretch untersagt. Auf der Zielgeraden müssen trabende Gespanne, die niemanden in derselben Fahrspur vor sich haben, die Fahrspur einhalten, die das Gespann nach Passieren der Zielkurve innehatte. Bei unzulässiger Verwendung des Open Stretch können Strafen verhängt werden. Wenn das Gespann einen Vorteil erlangt hat und das Ergebnis beeinflusst wurde, kann das Gespann disqualifiziert werden. Unerlaubte Gangarten. Unerlaubte Gangarten sind Galopp und Passgang. Gespanne werden disqualifiziert, wenn das Pferd: mehr als zwei Mal galoppiert. während der ersten halben Runde des Rennens mehr als 150 m galoppiert. während dem rest des Rennens mehr als 100 m galoppiert. während der letzten 100 m galoppiert. durch den Galopp einen Vorteil erlangt. Bei Galopp oder Passgang im Feld muss das Pferd unverzüglich nach außen gesteuert und außerhalb des Feldes auspariert werden. Es darf nicht ins Geläufinnere und niemals über die Innenmarkierungen des Geläufs gesteuert werden. Unreine Gangart. Der Trab muss rein sein. Ein Pferd, das unrein trabt, kann mit einem Start- und Anmeldeverbot belegt werden. Unreine Gangart ist kein Grund für Disqualifikation. 13

14 Strafen. Bei Verstößen gegen das Reglement können Strafen verhängt werden. Hierbei kann es sich um Verwarnungen, Bußgelder oder Fahrverbote handeln, in bestimmten Fällen auch um Zutrittsverbot zur Trabrennbahn. Die Strafen werden vom Zielrichterrat verhängt. Alle Bußgelder sind abhängig vom ersten Preis des Rennens. Je höher die Preissumme, desto höher das Bußgeld. Jedoch kann die Bußgeldsumme SEK für einen einzelnen Verstoß nicht überschreiten (gilt nicht für Dopingstraftaten, siehe unten). Ein Ausschluss von Rennen in Schweden führt auch zum Ausschluss in allen anderen Ländern. Svensk Travsport kann eine Unterbrechung von in Schweden verhängten Fahrverboten für den regulären Fahrer gewähren, wenn dessen Pferd an bestimmten Großrennen teilnimmt. Wenn der Fahrer eine verhängte Sperre nicht respektiert, kann Svensk Travsport die Sperre in ein Bußgeld umwandeln. UNERLAUBTE MEDIKATION U.A.M. Der Zielrichterrat, Rennbahntierarzt oder eine von Svensk Travsport bevollmächtigte Person kann die Entnahme einer Dopingprobe beschließen. Die Dopingprobe kann zu einem anderen Zeitpunkt entnommen werden als im direkten Anschluss an das Rennen. Bei der Analyse von Körperflüssigkeiten oder anderem Probenmaterial des Pferdes dürfen diese keine Stoffe enthalten, die körperfremd sind oder sich nicht auf natürliche Futteraufnahme zurückführen lassen. Für bestimmte körpereigene, futterbedingte und besondere Stoffe bestehen Grenzwerte, die nicht überschritten werden dürfen. Wenn bei der Analyse unzulässige Substanzen gefunden werden, werden in der Regel Bußgeldstrafen verhängt. Wenn sich ein Vorsatz nachweisen lässt, wird die Lizenz für mindestens zwei Jahre eingezogen. Wenn sich kein Vorsatz nachweisen lässt, werden als Strafe Bußgelder von SEK bis zu SEK verhängt. In Schweden werden Karenzzeiten angewendet. Es liegt eine 14

15 Karenzzeitliste für eine große Menge verschiedener Präparate, Substanzen und Behandlungen vor. Jegliche Anwendung über diese Liste hinaus erfolgt auf eigene Gefahr und ohne feste Karenzzeiten. Die Karenzzeitliste wird unter veröffentlicht. Klicken Sie auf Veterinärt & Djurskydd - Antidopning & Karenstider - Karenstider - Karenstidslistor. Dort finden Sie das Dokument Drug regulations & withdrawal times im Menü zur Rechten. Das Abkühlen mit Wasser ist erlaubt. Unzulässig ist die Abkühlung auf andere Weise, die Behandlung mit elektrischer Ausrüstung sowie Magnettherapie am Renntag im Rennbahn- und Stallbereich. Auch die Behandlung mit Wachstumshormonen und radioaktiven Implantaten sowie die Zufuhr von Blut oder andere Maßnahmen zur Erhöhung der Menge der roten Blutkörperchen (sog. Höhentraining) sind verboten. Pferde, die mit anabolen Steroiden und Wachstumshormonen behandelt wurden, können permanentes Startverbot erhalten. Unter sind die Paragrafen 43-44, Allgemeine Regeln zur Anwendung von Medikamenten, ins Englische übersetzt. Klicken Sie auf Veterinärt & Djurskydd - Antidopning & Karenstider - Karenstider - Karenstidslistor. Dort finden Sie das Dokument Drug regulations & withdrawal times im Menü zur Rechten. 15

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