Verhaltensregeln der Polytechnischen Schule Traun

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1 Verhaltensregeln der Polytechnischen Schule Traun Allgemeines: Das Telefonieren mit Handys ist im Schulhaus, außer mit Ausnahmegenehmigung durch den Klassenlehrer, strengstens verboten. Das Tragen von Kopfbedeckungen und U berbekleidungen außerhalb des Garderobenbereiches ist im Schulhaus generell nicht erlaubt. Die Schu ler haben den Anweisungen der Lehrkra fte und des Reinigungspersonals Folge zu leisten. Schu lern ist der Aufenthalt mit Straßenschuhen im Schulgeba ude nicht erlaubt. Schulfremde Personen du rfen sich im Schulhaus nur mit Genehmigung des Schulleiters aufhalten. Unterrichtsbeginn: Die Schu ler haben rechtzeitig zum Unterricht zu erscheinen, das heißt, in der Regel spa testens um 7 Uhr 25. Die Schu ler haben ab 7 Uhr Zutritt zum Schulgeba ude und sind bis 7 Uhr 15 gegebenenfalls ohne Aufsicht, diese Schu ler haben sich ruhig und ordentlich zu verhalten. Fahrra der oder Mopeds sind an den vorgesehenen Abstellpla tzen abzustellen. Verhalten wa hrend der Unterrichtszeit: Die Schu ler haben sich generell nur in den ihnen zugeteilten Klassenra umen aufzuhalten. Nach dem La uten, das den Beginn einer Unterrichtseinheit anzeigt, sind die Pla tze einzunehmen. Die Klassenra ume du rfen generell nur zum Klassenraumwechsel, zum Aufsuchen der Toiletten oder in der großen Pause verlassen werden, sofern nicht andere Gru nde vorliegen. Das Verlassen des Schulgeba udes wa hrend der Unterrichtszeit ist nur in begru ndeten Fa llen mit Erlaubnis des Klassenvorstandes oder des Klassenlehrers gestattet.

2 Fahrschu ler: Alle Fahrschu ler werden im Klassenbuch vermerkt. Fahrschu ler du rfen den Unterricht zum Erreichen bestimmter Fahrgelegenheiten nur dann vorzeitig verlassen, wenn diese im Klassenbuch vom Klassenvorstand eingetragen sind. Das vorzeitige Weggehen eines Schu lers vom Unterricht ist nur mit einer Entschuldigung der Erziehungsberechtigten zula ssig. Der Schu ler beno tigt hierzu wa hrend des Unterrichtes die Genehmigung des anwesenden Klassenlehrers, in der Pause die Genehmigung des Klassenlehrers der folgenden Unterrichtsstunde. Ausgelagerter Unterricht: Der Weg zum ausgelagerten Unterricht ist von den Schu lern alleine zuru ckzulegen. Die Schu ler haben den Weg ohne unno tige Verzo gerung und ordentlich zuru ckzulegen. Der Weg vom ausgelagerten Unterricht zum Schulhaus, und damit zur Klasse, ist so zuru ckzulegen, dass die Schu ler am Beginn der na chsten Unterrichtseinheit rechtzeitig in der Klasse sind. Aufenthalt in den Pausen: Wa hrend der Pausen und Unterrichtsstunden haben sich die Schu ler ruhig zu verhalten. Die Schu ler haben sich gegenseitig zu respektieren, Gespra che mu ssen in angemessener Lautsta rke gefu hrt werden. Die Schu ler haben untereinander und den Lehrern gegenu ber ein respektvollen Umgang zu pflegen. Die Unterrichtszeiten mu ssen strikt eingehalten werden. Einka ufe beim Buffet du rfen nur wa hrend der großen Pause erfolgen.

3 Reinlichkeit und Schonung der schulischen Einrichtungen: Auf Sauberhaltung der Ga nge, Toiletten und Unterrichtsra ume ist zu achten. Das Sitzen auf den Fensterba nken ist den Schu lern untersagt. Es ist den Schu lern verboten, Dinge aus den Fenstern zu werfen oder aus den Fenstern zu schreien. Das Beschreiben der Schulmo bel durch die Schu ler in jeglicher Form ist verboten. Bei vorsa tzlicher, grob fahrla ssiger oder mutwilliger Bescha digung oder Beschmutzung der Wa nde, Tu ren, Fenster, Bo den und des Mobiliars ist der Schu ler bzw. der Erziehungsberechtigte zur vollen Schadenersatzleistung verpflichtet. Das Plakatieren ist nach Genehmigung durch den Schulleiter oder den Klassenvorstand an den dafu r vorgesehen Wa nden erlaubt. Geld-, Wert- und Fundgegensta nde : Wertgegensta nde und gro ßere Geldbetra ge sollen nicht in die Schule mitgenommen werden. Gegebenenfalls ist es die Angelegenheit des Schu lers, fu r die entsprechende Aufbewahrung zu sorgen. Es kann dafu r kein Haftungsanspruch gestellt werden. Fundgegensta nde sind unverzu glich im Konferenzzimmer abzugeben. Verhalten bei Unfa llen: Unfa lle, welche dem Schu ler wa hrend der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg zustoßen, sind unverzu glich dem Klassenvorstand zu melden. Verhalten im Brandfalle: Dafu r gilt die Brandschutzordnung (Siehe Beilage im Klassenbuch und Anschla ge in den Unterrichtsra umen).

4 Unterrichtsschluss: Vor dem Verlassen der Unterrichtsra ume nach Unterrichtsschluss ist von allen Schu lern auf Sauberkeit, geschlossene Fenster und abgeschaltetes Licht zuachten. Die Stu hle sind auf die Tische zu stellen, eventuell vorhandener Mu ll muss vom Boden und vom Mobiliar entfernt werden und in den entsprechenden Mu lleimern von den Schu lern entsorgt werden. Schulsachen sind in den Bankfa chern oder in den Eigentumsfa chern der jeweiligen Schu ler zu verwahren. Fu r die Einhaltung der Ordnung im Unterrichtsraum sind alle Schu ler verantwortlich. Fernbleiben vom Unterricht: Bleibt ein Schu ler dem Unterricht fern, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, den Verhinderungsgrund und die voraussichtliche Verhinderungsdauer des Schu lers unverzu glich perso nlich oder telefonisch in der Direktion der Polytechnischen Schule zu melden. Am ersten Tag des Wiedererscheinens des Schu lers hat der Schu ler eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten fu r die versa umten Unterrichtsstunden beim Klassenvorstand abzugeben. Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur aus folgenden Gru nden zula ssig: Bei gerechtfertigter Verhinderung (Abs. 1 und 2) Bei Erlaubnis zum Fernbleiben (Abs. 3) Bei der Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegensta nden Abs. 1: Eine gerechtfertigte Verhinderung ist insbesondere: Krankheit des Schu lers. Krankheit der Eltern oder anderer Angeho riger, wenn diese voru bergehend die Hilfe des Schu lers ungedingt beno tigen. Außergewo hnliche Ereignisse im Leben des Schu lers Ungangbarkeit des Schulweges oder extrem schlechte Witterungsverha ltnisse, die die Gesundheit des Schu ler gefa hrden wu rden.

5 Abs. 2: Die Erziehungsberechtigten des Schu ler haben den Klassenvorstand oder den Direktor unverzu glich von jeder Verhinderung mu ndlich oder schriftlich zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Klassenvorstandes muss bei einer Erkrankung eines Schu lers, die la nger als eine Woche dauert, ein a rztliches Attest vorgelegt werden. Abs. 3: Auf Ansuchen des Schu lers kann der Schulleiter (Klassenvorstand) dem Schu ler die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gru nden erteilen. Handys liegen wa hrend des Unterrichts, unaufgefordert, ausgeschaltet in der dafu r vorgesehenen Box auf dem Tisch. Sie du rfen nur bei ausdru cklicher Genehmigung durch den jeweiligen Lehrer verwendet werden. Wer zu spa t kommt, muss fu r die fehlende Zeit eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten bringen. Fehlzeiten werden in ganzen Einheiten abgerechnet und in der Schulnachricht vermerkt. Energydrinks sind aus gesundheitlichen Gru nden in der Schule verboten! Ausdru ckliches, nochmaliges Ess. und Trinkverbot in den Funktionsra umen. Traun, am

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